KreisNachrichteN - Bitburg-Prüm · 4,2 Mio. EUR auf nun 173,7 Mio. EUR steigen die Aufwendungen...

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KREIS NACHRICHTEN Samstag, 09.02.2019 I Ausgabe 6/2019 I www.bitburg-pruem.de Mitteilungen, Informationen und Bekanntmachungen der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm Ärztliche Versorgung I Seite 2 Bitburger Polizei informiert nun auch per Twitter I Seite 3 Entsorgungstermine I Seite 4 und 5 Zukunfts-Check Dorf I Seite 6 Ausstellung „100 Jahre Frauenwahlrecht“ I Seite 8 Amtliche Bekanntmachungen I Seite 8 Aus dem Inhalt: Kreistag beschließt Haushalt 2019 Verdopplung der Investitionsauszahlungen im Schulbau Der Kreistag des Eifelkreises Bitburg-Prüm hat am 21.01.2019 mehrheitlich die Haushaltssatzung und den Haushalts- plan für das Jahr 2019 verabschiedet. Von den für 2019 vorgesehenen Auszahlungen für Investitionen in Höhe von 31,55 Mio. EUR entfallen alleine 14,13 Mio. EUR auf die Schulen. Im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt der Landkreis seine Anstrengungen zur Modernisierung der kreiseigenen Schulen und arbeitet damit konsequent das 2010 im Rah- men der Schulstrukturreform durch den Kreistag beschlossene Schulbauprogramm ab. Neben den in 2019 geplanten Investitionen sind im Ergebnishaushalt weitere 5,59 Mio. EUR an Haushaltsmitteln für größere Bauunterhaltungsmaß- nahmen an kreiseigenen Schulen vorgesehen. Landrat Dr. Streit und der Kreistag stehen damit zu ihrem Wort, dass an den Schulen – unabhängig von der finanziellen Gesamtsituation des Eifelkreises Bitburg-Prüm – nicht gespart wird. Die Schulen in Trägerschaft des Eifelkreises Bitburg-Prüm sollen so für die Schülerinnen und Schüler zu attraktiven Lernorten werden. Im Haushaltsjahr 2019 erwartet der Eifelkreis Bitburg-Prüm Erträge in Höhe von 166,5 Mio. EUR. Die Erträge des Landkreises wachsen damit im Vergleich zum Vorjahr um 1,8 Mio. EUR an. Mit einem Zuwachs der Aufwendungen um 4,2 Mio. EUR auf nun 173,7 Mio. EUR steigen die Aufwendungen stärker als die Erträge. Als Folge hiervon vergrößert sich das erwartete Haushaltsdefizit gegenüber der Haushaltsplanung 2018 um 2,42 Mio. EUR auf voraussichtlich 7,22 Mio. EUR. Freiwillige Leistungen und damit für den Eifelkreis Bitburg-Prüm selbst gestaltbare Aufwendungen, finden lediglich im Umfang von 4,1 % im Haushaltsplan 2019 Eingang. Alle übrigen Aufgaben und damit auch die hieraus resultierenden Aufwendungen fallen im Rahmen von gesetzlichen Pflichtaufgaben des Eifelkreises Bitburg-Prüm an. Die Verbindlichkeiten aus Investitions- und Liquiditätskrediten nehmen bis Ende 2019 um 16,5 Mio. EUR auf insgesamt 94,1 Mio. EUR zu. Mit 42,0 % bleibt der Eingangshebesatz für die progressive Kreisumlage im achten Jahr in Folge unverändert. Der gewogene Hebesatz der Kreisumlage sinkt von 43,69 % (2018) auf 43,14 % und liegt damit um rd. 1 %-Punkt unter dem Medianwert aller rheinland-pfälzischen Landkreise. Im Verhältnis bleibt damit ein höherer Anteil der Umlagegrund- lagen bei den Ortsgemeinden. Im Vergleich zum Vorjahr sinken die Sozialhilfeaufwendungen um rd. 1,0 Mio. EUR. Mit einem Gesamtvolumen von 67,3 Mio. EUR stagnieren sie jedoch weiterhin auf einem hohen Niveau. Gegenüber der Haushaltsplanung 2018 erwartet der Eifelkreis Bitburg-Prüm einen Rückgang der Aufwendungen nach dem Asylbewer- berleistungsgesetz um 2,1 Mio. EUR. Die Einsparungen hier werden durch die erwarteten Mehraufwendungen in der Eingliederungshilfe (1,6 Mio. EUR) zu einem großen Teil aufgezehrt. Die vom Eifelkreis Bitburg-Prüm zu zahlenden Zuwendungen und Umlagen erhöhen sich um 1,1 Mio. EUR auf insge- samt 36,6 Mio. EUR Hieran haben die Personalkostenzuschüsse an die Träger der Kindertagesstätten den größten Anteil. Mit 34,9 Mio. EUR stellen diese Ausgaben, nach den Aufwendungen der sozialen Sicherung, den zweitgrößten Einzelposten im Gesamthaushalt des Eifelkreises Bitburg-Prüm und 2/3 des Budgets des Teilhaushaltes Jugend und Familie. Bis Ende 2019 wird der Eifelkreis Bitburg-Prüm durch den weiteren Ausbau der Kindertagesstätten 45 % des Bedarfes an U 3 Plätzen abdecken können. Seit dem 01.01.2019 bestehen innerhalb des Eifelkreises Bitburg-Prüm 14 Familienzentren. Hier wurden Kindertagesstätten zu Orten der Begegnung für Familien weiterentwickelt. Für die Zu- kunft sind weitere Belastungen durch die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes und das neue Kindertagesstätten- gesetz des Landes zu erwarten. Alle im Kreistag vertretenen Parteien forderten fraktionsübergreifend eine stringentere Einhaltung des Konnexitätsprinzips durch das Land. Aus den auf Bundes- oder Landesebene beschlossenen Gesetzen und Zusagen, die dann von den Landkreisen auszuführen sind, dürfen sich keine zusätzlichen Belastungen für die kommunalen Haushalte ergeben.

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KreisNachrichteNSamstag, 09.02.2019 I Ausgabe 6/2019 I www.bitburg-pruem.de

Mitteilungen, informationen und Bekanntmachungen der Kreisverwaltung des eifelkreises Bitburg-Prüm

Ärztliche Versorgung I Seite 2 Bitburger Polizei informiert nun auch per Twitter I Seite 3 Entsorgungstermine I Seite 4 und 5

Zukunfts-Check Dorf I Seite 6 Ausstellung „100 Jahre Frauenwahlrecht“ I Seite 8 Amtliche Bekanntmachungen I Seite 8

Aus dem Inhalt:

Kreistag beschließt Haushalt 2019Verdopplung der Investitionsauszahlungen im Schulbau

Der Kreistag des Eifelkreises Bitburg-Prüm hat am 21.01.2019 mehrheitlich die Haushaltssatzung und den Haushalts-plan für das Jahr 2019 verabschiedet. Von den für 2019 vorgesehenen Auszahlungen für Investitionen in Höhe von 31,55 Mio. EUR entfallen alleine 14,13 Mio. EUR auf die Schulen. Im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt der Landkreis seine Anstrengungen zur Modernisierung der kreiseigenen Schulen und arbeitet damit konsequent das 2010 im Rah-men der Schulstrukturreform durch den Kreistag beschlossene Schulbauprogramm ab. Neben den in 2019 geplanten Investitionen sind im Ergebnishaushalt weitere 5,59 Mio. EUR an Haushaltsmitteln für größere Bauunterhaltungsmaß-nahmen an kreiseigenen Schulen vorgesehen. Landrat Dr. Streit und der Kreistag stehen damit zu ihrem Wort, dass an den Schulen – unabhängig von der finanziellen Gesamtsituation des Eifelkreises Bitburg-Prüm – nicht gespart wird. Die Schulen in Trägerschaft des Eifelkreises Bitburg-Prüm sollen so für die Schülerinnen und Schüler zu attraktiven Lernorten werden.

Im Haushaltsjahr 2019 erwartet der Eifelkreis Bitburg-Prüm Erträge in Höhe von 166,5 Mio. EUR. Die Erträge des Landkreises wachsen damit im Vergleich zum Vorjahr um 1,8 Mio. EUR an. Mit einem Zuwachs der Aufwendungen um 4,2 Mio. EUR auf nun 173,7 Mio. EUR steigen die Aufwendungen stärker als die Erträge. Als Folge hiervon vergrößert sich das erwartete Haushaltsdefizit gegenüber der Haushaltsplanung 2018 um 2,42 Mio. EUR auf voraussichtlich 7,22 Mio. EUR. Freiwillige Leistungen und damit für den Eifelkreis Bitburg-Prüm selbst gestaltbare Aufwendungen, finden lediglich im Umfang von 4,1 % im Haushaltsplan 2019 Eingang. Alle übrigen Aufgaben und damit auch die hieraus resultierenden Aufwendungen fallen im Rahmen von gesetzlichen Pflichtaufgaben des Eifelkreises Bitburg-Prüm an. Die Verbindlichkeiten aus Investitions- und Liquiditätskrediten nehmen bis Ende 2019 um 16,5 Mio. EUR auf insgesamt 94,1 Mio. EUR zu.

Mit 42,0 % bleibt der Eingangshebesatz für die progressive Kreisumlage im achten Jahr in Folge unverändert. Der gewogene Hebesatz der Kreisumlage sinkt von 43,69 % (2018) auf 43,14 % und liegt damit um rd. 1 %-Punkt unter dem Medianwert aller rheinland-pfälzischen Landkreise. Im Verhältnis bleibt damit ein höherer Anteil der Umlagegrund-lagen bei den Ortsgemeinden. Im Vergleich zum Vorjahr sinken die Sozialhilfeaufwendungen um rd. 1,0 Mio. EUR. Mit einem Gesamtvolumen von 67,3 Mio. EUR stagnieren sie jedoch weiterhin auf einem hohen Niveau. Gegenüber der Haushaltsplanung 2018 erwartet der Eifelkreis Bitburg-Prüm einen Rückgang der Aufwendungen nach dem Asylbewer-berleistungsgesetz um 2,1 Mio. EUR. Die Einsparungen hier werden durch die erwarteten Mehraufwendungen in der Eingliederungshilfe (1,6 Mio. EUR) zu einem großen Teil aufgezehrt.

Die vom Eifelkreis Bitburg-Prüm zu zahlenden Zuwendungen und Umlagen erhöhen sich um 1,1 Mio. EUR auf insge-samt 36,6 Mio. EUR Hieran haben die Personalkostenzuschüsse an die Träger der Kindertagesstätten den größten Anteil. Mit 34,9 Mio. EUR stellen diese Ausgaben, nach den Aufwendungen der sozialen Sicherung, den zweitgrößten Einzelposten im Gesamthaushalt des Eifelkreises Bitburg-Prüm und 2/3 des Budgets des Teilhaushaltes Jugend und Familie. Bis Ende 2019 wird der Eifelkreis Bitburg-Prüm durch den weiteren Ausbau der Kindertagesstätten 45 % des Bedarfes an U 3 Plätzen abdecken können. Seit dem 01.01.2019 bestehen innerhalb des Eifelkreises Bitburg-Prüm 14 Familienzentren. Hier wurden Kindertagesstätten zu Orten der Begegnung für Familien weiterentwickelt. Für die Zu-kunft sind weitere Belastungen durch die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes und das neue Kindertagesstätten-gesetz des Landes zu erwarten. Alle im Kreistag vertretenen Parteien forderten fraktionsübergreifend eine stringentere Einhaltung des Konnexitätsprinzips durch das Land. Aus den auf Bundes- oder Landesebene beschlossenen Gesetzen und Zusagen, die dann von den Landkreisen auszuführen sind, dürfen sich keine zusätzlichen Belastungen für die kommunalen Haushalte ergeben.

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KreisNachrichten Bitburg-Prümseite 2 Ausgabe 6/2019

Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler hat sich in Neuerburg mit Ärzten und Politikern darüber unter-halten, wie sich die medizinische Versorgung im Eifelkreis sichern lässt. Denn die zukünftige Entwicklung im Bereich der Gesundheitsversorgung ist durch eine zunehmende Überalterung der praktizierenden Ärzte/innen und damit einen hohen Nachbesetzungsbedarf gekennzeichnet. Bis 2023 wird fast die Hälfte der heute noch praktizierenden Allgemeinmediziner sich in den Ruhestand verabschie-den. Im Eifelkreis entsteht dann ein Nachbesetzungsbe-darf von rund 25 Stellen. Bereits in den zurückliegenden Jahren konnten vor allem für hausärztliche Praxen nicht mehr an allen Standorten Nachfolger gefunden werden. Die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung im länd-lichen Raum wird damit für alle Verantwortlichen zu ei-ner Aufgabe, für die passende Lösungen gefunden wer-den müssen. Eine davon ist das Gesundheitszentrum in Neuerburg. Gesundheitsministerin Bätzing-Lichtenthäler zeigte sich begeistert von diesem Projekt: „Es ist toll zu sehen, was sich hier entwickelt hat. Alles unter einem Dach zu haben, ist zukunftsweisend.“ Sie ist sich sicher, dass Ärzte zurück aufs Land kommen, wenn die Rahmen-bedingungen stimmen: „Wenn es solche Strukturen wie hier gibt, dann kommen die Ärzte wieder. Denn hier müs-sen sie kein wirtschaftliches Risiko tragen, denn sie sind angestellt und haben flexiblere Arbeitszeiten.“

Wir suchen Tagesmütter und Tagesväter!

Kindertagespflege - Qualifizierungskurs

Können Sie sich vorstellen, bei sich zu Hause Kinder zu betreuen? Sie spielerisch zu fördern und an ihrem Fami-lienleben teilhaben zu lassen? Die Eltern in der Erziehung ihrer Kinder zu unterstützen und an der Bildung der Kinder entscheidend mitzuwirken?Dann melden Sie sich bei uns - wir suchen Frauen und Männer, die sich als Tagesmutter oder Tagesvater qualifi-zieren möchten!Die Kindertagespflege ist ein wesentlicher Bestandteil des Betreuungssystems für Kinder im Eifelkreis Bitburg-Prüm. Diese sehr flexible Form der Betreuung bietet für viele Fa-

milien die Möglichkeit einer individuellen und familiennah-en Betreuung ihrer Kinder und trägt zur Vereinbarung von Familie und Beruf bei.In Kooperation mit dem DRK Bildungswerk Eifel-Mosel-Hunsrück e.V. bietet das Jugendamt des Eifelkreises Bit-burg-Prüm auch 2019 einen Qualifizierungskurs zur Kin-dertagespflege im Umfang von 300 Unterrichtsstunden an. Von einem Dozententeam werden Kenntnisse aus den Bereichen Pädagogik, Psychologie und Recht vermittelt. Durch das Zusammenspiel von theoretischen Inhalten und umfangreichen Praxisphasen erhalten Sie ein genau-es Bild vom Alltag der Kindertagespflege und der Kinder-tagesbetreuung. Ein Kurs Erste-Hilfe-am-Kind rundet die Ausbildung ab. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Qua-lifizierung erlangen Sie ein bundesweit anerkanntes Zerti-fikat und können damit im Anschluss die Pflegeerlaubnis zur Betreuung von Tageskindern bei Ihrem Jugendamt beantragen.Das Seminar orientiert sich an dem vom Deutschen Ju-gendinstitut entwickelten kompetenzorientierten Qualifi-zierungshandbuch. Es wird vom Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz und vom Jugendamt des Eifelkreises Bit-burg-Prüm unterstützt. Der Kurs beginnt am 6. Mai 2019 und findet immer montags, dienstags und mittwochs vor-mittags im Haus der Jugend in Bitburg statt. Ferienzeiten und Zeiten des Praktikums sind unterrichtsfrei. Kursende ist am 6. November 2019. Es ist ein Teilnehmerbeitrag in Höhe von 300 Euro zu zahlen. Anmeldungen sind ab so-fort bei der Fachberatung Kindertagespflege im Jugend-amt des Eifelkreises Bitburg-Prüm unter 0 65 61/15 41 40 oder beim DRK Bildungswerk Eifel-Mosel-Hunsrück e.V. unter der Telefonnummer 0 65 61/60 20 613 möglich.

Übergabe der Forstamtsleitung

Regionale Akteure mit Landrat Dr. Joachim Streit an der Spitze (Zweiter von Links) treffen in Neuerburg auf Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.

Foto: Kreisverwaltung Bitburg-Prüm.

Ärztliche VersorgungPodiumsdiskussion in Neuerburg

Foto: Kreisverwaltung Bitburg-Prüm.

Am 29. November 2018 wurde Jürgen Weis die Leitung des Forstamtes Bitburg übertragen. Jürgen Weis wech-selte mit Wirkung vom 1. Dezember von der Zentralstelle der Forstverwaltung in Neustadt an der Weinstraße zum Forstamt in Bitburg. Er stammt aus dem Eifeldorf Kordel und war nach dem Referendariat ab 1992 zunächst in der Sturmschadensbewältigung tätig. Nach der Leitung des Regionalen Holzbereitstellungsbetriebes in Hermes-keil in der Zeit von 2004 bis 2009, dem unter anderem alle landeseigenen Großmaschinen zugeordnet waren, übernahm er im Juni 2009 als Referent die Leitung der technischen Produktion in der Abteilung Produktion und

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KreisNachrichten Bitburg-Prüm seite 3Ausgabe 6/2019

Im Januar haben der Leiter der Polizeiinspektion Bitburg, Polizeirat Christian Hamm und Polizeihauptkommissar Rolf Deviscour dem Landrat des Eifelkreises, Dr. Joachim Streit, das Pilotprojekt „Twitter“ der Polizei Bitburg vorge-stellt. Dr. Streit zeigte sich begeistert von dem innovativen Ansatz für ein Mehr an Transparenz und Bürgernähe. Er wird das Projekt sehr gerne unterstützen.Die Polizei in Rheinland-Pfalz nutzt für ihre Presse- und Öffentlichkeitsarbeit mittlerweile neben der klassischen Pressemitteilung das Internet und die Neuen Medien. Zie-le dieser crossmedialen Strategie sind insbesondere ein Erreichen von mehr Transparenz, Nachvollziehbarkeit und damit auch Bürgernähe, eine zielgruppenorientierte Prä-vention, sowie eine Unterstützung bei Gefahrenabwehr und Einsatzbewältigung. Twitter-Accounts sind hierbei Teil des crossmedialen Angebots. Der Zweck ist die Ver-breitung der ohnehin vorliegenden Pressemeldungen, mit dem Ziel einer schnellen und viralen Verbreitung von Infor-mationen. Twitter (englisch für Gezwitscher) ist ein Mikro-bloggingdienst des Unternehmens Twitter Inc. Auf Twitter können angemeldete Nutzer telegrammartige Kurznach-richten verbreiten. Die Nachrichten werden „Tweets“ (von englisch to tweet „zwitschern“) genannt. Die Tweets der Polizei Bitburg beziehen sich dabei insbesondere auf nachfolgende Themen und Szenarien:• aktuelle Verkehrsmeldungen (Sperrungen, Staus, Um-

leitungsempfehlungen etc.)

Absatz an der Zentralstelle der Forstverwaltung in Neu-stadt. Damit bringt er durch das damit verbundene breite Aufgabenspektrum und seine Tätigkeit in bundesweiten Gremien Erfahrungen, u.a. im Bereich Arbeitssicherheit, Forstunternehmereinsatz, Auftragsvergabe, Maschinen-einsatz, Arbeitsverfahren und forstlicher Wegebau mit. Landrat Dr. Joachim Streit wünschte Jürgen Weis alles Gute für die vor ihm liegenden Aufgaben.

Bitburger Polizei informiert nun auch per Twitter

• Warnmeldungen (z.B. Unwetterlagen)• Einsatzbegleitung (beispielsweise bei Veranstaltungen

wie Beda-Markt, Folklorefestival)• Verbreitung von Pressemeldungen• Blick hinter die Kulissen einer Polizeiinspektion (z.B.

Kurioses aus dem polizeilichen Alltag)Dazu nutzt die Polizei Bitburg den Kurznachrichtendienst Twitter unter dem Behördenaccount des Polizeipräsidi-ums Trier (@PolizeiTrier) und agiert dort mit dem Hashtag #BitBürgerPolizei.Vertrauen in die Polizei ist grundsätzlich die erfolgskriti-sche Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Gesell-schaft und Polizei. Nicht zuletzt neun von zehn Straftaten werden der Polizei nur bekannt, weil sich die Menschen sei es durch Hinweise, Anzeigenerstattung oder Gesprä-che mit den Bezirksbeamten an die Polizei wenden. Wenn es konkret um die Frage des Vertrauens in Institutionen geht, nimmt die Polizei traditionell Spitzenplätze ein. Dies bestätigen eine Vielzahl von Untersuchungen zum sog. In-stitutionenvertrauen. Hiernach hat weit über 80 % der Be-völkerung großes Vertrauen in ihre Polizei. Doch ist dies kein Persilschein, Vertrauen muss man sich fortwährend neu erarbeiten. Die Polizei Bitburg lebt das Selbstver-ständnis einer Bürgerpolizei. Die Bürger erwarten hierbei eine professionelle Polizeiarbeit, deren Legalität und Le-gitimität überzeugend begründet ist. Sie ist hierbei gefor-dert, ihr Handeln, aber auch ihr Nicht-Handeln, transpa-rent zu machen und vor allem zu erklären.

SPNV-Nord verabschiedet langjährigen Verbandsdirektor

Dr. Thomas GeyerEnde Januar fand in Koblenz im Museum Ludwig die fei-erliche Verabschiedung von Dr. Thomas Geyer als lang-jährigem Verbandsdirektor des SPNV-Nord statt. An der Veranstaltung haben rund 100 geladene Gäste aus Rhein-land-Pfalz, den benachbarten Regionen einschließlich Lu-xemburg sowie ganz Deutschland teilgenommen, die ein breites Spektrum der vielen Partner von Seiten der Län-der, Aufgabenträger, Verkehrsunternehmen und -verbün-de, Berater etc. darstellen.Nach der Begrüßung durch Landrat Michael Lieber als Verbandsvorsteher des SPNV-Nord folgten Grußworte von Staatssekretär Andy Becht vom Ministerium für Wirt-schaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) sowie von Susanne Henckel als Präsidentin der Bundes-arbeitsgemeinschaft der Aufgabenträger des SPNV (BAG SPNV) und Geschäftsführerin des Verkehrsverbunds Ber-lin Brandenburg (VBB). Im Anschluss daran fand unter der Moderation von Ste-phan Pauly als Geschäftsführer des Verkehrsverbunds Rhein-Mosel (VRM) eine Talkrunde mit Ministerialdirigen-ten a.D. Dr. Lothar Kaufmann aus dem MWVLW, Dr. Jörg Sandvoß, Vorstandsvorsitzender von DB Regio, Henrik Behrens, Vorsitzender der Geschäftsführenden Direktoren bei Transdev und Kai Daubertshäuser, Vizepräsident der BAG SPNV und Prokurist beim Rhein-Main-Verkehrsver-bund (RMV) zu fachlichen und persönlichen Themen rund um das Lebenswerk von Dr. Geyer statt.Den Abschluss des Festakts bildete das Schlusswort von Dr. Geyer selbst mit Rückblick, Dank und Ausblick auf die Tätigkeit des neuen Verbandsdirektors Thorsten Müller.

Bitte auf Twitter folgen: Landrat Dr. Joachim Streit und Polizeirat Christian Hamm hoffen, dass möglichst viele Menschen im Eifelkreis den Account der Polizei Bitburg abonnieren. Foto: Kreisverwaltung Bitburg-Prüm.

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KreisNachrichten Bitburg-Prümseite 4 Ausgabe 6/2019

Blaue Tonne + gelBer Sack

Entsorgungs-

TERMINEAuch unter www.art-trier.de/kalender

Verbandsgemeinde ArzfeldMontag, 11. Februar 2019Heilhausen, Hölzchen, Krautscheid, Langenfeld, Laupe-rath, Manderscheid, Mauel, Niederpierscheid, Oberpier-scheid, WaxweilerDienstag, 12. Februar 2019Arzfeld, Jucken, Kickeshausen-Grünenseifen, Kickes-hausen-Heinischhof, Kickeshausen-Mattelbach, Lichten-born, Neurath, Olmscheid, ÜttfeldDonnerstag, 14. Februar 2019Dackscheid, Daleiden, Großkampenberg, Herzfeld, Irrhausen, Kesfeld, Kickeshausen, Leidenborn, Lützkam-pen, Reiff, Reipeldingen, SengerichFreitag, 15. Februar 2019Dahnen, Dasburg, Eschfeld, Harspelt, Preischeid, Ro-scheid, Sevenig (Our)

Verbandsgemeinde Bitburger Land

Montag, 11. Februar 2019Gindorf, Gransdorf, Kyllburgweiler, Oberkail, Orsfeld, Seinsfeld, SteinbornDienstag, 12. Februar 2019Erntehof, Etteldorf, Kyllburg, Neuheilenbach, Sankt Tho-mas, Usch, Wilsecker, ZendscheidMittwoch, 13. Februar 2019Baustert, Brimingen, Feilsdorf, Hisel, Hütterscheid, Mül-bachDonnerstag, 14. Februar 2019Enzen, Halsdorf, Olsdorf, Stockem

Verbandsgemeinde Prüm

Dienstag, 12. Februar 2019MatzerathDonnerstag, 14. Februar 2019Heckhuscheid

Verbandsgemeinde Südeifel

Montag, 11. Februar 2019Ammeldingen bei Neuerburg, Burscheid, Heilbach, Pla-scheidDienstag, 12. Februar 2019EmmelbaumMittwoch, 13. Februar 2019Altscheid-Neumühle, Burg, Mettendorf, Niehl, UtscheidDonnerstag, 14. Februar 2019Ammeldingen an der Our, Biesdorf, Gentingen, Hommer-dingen, Kruchten, Nusbaum, Roth an der Our, WallendorfFreitag, 15. Februar 2019Affler, Bauler, Berscheid, Dauwelshausen, Geichlingen, Gemünd, Herbstmühle, Hütten, Hüttingen bei Lahr, Karls-hausen, Keppeshausen, Körperich, Koxhausen, Lahr, Leimbach, Muxerath, Nasingen, Neuerburg-Funkhaus, Neuerburg-Johannishof, Niedergeckler, Obergeckler, Ro-dershausen, Scheitenkorb, Sevenig bei Neuerburg, Über-eisenbach, Waldhof-Falkenstein

Verkaufsstellen von RestabfallsäckenBitburg-StadtKreisverwaltung Bitburg-Prüm, Trierer Str. 1Verbandsgemeinde ArzfeldDaleiden, Postagentur, Hauptstr. 49 aLichtenborn, Postagentur, Hauptstr. 14Lützkampen, Vaas Haustechnik & Installationen, Im Lennchen 1Waxweiler Postagentur, Am Kanal 15Verbandsgemeinde Bitburger LandBettingen, Lebensmittel Büchel, Maximinstr. 22Kyllburg, Shop in Shop, Hochstr. 9 Rittersdorf, Entsorgungs- und Verwertungszentrum, An der L9, Ortsteil BildchenSülm, Heißmangel Mohr, Zur Heide 17Verbandsgemeinde PrümAuw bei Prüm, Postagentur, In der Klong 14Bleialf, Postagentur, Bahnhofstr. 5-7Pronsfeld, Kfz-Teile Gerards, Remigiusstr. 38Prüm, Hit- Markt, Kalvarienbergstr. 37- 41Schönecken, Schreibwaren Tipper, Teichstr. 8Winterspelt, Postagentur, Hauptstr. 35Verbandsgemeinde SpeicherOrenhofen, Dorfladen, Auwer Str. 1Speicher, Postagentur, Am Markt 28Verbandsgemeinde SüdeifelIrrel, Postagentur, Hauptstr. 26Körperich, Postagentur, Johanniterstr. 38Mettendorf, Raiffeisen GmbH, Enztalstraße 42Neuerburg, Postagentur, Herrenstr. 18

Ansprechpartner:Zweckverband A.R.T., Tel. 0651 949 14 14E-Mail [email protected]

Entsorgungs- und Verwertungs- zentrum (EVZ) Rittersdorf

An der L9, Ortsteil Bildchen, Tel. 06561/12629

Geöffnet: montags – samstags von 8.00 – 16:00 Uhr

Informationen, welche Abfallarten im EVZ angenom-men werden, sowie die vollständige Gebührensat-zung finden Sie unter www.art-trier.de.

Wertstoffhof Plütscheid geschlossen!

Verkaufsstellen von KomposttonnenEntsorgungs- und Verwertungszentrum (EVZ) RittersdorfAn der L9, Ortsteil Bildchen

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KreisNachrichten Bitburg-Prüm seite 5Ausgabe 6/2019

GrundstücksverkehrÜber die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:- Gemarkung Kyllburgweiler (Gr.L.Nr. 38/2019)Flur 6 Nr. 6/1, LF, Steinborner Str. 0,0427 haFlur 6 Nr. 6/2, GFF, LF, Dorfstr. 28 0,9327 ha- Gemarkung Ferschweiler (Gr.L.Nr. 42/2019)Flur 13 Nr. 203, GFF, LF, Dreitalstr. 16 0,4573 haFlur 15 Nr. 11, LF, Vorn auf dem Johannesberg 1,4369 ha- Gemarkung Dasburg (Gr.L.Nr. 47/2019)Flur 3 Nr. 24/7, Verkehrsfl., Waldfl.,An der Brücke, Stinkelskopf 0,6511 ha- Gemarkung Fließem (Gr.L.Nr. 48/2019)Flur 2 Nr. 38/1, Waldfl., Hinter Anelt 0,5326 haFlur 2 Nr. 38/2, Waldfl., daselbst 0,5325 ha- Gemarkung Dockendorf (Gr.L.Nr. 50/2019)Flur 3 Nr. 326/1, Waldfl., Auf der Hambuch 0,1988 haFlur 3 Nr. 326/2, Waldfl., daselbst 1,1154 ha- Gemarkung Irrel u.a. (Gr.L.Nr. 56/2019)- Gemarkung Irrel:Flur 56 Nr. 55, Waldfl., Im Lanberg 1,6577 haFlur 56 Nr. 78, LF, Waldfl.,Auf Rockelshoster 2,4275 haFlur 56 Nr. 92, LF, Waldfl.,In der Wasserheck 1,0683 ha- Gemarkung Menningen:Flur 17 Nr. 62, LF, Waldfl.,In der Langheck 0,9914 haAktive Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes dringend auf diese Grundstücke angewiesen sind, können ihr Erwerbsinteresse

bis spätestens 10 Tageab Erscheinen der Kreis-Nachrichten

der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Unte-re Landwirtschaftsbehörde, Trierer Straße 1, 54634 Bit-burg, schriftlich auf dem postalischen Wege oder per E-Mail an: [email protected] unter Angabe der Betriebsnummer sowie der Angabe der Be-wirtschaftungsgröße der landwirtschaftlichen bzw. forst-wirtschaftlichen Nutzflächen mitteilen.

Stadt BitburgMontag, 11. Februar 2019Erdorf, Irsch, Masholder, Matzen, Mötsch, StahlDienstag, 12. Februar 2019Flugplatz, Südring, Industriegebiet MerlickMittwoch, 13. Februar 2019SteinebrückDonnerstag, 14. Februar 2019Bitburg-Stadt, PützhöheFreitag, 15. Februar 2019Albach, Albach Mühle

Verbandsgemeinde Arzfeld

Mittwoch, 13. Februar 2019Euscheid, StrickscheidFreitag, 15. Februar 2019Dackscheid, Eilscheid, Gesotz, Hargarten, Heilhausen, Hölzchen, Kinzenburg, Krautscheid, Lambertsberg, Lan-genfeld, Lascheid, Lauperath, Lierfeld, Lünebach, Man-derscheid, Mauel, Merlscheid, Niederpierscheid, Ober-pierscheid, Pintesfeld, Plütscheid, Waxweiler

Verbandsgemeinde Bitburger Land

Montag, 11. Februar 2019Erntehof, Eßlingen, Etteldorf, Gindorf, Gransdorf, Hun-gerburg, Kyllburg, Kyllburgweiler, Meckel, Neuheilen-bach, Oberkail, Orsfeld, Sankt Thomas, Seinsfeld, Stein-born, Usch, Wilsecker, ZendscheidDienstag, 12. Februar 2019Balesfeld, Bildchen, Brecht, Burbach, Dahlem, Her-mesdorf, Idenheim, Idesheim, Koosbüsch, Neidenbach, Oberweis, Rittersdorf, Röhl, Scharfbillig, Sülm, Trimport, Waxbrunnen, WißmannsdorfFreitag, 15. Februar 2019Dudeldorf, Gondorf, Hüttingen an der Kyll, Metterich

Verbandsgemeinde Prüm

Dienstag, 12. Februar 2019Dingdorf, Giesdorf, Hersdorf, Lasel, Matzerath, Nieder-lauch, Nimshuscheid, Nimsreuland, Oberlauch, Orlen-bach, Schloßheck, Schönecken, Seiwerath, Wawern, WinringenMittwoch, 13. Februar 2019Bleialf, Brandscheid, Buchet, Großlangenfeld, Hab-scheid, Masthorn, Mützenich, Oberlascheid, Pittenbach, Pronsfeld, Sellerich, Winterscheid, WinterspeltDonnerstag, 14. Februar 2019Breitwiesental, Ellwerath, Niederprüm, Prüm-Stadt, Prüm-Dausfeld, Prüm-Steinmehlen, Rommersheim, Rommersheimerheld, Watzerath, WeinsfeldFreitag, 15. Februar 2019Feuerscheid, Heisdorf

Verbandsgemeinde Speicher

Freitag, 15. Februar 2019Auw an der Kyll, Hosten, Orenhofen, Preist

Verbandsgemeinde Südeifel

Montag, 11. Februar 2019Alsdorf, Eisenach, Gilzem, Kaschenbach, Niederweis

Freitag, 15. Februar 2019Ammeldingen bei Neuerburg, Burscheid, Heilbach, Pla-scheid, Scheuern-Conradshof

Graue tonne

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KreisNachrichten Bitburg-Prümseite 6 Ausgabe 6/2019

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KreisNachrichten Bitburg-Prüm seite 7Ausgabe 6/2019

damit die Ausstellung mit dem Titel „Dreamworks“ statt-finden kann. Präsentiert werden vielfältige Einblicke in die große Welt der Träume, Wünsche und Ideen. Individualität, Gestaltungsfreiheit und das Ausdrücken von Überzeugun-gen liegen den Schülern dieses Jahrgangs sehr am Her-zen. Wer also eine bunte Mischung von verschiedenen Gestaltungsarten sehen und spannende, ganz individuelle Impressionen sammeln möchte, wird bei dieser Ausstel-lung am richtigen Ort sein. Der Eintritt ist frei.

Neue EIFEL ArbeitgeberTS Verbindungsteile GmbH

und Gräf Verbindungsteile GmbH

Verbandsversammlung des Kreisfeuerwehrverbandes

Eifelkreis Bitburg-PrümDer Kreisfeuerwehrverband Eifelkreis Bitburg-Prüm lädt seine Mitglieder und die Delegierten der Mitglieds-Feu-erwehren und -Fördervereine zur Verbandsversammlung 2019 ein ins Dorint Hotel Biersdorf am See am Freitag, 8. März 2019. Beginn der Versammlung ist um 19.30 Uhr, die Registrierung der Delegierten und der Gäste beginnt um 19 Uhr. Auf der Tagesordnung der diesjährigen Verbands-versammlung stehen die Neuwahlen des Vorstandes und der Beisitzer aus den Gemeinden.Anträge an die Verbandsversammlung können bis Sams-tag, 23. Februar 2019, schriftlich beim Vorsitzenden des Verbands eingereicht werden.Weiterer Tagesordnungspunkt ist eine Satzungsänderung in Bezug auf §1 „Sitz des Verbandes“. Aus rechtlichen Gründen muss hier eine Neufassung bzgl. des „Sitz des Verbandes“ getroffen werden. Für Feuerwehrangehörige gilt als Kleiderordnung: DienstanzugAufgrund der Neuwahlen wird um möglichst vollzähliges Erscheinen der Mitglieder und Delegierten gebeten. Be-züglich der Neuwahlen des Vorstandes und der anstehen-den Satzungsänderung verweist der Vorstand auf das der Einladung an die Mitglieder beiliegende Informationsblatt.

Kunstausstellung „Dreamworks“Am Mittwoch, 13. Februar um 19 Uhr sind Kunstinter-essierte zur Vernissage der Abschlussausstellung des Kunstleistungskurses des St.-Willibrord-Gymnasiums in der Kreissparkasse Bitburg-Prüm, Trierer Straße 46, in Bit-burg eingeladen. Bereits seit 2015 stellt die Kreissparkas-se den jungen Künstlern des Gymnasiums ihre Räumlich-keiten für ihr beeindruckendes Schaffen unter dem Titel „Durchblick“ zur Verfügung. Vertreter der Schule und des Gastgebers eröffnen die Ausstellung unter musikalischer Begleitung von talentierten Schülerinnen und Schülern. In den letzten zweieinhalb Jahren haben nun 16 „Träumerin-nen“ und ein „Träumer“ unter der Leitung ihres Kunstleh-rers Tom Wolfer-Frost ihrer Kreativität freien Lauf gelassen,

Von rechts: Armin Schuh, Harald Heck, Landrat Dr. Jo-achim Streit, Heron Brückner, Markus Pfeifer. Foto: TS.

Gleich zwei international agierende Bitburger Unterneh-men – die TS-Verbindungsteile GmbH und die Gräf Verbin-dungsteile GmbH – treten nach erfolgreich absolviertem EIFEL Arbeitgeber-Check dem Netzwerk der Arbeitgeber-marke EIFEL bei, deren Motto „Qualitätsorientierung ist Zukunftsorientierung“ lautet. So wurden kürzlich die bei-den Hidden Champions von einem neutralen Auditor des RKW Rheinland-Pfalz anhand standardisierter Checklis-ten beurteilt und zertifiziert. Der Check behandelt schwer-punktmäßig die Themen Mitarbeiter, Prozesse, Sicherheit und Standort.Ob Extreme in Temperatur, Festigkeit oder Flüssigkeiten: immer dann, wenn höchste Anforderungen gestellt sind, kommen TS und Gräf zum Zug. In mehreren Produktions- und Vertriebsstätten in Bitburg/ Rheinland-Pfalz, Men-teroda/ Thüringen und Melbourne/ Australien fertigen die beiden Hersteller Sonderverbindungsteile wie Schrauben, Bolzen, Muttern und Scheiben sowie Zeichnungsteile aus über 300 Sonderwerkstoffen. Sie setzen dabei höchste technologische Standards bei der Fertigung, der Qualität sowie in der Beratung und im Service. Beide Unterneh-men mit ihren etwas mehr als 200 Mitarbeitern können als Qualitätsführer in der Branche bezeichnet werden. Beispielhaft sind hier die ISO 9001:2015 für Prozesse und die ISO 14001:2015 für Umweltmanagement zu nennen.So ist es eine logische Folge, dass der EIFEL Arbeitge-ber-Check sehr erfolgreich verlief. Die wechselseitigen Abhängigkeiten zwischen Spitzenprodukten und -leistun-gen und zufriedenen und motivierten Mitarbeitern werden in Bitburg deutlich sichtbar. Glänzen können TS und Gräf mit langen Mitarbeiterzugehörigkeiten sowie mit niedrigen

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KreisNachrichten Bitburg-Prümseite 8 Ausgabe 6/2019

Amtliche BekAnntmAchungen

Bekanntmachung des Landrats über die Einreichung

von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen am 26. Mai 2019

I.Aufgrund der §§ 16 und 62 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in Verbindung mit den §§ 23 und 74 der Kommunalwahlordnung (KWO) fordere ich hiermit zur Einreichung von

Wahlvorschlägen für die Wahlen der Ortsbeiräte, Gemeinderäte, Stadträte, Verbandsgemeinderäte und des

Kreistags sowie von Wahlvorschlägen für die Wahl(en) der Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher - Ortsbürgermeisterinnen/

Ortsbürgermeister - Stadtbürgermeisterinnen/Stadtbürgermeister - Bürgermeisterinnen/Bürgermeister

auf.

II.

Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes und von Wählergruppen, Wahlvorschläge zur Wahl der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers - Ortsbürgermeisterin/Orts-bürgermeisters - Stadtbürgermeisterin/Stadtbürgermeisters und Bürgermeisterin/Bürgermeistersauch von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden.Parteien und Wählergruppen können zur Wahl der/des Ortsvor-steherin/Ortsvorstehers - Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters - Stadtbürgermeisterin/Stadtbürgermeisters - Bürgermeisterin/ Bür-germeisters auch eine gemeinsame Bewerberin oder einen gemein-samen Bewerber in einem gemeinsamen Wahlvorschlag benennen.Parteiwahlvorschläge und Wahlvorschläge mitgliedschaftlich or-ganisierter Wählergruppen sind in einer Versammlung der wahlbe-rechtigten Mitglieder oder Vertreterinnen und Vertreter des Wahlge-biets (Ortsbezirk, Gemeinde, Stadt, Verbandsgemeinde, Landkreis), Wahlvorschläge nicht mitgliedschaftlich organisierter Wählergrup-pen in einer Versammlung, zu der die Wahlberechtigten des Wahl-gebiets einzuladen sind, in geheimer Abstimmung aufzustellen. Eine gemeinsame Bewerberin oder ein gemeinsamer Bewerber kann auch in geheimer Abstimmung einer gemeinsamen Versammlung von wahlberechtigten Mitgliedern/Anhängerinnen und Anhängern/Vertreterinnen und Vertreter der be-teiligten Parteien und Wählergruppen gewählt werden.Neu auftretende Parteien im Sinne des § 16 Abs. 4 KWG müssen spätestens am Dienstag, dem 2. April 2019, bis 18 Uhr bei dem Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz, Mainzer Straße 14 - 16, 56130 Bad Ems, die Teilnahme an der Wahl anzeigen und ihre Eigenschaft als Partei im Sinne des Parteiengesetzes gemäß § 24 Abs. 1 KWO nachweisen.

III.

Die Wahlvorschläge müssen von einer Mindestzahl von Wahlbe-rechtigten des Wahlgebiets, die den Wahlvorschlag unterstützen, unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften), soweit die Wahlvorschlagsträger nicht nach § 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahl-vorschlag unterschrieben werden.Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass eine aus-reichende Zahl gültiger Unterstützungsunterschriften rechtzeitig eingereicht wird. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.

Kranken- und Fluktuationsquoten. Gute Führung mündet bekanntlich in nachhaltig guten Ergebnissen. Geplant sind eine umfassende neutrale Mitarbeiterbefragung und eine Fokussierung auf ein wirkungsvolles BGM-Programm. Stellvertretend für das gesamte Team der TS-Verbin-dungsteile GmbH und der Gräf Verbindungsteile GmbH aus Bitburg nahmen Geschäftsführer Harald Heck, Heron Brückner und Armin Schuh mit Freude und Stolz die Pla-kette der Arbeitgebermarke EIFEL von Bitburg Landrat Dr. Joachim Streit und Markus Pfeifer, Geschäftsführer der Regionalmarke EIFEL, entgegen.Die Arbeitgebermarke EIFEL ist die dritte Säule der Regi-onalmarke EIFEL. Familienfreundlichkeit, Führungskultur, Gesundheitsmanagement, Work-Life-Balance u.v.m. sind ein garantierter Bestandteil der Unternehmenskultur und der strategischen Organisation der EIFEL Arbeitgeber. In Kombination mit den Vorzügen der Eifel als ideale Wohl-fühlregion zum Leben, Wohnen und Arbeiten, bietet das Netzwerk für Azubis, Absolventen und Fach- und Füh-rungskräfte die besten Ausbildungen und Jobs an. EIFEL Arbeitgeber möchten nicht nur gut ausgebildete Mitarbei-ter in der Region halten, sondern auch gemeinsam neue Fach- und Führungskräfte aus anderen Regionen für die Eifel begeistern. So kann die dominierende Herausforde-rung der Fachkräftesicherung in ländlichen Regionen er-folgreich gemeistert werden.

Ausstellung „100 Jahre Frauenwahlrecht“

„Frauen wählt, jede Stimme zählt!“ Unter diesem Slogan warb die erste Frauenbewegung am 19. Januar 1919. Es war der Tag, an dem Frauen in Deutschland erstmals an Wahlen teilnehmen durften. Ein wirklich revolutionäres und historisches Datum. Und die Frauen folgten dem Auf-ruf: 80% aller Wahlberechtigten Bürgerinnen gaben ihre Stimme ab. Der Arbeitskreis Frauenwahlrecht, bestehend aus den Gleichstellungsbeauftragten des Eifelkreises, der Stadt Bitburg, der Verbandsgemeinde Prüm, der Katholi-schen Erwachsenenbildung, dem Katholischen Deutschen Frauenbund Prüm, der Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands Dekanat St. Willibrord, der Katholischen Arbeitnehmerbewegung Eifel Mittelrhein und der Land-frauenverband Bitburg und Prüm, bieten die Möglichkeit, die „Meilensteine der Geschichte des Frauenwahlrechts“ in einer Ausstellung in Prüm vom 18. Februar bis 2. März 2019 zu sehen. Die Vernissage findet am 18. Februar um 18 Uhr im Konvikt in Prüm statt. An diesem Abend werden einzelne Stationen der Ausstellung lebendig. Laiendar-stellerinnen präsentieren bedeutende Frauen des letzten Jahrhunderts und berichten über ihr Wirken und Schaf-fen. Neben einem kurzweiligen Rahmenprogramm sorgen die Landfrauen für das leibliche Wohl. Veranstaltungsflyer und nähere Informationen sind erhältlich bei Marita Singh, Gleichstellungsbeauftragte des Eifelkreises Bitburg-Prüm, [email protected].

Öffnungszeiten der Kreisverwaltung des Eifelkreises in Bitburg (Tel.: 06561/15-0) und Außenstelle in Prüm (Tel.: 06551/9575-0)montags bis mittwochs: 8 - 12 Uhr 14 - 16 Uhrdonnerstags: 8 - 12 Uhr 14 - 18 Uhrfreitags: 8 - 12 Uhr

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KreisNachrichten Bitburg-Prüm seite 9Ausgabe 6/2019

IV.

Die vollständig unterzeichneten Wahlvorschläge sollen mit allen er-forderlichen Anlagen möglichst frühzeitig bei der zuständigen Wahl-leiterin oder dem zuständigen Wahlleiter oder bei der zuständigen Gemeinde-/Verbandsgemeinde-/Stadtverwaltung eingereicht wer-den, Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistags bei der zuständigen Kreisverwaltung.Die Einreichungsfrist läuft

am Montag, dem 8. April 2019, 18 Uhr,ab.

V.

Nimmt eine nicht im Landtag vertretene Partei oder Wählergrup-pe im Landkreis an der Kreistagswahl und an mit ihr verbundenen Kommunalwahlen oder lediglich an Verbandsgemeinderatswahlen und an damit verbundenen Wahlen zum Ortsgemeinderat oder Orts-beirat teil, so erhält sie auf Antrag für jede Wahl, an der sie teilnimmt, dieselbe Listennummer. Im Antrag müssen die Kennwörter der Wahlvorschläge, für die dieselbe Listennummer beantragt wird, mit Angabe des Wahlgebiets, für das der jeweilige Wahlvorschlag gilt, und die Namen der jeweiligen Vertrauensperson und ihrer Stellver-treterin/ihres Stellvertreters aufgeführt werden. Der Antrag ist von den Vertrauenspersonen aller beteiligten Wahlvorschläge zu unter-zeichnen und möglichst frühzeitig, spätestens

am Montag, dem 8. April 2019, 18 Uhr,bei dem Landrat (siehe Abschnitt VIII, letzter Satz) einzureichen.

VI.

Die Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wählergruppen können gemäß § 15 Abs. 2 KWG miteinander verbunden werden (Listenverbindung). Die Verbindung muss der zuständigen Wahllei-terin oder dem zuständigen Wahlleiter spätestens

am Freitag, dem 3. Mai 2019, 18 Uhr,schriftlich von den Vertrauenspersonen erklärt werden. Der Listen-verbindung muss die Mehrheit der Unterzeichnerinnen und Unter-zeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach § 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zu-stimmung der Vertrauenspersonen.

VII.

Die Wahlleiterinnen und Wahlleiter der Gemeinden, Städte und Verbandsgemeinden geben in ortsüblicher Weise die Zahl der zu wählenden Rats- und Ortsbeiratsmitglieder, die Höchstzahl der auf-zustellenden Bewerberinnen und Bewerber, die Mindestzahl der Un-terstützungsunterschriften, im Falle der Einteilung des Wahlgebiets in Wahlbereiche die Wahlbereichseinteilung sowie die Anschrift der Wahlleiterin oder des Wahlleiters bekannt. Parteien und Wähler-gruppen erhalten auf Anforderung einen Abdruck des Bekanntma-chungstextes.Die Niederschrift über die Aufstellung der Bewerberinnen und Be-werber hat mit Ausnahme bei der Wahl für den Bezirkstag des Be-zirksverbands Pfalz jeweils getrennt nach Frauen und Männern fol-gende paritätsbezogene Angaben gesondert auszuweisen: die Zahl der wahlberechtigten Versammlungsteilnehmerinnen und Versamm-lungsteilnehmer sowie die Zahl der angetretenen und der gewählten Bewerberinnen und Bewerber (getrennt nach Plätzen).Die öffentlichen Bekanntmachungen der Wahlvorschläge enthalten den im Wortlaut abzudruckenden Text des Artikels 3 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes und den Geschlechteranteil in der jeweiligen Vertretungskörperschaft zwei Monate vor der Wahl. Darüber hin-aus hat die öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge bei

EndE dEr BEkanntmachungEn

der Verhältniswahl mit Ausnahme bei der Wahl für den Bezirkstag des Bezirksverbands Pfalz folgende paritätsbezogene Angaben gesondert auszuweisen: die Zahl der wahlberechtigten Versamm-lungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmer sowie die Zahl der angetretenen und der gewählten Bewerberinnen und Bewerber (getrennt nach Plätzen).

VIII.

In den Kreistag des Eifelkreises Bitburg-Prüm sind 42 Mitglieder zu wählen. Der Landkreis ist nicht in Wahlbereiche eingeteilt.In einem Kreiswahlvorschlag dürfen höchstens 84 Bewerberinnen und Bewerber benannt werden. Im Wahlvorschlag kann diesel-be Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden.Der Wahlvorschlag muss von mindestens 220 zur Kreistagswahl wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein. Bei Wahlvorschlä-gen von Parteien und Wählergruppen, auf die § 16 Abs. 3 KWG zutrifft, bedarf es keiner Unterstützungsunterschriften.Kreiswahlvorschläge sind bei dem zuständigen Wahlleiter bei der

Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-PrümTrierer Str. 1

Gebäudeteil F, Zimmer 47054634 Bitburg

einzureichen.

IX.

Vordrucke für Wahlvorschläge, Versammlungsniederschriften zur Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber, Erklärungen der Bewerberinnen und Bewerber, dass sie nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag aufgestellt sind und dass sie ihrer Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmen, und Bescheinigungen der Wählbarkeit sind bei der zuständigen Gemeinde-/Verbandsge-meinde-/Stadt-/Kreisverwaltung gegen Kostenerstattung erhältlich.Amtliche Formblätter für Unterstützungsunterschriften werden auf Anforderung von der zuständigen Wahlleiterin oder dem zuständi-gen Wahlleiter und von der zuständigen Gemeinde-/Verbandsge-meinde-/Stadt-/Kreisverwaltung kostenfrei abgegeben.Weitere Einzelheiten über die Aufstellung und Einreichung von Wahl-vorschlägen sind dem Kommunalwahlgesetz und der Kommunal-wahlordnung zu entnehmen.

Bitburg, den 23. Januar 2019Dr. Joachim Streit(Landrat zugleich als Kreiswahlleiter)

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