Kurzer Überblick

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Aktuelle Informationen zur Neugestaltung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst Stand 17. Dezember 2004

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Aktuelle Informationen zur Neugestaltung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst Stand 17. Dezember 2004. Kurzer Überblick. Warum eine Neugestaltung des Tarifrechts öD? Wie geht der Prozess zur Neugestaltung des Tarifrecht öD weiter und was ist der aktuelle Stand der Gespräche? - PowerPoint PPT Presentation

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Aktuelle Informationen zur

Neugestaltung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst

Stand 17. Dezember 2004

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Kurzer Überblick

Warum eine Neugestaltung des Tarifrechts öD?

Wie geht der Prozess zur Neugestaltung des Tarifrecht öD weiter und was ist der aktuelle Stand der Gespräche?

Welche Auswirkungen hat die Neugestaltung auf die Tarifrunde 2005?

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Ausgangslage Tarifrecht Öffentlicher Dienst

Anforderungen an das Tarifrecht haben sich erheblich verändert

Staatliche Dienstleistungen unterliegen einer marktwirtschaftlichen Konkurrenz

Tarifflucht großer Bereiche im öffentlichen Dienst Erosionsprozess bei den Arbeitgeberverbänden unterschiedliche Regelungen für Angestellte und

Arbeiter/ Arbeiterinnen Tarifrunden seit Beginn der 90er Jahre sind

geprägt von Abwehrkämpfen gegenüber Verschlechterungen

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Vorgeschichte der Neugestaltung öD

1994 Beschluss „Tarifpolitisches Programm“ ÖTV und DAG 1997 Beschluss „Tarifpolitisches Programm der ÖTV“ 11/2001 Beschluss der BTK zur Bildung einer

„Modernisierungskommission“ zur grundlegenden Modernisierung des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes

04/2002 Beschluss der BTK

„Abschluss Prozessvereinbarung“ 01/2003 im Rahmen des Abschlusses der Tarifrunde

„Prozessvereinbarung für die Tarifverhandlungen zur Neugestaltung des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes (TVöD)”

05./06.05.2003 Beschluss der BTK zu Zielen und Verfahren des Prozesses zur Neugestaltung des Tarifrechts

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Ziele der Neugestaltung

Schaffung eines einheitlichen, überschaubaren und nachvollziehbaren Tarifrechts für Angestellte und Arbeiter/Arbeiterinnen bei Bund, Länder und Gemeinden in West und Ost;

diskriminierungsfreies Tarifrecht; Erhöhung der Attraktivität des Tarifrechts auch für jüngere

Beschäftigte; Vereinbarkeit von Beruf, Familie und privaten Interessen; zukunftsorientierte Gestaltung des Eingruppierungsrechts; keine Verweisung im Tarifvertrag auf beamtenrechtliche

Vorschriften Erhalt der Flächenwirkung des Tarifvertrages Erhalt unserer Durchsetzungsfähigkeit in

Tarifauseinandersetzungen

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Neugestaltung des Tarifrechts

Ergebnisse Arbeitszeit- keine Arbeitszeitverlängerung - Ausgleichszeitraum bis zu 1 Jahr

- Pausen bei Wechselschicht = Arbeitszeit• Ausnahme Krankenhäuser

- Feiertage: Vorwegabzug

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Neugestaltung des Tarifrechts

Ergebnisse Arbeitszeit- Überstunden: Ende folgende Woche

• Ausnahme Schicht und Wechselschicht

- Möglichkeit: Freizeit statt Bezahlung (Faktorisierung)

- z. Zt. Prüfung des Bedarfes für Sonderregelungen

- Hausmeister/Schulhausmeister ist Regelung erfolgt

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Neugestaltung des Tarifrechts

Ergebnisse Arbeitszeit- Tarifierung flexiblerer Arbeitszeitformen

• Arbeitszeitkorridore• Rahmenarbeitszeit

nicht bei Schicht und Wechselschicht

- Arbeitszeitkonten für mehr Souveränität• positive Regelung bei Erkrankung während

Entnahme

- Ausgestaltung: einvernehmliche Dienstvereinbarung (PR) oder Betriebsvereinbarung

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Zielsetzung: diskriminierungsfreies Eingruppierungsrecht

- EU-konform,

- Bezahlung soll an der auszuübenden Tätigkeit ansetzen,

- Anforderungen wie Qualifikation, Verantwortung, soziale Kompetenz ....sind vorab zu definieren,

- einheitlicher Bewertungsmaßstab (Alle Tätigkeiten sind nach denselben Kriterien zu bewerten)

- Transparenz (Heraushebungen von einer Entgeltgruppe zur nächsten müssen logisch und nachvollziehbar sein)

- Alle Anforderungen und Belastungen einer Tätigkeit sind zu erfassen

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Neugestaltung des Tarifrechts

Ergebnisse Eingruppierung- Schaffung einer bundesweiten (Rahmen)-

Regelung - 15 Entgeltgruppen - Bestimmung der Eckeingruppierungen- Wegfall der Bewährungs- und Zeitaufstiege- Diskriminierungsfreiheit

Inkrafttreten voraussichtlich 2007

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Ergebnisse Eck-Eingruppierungen

E 1 – E 4: un-/ angelernte Tätigkeiten und

Ausbildungen unter „3-jährig“

ab E 5:„3-jährige“ Ausbildung

ab E 9: Fachhochschulabschluss/Bachelor

ab E 13: wissenschaft. Hochschulabschluss/

Master

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Grundsatzeinigung zur Eckeingruppierung1. Beschäftigte mit Tätigkeiten, die eine abgeschlossene Ausbildung

in einem nach dem BBiG anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren voraussetzen.

(Dem BBiG stehen die entsprechenden Bestimmungen der HandwO gleich. Die Ausbildungsvoraussetzungen gelten durch den erfolgreichen Abschluss der Ersten Prüfung oder des Verwaltungslehrgangs I als erfüllt.)

sowie

2. Beschäftigte, die ohne diese Ausbildung aufgrund entsprechender Fähigkeiten diese oder gleichwertige Tätigkeiten ausüben

Protokollerklärung zu Ziffer 1:

Die mindestens zweieinhalbjährigen Ausbildungen nach altem Recht sind gleichgestellt.

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Neugestaltung des Tarifrechts

Ergebnisse Entgelt/Leistung

- 6 Erfahrungs-(Entwicklungs-)stufen E2 - E15• Stufe 1: ohne Erfahrung, längstens für ein Jahr

• Stufe 2: nach einem Jahr

• Stufe 3: nach weiteren 2 Jahren

• Stufe 4: nach weiteren 3 Jahren

• Stufe 5: nach weiteren 4 Jahren

• Stufe 6: nach weiteren 5 Jahren (= Endstufe nach 15 Jahren)

- Einbau Orts- und Sozialzuschläge

- Kinderzuschläge als Besitzstandsregelung

- Vergleich zum jetzigen Einkommen über „Lebenserwerbseinkommen“

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Neugestaltung des Tarifrechts

neue Entgeltgruppe 1• Ausschließlichkeitskatalog

• Stufe 1 1.286 €

• Stufe 6 1.440 €

1.394 € (Lebenserwerbseinkommen)

• Überleitung mind. in EG 2 Stufe 2

EG 1 setzt Rahmen für untere Grenze der„Outsourcingbereiche“

• für an- ungelernte Tätigkeiten der EG 1 - 4

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Struktur der EingruppierungEntgelt-gruppe

Niveau Grundentgelt Entwicklungsstufen

Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6

nach 1 Jahr* nach 3 Jahren nach 6 Jahren nach 10 Jahren nach 15 Jahren

15

14

13 Universität/Master

12

11

10

9 FH-Abschluss/Bachelor

8

7 1800,00 2000,00 2130,00 2230,00 2305,00 2375,00

6 1764,00 1960,00 2060,00 2155,00 2220,00 2285,00

5 „3-jährige Aus-bildung“

1.688,00 1.875,00 1.970,00 2.065,00 2.135,00 2.185,00

4

3

2

1 1.286,00 1.440,00

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Überleitung in die neue EG 5 (mind. Stufe 2)

Arbeiter/-innen: LGr 4 mit Aufstieg nach LGr 5 und 5a LGr 5 originär mit Aufstieg nach LGr 5a vorhandene Aufsteiger/-innen in LGr 5 und 5a

Angestellte: BAT VII originär mit und ohne Anwartschaft auf Aufstieg nach BAT VIb vorhandene Aufsteiger/-innen aus BAT VIII BAT VIII (mit 3-jähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit nach In-Kraft-Treten neuer Entgeltordnung)

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Überleitung in die neue EG 6 (mind. Stufe 2)

Arbeiter/-innen: LGr 5 originär mit Aufstieg nach 6 und 6a LGr 6 mit Aufstieg nach 6a vorhandene Aufsteiger/-innen in LGr 6 und 6a

Angestellte: BAT VIb originär mit und ohne Anwartschaft auf Aufstieg nach BAT Vcvorhandene Aufsteiger/-innen aus BAT VII

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Überleitung in die neue EG 7 (mind. Stufe 2)

Arbeiter/-innen:

LGr 6 originär mit Aufstieg nach 7, 7a

LGr 7 originär mit Aufstieg nach 7a

vorhandene Aufsteiger/-innen in LGr 7, 7a

Keine Zuordnung für Angestellte

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Überleitung in die neue EG 8 (mind. Stufe 2)

Arbeiter/-innen:

LGr 7 originär mit Aufstieg nach LGr 8, 8a (VKA) LGr 8 originär mit Aufstieg nach LGr 8a vorhandene Aufsteiger/-innen in LGr 8 (VKA) und 8a

Angestellte: BAT Vc originär mit und ohne Anwartschaft auf Aufstieg nach BAT Vb vorhandene Aufsteiger/-innen aus BAT VIb nach Vc

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Überleitung in die neue EG 9 (mind. Stufe 2)

Arbeiter/-innen:Bislang keine Zuordnung

Angestellte: BAT Vb originär mit und ohne Anwartschaft auf Aufstieg nach BAT Vb vorhandene Aufsteiger/-innen aus BAT Vc originär BAT Vb/Va mit FH- oder gleichgestelltem Abschluss und entsprechender Tätigkeit

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Arbeiter/-innen

Monatstabellenlohn

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Angestellte

Grundvergütung,

Ortszuschlagsstufe 1 oder 2(wenn beide im ö.D. Unterschiedsbetrag Stufe 1-Stufe 2 hälftig),

allgemeine Zulage

Überleitung in die Tabellenstufen

Grundsätzlich Überführung mit derzeitigem persönlichen Entgelt in individuelle ”Zwischenstufe”

Persönliches EntgeltPersönliches Entgelt

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Stufe 3

Individuelle Zwischenstufe

Entgelte zwischen Stufen 3

und 4

Stufe 4

Stufe 5

Individuelle Zwischenstufe

Entgelte zwischen Stufen 5 und 6

Individuelle Zwischenstufe

Entgelte zwischen Stufen 4 und 5

Individuelle Endstufe

Entgelte höher als

die Stufe 6

Stufe 6

Nach 2 Jahren

Nach 2 Jahren

Nach 2 Jahren

Nach 3 Jahren

Nach 4 Jahren

Nach 5 Jahren

Erste Stufensteigerung nach Überleitung

Reguläre Stufensteigerungen

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Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

Individuelle Zwischenstufe

Keine Zuordnung

Alle Entgelte die unter dem Betrag Stufe 2

liegen

Alte Entgelte die niedriger oder gleich

mit Stufe 2 + 50%

Differenz zu Stufe 3 sind

Alte Entgelte die höher als Stufe 2

+ 50% Differenz zu Stufe 3 sind

Nach 2 Jahren

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Überleitung Tätigkeits-, Bewährungsaufstiege Bei weniger als hälftiger Erfüllung der Zeitdauer am Stichtag: Keine Berücksichtigung Bei mindestens hälftiger Erfüllung der Zeitdauer am Stichtag: Höhergruppierung nach Ablauf der „Restzeit“ als reiner Zeitaufstieg Bei doppelten Aufstieg: Hälftige Erfüllung der Gesamtzeit reicht aus

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Neugestaltung des Tarifrechts

Ergebnisse Entgelt/Leistung

- Leistungs-/Ertragsorientierung

• Start-Zielmodell

– Beginn 2006 mit 2%

– Finanzierung aus Lohnrunden, Rückflüssen aus Besitzstand und Veränderungen heutiger Entgelte (Start)

– Zielgröße 8%

– Auszahlungspflicht

• Rahmenregelung zur betriebl. Ausgestaltung

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Weitere Ergebnisse

Allgemeiner Teil - Mantel

• Probezeit (6 Monate, es sei denn es ist eine kürzere Zeit vereinbart)

• Personalakten (Recht auf Einsicht)

• Nebentätigkeit (Anzeige beim AG)

• Zeugnis (Endzeugnis,Zwischenzeugnis, vorläufiges Zeugnis)

• Versetzung/ Zuweisung/ Abordnung

• Personalgestellung

• Qualifizierung

• Arbeitszeit

• Führung auf Probe

• Führung auf Zeit

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Klärungsbedarf

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Entgeltsicherung bei Leistungsminderung Beendigung von Arbeitsverhältnissen Härte- und Notfallregelungen /

Rationalisierungsschutz Besitzstand-/Vertrauensschutz Regelungen für Auszubildende Regelungen für Teilzeitkräfte

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Beschluss der Bundestarifkommission

Weiterführung des Prozesses Erneute Bewertung der Ergebnisse im Januar Keine Abkoppelung von allg. Einkommensentwicklung Für Sparten-TV eine Erhöhung der Tabellensätze im

Rahmen der allgemeinen Lohnerhöhungen Unterstützung der Beamten in ihren Forderungen Übernahme der Auszubildenden für mind. 1 Jahr

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Was ist noch wichtig?

Weitere Termine für die Tarifrunde 2005:- Sitzung Bundestarifkommission Januar 2005

Gesamtausgangslage:- Schwieriges Umfeld- Arbeitgeber werden Einsparungen einfordern- Arbeitgeber werden verlängerte Arbeitszeiten fordern- Die Neugestaltung wird Schwerpunkt der Tarifrunde

sein

Das bedeutet nach wie vor:- Abschluss Prozess Neugestaltung- keine Abkopplung von der allgemeinen

Einkommensentwicklung- Entgelterhöhung Sparten-TV