BUNDESRATdipbt.bundestag.de/dip21/brp/799.pdfKarin Schubert (Berlin) Corinna Werwigk-Hertneck...

92
Plenarprotokoll 799 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon: 02 21/9 76 68-0, Telefax: 02 21/9 76 68-338 ISSN 0722-7999 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 799. Sitzung Berlin, Freitag, den 14. Mai 2004 Inhalt: Amtliche Mitteilungen Zur Tagesordnung 1. Frage an die Bundesregierung im Zu- sammenhang mit der Entwicklung des Grundstück- und Landpachtverkehrs an der Schweizer Grenze – gemäß § 19 Abs. 2 GO BR – Vorlage des Landes Ba- den-Württemberg – (Drucksache 334/04) Rudolf Köberle (Baden-Württem- berg) Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staats- sekretärin beim Bundesminister der Finanzen 2. Gesetz zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik – gemäß Ar- tikel 84 Abs. 1 GG – (Drucksache 285/04) Josef Miller (Bayern) Bärbel Höhn (Nordrhein-Westfalen) Willi Stächele (Baden-Württemberg) Dr. Gerald Thalheim, Parl. Staats- sekretär bei der Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft Beschluss: Anrufung des Vermittlungs- ausschusses – Annahme einer Ent- schließung 3. Zweites Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat (Drucksache 286/04) Beschluss: Kein Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG 4. Zwölftes Gesetz zur Änderung des Arz- neimittelgesetzes – gemäß Artikel 84 Abs. 1 GG – (Drucksache 287/04, zu Drucksache 287/04) Beschluss: Anrufung des Vermittlungs- ausschusses Mitteilung: Die Abstimmung über die unter Ziffer 10 der Drucksache 287/1/ 04 empfohlene Entschließung wird zu- rückgestellt 5. Gesetz gegen den unlauteren Wettbe- werb (UWG) – gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG – (Drucksache 288/04) Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz Dr. Walter Döring (Baden-Württem- berg) Beschluss: Anrufung des Vermittlungs- ausschusses 6. Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Rates (2003/725/JI) vom 2. Oktober 2003 zur Änderung von Artikel 40 Abs. 1 und 7 des Übereinkommens zur Durch- führung des Schengener Übereinkom- mens vom 14. Juni 1985 betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen (Drucksache 289/04) Beschluss: Kein Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG 7. Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich . . . . . . . . . 177 A . . . . . . . . . . . 177 B 177 B . . . . . . . . . . . . 177 C . . . . . . . . . 178 A 182 A . . . . . . 182 A 183 C 184 B . . . . . . 185 C . . . . . . . . . . . . 187 B . . . 187 B . . . . . . . . . . . . 231*D . . . . . . . . . 187 C . . . . . . . . . . . 187 D . . . . . . . . . . . 187 D . . . . . . 187 D . . . . . . . . . . 187 D . . . . . . . . . . . . 235*B . . . . . . . 189 A, 193 B, C . . . . . . . . . . . . . . 187 B . . . . . . . . . . . . 231*D

Transcript of BUNDESRATdipbt.bundestag.de/dip21/brp/799.pdfKarin Schubert (Berlin) Corinna Werwigk-Hertneck...

  • Plenarprotokoll 799

    BUNDESRATStenografischer Bericht

    799. Sitzung

    Berlin, Freitag, den 14. Mai 2004

    I n h a l t :

    Amtliche Mitteilungen

    Zur Tagesordnung

    1. Frage an die Bundesregierung im Zu-sammenhang mit der Entwicklung desGrundstück- und Landpachtverkehrs ander Schweizer Grenze – gemäß § 19Abs. 2 GO BR – Vorlage des Landes Ba-den-Württemberg – (Drucksache 334/04)

    Rudolf Köberle (Baden-Württem-berg)

    Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staats-sekretärin beim Bundesministerder Finanzen

    2. Gesetz zur Umsetzung der Reform derGemeinsamen Agrarpolitik – gemäß Ar-tikel 84 Abs. 1 GG – (Drucksache 285/04)

    Josef Miller (Bayern)

    Bärbel Höhn (Nordrhein-Westfalen)

    Willi Stächele (Baden-Württemberg)

    Dr. Gerald Thalheim, Parl. Staats-sekretär bei der Bundesministerinfür Verbraucherschutz, Ernährungund Landwirtschaft

    Beschluss: Anrufung des Vermittlungs-ausschusses – Annahme einer Ent-schließung

    3. Zweites Gesetz zur Vereinfachung derWahl der Arbeitnehmervertreter in denAufsichtsrat (Drucksache 286/04)

    Beschluss: Kein Antrag gemäß Art. 77Abs. 2 GG

    . . . . . . . . . 177 A

    . . . . . . . . . . . 177 B

    177 B

    . . . . . . . . . . . . 177 C

    . . . . . . . . . 178 A

    182 A

    . . . . . . 182 A

    183 C

    184 B

    . . . . . . 185 C

    . . . . . . . . . . . . 187 B

    . . . 187 B

    . . . . . . . . . . . . 231*D

    Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 BerlinVertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 KölnTelefon: 02 21/9 76 68-0, Telefax: 02 21/9 76 68-338ISSN 0722-7999

    4. Zwölftes Gesetz zur Änderung des Arz-neimittelgesetzes – gemäß Artikel 84Abs. 1 GG – (Drucksache 287/04, zuDrucksache 287/04)

    Beschluss: Anrufung des Vermittlungs-ausschusses

    Mitteilung: Die Abstimmung über dieunter Ziffer 10 der Drucksache 287/1/04 empfohlene Entschließung wird zu-rückgestellt

    5. Gesetz gegen den unlauteren Wettbe-werb (UWG) – gemäß Artikel 77 Abs. 2GG – (Drucksache 288/04)

    Brigitte Zypries, Bundesministerinder Justiz

    Dr. Walter Döring (Baden-Württem-berg)

    Beschluss: Anrufung des Vermittlungs-ausschusses

    6. Gesetz zur Umsetzung des Beschlussesdes Rates (2003/725/JI) vom 2. Oktober2003 zur Änderung von Artikel 40 Abs. 1und 7 des Übereinkommens zur Durch-führung des Schengener Übereinkom-mens vom 14. Juni 1985 betreffend denschrittweisen Abbau der Kontrollen anden gemeinsamen Grenzen (Drucksache289/04)

    Beschluss: Kein Antrag gemäß Art. 77Abs. 2 GG

    7. Gesetz zur Neuregelung des Rechts derErneuerbaren Energien im Strombereich

    . . . . . . . . . 187 C

    . . . . . . . . . . . 187 D

    . . . . . . . . . . . 187 D

    . . . . . . 187 D

    . . . . . . . . . . 187 D

    . . . . . . . . . . . . 235*B

    . . . . . . . 189 A, 193 B, C

    . . . . . . . . . . . . . . 187 B

    . . . . . . . . . . . . 231*D

    ,

  • II Bundesrat – 799. Sitzung – 14. Mai 2004

    – gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG – (Druck-sache 290/04)

    Dr. Harald Ringstorff (Mecklenburg-Vorpommern)

    Erwin Huber (Bayern)

    Jürgen Trittin, Bundesminister fürUmwelt, Naturschutz und Reaktor-sicherheit

    Rudolf Köberle (Baden-Württem-berg)

    Beschluss: Anrufung des Vermittlungs-ausschusses

    8. Gesetz zu der in Rom am 17. November1997 angenommenen Fassung des Inter-nationalen Pflanzenschutzübereinkom-mens (Drucksache 291/04)

    Beschluss: Zustimmung gemäß Art. 84Abs. 1 GG

    9. Gesetz zum Zusatzabkommen vom15. Oktober 2003 zu dem Abkommenvom 4. Oktober 1954 zwischen derBundesrepublik Deutschland und derRepublik Österreich zur Vermeidung derDoppelbesteuerung auf dem Gebiete derErbschaftsteuern (Drucksache 292/04)

    Beschluss: Zustimmung gemäß Art. 105Abs. 3 GG

    10. Gesetz zu dem Übereinkommen vom19. August 2002 zwischen den Vertrags-staaten des Übereinkommens zur Grün-dung einer Europäischen Weltraum-organisation und der EuropäischenWeltraumorganisation über den Schutzund den Austausch geheimhaltungsbe-dürftiger Informationen (Drucksache293/04)

    Beschluss: Kein Antrag gemäß Art. 77Abs. 2 GG

    11. a) Gesetz zu dem Vertrag vom 13. Mai2002 zwischen der BundesrepublikDeutschland und Kanada über dieRechtshilfe in Strafsachen (Druck-sache 294/04)

    b) Gesetz zu dem Zusatzvertrag vom13. Mai 2002 zu dem Vertrag vom11. Juli 1977 zwischen der Bundes-republik Deutschland und Kanadaüber die Auslieferung (Drucksache295/04)

    Beschluss zu a) und b): Der Bundesrathält die Gesetze für zustimmungsbe-dürftig – Zustimmung gemäß Art. 84Abs. 1 GG

    . . . . . . . . . . . 189 A

    . . . . . . . . . 189 B

    . . . . . . 190 A

    . . . . . . . . . . 191 C

    . . . . . . . . . . . . 236*A

    . . . . . . . . . . . 193 B

    . . . . . . 187 B

    . . . . . . . . . . . . 232*A

    . 187 B

    . . . . . . . . . . . . 232*A

    . . . . . . . . . . . . . . 187 B

    . . . . . . . . . . . . 231*D

    . . . . . . . . . . . . . 187 B

    . . . . . . . . . . . . 232*A

    12. Gesetz zu dem Protokoll Nr. 13 vom3. Mai 2002 zur Konvention zum Schutzder Menschenrechte und Grundfrei-heiten über die vollständige Abschaf-fung der Todesstrafe (Drucksache 296/04)

    Beschluss: Kein Antrag gemäß Art. 77Abs. 2 GG

    13. Gesetz zu dem Protokoll betreffend dieVerringerung von Versauerung, Eutro-phierung und bodennahem Ozon (Multi-komponenten-Protokoll) vom 30. No-vember 1999 im Rahmen desÜbereinkommens von 1979 über weit-räumige grenzüberschreitende Luftver-unreinigung (Drucksache 297/04)

    Beschluss: Zustimmung gemäß Art. 84Abs. 1 GG

    14. Entwurf eines … Gesetzes zur Änderungdes Gesetzes über die Gemeinschafts-aufgabe „Verbesserung der Agrarstruk-tur und des Küstenschutzes“ – gemäßArtikel 76 Abs. 1 GG – Antrag desLandes Sachsen-Anhalt – (Drucksache205/04)

    Mitteilung: Absetzung von der Tagesord-nung

    15. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung desJugendstrafrechts und zur Verbesserungund Beschleunigung des Jugendstrafver-fahrens – Antrag der Länder Sachsen,Bayern, Hessen, Niedersachsen, Thürin-gen – (Drucksache 238/04)

    Dr. Thomas de Maizière (Sachsen)

    Karin Schubert (Berlin)

    Corinna Werwigk-Hertneck (Baden-Württemberg)

    Annemarie Lütkes (Schleswig-Hol-stein)

    Brigitte Zypries, Bundesministerinder Justiz

    Beschluss: Einbringung des Gesetz-entwurfs gemäß Art. 76 Abs. 1 GGbeim Deutschen Bundestag – Be-stellung von Staatsminister Dr. Thomasde Maizière (Sachsen) zum Beauf-tragten des Bundesrates gemäß § 33GO BR

    16. Entwurf eines … Gesetzes zur Änderungdes Gesetzes über das Wohnungseigen-tum und das Dauerwohnrecht – Antragdes Freistaates Bayern – (Drucksache240/04)

    Beschluss: Einbringung des Gesetz-entwurfs gemäß Art. 76 Abs. 1 GG

    . . . . . . . . . . . . . . . . 187 B

    . . . . . . . . . . . . 231*D

    . . . 187 B

    . . . . . . . . . . . . 232*A

    . . . . . . . . . . . . . . 177 B

    . . . . . . 211 B

    . 211 B

    . . . . . 212 B

    . . . . . . . . . 213 A

    . . . . . . . . . . . . 213 D

    . . . . . . . . . . 214 B

    . . . . . . . . . . . . . 214 D

    . . . . . . . . . . . . . . 214 D

  • Bundesrat – 799. Sitzung – 14. Mai 2004 III

    beim Deutschen Bundestag – Bestel-lung von Staatsministerin Dr. BeateMerk (Bayern) zur Beauftragten desBundesrates gemäß § 33 GO BR

    17. Entwurf eines … Gesetzes zur Ände-rung des Personenbeförderungsgeset-zes – Antrag des Freistaates Bayern –(Drucksache 241/04)

    Beschluss: Einbringung des Gesetzent-wurfs gemäß Art. 76 Abs. 1 GG beimDeutschen Bundestag in der festgeleg-ten Fassung – Bestellung von Staats-minister Dr. Otto Wiesheu (Bayern)zum Beauftragten des Bundesrates ge-mäß § 33 GO BR

    18. Entschließung des Bundesrates zur Um-setzung des Vierten Gesetzes für mo-derne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt– Antrag des Landes Hessen – (Druck-sache 256/04)

    in Verbindung mit

    82. Gesetz zur optionalen Trägerschaft vonKommunen nach dem Zweiten BuchSozialgesetzbuch (Kommunales Options-gesetz) – gemäß Artikel 80 Abs. 2, Ar-tikel 84 Abs. 1, Artikel 87 Abs. 3 Satz 2GG – (Drucksache 339/04)

    Roland Koch (Hessen)

    Christian Wulff (Niedersachsen)

    Dr. Ralf Stegner (Schleswig-Hol-stein)

    Christa Stewens (Bayern)

    Wolfgang Clement, Bundesministerfür Wirtschaft und Arbeit

    Beschluss zu 18: Annahme der Entschlie-ßung in geänderter Fassung

    Beschluss zu 82: Anrufung des Vermitt-lungsausschusses – Annahme der Be-gründung

    Mitteilung zu 82: Die Abstimmung überdie Entschließung in Drucksache 339/2/04 wird zurückgestellt

    19. Entschließung des Bundesrates zur Än-derung des Achten Buches Sozialgesetz-buch – Kinder- und Jugendhilfe – Entlas-tung der Kommunen und Länder imBereich der Jugendhilfe – Antrag derLänder Bayern, Nordrhein-Westfalen –(Drucksache 222/04)

    Annemarie Lütkes (Schleswig-Hol-stein)

    . . . 215 A

    . . . . . . . . 215 A

    . . . . . . . . . 215 B

    . . . . . . 193 C

    . . . . . . 193 C

    . . 197 B

    . . . . . . . . . . . . 199 A

    . . 201 B, 208 B

    . 202 D, 208 C

    . . . . . 209 A

    . . . . . . . . . . . . 209 B

    . . . . . . 209 A

    . . . . . . . . 216 A

    . . . . . . . . . . . . 216 B

    Peter Ruhenstroth-Bauer, Staats-sekretär im Bundesministerium fürFamilie, Senioren, Frauen undJugend

    Herbert Mertin (Rheinland-Pfalz)

    Rudolf Köberle (Baden-Württem-berg)

    Beschluss: Die Entschließung wird ge-fasst

    20. Entschließung des Bundesrates zuÄnderungen der Grundstücksverkehrs-ordnung auf Grund des Gesetzes zurÄnderung und Ergänzung des Entschädi-gungsgesetzes – Antrag des LandesSachsen-Anhalt gemäß § 36 Abs. 2 GOBR – (Drucksache 337/04)

    Curt Becker (Sachsen-Anhalt)

    Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staats-sekretärin beim Bundesministerder Finanzen

    Beschluss: Die Entschließung wird ge-fasst

    21. Entschließung des Bundesrates zur Ver-hinderung des Verfalls des Baurechts beiVerkehrsprojekten des Bundes – Antragder Länder Thüringen, Niedersachsen,Baden-Württemberg gemäß § 36 Abs. 2GO BR – (Drucksache 332/04)

    Jürgen Reinholz (Thüringen)

    Walter Hirche (Niedersachsen)

    Beschluss: Die Entschließung wird ge-fasst

    22. Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Än-derung des Futtermittelgesetzes (Druck-sache 263/04)

    Beschluss: Keine Einwendungen gemäßArt. 76 Abs. 2 GG

    23. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Än-derung des Zivildienstgesetzes und an-derer Vorschriften (Zweites Zivildienst-gesetzänderungsgesetz – 2. ZDGÄndG)(Drucksache 264/04)

    Peter Ruhenstroth-Bauer, Staats-sekretär im Bundesministerium fürFamilie, Senioren, Frauen undJugend

    Beschluss: Stellungnahme gemäß Art. 76Abs. 2 GG

    24. Entwurf eines Gesetzes zur Änderungdes Deutsche-Welle-Gesetzes (Druck-sache 265/04)

    Beschluss: Stellungnahme gemäß Art. 76Abs. 2 GG

    . . . . . . . . 216 C, 237*B

    . 238*A

    . . . . . . . . . . . . 238*B

    . . . . . . . . . . . . . . 217 A

    . . . . . . 217 A

    . . . 238*C

    . . . . . . . . . 239*B

    . . . . . . . . . . . . . . 217 A

    . . . . . 217 A

    . . . 217 A

    . . 240*C

    . . . . . . . . . . . . . . 218 D

    . . . . . . . . . . . 187 B

    . . . . . . . . . 232*B

    . . . . . . . . 222 A

    . . . . . . . . . . . 248*B

    . . . . . . . . . . . . 222 A

    . . . . . . . . . . . 187 B

    . . . . . . . . . . . . 232*D

  • IV Bundesrat – 799. Sitzung – 14. Mai 2004

    25. Entwurf eines Gesetzes zur Errichtungder Akademie der Künste (AdKG)(Drucksache 266/04)

    Rudolf Köberle (Baden-Württem-berg)

    Dr. Christina Weiss, Staatsministerinbeim Bundeskanzler

    Bärbel Höhn (Nordrhein-Westfalen)

    Beschluss: Stellungnahme gemäß Art. 76Abs. 2 GG

    26. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzunggemeinschaftsrechtlicher Vorschriftenüber die grenzüberschreitende Prozess-kostenhilfe in Zivil- und Handelssachenin den Mitgliedstaaten (EG-Prozesskos-tenhilfegesetz) (Drucksache 267/04)

    Beschluss: Stellungnahme gemäß Art. 76Abs. 2 GG

    27. Entwurf eines Gesetzes zur Ausführungdes Zusatzprotokolls vom 18. Dezember1997 zum Übereinkommen über dieÜberstellung verurteilter Personen(Drucksache 277/04)

    Curt Becker (Sachsen-Anhalt)

    Jochen Riebel (Hessen)

    Beschluss: Stellungnahme gemäß Art. 76Abs. 2 GG

    28. Entwurf eines Siebenten Gesetzes zurÄnderung des Sozialgerichtsgesetzes(7. SGGÄndG) – gemäß Artikel 76 Abs. 2Satz 4 GG – (Drucksache 302/04)

    Rolf Schwanitz, Staatsminister beimBundeskanzler

    Rudolf Köberle (Baden-Württem-berg)

    Beschluss: Stellungnahme gemäß Art. 76Abs. 2 GG

    30. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Ände-rung eisenbahnrechtlicher Vorschriften(Drucksache 269/04)

    Beschluss: Stellungnahme gemäß Art. 76Abs. 2 GG

    31. Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zurÄnderung des Straßenverkehrsgesetzes(Drucksache 270/04)

    Beschluss: Stellungnahme gemäß Art. 76Abs. 2 GG

    32. Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkom-men vom 8. Juli 2003 zwischen der Re-gierung der Bundesrepublik Deutsch-

    . . . . . . . . 222 A

    . . . . . . . . . . . . 222 B

    . . . . . . 223 B

    250*A

    . . . . . . . . . . . . 224 A

    . . 187 B

    . . . . . . . . . . . . 232*D

    . . . . . . . . . 224 A

    . . . 250*A

    . . . . . 250*D

    . . . . . . . . . . . . 224 B

    . . . 224 B

    . . . . . . . . 252*A

    . . . . . . . . . . . . 254*A

    . . . . . . . . . . . . 224 C

    . . . . . . . . 224 C

    . . . . . . . . . . . . 224 D

    . . . . . . . . 224 D

    . . . . . . . . . . . . 225 A

    land und der mazedonischen Regierungüber Soziale Sicherheit (Drucksache271/04)

    Beschluss: Stellungnahme gemäß Art. 76Abs. 2 GG

    33. Entwurf eines Gesetzes zu dem Überein-kommen vom 14. Oktober 2003 über dieBeteiligung der Tschechischen Republik,der Republik Estland, der RepublikZypern, der Republik Lettland, der Re-publik Litauen, der Republik Ungarn,der Republik Malta, der Republik Polen,der Republik Slowenien und der Slowa-kischen Republik am Europäischen Wirt-schaftsraum (Drucksache 272/04)

    Beschluss: Keine Einwendungen gemäßArt. 76 Abs. 2 GG

    34. Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkom-men vom 14. Mai 2003 zwischen derBundesrepublik Deutschland und derRepublik Polen zur Vermeidung derDoppelbesteuerung auf dem Gebiet derSteuern vom Einkommen und vom Ver-mögen (Drucksache 273/04)

    Beschluss: Keine Einwendungen gemäßArt. 76 Abs. 2 GG

    35. Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkom-men vom 7. April 2003 zwischen der Re-gierung der Bundesrepublik Deutsch-land und der Regierung der TunesischenRepublik über die Zusammenarbeit beider Bekämpfung von Straftaten von er-heblicher Bedeutung (Drucksache 274/04)

    Beschluss: Keine Einwendungen gemäßArt. 76 Abs. 2 GG

    36. Entwurf eines Gesetzes zu dem Fakulta-tivprotokoll vom 25. Mai 2000 zum Über-einkommen über die Rechte des Kindesbetreffend die Beteiligung von Kindernan bewaffneten Konflikten (Drucksache275/04)

    Annemarie Lütkes (Schleswig-Hol-stein)

    Beschluss: Keine Einwendungen gemäßArt. 76 Abs. 2 GG

    37. Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkom-men vom 29. Januar 2003 zwischen derRegierung der Bundesrepublik Deutsch-land und dem Schweizerischen Bun-desrat über Bau und Erhaltung einerAutobahnbrücke über den Rhein zwi-schen Rheinfelden (Baden-Württem-

    . . . . . . . . . . . . . 225 A

    . . . . . . . . . . . . 225 A

    . . . 187 B

    . . . . . . . . . 232*B

    . . . . . 187 B

    . . . . . . . . . 232*B

    . . . . . . . . . . . . . . . . 187 B

    . . . . . . . . . 232*B

    . . . . . . . . . . . . . . 187 B

    . . . . . . . . . . . . 234*B

    . . . . . . . . . 232*B

  • Bundesrat – 799. Sitzung – 14. Mai 2004 V

    berg) und Rheinfelden (Aargau) (Druck-sache 276/04)

    Beschluss: Keine Einwendungen gemäßArt. 76 Abs. 2 GG

    38. Rechnung des Bundesrechnungshofesfür das Haushaltsjahr 2003 – Einzel-plan 20 – (Drucksache 244/04)

    Beschluss: Erteilung der Entlastung ge-mäß § 101 BHO

    39. Vorschlag für eine Richtlinie des Rateszur Änderung der Richtlinie 77/388/EWGhinsichtlich des Ortes der Dienstleistung– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Druck-sache 28/04)

    Beschluss: Stellungnahme

    40. Vorschlag für eine Richtlinie des Euro-päischen Parlaments und des Rates zurEndenergieeffizienz und zu Energie-dienstleistungen – gemäß §§ 3 und 5EUZBLG – (Drucksache 66/04)

    Beschluss: Stellungnahme

    41. Mitteilung der Kommission der Euro-päischen Gemeinschaften an den Rat,das Europäische Parlament und den Eu-ropäischen Wirtschafts- und Sozialaus-schuss: Bilanz und Aktualisierung derPrioritäten der Mehrwertsteuer-Strate-gie – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –(Drucksache 108/04)

    Beschluss: Stellungnahme

    42. Mitteilung der Kommission der Euro-päischen Gemeinschaften: Der Europäi-sche Forschungsraum: „Ein neuerSchwung – Ausbau – Neuausrichtung –neue Perspektiven“ – gemäß §§ 3 und 5EUZBLG – (Drucksache 806/02)

    Beschluss: Stellungnahme

    43. Vorschlag für eine Richtlinie des Rateszur Änderung der Richtlinie 2003/96/EGim Hinblick auf die Möglichkeit derAnwendung vorübergehender Steuer-ermäßigungen und Steuerbefreiungenauf Energieerzeugnisse und elektrischenStrom durch bestimmte Mitgliedstaaten– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Druck-sache 221/04)

    Beschluss: Stellungnahme

    44. Mitteilung der Kommission der Euro-päischen Gemeinschaften an den Rat,das Europäische Parlament, den Europäi-schen Wirtschafts- und Sozialausschussund den Ausschuss der Regionen überdie Förderung der Genossenschaften in

    . . . . . . . . . . . 187 B

    . . . . . . . . . 232*B

    . . . . . 187 B

    . . . . . . . . . . 232*D

    . . . . . . . . . . . . 225 A

    . . . . . . 225 B

    . . . . 225 B

    . . . . . . 225 B

    . . . . . . . . . 187 B

    . . . . . . 233*A

    . . . . 187 B

    . . . . . . 233*A

    . . . . . . . . . . . 225 C

    . . . . . . 225 C

    Europa – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –(Drucksache 183/04)

    Beschluss: Stellungnahme

    45. Vorschlag für eine Richtlinie des Euro-päischen Parlaments und des Rates überdie Prüfung des Jahresabschlusses unddes konsolidierten Abschlusses und zurÄnderung der Richtlinien 78/660/EWGund 83/349/EWG des Rates – gemäß §§ 3und 5 EUZBLG – (Drucksache 247/04)

    Beschluss: Stellungnahme

    46. Vorschlag für eine Verordnung des Euro-päischen Parlaments und des Rates zurEinführung eines Europäischen Mahn-verfahrens – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –(Drucksache 260/04)

    Beschluss: Stellungnahme

    47. Mitteilung der Kommission der Euro-päischen Gemeinschaften an das Euro-päische Parlament, den Rat, den Europäi-schen Wirtschafts- und Sozialausschussund den Ausschuss der Regionen: Aus-bau der Katastrophenschutzkapazitätenin der Europäischen Union – gemäß §§ 3und 5 EUZBLG – (Drucksache 280/04)

    Beschluss: Stellungnahme

    48. Mitteilung der Kommission der Euro-päischen Gemeinschaften an den Rat unddas Europäische Parlament über die Vor-lage eines Vorschlags für eine Richtlinieund zwei Vorschläge für eine Empfeh-lung zur Erleichterung der Zulassungvon Drittstaatsangehörigen in die Euro-päische Gemeinschaft zum Zwecke derwissenschaftlichen Forschung

    Vorschlag für eine Richtlinie des Ratesüber ein besonderes Zulassungsverfah-ren für Drittstaatsangehörige zum Zwe-cke der wissenschaftlichen Forschung

    Vorschlag für eine Empfehlung des Rateszur Erleichterung der Zulassung vonDrittstaatsangehörigen in die Europäi-sche Gemeinschaft zum Zwecke der wis-senschaftlichen Forschung

    Vorschlag für eine Empfehlung des Rateszur Erleichterung der Ausstellung ein-heitlicher Visa der Mitgliedstaaten fürden kurzfristigen Aufenthalt an Forscheraus Drittstaaten, die sich für Forschungs-zwecke innerhalb der EuropäischenUnion bewegen – gemäß §§ 3 und 5 EUZ-BLG – (Drucksache 281/04)

    Beschluss: Stellungnahme

    . . . . . . . . . 187 B

    . . . . . . 233*A

    . 225 C

    . . . . . . 225 D

    . . . . . . . 187 B

    . . . . . . 233*A

    . 225 D

    . . . . . . 225 D

    . . . . . . 226 A

    . . . . . . 226 B

  • VI Bundesrat – 799. Sitzung – 14. Mai 2004

    49. Vorschlag für eine Verordnung des Euro-päischen Parlaments und des Rates überdie Statistik der betrieblichen Bildung– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Druck-sache 176/04)

    Beschluss: Stellungnahme

    50. Mitteilung der Kommission der Euro-päischen Gemeinschaften: Die neue Ge-neration von Programmen in den Berei-chen allgemeine und berufliche Bildungnach 2006 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –(Drucksache 232/04)

    Beschluss: Stellungnahme

    51. Mitteilung der Kommission der Euro-päischen Gemeinschaften: Aktive Bür-gerschaft konkret verwirklichen „Förde-rung der europäischen Kultur undVielfalt durch Programme im Bereich Ju-gend, Bürgerbeteiligung, Kultur und au-diovisuelle Medien“ – gemäß §§ 3 und 5EUZBLG – (Drucksache 231/04)

    Beschluss: Stellungnahme

    52. Mitteilung der Kommission der Euro-päischen Gemeinschaften an den Rat,das Europäische Parlament, den Europäi-schen Wirtschafts- und Sozialausschussund den Ausschuss der Regionen überFolgemaßnahmen zur Mitteilung derKommission zu bestimmten Rechtsfra-gen im Zusammenhang mit Kinofilmenund anderen audiovisuellen Werken

    Vorschlag für eine Empfehlung des Euro-päischen Parlaments und des Rates zumFilmerbe und zur Wettbewerbsfähigkeitder einschlägigen Industriezweige – ge-mäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache239/04)

    Beschluss: Stellungnahme

    53. Vorschlag für eine Verordnung des Euro-päischen Parlaments und des Rates überdie Rechte und Pflichten der Fahrgästeim grenzüberschreitenden Eisenbahn-verkehr – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –(Drucksache 212/04)

    Beschluss: Stellungnahme

    54. Vorschlag für eine Verordnung des Euro-päischen Parlaments und des Rates überEntschädigungen bei Nichterfüllungvertraglicher Qualitätsanforderungenim Schienengüterverkehr – gemäß §§ 3und 5 EUZBLG – (Drucksache 213/04)

    Beschluss: Stellungnahme

    . . . . . . . . . . . 226 B

    . . . . . . 226 C

    . . . . . . . . 226 C

    . . . . . . 226 C

    . . . . 187 B

    . . . . . . 233*A

    . . . . . . . . . . . . . . 187 B

    . . . . . . 233*A

    . . . . . . . . . 187 B

    . . . . . . 233*A

    . 187 B

    . . . . . . 233*A

    55. Vorschlag für eine Richtlinie des Euro-päischen Parlaments und des Rates überdie Zertifizierung von mit dem Führenvon Triebfahrzeugen und Lokomotivenim Eisenbahnnetz der Gemeinschaft be-trautem Zugpersonal – gemäß §§ 3 und 5EUZBLG – (Drucksache 211/04)

    Beschluss: Stellungnahme

    56. Vorschlag für eine Richtlinie des Euro-päischen Parlaments und des Rates überdie Typgenehmigung für Kraftfahrzeugehinsichtlich ihrer Wiederverwendbar-keit, Recyclingfähigkeit und Verwert-barkeit und zur Änderung der Richtlinie70/156/EWG des Rates – gemäß §§ 3und 5 EUZBLG – (Drucksache 246/04)

    Beschluss: Stellungnahme

    57. Vorschlag für eine Richtlinie des Euro-päischen Parlaments und des Rates fürBeschränkungen des Inverkehrbringensund der Verwendung bestimmter polyzy-klischer aromatischer Kohlenwasser-stoffe in Weichmacherölen und Reifen(Siebenundzwanzigste Änderung derRichtlinie 76/769/EWG des Rates) – ge-mäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache209/04)

    Beschluss: Stellungnahme

    58. Verordnung über Fruchtsaft, einigeähnliche Erzeugnisse und Fruchtnek-tar (Fruchtsaftverordnung) (Drucksache237/04)

    Beschluss: Zustimmung gemäß Art. 80Abs. 2 GG nach Maßgabe der beschlos-senen Änderung

    59. Verordnung über Nahrungsergänzungs-mittel und zur Änderung der Verordnungüber vitaminisierte Lebensmittel (Druck-sache 248/04)

    Beschluss: Zustimmung gemäß Art. 80Abs. 2 GG

    60. Dritte Verordnung zur Änderung der Mi-neral- und Tafelwasser-Verordnung(Drucksache 249/04)

    Beschluss: Zustimmung gemäß Art. 80Abs. 2 GG – Annahme einer Entschlie-ßung

    61. Verordnung zur Änderung der Diätver-ordnung und zur Änderung oder Aufhe-bung weiterer lebensmittelrechtlicherVorschriften (Drucksache 259/04)

    Beschluss: Zustimmung gemäß Art. 80Abs. 2 GG – Annahme einer Entschlie-ßung

    . . . . 187 B

    . . . . . . 233*A

    . 187 B

    . . . . . . 233*A

    . . . . . . . . . . . . . . 226 D

    . . . . . . 226 D

    . . . . . . . . . . . . . . 187 B

    . . . . . . . . . 233*A

    . . . . . . . . . . . 226 D

    . . . . . . . . . . . . 227 A

    . . . . . . . . 227 A

    . . . . . . . . . . . . . . 227 A

    . . . 187 B

    . . . . . . . . . . . . . . 233*D

  • Bundesrat – 799. Sitzung – 14. Mai 2004 VII

    62. Verordnung zu dem Abkommen vom13. November 2003 zwischen derRegierung der Bundesrepublik Deutsch-land und der Liga der Arabischen Staa-ten über den Sitz des Büros der Liga derArabischen Staaten in Berlin (Druck-sache 182/04, zu Drucksache 182/04)

    Beschluss: Zustimmung gemäß Art. 80Abs. 2 GG

    63. Verordnung zur Durchführung des § 28des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch(Regelsatzverordnung – RSV) (Druck-sache 206/04)

    Beschluss: Zustimmung gemäß Art. 80Abs. 2 GG

    64. Verordnung zur Durchführung des § 17Abs. 2 bis 4 des Neunten BuchesSozialgesetzbuch (Budgetverordnung –BudgetV) (Drucksache 262/04)

    Beschluss: Zustimmung gemäß Art. 80Abs. 2 GG nach Maßgabe der ange-nommenen Änderungen

    65. Zweite Verordnung zur Änderung der In-solvenzgeld-Kosten-Verordnung (Druck-sache 278/04)

    Beschluss: Zustimmung gemäß Art. 80Abs. 2 GG

    66. Zweite Verordnung zur Durchführungdes Finanzausgleichsgesetzes im Aus-gleichsjahr 2002 (Drucksache 228/04)

    Beschluss: Zustimmung gemäß Art. 80Abs. 2 GG

    67. Verordnung zu dem Abkommen vom3. Mai 1999 zwischen der Regierung derBundesrepublik Deutschland und derRegierung der Russischen Föderationüber Zusammenarbeit bei der Bekämp-fung von Straftaten von erheblicher Be-deutung (Drucksache 250/04)

    Beschluss: Zustimmung gemäß Art. 80Abs. 2 GG

    68. Verordnung zu dem Abkommen vom18. Juni 2002 zwischen der Regierungder Bundesrepublik Deutschland und derRegierung der Republik Polen über dieZusammenarbeit bei der Bekämpfungder Organisierten Kriminalität und an-derer schwerer Straftaten (Drucksache251/04)

    Beschluss: Zustimmung gemäß Art. 80Abs. 2 GG

    . 187 B

    . . . . . . . . . . . . 233*D

    . . . . . . . . . . . 227 A

    . . . . . . . . . . . . 227 B

    . . . . 227 B

    . . . . . . 227 C

    . . . . . . . . . . . 187 B

    . . . . . . . . . . . . 233*D

    . 187 B

    . . . . . . . . . . . . 233*D

    . . . . . 187 B

    . . . . . . . . . . . . 233*D

    . . . . . . . . . . . . . . 187 B

    . . . . . . . . . . . . 233*D

    69. Dritte Verordnung zur Änderung der Ver-ordnung über Vorausleistungen für dieEinrichtung von Anlagen des Bundes zurSicherstellung und zur Endlagerungradioaktiver Abfälle (Endlagervoraus-leistungsverordnung – EndlagerVlV)(Drucksache 279/04)

    Rudolf Köberle (Baden-Württem-berg)

    Beschluss: Zustimmung gemäß Art. 80Abs. 2 GG nach Maßgabe der ange-nommenen Änderung – Annahme einerEntschließung

    70. Verordnung über Verbraucherinforma-tionen zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen(Pkw-Energieverbrauchskennzeich-nungsverordnung – Pkw-EnVKV) (Druck-sache 143/04)

    Beschluss: Zustimmung gemäß Art. 80Abs. 2 GG – Annahme einer Entschlie-ßung

    71. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zurKennzeichnung von Luftfahrthindernis-sen (Drucksache 956/03)

    Beschluss: Zustimmung gemäß Art. 85Abs. 2 GG nach Maßgabe der beschlos-senen Änderungen

    72. Benennung von Vertretern in Beratungs-gremien der Europäischen Union (Ar-beitsgruppe der Kommission betreffendVerhandlungen zur EU-Harmonisierungim Bereich Pyrotechnik) – gemäß § 6Abs. 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt IV derBund-Länder-Vereinbarung – (Druck-sache 917/03)

    Beschluss: Zustimmung zu der Empfeh-lung in Drucksache 360/04

    73. Vorschlag für die Berufung der Mitglie-der des Verwaltungsrates der Bundes-agentur für Arbeit – gemäß § 371 Abs. 5i.V.m. § 379 Abs. 2 Nr. 2 SGB III – (Druck-sache 257/04)

    Beschluss: Zustimmung zu den Emp-fehlungen des Ausschusses für Arbeitund Sozialpolitik in Drucksache 257/1/04

    74. Verfahren vor dem Bundesverfassungs-gericht (Drucksache 300/04)

    Beschluss: Von einer Äußerung undeinem Beitritt wird abgesehen

    . . . . . . . . 227 C

    . . . . . . . . . . . . 255*A

    . . . . . . . 227 D, 228 A

    . . . . . . . . 228 A

    . . . . . . . . . . . . . . 228 A

    . . . . . . . 228 B

    . . . . . . . . 228 C

    . . . . . . . . . . . 187 B

    . . . . . 234*A

    . . . . . . . . . . . 187 B

    . . . . . . . . . . . . 234*A

    . . . . . 187 B

    . . . 234*B

  • VIII Bundesrat – 799. Sitzung – 14. Mai 2004

    75. Vierunddreißigstes Gesetz zur Ände-rung des Lastenausgleichsgesetzes(34. ÄndGLAG) (Drucksache 373/04)

    Gernot Mittler (Rheinland-Pfalz),Berichterstatter

    Beschluss: Zustimmung gemäß Art. 85Abs. 1 und Art. 120a Abs. 1 GG

    76. Gesetz zu dem Änderungsprotokoll vom22. Juni 1998 zum Europäischen Überein-kommen zum Schutz der für Versucheund andere wissenschaftliche Zweckeverwendeten Wirbeltiere (Drucksache374/04)

    Rudolf Köberle (Baden-Württem-berg), Berichterstatter

    Beschluss: Zustimmung gemäß Art. 80Abs. 2 GG

    77. Gesetz zur Durchführung von Verord-nungen der Europäischen Gemeinschaftauf dem Gebiet der Gentechnik und zurÄnderung der Neuartige Lebensmittel-und Lebensmittelzutaten-Verordnung(Drucksache 375/04)

    Rudolf Köberle (Baden-Württem-berg), Berichterstatter

    Beschluss: Kein Einspruch gemäß Art. 77Abs. 3 GG

    78. Gesetz zur Sicherung der nachhaltigenFinanzierungsgrundlagen der gesetzli-chen Rentenversicherung (RV-Nachhal-tigkeitsgesetz) (Drucksache 376/04)

    Dr. Thomas de Maizière (Sachsen),Berichterstatter

    Beschluss: Einspruch gemäß Art. 77Abs. 3 GG

    79. Gesetz zur Durchführung einer Reprä-sentativstatistik über die Bevölkerungund den Arbeitsmarkt sowie die Wohn-situation der Haushalte (Mikrozensus-gesetz 2005 – MZG 2005) (Drucksache377/04)

    Dr. Thomas de Maizière (Sachsen),Berichterstatter

    Beschluss: Zustimmung gemäß Art. 84Abs. 1 GG

    80. Gesetz zur Verbesserung der Rechte vonVerletzten im Strafverfahren (Opfer-rechtsreformgesetz – OpferRRG) (Druck-sache 378/04)

    Dr. Thomas de Maizière (Sachsen),Berichterstatter

    Beschluss: Kein Einspruch gemäß Art. 77Abs. 3 GG

    . . 178 B

    . . . . . . . . 178 B

    . . . 178 D

    . . . . . . . . . . . . . . 178 D

    . . 178 D, 229*A

    . . . . . . . . . . . . 179 B

    . . . . . . . . . 179 B

    . 179 B, 229*B, C

    . . . . . . . . . . . . 179 D

    . . 179 D

    . . . . . . . . 179 D

    . . . . . . . . . . . . 180 B

    . . . . . . . . . . . . . . 180 B

    . . . . . 180 C, 229*D

    . . . . . . . . . . . . 180 D

    . . . . . . . . . . . 180 D

    . . . . . . . . 181 A

    . . . . . . . . . . . . 181 B

    81. Telekommunikationsgesetz (TKG) (Druck-sache 379/04)

    Gernot Mittler (Rheinland-Pfalz),Berichterstatter

    Erwin Huber (Bayern)

    Jochen Riebel (Hessen)

    Beschluss: Zustimmung gemäß Art. 87fGG – Annahme einer Entschließung

    83. Gesetz zur Neuordnung der einkom-mensteuerrechtlichen Behandlung vonAltersvorsorgeaufwendungen und Alters-bezügen (Alterseinkünftegesetz – Alt-EinkG) – gemäß Artikel 80 Abs. 2, Artikel84 Abs. 1, Artikel 104a Abs. 3, Artikel 105Abs. 3, Artikel 108 Abs. 5 GG – (Druck-sache 340/04, zu Drucksache 340/04)

    Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staats-sekretärin beim Bundesministerder Finanzen

    Beschluss: Anrufung des Vermittlungs-ausschusses

    84. Entwurf eines … Gesetzes zur Änderungdes Asylbewerberleistungsgesetzes – ge-mäß Artikel 76 Abs. 1 GG – Antrag derFreien Hansestadt Bremen gemäß § 36Abs. 2 GO BR – (Drucksache 367/04)

    Mitteilung: Überweisung an die zustän-digen Ausschüsse

    85. Entschließung des Bundesrates zu Vorga-ben der Europäischen Union zum Hoch-wasserschutz – Antrag des Landes Ba-den-Württemberg gemäß § 36 Abs. 2 GOBR – (Drucksache 372/04)

    in Verbindung mit

    29. Entwurf eines Gesetzes zur Verbesse-rung des vorbeugenden Hochwasser-schutzes (Drucksache 268/04)

    Gernot Mittler (Rheinland-Pfalz)

    Jürgen Trittin, Bundesminister fürUmwelt, Naturschutz und Reaktor-sicherheit

    Bärbel Höhn (Nordrhein-Westfalen)

    Rudolf Köberle (Baden-Württem-berg)

    Beschluss zu 85: Die Entschließung wirdgefasst

    Beschluss zu 29: Stellungnahme gemäßArt. 76 Abs. 2 GG

    86. Entschließung des Bundesrates zur Her-stellung fairer Wettbewerbsbedingun-gen anlässlich der EU-Erweiterung:Steuerpolitik, finanzielle Transfers und

    . . . . . . . . . . . 181 B

    . . . . . . . . 181 B

    . . . . . . 230*A

    . . . . . 230*A

    . 182 A

    . . 209 B

    . . . . . . . . . 209 B

    . . . . . . . . . . . 211 B

    . . 228 C

    . . . . . . . . . 228 C

    . . . . . 219 A

    . . 241*A

    . . . . . . . . . . 242*D

    244*A

    . . . . . . . . . . . . 245*A

    . . . . . . . . . . . . . 219 A

    . . . . . . . . . 219 C

  • Bundesrat – 799. Sitzung – 14. Mai 2004 IX

    Koordinierung der Haushaltspolitiken– Antrag des Freistaates Bayern gemäߧ 36 Abs. 2 GO BR – (Drucksache 399/04)

    Erwin Huber (Bayern)

    Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staats-sekretärin beim Bundesministerder Finanzen

    Mitteilung: Überweisung an die zustän-digen Ausschüsse

    87. Entschließung des Bundesrates zumEntwurf eines … Strafrechtsänderungs-gesetzes – Graffiti-Bekämpfungsgesetz –(… StrÄndG) – Antrag der Länder Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen-Anhalt,Thüringen und Bayern, Hamburg, Nie-dersachsen, Saarland, Sachsen gemäߧ 36 Abs. 2 GO BR – (Drucksache 382/04)

    Dr. Karl Heinz Gasser (Thüringen)

    Curt Becker (Sachsen-Anhalt)

    219 C

    . . . . . . 219 C, 245*D

    . . . . . . . . . 220 A

    . . . . . . . . . 220 B

    220 B

    . 220 C

    . . . 246*D

    Rudolf Köberle (Baden-Württem-berg)

    Beschluss: Die Entschließung wird ge-fasst

    88. Entwurf eines … Gesetzes zur Änderungdes Umsatzsteuergesetzes 1999 – gemäßArtikel 76 Abs. 1 GG – Antrag der Frei-staaten Thüringen, Sachsen gemäß § 36Abs. 2 GO BR – (Drucksache 403/04)

    Hans Kaiser (Thüringen)

    Mitteilung: Überweisung an die zustän-digen Ausschüsse

    Nächste Sitzung

    Beschlüsse im vereinfachten Verfahren ge-mäß § 35 GO BR

    Feststellung gemäß § 34 GO BR

    . . . . . . . . . . . . 248*A

    . . . . . . . . . . . . . . 222 A

    . . 215 B

    . . . . . 215 B

    . . . . . . . . . 216 A

    . . . . . . . . . . . . 228 C

    . . . . . . . . . . . 228 B/D

    . . . . 228 B/D

  • X Bundesrat – 799. Sitzung – 14. Mai 2004

    Verzeichnis der Anwesenden

    V o r s i t z :

    Präsident D i e t e r A l t h a u s , Ministerpräsi-dent des Freistaats Thüringen

    Vizepräsident P r o f . D r . W o l f g a n gB ö h m e r , Ministerpräsident des LandesSachsen-Anhalt – zeitweise –

    Amtierender Präsident H a n s K a i s e r ,Minister für Bundes- und Europaangelegen-heiten in der Staatskanzlei des Freistaats Thü-ringen – zeitweise –

    S c h r i f t f ü h r e r i n n e n :

    Annemarie Lütkes (Schleswig-Holstein)

    Dr. Beate Merk (Bayern)

    B a d e n - W ü r t t e m b e r g :

    Dr. Walter Döring, Wirtschaftsminister

    Corinna Werwigk-Hertneck, Justizministerin

    Rudolf Köberle, Minister und Bevollmächtigterdes Landes Baden-Württemberg beim Bund

    Willi Stächele, Minister für Ernährung undLändlichen Raum

    B a y e r n :

    Dr. Edmund Stoiber, Ministerpräsident

    Erwin Huber, Staatsminister für Bundesangele-genheiten und Verwaltungsreform und Leiterder Staatskanzlei

    Christa Stewens, Staatsministerin für Arbeit undSozialordnung, Familie und Frauen

    Josef Miller, Staatsminister für Landwirtschaftund Forsten

    Dr. Beate Merk, Staatsministerin der Justiz

    B e r l i n :

    Klaus Wowereit, Regierender Bürgermeister

    Karin Schubert, Bürgermeisterin und Senatorinfür Justiz

    B r a n d e n b u r g :

    Matthias Platzeck, Ministerpräsident

    Ulrich Junghanns, Minister für Wirtschaft

    Wolfgang Birthler, Minister für Landwirtschaft,Umweltschutz und Raumordnung

    B r e m e n :

    Dr. Henning Scherf, Präsident des Senats, Bür-germeister, Senator für kirchliche Angelegen-heiten und Senator für Justiz und Verfassung

    Dr. Kerstin Kießler, Staatsrätin, Bevollmächtigteder Freien Hansestadt Bremen beim Bundund für Europa

    H a m b u r g :

    Ole von Beust, Präsident des Senats, Erster Bür-germeister

    Udo Nagel, Senator, Präses der Behörde fürInneres

    H e s s e n :

    Roland Koch, Ministerpräsident

    Jochen Riebel, Minister für Bundes- und Europa-angelegenheiten und Bevollmächtigter desLandes Hessen beim Bund

    Dr. Christean Wagner, Minister der Justiz

  • Bundesrat – 799. Sitzung – 14. Mai 2004 XI

    M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :

    Dr. Harald Ringstorff, Ministerpräsident

    Prof. Dr. Wolfgang Methling, Umweltminister

    N i e d e r s a c h s e n :

    Christian Wulff, Ministerpräsident

    Walter Hirche, Minister für Wirtschaft, Arbeitund Verkehr

    Hartmut Möllring, Finanzminister

    Elisabeth Heister-Neumann, Justizministerin

    N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :

    Peer Steinbrück, Ministerpräsident

    Bärbel Höhn, Ministerin für Umwelt und Natur-schutz, Landwirtschaft und Verbraucher-schutz

    R h e i n l a n d - P f a l z :

    Gernot Mittler, Minister der Finanzen

    Herbert Mertin, Minister der Justiz

    S a a r l a n d :

    Peter Müller, Ministerpräsident

    Peter Jacoby, Minister für Finanzen und Bundes-angelegenheiten

    Ingeborg Spoerhase-Eisel, Ministerin der Justiz

    Karl Rauber, Staatssekretär, Chef der Staats-kanzlei

    S a c h s e n :

    Prof. Dr. Georg Milbradt, Ministerpräsident

    Dr. Thomas de Maizière, Staatsminister derJustiz

    S a c h s e n - A n h a l t :

    Prof. Dr. Wolfgang Böhmer, Ministerpräsident

    Prof. Dr. Karl-Heinz Paqué, Minister der Finan-zen

    Curt Becker, Minister der Justiz

    Rainer Robra, Staatsminister und Chef derStaatskanzlei

    S c h l e s w i g - H o l s t e i n :

    Annemarie Lütkes, Ministerin für Justiz, Frauen,Jugend und Familie

    Dr. Ralf Stegner, Finanzminister

    T h ü r i n g e n :

    Dr. Karl Heinz Gasser, Justizminister

    Hans Kaiser, Minister für Bundes- und Europa-angelegenheiten in der Staatskanzlei undBevollmächtigter des Freistaats Thüringenbeim Bund

    Jürgen Reinholz, Minister für Wirtschaft, Arbeitund Infrastruktur

  • XII Bundesrat – 799. Sitzung – 14. Mai 2004

    V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :

    Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz

    Wolfgang Clement, Bundesminister für Wirt-schaft und Arbeit

    Jürgen Trittin, Bundesminister für Umwelt,Naturschutz und Reaktorsicherheit

    Rolf Schwanitz, Staatsminister beim Bundes-kanzler

    Dr. Christina Weiss, Staatsministerin beim Bun-deskanzler

    Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärinbeim Bundesminister der Finanzen

    Dr. Ditmar Staffelt, Parl. Staatssekretär beimBundesminister für Wirtschaft und Arbeit

    Dr. Gerald Thalheim, Parl. Staatssekretär bei derBundesministerin für Verbraucherschutz,Ernährung und Landwirtschaft

    Angelika Mertens, Parl. Staatssekretärin beimBundesminister für Verkehr, Bau- und Woh-nungswesen

    Simone Probst, Parl. Staatssekretärin beim Bun-desminister für Umwelt, Naturschutz undReaktorsicherheit

    Lutz Diwell, Staatssekretär im Bundesministe-rium des Innern

    Peter Ruhenstroth-Bauer, Staatssekretär im Bun-desministerium für Familie, Senioren, Frauenund Jugend

    Heinrich Tiemann, Staatssekretär im Bundes-ministerium für Gesundheit und SozialeSicherung

  • Bundesrat – 799. Sitzung – 14. Mai 2004 177

    (A) (C)

    (B) D)

    799. Sitzung

    Berlin, den 14. Mai 2004

    Beginn: 9.31 Uhr

    Präsident Dieter Althaus: Meine sehr verehrtenDamen und Herren, ich eröffne die 799. Sitzung desBundesrates.

    Bevor ich mich der Tagesordnung zuwende, habe ichgemäß § 23 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung Verän-derungen in der Mitgliedschaft bekannt zu geben:

    Aus dem Senat von Berlin und damit aus demBundesrat ist am 7. April 2004 Herr Senator PeterS t r i e d e r ausgeschieden. Der Senat von Berlinhat am 4. Mai 2004 Frau Senatorin IngeborgJ u n g e - R e y e r zum stellvertretenden Mitglieddes Bundesrates bestellt.

    Dem ausgeschiedenen Mitglied danke ich für seineArbeit im Plenum und in den Ausschüssen des Bun-desrates. Dem neuen Mitglied wünsche ich mit unsallen hier im Hause eine gute und vertrauensvolleZusammenarbeit.

    Ich komme nun zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnenin vorläufiger Form mit 88 Punkten vor.

    Punkt 14 wird von der Tagesordnung abgesetzt.

    Die Punkte 75 bis 81 werden nach Punkt 1 be-handelt. Tagesordnungspunkt 82 wird mit Punkt 18verbunden und nach Punkt 7 aufgerufen. Es folgt Ta-gesordnungspunkt 83. Punkt 85 wird mit Tagesord-nungspunkt 29 verbunden und nach Punkt 21 behan-delt. Es folgen die Tagesordnungspunkte 86 und 87.Punkt 88 wird nach Punkt 17 aufgerufen. Im Übrigenbleibt es bei der ausgedruckten Reihenfolge der Ta-gesordnung.

    Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Dasist nicht der Fall.

    Dann ist sie so festgestellt.

    Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 1:

    Frage an die Bundesregierung im Zusammen-hang mit der Entwicklung des Grundstück- undLandpachtverkehrs an der Schweizer Grenze– Vorlage des Landes Baden-Württemberg –(Drucksache 334/04)

    (

    Das Land Baden-Württemberg hat in Drucksache334/04 eine Frage an die Bundesregierung gestellt.

    Das Wort hat Minister Köberle (Baden-Württem-berg).

    Rudolf Köberle (Baden-Württemberg): VerehrterHerr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!Ihnen allen ist die Problematik im Grenzgebiet Ba-den-Württembergs zur Schweiz bekannt: Die Land-käufe und die Pachtungen durch Schweizer Land-wirte sind dort sprunghaft angestiegen. Diedeutschen Landwirte können in diesem ungleichenWettbewerb vor allem deshalb nicht mithalten, weilihre Schweizer Kollegen finanziell erheblich bessergestellt sind.

    Die Baden-Württembergische Landesregierungwar deshalb außerordentlich dankbar dafür, dass derBundesrat am 2. April 2004 die Entschließung zurEntwicklung des Grundstück- und Landpachtver-kehrs an der Schweizer Grenze angenommen hat.Wir durften von diesem Tag an damit rechnen, dasssich die Bundesregierung auf Grund der Beschluss-fassung des Bundesrates der Sache annimmt.

    Nur drei Wochen danach, am 23. April, fandenzwischen dem Herrn Bundeskanzler und dem HerrnBundespräsidenten der Schweiz Gespräche inDeutschland statt. Umso größer war unser Erstaunen,ja unsere Enttäuschung darüber, dass der Herr Bun-deskanzler nach seinen eigenen Äußerungen vor derinternationalen und nationalen Presse über dasThema überhaupt nicht informiert war.

    Die Regierung des Landes Baden-Württemberg istjedoch sehr daran interessiert, die Probleme derdeutschen Bauern am Hochrhein gemeinsam mit derBundesregierung zu lösen. Wir möchten deshalb vonder Bundesregierung wissen, wie sie die in der Ent-schließung des Bundesrates festgehaltenen Anliegenweiterzuverfolgen gedenkt.

    In der kommenden Woche, am 17. und 18. Mai, trittdie Deutsch-Schweizerische Regierungskommissionzusammen. Wir erwarten, dass dabei auch dasThema „Grundstückverkehr an der SchweizerGrenze“ Gegenstand der Beratungen ist.

    Redetext

  • 178 Bundesrat – 799. Sitzung – 14. Mai 2004

    (A C)

    (B) D)

    )Wir sehen ein, meine Damen und Herren, dass die

    Bundesregierung vor den Konsultationen nichts Be-richtenswertes erklären kann. Daher sind wir damiteinverstanden, dass die Bundesregierung unsereFrage heute nicht beantwortet. Umso mehr hoffenwir, in der nächsten Sitzung von Erfolgen im Inte-resse der Bürger im Grenzgebiet zu hören.

    Dieser Punkt könnte also voraussichtlich für dieSitzung am 11. Juni 2004 wieder auf die Tagesord-nung gesetzt werden.

    Präsident Dieter Althaus: Vielen Dank!

    Frau Parlamentarische Staatssekretärin Hendricks,bitte schön.

    Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin beimBundesminister der Finanzen: Herr Kollege Köberle,Sie haben den Sachverhalt so weit richtig ausgeführt.

    Natürlich kann ich über die Ergebnisse der Sitzungam 17. und 18. Mai noch nicht berichten. Ich will dasHohe Haus aber ergänzend darauf hinweisen, dass inVorbereitung dieser Sitzung zwischen dem Bundes-ministerium der Finanzen, dem Bundesministeriumfür Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirt-schaft und dem Land Baden-Württemberg Abspra-chen getroffen worden sind. Das Land Baden-Württemberg ist also darüber unterrichtet, dassdieses Thema in der nächsten Woche angesprochenwird, und es ist an der Vorbereitung beteiligt gewe-sen.

    Präsident Dieter Althaus: Vielen Dank!

    Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

    Damit ist dieser Tagesordnungspunkt abgeschlos-sen.

    Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 75:

    Vierunddreißigstes Gesetz zur Änderung desLastenausgleichsgesetzes (34. ÄndGLAG)(Drucksache 373/04)

    Zur Berichterstattung aus dem Vermittlungsaus-schuss erteile ich Herrn Staatsminister Mittler(Rheinland-Pfalz) das Wort.

    Gernot Mittler (Rheinland-Pfalz), Berichterstatter:Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen undHerren! Das im Jahr 1952 in Kraft getretene Lasten-ausgleichsgesetz regelt den Ausgleich von kriegs-und kriegsfolgebedingten Schäden und Verlustensowie Härten, die sich aus der Neuordnung des Geld-wesens ergaben.

    Mit dem vorliegenden Änderungsgesetz soll derdurch das Ausgleichsgesetz eingerichtete Aus-gleichsfonds einschließlich des Härtefonds aufgelöstwerden. Künftig sollen Leistungen unmittelbar ausdem Bundeshaushalt finanziert werden, wobei sichdie Länder teilweise an den Kosten der Unterhalts-hilfe beteiligen werden.

    (

    (

    Der Deutsche Bundestag hat das von der Bundes-regierung eingebrachte Gesetz am 15. Januar 2004beschlossen. Der Bundesrat hat am 13. Februar 2004den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel angerufen,das Gesetz aufzuheben. Er begründete dies damit,dass das Änderungsgesetz kein Gesamtkonzept füreine umfassende Schlussgesetzgebung zur Kriegs-folgenbeseitigung erkennen lasse und nur die Auf-lösung des Ausgleichsfonds sowie die Überführungder Einnahmen in den Bundeshaushalt vorsehe.

    Der Vermittlungsausschuss hat in seiner Sitzungam 5. Mai 2004 vorgeschlagen, zusätzliche Rege-lungen zur vereinfachten Abwicklung der Kriegs-schadensrente sowie zum Übergang der Verwal-tungszuständigkeit von den Ländern auf dasBundesausgleichsamt in das Gesetz aufzunehmen.

    Der Bundestag hat diesen Einigungsvorschlag am6. Mai 2004 einstimmig gebilligt. Als Berichterstatterempfehle ich Ihnen, dem Vorschlag des Vermitt-lungsausschusses ebenfalls zu folgen und dem Ge-setz zuzustimmen.

    Präsident Dieter Althaus: Vielen Dank!

    Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

    Wir kommen zur Abstimmung. Der Deutsche Bun-destag hat die Beschlussempfehlung des Vermitt-lungsausschusses angenommen. Wer dem Gesetz inder nunmehr vorliegenden Fassung zustimmenmöchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das istdie Mehrheit.

    Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.

    Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 76:

    Gesetz zu dem Änderungsprotokoll vom22. Juni 1998 zum Europäischen Übereinkom-men zum Schutz der für Versuche und anderewissenschaftliche Zwecke verwendeten Wir-beltiere (Drucksache 374/04)

    Auch dieses Gesetz kommt aus dem Vermittlungs-ausschuss zurück. Zur Berichterstattung erteile ichHerrn Minister Köberle (Baden-Württemberg) dasWort.

    Rudolf Köberle (Baden-Württemberg), Bericht-erstatter: Verehrter Herr Präsident! Liebe Kollegin-nen, liebe Kollegen! Mit dem vom Deutschen Bun-destag am 29. Januar 2004 beschlossenen Gesetz zudem Änderungsprotokoll vom 22. Juni 1998 zumEuropäischen Übereinkommen zum Schutz der fürVersuche und andere wissenschaftliche Zwecke ver-wendeten Wirbeltiere soll ein Änderungsprotokoll zudiesem Übereinkommen in nationales Recht umge-setzt werden.

    Das Gesetz enthält zudem eine Regelung, die dasBundesministerium für Verbraucherschutz, Ernäh-rung und Landwirtschaft ermächtigt, Änderungender Anhänge A und B des Übereinkommens, die Leit-linien für die Unterbringung und Pflege von Tierenund statistische Tabellen über Tierversuche enthal-

    Rudolf Köberle (Baden-Württemberg)

  • Bundesrat – 799. Sitzung – 14. Mai 2004 179

    (A C)

    (B) D)

    )ten, ohne Zustimmung des Bundesrates durchRechtsverordnung in Kraft zu setzen.

    Der Bundesrat hat zu dem Gesetz am 12. März2004 den Vermittlungsausschuss angerufen. Ziel derAnrufung war es, bei künftigen Änderungen die Not-wendigkeit der Zustimmung des Bundesrates vorzu-sehen.

    Der Vermittlungsausschuss hat das Gesetz am5. Mai 2004 behandelt und vorgeschlagen, es zu be-stätigen. Zu diesem Ergebnis kam man, nachdemsich die Bundesregierung in einer Protokollerklä-rung bereit erklärt hatte, bei künftigen Änderungenneben den für den Tierschutz zuständigen oberstenLandesbehörden die für Wissenschaftsfragen zustän-digen obersten Landesbehörden rechtzeitig in dieVorbereitung der Beratungen auf europäischerEbene einzubeziehen und deren Stellungnahmen ge-bührend zu berücksichtigen.

    Ferner hat die Bundesregierung erklärt, dass siezukünftige Änderungen von Anhang B 1 : 1 umset-zen wird. Die Protokollerklärung gebe ich im Wort-laut zu Protokoll*).

    Aus der Sicht der Länder ist das Ergebnis zufriedenstellend, da es gelungen ist, die Beteiligung derLänder sicherzustellen. Dies ist insbesondere imHinblick auf die Zuständigkeit der Länder für dieForschung wichtig.

    Ich empfehle Ihnen deshalb, dem Gesetz zuzustim-men.

    Präsident Dieter Althaus: Vielen Dank!

    Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

    Wir kommen zur Abstimmung. Der Vermittlungs-ausschuss hat als Einigungsvorschlag beschlossen,das Gesetz zu bestätigen. Wer dem unverändertenGesetz zuzustimmen wünscht, den bitte ich um dasHandzeichen. – Das ist die Mehrheit.

    Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.

    Wir kommen zu Punkt 77:

    Gesetz zur Durchführung von Verordnungender Europäischen Gemeinschaft auf dem Ge-biet der Gentechnik und zur Änderung derNeuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzuta-ten-Verordnung (Drucksache 375/04)

    Zur Berichterstattung über das Vermittlungsverfah-ren erteile ich erneut Herrn Minister Köberle (Baden-Württemberg) das Wort.

    Rudolf Köberle (Baden-Württemberg), Bericht-erstatter: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebeKollegen! Mit dem vom Deutschen Bundestag am11. März 2004 beschlossenen Gesetz zur Durchfüh-rung von Verordnungen der Europäischen Gemein-schaft auf dem Gebiet der Gentechnik und zurÄnderung der Neuartige Lebensmittel- und Lebens-

    *) Anlage 1

    (

    (

    mittelzutaten-Verordnung sollen drei Verordnungender Europäischen Gemeinschaft in nationales Rechtumgesetzt werden.

    Der Bundesrat hat zu dem Gesetz am 2. April 2004den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel angerufen,das Gesetz in sechs Punkten zu ändern. Die Punktebetreffen im Wesentlichen eine Verbesserung desnach dem Gesetz vorgesehenen Verwaltungsverfah-rens und der Zusammenarbeit zwischen Bundes- undLandesbehörden. Außerdem sollen die Straf- undBußgeldvorschriften bestimmter gefasst werden.

    Der Vermittlungsausschuss hat das Gesetz am5. Mai 2004 behandelt und einen Kompromisserzielt. Dieser sieht vor, dass die im Gesetz genann-ten Stellungnahmen künftig im Benehmen – nicht,wie im Gesetzesbeschluss vorgesehen, im Einverneh-men – mit dem Bundesamt für Naturschutz und demRobert-Koch-Institut erfolgen sollen.

    Ferner hat sich die Bundesregierung in zwei Proto-kollerklärungen verpflichtet, die eingehenden An-träge und relevanten Antragsunterlagen den Landes-behörden so frühzeitig wie möglich zugänglich zumachen, und den Ländern in wichtigen Fragen desVollzugs die Koordinierung mit dem Bundesamt fürVerbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zuge-sichert.

    Die beiden Protokollerklärungen gebe ich im Wort-laut zu Protokoll*).

    Der Deutsche Bundestag hat das Vermittlungser-gebnis am 6. Mai 2004 angenommen. Ich empfehledem Bundesrat, dem Vermittlungsergebnis ebenfallszuzustimmen, d. h., gegen das Gesetz keinen Ein-spruch einzulegen.

    Präsident Dieter Althaus: Vielen Dank!

    Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

    Der Deutsche Bundestag hat den Vorschlag desVermittlungsausschusses in der aus Drucksache 375/04 ersichtlichen Fassung angenommen.

    Ein Antrag, gegen das Gesetz Einspruch einzule-gen, liegt nicht vor. Ich stelle fest, dass der Bundesratgegen das Gesetz k e i n e n Einspruch einlegt.

    Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 78:

    Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finan-zierungsgrundlagen der gesetzlichen Renten-versicherung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz) (Druck-sache 376/04)

    Das Gesetz kommt aus dem Vermittlungsausschusszurück. Zur Berichterstattung erteile ich HerrnStaatsminister Dr. de Maizière (Sachsen) das Wort.

    Dr. Thomas de Maizière (Sachsen), Berichterstatter:Herr Präsident, meine Damen und Herren! DasGesetz mit dem Titel „Sicherung der nachhaltigen

    *) Anlagen 2 und 3

    Rudolf Köberle (Baden-Württemberg), Berichterstatter

  • 180 Bundesrat – 799. Sitzung – 14. Mai 2004

    (A C)

    (B) D)

    )Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Renten-versicherung“ hat der Deutsche Bundestag am11. März 2004 beschlossen.

    Mit dem Gesetz soll ein stabileres wirtschaftlichesFundament für die Rentenversicherung geschaffenwerden. Zu den dafür vorgesehenen Maßnahmengehören unter anderem die Modifizierung der Ren-tenanpassungsformel durch Einführung eines Nach-haltigkeitsfaktors, die Orientierung der Renten ander beitragspflichtigen Bruttolohn- und -gehalts-summe, die Anhebung der Altersgrenze für den frü-hestmöglichen Beginn der vorzeitigen Altersrentewegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit, dieAbschaffung der Bewertung der Anrechnungszeitwegen schulischer Ausbildung und Hochschulaus-bildung, die Umwandlung der Schwankungsreservein eine Nachhaltigkeitsrücklage.

    Der Bundesrat hat zu dem Gesetz am 2. April 2004den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel der Auf-hebung des Gesetzes angerufen. Nach Auffassungdes Bundesrates stellt das Gesetz keine nachhaltigeReform der Rentenversicherung dar.

    Das Maßnahmenpaket des Bundes soll gewährleis-ten, dass der Beitragssatz zur gesetzlichen Renten-versicherung im Jahre 2020 nicht über 20 % und imJahre 2030 nicht über 22 % steigt. Zugleich gibt dasGesetz aber zwei Mindestsicherungsniveaus für dieRentner vor. Orientiert man sich an dem für die Rent-nerinnen und Rentner günstigeren, stiege der Bei-tragssatz bis 2030 aber auf 23,6 %. Beide Zielvorga-ben – niedrigere Beiträge und höhere Renten –schließen einander aus.

    Ein Gesetz, das mit seinen zentralen Zielvorgaben,nämlich der Stabilisierung des Beitragssatzes für dieArbeitnehmer und der Gewährleistung eines Min-destsicherungsniveaus für die Rentner, Unvereinba-res erreichen will, war nicht vermittlungsfähig. Eskonnte keine Einigung erzielt werden. Es ist dahernun zu entscheiden, ob gegen das Gesetz Einsprucheingelegt wird.

    Präsident Dieter Althaus: Vielen Dank!

    Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

    Wir kommen zur Abstimmung. Bayern hat inDrucksache 376/1/04 beantragt, zu diesem GesetzEinspruch einzulegen. Ich frage: Wer will Einsprucheinlegen? – Das ist die Mehrheit.

    Damit hat der Bundesrat mit der Mehrheit seinerMitglieder beschlossen, gegen das Gesetz Einsprucheinzulegen.

    Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 79:

    Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativ-statistik über die Bevölkerung und den Arbeits-markt sowie die Wohnsituation der Haushalte(Mikrozensusgesetz 2005 – MZG 2005) (Druck-sache 377/04)

    Auch dieses Gesetz kommt aus dem Vermittlungs-ausschuss zurück. Zur Berichterstattung erteile ichHerrn Staatsminister Dr. de Maizière (Sachsen) dasWort.

    (

    (

    Dr. Thomas de Maizière (Sachsen), Berichterstatter:Herr Präsident, diesmal habe ich Erfreulicheres zuberichten. – Seit 1957 werden Erhebungen über dieBevölkerung und den Arbeitsmarkt in Deutschlandauf Stichprobenbasis durchgeführt. Das geltendeMikrozensusgesetz ordnet jährliche Erhebungen an,allerdings nur bis Ende 2004. Zur Fortführung ist da-her ein Anschlussgesetz erforderlich.

    Nach dem Gesetzesbeschluss des Bundestageszum Mikrozensusgesetz sollte neben der Fortführungfür weitere acht Jahre und der Anpassung an EU-Vorschriften die Erhebung um zusätzliche Merkmaleerweitert werden.

    Der Bundesrat hat am 2. April 2004 beschlossen,den Vermittlungsausschuss zu 15 Punkten anzurufen.Er sprach sich insbesondere für die Streichung eini-ger Erhebungsmerkmale und für die Beibehaltungdes ehrenamtlichen Status der Erhebungsbeauftrag-ten aus.

    Der Vermittlungsausschuss hat einen Kompromisserzielt. Danach sollen einige Erhebungsmerkmale,unter anderem zu persönlichen Lebensverhältnissen,zu Ausstattungsmerkmalen von Wohnungen oderzum Umfang der Berufstätigkeit gestrichen werden.Auch hinsichtlich der Steuerfreiheit der Aufwands-entschädigung wurde eine Einigung erzielt.

    Die Bundesregierung hat zugleich zu § 11 desMikrozensusgesetzes eine Protokollerklärung abge-geben, die ich im Wortlaut zu Protokoll*) gebe.

    Es ist gelungen, das Mikrozensusgesetz zu erhaltenund weitere Bürokratie zu verhindern.

    Ich empfehle daher die Zustimmung zu dem Ge-setz in der Fassung des Ergebnisses des Vermitt-lungsausschusses.

    Präsident Dieter Althaus: Vielen Dank!

    Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

    Wir kommen zur Abstimmung. Der Deutsche Bun-destag hat die Beschlussempfehlung des Vermitt-lungsausschusses angenommen. Wer dem Gesetz inder nunmehr vorliegenden Fassung zustimmenmöchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das istdie Mehrheit.

    Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.

    Wir kommen zu Tagesordnungpunkt 80:

    Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Ver-letzten im Strafverfahren (Opferrechtsreform-gesetz – OpferRRG) (Drucksache 378/04)

    Auch dieses Gesetz kommt aus dem Vermittlungs-ausschuss zurück. Zur Berichterstattung erteile ichwiederum Herrn Staatsminister Dr. de Maizière (Sach-sen) das Wort.

    *) Anlage 4

    Dr. Thomas de Maizière (Sachsen), Berichterstatter

  • Bundesrat – 799. Sitzung – 14. Mai 2004 181

    (A C)

    (B) D)

    )Dr. Thomas de Maizière (Sachsen), Berichterstatter:

    Herr Präsident! Das am 4. März 2004 vom DeutschenBundestag beschlossene Opferrechtsreformgesetzenthält eine Reihe von Regelungen zur Verbesserungder Rechte von Verletzten im Strafverfahren, die derBundesrat bereits seit langem fordert. So findet bei-spielsweise die Forderung nach einem Opferanwaltfür die Angehörigen eines getöteten Opfers nunmehrBeachtung.

    Eine Reihe weiterer Regelungen des Gesetzes istjedoch auf Ablehnung in der gerichtlichen undstaatsanwaltschaftlichen Praxis gestoßen, beispiels-weise der als unzureichend empfundene Schutz vonVideoaufzeichnungen über die Vernehmung vonOpferzeugen, die Ausweitung der Informationsrechtedes Verletzten und die Schaffung zusätzlicher An-fechtungsmöglichkeiten im Adhäsionsverfahren. DerBundesrat hatte daher im ersten Durchgang eineReihe von Änderungen gefordert.

    Nachdem das Gesetz vom Deutschen Bundestagverabschiedet worden war, ohne die vom Bundesratgeforderten Änderungen zu berücksichtigen, hat derBundesrat in seiner Sitzung am 2. April 2004 dieAnrufung des Vermittlungsausschusses beschlos-sen, um das Gesetz im Sinne seiner früheren Stel-lungnahme abzuändern. Das ist dem Vermittlungs-ausschuss im Wege eines Kompromisses weitgehendgelungen.

    Der Deutsche Bundestag hat das Vermittlungs-ergebnis am 6. Mai 2004 angenommen. Als Bericht-erstatter empfehle ich, gegen das Gesetz keinen Ein-spruch zu erheben.

    Präsident Dieter Althaus: Vielen Dank!

    Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

    Da ein Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 3 des Grund-gesetzes nicht vorliegt, stelle ich fest, dass der Bun-desrat k e i n e n Einspruch gegen das geänderteGesetz einlegt.

    Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 81:

    Telekommunikationsgesetz (TKG) (Drucksache379/04)

    Auch hierbei handelt es sich um einen Rückläuferaus dem Vermittlungsausschuss. Zur Berichterstat-tung erteile ich Herrn Staatsminister Mittler (Rhein-land-Pfalz) das Wort.

    Gernot Mittler (Rheinland-Pfalz), Berichterstatter:Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen undHerren! Zentrales Anliegen des Gesetzes ist es, mehrWettbewerb in der Telekommunikation zu schaffen.Mit den neuen Vorschriften, die insgesamt fünf euro-päische Richtlinien aus dem Jahr 2002 umsetzen, solldie Telekommunikationsbranche aus dem sektorspe-zifischen Recht entlassen und das allgemeine Wett-bewerbsrecht für die schon existierenden Märkte an-wendbar werden.

    (

    (

    Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz am12. März 2004 beschlossen, dabei allerdings die An-regungen des Bundesrates aus dem ersten Durch-gang nur zum Teil aufgegriffen. Der Bundesrat hatdeshalb am 2. April 2004 den Vermittlungsausschussmit dem Ziel einer grundlegenden Überarbeitungdes Gesetzes angerufen.

    Der Vermittlungsausschuss hat sich mit rund40 einzelnen Punkten befasst, die ich nicht alle vor-stellen und würdigen möchte. Lassen Sie mich nurfolgende erwähnen:

    Erstens. Für eine Übergangszeit von vier Jahrenwird der Resale-Anspruch hinsichtlich der Bereit-stellung von Anschlüssen auf ein „gebündeltesResale“ eingeschränkt, wonach Anschlüsse nur inVerbindung mit Verbindungsleistungen zur Ver-fügung gestellt werden müssen. Einen Zwang zurVeredelung des Wiederverkaufsproduktes gibt esnicht.

    Zweitens. Die Regulierungsbehörde wird ver-pflichtet, missbräuchlich erlangte Mehrerlöse abzu-schöpfen.

    Drittens. Die Telefonauskunft darf künftig auchNamen und Anschrift eines Teilnehmers herausge-ben, von dem nur die Rufnummer bekannt ist, sofernder Teilnehmer dem nicht widersprochen hat.

    Viertens. Für eine Übergangszeit von fünf Jahrenbleibt es beim Verwaltungsrechtsweg. Danach sollder übliche Kartellrechtsweg gelten. Nach dem Vor-schlag des Vermittlungsausschusses sollen Bundesratund Bundestag die Bundesregierung auffordern, eineentsprechende gleich lautende Gesetzesinitiativenoch in dieser Legislaturperiode zu ergreifen. DieseEntschließung liegt Ihnen als Antrag aller Ländervor; der Bundestag wird sich voraussichtlich in seinernächsten Sitzungswoche mit dem Text befassen.

    Fünftens. Dem Anliegen des Bundesrates, denBelangen des Rundfunks und vergleichbarer Tele-medien im Gesetz stärker Rechnung zu tragen, istder Ausschuss weitgehend gefolgt. Auch die Forde-rungen der Länderkammer zu den Themen „Fern-meldegeheimnis“, „Datenschutz“ und „öffentlicheSicherheit“ konnten zum großen Teil durchgesetztwerden. Eine Pflicht zu einer sechsmonatigenSpeicherung von Verkehrsdaten bei den Tele-kommunikationsanbietern wird es allerdings nichtgeben.

    Das umfassende Vermittlungsergebnis konnte nurdurch die hohe Kompromissbereitschaft aller Betei-ligten erreicht werden.

    Der Deutsche Bundestag hat am 6. Mai 2004 denBeschlussvorschlag des Ausschusses angenommenund dem Gesetz in dieser Fassung zugestimmt.

    Als Berichterstatter empfehle ich Ihnen, dem Ge-setz in der vom Vermittlungsausschuss vorgeschla-genen Fassung ebenfalls zuzustimmen. – VielenDank.

  • 182 Bundesrat – 799. Sitzung – 14. Mai 2004

    (A C)

    (B) D)

    )Präsident Dieter Althaus: Danke schön!

    Je eine Erklärung zu Protokoll*) haben HerrStaatsminister Huber (Bayern) und Herr Staatsminis-ter Riebel (Hessen) gegeben. – Weitere Wortmeldun-gen liegen nicht vor.

    Wir kommen zur Abstimmung. Dazu liegt Ihnenneben dem Gesetz ein Entschließungsantrag allerLänder vor.

    Ich frage zunächst, wer dem Gesetz zuzustimmenwünscht. Handzeichen bitte! – Das ist die Mehrheit.

    Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.

    Nun zum Entschließungsantrag! Wer dafür ist, denbitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Mehrheit.

    Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst.

    Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 2:

    Gesetz zur Umsetzung der Reform der Gemein-samen Agrarpolitik (Drucksache 285/04)

    Wortmeldung: Staatsminister Miller (Bayern).

    Josef Miller (Bayern): Herr Präsident! Meine sehrgeehrten Damen und Herren! Vor neun Wochen hatder Bundesrat zu dem Gesetzentwurf der Bundesre-gierung zur Umsetzung der EU-Agrarreform 36 Än-derungen vorgeschlagen. Heute müssen wir feststel-len: Das Gesetz ist in zentralen Punkten unverändertgeblieben. Die wenigen Anpassungen des Gesetzesim Zuge der Bundestagsberatungen erfolgten nichtso sehr aus besserer Einsicht der Bundesregierung,sondern auf Grund der zwischenzeitlich erlassenenEU-Durchführungsverordnungen, die eine Anpas-sung zwingend machten.

    Fast alle Länder sind sich einig in der Feststellung,dass die Milchviehbetriebe durch die beschlossenenReformmaßnahmen bei der Milchmarktordnung unddie gleichzeitige Entkopplung der Milchprämien dieHauptlast zu tragen haben. Auch BundesministerinK ü n a s t hat dies so gesehen und stets ihre Bereit-schaft bekundet, das Gesetz für die Milchvieh-betriebe entsprechend nachzubessern.

    Sie hat ihren Worten jedoch keine Taten folgen las-sen. Sie hätte es in der Hand gehabt, entscheidendeVerbesserungen bereits nach der ersten Bundesrats-behandlung umzusetzen. Nun liegt es am Bundesrat,durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses dieVoraussetzungen für ein deutlich bauernfreundliche-res Entkopplungsmodell zu schaffen.

    Mit der vorliegenden Fassung des Gesetzes zurUmsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpoli-tik werden die Weichen falsch gestellt. Die EU-Kom-mission, insbesondere EU-Kommissar F i s c h l e r ,hat die GAP-Reform darauf angelegt, den Betriebenauf der Basis ihrer historischen unternehmerischenLeistungen Zahlungen zu gewähren, damit sie die imGrunde unkalkulierbaren Auswirkungen der Libera-lisierung der Marktordnungen, die Auswirkungen

    *) Anlagen 5 und 6

    (

    (

    der EU-Erweiterung und die von den WTO-Verhand-lungen noch zu erwartenden Probleme aus eigenerKraft meistern können.

    Vor allem die im Gesetz vorgesehene Nivellierungder Zahlungsansprüche mit dem Ziel regional ein-heitlicher Flächenprämien entspricht nicht der ur-sprünglichen Zielsetzung der EU-Kommission undliegt nicht im Trend der Mehrheit der alten EU-Mit-gliedstaaten.

    Kernpunkte meiner Kritik sind:

    Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Land-und Ernährungswirtschaft wird entscheidend ge-schwächt, weil zehn wichtige EU-Mitgliedstaatenbzw. -Regionen einen anderen Weg gehen. Diesesind unsere Hauptwettbewerber!

    Die Existenz leistungsfähiger, vor allem tierhalten-der Betriebe steht auf dem Spiel.

    Die Umverteilung zwischen den Ländern inner-halb Deutschlands präjudiziert die weitere Umver-teilung innerhalb der EU zum Nachteil Deutsch-lands.

    Ich bedauere es ausdrücklich, dass – obwohl dieProblematik des Flächenmodells von vielen Entschei-dungsträgern erkannt wurde – die notwendigen Kon-sequenzen nicht gezogen wurden. Es gilt nun, inner-halb des mehrheitlich gewollten Flächenmodells einefür die bäuerlichen Betriebe und die Agrarwirtschaftmit ihren Arbeitsplätzen sowie für den gesamtenländlichen Raum möglichst verträgliche Lösung zufinden. Meine Forderungen lauten deshalb:

    Erstens. Die geplanten Milchausgleichszahlungen,die in der Endstufe mit 3,55 Cent pro KilogrammMilch ohnehin nur rund 50 % der Preiseinbußen aus-gleichen, müssen den Milcherzeugern ungeschmä-lert erhalten bleiben. Die Milchausgleichszahlungendürfen nicht in eine allgemeine Flächenprämie um-gewandelt werden. Warum sollen z. B. Hobby-Pfer-dehalter über die Flächenprämie von den Einkom-menseinbußen der Milchviehbetriebe profitieren?

    Zweitens. Bereits das Einstiegs-Kombimodell führtzu erheblichen Verwerfungen bei bestimmten Be-triebsgruppen, vor allem innerhalb der Gruppe derAckerbaubetriebe. Ich appelliere deshalb nochmalsan die Länder, diese Fakten in die Verhandlungen imVermittlungsausschuss einzubeziehen und über dieAusgestaltung des Kombimodells zu beraten.

    Drittens. Gleichzeitig darf der Abschmelzungspro-zess für die übrigen Ausgleichszahlungen nichtschon 2007, sondern erst viel später beginnen. Das istdas Mindeste, was die deutschen Rindermäster, Mut-terkuhhalter, Schäfer und Tabakanbauer von derAgrarpolitik erwarten können. Diese Landwirte ha-ben in den vergangenen Jahren zum Teil erheblichelangfristige Investitionen getätigt. Sie brauchen mehrZeit, um die notwendigen Anpassungen vornehmenzu können.

    Viertens. Durch die von der Bundesregierung ge-plante Umsetzung der Cross-Compliance-Bestim-mungen werden Wettbewerbsverzerrungen und

  • Bundesrat – 799. Sitzung – 14. Mai 2004 183

    (A C)

    (B) D)

    )staatliche Gängelung für die deutsche Landwirt-schaft nochmals erschreckend zunehmen. Für dieLänderverwaltungen und die Landwirte werden dieim Gesetz vorgesehenen Cross-Compliance-Rege-lungen zum administrativen GAU. Das Ziel Verwal-tungsvereinfachung wird zur Farce.

    Deshalb fordere ich im Sinne einer Schadensmini-mierung, die Regelungen zu Cross Compliance ent-scheidend zu ändern:

    Erstens. Die Regelungen zu Cross Compliancemüssen im Gleichklang mit den übrigen Mitglied-staaten festgelegt werden. Wir brauchen die 1 : 1-Umsetzung des EU-Rechts, um nicht erneut nationaleSonderbelastungen für unsere Agrarwirtschaft zuschaffen. Die Bundesregierung rühmt die GAP-Re-form ob ihrer großen Flexibilisierungswirkung für dieLandwirte, aber nutzt über Cross Compliance jedeMöglichkeit, diese Freiheit wieder zu beschneiden.

    Zweitens. Maßnahmen zur Umsetzung des Grün-landerhaltungsgebotes müssen allein den Ländernvorbehalten bleiben. Landestypische Besonderhei-ten und Förderprogramme können nur so angemes-sen Berücksichtigung finden. Es hat keinen Sinn,dass Berlin vorschreibt, wann in Bayern oder inSchleswig-Holstein eine Genehmigungspflicht fürden Grünlandumbruch oder eine Wiedereinsaatver-pflichtung einzuführen ist. Prüfen und verantwortenmüssen das ohnehin die einzelnen Länder.

    Drittens. Eine Einvernehmensregelung beim Er-lass von Verordnungen zu Cross Compliance verzö-gert und verkompliziert das Rechtsetzungsverfahrenauf unnötige Weise. Auch bei einer Benehmensrege-lung können die Belange beteiligter Fachressorts aufBundesebene ausreichend berücksichtigt werden.

    Unser Grundgedanke ist und bleibt: Leistung derLandwirtschaft und Gegenleistung der Gesellschaft!Die Landwirte erbringen unentgeltlich vielfältigeLeistungen für die Gesellschaft und erfüllen hoheAnforderungen auf hohem Kostenniveau. Diese Leis-tungen werden mit den am Markt zu erzielendenPreisen jedoch nicht ausreichend entlohnt.

    Der wichtigste Motor unserer sozialen Marktwirt-schaft, das Leistungsprinzip, darf nicht in Frage ge-stellt werden. Wer ökonomisch Leistung bestraft,wird keine nachhaltige ökologische Leistung bekom-men. Unsere Landwirte brauchen aber auch in Zu-kunft an ihren Leistungen ausgerichtete Ausgleichs-zahlungen der EU. Das vorliegende Gesetz wirddiesem Gedankengut nicht gerecht.

    Ich appelliere an die Mitglieder des Bundesrates:Rufen Sie gemeinsam mit Bayern den Vermittlungs-ausschuss an, um das Gesetz zur Umsetzung der Re-form der Gemeinsamen Agrarpolitik in wichtigenPunkten im Sinne unserer Landwirte und Verwaltun-gen zu ändern! – Herzlichen Dank.

    Präsident Dieter Althaus: Vielen Dank!

    Frau Ministerin Höhn (Nordrhein-Westfalen).

    (

    (

    Bärbel Höhn (Nordrhein-Westfalen): Herr Präsi-dent, meine Damen und Herren! Hinter dem harmlo-sen Titel verbirgt sich eine große Reform. Sie eröffnetvielfältige Chancen; aber sie enthält auch enormeHerausforderungen, denen wir uns stellen müssen.Es geht darum, ein System der Subventionierung auf-zubauen, das wir der Gesellschaft erklären könnenund das bei WTO-Verhandlungen von unseren inter-nationalen Partnern akzeptiert wird.

    Das jetzige System ist überholt. Es muss umge-krempelt, es muss modernisiert werden. Es ist si-cherlich nicht fair, wenn 20 % der Bauern 80 % derSubventionen erhalten. Es ist auch nicht fair, wennman für den Silomaisanbau eine Prämie bekommt,nicht aber für Grünland, das ökologisch sehr vielwertvoller ist.

    Bisher wurde die Produktion subventioniert. Da-durch kam es zu Überproduktion, so dass wir einzweites Mal Geld in die Hand nehmen mussten, umdie Märkte zu regulieren. Das ist nicht effizient. Des-halb müssen wir zu einer Änderung kommen.

    Wir haben zwei Möglichkeiten zur Auswahl: Ent-weder wir geben den Bauern als Prämie den Durch-schnitt der letzten drei Jahre, oder wir bedenken jedeFläche mit demselben Prämienwert, weil jede Flächegleich gut ist. Wir haben uns mit großer Mehrheit– außer Bayern und ein oder zwei andere Länder –für das Flächenmodell entschieden, weil es besserdarstellbar ist als das Betriebsmodell, das zu sehr vie-len Verwerfungen führt.

    Wir wissen allerdings, dass wir Übergangsregelnbrauchen; denn gerade den Bauern, die sich auf dasbisherige System eingestellt haben, können wir nichtsagen: Wir werden euch für die gesamten Investitio-nen, die ihr getätigt habt, von heute auf morgenkeine Planungssicherheit mehr geben. – Deshalbwollen wir für die Milchbauern ein Kombimodelleinführen, nach dem sie zunächst einmal ihre Be-triebsprämie, am Ende aber die Flächenprämie be-kommen.

    Lieber Herr Miller, wir müssen über den Abschmel-zungszeitraum und über den Beginn der Abschmel-zung reden. Aber wir dürfen das System nicht ein-fach auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschieben.Das würde bedeuten, dass man das Betriebsmodellletzten Endes durch die Hintertür einzuführen ver-sucht. Das wollen wir nicht.

    Wir stehen unter Zeitdruck; denn zum 1. Augustmuss unser Modell an die EU gemeldet werden.Sonst greift das von den meisten Ländern und vonder Gesellschaft nicht geliebte Betriebsmodell.

    Sie haben zu Recht Cross Compliance erwähnt.Cross Compliance ist sozusagen das unverzichtbareGegenstück zur Entkopplung. Denn es geht darum,die Prämien an sinnvolle Kriterien zu binden: an dieEinhaltung von umweltschutz-, naturschutz-, tier-schutz- und lebensmittelrechtlichen Vorschriften beider Produktion.

    Wir sind uns einig, dass der Verwaltungsaufwandder Länder möglichst gering sein sollte. Aber wir

    Josef Miller (Bayern)

  • 184 Bundesrat – 799. Sitzung – 14. Mai 2004

    (A C)

    (B) D)

    )müssen sowohl im Sinne der Bauern als auch imSinne der Akzeptanz der Prämienzahlungen Stan-dards setzen.

    Es wundert mich nicht, dass Sie den Vermittlungs-ausschuss anrufen wollen. Wir haben in der letztenAgrarministerkonferenz, im Kamingespräch, auszu-loten versucht, ob wir zueinander kommen können.Das ist sichtbar nicht gelungen. Von daher wird manleider den Weg über den Vermittlungsausschuss ge-hen müssen. Das wäre nicht notwendig gewesen. Wirhätten uns einigen können. – Herr Stächele, machenSie nicht so ein Gesicht! Wir hätten uns einigen kön-nen. Das sage ich sehr deutlich. Aber gut, wenn manmeint, noch eine Runde einlegen zu müssen, dannmuss man es tun.

    Wir können, was die Milchbauern angeht, über denBeginn der Abschmelzung miteinander reden: Esmag später als 2007 sein. Aber 2010 ist zu spät,meine Damen und Herren, insbesondere meine Her-ren! Das wollen wir nicht. Denn das wäre im Prinzipeine Verschiebung der Einführung des Modells in derHoffnung, man könne um dieses gute und moderneKonzept noch einmal herumkommen.

    Jetzt spreche ich mehrere Länder an, nicht nurBayern. Wenn Bayern eine andere Meinung hat, istdas vielleicht wichtig, aber noch nicht so wichtig,dass man sich ernsthaft damit beschäftigen muss.

    (Lachen und Zurufe)

    Mehrere Länder begeben sich – etwas schwiemelig –auf einen abschüssigen Weg, indem sie fordern – ichzitiere aus dem Mehr-Länder-Antrag –, „die Mög-lichkeiten einer Weitergewährung der betriebsindivi-duellen Milchprämie bis 2013 einschließlich der sichdaraus ergebenden Auswirkungen auf die anderenBereiche der Agrarproduktion zu überprüfen“. Dazusage ich: Die Bauern fordern ein klares Ja oder einklares Nein, keine solche Schwiemel-Politik. Dasgeht nicht!

    Ich bitte Sie, keine vagen Formulierungen zu wäh-len, sondern die Karten offen auf den Tisch zu legen.Denn wir müssen wissen, worüber wir im Vermitt-lungsausschuss reden sollen. Die Bauern haben einRecht auf Planungssicherheit. Sie müssen wissen, woes langgeht. Wir haben die Verpflichtung, ihnen zusagen, was wir wollen.

    Meine Damen und Herren, versuchen Sie nicht, mitschwammigen Anträgen Ihre Niederlage zu kaschie-ren, sondern lassen Sie uns im Vermittlungsaus-schuss im Sinne der Bauern zu Kompromissen kom-men! Wenn wir konstruktiv zusammenarbeiten,werden wir eine gute Lösung finden. – Vielen Dankfürs Zuhören.

    Präsident Dieter Althaus: Vielen Dank!

    Herr Minister Stächele (Baden-Württemberg).

    Willi Stächele (Baden-Württemberg): Herr Präsi-dent, meine Damen und Herren! Wir alle wissen: DieAgrarreform hat tief greifende Auswirkungen auf un-

    (

    (

    sere Landwirtschaft und den ländlichen Raum. IhreUmsetzung in nationales Recht stellt eine sehr großeVerantwortung dar. Es ist nicht einfach, die staatli-chen Transferleistungen, zu denen wir uns beken-nen, nach der Entkopplung in ein neues Kleid zubringen, das zum einen WTO-gerecht ist und zumanderen gesellschaftliche Akzeptanz findet. Das istim Grunde die große Aufgabe, der wir uns stellenmüssen.

    Ich will andererseits sagen: Auf dem bisherigenWeg – Frau Kollegin Höhn, jetzt lächele ich Sie an –ist sicherlich einiges erreicht worden. Auch wenn esbei der Entkopplung keinen Königsweg gibt: Wirmeinen, dass wir mit dem Kombimodell eine trag-fähige Lösung zur Umsetzung der Entkopplung inDeutschland anbieten können.

    Baden-Württemberg hat sich von Anfang an für einModell mit einer flächenbezogenen Prämie, aller-dings kombiniert mit einer betriebsbezogenen Zu-satzprämie, ausgesprochen. Wir haben dieses Modellsehr frühzeitig in die Diskussion eingebracht. Einigesdavon spiegelt sich im vorliegenden Gesetz wider.

    Ich will betonen, dass das Kombimodell aus unse-rer Sicht wesentliche Vorteile gegenüber der reinenBetriebsprämie hat:

    Erstens. Die Zahlungsansprüche werden auf derBasis der aktuellen Flächen zugeteilt. Das ist sehrwichtig. Dadurch kann die betriebliche Weiterent-wicklung berücksichtigt werden.

    Zweitens. Wir gehen davon aus, dass Ungleichge-wichte zwischen den unterschiedlichen Produktions-verfahren und zwischen unterschiedlichen Regionenabgemildert werden können.

    Drittens. Alle prämienberechtigten Flächen wer-den mit Zahlungsansprüchen versehen. Dies verhin-dert die mit der Entkopplung mögliche Entwertungdes Bodens sowie den Handel mit Zahlungsansprü-chen.

    Viertens. Ich denke, dass wir mit dem Kombimodellam ehesten die Chance erhalten, in Zeiten sehrknapper Kassen für diese staatlichen Transferleistun-gen die notwendige gesellschaftliche Akzeptanz zufinden.

    Allerdings sehen wir Nachbesserungsbedarf hin-sichtlich des Entwurfs, den die Bundesregierung unsvorgelegt hat.

    Zum Ersten – Kollege Miller hat es eindringlich an-gesprochen – brauchen wir eine spezielle Lösung fürdie Milchwirtschaft, für die Entkopplung der Milch-prämie. Denn die Milchviehbetriebe haben aufGrund der Agrarreform deutliche Einkommensver-luste zu erwarten. So wird bei Milch die Absenkungder Interventionspreise nur zu knapp 60 % ausgegli-chen. Das muss man sich immer vor Augen führen,wenn man über diese Dinge spricht. Was die Milch-viehhaltung mit Blick auf die Grünlandbewirtschaf-tung bedeutet, brauche ich nicht ausdrücklich zu er-wähnen.

    Bärbel Höhn (Nordrhein-Westfalen)

  • Bundesrat – 799. Sitzung – 14. Mai 2004 185

    (A C)

    (B) D)

    )Es lässt sich einfach begründen, ohne dass man ei-

    nen Sonderfall statuiert oder einen Präzedenzfall mitWeiterungen schafft, dass die Milchprämie, die, wiegesagt, nur zu 60 % das ausgleichen kann, was denMilchbauern abverlangt wird, bis zum Ende des Pla-nungszeitraums 2013 als „Top-up“ erhalten bleibenmuss. Das ist eine zentrale Forderung.

    Aber auch andere Betriebe haben große Probleme:Unsere Maisanbauer haben Schwierigkeiten mit derÜbergangszeit. Auch hier sollte versucht werden, mitdem Abschmelzen der „Top-ups“ erst etwas späterzu beginnen.

    Die mit dem Entkopplungsmodell verfolgten Zielemüssen uns auch bei der Umsetzung des zweitenTeils der Agrarreform bezüglich der Marktordnun-gen für Tabak und Hopfen leiten, die der Agrarratam 22. April 2004 beschlossen hat. Wir müssen dieWettbewerbsfähigkeit unserer Höfe, die gesellschaft-liche Akzeptanz der Direktzahlungen, aber auch dieVermeidung abrupter Einkommensveränderungenim Auge behalten.

    Deswegen fordern wir für die Umsetzung der Ent-kopplung bei Tabak, die Kopplung von 60 %, wie sieder Agrarrat als Option eingeräumt hat, beizubehal-ten und den entkoppelten Teil von 40 % betriebs-individuell als „Top-up“ zuzuweisen, um Übergängezu schaffen. Man muss an die Menschen denken, diedavon betroffen sind. Einkommenseinbrüche bedeu-ten sehr konkret Arbeitsplatzverluste. Das heißt:Existenzen stehen auf dem Spiel. Übergänge zuschaffen ist das Gebot, das wir der Beratung stets zuGrunde legen müssen.

    Meine Damen und Herren, wir müssen höllischaufpassen – wer draußen Diskussionen führt, kommterst gar nicht in diese Gefahr –, dass wir die Dingenicht zu sehr schönreden. Es ist keine Frage, dass dieLandwirte die Agrarreform auf vielfältige Weise zuspüren bekommen:

    Erstens durch Einkommensverluste, die ich amBeispiel der Milchviehbetriebe bereits aufgezeigthabe.

    Zweitens durch die Modulation. Darüber wirdnicht mehr gesprochen. Sie führt zu einem konkretenzusätzlichen Einkommensverlust.

    Drittens durch Auflagen nach Cross Compliance.Ich kann mich nur dem anschließen, was Herr Kol-lege Miller dazu vorgetragen hat. Wir müssen allesdaransetzen, dass wir keine Sonderwege schaffenund dass wir Cross Compliance nicht zu einem büro-kratischen Monster ausufern lassen. Hier sind wir inder Pflicht. Niemand wird uns die Verantwortung ab-nehmen. Wir werden draußen am Ergebnis gemes-sen. Viele der Betroffenen haben diese Gefahr nochnicht in ihrer ganzen Dimension erkannt und werdenuns spätestens dann, wenn die ersten Verwaltungs-auflagen auf sie zukommen, in die Verantwortungnehmen, und zwar zu Recht.

    Ich darf dringend an Sie appellieren, Flexibilitätund unternehmerische Freiheit für die Landwirte inden Mittelpunkt zu rücken. Daneben müssen unsere

    (

    (

    Verwaltungen entlastet werden. Das alles ist sonstnicht mehr zu bewältigen. Der Verwaltungs-GAU,der angesprochen wurde, steht unmittelbar bevor.Der Bund sollte sich dazu bekennen, die Verantwor-tung für die Umsetzung des Grünlanderhaltungs-gebotes auf die Länder zu übertragen. Den Ländernsollte auch die von der EU ermöglichte Flexibilitätvollständig eingeräumt werden, weil sie auf Grundihrer topografischen und strukturellen Kenntnissebesser in der Lage sind, dies umzusetzen.

    Es wäre Sünd und Schand, wenn es uns nicht mög-lich wäre, unsere bisherigen erfolgreichen Agrarum-weltprogramme zu erhalten.

    In diesem Sinne ist es berechtigt und sachdienlich,wenn wir in ein Vermittlungsverfahren gehen. Ba-den-Württemberg hat entsprechende Anträge ge-stellt.

    Präsident Dieter Althaus: Danke schön!

    Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Thalheim(Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernäh-rung und Landwirtschaft).

    Dr. Gerald Thalheim, Parl. Staatssekretär bei derBundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährungund Landwirtschaft: Herr Präsident, meine Damenund Herren! Wir diskutieren hier zum zweiten Malüber das Gesetz zur Umsetzung der Reform der Ge-meinsamen Agrarpolitik. Ich denke, es besteht Ein-vernehmen in diesem Hohen Hause, dass die Reformunbedingt notwendig ist.

    Wir debattieren aktuell über die wirtschaftliche Si-tuation in Deutschland. Die gestern bekannt gewor-denen Zahlen haben deutlich gemacht, in welchemUmfang die Bundesrepublik heute vom Export ab-hängig ist und es auch in Zukunft sein wird. Deshalbist es ein vordringliches Anliegen der Bundesregie-rung, sehr rasch zu einem erfolgreichen Abschlussder laufenden Welthandelsrunde zu kommen. Eineder Voraussetzungen dafür ist, dass die Fragen imAgrarbereich gelöst werden. Das ist mit der Agrar-reform geschehen, und insofern sind wir auf einemguten Weg.

    Über diese Notwendigkeit gibt es nicht einmal un-ter den Bauern in Deutschland Dissens, zumal mitder Reform erreicht wird, dass die Prämien, die dieBauern in Deutschland erhalten werden, von der Ab-bauverpflichtung im Rahmen der WTO ausgenom-men werden. Angesichts der Haushaltssituation sind5,3 Milliarden Euro, deren Zahlung in dem Gesetzbis zum Jahr 2013 festgeschrieben wird, nicht we-nig. Herr Minister Stächele, ich kann Ihnen an dieserStelle ausdrücklich zustimmen, dass wir gemeinsamdiese Zahlung in der Zukunft gut begründen müs-sen.

    Daraus ergeben sich die Gründe, hier zu Änderun-gen zu kommen. Die Landwirtschaft in Deutschlanderbringt zweifellos erhebliche Leistungen in den Be-reichen Lebensmittelsicherheit, Tierschutz, Umwelt-

    Willi Stächele (Baden-Württemberg)

  • 186 Bundesrat – 799. Sitzung – 14. Mai 2004

    (A C)

    (B) D)

    )und Naturschutz. Die Zahlungen in der Zukunft sindein wichtiger Ausgleich dafür.

    Mit den in dem Gesetz vorgesehenen Änderungenist eine ganze Reihe von Zumutungen verbunden.Das wissen die Landwirte, das wissen wir alle. Umsomehr erwarten sie sehr bald klare Entscheidungen.Das sollten wir bei der weiteren Beratung des Geset-zes beachten.

    Die Bundesregierung ist, nachdem die Beschlüssein Brüssel getroffen worden waren, auf die Länderzugegangen. Wir haben das Gesetz in engem Schul-terschluss erarbeitet. Das gilt für die sehr schnelleEntkopplung, im Grundsatz auch für das Kombina-tionsmodell, auch wenn einige Prämien als Tierprä-mien, als Betriebsprämien den Flächenprämien,wenn man so will, vorgeschaltet werden. Es gab Ein-vernehmen, langfristig das reine Regionalmodell zuwählen.

    Herr Staatsminister Miller, daran ändern auch dieArgumente, die Sie soeben vorgetragen haben,nichts. Allein der Teil der Betriebsprämie, der abge-leitet vom Referenzzeitraum 2000 bis 2002 gezahltwird, zeigt uns, in welchem Umfang Härtefälle zu re-geln sind und wie schwierig es ist, Ansprüche aus derVergangenheit abzuleiten. Wenn wir das generellmachten, wäre es nicht möglich, das mit Verwal-tungsvereinfachung zu verbinden.

    Herr Staatsminister Miller, Dissens besteht auchnicht in der Umsetzung der Cross-Compliance-Regelung. Im Anhang 3 ist klar geregelt, dassGrundlage dafür die 19 europäischen Verordnungensind.

    Auch Ihre Kritik am Anhang 4 geht an der Realitätvorbei. Die Forderung nach einem flächenkonkretenGrünlandumbruchverbot wurde ursprünglich vonder Europäischen Union erhoben. Meine Ministerin,Frau Künast, hat sich in Brüssel intensiv