„Kriminalisierter Mittelstand“ Mit einem Bein im Gefängnis! RAin Dr. Alexandra Schmitz Kanzlei...

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Kriminalisierter Kriminalisierter Mittelstand“ Mittelstand“ Mit einem Bein im Gefängnis! RAin Dr. Alexandra Schmitz Kanzlei Dr. Schmitz Marienstr. 48 70178 Stuttgart Tel. +49 (0) 711 18 57 80-0 Fax +49 (0) 711 18 57 80-50

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„„Kriminalisierter Mittelstand“Kriminalisierter Mittelstand“

Mit einem Bein im Gefängnis!

RAin Dr. Alexandra SchmitzKanzlei Dr. Schmitz

Marienstr. 4870178 Stuttgart

Tel. +49 (0) 711 18 57 80-0Fax +49 (0) 711 18 57 80-50

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Inhaltsübersicht:Inhaltsübersicht:

1. Aktuelle „Stimmungslage“2. Einleitung/Ablauf und Fortgang eines

strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens3. Warum sind Sie betroffen?4. Strafrechtliche Risikotatbestände5. Adäquater Versicherungsschutz –

Waffengleichheit?

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1. Aktuelle Stimmungslage1. Aktuelle Stimmungslage

- Häufig streitige Betriebsprüfung die in Fahndungsprüfungen enden

- Nicht nur die Betriebsprüfer auch die Steuerfahnder stehen inzwischen unter Erfolgsdruck

- Ausweitung der personellen Kapazität für Ermittlungsmaßnahmen

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1. Aktuelle Stimmungslage1. Aktuelle Stimmungslage

- Aufstockung der Ordnungswidrigkeiten als Straftaten (Lebensmittelstrafrecht)

- Überleitung der Straftatbestände aus dem Nebenstrafrecht in das Kernstrafrecht (UWG)

- Überprüfung unternehmerischer Entscheidungen durch die StA (Fall Mannesmann)

- Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften

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1. Aktuelle Stimmungslage1. Aktuelle Stimmungslage

- Selbständige Finanzermittlungen im Vorfeld von Ermittlungsmaßnahmen

- Abschöpfungsmaßnahmen anhand des Bruttoprinzips

- Dinglicher Arrest – Einfrieren von geldwerten Vermögensgegenständen

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2. Einleitung/Bekanntgabe eines 2. Einleitung/Bekanntgabe eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrensstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens

- Selten Schreiben der Polizei mit der Aufforderung zur Stellungnahme

- Erste Kenntnis erst im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen im Unternehmen

- Schlimmstenfalls Festnahme, Untersuchungshaft verbunden mit erkennungsdienstlichen Maßnahmen

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2. Einleitung/Bekanntgabe eines 2. Einleitung/Bekanntgabe eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrensstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens

Überraschungsmoment der Durchsuchung- Wer ist Beschuldigter? Schweigerecht!- Wer ist Zeuge? Muss der Zeuge sofort aussagen?

(nicht nur Mitarbeiter im Unternehmen auch Berater sind potentielle Zeugen)

- Benötigen Sie die zu beschlagnahmenden Unterlagen für den Geschäftsbetrieb?

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2. Einleitung/Bekanntgabe eines 2. Einleitung/Bekanntgabe eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrensstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens

Ablauf einer Durchsuchungsmaßnahme:- Was tun die Beamten?- Anwesenheitsrecht des Hausinhabers- Aber: Keine Behinderung oder Verweigerung der

Herausgabe von Unterlagen! Es droht die Festnahme!

- Sicherstellungsverzeichnis? Widerspruch?

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2. Einleitung/Bekanntgabe eines 2. Einleitung/Bekanntgabe eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrensstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens

„Mich betrifft das nicht“ – häufig Fehlanzeige!:- Anzeigen von Wettbewerbern- Anzeigen aus dem familiären Umfeld

(Ehefrau/Geschwister z. B. im Rahmen von Erbauseinandersetzungen)

- Legalitätsprinzip führt häufig zur Ausdehnung der Ermittlungen auf Geschäftspartner/ Wettbewerber

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2. Fortgang eines strafrechtlichen 2. Fortgang eines strafrechtlichen ErmittlungsverfahrensErmittlungsverfahrens

- Ausdehnung der Ermittlungen aufgrund von Zufallsfunden

- Befragungen von Wettbewerbern/Kunden- Wenig steuerbare Einflussmöglichkeiten auf das

Ermittlungsverfahren durch den Unternehmer selbst

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2. Fortgang eines strafrechtlichen 2. Fortgang eines strafrechtlichen ErmittlungsverfahrensErmittlungsverfahrens

Selbstverteidigung?:- Keine direkten Informationen über die

Ermittlungsergebnisse, nur über den Verteidiger- Kaum Rechte des Beschuldigten im laufenden

Ermittlungsverfahren- Kaum der Angelegenheit gewachsen, für viele eine

völlig neue Materie

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2. Fortgang eines strafrechtlichen 2. Fortgang eines strafrechtlichen ErmittlungsverfahrensErmittlungsverfahrens

- Einstellung des Ermittlungsverfahrens gem. § 170 StPO mangels Tatverdachts

- Einstellung des Ermittlungsverfahrens gem. § 153 StPO und § 153a StPO

- Überleitung in das Zwischenverfahren / Haupt-verfahren mit nochmaliger Möglichkeit der Diskussion einer Einstellung des Verfahrens

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2. Fortgang eines strafrechtlichen 2. Fortgang eines strafrechtlichen ErmittlungsverfahrensErmittlungsverfahrens

- Überleitung in das (schriftliche!) Strafbefehls-verfahren

- Eröffnung des Hauptverfahrens mit der Konsequenz einer öffentlichen Hauptverhandlung vor dem Gericht

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3. Warum sind Sie betroffen?3. Warum sind Sie betroffen?

Es trifft immer die Unternehmensleitung!- Allein auf Grund der Leitung des Unternehmens gehen die Ermittlungsbehörden (zunächst) von der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Inhabers oder Vertreters des Unternehmens/ der Gesellschaft aus- Wer demnach konkret verantwortlich ist ergibt sich aus dem Handelsregister - Verantwortungsdelegation hilft selten

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4. Strafrechtliche Risikotatbestände4. Strafrechtliche Risikotatbestände

- Steuerhinterziehung, § 370 AO (Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Risiko des besonders schweren Falls)

- Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt,§ 266a StGB

- Neueste BGH-Rspr. v. 2.12.2008: Bei mehr als 1 Mio. Steuerschaden kommt eine Aussetzung der

Freiheitsstrafe zur Bewährung nicht mehr in Betracht.

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4. Strafrechtliche Risikotatbestände4. Strafrechtliche Risikotatbestände

- Korruption unter Beteiligung von Amtsträgern, § 331 ff. StGB (auch ausländische Amtsträger

nach IntBestG und EUBestG?)

- Bestechung im geschäftlichen Verkehr, § 299 StGB (auch bei Auslandssachverhalten seit 2002 strafbar!)

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4. Strafrechtliche Risikotatbestände4. Strafrechtliche Risikotatbestände

- Betriebsunfälle (Verletzung von Arbeitssicherheitsmaßnahmen; Arbeitsschutzgesetzen)

- Insolvenzdelikte (hohe Aufklärungsquote!)

- Umweltdelikte §§ 324 ff StGB

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5. Adäquater Versicherungsschutz – 5. Adäquater Versicherungsschutz – Grundsatz der WaffengleichheitGrundsatz der Waffengleichheit

- Anwälte arbeiten heutzutage überwiegend spezialisiert - Qualität hat ihren Preis- Vergütung nach RVG in umfangreichen Strafsachen gibt es kaum- Zielgerichtete Maßnahmen bereits frühzeitig nötig

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5. Adäquater Versicherungsschutz – 5. Adäquater Versicherungsschutz – Grundsatz der WaffengleichheitGrundsatz der Waffengleichheit

- Vertretung des Beschuldigten

- Vertretung und Unterstützung der Zeugen als Ausprägung der Fürsorgepflicht

- Vertretung des Unternehmens (Unternehmensstellungnahmen insbesondere im Bereich der Betriebsunfälle möglich)

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5. Adäquater Versicherungsschutz – 5. Adäquater Versicherungsschutz – Grundsatz der WaffengleichheitGrundsatz der Waffengleichheit

- Vertretung bei Untersuchungshaft- Haftprüfung- Beschwerde

- Vertretung bei Vermögensbeschlagnahme

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Notfallbrevier

1. Verteidiger kontaktieren

2. Keine Aussage zur Sache machen (Schweigen) ohne zuvor mit dem Verteidiger Rücksprache gehalten zu haben. Dies gilt auch für informelle Gespräche.

3. Möglichkeiten, sich gegen eine Durchsuchung zur Wehr zu setzen, bestehen nicht, sie muss geduldet werden: Deshalb die Beamten gewähren lassen und Kontakt zwischen dem Durchsuchungsleiter und dem Verteidiger herstellen.

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Notfallbrevier

4. Durchsuchungsbeschluss aushändigen lassen.

5. Sie haben als Hausrechtsinhaber das Recht, bei der Durchsuchung anwesend zu sein, soweit Sie die Durchsuchung nicht stören.

6. Niemals Gegenstände oder Unterlagen vernichten, niemals Dateien löschen. Es darf auch nicht der Anschein solcher Handlungen erweckt werden, dies könnte die Gefahr Ihrer Festnahme begründen.

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Notfallbrevier

7. Unterlagen, Gegenstände oder Dateien nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Verteidiger freiwillig herausgeben. Manchmal ist dies sinnvoll, da hierdurch die Durchsuchung abgekürzt und der übliche Betriebsablauf nicht unnötig belastet wird.

8. Sollen Unterlagen, Gegenstände oder Dateien sichergestellt werden die zur Fortführung des Betriebes dringend benötigt werden, gilt es mit dem Durchsuchungsleiter zu klären, ob vor Abtransport Kopien der Unterlagen/Dateien gefertigt werden können.

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Notfallbrevier

9. Nach Ende der Durchsuchung muss Ihnen ein Verzeichnis der sichergestellten Gegenstände ausgehändigt werden. Achten Sie darauf, dass dieses vollständig ist und die mitgenommenen Gegenstände genau bezeichnet. Erklären Sie sich nicht mit der Sicherstellung einverstanden, geben Sie insoweit weder eine Erklärung ab noch unterzeichnen Sie irgendwelche Vordrucke.

10. (Steuer-) Berater nicht von der Verschwiegenheitspflicht entbinden.