Konditionen im Anlagegeschaeft

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Gültig ab 1. Januar 2016 Konditionen im Anlagegeschäft Setzen Sie mit uns auf faire Konditionen.

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Gültig ab 1. Januar 2016

Konditionen im AnlagegeschäftSetzen Sie mit uns auf faire Konditionen.

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Wertschriftentransaktionen (Courtage)

Aktien, Optionen, Obligationen, börsengehandelte Fonds, Notes und ähnliche Papiere

Aktien, Optionen, börsengehandelte Fonds und ähnliche Papiere

Obligationen, Notes und ähnliche Papiere

Abschluss in der Schweiz 1)

Abschluss im Ausland

Abschluss in der Schweiz und im Ausland (alle Börsenplätze)

bis CHF 50‘000.– 1,10 % 1,90 % 0,80 %

bis CHF 100‘000.– 1,00 % 1,80 % 0,70 %

bis CHF 150‘000.– 0,90 % 1,70 % 0,60 %

bis CHF 200‘000.– 0,80 % 1,50 % 0,50 %

bis CHF 250‘000.– 0,70 % 1,30 % 0,40 %

bis CHF 300‘000.– 0,60 % 1,20 % 0,30 %

ab CHF 300‘000.– 0,50 % 1,00 % 0,30 %

Mindestkommission Kauf / Verkauf CHF 100.–

1) Lokalwerte, strukturierte Produkte

Reduzierte Tarife Wertschriftentransaktionen via E-Banking 50 % auf Standardtarif, Minimum CHF 50.– via Zuger Kantonalbank direkt 20 % auf Standardtarif, Minimum CHF 80.–

TeilausführungenAufgrund des Handelsvolumens der entsprechenden Titel können Börsenaufträge geteilt und an verschiedenen Tagen ausgeführt werden. Die Zuger Kantonalbank hat keinen Einfluss darauf, ob und in welcher Anzahl solche Teilausführungen erfolgen. Folglich werden Teilausfüh-rungen wie neue Aufträge behandelt.

Spesen Dritter und weitere AbgabenGesetzliche und börsenabhängige Abgaben sowie von Dritten beim Kauf oder Verkauf von Wert papieren in Rechnung gestellte Spesen und Gebühren werden weiterbelastet.

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Anlagefonds

Zuger Kantonalbank Fonds

Strategiefonds Konservativ (CHF)

Strategiefonds Ausgewogen (CHF)

Kauf/Zeichnung Kauf/Zeichnung

bis CHF 50‘000.– 1,50 % 1,50 %

bis CHF 100‘000.– 1,50 % 1,50 %

bis CHF 250‘000.– 1,25 % 1,25 %

bis CHF 500‘000.– 0,75 % 0,75 %

Mindestkommission CHF 50.–, Verkäufe netto (Switches von einem ZGKB Fonds in einen anderen, halbe Kommission)

Swisscanto Fonds

Geldmarkt- Fonds 1)

Obligationen- Fonds

Aktien- und gemischte Fonds

Kauf Kauf Kauf

bis CHF 50‘000.– 0,40 % 0,75 % 1,50 %

bis CHF 100‘000.– 0,30 % 0,60 % 1,50 %

bis CHF 250‘000.– 0,20 % 0,40 % 1,25 %

bis CHF 500‘000.– 0,20 % 0,25 % 0,75 %

Mindestkommission CHF 50.–, Verkäufe netto (ausser Immobilienfonds gleicher Ansatz wie Kauf)

1) Immofonds und Swisscanto (CH) Real Estate Fund Ifca wie Geldmarkt-Fonds

Reduzierte Tarife Wertschriftentransaktionen via E-Banking 50 % auf Standardtarif, Minimum CHF 25.– via Zuger Kantonalbank direkt 20 % auf Standardtarif, Minimum CHF 40.–

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Drittfonds Geldmarkt-/ Obligationen-Fonds

Aktien-/ Strategie-Fonds, übrige Fonds

Kauf / Ausgabe gem. Tarif Courtage Obligationen, mind. CHF 100.–

gem. Tarif Courtage Aktien Ausland, mind. CHF 100.–

Verkauf/Rücknahme CHF 100.– CHF 100.–

TeilausführungenAufgrund des Handelsvolumens der entsprechenden Titel können Börsenaufträge geteilt und an verschiedenen Tagen ausgeführt werden. Die Zuger Kantonalbank hat keinen Einfluss darauf, ob und in welcher Anzahl solche Teilausführungen erfolgen. Folglich werden Teilaus- führungen wie neue Aufträge behandelt.

Spesen Dritter und weitere AbgabenGesetzliche und börsenabhängige Abgaben sowie von Dritten bei der Zeichnung oder Rück- gabe von Fondsanteilen in Rechnung gestellte Spesen und Gebühren werden weiterbelastet, insbesondere Ausgabe- und Rücknahmekommissionen zu Gunsten eines Anlagefonds. All- fällige Mehrwertsteuern gehen zu Lasten des Kunden. Änderungen und Anpassungen sind jederzeit möglich.

Eurex

Optionen 0,75 % auf Prämien mind. CHF 150.–

übrige Börsen

Optionen 1,75 % auf Prämien mind. CHF 150.–

Gesetzliche und börsenabhängige Abgaben:Die gesetzlichen und börsenabhängigen Abgaben werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Traded Options

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Zuger Kantonalbank Fondssparplan

Zuger Kantonalbank Entnahmeplan

Ausgabekommission 1,50 % (ohne Minimum) 1,50 % (ohne Minimum)

Rücknahmekommission keine keine

Umsatzabgabe max. 0,15 % Kauf/Verkauf börsengehandelter Fonds oder ETFs sowie bei Emissionen von ausländischen Anlagefonds

max. 0,15 % Kauf/Verkauf börsengehandelter Fonds oder ETFs sowie bei Emissionen von ausländischen Anlagefonds

Six-Gebühr max. 0,015 % Kauf/Verkauf börsengehandelter Fonds oder ETFs

max. 0,015 % Kauf/Verkauf börsengehandelter Fonds oder ETFs

Gebühr für Fondssparplan-Depot 0,22 % p. a. plus MwSt.

0,22 % p. a. plus MwSt.

Kontoführung Fondssparplankonto kostenlos kostenlos

Verzinsung Fondssparplankonto keine keine

Steuerverzeichnis kostenlos kostenlos

Konditionen Zuger Kantonalbank Fondsspar-/Entnahmeplan

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Depotgebühr

Depotgebühr

bis CHF 3 Mio. 0,22 % p. a. plus MwSt. mind. CHF 100.– p. a.

bis CHF 5 Mio. 0,17 % p. a. plus MwSt.

bis CHF 10 Mio. 0,15 % p. a. plus MwSt.

ab CHF 10 Mio. auf Anfrage

Konditionen für das Zuger Kantonalbank Fondssparplan-Depot siehe unter Konditionen Zuger Kantonalbank Fondsspar-/Entnahmeplan

Zuschläge

Depots mit Zusatzaufwand 25 % auf Depotgebühr

Preis für ausländisch verwahrte Titel 0,100 % p. a.

Reduzierte Tarife

eigene Aktien, Grundpfandtitel gebührenfrei

Swisscanto-Vorsorgepolicen gebührenfrei

Diverses

Nummernbeziehung CHF 500.– p. a. plus MwSt. plus 25 % auf Depotgebühr

Banklagernde Post CHF 300.– plus MwSt.

Steuerauszug CHF 100.– p. a. pro Portfolio plus MwSt.

Titellieferungen 1)

Titeleinlieferungen gratis

Titelauslieferungen CHF 100.– pro Position plus MwSt.

Titelauslieferungen physisch CHF 150.– pro Position plus MwSt.

Die Depotgebühr beinhaltet das Titel- und Zinsinkasso sowie Verwaltungshandlungen.Die Belastung der Depotgebühr erfolgt vierteljährlich (März / Juni / September / Dezember), basierend auf monatlichen Stichtagsbeständen des Depotwerts.

1) Spesen von Dritten in Zusammenhang mit Titellieferungen werden weiterbelastet.

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Im Rahmen des Anlagegeschäfts kann die Zuger Kantonalbank Anlage-instrumente wie Anlagefonds und strukturierte Produkte von Drittan-bietern einsetzen. Aus den Verträgen mit diesen Drittanbietern können ihr periodisch oder einmalig Vertriebsentschädigungen und andere geldwerte Leistungen zufliessen, die in der Regel vom Umsatz oder vom Anlagevolumen eines Instruments abhängen.

Bei Anlagefonds werden in der Regel periodische Vertriebsentschädi-gungen (meist Bestandespflegekommissionen genannt) auf dem in die Anlagefonds investierten Anlagevolumen bezahlt. Bei den struktu- rierten Produkten erfolgt die Entschädigung in Form eines Rabattes auf den Ausgabepreis, als Vergütung eines Teils des Ausgabepreises oder in Form anderer einmalig oder periodisch anfallender Gebühren.

Bei Eröffnung eines Depots bei der Zuger Kantonalbank erhält der Kunde mit den andern Basisdokumenten auch das jeweils gültige Depot- reglement. In Ziffer 16 des Depotreglements verzichtet der Kunde auf die Auszahlung der erwähnten Leistungen, welche die Zuger Kantonal-bank von Drittanbietern von Anlageinstrumenten erhält, soweit ihm diese von Gesetzes wegen zustehen würden.

Die nachstehende Tabelle zeigt auf, in welchen Bandbreiten sich die Entschädigungen der Drittanbieter pro Produktekategorie und Produkte-klasse bewegen können:

Übersicht über die Leistungen Dritter im Anlagegeschäft

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Anlagefonds Entschädigung in % des Anlagevolumens p. a.

Swisscanto Fonds anderer Anbieter

Geldmarktfonds 0 – 0,39 % 0 – 0,24 %

Obligationenfonds 0 – 0,85 % 0 – 0,95 %

Aktienfonds 0 – 1,40 % 0 – 1,14 %

Immobilienfonds 0,00 % 0 – 0,32 %

Rohstoffe 0 – 0,70 % 0 – 1,08 %

Strategiefonds und übrige Fonds 0 – 1,30 % 0 – 1,00 %

Weitere Anlageprodukte Entschädigung in % des Anlagevolumens p. a.

Strukturierte Produkte 0 – 1,50 %

Das nachfolgende Beispiel erklärt anhand eines fiktiven Kunden, der im Jahr 2015 einen Teil seines Vermögens bei der Zuger Kantonalbank investiert hat, wie sich die Entschädigung der Zuger Kantonalbank beim Einsatz von Anlageinstrumenten von Drittanbietern berechnet:

Kunde Peter Muster hat während des ganzen Jahres CHF 25‘000.– in einen Strategiefonds der Swisscanto investiert, nämlich in den Swisscanto (LU) Portfolio Fund Yield A (Valor 1092980).

Die Bank erhält für den Swisscanto (LU) Portfolio Fund Yield A (Valor 1092980) Vertriebsentschädigungen von 0,475 % p. a. = CHF 118.75.

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Festgeldanlagen

ohne Kommissionen, verrechnungssteuerpflichtig

Treuhandanlagen Abschlussgrösse Kommission

bis CHF 500‘000.– 0,500 %

bis CHF 1‘000‘000.– 0,375 %

bis CHF 2‘000‘000.– 0,250 %

bis CHF 3‘000‘000.– 0,200 %

ab CHF 3‘000‘000.– 0,125 %

Kapitaländerung CHF 50.–

Gesetzliche und börsenabhängige Abgaben:Die gesetzlichen und börsenabhängigen Abgaben werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Geldmarktanlagen

Gold 0,40 % p. a. mind. CHF 50.– p. a.

Silber 0,60 % p. a. mind. CHF 50.– p. a.

Platin 0,40 % p. a. mind. CHF 50.– p. a.

Palladium 0,40 % p. a. mind. CHF 50.– p. a.

Die Belastung der Metallkonto-Gebühr erfolgt vierteljährlich (März / Juni / September / Dezember), basierend auf monatlichen Stichtagsbeständen des Metallkonto-Saldos.

Kontraktgebühr Kassenobligationen 0,11 % p. a. plus MwSt. mind. CHF 25.– 1)

1) Gilt für die Vermögensbestände aller Kassenobligationskontrakte. Die Belastung der Gebühr erfolgt vierteljährlich (März / Juni / September / Dezember), basierend auf monatlichen

Stichtagsbeständen.

Metallkonto

Kassenobligation

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Konditionen für das Wertschriftensparen Sparen 3 und Freizügigkeit

Die Konditionen gelten für BVG 3-Anrechte der Swisscanto Anlagestiftung, die in Vorsorge- depots der Vorsorgestiftung Sparen 3 oder Freizügigkeitsstiftung der Zuger Kantonalbank gehalten werden.

Depotgebühr

Depotgebühr 0,3 % p.a. ohne Minimum

Die Belastung der Depotgebühren erfolgt jährlich per 30. November und basiert auf den durchschnittlichen Depotvolumen pro Monat.

Hinweis SaldoausgleichWeist ein Konto nach Berechnung der Gebühren gemäss gültigen Konditionen einen allfälligen Negativsaldo auf, wird dieser durch entsprechende Verkäufe von Anrechten automatisch kostenlos ausgeglichen.

Ausgabe- und Rücknahmekommission

BVG 3-AnrechteSwisscanto

Ausgabekommission(ohne Minimum)

Rücknahmekommission(ohne Minimum)

bis CHF 50‘000.– 0,750 % 0,750 %

bis CHF 100‘000.– 0,750 % 0,750 %

bis CHF 250‘000.– 0,625 % 0,625 %

ab CHF 250‘000.– 0,500 % 0,500 %

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Steuern

generell wird nach Zeitaufwand und Komplexität verrechnet

Ansatz beträgt CHF 200.– pro Stunde plus MwSt.

Steuererklärung Kanton Zug ab CHF 250.– plus MwSt. Mindestpauschale

Steuererklärung übrige Kantone ab CHF 300.– plus MwSt. Mindestpauschale

Rückforderung der schweizerischen Verrechnungssteuer für juristische Personen mit Sitz in der Schweiz(Formular 25)

Vollständige Auftragsbear bei-tung nach individuellem Zeitaufwand

CHF 200.– pro Std. plus MwSt.

Rückforderung ausländischer Quellensteuern und/oder zusätzlicher Steuerrückbehalt USA

Wirtschaftlichkeitsprüfung des Rückforderungsantrags 1)

CHF 25.– pro Kunde plus MwSt.

Aufwand Zuger Kantonalbank 2) CHF 50.– pro Antrag plus MwSt.

Rückforderung ausländischer Quellensteuern für natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz/Sitz in der Schweiz 1) 3)

CHF 200.– pro Antrag plus MwSt.

Rückforderung zusätzlicher Steuerrückbehalt USA auf ame-rikanischen Wertpapieren für juristische Personen mit Sitz in der Schweiz (Formular 826) 1)

CHF 100.– pro Antrag plus MwSt.

DepotsteIlenbescheinigung Deutschland (pro ausge- schüttete Dividende auf deut-schen Wertpapieren) 1)

CHF 85.– pro Bescheinigung plus MwSt.

Fremdspesen Frankreich (zu sätzlich pro Rückforderungs -antrag Frankreich) 1)

CHF 150.– pro Antrag plus MwSt.

1) Auftrag wird durch externen Bankpartner ausgeführt2) Tarif gilt auch bei ausschliesslicher Beschaffung einer Depotstellenbescheinigung3) Gemäss publiziertem Länderangebot

Steuern, Finanzplanung, Güterrechts- und Erbschaftsberatung

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Finanzplanung

generell wird nach Zeitaufwandund Komplexität verrechnet

Ansatz beträgt CHF 200.–pro Stunde plus MwSt.

umfassende Finanzplanung nach Zeitaufwand Ansatz beträgt CHF 200.–pro Stunde plus MwSt.

Pensionsplanung nach Zeitaufwand Ansatz beträgt CHF 200.–pro Stunde plus MwSt.

Vorsorgeanalyse kostenlos

Güterrechts- und Erbschaftsberatung

Errichtung eines Ehe- und Erbvertrags

nach Zeitaufwand Ansatz beträgt CHF 250.– pro Stunde plus MwSt.

Errichtung eines Testaments nach Zeitaufwand Ansatz beträgt CHF 250.– pro Stunde plus MwSt.

Willensvollstreckungen und Erbteilungen

nach Zeitaufwand Ansatz beträgt CHF 250.– pro Stunde plus MwSt.

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Allgemeiner HinweisAus Gründen der Übersichtlichkeit sind nur die wichtigsten Preise aufgeführt. Sämtliche Preise und Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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