KW 41 · 62. Jahrgang Samstag, 15. Oktober 2016 · Kelkheimer Amtsblatt KW 41 – 15.10.2016 –...

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KW 41 · 62. Jahrgang Samstag, 15. Oktober 2016 Amtliche Bekanntmachungen Liebe Kelkheimerinnen und Kelkheimer, diese Amtsblattausgabe enthält ein ausführliches Informations- blatt über die Aufgaben der Teilstationen der Sozialstation Kelk- heim. Seit 1993 unterstützt der Förderverein die Sozialstation mit ihren drei Teilstationen, Caritas, Deutsches Rotes Kreuz und Diakonie. Von den Einnahmen aus den Geldern der Patienten und der Träger wird nur der Mindeststandard für die Pflege übernom- men. Das reicht oft nicht dafür aus, was tatsächlich an Hilfe und Unterstützung nötig ist, denn nicht alle Leistungen werden von den Kranken- und Pflegekassen übernommen. Zeigen Sie sich solidarisch mit den hilfsbedürftigen Menschen unserer Stadt und werden Sie Mitglied im Förderverein der „Sozialstation Kelkheim e.V “. Der Förderverein der Sozialstation Kelkheim (Taunus) trägt dazu bei, dass die Sozialstation die ihr gestellten Aufgaben in der mobilen Alten- und Krankenpflege erfüllen kann und leistet finanzielle Unterstützung, dass die pflegebedürftigen Kelkhei- merinnen und Kelkheimer intensiver durch die Pflegedienste betreut werden. Sie können dem Förderverein „Sozialstation Kelkheim e.V.“ ger- ne als Mitglied beitreten. Als Jahresbeitrag erbittet der Förder- verein für Einzelpersonen 31,– € und für Paare 52,– €. Selbstver- ständlich darf der Beitrag auch höher sein. Der Förderverein der Sozialstation freut sich über jede Spende, wie z .B. Erlöse von Straßenfesten, Vereinsfesten oder Spenden bei Familienfeiern. Ich selbst bin von der Arbeit des Fördervereins sehr überzeugt und danke den Mitgliedern des Fördervereins, Gönnern und Förderern für das Engagement. Es wird uns erst bewusst, welch wichtige und wertvolle Arbeit die Pflegedienste leisten, wenn wir selbst oder in der Familie davon betroffen sind. Deswegen möchten wir mit diesem Informationsblatt über die Leistungen informieren, aber auch noch einmal alle bisher nicht dem Verein beigetretenen Kelkheimerinnen und Kelkheimer bit- ten, diesen so wichtigen sozialen Verein hier vor Ort zu unter- stützen. Ich danke Ihnen schon jetzt und wünsche eine schöne Herbstzeit. Mit freundlichen Grüßen ALBRECHT KÜNDIGER – BÜRGERMEISTER Stadt KELKHEIM (Taunus) u Ausscheiden einer Stadtverordneten und Nachrücken einer Stadtverordneten Die bei der Kommunalwahl am 6. März 2016 in die Stadtverord- netenversammlung gewählte Kandidatin des Wahlvorschlages der FDP, Frau Jacqueline Klug, hat ihren Wohnsitz in Kelkheim abgemeldet. Damit hat sie ihren Sitz in der Stadtverordnetenver- sammlung der Stadt Kelkheim (Taunus) verloren. Ich stelle deshalb gemäß § 34 Abs. 3 des Hess. Kommunalwahl- gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 in der (GVBI. I 2005, 197), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 28. September 2015 (GVBl. I S. 346) fest, dass für die FDP Frau Dr. Helga Scheer, Hornauer Straße 57 a, 65779 Kelkheim (Taunus), in die Stadtverordnetenversammlung nachrückt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahl- kreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach die- ser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir als Gemeindewahlleiter, Rathaus, Gagernring 6, 65779 Kelkheim (Taunus), einzureichen. KELKHEIM (TAUNUS), 7. OKTOBER 2016 DER GEMEINDEWAHLLEITER – TORSTEN KLEIPA – OBERAMTSRAT Impressum: Herausgeber: Der Magistrat der Stadt Kelkheim, Rathaus, 65779 Kelkheim (Taunus), www.kelkheim.de, E-Mail: [email protected]. Zustellung wöchentlich samstags kostenlos an alle Haushalte. Einzelexemplare können im Rathaus Kelkheim abgeholt werden. u Vollsperrung der Langstraße in Höhe der Haus-Nr. 37 wegen Erneuerung eines Wasseranschlusses vom 17. Oktober bis voraussichtlich zum 21. Oktober Wegen Erneuerung eines Wasseranschlusses in der Langstraße Höhe Haus-Nr. 37 wird die Langstraße zwischen Einmündung Eppsteiner Straße und der Straße „Am Grünen Baum“ vom 17. Oktober bis voraussichtlich zum 21. Oktober voll gesperrt. Dadurch können die Linienbusse die Haltestellen Haingraben und Bürgerhaus in Fahrtrichtung Kelkheim nicht anfahren. Es wird eine Ersatzhaltestelle in der Kelkheimer Straße Höhe der Taunussparkasse eingerichtet. Die Haltestellen Bürgerhaus und Haingraben in Fahrtrichtung Schneidhain werden während der Vollsperrung angefahren. Für die eintretenden Behinderungen und Beeinträchtigungen wird um Verständnis gebeten. KELKHEIM (TAUNUS), 10. OKTOBER 2016 DER BÜRGERMEISTER ALS ORDNUNGSBEHÖRDE – ALBRECHT KÜNDIGER – BÜRGERMEISTER

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KW 41 · 62. Jahrgang Samstag, 15. Oktober 2016

Amtliche Bekanntmachungen

Liebe Kelkheimerinnen und Kelkheimer,

diese Amtsblattausgabe enthält ein ausführliches Informations-blatt über die Aufgaben der Teilstationen der Sozialstation Kelk-heim. Seit 1993 unterstützt der Förderverein die Sozialstation mit ihren drei Teilstationen, Caritas, Deutsches Rotes Kreuz und Diakonie.

Von den Einnahmen aus den Geldern der Patienten und der Träger wird nur der Mindeststandard für die Pflege übernom-men. Das reicht oft nicht dafür aus, was tatsächlich an Hilfe und Unterstützung nötig ist, denn nicht alle Leistungen werden von den Kranken- und Pflegekassen übernommen. Zeigen Sie sich solidarisch mit den hilfsbedürftigen Menschen unserer Stadt und werden Sie Mitglied im Förderverein der „Sozialstation Kelkheim e.V “.

Der Förderverein der Sozialstation Kelkheim (Taunus) trägt dazu bei, dass die Sozialstation die ihr gestellten Aufgaben in der mobilen Alten- und Krankenpflege erfüllen kann und leistet finanzielle Unterstützung, dass die pflegebedürftigen Kelkhei-merinnen und Kelkheimer intensiver durch die Pflegedienste betreut werden.

Sie können dem Förderverein „Sozialstation Kelkheim e.V.“ ger-ne als Mitglied beitreten. Als Jahresbeitrag erbittet der Förder-verein für Einzelpersonen 31,– € und für Paare 52,– €. Selbstver-ständlich darf der Beitrag auch höher sein.

Der Förderverein der Sozialstation freut sich über jede Spende, wie z .B. Erlöse von Straßenfesten, Vereinsfesten oder Spenden bei Familienfeiern.

Ich selbst bin von der Arbeit des Fördervereins sehr überzeugt und danke den Mitgliedern des Fördervereins, Gönnern und Förderern für das Engagement. Es wird uns erst bewusst, welch wichtige und wertvolle Arbeit die Pflegedienste leisten, wenn wir selbst oder in der Familie davon betroffen sind.

Deswegen möchten wir mit diesem Informationsblatt über die Leistungen informieren, aber auch noch einmal alle bisher nicht dem Verein beigetretenen Kelkheimerinnen und Kelkheimer bit-ten, diesen so wichtigen sozialen Verein hier vor Ort zu unter-stützen.

Ich danke Ihnen schon jetzt und wünsche eine schöne Herbstzeit.

Mit freundlichen Grüßen

ALBRECHT KÜNDIGER – BÜRGERMEISTER

Stadt KELKHEIM (Taunus)

u Ausscheiden einer Stadtverordneten und Nachrücken einer Stadtverordneten

Die bei der Kommunalwahl am 6. März 2016 in die Stadtverord-netenversammlung gewählte Kandidatin des Wahlvorschlages der FDP, Frau Jacqueline Klug, hat ihren Wohnsitz in Kelkheim abgemeldet. Damit hat sie ihren Sitz in der Stadtverordnetenver-sammlung der Stadt Kelkheim (Taunus) verloren.

Ich stelle deshalb gemäß § 34 Abs. 3 des Hess. Kommunalwahl-gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 in der (GVBI. I 2005, 197), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 28. September 2015 (GVBl. I S. 346) fest, dass für die FDP

Frau Dr. Helga Scheer, Hornauer Straße 57 a, 65779 Kelkheim (Taunus),

in die Stadtverordnetenversammlung nachrückt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahl-kreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach die-ser Bekanntmachung Einspruch erheben.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir als Gemeindewahlleiter, Rathaus, Gagernring 6, 65779 Kelkheim (Taunus), einzureichen.KELKHEIM (TAUNUS), 7. OKTOBER 2016DER GEMEINDEWAHLLEITER – TORSTEN KLEIPA – OBERAMTSRAT

Impressum:Herausgeber: Der Magistrat der Stadt Kelkheim, Rathaus, 65779 Kelkheim (Taunus), www.kelkheim.de, E-Mail: [email protected]. Zustellung wöchentlich samstags kostenlos an alle Haushalte. Einzelexemplare können im Rathaus Kelkheim abgeholt werden.

u Vollsperrung der Langstraße in Höhe der Haus-Nr. 37 wegen Erneuerung eines Wasseranschlusses vom 17. Oktober bis voraussichtlich zum 21. Oktober

Wegen Erneuerung eines Wasseranschlusses in der Langstraße Höhe Haus-Nr. 37 wird die Langstraße zwischen Einmündung Eppsteiner Straße und der Straße „Am Grünen Baum“ vom 17. Oktober bis voraussichtlich zum 21. Oktober voll gesperrt.

Dadurch können die Linienbusse die Haltestellen Haingraben und Bürgerhaus in Fahrtrichtung Kelkheim nicht anfahren. Es wird eine Ersatzhaltestelle in der Kelkheimer Straße Höhe der Taunussparkasse eingerichtet.

Die Haltestellen Bürgerhaus und Haingraben in Fahrtrichtung Schneidhain werden während der Vollsperrung angefahren.

Für die eintretenden Behinderungen und Beeinträchtigungen wird um Verständnis gebeten.KELKHEIM (TAUNUS), 10. OKTOBER 2016DER BÜRGERMEISTER ALS ORDNUNGSBEHÖRDE – ALBRECHT KÜNDIGER – BÜRGERMEISTER

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Kelkheimer Amtsblatt KW 41 – 15.10.2016 – Seite 2

NACHRUF

Am 27. September 2016 verstarb unser langjähriger Mitarbeiter

Herr Georg Hollerbachim Alter von 86 Jahren.

Herr Hollerbach war von 1968 bis 1970 zunächst als Kraftfahrer und Vorarbeiter und ab 1971 bis 1993 als Leiter des städtischen Betriebshofes bei der Stadt Kelkheim (Taunus) beschäftigt. Danach war er zwölf

Jahre ehrenamtlich im Bereich der Landschaftsüberwachung tätig.

Von seinen Vorgesetzten wurde Herr Hollerbach wegen seines Engagements, seiner hohen Einsatzbereit-schaft, Zuverlässigkeit und Freundlichkeit sehr geschätzt.

Bei seinen Kolleginnen und Kollegen war er durch seine hilfsbereite und umsichtige Art anerkannt und beliebt.

Wir werden Herrn Hollerbach in guter Erinnerung behalten.

Unser tiefes Mitgefühl gilt den Angehörigen.

Kelkheim (Taunus), im Oktober 2016

Der Magistrat Der PersonalratAlbrecht Kündiger Martina Kockerbeck Bürgermeister Personalratsvorsitzende

u Verkehrsbehinderung in Eppenhain durch die TV-Untersuchung des Kanalnetzes ab dem 17. Oktober 2016

Ab dem 17. Oktober bis voraussichtlich 4. November 2016 wer-den im Auftrag der Stadtwerke Kelkheim im Stadtteil Eppen-hain alle Straßenkanäle gespült und TV-Untersuchungen zur Zustandsuntersuchung der Kanäle durchgeführt. Dazu müssen Kanalschachtabdeckungen geöffnet und Fahrzeuge für einige Zeit an den geöffneten Schächten stehen.

Dadurch kann es zu kurzzeitigen Verkehrsbehinderungen kom-men. Die ausführende Firma wird bemüht sein, die Behinderun-gen so gering wie möglich zu halten.

Wir bitten Sie um Verständnis für diese Maßnahme im Interes-se einer einwandfreien Entwässerung unseres Stadtteils Eppen-hain.KELKHEIM (TAUNUS), 10. OKTOBER 2016STADTWERKE KELKHEIM – SOWADE – TECHNISCHER BETRIEBSLEITER

u Betr.: Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt Kelkheim (Taunus) und des Wirtschaftsplanes der Stadtwerke Kelkheim (Taunus) für das Haushaltsjahr 2017

Gemäß § 97 Absatz 2 der Hessischen Gemeindeordnung ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen unverzüglich nach Vorlage an die Stadtverordnetenversammlung, spätestens am zwölften Tage vor der Beschlussfassung durch die Stadtver-ordnetenversammlung, an sieben Tagen öffentlich auszulegen.

Die Auslegung ist vorher öffentlich bekannt zu machen.

Nachdem der Magistrat den Entwurf der Haushaltssatzung fest-gestellt und der Stadtverordnetenversammlung am 10. Okto-ber 2016 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt hat, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Haus-haltssatzung mit ihren Anlagen in der Zeit vom:

17. Oktober 2016 bis einschließlich 26. Oktober 2016

zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Kelkheim, Gagernring 6, 65779 Kelkheim (Taunus), Zimmer 305, zu folgenden Uhrzei-ten öffentlich ausliegt:

Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr undDienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr undDonnerstag von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr.KELKHEIM (TAUNUS), 10. OKTOBER 2016DER MAGISTRAT – ALBRECHT KÜNDIGER – BÜRGERMEISTER

u Weihnachtsbäume für das Stadtgebiet Kelkheim

Um das Stadtgebiet von Kelkheim in der Advents- und Weih-nachtszeit zu verschönern, suchen wir Tannen- und Fichtenbäu-me mit einem Stammdurchmesser bis max. 15 cm.

Wenn Sie einen Baum in Ihrem Vorgarten oder Garten haben und diesen zum Fällen ab Anfang November 2016 abgeben möchten, dann melden Sie sich bitte über den Betriebshof der Stadt Kelk-heim unter der Telefon- Nr.: 994812.

Voraussetzung ist, dass die Zufahrt zu dem Baum mit einem LKW befahrbar und der Baum mit einem Ladekran in einer Ent-fernung von max. 4 Metern zu erreichen ist.

Für Ihre freundliche Unterstützung bedanken wir uns im Vor-aus.KELKHEIM (TAUNUS), 15. OKTOBER 2016DER MAGISTRAT – ALBRECHT KÜNDIGER – BÜRGERMEISTER

u Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 64/13 „Südlich der Staufenstraße“ in der Gemarkung Fischbach

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kelkheim (Taunus) hat am 10. Oktober 2016 in öffentlicher Sitzung den Bebauungs-plan Nr. 64/13 „Südlich der Staufenstraße“ in der Gemarkung Fischbach als Satzung beschlossen. ▼

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Kelkheimer Amtsblatt KW 41 – 15.10.2016 – Seite 3

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde ein „Allge-meines Wohngebiet“ ausgewiesen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist auf dem abgedruckten Übersichtsplan mit einer gestrichelten Linie umrandet.

Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. – Siehe Plan auf Seite 3 unten –

Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung wäh-rend der üblichen Dienststunden im Rathaus der Stadt Kelkheim (Taunus) beim Amt für Planen und Bauen, Gagernring 6, 65779 Kelkheim (Taunus) einsehen und über den Inhalt Auskunft ver-langen.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und der Vor-schriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flä-chennutzungsplanes nach § 214 Abs. 2 BauGB sowie Mängel des Abwägungsvorgangs nach § 214 Abs. 3 Satz 2 sind gem. § 215 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegen-über der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Gel-tendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Dies gilt entsprechend für Fehler, die nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über

Bebauungsplan Nr. 64-13 "Südlich der Staufenstraße"Geltungsbereich

die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leis-tung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlö schen von Entschä-digungsansprüchen wird hingewiesen. Demnach erlischt ein Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jah-ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in § 44 Absatz 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.KELKHEIM (TAUNUS), 11. OKTOBER 2016DER MAGISTRAT – ALBRECHT KÜNDIGER – BÜRGERMEISTER

u Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 184/12 „Am Flachsland (1. Änderung)“

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kelkheim (Taunus) hat in ihrer Sitzung am 10. Oktober 2016 beschlossen, den Be-bauungsplan 149/12 „Am Flachsland“ zu ändern. Der geänderte Bebauungsplan erhält die Bezeichnung 184/12 „Am Flachsland (1. Änderung)“. Der Bebauungsplan wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren geändert. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in der Gemarkung Hornau in der Flur 11, Flst.-Nr. 217/9. Er ist in der beigefügten Skizze mit einer gestrichelten Linie umrandet.

– Siehe Skizze auf Seite 4 unten –

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Kelkheimer Amtsblatt KW 41 – 15.10.2016 – Seite 4

Ziel des Bebauungsplanes ist die Errichtung von dringend benö-tigtem sozialem Wohnraum.

Der Änderungs-/Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht. KELKHEIM (TAUNUS), 11. OKTOBER 2016DER MAGISTRAT – ALBRECHT KÜNDIGER – BÜRGERMEISTER

Stadt KELKHEIM (Taunus)

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Kelkheimer Amtsblatt KW 41 – 15.10.2016 – Seite 5

Förderverein „Sozialstation Kelkheim e.V.“

Caritas · DRK · Diakonie

Arbeitsgemeinschaft ambulanter Pflege- und Hilfsdienste Kelkheim (Taunus)Zulassung zu allen Krankenkassen

Wer kann unsere Hilfe in Anspruch nehmen?

Jede Person in Kelkheim, die Hilfe und Unterstützung im Krankheits- und Betreuungsfall benötigt.

Wie erreichen Sie unsere Teilstationen?

Caritas: Am Kirchplatz 13 65779 Kelkheim (Taunus) Telefon 06195 673156

DRK: Alte Schulstraße 8 65779 Kelkheim (Taunus) Telefon 06195 993919

Diakonie: Frankenallee 1 65779 Kelkheim (Taunus) Telefon 06195 6773490

Unsere Leistungen:

➢ Pflege: Pflege alter, kranker und behinderter Menschen (Körperpflege, Betten, Lagern, Mobilisieren)

➢ Behandlungspflege: Ausführen ärztlich verordneter Leistungen (z.B. Injektionen, Wund- und Dekubitusversorgung,

Medikamentengabe…..)

➢ Hauswirtschaftliche Versorgung

➢ Beratung und Anleitung Betroffener und ihrer Angehörigen • Kurse für pflegende Angehörige in der Häuslichkeit • Selbsthilfegruppen und Gesprächskreise • Pflegeberatungseinsätze nach §37 Abs.2SGB XI • Seminare für häusliche Krankenpflege • Vermittlung und Kontaktherstellung zu weiteren (Hilfs-)Angeboten

➢ Fachbereiche • Wundmanagement durch entsprechendes Fachpersonal • Palliative Versorgung, auch in Kooperation mit den umliegenden Krankenhäusern • Demenzbetreuung: Entlastung von pflegenden Angehörigen durch Besuchsdienste

➢ Hilfe und Vermittlung bei zu stellenden Anträgen

➢ Kooperationen • Mobiler sozialer Hilfsdienst, auch in Zusammenarbeit mit dem DRK und Malteser Hilfsdienst • Zusammenarbeit mit der DRK-Tagespflegeeinrichtung im Mittelweg 9 (Telefon 06195 9989980)

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Kelkheimer Amtsblatt KW 41 – 15.10.2016 – Seite 6

Werden Sie Mitglied im Förderverein „Sozialstation Kelkheim e.V.“

Die Leistungen der Kassen, die privaten Entgelte der Patienten, sowie die Eigenbeteiligungen der Trä-ger und weitere Zuschüsse decken nicht alle Kosten unserer Sozialstation mit ihren drei Teilstationen, Caritas, Deutsches Rotes Kreuz und Diakonie. Der Rest muss durch Spenden und Beiträge des Förder-vereins aufgebracht werden, damit unsere Sozialstation lebensfähig bleibt.

Die Mitgliedschaft im Förderverein bedeutet Solidarität mit den hilfsbedürftigen Menschen unserer Stadt Kelkheim. Nicht alle Angebote können von den Patienten bzw. Krankenkassen und Pflegekassen finanziert werden. Der Förderverein ermöglicht, dass den Pflegekräften neben den zeitlich durch die Kassen streng geregelten Pflegediensten auch Zeit für ein persönliches Gespräch mit den Patienten und ihren Angehörigen bleibt. Dadurch ist es mit Hilfe des Fördervereins möglich, den Menschen als Ganzen zu sehen und zu betreuen.

Unterstützen Sie durch Ihren Beitrag die Arbeit der Sozialstation. Dies ist eine Aufgabe, die jede Bürge-rin und jeder Bürger in unserer Stadt, unabhängig von Nationalität und religiöser Überzeugung, angeht. Irgendwann werden wir alle vielleicht selbst auf die Dienste der Sozialstation angewiesen sein. Also handeln Sie letztlich im eigenen Interesse, wenn Sie eine gut gehende Sozialstation in unserer Stadt unterstützen.

Als Mitglied bitten wir Sie um einen Jahresbeitrag in Höhe von mindestens 31,– € für Einzelpersonen. Ehepaare und Lebenspartner bitten wir um 52,– €. Selbstverständlich darf der Beitrag auch höher sein.

Darüber hinaus sind natürlich Einzelspenden und andere Beiträge, wie z.B. Erlöse von Straßenfesten, Vereinsfesten und Spenden bei Familienfeiern für diesen Zweck, dringend erwünscht. Ihrer Phantasie sind keine Grenzen gesetzt!

Leider dürfen wir aus rechtlichen Gründen keine Ermäßigung für die Krankenpflegedienste gewähren. Ihre Beiträge und Spenden sind von der Steuer absetzbar!

Förderverein „Sozialstation Kelkheim e.V.“Gagernring 6, 65779 Kelkheim / Taunus · E-Mail: [email protected] Internet: www.foerderverein-sozialstation-kelkheim.deAuskunft erteilt: Pfarrer Josef A. Peters, Vorsitzender, Telefon 06195 62097

Kontonummer des Fördervereins: IBAN: DE78 5125 0000 0005 3980 45 bei der Taunussparkasse Kelkheim (BIC HELADEF1TSK).

Außerdem geben jede Kirchengemeinde oder das DRK in Kelkheim gerne Auskunft.

Bitte abtrennen und an den Förderverein, Gagernring 6, 65779 Kelkheim (Taunus) senden oder in einer der Teilstationen oder Kirchengemeinde abgeben. Vielen Dank!

EINTRITTSERKLÄRUNGHiermit erkläre/n ich/wir den Eintritt in den Förderverein Sozialstation Kelkheim e.V. ab dem __________

und bin/sind bereit, einen Jahresbeitrag von _________€ zu zahlen. (Der Mindestbeitrag beträgt 31,– €

für Einzelpersonen und 52,– € für Ehepaare und Lebenspartner im Jahr).

Name: _________________________________________________________________________________________

Geb.-Datum: __________________________________________ Telefon: ______________________________

Anschrift: ______________________________________________________________________________________

Wir bitten Sie herzlich um die Erteilung einer Abbuchungsermächtigung.Ich/Wir ermächtige/n den Förderverein „Sozialstation Kelkheim e.V.“, den vorgenannten Betrag im laufenden Jahr nach Eintritt und bis zum 20. April eines jeden folgenden Jahres zu Lasten meines/unseres Kontos mittels SEPA-Lastschrift abzubuchen. Diese Ermächtigung hat Gültigkeit bis zum Widerruf.

IBAN: _______________________________________ Bank: ___________________________________________

beginnend ab: ______________________________________

Kelkheim, den _____________________ Unterschrift/en: ______________________________________

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Kelkheimer Amtsblatt KW 41 – 15.10.2016 – Seite 7

STELLENAUSSCHREIBUNG

Die Stadt Kelkheim (Taunus) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für

die kommunale Kindertagesstätte „Die kleinen Dachse“ in 65779 Kelkheim-Eppenhain, Rossertstraße 24a

eine Erzieherin / einen Erzieherals Vollzeitkraft.

Wir erwarten:– abgeschlossene Ausbildung als Erzieherin/Erzieher– ein breit gefächertes pädagogisches Wissen– Zuverlässigkeit, Kreativität und Flexibilität– Teamfähigkeit und selbstständiges Arbeiten mit Kindern– die Bereitschaft, altersstufen- und gruppenübergreifend

zu arbeiten– regelmäßige vertrauensvolle Elternarbeit

Wir bieten:– eine schöne und moderne Einrichtung– die Mitarbeit in einem aufgeschlossenen Team– Fortbildungsmöglichkeiten und Supervision– leistungsgerechte Bezahlung nach TVöD (bis max. Ent-

geltgruppe S 8b TVöD)– alle im öffentlichen Dienst üblichen Leistungen (u. a. Zu-

satzversorgung, Leistungsentgelt)

Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert. Soweit Sie ehrenamtlich tätig sind, wird gebeten, dies in den Bewerbungsun-terlagen anzugeben. Im Ehrenamt erworbene Erfahrungen und Fä-higkeiten können gegebenenfalls im Rahmen von Eignung, Befähi-gung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn

sie für die vorgesehene Tätigkeit dienlich sind.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann richten Sie Ihre qualifizierte Bewerbung mit den übli-chen Unter lagen (Lebenslauf, Qualifikationen etc.) bitte bis zum 31. Oktober 2016 an den

Magistrat der Stadt Kelkheim (Taunus)Personal- und Organisationsamt

Gagernring 6, 65765 Kelkheim (Taunus)

oder an unsere E-Mail-Adresse

[email protected].

Haben Sie noch Fragen? Die Leiterin der Einrichtung, Frau Be-cker, Tel. 06198 7984 und die Leiterin des Amtes für Soziales, Frau Mann, Tel. 06195 803800 geben Ihnen gerne Auskunft.

Im Internet finden Sie uns unter: www.kelkheim.de.

KELKHEIM (TAUNUS), 22. SEPTEMBER 2016DER MAGISTRAT – ALBRECHT KÜNDIGER – BÜRGERMEISTER

Stadt Kelkheim (Taunus)Der Magistrat

An alle Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger 2017!

Sie sind an einer zukunftsorientierten Ausbildung in einer modernen Verwaltung interessiert?

Dann kommen Sie doch zu uns!

Die Stadtverwaltung Kelkheim (Taunus) sucht

Auszubildendefür den Beruf

Verwaltungsfachangestellte/r.Bewerben Sie sich bis zum

4. November 2016.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung, der Sie bittedie üblichen Unterlagen

– einen tabellarischen Lebenslauf und– Kopien der letzten beiden Zeugnisse

beifügen.

Einstellungsvoraussetzung:Mittlere Reife, ein schulrechtlich

als gleich- oder höherwertig anerkannter Bildungsstand.

Haben Sie noch Fragen?

Dann wenden Sie sich bitte an Herrn Voßberg,Telefonnummer 06195 803-213.

Bewerbungen richten Sie bitte an:

Magistrat der Stadt Kelkheim PersonalamtGagernring 6

65779 Kelkheim (Taunus)

Gerne können Sie Ihre Bewerbung auch als E-Mail an [email protected] senden.

KELKHEIM (TAUNUS), 5. OKTOBER 2016DER MAGISTRAT – ALBRECHT KÜNDIGER – BÜRGERMEISTER

Stadt Kelkheim (Taunus)Der Magistrat

Wir sind auch bei facebook.com online

Besuchen Sie uns uns unter

„StadtKelkheim”.

Ämter / E-Mail-Adressen(Auszug, das komplette Verzeichnis finden Sie unter

www.kelkheim.de)

Bürgermeister [email protected]

Haupt- und Rechtsamt [email protected]

Pressestelle [email protected]

Planen und Bauen [email protected]

Liegenschaftsamt [email protected]

Ordnungsamt [email protected]

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Kelkheimer Amtsblatt KW 41 – 15.10.2016 – Seite 8

STELLENAUSSCHREIBUNG

Die Stadtwerke Kelkheim (Taunus) suchen

Aushilfskräftefür das Ablesen der städtischen Wasserzähler im Stadtgebiet.

Die Ablesung findet zwischen dem 25. November und dem 10. Dezember 2016 statt. In diesem Zeitraum sind je nach Ablesebezirk zwischen 300 und 600 Häuser anzulaufen (ggf. auch mehrfach) und die Wasserzähler abzulesen. Für jeden abgelesenen Wasserzähler erhält der Ableser 1,25 €. Die Be-werber sollten mindestens 18 Jahre alt sein und über gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen. Die Be-schäftigung erfolgt nach den Regelungen der kurzfristigen Beschäftigung.

Bewerbungen sind bis zum 29. Oktober 2016 zu richten an

Magistrat der Stadt Kelkheim (Taunus)– Steueramt –

Gagernring 6, 65779 Kelkheim

Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Kreis oder Herr Rohs unter den Telefonnummern 06195 803-406 (Hr. Rohs) und 06195 803-407 (Fr. Kreis) zur Verfügung.

KELKHEIM (TAUNUS), 12. OKTOBER 2016DER MAGISTRAT – ALBRECHT KÜNDIGER – BÜRGERMEISTER

Stadt Kelkheim (Taunus)Der Magistrat

Jazzmatinee der

Sonntag, 30. Oktober 201611:00 Uhr (Einlass 10:00 Uhr)

NEUES STADTMUSEUM im ehemaligen Pfarrzentrum Feldbergstraße 34

Eintritt: 18,00 € (Vorverkauf); 20,00 € (Tageskasse) Vorverkauf: Buchhandlung Herr, Frankenallee 6, Tel. 06195-902200Buchhandlung Pabst, Frankfurter Str. 50, Tel. 06195-5469Viola’s Bücherwurm, Bahnstraße 13, Tel. 06195-900818Kulturreferat Stadt Kelkheim, Gagernring 6, Tel. 06195-803-850

Veranstalter: Stadt Kelkheim (Taunus) Museumsverein Kelkheim e.V.

Hinweis: Begrenzte Parkmöglichkeiten vor Ort, Ausweichparkplätze am Rathaus und St. Floriansplatz an der Stadthalle

zugunsten des

Neuen Museums Kelkheim

KEEP SWINGIN‘ im Museum!

Mit der Schulklasse ins Museum KelkheimDas Museum Kelkheim ist ein außerschulischer Lernort

mit wertvollen Themen zur Geschichte Kelkheims für den Sachkunde- und Geschichtsunterricht.

• Warum wurde Kelkheim eine Stadt der Möbel?

• Wie halfen die Kelkheimer Kinder ihren Eltern früher in armen Zeiten zu überleben.

• Hast du dir schon mal überlegt, aus welcher Zeit die ältesten menschlichen Spuren auf Kelkheimer Gebiet stammen?

• Oder weißt du, warum der große Brand von Kelkheim die Menschen so besonders schlimm getroffen hat?

Wenn dich diese und andere spannende Fragen interes-sieren, dann komm doch mit deiner Klasse zu einer Füh-rung ins Museum Kelkheim. Mit Forschungsaufträgen und einer Forscherkonferenz könnt ihr dort zusammen

alle Antworten finden.

Die Führung dauert ungefähr 90 Minuten. Sie ist für Kelkheimer Schulen als Fördermitglied des Museumsver-

eins kostenfrei.

Kontakt: Marianne Bopp, Museumspädagoginüber Kulturreferat der Stadt Kelkheim (Taunus)Tel.: 06195 803 851, E-Mail: [email protected]

Lesungen

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Kelkheimer Amtsblatt KW 41 – 15.10.2016 – Seite 9

u Folgende gut erhaltene, gebrauchsfähige Gegenstände werden kostenlos angeboten

Älteres Klavier, spielbereit, schöner Klang, gegen Abholung. Telefon 06198 32250

1 großes Trampolin. Telefon 06195 63090

Schredder Gloria Natura 1800L. Telefon 06198 9157

Graue Microfaser-Eckcouch, 2,05 x 2,50 m, dazugehöriger Sessel, 1,05 x 0,90 m und Hocker, 0,66 x 0,66 m, an Selbstabholer. Telefon 06195 709907

Siemens Kühlschrank, 0,49 m breit, 0,60 m tief, 0,85 m hoch. Telefon 06195 4594

FÜR MICH NUTZLOS – FÜR ANDERE BRAUCHBAR ?

Formulare zum Anbieten von Gegenständen erhalten Sie im Kelkheimer Rathaus an der Zentrale

oder im Internet zum Download unter www.kelkheim.de.

Die Annahme der Formulare erfolgt NUR durch die Stadtverwaltung Kelkheim, z. Hd. Frau Johanna Thalheimer.

Samstag, 26. November 201619:00 Uhr (Einlass 18:00 Uhr)

Stadthalle KelkheimGagernring 1

ACHTUNG OMA!Kasperltheater mit Oma-Schutzprogramm

Gastspiel des Kikeriki-Theaters Darmstadt

Eintritt: 25,00 €

Vorverkauf: Buchhandlung Herr, Frankenallee 6, Tel. 06195-902200Buchhandlung Pabst, Frankfurter Str. 50, Tel. 06195-5469Viola’s Bücherwurm, Bahnstraße 13, Tel. 06195-900818

Veranstalter: Stadt Kelkheim (Taunus) mit freundlicher Unterstützung von

! Zusatztermin !

wegen der überwältigenden

Kartennachfrage

Sprechstunde Stadtbrandinspektornach vorheriger Terminabsprache.Terminvereinbarung unter Telefon 0176 24278934 oder E-Mail [email protected] finden die Feuerwehren im Internet unter: www.feuerwehr-kelkheim.de

Übungen – Schulungen – Veranstaltungen

FFW Münster Jugendfeuerwehr: Mo., 17.10., 18:00 Uhr, ÜbungMinilöscher: Mi., 19.10., 17:15 Uhr, Treffen im GerätehausEinsatzabteilung: Mi., 19.10., 20:00 Uhr, Übung Do., 20.10., 19:00 Uhr, FahrzeugwartungAlters- und Ehrenabteilung: Do., 20.10., 17:30 Uhr, Floriansstammtisch

FFW MitteMinilöscher und Jugendfeuerwehr: Do., 20.10., kein Treffen, wir wünschen schöne Ferien!Einsatzabteilung: Di., 18.10., 19:30 Uhr, Übungsabend

FFW HornauEinsatzabteilung: Di., 18.10., 19:30 Uhr, Übung

FFW FischbachEinsatzabteilung: Di., 18.10., 19:30 Uhr, Übung Jugendfeuerwehr: Di., 18.10., Ferien Minilöscher: Do., 20.10., Ferien

FFW RuppertshainJugendfeuerwehr: In den Herbstferien keine Treffen!

BRANDSCHUTZEinsatzabteilung: Do., 27.10., 19:00 Uhr, Abschlussübung

FFW EppenhainEinsatzabteilung: Mo., 17.10., 20:00 Uhr, VorstandssitzungJugendfeuerwehr: Fr., 21.10., 18:00 Uhr, Treffen Die Feuerwehr Eppenhain wünscht allen Schülern

schöne und erlebnisreiche Herbstferien.

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Hospiz-Verein Kelkheim e. V. ... Wegbegleiter ...Kontakt: Ute Winter, Tel. 0151 46707108

Stadtwerke Kelkheim Wasserwerk Rufbereitschaft

Montag bis Freitag (außer gesetzl. Feiertag) 07:00 bis 16:00 Uhr, Telefon 06195 9948-13 oder 803-966. Außerhalb der Dienstzeiten ist die Rufbereit-schaft unter der Nummer 0172 8306647 erreichbar.

Dienstag bis Samstag von 10:00 bis 13:00 Uhr Dienstag und Donnerstag von 15:00 bis 19:00 Uhr

Öffnungszeiten der Stadtbibliothek Am Marktplatz 1, Kelkheim. Tel. 06195 8539, Fax 06195 902778 E-Mail: [email protected] · Homepage: www.kelkheim.de/buch

Öffnungszeiten Wertstoffhof und GrünschnittannahmestelleWertstoffhof: Zeilsheimer Weg 4, samstags von 08:00-12:00 UhrGrünschnittannahmestelles: an der B 519 zwischen Liederbach und Hofheim, samstags von 08:00-18:00 Uhr.

Bürgerstiftung Kelkheim

Infos unter www.buergerstiftung-kelkheim.de

S E R V I C E S E I T E

Ausländerbeirat

Mafalda Pinto-Schneider, [email protected]

Büro für bürgerschaftliches EngagementAlte Schulstraße 8, Telefon 06195 903223 · Fax 06195 9695371 Montag von 15:00 bis 17:00 Uhr · Mittwoch von 10:00 bis 12:00 Uhr

Sprechstunde der Mobilen Jugendarbeit Kelkheim u. Lieder-bach – Aufsuchende Jugendarbeit, Jugend- u. Suchtberatung

Offene Sprechstunden: Montag und Donnerstag 14:00 bis 15:00 UhrFür Jugendliche, Eltern und Angehörige.Alte Schulstraße 8, 65779 Kelkheim (Taunus),Telefon: 06195 675666 Mobil: 0163 7434-112 oder 117.E-Mail: [email protected] Terminvereinbarungen sind nach Absprache möglich.

Museum Kelkheim – Sammlung für Möbelhandwerk und Stadtgeschichte – Frankfurter Straße 21

Kontakt und für Führungen nach Anmeldungen: Museum Kelkheim, Doro-thee Sommer, [email protected] (Tel. 06174 9685492)

Sprechstunden im Rathaus

Rathaus Kelkheim, einschließlich Stadtkasse Telefon 06195 803-0

Sprechstunde Montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstags von 14:00 bis 16:00 Uhr und donnerstags von 16:00 bis 18:00 Uhr Freitags: Keine Sprechstunde im Standesamt.

Anmeldung zur Eheschließung nach tel. Vereinbarung. Die Vormittags-sprechstunden des Einwohnermeldeamtes beginnen bereits um 07:00 Uhr.

Ortsgericht Kelkheim (Taunus), Telefon 06195 803-280(nur in den Sprechzeiten) Dienstag, 17:30 Uhr bis 18:30 Uhr, Rathaus Gagernring 6, Zimmer 016, E-Mail: [email protected]

Schiedsamt Kelkheim, Telefon 06195 672806 Sprechstunde nach Vereinbarung. E-Mail: [email protected]

Beratungsstelle „Älter werden in Kelkheim”, Telefon 06195 803-821Zimmer 016/017, E-Mail: [email protected] Sprechstunde: montags 09:00-12:00 Uhr, mittwochs 10:00-12:00 Uhr, donnerstags 16.00-18.00 Uhr und nach Vereinbarung

Vermittlung von Heinzelmenschen – Nachbarschaftshilfen – Bedarf oder Mithilfe über die Beratungsstelle oder Telefon 06195 803-821

Bürgermeister Albrecht Kündiger, Telefon 06195 803-300 E-Mail: [email protected]

Termin der Bürgermeistersprechstunde:Kelkheim, Rathaus Donnerstag, 3. November 2016 10:00 Uhr

ForstRevierförster: Martin Kunze, Rathaus, Gagernring 6, Zimmer 016Sprechstunde jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat, von September 2016 bis März 2017, von 16.00-17.00 Uhr

Kontaktadressen der Selbsthilfegruppen

Guttempler-Gemeinschaft-Fischbachtal Hilfe bei Alkoholproblemen für Betroffene und Angehörige Bernd-Georg Rämer, Beethovenstr. 36, 65779 Kelkheim, Tel.06195 675291, E-Mail: [email protected], Harald Sommer, Hügelstr. 21, 65779 Kelkheim, Tel. 06195 5953

Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung – Kreisvereinigung Main-Taunus e. V. Geschäftsstelle: Nachtigallenweg 19, 65779 Kelkheim, Tel. 06195 6008-0, Telefax 06195 6008-199, [email protected] www.lebenshilfe-main-taunus.de

Deutsche Parkinson Vereinigung Bundesverband e. V. Irene Thoma, Kelkheimer Str. 9, Tel. 62768

Selbsthilfegruppe „Pflegebegleitung“ Beratung für pflegende Angehörige, Info-Tel. 0176 39922891

Rheumaliga Main-Taunus-Kreis Ansprechpartnerin: Heidelinde Lehmann, Tel. 06195 63431; Esther Lang, Telefon 06192 8228, Beratung nach telefonischer Anmeldung.

Arbeitsgruppe behindertenfreundliches Kelkheim Marianne Csak, Paradiesweg 38, Tel. 06195 61104, Fabian Bänfer, Eppsteiner Str. 56, Tel. 06195 673921

Psychotreff in Kelkheim Jeden ersten Sonntag im Monat, 15.00 Uhr. Vereinshaus Hornau, Rotlintallee 2, in den Räumen des Jazzclubs. Information: Achim Zunker, Telefon 06196 72199

Multiple-Sklerose-Stammtisch Kelkheim Jeden zweiten Dienstag im Monat, 19.00 Uhr Leiterin: Mechtild Bollin-Dersch, Telefon 06195 900811