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Leitfaden: Betriebliches Gesundheitsmanagement DIE VERBÄNDE DER METALL- UND ELEKTROINDUSTRIE BADEN-WÜRTTEMBERG

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Leitfaden: Betriebliches Gesundheitsmanagement

D I E V E R B Ä N D E D E R M E T A L L- U N D E L E K T R O I N D U S T R I E B A D E N - W Ü R T T E M B E R G

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LeitfadenBetriebliches Gesundheitsmanagement

Inhalt

Gesunde Arbeit 4

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) 5

Betriebliche Interessenvertretung 6

Schritt für Schritt 7

1. Rahmenbedingungen schaffen 8

1.1 Ziele festlegen 8

1.2 Entscheider einbeziehen 8

1.3 Leitlinien erstellen 8

1.4 Steuerkreis bilden 9

1.5 Beschäftigte informieren 9

2. IST-Situation analysieren 10

3. Maßnahmen ableiten und priorisieren, Ziele und Erfolgsmessgrößen festlegen 11

4. Maßnahmen umsetzen 12

5. Erfolge kontrollieren 13

6. Anpassungen und Verbesserungen vornehmen 13

Ansprechpartner 13

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LeitfadenBetriebliches Gesundheitsmanagement

Das Betriebliche Gesundheitsmanagement umfasst den Auf-

bau betrieblicher Strukturen sowie die systematische, ziel-

orientierte und kontinuierliche Steuerung aller betrieblichen

Prozesse mit dem Ziel, gesundheitsgerechte Arbeitsbedin-

gungen zu gestalten und die Beschäftigten zu einem gesund-

heitsfördernden Verhalten zu befähigen.

Das BGM bildet somit ein verbindendes „Dach“ über alle „Säu-

len“, die sich im Unternehmen mit dem Thema Gesundheit

befassen. Hierzu gehören im Wesentlichen die drei Säulen:

■ Arbeits- und Gesundheitsschutz gemäß den

Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzvorschriften■ Betriebliches Eingliederungsmanagement

nach § 84 Abs. 2 SGB IX■ Betriebliche Gesundheitsförderung, die gesetzlich

nicht vorgeschrieben ist

Arbeitsschutz und Betriebliches Eingliederungsmanagement

sind verpflichtend, Maßnahmen der Betrieblichen Gesund-

heitsförderung sind freiwillig (Pflicht und Kür).

Die verschiedenen Aktivitäten zum Thema Gesundheit wer-

den also unter dem Dach des BGM zusammengefasst und

kontinuierlich zu einem Managementsystem ausgebaut. Da-

durch werden betriebliche Rahmenbedingungen, Strukturen

und Prozesse geschaffen, um die einzelnen Säulen miteinan-

der zu verbinden und so das gemeinsame Ziel eines „gesun-

den Betriebes“ zu erreichen.

Je nach betrieblichen Gegebenheiten kann das Dach des BGM

auch von weiteren Säulen getragen werden, wie der Personal-

entwicklung, dem Arbeitsmedizinischen Dienst, der Betriebs-

krankenkasse, der betrieblichen Sozialberatung etc.

Um die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten

in einem sich wandelnden Arbeitsumfeld zu sichern, ist die

Gestaltung gesunder und sicherer Arbeitsbedingungen eine

wichtige Basis.

Darüber hinaus ist es jedoch zwingend erforderlich, dass sich

jeder einzelne Beschäftigte der eigenen Verantwortung für

seine Gesundheit bewusst ist.

Die Stärkung der individuellen Gesundheitskompetenz kann

im Rahmen eines BGM gefördert werden. Die Verantwortung

für die eigene Gesundheit trägt aber jeder Beschäftigte letzten

Endes für sich selbst.

Gesunde, leistungsfähige und motivierte Beschäftigte bilden

die Grundlage für ein erfolgreiches Unternehmen. Das Be-

triebliche Gesundheitsmanagement (BGM) beinhaltet die

bewusste Steuerung und Integration aller betrieblichen Pro-

zesse mit dem Ziel, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der

Beschäftigten zu erhalten und zu fördern. Schlagworte wie

„Demografischer Wandel“ oder „Fachkräftemangel“ zeigen

die Notwendigkeit auf, weshalb Unternehmen sich mit diesem

Thema beschäftigen.

Dieser Leitfaden gibt Ihnen einen Überblick darüber, was

unter Betrieblichem Gesundheitsmanagement zu verstehen

ist und welche Bedeutung dem Thema zukommt. Wir wollen

Ihnen eine Hilfestellung bei der Einführung eines BGM geben

und erläutern, welche Schritte zu einem erfolgreichen BGM

notwendig sind.

Und schließlich möchten wir auch aufzeigen, wie wir Sie dabei

unterstützen können.

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)

Betriebliches

EingliederungsmanagementArbeitsschutz

Betriebliche

Gesundheitsförderung

Über die Hilfestellung bei der Einführung eines BGM

hinaus, unterstützen Sie unsere Juristen bei rechtlichen

Fragen.

Wir helfen Ihnen, Kontakte zu Dritten herzustellen

wie z. B. zu Rentenversicherungsträgern, Krankenkassen,

Berufsgenossenschaften, externen Beratern, wissen-

schaftlichen Instituten oder Ärzten und klinischen Ein-

richtungen.

Wir unterstützen Sie bei der Analyse des IST-Zustandes,

beim Erkennen von betrieblichen Handlungsfeldern, dem

Aufzeigen von Maßnahmen und bei der Ableitung von

Erfolgsmessgrößen.

Durch statistische Erhebungen und Benchmarks können

wir Hinweise auf möglichen Handlungsbedarf geben und

Vergleichsgrößen z. B. in Bezug auf Ihre Branche, Be-

triebsgröße oder Region liefern.

Bei arbeitswissenschaftlichen Fragen stehen unsere Ver-

bandsingenieure mit ihrem Fachwissen zur Verfügung

(z. B. bei Fragen zu Arbeitsorganisation, Entgelt- und Ar-

beitszeitgestaltung, Arbeitsschutz, Ergonomie, etc.).

Schließlich organisieren wir Netzwerktreffen, Erfahrungs-

kreise, Info-Veranstaltungen, Schulungen und Seminare

zum BGM und vertreten die Interessen unserer Mitglieds-

unternehmen in Fachgremien.

Unsere Leistungen

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)Gesunde Arbeit

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LeitfadenBetriebliches Gesundheitsmanagement

Der nachhaltige Erfolg eines BGM hängt wesentlich von den

jeweiligen Gegebenheiten sowie von den Anforderungen

und Zielsetzungen des einzelnen Unternehmens ab. Es ist

deshalb nicht möglich, einen einheitlichen Weg für alle Unter-

nehmen vorzugeben. Es gibt aber bewährte Schritte, die zu

einem erfolgreichen BGM führen.

Wir unterstützen Sie dabei, die einzelnen Schritte zielgerich-

tet zu gehen. Wir helfen Ihnen bei rechtlichen oder arbeits-

wissenschaftlichen Fragestellungen, bei der Analyse des

Ist-Zustandes, der Ableitung von Zielen, Maßnahmen und

Erfolgsmessgrößen. Wenn Sie es wünschen, können wir Kon-

takte zu Dritten herstellen, wie zum Beispiel zu Rentenversi-

cherungsträgern, Krankenkassen, Berufsgenossenschaften,

externen Beratern, wissenschaftlichen Instituten oder Ärzten

und klinischen Einrichtungen.

Für weitergehende Informationen oder zum Austausch mit

anderen Betrieben können Sie gerne an einer unserer Veran-

staltungen zum BGM teilnehmen.

In den drei Säulen des BGM sind die Mitwirkungs- und Mit-

bestimmungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung

unterschiedlich ausgeprägt.

Während der gesetzliche Arbeits- und Gesundheitsschutz

von konkreten Handlungspflichten des Arbeitgebers geprägt

ist und weitgehende Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

beinhaltet, ist die Betriebliche Gesundheitsförderung von den

Betrieben weitestgehend frei gestaltbar.

Die Betriebliche Gesundheitsförderung hat in erster Linie die

Gesundheit des Einzelnen sowie individuelle Verhaltenswei-

sen und Risiken im Blick. Sie ist deshalb für den Betrieb und

für die Beschäftigten freiwillig und dem Betriebsrat steht bei

der Entscheidung, ob Maßnahmen der Betrieblichen Gesund-

heitsförderung angeboten werden, kein Mitbestimmungs-

recht zu.

Beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement hat der Ar-

beitgeber einen großen Handlungsspielraum. Er ist nicht ver-

pflichtet, ein formalisiertes Verfahren einzuführen.

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist ein individu-

elles, für den jeweils betroffenen Beschäftigten durchzufüh-

rendes Verfahren. Es verfolgt das Ziel, frühzeitig zu klären, ob

und welche Maßnahmen bei einem Betroffenen zu ergreifen

sind, um eine längere Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und

eine möglichst dauerhafte Fortsetzung des Arbeitsverhältnis-

ses zu fördern.

Unter Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernisse und

Möglichkeiten kann es jedoch sinnvoll sein, freiwillig ein for-

malisiertes Verfahren einzuführen. Dann allerdings unter Be-

rücksichtigung der Mitbestimmungsrechte der betrieblichen

Interessenvertretung.

Betriebliche Interessenvertretung Schritt für Schritt

Sechs Schritte zum Erfolg

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)

6Anpassungen und

Verbesserungen vornehmen

5 Erfolge kontrollieren

4 Maßnahmen umsetzen

3Maßnahmen ableiten und priorisieren,

Ziele und Erfolgsmessgrößen festlegen

2 IST-Situation analysieren

1 Rahmenbedingungen schaffen

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LeitfadenBetriebliches Gesundheitsmanagement

1.1 Ziele festlegen

Es gibt viele Gründe, sich mit dem Thema BGM zu befassen.

Häufig werden folgende Beweggründe genannt:

■ zu hohe Fehlzeiten■ hohe Fluktuation■ Verbesserung der Arbeitszufriedenheit/Motivation

derBeschäftigten ■ Imageverbesserung/höhere Attraktivität als Arbeitgeber

Möglicherweise gibt es für Ihr Unternehmen aber auch ganz

andere oder weitere Gründe, weshalb Sie sich mit dem Thema

BGM beschäftigen?

Es ist von grundsätzlicher Bedeutung, dass Sie sich über Ihre

Beweggründe bewusst werden und Ihre betriebliche Zielset-

zung vor der Einführung eines BGM festlegen. An dieser Ziel-

setzung müssen sich alle Maßnahmen messen lassen.

1. Rahmenbedingungen schaffen

1.5 Beschäftigte informieren

Eine gute Kommunikation ist von großer Bedeutung für eine

erfolgreiche Einführung des BGM in Ihrem Unternehmen.

Informieren Sie die Beschäftigten frühzeitig und umfassend

über die Ziele, Inhalte und Maßnahmen. Nur durch eine gute

Kommunikation und die frühzeitige Einbindung aller Beteilig-

ten erreichen Sie eine hohe Akzeptanz beim Thema BGM.

1.3 Leitlinien erstellen

Fassen Sie die gemeinsam erarbeiteten Grundlagen in be-

triebliche Leitlinien zum BGM zusammen. Darin sollten in

kurzer Form enthalten sein:

■ Beweggründe und Ziele des BGM■ Stellenwert und Bedeutung des BGM im Betrieb■ Organisation des BGM (Steuerkreis, Zuständigkeiten, etc.)

1.2 Entscheider einbeziehen

Wichtig ist die Akzeptanz und Unterstützung des BGM

durch alle betrieblichen Entscheidungsträger. Hierfür sollte

gemeinsam eine auf das Unternehmen zugeschnittene

Strategie erarbeitet werden, um folgende Voraussetzungen

zu schaffen:

■ einheitliches Verständnis über das BGM

(z.B. Begrifflichkeiten, Abgrenzungen, etc.)■ Akzeptanz und Unterstützung durch die

Entscheidungsträger

■ Verständigung über die Ziele, die mit einem BGM

erreicht werden sollen■ Festlegung von Verantwortlichkeiten

(z. B. Steuerkreis), dem zeitlichen Rahmen, Budget,

Personalressourcen, etc.

Solche Voraussetzungen könnten in einem moderierten Work-

shop erarbeitet werden, an dem beispielsweise die Geschäfts-

führung, ausgewählte Führungskräfte sowie der Betriebsrat

teilnehmen.

1.4 Steuerkreis bilden Es wird empfohlen, einen „Steuerkreis BGM“ einzurichten.

Aufgabe des Steuerkreises ist es, die zuvor festgelegten

BGM-Ziele auf einzelne, definierte Projektziele herunter zu

brechen und Verantwortliche für deren Umsetzung zu benen-

nen. Der Steuerkreis kann einzelne Projekte innerhalb des

BGM initiieren, steuern und koordinieren. Ein aktives Projekt-

management, die Überwachung der Einhaltung der Leitlinien

sowie die Überprüfung der Zielerreichung gehören ebenfalls

zu seinen Aufgaben. Des Weiteren sollte der Steuerkreis

die Kommunikation zu Führungskräften und Beschäftigten

sicherstellen.

Die Zusammensetzung des Steuerkreises hängt von den

betrieblichen Gegebenheiten ab. In einem Kleinbetrieb kann

der Steuerkreis aus nur einer oder aus wenigen Personen

bestehen.

In einem Großbetrieb mit umfangreichen BGM-Aktivitäten

können beispielsweise Vertreter aus folgenden Funktionen im

Steuerkreis vertreten sein: Unternehmensleitung, Personal-

leitung, Betriebsrat, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebs-

arzt, sowie ggf. zur zeitweisen Unterstützung ausgewählte

Führungskräfte, Beschäftigte oder externe Berater.

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LeitfadenBetriebliches Gesundheitsmanagement

2. IST-Situation analysieren 3. Maßnahmen ableiten und priorisieren, Ziele und Erfolgsmessgrößen festlegen

Ausgehend von der Analyse der IST-Situation können Sie nun

geeignete Maßnahmen ableiten und priorisieren. Achten Sie

darauf, dass mit den Maßnahmen auch die „richtigen“ Ziel-

gruppen erreicht werden.

Legen Sie die Ziele fest und definieren Sie entsprechende

Erfolgsmessgrößen. Nutzen Sie bei diesem Prozessschritt

gegebenenfalls auch die Kompetenz von Fachexperten (z. B.

Betriebsärzte, Fachkraft für Arbeitssicherheit, externe Exper-

ten, etc.).

Einige beispielhafte Maßnahmen im Rahmen des BGM sind:

■ Arbeitsplatzbegehungen mit dem Betriebsarzt und

der Fachkraft für Arbeitssicherheit■ Durchführung von Ergonomie-Checks

an Arbeitsplätzen■ technische oder organisatorische Maßnahmen zur

Arbeitsplatzgestaltung■ Umgestaltung des Arbeitsplatzes für

barrierefreies Arbeiten■ Informationen, Schulung, Beratung zum Thema

Gesundheit, z. B. Ernährungsberatung, Suchtberatung,

Umgang mit Stress, etc.■ Einführungsveranstaltungen für neue Beschäftigte

und Azubis■ Beratungsleistungen für besondere Personengruppen,

z. B. Raucher■ Gesundheits-Checks für Beschäftigte■ Durchführen von Gesundheitstagen■ Gesunde Ernährung fördern■ Bilden von betrieblichen Sportgruppen■ Kooperationen, z. B. mit Sportvereinen,

Fitness-Studios, Ergo-Therapeuten, Reha-Einrichtungen,

Krankenkassen etc.

Mit den abgeleiteten Maßnahmen sollen erkannte Schwach-

stellen beseitigt und Verbesserungen erreicht werden. Priori-

sieren Sie die Reihenfolge, in der die einzelnen Maßnahmen

durchgeführt werden sollen. Berücksichtigen Sie dabei, dass

zuerst die Maßnahmen des verpflichtenden Arbeitsschutzes

bzw. des Betrieblichen Eingliederungsmanagements durchge-

führt werden und erst danach Maßnahmen im Rahmen der

freiwilligen Betrieblichen Gesundheitsförderung (Pflicht vor

Kür).

Konkretisieren Sie die Ziele, die mit den einzelnen Maßnah-

men erreicht werden sollen und legen Sie die für Ihr Unter-

nehmen relevanten Erfolgsmessgrößen fest.

Dabei sollten Sie darauf achten, die Ziele und Messgrößen

möglichst zielgruppenorientiert zu definieren.

Wo steht Ihr Unternehmen beim Thema „Gesundheit“?

Werden die gesetzlichen Vorgaben im Rahmen des Arbeits-

schutzes und des Betrieblichen Eingliederungsmanagements

erfüllt? Welche freiwilligen Maßnahmen im Rahmen der Be-

trieblichen Gesundheitsförderung gibt es bereits heute in

Ihrem Unternehmen?

Starten Sie mit einer fundierten Analyse, um zu erkennen,

wo Handlungsbedarf für Ihr Unternehmen besteht. Nutzen

Sie dabei zunächst die Informationen, Auswertungen, Daten,

Kennzahlen usw., die Ihnen heute schon vorliegen, bevor Sie

neue Datenerhebungen und -analysen anstoßen.

Greifen Sie dabei zum Beispiel auf Fehlzeitenanalysen, Unfall-

berichte, Altersstrukturanalysen, Gesundheitsberichte, Ergo-

nomie-Checks, Gefährdungsbeurteilungen, Rückmeldungen

von Führungskräften, Rückmeldungen aus Mitarbeitergesprä-

chen, Ergebnisse aus Mitarbeiterbefragungen, auf Erkenntnis-

se des Betriebsarztes und dergleichen zurück. Informationen

zu einzelnen Themenfeldern können Ihnen möglicherweise

die Krankenkassen zur Verfügung stellen.

Gerne unterstützen wir Sie auch mit unseren statistischen

Erhebungen und Benchmarks. Diese liefern Ihnen Vergleichs-

größen in Bezug auf Branche, Unternehmensgröße oder Region.

Erst eine Auswertung dieser Einzelanalysen zeigt auf, wo in

Ihrem Unternehmen Handlungsbedarf besteht. Nutzen Sie

diese Auswertungen auch zur späteren Erfolgskontrolle Ihrer

BGM-Maßnahmen.

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LeitfadenBetriebliches Gesundheitsmanagement

Die BGM-Einführung ist ein Prozess, der sich über einen län-

geren Zeitraum erstrecken kann. Danach ist das BGM aber

ein fester Bestandteil Ihrer Unternehmenskultur geworden.

Betriebliche Strukturen und Prozesse zum BGM sind instal-

liert, das Wissen über Methoden und Instrumente zum BGM

ist vorhanden, Erfahrungen durch die Umsetzung erster

BGM-Maßnahmen liegen vor.

Gesetzliche Vorgaben im Rahmen des Arbeitsschutzes bezie-

hungsweise des Betrieblichen Eingliederungsmanagements

werden beachtet. Ergebnis- und zielgruppenorientierte Maß-

nahmen zur Gesundheitsförderung werden angeboten. Das

BGM leistet somit einen positiven Beitrag zum Unterneh-

menserfolg. Nun gilt es, diesen Stand zu sichern und konti-

nuierlich weiterzuentwickeln.

Stellen Sie eine regelmäßige und zielgruppenorientierte Aus-

wertung von Informationen und Daten nach Umsetzung der

BGM-Maßnahmen sicher. Nutzen Sie hierzu die Ihnen bereits

aus der IST-Analyse zur Verfügung stehenden Datenquellen.

Vergleichen Sie diese Daten mit den definierten Erfolgsmess-

größen und mit den festgelegten Zielen. So können Sie, falls

notwendig, rechtzeitig korrigierend eingreifen beziehungswei-

se Ihre Erfolge im Projektfortschritt erkennen. In einem regel-

mäßigen „Gesundheitsbericht“ können Sie Ihre Fortschritte

dokumentieren.

Nachdem Sie Ihre Ziele im Rahmen des BGM konkretisiert

und die Maßnahmen entsprechend festgelegt und priorisiert

haben, steht nun deren Umsetzung an. Idealerweise haben

Sie einen Steuerkreis gebildet und die Beschäftigten sind

über das BGM in Ihrem Unternehmen informiert. Die zustän-

digen Führungskräfte und Personen zur Umsetzung der Maß-

nahmen sind benannt und unterstützen die Ziele des BGM.

Der Terminplan steht und Sie haben ein Budget zur Verfü-

gung. Eventuell haben Sie sich auch bereits Unterstützung

durch externe Partner geholt (z. B. Krankenkassen, Berufs-

genossenschaften, Rentenversicherung, Sportvereine, Ge-

sundheitszentren, Fitnessclubs, etc.).

Bei der konkreten Umsetzung von einzelnen Maßnahmen sind

gegebenenfalls die Beteiligungsrechte der betrieblichen Inter-

essenvertretung zu berücksichtigen.

Informieren Sie die Beschäftigten regelmäßig und auch an-

lassbezogen über Maßnahmen im Rahmen des BGM (z. B.

durch Aushänge, Flyer, im Intranet, auf Betriebsversamm-

lungen etc.). Bieten Sie darüber hinaus zielgruppenorien-

tierte Informationsveranstaltungen über Einzelmaßnahmen

an. Sprechen Sie dabei auch die Eigenverantwortung jedes

Beschäftigten für die eigene Gesundheit an. Befähigen Sie Ihre

Führungskräfte, das Thema „Gesundheit“ zu einem selbstver-

ständlichen Bestandteil von Besprechungen zu machen.

Führungskräfte haben eine wichtige Vorbildfunktion und sind

für den Erfolg der BGM-Maßnahmen mit entscheidend.

Kommunizieren Sie Ihre Erfolge auch außerhalb Ihres Unter-

nehmens und tragen Sie damit zu einem positiven Firmen-

image bei.

4. Maßnahmen umsetzen 5. Erfolge kontrollieren

6. Anpassungen und Verbesserungen vornehmen

Ansprechpartner

Dietmar Arzt

Abteilung Arbeitspolitik

Tel.: +49 (0)711 7682-228

Mobil: +49 (0)174 3473315

E-Mail: [email protected]

Dr. Ursula Strauss

Abteilung Arbeitsrecht und Soziale Sicherung

Tel.: +49 (0)711 7682-211

Mobil: +49 (0)174 3460813

E-Mail: [email protected]

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LeitfadenBetriebliches Gesundheitsmanagement

Impressum

Herausgeber:

Die Verbände der Metall- und Elektroindustrie

Baden-Württemberg

Löffelstraße 22-24

70597 Stuttgart

Redaktion:

Dietmar Arzt

Dr. Ursula Strauss

Stand:

August 2014

Gestaltung und Produktion:

IW Medien GmbH, Köln · Berlin

Fotos:

Corbis, gettyimages

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