Kölner Revision Dr. Stöffler GmbH1 IAS für VU März 2003.
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Kölner Revision Dr. Stöffler GmbH 1
IAS für VU
März 2003
Kölner Revision Dr. Stöffler GmbH 2
IAS für VU
Stand und Entwicklung Aktiva aus dem Versicherungsvertrag
Passiva aus dem Versicherungsvertrag
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IAS für VU
• EU Richtlinie zur Anwendung der IAS• Für Konzernabschluss zwingend• Alle Unternehmen mit Sitz in der EU, die einen
geregelten Markt in Anspruch nehmen• Ausnahme: Konzerne, die zwingend US GAAP
anwenden müssen• Anwendung ab 2005 / 2007• Angabe der Vorjahreszahlen, damit effektive
Umstellung ab 2004 / 2006
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IAS für VU
Offene Fragen:• Anwendung auf Unternehmen ohne Nutzung eines
geregelten Marktes• Anwendung auf Einzelabschluss• Anwendung auf die Steuerbilanz• Gesonderte Ausschüttungsrechnung• Besonderheiten bei Banken und VU• Anwendung Pflicht für alle VU- Konzerne• Gesonderte Rechnungslegung für BAFin
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IAS für VU
• Rolle des IASB• Rolle des IFRIC• Organisation des IASB• IAS / IFRS• IAS und US GAAP
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IAS für VU
Convergence Project• IAS als Konkurrenz zu US GAAP• Ziel einer Angleichung bis 2005• Tendenz: Übernahme von US GAAP z.B. Business
Combinations• Aber auch Anpassung von US GAAP in Richtung
Bewertung mit dem Fair Value
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IAS für VU
Derzeitige Punkte• Business Combinations: Goodwill• Non controlling interest• Revenue recognition• Presentation• Exchange of assets at book value vs. fair value• Financial instruments = major project• Government grants• Post employment benefits• Restructuring cost
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IAS für VU
Convergence Projekt der Bundesregierung (25.2.2003)• Vollkostenbewertung der Vorräte• Aktivierungspflicht für Geschäftswert• Aktivierungspflicht für aktivische RAP• Aktivierungspflicht für aktivische latente Steuern• Einschränkung außerplanmäßiger Abschreibungen• Verbot von Aufwandsrückstellungen• Verbot der Aktivierung von Aufwendungen für die
Ingangsetzung und Erweiterung• Wertaufholungsgebot
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IAS für VU
Improvement Project• Überarbeitung der bestehenden IAS• Mehr Transparenz und Akzeptanz• Einarbeitung der SIC Statements• Beseitigung von Wahlrechten
– Fifi und Lifo– Änderung von Bilanzierungsmethoden prospektiv
vs. Retrospektiv– Ausweis von fundamentalen Fehlern– Ausweis von Immobilien nach IAS 40
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IAS für VU
Entwicklung der IAS für VU• Versicherungsverträge sind derzeit von der
Anwendung der wesentlichen Standards ausgenommen:– IAS 8 Vereinnahmung von Umsätzen– IAS 37 Rückstellungen– IAS 38 Immateriell VG– IAS 32 und 39 Financial Instruments
• IAS 1 Ziffer 22 erlaubt den Ersatz durch US GAAP
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IAS für VU
• Im Jahr 1997 Einsetzung eines Steering Committee• Dezember 1999 Issues Paper mit den wesentlichen
Vorschlägen• Dazu 138 Stellungnahmen (z.B. FASB)• Im November 2001 DSOP an den IASB• Seitdem Diskussion mit der Versicherungsindustrie
und den Aktuaren• Im Juli 2002 Split in 2 Phasen
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IAS für VU
Projektphase 1• Definition Versicherungsvertrag• Ausweisfragen, Offenlegung• Anwendung von IAS 39, insbesondere embedded
derivatives (z.B. Kündigungsrechte, Verlängerungsoptionen, Gewinnbeteiligungen)
• Schwankungs- und Cat- Rückstellungen• Drohverluste
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IAS für VU
Projektphase 2• Ansatz und Bewertung von Aktiva und Passiva aus
dem Versicherungsvertrag• Abschlusskosten• SPV• Policy Loans• Discounting• Unbundling
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IAS für VU
ZeitplanPhase 1: ED im ersten Halbjahr 2003Phase 1: Final im ersten Halbjahr 2004Phase 2: Nicht vor Ende 2005Eventuell Interim Lösung
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Definition Versicherungsvertrag• Entschädigung für ein ungewisses künftiges Ereignis• In Geld oder Naturalrestitution• Nicht: Folgen von Zinsänderungen, Kursänderungen,
Preisänderungen, Indizes oder Ratings• Explizit genannt: Rückversicherung
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IAS für VU
Definition Versicherungsvertrag• Ausnahme; Kein Versicherungsrisiko oder Rückübertragung auf
den VN durch Anpassungsklauseln• Dann sind es Financial Instruments• Ausnahme: Wetterderivate• Ausnahme: Kreditversicherung• Nicht: Garantien, Mieten, Leasing, Versorgungszusagen• Entscheidung für jeden Vertrag gesondert zu treffen
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IAS für VU
Unzureichender Risikotransfer• Lebensversicherung mit geringer Sterblichkeit• Gruppenlebensversicherung• Kraftfahrzeugflotten mit Nachverrechnung• Manche Rückversicherungen (unwesentliche
Wahrscheinlichkeit eines signifikanten Verlusts)• Bestimmung nur insgesamt für den Vertrag, auch
wenn sich im Zeitablauf der Grad des Risikotansfers verändert
• Der mögliche Verlust muss foreseeable sein
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IAS für VU
Verhältnis zu Finanzinstrumenten• Grundsätzlich aus IAS 32 und 39 ausgenommen• Dort wird an endgültiger Lösung gearbeitet• Wenn sich dort fair value durchsetzt, dann auch
Anwendung auf Versicherungsverträge• Embedded Derivatives IAS 39 schon jetzt anwendbar
– Kündigungsrechte, Verlängerungsoptionen– Gewinnbeteiligungen noch nicht entschieden– Soweit separierbar, gesondert bewerten
(Optionspreismodelle)
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IAS für VU
IAS sind bilanzorientiert:• Nur solche Vermögensgegenstände und Schulden, die
unter die Definition von Ziffer 49 ff. des Rahmenkonzepts fallen, dürfen bilanziert werden
• Verfügungsmacht/ Verpflichtung des Unternehmens• Am Bilanzstichtag• Aus Ereignissen der Vergangenheit• Künftiger Zufluss/ Abfluss von Ressourcen wird erwartet
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IAS für VU
US GAAP sind GuV orientiert• Ausgaben werden in der Periode erfasst, in der die
wirtschaftlich dazu gehörigen Einnahmen erfasst werden (matching principle)
• Zur Abgrenzung werden in der Bilanz Abgrenzungsposten gebildet, auch wenn sie keine Vermögensgegenstände oder Schulden darstellen, sondern nur interne Verrechnungsposten
• Beispiel Abschlusskosten
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IAS für VU
Fair value vs. entity specific value• Ziel des IASB ist die Bilanzierung zum fair value• Aber abhängig von der Diskussion um IAS 39• Der fair value bestimmt sich vom Markt• Soweit kein Marktpreis feststellbar, sollen marktübliche
Annahmen zugrunde gelegt werden• Der unternehmensspezifische Wert bestimmt sich vom
Nutzen für das Unternehmen bzw. der Verpflichtung für das Unternehmen
• Es werden individuelle Annahmen verwendet
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IAS für VU
Fair value vs. entity specific value • Beispiel Grundstücke• Beispiel Pensionsverpflichtungen• Beispiel Rating eigener Anleihen• Solange IAS 39 dem unternehmensspezifischen Wert
folgt, gilt dies auch für die Bilanzierung bei VV• Konkrete Festlegung der Bewertungsregeln durch
den IASB erfolgt aber erst in Phase 2
• Übergangsregelung bis 2006
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IAS für VU
Bewertungsgrundsätze IAS• Grundsatz für die Bewertung von Aktiva und Passiva:
Barwert der künftigen erwarteten Einzahlungen und Auszahlungen
• Unsicherheit/ Risiko ist bei der Bewertung durch Abschläge auf der Aktivseite bzw. Zuschläge auf der Passivseite zu berücksichtigen, vorzugsweise in den Zahlungsströmen
• Die erwarteten Zahlungsströme sind abzuzinsen• Laufzeit und Risiko des Abzinsungsfaktors sollen den zu
bewertenden Posten entsprechen• Gruppenbewertung ist zugelassen
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IAS für VU
Kündigungsrechte• Wenn Kündigungsrechte des VN zu zusätzlichen
Zahlungen des VU führen, sind diese nach IAS 37 zu bilanzieren
• Dies gilt auch für Verlängerungsoptionen, die eine an sich notwendige Anpassung der Prämie verhindern
• Führen solche Rechte zu möglichen Einzahlungen, könnten sich immaterielle Vermögensgegenstände ergeben, die nach IAS 38 nicht aktivierbar sind
• Eine endgültige Behandlung durch den IASB erfolgt erst in Phase 2
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IAS für VU
Gewinnbeteiligungen• Zahlungen in Abhängigkeit vom Ergebnis eines Vertrags,
einer Gruppe von Verträgen oder des VU• Noch nicht abschließend diskutiert (Phase 2)• Mindestens die Garantieleistung ist zu erfassen• Wenn VU Höhe und Zeitpunkt bestimmt, keine
Anwendung von IAS 32 und 39• Ansonsten Zeitwert nach best estimate• Ausweis als Verbindlichkeit oder Eigenkapital, kein
Sonderposten
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IAS für VU
Rückversicherung• Anwendung der gleichen Prinzipien wie für den
Versicherungsvertrag• Gesonderter Ausweis aller Posten aus
Rückversicherung, keine Saldierungen
• Sonderfragen sind noch zu diskutieren
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Bilanzierung beim Versicherungsnehmer• Es gelten die gleichen Regeln wie für VU, aber:• Vorausgezahlte Prämien werden zu Anschaffungskosten
angesetzt, kein fair value• Separierbare Sparanteile werden zum fair value angesetzt• Erstattungsansprüche werden zum Barwert der erwarteten
Zahlungen angesetzt• Restitutionsansprüche werden zum Zeitwert angesetzt• Ist unsicher, ob VU zahlt, wird ggf. kein Anspruch bilanziert( IAS
37 verlangt, dass die Zahlung so gut wie sicher ist)
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IAS für VU
Andere Vermögensgegenstände und Schulden• Es gelten die allgemeinen Regeln- entgegen DSOP,
welches die allgemeinen Wahlrechte für VU einschränken wollte
• Bei Erwerb eines Bestands ist der Zeitwert aller Aktiva und Passiva anzusetzen, der Mehrwert ist als Geschäftswert zu bilanzieren- DSOP wollte sofort Aufwand
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IAS für VU
Offenlegung• Bilanzierungsregeln für Aktiva und Passiva aus dem
Versicherungsvertrag• Beträge der Aktiva, Passiva und Erfolgsposten• Wesentliche Annahmen und deren Veränderungen• Auswirkungen von Portfolio Transfers• Bedingungen der VV, die den größten Einfluss haben• Segmentberichterstattung• Ziele des VU im Risikomanagement und Umgang mit Risiken• Umfang der versicherungstechnischen Risiken vor und nach
Rückversicherung, Sensitivitätsanalysen, Kumule Schadenabwicklung, Storno- und Kostenrisiken
• Zins- und Bonitätsrisiken
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Aktiva aus Versicherungsverträgen• Grundsätzlich sind sämtliche Aktiva und Passiva aus
Versicherungsverträgen zu bilanzieren• Damit ist der fair value eines jeden Versicherungsvertrags zu bilanzieren• Ermittlung über die gesamte juristische Vertragslaufzeit• Bei Verlängerungsoption des VU sind dies zu berücksichtigen• Bilanziert wird der Barwert• Zinssatz für Abzinsung ist offen (Marktzins oder
unternehmensindividueller Zins)• Ebenso Annahmen über Biometrie und Storno• Je nach Ausgang der Diskussion um IAS 39
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IAS für VU
• Ermittlung aus dem Barwert aller künftiger Zahlungen– Zahlungen des VN oder deren Vertreter– Einschließlich aller erwarteter Prämienanpassungen– Auszahlungen an VN oder Berechtigte einschließlich aller
externer und interner Regulierungskosten– Zahlungen aus Policendarlehen (noch nicht entschieden)– Steuern und Abgaben aus den Versicherungsverträgen– Kosten der Vertragsverwaltung– Jegliche Erstattungen und Erträge aus Verwertungen– Ohne anteilige Erträge aus Kapitalanlagen
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Fair value in der Lebensversicherung• Basis ist der vorhandene Vertragsbestand incl. aller
daraus erwarteter Verlängerungen und Erhöhungen• Kein Neugeschäft berücksichtigt• Bilanzierung des Barwerts aller Zahlungsüberschüsse
anhand Rechnungsgrundlagen 2. Ordnung• Sofortige Gewinnrealisation bei Vertragsabschluss
Kölner Revision Dr. Stöffler GmbH 33
IAS für VU
... fair value in der Lebensversicherung • Starke Abhängigkeit von den Annahmen, kleine Veränderungen
führen zu hohen Ausschlägen• Veränderungen der Werte sofort in die GuV• Hohe Volatilität der Ergebnisse• Kritik daran wird nicht akzeptiert, da das Geschäft volatil sei• Starke Fraktion gegen Aktivierung (Deutschland, Japan)• Kompromissvorschlag: Hohe Risikoabschläge, so dass im
wesentlichen die Abschlusskosten aktiviert werden• Aber völlig systemwidrig, da kein fair value
Kölner Revision Dr. Stöffler GmbH 34
IAS für VU
IAS in Nichtleben• Analog Leben sind sämtliche künftige Zahlungen aus
den Verträgen zu berücksichtigen• Aber geringere Bedeutung wegen der kurzen
Laufzeiten (Ausnahme Kranken)• Höhere Unsicherheiten, größere Risikoabschläge• Berechnung nur für Risikogemeinschaften sinnvoll
Kölner Revision Dr. Stöffler GmbH 35
IAS für VU
IAS in der Rückversicherung• Grundsätzlich wie dargestellt• Wegen fehlender Einzel- Daten nur statistische
Ermittlung möglich• Hohe Volatitlität, hohe Risikoabschläge• Finanzierungsgeschäfte sind zu Marktwerten zu
bilanzieren, unabhängig von der Frage des Risikotransfers
Kölner Revision Dr. Stöffler GmbH 36
IAS für VU
Impairment Test nach IAS 36• Bestandswert wird nicht abgeschrieben• Jedoch jährlich neu gerechnet• Der daraus ermittelte Zeitwert ist anzusetzen• Daher formelle Ausnahme vom impairment test
Kölner Revision Dr. Stöffler GmbH 37
IAS für VU
Abschlusskosten• Sind bei Entstehung als Aufwand zu buchen• Erfüllen nicht die Definition des
Vermögensgegenstandes, da sie nicht zu künftigen Einzahlungen aus dem zugrunde liegenden Vertrag führen, der Vermittler hat seine Leistung erbracht
• Aber bei der Ermittlung des Bestandswerts implizit berücksichtigt
Kölner Revision Dr. Stöffler GmbH 38
IAS für VU
Passiva aus VersicherungsverträgenGrundsätze der Passivierung:• Bestehen einer rechtlichen oder faktischen Verpflichtung• Aus einem Ereignis der Vergangenheit• Mehr als 50% Wahrscheinlichkeit, sonst Notes• Zuverlässige Schätzung möglich• Ansatz der bestmöglichen Schätzung• Berücksichtigung von Risiko und Unsicherheit, aber keine vorsätzliche
Überbewertung• Abzinsung der Rückstellungen• Berücksichtigung von erkennbaren künftigen Ereignissen wie
Gesetzesänderungen, technischer Fortschritt• Keine Saldierung von Anlageerträgen
Kölner Revision Dr. Stöffler GmbH 39
IAS für VU
Passiva aus Versicherungsverträgen... Grundsätze der Passivierung:• Erstattungen dürfen nur angesetzt werden, wenn sie so gut wie
sicher sind• Sie müssen in der Bilanz gesondert aktiviert werden, in der GuV
ist Saldierung zulässig• Rückstellungen müssen mindestens jährlich überprüft und
angepasst werden• Sie sind aufzulösen, wenn eine Inanspruchnahme nicht mehr
wahrscheinlich ist• Sie dürfen nur für den ursprünglichen Zweck verwendet werden
Kölner Revision Dr. Stöffler GmbH 40
IAS für VU
Beitragsüberträge• Sind dann nicht zu bilden, wenn sämtliche Zahlungen
im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrags als Vertragswert bilanziert werden
• Wenn sich dies nicht durchsetzt, werden die Beiträge wie alle Erträge „systematisch und vernünftig“ auf die Perioden verteilt, in denen sie genutzt werden, also nach der Risikotragung (analog Ziffer 96 Rahmenkonzept)
Kölner Revision Dr. Stöffler GmbH 41
IAS für VU
Schadenrückstellungen• Sind nach den obigen allgemeinen Regeln zu bilden• Best estimate, keine Nullstellung, zeitversetzte Buchung oder Funding• Inflation ist zu berücksichtigen• Risiko/ Unsicherheit ist zu berücksichtigen• Rückstellungen sind abzuzinsen• Zinssatz unternehmensindividuell, so lange nicht IAS 39 den fair value
verlangt, dann Marktzins• Ohne Berücksichtigung des eigenen ratings des VU
Kölner Revision Dr. Stöffler GmbH 42
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Drohende Verluste• Sind nach allgemeinen Grundsätzen (IAS 37.66)
zurückzustellen• Nicht für allgemeine Verluste des Unternehmens• Nur für Zahlungsüberhänge aus bestehenden Verträgen: Die
unvermeidbaren Kosten sind höher als der wirtschaftliche Nutzen
• Vorrang der Abschreibungen von Aktiva, die mit dem vertrag verbunden sind
Kölner Revision Dr. Stöffler GmbH 43
IAS für VU
Schwankungsrückstellungen• Werden nicht anerkannt• US GAAP:
– Schwankungen in den Geschäftsergebnissen werden durch Eigenkapital ausgeglichen
– Alle Posten, die einen solchen Zweck verfolgen, sind deshalb Eigenkapital
• IAS:– Es bestehen keine Zahlungsverpflichtungen gegenüber
Dritten, daher keine Schuld
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IAS für VU
Rückstellungen für Großrisiken/ Katastrophen• Werden nicht anerkannt• Da am Bilanzstichtag keine bestehenden
Verpflichtungen aus vergangenen Ereignissen• Sie können keinem Vertrag einzeln zugeordnet
werden
Kölner Revision Dr. Stöffler GmbH 45
IAS für VU
Beitragsrückerstattungen• Aus einem Vertrag, einer Gruppe von Verträgen oder
dem Ergebnis des Unternehmens• Vertraglich garantierte Beträge sind in Höhe der
erwarteten Zahlung zurückzustellen• Ebenso gesetzliche Mindestbeträge• Genauere Diskussion in Phase 2• Auf jeden Fall kein Ausweis als Sonderposten
zwischen Eigenkapital und Schulden
Kölner Revision Dr. Stöffler GmbH 46
IAS für VU
Ausblick• Es ist zu erwarten, dass bis 2005 die IAS und die US GAAP
stark angenähert sind• Offen ist die grundsätzliche frage, ob sich die Rechnungslegung
an der Bilanz oder an der GuV orientieren soll• Offen ist weiterhin die Bilanzierung zum fair value, was vom
IASB angestrebt wird• Dann wird jeder Vertrag mit seinem Zeitwert zu bilanzieren sein• Dies ist eine völlig neue Welt, mit der man sich früh
beschäftigen muss
Kölner Revision Dr. Stöffler GmbH 47
IAS für VU
Bilanzpolitik• Forschungs- und Entwicklungskosten 38.45• Latente Steuern auf Verlustvorträge 12.34• Bewertung zum fair value statt Anschaffungskosten
– Sachanlagen 16.29– Immaterielle Anlagen 38.64– Investment Properties 40.24
• Auslegung des Vorichtsprinzips 37.23• Klassifizierung von Finanzinstrumenten 39• Schätzung künftiger Zahlungsströme• Risikozuschläge• Abzinsungsfaktor
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IAS für VU
Diskussion