KfW Förderprogramme für Architekten und Planer€¦ · Altersgerecht Umbauen (159) Der Kredit...

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Bank aus Verantwortung KfW Förderprogramme für Architekten und Planer Stuttgart, 1. August 2014 Markus Merzbach Abteilungsdirektor

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Bank aus Verantwortung

KfW Förderprogramme für Architekten und Planer

Stuttgart, 1. August 2014

Markus Merzbach

Abteilungsdirektor

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Agenda

Förderung für gewerblichen Umwelt- und Klimaschutz › KfW-Energieeffizienzprogramm (242, 243, 244) 3

1 Überblick und Antragsweg

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Förderung für Wohnimmobilien › Energieeffizient Bauen (153) › Energieeffizient Sanieren (151/152, 430, 431) › Altersgerecht Umbauen (159)

Förderung für kommunale und soziale Infrastruktur › IKU – Energetische Stadtsanierung – Energieeffizient Sanieren (219) 4

Ergänzende Informationen 5

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› Gründungsjahr: 1948

› Sitz: Frankfurt am Main › Niederlassungen: Berlin, Bonn

› Mitarbeiter: 5.190 (2012)

› Auftrag: Inländische Förderung Export-/Projektfinanzierung Entwicklungsfinanzierung Sonderaufgaben

› Fördervolumen 2013: 72,5 Mrd. Euro

KfW – Bank aus Verantwortung Fördern im öffentlichen Auftrag

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KfW – Eine Bank mit vielfältigen Aufgaben

Wir fördern Entwicklung

Förderung Entwicklungs- & Transformationsländer

Internationales Geschäft

Wir fördern Deutschland

Förderung Mittelstand, Existenzgründer, Start-ups

Inländische Förderung

Wir sichern Internationalisierung

Internationale Projekt- & Exportfinanzierung

Förderung Umwelt- und Klimaschutz

Geschäftsbereich KfW Mittelstandsbank

Geschäftsbereich Kommunal- und Privatkundenbank/ Kreditinstitute Förderung Wohnwirtschaft, Bildung, Kommunale Infrastrukturvorhaben, Globaldarlehen, Auftragsgeschäfte des Bundes

Geschäftsbereich Export & Projektfinanzierung

Geschäftsbereich KfW Entwicklungsbank/ DEG

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Der Weg zum Förderkredit Antragsweg

Kunde Finanzierungspartner

› Finanzierungsberatung › Bonitätsprüfung › Sicherheitenprüfung › Antragsprüfung › Vertragsabschluss › Kreditverwaltung

› Prüfung der Förderfähigkeit

› ggf. Bonitätsprüfung

Antragstellung

Kreditzusage

Befürwortung

Refinanzierungszusage

› über Fördermittel informieren

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Agenda

Förderung für gewerblichen Umwelt- und Klimaschutz › KfW-Energieeffizienzprogramm (242, 243, 244) 3

1 Überblick und Antragsweg

2

Förderung für Wohnimmobilien › Energieeffizient Bauen (153) › Energieeffizient Sanieren (151/152, 430, 431) › Altersgerecht Umbauen (159)

Förderung für kommunale und soziale Infrastruktur › IKU – Energetische Stadtsanierung – Energieeffizient Sanieren (219) 4

Ergänzende Informationen 5

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KfW-Wohneigentumsprogramm (124/134)

Gebäudebestand Neubau

Energieeffizient Bauen (153)

Energieeffizient Sanieren (151/152, 430, 431)

Altersgerecht Umbauen (159)

Energieeffizienz

Barriere-reduzierung

Wohneigentums-bildung

Förderung für Wohnimmobilien Überblick

Förderprogramme sind kombinierbar

Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit (167)

Kredit Kredit / Zuschuss

Kredit

Kredit

Kredit

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Energieeffizient Bauen und Sanieren Das KfW-Effizienzhaus

Transmissionswärmeverlust HT´ (Energieverlust des Gebäudes über die Bauteile/Gebäudehülle)

Primärenergiebedarf QP (benötigte Energie unter Berücksichtigung sämtlicher Verluste für Bereitstellung des Energieträgers)

Das KfW-Effizienzhaus steht für einen niedrigen Energiebedarf und orientiert sich an den Vorgaben der Energieeinsparverordnung.

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Energieeffizient Bauen und Sanieren Sachverständige

Bis 31.05.2014: Energieberater mit Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen nach § 21 EnEV

Seit 01.06.2014: Sachverständige aus der Expertenliste www.energie-effizienz-experten.de

Bei Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus muss der Sachverständige vom Bauvorhaben wirtschaftlich unabhängig sein.

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Maßnahmen › Kaufpreis Immobilie

› Umbau der Scheune zu einer zweiten Wohneinheit

› Energetische Sanierung (Dämmung, Fenster, Heizung) › Ausbau des Dachgeschosses

› Modernisierung der Bäder

Förderprogramme KfW-Wohneigentumsprogramm (124)

Energieeffizient Bauen (153) Energieeffizient Sanieren (151/152 oder 430) Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung (431) Altersgerecht Umbauen (159)

Förderbeispiel Hauskauf + Sanierung + Ausbau/Umbau

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Energieeffizient Bauen (153) Anwendungsbereiche

Für die Finanzierung von besonders energieeffizienten Neubauten

› Bau/Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses 40, 55,70

(inklusive Passivhaus)

› Bestandserweiterung durch abgeschlossene Wohneinheit(en)

› Umbau von unbeheizten Nichtwohnflächen zu Wohnflächen

Wir fördern:

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Energieeffizient Bauen (153) Förderstufen

(Angaben in % des Referenzgebäudes nach EnEV 2009)

Förderstufen nach EnEV 2009

Transmissions- wärmeverlust

(HT´)

Jahresprimär- energiebedarf

(QP)

KfW-Effizienzhaus 40 40 %

Tilgungs- zuschuss

10 % 55 %

je WE

KfW-Effizienzhaus 77 70 % - 85 %

KfW-Effizienzhaus 55 55 % 5 % 70 % 2.500 Euro

5.000 Euro

*Stand: 01.07.2014

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Agenda

Förderung für gewerblichen Umwelt- und Klimaschutz › KfW-Energieeffizienzprogramm (242, 243, 244) 3

1 Überblick und Antragsweg

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Förderung für Wohnimmobilien › Energieeffizient Bauen (153) › Energieeffizient Sanieren (151/152, 430, 431) › Altersgerecht Umbauen (159)

Förderung für kommunale und soziale Infrastruktur › IKU – Energetische Stadtsanierung – Energieeffizient Sanieren (219) 4

Ergänzende Informationen 5

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Für alle Investoren, die eine selbst genutzte oder vermietete Wohnimmobilie energetisch sanieren

Für Ersterwerber von neu sanierten Wohnimmobilien

Private Eigentümer und Ersterwerber von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen können alternativ zum Kredit die Zuschussvariante (430) beantragen.

Energieeffizient Sanieren (151/152, 430) Antragsteller

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Energieeffizient Sanieren (151/152, 430) Förderzweck

› Einzelmaßnahmen

› Sanierung zum KfW-Effizienzhaus

› Kauf von saniertem Wohnraum

› Umbau von beheizten Nicht-Wohngebäuden (z. B. Gewerbeflächen) zu Wohnraum

› energetische Maßnahmen im Rahmen von Wohnflächenerweiterungen bis 50 m²

Wir fördern:

Bemessungsgrundlage für Kredit bzw. Zuschuss: bis 31.05.2014: Anzahl der Wohneinheiten vor Sanierung ab 01.06.2014: Anzahl der Wohneinheiten nach Sanierung

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* Zuschuss nur für private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen

Sanierung zum KfW-Effizienzhaus

Sanierung mit Einzelmaßnahmen

Zuschuss (430)* bis zu 25 % der Kosten

zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss

Zuschuss (430)* 10 % der Kosten

zinsgünstiger Kredit

oder oder

Energieeffizient Sanieren (151/152, 430) Förderzweck

Für Wohngebäude mit Bauantrag/Bauanzeige vor 1995

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Energieeffizient Sanieren (152) Einzelmaßnahmen

Fördervoraussetzungen: › Einhaltung der technischen Mindestanforderungen gemäß KfW-Merkblatt › Bestätigung durch einen Sachverständigen

› Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken

› Erneuerung von Fenstern und Außentüren

› Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage

› Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage

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Energieeffizient Sanieren (151) Sanierung zum KfW-Effizienzhaus

(Angaben in % des Referenzgebäudes nach EnEV)

KfW-Effizienzhaus 115

Förderstufen Transmissions- wärmeverlust

(HT´)

130 % 115 %

Jahresprimär- energiebedarf

(QP)

KfW-Effizienzhaus 100 115 % 100 %

KfW-Effizienzhaus 85 85 %

KfW-Effizienzhaus 70 70 %

KfW-Effizienzhaus 55 55 %

KfW-Effizienzhaus Denkmal 160 % -

Tilgungs- zuschuss

2,5 %

2,5 %

5,0 %

7,5 %

12,5 %

17,5 %

100 %

85 %

70 %

max. je WE

1.875 Euro

1.875 Euro

3.750 Euro

5.625 Euro

9.375 Euro

13.125 Euro

*Stand: 01.07.2014

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Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430) Finanzierung ohne KfW-Kredit

Antragstellung direkt bei der KfW: www.kfw.de/430

› KfW-Effizienzhaus 55:

› KfW-Effizienzhaus 100:

› KfW-Effizienzhaus 85:

› KfW-Effizienzhaus 70:

› KfW-Effizienzhaus 115/Denkmal:

› Einzelmaßnahmen:

› 25,0 % Zuschuss, max. 18.750 Euro

› 20,0 % Zuschuss, max. 15.000 Euro

› 10,0 % Zuschuss, max. 7.500 Euro

› 12,5 % Zuschuss, max. 9.375 Euro

› 15,0 % Zuschuss, max. 11.250 Euro

› 10,0 % Zuschuss, max. 5.000 Euro

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Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung (431) Zuschuss für Planung und Baubegleitung

› Zuschuss von 50 % der förderfähigen Kosten, max. 4.000 Euro pro Vorhaben

› Antragstellung bei der KfW nach Abschluss der Baubegleitung

nur möglich in Kombination mit den Förderprodukten 151/152 oder 430

› Für die Planung und professionelle Baubegleitung einer energetischen Sanierung durch qualifizierte Sachverständige

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Neuerungen zum 01.06.2014 Energieeffizient Bauen und Sanieren

Sanierungsmaßnahmen auch bei Wohnflächenerweiterung unbeschränkt förderfähig

Einrichtung von Gründächern und Nistplätzen ist förderfähig

Anzahl der Wohneinheiten nach Sanierung ist Bemessungsgrundlage für Förderung

verbindliche Anwendung der Expertenliste (www.energie-effizienz-experten.de)

überarbeitete Anlage „Technische Mindestanforderungen“

Seit 01.06.2014 neu in Energieeffizient Bauen und Energieeffizient Sanieren:

Seit 01.06.2014 neu in Energieeffizient Sanieren:

Aufhebung des Unabhängigkeitskriteriums für Sachverständige bei Einzelmaßnahmen

Antragstellung bei Ersterwerb bis 12 Monate nach Bauabnahme möglich

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Novellierung der EnEV

KfW plant 2014 keine Änderungen in „Energieeffizient Bauen und Sanieren“.

Keine Verschärfung bei der Sanierung bestehender Gebäude.

Der Neubau-Standard wird ab 2016 um 25 % verschärft.

Die neue EnEV ist zum 1. Mai 2014 in Kraft getreten.

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Agenda

Förderung für gewerblichen Umwelt- und Klimaschutz › KfW-Energieeffizienzprogramm (242, 243, 244) 3

1 Überblick und Antragsweg

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Förderung für Wohnimmobilien › Energieeffizient Bauen (153) › Energieeffizient Sanieren (151/152, 430, 431) › Altersgerecht Umbauen (159)

Förderung für kommunale und soziale Infrastruktur › IKU – Energetische Stadtsanierung – Energieeffizient Sanieren (219) 4

Ergänzende Informationen 5

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Altersgerecht Umbauen (159) Mehr Komfort für alle

Wir fördern:

› Maßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden und Wohnungen

› den barrierearmen Umbau von beheizten Nicht-Wohngebäuden (z. B. Gewerbeflächen) zu Wohnraum

› den Ersterwerb von barrierearm modernisiertem Wohnraum

Für alle Investoren, die eine Wohnimmobilie barrierearm umbauen.

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Altersgerecht Umbauen (159) Der Kredit für mehr Wohnkomfort

› Förderung von Umbaumaßnamen zum Standard Altersgerechtes Haus / Altersgerecht Wohnung, der als bundesweit einheitlicher Standard etabliert wurde

› einfache und klare Mindestanforderungen

› attraktive Finanzierungskonditionen

› Förderung von Maßnahmen einzeln oder in freier Kombination

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Altersgerecht Umbauen (159) Überblick förderfähige Maßnahmen

Anpassung der Raumgeometrie (z. B. Zimmerzuschnitt, Bau von Balkonen, Loggien, Terrassen)

4

Vertikale Erschließung/ Überwindung von Niveauunterschieden (z. B. Aufzugsanlagen, Rampen)

3

Eingangsbereich und Wohnungszugang (z. B. Bewegungsflächen, Wetterschutzmaßnahmen)

2

Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen (z. B. altersgerechte Stellplätze für PKW oder Kinderwagen)

Maßnahmen an Sanitärräumen

(z. B. bodengleiche Dusche, Moder- nisierung WC, Waschbecken)

Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen

Sicherheit, Orientierung und Kommunikation (z. B. elektronische Türöffner, Garagenöffner)

1

7

6

5

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Wir fördern: › Alle Kosten, die durch die fachgerechte Durchführung der

Maßnahmen unmittelbar bedingt sind.

› Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungskosten.

› Nebenarbeiten, die zur ordnungsgemäßen Fertigstellung und Funktion des Gebäudes erforderlich sind.

Voraussetzungen: › Einhaltung der technischen Mindestanforderungen › Ausführung durch ein Fachunternehmen des Bauhandwerks

Altersgerecht Umbauen (159) Förderfähige Kosten

*Stand: 01.07.2014

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Agenda

Förderung für gewerblichen Umwelt- und Klimaschutz › KfW-Energieeffizienzprogramm (242, 243, 244) 3

1 Überblick und Antragsweg

2

Förderung für Wohnimmobilien › Energieeffizient Bauen (153) › Energieeffizient Sanieren (151/152, 430, 431) › Altersgerecht Umbauen (159)

Förderung für kommunale und soziale Infrastruktur › IKU – Energetische Stadtsanierung – Energieeffizient Sanieren (219) 4

Ergänzende Informationen 5

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›KfW-Umwelt- programm

›Unternehmen

Allgemeiner Umweltschutz

›Energieberatung Mittelstand

›KfW-Energieeffizienz- programm

›Unternehmen mit Gruppenumsatz bis 4 Mrd. EUR

Energieeffizienz

›BMU-Umwelt- innovationsprogramm

›Unternehmen ›Privatpersonen ›Gemeinnützige ›Kommunen

Innovativer Umweltschutz

Förderung für gewerblichen Umwelt- und Klimaschutz

›KfW-Programm Erneuerbare Energien

›Unternehmen ›Privatpersonen ›Gemeinnützige ›Kommunen

Erneuerbare Energien

zusätzlich KfW-Unternehmerkredit (037/047) für allgemeine Investitionen/Betriebsmittel

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KfW-Energieeffizienzprogramm (242, 243, 244) Förderzweck

1. Investitionsmaßnahmen mit wesentlichen Energieeinspareffekten

* gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre ** ggü. dem Branchendurchschnitt

2. Sanierung und Neubau von Gebäuden

› mind. 20 % Energieeinsparung*

› mind. 15 % Energieeinsparung**

Ersatzinvestition

Neuinvestition

Sanierung

Neubau

› mind. Neubau-Niveau nach EnEV 2009

› mind. 20 % Unterschreitung Neubau-Niveau nach EnEV 2009

Bestätigung eines Sachverständigen bei Antragstellung durch KMU erforderlich

Bestätigung eines Sachverständigen bei Antragstellung erforderlich

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KfW-Energieeffizienzprogramm (242, 243, 244) Förderfähige Kosten

Wir fördern:

› bis zu 100 % der umweltrelevanten Investitionskosten

› Baunebenkosten (z.B. Planungs- und Gutachterkosten) bis zu i. d. R. 10 % der förderfähigen Investitionskosten

› Mehrwertsteuer, sofern der Antragsteller nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist

*Stand: 01.07.2014

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Agenda

Förderung für gewerblichen Umwelt- und Klimaschutz › KfW-Energieeffizienzprogramm (242, 243, 244) 3

1 Überblick und Antragsweg

2

Förderung für Wohnimmobilien › Energieeffizient Bauen (153) › Energieeffizient Sanieren (151/152, 430, 431) › Altersgerecht Umbauen (159)

Förderung für kommunale und soziale Infrastruktur › IKU – Energetische Stadtsanierung – Energieeffizient Sanieren (219) 4

Ergänzende Informationen 5

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Kommunen

IKK – Investitionskredit Kommunen (208) IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148)

IKK – Kommunale Energieversorgung (203) IKU – Kommunale Energieversorgung (204)

IKK – Barrierearme Stadt (233) IKU – Barrierearme Stadt (234)

IKK – Energetische Stadtsanierung › Quartiersversorgung (201) › Energieeffizient Sanieren (218) › Stadtbeleuchtung (215) › Zuschüsse für Quartierskonzepte und Sanierungsmanager (432)

IKU – Energetische Stadtsanierung › Quartiersversorgung (202) › Energieeffizient Sanieren (219)

Kommunale & Soziale Unternehmen

Erneuerbare Energien – Premium Erneuerbare Energien – Premium – Standard

Förderung für kommunale und soziale Infrastruktur Überblick

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› Unternehmen mit mehrheitlich kommunalen Gesellschafterhintergrund

› Unternehmen und natürliche Personen im Rahmen von ÖPP-Modellen

› gemeinnützige Organisationsformen einschließlich Kirchen

IKU – Energetische Stadtsanierung – Energieeffizient Sanieren Antragsteller (219)

Für alle Gebäude der kommunalen und sozialen Infrastruktur (Nichtwohngebäude), die bis zum 01.01.1995 fertig gestellt worden sind und der EnEV unterliegen.

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IKU – Energetische Stadtsanierung – Energieeffizient Sanieren Förderstufen (219)

Sanierung zum: › KfW-Effizienzhaus 55, 70, 85, 100 › KfW-Effizienzhaus Denkmal

Einzelmaßnahmen: › Wärmedämmung › Erneuerung der Fenster/Eingangstüren › Sonnenschutzeinrichtungen › Maßnahmen Lüftungsanlagen › Austausch der Beleuchtung › Maßnahmen Heizung

Voraussetzungen: › Durchführung durch ein Fachunternehmen › Bestätigung durch einen Sachverständigen

max. 300 Euro pro m²

max. 500 Euro pro m² + Tilgungszuschuss

*Stand: 01.07.2014

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Agenda

Förderung für gewerblichen Umwelt- und Klimaschutz › KfW-Energieeffizienzprogramm (242, 243, 244) 3

1 Überblick und Antragsweg

2

Förderung für Wohnimmobilien › Energieeffizient Bauen (153) › Energieeffizient Sanieren (151/152, 430, 431) › Altersgerecht Umbauen (159)

Förderung für kommunale und soziale Infrastruktur › IKU – Energetische Stadtsanierung – Energieeffizient Sanieren (219) 4

Ergänzende Informationen 5

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Energieeffizient Bauen und Sanieren erfolgreiche Umsetzung mit dem Qualitätssicherungssystem der KfW

Qualitätskontrollen: SPK: Stichprobenkontrolle, VOK: Vor-Ort-Kontrolle

Energieberatung und Vorhabens-

planung

Antragstellung und Zusage

Umsetzung der Maßnahmen

Vorhabens-abschluss

Plausibilisierung von energetischen Kennwerten über das EBS-Prüftool

Online-Bestätigung

Stichprobenprüfung der energetischen Berechnungsunter-lagen (SPK1)

Stichprobenprüfung der umgesetzten Maß-nahmen (VOK)

Verpflichtende Einbin-dung von Sachver-ständigen aus der Expertenliste ab 2014

Sachverständige

Förderung der energ. Baubegleitung bei Sanierungsvorhaben im Zuschussprogramm 431

Baubegleitung

Berechnungsprüfung Vor-Ort-Kontrolle

Technische Mindest-anforderungen unter-stützen die Planungs- und Ausführungsqualität

Programminhalte

Stichprobenprüfung der erforderlichen techn. Nachweise und Rechnungen (SPK2)

Nachweisprüfung

SPK1 SPK2 VOK

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Unsere Qualitätskontrollen im Überblick

Prüfung der energetischen Planungsunterlagen des

Sachverständigen

Prüfung der Maßnahmenumsetzung über Nachweise und Rechnungen

Prüfung der Maßnahmen-umsetzung vor Ort

SPK

1 SP

K2

VOK

• Zufällige, repräsentative anlassunabhängige Stichproben in allen EBS-Programmen - zusätzliche anlassbezogene Prüfungen nach Bedarf (z.B. bei Verdachtsfällen)

• Zeitliche und fachliche Entkopplung der einzelnen Qualitätskontrollen: Effiziente Zielerreichung, höhere Flexibilität und Standardisierung / Automatisierung in der Durchführung (z.B. Beauftragung externer Dienstleister)

• SPK1 und SPK2: automatisierte Stichprobenziehung, automatisiertes Kundenanschreiben zur Unterlageneinreichung, automatisiertes Mahnverfahren

• Standardisierte Prüfkriterien und -prozesse (inkl. Folgeprozesse) und Auswertung der Prüfergebnisse

• Qualitätskontrollen sind Voraussetzung für Effizienzver-besserungen im Kredit- und Zuschussprozess (z.B. Einführung EBS-Prüftool und verschlankte Verwendungsnachweisprüfung in der Zuschussförderung)

• Schaffung eines „spürbaren Entdeckungsrisikos“

Qualitätskontrollen Konzept / Philosophie

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www.kfw.de/partner

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www.kfw.de/partner

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Sie benötigen weitere Informationen? Kontaktdaten

Infocenter der KfW Montag bis Freitag von 8:00 – 18:00 Uhr 0800 539 9002 (kostenfrei) [email protected]

KfW Bankengruppe Palmengartenstrasse 5–9 60325 Frankfurt am Main www.kfw.de