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Mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns KVB FORUM 12 | 17 GESUNDHEITSPOLITIK: Rückblick auf den 16. Europäischen Gesundheitskongress RECHT INTERESSANT: Der Patientenanspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung PATIENTENORIENTIERUNG: Arbeitskreis „Seltene Erkrankungen“ stellt sich vor TELEMATIK- INFRASTRUKTUR Was Praxen über den Rollout wissen müssen

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Mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns

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GESUNDHEITSPOLITIK: Rückblick auf den 16. Europäischen Gesundheitskongress RECHT INTERESSANT: Der Patientenanspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung PATIENTENORIENTIERUNG: Arbeitskreis „Seltene Erkrankungen“ stellt sich vor

TELEMATIK- INFRASTRUKTUR

Was Praxen über den Rollout wissen müssen

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EDITORIAL2

K VB FORUM 12/2017

Ihr KVB-Vorstand

Dr. med. Krombholz Vorsitzender des Vorstands

Dr. med. Schmelz 1. Stellv. Vorsitzender des Vorstands

Dr. med. Ritter-Rupp 2. Stellv. Vorsitzende des Vorstands

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

„Eine erstaunliche Erfindung. Aber wer sollte sie jemals benutzen wollen?“ – dies soll vor 140 Jahren der damalige US-Präsident Rutherford B. Hayes über die Erfindung des Telefons gesagt haben. Ähnlich skeptisch wurde auch die Entwicklung des Internets beäugt, doch auch dieses ist mittlerweile aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken.

Mit der Telematikinfrastruktur (TI) steht für unsere Kolleginnen und Kollegen in den Praxen erneut eine technische Weiterentwicklung an, durch die sich viele Arbeitsschritte verändern werden. Diesen Veränderungen stehen wir offen gegenüber und signalisieren auch der Poli-tik, dass sich die bayerischen Ärzte und Psychotherapeuten nicht gegen technische Neue-rungen sperren, sondern Aufklärung und Transparenz wünschen. Deshalb erfahren Sie in diesem Heft alles Wichtige über den aktuellen Stand der TI-Entwicklung.

Bis 31. Dezember 2018 müssen nach den aktuellen gesetzlichen Regelungen alle Praxen an die TI angeschlossen sein. Wir werden diesen Prozess weiterhin konstruktiv, allerdings auch durchaus kritisch begleiten. Schon jetzt gilt: Wann immer Sie in Ihrer täglichen Arbeit mit Problemen oder Fragen rund um das Thema „IT in der Praxis“ oder „Online-Anwendun-gen“ konfrontiert werden, zögern Sie nicht, unsere kompetenten Berater um Rat zu fragen. Eine Übersicht über die entsprechenden Kontaktmöglichkeiten haben wir auf Seite 38 für Sie zusammengestellt.

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3AKTUELLES IN KÜRZE

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Wichtiges für die PraxisZITAT DES MONATS ZAHL DES MONATS

11Millionen Menschen wa-ren in Bayern zum Stich-tag 1. Juli 2017 gesetz-

lich krankenversichert.

(Quelle: KM 6-Statistik des Bundesministeriums

für Gesundheit)

„Nach dem ersten Jahr sind die meisten Bedenken einer großen Zu-friedenheit gewichen. Die Dienst- belastung hat deutlich nachgelas-sen.“

Dr. med. Alexander Scharmann, Sprecher des Hausarztvereins Ober-

allgäu, zur Bereitschaftsdienstreform

(Quelle: Der Westallgäuer vom 16. Oktober 2017)

Online-Selbsttest: Prävention postoperativer WundinfektionenSchützen Sie Ihre Patienten bei ambulanter Ope-ration vor einer Wundinfektion! Von der präopera-tiven Haarentfernung und Antiseptik über die Anti-biotika-Prophylaxe und die korrekte Medizinpro-dukteaufbereitung bis hin zu Fortbildung und Schulung Ihrer Mitarbeiter: Testen Sie das Hygiene- und Infektionsmanagement Ihrer Einrichtung und suchen Sie mit dem neuen Modul von „Mein Praxis- Check“ schnell und kostenfrei nach den Möglich-keiten für noch mehr Sicherheit beim ambulanten Operieren in Ihrer Praxis.

Es ist ganz einfach: Als Testteilnehmer klicken Sie sich durch 16 Fragen und erhalten sofort Rück-meldung und Hinweise für eine eventuelle Verbes-serung. Zur Auswahl stehen je vier Antworten. „Spielen“ Sie mit diesen Möglichkeiten, bevor Sie sich für die auf Ihre Praxis zutreffende Antwort ent-scheiden. Nach dem Test erhalten Sie einen Ergeb-nisbericht, in dem auch hilfreiche Internetadressen und viele Tipps für den Praxisalltag enthalten sind. Die Fragen, Bewertungen und Empfehlungen be-ruhen auf rechtlichen Anforderungen sowie Quali-tätszielen aus QEP®, dem Qualitätsmanagement-System der KVen und der KBV. Alle Testnutzer bleiben anonym, persönliche Daten werden nicht erfasst. Gespeichert werden lediglich freiwillige Angaben, zum Beispiel zur Berufsgruppe.

Ambulant operierende Ärzte können sich mit dem Selbsttest auch auf die Anfang 2018 erstmals durch-zuführende Einrichtungsbefragung zum Hygiene- und Infektionsmanagement vorbereiten. Diese ist Bestandteil des sektorenübergreifenden Qualitäts-sicherungsverfahrens „Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen“ (sQS-WI).

„Mein PraxisCheck“ steht unter www.kbv.de bereit. Eine direkte Verlinkung darauf und weitere Infor-mationen zu sQS-WI finden Sie unter www.kvb.de in der Rubrik Praxis/Qualität/Sektorenübergreifende Qualitätssicherung/Postoperative Wundinfektionen.

Tatjana Mecklenburg, Dr. med. Lutz Bader (beide KVB)

Nachdem Dr. med. Matthias Graf sein Amt als Regionaler Vorstands-beauftragter (RVB) für die Bezirks-stelle Oberbayern leider nicht mehr ausüben kann, hat der KVB-Vor-stand Dr. med. Bernhard Weigl, Facharzt für Orthopädie und Unfall- chirurgie, zu dessen Nachfolger ernannt. Der 62-Jährige ist seit 1. Mai 1991 in eigener Orthopädi-scher Praxis in Rosenheim nieder-gelassen, die er seinerzeit von sei-nen Eltern übernommen hat. In-zwischen betreibt er sie mit drei Kollegen als Gemeinschaftspraxis.

Außerhalb seiner Praxistätigkeit ist Weigl die Arbeit in Qualitätszirkeln sehr wichtig. 1998 gründete er in seiner Heimatstadt den Qualitätszirkel Orthopädie und Unfallchirurgie, 2015 den Qualitätszirkel Osteologie. 2016 folgte die Gründung des Osteologischen Schwerpunktzentrums (DVO) Südostbayern. Darüber hinaus ist der Rosenheimer seit 2013 Be-zirksvorsitzender für Oberbayern im Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie.

Das Amt des RVB hat Weigl gerne übernommen, weil er durch die Erfah-rungen seiner bisherigen KVB-Tätigkeiten als Pharmakotherapieberater und Mitglied im Berufungsausschuss einen guten Kontakt zwischen dem KVB-Vorstand und der oberbayerischen Fachärzteschaft herstellen kann. „Ich möchte die KVB außerdem auf ihrem Weg zur Serviceorientierung unterstützen und die Arbeitsbedingungen für die Ärzte erleichtern“, so der neue RVB für Oberbayern. Dabei hilft ihm der Leitspruch seines Vor-gängers „audiatur et altera pars“: „Gehört werde auch der andere Teil.“

Redaktion

NEUER RVB FÜR OBERBAYERN

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INHALTSVERZEICHNIS4

18 „Nutzen für Arzt und Patient nicht ausreichend vorhanden“

Dr. med. Dipl. theol. Manfred Diensberg hat im Gebiet der KV Westfalen-Lippe zur Einführung der TI an der Erprobung des VSDM teilgenommen

20 Abwarten oder aktiv werden?

Vier Meinungen aus der Praxis, die die Hoffnungen und Befürch-tungen der bayerischen Ärzte-schaft zum Start der TI wider-spiegeln

GESUNDHEITSPOLITIK

23 Kompetenzzentrum Weiter- bildung Bayern gegründet

KVB-Chef Dr. med. Wolfgang Krombholz begrüßt die Etablie-rung eines Kompetenzzentrums zur Sicherung der hausärztlichen Versorgung

12 Elektronischer Praxisausweis: Der Schlüssel zur Telematik- infrastruktur

Was Praxen bei Erwerb und Nut-zung des elektronischen Praxis-ausweises – der SMC-B Karte – beachten müssen

14 Begrifflichkeiten rund um das SNK und die TI

Überblick über die wichtigsten Abkürzungen im Rahmen des „Sicheren Netzes der KVen“ und der bundesweiten Telematik- infrastruktur

16 „Für einen vernetzten Infor- mationsfluss sind einheitliche Standards ein Muss“

Interview mit Dr. rer. soc. Thomas Kriedel, der als Vor-standsmitglied der Kassenärzt-lichen Bundesvereinigung die Interessen der Arzt- und Psycho-therapeutenpraxen in der gematik vertritt

TITELTHEMA

6 Grundpfeiler der Telematik- infrastruktur

Vier Komponenten bilden den funktionellen Rahmen, um alle Akteure des Gesundheitswe-sens sektorenübergreifend digi-tal miteinander zu vernetzen

9 Versichertenstammdaten

Wie funktioniert künftig die Onlineprüfung und -aktualisie-rung der Versichertendaten auf der elektronischen Gesund-heitskarte?

10 Erstausstattung und Förderung – aktueller Stand

Für die Anbindung ihrer Praxen an die Telematikinfrastruktur sollen Ärzte und Psychothera-peuten bundeseinheitlich feste Pauschalen für Erstausstattung und laufenden Betrieb erhalten

Künftig werden auf der eGK ge-speicherte Daten in den Praxen auf ihre Gültigkeit überprüft und gegebenenfalls aktualisiert

9Endlich Licht im Abkürzungs-dschungel der Telematikinfra-struktur

14 Im neuen Kompe-tenzzentrum steht jedem Arzt in Weiterbildung ein erfahrener hausärztlicher Kollege zur Seite

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5INHALTSVERZEICHNIS

PATIENTENORIENTIERUNG

35 WAKSE – ein Modell für die Zukunft

Der „Würzburger Arbeitskreis Seltene Erkrankungen“ stellt sich vor

KURZMELDUNGEN

36 KVB-Seminarprogramm 2018

36 Medizinische Kinderschutz- hotline

36 Kampagne Seniorengesund- heit

36 11. Bayerischer Selbsthilfe- kongress

37 IMPRESSUM

38 KVB SERVICENUMMERN

VERSORGUNGSFORSCHUNG

30 Ambulante onkologische Versorgung in Bayern

Die Entwicklung der ambulanten onkologischen Versorgung an-hand der Abrechnungsdaten der KVB

RECHT INTERESSANT

32 Die zweite Meinung

Für welche planbaren Eingriffe hat der Patient einen Anspruch auf eine Zweitmeinung nach Paragraf 27b SGB V?

BETRIEBSWIRTSCHAFT ERKLÄRT

34 Freiwillig versichert in der Berufsgenossenschaft?

Wie halten es Praxisinhaber mit der eigenen Unfallabsicherung? Und ist die freiwillige Versiche-rung in der BG die Lösung?

24 Das Gesundheitssystem gerecht und zukunftsfähig gestalten

Zahlreiche Experten aus dem In- und Ausland – darunter auch der Vorstand der KVB – sind beim 16. Europäischen Gesund-heitskongress in München zu-sammengekommen

VERSORGUNG FÖRDERN

27 Oberfranken hofft auf Kinder- und Jugendpsychiater

Die Städte Bayreuth und Hof sowie die Landkreise Bayreuth, Hof, Wunsiedel im Fichtelgebirge und Kulmbach benötigen kinder- und jugendpsychiatrische Unter-stützung

Versicherte sind laut Gesetz berechtigt, vor einem planbaren Eingriff eine un-abhängige Zweit-meinung einzu-holen

3227Im Planungs- bereich Oberfran-ken-Ost werden Kinder- und Jugendpsychiater dringend gesucht

Eine Kampagne will Senioren mo-tivieren, die Zeit des Ruhestands zur Erhaltung der eigenen Gesund-heit zu nutzen

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TITELTHEMA

In der fortschrittlichen Welt geht es immer technischer zu. Und in den meisten Fällen ist die funktionelle Logik der modernen Systeme auch durchaus schlüssig und verständlich. Dies gilt auch für die neuen Strukturen der Gesundheits-versorgung. Nach langwierigen Geburtswehen geht es jetzt in den Endspurt.

GRUNDPFEILER DER TELEMATIKINFRASTRUKTUR

H eute erinnern sich nur We-nige an die Grundsteinle-gung der Telematikinfra-

struktur (TI) in Deutschland. Unter dem Eindruck des Lipobay-Skan-dals – eines Cholesterinsenkers mit schweren Nebenwirkungen und mehr als 100 Toten – konnte sich die damalige Gesundheitsministerin Ulla Schmidt 2003 mit ihrem Ge-sundheitssystemmodernisierungs-gesetz (GMG) zur Einführung einer innovativen TI für das Gesundheits-wesen durchsetzen. Im Endeffekt war der Paragraf 291a SGB V so-mit eigentlich die Reaktion auf eine vermeidbare Katastrophe.

Die TI sollte zunächst hauptsäch-lich einen Zweck erfüllen: Den In-formationsaustausch aller Beteilig-ten der Gesundheitsversorgung so ausbauen, erleichtern und sichern, dass dem Wohl der Patienten und Bürger gedient ist. Katastrophale Informationsdefizite wie in der Ver-gangenheit sollten nie wieder vor-kommen. Gleichzeitig war damit aber die Erwartung einer Effizienz-steigerung mit entsprechenden Kosteneinsparungen in der Gesetz-lichen Krankenversicherung (GKV) verbunden. Konkret setzte der Para-graf 291a eine Reihe vorausschau-ender Strukturvorgaben, begleitet von damals hilfreich erscheinenden Anwendungen wie Notfalldaten, elektronischen Arztbriefen oder Patientenakten in Gang. Diese soll-ten so rasch wie möglich einen

Mehrwert für alle Beteiligten des Mammutprojekts liefern und gleich-zeitig als Schablone für später ab-sehbare Kommunikationsaufgaben der nationalen Gesundheitsversor-gung im Elektronikzeitalter dienen. Und es sollte natürlich schnell ge-hen. Doch wie so oft bei solchen Projekten liefen Zeitplanung und praktische Umsetzung rasch aus dem Ruder.

Auch wenn es Kritiker manchmal anzweifeln, tat diese Sturzgeburt der Qualität des Konzepts und der Zukunftsfähigkeit der Entscheidun-gen keinen Abbruch. Die gegenwär-tige Umsetzung des Paragrafen 291a SGB V ist trotz divergenter Beurtei-lung ein gutes Beispiel für eine ge-lungene Top-Down-Planung. Das gesamte deutsche Gesundheits-wesen soll zukünftig sektorenüber-greifend (also zwischen dem am-bulanten und stationären Bereich) sicher digital vernetzt werden. Elek-tronik soll Papier ersetzen, soweit es eben geht und nützlich ist. Ge-genwärtig wird gerade eine Infra-strukturmaßnahme von allergröß-ter strategischer Bedeutung für je-den Angehörigen der Heilberufe, genauso wie für jeden Bürger, aus-gerollt. Die gematik verwendet hierfür gerne das Bild einer Straße mit vielen Zu- und Abfahrten.

Den funktionellen Rahmen für die-se neue Architektur bilden dabei vier Komponenten:

� die elektronische Gesundheits-karte (eGK)

� der Heilberufsausweis (HBA) � Kartenterminals/Konnektoren � gesicherte Virtuelle Private Netze (VPN)

Diese vier Bausteine definieren gemeinsam quasi die Verkehrs-wege und die Transportmittel der künftigen Datenautobahnen für das Gesundheitswesen.

Elektronische Gesundheitskarte

Die neue eGK dient jeder gesetzlich versicherten Person in Deutsch-land als Versicherungsnachweis und gewährt Zugang zu Leistungen der GKV. Physisch ist sie eine Mik-roprozessor-Chipkarte mit zertifi-ziertem Kartenbetriebssystem (englisch: Card Operating System, COS). Mit ihrem Kopier- und Ände-rungsschutz sowie PIN-Funktio-nen für die Zugriffe erfüllt sie die höchsten Sicherheitsanforderun-gen des Bundesamts für Sicher-heit in der Informationstechnik.

Das COS unterstützt sehr starke Verschlüsselung und unterbindet jeden Zugriff auf die im Chip ge-speicherten Daten oder Schlüssel. Beim Rollout enthält die eGK im Wesentlichen die gleichen Stamm-daten wie die alte Krankenversicher-tenkarte (KVK), also Name, An-schrift, Versicherungsverhältnis

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usw., das Ganze jedoch zweimal (einmal im „alten“ KVK-Stil und einmal in einem verschlüsselten Datencontainer). Darüber hinaus trägt sie ein Bild des Versicherten und die Kennzeichnung „eGK“ in Blindenschrift.

Die Datenfelder im Chip beinhal-ten sogenannte Zertifikate, die elektronisch geprüft und aktuali-siert werden können. Weitere Da-tencontainer im Chip sind bereits definiert und können je nach PIN-Freischaltung gelesen, geschrie-ben oder aktualisiert werden. Dies ist die Domäne der im Paragrafen 291a SGB V vorgegebenen freiwil-ligen Nutzanwendungen wie Quer-verweise auf Erklärungen zur Or-ganspende oder Patientenverfü-gungen.

Heilberufsausweis

Die Mitglieder der vier sogenann-ten „verkammerten“ Heilberufe, also die Ärzte, Zahnärzte, Apothe-ker und Psychotherapeuten, erhal-ten spezielle elektronische Heilbe-rufsausweise. Auch diese sind als Mikroprozessorkarten mit geprüf-tem und zertifiziertem COS ausge-führt. Sie enthalten die mittels „Postident“ und/oder Kammer- bestätigung verifizierten Stamm-daten der Berufsangehörigen und tragen ein Bild des Inhabers.

Die Datenfelder im Chip enthalten HBA-Attribute, Signaturen und Zertifikate – zusammen mit drei Schlüsselpaaren: einem für die Anmeldung, einem für die Ver- und Entschlüsselung und einem dritten für die Qualifizierte Elektronische Signatur (QES) nach dem deutschen Signaturgesetz. Sie ersetzen die bisherigen blauen Kammerauswei-se aus Karton oder in Leporello-form und bestätigen die Qualifika-tionen des Karteninhabers in elek-tronischer Form.

Kartenterminals/Konnektoren

Neben den speziellen eHealth-Kartenlesegeräten, auch Karten-terminals genannt, die zum gleich-zeitigen Stecken, Auslesen und zur gegenseitigen Authentifizierung der eGKs und HBAs zum Einsatz kom-men und ebenfalls zum Schreiben und Aktualisieren der Gesundheits-karten verwendet werden, sind die sogenannten Konnektoren die dritte der wichtigsten dezentralen Komponenten der TI. Ein guter, wenn auch schwacher Vergleich für solche Router sind die bekann-ten FritzBoxen oder Speedports.

Der Konnektor sitzt zwischen dem Praxis- oder Kliniknetz und der Netzanbindung der TI und stellt netzwerktechnisch das Bindeglied, oft auch Gateway genannt, zwi-schen den Primärsystemen, also Praxis oder Klinik, und den Diens-ten und Anwendungen der zentra-len TI der Leistungserbringer dar. Er verfügt mittels Security Module Card (SMC) über eine eigene elek-tronische Identität. Er funktioniert gleichzeitig als Netzkonnektor, An-wendungskonnektor und Signatur-anwendungskomponente.

Virtuelle Private Netze

Konzeptionell und funktionell eng mit dem Konnektor verknüpft ist die Architekturentscheidung der TI, die grundsätzlich nur gesicher-te Vernetzung mittels sogenannter „Virtueller Privater Netze“ zulässt. Sie bilden die vierte Säule der TI. Der Konnektor baut direkt zwischen Sender und Empfänger quasi einen Tunnel auf, der für jede Nachricht einmalig ist und mittels starker Verschlüsselung besonders gesi-chert wird.

Dies ermöglicht die Nutzung zent-raler oder fachanwendungsspezifi-scher Dienste vieler verschiedener Anbieter von allen angeschlossenen

Stellen, ohne dass die übermittel-ten Daten angegriffen werden kön-nen. Darüber hinaus wird mit der VPN-Technik das Angebot eines speziell gehärteten Internetzugangs bereitgestellt, damit auch bestimm-te wichtige Dienste außerhalb der TI genutzt werden können.

Weitere wichtige Authentifizie- rungskomponenten

Noch eine Ergänzung dieser Grund-funktionen der TI ist notwendig. Neben den bekannten Kartenter-minals gibt es weitere wichtige Authentifizierungskomponenten für die künftige TI. Langfristiges Ziel ist ja eine gemeinsame, zuverläs-sige, robuste und sichere Vernet-zung für das gesamte deutsche Gesundheitswesen mit vergleich-barer Qualität für alle Beteiligten. Rein technisch gesehen braucht eine solche optimal funktionieren-de TI, neben den personenbezoge-nen Heilberufsausweisen, auch weitere elektronische Sicherungs- oder Identitäts-Objektanker, zum Beispiel für Geräte oder Einrich-tungen wie die Station in einem Krankenhaus. Dafür vorgesehene, kleine Identitätskarten (technisch analog zum HBA) sind in Arbeit und werden ähnlich wie bei den Mobiltelefonen in den entspre-chenden Geräten eingesetzt. Dies sind im Wesentlichen:

� Die gSMC-KT (gerätespezifi-sche Security Module Card für Kartenterminals) implemen-tiert die Identität des eHealth-Kartenterminals mittels eines eingebauten Sicherheitsmoduls und dient der sicheren Kommu-nikation mit anderen Kompo-nenten der TI (zum Beispiel auch zur Unterstützung einer Remote-PIN-Eingabe).

� Die gSMC-K (gerätespezifische Security Module Card für Kon-nektoren) implementiert eben-

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falls durch ein eingebautes Si-cherheitsmodul die Identität des Konnektors und dient der sicheren Kommunikation mit anderen Komponenten der TI.

� Die SMC-B (Security Module Card, Type B) dient der Authen-tisierung und elektronischen Signatur für Organisationen des Gesundheitswesens. Sie ist also nicht auf eine einzelne Person, sondern auf eine ganze Abteilung oder Praxis ausge-richtet (siehe auch Seite 12).

� Das HSM-B (Hardware Securi-ty Module, Type B) kann die kryptografischen Identitäten und Aufgaben einer SMC-B für große Organisationen des Ge-sundheitswesens, wie zum Bei-spiel ganze Krankenhäuser übernehmen, falls die Leistungs-fähigkeit oder Geschwindigkeit der „einfachen“ SMC-B nicht ausreichend ist.

Alle diese kartenbasierten Mecha-nismen „auf gleicher Augenhöhe“ sind für eine funktionierende TI im Gesundheitswesen wichtig. Kurz gesagt garantiert die Ausgabe von Ausweis- oder Identitätskarten durch offizielle und zuständige Stel-len, dass alle Personen und Ein-richtungen die sich damit identifi-zieren auch wirklich anerkannte Mitglieder der Gesundheitsversor-gung sind. Schließlich geht es bei den transportierten Daten immer um sensible Informationen echter Menschen. Sie müssen vertraulich, unverfälscht und verfügbar sein, wenn sie zur Entscheidung über schwerwiegende medizinische Kon-sequenzen genutzt werden sollen.

Es gibt immer wieder Stimmen, die nach einem „einfacheren“ oder „moderneren“ Verfahren rufen. Dies ist angesichts der vielen Be-teiligten und komplexen Infrastruk-tur zu kurz gedacht. Sicherheits-prinzipien würden massiv verletzt, wenn sich zum Beispiel nur Heil-

berufsangehörige durch eine so-genannte qualifizierte Zwei-Fakto-ren-Authentisierung nach dem Prin-zip „Haben und Wissen“ (also Karte und PIN) ausweisen müssten, wäh-rend sich andere Gesundheitsakteu-re einfach mit Namen und Pass-wort (also nur Wissen) anmelden oder einfach ungesichert in die TI einklinken könnten. Dies haben die Entwickler erkannt und die dar-gestellten Lösungsansätze inzwi-schen zur notwendigen Reife ge-bracht, wie sie für die sensible Do-mäne der Gesundheitsversorgung angebracht ist.

Dr. med. Christoph GoetzLeiter Gesundheitstelematik (KVB)

Veranstaltungshinweis

Wer sich intensiver mit dem Thema Telematikinfrastruktur und seine Auswirkungen auf Klinik und Praxis beschäftigen möchte, hat am 21. Februar 2018 von 8.30 bis 17.00 Uhr in München (Arnulfstraße 30) Gelegenheit, das Symposium eHealth & Society 2018: „Der digitali-sierte Mensch im Potenzialfeld von Klinik und Praxis“ der FOM Hochschule für Oekonomie & Management zu besuchen.

Das Symposium bringt Wissenschaftler und Praktiker aus dem Umfeld des Gesundheitswesens zusammen und dient als Forum, um Forschungs-ergebnisse, Knowhow und Erfahrungen auszutauschen. Die Referenten kommen aus den Bereichen Sektorenübergreifende Gesundheitsstrategie, Public Health und Digitale Medizin.

Der inhaltliche Spannungsbogen reicht von der Reflexion aktueller telemedizinischer Entwicklungen im Krankenhaus bis hin zum Potenzial moderner kognitiver eHealth-Systeme.

Für dieses Symposium sind Ärztliche Weiterbildungspunkte beantragt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Weitere Informationen und Anmeldung unter www.ehealthandsociety.eu.

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Die Telematikinfrastruktur (TI) soll die Akteure des Gesundheitswesens vernetzen und den Datenaustausch auch über Sektoren hinweg ermöglichen. Als erste Anwendung der TI hat der Gesetzgeber das sogenannte Versichertenstammdaten-management (VSDM) vorgeschrieben. Darunter versteht man die Onlineprüfung und -aktualisierung der Versichertendaten auf der elektronischen Gesundheits-karte (eGK). Lesen Sie hier, worauf Sie dabei achten müssen.

VERSICHERTENSTAMMDATEN

A lle auf der eGK gespeicher-ten Daten werden in den Praxen bislang zwar einge-

lesen, aber nicht auf Gültigkeit über-prüft oder aktualisiert. Mit der ers-ten Anwendung des VSDM wird in den Praxen zukünftig die Online-prüfung und -aktualisierung der Ver-sichertenstammdaten auf der eGK durchgeführt. Hierbei wird über eine Online-Verbindung zwischen der Praxis und dem Versicherten-stammdatendienst der Kranken-kassen geprüft, ob die Versicher-tendaten des Patienten aktuell sind und die eGK gültig ist. Stimmen die Daten nicht überein, werden sie auf der Karte automatisch aktualisiert. Voraussetzung für eine erfolgreiche Aktualisierung ist, dass der Patient seiner Krankenkasse seine aktuellen Daten, beispielsweise nach einem Umzug, mitgeteilt hat. Ärzte und Psychotherapeuten sind nicht ver-pflichtet, den Versicherten nach Änderungen seiner eGK-Daten zu befragen oder Änderungen in ein VSDM-System der Krankenkassen einzutragen.

Wer muss das VSDM durch- führen?

Das VSDM ist nach einem kürzlich getroffenen Bundesratsbeschluss ab 1. Januar 2019 für alle Ärzte und Psychotherapeuten beim ersten Arzt-Patienten-Kontakt im Quartal verpflichtend. Keine VSDM-Pflicht besteht für Ärzte ohne direkten

Arzt-Patienten-Kontakt, zum Bei-spiel Pathologen und Laborärzte. Sie rechnen weiterhin mit den im Personalienfeld des Auftrags ste-henden Versichertendaten ab. Für alle anderen droht bei Nichtdurch-führung des VSDM laut Gesetz eine Kürzung des vertragsärztli-chen Honorars um ein Prozent.

Wie funktioniert das VSDM?

Die eGK des Patienten wird in das stationäre eHealth-Kartenterminal eingeführt. Im Lesegerät ist zudem der elektronische Praxisausweis (SMC-B Karte) eingesteckt. Nur damit kann der Konnektor eine Ver-bindung zur TI aufbauen (siehe auch Seite 12). Sobald die eGK in das stationäre Lesegerät eingesteckt ist, beginnt der Datenabgleich: Über die TI fragt der Konnektor beim Versicherten-stammdatendienst der Kranken-kassen die Gültigkeit und Aktuali-tät der auf der eGK gespeicherten Daten ab. Liegen bei einer gültigen Karte neue Daten vor, werden sie automatisch auf der Karte aktuali-siert. Ein Prüfungsnachweis wird auf der Karte erstellt, auch wenn die VSDM-Daten aktuell waren. Das Praxisverwaltungssystem (PVS) übernimmt den Prüfnachweis der eGK und zeigt eine der folgenden Meldungen an: „Die Karte und die Daten sind aktuell“ oder „aktuali-sierte Daten liegen vor“. Die aktuali-

sierten Daten können dann per Knopfdruck in die Patientendatei der Praxis übernommen werden.

Bei einer ungültigen eGK wird eine entsprechende Meldung im PVS an-gezeigt und es werden keine Daten oder Prüfnachweise auf die eGK geschrieben oder an das PVS über-mittelt. In diesem Fall muss der Patient sich zur Klärung an seine Krankenkasse wenden, da er kein gültiges Versichertenverhältnis nachweisen kann. Für die Behand-lung kann die Praxis nach zehn Tagen eine Privatvergütung verlan-gen. Legt der Patient bis zum En-de des Quartals eine gültige eGK vor, wird die Privatabrechnung un-gültig.

Wie lange dauert das VSDM?

Wird nur eine Online-Prüfung ohne Aktualisierung durchgeführt, dauert dies nicht länger als das bisherige Einlesen der eGK, wie sich in Pra-xistests gezeigt hat. Eine Daten-aktualisierung benötigt etwas mehr Zeit. Stammdatenänderungen kön-nen dann aber automatisch in das PVS übernommen werden, sodass die manuelle Pflege der Daten für die Praxen entfällt.

Ulrike Wagner (KVB)

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass der Versi-chertenstamm-datenabgleich nur mit einem stationären und nicht mit einem mobilen Karten-lesegerät mög-lich ist.

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TITELTHEMA

Der bundesweite Rollout der Telematikinfrastruktur (TI) hat Anfang Juli 2017 begonnen – zumindest auf dem Papier. Bis Mitte November konnte in Bayern noch keine einzige Praxis an die TI angebunden werden, da bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle erforderlichen Komponenten zugelassen und auf dem Markt verfügbar waren. Fest steht, dass die Ärzte und Psychotherapeuten für die Anbindung ihrer Praxen an die TI bundeseinheitlich festgelegte Pauschalen für die Erstausstattung sowie den laufenden Betrieb erhalten.

ERSTAUSSTATTUNG UND FINAN-ZIERUNG – AKTUELLER STAND

I n der zwischen GKV-Spitzen-verband und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) abge-

schlossenen Finanzierungsverein-barung wurden für alle erforderli-chen Komponenten feste Pauscha-len zur Auszahlung definiert. Jede Praxis sollte daher bei der Beschaf-fung der Komponenten beachten, dass nicht der tatsächliche Rech-nungsbetrag erstattet wird, son-dern die Auszahlung auf Basis der festgelegten Pauschalen erfolgt.

Finanzierungsvereinbarung legt Pauschalen fest

Eine Praxis wird ab dem Zeitpunkt finanziell gefördert, an dem sie erstmalig das Versichertenstamm-datenmanagement (VSDM) durch-geführt hat. Erst dann besteht der Anspruch auf die Pauschalen für die Erstausstattung sowie den laufen-den Betrieb. Der Zeitpunkt der Be-stellung ist grundsätzlich nicht aus-schlaggebend. Dies gilt auch für den elektronischen Praxisausweis (SMC-B Karte) und den elektroni-schen Heilberufsausweis (eHBA).

Anspruch auf finanzielle Förde-rung haben alle Ärzte und Psycho-therapeuten, die an der vertrags-ärztlichen Versorgung teilnehmen. Jede genehmigte Betriebs- und

Nebenbetriebsstätte erhält nach erstmaliger Durchführung des Ver-sichertenstammdatenabgleichs (siehe Seite 9) die festgelegten Pauschalen für die notwendigen TI-Komponenten sowie eine Start-pauschale und jedes Quartal Pau-schalen für den laufenden Betrieb. Praxen, die sich an die TI anbin-den, aber aufgrund des fehlenden Arzt-Patienten-Kontakts kein VSDM durchführen können, haben den-noch Anspruch auf Erstattung der Installations- und Quartalspauscha-len.

Die Finanzierungsvereinbarung hat die höchste Erstausstattungspau-schale für die Anbindung an die TI im dritten Quartal 2017 vorgese-hen, obwohl zu diesem Zeitpunkt noch gar keine Komponenten für den Wirkbetrieb zugelassen wa-ren. In der Vereinbarung wurde festgelegt, dass die Verhandlun-gen zwischen KBV und Kranken-kassen wieder aufgenommen wer-den, wenn sich die Preise anders entwickeln als ursprünglich ange-nommen. Sobald es hierzu neue Entwicklungen gibt, werden wir alle Praxen zeitnah informieren.

Erstattungspauschalen im Überblick

Stationäres Kartenterminal: 435 Euro

Je nach Anzahl der Ärzte in einer Praxis werden bis zu drei stationä-re Kartenterminals erstattet.

Konnektor: Einmalige Pauschale, deren Höhe abhängig vom Quartal des erstmaligen VSDM-Abgleichs ist. 2.620 Euro für Quartal 3/2017, 2.358 Euro für Quartal 4/2017, 2.122,20 Euro für Quartal 1/2018 und 1.910 Euro für Quartal 2/2018. Ab Quartal 3/2018 werden pau-schal 720 Euro erstattet.

Der Erstattungsbetrag sinkt je nach Zeitpunkt der erstmaligen Nutzung, da KBV und GKV-Spitzenverband im Rahmen der Vereinbarung davon ausgehen, dass sich die Konnektor-Anschaffungskosten mit zunehmen-dem Wettbewerb der Hersteller reduzieren werden.

Mobiles Kartenterminal: 350 Euro

Die Pauschale für ein mobiles Kar-tenterminal wird nur ausgezahlt, wenn die in der Finanzierungsver-einbarung definierten Vorausset-zungen, wie beispielsweise eine

Unter www.kvb.de/ti

werden Informa-tionen zur TI-Ein-führung laufend

aktualisiert.

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TITELTHEMA

Mindestanzahl von Haus- oder Heim-besuchen, erfüllt werden oder eine ausgelagerte Praxisstätte besteht.

TI-Startpauschale: einmalig 900 Euro

Beträge für den laufenden Betrieb je Quartal:

� Betriebskostenpauschale elek-tronischer Praxisausweis (SMC-B Karte): 23,25 Euro

� Betriebskostenpauschale Wartung Konnektor/VPN: 298 Euro im Quartal 3/2017 bis 2/2018, ab Quartal 3/2018 werden 248 Euro erstattet

� Betriebskostenpauschale eHBA: 11,63 Euro

Alle Details zu den Erstattungs-pauschalen finden Sie unter www.kvb.de/ti.

Prüfnachweis in der Quartals- abrechnung

Wenn eine Praxis das VSDM durch-geführt hat, wird ein Prüfnachweis generiert, der im Praxisverwaltungs-system gespeichert und mit der Quartalsabrechnung an die KVB übermittelt wird. Auf Basis der Quartalsabrechnung ermittelt die KVB, wann das VSDM erstmalig durchgeführt wurde und welche Pauschalen auf Basis der Praxis-konstellation auszuzahlen sind.

Praxen, die keinen VSDM-Prüfnach-weis erzeugen können, da sie keinen Arzt-Patienten-Kontakt haben, er-halten eine Möglichkeit, den Nach-weis der TI-Anbindung anderweitig zu erbringen. Sobald Details hier-zu bekannt sind, erfolgen Informa-tionen per Rundschreiben und auf der Internetseite der KVB unter www.kvb.de/ti.

Darauf sollten Sie achten

Jede Praxis sollte für sich genau abwägen, wann der richtige Zeit-

punkt für den Anschluss an die TI ist. Ein Vertrag zum Anschluss an die TI sollte erst dann abgeschlos-sen werden, wenn sicher ist, dass alle notwendigen Komponenten wie Konnektor, VPN-Zugangsdienst, stationäres Kartenterminal und elektronischer Praxisausweis liefer-bar sind. Sobald eine Komponente fehlt, kann das VSDM nicht durch-geführt werden. Unter Umständen kann sich dies auch auf die Höhe der Pauschalen auswirken, wenn ein Quartalswechsel dazwischen liegt.

Für den Online-Stammdatenabgleich benötigt jede Praxis einen elektro-nischen Praxisausweis (SMC-B Kar-te). Fehlt dieser, kann das VSDM nicht durchgeführt werden. Daher sollte darauf geachtet werden, die

Karte rechtzeitig bei einem zugelas-senen Kartenhersteller zu bestellen (siehe Seite 12). Auch hier muss beachtet werden, dass die Pau-schale für den elektronischen Praxisausweis erst ab dem ersten VSDM ausgezahlt wird.

In der TI-Startpauschale in Höhe von 900 Euro ist ein Teil für die Kompen-sation des Mehraufwands in der Praxis vorgesehen, beispielsweise für Praxisausfallzeiten durch die Installation der TI sowie für einen eventuellen Mehraufwand durch den VSDM-Abgleich in der Start-phase. Daher sollte diese Pauschale nicht vollständig an den Anbieter gezahlt werden.

Janet Suchowski (KVB)

Warum klagt die KVB nicht gegen die Vorgaben zur Finanzierung der Telematikinfrastruktur?

Paragraf 291a Absatz 7 SGB V gibt dem Spitzenverband der Krankenkassen, der Kassen-ärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, der Bundesärztekammer, der Bundeszahnärztekammer und der Deutschen Krankenhaus-gesellschaft auf, die für die Einführung und Anwendung der elektronischen Gesund-heitskarte notwendige Infrastruktur („Telematikinfrastruktur“) zu schaffen sowie die Re-gelungen zu deren Finanzierung zu vereinbaren.

Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben hierzu die „Vereinbarung zur Finanzierung und Erstattung der bei den Vertragsärzten entstehenden Kosten im Rahmen der Einfüh-rung und des Betriebs der Telematikinfrastruktur gemäß Paragraf 291a Absatz 7 Satz 5 SGB V“ als Anlage 32 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä), die zum 1. Juli 2017 in Kraft getreten ist, geschlossen.

Die Regelungen im BMV-Ä beziehungsweise in dessen Bestandteilen sind für Vertrags-ärzte und ermächtigte Ärzte als Normenvertrag sowohl über Paragraf 95 Absatz 3 Satz 3 und Absatz 4 Satz 2 SGB V als auch über Paragraf 81 Absatz 3 SGB V und die jeweili-ge Satzung der KV (in Bayern über Paragraf 4 Absatz 3 der Satzung der KVB) verbind-lich. Für die KVB leitet sich die Verbindlichkeit der auf Bundesebene geschlossenen Vereinbarung daraus ab, dass der BMV-Ä Bestandteil der von der KVB mit den zustän-digen Landesverbänden der Krankenkassen geschlossenen Gesamtverträge ist.

Aufgrund des Rechtsnormcharakters und der Verbindlichkeit kann die Finanzierungs-vereinbarung seitens der KVB nicht selbst mit Rechtsmitteln angegriffen werden, da das Sozialrecht keine abstrakte Normenkontrolle kennt. Die KVB ist somit an die Ver-einbarung gebunden und zu deren Umsetzung verpflichtet.

Thomas Scherer (Rechtsabteilung der KVB)

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K VB FORUM 12/2017

TITELTHEMA

Um Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) zu erhalten, müssen sich Praxen als eine zugriffsberechtigte medizinische Einrichtung ausweisen. Dazu benötigen sie den elektronischen Praxisausweis. KVB FORUM informiert, wie Praxen diesen Praxisausweis erhalten, was sie beim Erwerb beachten sollten und wie er funktioniert.

ELEKTRONISCHER PRAXIS- AUSWEIS: DER SCHLÜSSEL ZUR TELEMATIKINFRASTRUKTUR

Ü ber die TI können zukünftig alle Beteiligten im Gesund-heitswesen miteinander

sektoren- und systemübergreifend online kommunizieren. Die Sicher-heit der Daten hat dabei höchste Priorität. Damit sichergestellt ist, dass nur berechtigte Nutzer Zugang zur TI erhalten, benötigen alle Pra-

xen und sonstigen medizinischen Einrichtungen einen elektronischen Praxis- beziehungsweise Institutions-ausweis – in der IT-Sprache auch „Security Module Card Typ-B Kar-te“ genannt (kurz: SMC-B Karte). Mittels dieser Karte registrieren sich die Praxen als Institution im Gesundheitswesen. Neben dem

Konnektor und dem E-Health-Kar-tenterminal ist der elektronische Praxisausweis somit eine zwingend erforderliche Komponente für den TI-Zugang.

Der Praxisausweis in der Größe einer SIM-Karte wird bei der In-stallation der TI-Technik in das

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K VB FORUM 12/2017

TITELTHEMA

Kartenterminal gesteckt und über eine PIN freigeschaltet. Wie beim Mobiltelefon muss die PIN immer eingegeben werden, wenn das Gerät neu eingeschaltet wird. Nur so kann der Konnektor eine Online-Verbindung zur TI herstellen.

Wie erhalten Praxen den elektronischen Ausweis?

Für die Ausgabe der elektronischen Praxisausweise gelten besondere Sicherheitsanforderungen. Vertrags-ärzte und -psychotherapeuten so-wie ärztliche Leiter eines MVZ be-antragen ihren Praxisausweis bei einem von der gematik und der Kassenärztlichen Bundesvereini-gung (KBV) zugelassenen speziel-len Kartenhersteller. Dieser soge-nannte Trust Service Provider (TSP) leitet den Antrag an die zuständige KV zur Überprüfung weiter. Als Herausgeber der SMC-B Karte über-prüft die zuständige KV die Daten des Antragstellers (wie LANR, BSNR, Name) und bestätigt dem TSP, dass die Praxis oder das MVZ Anspruch auf einen Praxisausweis hat. Nach zwei bis drei Wochen erhalten die Praxen/MVZ vom Kartenhersteller den Ausweis mit der Post per Ein-schreiben zugestellt. Die PIN kommt zeitlich versetzt in einem separaten Umschlag mit normaler Briefpost.

Wichtig: Nach Erhalt ihrer SMC-B Karte müssen die Praxen diese noch über einen Online-Link im

Webportal des jeweiligen TSP frei-schalten. Erst nach diesem Schritt kann die erstmalige Aktivierung der SMC-B Karte mit der PIN erfolgen. Dies passiert während der Installa-tion aller TI-Komponenten mithilfe des Systembetreuers.

Bislang bekannte potenzielle Kartenhersteller sind die Bundes-druckerei, medisign und T-Systems. Bis zum Redaktionsschluss gab es noch keinen TSP, der für die Aus-gabe der Praxisausweise im KV-System zugelassen war. Sobald es hier neue Entwicklungen gibt, werden wir und auch die KBV auf unseren Internetseiten darüber in-formieren.

Die KVB empfiehlt: erst informieren, dann bestellen.

Grundsätzlich können die Praxen frei wählen, über welchen TSP sie den Praxisausweis beziehen. Da sich die Kartenhersteller in ihren Preis- und Vertragsmodellen unter- scheiden, empfiehlt die KVB ihren Mitgliedern, sich im Vorfeld zu in-formieren und die Angebote zu ver- gleichen. Darüber hinaus sollten sich die Praxen vor der Bestellung an ihren PVS-Hersteller bezie-hungsweise ihren Systembetreuer wenden und klären, ob das PVS TI-fähig ist und ob die anderen be-nötigten Komponenten – also E-Health-Kartenterminal und Kon-nektor samt VPN-Zugangsdienst –

bereits verfügbar sind. Der System-betreuer kann ebenfalls bei der Ermittlung der benötigten Anzahl von Praxisausweisen behilflich sein, da je nach Praxiskonstellation und technischer Infrastruktur mehr als eine SMC-B Karte erforderlich ist.

Die Kosten für einen oder mehrere Praxisausweise werden den Praxen entsprechend der Finanzierungs-vereinbarung erstattet. Über De-tails zur Finanzierung informieren wir Sie auf Seite 10.

Praxisausweis und Arztaus-weis: Wo ist der Unterschied?

Der elektronische Praxisausweis ist für den ersten Zugang zur TI und für die verpflichtende Umset-zung des Versichertenstammda-tenmanagements (VSDM) uner-lässlich. Im Gegensatz dazu ist die Anschaffung des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA), auch bekannt als Arzt - oder Psycho-therapeutenausweis, optional. Als Signaturkarte ersetzt der eHBA die bisherigen Papierausweise und weist den Träger zweifelsfrei als Angehörigen der jeweiligen Berufs-gruppe aus. Er wird benötigt für die Identifizierung des Inhabers im elektronischen Netz und kann bei-spielsweise im Rahmen der An-wendungen „eArztbrief“ oder „digitale Laborüberweisung“ die dafür erforderliche qualifizierte elektronische Signatur erstellen.

Weitere Informationen zum eHBA finden Sie auf unserer Internetsei-te unter www.kvb.de in der Rub-rik Praxis/IT in der Praxis/Elektro-nischer Heilberufsausweis.

Ärzte und Psychotherapeuten fin-den alle relevanten und aktuellen Informationen zu zugelassenen Anbietern von SMC-B Karten unter www.kvb.de/ti.

Julia Weißbrodt (KVB)

Der elektroni-sche Praxisaus-weis ist nicht größer als eine SIM-Karte. Er wird in das Kartenterminal gesteckt und muss danach mit einer PIN freigeschaltet werden.

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TITELTHEMA

Deutschland ist das Land der Abkürzungen. Vor allem das EDV-Umfeld neigt dazu, Abkürzungen für technische Bestandteile zu verwenden. In diesem Artikel wollen wir Ihnen die wichtigsten Begrifflichkeiten näherbringen. Da mit dem Start der Telematikinfrastruktur (TI) die heute schon bestehenden Online-An-wendungen und -Dienste keineswegs obsolet werden, möchten wir Ihnen auch die Abgrenzung zwischen Online-Anwendungen und -Diensten in ärztlicher Hand

– also im Sicheren Netz der KVen – und der bundesweiten TI genauer erläutern.

BEGRIFFLICHKEITEN RUND UM DAS SNK UND DIE TI

Das Sichere Netz der KVen (SNK)

Online abrechnen, elektronisch dokumentieren oder mit den Kolle-gen Befunde austauschen – die Kas-senärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) stellen für Ärzte und Psychotherapeuten ein breites Spektrum an Online-Anwen-dungen im SNK zur Verfügung. Mehr als 110.000 Ärzte und Psychothe-rapeuten nutzen bereits die vielfäl-tigen Dienste und die Sicherheit beim Online-Datentransfer.

Das SNK ist ein geschütztes Netz-werk in ärztlicher Hand, das abge-schottet vom freien Internet eine sichere Datenkommunikation er-möglicht. Das SNK ist somit die Grundlage für die Bereitstellung und Online-Übermittlung von Daten an die KV oder an andere Akteure im Gesundheitswesen. Bildlich ge-sprochen stellt es einen sicheren und abgeschlossenen Raum dar, der nur von Berechtigten betreten werden kann.

KV-SafeNet*

KV-SafeNet* ist einer von zwei mög-lichen Zugangswegen zum SNK. Die KV-SafeNet* Box ist vergleich-bar mit einem DSL-Router, arbei-

tet allerdings auf einem deutlich höheren Sicherheitsniveau. Über KV-SafeNet* wird ein geschützter, vom Internet getrennter „Tunnel“ aufgebaut, der eine datenschutz-gerechte Anbindung aller Rechner der Praxis ermöglicht. Das garan-tiert höchste Sicherheit für die Nutzung der Online-Angebote. Ein KV-SafeNet* Anschluss wird aus-schließlich auf Antrag bei der jewei-ligen KV genehmigt und kann da-nach erst durch den Anbieter (Pro-vider) installiert werden.

Die KV-SafeNet* Box eignet sich vor allem für Praxen, die sehr häu-fig Anwendungen im SNK verwen-den, beispielsweise um regelmäßig elektronische Dokumentationen einzureichen. Durch die vorgege-bene Konfiguration, die nicht ver-ändert werden kann, können die Praxen dauerhaft mit dem SNK ver-bunden sein.

KV-Ident Plus

Der KV-Ident Plus Token ist als mobile Zugangslösung zum SNK – je nach Bedarf als Alternative oder auch als Ergänzung zum KV-Safe-Net* – anwendbar. Im Vergleich zu KV-SafeNet* ist die „Einwahl“ etwas aufwendiger, dafür aber orts- unabhängig. Für die Verwendung

von KV-Ident Plus werden zwei Komponenten benötigt: der Token (Zahlengenerator) und eine Soft-ware, die auf dem zu verwenden-den Rechner installiert werden muss. Um zusätzliche Sicherheit über die Identität des Benutzers zu erhalten, wird bei KV-Ident Plus neben der Abfrage der persönli-chen Benutzerkennung (Wissen) mithilfe des Tokens ein zweiter Faktor (Besitz) abgefragt. Das Prin-zip ähnelt dem PIN/TAN-Verfah-ren, das beim Online-Banking zum Einsatz kommt. (Gelegentlich wird der Begriff KV-FlexNet verwendet. Dieser ist gleichzusetzen mit dem Begriff KV-Ident Plus.)

KV-Connect

KV-Connect ist ein Kommunikati-onsdienst für Ärzte und Psycho-therapeuten im SNK. Unabhängig von den Sicherheitsvorteilen, die das SNK ohnehin schon bietet, wer-den durch KV-Connect alle über-tragenen Nachrichten automatisch Ende-zu-Ende-verschlüsselt.

KV-Connect ermöglicht – direkt aus dem jeweiligen Praxisverwaltungs-system (PVS) heraus – den siche-ren Datenaustausch zwischen Ärz-ten, Psychotherapeuten, KVen und weiteren medizinischen Partnern,

*Bitte beachten Sie, dass KV-

SafeNet nicht mit der Firma SafeNet, Inc.,

USA, in firmen-mäßiger oder

vertraglicher Ver-bindung steht.

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TITELTHEMA

zum Beispiel Krankenhäusern. Mittels KV-Connect sind Anwen-dungsszenarien – wie der Versand von elektronischen Arztbriefen oder die Abgabe der Quartalsabrechnung – direkt aus dem PVS möglich.

Telematikinfrastruktur (TI)

Die TI ist eine Datenautobahn für das Gesundheitswesen, die alle Be-teiligten wie Ärzte, Psychotherapeu-ten, Krankenhäuser, Apotheken und Krankenkassen miteinander ver-netzen soll. Die Online-Kommuni-kation der einzelnen Akteure – bei-spielsweise zum Austausch von elektronischen Arztbriefen oder zur Durchführung von Telekonsilen – soll künftig nur noch über die TI erfolgen. Ein wesentliches Ziel ist es, dass medizinische Informatio-nen, die für die Behandlung der Pa-tienten benötigt werden, schnel- ler und einfacher verfügbar sind. Oberste Priorität hat dabei die Datensicherheit.

Verantwortlich für den Aufbau, Betrieb und die Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur ist die Gesellschaft für Telematikanwen-dungen der Gesundheitskarte, kurz gematik. Gesellschafter der gematik sind die Spitzenverbände des deutschen Gesundheitswesens, darunter die KBV, die Bundesärzte-kammer, der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesell-schaft und der Deutsche Apothe-kerverband.

Um die TI nutzen zu können, benö-tigen Vertragsärzte und -psycho-therapeuten verschiedene Kompo-nenten und Dienste. Alle müssen von der gematik für den Einsatz in der TI zugelassen sein.

Konnektor

Ähnlich wie die KV-SafeNet* Box ist der Konnektor ein Router, der die Verbindung mit dem geschütz-

ten Netzwerk der TI herstellt. Er baut ein sogenanntes virtuelles privates Netzwerk (VPN) zur TI auf, das eine Kommunikation unter Ein-satz moderner Verschlüsselungs-technologien völlig abgeschirmt vom Internet ermöglicht. Der Kon-nektor ist mit den stationären Kar-tenterminals der Praxis sowie dem PVS per Netzwerk verbunden. Er enthält auch das notwendige Mo-dul für das Versichertenstamm- datenmanagement (VSDM).

VPN-Zugangsdienst und Internetanschluss

Für den Zugang zur TI benötigen Praxen einen speziellen VPN-Zu-gangsdienst – ähnlich einem Inter-netprovider, der den Zugang zum Internet bereitstellt. Praxisgemein-schaften können einen gemeinsa-men VPN-Zugangsdienst nutzen.

Kartenterminals

Die neuen E-Health-Kartenterminals sind notwendig, um Online-Anwen-dungen der elektronischen Gesund-heitskarte nutzen zu können: zu-nächst das VSDM. Über die Geräte erfolgt auch die Anmeldung der Praxis an der TI. Dazu wird die sogenannte SMC-B Karte in das Kartenterminal gesteckt.

SMC-B Karte

Die SMC-B Karte, auch elektroni-scher Praxisausweis genannt, be-nötigen Praxen zur Registrierung als medizinische Einrichtung, da-mit der Konnektor eine Verbindung zur TI aufbauen kann. Weitere Details zur SMC-B Karte erfahren Sie auf Seite 12.

Anpassung PVS

Auch das PVS muss angepasst werden, um eine Verbindung zur TI zu ermöglichen und die Versicher-tendaten der eGK importieren zu

können. Das Update ist die Grund-voraussetzung für alle weiteren Schritte der TI-Anbindung.

Zusammenspiel zwischen TI und SNK

Das SNK ist bereits an die TI ange-bunden. Das heißt: Ärzte und Psy-chotherapeuten können sämtliche KV-Anwendungen im SNK, wie bei-spielsweise die Online-Abrechnung, künftig über ihren TI-Konnektor erreichen. Das SNK ist dabei nicht in die TI integriert, sondern ledig-lich daran „angeknüpft“. Dies be-deutet, dass alle KV-Anwendungen und -Daten dort verbleiben, wo sie hingehören, nämlich in ärztlicher Hand und somit außerhalb der TI.

Auch wenn das SNK Teil der TI ist, ersetzt ein SNK-Anschluss nicht den Anschluss an die TI. Für das zukünftig verpflichtende VSDM ist eine Anbindung an die TI mit einem Konnektor und einem E-Health-Kartenterminal eine zwingende Voraussetzung.

Praxen, die heute das SNK mittels KV-SafeNet* nutzen und auf die TI umsteigen, können ihren KV-Safe-Net* Vertrag mit einer Frist von sechs Monaten kündigen. So müs-sen sie nicht zwei Anschlüsse par-allel betreiben und finanzieren. Sind Ärzten und Psychotherapeu-ten einzelne Anwendungen im SNK besonders wichtig, empfiehlt es sich, bei ihren Anbietern nach-zufragen, ob diese Anwendungen nach der Übergangsfrist in der TI erreichbar sein werden.

KV-Ident Plus bleibt weiterhin als mobiler und ortsunabhängiger Zu-gangspunkt zum SNK bestehen. Ein Zugriff auf die TI ist hierüber nicht möglich.

Florian Deisböck (KVB)

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TITELTHEMA

Dr. rer. soc. Thomas Kriedel vertritt als Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) die Arzt- und Psychotherapeutenpraxen in der gematik. In KVB FORUM erläutert der Diplom-Volkswirt, wie eine sektorenübergreifende und kompatible Netzwerkinfrastruktur zum praktikablen und medizinischen Nutzen von Anwendern und Patienten gelingen kann.

„FÜR EINEN VERNETZTEN INFORMATIONSFLUSS SIND EIN-HEITLICHE STANDARDS EIN MUSS“

Herr Dr. Kriedel, zum Thema „Anschluss der Praxen an die Telematikinfrastruktur (TI)“ haben sich die KBV und die Kassen-ärztlichen Vereinigungen (KVen) beim Bundesministerium für Ge-sundheit (BMG) für eine Frist-verlängerung eingesetzt und diese auch erreicht. Bis spätes-tens 31. Dezember 2018 müssen die Praxen nun an die TI ange-schlossen sein. Wie realistisch ist der neue Zeitplan? Sie hätten die Frist ja gerne noch weiter ausgedehnt.

Die Verlängerung des Zeitraums auf den 31. Dezember 2018 wurde am 3. November vom Bundesrat beschlossen. Wir gehen aktuell davon aus, dass die entsprechende Verordnung Ende 2017 in Kraft tritt. Grundsätzlich begrüßen wir die Fristverlängerung. Dennoch bleibt der Umsetzungszeitraum von gut einem Jahr – und mehr Zeit bleibt nicht, da noch keine Geräte liefer-bar sind – eine Herausforderung, schließlich müssen in der Zeit über 100.000 Praxen angeschlossen werden, Zahnärzte und Kranken-häuser nicht miteingerechnet. Eine Umsetzung bis zum 1. Juli 2018 – wie es das Gesetz ursprünglich vorsieht – wäre auf jeden Fall illu-sorisch gewesen. Leider bleibt die

vorgeschlagene Fristverlängerung aber immer noch hinter den ur-sprünglich im Gesetz vorgesehenen zwei Jahren für den Rollout zurück.

Derzeit hat ja noch keiner der von der gematik beauftragten Hersteller für seine Konnektoren, E-Health-Kartenterminals, VPN-Zugangsdienste etc. eine Zulas-sung erhalten. Das sorgt für Un-ruhe und Verärgerung bei den Ärzten. Können Sie hier etwas Licht ins Dunkle bringen?

Auch mit aktuellem Stand ist noch keine der Hardwarekomponenten, die für den Anschluss an die TI not-

wendig sind, zugelassen: weder ein Konnektor, noch ein Kartenlesege-rät oder ein Praxisausweis (SMC-B). Nur bei der Praxisverwaltungssoft-ware gibt es einzelne Systeme, die bereits für den Einsatz in der TI vorbereitet sind. Die gematik hat auf ihrer Internetseite eine tages-aktuelle Zulassungsliste, die leider sehr schwer zu verstehen ist. Die gematik hat uns aber zugesagt, die Seite bald zu überarbeiten. Vor diesem Hintergrund bietet die KBV auf ihrer Website eine eigene Über-sicht über den aktuellen Umset-zungsstand auf Basis der gematik-Daten.

Thomas Kriedel ist Vorstands-

mitglied der KBV und Vorsitzen-

der der gematik-Gesellschafter-versammlung.

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K VB FORUM 12/2017

TITELTHEMA

Konkret: Bis wann erwarten Sie, dass die notwendigen Geräte vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zerti-fiziert und anschließend von der gematik für den Produktivbetrieb zugelassen werden? Wie sollen sich die Praxen bis dahin verhal-ten?

Wir gehen davon aus, dass die ge-matik die ersten Zulassungen im jetzigen vierten Quartal erteilen wird. Grundsätzlich gilt für die Pra-xen: Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen! Die Finanzierungs-vereinbarung zur TI sieht vor, dass alle notwendigen Kosten erstattet werden. Wir raten, erst dann einen Vertrag abzuschließen, wenn wirk-lich alle notwendigen Komponen-ten zugelassen und lieferbar sind. Insbesondere sollten die Praxen darauf achten, dass sie nur den im ersten Nutzungsquartal gültigen Konnektorpreis bezahlen, weil die Konnektorpreise pro Quartal um zehn Prozent gesenkt werden. Na-türlich sollten die Praxen auch bei den anderen Komponenten darauf achten, dass die Kosten für die TI-Ausstattung die vereinbarten Pau-schalen nicht überschreiten. Wich-tig ist außerdem, dass die Anbieter des Konnektors ein kostenfreies Update für die qualifizierte elekt-ronische Signatur (QES) garantie-ren. Die derzeit noch ausstehende QES-Funktion ist in die Pauscha-len bereits eingepreist.

Die Testregion Südost mit dem Konsortium T-Systems ist ja aus der Erprobung des Versicherten-stammdatenmanagements (VSDM) ausgeschieden, da es nicht gelungen ist, rechtzeitig einen zertifizierten Konnektor zur Verfügung zu stellen. Ist es ausreichend, den bundesweiten Rollout auf den Ergebnissen nur einer Testregion (Nordwest) auf-zusetzen? Wie aussagekräftig sind solche Ergebnisse?

Anfang Juni hat die gematik den Rollout der Telematikinfrastruktur beschlossen. Die Ergebnisse in der Testregion Nordwest haben gezeigt: Es funktioniert. Ich war selbst bei der Installation in einer Praxis dabei. Das Einrichten hat zwar sechs Stunden gedauert, da-nach hat das Versichertenstamm-datenmanagement – und nur das ist ja auch die erste Funktion, die über die TI läuft – geklappt. Span-nend wird aber die Frage sein, wie es dann mit der Übertragung me-dizinischer Daten, verbunden mit der qualifizierten elektronischen Signatur (QES), aussieht. Um die medizinischen Anwendungen, etwa die Notfalldaten und den elektro-nischen Medikationsplan schneller in die Praxis zu bringen, hat sich die gematik für ein neues Testver-fahren ausgesprochen. Das soge-nannte „marktoffene Modell“ er-möglicht es allen Anbietern, an der Erprobung teilzunehmen. Da-von erhoffen wir uns ein schnelle-res Verfahren und auch sinkende Preise. Die Hersteller bekommen von der gematik klare Vorgaben für die notwendigen Feldtests und das neue Testmodell wird wissen-schaftlich evaluiert, sodass wir im Auge haben, dass die Produkte auch praxistauglich sind.

Inwiefern besteht aus Ihrer Sicht die Gefahr einer Monopoli-sierung auf Anbieterseite?

Dass es in diesem Jahr wahrschein-lich nur einen Konnektoranbieter geben wird, ist sicherlich keine op-timale Voraussetzung. Wir gehen aber davon aus, dass es im Früh-jahr weitere Anbieter geben wird, die den Markt beleben und so für eine notwendige Produktauswahl für die Praxen sorgen.

Was sind die größten Risiken bei dem Projekt Telematikinfra-struktur? Und von welchen Vor-teilen können Praxen profitieren?

Die Digitalisierung bietet viele Chancen für die Versorgung, sie darf aber kein Selbstzweck sein. Wir müssen darauf achten, dass die technischen Anwendungen auf die Bedürfnisse der Praxen ausge-richtet sind. Ein wirklicher Mehr-wert für die Praxen wird die Ein-führung der medizinischen Anwen-dungen, zum Beispiel der elektro-nische Medikationsplan, sein. Das größte Potenzial bietet die elektro-nische Patientenakte (ePA). Sie kann zu einer besseren Kommuni-kation beitragen und so die Quali-tät und Effizienz der Versorgung steigern. Dies hat ja auch der bay-rische Ärztetag gerade bestätigt. Grundsätzlich gilt für uns aber im-mer als Voraussetzung, dass die Interoperabilität und der Nutzen garantiert sind. Für einen vernetz-ten Informationsfluss sind einheit-liche Standards ein Muss. Und hier hinkt die Industrie – aus welchen Gründen auch immer – noch erheb-lich hinterher. Dies gilt übrigens auch für die Basis jeglicher Ver-netzung, gerade auf dem Land, näm-lich den notwendigen 5G-Netzen.

Herr Dr. Kriedel, vielen Dank für das Gespräch!

Interview Marion Munke (KVB)

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TITELTHEMA

Dr. med. Dipl. theol. Manfred Diensberg hat im Gebiet der KV Westfalen-Lippe (KVWL) zur Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) als einer von mehreren Ärzten an der Erprobung des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM) teilgenommen. KVB FORUM hat ihn zu seinen Erfahrungen und zu Tipps für bayerische Praxen befragt.

„NUTZEN FÜR ARZT UND PATIENT NICHT AUSREICHEND VORHANDEN“

Herr Dr. Diensberg, warum haben Sie sich für die Erprobung des VSDM zur Verfügung gestellt? Inwieweit haben Sie sich vorher bereits mit dem Thema Telematik-infrastruktur beschäftigt?

Schon in den 90er-Jahren habe ich als IT-Beauftragter des Berufsver-bands immer wieder die Erfahrung gemacht, dass sowohl die Telema-tikanforderungen von Politikern als auch die Methodenumsetzung von Technikern nicht praxiskompatibel

waren. Sie haben meist die Arbeits-abläufe mehr behindert als den Ärzten und Patienten genutzt. Schon um das Jahr 2000 herum habe ich am Vorabend einer „Medica“-Er-öffnung vor mehreren Hundert Kassen- und Technikvertretern die Technikeuphorie gebremst und ih-nen vorgerechnet, dass bei mehr als hundert Patientenkontakten pro Tag die Zeitkapazitäten durch verlängerte Karteneinlesezeiten und Rezepteinzelsignaturen hoff-nungslos überfordert sein werden. Als Mitglied des IT/eHealth-Aus-schusses der KVWL kann ich dazu beitragen, dass unsichere und nicht praktikable Ansinnen, die seitens der Politik und den Kassen an mei-ne Kollegen herangetragen werden, durch Resolutionen und Gesprä-che zurückgewiesen werden.

Bei der jetzigen Erprobung des Versichertenstammdatenmanage-ments wollte ich wissen, ob die entwickelten Methoden problem-los in die Praxis integrierbar sind.

Die Erprobung der Komponen-ten in der Praxis erfolgte ja mit Echtdaten. Gab es hier von Ihrer Seite aus zu irgendeinem Zeit-punkt Bedenken, dass zum Bei-spiel in Sachen Datenschutz etwas schieflaufen könnte?

Nein. Die Anforderungen an den Datenschutz haben im Telematik-system zurzeit die höchstmögliche Sicherheitsstufe, höher jedenfalls als die bisherige Absicherung ge-gen Kartenmissbrauch und Schutz der Sozialdaten durch leicht zu öffnende Briefe oder Zahlendreher beim Faxversand.

Die Testregionen dienen dazu, Praxistauglichkeit, Datenschutz, Interoperabilität, Kompatibilität und Stabilität der TI zu überprü-fen. Wie fällt diesbezüglich Ihr persönliches Praxisfazit aus?

Beim Test des VSDM sind Daten-schutz, Interoperabilität und Kom-patibilität auch innerhalb verschie-dener Praxisverwaltungssysteme (PVS) gegeben – allerdings nutzt das nur den Kassen. Den Austausch der für die Behandlung wichtigen Daten wie Diagnosen, Medikamen-te und sonstigen strukturierfähigen Daten sehe ich in naher Zukunft noch nicht. Der Nutzen für Arzt und Patient ist bisher nicht ausrei-chend vorhanden. In der Erprobung hatten unsere Medizinischen Fach- angestellten einen deutlichen zeit-lichen und logistischen Mehrauf-wand zu bewältigen. Der „norma-le“ Einlesevorgang der eGK dauert einige Sekunden länger. Dies stellt

Manfred Diens-berg ist Facharzt

für Allgemein-medizin in

Wetter und Lehr- beauftragter an

der Ruhr-Univer-sität Bochum.

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K VB FORUM 12/2017

TITELTHEMA

noch kein Problem dar. Schlimmer sind die Leseprobleme, die in ers-ter Linie durch veraltete eGK be-dingt sind.

Wie gut hat der Einsatz der TI in Ihrer Praxis ganz konkret funk-tioniert? Wie stabil läuft das System? Gab oder gibt es Stö-rungen im Praxisablauf? Besteht aus Ihrer Sicht Verbesserungs-bedarf?

Es gab bei mir in der Praxis meh-rere Probleme: Erstens hatten zir-ka 20 Prozent der Patienten eine alte eGK, die beim Versicherten-stammdatenabgleich abgewiesen wurden. In diesen Fällen mussten wir das Ersatzverfahren anwenden.

Zweitens fiel leider der Konnektor öfter aus. Das PVS wurde dabei vielfach zum Absturz gebracht und musste neu gestartet werden. Die Ergebnisse der Erprobung wurden von der gematik ausgewertet und führen nun zu besseren Bedingun-gen für den Wirkbetrieb. Die An-forderungen an die Industrie (Kon-nektor-, PVS-Anbieter) wurden ge-schärft. Außerdem hat die gematik der alten eGK der ersten Genera-tion zum 1. Juli 2017 die Zulassung entzogen.

Das dritte Problem zeigte sich in der Installation der Komponenten und der Anbindung an das PVS. Dies war für die Techniker eine neue Herausforderung und dauerte sehr lange: zirka neun Stunden. Kurz darauf wurde bei uns auf Voice over IP (VoIP) umgestellt, was wiederum den Einsatz des Technikers bedingte. Die Erfahrun-gen des Testlaufs sollen zu deut-lich beschleunigten Installations-verfahren führen.

Viele Ihrer Kollegen kritisieren am VSDM, dass sie die Aufgabe der Kassen erledigen müssen. Wie beurteilen Sie diese Kritik?

Wie einfach oder kompliziert gestaltet sich der Abgleich der Versichertenstammdaten im Praxisalltag?

Die Kritik der Kollegen teile ich voll und ganz. Wir sind nicht Ange-stellte der Kassen für deren Admi-nistration der Karten! Wir erheben medizinische Daten, be- und ver-arbeiten sie, wollen sie kollegial untereinander austauschen. Der VSDM-Abgleich kostet uns viel Zeit, die wir sinnvoller und patienten-naher für medizinische Diagnostik und Therapie verwenden müssten!

Gab es seitens Ihrer Patienten Nachfragen zur TI? Haben Sie den Eindruck, dass die Versi-cherten von ihren Krankenkassen ausreichend informiert wurden?

Nachfragen zur TI gab es so gut wie gar nicht, der Kenntnisstand der Patienten liegt bei Null, auch auf Nachfrage. Eine eventuelle Infor-mation durch die Kassen scheint bei den Patienten nicht auf frucht-baren Boden zu fallen, zumal diese im Krankheitsfall nicht ein hochre-zeptives Interesse an formalen Din-gen haben wie Politiker und Funk-tionäre, sondern nur an schneller und effektiver Behandlung.

Was können Sie Ihren bayeri-schen Kollegen, denen der Ein-satz der TI in ihren Praxen ja noch bevorsteht, als hilfreiche Tipps mit auf den Weg geben? Was sollten sie beachten, an wen sollen sie sich wenden?

Meinen bayerischen Kollegen möch-te ich Folgendes raten: Schauen Sie sich Geräte und Begleitange-bote genau an, zum Beispiel bei Ver-anstaltungen oder anhand von Info-aussendungen der KVB. Sprechen Sie sich mit Ihrem PVS-Anbieter wegen möglicher Kompatibilitäts-problemen bei den Geräten ab, sobald Sie ein Gerät in die engere

Wahl gezogen haben. Rüsten Sie Ihr Telefonsystem vor der Installa-tion des Konnektors auf VoIP um, um sich doppelte Installationszeiten und höhere Rechnungen zu erspa-ren. Planen Sie für die Installation einen Wochentag ein, an dem Sie nicht so viele Patienten wie üblich behandeln. Lassen Sie sich die tele-fonische Hotline-Nummer Ihres IT-Einrichters und eventuell der Tele-matikabteilung der KVB geben und halten Sie diese parat. Lassen Sie sich und Ihr Praxisteam in die Be-dienung der Geräte und den Stör-fall unterweisen und machen Sie sich unbedingt Notizen dazu. Sammeln Sie Infos und Beschrei-bungen, zum Beispiel IP-Nummern, Gerätekennworte etc. von Geräten und Vorgängen in einer schnell greifbaren Mappe. Suchen Sie in Ihrem Bereich (KV, Ortsverein, Be-rufsverband, PVS-Anwender) be-sonders technikaffine „kollegiale Referenzpraxen“, die Sie im Not-fall auch persönlich bei Fragen kontaktieren dürfen.

Herr Dr. Diensberg vielen Dank für das Gespräch!

Interview Redaktion

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K VB FORUM 12/2017

TITELTHEMA

KVB FORUM hat sich mit den Vertretern von vier Praxen in Bayern unterhalten und gefragt, welche Hoffnungen sie in die neue Telematikinfrastruktur (TI) setzen, welche Befürchtungen sie haben und vor allem, wie sie sich konkret darauf vorbereiten. Geantwortet haben haus- und fachärztlich tätige Kollegen aus kleineren und größeren Praxen. Die Antworten spiegeln auch die verschie-denen Organisationsformen wider und zeigen, dass mit den zukünftigen Einsatz-möglichkeiten viele unterschiedliche Erwartungen verknüpft sind.

ABWARTEN ODER AKTIV WERDEN?

Herr Dr. Carl, Sie sind nieder- gelassen in einer Praxisgemein-schaft für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie in Kitzingen. Neben Ihrem berufspolitischen Engagement als 1. Landesvor-sitzender des Berufsverbands Deutscher Nervenärzte in Bayern sind Sie auch Regionaler Vor-standsbeauftragter der KVB für Unterfranken. Die Diskussionen über die Etablierung einer Tele-matikinfrastruktur im Gesund-heitswesen begleiten Sie seit vielen Jahren. Vor welchen Her-ausforderungen stehen die baye-rischen Praxen im Jahr 2018?

Die geplante Telematikinfrastruktur soll unter anderem den Informati-onsfluss zwischen Ärzten, Kranken-häusern, Apotheken, Krankenkas-sen und Kassenärztlichen Vereini-gungen verbessern und damit die

Behandlung der Patienten vereinfa-chen. Weitergehende Digitalisierung könnte grundsätzlich auch die Ar-beit in unseren Praxen rationalisie-ren und erleichtern. So wie es jetzt aussieht, verrichten wir mit dem Patientenstammdatenmanagement als der ersten gesetzlich geforder-ten Anwendung der Telematikinfra-struktur lediglich unbezahlte Hilfs-dienste für die Krankenkassen. Die notwendigen zusätzlichen Hard-ware-Komponenten befinden sich noch nicht zertifiziert auf dem Markt, von einer Anbietervielfalt ganz zu schweigen. Weitere An-wendungen wie elektronische Pa-tientenakte, elektronisches Rezept, elektronischer Arztbrief müssen erst noch entwickelt werden be-ziehungsweise stecken in den Kin-derschuhen oder erfordern zeit- und kostenpflichtigen Zusatzauf-wand, zum Beispiel der elektroni-sche Arztausweis. Aus gegenwärti- ger Praxisperspektive sind Kosten- und Installationsaufwand hoch, der unsichere Nutzen liegt in mittelfris-tiger Zukunft.

Wie bereiten Sie sich persönlich in Ihrer Praxisgemeinschaft auf die anstehenden Veränderungen vor?

In unserer Praxis halten wir uns durch viele verschiedene Informa-tionsquellen auf dem Laufenden.

Wir folgen dem Rat der KVB und erwerben derzeit weder zusätzli-che Hardware noch Software- anpassungen. Viele Fragen lassen sich noch nicht sicher beantwor-ten, beispielsweise was mit bishe-rigen KV-SafeNet*-Anschlüssen geschieht und ob der neue Konnek-tor VPN-tunnelfähig für Bereit-schaftsdienst- und Heimanwen-dung ist. Zu allem Überfluss möch-te die Telekom in diesen Monaten viele Praxen auf IP-Anschlüsse umstellen. Hier ist mit dem Be-treuer der Telefonanlage und dem Anbieter des Praxisverwaltungs-systems zu klären, ob die IP-Um-stellung besser vor oder nach der Einführung der Telematikinfrastruk-tur in der Praxis erfolgen sollte, keinesfalls jedoch gleichzeitig.

Herr Dr. Carl, vielen Dank für das Gespräch!

*Bitte beachten Sie, dass KV-SafeNet nicht mit der Firma SafeNet, Inc., USA, in firmenmäßiger oder vertraglicher Verbindung steht.

Dr. med. Gunther Carl sieht bei der aktuellen

Gestaltung der TI die Gefahr,

dass die Praxen unbezahlte Hilfs-

dienste für die Krankenkassen

übernehmen.

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TITELTHEMA

Herr Dr. Schaller, Ihre internis-tische Praxis in München kon-zentriert sich auf die hausärzt- liche Versorgung an einem hoch-frequentierten Standort Mün-chens, dem Pasinger Bahnhof, mit viel „Laufkundschaft“, von der oftmals keine Vorinformatio-nen vorliegen. Was halten Sie in Bezug auf Ihre Praxisabläufe und den Kommunikationsbedarf mit anderen Behandlern von den An-wendungen „eArztbrief“, „Not-falldatensatz“ und „Medikations-plan“, die im Rahmen der Tele-matikinfrastruktur noch kommen sollen?

Das schnelle Einpflegen von exter-nen Befunden in die elektronische Karteikarte des Patienten, das kein Sortieren und Einscannen der täg-lichen Papierpost mehr erfordert, spart natürlich Zeit. Gut leserliche Dokumente in der Karteikarte tra-gen wesentlich zu einer übersicht-lichen Patientenakte bei.

Das sofortige Einsehen von notfall- relevanten Informationen, also bei-spielsweise Diagnosen, Medikation, Allergien und Unverträglichkeiten, ist extrem hilfreich – gerade bei

Patienten, die erstmals die Praxis aufsuchen.

Uns als Hausarztpraxis hilft es auch enorm, wenn wir beispielsweise die fachärztlichen Medikationen unse-rer Patienten rasch in ihre Kartei-karten eintragen können. Eine Be-dingung dafür ist aber, dass auch die Fachärzte zwingend den Medi-kationsplan erstellen. Dies wäre ein großer Fortschritt in der gemein-samen Patientenführung. Voraus-setzung ist, dass alle im Besitz eines Barcodescanners sind, was aller-dings mit Zusatzkosten verbunden ist.

Wie sehen Ihre Planungen in Bezug auf die Anschaffung und Einrichtung der erforderlichen technischen Komponenten aus?

Ich fühle mich in Bezug auf unsere Praxis-IT durch mein Systemhaus und die KVB gut beraten. Notfall-datensatz, Medikationsplan und Telematikinfrastruktur sind bei mir bereits abgearbeitete To-dos. Beim eArztbrief bin ich vorberei-tet, aber hier sind die Fachärzte in der Bringschuld für die zu liefern-den Datensätze. Immer noch be-

komme ich handschriftliche und unleserliche Facharztberichte. Man-che Vorabberichte von Kranken-häusern sind aber auch nicht hilf-reicher.

Zwar kosten alle angesprochenen Maßnahmen Zeit und Geld. Es sind meiner Meinung nach aber Investi-tionen, die sich langfristig für alle Beteiligten, also für Patienten, Ärz-te und KVB, auszahlen. Absolut falsch wäre es, sich als Arztpraxis vor der Digitalisierung unserer Ge-sellschaft zu verstecken.

Herr Dr. Schaller, vielen Dank für das Gespräch!

Herr Schweiger, Sie sind Ge-schäftsführer der Gemeinschafts-praxis Dr. Luttke und Kollegen in München, die Leistungen zur Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie an insgesamt sieben Standorten in München anbietet. Bei Ihnen arbeiten ins-gesamt 25 Ärzte und 110 weite-re Angestellte. Sie sind für die Gesamtorganisation und IT zu-ständig. Was erwarten Sie sich von einer zukunftsorientierten Telematikinfrastruktur?

Ich erhoffe mir eine Vernetzung sämtlicher Leistungserbringer, um

ohne zusätzlichen Aufwand alle für eine optimale Patientenversor-gung notwendigen Informationen jederzeit verfügbar zu haben.

Können Ihrer Meinung nach die von der gematik geplanten Struk-turen diese Erwartungen erfül-len? Was wünschen Sie sich ge-rade im Hinblick auf Ihre speziel-le Praxissituation?

Wir verfügen heute bereits über die Möglichkeit, unsere Bild- und Be-funddaten den Zuweisern und Pa-tienten ortsunabhängig in Echtzeit und online zur Verfügung zu stellen.

Martin Schweiger erwartet, dass sich die täglichen Arbeitsabläufe vereinfachen.

Dr. med. Ulrich Schaller will die Chancen der Telematikinfra-struktur für sei-ne Praxis aktiv nutzen.

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TITELTHEMA22

K VB FORUM 12/2017

Abgleich der Patienten- und Versi-chertendaten mit den Krankenkas-sen wird Leistungsmissbrauch in Zukunft nahezu unmöglich sein. Noch spannender werden aber die weiteren Schritte, wenn Medika-mentenpläne, Unverträglichkeiten und Allergien sowie andere wichti-ge Daten von allen am Gesund-heitssystem beteiligten Stellen ab-geglichen und aktualisiert werden können. Ein Wunsch von mir wäre auch die digitale Speicherung der Impfdokumentation, da der her-kömmliche Impfpass aus meiner Sicht nicht mehr zeitgemäß ist und in seiner jetzigen Form ein hohes Fehlerrisiko aufweist.

Herr Dr. Schacher, vielen Dank für das Gespräch!

Interviews Markus Kreikle (KVB)

Herr Dr. Schacher, Sie sind seit dem Jahr 2009 in Nürnberg niedergelassen. Ihre Praxis deckt das komplette Spektrum einer „normalen“ hausärztlichen Inter-nistenpraxis ab. Erwarten Sie, dass sich Ihr Praxisalltag oder einzelne Prozesse durch die ge-plante Telematikinfrastruktur stark verändern werden?

Eine starke Veränderung erwarte ich nicht. Unsere Praxis betreut derzeit zirka 2.300 Patienten. Da kann man sich vorstellen, dass vor allem zum Quartalsanfang das An-legen von Neupatienten, sowie das Einlesen der Daten von Stamm-patienten zügig ablaufen muss. Wichtigste Voraussetzungen für einen reibungslosen Praxisablauf sind aus meiner Sicht die einwand-freie Funktion von Soft- und Hard-ware. Ob das der Fall sein wird, zeigt sich dann erst unter „Real-life-Bedingungen“.

Wie beurteilen Sie das Versicher-tenstammdatenmanagement (VSDM), das als erste Anwen-dung eingeführt wird?

Das VSDM wird für uns Leistungs-erbringer deutlich mehr Sicherheit bieten. Durch den direkten Online-

Dazu erhalten Zuweiser und Patient einen entsprechenden Login mit Passwort. Mehr ist nicht erforder-lich. Der Zuweiser hat somit be-reits lange, bevor der Patient mit Bildausdrucken oder einer DVD zu ihm kommt, die Möglichkeit, sich ein genaues Bild über die Erkran-kung zu machen, ohne eine DVD in sein System einspielen zu müs-sen. Aber auch Ärzte, die zu einem späteren Zeitpunkt involviert wer-

den, können auf diesem Weg jeder-zeit diese Informationen erhalten. Für alle Beteiligten werden somit die Prozesse deutlich vereinfacht und vor allem schneller.

Meine Erwartung ist, dass der Datenaustausch unter allen nieder-gelassenen und stationären Ein-richtungen praktikabel zur Verfü-gung gestellt wird. Die Transparenz erhöht sich, die täglichen Arbeits-

abläufe werden deutlich verein-facht. Mühsame Anforderungen von Voruntersuchungen, Labor-werten und Informationen zu Vor-erkrankungen würden wegfallen und das Befundmanagement könnte auf elegante Weise gelöst werden.

Herr Schweiger, vielen Dank für das Gespräch!

Dr. med. Christian Schacher for-

dert auch eine digitale Speiche-

rung der Impf- dokumentation.

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23GESUNDHEITSPOLITIK

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F ür zukünftige Hausärzte wer-den unter dem Dach des Kompetenzzentrums regel-

mäßig die Weiterbildung begleiten-de Seminare angeboten. Jedem Teilnehmer soll die Möglichkeit von vier ganztägigen Veranstaltungen pro Jahr angeboten werden. Zu-nächst finden die Begleitseminare in München, Nürnberg und Würz-burg statt. Ab 2018 soll das Ange-bot auch auf weitere Standorte aus-geweitet werden. Ergänzend zur praktischen Weiterbildung in der Allgemeinmedizin sollen die Semi-nare dem Erwerb, der Vertiefung und der kontinuierlichen Weiter-entwicklung von facharztspezifi-schen Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten dienen. Es werden sowohl spezifische Weiterbildungs-themen aus der Allgemeinmedizin als auch facharztübergreifende In-halte angeboten. Zusätzlich wird ein Mentoringprogramm aufge-legt: Jedem jungen Arzt in Weiter-bildung soll ein erfahrener haus-ärztlicher Kollege zur Seite gestellt werden. Ziel des Mentorings ist es, die individuelle berufliche Ent-wicklung, Vernetzung und Koope-ration für die ärztliche Tätigkeit im ambulanten Setting zu unterstüt-zen. Die Mentoren erhalten dabei ebenfalls regelmäßige Schulungen und Supervisionen.

Das Kompetenzzentrum bietet zu-dem Train-the-Trainer-Seminare für weiterbildungsbefugte Ärzte an, um diese in ihrer Rolle zu stärken und so die Qualität der Weiterbildung in der Praxis zu optimieren. Weiter-bilder erhalten dabei die Möglich-keit, ihre Lehr- und lerntheoretischen Fachkompetenzen kontinuierlich weiterzuentwickeln. Die Anerken-nung der Fortbildungsprogramme für Weiterbilder als ärztliche Fort-bildungsmaßnahmen und die Be-wertung mit CME-Fortbildungs-punkten wird angestrebt.

Der Vorstandsvorsitzende der KVB, Dr. med. Wolfgang Krombholz, zeigte sich erfreut über den Start des Gemeinschaftsprojekts: „Die Etablierung eines Kompetenzzent-

rums ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der hausärztlichen Ver-sorgung in Bayern. Ich bin froh, dass es gelungen ist, alle Kooperations-partner von diesem Unterfangen zu überzeugen und mit im Boot zu haben.“ Sämtliche Maßnahmen des Weiterbildungszentrums wür-den auf einen fachlichen und per-sönlichen Kompetenzzuwachs der Ärzte in Weiterbildung abzielen, aber eben auch die medizindidaktische Qualifikation der Weiterbilder för-dern. So solle eine nahtlose An-bindung zwischen Studium und all-gemeinmedizinischer Weiterbildung erleichtert und gefördert werden.

Das Kompetenzzentrum Weiterbil-dung Bayern ist am Allgemeinme-dizinischen Institut des Universi-tätsklinikums Erlangen angesiedelt. Leiter der Einrichtung ist Dr. med. Marco Roos. Die Angebote des Zentrums sind für angehende All-gemeinmediziner kostenfrei. Die Finanzierung erfolgt auf Basis des Paragrafen 75a SGB V gemeinsam durch Krankenkassen und KVB.

Kontakt per E-Mail an [email protected].

Janina Bär und Ariane Schreiber (beide KVB)

Die KVB hat zusammen mit der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), der Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin (KoStA), dem Bayerischen Hausärzte-verband e. V. (BHÄV) und den Lehrstühlen für Allgemeinmedizin der Universi-täten in München und Erlangen-Nürnberg Mitte Oktober das Kompetenzzent-rum Weiterbildung Bayern gegründet. Die Angebote des Kompetenzzentrums zielen auf die inhaltliche Qualität der Weiterbildung Allgemeinmedizin ab und ergänzen die bereits bestehenden Maßnahmen der Kooperationspartner.

KOMPETENZZENTRUM WEITER-BILDUNG BAYERN GEGRÜNDET

Wolfgang Krombholz lobt das gemeinsame Projekt der Kooperations-partner.

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GESUNDHEITSPOLITIK 24

Unter diesem Motto fand vom 12. bis 13. Oktober in München der 16. Euro-päische Gesundheitskongress statt. Zahlreiche Experten aus dem In- und Aus- land nutzten die Gelegenheit, um vor allem darüber zu diskutieren, inwieweit das Gesundheitswesen mit Blick auf eine nachhaltige Finanzierung, den demo-grafischen Wandel, den Zugang zu medizinischen Innovationen und der not-wendigen Digitalisierung zukunftsfähig ist.

DAS GESUNDHEITSSYSTEM GERECHT UND ZUKUNFTSFÄHIG GESTALTEN!

Ü ber 950 Fachbesucher aus zehn Ländern, davon die meisten aus Deutschland

und den angrenzenden Nachbar-staaten, waren auch in diesem Jahr wieder ins Münchner Hilton Hotel am Tucherpark gekommen, um sich mit 150 Referenten in 26 Foren über zukunftsweisende Lösungsansätze aus dem In- und Ausland auszu-tauschen. Aus Sicht der KV Bayerns besonders interessant waren die

Veranstaltungen mit Beteiligung des KVB-Vorstands. So stand für den KVB-Vorstandsvorsitzenden Dr. med. Wolfgang Krombholz am ersten Veranstaltungstag das The-

ma „Brücken statt Mauern bauen: Integrierte Versorgungsplanung statt Krankenhausplanung“ auf dem Programm. Der KV-Chef war jedoch wegen eines kurzfristig an-beraumten Termins in Berlin ver-hindert und wurde von Martin De-genhardt, politischer Referent und Hauptstadtrepräsentant der KVB, vertreten.

Die von Professor Heinz Lohmann moderierte Veranstaltung startete zunächst mit einem Vortrag von Dr.-Ing. Thomas Schael, General-direktor des Südtiroler Sanitäts-betriebs, der einen Dreijahresplan zur Neugestaltung der Südtiroler Gesundheitsversorgung vorstellte. 2015 hatte die Südtiroler Landes-regierung eine umfangreiche Re-form ihres Gesundheitswesens mit dem Schwerpunkt „Integrierte Versorgung“ beschlossen. Hierfür musste als Grundlage zunächst eine einheitliche IT-Infrastruktur geschaffen werden. Jeder Südtiro-ler erhielt eine elektronische Pa- tientenakte, in der nun die diagnos-tischen Befunde vom Labor oder Radiologen direkt digital abgelegt werden. Das Hauptziel ist die Schaffung eines integrierten Ver-sorgungssystems, in dem die am-

bulante Gesundheitsversorgung eng mit der Versorgung im Kran-kenhaus verzahnt ist.

Anschließend stellte Martin Degen- hardt in Vertretung von KVB-Chef Krombholz dessen Gedanken zur sektorenübergreifenden Bedarfs-planung vor. Bevor man über das Thema diskutieren könne, so De-genhardt, gelte es zunächst fest-zulegen, welche Versorgung und welche Versorgungsstruktur ge-wünscht seien. Und natürlich ma-che es einen Unterschied, ob me-dizinische Versorgung aus Sicht des Krankenhauses oder der des ambulanten Bereichs gedacht würde. Dass für die KVB das Pos-tulat „ambulant vor stationär“ gel-te, müsse nicht extra betont wer-den. Wobei die Politik immer öfter versuche, eher den stationären Sektor zu stärken, indem selbst finanziell marode Krankenhäuser künstlich am Leben erhalten wür-den oder Kliniken immer mehr am-bulante Behandlungen überneh-men dürften, die eigentlich in die Praxen gehörten. Das sei sowohl aus Praxis- als auch aus Patienten-sicht nicht akzeptabel. „Das we-sentliche Ziel der integrierten Be-darfsplanung sollte eine gute am-

Das vielfältige Programm des Europäischen Gesundheits-

kongresses stieß wieder

auf großes Interesse.

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GESUNDHEITSPOLITIK

Pedro Schmelz stellte die Vor-teile dar, die die Weiterentwick-lung des Ärztli-chen Bereit-schaftsdienstes durch die KVB für Ärzte und Patienten mit sich bringt.

bulante Versorgungsstruktur sein, die auch in der Lage ist, ambulant-sensitive Krankenhausfälle mittel-fristig in den ambulanten Bereich zu überführen“, so der KVB-Haupt- stadtrepräsentant. In der derzeiti-gen Situation hätten die ambulan-ten Aktivitäten der Kliniken deutli-che Auswirkungen auf den ambu-lanten Sektor, weshalb den KVen bei der Krankenhausplanung ein Mitspracherecht eingeräumt wer-den müsse, wie dies in einigen Bundesländern bereits der Fall sei.

Andreas Storm, Vorstandsvorsitzen-der der DAK Gesundheit, skizzierte im Anschluss das idealtypische Modell aus Sicht der Krankenkas-sen und forderte eine Neuordnung des ambulant-stationären Grenz-bereichs. Hierfür sei es unter ande-rem notwendig, die Versorgungs-funktion von Ambulanzen zu klären und die Versorgung in der gemein-samen Selbstverwaltung zu gestal-ten. Storm forderte unter anderem mehr wettbewerbliche Gestaltungs-freiheiten der Kassen und verkün-dete das Ziel, bis zum Jahr 2021 zehn Prozent aller Patienten sek-torenübergreifend zu versorgen.

Das idealtypische Modell aus Sicht der Krankenhäuser präsentierte Dr. med. Thomas Egginger, Ärztli-cher Direktor der Kliniken Nord-oberpfalz AG. Zunächst plädierte er dafür, auch unrentable Kranken-

häuser besonders in ländlichen Re-gionen zu erhalten, um die Attrak-tivität dieser Landstriche nicht völ-lig zu beschädigen. Als Hemmnis-se einer integrierten Versorgung nannte er unter anderem eine sek-torale Bedarfsplanung ohne Berück-sichtigung der anderen Sektoren, eine erschwerte gemeinsame Nut-zung von Räumen und medizini-schen Geräten sowie viele Stolper-steine durch verschiedene juristi-

sche Vorgaben. Sein Appell zum Schluss der Veranstaltung lautete deshalb, die rechtlichen Voraus-setzungen für eine sektorenüber-greifende Versorgungsplanung zu schaffen.

Notfallversorgung im Umbruch

Am zweiten Tag des Kongresses stand – wie bereits in den Jahren zuvor – in einer der Veranstaltungen die ambulante Notfallversorgung im Fokus. Professor Dr. rer. pol. Günter Neubauer, Direktor des Instituts für Gesundheitsökonomik in München, moderierte in gewohnt sachlicher Manier die teils kontro-verse Diskussion um die zukünftige Ausrichtung und die jeweiligen Rollen der beteiligten Akteure.

Dem ersten stellvertretenden Vor-sitzenden des Vorstands der KVB, Dr. med. Pedro Schmelz, diente das Referat seiner Vorrednerin Dr. med. Brigitte Wrede, die am Beispiel Berlin die marginale Einbindung der Vertragsärzte in die Notfall-versorgung beklagte, als Steilvor-lage, um die wesentlich andere Ausgangslage im Freistaat zu skiz-zieren.

Mit der Reform und der Weiterent-wicklung des Bereitschaftsdienstes habe sich die KVB – so Schmelz – den enormen Herausforderungen rechtzeitig gestellt, um ihren Sicher-stellungsauftrag trotz eines nicht

Martin Degen-hardt (links ne-ben DAK-Chef Andreas Storm) plädierte dafür, dass den KVen bei der Kranken-hausplanung ein Mitspracherecht eingeräumt werden müsse.

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GESUNDHEITSPOLITIK26

K VB FORUM 12/2017

nur für die ländlichen Regionen prognostizierten Ärztemangels zu erfüllen. Der demografische Wan-del, der auch vor der Ärzteschaft nicht haltmacht, und die höhere Morbidität einer älter werdenden Bevölkerung mache es unabding-bar, die Last des Bereitschafts-dienstes auf möglichst vielen Schul-tern gerecht zu verteilen. Weiter-hin müsse eine steigende Anzahl von oftmals nicht Vollzeit arbeiten-den Ärzten berücksichtigt werden sowie die – häufig auch von Politi-kern ins Spiel gebrachten – Be-fürchtungen der Patienten, allzu lange Anfahrtswege zu den Ärzten in Kauf nehmen zu müssen.

Dieses ganze Bündel an Anforde-rungen werde in der Neu- und Um-strukturierung, die bereits seit dem Jahr 2013 läuft und die Ende 2018 im Wesentlichen abgeschlossen sein soll, aufgegriffen. Unter ande-rem spielten dabei der getrennte Sitz- und Fahrdienst sowie der Einsatz von Poolärzten eine wich-tige Rolle. In der Zielstruktur gäbe es schlussendlich 42 Planungs- bereiche mit insgesamt 110 Bereit- schaftspraxen (aktuell 76). Diese könnten von über 99 Prozent der bayerischen Patienten innerhalb von 25 Minuten Fahrzeit erreicht werden. Durch die räumliche An-bindung der Praxen an Kliniken könnten dort auch die Fallzahlen in den Notaufnahmen signifikant gesenkt werden.

Der Geschäftsführer der Bayeri-schen Krankenhausgesellschaft, Siegfried Hasenbein, wollte diesen Ausführungen nicht uneingeschränkt folgen und machte insbesondere auf die aus seiner Sicht unfaire Abklärungspauschale aufmerksam, die das Engagement der Kliniken vor allem in den späten Abend- und Nachtstunden keinesfalls adäquat abdecke.

Online-Hilfe bei Depressionen?

Ebenfalls am zweiten Tag des Kon-gresses diskutierten Experten dar-über, welche neuen Versorgungs-konzepte Krankenversicherungen ihren Patienten im Zeitalter der Digitalisierung anbieten. Dazu konn-ten Schweizer Erfahrungen – vor-getragen von Verena Nold von der Santésuisse – genauso beitragen wie die Online-Angebote einer privaten Krankenversicherung, prä-sentiert von Dr. med. Roman Ritt-weger von der ottonova Holding AG. Sophie Schwab stellte das digitale Versorgungsmanagement der DAK-Gesundheit vor und konzentrierte

sich dabei auf ein Thema, das die alltägliche Arbeit sehr vieler Arzt-praxen berührt: die Versorgung chronischer Wunden, die enorm hohe Kosten verursachen.

Oliver Kirst von Servier Deutschland referierte über das Online-Programm „Deprexis“, das eine begleitende Unterstützung für Patienten liefern will, die zu Depressionen neigen.

Die Moderatorin der Veranstaltung, Dr. med. Claudia Ritter-Rupp – zweite stellvertretende Vorsitzen-de des Vorstandes der KVB – be-tonte in der anschließenden Dis-kussion, dass man sehr darauf ach-

ten müsse, zwischen Online-Ange- boten zum Selbstmanagement und eigentlichen Psychotherapien zu unterscheiden. Auch hätten sich die Zugangsmöglichkeiten zu Psy-chotherapien seit der Psychothe-rapiereform flexibilisiert und nicht nur hinsichtlich ihrer Transparenz verbessert. Die Versorgungslage entspräche nicht mehr den ge-nannten Zahlen des Jahres 2005. Darüber hinaus müssten Wirksam-keitsstudien, die den Nutzen von Online-Angeboten untersuchen, sehr genau auf ihre Aussagekraft hin überprüft werden. Ein Online-Angebot könne ihrer Einschätzung nach eine Psychotherapie und den

echten Kontakt von Mensch zu Mensch keinesfalls ersetzen.

Podiumsteilnehmer Albrecht Stad-ler, niedergelassener Psychothera-peut in München, plädierte dafür, bei aller Begeisterung für digitale Innovationen gerade in der Psycho-therapie die immense Bedeutung der persönlichen Beziehung von Patient und Therapeut nicht außer Acht zu lassen, da insbesondere in Beziehungsstörungen die Ursache vieler psychischen Erkrankungen begründet liege.

Marion Munke, Markus Kreikle (beide KVB)

Claudia Ritter-Rupp hob die

Wichtigkeit der persönlichen Be-ziehung in einer Psychotherapie

hervor.

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I m November 2015 hat der Lan-desausschuss der Ärzte und Krankenkassen festgestellt, dass

aufgrund der Altersstruktur der im Planungsbereich tätigen Kinder- und Jugendpsychiater eine drohen-de Unterversorgung in Oberfranken-Ost besteht. Um die Ansiedlung neuer Kollegen unterstützen zu können, hat der Vorstand der KVB beschlossen, ein Förderprogramm für diesen Planungsbereich auszu-schreiben (siehe Infokasten). Neben Hilfen zur Ansiedlung beziehungs-weise Anstellung von Kinder- und Jugendpsychiatern in der Region werden auch Förderungen für die bereits tätigen Kinder- und Jugend-psychiater angeboten. Darüber hi-naus unterstützt die KVB die Weiter-bildung des ärztlichen Nachwuch-ses im betroffenen Planungsbereich. Sollten Sie Interesse an einer Tätig-keit im Planungsbereich Oberfran-ken-Ost haben, stehen unsere Be-rater vor Ort bei Fragen rund um die Niederlassung und die Förder-maßnahmen gerne zur Verfügung.

Laura Schramm (KVB)

Der Planungsbereich Oberfranken-Ost sucht Kinder- und Jugendpsychiater, die sich vorstellen können, im – landschaftlich reizvollen – hohen Norden des Frei-staats zu arbeiten. Zum Planungsbereich gehören die Städte Bayreuth und Hof sowie die Landkreise Bayreuth, Hof, Wunsiedel im Fichtelgebirge und Kulmbach.

OBERFRANKEN HOFFT AUF KINDER- UND JUGENDPSYCHIATER

Finanzielle Fördermaßnahmen der Sicherstellungsrichtlinie der KVB im Planungsbereich Oberfranken-Ost für die Fachgruppe der Kinder- und Jugendpsychiater

Zuschuss zur Niederlassung/Praxisnachbesetzung mit einmalig bis zu 60.000 Euro

Zuschuss zur Zweigpraxis mit einmalig bis zu 15.000 Euro

Zuschuss zur Anstellung eines Kinder- und Jugendpsychiaters mit bis zu 4.000 Euro pro Quartal

Zuschuss zur Praxisfortführung (ab dem 63. Lebensjahr) mit bis zu 4.500 Euro pro Quartal

Zuschuss zur Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten mit bis zu 2.400 Euro pro Monat für die Dauer der Weiterbildung

Oberfranken-Ost

Oberfranken-West

Quelle: Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung, Nr. 724/16; http://vermessung.bayern.de/file/pdf/7203/Nutzungsbedingungen_Viewing.pdf

27VERSORGUNG FÖRDERN

K VB FORUM 12/2017

Michaela HofmannPersönliche Beratung zur Praxisführung

Telefon 09 21 / 2 92 – 2 29 E-Mail [email protected]

Iris PüttmannPersönliche Beratung zur Praxisführung

Telefon 09 21 / 2 92 – 2 70 E-Mail [email protected]

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VERSORGUNG FÖRDERN28

K VB FORUM 12/2017

„Es bieten sich auch Kooperationsmöglichkeiten mit regionalen Ärztenetzen.“

Interview mit Dr. iur. Oliver Bär, Landrat des Landkreises Hof

zu herausragenden Freizeit- und Kulturangeboten wie etwa bei den Naturparken Frankenwald und Fich-telgebirge oder bei den renommier-ten Hofer Filmtagen – und das alles bei niedrigen Lebenshaltungskos-ten. In fachlicher Hinsicht bieten wir eine wachsende Gesundheits-struktur, eine ambulante palliative Versorgung, Kooperationsmöglich-keiten in den regionalen Arztnetzen, den Weiterbildungsverbund Hof-Hochfranken sowie den ambulant-stationären Datenaustausch.

Welche Hilfen gibt es vonseiten des Landkreises beziehungs- weise der einzelnen Gemeinden, um geeignete, unter Umständen auch barrierefreie Praxisräume sowie Wohnraum zu finden?

Wir wollen bestmögliche Unter-stützung bieten. Dies beginnt bei den Praxisräumen und geht über Hilfestellungen bei der Immobilien-

Herr Dr. Bär, warum sollte sich ein junger Kinder- und Jugend-psychiater für den Landkreis Hof als Lebensmittelpunkt ent-scheiden?

Wir haben eine hohe Lebensquali-tät, angefangen von einer hervor-ragenden Kinderbetreuung bis hin

auswahl bis hin zur Begleitung bei Projektwünschen und Werbemaß-nahmen.

Wo kann Ihr Landkreis beispiels-weise bei der Arbeitsstelle für den Lebenspartner und bei der Kinderbetreuung unterstützen?

Ein Ansprechpartner bei uns wird Interessenten bei der Suche nach der passenden Arbeitsstelle be-gleiten. In Sachen Kinderbetreu-ung sind unsere Kommunen her-vorragend aufgestellt.

Gibt es die Möglichkeit, mit Ih-nen im Vorfeld auch ein per-sönliches Gespräch zu führen?

Dafür stehe ich sehr gerne bereit.

Herr Dr. Bär, vielen Dank für das Gespräch!

Interview Markus Kreikle (KVB)

Landrat Oliver Bär stellt auch bei der Suche nach geeigneten Praxis-räumen die Unterstützung des Landkreises in Aussicht.

Der Naturpark Frankenwald ge-hört zum Mittel-

gebirgsgürtel Deutschlands und wird von

Touristen und Einheimischen gleichermaßen

geschätzt.

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K VB FORUM 12/2017

VERSORGUNG FÖRDERN

Herr Hübner, wenn Sie sich in die Lage eines jungen Kinder- und Jugendpsychiaters versetzen: Welche Argumente sprechen aus Ihrer Sicht für eine Praxis-gründung im Landkreis Bayreuth?

Grundsätzlich zeigen schon die Wartezeiten für die Patienten, dass Bedarf für weitere Kinder- und Ju-gendpsychiater beziehungsweise Kinder- und Jugendpsychothera-peuten im niedergelassenen Be-reich der Region Bayreuth besteht.

Die Region selbst bietet mit ihren Bilderbuchlandschaften Fichtel-gebirge und Fränkische Schweiz neben den beruflichen Möglichkei-ten ein unvergleichliches Spektrum an Freizeitmöglichkeiten bei bes-ten Verkehrsanbindungen, hoher Lebensqualität, günstigem Wohn-raum und guten Betreuungsange-boten. Eine optimale Vereinbarkeit von Kindererziehung und Beruf ist

„Praxisgründung in einer Bilderbuchlandschaft.“

Interview mit Hermann Hübner, Landrat des Landkreises Bayreuth

bei uns möglich, was vor allem von Familien geschätzt wird.

Können Sie vonseiten des Land-kreises beziehungsweise der einzelnen Gemeinden auch bei der Suche nach – gegebenen-falls auch barrierefreien – Praxis-räumen und Wohnung helfen?

Vorrangig sind die Städte und Ge-meinden im Landkreis bei der Suche nach Wohn- oder Baumöglichkeiten in ihrem Bereich zuständig und gerne behilflich. Soweit der Land-kreis in irgendeiner Form gefordert ist, wird er sich gerne mit einbringen.

Auf welche Unterstützung kann ein Interessent zählen, wenn es um die Suche nach einer Arbeits-stelle für den Lebenspartner oder die Kinderbetreuung geht?

Die beruflichen Möglichkeiten eines Ehepartners müssten im Einzelfall geprüft werden. Hier können wir

im Rahmen unserer Möglichkeiten unterstützend tätig werden.

Stehen Sie möglichen Praxis-gründern im Vorfeld auch für ein persönliches Gespräch zur Verfügung?

Selbstverständlich gerne.

Herr Hübner, vielen Dank für das Gespräch!

Interview Markus Kreikle (KVB)

Landrat Hermann Hübner ist über-zeugt, dass Nach-wuchsärzte die gute Vereinbar-keit von Familie und Beruf in sei-nem Landkreis schätzen werden.

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VERSORGUNGSFORSCHUNG

Krebserkrankungen zählen mit zu den häufigsten Todesursachen in den westli-chen Industrieländern. Jährlich sterben daran über 220.000 Menschen in Deutschland. Auch in der ambulanten Versorgung spielt die Behandlung von onkologischen Patienten eine immer wichtigere Rolle. Anhand der Abrechnungs-daten der KVB beleuchtet der folgende Artikel die Entwicklung der ambulanten onkologischen Versorgung im Freistaat.

AMBULANTE ONKOLOGISCHE VERSORGUNG IN BAYERN

S o behandelten im ersten Quartal 2011 die nieder-gelassenen Ärzte in Bayern

271.000 Patienten, im ersten Quartal 2017 bereits 343.000 Pa-tienten – eine Steigerung um 26 Prozent (Abbildung 1). Mithilfe der ambulanten Abrechnungsdaten ist es möglich, die „administrativen Prävalenzen“, beispielsweise der Onkologiepatienten, zu schätzen. Dabei zeigen sich sehr deutliche Anstiege (bezogen auf die Jahre

2011 bis 2016) bei den einzelnen Krebserkrankungen, zum Beispiel bei Brustkrebs über 20 Prozent und bei Hautkrebs über 35 Prozent. Auch die Patientenzahlen mit ent-sprechenden Arzneiverordnungen aus dem Bereich Onkologika be-stätigen diesen Trend. Trotz teil-weise stagnierender Neuerkrankun-gen (vergleiche Inzidenzangaben zu Krebserkrankungen des Robert Koch-Instituts) beobachtet die KVB in den ambulanten Routinedaten

deutliche Anstiege bei den Präva-lenzen und Behandlungen. Es liegt nahe, auch verbesserte Therapien und eine daraus resultierende höhere Lebenserwartung dafür ver-antwortlich zu machen.

Steigende Patientenzahlen, aber stagnierender Fallwert

Ein besonderes Augenmerk ver-dient in diesem Zusammenhang die Entwicklung der Behandlungs-

Abbildung 1: Patienten mit onkologischer Diagnose: plus 26 Prozent, Patienten mit Verordnungen: plus 32 Prozent. Im Vergleich dazu stieg die Gesamtzahl der Versicherten im betrachteten Zeitraum um vier Prozent. Quelle: KVB, Stand: Oktober 2017

Entwicklung der Patientenzahlen mit onkologischen Diagnosen in Bayern seit 2011

Patienten mit onkologischer Diagnose Patienten mit onkologischer Diagnose und mindestens einer Verordnung

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300

250

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150

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hl P

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1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 4 1 12 3 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

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VERSORGUNGSFORSCHUNG

kosten. Die gesamte Vergütung ärztlicher Leistungen bei onkologi-schen Diagnosen nahm zwischen dem ersten Quartal 2011 und dem ersten Quartal 2017 zwar um knapp 35 Prozent zu (von etwa 103 auf zirka 138 Millionen Euro). Dies ist jedoch wesentlich bedingt durch die steigende Anzahl von Onkologie-patienten. Die Behandlungskosten je Patient stagnieren hingegen annähernd (Steigerung von 380 auf 402 Euro pro Patient im Durch-schnitt).

Die untere Kurve der Abbildung 2 stellt die Entwicklung der Vergü-tung je Onkologiepatient dar. Ob-wohl die Versorgung von Onkologie-patienten mit der Zeit intensiviert wurde –, beispielsweise indem mehrere Fachgruppen in die Be-handlung miteinbezogen werden –, ist die ambulante Vergütung in der onkologischen Versorgung weitgehend gleichgeblieben.

Preistreiber Medikamente

Verglichen mit den Ausgaben für die ärztliche Leistung haben die

Abbildung 2 Zwischen 2011 und 2017 beträgt der Anstieg der ambulanten Behandlungskosten zirka sieben Prozent, der Anstieg der Arzneimittelausgaben 30 Prozent. Quelle: KVB, Stand: Oktober 2017

Entwicklung der Kosten bei Patienten mit onkologischen Diagnosen in Bayern seit 2011

Arzneimittelkosten je Patient Ambulante Behandlungskosten je Patient

800

700

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Anga

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Eur

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Verordnungskosten dagegen eine rasante Entwicklung genommen. Von 140 Millionen Euro im ersten Quartal 2011 stiegen sie um knapp 70 Prozent auf 230 Millionen Euro im ersten Quartal 2017. Pro Patient liegt hier eine Steigerung von 516 Euro auf 670 Euro vor (siehe obere Kurve der Abbildung 2).

Unterteilt nach den verwendeten Diagnosegruppen zeigen insbeson-dere die Erkrankungen der Trachea, Bronchien und Lunge, Prostata, Eierstöcke und das maligne Mela-nom der Haut enorme Arzneimittel-ausgabensteigerungen. In einer alternden Gesellschaft, in der die Anzahl von ambulant onkologisch behandelten Patienten stetig steigt, ist aber auch ihre ärztliche Behand-lung mit immer größerem Aufwand verbunden. Nicht nur die Ausgaben für die notwendigen Arzneimittel dürfen in diesem Zusammenhang steigen. Die vorliegenden Zahlen zeigen, dass auch bezüglich der An-passung der Honorierung der ärzt-lichen Leistung dringender Hand-lungsbedarf besteht.

Fazit

Dank der Fortschritte in der Krebs-behandlung steigt die Lebens- erwartung der Onkologiepatien-ten, was auch anhand der „admi-nistrativen Prävalenzen“ der KVB nachweisbar ist. Nicht nur die Be-handlungszahlen nehmen zu, auch die Arzneimittelkosten verzeich-nen deutliche Anstiege. Dagegen tritt die ärztliche Vergütung auf der Stelle, obwohl die Inanspruch-nahme der niedergelassenen Ärzte und die spezifischen Herausforde-rungen, wie zum Beispiel die psy-choonkologische Versorgung, ständig zunehmen. Die vorliegen-den Analyseergebnisse werden Eingang in weiterführende Unter-suchungen einzelner Krebsentitäten finden mit dem Ziel, die Behand-lungs- beziehungsweise Leistungs-struktur genauer abzubilden und die Wirkung des medizinischen Fortschritts darzustellen.

Dr. rer. biol. hum. Martin Tauscher, Dr. rer. biol. hum. Roman Gerlach,

Rebekka Redel (alle KVB)

136 Euro

265 Euro

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2 3 4

1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 4 1 12 3 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

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RECHT INTERESSANT32

N ach § 27b Abs. 2 Satz 7 hätte der G-BA erstmals bis zum 31. Dezember 2015

eine Richtlinie zur Zweitmeinung beschließen sollen. Dieser Aufgabe ist der G-BA mit zeitlicher Verzö-gerung durch Beschlussfassung der Richtlinie zum Zweitmeinungs-verfahren (Zm-RL) vom 21. Sep-tember 2017 nachgekommen [2].

Die Richtlinie tritt nach Nichtbean-standung durch das Bundesminis-terium für Gesundheit (BMG) und nach Veröffentlichung im Bundes-anzeiger in Kraft. Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses dieser Aus-gabe war dies noch nicht der Fall.

Zweitmeinungsverfahren zu-nächst bei Tonsillektomie, Ton-sillotomie und Hysterektomie

Nach der Begründung zum Gesetz-entwurf soll es sich bei den plan-baren Eingriffen um solche handeln, „bei denen insbesondere unter Be-rücksichtigung der zahlenmäßigen Entwicklung ihrer Durchführung das Risiko einer zu weiten Indika- tionsstellung und damit einer nicht durchgängig medizinisch gebote-nen Vornahme des Eingriffs nicht auszuschließen ist (sogenannte

mengenanfällige Eingriffe“, BT-Drs. 18/4095, S. 74).

Gemäß der Beschlussfassung des G-BA am 21. September 2017 gilt das strukturierte Zweitmeinungs-verfahren zunächst für Gaumen- und/oder Rachenmandeln (Tonsill-ektomie, Tonsillotomie) und Gebär-mutterentfernungen (Hysterekto-mien). Weitere planbare Eingriffe können hinzukommen.

Neben der Festlegung der für ein Zweitmeinungsverfahren infrage kommenden Eingriffe hat der G-BA die Aufgabe, indikationsspezifische Anforderungen an die Abgabe der Zweitmeinung zum empfohlenen Eingriff und an die Erbringer einer Zweitmeinung festzusetzen, um ei-ne besondere Expertise zur Zweit-meinungserbringung zu sichern (§ 27b Abs. 2 S. 2). Der Gesetzgeber sieht als Kriterien dafür (§ 27b Abs. 2 S. 3):

1. eine langjährige fachärztliche Tätigkeit in einem Fachgebiet, das für die Indikation zum Ein-griff maßgeblich ist,

2. Kenntnisse über den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Forschung zur jeweiligen Diag-

nostik und Therapie einschließ-lich Kenntnissen über Therapie-alternativen zum empfohlenen Eingriff.

Darüber hinaus kann der G-BA An-forderungen mit zusätzlichen Krite-rien festlegen (§ 27b Abs. 2 S. 5). Dies sind insbesondere Erfahrun-gen mit der Durchführung des je-weiligen Eingriffs, regelmäßige gutachterliche Tätigkeit in einem für die Indikation maßgeblichen Fachgebiet oder besondere Zusatz-qualifikationen, die für die Beurtei-lung einer gegebenenfalls interdis-ziplinär abzustimmenden Indikati-onsstellung von Bedeutung sind. Schließlich soll der G-BA eine tele-medizinische Erbringung der Zweit-meinung berücksichtigen (§ 27b Abs. 2 S. 6).

Die besondere Qualifikation ist gegenüber der KV durch geeignete Bescheinigungen nachzuweisen. Die KV erteilt daraufhin eine Ge-nehmigung zur Durchführung und Abrechnung von Zweitmeinungs-leistungen. Der Pressemitteilung des G-BA vom 21. September 2017 ist weiter zu entnehmen, dass „ent-scheidend die ärztliche Unabhän-gigkeit von etwaigen wirtschaftli-

Mit Inkrafttreten des Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG) im Juli 2015 haben gesetzlich versicherte Patienten vor bestimmten medizinischen Eingriffen einen Rechtsanspruch auf Einholung einer unabhängigen ärztlichen Zweitmeinung. Dem gemeinsamen Bundes-ausschuss (G-BA) wurde die Aufgabe übertragen, in einer Richtlinie zu konkretisieren, für welche planbaren Eingriffe der Anspruch auf eine Zweitmeinung nach § 27b SGB V [1] besteht und indikationsspezifische Anforderungen an die Abgabe der Zweitmeinung sowie an die Erbringer einer Zweitmeinung festzulegen.

DIE ZWEITE MEINUNG

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33RECHT INTERESSANT

chen Interessen an der Durchfüh-rung des Eingriffs sind“. Dies hat der Antragsteller im Rahmen des Nachweisverfahrens zum Vorliegen der besonderen Qualifikation im Einzelnen verbindlich zu erklären.

Recht oder Pflicht des Versicherten?

Nach § 27b Abs. 1 SGB V haben Versicherte einen Anspruch auf eine unabhängige Zweitmeinung zur medizinischen Notwendigkeit und Sachgerechtigkeit des vorge-sehenen Eingriffs. Die Versicher-ten sind somit berechtigt, nicht je-doch verpflichtet, eine Zweitmei-nung einzuholen.

Aufgabe von KV und Landes-krankenhausgesellschaft

Die KV und die Landeskrankenhaus-gesellschaft informieren inhaltlich abgestimmt über Leistungserbrin-ger, die unter Berücksichtigung der vom G-BA festgelegten Anfor-derungen zur Erbringung einer un-abhängigen Zweitmeinung geeignet und bereit sind. Zur Umsetzung dieser Aufgabe (denkbar wäre eine Veröffentlichung entsprechender Listen im Internet) bleibt zunächst die Ausgestaltung der Verfahrens-regeln durch den G-BA abzuwarten.

Wer kann die Zweitmeinung erbringen?

Nach § 27b Abs. 3 sind zur Erbrin-gung berechtigt – soweit die indi-kationsspezifischen Anforderun-gen nach Abs. 2 S. 2 vorliegen – (1) zugelassene Ärzte, (2) zugelas-sene MVZ, (3) ermächtigte Ärzte und Einrichtungen, (4) zugelassene Krankenhäuser sowie (5) Ärzte, die nur zu diesem Zweck an der ver-tragsärztlichen Versorgung teilneh-men. § 27b Abs. 1 S. 2 schreibt ausdrücklich vor, dass die Zweit-meinung nicht bei einem Arzt oder einer Einrichtung eingeholt werden kann, durch den oder durch die der Eingriff durchgeführt werden soll.

Pflichten des indikations- stellenden Arztes

Der Arzt, der die Indikation für einen Zweitmeinungs-Eingriff er-stellt, muss den Versicherten münd-lich über sein Recht, eine unab-hängige ärztliche Zweitmeinung einholen zu können, aufklären und ihn auf die Informationsangebote geeigneter Leistungserbringer hin-weisen (§ 27b Abs. 5 S. 1). Die Auf-klärung hat in der Regel mindes-tens zehn Tage vor dem geplanten Eingriff zu erfolgen; in jedem Fall aber so rechtzeitig, dass der Ver-

sicherte seine Meinung über die Einholung einer Zweitmeinung wohlüberlegt treffen kann (§ 27b Abs. 5 S. 4). Weiterhin ist der Ver-sicherte auf sein Recht auf Über-lassung von Abschriften von Be-fundunterlagen aus der Patienten-akte gemäß § 630g Abs. 2 BGB, die für die Einholung der Zweitmei-nung erforderlich sind, hinzuweisen (§ 27b Abs. 5 S.5). Die Kosten, die dem Arzt durch die Zusammen-stellung und Überlassung von Be-fundunterlagen für die Zweitmeinung entstehen, trägt die Krankenkasse (§ 27b Abs. 5 S. 6).

Durchführung der Zweitmeinung und Abrechnung

Liegen die oben genannten Voraus-setzungen vor, können geeignete Ärzte die Zweitmeinung als Sach-leistung erbringen. Sie ist Teil der vertragsärztlichen Versorgung (§ 73 Abs. 2 Nr. 13 SGB V). Für die Abrechnung sind aber noch Rege-lungen im EBM zu treffen (§ 87 Abs. 2a Sätze 9-12 SGB V). Erst wenn der Bewertungsausschuss über die Höhe der Vergütung im EBM entschieden hat, kann das Zweitmeinungsverfahren als ambu-lante Leistung von Ärzten erbracht und von Patienten in Anspruch ge-nommen werden.

Bis zum Inkrafttreten der Zweit-meinungs-Richtlinie bleiben noch einige Fragen offen und es bleibt abzuwarten, wie die gesetzliche Regelung in § 27b SGB V letztend-lich in die Praxis umgesetzt wird.

Thomas Scherer (Rechtsabteilung der KVB)

[1] Zitierte Paragrafen ohne nähere Angabe sind im Folgenden solche des SGB V.[2] Die Erstfassung des Beschlusses ist unter www.g-ba.de/informationen/beschluesse/ 3079 zu finden.

Zukünftig sind gesetzlich Kran-kenversicherte berechtigt, bei bestimmten Dia-gnosen eine zweite ärztliche Meinung einzu-holen.

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BETRIEBSWIRTSCHAFT ERKLÄRT34

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D ie Versicherung bietet Schutz gegen die Folgen von Arbeitsunfällen, Wege-

unfällen und Berufskrankheiten und das zu einem interessanten Preis-/Leistungsverhältnis und ist beson-ders sinnvoll für Existenzgründer mit laufenden Finanzierungen und einem fehlenden Finanzpolster.

Aber auch für bereits länger oder später zugelassene Ärzte und Psy-chotherapeuten, die keine private Berufsunfähigkeitsversicherung – beispielsweise aus gesundheit- lichen Gründen – abschließen kön- nen oder aufgrund der hohen Bei-träge abschließen wollen, stellt diese Absicherungsform eine mög-liche Ergänzung dar. Eine fehlende Absicherung kann nicht nur zu Verdienstausfällen, sondern even-tuell sogar zur Aufgabe der Praxis führen. Ein weiteres Argument für den Abschluss dieser gesetzlichen Unfallversicherung ist das umfang-reiche Leistungsspektrum mit dem Schwerpunkt der Wiederherstel-lung der Erwerbsfähigkeit durch umfangreiche Rehabilitations- angebote bei niedrigen Jahresbei-trägen, die der fehlenden Gewinn-erzielungsabsicht geschuldet ist. Bei der Beitragsfestsetzung werden nur die tatsächlich entstandenen Kosten berücksichtigt.

Das Leistungsspektrum der Berufs- genossenschaft im Versicherungs-fall umfasst konkret:

� die Kosten für eine medizini-sche, berufliche und soziale Rehabilitation

� ein tägliches Verletztengeld als Ersatz für den Verdienstausfall

� eine monatliche Rente bei Min-derung oder beim Wegfall der Erwerbsfähigkeit

� im Todesfall eine Witwen-/ Waisenrente, Sterbegeld und Beihilfen

Die Höhe der Absicherung richtet sich nach der vereinbarten Versi-cherungssumme von minimal 22.000 bis maximal 84.000 Euro. Freiwillig Versicherte haben dabei gegenüber den Pflichtversicherten den Vorteil, dass sie die Versiche-rungssumme bis zur Höchstgren-ze frei wählen können.

Der Jahresbeitrag für diese Versi-cherung ist einerseits abhängig von der vereinbarten Versicherungs-summe und andererseits von der Gefahrenklasse (also dem Unfall-risiko) und dem sogenannten Beitragsfuß, der von der Berufs-genossenschaft jährlich auf der Grundlage des Finanzbedarfs be-rechnet wird. Die Gefahrenklasse für Ärzte und Psychotherapeuten

liegt bei 2,15 und der Beitragsfuß für das Jahr 2016 beträgt 2,12. Demnach beträgt der maximale Jahresbeitrag für diese freiwillige Versicherung über die Berufs- genossenschaft für Gesundheits-dienst und Wohlfahrtspflege 382,87 Euro, der minimale Jahres-betrag 100,28 Euro.

Die Berufsgenossenschaft leistet im Versicherungsfall ein Verletzten-geld in Höhe von maximal 5.600,10 Euro pro Monat und eine Rente bei 100 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) in Höhe von 4.667,67 Euro monatlich. Bei einer teilweisen MdE wird die Ren-te anteilig nach dem Grad der Minderung berechnet. Der Jahres-beitrag zur Berufsgenossenschaft ist steuerlich ansetzbar und so-wohl das Verletztengeld als auch die Rente wären steuerfreie Versi-cherungsleistungen.

Die freiwillige Versicherung kann beantragt werden bei der Berufsgenossenschaft für Gesund-heitsdienst und Wohlfahrtspflege Unternehmerbetreuung Pappelallee 33 - 37 22089 Hamburg

Telefon 0 40 / 20 20 70

Anton Altschäffl (KVB)

Als freiberufliche Unternehmer sind Ärzte und Psychotherapeuten verpflichtet, ihre Praxismitarbeiter in der gesetzlichen Unfallversicherung anzumelden. Doch wie sieht es mit ihrer eigenen Absicherung aus? Gerade als Praxisinhaber mit einer großen Verantwortung gegenüber Familie, Praxismitarbeitern und Patien-ten sollten Krisensituationen gut abgesichert sein. Eine freiwillige Versicherung in der Berufsgenossenschaft könnte hier ein Lösungsansatz sein.

FREIWILLIG VERSICHERT IN DER BERUFSGENOSSENSCHAFT?

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PATIENTENORIENTIERUNG

S eit mittlerweile zehn Jahren kämpft der Würzburger Arbeitskreis für mehr Auf-

klärung und eine bessere Versor-gung der Betroffenen. In Europa gilt eine Krankheit dann als selten, wenn nicht mehr als fünf von 10.000 Ein-wohnern davon betroffen sind. Europaweit soll es etwa 30 Millio-nen Menschen mit einer solchen Erkrankung geben, in Deutschland immerhin vier Millionen.

Die Diagnose einer seltenen Erkran-kung stellt sich in der Praxis häu-fig als komplex dar, denn viele der sogenannten „Orphan Diseases“ weisen keine eindeutigen Leit-symptome auf, die sie auf Anhieb identifizierbar machen. Stattdessen haben die Patienten eine Reihe un-spezifisch wirkender Beschwerden, die erst in der Zusammenschau und nach Durchführung weiterer diagnostischer Maßnahmen auf eine gemeinsame Ursache hinwei-sen. Es dauert meist einige Zeit, bis sich im Trial-Error-Verfahren der eigentlich zugrunde liegende patho-physiologische Mechanismus her-auskristallisiert – eine Zeit, die viele Patienten als quälend lang empfin-den und in der sie sich oft miss-verstanden oder nicht ernst genom- men fühlen, während immer neue Therapieversuche ins Leere laufen.

Deshalb ist es für Ärzte so wichtig, die Möglichkeit einer seltenen Er-krankung stets im Hinterkopf zu

Seit 2008 wird der letzte Tag im Februar als „Internationaler Tag der Seltenen Erkrankungen“ begangen, um auf die Belange von Menschen mit sogenannten „Orphan Diseases“ aufmerksam zu machen. Der Würzburger Arbeitskreis Seltene Erkrankungen – kurz: WAKSE – war von Anfang an mit dabei.

WAKSE – EIN MODELL FÜR DIE ZUKUNFT

haben, speziell wenn Patienten mehrere gesundheitliche Probleme aufweisen, die auf den ersten Blick nicht zusammenhängen. Genau hier setzt die Arbeit von Interessens-verbänden wie NORD, Eurordis oder ACHSE e. V. an: Durch nachhaltige Aufklärungs- und Öffentlichkeits-arbeit soll ein breites Bewusstsein für die Existenz seltener Erkran-kungen geschaffen werden, so-dass diese bereits frühzeitig im Diagnoseprozess in Betracht kom-men. Bei geschätzten 7.000 selte-nen Erkrankungen kann es natur- gemäß eine Weile dauern, bis die konkrete Krankheit identifiziert ist.

Würzburg als gutes Beispiel

Im Frühjahr 2007 stellte Schirm-herrin Eva Luise Köhler auf der Hauptversammlung des deutschen Dachverbands ACHSE e. V. erst-mals das Konzept des „Rare Di-sease Day“ vor. Daraufhin bat der in Würzburg ansässige Bundesver-band HPP Deutschland e. V. das örtliche Selbsthilfebüro um Unter-stützung. Tatsächlich fanden bis zum Herbst 2007 mehr als zehn Selbsthilfegruppen zusammen, for-mierten sich zum „Würzburger Ar-beitskreis Seltene Erkrankungen“ und organisierten in der Folge ge-meinsam den ersten „Tag der Sel-tenen“ in der Domstadt. Mit ver-schiedenen Aktionen – von Fach-vorträgen über Filmvorführungen, Ausstellungen und Konzerten bis

hin zur öffentlichen Demonstration – versuchen die Beteiligten seither Jahr für Jahr, das Bewusstsein für die schwierige Situation der „Sel-tenen“ zu vergrößern. Auch am 3. März 2018 findet der „Tag der Seltenen“ wieder in Würzburg statt.

Inzwischen sind zehn Jahre vergan-gen. Das Würzburger Selbsthilfe-büro heißt heute Aktivbüro, die Zusammensetzung des WAKSE hat sich leicht verändert, aber es exis-tiert noch immer. Der entschei-dende Unterschied ist jedoch – nicht zuletzt aufgrund der kons-tanten Aktivität des WAKSE – dass das Uniklinikum Würzburg 2015 ein eigenes Zentrum für Seltene Erkrankungen (ZESE) eingerichtet hat, das nun ebenfalls Teil des Arbeitskreises geworden ist. Die-se enge Verzahnung von Selbsthil-fe, Medizin und städtischer Infra-struktur in Würzburg ist ein Parade-beispiel für eine nachhaltige Inter-aktion auf Augenhöhe, von der alle Akteure profitieren.

Gerald Brandt MA, Hypophosphatasie

Deutschland e. V.

Sie erreichen das Aktivbüro der Stadt Würzburg unter Telefon 09 31 / 37 34 68.

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KURZMELDUNGEN36

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KVB-SEMINAR- PROGRAMM 2018

Jedes Jahr bietet die KVB ihren Mit-gliedern und deren Praxismitarbei-tern rund 500 Seminare, Workshops und Fortbildungsveranstaltungen an, mit denen sie ihr Praxiswissen individuell aktualisieren und ver-tiefen können. Um bei diesem um-fangreichen Fortbildungsangebot nicht den Überblick zu verlieren, gibt es auch für 2018 wieder zwei Seminarbroschüren – eine für Pra-xisinhaber und eine für Praxismit-arbeiter. Beide Broschüren stehen Ihnen sowohl online als auch in gedruckter Form zur Verfügung. Die gedruckten Exemplare werden Anfang Dezember automatisch an Ihre Praxisadressen versendet. Die Online-Varianten finden Sie unter www.kvb.de in der Rubrik Service/Fortbildung.

Hier haben Sie auch die Möglich-keit, sich direkt für eine Veranstal-tung anzumelden. Dafür hat die KVB einen Online-Service einge-richtet. Mit Hilfe diverser Such-, Filter- und Sortierfunktionen kön-nen Sie die für Sie interessanten Termine gezielt zusammenstellen und sich bei vielen Veranstaltun-gen auch direkt mit dem Online-Formular für Ihr Wunschseminar anmelden.

Redaktion

MEDIZINISCHE KINDERSCHUTZ-HOTLINE

Seit einigen Monaten existiert mit der Medizinischen Kinderschutz-hotline ein neues Angebot für nie-dergelassene Ärzte und Psycho-therapeuten. Diese können sich im Falle eines Verdachts auf Kindes-

11. BAYERISCHER SELBSTHILFE- KONGRESS

Unter dem Motto „Gemeinsam tun: Wege zu mehr Gesundheit“ haben sich Ende Oktober 300 Teilnehmer zum 11. Bayerischen Selbsthilfe-

missbrauch mit Fragen zur besten Vorgehensweise, Rechtslage und den gesetzlichen Vorgaben an die Medizinische Kinderschutzhotline wenden. Dort sitzen geschulte Kollegen, die über Hilfen vor Ort informieren und für den speziellen Fall Unterstützung bieten. Das An-gebot der Medizinischen Kinder-schutzhotline steht medizinischem Fachpersonal, also Ärzten in Klini-ken und in der Niederlassung, so-wie Zahnärzten, niedergelassenen Kinder- und Jugendlichenpsycho-therapeuten, Pflegekräften sowie Mitarbeitern der Rettungsdienste bundesweit kostenfrei und rund um die Uhr zur Verfügung. Die Medizi-nische Kinderschutzhotline wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ge-fördert. Heilberufsangehörige kön-nen sich bei Verdachtsfällen von Kindesmisshandlung, Vernachläs-sigung und sexuellem Kindesmiss-brauch an die Telefon-Hotline 08 00 / 1 92 10 00 wenden. Die Kinderschutzhotline leistet keine Rechtsberatung. Sie ergänzt die bestehenden Hilfestrukturen vor Ort, ersetzt diese aber nicht. Kon-takt per E-Mail an [email protected].

Redaktion

KAMPAGNE SENIOREN- GESUNDHEIT

Die bayerische Gesundheitsminis-terin Melanie Huml hat Ende Okto-ber eine Schwerpunktkampagne zur Seniorengesundheit gestartet. Ziel ist es, dass Bürger auch im Alter aktiv an der Gesellschaft teil-haben können. Das Motto der Kam- pagne lautet deshalb: „Mein Frei-raum. Meine Gesundheit. In jedem Alter.“

In Bayern ist derzeit jeder Fünfte älter als 65 Jahre. Schon in weni-gen Jahren wird mehr als ein Vier-tel der Bevölkerung älter als 65 sein. Gleichzeitig nimmt auch die Anzahl der Hochbetagten über 80 Jahre weiter zu. Die Kampagne soll motivieren, die Zeit des Ruhestands auch für die Gesundheit zu nutzen und möglichst fit zu bleiben.

Ein Element der Kampagne wird An-fang 2018 ein Bericht zur Senioren-gesundheit sein, der Informationen zur Lebenslage älterer Menschen in Bayern enthält und auf Aspekte der Prävention, einschließlich der Früherkennung von Krankheiten eingeht.

Darüber hinaus werden beispiels-weise an bayerischen Bahnhöfen Videos zur Seniorengesundheit zu sehen sein. In vielen Städten und Gemeinden sind lokale und regio-nale Veranstaltungen geplant. Auch die KVB wird das Thema Senioren-gesundheit aufgreifen. Weitere In-formationen – auch zu den einzel-nen Veranstaltungen – finden Sie unter www.freiraum.bayern.de

Redaktion

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37KURZMELDUNGEN/IMPRESSUM

K VB FORUM 12/2017

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Impressum für KVB FORUM und KVB INFOS

KVB FORUM ist das Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen (KVB INFOS). Es erscheint zehnmal im Jahr.

Herausgeber (V. i. S. d. P.):Kassenärztliche Vereinigung Bayerns vertreten durch den Vorstand:Dr. med. Wolfgang Krombholz, Dr. med. Pedro Schmelz, Dr. med. Claudia Ritter-Rupp

Redaktion:Martin Eulitz (Ltd. Redakteur)Text: Markus Kreikle, Marion MunkeGrafik: Gabriele Hennig, Iris Kleinhenz

Anschrift der Redaktion:Kassenärztliche Vereinigung BayernsElsenheimerstraße 3980687 MünchenTelefon 0 89 / 5 70 93 – 21 92Fax 0 89 / 5 70 93 – 21 95E-Mail [email protected] www.kvb.de

Satz und Layout:KVB Stabsstelle Kommunikation

Druck:apm alpha print medien AG, Darmstadt Gedruckt auf FSC®-zertifiziertem Papier

Mit externen Autorennamen gekennzeichnete Beiträge spiegeln ebenso wie Leserbriefe nicht unbedingt die Meinung des Herausgebers oder der Redaktion wider. Die Redaktion behält sich die Veröffentlichung und Kürzung von Zuschriften vor. Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Bilder übernehmen wir keine Haftung. Die hier veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt, ein Abdruck ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung möglich. Wenn aus Gründen der Lesbarkeit die männliche Form eines Wortes genutzt wird („der Arzt“), ist selbstverständlich auch die weibliche Form („die Ärztin“) gemeint.

KVB FORUM erhalten alle bayerischen Vertragsärzte und -psychotherapeuten im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in der KVB. Der Bezugspreis ist mit der Verwaltungskostenumlage abgegolten.

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kongress in Augsburg getroffen. Veranstalter waren die Selbsthilfe- koordination Bayern, der Verein SeKo Bayern e. V. und die Kontakt-stelle für Selbsthilfegruppen in Schwaben. Gefördert wurde der Kongress, der unter Schirmherr-schaft von Sozialministerin Emilia Müller stand, unter anderem von der KVB, deren zweite stellvertre-tende Vorstandsvorsitzende, Dr. med. Claudia Ritter-Rupp, am Nach-mittag das Forum „Depression und Burnout – ein Thema für die Selbst-hilfe“ moderierte. Es sei wichtig, so die Psychotherapeutin, dieses Thema auch in der Selbsthilfe zu verankern, weil immer mehr Men-schen von Depression und Burn-out betroffen und entsprechend viele neue Gruppengründungen zu verzeichnen seien.

SeKo-Geschäftsführerin Theresa Keidel zeigte sich am Abend mit dem Verlauf des größten Selbsthil-fekongresses in Deutschland sehr zufrieden. „Insbesondere das star-ke Interesse der Selbsthilfeakti-ven, die mit über 210 Teilnehmern vertreten waren, war überwälti-gend.“ Mehr Informationen zu die-ser Veranstaltung finden Sie unter www.seko-bayern.de.

Redaktion

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K VB FORUM 12/2017

KVB SERVICENUMMERN38

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Eva Weber 0 89 / 5 70 93 – 44 75 [email protected]

Sonja Weidinger 0 89 / 5 70 93 – 42 22 [email protected]

Niederbayern Rudolf Paper 0 94 21 / 80 09 – 3 06 [email protected]

Dagmar Wiedemann 0 94 21 / 80 09 – 4 84 [email protected]

Nathalie Willmerdinger 0 94 21 / 80 09 – 3 07 [email protected]

Oberbayern Silvia Ackermann 0 89 / 5 70 93 – 44 30 [email protected]

Martina Huber 0 89 / 5 70 93 – 44 74 [email protected]

Claudia Schweizer 0 89 / 5 70 93 – 44 32 [email protected]

Denise Stiglmeier 0 89 / 5 70 93 – 35 39 [email protected]

Oberfranken Christa Hammer 09 21 / 2 92 – 2 26 [email protected]

Jürgen Opel 09 21 / 2 92 – 2 28 [email protected]

Oberpfalz Birgit Reichinger 09 41 / 39 63 – 3 90 [email protected]

Mario Winklmeier 09 41 / 39 63 – 1 90 [email protected]

Schwaben Silke Finger 08 21 / 32 56 – 2 39 [email protected]

Ute Schneider 08 21 / 32 56 – 2 41 [email protected]

Unterfranken Uwe Maiberger 09 31 / 3 07 – 4 09 [email protected]

Elisabeth Matuszynski 09 31 / 3 07 – 4 10 [email protected]

Madleen Witzko 09 31 / 3 07 – 4 11 [email protected]

Persönliche Beratung zu Verordnungen

Mittelfranken Dr. Elfriede Buker 09 11 / 9 46 67 – 6 71 [email protected]

Dr. Claudia Fischer 09 11 / 9 46 67 – 6 75 [email protected]

Sonja Hofmann 09 11 / 9 46 67 – 6 73 [email protected]

Angela Krath 09 11 / 9 46 67 – 7 69 [email protected]

München Daniela Bluhm 0 89 / 5 70 93 – 28 79 [email protected]

Barbara Krell-Jäger 0 89 / 5 70 93 – 34 12 [email protected]

Niederbayern Ulrich Störzer 0 94 21 / 80 09 – 4 46 [email protected]

Oberbayern Anita Bulley 0 89 / 5 70 93 – 21 58 [email protected]

Marion Holzner 0 89 / 5 70 93 – 45 16 [email protected]

Oberfranken Sascha Schneider 09 21 / 2 92 – 3 44 [email protected]

Oberpfalz Arwed Acksel 09 41 / 39 63 – 3 92 [email protected]

Karolin Ihle 09 41 / 39 63 – 1 69 [email protected]

Birgit Schneider 09 41 / 39 63 – 1 70 [email protected]

Beate Steinhauser 09 41 / 39 63 – 1 99 [email protected]

Schwaben Beate Selge 08 21 / 32 56 – 1 41 [email protected]

Unterfranken Annegret Ritzer 09 31 / 3 07 – 5 19 [email protected]

Meldungen über Dienstplanänderungen (Diensttausch, Vertretung und Erreichbarkeit)

Oberbayern, Niederbayern und Schwaben Unter-, Mittel- und Oberfranken und Oberpfalz

Telefon 0 89 / 57 95 70 – 8 50 10 Telefon 09 21 / 78 51 75 – 6 50 10

Fax 0 89 / 57 95 70 – 8 50 11 Fax 09 21 / 78 51 75 – 6 50 11

E-Mail [email protected] E-Mail [email protected]

KVB-Servicetelefonie

Wir helfen Ihnen gerne zu folgenden Zeiten und Themen:

Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 17.30 Uhr Freitag: 7.30 bis 14.00 Uhr

Abrechnung

Telefon 0 89 / 5 70 93 – 4 00 10Fax 0 89 / 5 70 93 – 4 00 11E-Mail [email protected]

Verordnung

Telefon 0 89 / 5 70 93 – 4 00 30Fax 0 89 / 5 70 93 – 4 00 31E-Mail [email protected]

Benutzerkennung

Telefon 0 89 / 5 70 93 – 4 00 60Fax 0 89 / 5 70 93 – 4 00 61E-Mail [email protected]

� Zugangsdaten

IT in der PraxisTelefon 0 89 / 5 70 93 – 4 00 50Fax 0 89 / 5 70 93 – 4 00 51E-Mail [email protected]

� KV-Ident Plus, KV-SafeNet*

Online-Dienste

Telefon 0 89 / 5 70 93 – 4 00 40Fax 0 89 / 5 70 93 – 4 00 41E-Mail [email protected]

� Mitgliederportal, „Meine KVB“ � Dateien einreichen und Unterlagen einsehen

Seminare

Telefon 0 89 / 5 70 93 – 4 00 20Fax 0 89 / 5 70 93 – 4 00 21E-Mail [email protected]

� Fragen zur Anmeldung � Vermittlung freier Seminarplätze

MammaSoft Support

Montag bis Donnerstag 7.30 bis 17.30 UhrFreitag 7.30 bis 16.00 Uhr

Telefon 0 89 / 5 70 93 - 4 01 00Fax 0 89 / 5 70 93 - 4 01 01 E-Mail [email protected]

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K VB FORUM 12/2017

39KVB SERVICENUMMERN

Qualitätsmanagement und Hygiene

Tatjana Mecklenburg09 11 / 9 46 67 – 3 19 [email protected] oder

[email protected] 11 / 9 46 67 – 3 36

Qualitätszirkel

Milena Wenzlik 09 11 / 9 46 67 – 7 23 [email protected]

Persönliche Beratung zur Praxisführung

Persönliche Beratung zu Qualitätsmanagement, Hygiene und Qualitätszirkeln in der Praxis

Nutzen Sie unsere Beratungskompetenz: � Wir beraten Sie zu allen Bereichen des Qualitätsmanagements von A wie Arbeitsanweisung bis Z wie Zertifizierung.

� Wir beraten Sie bei der Umsetzung und dem Aufbau eines Hygienemanagements in der Praxis. � Wir unterstützen Sie bei der Ausbildung zum Qualitätszirkel-Moderator, der Planung und Initiierung eines Qualitätszirkels und der Dokumentation Ihrer Sitzungen.

Mittelfranken Frank Eckart 09 11 / 9 46 67 – 4 21 [email protected]

Hans-Dieter Moritz 09 11 / 9 46 67 – 3 50 [email protected]

Joachim Streb 09 11 / 9 46 67 – 3 71 [email protected]

München Stefano Giusto 0 89 / 5 70 93 – 42 08 [email protected]

Sandra Greißel 0 89 / 5 70 93 – 35 68 [email protected]

Ivonne Rettig 0 89 / 5 70 93 – 43 30 [email protected]

Ruth Stefan 0 89 / 5 70 93 – 35 67 [email protected]

Niederbayern Anton Altschäffl 0 94 21 / 80 09 – 3 01 [email protected]

Heidi Holzleitner 0 94 21 / 80 09 – 3 05 [email protected]

Simone Kutzner 0 94 21 / 80 09 – 2 13 [email protected]

Martin Pöschl 0 94 21 / 80 09 – 3 13 [email protected]

Oberbayern Peter Fiedler 0 89 / 5 70 93 – 43 01 [email protected]

Katharina Fränkel 0 89 / 5 70 93 – 32 15 [email protected]

Monia Khemiri 0 89 / 5 70 93 – 34 57 [email protected]

Natasa Srijemac 0 89 / 5 70 93 – 44 35 [email protected]

Oberfranken Michaela Hofmann 09 21 / 2 92 – 2 29 [email protected]

Iris Püttmann 09 21 / 2 92 – 2 70 [email protected]

Oberpfalz Franz Ferstl 09 41 / 39 63 – 2 33 [email protected]

Simone Kutzner 09 41 / 39 63 – 2 87 [email protected]

Siegfried Lippl 09 41 / 39 63 – 1 51 [email protected]

Schwaben Eva Funke 08 21 / 32 56 – 2 23 [email protected]

Michael Geltz 08 21 / 32 56 – 1 05 [email protected]

Anja Rößle 08 21 / 32 56 – 2 32 [email protected]

Dieter Walter 08 21 / 32 56 – 2 31 [email protected]

Stephanie Weidmann 08 21 / 32 56 – 2 37 [email protected]

Unterfranken Michael Heiligenthal 09 31 / 3 07 – 3 02 [email protected]

Christine Moka 09 31 / 3 07 – 3 03 [email protected]

Peter Schäfer 09 31 / 3 07 – 3 01 [email protected]

Telefonische Beratung

emDoc (Abrechnung Notarztdienst)

Montag bis Freitag: 9.00 bis 15.00 Uhr

Telefon 0 89 / 5 70 93 – 8 80 88Fax 0 89 / 5 70 93 – 6 49 25E-Mail [email protected]

PraxisführungE-Mail [email protected]

KVB Rückrufservice

Über www.kvb.de/Beratung gelangen Sie unabhängig vom Thema zu den Kontaktdaten und können über Kontakt- formulare einen Rückruf anfordern. Bitte nennen Sie uns Ihren Termin-wunsch und den Themenschwerpunkt.

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VORSCHAU

VERTRETERVERSAMM-LUNG DER KVBÄrzteparlament diskutiert politische Fragestellungen

SICHERHEIT BEI DER ÄRZTLICHEN TÄTIGKEIT Angemessen Handeln in heiklen Situationen

ARZTBEWERTUNGS-PORTALE Neues Grundsatzurteil des Landgerichts München

KVB-JAHRESPRESSE-KONFERENZ 2017Gesundheitspolitisches Resümee des Vorstands