Konferenz der Aufsichtsräte sächsischer Wohnungsgenossenschaften am 3. April 2009 RAin Mirjam...
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Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e.V.
Konferenz der Aufsichtsräte sächsischer Wohnungsgenossenschaften am 3. April 2009
RAin Mirjam LuserkeReferentin RechtVerband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e.V.
Beschlussgegenstände des Aufsichtsrats
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Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e.V.
Übersicht
I. Einleitung
II. Gesetzliche Grundlagen
III. Begrifflichkeiten
IV. Ausgewählte Beschlussgegenstände interner Sitzungen
V. Ausgewählte Beschlussgegenstände externer (gemeinsamer) Sitzungen
VI. Formalien - Protokollierung
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Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e.V.
Gesetzliche Grundlagen
• Gesetzliche Grundlage - § 36 Abs. 1 Satz 2 GenG:
„Der Aufsichtsrat besteht, sofern die Satzung keine höhere Zahl festsetzt, aus drei von der Generalversammlung zu wählenden Personen. Die zu einer Beschlussfassung erforderliche Zahl ist durch die Satzung zu bestimmen.“
• Regelung Beschlussfähigkeit - § 27 Mustersatzung 2007:
„Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner von der Versammlung gewählten Mitglieder anwesend sind.“
• Einleitung
• Gesetzliche Grundlagen
• Begrifflichkeiten
• Ausgewählte Beschlussgegen-stände interner Sitzungen
• Ausgewählte Beschlussgegen-ständen externer (gemeinsamer) Sitzungen
• Formalien - Protokollierung
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Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e.V.
Begrifflichkeiten
• Beschlussfähigkeit
→ Anwesenheit einer bestimmten Anzahl von Aufsichtsratsmitgliedern erforderlich um überhaupt Beschlüsse fassen zu können
• Interne Willensbildung
→ Wille des Gesamtgremiums wird durch einfache Mehrheit bei der Beschlussfassung abgebildet
→ Keine stillschweigende Willensbildung
• Einleitung
• Gesetzliche Grundlagen
• Begrifflichkeiten
• Ausgewählte Beschlussgegen-stände interner Sitzungen
• Ausgewählte Beschlussgegen-ständen externer (gemeinsamer) Sitzungen
• Formalien - Protokollierung
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Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e.V.
Aufsichtsrat Beschluss- fassung
Aufsichtsrat Beschluss- fassung
Vorstand
Einzelsitzung des Aufsichtsrats mit Beschlussfassung, „interne Sitzung“
Grundlage:Mustersatzung §§ 27, 22 Abs. 8
Einzelsitzung Aufsichtsrat mit Beschlussfassung, informative Teilnahme des Vorstandes
Grundlage: Mustersatzung §§ 22 Abs. 8, 27 Abs.2
Begrifflichkeiten (2) - Sitzungsbegriff
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Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e.V.
Aufsichtsrat
gemeinsame Beratung
getrennte Beschluss-
fassung
Vorstand
Aufsichts-ratsmitglied
Vorstands-mitglied
Vorstands-mitglied
Aufsichtsrats-vorsitzender
Gemeinsame Sitzung mit Beschlussfassung „externe Sitzung“
Grundlage: i.d.R. §§ 28, 29 Mustersatzung
Treffen einzelner Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat – gesetzlich nicht geregelt
Begrifflichkeiten (2) - Sitzungsbegriff
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Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e.V.
Ausgewählte Beschlussgegenstände interner Sitzungen
• Arbeitsvertrag Vorstandsmitglied
→ Abschluss des Anstellungsvertrages→ Änderungen des Anstellungsvertrages, → Aufhebungsvereinbarungen, → Pensionsverträge, → Dienstwagenverträge
• Bestellung eines Vorstandsmitglieds
• Wohnungsnutzungsverträge mit Vorstandsmitgliedern
• Ausgabe von Inhaberschuldverschreibungen an Vorstandsmitglieder
• Einleitung
• Gesetzliche Grundlagen
• Begrifflichkeiten
• Ausgewählte Beschlussgege-stände interner Sitzungen
• Ausgewählte Beschlussgegen-ständen externer (gemeinsamer) Sitzungen
• Formalien - Protokollierung
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Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e.V.
Ausgewählte Beschlussgegenstände interner Sitzungen- gesetzliche Grundlagen der VertretungGrundsatz § 24 Abs. 1 Satz 1GenG: „Die Genossenschaft wird durch den Vorstand ...
außergerichtlich vertreten.“
Ausnahme hiervon in § 39 GenG geregelt: „Der Aufsichtsrat vertritt die Genossenschaft gegenüber
Vorstandsmitgliedern …außergerichtlich“
→ § 25 Abs. 2 der Mustersatzung greift dies auf. Bezüglich Anstellungsverträgen gilt § 21 Abs. 6: Der Aufsichtsratsvorsitzende unterzeichnet nach entsprechender Beschlussfassung im Aufsichtsrat namens der Genossenschaft die Anstellungsverträge mit dem Vorstandsmitglied.
• Einleitung
• Gesetzliche Grundlagen
• Begrifflichkeiten
• Ausgewählte Beschlussgege-stände interner Sitzungen
• Ausgewählte Beschlussgegen-ständen externer (gemeinsamer) Sitzungen
• Formalien - Protokollierung
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Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e.V.
Ausgewählte Beschlussgegenstände interner Sitzungen- Formulierungsbeispiele
Formulierungsbeispiel für vorzeitigen Beschluss zu Vorstandsbestellung:
„Herr/Frau.… wird mit Wirkung ab dem 01.01.2010 alsVorstandsmitglied auf die Dauer von fünf Jahren wiederbestellt.“
→ Zeitliche Bestellungslücken sind durch planerisch umsichtige Beschlüsse des Aufsichtsrates unbedingt zu vermeiden.
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Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e.V.
Ausgewählte Beschlussgegenstände interner Sitzungen- Formulierungsbeispiele
Formulierungsbeispiel Zustimmung des Aufsichtsrats zum Abschluss eines Wohnungsnutzungsvertrags mit Vorstandsmitglied:
„Der Aufsichtsrat stimmt auf Grundlage von § 30 der Satzung dem Abschluss des Nutzungsvertrages über die Wohnung…. (Kopie in Anlage) zwischen dem Vorstandsmitglied Herrn/Frau….und der Genossenschaft zu.“
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Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e.V.
Ausgewählte Beschlussgegenstände interner Sitzungen- Formulierungsbeispiele
Formulierungsbeispiel Abschluss Wohnungsnutzungsvertrag mit Vorstandsmitglied durch Aufsichtsrat:
„Der Aufsichtsrat schließt in Vertretung der Genossenschaft nach § 39 GenG den Nutzungsvertrag über die Wohnung …(Kopie in Anlage) mit dem Vorstandsmitglied Herrn/Frau ….. ab. Der Vertrag ist durch den Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn…/die Aufsichtsratsvorsitzende Frau… zu unterzeichnen. Der Inhalt dieses Beschlusses ist als Zustimmung im Sinne von § 30 der Satzung zu sehen.“
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Ausgewählte Beschlussgegenstände externer Sitzungen
Beschlussgegenstände der gemeinsamenSitzungen/Beratungen sind in § 28 der Mustersatzungaufgeführt
→ Dies heißt, dass dort nicht aufgeführte Gegenstände auch nicht einen gemeinsamen Beschluss i.S.v. § 28 der Mustersatzung herbeiführen können
• Einleitung
• Gesetzliche Grundlagen
• Begrifflichkeiten
• Ausgewählte Beschlussgegen-stände interner Sitzungen
• Ausgewählte Beschlussgege-ständen externer (gemeinsamer) Sitzungen
• Formalien - Protokollierung
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Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e.V.
Ausgewählte Beschlussgegenstände externer Sitzungen
Mustersatzung § 28 b):
Grundsätze für die Vergabe von Genossenschaftswohnungen
Anknüpfend z. B. an:
→ Dauer der Mitgliedschaft→ Wohnungsgröße→ Wohnungsberechtigung
1961 vom GdW Mustervergabeordnung herausgegeben,individuell langjährig weiter entwickelt, könnte alsBeschlussgrundlage dienen.
• Einleitung
• Gesetzliche Grundlagen
• Begrifflichkeiten
• Ausgewählte Beschlussgegen-stände interner Sitzungen
• Ausgewählte Beschlussgege-ständen externer (gemeinsamer) Sitzungen
• Formalien - Protokollierung
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Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e.V.
Ausgewählte Beschlussgegenstände externer Sitzungen
Mustersatzung § 28 g):
Grundsätze für Nichtmitgliedergeschäfte
• Verschiedene Fallkonstellationen möglich• gestaltbarer Beschluss• Offene Satzungsregelung (§§ 2 i.V.m. § 28 g),
könnte auch direkt in Satzung festgelegt werden)
• Einleitung
• Gesetzliche Grundlagen
• Begrifflichkeit
• Ausgewählte Beschlussgegen-stände interner Sitzungen
• Ausgewählte Beschlussgege-ständen externer (gemeinsamer) Sitzungen
• Formalien - Protokollierung
![Page 15: Konferenz der Aufsichtsräte sächsischer Wohnungsgenossenschaften am 3. April 2009 RAin Mirjam Luserke Referentin Recht Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften.](https://reader036.fdocuments.net/reader036/viewer/2022062404/55204d7249795902118c4d18/html5/thumbnails/15.jpg)
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Ausgewählte Beschlussgegenstände externer Sitzungen- Formulierungsbeispiele
Formulierungsbeispiel zu Grundsätzen für Nichtmitgliedergeschäfte (Einleitung bleibt bei sämtlichen nachfolgenden Formulierungsbeispielen gleich):
„In Ausführung von § 2 bzw. § 28 g) der Satzung beschließen Aufsichtsrat und Vorstand nach gemeinsamer Beratung in getrennter Abstimmung:
Wohnungen der Genossenschaft werden ausschließlich an Mitglieder der Genossenschaft vermietet. Nichtmitgliedergeschäfte sind nur zugelassen, sofern sie mietrechtlich unumgänglich sind.“
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Ausgewählte Beschlussgegenstände externer Sitzungen- Formulierungsbeispiele
Formulierungsbeispiel – eingeschränkte Formulierung mit genauer Benennung der Ausnahmefälle:
„...
Wohnungen der Genossenschaft werden in erster Linie an Mitglieder der Genossenschaft vermietet. Nichtmitgliedergeschäfte sind in diesem Bereich nur mit Studenten und/oder Auszubildenden gestattet.“
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Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e.V.
Ausgewählte Beschlussgegenstände externer Sitzungen- Formulierungsbeispiele
Formulierungsbeispiel – offene Formulierung bezüglich Nichtmitgliedergeschäften:
„...
Wohnungen können auch an Nichtmitglieder vermietet werden. Gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung sind sie jedoch in erster Linie an Mitglieder der Genossenschaft zu vermieten“
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Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e.V.
Ausgewählte Beschlussgegenstände externer Sitzungen- Formulierungsbeispiele
Formulierungsbeispiel - Berücksichtigung Problematik Verbraucherinsolvenz eines Mitglieds:
„...
a) Wohnungen der Genossenschaft werden ausschließlich an Mitglieder der Genossenschaft vermietet. Aus einer Kündigung der Mitgliedschaft folgt der Verlust der Wohnung.
b) Nichtmitgliedergeschäfte sind grundsätzlich gestattet bei der Vermietung von
- Gewerberaum der Genossenschaft- Garagen der Genossenschaft
Mitglieder sind bei der Vergabe grundsätzlich jedoch bevorzugt zu berücksichtigen. Die Entscheidung über die Zuweisung obliegt dem Vorstand.“
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Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e.V.
Ausgewählte Beschlussgegenstände externer SitzungenMustersatzung § 28 j):
Die Grundsätze der Ausgabe von
Inhaberschuldverschreibungen
→ Regelung der Ausgabemodalitäten erfolgt vorab durch Beratung in Vorstand und Aufsichtsrat. Formulierungsdiskussionen in der Generalversammlung sollten vermieden werden.
→ Entsprechende Satzungsregelung ist zu empfehlen: Die Versammlung entscheidet nach Vorlage von Vorstand und Aufsichtsrat zur Ausgabe Inhaberschuldverschreibungen
• Einleitung
• Gesetzliche Grundlagen
• Begrifflichkeiten
• Ausgewählte Beschlussgegen-stände interner Sitzungen
• Ausgewählte Beschlussgege-ständen externer (gemeinsamer) Sitzungen
• Formalien - Protokollierung
![Page 20: Konferenz der Aufsichtsräte sächsischer Wohnungsgenossenschaften am 3. April 2009 RAin Mirjam Luserke Referentin Recht Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften.](https://reader036.fdocuments.net/reader036/viewer/2022062404/55204d7249795902118c4d18/html5/thumbnails/20.jpg)
Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e.V.
Formalien - Protokollierung
→ Keine Ausführungen hierzu im Gesetz. § 29 Abs. 3 der Mustersatzung legt fest, dass Niederschriften zu verfassen sind
→ Mindestinhalt: Beschlüsse im Wortlaut sowie Abstimmungsergebnis
→ Berücksichtigung Diskussionsbeiträge wenn sachdienlich oder gewünscht
→ Unterzeichnung durch Vorsitzenden, Schriftführer und bei Protokoll gemeinsamer Beratungen von einem Vorstandsmitglied (§ 29 Abs.3 der Mustersatzung)
• Einleitung
• Gesetzliche Grundlagen
• Begrifflichkeiten
• Ausgewählte Beschlussgegen-stände interner Sitzungen
• Ausgewählte Beschlussgegen-ständen externer (gemeinsamer) Sitzungen
• Formalien - Protokollierung
![Page 21: Konferenz der Aufsichtsräte sächsischer Wohnungsgenossenschaften am 3. April 2009 RAin Mirjam Luserke Referentin Recht Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften.](https://reader036.fdocuments.net/reader036/viewer/2022062404/55204d7249795902118c4d18/html5/thumbnails/21.jpg)
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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