KfW Förderprogramme für Architekten und Planer€¦ · Altersgerecht Umbauen (159) Der Kredit...
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Bank aus Verantwortung
KfW Förderprogramme für Architekten und Planer
Stuttgart, 1. August 2014
Markus Merzbach
Abteilungsdirektor
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Agenda
Förderung für gewerblichen Umwelt- und Klimaschutz › KfW-Energieeffizienzprogramm (242, 243, 244) 3
1 Überblick und Antragsweg
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Förderung für Wohnimmobilien › Energieeffizient Bauen (153) › Energieeffizient Sanieren (151/152, 430, 431) › Altersgerecht Umbauen (159)
Förderung für kommunale und soziale Infrastruktur › IKU – Energetische Stadtsanierung – Energieeffizient Sanieren (219) 4
Ergänzende Informationen 5
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› Gründungsjahr: 1948
› Sitz: Frankfurt am Main › Niederlassungen: Berlin, Bonn
› Mitarbeiter: 5.190 (2012)
› Auftrag: Inländische Förderung Export-/Projektfinanzierung Entwicklungsfinanzierung Sonderaufgaben
› Fördervolumen 2013: 72,5 Mrd. Euro
KfW – Bank aus Verantwortung Fördern im öffentlichen Auftrag
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KfW – Eine Bank mit vielfältigen Aufgaben
Wir fördern Entwicklung
Förderung Entwicklungs- & Transformationsländer
Internationales Geschäft
Wir fördern Deutschland
Förderung Mittelstand, Existenzgründer, Start-ups
Inländische Förderung
Wir sichern Internationalisierung
Internationale Projekt- & Exportfinanzierung
Förderung Umwelt- und Klimaschutz
Geschäftsbereich KfW Mittelstandsbank
Geschäftsbereich Kommunal- und Privatkundenbank/ Kreditinstitute Förderung Wohnwirtschaft, Bildung, Kommunale Infrastrukturvorhaben, Globaldarlehen, Auftragsgeschäfte des Bundes
Geschäftsbereich Export & Projektfinanzierung
Geschäftsbereich KfW Entwicklungsbank/ DEG
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Der Weg zum Förderkredit Antragsweg
Kunde Finanzierungspartner
› Finanzierungsberatung › Bonitätsprüfung › Sicherheitenprüfung › Antragsprüfung › Vertragsabschluss › Kreditverwaltung
› Prüfung der Förderfähigkeit
› ggf. Bonitätsprüfung
Antragstellung
Kreditzusage
Befürwortung
Refinanzierungszusage
› über Fördermittel informieren
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Agenda
Förderung für gewerblichen Umwelt- und Klimaschutz › KfW-Energieeffizienzprogramm (242, 243, 244) 3
1 Überblick und Antragsweg
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Förderung für Wohnimmobilien › Energieeffizient Bauen (153) › Energieeffizient Sanieren (151/152, 430, 431) › Altersgerecht Umbauen (159)
Förderung für kommunale und soziale Infrastruktur › IKU – Energetische Stadtsanierung – Energieeffizient Sanieren (219) 4
Ergänzende Informationen 5
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KfW-Wohneigentumsprogramm (124/134)
Gebäudebestand Neubau
Energieeffizient Bauen (153)
Energieeffizient Sanieren (151/152, 430, 431)
Altersgerecht Umbauen (159)
Energieeffizienz
Barriere-reduzierung
Wohneigentums-bildung
Förderung für Wohnimmobilien Überblick
Förderprogramme sind kombinierbar
Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit (167)
Kredit Kredit / Zuschuss
Kredit
Kredit
Kredit
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Energieeffizient Bauen und Sanieren Das KfW-Effizienzhaus
Transmissionswärmeverlust HT´ (Energieverlust des Gebäudes über die Bauteile/Gebäudehülle)
Primärenergiebedarf QP (benötigte Energie unter Berücksichtigung sämtlicher Verluste für Bereitstellung des Energieträgers)
Das KfW-Effizienzhaus steht für einen niedrigen Energiebedarf und orientiert sich an den Vorgaben der Energieeinsparverordnung.
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Energieeffizient Bauen und Sanieren Sachverständige
Bis 31.05.2014: Energieberater mit Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen nach § 21 EnEV
Seit 01.06.2014: Sachverständige aus der Expertenliste www.energie-effizienz-experten.de
Bei Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus muss der Sachverständige vom Bauvorhaben wirtschaftlich unabhängig sein.
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Maßnahmen › Kaufpreis Immobilie
› Umbau der Scheune zu einer zweiten Wohneinheit
› Energetische Sanierung (Dämmung, Fenster, Heizung) › Ausbau des Dachgeschosses
› Modernisierung der Bäder
Förderprogramme KfW-Wohneigentumsprogramm (124)
Energieeffizient Bauen (153) Energieeffizient Sanieren (151/152 oder 430) Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung (431) Altersgerecht Umbauen (159)
Förderbeispiel Hauskauf + Sanierung + Ausbau/Umbau
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Energieeffizient Bauen (153) Anwendungsbereiche
Für die Finanzierung von besonders energieeffizienten Neubauten
› Bau/Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses 40, 55,70
(inklusive Passivhaus)
› Bestandserweiterung durch abgeschlossene Wohneinheit(en)
› Umbau von unbeheizten Nichtwohnflächen zu Wohnflächen
Wir fördern:
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Energieeffizient Bauen (153) Förderstufen
(Angaben in % des Referenzgebäudes nach EnEV 2009)
Förderstufen nach EnEV 2009
Transmissions- wärmeverlust
(HT´)
Jahresprimär- energiebedarf
(QP)
KfW-Effizienzhaus 40 40 %
Tilgungs- zuschuss
10 % 55 %
je WE
KfW-Effizienzhaus 77 70 % - 85 %
KfW-Effizienzhaus 55 55 % 5 % 70 % 2.500 Euro
5.000 Euro
*Stand: 01.07.2014
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Agenda
Förderung für gewerblichen Umwelt- und Klimaschutz › KfW-Energieeffizienzprogramm (242, 243, 244) 3
1 Überblick und Antragsweg
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Förderung für Wohnimmobilien › Energieeffizient Bauen (153) › Energieeffizient Sanieren (151/152, 430, 431) › Altersgerecht Umbauen (159)
Förderung für kommunale und soziale Infrastruktur › IKU – Energetische Stadtsanierung – Energieeffizient Sanieren (219) 4
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Für alle Investoren, die eine selbst genutzte oder vermietete Wohnimmobilie energetisch sanieren
Für Ersterwerber von neu sanierten Wohnimmobilien
Private Eigentümer und Ersterwerber von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen können alternativ zum Kredit die Zuschussvariante (430) beantragen.
Energieeffizient Sanieren (151/152, 430) Antragsteller
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Energieeffizient Sanieren (151/152, 430) Förderzweck
› Einzelmaßnahmen
› Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
› Kauf von saniertem Wohnraum
› Umbau von beheizten Nicht-Wohngebäuden (z. B. Gewerbeflächen) zu Wohnraum
› energetische Maßnahmen im Rahmen von Wohnflächenerweiterungen bis 50 m²
Wir fördern:
Bemessungsgrundlage für Kredit bzw. Zuschuss: bis 31.05.2014: Anzahl der Wohneinheiten vor Sanierung ab 01.06.2014: Anzahl der Wohneinheiten nach Sanierung
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* Zuschuss nur für private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen
Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
Sanierung mit Einzelmaßnahmen
Zuschuss (430)* bis zu 25 % der Kosten
zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss
Zuschuss (430)* 10 % der Kosten
zinsgünstiger Kredit
oder oder
Energieeffizient Sanieren (151/152, 430) Förderzweck
Für Wohngebäude mit Bauantrag/Bauanzeige vor 1995
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Energieeffizient Sanieren (152) Einzelmaßnahmen
Fördervoraussetzungen: › Einhaltung der technischen Mindestanforderungen gemäß KfW-Merkblatt › Bestätigung durch einen Sachverständigen
› Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken
› Erneuerung von Fenstern und Außentüren
› Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage
› Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage
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Energieeffizient Sanieren (151) Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
(Angaben in % des Referenzgebäudes nach EnEV)
KfW-Effizienzhaus 115
Förderstufen Transmissions- wärmeverlust
(HT´)
130 % 115 %
Jahresprimär- energiebedarf
(QP)
KfW-Effizienzhaus 100 115 % 100 %
KfW-Effizienzhaus 85 85 %
KfW-Effizienzhaus 70 70 %
KfW-Effizienzhaus 55 55 %
KfW-Effizienzhaus Denkmal 160 % -
Tilgungs- zuschuss
2,5 %
2,5 %
5,0 %
7,5 %
12,5 %
17,5 %
100 %
85 %
70 %
max. je WE
1.875 Euro
1.875 Euro
3.750 Euro
5.625 Euro
9.375 Euro
13.125 Euro
*Stand: 01.07.2014
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Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430) Finanzierung ohne KfW-Kredit
Antragstellung direkt bei der KfW: www.kfw.de/430
› KfW-Effizienzhaus 55:
› KfW-Effizienzhaus 100:
› KfW-Effizienzhaus 85:
› KfW-Effizienzhaus 70:
› KfW-Effizienzhaus 115/Denkmal:
› Einzelmaßnahmen:
› 25,0 % Zuschuss, max. 18.750 Euro
› 20,0 % Zuschuss, max. 15.000 Euro
› 10,0 % Zuschuss, max. 7.500 Euro
› 12,5 % Zuschuss, max. 9.375 Euro
› 15,0 % Zuschuss, max. 11.250 Euro
› 10,0 % Zuschuss, max. 5.000 Euro
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Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung (431) Zuschuss für Planung und Baubegleitung
› Zuschuss von 50 % der förderfähigen Kosten, max. 4.000 Euro pro Vorhaben
› Antragstellung bei der KfW nach Abschluss der Baubegleitung
nur möglich in Kombination mit den Förderprodukten 151/152 oder 430
› Für die Planung und professionelle Baubegleitung einer energetischen Sanierung durch qualifizierte Sachverständige
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Neuerungen zum 01.06.2014 Energieeffizient Bauen und Sanieren
Sanierungsmaßnahmen auch bei Wohnflächenerweiterung unbeschränkt förderfähig
Einrichtung von Gründächern und Nistplätzen ist förderfähig
Anzahl der Wohneinheiten nach Sanierung ist Bemessungsgrundlage für Förderung
verbindliche Anwendung der Expertenliste (www.energie-effizienz-experten.de)
überarbeitete Anlage „Technische Mindestanforderungen“
Seit 01.06.2014 neu in Energieeffizient Bauen und Energieeffizient Sanieren:
Seit 01.06.2014 neu in Energieeffizient Sanieren:
Aufhebung des Unabhängigkeitskriteriums für Sachverständige bei Einzelmaßnahmen
Antragstellung bei Ersterwerb bis 12 Monate nach Bauabnahme möglich
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Novellierung der EnEV
KfW plant 2014 keine Änderungen in „Energieeffizient Bauen und Sanieren“.
Keine Verschärfung bei der Sanierung bestehender Gebäude.
Der Neubau-Standard wird ab 2016 um 25 % verschärft.
Die neue EnEV ist zum 1. Mai 2014 in Kraft getreten.
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Agenda
Förderung für gewerblichen Umwelt- und Klimaschutz › KfW-Energieeffizienzprogramm (242, 243, 244) 3
1 Überblick und Antragsweg
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Förderung für Wohnimmobilien › Energieeffizient Bauen (153) › Energieeffizient Sanieren (151/152, 430, 431) › Altersgerecht Umbauen (159)
Förderung für kommunale und soziale Infrastruktur › IKU – Energetische Stadtsanierung – Energieeffizient Sanieren (219) 4
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Altersgerecht Umbauen (159) Mehr Komfort für alle
Wir fördern:
› Maßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden und Wohnungen
› den barrierearmen Umbau von beheizten Nicht-Wohngebäuden (z. B. Gewerbeflächen) zu Wohnraum
› den Ersterwerb von barrierearm modernisiertem Wohnraum
Für alle Investoren, die eine Wohnimmobilie barrierearm umbauen.
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Altersgerecht Umbauen (159) Der Kredit für mehr Wohnkomfort
› Förderung von Umbaumaßnamen zum Standard Altersgerechtes Haus / Altersgerecht Wohnung, der als bundesweit einheitlicher Standard etabliert wurde
› einfache und klare Mindestanforderungen
› attraktive Finanzierungskonditionen
› Förderung von Maßnahmen einzeln oder in freier Kombination
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Altersgerecht Umbauen (159) Überblick förderfähige Maßnahmen
Anpassung der Raumgeometrie (z. B. Zimmerzuschnitt, Bau von Balkonen, Loggien, Terrassen)
4
Vertikale Erschließung/ Überwindung von Niveauunterschieden (z. B. Aufzugsanlagen, Rampen)
3
Eingangsbereich und Wohnungszugang (z. B. Bewegungsflächen, Wetterschutzmaßnahmen)
2
Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen (z. B. altersgerechte Stellplätze für PKW oder Kinderwagen)
Maßnahmen an Sanitärräumen
(z. B. bodengleiche Dusche, Moder- nisierung WC, Waschbecken)
Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen
Sicherheit, Orientierung und Kommunikation (z. B. elektronische Türöffner, Garagenöffner)
1
7
6
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Wir fördern: › Alle Kosten, die durch die fachgerechte Durchführung der
Maßnahmen unmittelbar bedingt sind.
› Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungskosten.
› Nebenarbeiten, die zur ordnungsgemäßen Fertigstellung und Funktion des Gebäudes erforderlich sind.
Voraussetzungen: › Einhaltung der technischen Mindestanforderungen › Ausführung durch ein Fachunternehmen des Bauhandwerks
Altersgerecht Umbauen (159) Förderfähige Kosten
*Stand: 01.07.2014
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Förderung für gewerblichen Umwelt- und Klimaschutz › KfW-Energieeffizienzprogramm (242, 243, 244) 3
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Förderung für Wohnimmobilien › Energieeffizient Bauen (153) › Energieeffizient Sanieren (151/152, 430, 431) › Altersgerecht Umbauen (159)
Förderung für kommunale und soziale Infrastruktur › IKU – Energetische Stadtsanierung – Energieeffizient Sanieren (219) 4
Ergänzende Informationen 5
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›KfW-Umwelt- programm
›Unternehmen
Allgemeiner Umweltschutz
›Energieberatung Mittelstand
›KfW-Energieeffizienz- programm
›Unternehmen mit Gruppenumsatz bis 4 Mrd. EUR
Energieeffizienz
›BMU-Umwelt- innovationsprogramm
›Unternehmen ›Privatpersonen ›Gemeinnützige ›Kommunen
Innovativer Umweltschutz
Förderung für gewerblichen Umwelt- und Klimaschutz
›KfW-Programm Erneuerbare Energien
›Unternehmen ›Privatpersonen ›Gemeinnützige ›Kommunen
Erneuerbare Energien
zusätzlich KfW-Unternehmerkredit (037/047) für allgemeine Investitionen/Betriebsmittel
KfW-Energieeffizienzprogramm (242, 243, 244) Förderzweck
1. Investitionsmaßnahmen mit wesentlichen Energieeinspareffekten
* gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre ** ggü. dem Branchendurchschnitt
2. Sanierung und Neubau von Gebäuden
› mind. 20 % Energieeinsparung*
› mind. 15 % Energieeinsparung**
Ersatzinvestition
Neuinvestition
Sanierung
Neubau
› mind. Neubau-Niveau nach EnEV 2009
› mind. 20 % Unterschreitung Neubau-Niveau nach EnEV 2009
Bestätigung eines Sachverständigen bei Antragstellung durch KMU erforderlich
Bestätigung eines Sachverständigen bei Antragstellung erforderlich
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KfW-Energieeffizienzprogramm (242, 243, 244) Förderfähige Kosten
Wir fördern:
› bis zu 100 % der umweltrelevanten Investitionskosten
› Baunebenkosten (z.B. Planungs- und Gutachterkosten) bis zu i. d. R. 10 % der förderfähigen Investitionskosten
› Mehrwertsteuer, sofern der Antragsteller nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist
*Stand: 01.07.2014
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Agenda
Förderung für gewerblichen Umwelt- und Klimaschutz › KfW-Energieeffizienzprogramm (242, 243, 244) 3
1 Überblick und Antragsweg
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Förderung für Wohnimmobilien › Energieeffizient Bauen (153) › Energieeffizient Sanieren (151/152, 430, 431) › Altersgerecht Umbauen (159)
Förderung für kommunale und soziale Infrastruktur › IKU – Energetische Stadtsanierung – Energieeffizient Sanieren (219) 4
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Kommunen
IKK – Investitionskredit Kommunen (208) IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148)
IKK – Kommunale Energieversorgung (203) IKU – Kommunale Energieversorgung (204)
IKK – Barrierearme Stadt (233) IKU – Barrierearme Stadt (234)
IKK – Energetische Stadtsanierung › Quartiersversorgung (201) › Energieeffizient Sanieren (218) › Stadtbeleuchtung (215) › Zuschüsse für Quartierskonzepte und Sanierungsmanager (432)
IKU – Energetische Stadtsanierung › Quartiersversorgung (202) › Energieeffizient Sanieren (219)
Kommunale & Soziale Unternehmen
Erneuerbare Energien – Premium Erneuerbare Energien – Premium – Standard
Förderung für kommunale und soziale Infrastruktur Überblick
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› Unternehmen mit mehrheitlich kommunalen Gesellschafterhintergrund
› Unternehmen und natürliche Personen im Rahmen von ÖPP-Modellen
› gemeinnützige Organisationsformen einschließlich Kirchen
IKU – Energetische Stadtsanierung – Energieeffizient Sanieren Antragsteller (219)
Für alle Gebäude der kommunalen und sozialen Infrastruktur (Nichtwohngebäude), die bis zum 01.01.1995 fertig gestellt worden sind und der EnEV unterliegen.
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IKU – Energetische Stadtsanierung – Energieeffizient Sanieren Förderstufen (219)
Sanierung zum: › KfW-Effizienzhaus 55, 70, 85, 100 › KfW-Effizienzhaus Denkmal
Einzelmaßnahmen: › Wärmedämmung › Erneuerung der Fenster/Eingangstüren › Sonnenschutzeinrichtungen › Maßnahmen Lüftungsanlagen › Austausch der Beleuchtung › Maßnahmen Heizung
Voraussetzungen: › Durchführung durch ein Fachunternehmen › Bestätigung durch einen Sachverständigen
max. 300 Euro pro m²
max. 500 Euro pro m² + Tilgungszuschuss
*Stand: 01.07.2014
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Agenda
Förderung für gewerblichen Umwelt- und Klimaschutz › KfW-Energieeffizienzprogramm (242, 243, 244) 3
1 Überblick und Antragsweg
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Förderung für Wohnimmobilien › Energieeffizient Bauen (153) › Energieeffizient Sanieren (151/152, 430, 431) › Altersgerecht Umbauen (159)
Förderung für kommunale und soziale Infrastruktur › IKU – Energetische Stadtsanierung – Energieeffizient Sanieren (219) 4
Ergänzende Informationen 5
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Energieeffizient Bauen und Sanieren erfolgreiche Umsetzung mit dem Qualitätssicherungssystem der KfW
Qualitätskontrollen: SPK: Stichprobenkontrolle, VOK: Vor-Ort-Kontrolle
Energieberatung und Vorhabens-
planung
Antragstellung und Zusage
Umsetzung der Maßnahmen
Vorhabens-abschluss
Plausibilisierung von energetischen Kennwerten über das EBS-Prüftool
Online-Bestätigung
Stichprobenprüfung der energetischen Berechnungsunter-lagen (SPK1)
Stichprobenprüfung der umgesetzten Maß-nahmen (VOK)
Verpflichtende Einbin-dung von Sachver-ständigen aus der Expertenliste ab 2014
Sachverständige
Förderung der energ. Baubegleitung bei Sanierungsvorhaben im Zuschussprogramm 431
Baubegleitung
Berechnungsprüfung Vor-Ort-Kontrolle
Technische Mindest-anforderungen unter-stützen die Planungs- und Ausführungsqualität
Programminhalte
Stichprobenprüfung der erforderlichen techn. Nachweise und Rechnungen (SPK2)
Nachweisprüfung
SPK1 SPK2 VOK
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Unsere Qualitätskontrollen im Überblick
Prüfung der energetischen Planungsunterlagen des
Sachverständigen
Prüfung der Maßnahmenumsetzung über Nachweise und Rechnungen
Prüfung der Maßnahmen-umsetzung vor Ort
SPK
1 SP
K2
VOK
• Zufällige, repräsentative anlassunabhängige Stichproben in allen EBS-Programmen - zusätzliche anlassbezogene Prüfungen nach Bedarf (z.B. bei Verdachtsfällen)
• Zeitliche und fachliche Entkopplung der einzelnen Qualitätskontrollen: Effiziente Zielerreichung, höhere Flexibilität und Standardisierung / Automatisierung in der Durchführung (z.B. Beauftragung externer Dienstleister)
• SPK1 und SPK2: automatisierte Stichprobenziehung, automatisiertes Kundenanschreiben zur Unterlageneinreichung, automatisiertes Mahnverfahren
• Standardisierte Prüfkriterien und -prozesse (inkl. Folgeprozesse) und Auswertung der Prüfergebnisse
• Qualitätskontrollen sind Voraussetzung für Effizienzver-besserungen im Kredit- und Zuschussprozess (z.B. Einführung EBS-Prüftool und verschlankte Verwendungsnachweisprüfung in der Zuschussförderung)
• Schaffung eines „spürbaren Entdeckungsrisikos“
Qualitätskontrollen Konzept / Philosophie
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www.kfw.de/partner
40
www.kfw.de/partner
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Sie benötigen weitere Informationen? Kontaktdaten
Infocenter der KfW Montag bis Freitag von 8:00 – 18:00 Uhr 0800 539 9002 (kostenfrei) [email protected]
KfW Bankengruppe Palmengartenstrasse 5–9 60325 Frankfurt am Main www.kfw.de