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www.grazil.net / Tool: Leitfaden „Beteiligungsstrategie Betriebsrat im Entleihunternehmen“
Leitfaden
„Beteiligungsstrategie
Betriebsrat im
Entleihunternehmen“
Inhalt
Einleitung - Warum eine BR-Beteiligungsstrategie? .................................................................... 2
Schritt 1: Bestandsaufnahme Leiharbeit im Betrieb .................................................................... 4
1.1 Informationsbeschaffung ................................................................................................. 5
1.2 Typisierung der Leiharbeit im Entleihunternehmen.......................................................... 9
1.3 Handlungsbedarf Arbeitsschutz...................................................................................... 14
1.4 Entwicklung der Leiharbeit im Betrieb ........................................................................... 17
Schritt 2: Formulierung eines gemeinsamen BR-Leitbildes ....................................................... 18
2.1 Was ist ein Leitbild? ....................................................................................................... 18
2.2 Formulierung von Positionen ......................................................................................... 19
2.3 Das BR-Leitbild verabschieden ....................................................................................... 20
Schritt 3: Ziele des Betriebsrats festlegen ................................................................................ 21
Schritt 4: Leiharbeit gestalten – Formulierung von Maßnahmen .............................................. 24
Phase 1 - Kriterien für Einsatz von Leiharbeit festlegen ....................................................... 24
Phase 2 - Auswahl des Zeitarbeitsunternehmens ................................................................. 24
Phase 3 - Auswahl von Leihbeschäftigten ............................................................................. 26
Phase 4 - Betreuung von Leiharbeitnehmer/-innen im Betrieb ............................................. 26
Phase 5 - Betreuung der Stammbelegschaft ......................................................................... 27
Phase 6 - ggf. Personalabbau (Rückgabe) von und mit Leihbeschäftigten ............................. 27
Schritt 5. Umsetzung der Maßnahmen und Zielverfolgung ....................................................... 30
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Einleitung - Warum eine BR-Beteiligungsstrategie? Gibt es eigentlich „gute Leiharbeit“? Hier scheiden sich die Geister. Während Geschäftsführun-
gen und Controller es begrüßen, dass die Bundesregierung den Leiharbeitseinsatz vor einigen
Jahren erleichtert hat, um flexibler und kostengünstiger Personal einsetzen zu können, haben
sich Gewerkschaften und Betriebsräte (BR) bis vor kurzem häufig darauf beschränkt, Leiharbeit
zu erschweren und zu begrenzen. Sie kritisieren „Sozialdumping“ und Absenkung des Niveaus
der Arbeitsbedingungen, auch für die Stammarbeitnehmer/-innen (StAN). Trotzdem zählen
aber gerade Gewerkschaften und BR zu den Promotoren einer besseren Arbeitsgestaltung in
Entleihunternehmen (ELU), also Betrieben mit Leiharbeitseinsatz. Oft sind sie die Einzigen, die
sich für die Belange der Leiharbeitnehmer/-innen (LAN) einsetzen.
Hintergrund
Betriebsräte haben zwar im Allgemeinen ein ganz „gutes Gefühl“ dafür, was für ihren Betrieb
wichtig ist und worum sie sich kümmern müssen. Ein Blick in die Praxis zeigt jedoch, dass
insbesondere bei kritischen Themen – wie eben auch beim Leiharbeitseinsatz – das Vorgehen
und die eigene Position z. T. nicht durch systematische und langfristige Handlungsstrategien
unterlegt sind: Betriebsräte in Entleihunternehmen tun sich häufig schwer damit, konkrete
Anforderungen zur Gestaltung von Leiharbeit zu beschließen, zu vertreten und umzusetzen.
Hiermit ist jedoch die Gefahr verbunden, ggf. ausschließlich einzelfallbezogen zu handeln;
langfristige Beteiligungsstrategien „aus einem Guss“ werden daher leicht aus den Augen
verloren.
Der vorliegende Leitfaden wurde entwickelt, um dem Betriebsrat zu einer geschlossen vom
Gremium getragenen, langfristigen Zielen folgenden Beteiligungsstrategie zu verhelfen. Davon
ausgehend kann dann eine gemeinsame Positionen zur Gestaltung des betrieblichen Einsatzes
von Leiharbeit mit geeigneten Beteiligungsmaßnahmen erarbeitet werden, beispielsweise
Extra-Infos für Leiharbeitnehmer/-innen, Berichte auf Betriebsversammlungen, die Ausformu-
lierung einer konkreten Betriebsvereinbarung. Mit Hilfe einer einheitlichen Strategie kann sich
der BR sowohl gegenüber der Belegschaft als auch gegenüber der Geschäftsführung besser
positionieren. Vorausgehend sollte der BR ein Leitbild entwickeln, das seine Grundhaltung zum
Leiharbeitseinsatz fixiert, seine Rolle dabei umreißt und damit die Formulierung angestrebter
Ziele erleichtert. Die vom Leitbild abgeleiteten Ziele können zu einem „Masterplan“ ver-
schriftlicht werden und wie ein „roter Faden“ die Festlegung der Beteiligungsmaßnahmen
erleichtern. Hierauf kann in der praktischen BR-Arbeit dann immer wieder Bezug genommen
werden. Es werden die Beteiligungsmaßnahmen ergriffen, welche die strategischen Ziele
unterstützen.
Im Ergebnis führt dieses strategische Vorgehen nicht nur zu einer von der Belegschaft
wahrgenommenen Verlässlichkeit des BR, auch seine „Glaubwürdigkeit“ gegenüber allen
Betriebspartnern wird erhöht.
Der Leitfaden wendet sich in erster Linie an die Betriebsratsgremien in den Entleihunterneh-
men (siehe roter Pfeil in Abbildung 1). Zwar haben auch die Zeitarbeitsunternehmen gelegent-
lich Betriebsräte. Die Erfahrung zeigt aber, dass diese häufig nicht am zuständigen Sitz des
Zeitarbeitsunternehmens für die konkreten Leiharbeitnehmer/-innen angesiedelt und
ansprechbar sind, sondern in einer entfernten Zentrale. Außerdem setzt sich der BR des
Zeitarbeitsunternehmens in der Regel aus dem Stammpersonal zusammen, insbesondere den
Disponent/-innen, und nicht aus den Leiharbeitnehmer/-innen selbst. Die Perspektive dieser
Beschäftigten ist aber eine grundlegend andere als die der Leiharbeitnehmer/-innen, so dass
sich die Leiharbeitnehmer/-innen nicht vertreten fühlen.
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Die Aufgaben und Rechte des BR im Entleihunternehmen lassen sich wie folgt beschreiben:
• Er hat bei der Einstellung der Leiharbeitnehmer/-innen mitzubestimmen (§ 99 BetrVG).
Leiharbeitnehmer/-innen können den BR bei mindestens dreimonatigem Einsatz mitwäh-
len, selbst aber nicht gewählt werden. Bei der maßgebenden Belegschaftsstärke für die
Größe des Betriebsrats und die Zahl der freizustellenden BR-Mitglieder werden Leiharbeit-
nehmer/-innen aber nicht mitgezählt. (BAG 16.04.2003–AZ 7 ABR 53/02 und 22.10.2003–7
ABR 3/03). Sie können die BR-Sprechstunde aufsuchen und zur Betriebsversammlung
gehen. Dies ist auch bezahlte Arbeitszeit für sie.
• Er hat die betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben und Rechte bei der Gestaltung der
Arbeit im Entleihunternehmen, auch für die Leiharbeitnehmer/-innen. Beispiele dafür sind
die Regelung der Ordnung im Betrieb, die Speicherung von Leistungs- und Verhaltensdaten
(§ 87, Abs. 6 BetrVG) und Personalfragebögen (§ 94 BetrVG).
• Materielle Konditionen werden vom BR des Entleihunternehmens für die Leiharbeitneh-
mer/-innen in der Regel nicht verhandelt, auch nicht von der für das Entleihunternehmen
zuständigen Gewerkschaft. Der BR hat aber auch die Aufgabe, die Einhaltung von Gesetzen
zugunsten der Leiharbeitnehmer/-innen (§ 80, Abs. 1 BetrVG) zu überprüfen. Wenn Equal
Pay aufgrund eines fehlenden geltenden alternativen Tarifvertrages zur Anwendung
kommt, ist seine Aufgabe erweitert: Er kann dann auch die Vergleichbarkeit der Leiharbeit-
nehmer/-innen mit konkreten Stammarbeitnehmer/-innen (mit) klären und dafür sorgen,
dass alle Entgeltbestandteile im Entleihunternehmen berücksichtigt werden.
• Der BR im Entleihunternehmen hat weiterhin ggf. Einfluss auf die Gestaltung des Arbeit-
nehmerüberlassungsvertrages (AÜV). Hier werden Verpflichtungen im Arbeitsschutz, Quali-
fizierung etc. zwischen Entleihunternehmen und Zeitarbeitsunternehmen aufgeteilt und
festgehalten.
• Die Aufgaben des BR im Entleihunternehmen beim Arbeitsschutz sind besonders hervorzu-
heben. Er kann – auch für die Leiharbeitnehmer/-innen nach § 87, Abs. 1, Ziffer 7 BetrVG –
im Rahmen von Gesetzen mitbestimmen, welche Schutzmaßnahmen für diese getroffen
werden. Als interpretierbare Schutzgesetze sind hier insbesondere das Arbeitsschutzgesetz
(Gefährdungsbeurteilung, Sicherheitsunterweisung), die ArbMedVV für Präventionsunter-
suchungen und -maßnahmen, die Bildschirmarbeitsverordnung sowie das SGB IX, § 84,
Abs. 2 zur Eingliederung zu nennen. Da in allen Fällen die gemeinsame Verantwortung von
Zeitarbeitsunternehmen und Entleihunternehmen angenommen wird, ist eine Klarstellung
erforderlich.
Abbildung 1: Akteurs-Konstellation bei Leiharbeitseinsatz
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Die betriebliche Praxis hat gezeigt, dass bei der Formulierung einer einheitlichen BR-Position
das Befolgen der im Folgenden dargestellten fünf Schritte hilfreich ist.
Fünf Schritte zur Formulierung einer BR-Beteiligungsstrategie:
1. „Bestandsaufnahme Leiharbeit im Betrieb“
2. Formulierung eines Betriebsrats-Leitbildes mit Betriebsrats-Positionspapier
3. Ziele der Beteiligung festlegen
4. Leiharbeit gestalten – Formulierung von Maßnahmen
5. Umsetzung der Maßnahmen und Zielverfolgung: Begleitend dazu sollte dann - last but
not least - auch stets eine Erfolgskontrolle der erarbeiteten Position/Maßnahmen
erfolgen.
Abbildung 2: Fünf Schritte zur Beteiligungsstrategie des BR im Entleihunternehmen (inklusive
der jeweiligen Anhänge)
Hinweis:
Die folgenden Arbeitsschritte mit den jeweiligen Anhängen (Checklisten, Fragebögen etc.) sind
als Angebot zu verstehen. Es ist nicht nur möglich, sondern auch ausdrücklich gewünscht, die
dort vorgeschlagenen Fragestellungen zu erweitern, zu verändern und der betrieblichen Situa-
tion anzupassen!
Alle Anhänge befinden sich auf der beiliegende CD-ROM sowie unter www.grazil.net
(→ Themenfeld Equal Treatment).
Schritt 1: Bestandsaufnahme Leiharbeit im Betrieb
Um zu einer umfassenden und zugleich ausgewogenen Beteiligungsstrategie zu gelangen, ist es
wichtig, sich einen guten Überblick über die betriebliche Situation sowie Zweck und Struktur
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des Leiharbeitseinsatzes zu verschaffen. Hierbei geht es zunächst um die Situationsbeschrei-
bung des Leiharbeitseinsatzes im Betrieb, also:
Wie und warum werden Leiharbeitnehmer/-innen im Betrieb eingesetzt, wie ist dies geregelt
und schließlich, welche Strategie wird dabei von Seiten der Geschäftsführung verfolgt? Wie sind
die Arbeitsbedingungen gemessen am ‚Best Practice’?
Die Ausgangssituation im einzelnen Betrieb ist unterschiedlich:
• In einigen Betrieben ist der Leiharbeitseinsatz neu bzw. wird ausgeweitet. In anderen
Betrieben beschließt der BR bei bestehendem Einsatz, sich nun mit der Angelegenheit zu
befassen.
• Einige Betriebsräte haben sich in Netzwerken zusammengeschlossen und entwickeln
gemeinsame Beteiligungsstrategien.
• Für den einen Betriebsrat ist die Anwendung von Mitbestimmungsrechten wie dem § 99
bei personellen Einzelmaßnahmen (bspw. Einstellungen) bereits etabliert, er muss nur die
spezielle Situation bei Leiharbeitnehmer/-innen regulieren. In anderen Betrieben liegt der
Beteiligungstatbestand brach, auch für die Stammbelegschaft.
Aus diesem Grunde sind unterschiedliche Zugänge zur Situationsbeschreibung geschaffen wor-
den, einerseits nach Detaillierungsgrad von Überblicksinformationen über Detail-Information
bis hin zur Bewertung der Situation. Andererseits wird unterschieden zwischen der einzel-
betrieblichen Strategiefindung und der gemeinsamen Befassung mit dem Thema in Branchen-
oder regionalen Gruppen von Betriebsräten.
1.1 Informationsbeschaffung
Zur Beantwortung der o. g. Fragen wird sich der Betriebsrat in der Regel zunächst die not-
wendigen Informationen beschaffen. Ein Großteil wird über eine Anfrage an die Geschäfts-
führung (GF) in Erfahrung gebracht. Diese Informationen stehen dem BR zur Erfüllung seiner
Aufgaben, insbesondere nach § 80, Abs. 2 BetrVG zu:
Informationsbedarf von der GF bzw. Vorstand
Dokument Leitfrage Rechtliche Grund-lage nach BetrVG
1 Betriebsvereinbarungen
• Geltungsbereich aller Betriebs-vereinbarungen inkl. Leiharbeit?
• BV interne Stellenausschreibung
• BV Gruppenarbeit
Welche Regelungen gibt es betrieblich schon, die auf Leiharbeitnehmer/-innen anwendbar sind?
§§ 87, Abs. 1; § 97/98 etc.
2 Wirtschaftlichkeitsberechnung Sind die Kosten für den Leiharbeitseinsatz be-rechnet, wurden sie mit alternativen Lösungen verglichen, welche Faktoren wurden in der Rechnung berücksichtigt? Welches ist das Re-sultat?
§ 106 (Wirtschafts-ausschuss)
3 erweiterte Wirtschaftlichkeitsbe-rechnung bzw. Nutzwertanalyse
Wurden Leistungskriterien wie Qualität, Flexi-bilität der Leistungserstellung, Motivation, Innovationsgeschwindigkeit berücksichtigt? Mit welchen Gewichten und Faktoren? Mit welchem Ergebnis?
§ 106 (Wirtschafts-ausschuss)
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Informationsbedarf von der GF bzw. Vorstand
4 Personalkonzept, Personalplanung 1, 3 bis 5 Jahre
Wie wird der Personalbedarf für die nächsten 1, 3 und 5 Jahre quantifiziert und qualifiziert? Welche Alternativen zur Personalbedarfs-deckung wurden verglichen? Wie ist die Arbeitsvolumenentwicklung nach Abteilungen für tarifliche Arbeit, Mehrarbeit, Leiharbeit im vergangenen Jahr und geplant?
§ 80, Abs. 1 und 2; § 92
5 Einsatzbereiche der Leiharbeit-nehmer/-innen, Stellenbeschrei-bungen
In welchen Bereichen für welche Aufgaben und Tätigkeiten werden Leiharbeitnehmer/-innen eingeplant, in welchen Schwankungsbreiten bzw. Anteil?
§ 80, Abs. 1 und 2; § 92
6 Auswirkungen des Leiharbeits-einsatzes für die Stammbe-schäftigten
Welche Auswirkungen auf die Arbeitsbedin-gungen der Stammarbeitnehmer/-innen sind durch den (erweiterten) Leiharbeitseinsatz zu erwarten hinsichtlich Belastung, Aufgaben, Qualifizierungschancen, Einkommen, Arbeits-schutz und Arbeitsplatzsicherheit etc.?
§ 90 nach Änderungen
7 Qualifizierungsbedarf Stamm-beschäftigte und Leiharbeit-nehmer/-innen
Welcher Qualifizierungsbedarf wird für die Stammbeschäftigten durch den Leiharbeitsein-satz gesehen (Anleiten, Einarbeiten etc.)? - Wie wird der Qualifizierungsbedarf für die Leiharbeitnehmer/-innen ermittelt? - Welche Maßnahmen werden für beide Gruppen vorgesehen? Welche Auswirkungen werden auf die Eingrup-pierung der Stammarbeitnehmer/-innen gese-hen?
§ 97 und 98; § 87, Abs. 1, Ziffer 10 und 11
8 Arbeitnehmerüberlassungsvertrag Wie ist die Verantwortung hinsichtlich Arbeits-schutz, Qualifizierung etc. zwischen Entleih-unternehmen und Zeitarbeitsunternehmen geregelt?
§ 80, Abs. 1 und 2; § 106
9 Tarifvertrag des Zeitarbeitsunter-nehmens, ggf. Betriebsvereinba-rungen im Zeitarbeitsunternehmen zu Arbeitszeit und Arbeitsschutz
Nach welchem Tarifvertrag werden die Leihar-beitnehmer/-innen entgolten, mit welchen Details hinsichtlich Arbeitszeit, Entgelt, Arbeitszeitkonten, Urlaub, Verschwiegenheit etc.?
§ 80, Abs. 1 und 2; § 106
10 Aufstockungsbeträge Welche Aufstockungsbeträge in welcher Höhe werden den Leiharbeitnehmer/-innen zusätz-lich zu deren Tarifentgelt zum Ausgleich der Entgeltdifferenzen gewährt? Wie sind Kantinen- und Fahrtkostenzuschuss geregelt?
§ 80; § 87, Abs. 1, Ziffer 10 und 11, § 106
11 Leistungs- und Verhaltensdaten Welche Personaldaten werden über die Leihar-beitnehmer/-innen geführt? Wie sind die Datensicherungsmaßnahmen entsprechend § 9 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) inkl. Anlage?
§ 87, Abs. 1, Ziffer 6, BDSG
12 Prozesse Entleihunternehmen für Leiharbeitnehmer/-innen:
• Auswahl des Zeitarbeitsunter-nehmens
• Einstellung der Leiharbeitneh-mer/-innen, interne Stellenaus-schreibung, Einarbeitung
• Übernahme der Leiharbeitneh-mer/-innen in die Stammbeleg-
Wie sind die betrieblichen Abläufe im Entleih-unternehmen beim Leiharbeitseinsatz? - Zuständigkeiten, Regeln
§ 80, Abs. 1 und 2; § 90 bei Änderung der Abläufe; § 87, Abs 1, Ziffer 7 in Verbindung mit ArbSchG; § 111 bei Betriebsänderung
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Informationsbedarf von der GF bzw. Vorstand
schaft
• Sicherheitsunterweisung Leih-arbeitnehmer/-innen
• Gefährdungsbeurteilung mit Leiharbeitnehmer/-innen
• betriebliche Eingliederung
• Führung
13 Überwachung Vorsorgeunter-suchungen Leiharbeitneh- mer/-innen
Wie wird die Einhaltung der ArbMedVV für die Leiharbeitnehmer/-innen überprüft und sichergestellt?
§ 80, Abs. 1 und 2 in Verbindung mit ArbMed VV
14 Überwachung Einhaltung Arbeitszeitgesetz
Wie wird die Einhaltung des Arbeitszeit-gesetzes für die Leiharbeitnehmer/-innen überprüft und sichergestellt?
§ 80, Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 87, Abs. 1, Ziffern 2 u. 3
15 AU-Statistik Leiharbeitneh- mer/-innen – Stammarbeit-nehmer/-innen
Wie entwickelt sich die AU-Quote in vergleich-baren Bereichen für Leiharbeitnehmer/-innen und Stammarbeitnehmer/-innen? Ggf. nach Ursachen (Gesundheitsbericht)
§ 80, Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 87, Abs 1, Ziffer 7
16 BU-Statistik Leiharbeitneh- mer/-innen – Stammarbeit- nehmer/-innen
Wie entwickeln sich die Betriebsunfallzahlen in vergleichbaren Bereichen für Leiharbeitneh-mer/-innen und Stammarbeitnehmer/-innen? Ggf. nach Schwere (tödlich, meldepflichtig, leicht, Beinahe)?
§ 80, Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 87, Abs 1, Ziffer 7
17 Sozialsynopse Leiharbeitneh- mer/-innen – Stammarbeitneh-mer/-innen: Gegenüberstellung der Arbeitsbedingungen
Wie sind die Arbeitsbedingungen der Leih-arbeitnehmer/-innen im Vergleich mit den Stammarbeitnehmer/-innen zu sehen?
§ 75, Abs. 2; § 90; ggf. mit Hilfe des Equal Treatment-Monitor aus der GRAziL-ToolBox (→ Themenfeld Equal
Treatment)
18 Befragungsergebnisse MA-Befragung
Wie sehen Leiharbeitnehmer/-innen und Stammarbeitnehmer/-innen ihre Arbeitssitu-ation insbesondere unter Berücksichtigung des Leiharbeitseinsatzes, differenziert nach Stammbeschäftigten und Leiharbeitneh- mer/-innen.
§ 94, Abs. 2: Personalfragebogen
Abbildung 3: Dem BR insbesondere nach § 80, Abs. 2 BetrVG zur Erfüllung seiner Aufgaben
zustehende Informationen
Um alle Fragen beantworten und damit einen ersten Check zur Situation im Betrieb
durchführen zu können, sind einige Checklisten und Fragebögen entwickelt worden.
Orientierung bei der Sammlung nützlicher Dokumente bietet folgende Auflistung (→ Anhang
1.1):
Dokumentenliste BR Leiharbeit (→ Anhang 1.1)
Zielsetzung Die Dokumentenliste soll Betriebsräte unterstützen, die erforderlichen Dokumente und
Informationen zu beschaffen.
Inhalt Auflistung von Dokumenten, welche angefordert oder anders beschafft werden sollen;
hier kann der anfordernde Betriebsrat konkretere Angaben machen, beispielsweise
nach Abteilungen sortiert für die Anzahl der Leiharbeitnehmer/-innen.
Methode
(Einsatz)
Die Liste kann ein Schreiben des Betriebsrates (etc.) mit einem Informationsbegehren
nach § 80, Abs. 2 BetrVG angehängt werden. Sie kann auch verwendet werden, um zu
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verfolgen, welche Dokumente noch ausstehen bzw. bereits eingegangen sind. Das kann
in der Tabelle eingetragen werden, um den Stand der Informierung nachzuhalten. Dies
hat bei mitbestimmungspflichtigen Tatbeständen einen hohen Stellenwert, da
Betriebsräte und Wirtschaftsausschüsse erst eine Einigung versuchen müssen, wenn
sie „vollumfänglich“ informiert sind.
Für einen umfassenden Überblick über die Einsatzstruktur und die Rahmenbedingungen des
betrieblichen Leiharbeitseinsatzes, bietet sich außerdem die Verwendung des Formblatts
„Basisdaten – Bestandsaufnahme Leiharbeit im Entleihunternehmen“ (→ Anhang 1.2) an. Mit
Hilfe der Checkliste werden Angaben u. a. abgefragt:
• zu den Beschäftigten → Anzahl und Quote von Stamm- und Leihbelegschaft
• zur Einsatzstruktur der Leihbeschäftigten → Einsatzbereiche, Qualifikationsniveau, Ein-
satzdauer, Übernahmequote
• Entgeltregelungen (Equal Pay, ggf. Aufstockung?)
• Arbeits- und Gesundheitsschutz
Mit diesen Basisinformationen kann der BR sich einen guten Überblick/Vergleich über die
Gesamtsituation von Leih- und auch Stammbelegschaft im Betrieb verschaffen.
Basisdaten – Bestandsaufnahme Leiharbeit im Entleihunternehmen (→ Anhang 1.2)
Zielsetzung Das Dokument erleichtert es dem BR, sich einen ersten Überblick über den Leiharbeits-
einsatz im eigenen Betrieb zu verschaffen und sich zu orientieren.
Inhalt Formular zum Ausfüllen von wesentlichen Informationen zum betrieblichen Leih-
arbeitseinsatz im Entleihunternehmen.
Methode
(Einsatz)
Der BR recherchiert die einzelnen Informationen im Formular anhand der Dokumente
aus Anhang 1.1 oder aus anderen Quellen.
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Abbildung 4: Fragebogen „Basisdaten – Bestandsaufnahme Leiharbeit im Entleihunternehmen“
(→ Anhang 1.2)
Die Fragen des Dokuments geben dem BR zunächst einen groben Überblick. Sie orientieren den
BR auf die für seine Beteiligungsstrategie wichtigen Sachverhalte. Er kann hieraus nun gezielt
Fragen formulieren und weitere Informationen einholen, Bewertungen vornehmen oder direkt
weiter zum Schritt 1.3 Handlungsbedarf Arbeitsschutz gehen.
1.2 Typisierung der Leiharbeit im Entleihunternehmen
Unternehmen greifen auf Leiharbeit aus unterschiedlichen Gründen und mit unterschiedlichen
Zielen zurück. Gerade wenn BR sich erstmalig mit dieser Thematik auseinandersetzen ist es
sinnvoll, die mit dem Rückgriff auf Leiharbeit verfolgte Strategie aufzudecken, um sich dann
selbst gezielt positionieren zu können. Mithilfe des folgenden Fragebogens „Leiharbeitseinsatz
im Entleihunternehmen“ kann die betriebliche Einsatzstrategie von Leiharbeit aufgedeckt
werden.
Fragebogen Leiharbeitseinsatz im Entleihunternehmen (→ Anhang 1.3)
Zielsetzung Der Fragebogen bildet die Grundlage für eine differenzierte Einschätzung der Situation.
Daran richten sich dann die Schwerpunkte, Positionen und Zielsetzungen der BR-
Beteiligungsstrategie aus.
Inhalt Der Fragebogen enthält Eintragfelder und „Ankreuz-“Fragen zu den folgenden The-
menfeldern:
1. Leiharbeitseinsatz im Betrieb
2. Gleichbehandlung
3. Betriebsratspositionen
4. Typen von Leiharbeitseinsatz
Für die Themenfelder 2-4 werden bei Eintrag in der Excel-Datei automatisch Grafiken
erstellt.
Methode
(Einsatz)
Die Einträge in Abschnitt 1 „Leiharbeitseinsatz im Betrieb“ erfordern bereits Kenntnisse
über den konkreten Leiharbeitseinsatz im Entleihunternehmen (siehe auch Anhang 1.2 -
Fragebogen Basisdaten). Sie sind zur Beurteilung der in Abschnitt 4 abgefragten Typen
von Leiharbeitseinsätzen erforderlich.
Die Fragen in Abschnitt 2 Gleichbehandlung bereiten die Leitbildformulierung und
Positionierung in Schritt 2 „Formulierung eines gemeinsamen BR-Leitbildes“ vor.
Aus der Antwort zur Anzahl der Betriebsversammlungen und den Antworten zum
Arbeitsschutzniveau des Entleihunternehmens wird ein grafisches Portfolio (siehe
Abbildung 6, S. 11) aus BR-Einfluss und Arbeitsschutzniveau gebildet. Beide sind
ausschlaggebend für die Formulierung der Beteiligungsstrategie.
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Die wesentlichen Rahmenbedingungen für die
BR-Beteiligungspolitik sind im Fragebogen
abgebildet:
• Das bisherige Arbeitsschutzniveau im Ent-
leihunternehmen. Die meisten Betriebsräte
können hier ohne weitere Recherche ein
Urteil abgeben. Ansonsten hilft die Basis-
daten-Checkliste (→ Anhang 1.2) hier
weiter. Unterschieden wird hier grob in
hoch – mittel – niedrig.
• Der Einfluss des Betriebsrates. Gemeint ist,
inwieweit der Betriebsrat seine betriebs-
verfassungsrechtlichen Möglichkeiten aus-
schöpft, sich eine effektive Infrastruktur
(Büro, PC, Freistellungen etc.) geschaffen
hat und gut in der Belegschaft verankert
ist. Ein wichtiger Indikator hierfür ist die
Anzahl der Betriebsversammlungen, die
der BR jährlich durchführt.
Abbildung 5: Fragebogen „Leiharbeitseinsatz im Entleihunternehmen“ (→ Anhang 1.3)
Hinweise:
1. Im BetrVG § 43 Regelmäßige Betriebs- und Abteilungsversammlungen, Absatz (1) heißt es:
Der Betriebsrat hat einmal in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einzu-
berufen.
2. Wenn genug Zeit verfügbar ist bzw. mehrere Betriebe gemeinsam an einer Beteiligungs-
strategie arbeiten, kann das Portfolio aus BR-Einfluss und Arbeitsschutzniveau auch
visualisiert und beispielsweise durch Beiträge der Teilnehmer/-innen im Workshop und
durch intensivere Diskussion erarbeitet werden.
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Ergebnis ist in beiden Fällen die Markierung eines der Quadranten – in der Abbildung der
(automatische) rote Punkt beispielhaft zwischen Quadrant 3 und 4.
Abbildung 6: Situationstypisierung (aus Fragebogen „Leiharbeitseinsatz im Entleihunter-
nehmen“, → Anhang 1.3)
Für die Formulierung der Leitbilder und Positionen ergeben sich dann die folgenden Regeln:
Qua-
drant
Ausprägung Hinweis
1 Arbeitsschutzniveau niedrig, BR-Einfluss hoch
Schwerpunkt: Erhöhung des Arbeitsschutzniveaus allge-mein. Der Leiharbeitseinsatz kann hier Auslöser sein.
2 Arbeitsschutzniveau niedrig, BR-Einfluss niedrig
Schwerpunkt: Einhaltung der Gesetze für die Leiharbeit-nehmer/-innen Konzentration auf gesetzliche Mitbestim-mungstatbestände wie § 87.
3 Arbeitsschutzniveau hoch, BR-Einfluss hoch
Schwerpunkt: Mitgestaltung und ggf. Alternativen in der Personalplanung nach §92, Beschäftigungssicherung nach § 92a.
Betreiben von Integration und Übernahmen der Leih-arbeitnehmer/-innen.
4 Arbeitsschutzniveau hoch, BR-Einfluss niedrig
Schwerpunkt: Gleichbehandlung der Leiharbeitneh- mer/-innen bei der Arbeitsgestaltung, Verbünden mit den Arbeitsschutzakteuren wie Betriebsarzt und Sicher-heitsfachkraft.
Abbildung 7: Beteiligungsschwerpunkte in Abhängigkeit von BR-Einfluss und betrieblichem
Arbeitsschutzniveau
BR-Einfluss Arbeitsschutzniveau
0
0,25
0,5
0,75
1
0 0,25 0,5 0,75 1
BR-Einfluss
Arbeitsschutz-Niveau
Hoch
Hoch
Niedrig
Niedrig
11
22
33
44
12
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Typisierung Einsatzstrategie im Entleihunternehmen
Leiharbeitnehmer/-innen werden mit unterschiedlichen Zielen eingesetzt. Ausgehend von den
im vorherigen Arbeitsschritt gesammelten „Basisinformationen“ zum betrieblichen Leih-
arbeitseinsatz ist es nun möglich, die Einsatzstrategie, die der Arbeitgeber aus Sicht des BR
verfolgt, einzuschätzen. Wird Leiharbeit hauptsächlich aus Kostengründen, als Personal-
strategie oder aber eher zur Flexibilisierung eingesetzt? Grob unterschieden werden können:
Personalstrategie
Ziele sind die Personalrekrutierung und Auslagerung von Personalabteilungs-Funkti-
onen; Leiharbeitnehmer/-innen sind fester Bestandteil der Belegschaft und werden
dauerhaft eingesetzt; Stamm- und Leihbelegschaft arbeiten zusammen; Leiharbeit
dient der Rekrutierung von Fachkräften.
Kostenstrategie
Leiharbeit wird zur Reduktion von Personalkosten eingesetzt (Einsparung von Lohn-
kosten, Lohnnebenkosten, Such- und Einstellungskosten).
Flexibilisierungsstrategie
Hauptziel ist die Abdeckung des Personalbedarfs bei regelmäßigen oder unvorherseh-
baren Schwankungen; es geht also um das Reagieren auf Auftragsschwankungen (z. B.
konjunkturbedingt oder Saisonarbeit) sowie auf kurzfristige Personalausfälle (Urlaub-
oder Krankheitsvertretung).
Die Einordnung der von der Geschäftsführung verfolgten Einsatzstrategie von Leiharbeit ist
besonders vor dem Hintergrund einer anstehenden Positionierung und Entwicklung einer BR-
Beteiligungsstrategie wichtig. Dabei stellt die Checkliste „Einordnung Typ Leiharbeit“ (→
Anhang 1.4) ein unterstützendes „Hilfsmittel“ dar. Dies war zwar schon Gegenstand des Frage-
bogens „Leiharbeitseinsatz im Entleihunternehmen (→ Anhang 1.3), die Erläuterung soll jedoch
an dieser Stelle detailliert werden – hier sind mehrere Zugänge möglich, die vom BR situativ
gewählt werden können.
Abbildung 8: Einordnung Typ Leiharbeit - Indikatoren für Leiharbeits-Typisierung Reihenfolge
der Skalierungen (Anhang 1.4)
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Die drei Haupt-Typen haben erheblichen Einfluss auf die Schwerpunkte der Beteiligungs-
strategie, die Ziele und damit natürlich auch der einsetzbaren Instrumente. Sie können anhand
von sechs Kriterien bestimmt werden.
Hinweis:
Die folgende Typisierung beruht auf einer Vielzahl von Erhebungen mit Betriebsräten in unter-
schiedlichen Industriebranchen, insbesondere in Nahrungsmittelindustriebetrieben, in der
Getränkeindustrie, in Kokereien und im Maschinenbau. Sie erhebt keinen Anspruch auf
Allgemeingültigkeit!
Kriterium: Ausprägungen
Einsatz-Dauer Bezahlung Übernah-mequote
Arbeits-schutz-Niveau
Anteil Leiharbeitneh-
mer/-innen
Kosten/Std. Leiharbeitneh-
mer/-innen
Personal-strategie
mittel gut hoch hoch niedrig-mittel teurer
Kosten-strategie
hoch schlecht niedrig niedrig hoch günstiger
Flexistrategie wechselnd mittel mittel gleich hoch wechselnd gleich
Abbildung 9: Leiharbeits-Typisierung mit Indikatoren
Der Fragebogen „Einordnung Typ Leiharbeit“ (→ Anhang 1.4) verfolgt eine differenziertere
Logik. Hier wird abgefragt, in welchem Maße der Leiharbeitseinsatz die drei Typen (Personal-,
Kosten- und Flexistrategie) trifft. Dies ist der Erkenntnis geschuldet, dass in den meisten
Betrieben kein „reiner“ Einsatztyp, sondern Mischformen vorliegen.
Hinweis:
Auch hier gilt: In Workshops sollen die Checklisten gemeinsam oder einzeln ausgefüllt wer-
den. Mit genügend Zeit und insbesondere mehreren Betrieben in Branchen oder Regional-
Gruppen kann mithilfe von geeigneter Moderationstechnik visualisiert gearbeitet werden.
Hier wird dann im Typendreieck beispielsweise für jeden Betrieb ein Punkt an der jeweiligen
Stelle gesetzt.
Die Typisierung kann noch detaillierter erfolgen; so dass drei weitere „Zwischentypen“ hinzu-
kommen (siehe Abbildung 10). Eine ausführlichere Darstellung mit Zwischentypen ist möglich:
→ So kommt der Fall vor, dass als Vorbereitung von Verlagerungs- oder Restrukturierungs-
projekten vermehrt Leiharbeitnehmer/-innen eingesetzt werden. Es handelt sich dann von
der Ausprägung her um die Mischung zwischen Personal- und Kostenstrategie.
Beispiel 1:
In einem Stahlwerk wurde die Qualifizierung der Belegschaft zu multifunktionalen Aufgaben
beschlossen. Da hier hohe Abwesenheiten wegen der Anlernprozesse geplant waren, stimmte
der BR für den Restrukturierungszeitraum der Einstellung von 100 Leiharbeitnehmer/-innen
zu.
Beispiel 2:
In einer Zuckerfabrik wurde die Verlagerung der Sondersorten in ein anderes Werk vorbe-
reitet. Der BR hat hier bis zum Verlagerungszeitpunkt 25 Leiharbeitnehmer/-innen in dem
Werk akzeptiert.
14
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→ In einigen Betrieben wird generell auf Leiharbeitnehmer/-innen zurückgegriffen, wenn
Stammbeschäftigte für einen längeren Zeitraum nicht verfügbar sind, aber wieder zurück
erwartet werden, bspw. bei Mutterschutz, Ausbildungen oder auch Rehabilitationen bzw.
Eingliederungen. Hier ist eine Mischung zwischen Flexi- und Kostenstrategie gegeben.
→ Der dritte Fall betrifft die Kombination aus Flexibilitäts- und Personalstrategie: Hier ist der
wesentliche Grund für den Leiharbeitseinsatz die Minderung von Fixkosten für den Fall
eines Beschäftigungseinbruches. Das Entleihunternehmen nimmt dann häufig höhere
Stundenkosten in Kauf. Die Beschäftigungsschwankung ist aber ungeplant und langfristig.
Abbildung 10: Leiharbeitseinsatz-Typologie – differenzierte Darstellung von sechs Typen
1.3 Handlungsbedarf Arbeitsschutz
Leiharbeitnehmer/-innen sind hinsichtlich des Gesundheitsschutzes gegenüber Stammbe-
schäftigten häufig benachteiligt. Pauschal wurde das Arbeitsschutzniveau bereits im Frage-
bogen „Einordnung Typ Leiharbeit“ (→ Anhang 1.4) abgefragt. Die Checkliste Leiharbeitseinsatz
konkretisiert die Erfüllung guter Arbeitsschutz-Praxis. Die Fragen sollten in der Regel von
Betriebsräten ohne langwierige Recherche beantwortbar sein. Andernfalls müssen die
Dokumente aus der Dokumentenliste (→ Anhang 1.1) angefordert und ausgewertet werden.
15
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Checkliste: Arbeitsschutz bei Leiharbeitseinsatz (→ Anhang 1.5)
Zielsetzung Bewertung des Arbeitsschutzniveaus des Leiharbeitseinsatzes im Entleihunternehmen zur
Einschätzung und Priorisierung möglicher Gestaltungsfelder und Beteiligungsgegenstände
Inhalt Checkliste zu acht Anforderungsthemen Arbeitsschutz mit insgesamt 40 Leitfragen. Zu jeder
Leitfrage werden die Beurteilung des Erfüllungsgrades in vier Stufen und die Wichtigkeit für
die Arbeitsbedingungen abgefragt. Das Excel-Tool berechnet aus dem Produkt der beiden
Beurteilungen einen Signalwert, bei mehreren Betrieben auch den Durchschnitt über alle
Betriebe (bis zu zehn Checklisten/Betriebe sind möglich). Das Tool sortiert bei mehreren
Betrieben nach Signalwert und markiert Gestaltungsgegenstände über einem Schwellen-
signalwert. Es werden die folgenden Themenbereiche abgefragt bzw. bewertet:
1 Strategie und Führung
2 Arbeitsschutz
3 Arbeitsbedingungen – Equal Treatment
4 Prozesse
5 Wirtschaftliche Ergebnisse
6 Arbeitsfähigkeit: Motivation
7 Arbeitsfähigkeit: Gesundheit
8 Arbeitsfähigkeit: Qualifikation
Methode
(Einsatz)
Der Bogen wird entweder für jeden anwesenden Betrieb (in regionalen oder Branchen-
gruppen) oder von unterschiedlichen Personen für denselben Betrieb angekreuzt, in der
Regel handschriftlich auf einem ausgedruckten Exemplar.
Zu insgesamt 40 Anforderungen in acht vorgeschlagenen Themenfeldern zur guten Gestal-
tung des Leiharbeitseinsatzes kann jeweils angegeben werden, ob diese Anforderung im
Entleihunternehmen erfüllt ist und ob sie in diesem speziellen Fall eine hohe, mittlere oder
niedrige Bedeutung hat. Das Produkt aus den beiden ergibt den Signalwert, dieser zeigt an,
wie hoch der Handlungsbedarf zu diesem Gestaltungsgegenstand ist.
Beispiel aus Strategie und Führung –
„Der Erhalt der Arbeitsfähigkeit von Stammbeschäftigten und Leiharbeitnehmer/-innen ist
als Ziel formuliert.“
� Erfüllungsgrad: teilweise erfüllt (1 P.);
� Wichtigkeit: hoch (2 P.)
Erfüllungsgrad (1) x Wichtigkeit (2) => Signalwert von 2; damit besteht Handlungsbedarf!
Die Werte werden in jeweils eine Tabelle des Excel-Tools eingetragen. Im Tabellenblatt
„Gesamtergebnis“ werden die Durchschnittswerte angezeigt und ggf. die Gestaltungs-
gegenstände über einem Schwellensignalwert farblich markiert (größer als 1 – der maxi-
male Signalwert beträgt 2 x 2 = 4). Dort werden die durchschnittlich berechneten Signal-
werte auch automatisch nach Dringlichkeit (hohe Signalwerte) sortiert.
Im Ergebnis erhält man ein Ranking der BR-Forderungen zum (Ver-)Handlungsbedarf beim
Einsatz von Leiharbeit. Diese Vorgehensweise ist je nach Betriebssituation (wichtige The-
menfelder, Anzahl von Forderungen etc.) entsprechend anzupassen.
Die Ergebnisse finden in Schritt 2: Formulierung eines gemeinsamen BR-Leitbildes, Schritt 3:
Ziele des Betriebsrats festlegen und Schritt 4: Leiharbeit gestalten – Formulierung von
Maßnahmen Verwendung. Sie können ebenfalls für die Beurteilung im Fragebogen
„Leiharbeits-einsatz im Entleihunternehmen“ (→ Anhang 1.3) verwendet werden.
16
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Ein Beispiel zeigt die folgende Abbildung: Hier ist die Situation in 16 Betrieben der Metall-
industrie ausgewertet. Der wichtigste Gestaltungsgegenstand sind danach die Zusatzbelas-
tungen der Stammarbeitnehmer/-innen durch den Leiharbeitseinsatz:
BR-Forderungen nach Signalwert
1 24 Zusatzbelastungen durch den Leiharbeitseinsatz werden ermittelt und geeignete Maßnahmen ergriffen.
1,9
2 17 Der Betriebsrat hat die Betreuung der Leiharbeitnehmer/-innen geregelt und die entsprechenden Ressourcen geschaffen (Zeit, Zuständigkeit, Qualifikation).
1,8
3 19 Der Umfang der Leiharbeit ist definiert und auf ein verträgliches Maß begrenzt.
1,7
4 11 Das Unternehmensleitbild lässt sich auch auf den Leiharbeitseinsatz anwenden (Integration).
1,6
5 16 Im Entleihvertrag mit dem Zeitarbeitsunternehmen sind Qualitätskriterien hinsichtlich Arbeitsschutzes, Kapazitäten für Sicherheitsbeauftragte (BA, SiFA etc.), leichter Übernahme und Qualifizierung der Leiharbeitnehmer/-innen etc. geregelt.
1,6
6 15 Bei der Leiharbeitsentscheidung sind neben Kosten- und Fixkosten-aspekten auch Leistungsaspekte wie Qualität, Flexibilität und Innovations-fähigkeit berücksichtigt.
1,6
7 14 Vor der Entscheidung zum Leiharbeitseinsatz sind alternative personelle und organisatorische Maßnahmen zur Erreichung der Ziele beschrieben und bewertet worden.
1,5
8 13 Zweck, Einsatzfeld und Grenzen von Leiharbeit sind zwischen Geschäftsführung und BR geregelt.
1,4
9 18 Die Führungsaufgabe ist ausdrücklich auch auf die Leiharbeitneh- mer/-innen bezogen und die Führungskräfte dafür qualifiziert und bekennen sich dazu.
1,4
10 21 Die AU- und Unfalldaten von Leiharbeitnehmer/-innen sind im Entleih-unternehmen bekannt. Ihre Daten fließen in jede Gesundheitsstatistik und -bekanntmachung mit ein (z. B. Tafel ‚unfallfreie Tage’).
1,3
Abbildung 11: Beispiel für eine Branchenerhebung für den Gestaltungsbedarf im Entleihunter-
nehmen (Checkliste „Arbeitsschutz bei Leiharbeitseinsatz“ (→ Anhang 1.5)
Hier handelt es sich um eine Abfrage in einer Branchenveranstaltung mit Betriebsräten aus 16
Metallbetrieben: Das GRAziL-Projekt hat im Herbst 2008 mit Betriebsräten aus 16 Betrieben
der Metall- und Elektroindustrie eine Befragung zum Handlungsbedarf bei der Arbeitsge-
staltung und Arbeitsschutz beim Leiharbeitseinsatz durchgeführt. Mit insgesamt 40 Fragen
wurden dabei Befähigungs- und Ergebniskriterien untersucht: Beurteilt werden sollten jeweils
der Erfüllungsgrad einer Best-Practice-Anforderung sowie deren Wichtigkeit für den Arbeits-
schutz und die Arbeitsbedingungen. Das Produkt daraus (Erfüllungsgrad x Wichtigkeit) bildet
den Signalwert (0 = kein Handlungsbedarf/bis 4 = maximaler Handlungsbedarf).
→ Es gilt die Regel: Je höher der Signalwert, desto dringlicher sind aus Sicht des Betriebsrat
Maßnahmen zur Erfüllung dieser Anforderung. Die zehn Anforderungen mit den höchsten Sig-
nalwerten (über alle Unternehmen hinweg) sind (siehe Abbildung 11):
17
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• Am stärksten vertreten ist aus Sicht der Betriebsräte der Bereich „Equal Treatment“
mit den Nennungen auf Rang 1, 2 und 9. Gleiche Bezahlung wird zwar im Arbeit-
nehmerüberlassungsgesetz (AÜG) verlangt, kann jedoch durch gesonderte Tarifver-
träge unterlaufen werden.
• Eine Anforderung mit hohem Signalwert aus dem Bereich „Arbeitsschutz“ ist die
Ermittlung von Zusatzbelastungen durch den Leiharbeitseinsatz (Rang 4).
• Außerdem hat der Ergebnisbereich „Arbeitsfähigkeit (Motivation und Qualifikation)“
einen hohen Stellenwert.
Dieses Ranking bestätigt somit Handlungsbedarfe, die das GRAziL-Projekt im Arbeits- und
Gesundheitsschutz für Leiharbeitnehmer/-innen bereits als wesentlich benannt hat.
In der folgenden Abbildung ist beispielhaft die Beurteilung von Betriebsräten aus vier Nah-
rungsmittelbetrieben dargestellt:
Abbildung 12: Gleichbehandlungs-Darstellung aus dem Fragebogen „Leiharbeitseinsatz im
Entleihunternehmen“; Beispiel (→ Anhang 1.3)
Man erkennt bei der Ergebnisdarstellung, dass in diesen Betrieben in keinem Gestaltungsfeld
Leiharbeitnehmer/-innen besser gestellt sind als die Stammbeschäftigten. Bei Entgelt und
Sozialleistungen sind sie in allen Betrieben benachteiligt oder stark benachteiligt.
Sollte das Ergebnis eine hohe Ungleichbehandlung zeigen, empfiehlt sich zudem die Verwen-
dung des BR-Instruments „Equal Treatment-Monitor“ (auch in der GRAziL-ToolBox, Themenfeld
„Equal Treatment“). Es unterstützt den BR dabei, Ungleichbehandlungen zwischen Leih- und
Stammarbeitnehmer/-innen detaillierter aufzudecken.
1.4 Entwicklung der Leiharbeit im Betrieb
Die Beschaffung von Informationen zu Stand und Entwicklung der betrieblichen Leiharbeit
stellt für den Betriebsrat eine wichtige Grundlage für deren Bewertung dar – insbesondere im
Vergleich zu anderen Betrieben der Branche. Dabei können etwa folgende Fragen von Interesse
sein: Wie hoch ist der Anteil der Leiharbeit im Betrieb insgesamt? Wie hoch ist er in einzelnen
Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmer/-innen
0% 20% 40% 60% 80% 100%
1. Entgelt
2. Arbeitszeit
3. Arbeits-und
Gesundheitsschutz
4. Sozialleistungen
5. Arbeitsbedingungen
6. Qualifizierung
7. Mitbestimmung- und
Beteiligung
8. Betriebliche Eingliederung
nach SGB IX, § 84, Abs. 2
9. Vorsorgeuntersuchungen
nach ArbMedVV
besser gestellt
gleichgestellt
benachteiligt
stark benachteiligt
18
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Abteilungen? Betrifft es im wesentlichen Facharbeiter/-innen oder mehr an- und ungelernten
Kräfte?
Werden diese Punkte regelmäßig erhoben, lassen sich daraus längerfristige Tendenzen (z. B.
über eventuell stetige Zunahme von Leiharbeit im Betrieb) ableiten. Die gesammelten Daten
können dabei sowohl zur Diskussion im Betriebsrat und in der Belegschaft, zur Entwicklung von
Forderungen und in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber verwendet werden.
Tipp: Weitere Materialien aus der GRAziL-ToolBox
Neben der systematischen Erfassung der Situation im Betrieb kann es für den Betriebsrat
sinnvoll sein, sich auch gezielt Informationen über die verleihenden Zeitarbeitsfirmen zu
beschaffen, etwa: Sind diese tarifgebunden, gibt es einen Betriebsrat, wer ist dort für den
Arbeits- und Gesundheitsschutz verantwortlich?
Mit Hilfe der „Checkliste zur Auswahl von Zeitarbeitsunternehmen: Handlungshilfe für
Betriebsräte in Entleihunternehmen“ (→ Themenfeld Regelungen Zusammenarbeit Zeit-
arbeit-unternehmen und Entleihunternehmen) kann der Betriebsrat Zeitarbeitsunternehmen
in Hinblick auf Seriosität und Qualität hinreichend gründlich „auf den Zahn fühlen“. Ein
Ergebnis könnte z. B. sein, dass eine Zeitarbeitsfirma als „unseriös“ entlarvt wird und der
Betriebsrat sich gegen eine (weitere) Zusammenarbeit mit dieser Firma einsetzt.
Hier endet die Bestandsaufnahme. Theoretisch! Denn in der Praxis wird es so sein, dass die
Informationsbeschaffung sich über das gesamte Beteiligungsprojekt hinzieht. Es lohnt sich also,
regelmäßig zu prüfen, ob die Informationslage ausreicht, um fundierte Entscheidungen als BR-
Gremium zu treffen.
Schritt 2: Formulierung eines gemeinsamen BR-Leitbildes
Nachdem sich der BR bislang mit der Situation von Leiharbeit und Leiharbeitnehmer/-innen in
seinem Betrieb befasst hat, folgt nun ein kreativerer Schritt: Das BR-Gremium formuliert seine
eigenen Positionen zum Leiharbeitseinsatz in ‚seinem’ Entleihunternehmen. Hier definiert der
Betriebsrat nun seine
→ Rolle bzgl. des Einsatzes von Leiharbeit und beschreibt, wie
→ Leiharbeit im Betrieb möglichst „akzeptabel“ gestaltet werden kann und wie er dies im
Rahmen seiner Einflussmöglichkeiten für erreichbar hält.
2.1 Was ist ein Leitbild?
Ein Leitbild beschreibt das gemeinsame Selbstverständnis und die Grundprinzipien zu einem
Sachverhalt/einer Problemstellung. Als schriftliche Erklärung gibt es Orientierung, ist hand-
lungsanleitend und motivierend. Damit schafft es Verbindlichkeit und dokumentiert auch nach
außen eine verbindliche Absichtserklärung. Das Leitbild gilt als Hintergrundfolie der BR-
Aktivitäten und Entscheidungen. Es wird gemeinsam getragen.
19
www.grazil.net / Tool: Leitfaden „Beteiligungsstrategie Betriebsrat im Entleihunternehmen“
Hier ein kurzes Beispiel dafür, wie ein gemeinsames BR-Leitbild formuliert werden könnte:
Beispiel 1:
„Der Betriebsrat strebt die vollständige Integration der Leiharbeitnehmer/-innen in den Betrieb
an. Hierfür sind Equal Treatment und Equal Pay Grundvoraussetzungen, die der BR geschlossen
einfordern und umsetzen will.“
2.2 Formulierung von Positionen
Da es in den meisten Fällen zunächst keine ausgeprägte Einigkeit zur Rolle des Betriebsrates
bei Leiharbeitseinsatz gibt, bietet es sich an, hier mit Positionen zu arbeiten:
Hier werden sieben zu bewertende Positionen bzgl. Leiharbeit vorgeschlagen, die jedoch nach
betrieblichem Interesse und Situation verändert, erweitert etc. werden können.
→ Integration
→ Übernahme von Leiharbeitnehmer/-innen
→ Equal Treatment - Gleichbehandlung
→ Equal Pay - Gleichbezahlung
→ Betriebsvereinbarung Leiharbeitnehmer/-innen
→ Einhaltung gesetzlicher Mindeststandards für die Leiharbeitnehmer/-innen
Der BR formuliert nun entlang eines „Pfades“ seine Position hinsichtlich der Arbeitsbedin-
gungen von Leiharbeitnehmer/-innen, Equal Pay, Übernahme etc. In dem hier vorgestellten
Beispiel ist die vollständige Integration der Leiharbeitnehmer/-innen als „Oberziel“ beschlossen
worden. Auf Zwischenstufen wird festgehalten, wie und über welche „Stellschrauben“ (z. B.
Betriebsvereinbarung, Equal Pay) das Oberziel erreicht werden und dem Leitbild entsprochen
werden kann.
Abbildung 13: Beteiligungsstufen BR im Entleihunternehmen (Beispiel)
20
www.grazil.net / Tool: Leitfaden „Beteiligungsstrategie Betriebsrat im Entleihunternehmen“
Zur Moderation der Positionsfindung gibt es mehrere Ansätze. Einerseits kann der Fragebogen
„Leiharbeitseinsatz im Entleihunternehmen“ (→ Anhang 1.3) verwendet werden. Dieser sichert
die Anonymität. Besser ist es, Meinungsunterschiede zu visualisieren und offen zu behandeln,
ein solches Verfahren ist im Kasten beschrieben.
Zur Formulierung und Gewichtung von Positionen können die einzelnen Aspekte von jedem
BR-Mitglied jeweils nach Wertigkeit und Bedeutung eingeschätzt werden. Die Position mit
den meisten Punkten hat für den BR die höchste Priorität.
Jede/r Teilnehmer/-in (der BR-Sitzung
oder des Workshops) erhält für jede Zeile
einen Punkt, den er/sie nach eigener
Einschätzung verteilen kann. So erhält
man recht schnell und einfach einen
Überblick über die Meinungslage der BR-
Mitglieder. Einige Positionen können als
Grundlage für Forderungen bis zur For-
mulierung einer BV-Leiharbeit genutzt
werden. Strittige Positionen erfordern
eine Pro-und-Contra-Debatte mit dem
Ziel einer Klärung oder Mehrheitsent-
scheidung.
Abbildung 14: Ziele des Betriebsrates (Beispiel)
Es geht also darum, die Aspekte, die aus Sicht des BR für das (Entleih-)Unternehmen bzgl. der
Gestaltung von (Leih-)Arbeit wesentlich und wichtig sind, herauszufinden, zu gewichten,
zusammenzufassen und daraus eine gemeinsam getragene Position zu formulieren. Diese stellt
dann die Grundlage für die Formulierung eines BR-Leitbildes dar.
2.3 Das BR-Leitbild verabschieden
Viele Betriebsratsmitglieder vertreten ein „radikaleres“ Leitbild, etwa:
Beispiel 2:
„Der Betriebsrat tut alles in seiner Macht stehende, um Leiharbeit zu verhindern.“
Dagegen spricht generell nichts, wenn der BR abgewogen hat, dass die Arbeitsbedingungen
sich durch den Leiharbeitseinsatz verschlechtern werden und der Betrieb nach wirtschaftlicher
Betrachtung langfristig besser fährt, wenn er auf Leiharbeit verzichtet und sich anderer
Flexibilisierungsmechanismen mit Stammarbeitnehmer/-innen bedient (Flexiblere Einsetz-
barkeit, Arbeitszeitkonten etc.). Das Leitbild greift aber dann zu kurz, wenn es doch – nunmehr
gegen den Willen des Betriebsrates – Leiharbeit gibt. Hier muss dann eine Vorstellung her, wie
der BR mit dem Leiharbeitseinsatz umgeht.
Gemäß Betriebsverfassungsgesetz und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ist der Betriebsrat
auch für die Leiharbeitnehmer/-innen zuständig. Diese können – wenn ihr Einsatz mindestens
21
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drei Monate dauert – wiederum den Betriebsrat im Entleihbetrieb wählen. Im Projekt GRAziL
ist in einem Modellbetrieb die Situation aufgetreten, dass die Leiharbeitnehmer/-innen den
bestehenden Betriebsrat „gestürzt“ haben, da er sich nicht genug für ihre Belange eingesetzt
hat. Ein Leitbild könnte also lauten:
„Der Betriebsrat ist Ansprechpartner in allen Fragen der Arbeitsgestaltung für die Leiharbeit-
nehmer/-innen und wird ihre Interessen gegenüber beiden Arbeitgebern vertreten. Er be-
rücksichtigt ihre Interessenlage bei seinen Entscheidungen und sorgt für hohe Transparenz und
Akzeptanz bei Stamm- und Leiharbeitnehmer/-innen.“
oder
„Der Betriebsrat betreut die Leiharbeitnehmer/-innen in allen Fragen der Arbeitsgestaltung und
vertritt ihre Interessen gegenüber Entleih- und Zeitarbeitsunternehmen (Geschäftsführung). Er
wägt das mit den Stammarbeitnehmer/-innen und ihren Arbeitsbedingungen ab.“
Wichtig ist an dieser Stelle, dass sich durch den Leiharbeitseinsatz ggf. auch die Arbeits-
bedingungen der Stammarbeitnehmer/-innen verändern: Einerseits geraten ihre materiellen
Bedingungen unter Druck, wenn ‚billigere’ Arbeitskräfte ähnliche Arbeiten verrichten. Ande-
rerseits haben diese manchmal weniger Erfahrung und sind in allen Ausnahmesituationen wie
Störungen auf die Unterstützung der Stammarbeitnehmer/-innen angewiesen, was eine er-
höhte Belastung der Stammbeschäftigten zur Folge hat.
In den Leitbilddiskussionen haben sich je nach Situationstyp (BR-Einfluss und Arbeits-
schutzniveau) und Leiharbeitseinsatztyp (Kosten-, Flexi- und Personalstrategie) also Beteili-
gungsstufen herauskristallisiert, an denen der BR seine Vorstellungen konkretisieren kann. Hat
der BR seine Rolle und Position zur Leiharbeit im Betrieb schließlich gefunden und ver-
abschiedet, geht es im nächsten Schritt darum, konkrete Ziele zum Leiharbeitseinsatz im
Betrieb zu formulieren.
Schritt 3: Ziele des Betriebsrats festlegen
In größeren Betrieben ist es inzwischen Standard geworden, betriebliche Projekte auf strate-
gische Unternehmensziele, beispielsweise in Form einer Balanced Scorecard, auszurichten. In
jedem Falle sollten die Ziele vereinbart werden - möglichst so, dass der Ist-Zustand und der
angestrebte Soll-Zustand auch konkret benannt werden können. Erfahrungsgemäß werden
dabei einzelne Ziele nicht von allen beteiligten Akteuren in gleicher Weise getragen (siehe
Abbildung 15). Die Vorlage „BR-Zielkarte Leiharbeit/BSC“ (→ Anhang 3.1) stellt aber sicher,
dass gemeinsam über mögliche Ziele nachgedacht, diskutiert und entschieden wird, im Zweifel
mehrheitlich. Davor ist eine Pro-und-Contra-Diskussion angemessen.
Die BR-Beteiligungsstrategie ist an das Controllinginstrument BSC aus dem Managementbe-
reich angelehnt und entsprechend an die Bedürfnisse der BR-Arbeit angepasst. Mit Hilfe der
Balanced Scorecard (englisch für ausgewogener Berichtsbogen) werden bei der Bewertung ins-
gesamt vier verschiedene, einander ergänzende, Perspektiven eingenommen.
1. Ergebnisebene Leiharbeit → Hier werden die konkret messbaren Ergebnisse bzw.
Kennzahlen der zentralen Rahmenbedingungen des Leiharbeitseinsatzes betrachtet
(z. B. Leiharbeitsquote, Übernahme-Quote durch Maßnahme einer BV).
22
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2. Rückhalt in der Belegschaft → Hier geht es darum, inwieweit die Belegschaft die
umgesetzten Maßnahmen mit trägt und sich ggf. daran beteiligt.
3. Beteiligungsprozesse → Hier ist zu bewerten, inwieweit der BR es schafft bzw.
geschafft hat, sich in Leiharbeit betreffende betriebliche Entscheidungsprozesse aktiv
einzubringen.
4. BR-Ressourcen → Hier geht es um die Einschätzung, ob die dem BR zur Verfügung
stehenden Ressourcen (z. B. Arbeitsstunden für die Betreuung von Leiharbeit-
nehmern/-innen) und von ihm bereit gestellten Angebote für die Erreichung von
gesteckten Ziele ausreichend sind.
Die Verwendung der BSC stellt eine umfassende Betrachtung und Bewertung der umgesetzten
Maßnahmen sicher. Es ist dabei wichtig, dass alle vier Ebenen gleichwertig (→ balanced) und in
engem gegenseitigen Zusammenhang stehend betrachtet werden.
Deshalb sollten allen vier Perspektiven konkrete Ziele sowie entsprechende Maßnahmen zu
deren Zielerreichung zugeordnet werden. Für eine Bewertung der Zielerreichung sind zudem
geeignete Kennzahlen bzw. Messgrößen zu verwenden.
Entsprechend der vorgestellten BSC-Logik kann eine „BR-Zielkarte Leiharbeit/BSC“ formuliert
werden (siehe folgendes Beispiel).
23
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BR-Ziel Messgröße Ist Soll
1 Ergebnisebene Leiharbeit
⃝ 1 Leiharbeitsquote LAN/(StAN+LAN) 12% 5%
⃝ 2 Übernahmen Leiharbeitnehmer/-innen (LAN) in ein Stammarbeitsverhältnis
Anzahl/Jahr 0 10
⃝ 3 Betriebsunfälle Leiharbeitnehmer/-innen im Vergleich zu den StAN 1,5* 1,0*
⃝ 4 AU-Quote der Leiharbeitnehmer/-innen im Vergleich zu den StAN 1,5* 1,0*
⃝ 5 Anzahl Höhergruppierungen für Stamm-beschäftigten (StAN) aufgrund Anleitung von Leiharbeitnehmer/-innen
0 5
⃝ 6 fehlerhafte Abrechnungen zu Ungunsten der Leiharbeitnehmer/-innen durch das Zeit-arbeitsunternehmen
Anzahl alle 0
2. Rückhalt in der Belegschaft
⃝ 1 Arbeitsqualität Gute Arbeit-Index 48 90
⃝ 2 Teilnahmequote Leiharbeitnehmer/-innen an Betriebsversammlungen
in % von allen LAN 0 60
⃝ 3 Wahlbeteiligung BR-Wahl in % von allen wahlberech-tigten LAN
62% 90%
3. Beteiligungsprozess
⃝ 1 Verstöße gegen den vereinbarten 99er-Prozess
Anzahl alle 0
⃝ 2 Anteil faire Zeitarbeitsunternehmen (grüne oder gelbe Ampel)
Anteil der von fairen ZAU überlassenen LAN von allen
50% 100%
⃝ 3 Anteil überprüfter Vorsorgeuntersuchungen von allen LAN ?? 100%
⃝ 4 Anteil der Leiharbeitnehmer/-innen im BR-Überwachungscockpit
von allen LAN 0 100%
⃝ 5 Anzahl Infos zu dem Thema Leiharbeit pro Jahr 0 2
4. BR-Ressourcen
⃝ 1 BR-Arbeitsstunden für Leiharbeitsbetreuung Std./Woche ?? 35
⃝ 2 Anzahl qualifizierter BR-Mitglieder Anzahl Fach-BR 1 5
⃝ 3 Sachverständigentage Anzahl 0 8.217
Abbildung 15: BR-Zielkarte Leiharbeit/BSC (→ Anhang 3.1) – Ist- und Soll-Spalte als Beispiel
1. Ergebnisebene Leiharbeit: z. B. Festlegen bzw. Senken der Leiharbeits- oder Über-
nahmequote .
2. Rückhalt in der Belegschaft: Beschreiben, woran der Betriebsrat erkennen kann, ob
Stamm- und Leiharbeitnehmer seine Beteiligungspolitik verstehen und unterstützen, z. B.
Teilnahme der beschäftigten an Betriebsversammlungen oder BR-Wahlen.
3. Beteiligungsprozess: Sicherstellen, dass alle erforderlichen Informationen (z. B. zur
Einstellung von Leiharbeitnehmer/-innen) zeitnah vom Betriebsrat erhalten werden.
4. Betriebsrats-Ressourcen: Beschreiben, welche zeitlichen und Kompetenz-Ressourcen
benötigt werden, um den Leiharbeitseinsatz im Sinne des Betriebsrats zu gestalten, z. B.
BR-Arbeitsstunden, Anzahl qualifizierter Mitglieder.
24
www.grazil.net / Tool: Leitfaden „Beteiligungsstrategie Betriebsrat im Entleihunternehmen“
Schritt 4: Leiharbeit gestalten – Formulierung von
Maßnahmen
In Anknüpfung an Schritt 3 geht es nun um die Maßnahmenplanung und -umsetzung von BR-
Zielen. Um zu geeigneten Maßnahmen zu gelangen, ist es hilfreich auf Grundlage des gemein-
sam formulierten Leitbildes und der beschlossenen Ziele Maßnahmen abzuleiten. Dann kann
eine Maßnahmenliste erstellt werden. Die Orientierung an folgenden Phasen kann dabei
hilfreich sein:
1. Formulierung von Kriterien für den Leiharbeitseinsatz, ggf. per Betriebsvereinbarung
2. Auswahl des Zeitarbeitsunternehmens
3. Auswahl der Leiharbeitnehmer/-innen
4. Betreuung der Leiharbeitnehmer/-innen
5. Betreuung der Stammarbeitnehmer/-innen angesichts der (ggf. neuen) Belegschafts-
struktur
6. Personalabbau (Rückgabe) von und mit Leihbeschäftigten
Den Phasen können geeignete Beteiligungsmaßnahmen zugeordnet werden. Sie sollten die
Ziele aus Schritt 3 unterstützen. Beispiele für Ziele sind in Abbildung 15 auf Seite 23
dargestellt.
Phase 1 - Kriterien für Einsatz von Leiharbeit festlegen
(z. B. Equal Treatment vereinbaren)
Bevor Leiharbeitnehmer/-innen in den Betrieb kommen, sollten Kriterien für Leiharbeit fest-
gelegt werden. Maßnahmen: z. B. Voraussetzungen für den Einsatz von Leihbeschäftigten
klären, ggf. per Betriebsvereinbarung (→ GRAziL-ToolBox „Betriebsvereinbarungsregelungen zu
Leiharbeit unter Berücksichtigung von Arbeits- und Gesundheitsschutz“ → Themenfeld Equal
Treatment).
Phase 2 - Auswahl des Zeitarbeitsunternehmens
(z. B. anhand von Arbeits- und Gesundheitsschutz-Kriterien)
Danach steht die Auswahl eines oder mehrerer geeigneter Zeitarbeitsunternehmens an. Im Juni
2010 gab es in Deutschland 16.100 Zeitarbeitsunternehmen. 63 Prozent davon sind
überwiegend oder ausschließlich in der Arbeitnehmerüberlassung tätig (BA Januar 2011).
Maßnahme: z. B. Kriterienkatalog mit Arbeitgeber vereinbaren - hier sind u. a. besonders die
GRAziL-Tools „Checkliste zur Auswahl von Zeitarbeitsunternehmen“ und das Musterver-
tragsexemplar „Arbeitsschutz im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag“ hilfreiche und informative
Instrumente.
Folgende Instrumente aus der GRAziL-ToolBox können hier weiterhelfen:
• Checkliste zur Auswahl von Zeitarbeitsunternehmen - Handlungshilfe für Betriebs-
räte in Entleihunternehmen (→ Themenfeld Regelungen Zusammenarbeit Zeitarbeits-
25
www.grazil.net / Tool: Leitfaden „Beteiligungsstrategie Betriebsrat im Entleihunternehmen“
unternehmen und Entleihunternehmen): Die Checkliste liefert Betriebsräten in Entleih-
unternehmen Hilfestellung bei der Suche und Bewertung/Auswahl potenzieller Zeit-
arbeitsunternehmen. Ihre Anwendung stellt darüber hinaus sicher, dass Betriebsräte
die für das Einstellungsverfahren nach § 99 BetrVG gesetzlich geforderten Infor-
mationen zu den Rahmenbedingungen für Leiharbeitnehmer/-innen erhalten.
• Mustervertrag Arbeitsschutz im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (→ Themenfeld
Regelungen Zusammenarbeit Zeitarbeitsunternehmen und Entleihunternehmen): Hier-
bei handelt es sich um einen Mustervertrag zur Arbeitnehmerüberlassung, in welchem
insbesondere der Arbeits- und Gesundheitsschutz thematisiert wird. Mit Hilfe des Ver-
trags können diesbezügliche Zuständigkeiten (z. B. Vorsorgeuntersuchungen, Persön-
liche Schutzausrüstung etc.) schon zu Beginn des Leiharbeitseinsatzes zwischen
Entleihunternehmen und Zeitarbeitsunternehmen verbindlich vertraglich geregelt
werden.
• Erweiterte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung beim Einsatz von Leiharbeit und anderen
Flexibilisierungsmaßnahmen (→ Themenfeld Planung Leiharbeitnehmer/-innen-Ein-
satz): Der Leitfaden beschreibt das Vorgehen bei der Durchführung einer erweiterten
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und besteht aus
- einer „Erweiterten Wirtschaftlichkeitsrechnung“ (EWR) mit Excel-Berech-
nungshilfe,
- einer „Prozessrisiken-Analyse“ (PRA) und
- einer „Sozialrisiken-Analyse“ (SRA)
• Leitfaden Gefährdungsbeurteilung beim Einsatz von Leiharbeitnehmer/-innen (→
Themenfeld Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung beim Einsatz von Leiharbeit-
nehmer/-innen): Mit Hilfe des Leitfadens soll die z. T. problematische Arbeitsschutz-
situation für Leiharbeitnehmer/-innen verbessert werden. Der Leitfaden
- erläutert umfassend die konkreten betrieblichen Problemen bei der Arbeit-
nehmerüberlassung im Zusammenhang mit der ganzheitlichen Gefährdungs-
beurteilung,
- beschreibt die notwendige Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber bei der
arbeitsplatzbezogenen Gefährdungsbeurteilung,
- listet unterschiedliche Formen des Leiharbeitnehmereinsatzes und damit ver-
bundene Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung Entleihunternehmen
auf,
- liefert auf dieser Basis u. a. eine konkrete Vorgehensweise zur Durchführung
der ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilung beim Einsatz von Leiharbeitskräf-
ten im Entleihunternehmen in Form eines Betriebsvereinbarungsentwurfs.
• Workshopkonzept „Wertschätzungsworkshop für Personalverantwortliche und direk-
te Vorgesetzte ... nachhaltige Wertschöpfung durch Wertschätzung“ (→ Themenfeld
Gesundes Führen von Leiharbeitnehmer/-innen): Das Ziel des Workshops besteht in der
Sensibilisierung für das Thema Wertschätzung, um zur Einführung einer Wert-
schätzungskultur im Unternehmen anzustoßen.
26
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Phase 3 - Auswahl von Leihbeschäftigten
(z. B. Qualifikation)
In Zusammenarbeit mit dem Zeitarbeitsunternehmen können die geeigneten Leiharbeitneh-
mer/-innen ausgewählt werden. Der BR hat ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG und in
der Regel eine Woche Zeit, sich zu Vorschlägen der Personalabteilung zu Einstellungen von
Leiharbeitnehmer/-innen zu äußern.
Phase 4 - Betreuung von Leiharbeitnehmer/-innen im Betrieb
(z. B. Einarbeitung, Patenmodelle)
Die Leiharbeitnehmer/-innen müssen unbedingt gut ein- und unterwiesen werden. Sie sollten
von den betrieblichen Akteuren, also auch dem BR, während des Einsatzes im Betrieb gut
betreut werden. Durch eine gute Betreuung wird z. B. die Unfallgefahr vermindert (durch Ein-
weisung) oder aber die Übernahmechance erhöht (durch Qualifizierung/Beteiligung); Maßnah-
me: z. B. Patenmodelle, Einarbeitungskonzepte, Informationsmaterialien über den Betrieb,
Beteiligung an Prozessen, Versammlungen etc.
Hier können insbesondere folgende Instrumente aus der GRAziL-ToolBox weiterhelfen:
• Führungskräfte-Schulung „Integration von Leiharbeitnehmer/-innen“ (→ Themenfeld
Gesundes Führen von Leiharbeitnehmer/-innen): Das Ziel der Führungskräfteschulung
ist die Sicherstellung der Nutzung aller betrieblichen Werkzeuge zur gesunden und
effektiven Integration von Leiharbeitnehmer/-innen in die betrieblichen Prozesse
durch die Führungskräfte, die Weiterentwicklung dieser Werkzeuge und Instrumente
sowie die Neuentwicklung von Werkzeugen, wenn sich dieser Bedarf innerhalb des
Trainings ergibt.
• Handlungshilfen zur gesundheitsförderlichen Gestaltung beim Einsatz von Leih-
arbeitnehmern/-innen (→ Themenfeld Gesundes Führen von Leiharbeitnehmer/-
innen): Hierbei handelt es sich um eine Sammlung von praxiserprobten Maßnahmen
zur gesundheitsförderlichen Gestaltung von Leiharbeitseinsätzen im Entleihbetrieb.
Diese Maßnahmen sind jeweils um einfache Checklisten und Anleitungen ergänzt
worden.
Folgende Maßnahmen werden in der Handlungshilfe thematisiert:
- die Erstellung tätigkeitsbezogener Anforderungsprofile,
- das Führen von Eignungsgesprächen mit potenziellen Leiharbeitnehmer/-innen,
- die Einführung von Patenmodellen während der Einarbeitungsphase,
- die Durchführung eines begleitenden Qualifikationsmonitorings bei Leiharbeitneh-
mer/-innen sowie
- das Führen von Feedback-Gesprächen während bzw. zum Abschluss des Leih-
arbeitseinsatzes.
• Beteiligungsqualifizierung für Leiharbeitnehmer/-innen (→ Themenfeld Gesundes
Führen von Leiharbeitnehmer/-innen): Das Ziel der Beteiligungsqualifizierung von Leih-
arbeitnehmer/-innen ist eine schnelle Eingliederung in Funktionen der betrieblichen
Strukturen, wie sie auch die neben ihm arbeitenden Stammbeschäftigten ausüben.
Durch ein betriebliches Einweisungsprogramm sollen Leiharbeitnehmer/-innen schnell
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alle wesentlichen betrieblichen Zusammenhänge verstehen, betrieblichen Anfor-
derungen und Chancen erkennen und so schnell wie möglich effizient und effektiv zum
betrieblichen Ergebnis beisteuern können.
• Personalentwicklung mit Leiharbeitnehmern/-innen in Entleihunternehmen - Leit-
faden zur betrieblichen Einstellungspolitik (→ Themenfeld Planung Leiharbeits-
Einsatz): Der Leitfaden beschreibt in systematischer Reihenfolge einen Prozess, der
sämtliche Phasen von der
- Vorbereitung des Leiharbeitseinsatzes (→ Abstimmung Personalbeschaffungs-
strategie unter Einbezug aller betrieblichen Akteure, Auswahl und Anforderung von
Leiharbeitskräften etc.) über die
- Einarbeitung der Leiharbeitnehmer/-innen in betriebliche Arbeitsabläufe sowie so-
ziale Integration (→ Sicherheitsunterweisungen, Patenmodelle, Qualifizierung etc.)
bis hin zur ·
- Klärung der betrieblichen Perspektive (→ Übernahme, Fortführung des Leihar-
beitsverhältnisses oder Rückgabe an das Zeitarbeitsunternehmen)
abdeckt.
Phase 5 - Betreuung der Stammbelegschaft
(z. B. Beratungsgespräche zur veränderten Belegschaftsstruktur)
Auch die Stammbeschäftigten sollten entsprechend der (ggf. neuen) Belegschaftsstruktur
betreut werden (Beratung, Aufklärung), denn nicht selten führt der Einsatz von Leiharbeit zu
Bedenken auf Seiten der Stammbeschäftigten; Maßnahmen z. B.:
- Belegschaftsbefragung,
- Thematisierung der neuen Belegschaftsstruktur auf Betriebsversammlungen,
- Aushänge („Schwarzes Brett“),
- Betreuungsgespräche mit Stammbeschäftigten etc.
Phase 6 - ggf. Personalabbau (Rückgabe) von und mit Leihbeschäf-
tigten (z. B. Rückgabegespräche, Kurzarbeit etc.)
Personalabbau von Leiharbeit- und Stammarbeit, Beendigung des Einsatzes; Maßnahme: z. B.
Beratung der Leiharbeitnehmer/-innen bei drohendem Arbeitsplatzverlust zum Thema Bewer-
bungen, etc.; Ausarbeitung des Prozesses Personalabbau mit Leiharbeitnehmer/-innen etc.
Die betriebsverfassungsrechtlichen Grundlagen und Beteiligungsgegenstände des BR im
Entleihunternehmen ergeben sind hier noch einmal zusammenstellt worden:
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Phase Rechtsgrundlage Beteiligungsgegenstand
1. Kriterien für Leiharbeit
§ 111 BetrVG
§ 106 BetrVG (§109)
§ 90 BetrVG
§ 87.1.1 (Einigungsstelle)
§ 80.2 BetrVG (Beschluss-verfahren AG)
§ 99 BetrVG (§ 100 BetrVG)
§ 92a BetrVG
Betriebsänderung
Wirtschaftsausschuss
Beratung bei Umorganisation
Ordnung im Betrieb
Informierung
Nachteile für Stammbelegschaft, daraus Forderungen/Ablehnung von Leiharbeit
Vorschläge zur Beschäftigungssicherung
2. Auswahl Verleih-Firma
§ 100 BetrVG
§ 87 BetrVG
Anforderungen an Entleihunternehmen
Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
Arbeitsvertrag Entleihunternehmen
3. Auswahl Leih-arbeitnehmer/-innen
§ 99 BetrVG, § 100 BetrVG,
§ 93 BetrVG
§ 14.3 AÜG
1 Woche Zeit, interne Stellenausschreibung
Laufkarte, BR-Büro
4. Betreuung Leih-arbeitnehmer/-innen
§ 87 BetrVG
§ 96-98 BetrVG
§ 5 und 7 BetrVG
§ 14.2.2 AÜG: §§ 81, 82 Abs. 1 und die §§ 84 bis 86
§ 45 BetrVG
§ 89 BetrVG
Arbeitsschutz, Arbeitszeit
Qualifizierung
BR-Wahl
Sprechstunden, Beschwerden
Teilnahmerecht der LAN an Betriebsversammlungen
Thematisierung auf Betriebsversammlungen etc.
Beachtung besonderer Gefährdungen bei LAN
5. Betreuung Stammarbeit-nehmer/-innen
§ 87.1.10 BetrVG
§ 45 BetrVG
Aufgaben, Eingruppierung Stammarbeit-nehmer/-innen
Thematisierung auf Betriebsversammlungen etc.
6. Personalabbau
§ 112/ §112a BetrVG
Vermeidung von betriebsbedingten Kün-digungen, ggf. auch bei den Leiharbeit-nehmer/-innen
Interessenausgleich über die Betriebsänderung, Sozialplan.
Abbildung 16: Phasenmodell Beteiligung BR im Entleihunternehmen
Die folgende Übersicht stellt nochmals eine Auswahl von möglichen Maßnahmen – entspre-
chend der jeweiligen Phase des Leiharbeitseinsatzes – zusammen:
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Phase Maßnahme
1. Kriterien für Leiharbeit ⃝ 1 Voraussetzungen für Leiharbeitseinsatz klären
⃝ 2 Equal Treatment vereinbaren
⃝ 3 Geltungsbereich Betriebsvereinbarung für Leiharbeitnehmer/-innen erweitern
⃝ 4 Betriebsvereinbarung Leiharbeit abschließen
⃝ 5 BR-Workshop Leiharbeit durchführen
⃝ 6 Sachverständigen anheuern
⃝
2. Auswahl Verleih-Firma ⃝ 1 Kriterienkatalog mit Arbeitgeber vereinbaren
⃝ 2 Fragebogen an Zeitarbeitsunternehmen verschicken
⃝ 3 Interviews mit Disponenten des Zeitarbeitsunternehmens
⃝
3. Auswahl Leiharbeitnehmer/-innen ⃝ 1 Beantragungsformular und Ablauf 1 Woche mit Arbeitgeber vereinbaren
⃝ 2 Erstinformation der Leiharbeitnehmer/-innen im BR-Büro
⃝
4. Betreuung Leiharbeitnehmer/-innen
⃝ 1 Flyer für Leiharbeitnehmer/-innen herstellen und verteilen
⃝ 2 Befragung der Leiharbeitnehmer/-innen
⃝ 3 Verfahren Personalabbau mit Leiharbeit
⃝ 4 Überprüfungscockpit anlegen
⃝ 5 Zusätzliche Freistellung
⃝ 6 Paten
⃝
5. Betreuung Stammbeschäftigte ⃝ 1 Betriebsversammlungen: Thematisieren
⃝ 2 Entgelt-Baustein Leiharbeitsbetreuung für Stammbeschäftige
⃝ 3
6. Personalabbau ⃝ 1 Prozess Personalabbau mit Leiharbeit
⃝ 2
⃝
Abbildung 17: BR-Maßnahmenliste Leiharbeit nach Phasen (→ Anhang 4.1)
Hat der BR sich nun also einen Überblick über Leiharbeit in seinem Betrieb verschafft, an-
schließend Leitbilder und Ziele formuliert und entsprechende Maßnahmen entwickelt, ist es
wichtig, diese auch konsequent umzusetzen und deren Nutzen/Erfolg zu verfolgen. Hierzu gibt
der folgende Schritt noch ein paar Anregungen für die Praxis.
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Schritt 5. Umsetzung der Maßnahmen und Zielverfolgung
Um die Nachhaltigkeit des gesamten Beteiligungsprozesses und der Maßnahmen zu ge-
währleisten, ist es wichtig, stets „am Ball“ zu bleiben. Nur so können „Lücken“ entdeckt und
behoben werden. Den Maßnahmen werden entsprechende Messgrößen zur Erfolgskontrolle
zugeordnet, um im weiteren Verlauf feststellen zu können, welche Ziele erfolgreich umgesetzt
werden konnten und wo weiterhin Handlungsbedarf besteht. Hierfür eignet sich das
„Controllinginstrument“ der Balanced-Scorecard, kurz BSC, welche in Schritt 3 entwickelt
wurde. Die Zielkarte dient der Messung, Dokumentation und Steuerung der Aktivitäten und
Strategien des Betriebsrates:
Hier noch einmal ein Beispiel aus Kapitel/Schritt 3:
BR-Ziel Messgröße Ist Soll
1 Ergebnisebene Leiharbeit
⃝ 1 Leiharbeitsquote LAN/(StAN+LAN) 12% 5%
⃝ 2 Übernahmen Leiharbeitnehmer/-innen (LAN) in ein Stammarbeitsverhältnis
Anzahl/Jahr 0 10
⃝ 3 Betriebsunfälle Leiharbeitnehmer/-innen im Vergleich zu den StAN 1,5* 1,0*
⃝ 4 AU-Quote der Leiharbeitnehmer/-innen im Vergleich zu den StAN 1,5* 1,0*
⃝ 5 Anzahl Höhergruppierungen für Stammbeschäftigten (StAN) aufgrund Anleitung von Leiharbeitnehmer/-innen
0 5
⃝ 6 fehlerhafte Abrechnungen zu Ungunsten der Leiharbeitnehmer/-innen durch das Zeitarbeitsunternehmen
Anzahl alle 0
2. Rückhalt in der Belegschaft
⃝ 1 Arbeitsqualität Gute Arbeit-Index 48 90
⃝ 2 Teilnahmequote Leiharbeitnehmer/-innen an Betriebsversammlungen
in % von allen LAN 0 60
⃝ 3 Wahlbeteiligung BR-Wahl in % von allen wahlberech-tigten LAN
62% 90%
3. Beteiligungsprozess
⃝ 1 Verstöße gegen den vereinbarten 99er-Prozess Anzahl alle 0
⃝ 2 Anteil faire Zeitarbeitsunternehmen (grüne oder gelbe Ampel)
Anteil der von fairen ZAU überlassenen LAN von allen
50% 100%
⃝ 3 Anteil überprüfter Vorsorgeuntersuchungen von allen LAN ?? 100%
⃝ 4 Anteil der Leiharbeitnehmer/-innen im BR-Überwachungscockpit
von allen LAN 0 100%
⃝ 5 Anzahl Infos zu dem Thema Leiharbeit pro Jahr 0 2
4. BR-Ressourcen
⃝ 1 BR-Arbeitsstunden für Leiharbeitsbetreuung Std./Woche ?? 35
⃝ 2 Anzahl qualifizierter BR-Mitglieder Anzahl Fach-BR 1 5
⃝ 3 Sachverständigentage Anzahl 0 8.217
Abbildung 18: „BR-Zielkarte Leiharbeit/BSC“ mit Beispieldaten (→ Anhang 3.1)
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Umsetzung
Konkret kann das BR-Ziel „Betriebsunfälle von Leiharbeitnehmer/-innen“ (Ergebnisebene
Leiharbeit; Phase 4, Betreuung von Leiharbeitnehmer/-innen) also wie folgt umgesetzt und
kontrolliert werden:
BSC-Logik - Ergebnisebene Leiharbeit
→ Hier werden die konkret messbaren Ergebnisse bzw. Kennzahlen der zentralen Rah-
menbedingungen des Leiharbeitseinsatzes betrachtet, also Betriebsunfälle von Leih-
arbeitnehmer/-innen
• Messgröße: Anzahl der Unfälle
• Maßnahme: Abschluss einer Betriebsvereinbarung, die besondere Unterwei-
sungsmaßnahmen für Leiharbeitnehmer/-innen vorsieht
Kontrolle: Abgleich von Ist- und Soll-Wert / Vorher-Nachher
Durch eine stetige Erfolgskontrolle können mögliche „Schwachstellen“ erkannt und behoben
werden. Wichtig ist hierbei immer, dass der BR als Ansprechpartner für die Belange sowohl der
Stamm- als auch der Leiharbeitnehmer/-innen wahrgenommen wird und sich auch selbst als
solche versteht. Mithilfe des Leitfadens werden BR in ihrer Arbeit unterstützt und tragen als
Treiber eines geregelten Arbeits- und Gesundheitsschutzes – auch in der Leiharbeit dazu bei,
diese gut und sicher zu gestalten.