KlimaHaus: Neue KlimaHaus Richtlinien - warum weniger mehr ist

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Neue KlimaHaus Richtlinien Warum weniger manchmal mehr ist.

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Neue KlimaHaus RichtlinienWarum weniger manchmal mehr ist.

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Europäische Gebäuderichtlinie EPBDEnergy Performance of Buildings

EPBD I: 2002/91/CEEPBD II: 2010/31/UE

250 kWh/m²a

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Seit Juni 2011 ist für neue

Wohngebäude in Südtirol der

Mindeststandard KlimaHaus B

vorgeschrieben.

Regionale Gesetze und Dekrete

In Italien aufgenommen im D.Lgs 192/2005 u. D.Lgs 311/2006

In den Ministerialdekreten sind definiert: Die Berechnungsmethode Mindestanforderungen Bedingungen der energetischen

Zertifizierung

Umzusetzen von allen

Mitgliedsstaaten der Union.

Europäische

Richtlinie 2002/91/EG

Europäische

Richtlinie 2010/31/EU

KlimaHausist ein freiwilliges Gütesiegel für Italien

und Europa.Ersa

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2

00

2/9

1/E

G a

b 0

1.0

1.2

01

2

EEF GebäudebereichNormativer Hintergrund

Regionen und Autonome Provinzen

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Italien: L. 373/76, L. 10/91, D.Lgs. 192/05, D.Lgs. 28/11, DM APE, …

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Jährlicher Bericht von LegambienteQualitätszertifikat KlimaHaus und Papiertiger

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KlimaHaus Standard für qualitativ hochwertige Planung und Ausführung

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Projektkontrolle und Audits Qualitätssicherung Ausführung

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Für ein besseres Klima.Nicht nur zuhause.

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Energieeffizienz und hoher Wohnkomfort

Beschattung

kontrollierte

Lüftung

WärmedämmungOrientierung

kompakte Bauweise

keine

Wärmebrücken

Qualität der Fenster

Luftdichtheit

thermische Masse

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Gebäudetechnische AusrüstungPlanung, Betrieb und Wartung

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KlimaHausKISS – Keep it small and simple

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Neue KlimaHaus RichtlinienWarum weniger manchmal mehr ist.

“Everything should

be made as simple as

possible, but not

simpler.“

Albert Einstein

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• Die Grenzwerte für die Klassifizierung der Gesamtenergieeffizienz (CO2 Grenzen) erfolgen unter Berücksichtigung des Standorts des Gebäudes.

• I valori limiti e la classificazione dell‘efficienza complessiva(valori CO2) vengono determinati tenendo contodell‘ubicazione dell‘edificio.

Änderungen Landesrichtlinien

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• Die Grenzwerte für die Gesamtenergieeffizienz (CO2 Grenzen) berücksichtigen den standortabhängigen Kühlbedarf des Gebäudes.

• I valori limiti per l‘efficienza complessiva (valori CO2) tengonoconto del fabbisogno di raffrescamento in funzionedell‘ubicazione dell‘edificio.

Änderungen Landesrichtlinien

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Änderungen Landesrichtlinien

NZEB

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• CO2-Limits auf praxistaugliche Werte angehoben• Grenzwerte standortabhängig• Kühlbedarf berücksichtigt• Standortabhängige Diskriminierung

für den Zugang zum Kubaturbonus aufgehoben• Einheitliche Klassifizierung der CO2-Grenzen

WOHNGEBÄUDE Vorherige Regelung:

Standort HGT PEH PEK GEF PEH PEK GEF PEH PEK GEF Ohne Bonus: zwischen 30 und 50 kg CO2/m²a

Bozen* 2736 20 10 30 35 15 50 50 20 70 linear interpoliert HGT von 3000 - 5000

Standort2 3000 22 9 31 38 13 52 55 18 72 Vorherige Regelung:

Standort3 3220 24 8 31 41 12 53 59 16 75 Ohne Bonus:zwischen 30 und 50 kg CO2/m²a

Standort4 3440 25 7 32 44 10 54 63 14 77 linear interpoliert HGT von 3000 - 5000

Standort5 3660 27 6 33 47 9 56 67 12 79 Bei Bonus: A B C

Standort6 3880 28 5 33 50 7 57 71 10 81 10 20 30 [kg CO/m²a]

Standort7 4100 30 4 34 52 6 58 75 8 83 -> Standortnachteil bei Bonus!

Standort8 4320 32 3 35 55 5 60 79 6 85

Standort9 4540 33 2 35 58 3 61 83 4 87

Standort10 4760 35 1 36 61 2 62 87 2 89

Standort11 4980 36 0 36 64 0 64 91 0 91

*) Referenzstandort PE zum KÜHLEN nur bei Vorhandensein einer Kühlanlage berücksichtigen!

KLASSE A KLASSE B KLASSE C

Änderungen Landesrichtlinien

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• Berücksichtigung der Besonderheiten vonNichtwohngebäuden und Hotels

𝐸𝐺𝐻𝑁𝑊𝐺 = 𝐸𝐺𝐻𝑊𝐺𝐵𝑁𝑒𝑡𝑡𝑜𝑣𝑜𝑙𝑢𝑚𝑒𝑛

(3 ×𝑁𝐺𝐹)

𝐺𝐸𝐸𝑁𝑊𝐺 = 𝐺𝐸𝐸𝑊𝐺𝐵𝑁𝑒𝑡𝑡𝑜𝑣𝑜𝑙𝑢𝑚𝑒𝑛

(3 ×𝑁𝐺𝐹)

𝑁𝐺𝐹 = 𝐵𝑒ℎ𝑒𝑖𝑧𝑡𝑒 𝑁𝑒𝑡𝑡𝑜𝑔𝑒𝑠𝑐ℎ𝑜𝑠𝑠𝑓𝑙ä𝑐ℎ𝑒

𝐺𝐸𝐸𝐻𝑂𝑇𝐸𝐿 = 2 × 𝐺𝐸𝐸𝑊𝐺𝐵

Änderungen Landesrichtlinien

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• Erneuerung TGA: Die Abdeckung des Gesamtprimärenergiebedarfs von mindestens 25% aus erneuerbaren Energien kann durch eine Reduzierung des Gesamtprimärenergiebedarfs um mind. 25% entfallen. (Art. 4.5)

• Sostituzione Impianti: Il fabbisogno complessivo di energiaprimaria, fornito almeno per il 25% da energie rinnovabili puòvenire a meno, riducendo di fabbisogno complessivo di energiaprimaria di almeno 25%. (Art. 4.5)

Änderungen Landesrichtlinien

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• Die Abdeckung des Warmwasserbedarf von mindestens 60% aus erneuerbaren Energien, kann durch eine Reduzierung des Gesamtprimärenergiebedarfs um mind. 25% entfallen. (Art. 4.6)

• Il fabbisogno di acqua calda, fornito da almeno 60% da energie rinnovabili, può venire a meno, riducendo di fabbisognocomplessivo di energia primaria di almeno 25%. (Art. 4.6)

Änderungen Landesrichtlinien

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• Der Artikel zur Abdeckung des Bedarfs an elektrischer Energie (20W/m²) durch erneuerbare Energien wurde gestrichen (Art. 4.7 - bei Neubau und Sanierung)

• L‘articolo sulla copertura del fabbisogno di energia elettrica(20W/m²) da energie rinnovabili è stato soppresso.(Art. 4.7 – per edifici nuovi e risanamento)

Änderungen Landesrichtlinien

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• Angleichung der Mindestdämmwerte (U-Werte) von Bauteilen an die nationalen Vorgaben

• Allineamento dei valori dell'isolamento minimo (valori U) di strutture ai limiti nazionali

Änderungen Landesrichtlinien

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• Die Erfüllung der Mindestanforderungen muss nicht mehr durch eine technisch-wirtschaftliche Dokumentation nachgewiesen werden, sondern nur mehr die Nichtanwendung der Mindestanforderungen. (Art. 4.1)

Änderungen LandesrichtlinienBLR Nr. 362 vom 04.03.2013

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• Die Pflicht der KlimaHaus Zertifizierung gilt nicht mehr für alle genehmigungspflichtigen Bauvorhaben, sondern nur bei Neubau und größerer Renovierung. (Art. 5.4)

• L‘obbligo della certificazione energetica CasaClima non si applica più a tutti i casi soggetti ad approvazione, ma solo per edifici nuovi ed edificisottoposti a ristrutturazioneimportante. (Art. 5.4)

Änderungen Landesrichtlinien

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• Freistellung bestimmter Gebäudearten von den Mindestanforderungen und Ausweispflicht(denkmalgeschützte Gebäude, zu religiösen Zwecken genutzte Gebäude, Landwirtschaftliche Gebäude, Industrie- und Handwerksgebäude, frei stehende Gebäude <50m², Art. 5.1)

• categorie di edifici non sottoposti ai requisiti minimi/certificato(edifici soggetti a tutela monumentale, edifici adibiti allo svolgimento religioso, edifici industriali ed artigianali, fabbricati indipendenti < 50 m², art. 5.1)

Änderungen Landesrichtlinien

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• Vereinfachtes und kostengünstiges Verfahren zur Zertifizierung von Bestandsgebäuden

• Energieausweis von 2x12 Seiten (D+I) auf 2 Seiten reduziert

Änderungen Landesrichtlinien

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VEREINFACHTES VERFAHRENfür Bestandsgebäude

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• Attestato di PrestazioneEnergetico (APE)

• KlimaHaus Ausweis

Für Bestandsgebäude: das vereinfachte Verfahren

KlimaHaus Klasse G:

Fragebogen + Fotos

KlimaHaus Agentur macht die Berechnung

und erstellt den Energieausweis

VEREINFACHTES VERFAHRENfür Bestandsgebäude

Page 31: KlimaHaus: Neue KlimaHaus Richtlinien - warum weniger mehr ist

• Das Anreizsystem „Baumassenbonus“ wurde gestrichen. (Art. 11)

Der „Energiebonus“ ist in einem separaten Beschluss neu definiert.

• L‘articolo riguardante il „Bonus cubatura“ è stato soppresso. (Art. 11)

Il „bonus energia“ è stato definito in una nuova delibera.

Änderungen Landesrichtlinien

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• KlimaHaus R- Effizienz der Gebäudehülle kein Grenzwert vorgeschrieben

- Gesamtenergieeffizienz kein Grenzwert vorgeschrieben

- Alle Bauteile müssen den mindest-U-Werten entsprechen

- Alle Wärmebrücken müssen gelöst werden

- Luftdichtigkeitstest vorgeschrieben

- Anforderungen an Heiz- und Lüftungsanlagen

Neubau: (bis 31.12.2016)

• 10% mehr Kubatur bei Klasse B Nature• 15% mehr Kubatur bei Klasse A• 20% mehr Kubatur bei Klasse A Nature

Neubau: (ab 31.12.2016)• 10% mehr Kubatur bei Klasse A Nature

Der Energiebonus:

• 20% Erweiterung der bestehenden Kubatur, jedenfalls immer 200 m³

• im landwirtschaftlichen Grün max. 200 m³

• Die zul. Höhe kann um 1 m überschritten werden

• Nicht bewohnte Dachgeschosse können zusätzlich für die Bewohnbarkeit erhöht werden

• Wenn mehr als 50% abgebrochen wird, gelten die Boni für Neubau

Zwei Möglichkeiten:

• mindestens KlimaHaus C- Effizienz der Gebäudehülle < 70 kWh/m²a

- Gesamtenergieeffizienz Standortabhängig

- Nicht alle Bauteile müssen den U-Werte einhalten

- Nicht alle Wärmebrücken müssen gelöst werden

- Luftdichtigkeitstest nicht vorgeschrieben

- Keine Anforderungen an Heiz- und Lüftungsanlagen

Sanierung: (bis 31.12.2019)

Der Energiebonus Beschluss der Landesregierung Nr.964, 5.08.2014

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• Aufschub des Mindeststandards KlimaHaus A bei Neubauten um 2 Jahre auf 1.1.2017 (Art. 4.3)

Änderungen Landesrichtlinien

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Zertifizierung Neubauten 2014Die Hälfte in KlimaHaus A oder Gold

13 33

96

195 204

426

701 680

768 766

706

828882

2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014

GOLD

A

B

C

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VEREINFACHUNG KlimaHausSEMPLIFICAZIONE CasaClima

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VEREINFACHUNG KlimaHausSEMPLIFICAZIONE CasaClimaVORHER (S.7 der Richtlinie 2011) NACHHER (S.7 der Richtlinie 2015)

Ansuchen für ZertifizierungOriginaldokument mit Unterschrift des Antragstellers

Ansuchen für ZertifizierungDigitales Dokument (pdf), keine digitale Unterschrift nötig

Technische DokumentationOriginaldokumente mit Unterschrift des Technikers

Technische DokumentationDigitales Dokument (pdf), keine digitale Unterschrift notwendig(gilt auch für alle anderen Dokumente)

Eigenes KlimaHaus Projekt in dwg/dxf Einreichplan als PDF-Datei

Technische Anschlussdetails in Klimahaus-Projekt

Angabe der Knoten laut Anlage KlimaHausRichtlinie und Katalog konformer Knoten

Technische Prüfberichte, Datenblätter oderErklärungen (für λ, Uf, Ug, g, Ud, …)

In der Software integriert bzw. über DoP(Leistungserklärung, z.B. bei Fenster)

Kostenpflichtige Online Software Kostenlose neue Software ProCasaClima 2015

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VEREINFACHUNG KlimaHausSEMPLIFICAZIONE CasaClima

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VEREINFACHUNG KlimaHausSEMPLIFICAZIONE CasaClima

Page 39: KlimaHaus: Neue KlimaHaus Richtlinien - warum weniger mehr ist

BerechnungssoftwareProCasaClima 2015

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VEREINFACHUNG KlimaHausSEMPLIFICAZIONE CasaClima

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VEREINFACHUNG KlimaHausSEMPLIFICAZIONE CasaClimaVORHER NACHHER

Wärmebrücken: 17°C Oberflächentemperatur Anforderung (Anhang B, S.61) oder laut Anhang A

Wärmebrücken: Oberflächenanforderung in Bezug auf Luftfeuchtigkeit (12.6°C bei 45%rh, 17°C bei 60%rh, S.20). Einführung eines Knotenkataloges (Anhang A gestrichen)

Detaillierte Anforderungen für Treppenhaus Teilweise gestrichen bzw. vereinfacht (S. 43ff)

Vorgaben hinterlüftete Fassaden ( S.25, 26) Gestrichen

Mindestanforderung KlimaHaus A n50 ≤1,0 Mindestanforderung KlimaHaus A n50 ≤1,5

Sommerliche Verschattungsanforderung (S.50) für alle Gebäude, Anwendung der Anlage F

Sommerliche Verschattung nur für Gebäude bis 4000 HGT. Andere Verschattungssysteme zugelassen. Vereinfachung der Anforderungen (S.23) bzw. Anlage F gestrichen

Mindest U – Wert für Bauteile zu unbeheizten Räumen 0,8 W/m²a (S.19,24, 31, 32, 37, 39, …

Mindest-U -Werte gestrichen

Spezifische Vorgaben der Gebäudegeometrie (S.14, 19)

Vereinfachung der Definition thermischen Gebäudehülle

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VEREINFACHUNG KlimaHausSEMPLIFICAZIONE CasaClima

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Neue KlimaHaus Richtlinien.Warum weniger manchmal mehr ist.

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SOLAR DECATHLON 2014Es hat ein KlimaHaus gewonnen!

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NACHHALTIGKEITSZERTIFZIERUNGENKlimaHaus Nature

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Energieeffizienz Indoor Qualität

Wasserkreislauf

LCA Baustoffe

Schallschutz Tageslichtnutzung

NACHHALTIGKEITSZERTIFZIERUNGENKlimaHaus Nature

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NACHHALTIGKEITSZERTIFZIERUNGENKlimaHaus Nature

EnergieeffizienzEnergieeffizienz der Gebäudehülle ≤ 50 kWh/m²a

Gesamtenergieeffizienz in CO2 Emissionen ≤ 35-50 kg/m²a

Ökologische Bewertungder Materialien

Nature Punktebewertung ˂ 300 Punkte

Wasserverbrauch Relativer Index für Verbrauch Wkw ≥ 35%

Innenraumluftqualtät und Radonschutz

Installation einer kontrollierten Lüftungsanlageund/oder

Verwendung von Materialien mit geringenEmissionsgrenzwerten VOC und Formaldehyd in den

Innenräumen

Einhaltung Grenzwertelaut Nature -Richtlinie

Radonkonzentration Rn-222 in den Innenräumen

˂ 200 Bq/m³ neueGebäude

˂ 400 Bq/m³ bestehendeG.

Tageslicht Gemessener Tageslichtfaktor≥ 2%

≥ 3% für Schulen

Schallschutz Messung der Einhaltung der SchallschutzgrenzwerteEinhaltung Grenzwertelaut Nature - Richtlinie

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ÖKOLOGISCHE Bewertung der Baumaterialen (LCA: cradle to gate)

Dauerhaftigkeit Material tu

Primärenergie nicht erneuerbar (PEI)

Versäuerungspotential (AP)

Erwärmungspotential (GWP100)

NACHHALTIGKEITSZERTIFZIERUNGENKlimaHaus Nature

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Energetische Rücklaufzeiten

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NACHHALTIGKEITSZERTIFIZIERUNGEN

Energetische & Qualitätszertifizierung KlimaHaus

Nachhaltigkeitszertifizierung KlimaHaus Nature

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SANIERUNG - RISANAMENTOKlimaHaus R - CasaClima R

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SANIERUNG - RISANAMENTOKlimaHaus R - CasaClima R

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SANIERUNG - RISANAMENTOKlimaHaus R - CasaClima R

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SANIERUNG - RISANAMENTOKlimaHaus R - CasaClima R

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Gebäudetechnische AusrüstungPlanung, Betrieb und Wartung

Page 61: KlimaHaus: Neue KlimaHaus Richtlinien - warum weniger mehr ist

GEBÄUDETECHNISCHE AUSRÜSTUNGEffiziente Anlagentechnik

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KlimaHausKISS – Keep it small and simple

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Energie-CheckOPTIMIERUNGSPOTENZIALE ENTDECKEN

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ClimaMonitorMONITORING SYSTEM BY CASACLIMA

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KlimaHaus AgenturAgenzia CasaClima

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KlimaHaus Awards 2015

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KlimaGemeinde - ComuneClimaEuropean Energy Award®

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Italia Austria Svizzera

Francia Lussemburgo Germania

KlimaGemeinde - ComuneClimaEuropean Energy Award®

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KlimaGemeinde - ComuneClimaEuropean Energy Award®

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KlimaGemeinde - ComuneClimaEuropean Energy Award®

ComuneClimaGold

ComuneClimaSilver

ComuneClimaBronze

Raggiungimento del 35 %

del punteggio massimo

ComuneClimaLight

adesione al programma

senza certificazione

Raggiungimento del 50 %

del punteggio massimo

Raggiungimento del 75 %

del punteggio massimo

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KlimaGemeinde - ComuneClimaEuropean Energy Award®

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KlimaGemeinde - ComuneClimaEuropean Energy Award®

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