KW 18/2015 - Der "Riesaer."

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Kurz und bündig. „Es tönen die Lieder” Am Sonntag, dem 10. Mai, veranstaltet der Konzertchor Riesa im Haus am Poppitzer Platz (Stadtmuseum), 16 Uhr sein traditionelles Frühlings- konzert. Big Daddy Wilson Bei „Live vom Balkon” in der SACHSENarena ist am Sonn- tag, 10. Mai, 19 Uhr, Big Dad- dy Wilson zu erleben. Der Sänger verbindet Blues und Soul und besticht durch eine beeindruckende Baritonstim- me. Neben eigenen Songs sind auch Klassiker des Blues zu erleben. Karten zu 12 Euro gibt es an der Abendkasse. Kino extra Am Montag, 11. Mai, zeigt der Filmpalast Capitol 17.15 und 20.15 Uhr „Still Alice – Mein Leben ohne Gestern”. Bürgerbüro geschlossen Am Sonnabend, 16. Mai, muss das Bürgerbüro zur technischen und organisatori- schen Vorbereitung der Land- ratswahlen geschlossen blei- ben. D as Schulzentrum in Riesa- Weida wird definitiv nicht gebaut. Einstimmig entschied sich der Riesaer Stadtrat, den Widerspruch gegen die För- dermittelverweigerung der Sächsischen Aufbaubank zu- rückzuziehen. Damit, so der Auftrag des Rates an die Ver- waltung, muss die Schulpla- nung für die Stadt neu über- dacht werden. Schon im Juni steht eine Analyse der Situati- on der Grundschulen auf der Tagesordnung. An den Stadt- räten wird es dann sein, aus den Vorschlägen der Verwal- tung kurz- und mittelfristig eine neue Strategie für den Schul- hausbau in den nächsten Jah- ren festzuzurren. Vor allem der akute Hand- lungsdruck für die Oberschule „Am Merzdorfer Park“ habe ihn bewogen, für die neue Strategie einzutreten, sagte Oberbürgermeister Marco Müller. „Ich habe immer das Schulzentrum favorisiert, aber zugleich auch gesagt, dass dafür rund neun Millionen Euro Fördermittel nötig sind.“ Die- ses Geld ist im Januar abge- lehnt worden – eine Zäsur. Mit dem Widerspruch sollte der Weg offengehalten werden, um das Projekt doch noch um- zusetzen, so Marco Müller. Allerdings sei im März klar ge- worden, dass die Bildungs- agentur den Zustand der Merzdorfer Schule nicht mehr toleriere, Teilsperrungen zu befürchten seien. „Deshalb müssen wir reagieren“, so der Oberbürgermeister. Zum Be- schluss gehört deshalb auch die Veranlassung dringender Notmaßnahmen für das Schul- gebäude an der Merzdorfer Straße. Marco Müller appel- lierte an alle Räte, jetzt ge- meinsam und nach vorn ge- richtet zu diskutieren und zu denken. Ergänzt wurde der Beschluss auf Antrag der Frei- en Wähler/Bürgerbewegung durch zwei Punkte, die eine Bündelung des Managements städtischer Liegenschaften in- nerhalb der Verwaltung emp- fehlen sowie regelmäßige Be- richte darüber und über die Mängel an Schulhäusern for- dern. LINKE und SPD verlan- gen eine Fehleranalyse. U.P. Riesaer. NACHRICHTEN FÜR UNSERE STADT. Ausgabe Nr. 18/2015 · Freitag, 8. Mai 2015 AMTSBLATT DER GROSSEN KREISSTADT RIESA Geplantes Schulzentrum zu den Akten gelegt Notfallplan für die Oberschule Für die Oberschule am Merzdorfer Park werden kurzfristig Notmaßnahmen veranlasst. news.aus-riesa.de 5.876 Fehleranalyse gefordert »

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Das Amtsblatt der Großen Kreisstadt Riesa

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Kurz undbündig.„Es tönen die Lieder”Am Sonntag, dem 10. Mai,veranstaltet der KonzertchorRiesa im Haus am PoppitzerPlatz (Stadtmuseum), 16 Uhrsein traditionelles Frühlings-konzert.

Big Daddy WilsonBei „Live vom Balkon” in derSACHSENarena ist am Sonn-tag, 10. Mai, 19 Uhr, Big Dad-dy Wilson zu erleben. DerSänger verbindet Blues undSoul und besticht durch einebeeindruckende Baritonstim-me. Neben eigenen Songssind auch Klassiker des Blueszu erleben. Karten zu 12 Eurogibt es an der Abendkasse.

Kino extraAm Montag, 11. Mai, zeigt derFilmpalast Capitol 17.15 und20.15 Uhr „Still Alice – MeinLeben ohne Gestern”.

Bürgerbüro geschlossenAm Sonnabend, 16. Mai,muss das Bürgerbüro zurtechnischen und organisatori-schen Vorbereitung der Land-ratswahlen geschlossen blei-ben.

Das Schulzentrum in Riesa-Weida wird definitiv nicht

gebaut. Einstimmig entschiedsich der Riesaer Stadtrat, denWiderspruch gegen die För-dermittelverweigerung derSächsischen Aufbaubank zu-rückzuziehen. Damit, so derAuftrag des Rates an die Ver-waltung, muss die Schulpla-nung für die Stadt neu über-dacht werden. Schon im Junisteht eine Analyse der Situati-on der Grundschulen auf derTagesordnung. An den Stadt-räten wird es dann sein, ausden Vorschlägen der Verwal-tung kurz- und mittelfristig eineneue Strategie für den Schul-hausbau in den nächsten Jah-ren festzuzurren. Vor allem der akute Hand-lungsdruck für die Oberschule

„Am Merzdorfer Park“ habeihn bewogen, für die neueStrategie einzutreten, sagteOberbürgermeister MarcoMüller. „Ich habe immer dasSchulzentrum favorisiert, aberzugleich auch gesagt, dass

dafür rund neun Millionen EuroFördermittel nötig sind.“ Die-ses Geld ist im Januar abge-lehnt worden – eine Zäsur. Mitdem Widerspruch sollte derWeg offengehalten werden,um das Projekt doch noch um-zusetzen, so Marco Müller.Allerdings sei im März klar ge-worden, dass die Bildungs-agentur den Zustand derMerzdorfer Schule nicht mehr

toleriere, Teilsperrungen zubefürchten seien. „Deshalbmüssen wir reagieren“, so derOberbürgermeister. Zum Be-schluss gehört deshalb auchdie Veranlassung dringenderNotmaßnahmen für das Schul-gebäude an der MerzdorferStraße. Marco Müller appel-lierte an alle Räte, jetzt ge-meinsam und nach vorn ge-richtet zu diskutieren und zu

denken. Ergänzt wurde derBeschluss auf Antrag der Frei-en Wähler/Bürgerbewegungdurch zwei Punkte, die eineBündelung des Managementsstädtischer Liegenschaften in-nerhalb der Verwaltung emp-fehlen sowie regelmäßige Be-richte darüber und über dieMängel an Schulhäusern for-dern. LINKE und SPD verlan-gen eine Fehleranalyse. U.P.

Riesaer.NACHRICHTEN FÜR UNSERE STADT.Ausgabe Nr. 18/2015 · Freitag, 8. Mai 2015

A M T S B L A T T D E R G R O S S E N K R E I S S T A D T R I E S A

Geplantes Schulzentrum zu den Akten gelegt

Notfallplan für die Oberschule

Für die Oberschule am Merzdorfer Park werden kurzfristig Notmaßnahmen veranlasst.

news.aus-riesa.de

5.876

Fehleranalyse gefordert

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Riesaer. Ausgabe Nr. 18/2015 vom 8. Mai 2015

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Von der Sitzung des Stadtrates berichtetEuropean Energy Award®

Die Stadträte beschlosseneinstimmig die Teilnahme derStadt am European EnergyAward® im Förderzeitraum bis2020 und damit zugleich einEnergiepolitisches Arbeits-programm. Damit werdenMaßnahmen, Zuständigkeiten,Prioritäten und Zeitschienenfestgehalten, die zur Verbes-serung der Energie- und Kli-maschutzarbeit der Stadt bei-tragen sollen.

Zuschüsse IEbenfalls einstimmig be-schloss der Stadtrat eine Zu-wendung zur Förderung derBewirtschaftungskosten imJahr 2015 an den SportclubRiesa für die Kegelbahn Kolo-

nie in Höhe von 5.000 Euround für die Kunstturnhalle inHöhe von 50.000 Euro.

Zuschüsse IIDie Elbland PhilharmonieSachsen GmbH bekommtvon der Stadt Riesa im Jahr2015 eine Zuwendung in Hö-he von 51.129 Euro als Sitz-gemeindeanteil.

StadtteilkonzepteDie Stadtteilkonzepte Innen-stadt, Merzdorf – das eigent-lich Gröba heißen müsste,aber in seiner Erstfassung sogenannt und deshalb aus for-malen Gründen nicht neu be-zeichnet werden kann – undWeida werden als städtebau-liche Entwicklungskonzepte

mit räumlich konkretisiertenHandlungskonzepten fortge-schrieben. Das beschloss derStadtrat mit jeweils einerStimmenthaltung.

StraßensanierungDie Segouer und die WeidaerStraße sollen im Jahr 2016mit Splittmastixasphalt mit ei-ner Zwischenschicht – einemin Riesa so noch nicht einge-setzten Verfahren – saniertwerden. Das beschloss derStadtrat mehrheitlich nachDiskussion einiger Variantenvon Sanierungsverfahren. Dader Betonunterbau der Stra-ßen noch in Ordnung sei,müsste der Straßenzug nichtgrundhaft erneuert werden, soBürgermeister Tilo Lindner.

Der Belag hat künftig keineFugen, was zur Verringerungder Lärmbelästigung führenwird. Die Baumaßnahme aufder knapp einen Kilometerlangen Strecke ist mit rund198.000 Euro kalkuliert. DieErneuerung der Fußwege istdarin nicht enthalten.

PolizeiverordnungMehrheitlich stimmten dieStadträte für die Polizeiver-ordnung der Stadt, die ein ört-lich und zeitlich begrenztesAlkoholkonsumverbot regelt.Eine solche Verordnung gibtes in Riesa seit 2012. Es gabin den vergangenen Jahrenkeine rechtlichen Beanstan-dungen dagegen. Mit dieserRechtsgrundlage konnten die

Vollzugsbediensteten derStadt und die Bedienstetendes Polizeireviers Riesa vorallem am Tag das Alkoholver-bot durchsetzen. Aufgrundder guten Erfahrungen wurdeeine solche Polizeiverordnungauch für 2015 beschlossen.

SondernutzungDie Stadträte beschlosseneinstimmig die neue Sonder-nutzungs- und Sondernut-zungsgebührensatzung. Diebisherige Satzung stammteaus dem Jahr 1998 und wur-de bereits mehrfach geändert.Bei der Erarbeitung der neuenSatzung wurden – so Baubür-germeister Tilo Lindner – Feh-ler ausgemerzt und einzelneGebühren angepasst.

Ukrainische Führungskräfte bei ESF und Stadtwerken

Interesse auf beiden SeitenPräsentation in der Elbgalerie

Jahrbuch 2014 vorgestellt

Junge Führungskräfte derWirtschaft aus der Ukraine

und Weißrussland warenikürzlich bei den Elbe Stahl-werken Feralpi und den Stadt-werken zu Gast und machtensich mit Aspekten des Perso-nal-, Innovations- und Quali-tätsmanagements vertraut. Siesind innerhalb einer vom Bun-deswirtschaftsministerium ge-förderten Fortbildung fast ei-nen Monat lang in Sachsenunterwegs und vertreten ver-schiedene Branchen: Maschi-nenbau, Elektrotechnik undEnergiewirtschaft, auch Nah-rungsmittelindustrie und Land-

wirtschaft. Unter ihnen sindauch Unternehmer, die neueBetriebe aufbauen möchten,beispielsweise in derzeit vonden Konflikten betroffenenGebieten der Ukraine. Beim Rundgang durch dieStahlproduktion von ESF undbei ausführlichen Informatio-nen zur Dampftrasse, dem ge-meinsamen Projekt von Stahl-werk und den Stadtwerken,standen auch Umweltaspekteim Mittelpunkt des Interesses.„Sehr wissbegierig waren dieGäste zu Aufbau und Struktu-ren von kommunalen Unter-nehmen, wie wir es als Stadt-

werke ja sind“, so Stadtwerke-Chef René Röthig. Oberbürgermeister MarcoMüller informierte die Besu-cher über die Stadt Riesa. AufEnglisch verstanden sich alleSeiten sofort. „Es ist immervorteilhaft, wenn der Wirt-schaftsstandort Riesa ins Be-wusstsein von Unternehmernrückt“, sagte Müller. MehrereGäste zeigten sich an einerFortsetzung der Kontaktenach Riesa interessiert. Dassdaraus echte wirtschaftlicheKooperationen entstehen, istnoch nicht absehbar, wäreaber zu hoffen. U.P.

In der vergangenen Wochewurde in der Elbgalerie das

19. Riesaer Jahrbuch der Öf-fentlichkeit präsentiert. Es ent-hält einen interessanten undmit vielen Fotos angereicher-ten Rückblick auf Ereignisse inPolitik, Wirtschaft, Sport undKultur der Stadt Riesa im Jahr2014. Aktive Unterstützungbei der Buchvorstellung erhieltdas Jahrbuch-Team vom Rie-

saer Riesen, der viele der ver-kauften Bücher an Ort undStelle signierte. Das Jahrbuchkann zu 4,90 Euro in der Rie-sa Information und in der Dru-ckerei polyprint auf der Goe-thestraße erworben werden.Inzwischen laufen bereits dieVorbereitungen für das Jahr-buch 2015. Es wird das20. und auch das letzte derReihe sein. H.B.

Nach den Elbe-Stahlwerken besuchten die Jung-Unternehmer aus der Ukraine und Weißrussland auchdie Stadtwerke Riesa.

Der Riesaer Riese unterstützte das Jahrbuch-Team bei der Präsenta-tion seines neuesten Werkes: Peter Gruhle, der für viele Fotos sorgt,Heike Berthold (Redaktion), Annchen Witt (Anzeigen) und GünterWolf von der Druckerei polyprint Riesa GmbH (v.l.n.r.). Foto: privat

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DAK-Städtewettkampf 2015

In die Pedale, fertig, los!Respektable Runde um die Gohrischheide

Anradeln bei bestem Wetter

Riesaer Selbsthilfegruppe Kehlkopflose feierte Jubiläum

Gemeinschaftlich helfen

Es geht wieder los. Zumzwölften Mal radeln Jung

und Alt beim DAK-Städte-wettkampf in Sachsen. DasMotto lautet: „In die Pedale,fertig, los“. Am Dienstag, 12.Mai, startet der Wettkampf14.45 Uhr in Riesa, Werner-Seelenbinder-Straße 33. DieStaatsministerin für Sozialesund Verbraucherschutz, Bar-bara Klebsch, ist Schirmherrinder Gesundheitsaktion. 2015sucht die Kasse wieder die fit-teste Familie und die fittestenStädte im Freistaat. In Riesa erfolgt der diesjähri-ge Wettkampfauftakt für ganzSachsen. Von Mai bis Sep-

tember nehmen zehn Städteteil. Beim letzten Wettradeln2014 belegte Riesa den zwei-ten Platz. Die Wettkampfregeln sindeinfach: In jeder Stadt stram-peln 60 Teilnehmer für je zweiMinuten auf einem bauglei-chen Fahrrad mit Rollentrai-ner. Der Städtewettkampf istbesonders auch für jungeFamilien geeignet. Kinderunter sechs Jahren erhalteneinen Bonus auf einem Kin-derfahrrad und werden vomMaskottchen „Max, der DAKs“begleitet. Es gewinnt dieStadt, welche die meistenKilometer radelt. DAK

Endlich hat es mit demWetter zum Anradeln mal

geklappt. Nach windigen undverregneten Vorjahrsauflagentrafen sich am Sonntag mehrals 80 Fahrradbegeisterte, da-runter auch Oberbürgermeis-ter Marco Müller, bei herrli-chem Sonnenschein zumRadlerfrühstück an der Riesa-er Schlossbrücke. Von dortging es auf die große, neue

Runde um die Gohrischheide.Am Lager Mühlberg wurde einZwischenstopp eingelegt, beidem die Radler Informationenzur Historie des Lagers erhiel-ten. Nachdem sich die Riesaerunterwegs schon mit den inZeithain gestarteten Radlernzum großen Pulk vereinigt hat-ten, traf man beim Radlerfestin Spansberg auch auf die inZabeltitz und Gröditz gestar-

teten Gruppen. Neugierigekonnten den am Vortag eröff-neten Weg in die Heide zumneuen Aussichtsturm erkun-den. Wer nicht auf die – am Sonn-tag noch fahrende – Eisen-bahn zurückgreifen mochte,durfte am Ende der Rundein Riesa auf beachtliche50 Kilometer Radler-Erlebnisstolz sein. U.P.

Seit zwanzig Jahren be-steht die Selbsthilfegrup-

pe der Kehlkopflosen undKehlkopfoperierten Riesa undUmgebung. In der Gaststätte„Humboldtring“ fanden sichdie Gruppenmitglieder vor ei-nigen Tagen nahezu vollzähligein, um gemeinsam mit Ange-hörigen und Mitstreitern dasJubiläum gebührend zu feiern.Vertreter der SächsischenKrebshilfe e.V. überbrachtenebenso Glückwünsche wieRiesas OberbürgermeisterMarco Müller. Die Gruppe gibt Menschen,die an Kehlkopfkrebs erkranktsind, vor allem bei der Nach-sorge nach der Therapie Un-terstützung. Die Hilfe bei derunumgänglichen Bürokratieist dabei ebenso wichtig wiedas Gemeinschaftsgefühl un-ter denjenigen, die ebensovon der schweren Krankheitbetroffen sind. Insgesamt hat

die Selbsthilfegruppe 32 Mit-glieder. Christian Leschik, Vorsitzen-der des BezirksverbandesRiesa-Meißen, zu dem nebender Riesaer auch die Selbst-hilfegruppe Oschatz gehört,verwies auf die sehr gute Zu-sammenarbeit mit dem Elb-

landklinikum Riesa. Nebendem Gemeinschaftsgedankenbei Treffen und Ausflügenhat die Selbsthilfegruppeauch ein Projekt „GegenRauchen, Alkohol und Dro-gen“ initiiert, das an vielenSchulen erfolgreich umge-setzt wurde. U.P.

Oberbürgermeister Marco Müller beglückwünscht Heinz Kosalla (l.)und Christian Leschik (m.) zum Jubiläum der Selbsthilfegruppe.

Nach dem Radlerfrühstück an der Schlossbrücke ging es in Richtung Gohrischheide. Foto: U. Leupold

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Riesaer. Ausgabe Nr. 18/2015 vom 8. Mai 2015

Straßenbau- und Sperrmaßnahmenin und um Riesa

I M P R E S S U MHerausgeber: FVG Riesa mbHAm Sportzentrum 5 · 01587 RiesaErscheinungsweise:wöchentlich, kostenlos für alle Haushalteim Stadtgebiet Riesaverantwortlich für den amtlichen Teil:Stadtverwaltung Riesa: Uwe Päsler Tel. 03525/700205 · Fax 03525/733832E-Mail: [email protected]: Uwe Päsler (verantw.) Heike Berthold (Tel. 03525/735060)E-Mail: [email protected] Czäczine (Tel. 03525/601255)Anzeigenleitung/Herstellung:polyprint Riesa GmbHGoethestraße 59 · 01587 RiesaTel. 03525/72710 · Fax 03525/727133E-Mail: [email protected] nächste Ausgabe:11.5.2015Verteilung:Bachmann DirektwerbungTel. 0151/56902526 · Fax 03525/739185E-Mail: [email protected]: Info-Telefon 03525/72710Fotonachweis: Heike Berthold, FotoliaDie nächste Ausgabe des Amtsblattes erscheint am 15.5.2015.

Parkraum-einschränkungen

Montag, 11. Mai: H.-Schönberg-Straße vonWaschanlage bis Freyler;Gröbaer Straße gegenüberFeralpi; Kirchstraße vonStein- bis Strehlaer Straße.Dienstag, 12. Mai: Clara-Zetkin-Ring ohne Parkta-schen; H.-Beimler-Straßevon Anwohner-Parkplatzbis H.-Steyer-Straße; R.-Harbig-Straße von H.-Beimler- bis Alleestraße.

Pausitzer Straße:Bis zum 13.5.2015 erfolgtdie Vollsperrung des Kreu-zungsbereiches Robert-Koch-Straße/Pausitzer Straße/Lu-therplatz. Grund sind Decken-sanierungsarbeiten. Umleitun-gen werden ausgeschildert. Am 9.5.2015 zur Automeilewird die Durchfahrt auf derPausitzer Straße gewährleistet.Rudolf-Breitscheid-Straße:Die Vollsperrung des Straßen-bereiches zwischen der Shell-Tankstelle und dem Hans-Wa-loschek-Weg wird weiterhinbis zum 13.5.2015 bestehen

bleiben. Im Anschluss an dieReparaturarbeiten an der Trink-wasserleitung erfolgen jetztDeckensanierungsarbeiten. Umleitungen sind ausgeschil-dert.Felgenhauer Straße:Bis zum 10.6.2015 ist die Fel-genhauerstraße zwischen demHeimweg und der PoppitzerStraße voll gesperrt. Grund istdie Rohrauswechslung derTrinkwasserleitung. Für die Zeitder Vollsperrung ist die Ein-bahnstraßenregelung im Be-reich zwischen Hospitalwegund Heimweg aufgehoben.

Spielansetzungen der BSG Stahl Riesain der Nudelarena Riesa

Sonntag, 17. Mai 201515.00 Uhr 2. Mannschaft, HerrenBSG Stahl Riesa 2. – SV Strehla

Öffentliche BekanntmachungDas Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie informierte am 4. Mai 2015die Stadt Riesa als Anrainergemeinde von Haupteisenbahnstrecken von der Durchführung derÖffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes, welche mit Hilfeeiner onlinebasierten Befragung in zwei Phasen durchgeführt wird.Die erste Phase dauert bis zum 31. Mai 2015. Betroffene und sonstige Beteiligte können sich andiesem Verfahren beteiligen und Informationen zu ihrer persönlichen Lärmbelastung übermitteln. Die Daten stehen ab sofort unter dem Link http://www.laermaktionsplanung-schiene.de zurVerfügung.

Riesa, 5. Mai 2015

Marco MüllerOberbürgermeister

Andreas BergerRechtsanwalt und

Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Hauptstraße 10 · 01589 Riesa · Telefon 03525/514999 www.bbc-rechtsanwaelte.de · [email protected]

Berger · Barth & Coll.

Herzlichen Glückwunsch!Der Oberbürgermeister der Großen Kreis-stadt gratulierte zum 90. Geburtstag am 6. Mai Frau Elly Gläß;zum 20. Jubiläum der Gründung der Selbsthilfegruppeder Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten Riesa-Mei-ßen e.V. gratulierte Oberbürgermeister Marco Müller allenVereinsmitgliedern herzlich und brachte dabei seine Wert-schätzung für die wichtige Arbeit des Vereins als wirksamenBeitrag bei der Bewältigung und dem Umgang mit dieser Er-krankung zum Ausdruck. Sie vermittle wichtige soziale Kon-takte und das Gefühl der Solidarität.

BlutspendeDer Blutspendedienst desDeutschen Roten Kreuzeslädt zur Blutspende ein:Mittwoch, 13. Mai, 9. bis11.30 Uhr im Elblandklini-kum Riesa, TagespflegeErdgeschoss.

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Amtliche Bekanntmachungen der Großen Kreisstadt RiesaBeschlüsse des Stadtrates und seiner Ausschüsse –

Monat April 2015

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss tagte am 21. April 2015. Es wurden nach-folgende Beschlüsse gefasst:

1. Beschluss VF 41/2015/ö.Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt den Verkauf des BaugrundstückesFlurstück Nr. 391/143 der Gemarkung Gröba.

2. Beschluss VF 49/2015/ö.Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt den Verkauf des Baugrundstückes645 a der Gemarkung Gröba.

Der Ausschuss für Kultur, Schulen und Soziales tagte am 22. April 2015. Es wur-den nachfolgende Beschlüsse gefasst:

1. Beschluss K 36/2015/ö.Der Ausschuss für Kultur, Schulen und Soziales bewilligt vorbehaltlich der Genehmi-gung der Haushaltssatzung 2015 der Stadt Riesa durch die Rechtsaufsicht für die För-derung von Bewirtschaftungskosten der Sportstätten Zaußwitzer Straße, 01591 Riesa(Sportplatz und Kegelbahn) für das Jahr 2015 eine finanzielle Zuwendung in Höhe von15.000,00 € an den SG Canitz e.V.

2. Beschluss K 38/2015/ö.Der Ausschuss für Kultur, Schulen und Soziales bewilligt vorbehaltlich der Genehmi-gung der Haushaltssatzung 2015 der Stadt Riesa durch die Rechtsaufsicht für die För-derung von Bewirtschaftungskosten eine finanzielle Zuwendung im Jahr 2015 an denBSG Stahl Riesa e.V.1. in Höhe von 15.000,00 € für die Sportstätte „Nudelarena”, Merzdorfer Straße 31a,

01591 Riesa;2. in Höhe von 11.000,00 € für die Sportstätte „Sportplatz Göhlis”, Ziegeleistraße 1,

01589 Riesa.

3. Beschluss K 40/2015/ö.Der Ausschuss für Kultur, Schulen und Soziales bewilligt vorbehaltlich der Genehmi-gung der Haushaltssatzung 2015 der Stadt Riesa durch die Rechtsaufsicht für die För-derung der Vereinsarbeit eine finanzielle Zuwendung im Jahr 2015 an den SternwarteRiesa e.V. in Höhe von 15.480,00 €.

Der Bauausschuss tagte am 23. April 2015. Es wurden nachfolgende Beschlüssegefasst:

1. Beschluss B 28/2015/ö.Der Bauausschuss beschließt die Vergabe der Beseitigung der Winterschäden mittelsErsatz der Decke mit Asphaltbewehrung auf der Rudolf-Breitscheid-Straße (2. BA)und der Kreuzung Pausitzer Straße/Robert-Koch-Straße/Lutherplatz/August-Bebel-Straße an die EUROVIA Verkehrsbau Union GmbH, Gewerbestraße 10,04420 Markranstädt OT Frankenheim auf das Angebot vom 04.03.2015 mit einerBruttosumme in Höhe von 106.013,15 €.

2. Beschluss B 29/2015/ö.Der Bauausschuss beschließt die Vergabe des Loses 21, Wärmedämmverbund-system/Außenputz im 1. Bauabschnitt der Sanierung der Sporthalle und dem Erweite-rungsbau der 1. Grundschule Riesa „Käthe Kollwitz”, Rathausplatz 3, 01589 Riesaan die TSM Bau GmbH, Nickritzer Straße 14, 01589 Riesa auf das Angebot vom05.03.2015 mit einer Bruttosumme in Höhe von 52.408,55 €.

3. Beschluss B 30/2015/ö.Der Bauausschuss beschließt die Vergabe des Loses 22, Sandsteinsanierung im1. Bauabschnitt der Sanierung der Sporthalle und dem Erweiterungsbau der 1. Grund-schule Riesa „Käthe Kollwitz”, Rathausplatz 3, 01589 Riesa an die Firma Naturstein-Rudolf, Felgenhauerstraße 18, 01589 Riesa auf das Angebot vom 02.03.2015 miteiner Bruttosumme in Höhe von 41.869,84 €.

4. Beschluss B 31/2015/ö.Der Bauausschuss beschließt die Vergabe des Loses 15, Sportboden im 1. Bauab-schnitt der Sanierung der Sporthalle und dem Erweiterungsbau der 1. GrundschuleRiesa „Käthe Kollwitz”, Rathausplatz 3, 01589 Riesa an die Hoppe Sportboden GmbH,Am Gründchen 5, 01683 Nossen auf das Hauptangebot vom 27.02.2015 mit einerBruttosumme in Höhe von 26.513,20 €.

5. Beschluss B 32/2015/ö.Der Bauausschuss beschließt die Vergabe des Loses 18, Prallwand im 1. Bauabschnittder Sanierung der Sporthalle und dem Erweiterungsbau der 1. Grundschule Riesa„Käthe Kollwitz”, Rathausplatz 3, 01589 Riesa an die Kneitschel GmbH & Co. KG, ImWinkel 4, 04178 Leipzig auf das Angebot vom 23.02.2015 mit einer Bruttosumme inHöhe von 34.025,67 €.

Der Stadtrat tagte am 29. April 2015. Es wurden nachfolgende Beschlüsse gefasst:

1. Beschluss S 26/2015/ö.Der Stadtrat beschließt vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2015eine finanzielle Zuwendung (Sitzgemeindeanteil) im Jahr 2015 an die Elbland Philhar-monie Sachsen GmbH in Höhe von 51.129,00 €.

2. Beschluss S 34/2015/ö.Der Stadtrat beschließt die Polizeiverordnung der Großen Kreisstadt Riesa gem. § 9 ades Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen für ein örtlich und zeitlich begrenztesAlkoholkonsumverbot.

3. Beschluss S 35/2015/ö.Der Stadtrat beschließt vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2015der Stadt Riesa durch die Rechtsaufsicht eine Zuwendung zur Förderung von Bewirt-schaftungskosten im Jahr 2015 an den Sportclub Riesa e.V. 1. für die Kegelbahn Kolonie in Höhe von 5.000,00 € und 2. für die Kunstturnhalle in Höhe von 50.000,00 €.

4. Beschluss S 37/2015/ö.Der Stadtrat beschließt die Sanierung der Weidaer Straße und Segouer Straße inSplittmastixasphalt mit Zwischenschicht (Variante 3c). Die Maßnahme ist für das Jahr2016 vorzusehen.

5. Beschluss S 39/2015/ö.Der Stadtrat beschließt die Satzung der Großen Kreisstadt Riesa über die Erteilung vonErlaubnissen für die Sondernutzung und über die Erhebung von Gebühren für Sonder-nutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten in der Großen Kreisstadt Riesa– Sondernutzungs- und Sondernutzungsgebührensatzung.

6. Beschluss S 42/2015/ö.Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Miet-spiegel, die Eckdaten für die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels zu erarbeiten,die voraussichtlichen Kosten zu ermitteln und den Stadtrat über das Ergebnis zu infor-mieren.

7. Beschluss S 43/2015/ö.Der Stadtrat beschließt die Fortschreibung des Stadtteilkonzeptes Weida als städte-bauliches Entwicklungskonzept mit räumlich konkretisiertem Handlungskonzept.

8. Beschluss S 44/2015/ö.Der Stadtrat beschließt die Fortschreibung des Stadtteilkonzeptes Merzdorf als städte-bauliches Entwicklungskonzept mit räumlich konkretisiertem Handlungskonzept.

9. Beschluss S 45/2015/ö.Der Stadtrat genehmigt die Annahme einer Sachspende (Frühjahrsbepflanzung) imGegenwert von 1.716,10 € von der Allgemeine Grundstücks- und Verwaltungsgesell-schaft mbH (AGV).Der Stadtrat genehmigt die Annahme der Spende i. H. v. 249,90 € von der FirmaREMONDIS Elber-Röder GmbH für die Förderung des Naturschutzes und der Land-schaftspflege.

10. Beschluss S 46/2015/ö.Der Stadtrat beschließt die Teilnahme der Stadt Riesa am European Energy Award® imneuen Förderzeitraum bis 2020.Der Stadtrat der Stadt Riesa beschließt das beiliegende Energiepolitische Arbeitspro-gramm (EPAP). Mit diesem EPAP werden Maßnahmen, Zuständigkeiten, Prioritäten,Zeitschienen festgehalten, die zur Verbesserung der Energie- und Klimaschutzarbeitder Stadt beitragen sollen.

11. Beschluss S 47/2015/ö.Der Stadtrat beschließt die Fortschreibung des Stadtteilkonzeptes Innenstadt alsstädtebauliches Entwicklungskonzept mit räumlich konkretisiertem Handlungskonzept.

12. Beschluss S 48/2015/ö.Der Stadtrat beschließt, dem Bescheid des Landratsamtes Meißen zur Haushaltssat-zung und zum Haushaltsplan 2015 beizutreten.

13. Beschluss S 52/2015/ö.1. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, das bei der Sächsischen Aufbaubank

anhängige Widerspruchsverfahren hinsichtlich der Fördermittelgewährung für dasSchulzentrum zu beenden.

2. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, im Rahmen einer ersten Maßnahme, unauf-schiebbare und von der Sächsischen Bildungsagentur geforderte Notmaßnahmenan der Oberschule „Am Merzdorfer Park” zu veranlassen.

3. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, sofort mit einer Schulstandortplanung unterden neuen Gegebenheiten ohne Schulzentrum zu beginnen. Ein Zwischenstandwird im Mai 2015 in den Ausschüssen vor- und zur Diskussion gestellt.

4. Der Stadtrat beschließt, dass die Verwaltung über den baulichen Zustand derGrundschulen und des dort bestehenden Sanierungsrückstaus sowie des Hand-lungsbedarfes im nächsten Stadtrat am 03. Juni 2015 zu berichten hat.

5. Der Stadtrat empfiehlt dem Oberbürgermeister unverzüglich, spätestens jedoch imJahr 2016, ein zentrales Gebäude- und Liegenschaftsmanagement einzuführen. AlsMindeststandard sollte festgelegt werden, die laufende Unterhaltung und Sanierungder Städtischen Immobilien in einem Amt der Stadtverwaltung zusammenzufassen.

6. Die Verwaltung wird verpflichtet, in den regelmäßigen Stadtratssitzungen über denStand der Einführung des Gebäude- und Liegenschaftsmanagements und über denStand der Mängelbeseitigung an den Schulgebäuden zu berichten.

Riesa, 30. April 2015

Marco MüllerOberbürgermeister

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Riesaer. Ausgabe Nr. 18/2015 vom 8. Mai 2015

Amtliche Bekanntmachungen der Großen Kreisstadt RiesaHaushaltssatzung der Großen Kreisstadt Riesa

für das Haushaltsjahr 2015

Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Stadtrat in der Sitzung am11. März 2015 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, der die für die Erfüllung derAufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehendenAufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungenenthält, wird:

im Ergebnishaushalt mit dem

- Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 54.940.600 €- Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 54.395.100 €- Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen

(ordentliches Ergebnis) auf 545.500 €

- Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf 0 €

- Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen einschließlich der Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren (veranschlagtes ordentliches Ergebnis) auf 545.500 €

- Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 694.000 €- Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 196.900 €- Saldo aus den außerordentlichen Erträgen

und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf 497.100 €

- Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf 0 €

- Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen einschließlich der Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren (veranschlagtes Sonderergebnis) auf 497.100 €

- Gesamtbetrag des ordentlichen Ergebnisses auf 545.500 €- Gesamtbetrag des Sonderergebnisses auf 497.100 €- Gesamtergebnis auf 1.042.600 €

im Finanzhaushalt mit dem

- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 50.771.900 €

- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 47.712.500 €

- Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 3.059.400 €

- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.528.200 €

- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 7.126.500 €

- Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -3.598.300 €

- Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungenaus Investitionstätigkeit auf -538.900 €

- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 2.234.800 €

- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.825.000 €

- Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 409.800 €

- Saldo aus Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag und Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit als Änderung des Finanzierungsmittelbestands auf -129.100 €

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.234.800 €festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, der in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 23.812.800 €festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 10.000.000 €festgesetzt.

§ 5

Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt: für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 350 v. H.für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 470 v. H.Gewerbesteuer auf 400 v. H.

Das Landratsamt Meißen erließ zur vorgelegten Haushaltssatzung am 10.04.2015folgenden Bescheid:1. Die Genehmigung des in der Haushaltssatzung für das Jahr 2015 festgesetz-

ten Gesamtbetrages der Kreditaufnahmen in Höhe von 2.234.800 € wirdin Höhe von 500.000 € genehmigt. Im Übrigen wird die Genehmigung ver-sagt.

2. Der in der Haushaltssatzung für das Jahr 2015 festgesetzte Gesamtbetragder Verpflichtungsermächtigungen ist in Höhe von 19.004.600 € genehmi-gungspflichtig. Die Genehmigung wird in Höhe von 18.599.000 € erteilt undfür den verbleibenden genehmigungspflichtigen Anteil in Höhe von 405.600 €versagt.

3. Die Genehmigung unter 2. ergeht für einen Teilbetrag in Höhe von17.691.000 €, welcher für den beabsichtigten Neubau des Schulzentrumsin Riesa-Weida vorgesehen ist, unter der Bedingung, dass der Nachweis überdie Bewilligung der beantragten Fördermittel für den Neubau in den Jahren2016 bis 2018 in der veranschlagten Höhe vor Inanspruchnahme der Ver-pflichtungsermächtigungen erbracht wird.

4. Im Übrigen enthält die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Be-standteile.

Der entsprechende Beitrittsbeschluss wurde am 29.04.2015 durch den Stadtratgefasst. Die öffentliche Auslegung der Haushaltssatzung und des Haushaltspla-nes 2015 erfolgt vom 11. bis 18. Mai 2015 während der Sprechzeiten im Fach-bereich Finanzen, Friedrich-Engels-Straße 13 in 01589 Riesa, Zimmer 2.9.

Riesa, 30. April 2015

Marco MüllerOberbürgermeister

Hinweise gemäß § 4 Abs. 4 der GemeindeordnungSatzungen, die unter Verletzung von Verfahrens-, Formvorschriften zu Stande ge-kommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zuStande gekommen.Dies gilt nicht, wenn1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder Bekannt-

machung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Oberbürgermeister dem Beschluss gemäß § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen

Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oderb) die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschrift gegenüber der Gemeinde un-

ter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schrift-lich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auchnach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Riesa, 30. April 2015

Marco MüllerOberbürgermeister

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Amtliche Bekanntmachungen der Großen Kreisstadt Riesa

Aufgrund von § 14 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und § 9 a Polizeigesetz des Freistaates Sachsen(SächsPolG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.08.1999 (SächsGVBl. S. 466) zuletzt geändert mitGesetz vom 17.12.2013 (SächsGVBl. S. 890) erlässt die Große Kreisstadt Riesa als Ortspolizeibehörde durchBeschluss des Stadtrates am 29.04.2015 folgende Polizeiverordnung:

§1 Geltungsbereich und Ziel

(1) Diese Polizeiverordnung gilt für das Gebiet des Mannheimer Platzes, des Alexander-Puschkin-Platzes und derHauptstraße. Der abgegrenzte Geltungsbereich ist aus der Flurkarte (Anlage 1 der Verordnung) ersichtlich.

(2) Ziel dieser Polizeiverordnung ist es, Gefahren aufgrund alkoholbedingter Straftaten gegenüber dem Leben,der körperlichen Unversehrtheit und dem Eigentum abzuwehren, durch die die öffentliche Sicherheit undOrdnung gefährdet oder gestört werden.

§ 2 Verbotenes Verhalten

Im Geltungsbereich dieser Polizeiverordnung ist Folgendes verboten:1. Konsum alkoholischer Getränke,2. zum Zwecke des Konsums innerhalb dieser Flächen alkoholische Getränke mitzuführen.

§ 3 Zeitliche Beschränkungen

Das in § 2 benannte verbotene Verhalten wird innerhalb einer Woche auf folgende Tage und auf folgende Uhr-zeiten beschränkt:Mannheimer Platz und Hauptstraße Dienstag bis Sonntag von 10:00 - 22:00 UhrAlexander-Puschkin-Platz Dienstag bis Sonntag von 10:00 - 18:00 Uhr und 20:00 - 24:00 Uhr

§ 4 Ausnahmen

Ausnahmen vom Verbot nach § 2 i. V. m. § 3 dieser Verordnung kann der Oberbürgermeister der Großen Kreis-stadt Riesa zulassen.

§ 5 Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 17 Abs. 1 des SächsPolG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 2 Nr. 1 i. V. m. § 3 alkoholische Getränke konsumiert, 2. entgegen § 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 zum Zwecke des Konsums im Geltungsbereich dieser Polizeiverordnung

alkoholische Getränke zum Verzehr mit sich führt.(2) Ordnungswidrigkeiten können nach § 17 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten mit einer

Geldbuße von mindestens 5 € und höchstens 1.000 € und bei fahrlässigen Zuwiderhandlungen mit höchs-tens 500 € geahndet werden. Die Vollzugsbehörde gemäß § 17 Abs. 3 des SächsPolG ist die Große Kreis-stadt Riesa.

§ 6 In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten

(1) Diese Polizeiverordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.(2) Diese Polizeiverordnung tritt am 30.11.2015 außer Kraft.

Riesa, 30. April 2015

Marco MüllerOberbürgermeister

Anlage 1 entsprechend § 1 Abs. 1

Hinweise gemäß § 4 Abs. 4 und 5 der GemeindeordnungVerordnungen, die unter Verletzung von Verfahrens-, Formvorschriften zu Stande gekommen sind, gelten einJahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen.Dies gilt nicht, wenn1. die Ausfertigung der Verordnung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Verord-

nung verletzt worden sind, 3. der Oberbürgermeister dem Beschluss gemäß § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit wider-

sprochen hat,4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oderb) die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des

Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Riesa, 30. April 2015

Marco MüllerOberbürgermeister

Polizeiverordnung der Großen Kreisstadt Riesa gem. § 9 a des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen für ein örtlich und zeitlich begrenztes Alkoholkonsumverbot

Anlage 1 Hauptstraße

Anlage 1 Mannheimer Platz

Anlage 1 Alexander-Puschkin-Platz

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Riesaer. Ausgabe Nr. 18/2015 vom 8. Mai 2015

Veranstaltungstipps · Veranstaltungstipps · Veranstaltungstipps„Europa trifft Südamerika”Im 6. Philharmonischen Kon-zert „Europa trifft Südamerika”am Sonntag, 10. Mai, 19 Uhrin der Stadthalle „stern” spieltdie Elbland PhilharmonieSachsen unter Leitung vonGMD Christian Voß dasDivertimento für Streichor-chester Sz 113 (BB 118) vonBéla Bartók.Im Konzert für Marimba undStreichorchester des Brasilia-ners Ney Rosauro übernimmtStefan Köcher, Soloschlag-zeuger der Elbland Philharmo-nie Sachsen, den Solopart. Erwurde 1983 geboren und er-lernte sein Instrument an derMusikschule. Später erhielt ereine Stelle im Stabsmusik-korps in Berlin. Nach demMusikstudium an der Hoch-schule für Musik in Dresdenwurde Stefan Köcher Solo-Schlagzeuger im Orchesterder Landesbühnen Sachsen.Seit 2012 begleitet er diesePosition in der Elbland Phil-harmonie Sachsen. Im Anschluss daran erklingtdie vergleichsweise selten zuhörende 2. Sinfonie von Lud-

wig van Beethoven. Kartenim Vorverkauf zu 18/Schüler6/Viererkarte 57 Euro in derRiesa Information (Telefon03525/529420) und im Pro-benhaus des Orchesters(03525/72260); Abendkas-senzuschlag: 1,50 Euro. DerKonzertbus fährt 18 Uhr abBusbahnhof.Ü So., 10. Mai, 19 Uhr

Im Amerika der 20er JahreAm Sonntag, 17. Mai, findet19.30 Uhr ein Orgelkonzert inder Trinitatiskirche Riesa statt.

Zu einer spannenden Entde-ckungstour durch das Amerikader 20er Jahre laden die Or-ganisten Pascal und MarkusKaufmann ein. In ihrem Pro-gramm „Es war einmal in Ame-rika” schildern sie in eigensangefertigten Arrangementsdie Atlantiküberquerung ge-nauso wie das Leben in NewYork. Dabei werden u. a. erst-mals vierhändige Orgeltrans-kriptionen wie der „Rhapsodyin Blue” von George Gershwinoder Filmklassiker von EnnioMorricone und Scott Joplin zu

erleben sein. Der Eintritt kos-tet 6, ermäßigt 4 Euro. Ü So., 17. Mai, 19.30 Uhr

Zurück in den BerufAm Montag, 18. Mai, findet10 Uhr im Berufsinformations-zentrum (BiZ) der Agentur fürArbeit Riesa, Rudolf-Breit-scheid-Straße 35, eine Info-veranstaltung speziell fürBerufsrückkehrer statt. DieBeauftragte für Chancen-gleichheit am Arbeitsmarkt derAgentur für Arbeit Riesa gibtu. a. Informationen zur Lageauf dem regionalen Arbeits-markt, der Vereinbarkeit vonBeruf und Familie, zum Dienst-leistungsangebot der Agenturfür Arbeit und zu Möglichkei-ten der beruflichen Neuorien-tierung. Alle Interessenten undEltern, die sich in der Elternzeitbefinden und sich bereits Ge-danken zum beruflichen Wie-dereinstieg machen, sind zuder kostenlosen Veranstaltungeingeladen. Eine Anmeldung ist erwünschtper Mail an [email protected].Ü Mo., 18. Mai, 10 Uhr

Stefan Köcher an der Marimba. Foto: Künstlerarchiv