Juni 2012 - Mitteilungsblatt Kipfenberg

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Nr. 6 / 2012 Kipfenberg, 1. Juni 2012 Amts- u. Mitteilungsblatt des Marktes Kipfenberg Herausgeber: Markt Kipfenberg, Marktplatz 2, 85110 Kipfenberg Postfach 27, 85108 Kipfenberg Telefon (08465) 94 10-0 Telefax (08465) 94 10-23 Internet: http://www.Kipfenberg.de e-mail: [email protected] Parteiverkehr: Montag - Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag: 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr Erscheinungsweise: Jeden 1. eines Monats – kostenlos Fahrzeugeinweihung der FF Pfahldorf am 30.06.2012 ab 18 Uhr

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Amts- und Mitteilungsblatt des Markt Kipfenberg - Ausgabe Juni 2012

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Nr. 6 / 2012 Kipfenberg, 1. Juni 2012

Amts- u. Mitteilungsblattdes Marktes Kipfenberg

Herausgeber:

Markt Kipfenberg, Marktplatz 2, 85110 Kipfenberg Postfach 27, 85108 Kipfenberg

Telefon (08465) 94 10-0Telefax (08465) 94 10-23

Internet: http://www.Kipfenberg.de e-mail: [email protected]

Parteiverkehr:

Montag - Freitag:8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag:14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Erscheinungsweise: Jeden 1. eines Monats – kostenlos

Fahrzeugeinweihung der FF Pfahldorf am

30.06.2012 ab 18 Uhr

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Amts- u. Mitteilungsblatt des Marktes Kipfenberg2

Amtsleiter: Erster Bürgermeister Rainer Richter

Geschäftsleitung: Christine Schön

Tourist-InformationMarktplatz 2, 85110 Kipfenberg, Tel. (08465) 941040, Fax 941043Öffnungszeiten von Mai - September 2012: Mo. - Fr. von 9 -12 Uhr, Mo. und Fr. von 16 - 18 Uhr. Sa., So., u. Feiertage geschlossen

Freibad Kipfenberg Täglich von 9 - 19.30 Uhr. Bei schönem Wetter evtl. bis 20 Uhr.

Pfarr- u. Gemeindebücherei - St. Michael KipfenbergSonntag: 10.00 - 11.45 Uhr / Dienstag: 17.30 – 19.00 UhrMittwoch: 10.00 - 11.00 Uhr / Donnerstag: 16.30 – 18.00 Uhr

Notrufnummern:Polizei 1 10 Feuerwehr / Notarzt / Rettungsdienst 1 12

Krankentransport 19 222 Giftnotruf (0 89) 19 240

N-ERGIE Störung Erdgas/Wasser (01 80) 2 71 36 00

N-ERGIE Störung Strom (01 80) 2 71 35 38

N-ERGIE Störung Fernwärme (01 80) 2 71 37 24

Störungsrufnummer (0 84 65) 9 41 00 oder 17 28 73 Strom in Kipfenberg und Handy 01 70 / 7 68 35 67

Wasserzweckverband (0 84 65) 90 50 33

Zentrale: ...................08465 / 94 10 -0Vorzimmer/Vermittlung Frau Färber .....................-11 Fax Vorzimmer ...............-231. Bürgermeister Herr Richter ....................-24Standesamt Frau Zeller ......................-26Bauamt Verwaltung Frau Binder ....................-30Bauamtsleitung Herr Trost .......................-31Geschäftsl./Kämmerei Frau Schön ....................-32Strom/Kämmerei (Leitung) Herr Finster ....................-33 Frau Böndl / Frau Regler .-34Kämmerei Frau Braun .....................-35Geschäftsleitung Herr Nagler ....................-35Kassenverwaltung ......................................-37Kasse/Steueramt Frau Polak ......................-38Kasse/Müllabfuhr Frau Mayer .....................-38Kasse/Buchhaltung Frau Hartmann ...............-39Tourist Information Tel. Tourist Information ...-40 Frau Boegershausen .......-41 Frau Thimm ....................-42 Fax Tourist Information ...-43Einwohnermeldeamt/Rentenamt Frau Kratz ......................-44Gewerbeamt/Rentenamt Fr. Frank / Fr. Huber-Regler .-45Klärwerk ......... 90 69 21 Bauhof ...................90 69 23Freibad ........... 90 69 24 Übergabestation ....90 69 22Feuerwehrkommandant Forster ....................0174/3433458Volksschule „Am Limes“ Kipfenberg ............................... 32 80

Informationstafel Telefonverzeichnis Rathaus

Wertstoffhof, Kompostierungsanlage, Deponien

Kompostierungsanlage PfahldorfKirschner, Juraring 15, Pfahldorf, Telefon: 08465/774. Sa 13 - 16 Uhr oder nach Absprache. Bei Anlieferungen außerhalb der Öffnungszeiten werden Gebühren für eine Sonderanlieferung in Höhe von 10,– E fällig.Gebühren für Anlieferung an die Kompostierungsanlagen Böhming und Pfahldorf:Anlieferungen bis 100 l (= 1 Sack) gebührenfreiAnlieferungen im PKW/Kombi über 100 l 2,00 EPKW-Anhänger bis 1 to zul. Gesamtgewicht bzw. bis 2 m³ Ladung 3,00 EPKW-Anhänger über 1 to zul. Gesamtgewicht bzw. über 2 m³ Ladung oder kleiner landwirtschaftlicher Anhänger 5,00 ELKW 2Achser oder größerer landwirtschaftlicher Anhänger 10,00 E

LKW 3Achser 15,00 E

Deponie PfahldorfKirschner, Juraring 15, Pfahldorf, Telefon: (08465) 774. Mi. 15 – 17 Uhr oder nach Absprache.

Bei Anlieferungen außerhalb der Öffnungszeiten werden Gebühren für eine Sonderanlieferung in Höhe von 10,– Euro fällig.Für den Aushub fallen Gebühren in Höhe von 4,– Euro / m³ an.

Deponie DunsdorfSiegfried Kerschenlohr, Biberger Str. 6, Dunsdorf. Tel.: (08466) 778

Anlieferungen nach Absprache mit dem Deponiewärter. Bei Anlieferungen werden Gebühren für eine Sonderanlieferung in Höhe von 10,– Euro fällig. Für den Aushub fallen Gebühren in Höhe von 4,– Euro / m³ an.

Deponie BibergDie Aushub-Deponie in Biberg ist seit 01.08.2010 geschlossen. Da ge-füllte Deponien mit einer Lehmschicht abgedeckt werden müssen, bit-ten wir die Bürger, bei Anfall von lehmigem Material mit dem Markt Kipfenberg, Herrn Trost, Kontakt aufzunehmen. Der Aushub kann dann nach Absprache mit Herrn Trost auf die Deponie Biberg zum reduzierten Preis von 2,– Euro /m³ aufgebracht werden. Kosten für eine Sonderan-lieferung werden in diesem Fall nicht erhoben.Anfragen richten Sie bitte an den Markt Kipfenberg, Herrn Trost, Tel. 08465/941035 oder Mobil 0175/2413987

Wertstoffhof am BauhofBahnhofstr. 5, Kipfenberg, Mi. 15 - 16.30 Uhr / Sa. 10 - 12 UhrGlas, Dosen, Schrott, weißes Styropor, Folien, Flachglas, Korken, Holz, Elektro-geräte, CD's u. DVD's (kein Datenschutz), Neonröhren, Batterien, Tonerpatro-nen. Anlieferung nur während der Öffnungszeiten. Zuwiderhandlungen (Ablagerung des Mülls außerhalb des Zaunes) werden zur Anzeige gebracht.

Bauschutt-Entsorgung von Kleinmengen in Kipfenberg und PfahldorfAuf dem Wertstoffhof in Kipfenberg und an der Erdaushubdeponie in Pfahl-dorf können Kleinmengen von Bauschutt (max. 1m3) zur Containerentsor-gung während der allgemeinen Öffnungszeiten angenommen werden.Kipfenberg: Mi. 15 - 16.30 Uhr, Sa. 10 - 12 Uhr Pfahldorf: Mi. 15 Uhr - 17 UhrAngenommen wird nur reiner Bauschutt, keine Erde o. Humus.Folgender Bauschutt darf über die Container entsorgt werden: Mörtel u. Putze, Ziegel u. Steine, Fliesen u. Keramik (z.B. Toilettenschüs-sel), Glasbausteine u. Altglas, Beton u. Zement

Folgende Materialien dürfen über den Container nicht entsorgt werden: Asbestzement (Eternitplatten), Holz- u. Gartenabfälle, Folien u. Müll, Metalle u. Kabel, Gipskarton, Holzfaserplatten, Dämmmaterialien (z.B. Glaswolle), Asphalt-/Teeraufbruch, (öl-)verunreinigtes ErdreichEin Nachsortieren bei der Annahmestelle ist nicht möglich. Das Entgelt ist bei der Anlieferung zu entrichten.

Kosten je Baueimer bis 20 l: 1 E / je Schubkarrenladung: 5 E / 1 cbm: 40 E

Deponie KemathenAgostino Cestaro, Altmühlstr. 7, Grösdorf, Tel.: (08465) 3131. Sa. 9 - 12 Uhr oder nach Absprache. Bei Anlieferungen außerhalb der Öffnungszeiten werden Gebühren für eine Sonderanlieferung in Höhe von

10,– E fällig. Für den Aushub fallen Gebühren in Höhe von 4,– E /m³ an.

Kompostierungsanlage BöhmingMosandl Helmut, Keltenweg 1, 85110 Kipfenberg, Tel. (08465) 172324. Mi. 16 - 18 Uhr / Sa. 13 - 16 Uhr. Bei Anlieferungen außerhalb der Öffnungszeiten werden Gebühren für eine Sonderanlieferung in Höhe von 10,– Euro fällig.

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Amts- u. Mitteilungsblatt des Marktes Kipfenberg 3

Amtlicher Teil - Bekanntmachungen

Zahlungstermine30.06.12 Stromabschlag 06/2012

08.06.12 Hundesteuer

01.07.12 Grundsteuer 2012 Jahreszahler

Haushaltssatzung des Marktes Kipfenberg 2012

I.

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Frei-staat Bayern (GO) hat der Marktrat am 29.03.2012 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 beschlossen, die hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3 GO in Verbindung mit Art. 26 Abs. 2 GO bekanntgemacht wird.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 10.122.900,00 E und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.719.800,00 E ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 440.000,– E festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wer-den nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeinde-steuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- u. forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 360 v. H.b) für die Grundstücke (B) 360 v. H.

2. Gewerbesteuer 300 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Lei-stung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.000.000,– E festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2012 in Kraft.

II.

Das Landratsamt Eichstätt hat als Rechtsaufsichtbehörde die Genehmigung zur Haushaltssatzung mit Schreiben vom 07.05.2012 Az: 331/9410 erteilt.

III.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß Art. 65 Abs. 3 GO i.V. mit Art. 26 Abs. 2 GO für eine Woche in der Zeit vom 04.06.2012 – 11.06.2012 im Rathaus des Marktes Kipfenberg, Zimmer Nr. II/4 während der allgemei-nen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsicht auf.

Kipfenberg, den 14.05.2012

gez. Rainer Richter, Erster Bürgermeister

Satzung des Marktes Kipfenberg über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung seiner Bestattungseinrichtungsowie für damit in Zusammenhang stehende Amts-handlungen (Friedhofsgebührensatzung) vom 18.05.2012

Der Markt Kipfenberg erlässt auf Grund von Art. 8 des Kom-munalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung

§ 1 Gebührenpflicht und Gebührenarten

(1) Der Markt Kipfenberg erhebt für die Inanspruchnahme seiner Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusam-menhang stehende Amtshandlungen Gebühren.

(2) Als Gebühren werden erhoben:

a) Eine Grabgebühr (§§ 4, 5)

b) Nebengebühren (§ 6)

c) Bestattungsgebühren (§ 8)

d) Sonstige Gebühren (§ 9)

§ 2 Gebührenschuldner

(1) Gebührenschuldner ist,

a) wer zur Tragung der Bestattungskosten gesetzlich verpflichtet ist,

b) wer den Antrag auf Benutzung der Bestattungsein-richtung gestellt hat,

c) wer den Auftrag zu einer Leistung erteilt hat,

d) wer das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwirbt.

(2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.

§ 3 Entstehen und Fälligkeit der Gebühr

(1) Die Gebühr entsteht mit der Inanspruchnahme der nach dieser Satzung gebührenpflichtigen Leistung, bzw. mit der Antragstellung oder Auftragserteilung. In den Fäl-len, in denen kein Antrag oder Auftrag vorliegt, Leistun-gen aber erbracht werden müssen, entstehen die Ge-bühren mit Erbringung der Leistungen.

Verantwortlich für den amtlichen Teil: Markt Kipfenberg, Marktplatz 2, 85110 Kipfenberg - dessen gesetzlicher VertreterDruck und Anzeigenverwaltung: Druckerei Fuchs GmbH, Gutenbergstr. 1, 92334 Pollanten, Tel. (0 84 62) 9 40 60, Fax (0 84 62) 94 06 20, Internet: www.fuchsdruck.de - email: [email protected]

Abgabetermine: Abgabetermin für Texte ist jeweils der 15. und für Anzeigen der 20. des Monats – Auflage: 2.100 Exemplare

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Amts- u. Mitteilungsblatt des Marktes Kipfenberg4

Informationen und Neuigkeiten aus der Altmühl-Jura Region

„Wort(sch)wall am Limes“ in TITTINGTermin: 24. Juni 2012, 16 UhrOrt: Titting, Limes-Infopunkt & Touristinfo, Marktstr. 21Veranstaltung: „Wort(sch)wall am Limes“Der "Sprachkulturkalender 2012" lässt in Titting Dialekt-worte zu Skulpturen werden beim „Wort(sch)wall am Li-mes“: Worte sprudeln, Worte können Mauern und Brücken bauen. Schülerinnen und Schüler der August-Horch-Volksschule Titting haben nun Monumente aus Holz gestaltet, die Dia-lektbegriffe schriftlich fixieren und hörbar machen. Ange-regt und begleitet haben die Aktion Dr. Monika Raml, Chri-stine Heimerer und Julia Mühlleitner vom Projektteam SPRACHE IM FLUSS in Kooperation mit der Professur für Kunsterziehung der KU Eichstätt (Prof. Günther Köppel, Stefan Pfättisch). Die Präsentation der Wortdenkmäler findet am Sonntag, 24. Juni 2012 um 16.00 Uhr am Limes-Infopunkt in Titting im Rahmen des Johannimarktes statt unter der Schirm-herrschaft von 1. Bürgermeister Martin Heiß und Rektor Werner Bammberger-Philipp.

Startschuss für den jura2000- Halbmarathon in GredingDer jura2000 Halbmarathon findet heuer zum ersten Mal in Greding statt. Der Startschuss fällt am 20. Oktober um 13.45 bzw. 14.30 Uhr. Neben der Halbmarathon-Distanz ge-hen die Läufer auch auf einer 11 und 6 Kilometer langen Strecke an den Start. Für alle Sportbegeisterten gibt es zu-dem die Möglichkeit in der Staffel zu starten. Auch die Nachwuchssportler können im Rahmen dieser Veranstal-tung zeigen was sie können. Bei den Schülerläufen gibt es die 1000-Meter-Strecke für die Jüngeren (bis 11 Jahre) und die 2000-Meter-Distanz für die Großen (11 bis 15 Jahre).Weitere Infos und Anmeldung unter: Altmühl-Jura e.V., Am Ludwigskanal 2, 92339 Beilngries. Telefon: 08461-60 63 55-0. Online: www.jura2000-halbmarathon.de

DialektHAUPTSTADTführung in BerchingIm Rahmen des Projekts „Sprache im Fluss“ star-teten im April vier neue Dialekt-Stadtführungen in Berching. Bürgermei-ster Ludwig Eisenreich gab bei strahlendem Sonnenschein den Start-schuss für die Premiere der Erlebnisführungen und machte in seiner Einführung, die er natürlich in Mundart vortrug, deutlich, wie hoch er die Bedeutung des Dialekts einschätzt. Im An-schluss machten sich die Stadtführer in vier Gruppen auf den Weg durch Berching um allerlei Wissenswertes und Interessantes über Berching zu erzählen.

Bachamer G´schicht´n:Herma Dess und Heiner Bauer erzählten im „Bachamer“ Dialekt Geschichten und Anekdoten, die sich an den jewei-ligen Standorten ereignet haben. Dazu zählten natürlich die Erzählungen zum „Bachama Hecht’n“ und zum „Kö-berl“ alias Jakob Fröschl.

Kinderführung „Sprache im Fluss“:Bei der von Brigitte Pospischil und Claudia Herold liebevoll gestalteten Kinderführung verflog die Zeit sprichwörtlich wie im Flug. In einem Rundgang durch die Stadt erfuhren die Kinder Spannendes über Dialektbegriffe und –missver-ständnisse, durften eine „Flaschenpost“ versenden und ei-nen Turm besteigen.

Bachamer Hausnamen:Stadtführer Alexander Delacroix erklärte den interessier-ten Teilnehmern die Geschichte zu unterschiedlichen Hausnamen und ging dabei der Frage nach, wie die Haus-namen entstanden sein könnten und was sie bedeuten mögen. Wegen des großen Interesses bot er die Führung sogar ein zweites Mal an.

Bachamer Wirtschaft - Kulinarisches und Kurioses:Mundartautor Josef Fechner übernahm den ersten Teil die-ser Führung und untermalte seine Ausführungen zu den Bachamer Kuriositäten immer wieder mit von ihm ver-fassten Gedichten. Resi Christl schlüpfte hingegen in das Gewand einer Tagelöhnerin und begab sich mit der Gruppe auf die Suche nach ihrem nichtsnutzigen Ehemann, den sie in sämtlichen Wirtshäusern vermutete. Dabei erzählte sie allerlei Wissenswertes über die regionale Küche. Im Anschluss an die Führungen empfing der „Staufers-bucher Dreigesang“ die vielen Besucher und bei einer def-tigen Brotzeit konnte man sich “a gschmoizane Brotsuppn“, „a Hosabradl“, „a frisch Gselchts“ oder „gröste Bluatwürst mit Kartoffi und Kraut“ schmecken lassen. Weitere Informationen zum Projekt "Sprache im Fluss" fin-den Sie auf der Homepage des Projektes www.sprache-im-fluss.de oder www.altmuehl-jura.de.

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Amts- u. Mitteilungsblatt des Marktes Kipfenberg 5

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Amts- u. Mitteilungsblatt des Marktes Kipfenberg6

(2) Grabgebühren sind im Voraus für die gesamte Ruhefrist zu entrichten.

(3) Die Gebühren werden mit Bescheid festgesetzt. Sie wer-den 30 Tage nach Bekanntgabe des Bescheides fällig. Für sonstige Leistungen, für die keine Gebührenrege-lung nach dieser Satzung besteht, kann der Markt Kip-fenberg eine gesonderte Vereinbarung treffen.

§ 4 Grabgebühr für Einzelgrabstätten

Die Grabgebühr beträgt pro Grabstätte und Jahr für

a) eine Einzelgrabstätte im Friedhof Kipfenberg neuer Teil 38,– E

b) eine Einzelgrabstätte im Friedhof Kipfenberg alter Teil entlang der beiden Hauptgänge und an der östlichen und südlichen Friedhofsmauer 38,– E

c) alle anderen Einzelgrabstätten im Friedhof Kipfenberg und in den Friedhöfen der Ortsteile Arnsberg, Böhming, Dunsdorf, Grösdorf, Irlahüll, Schambach, Schelldorf 30,– E

d) eine Urnenreihengrabstätte 30,– E

§ 5 Grabgebühren für Familiengräber

(1) Die Grabgebühr beträgt pro Grabstätte und Jahr für

a) ein Familiengrab im Friedhof Kipfenberg neuer Teil 75,– E

b) ein Familiengrab im Friedhof Kipfenberg alter Teil ent-lang der beiden Hauptgänge und an der östlichen und südlichen Friedhofsmauer 75,– E

c) alle anderen Familiengräber im Friedhof Kipfenberg und in den Friedhöfen der Ortsteile Arnsberg, Böhming, Dunsdorf, Grösdorf, Irlahüll, Schambach, Schelldorf 60,– E

(2) Bei mehrfachen Grabstätten vervielfachen sich die vor-stehenden Gebühren entsprechend.

§ 6 Grabgebühren für Nischen in Urnenstelen

Die Grabgebühr beträgt pro Urnennische und Jahr für eine Nische in der Urnenstele im Friedhof Dunsdorf 60,– E

§ 7 Fundamentbenutzung

Die Gebühr für die Überlassung eines vorhandenen Denk-malfundaments beträgt beim Neuerwerb einmalig

im Friedhof Kipfenberg neuer Teil 41,00 E

im Friedhof Arnsberg alter Teil 154,00 E

im Friedhof Arnsberg neuer Teil 41,00 E

§ 8 Verlängerung und Aufgabe von Nutzungsrechten

(1) Bei der Verlängerung von Grabnutzungsrechten gelten § 4 und § 5 entsprechend.

(2) Überschreitet die Ruhefrist einer zu bestattenden Leiche oder Urne das bezahlte Nutzungsrecht der Grabstätte, sind die Grabgebühren für die Zeit vom Ablauf des Nut-zungsrechts bis zum Ablauf der neuen Ruhefristen zu entrichten.

(3) Wird eine über die Ruhefrist hinaus verlängerte Grab-stätte vorzeitig aufgelöst, erhält der Nutzungsberech-tigte für die vollen Jahre, die das Nutzungsrecht noch gelaufen wäre, die bei der Verleihung oder Verlänge-rung für diese Jahre geleisteten Grabgebühren zurück.

§ 9 Bestattungsgebühren

Bei Bestattungen sind folgende Gebühren zu entrichten:

a) Benutzung der Leichenhalle 100,– E

b) Benutzung des Sargwagens 10,50 E

§ 10 Sonstige Gebühren

Die Gebühr beträgt für die

a) Genehmigung einer früheren Bestattung 38,50 E

b) Genehmigung einer späteren Bestattung 38,50 E

c) Ausstellung von Graburkunden nach Erwerb von Grab-nutzungsrechten 23,– E

d) Ausstellung von Graburkunden nach Verlängerung oder Umschreibung von Grabnutzungsrechten 11,50 E

§ 11 Genehmigungsgebühren für die Ausführung von gewerblichen Arbeiten

Die Erteilung von Bewilligungen nach § 7 der Friedhofssat-zung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis des Marktes Kipfenberg.

§ 12 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Satzung über die Gebühren für die Be-nutzung der Bestattungseinrichtung des Marktes Kipfenberg vom 03.11.2009 außer Kraft.

Kipfenberg, 18 Mai 2012

Rainer Richter, Erster Bürgermeister

Satzung über die öffentliche Bestattungs-einrichtung des Marktes Kipfenberg (Friedhofssatzung) vom 18.05.2012Der Markt Kipfenberg erlässt aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung:

I. Allgemeine Vorschriften

§ 1 Geltungsbereich

Diese Satzung gilt für die im Gebiet des Marktes Kipfenberg gelegenen und von ihm verwalteten Friedhöfe:

1. Friedhof Kipfenberg2. Friedhof Arnsberg3. Friedhof Böhming4. Friedhof Dunsdorf5. Friedhof Grösdorf6. Friedhof Irlahüll7. Friedhof Schambach8. Friedhof Schelldorf

§ 2 Gegenstand der Satzung

Zum Zweck einer geordneten und würdigen Totenbestattung betreibt der Markt Kipfenberg als öffentliche Einrichtung:

a) die Friedhöfeb) die dortigen gemeindlichen Leichenhallen

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Amts- u. Mitteilungsblatt des Marktes Kipfenberg 7

§ 3 Friedhofszweck

(1) Die Friedhöfe dienen der Bestattung

a) aller Gemeindeeinwohner,

b) der Personen, denen ein Grabnutzungsrecht zusteht,

c) der in der Gemeinde verstorbenen oder tot aufgefun-denen Personen ohne Wohnsitz oder mit unbekanntem Wohnsitz, wenn deren ordnungsgemäße Beisetzung nicht anderweitig sichergestellt ist.

Die Bestattung anderer Personen bedarf der Genehmigung der Friedhofsverwaltung.

(2) Die Verstorbenen werden grundsätzlich auf dem Friedhof des Ortsteils bestattet, in dem sie zuletzt gewohnt haben oder auf dem Friedhof des Ortsteils, in dem der Grabnut-zungsberechtigte wohnt. Ausnahmen sind möglich.

(3) Die Vergabe von Nutzungsrechten kann durch Marktge-meinderatsbeschluss in einzelnen Friedhöfen zeitweise oder auf Dauer eingeschränkt werden.

(4) Für Tot- und Fehlgeburten gilt Art. 6 des Bestattungsge-setzes.

§ 4 Schließung und Entwidmung

(1) Friedhöfe, Friedhofsteile und einzelne Grabstätten kön-nen im öffentlichen Interesse geschlossen oder entwidmet werden. Durch die Schließung wird die Möglichkeit weiterer Beisetzungen ausgeschlossen, durch die Entwidmung ver-liert der Friedhof seine Eigenschaft als öffentliche Bestat-tungseinrichtung.

(2) Im Übrigen gilt Art. 11 des Bestattungsgesetzes.

II. Ordnungsvorschriften

§ 5 Öffnungszeiten

(1) Die Friedhöfe sind tagsüber geöffnet. Die Öffnungszeiten der Friedhöfe werden durch Aushang an den jeweiligen Ein-gängen bekanntgegeben.

(2) Die Friedhofsverwaltung kann für einzelne Friedhöfe und/oder an bestimmten Tagen andere Öffnungszeiten festsetzen.

(3) Die Friedhofsverwaltung kann aus zwingenden Gründen Friedhöfe ganz oder zum Teil für den Besuch sperren.

§ 6 Verhalten auf dem Friedhof

(1) Jeder Besucher der Friedhöfe hat sich ruhig und der Wür-de des Ortes entsprechend zu verhalten.

(2) Die Besucher haben sich ferner in den Friedhöfen so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.

(3) Insbesondere ist es nicht gestattet:

a) Kinder auf Friedhöfen spielen zu lassen;

b) das Rauchen und Lärmen;

c) Tiere mitzuführen (ausgenommen Blindenhunde);

d) die Wege mit Fahrzeugen aller Art, insbesondere auch mit Fahrrädern, zu befahren. Ausgenommen sind Handwagen, Rollstühle, Kinderwagen, sowie die vom Markt Kipfenberg zu-gelassenen Fahrzeuge. Fahrräder dürfen geschoben werden;

e) ohne Genehmigung des Marktes Kipfenberg Druckschrif-ten zu verteilen, Waren aller Art feilzubieten oder anzuprei-sen, gewerbliche oder sonstige Leistungen anzubieten;

f) den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen zu ver-unreinigen oder zu beschädigen sowie Rasenflächen und Grabstätten unberechtigterweise zu betreten;

g) der Örtlichkeit nicht entsprechende Gefäße (z. B. Konserven-dosen, Einmachgläser, Flaschen, Blumenkisten) auf den Gräbern aufzustellen oder innerhalb des Friedhofes zu hinterstellen;

h) während einer Bestattung oder Trauerfeier störende Ar-beiten in der Nähe zu verrichten.

(4) Während der Bestattungsfeierlichkeiten haben nur Trauergä-ste und berechtigte Personen Zutritt in die Aussegnungshalle.

§ 7 Ausführen gewerblicher Arbeiten

(1) Der Nutzungsberechtigte hat der Friedhofsverwaltung die Beauftragung von Dienstleistungserbringern anzuzeigen.

(2) Tätig werden können nur solche Dienstleistungserbrin-ger, die in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind.

(3) Sofern seitens der Friedhofsverwaltung innerhalb von vier Wochen nach Anzeige keine Bedenken angemeldet werden, können die Arbeiten ausgeführt werden.

(4) Dabei ist insbesondere untersagt:

a) Arbeiten in der Nähe von Bestattungsfeiern vorzunehmen;b) an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten;c) Reste von Material zu hinterlassen.

Die Dienstleistungserbringer und ihre Bediensteten haben diese Satzung und ihre Regelungen zu beachten. Sie haften für alle Schäden, die sie oder ihre Bediensteten im Zusam-menhang mit ihrer Tätigkeit schuldhaft verursachen. Erfor-derliche Werkzeuge und Materialien dürfen auf dem Fried-hof nur vorübergehend und nur dort gelagert werden, wo sie nicht behindern.

Nach Abschluss der Arbeiten ist die Umgebung der Grab-stätten wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Anfallender Erd-, Pflanzen- und sonstiger Abraum ist aus dem Friedhof zu entfernen.

Das Befahren der Friedhofswege ist nur im unmittelbaren Zusammenhang mit der Ausführung von Arbeiten und nur mit geeigneten Fahrzeugen gestattet.

III. Bestattungsvorschriften

§ 8 Allgemeines

(1) Jede Bestattung ist unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Friedhofsverwaltung anzumelden. Den Zeitpunkt der Bestattung oder Überführung und alle sonstigen Einzel-heiten der Bestattung regelt der vom Markt Kipfenberg be-auftragte Unternehmer im Benehmen mit der Friedhofsver-waltung, dem/der Auftraggeber/-in und dem zuständigen Pfarramt. Bei Unklarheiten über den Bestattungszeitpunkt entscheidet die Friedhofsverwaltung.

(2) Soll die Bestattung in einem bereits vorhandenen Wahl-grab erfolgen, so ist bei der Anmeldung das Nutzungsrecht nachzuweisen. Ist der/die Grabnutzungsberechtigte selbst verstorben und liegt keine letztwillige Verfügung über die Umschreibung des Grabnutzungsrechtes vor, haben sich die Angehörigen vor der Bestattung gegenüber dem beauftrag-ten Bestattungsunternehmen oder der Friedhofsverwaltung auf einen neuen Grabnutzungsberechtigten festzulegen; dies gilt entsprechend auch beim Neuerwerb.

(3) Die kirchlichen Handlungen werden durch diese Satzung nicht berührt.

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Amts- u. Mitteilungsblatt des Marktes Kipfenberg8

Jahre. Die Ruhefrist für Aschen beträgt 15 Jahre. Bei Grüften beträgt die Ruhezeit 30 Jahre.

(2) Die Friedhofsverwaltung kann Ruhefristen bei Vorliegen zwingender Gründe für bestimmte Friedhöfe, Friedhofsteile oder einzelne Grabstätten verlängern oder verkürzen.

(3) Bei Neuanlegung eines Grabes ist bei Einfüllung des Grabes zur Begünstigung der Verwesung ein Drittel Sand dem Erdreich beizumischen.

§ 14 Umbettung

(1) Die Totenruhe darf grundsätzlich nicht gestört werden.

(2) Eine Umbettung kann auf Antrag des/der Nutzungsbe-rechtigten nur vorgenommen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und wenn sie die Gesundheitsbehörde als unbedenklich erklärt und die Bedingungen, unter denen sie zu erfolgen hat, angegeben hat.

(3) Umbettungen von Leichen können nur in den Monaten Oktober mit März und nur außerhalb der Friedhofsöffnungs-zeiten vorgenommen werden. Die Teilnahme an einer Aus-grabung ist nur den Mitarbeitern des vom Markt Kipfenberg beauftragten Bestattungsunternehmens, der Friedhofsver-waltung und den zuständigen Behörden gestattet.

(4) Ausgegrabene Leichen oder Leichenteile sind unverzüg-lich wieder beizusetzen und vor der Umbettung oder Über-führung neu einzusargen, wenn der Sarg beschädigt ist.

(5) Der Ablauf der Ruhe- und der Grabnutzungszeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt.

IV. Grabstätten und Grabnutzungsrechte

§ 15 Arten der Grabstätten

(1) Grabstätten werden unterschieden in:

a) Reihengrabstättenb) Wahlgrabstättenc) Urnengrabstätten als Reihen- oder Wahlgrabstätten

(2) Sämtliche Grabstätten bleiben im Eigentum des Marktes Kipfenberg oder der jeweiligen Katholischen Kirchenstif-tung. An ihnen bestehen Rechte Dritter – im folgenden Nut-zungsrechte genannt – nur nach Maßgabe dieser Satzung.

(3) Es besteht kein Anspruch auf Verleihung oder Verlänge-rung von Nutzungsrechten an einer der Lage nach bestimm-ten Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung.

(4) Mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung können Wahlgrabstät-ten (Familiengräber) als Grüfte ausgemauert werden. Für Grüfte bestehen besondere Vorschriften. Grüfte dürfen nur an den be-sonders bezeichneten Stellen im Friedhof errichtet werden.

§ 16 Reihengrabstätten

Reihengrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhefrist zugeteilt werden. Sie werden nach Ablauf der Ru-hefrist neu belegt. An Reihengrabstätten kann kein Nut-zungsrecht erworben werden.

§ 17 Wahlgrabstätten

(1) Wahlgrabstätten sind ein- oder mehrstellige Grabstätten für Erdbestattungen, an denen auf Antrag ein Nutzungs-recht für mindestens die Dauer der Ruhefrist (§ 13) verliehen wird und deren Lage im Benehmen mit dem Nutzungsbe-rechtigten bestimmt wird.

§ 9 Benutzung der Leichenhallen

(1) Die Toten werden in den Leichenhallen aufgebahrt. Besu-cher/innen und Angehörige haben keinen Zugang in die Aufbahrungsräume.

(2) Die Art der Aufbahrung im offenen oder geschlossenen Sarg kann der/die Auftraggeber/in bestimmen.

(3) Der Sarg muss geschlossen bleiben oder geschlossen werden:

a) wenn der/die Verstorbene an einer meldepflichtigen über-tragbaren Krankheit gelitten hat oder

b) wenn der Zustand der Leichen dies zum Schutz des Fried-hofspersonals und der Besucher erfordert.

§ 10 Trauerfeier

(1) Vor der Bestattung findet auf Wunsch des/der Auftragge-ber/in in der Aussegnungshalle oder am Grabe eine Trauer-feier statt. § 9 Abs. 3 dieser Satzung gilt entsprechend.

(2) Lichtbild- und Filmaufnahmen von Trauerfeiern, Leichen-zügen, Gedenkfeiern und ähnlichen Veranstaltungen bedür-fen der Einwilligung der Friedhofsverwaltung. Diese wird erteilt, wenn der/die Auftraggeber/in einverstanden ist. Bei den Aufnahmen ist jede Störung der Feierlichkeiten zu ver-meiden. Besondere Auflagen der Friedhofsverwaltung sind zu beachten.

§ 11 Beschaffenheit der Särge

(1) Die Särge müssen fest gefügt und so abgedichtet sein, dass jedes Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Sie dürfen nicht schwer verrottbar sein, soweit nichts an-deres ausdrücklich vorgeschrieben ist.

(2) Im Übrigen gilt für Särge, Sargausstattungen und Beklei-dung von Leichen § 30 der Bestattungsverordnung.

(3) Die Särge sollen höchstens 65 cm hoch, einschließlich der Griffe 70 cm breit und 200 cm lang sein. Übergrößen sind der Friedhofsverwaltung bei der Anmeldung der Bestattung anzuzeigen.

(4) Für die Bestattung in Grüften sind nur Metallsärge oder Holzsärge mit Metalleinsatz zugelassen, bei denen keine Zer-setzungsstoffe austreten können und die luftdicht verschlos-sen sind.

§ 12 Grabtiefe

(1) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt grundsätzlich min-destens:

a) bei Erdgrabstätten (ausgenommen Grüfte)

- für Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr 80 cm- für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr 120 cm- im Übrigen 240 cm- für die Beisetzung einer weiteren Leiche in einem Wahlgrab 180 cm- für Umbettungen nach Ablauf der Ruhezeit (Gebeine) 80 cm- bei unterirdischen Urnenbeisetzungen 80 cm

(2) Die Friedhofsverwaltung kann eine andere Grabtiefe fest-setzen, wenn die Bodenbeschaffenheit dies erfordert.

§ 13 Ruhefristen

(1) Die Ruhefrist für Leichen beträgt grundsätzlich 20 Jahre; bei Verstorbenen bis zum vollendeten 6. Lebensjahr 10 Jah-re; bei Verstorbenen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr 15

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Amts- u. Mitteilungsblatt des Marktes Kipfenberg10

(2) Das Nutzungsrecht wird an eine einzelne natürliche Per-son verliehen. Der/Die Nutzungsberechtigte erhält eine Graburkunde, die Beginn und Ende des Nutzungsrechts ent-hält. Das Nutzungsrecht kann verlängert werden, wenn der/die Nutzungsberechtigte dies beantragt.

(3) Während der Nutzungszeit darf eine weitere Bestattung nur stattfinden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht überschreitet oder das Nutzungsrecht für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhefrist verlängert worden ist.

(4) Wahlgräber werden grundsätzlich nur im Todesfalle ab-gegeben. Wenn der Platzbedarf des Friedhofs es zulässt, ist für Gemeindeeinwohner ein vorzeitiger Erwerb möglich.

§ 18 Urnenreihen- und Urnenwahlgrabstätten

Aschen dürfen beigesetzt werden in:

a) Reihen- und Wahlgrabstätten

b) Urnenreihen- und Urnenwahlgrabstätten

Urnenreihen- und Urnenwahlgrabstätten sind Grabstätten in Grabfeldern oder Nischen. Die Anzahl der Urnen, die beige-setzt werden können, richtet sich nach der Größe der jewei-ligen Grabstätte. Die Vorschriften für Reihen- und Wahlgrab-stätten gelten entsprechend, soweit sich aus der Satzung nicht etwas anderes ergibt.

§ 19 Größe der Gräber

(1) Die einzelnen Gräber haben je nach den örtlichen Gege-benheiten folgende Ausmaße:

Friedhof Kipfenberg alter Teil

Grab

mit einer Grabstelle (Einfachgrab) Länge 2,00 m, Breite 1,00 mmit zwei Grabstellen (Doppelgrab) Länge 2,00 m, Breite 2,00 mmit drei oder mehr Grabstellen (Mehrfachgrab) Länge 2,00 m, Breite 1,00 m je Grabstelle

Friedhof Kipfenberg neuer Teil

Grab

mit einer Grabstelle (Einfachgrab) Länge: 2,25 m, Breite: 0,95 mmit zwei Grabstellen (Doppelgrab) Länge: 2,40 m, Breite: 2,20 m

Friedhof Arnsberg alter Teil

Grab

mit einer Grabstelle (Einfachgrab) Länge: 1,80 m, Breite: 0,80 mmit zwei Grabstellen (Doppelgrab) Länge: 1,80 m, Breite: 1,20 mFamiliensondergräber Länge: 1,80 m, Breite: 1,80 m

Friedhof Arnsberg neuer Teil

Grabmit zwei Grabstellen (Doppelgrab) Länge: 2 m, Breite: 1,80 m

Friedhof Böhming

Grab

mit einer Grabstelle (Einfachgrab) Länge: 1,80 m, Breite: 1,00 mmit zwei Grabstellen (Doppelgrab) Länge: 1,80 m, Breite: 1,70 m

Friedhof Dunsdorf

Grab

mit einer Grabstelle (Einfachgrab) Länge: 2 m, Breite: 1 mmit zwei Grabstellen (Doppelgrab) Länge: 2 m, Breite: 2 m

Friedhof Grösdorf

Grab

mit einer Grabstelle (Einfachgrab) Länge: 1,90 m, Breite: 1 mmit zwei Grabstellen (Doppelgrab) Länge: 1,90 m, Breite: 1,80 m

Friedhof Irlahüll

Grab

mit einer Grabstelle (Einfachgrab) Länge: 2 m, Breite: 1 mmit zwei Grabstellen (Doppelgrab) Länge: 2 m, Breite: 1,60 m

Friedhof Schambach

Grab

mit einer Grabstelle (Einfachgrab) Länge: 1,80 m, Breite: 1,10 mmit zwei Grabstellen (Doppelgrab) Länge: 1,80 m, Breite: 1,60 m

Friedhof Schelldorf

Grab

mit einer Grabstelle (Einfachgrab) Länge: 2,40 m, Breite 1,10 m

mit zwei Grabstellen (Doppelgrab) Länge: 2,40 m, Breite: 2,20 m

(2) Der Abstand von Grabstätte zu Grabstätte darf 0,40 m (gemessen von Außenkante zu Außenkante) nicht unter-schreiten.

§ 20 Belegung der Grabstätten

In einer Grabstätte kann, wenn die erste Leiche als Tiefbele-gung bestattet wurde, jederzeit eine zweite Leiche als Ein-fachbelegung bestattet werden. Eine dritte Belegung kann erst erfolgen, wenn die Ruhefrist der zweiten Leiche bereits abgelaufen ist.

§21 Umschreibung eines Nutzungsrechtes

(1) Zu Lebzeiten des/der Nutzungsberechtigten kann der Ehegatte oder ein Abkömmling die Umschreibung auf sei-nen Namen beanspruchen, wenn der/die Nutzungsberech-tigte schriftlich auf sein/ihr Nutzungsrecht verzichtet hat. In besonders begründeten Einzelfällen kann die Friedhofsver-waltung von dieser Beschränkung eine Ausnahme bewilligen.

(2) Nach dem Tod des/der Nutzungsberechtigten kann die Umschreibung auf seinen Namen beanspruchen, wem das Nutzungsrecht in einer letztwilligen rechtsgültigen Verfü-gung zugewendet wurde. Bei einer letztwilligen Verfügung zugunsten mehrerer Personen hat die erste Person mit deren Zustimmung Vorrang. Liegt keine letztwillige Verfügung vor, erfolgt die Umschreibung auf Antrag.

(3) Jede/r Rechtsnachfolger/in hat das Nutzungsrecht unver-züglich auf sich umschreiben zu lassen. Er/Sie kann zugun-sten des/der Nächstberechtigten verzichten. Über die Um-schreibung erhält der/die neue Nutzungsberechtigte eine Graburkunde ausgestellt.

V. Anlage, Pflege und Instandhaltung der Grabstätten

§ 22 Aufteilungspläne

Die Anlage der Grabstätten richtet sich nach den Auftei-lungsplänen der Friedhofsverwaltung. Die Friedhöfe sind in Abteilungen eingeteilt. Jedes Grab hat innerhalb der Abtei-lung eine Nummer.

§ 23 Gärtnerische Gestaltung der Gräber

(1) Jede Grabstätte muss spätestens 6 Monate nach der Be-stattung gärtnerisch in einer würdigen Weise angelegt und

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Amts- u. Mitteilungsblatt des Marktes Kipfenberg 11

dauernd unterhalten werden. Die Gestaltung der Grabstätte ist dem Gesamtcharakter des Friedhofs, des Gräberfeldes und der unmittelbaren Umgebung anzupassen. Verwelkte Blumen und Kränze sowie andere Abfälle sind von den Grä-bern zu entfernen und an den jeweils dafür vorgesehenen Plätzen getrennt abzulegen.

(2) Benachbarte Gräber, öffentliche Anlagen und Wege dür-fen durch die Anpflanzung auf den Gräbern nicht beein-trächtigt werden. Anpflanzungen oder Gestaltungen aller Art neben den Grabstätten dürfen nur vom gemeindlichen Bauhof ausgeführt werden. An und vor Urnennischen sind Anpflanzungen und Ausschmückungen untersagt.

(3) Anpflanzungen mit Zwerggehölzen und anderen Ge-wächsen dürfen über die zulässigen Grabmaße nicht hinaus-wachsen und nicht höher als 90 cm sein. Größere strauch- und baumartige Pflanzen und Bäume auf Grabstätten bedürfen der schriftlichen Bewilligung durch die Friedhofs-verwaltung, weil sie weitere Bestattungen beeinträchtigen können.

(4) Die Friedhofsverwaltung kann verlangen, dass stark wu-chernde Bäume und Sträucher entfernt werden. Die Entfer-nung oder der Rückschnitt kann auch verlangt werden, wenn das Gesamtbild eines Gräberfeldes gestört ist.

§ 24 Pflege und Instandhaltung der Gräber

(1) Der/Die Grabinhaber/in ist verpflichtet, Grabstätte und Grabmal stets in einem verkehrssicheren und der Würde des Friedhofs entsprechenden Zustand zu halten. Er/Sie ist insbe-sondere verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen, wenn die Sicherheit von Grabmalen oder Teilen davon gefährdet erscheint. Bestattungen und Witterungseinflüsse verursa-chen regelmäßig Setzungen des Erdreiches. Das Risiko für die durch übliche Setzungen verursachten Schäden an Grab-anlagen trägt jeder Grabnutzungsberechtigte selbst. Scha-densansprüche gegenüber dem Markt Kipfenberg oder dem beauftragten Bestattungsunternehmen können daraus nicht begründet werden.

(2) Bei der Pflege von Grabstätten und Grabmalen dürfen keine umwelt-, pflanzen- oder steinschädigende Mittel ver-wendet werden.

(3) Kunststoffe oder sonstige nicht verrottbare Werkstoffe sol-len in Produkten der Trauerfloristik nicht verwendet werden.

(4) Die Friedhofsverwaltung kann im Wege der Ersatzvor-nahme bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen das Grabmal entfernen bzw. den Grabhügel einebnen. Wird in-nerhalb zweier Monate vom Tag der Entfernung an, ein be-rechtigter Anspruch auf das Grabmal geltend gemacht, so wird das Grabmal herausgegeben, sobald alle der Friedhofs-verwaltung entstandenen Kosten ersetzt werden.

(5) Beantragt innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten nach dem Tod des/der Grabinhaber/in keine berechtigte Per-son die Umschreibung des Grabes auf ihren Namen und ist die Grabstätte nicht gepflegt, kann die Friedhofsverwaltung den Grabplatz einebnen und ein in nicht vorschriftsmäßigem Zustand befindliches Grabmal entfernen. Die Friedhofsver-waltung kann nach 2 Monaten vom Tage der Entfernung an über das Grabmal verfügen, sofern nicht ein berechtigter Anspruch geltend gemacht wurde. Die Grabstätte selbst wird erst nach Ablauf des Nutzungsrechtes oder der Ruhe-frist anderweitig wieder vergeben.

VI. Grabmalordnung

§ 25 Einwilligungspflicht

(1) Die Errichtung sowie jede Veränderung eines Grabmals bedarf der vorherigen Zustimmung (Einwilligung) der Fried-hofsverwaltung. Diese ist unter Vorlage von Zeichnungen im Maßstab 1:10 in doppelter Ausfertigung zu beantragen. Aus den Zeichnungen müssen alle Einzelheiten ersichtlich sein, der Antrag muss genaue Angaben über Art und Bearbeitung des Werkstoffes sowie über Inhalt, Form, Farbe und Anord-nung der Schrift, der Ornamente und Symbole enthalten.

(2) Die Bestimmungen des Abs. 1 gelten auch für die Ände-rung von Grüften.

(3) Die Ausführung aller sonstigen baulichen Anlagen auf und an Gräbern einschließlich der Grüfte bedarf ebenfalls der Einwilligung der Friedhofsverwaltung.

(4) Die Einwilligung kann unter Bedingungen oder Auflagen erteilt werden. Auflagen können insbesondere baulicher oder gärtnerischer Art sein, die Dauer des Nutzungsrechts oder eine Sicherheitsleistung für die Ausführung der Bauar-beiten zum Gegenstand haben.

(5) Die Einwilligung kann widerrufen und die Änderung oder Beseitigung eines bereits aufgestellten Grabmals und ande-rer einwilligungspflichtiger Anlagen angeordnet werden, wenn die Vorschriften von Abschnitt VI. dieser Satzung oder die in der Einwilligung ausgesprochenen Bedingungen oder Auflagen (Abs. 4) nicht beachtet worden sind. Die Änderung bedarf einer neuerlichen Einwilligung.

(6) Die Einwilligung erlischt, wenn innerhalb eines Jahres nach ihrer Unanfechtbarkeit das Grabmal oder die sonstige bauliche Anlage nicht errichtet worden ist.

§ 26 Wahlmöglichkeit

Auf den Friedhöfen werden Grabfelder mit allgemeinen Ge-staltungsvorschriften (§ 27) und Grabfelder / Urnennischen mit besonderen Gestaltungsvorschriften (§ 28) eingerichtet.

§ 27 Allgemeine Gestaltungsvorschriften

Jede Grabstätte ist so zu gestalten und an die Umgebung anzupassen, dass die Würde des Friedhofes in seinen einzel-nen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt wird.

Die Grabmale dürfen im Regelfall folgende Ausmaße nicht überschreiten:

Einzelgräber Höhe 1,60 mFamiliengräber Höhe 1,80 m

Die Grabmale dürfen die Breite des Grabes am Fuße des Grabhügels nicht überragen.

Die Außenmaße der Grabeinfassungen der Wahlgräber de-cken sich mit den in § 19 genannten Maßen.

Die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen auf Grab-feldern ohne besondere Gestaltungsvorschriften unterliegen in ihrer Gestaltung und Bearbeitung darüber hinaus keinen besonderen Anforderungen. Die übrigen Regelungen gelten jedoch uneingeschränkt.

§ 28 Besondere Gestaltungsvorschriften

(1) Für den Friedhof Irlahüll gelten folgende besonderen Ge-staltungsvorschriften:

Im Gräberfeld in der Mitte am Brunnen sind Holz- und schmiedeeiserne Kreuze zulässig, ebenso Grabmale aus

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Amts- u. Mitteilungsblatt des Marktes Kipfenberg12

Stein, die Farbe ist freigestellt. Dies gilt auch für den Bereich der Einzelgräber; für die Gräber Nr. 51 bis 54 und 66 bis 69.

Ausschließlich dunkle Grabsteine sind zu errichten auf den Gräbern Nr. 1 bis 9 und 21 bis 29.

Ausschließlich helle Grabsteine sind zu errichten auf den Gräbern Nr. 10 bis 20, Nr. 30 bis 39, Nr. 40 bis 65.

(3) Im Friedhof Schelldorf dürfen Grabmale folgende Maße nicht überschreiten:

Einzelgräber Höhe 1,30 m, Breite 0,90 mFamiliengräber Höhe 1,30 m, Breite 1,60 m

(4) Im Friedhof Böhming dürfen Grabmale folgende Maße nicht überschreiten:

Einzelgräber Höhe 1,50 m, Breite 0,90 mFamiliengräber Höhe 1,50 m, Breite 1,50 m

(5) Für die Urnennischenanlage auf dem Friedhof Dunsdorf gelten die folgenden besonderen Gestaltungsvorschriften:

a) Die Urnennischen sind mit vom Markt Kipfenberg zur Ver-fügung gestellten Abdeckplatten aus Naturstein ausgestat-tet, die nicht durch andere Abdeckplatten ersetzt werden dürfen.

b) Die Beschriftung und ggf. Symbole auf der Abdeckplatte werden von den Angehörigen oder dessen Vertreter durch einen Steinmetz veranlasst. Die Schrift darf nur in vertieft eingehauener Form hergestellt werden, Symbole können vertieft oder vertieft/erhaben ausgeführt werden.

c) Beschriftungen oder Symbole auf der Abdeckplatte aus Bronze, Alu, Messing, Stahl, Glas oder Kunststoff sind nicht gestattet.

d) Ebenso nicht gestattet ist das Anbringen von Fotos, Va-sen, natürlichen oder künstlichen Blumen, Kränzen, Grableuchten oder Halterungen für Grablichter o.ä. Die Friedhofsverwaltung kann die Entfernung nicht zulässigen Zubehörs verlangen.

e) Die zusätzlichen Grabausstattungen, wie Blumenschalen, Vasen, Grablichter o.ä. dürfen nur auf dem neben der Nische angebrachten Ablagesims aufgestellt bzw. abgelegt werden. Dabei ist auf ein würdiges Gesamtbild besonders zu achten.

§ 29 Aufstellernamen

Auf jedem Grabmal ist an unauffälliger Stelle der Name der Firma, die das Grabmal aufgestellt hat, anzubringen.

§ 30 Standsicherheit der Grabmale

Die Grabmale sind ihrer Größe entsprechend zu fundamen-tieren und zu befestigen. Für die Erstellung, Abnahmeprü-fung und die jährliche Prüfung der Grabanlagen gilt die „Technische Anleitung zur Standsicherheit von Grabanlagen (TA Grabmal)“, Ausgabe August 2006.

§ 31 Haftung

Der Markt Kipfenberg haftet nicht für Schäden, die durch nicht satzungsgemäße Benutzung der Friedhöfe, ihrer Anla-gen und Einrichtungen, durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen.

§ 32 Wiederverwendung

Grabmale dürfen nur dann wieder verwendet werden, wenn sie den Anforderungen für den neuen Grabplatz entspre-chen. An Grabstätten mit Grabmalen von geschichtlicher,

künstlerischer, wissenschaftlicher oder volkskundlicher Qua-lität können im Interesse ihrer Erhaltung Nutzungsrechte mit Bedingungen und Auflagen neu vergeben werden, soweit die Friedhofsverwaltung über das Grabmal zu verfügen be-rechtigt ist.

§ 33 Schutz von wertvollen Grabmälern

(1) Grabmale von geschichtlicher, historischer, wissenschaft-licher oder volkskundlicher Bedeutung stehen unter dem be-sonderen Schutz der Friedhofsverwaltung. Sie werden im Benehmen mit dem/der Grabinhaber/in in einem Verzeichnis bei der Friedhofsverwaltung geführt.

(2) Nach Eintragung in das Verzeichnis dürfen sie ohne Ein-willigung der Friedhofsverwaltung weder entfernt noch ab-geändert werden.

§ 34 Entfernung von Grabmalen

(1) Vor Ablauf der Ruhefrist bei Reihengrabstätten bzw. des Nutzungsrechts bei Wahlgrabstätten dürfen Grabmale nur mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung ent-fernt werden.

(2) Nach Ablauf der Ruhefrist bzw. des Nutzungsrechts sind die Grabmale oder sonstige bauliche Anlagen unverzüglich von der Grabstätte zu entfernen. Jede Entfernung ist der Friedhofsverwaltung vorher anzuzeigen. Sind solche Grab-male oder sonstige bauliche Anlagen nicht innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Nutzungsrechts oder der Ruhefrist entfernt, gehen sie entschädigungslos in das Eigentum des Marktes Kipfenberg über. Die Kosten für das Entfernen der Grabmale und der sonstigen baulichen Anlagen durch den Markt Kipfenberg trägt der/die Grabinhaber/in.

VII. Schlussbestimmungen

§ 35 Gebühren

Für die Benutzung der vom Markt Kipfenberg verwalteten Friedhöfe und ihrer Einrichtungen sind die Gebühren nach der jeweils geltenden Friedhofsgebührensatzung zu entrichten.

§ 36 Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich:

a) sich als Besucher nicht entsprechend der Würde des Fried-hofs benimmt (§ 6 Abs. 1);

b) sich als Besucher so verhält, dass andere gefährdet oder mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden (§ 6 Abs. 2);

c) gegen die Einzelbestimmungen des § 6 Abs. 3 zuwider-handelt;

d) den Bestimmungen über Anlage und Pflege der Grabstät-te zuwiderhandelt (§ 23);

e) Grabstätte und Grabmal nicht stets in einem sicheren und der Würde des Friedhofs entsprechenden Zustand erhält (§ 28);

f) Ein Grabmal von geschichtlichem, künstlerischem, wissen-schaftlichem oder volkskundlichem Wert, das in das Ver-zeichnis nach § 33 Abs. 1 aufgenommen ist, von der Grab-stätte entfernt (§ 33 Abs. 2);

g) untersagte Tätigkeiten ausführt (§ 7 Abs. 4);

h) die Vorschriften für die Errichtung von Grabmälern nicht beachtet § 25 und § 27);

i) den besonderen Gestaltungsvorschriften zuwiderhandelt (§ 28);

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DENKENDORF

Aus dem InhaltFamiliennachrichtenUmfrage bei den Gewerbebetrie-ben bezüglich AusbildungsstellenTermine von August - November 2011Gemeinderatssitzungen vomMai, Juni und Juli 2011

Spielbus in DenkendorfVom 05. - 08.09.2011 ist der Spielbusam Schulsportplatz in Denkendorf.

BÜRGERINFORMATIONAusgabe Nr. 4 - August 2011

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Amts- u. Mitteilungsblatt des Marktes Kipfenberg14

j) die Vorschriften über die Anbringung der Aufstellernamen und die Standsicherheit nicht beachtet (§§ 29, 30);

Wer ordnungswidrig handelt, kann nach Art. 24 Abs. 2 GO mit einer Geldbuße belegt werden.

§ 37 Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Bestattungseinrich-tung des Marktes Kipfenberg (Friedhofs- und Bestattungs-satzung) vom 19.10.2009 außer Kraft.

Kipfenberg, 18. Mai 2012

Markt, gez. Rainer Richter, Erster Bürgermeister

3. Änderungssatzung der Satzungüber die Erhebung für Amtshandlungenim eigenen Wirkungskreis desMarktes Kipfenberg (Kostensatzung)Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.05.2012 die 3. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis des Marktes Kipfenberg (Kostensatzung) be-schlossen. Die Satzung ist nicht genehmigungspfl ichtig und wird hiermit amtlich bekannt gemacht:

Der Markt Kipfenberg erlässt auf Grund Art. 20 des Kosten-gesetzes und Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) folgende Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung vonVerwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wir-kungskreis des Marktes Kipfenberg (Kostensatzung)

§ 1 Änderung der Satzung

Das Kommunale Kostenverzeichnis (KommKVz), das Anlage zu § 2 der Kostensatzung ist, wird ergänzt durch

Tarif-Nr. 770: Zustimmung zur Verlegung nach § 50 TKG1 E je lfd. Meter, mindestens 10 E

Tarifgruppe 85Tarif-Nr. 851 - Abwicklung von Wildschäden:

1. Gütliche Einigung zwischen Geschädigtem und Ersatz-pfl ichtigen bei gemeldeten Wildschäden kostenfrei

2. Abwicklung von gemeldeten Wildschäden (Bestätigung der Anmeldung, Vorbereitung, Einladung und Teilnahme an Schätzterminen, Anfertigung von, Niederschriften Erlass von Vorbescheiden etc.) 30 – 50 E je angefangene Stunde

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Kipfenberg, 18.05.2012

Markt, gez. Rainer Richter, 1. Bürgermeister

Zuschussrichtlinien der freiwilligenLeistungen des Marktes Kipfenbergan Vereine und Verbände

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.05.2012 die Änderung der Zuschussrichtlinien beschlossen. Bei Inte-resse können die geänderten Zuschussrichtlinien in derGemeindeverwaltung Zi.Nr. II/6 eingesehen werden, oder im Internet unter www.kipfenberg.de heruntergeladen werden.

Freies Umherlaufen von HundenAus aktuellem Anlass verweisen wir auf die Verordnung über das Halten von Hunden in der Marktgemeinde Kipfenberg. Demnach ist das freie Umherlaufen von großen Hunden (Schulterhöhe von mindestens 50 cm) und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen und auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen verboten. Die Hunde sind in diesen Bereichen an einer reißfesten Leine von höchstens 150 cm Länge zu führen. Von Kinderspielplätzen und deren näheren Umge-bung sind Kampfhunde und große Hunde fern zu halten; auch ein Mitführen an der Leine in diesen Bereichen ist nicht gestattet. Mit einer Geldbuße kann belegt werden, wer ent-gegen dieser Vorschriften handelt. Der Markt Kipfenberg fordert hiermit alle Hundehalter in Kipfenberg und den Orts-teilen auf, sich daran zu halten, damit keine Schäden durch die Tiere verursacht werden können.

Hinweis Friedhof KipfenbergDer Markt Kipfenberg weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass das Abladen von Erdaushub vor dem Friedhof Kip-fenberg nicht gestattet ist. Um die Entsorgung von Erdaus-hub muss sich jeder Grabbesitzer selbst kümmern.

Neuvermietung der gemeindlichen Miet-wohnung Gundekarstraße 8, KipfenbergIm gemeindlichen Mietshaus Gundekarstraße 8, steht zum 01.06.2012 eine 2-Zimmer-Wohnung im 1. OG, mit Küche, Dusche und WC zur Neuvermietung an. Die Wohnung hat eine Wohnfl äche von 45,57 m². Die Wohnung ist ausgestattet mit Zentralheizung und Messeinrichtungen für die Nebenko-stenabrechnung. Soweit Sie Interesse an der Wohnung ha-ben, steht Ihnen der Sachbearbeiter, Herr Trost, während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses (Marktplatz 2 in Kipfenberg, Zi.Nr. II/3, Tel. Nr. 08465/9410-31) zur Verfügung.

Hundesteuer 2012Wer einen über vier Monate alten noch nicht gemeldeten Hund hält, muss diesen unverzüglich der Gemeinde melden. Dies gilt auch für einen zweiten und jeden weiteren Hund. Wenn sich weitere Veränderungen bzgl. der Steuerpfl icht von Hunden ergeben, ist dies ebenfalls bei Frau Polak, Zi.-Nr. E 1, Telefon 08465/9410-38 anzuzeigen.

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Amts- u. Mitteilungsblatt des Marktes Kipfenberg 15

Amtlicher Teil - sonstige Veröffentlichungen

Schnelles Internet durch LTE-TechnikNach Aufrüstung des Sendeturms Gelbelsee mit LTE-Sende-anlagen wurden von der Fa. LTE-Direkt, Äußerer Buxheimer Weg 46, 85057 Ingolstadt, im Gemeindebereich Messungen der Datenübertragungsgeschwindigkeiten vorgenommen. Die Messungen ergaben an den nachfolgend genannten Or-ten bei einem DSL-Maßstab von 6000 (DSL 6000) bzw. 16000 (DSL 16000) kbit/s folgende Datenübertragungsgeschwindig-keiten im Download (v down) bzw. Upload (v up) in kbit/s:

DSL 16000

Attenzell, Hertngasse 12: v down: 10.388 v up: 874Attenzell, Schloßweg 3: v down: 7.388 v up: 1.662Biberg, Etzfeld 10: v down: 14.713 v up: 2.683

DSL 6000

Böhming, Wirtstraße 12: v down: 4.208 v up: 562Dunsdorf, Kapellenstraße 1: v down: 3.622 v up: 609Dunsdorf, Am Lohfeld 5: v down: 2.674 v up: 531Grösdorf, Mühlleite 2: v down: 5.681 v up: 796Irlahüll, Georg-Clauss-Str. 2: v down: 4.162 v up: 2.282Krut, Zum Birktal 6: v down: 5.579 v up: 466Schelldorf, Am Graben 8: v down: 4.195 v up: 1.872

In Biberg: Dorfstraße, Hirnstetten und Schelldorf – Schulstra-ße ist nach Aussage von LTE-Direkt eine Außenantenne auf dem Dach erforderlich. Sobald weitere Messergebnisse vor-liegen, werden diese veröffentlicht werden.

Kontaktadressen für Fragen:

Vodafone D2 GmbH, Niederlassung SüdKastenbauer Straße 2, D-81677 MünchenTel.: 0172/887551, Fax: +49(0)8167/9609097E-Mail: [email protected]

Geschäftsleistung LTE-DirektTel.: +49841/13399636, Mobil: +49176/76520000E-Mail: [email protected], Web: www.lte-direkt.de

Gastgeberverzeichnis 2013Die Tourist-Information des Marktes Kipfenberg erstellt zur-zeit das neue Gastgeberverzeichnis 2013. Vermieter, die noch nicht im Gastgeberverzeichnis aufgeführt sind und ei-nen Eintrag wünschen, wenden sich bitte bis spätestens 29. Juni 2012 an die Tourist-Information im Rathaus, Tel.: 08465 / 941040.

Probealarm FeuerwehrenAus organisatorischen und systembedingten Gründen in der integrierten Leitstelle Region 10 Ingolstadt muss der zwei-monatige Probealarm für den Landkreis Eichstätt modifiziert und zeitlich nach hinten verschoben werden.

Der Probealarm erfolgt für die Feuerwehren jeden 1. Sams-tag in ungeraden Monaten ab 13:00 Uhr für alle Sirenen im Landkreis Eichstätt.

Die Termine sind wie folgt: 07.07.12 / 01.09.12 / 03.11.12

Pächter für Kiosk im Schwimmbad gesuchtDer Markt Kipfenberg sucht ab der Freibad-Saison 2012 eine/n Pächter/in für den Kiosk im Freibad Kipfenberg. Interes-senten melden sich bitte bei Frau Braun (Tel: 08465/9410-35).

Sitzungstermine im JuniIm Monat Juni findet am Donnerstag, dem 21.06.2012 eine Marktgemeinderatssitzung statt.

Anträge, die in der Sitzung behandelt werden sollen, müs-sen bis Freitag, dem 15.06.2012 um 09:00 Uhr in der Ge-meindeverwaltung vorliegen.

BürgersprechstundenIm Monat Juni 2012 finden am Samstag, dem 09.06.2012, und Samstag, dem 23.06.2012 Bürgersprechstunden statt. Der 1. Bürgermeister Herr Rainer Richter steht Ihnen an die-sen Tagen von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr in seinem Dienstzim-mer zur Verfügung.

Bauplätze in BöhmingIm Baugebiet Böhming Ost stehen nur noch die Bauplätze für die Riegelbebauung zum Verkauf an. Diese Bauplätze werden verbilligt zum Preis von 120 E/m² incl. Erschließung angeboten.

Bauplätze in AttenzellIm Baugebiet Attenzell stehen noch Bauplätze zum Verkauf. Der Kaufpreis beträgt voll erschlossen 115 E/m2 (40 E/m2 Grund, 75 E/m2 für Erschließung) für Ortsansässige und für Ortsfremde 125 E/m² (50 E/m² für Grund, 75 E/m² für Er-schließung).

Bauplätze in IrlahüllDie Vermarktung erfolgt über den Immobilienservice der Volksbank-Raiffeisenbank Bayern Mitte eG.

Bericht aus dem MarktgemeinderatMarktgemeinderatssitzung vom 09.05.2012:

- Die Zuschussrichtlinien für die Ortsbildpflege wurden da-hingehend geändert, dass Flächen, die einen erhöhten Pflegeaufwand erfordern (mindestens 4x mähen/a) wieder höher gefördert werden (0,20 E/m²).

- Für die Spielplätze in Dunsdorf, Arnsberg, Biberg werden neue Spielgeräte (Ersatzbeschaffung) gekauft (ca. 18.000.- E).

- Für die gemeindliche Stromversorgung wurde ein Mittel-spannungskabel und ein Stromverteilerschrank für den Festplatz bestellt (ca. 15.000.-E).

Telefon: 08466/905985Mobil: 0177/4088079 www.it2art.de

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Page 16: Juni 2012 - Mitteilungsblatt Kipfenberg

Amts- u. Mitteilungsblatt des Marktes Kipfenberg16

Freibad KipfenbergÖffnungszeiten:Täglich von 9.00 Uhr – 19.30 Uhr (bei schönem Wetter evtl. bis 20.00 Uhr).

Bei schlechter Witterung:Mo. – Fr. 9.00 – 18.00 UhrSa. – So. 9.00 – 12.00 Uhr u. 14.00 – 18.00 Uhr

Ab Ende August bis Saisonende: Täglich von 10 bis 18 Uhr

Bei anhaltendem Regen bleibt das Bad geschlossen!

Bei Unterschreitung des Wertes an freiem Chlor von 0,30 mg/l muss auf Anordnung des Landratsamtes der Badebe-trieb eingestellt werden.

Eintrittspreise:

Einzelkarte Erwachsene 2,00 EEinzelkarte Kind 1,00 E12er Karte Erwachsene 20,00 E12er Karte Kind 10,00 ESaisonkarte Erwachsene 40,00 ESaisonkarte Kind 20,00 EFamilienkarte 60,00 E

Schwimmkurse:Die Schwimmmeister Merkl und Hickele halten ab dem Er-öffnungstag wieder Schwimmkurse für Erwachsene und Kinder ab. Informationen im Freibad Kipfenberg unter Tel. 08465/90 69 24. Anmeldungen bitte baldmöglichst.

Schwimmutensilien:

Schwimmutensilien wie z.B. Brillen, Schwimmschlangen, Schwimmflügel, Schwimmflossen sind beim Schwimmmeis-ter Hans-Jürgen Merkl zu günstigen Preisen erhältlich.

Kipfenbergchronik zu 29,80 EDie von Herrn Dr. Elmar Ettle verfasste Gemeindechronik stellt in 14 Kapiteln umfassend die Geschichte Kipfenbergs im Zeit-raum der letzten zweihundert Jahre bis zur Gebietsreform dar. Eingegangen wird auf das Ämterwesen, die Rechtsverhält-nisse der Bürger, Arbeit und Wirtschaft, Bauwesen, Post und Bahn, Sozial-, Gesundheits- und Schulwesen, kirchliches Le-ben und die Darstellung Kipfenbergs in der Kunst. Mit etwa 500 Bildern und insgesamt 556 Seiten ist es ein repräsenta-tives Werk, das sich auch bestens als Geschenk eignet.

Veranstaltungskalender Markt KipfenbergDer Veranstaltungskalender des Marktes Kipfenberg wird zentral über das Büro der Tourist-Information verwaltet. Bit-te geben Sie alle ihre Termine dort per E-Mail bekannt (E-Mail: [email protected]). Die Terminangaben müssen aus Softwaregründen den Veranstalter, den Veran-staltungsort, sowie eine Info-Telefonnummer enthalten. An-dernfalls können die bekannt gegebenen Termine nicht er-fasst werden und finden dementsprechend auch keine Berücksichtigung im Veranstaltungskalender.

Bei Rentenangelegenheiten Terminvereinbarung notwendigZur schnelleren Antragsbearbeitung und zur besseren inner-betrieblichen Arbeitskoordination ist es notwendig bei Ren-tenangelegenheiten (Anträge, Kontenklärungen, etc.) vorab

einen Termin zu vereinbaren. Bei Rentenangelegenheiten bitten wir Sie deshalb unter Tel. 08465/941045 mit Frau VA Stilla Frank einen Termin zu vereinbaren.

Hinweis zu Veranstaltungen im GemeindebereichDie Verwaltung weist hiermit noch einmal darauf hin, dass Veranstaltungen und vorübergehende Gaststättenerlaub-nisse unbedingt vier Wochen vor dem Termin (bei größeren Veranstaltungen früher!) zu beantragen sind, da jetzt von der Gemeinde vor der Genehmigung Stellungnahmen von verschiedenen Stellen wie Polizei, Jugendamt usw. einzuho-len sind. Der zeitliche Rahmen ist deshalb sehr eng gesteckt.

Veranstalter bitten wir, dies in Zukunft zu beachten. Anson-sten müssen die entsprechenden Genehmigungen abge-lehnt werden.

Wichtiger Hinweis für Jugendliche und VeranstalterHinterlegung von Personalausweis

Bei öffentlichen Veranstaltungen ist der Veranstalter gehal-ten die unterschiedlichen Vorgaben der Alters- und Aufent-haltsfristen im Jugendschutzgesetz einzuhalten (z. B. Einlass unter 16 Jahren nur mit Erziehungsberechtigtem, zwischen 16 und 18 Jahren nur bis 24.00 Uhr).

Oft wird dabei von den Veranstaltern auch die Hinterlegung des Personalausweises verlangt. Da der neue Personalaus-weis mit einer kontaktlosen Schnittstelle ausgerüstet ist, kann dieser sowohl für Authentisierungs- als auch Signatur-funktionen verwendet werden. Eine Hinterlegung als Pfand ist ausgeschlossen.

Wir weisen deshalb darauf hin, dass aufgrund des neuen Personalausweisgesetzes vom Ausweisinhaber nicht verlangt werden darf, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben. Auch eine freiwillige Abgabe des Personalausweises an Dritte sollte nicht erfolgen.

Bekanntmachungen anderer Ämter u. Behörden

Landratsamt EichstättSprechtage der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd und der Deutschen Rentenversicherung Bund

Monatlich 1. Mittwoch und 3. Donnerstag jeden Monats im Landratsamt Eichstätt, Residenzplatz 1, von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr.

Melden Sie sich bitte spätestens eine Woche vor dem jewei-ligen Termin unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer über die kostenfreie Telefonnummer 0800 6789 100 (von 08:30 – 12:00 Uhr) an.

Bitte bringen Sie zur Beratung Ihre Versicherungsunterlagen und Ihren Personalausweis mit.

Sämtliche Beratungen sind kostenfrei!

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Amts- u. Mitteilungsblatt des Marktes Kipfenberg 17

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Stand: 03/2012 | Impressum: Fotos: fotlia.de · Förderverein Bildung am Limes

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Amts- u. Mitteilungsblatt des Marktes Kipfenberg18

Was bietet die Gemeinschaftsschule„Schule am Limes“?

Liebe Eltern,die Räte unserer Gem

einden haben sich entschieden, unser Bildungs-angebot entscheidend zu verbessern. Alle Kinder aus Kipfenberg und Denkendorf sollen nach der Grundschule eine Schule vor Ort besu-chen können, die sie optim

al auf den Berufseintritt oder Übertritt auf weitere Schulangebote (FOS/BOS gym

nasiale Oberstufe) vorbereitet. Hohe fachliche Anforderungen und die ausgeprägte Förderung aller M

ädchen und Jungen sind die zentralen Ziele dieser neuen Schule. Eine Schulform

, in der Ihre Kinder ohne Übertrittsdruck von der Grundschule bis zur 10. Klasse den für sie besten Abschluss und An-schluss erreichen können. Im

laufe des ersten Halbjahres 2012 werden wir mit vielen Inform

ati-onsveranstaltungen beginnen, das Konzept vorzustellen.

„Man kann einen M

enschen nichts lehren, man kann ihm

nur helfen, es selbst in sich selbst zu entdecken.“ Zitat von Galileo Galilei (1568-1642). Den Schülerinnen und Schülern wird die M

öglichkeit gegeben, schrittweises, selbstständiges und selbstverantwortliches Arbeiten einzuüben. Dies erm

öglicht den Lernenden, den Lernprozess mehr

und mehr selbst zu gestalten. Lernziele werden dem

Leistungsver-m

ögen des einzelnen Schülers angepasst, das Lerntempo bestim

mt

jeder selbst.

Frontalunterricht ist nicht geeignet, Schüler auf verschiedenen Lern-niveaus bedienen zu können. Aus diesem

Grund wird vor allem auf

die Methode des kooperativen Lernens gesetzt. In drei Schritten

komm

en die Schüler zu ihrem Lernerfolg:

Denken•

: In Einzelarbeit wird das Thema durchdrungen, beste-

hende Lernerfahrungen abgerufen und Strukturen erarbeitet;Austauschen

•: In Partnerarbeit oder Kleingruppen werden

die fehlenden Inhalte ergänzt, bewertet und eingeordnet. Stärkung der sozialen Kom

petenz ist hier im M

ittelpunkt.Präsentieren

•: Der Lernerfolg m

uss gesichert werden. Vor der Gruppe oder auch vor größerem

Publikum wird das

Erarbeitete vorgetragen. Motto: W

as man erklären kann, hat

man auch verstanden!

Das Lehrerteam begleitet die Schüler intensiv in diesem

Lernprozess. Eine große Rolle spielt hier aber auch der M

itschüler als „zweiter Pä-dagoge“.

Die Entwicklung der Selbstständigkeit der Schüler wird gefördert durch das Arbeiten in Projekten. Them

en auswählen und Arbeitsab-läufe planen, sie schrittweise ausführen und das Ergebnis sichern ist anspruchsvoll und nahe an der beruflichen W

irklichkeit.

Wie wird an Gemeinschaftsschulen gelernt?

Das selbstgesteuerte Lernen

Das Kooperative Lernen

Ganztagesschule

Lernzeit an der Limesschule

Lernen durch Arbeiten in Projekten

Die Methoden stehen im Vordergrund

Wir nehm

en die Stärken der Kinder und Jugendlichen in den Blick, die Förderung jedes einzelnen Kindes ist uns wichtig. Insbesondere bietet die Lim

esschule

gymnasiale Standards ab Jhg. 5 m

it Anpassung an das Leis-•

tungsvermögen der Schüler;

die Vermittlung der Kernkom

petenzen und kindgerechte •

Lernmethoden;

individuelle Förderung; •

Schule vor Ort: kurzer Schulweg für Kinder; •

alle in Bayern üblichen Abschlüsse nach der 10. Klasse: Quali; •

Realschulabschluss und die Berechtigung, in die gymnasiale

Oberstufe überzutreten;

spezielle Lernmodule, die auf die verschiedenen Abschlüsse

•vorbereiten;

kleine Klassen bis max. 25 Schüler;

einen sanften Übergang von der Grundschule zur Gemein-

•schaftsschule ohne Übertrittszeugnis.

Die „Schule am Lim

es“ ist an drei Tagen eine gebundene, an zwei Tagen eine offene Ganztagsschule m

it zusätzlichen Wahlangebo-

ten. Hausaufgaben und Nachhilfe entfallen. Mensaverpflegung

und Betreuungsangebote auch außerhalb der Schulzeiten sind selbstverständlich.

Der Schultag ist in verschiedene Lernzeiten eingeteilt:

Selbstgesteuertes lernen•

(SegeL)Vernetzter Unterricht

•Fachunterricht

•Offene Angebote

• (Neigungsgruppen/

Arbeitsgemeinschaften)

Handwerkserziehung••Die Schüler werden von einem

Lehrerteam, bestehend aus 2 Klas-

senlehrern und Lehrern mit verschiedenen fachlichen Schwer-

punkten betreut. Unterstützung bekomm

en sie von weiterem

pädagogischen Personal.

Page 19: Juni 2012 - Mitteilungsblatt Kipfenberg

Amts- u. Mitteilungsblatt des Marktes Kipfenberg 19

Altmühl-Jura e.V

Neuer Qigong-Weg in DietfurtDie Beschäftigung mit fernöstlicher Lebensphilosophie und Medizin hat in Dietfurt schon lange Tradition. Jetzt wurde der neue Qigong-Weg offiziell eingeweiht, auf dem Besu-cher an elf Stationen die traditionelle chinesische Bewe-gungs- und Meditationsform kennenlernen können. Die Stadt Dietfurt erhielt für das Projekt Fördergelder in Höhe von 6.000 Euro aus dem Programm Leader in ELER.

Bei der offiziellen Einweihung des Qigong-Wegs am 23. März gingen die zahlreichen Besucher gemeinsam mit Initiatorin und Qigong-Lehrerin Marlene Gmelch-Werner den ca. 3 Ki-lometer langen Wanderweg und probierten die auf den Ta-feln beschriebenen Bewegungen aus.

Infos zum Weg und eine Wegbeschreibung finden Sie auf www.altmuehl-jura.de

Auf Jakobus` SpurenPilgerbegleiterqualifizierung erfolgreich abgeschlossen

Von 02. bis 04. März haben 15 TeilnehmerInnen aus ganz Bayern und Österreich eine Pilgerbegleiterfortbildung erfolg-reich abgeschlossen. Besonders erfreulich ist, dass 3 von ih-nen aus der Altmühl-Jura Region kommen. Susanne Fischer aus Schamhaupten, Dorothea Klein aus Titting und Elisabeth Schmid aus Kipfenberg gehören nun zu den Experten der Jakobswege unserer Region.

Vorausgegangen sind 2 Wochenendmodule und eine Pro-jektarbeit (Entwicklung eines eigenen Pilgerangebotes). Die Teilnehmerinnen haben sich mit Natur- und Kulturlandschaf-ten an Jakobswegen, Aufgaben und Erwartungen eines Pil-gerbegleiters, Erste Hilfe am Jakobsweg uvm. vertraut ge-macht. Diese Qualifizierungsmaßnahme ist eingegliedert in ein transnationales Projekt „Europäische Jakobswege“ und

richtet sich an Interessierte aus allen beteiligten Ländern (Schweiz, Österreich, Polen, Südtirol v.a.) und an die 35 ba-yerischen Lokalen Aktionsgruppen als Projektpartner. Die Pilgerbegleiterinnen werden ihre entwickelten Angebote künftig auf einer gemeinsamen Internetplattform (www.der-pilgerbegleiter.de) präsentieren.

Aufgrund der großen Nachfrage wird Jakobuswege e.V. eine weitere Pilgerbegleiterqualifizierung anbieten. Das erste Mo-dul beginnt bereits Ende März in Augsburg. Weitere Informa-tionen können Sie beim Verein Jakobuswege e.V. erhalten.

jura2000 Gewerbe- und Regionalschau 2012in Denkendorf: Innovation - Tradition - in unserer Region

Über 100 Aussteller im Innen- und Außenbereich, ein eigenes "KUNST und KULTUR Zelt", die Stände von Kunsthandwerkern sowie das interessante Rah-menprogramm lockten im April tausende Besucher zur 10. „jura2000“ Gewerbe- und Re-gionalschau nach Denkendorf.

Die „jura2000“ ist seit Jahren eine feste Institution in der Region. Zum ersten Mal in Denkendorf präsentierten Aus-steller aus der gesamten Region und darüber hinaus am Sportgelände an der Hauptstraße ihre vielfältigen Produkte und Dienstleistungen. Im Außenbereich gab es Maschinen-vorführungen und Autopräsentationen, Dekoideen für den Garten und Kunsthandwerker, Kleintiere, Fahrgeschäfte und ein großes Reitkamel. Im Innenbereich drängten sich die Be-sucher an den informativen Ständen der Gewerbetreibenden aus den unterschiedlichsten Bereichen. Auch Vereine nutzten die Möglichkeit auf sich aufmerksam zu machen, wie z. B. die Akteure des Freilichtspiels „Meier Helmbrecht“, das im Juli und August in Arnsberg aufgeführt wird. Auf der Bühne im Bewirtungszelt sorgten Showeinlagen für kurzweilige Un-terhaltung. Absolute Höhepunkte waren eine Trachtenmo-denschau und der Auftritt des Denkendorfer Faschingskomi-tees. Im Rahmen der „jura2000“ wurde auch ein neuer Reiseführer „Auf Streifzug durch…“ präsentiert, der einer-seits die Besonderheiten der Altmühl-Jura Region, anderer-seits die Sehenswürdigkeiten aus dem Rochlitzer Muldental in Sachsen vorstellt. Dafür konnten die Vorsitzenden von Altmühl-Jura Vertreter aus der Partner-LAG „Land des Roten Porphyr“ begrüßen. In einem eigenen KUNST und KULTUR Zelt stellten Künstler und Sammler ihre Werke aus, unter an-

Page 20: Juni 2012 - Mitteilungsblatt Kipfenberg

Amts- u. Mitteilungsblatt des Marktes Kipfenberg20

derem Bilder, Skulpturen und Fotografien. Es wurden auch die ausgewählten Kunstwerke des Wettbewerbs KUNSTam-BANDamLIMES gezeigt. Der Besuch der „jura2000“ in Den-kendorf war also ein rundum gelungener Ausflug für die ganze Familie.

Schon jetzt vormerken: Die 11. jura2000 Gewerbe- und Regionalschau wird vom 03. bis 05. Mai 2013 in Beilngries stattfinden.

Nachrichten der Vereine und Verbände

Unsere Limeskönigin Corinna Batz zu Besuch in SüdtirolDie Apfelkönigin Hannah Tauber hat unsere Limeskönigin Corinna Batz vom 29.04. -01.05. nach Natz-Schabs in Südti-rol zum "Königlichen Apfelblütenfestival 2012" eingeladen. Sie folgte gerne der Einladung und nahm ihr römisches Ge-folge gleich mit.

Am Montagnachmittag fand eine Wanderung für die Köni-ginnen mit Begleitung statt, bei der sie das Apfelhochpla-teau in voller Pracht bewundern konnten. Anschließend war der offizielle Empfang in Natz-Schabs mit dem Bürgermei-ster und dem Präsidenten des Tourismusvereines und Vor-stellung der angereisten Königinnen. Am Abend rundete eine Showband mit Tanz und Musik den Tag ab.

Am Di., dem 01.05., gaben auf der „Königlichen Meile“ die Hoheiten Auskunft über Ihr Herkunftsgebiet, verteilten ne-ben Autogrammen Infomaterial und standen für Erinne-rungsfotos zur Verfügung. Der Umzug am Nachmittag stand unter dem Motto "Blüten und Trachten". Über 50 Köni-ginnen zogen begleitet von Volkstanzgruppen, Trachten-gruppen verschiedener Südtiroler Talschaften, Schuhplattler, Musikkapellen und Festwagen zum Thema durch das Dorf.

VfB Kipfenberg e.V.Audi Schanzer Fußballschule

Einer für Alle - Alle für Einen

Zum ersten Mal gastiert vom 4. bis 8. Juni die "Audi Schanzer Fußballschule" beim VfB Kipfenberg. In der Audi Schanzer Fußballschule sind alle Kinder der Jahr-gänge 1999 bis 2006 (Mindestalter bei Campbeginn sechs Jahre) sowie die Jahrgänge 2007-2008 beim Minikickercamp herzlich willkomen! Mädchen und Jungen - ganz gleich, ob Anfänger, Vereinsspieler oder Top-Talent. Wir fördern die Kinder durch professionelles, altersgerechtes Training und ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm. Unser Ferien-Fußballcamp findet auf den Sportanlagen des VfB Kipfen-berg statt. Aus Verantwortung für unsere Kinder und Blick auf die Zukunft unseres Fußballnachwuchses. Nach jeder Menge Spaß wird in den Fußballcamps Einiges geboten!

- Hochwertige Adidas-Ausrüstung, bestehend aus Stutzen, Hose, Trikot und Trainingsoberteil mit eigenem Namensaufdruck- Professionelles, altersgerechtes Training- Gemeinsames Mittagessen- Natürlich auch Getränke während des Tages- Und: Jedes Kind erhält einen Pokal sowie eine Trinkflasche- Viele weitere Überraschungen rund um Fußball

Alles in der Teilnehmergebühr von 169,- Euro enthalten!

Anmeldung unter www.audi-schanzer-fussballschule.de

Fußballturnier der E1 und F2 Jugend

Die Jugendfußballabteilung veranstaltet am Sonntag, dem 01.07.2012, ein Fußballturnier für die E1 und F2 Jugend.

Jeder der gerne zuschauen möchte ist herzlich willkommen.F2 Junioren: Beginn: 10:00 Uhr - Ende ca. 12:00 Uhr An-schließend SiegerehrungE1 Jugend: Beginn: 13:00 Uhr - Ende ca. 15:00 Uhr Anschlie-ßend Siegerehrung

Dazwischen wird es ein Einlagespiel der G-Jugend geben.

„D´Woiweiba!“offener Strick- und Häckeltreff

Jeden 1. Freitag im Monat ab viere am Nachmidag im "Besenkammer´l" zum nodl´n und ratsch´n mir dadn uns g´frein, wennst kummst.

Marille, Uschi und Manuela´s

Tagesausflug in den Freizeitpark „Schloss Thurn“Der „Hort an der Schule Kipfenberg“ bietet im Rahmen des Ferienprogramms eine Tagesfahrt in den Freizeitpark „Schloss Thurn“ an. Termin ist der 02. August 2012 (Som-merferien).

Kosten für Kinder 20.-E / Kosten für Erwachsene 25.-E für (Fahrt/Eintritt)! Kinder unter 10 Jahren können nur mit einer erwachsenen Begleitperson mitfahren.

Anmeldungen ab sofort bis 29.06.2012 bei der Gemeinde Kipfenberg unter 08465/9410-11 (Frau Färber) oder im Hort unter 08465/1729883! Die Teilnahme muss bei der Anmel-dung bezahlt werden!

Page 21: Juni 2012 - Mitteilungsblatt Kipfenberg

Amts- u. Mitteilungsblatt des Marktes Kipfenberg 21

Einladung zum 35-jährigen Wiedergründungsfest der Tischtennisabteilungam 16. Juni 2012

Jugend-Markt-Meisterschaft für Hobby-Tischtennis-Spieler in der Schule am Limes

Programm:

8.30 Uhr Einlass - 9.00 Uhr Beginn

12.00 Uhr Urkunden und Pokalverleihung, anschließend kleine kostenlose Brotzeit. Ab 12.00 Uhr Einlass für Seni-oren, um 12.30 Uhr Auslosung. Beginn: 13 Uhr mit den 4er Mannschaften 1. FC Beilngries, ESV Ingolstadt, TTF Ilmmün-ster und der VFB Kipfenberg. Nach dem Turnierende ca. 17.30 Uhr treffen wir uns zu einem gemütlichen Zusam-mensein mit kleinen köstlichen Schmankerln.

Alle Jugend Hobby Spieler können ab sofort am Dienstag von 19.00-20.00 Uhr in der „alten“ Turnhalle „Schule am Limes“ trainieren.

Die Anmeldungen können beim Trainer Peter Neumeier, oder Tel. 08465/417 bei Dieter Wittenborn vorgenommen werden. Die letzten Anmeldungen können am 16. Juni 2012 in der Turnhalle abgegeben werden.

Turnschuhe und TT.-Schläger mitbringen.

Pädagogische Fachkraft gesuchtFür das neue Schuljahr 2012/13 sucht der „Hort an der Schule Kipfenberg“ ab 01. September 2012

eine(n) Kinderpfleger(in) oder eine(n) Erzieher(in)in Teilzeit 25 Wochenstunden.

Nähere Auskünfte erteilt der Hort unter der Rufnummer 08465/1729883.

Ausflug der Senioren nach Riedenburg (Agathasee)Am Donnerstag, dem 21.06.2012, unternehmen die Seni-oren der katholischen Pfarrgemeinde einen Ausflug zum Agathasee. In Riedenburg in der Fasslwirtschaft wird Kaffee getrunken. Es kann auch das Kristallmuseum besichtigt wer-den. Danach Weiterfahrt zum Agathasee. Dort kann ein Spaziergang gemacht werden. Bei der Heimfahrt wird im Seerestaurant Kratzmühle Brotzeit gemacht.

Abfahrt: 13:30 Uhr am Busparkplatz

Radltour nach Pfraundorf mit SteinbruchbesichtigungDie Frauen-Union lädt zur Radltour nach Pfraundorf mit an-schließender Steinbruchbesichtung der Fa.Geiger ein.

Abfahrt ist um 14 Uhr vom Busparkplatz Frankenring in Kip-fenberg, bei schlechtem Wetter fahren wir mit dem Auto. Wer nicht mit dem Fahrrad fahren möchte, kann sich den-noch gern der Führung anschließen, welche um 15 Uhr vor dem Firmenportal der Fa. Geiger beginnt. Der 1. Geschäfts-leiter Hr. Hohenwarter leitet die Firmenpräsentation. Der Ein-tritt ist frei, für Häppchen und Getränke sowie Kaffee ist gesorgt.

Die Einladung richtet sich an alle Interessierte, nicht nur an FU-Mitglieder.

Veranstalter: Frauen-Union Kipfenberg, Info-Tel. 08465 / 3469

Frauen-Union hat begrenztes Kartenkontingent reserviert und lädt zum Meier Helmbrecht einDie Frauen-Union Kipfenberg lädt alle Mitglieder und Gäste der FU Neuburg zur Aufführung „Der Meier Helmbrecht“ ein.

Termin: 03. August 2012 - Treffpunkt 19.30 Uhr in Arns-berg vor der Freilichtbühne - Beginn: 20.00 Uhr

Eintrittskarte: 12,00 E

Da das Kartenkontingent sehr begrenzt ist und die Anmel-dungen schon seit einiger Zeit laufen, bitten wir um sofor-tige Anmeldung bei der FU-Schatzmeisterin, Anni Krieglmei-er unter Tel. 08465/1572. Im Anschluss daran ist noch ein gemütliches Zusammensein mit der FU-Neuburg in einem historischen Gebäude.

Information zum Thema PflegebedürftigkeitDie Caritas-Sozialstation Eichstätt bietet jeden ersten Mitt-woch im Monat regelmäßig von 16.00 bis 17.00 Uhr im kath. Pfarrheim Kipfenberg, Geißberg 3, kostenlose Pflege-beratung bei Pflegebedürftigkeit an.

FFW Kipfenberg - Übungstermine08.06.2012 Kindergarten

06.07.2012 Lange Schlauchstrecke

03.08.2012 Winter + Freis Photovoltaik

September Gefahrgut

05.10.2012 SGD Begehung Neuerungen

02.11.2012 Hochwasser / Sandsäcke

07.12.2012 Funk

Volkslieder zum MitsingenJeden 4. Dienstag im Monat um 16.00 Uhr, spielt die Orga-nistin, Frau Iris Sillner, auf der Orgel im SOLON Senioren-Dienste Volkslieder zum Mitsingen.

Wenn Sie Spaß am Singen haben, sind Sie eingeladen den Singkreis kennen zu lernen. Gäste sind jederzeit herzlich will-kommen.

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Amts- u. Mitteilungsblatt des Marktes Kipfenberg22

325 Jahre Wallfahrt nach Bettbrunn.Schelldorf (on)

Wie schon bereits vor 25 Jahren, so stifteten auch diesmal die Gläubigen eine neue Votivkerze, die im 170 Personen umfassenden Pilgerzug von jeweils vier Vertretern aus 11 Vereinen und Gruppen abwechselnd bei der Jubiläumswall-fahrt mitgetragen wurde. Der örtliche Gartenbauverein hat-te für den Blumenschmuck an Kerze und Tragegestell ge-sorgt und Pfarrer Christoph Witczak verteilte mit Steffi Regler an alle Wallfahrer Gebetsandenken. Rund 80 Per-sonen fuhren mit dem Auto zur Wallfahrtskirche, wo ein fei-erlicher Gottesdienst stattfand und die neue Kerze gesegnet wurde. Der Chor "Harmonie" unter der Leitung von Anni Albrecht sorgte für die musikalische Gestaltung der Messfei-er. Seit 325 Jahren pilgern Christen schon von Schelldorf nach Bettbrunn. Die erste Votivkerze stammt aus dem Jahr 1787, eine zweite aus dem Jahr 1900 und die dritte wurde dann zum 300. Jubiläum vor 25 Jahren gestiftet und nun die vierte, die ebenfalls in den Besitz der Kirchenstiftung Bett-brunn über geht.

Der Einzug der Gläubigen in den Wallfahrtsort Bettbrunn wurde durch das Mitwirken der Fahnenabordnungen aller Ortsvereine und der Kommunionkinder die ab dem Forst-haus mitgingen festlich gestaltet und am Ortsrand von Bett-brunn warteten dann auch noch zwei Bettbrunner Fahnena-bordnungen auf die Pilger. Bettbrunns Pfarrer Johann Kauschinger begrüßte in seiner gewohnt launigen Art die Schelldorfer und Pfarrer Christoph Witczak zelebrierte den Festgottesdienst. "Pilgern ist wieder In" unter dieses Motto stellte Witczak seine Ansprache und freute sich, angesichts der mageren Zahlen in den vergangenen Jahren, über die starke Teilnahme. "Es ist letztendlich ganz unerheblich, was der Grund war", so der Pfarrer, "wichtig ist doch, das wir vor allem das Gedenken an unsere Vorfahren bewahren".

Pfarrgemeinderatsvorsitzende Monika Heiß dankte am Ende des Gottesdienstes allen, die zum Gelingen dieser Jubiläums-wallfahrt beigetragen haben und übereichte zusammen mit dem Pfarrer ein kleines Geschenk an Michael Straus, der seit nunmehr 15 Jahren ununterbrochen mit dem Kreuz dem Pil-gerzug vorausgeht. Dank ging auch an Resi Bauer für die Anfertigung der Kerze und an Josef Forster mit Sohn die das Tragegestell konstruiert und gebaut hatten, wie auch an "Gastgeber" Pfarrer Kauschinger der eine Kerze geschenkt bekam. Edi und Angelika Obermeier von der BRK Bereit-schaft Schelldorf kümmerten sich medizinisch um die Pilger und so nahmen, mit oder ohne Blasen an den Füßen, 29 Wallfahrer wieder den Rückweg in Angriff der feierlich in der neuen Pfarrkirche in Schelldorf endete.

Nichtamtlicher Teil - sonstige Veröffentlichungen

FamiliennachrichtenSehr herzlich gratuliert der Markt Kipfenberg den Eltern nachstehender Neugeborener

Melissa Zeigler, Schelldorf

Arian Bajraktari, Kipfenberg

Max Stini, Biberg

Sebastian Matteo Argauer, Kipfenberg

Valentin Louis Schindler, Schelldorf

Lisa Mathilda Hofmann, Attenzell

Sarah Engl, Böhming

Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag92. Max Heinz, Kipfenberg

93. Maria Gilch, Kipfenberg

85. Josefa Meyer, Pfahldorf

80. Wilhelmine Meyer, Kipfenberg

85. Bernhard Pfäffl, Schelldorf

90. Berta Gensberger, Kipfenberg

80. Günter Schwartz, Kipfenberg

94. Alois Wenk, Kipfenberg

80. Franz Fuchs, Grösdorf

Sehr herzlich gratuliert der Markt Kipfen-berg nachstehenden HochzeitspaarenMorscheck / Neumeyer – Kipfenberg

Simson / Spiegel – Pfahldorf

Schneider / Schneider – Pollenfeld / Pfahldorf

Sehr herzlich gratuliert der Markt Kipfen-berg nachstehenden Hochzeitspaaren

Zum seltenen Jubiläum der

Goldenen Hochzeitherzlichen Glückwunsch an das Jubelpaar

Wilhelmine und Simpert Semmler

Zum seltenen Jubiläum der

Goldenen Hochzeitherzlichen Glückwunsch an das Jubelpaar

Heidrun und Thomas Gutt

Den Hinterbliebenen nachfolgend Genannter spricht der Markt Kipfenberg sein tiefempfundenes Mitgefühl aus

Kandidus Leibl, Dunsdorf

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Amts- u. Mitteilungsblatt des Marktes Kipfenberg 23

Tourist-InformationÖffnungszeiten von Mai – September 2012

Montag – Freitag 9 – 12 UhrMontag und Freitag 16 – 18 UhrSamstags, Sonntags u. Feiertage geschlossen

Veranstaltungshinweise der Tourist-Information

Die Tourismus-Saison 2012 hat begonnen und es werden wieder regelmäßig Veranstaltungen für Touristen und Einhei-mische von der Tourist-Information Kipfenberg angeboten.Genaue Veranstaltungsdetails erhalten Sie in unserem Büro, Tel. (08465) 941040.

Montags: Wo Goaßhenker und Fasenickl zu Hause sind (Ortsführung) mit anschließendem Besuch des Fastnachts-museums (Start: 28.05.)

Dienstags: Kräuterführung rund um Kipfenberg oder im Schambachtal (im Wechsel) (Start: 05.06.)

Kirchenführung in der Wallfahrtskirche Heilig Kreuz, Scham-bach (14-tägig) (Start: 29.05.)

Mittwochs: Auf dem Weg zu Elfen und Feen – Spirituelle Wanderung (Start: 06.06.)

Jeden 1. Donnerstag im Monat: 4 mal Georg in St. Georg – Kirchenführung in der Georgskirche, Kipfenberg (Mai-Sep-tember, Start: 03.05.)

Freitags: Erlebnistag in Regensburg (18.05.)

Termin- und Veranstaltungskalender für Juni 2012 (Angaben ohne Gewähr!)Mitteilungen in der Tagespresse beachten!

Freitag, 1. Juni

08:35 Uhr Erlebnistag in Regensburg (Busfahrt), Stadt-führung mit Besichtigung der Steinernen Brücke, Zeit zur freien Verfügung, Schifffahrt auf der Donau, Besichtigung der Walhalla. Anmeldung in der Tourist-Info bis Do., 16 Uhr. Erw. und Jugendl. ab 16 Jahren, 29,90 E; Veranstalter: Tou-rist-Information. Infotelefon: 08465/941040

10:30 – 12:30 Uhr Pfingstferienprogramm in der Krea-tivwerkstatt. Meine Welt - erschaffe eine eigene Figur. Ort: Römer und Bajuwaren Museum, Burg Kipfenberg, Galerie. Eintrittspreise/Gebühr: Ermäßigt: 9,50 E; mindestens 10 TN. Anmeldung ist erforderlich. Veranstalter: Römer und Baju-waren Museum. Infotelefon: 08465/905707

Montag, 4. Juni

19 - 20:15 Uhr Wo Goaßhenker und Fasenickl zu Hause sind. Ortsführung mit Besuch des Fasenicklmuseums – Treff-punkt: vor dem Rathaus, 3 E (mit GK 1,50 E); Veranstalter: Tourist-Information Kipfenberg. Infotelefon: 08465/941040

Montag. 4. – Freitag, 8. Juni

"Schanzer Fußballschule" beim VfB Kipfenberg. Ort: Sportplatz Kipfenberg; Veranstalter: VfB Kipfenberg e.V. In-fotelefon: 0171/7637520

Dienstag, 5. Juni

09:30 – 11:30 Uhr Kräuterführung in Kipfenberg. Tau-chen Sie ein in die Vielfalt unserer Natur und staunen Sie, was sich vor der Haustür Wertvolles finden lässt und was sich daraus so alles zaubern lässt! Mindestteilnehmer: 3 Pers., Anmeldung in der Tourist-Info! 2,50 E (mit GK kostenlos), Treffpunkt vor dem Rathaus! Veranstalter: Tourist-Informati-on Kipfenberg. Infotelefon: 08465/941040

Mittwoch, 6. Juni

09:30 – ca. 11:30 Uhr Auf dem Weg zu Elfen und Feen – Spirituelle Wanderung. Eine Flüsterreise hin zu heil-samen Orten in der Natur und in uns. Dabei erfahren wir durch Anna Templer Liebenswertes über die „anderswelt“. Eine spirituelle Wanderung in unsere herrliche Umgebung, die uns ruft und endlos zu bieten hat. Anmeldung in der Tourist-Info! 2,50 E (mit GK kostenlos) Treffpunkt vor dem Rathaus! Veranstalter: Tourist-Information; Infotelefon: 08465/941040

Donnerstag, 7. Juni

09:00 Uhr Fronleichnam. Ort: Pfarrkirche (neu) Schelldorf. Veranstalter: Pfarrgemeinde Schelldorf. Infotelefon: 08406/260

10:00 Uhr Oldtimertreffen im Gasthaus Mogl. Ort: Gast-haus "Zum Moglwirt“. Veranstalter: Gasthaus "Zum Mogl-wirt". Infotelefon: 08465/482

13:00 Uhr 2. SOLAR-Cup des FC Arnsberg. Ort: Sportplatz Arnsberg, Altmühlring 11. Veranstalter: FC Arnsberg. Infote-lefon: 08452/172441

15:00 Uhr Dorffest mit Königsproklamation der Martin-Schützen. Veranstalter: Schützenverein "Martin-Schützen Grösdorf". Infotelefon: 08465/172737

Freitag, 8. Juni

08:35 Uhr Erlebnistag in Regensburg (Busfahrt) Stadtfüh-rung mit Besichtigung der Steinernen Brücke, Zeit zur freien Verfügung, Schifffahrt auf der Donau, Besichtigung der Wal-halla. Anmeldung in der Tourist-Info bis Do., 16 Uhr. Erw. und Jugendl. ab 16 Jahren, 29,90 E; Veranstalter: Tourist-Information. Infotelefon: 08465/941040

Samstag, 9. Juni

19 Uhr Johannisfeuer in Attenzell. Ort: Festwiese, Veran-stalter: FF Attenzell/Schambach. Infotelefon: 08465/905076

Sonntag, 10. Juni

10:00 Uhr Fahrradralley am Schützenhaus in Schelldorf. Ort: Schützenhaus Schelldorf. Veranstalter: Schützenverein "Waldmeister" Schelldorf. Infotelefon: 08406/91094

Montag, 11. Juni

19:00 – 20:15 Uhr Wo Goaßhenker und Fasenickl zu Hause sind - Ortsführung mit Besuch des Fasenicklmuse-ums. Treffpunkt: vor dem Rathaus, 3 E (mit GK 1,50 E); Veranstalter: Tourist-Information Kipfenberg. Infotelefon: 08465/941040

Page 24: Juni 2012 - Mitteilungsblatt Kipfenberg

Amts- u. Mitteilungsblatt des Marktes Kipfenberg24

Dienstag, 12. Juni

9:30 – 11:30 Uhr Kräuterführung in Schambach. Tauchen Sie ein in die Vielfalt unserer Natur und staunen Sie, was sich vor der Haustür Wertvolles finden lässt und was sich daraus so alles zaubern lässt! Mindestteilnehmer: 3 Pers., Anmel-dung in der Tourist-Info! 2,50 E (mit GK kostenlos) Treff-punkt vor dem Gasthaus „Zur Linde“ in Schambach! Veran-stalter: Tourist-Information Kipfenberg. Info: 08465/941040

18:00 – 18:45 Uhr Führung in der Wallfahrtskirche „Hei-lig Kreuz" in Schambach - Treffpunkt vor der Kirche, ko-stenlos, Spenden sind willkommen! Veranstalter: Fremden-verkehrsverein Schambach. Infotelefon: 08465/604

Mittwoch, 13. Juni

09:30 bis ca. 11.30 Uhr Auf dem Weg zu Elfen und Feen - Spirituelle Wanderung. Eine Flüsterreise hin zu heilsamen Orten in der Natur und in uns. Dabei erfahren wir durch Anna Templer Liebenswertes über die „anderswelt“. Eine spirituelle Wanderung in unsere herrliche Umgebung, die uns ruft und endlos zu bieten hat. Anmeldung in der Tourist-Info! 2,50 E (mit GK kostenlos) Treffpunkt vor dem Rathaus! Veranstalter: Tourist-Information. Infotelefon: 08465/941040

Donnerstag, 14. Juni

10:00 – 11:00 Uhr 4 mal Georg in St. Georg, Führung in der Georgskirche; Treffpunkt: Kipfenberg, vor der Georgskir-che; Spenden für die Georgskirche werden gerne entgegen-genommen! Veranstalter: Tourist-Information Kipfenberg. Infotelefon: 08465/9410-40

Freitag, 15. Juni

08:35 Uhr Erlebnistag in Regensburg (Busfahrt) Stadtfüh-rung mit Besichtigung der Steinernen Brücke, Zeit zur freien Verfügung, Schifffahrt auf der Donau, Besichtigung der Wal-halla. Anmeldung in der Tourist-Info bis Do., 16 Uhr. Erw. und Jugendl. ab 16 Jahren, 29,90 E; Veranstalter: Tourist-Information. Infotelefon: 08465/941040

14:00 Uhr Radltour nach Pfraundorf. Treffpunkt: Kipfen-berg, Busparkplatz am Frankenring. Veranstalter: FU Kipfen-berg. Infotelefon: 08465/3469

Plattenparty Irlahüll mit dj t-kane. Treffpunkt: Festwiese Irlahüll. Veranstalter: AC Irlahüll/Buch/Oberemmendorf. In-fotelefon: 0175/1542438

Freitag, 15. – Samstag, 16. Juni

Vereinsfest der DITIB-Türkisch-Islamischen Gemeinden zum 15-jährigen Bestehen. Ort: Vereinsraum DITIP-Türkisch-Islamische Gemeinde, Kipfenberg. Veranstalter: DITIB-Tür-kisch-Islamische Gemeinde zu Kipfenberg e.V. Infotelefon: 0157/87401660

Samstag, 16. Juni

19:00 Uhr Dorffest in Dunsdorf. Ort: Gemeinschaftshaus Dunsdorf, Veranstalter: Dorfgemeinschaft Dunsdorf, Infote-lefon: 08466/778

Samstag, 16. – Sonntag, 17. Juni

11:00 – 17:00 Uhr Museumsfest Römer und Bajuwaren Museum mit Markt und Lager. Ort: Römer und Bajuwaren Museum, Burg Kipfenberg / Außenanlage. Eintrittspreise/Gebühr: 6.00 E, Familien: 12.00 E, Singlefamilien 7,00 E, Kinder ohne Begleitung 6,00 E. Veranstalter: Römer und Ba-juwaren Museum. Infotelefon: 08465/905707

Sonntag, 17. Juni

09:00 Uhr Gottesdienst zum Albanfest in Dunsdorf. Ort: Kirche Dunsdorf, Veranstalter: Pfarrgemeinde Schelldorf. In-fotelefon: 08406/260

Montag, 18. Juni

19 – 20:15 Uhr Wo Goaßhenker und Fasenickl zu Hause sind. Ortsführung mit Besuch des Fasenicklmuseums. Treff-punkt vor dem Rathaus, 3 E (mit GK 1,50 E); Veranstalter: Tourist-Information Kipfenberg. Infotelefon: 08465/941040

Dienstag, 19. Juni

09:30 – 11:30 Uhr Kräuterführung in Kipfenberg. Tau-chen Sie ein in die Vielfalt unserer Natur und staunen Sie, was sich vor der Haustür Wertvolles finden lässt und was sich daraus so alles zaubern lässt! Mindestteilnehmer: 3 Pers., Anmeldung in der Tourist-Info! 2,50 E (mit GK kostenlos), Treffpunkt vor dem Rathaus! Veranstalter: Tourist-Informati-on Kipfenberg. Infotelefon: 08465/941040

Mittwoch, 20. Juni

09:30 Uhr bis ca. 11.30 Uhr Auf dem Weg zu Elfen und Feen - Spirituelle Wanderung. Eine Flüsterreise hin zu heilsamen Orten in der Natur und in uns. Dabei erfahren wir durch Anna Templer Liebenswertes über die „anderswelt“. Eine spirituelle Wanderung in unsere herrliche Umgebung, die uns ruft und endlos zu bieten hat. Anmeldung in der Tourist-Info! 2,50 E (mit GK kostenlos) Treffpunkt vor dem Rathaus! Veranstalter: Tourist-Information. Infotelefon: 08465/941040

Freitag, 22. Juni

Johannisfeuer in Arnsberg. Ort: Arnsberg, Veranstalter: JKD Arnsberg e.V. Infotelefon: 08645/834

08:35 Uhr Erlebnistag in Regensburg (Busfahrt) Stadtfüh-rung mit Besichtigung der Steinernen Brücke, Zeit zur freien Verfügung, Schifffahrt auf der Donau, Besichtigung der Wal-halla. Anmeldung in der Tourist-Info bis Do., 16 Uhr. Erw. und Jugendl. ab 16 Jahren, 29,90 E; Veranstalter: Tourist-Information. Infotelefon: 08465/941040

19:00 Uhr Johannisfeuer in Schelldorf. Ort: Schützenhaus Schelldorf, Veranstalter: Schützenverein "Waldmeister" Schelldorf. Infotelefon: 08406/91094

Samstag, 23. Juni

125-Jahr-Feier BRK Kipfenberg - 5 Jahre HVO Denken-dorf. 17:45 Uhr Treffpunkt Pfarrheim – Ökumenischer Got-tesdienst mit Weihe der Fahne und Totenband. 18:00 Uhr Segnung von 2 Einsatzfahrzeugen, ab 19:30 Uhr Festabend. Ort: Bürger- und Kulturzentrum Krone Kipfenberg, Veran-stalter: BRK-Bereitschaft Kipfenberg. Infotelefon: 08465/561

19:00 Uhr Johannisfeuer in Krut. Treffpunkt: Krut, Orts-ausgang Richtung Kipfenberg. Veranstalter: Schnupferclub Krut. Infotelefon: 08466/8242

Taxi - Olaf KellnerSebastistr. 13, 85110 Kipfenberg-BuchTelefon (08465) 3251 Handy (0179) 6999559 e-mail www.taxi-kellner.de

Dialyse- und Strahlenfahrten Flughafentransfer

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Amts- u. Mitteilungsblatt des Marktes Kipfenberg 25

19:30 Uhr Johannisfeuer in Hirnstetten. Treffpunkt: Fuß-ballplatz Hirnstetten. Veranstalter: FF Hirnstetten. Infotele-fon: 08423/471

Sonntag, 24. Juni

08:00 Uhr Fahrt zur Landesgartenschau nach Bamberg. Veranstalter: VGL Schelldorf, Biberg, Dunsdorf, Krut. Infote-lefon: 08466/905108

14:00 – 17:00 Uhr Kreativwerkstatt zu Hentschels zau-berhafte Kinderwelten, Poesiealbum & Sütterlin. Ort: Rö-mer und Bajuwaren Museum, Burg Kipfenberg, Galerie. Ein-trittspreise/Gebühr: 5.00 E, Ermäßigt: 2.00 E, Schüler: 2.00 E, Familien: 11.00 E; Veranstalter: Römer und Bajuwaren Mu-seum. Infotelefon: 08465/905707

Montag, 25. Juni

19:00 – 20:15 Uhr Wo Goaßhenker und Fasenickl zu Hause sind – Ortsführung mit Besuch des Fasenicklmuse-ums. Treffpunkt vor dem Rathaus, 3 E (mit GK 1,50 E); Ver-anstalter: Tourist-Information Kipfenberg. Infotelefon: 08465/941040

Dienstag, 26. Juni

09:30 – 11:30 Uhr Kräuterführung in Schambach. Tau-chen Sie ein in die Vielfalt unserer Natur und staunen Sie, was sich vor der Haustür Wertvolles finden lässt und was sich daraus so alles zaubern lässt! Mindestteilnehmer: 3 Pers., Anmeldung in der Tourist-Info! 2,50 E (mit GK kostenlos) Treffpunkt vor dem Gasthaus „Zur Linde“ in Schambach! Veranstalter: Tourist-Information Kipfenberg. Infotelefon: 08465/941040

18:00 – 18:45 Uhr Führung in der Wallfahrtskirche "Hei-lig Kreuz" in Schambach - Treffpunkt vor der Kirche, kosten-los, Spenden sind willkommen! Veranstalter: Fremdenver-kehrsverein Schambach. Infotelefon: 08465/604

Mittwoch, 27. Juni

09:30 Uhr bis ca. 11.30 Uhr Auf dem Weg zu Elfen und Feen - Spirituelle Wanderung. Eine Flüsterreise hin zu heilsamen Orten in der Natur und in uns. Dabei erfahren wir durch Anna Templer Liebenswertes über die „anderswelt“. Eine spirituelle Wanderung in unsere herrliche Umgebung, die uns ruft und endlos zu bieten hat. Anmeldung in der Tourist-Info! 2,50 E (mit GK kostenlos), Treffpunkt vor dem Rathaus! Veranstalter: Tourist-Information. Infotelefon: 08465/941040

Freitag, 29. Juni

08:35 Uhr Erlebnistag in Regensburg (Busfahrt) Stadtfüh-rung mit Besichtigung der Steinernen Brücke, Zeit zur freien Verfügung, Schifffahrt auf der Donau, Besichtigung der Wal-halla. Anmeldung in der Tourist-Info bis Do., 16 Uhr. Erw. und Jugendl. ab 16 Jahren: 29,90 E; Veranstalter: Tourist-Information. Infotelefon: 08465/941040

Samstag, 30. Juni

ab 18:00 Uhr Fahrzeugeinweihung der FF Pfahldorf. Ort: Feuerwehrhaus Pfahldorf. Veranstalter: FF Pfahldorf. Infote-lefon: 08465/173569

19:00 Uhr Biergartenfest im Gasthaus Mogl in Attenzell.Veranstalter: Gasthaus "Zum Moglwirt". Infotelefon: 08465/482

Angebote der vhs KipfenbergBitte melden Sie sich rechtzeitig an. Unter www.kipfenberg.com/vhs können die Angebote jederzeit eingesehen und be-quem online gebucht werden. Telefonisch erreichen Sie uns nach den Pfingstferien wieder werktags von 10 bis 12 Uhr und 17 bis 19 Uhr unter (08465) 905783 und 1729872, ebenfalls steht Ihnen rund um die Uhr ein Anrufbeantworter unter (08465) 172220 zur Verfügung. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres zeitlichen Eingangs berücksichtigt.

Während der Pfingstferien vom 29.05. bis 09.06.2012 nur eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit!

Programmangebote im Juni:

Qi Gong - Innere Ruhe und Energie für den Alltag

Mehr Energie und Gelassenheit aus der Kraft der inneren Mitte. Den Körper mit sanften Bewegungen lockern und den Geist zur Ruhe bringen. Sich gleichzeitig entspannt fühlen und voller Energie sein. Qi Gong verbessert die Körperhal-tung und hilft, zahlreiche Beschwerden von Körper und See-le zu lindern. Bitte mitbringen: eine Matte oder eine Decke, dicke Socken bzw. Turnschuhe

Beginn: Mittwoch, 13.06.2012, 10.30 - 11.30 Uhr weitere Kurstage: 02.05., 09.05., 16.05., 23.05.

Kurstage: 5 - Veranstaltungsort: vhs-Raum, Bürger- und Kul-turzentrum Krone

Dozentin: Heidi Baumann - Teilnehmergebühr: 26,00 Euro

Teilnehmerzahl: 6 – 8

Hatha-Yoga

Yoga ist ein seit vielen Jahrhunderten bewährter Weg zu mehr Gesundheit, Ausgeglichenheit und Klarheit. Bitte mit-bringen: eine Übungsmatte, eine Decke, bequeme Kleidung und warme Socken

Beginn: Freitag, 15.06.2012, 18.30 - 19.30 Uhr

Kurstage: 5 - Veranstaltungsort: vhs-Raum, Bürger- und Kul-turzentrum Krone

Dozentin: Andrea Molnar - Teilnehmergebühr: 26,00 Euro

Teilnehmerzahl: 6 - 8

Kindergarten SchelldorfDie Gebete der Kindergartenkinder sind offenbar erhört worden und pünktlich zu den Aufführungen hörte der Re-gen auf. Mit dem Defiliermarsch zogen die Kindergarten-kinder in Trachtenkleidung zum gepflasterten Aufführungs-

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ort vor dem Feuerwehrhaus. Die Leiterin des Kindergartens Frau Rosi Rieder begrüßte den Träger Pfarrer Christoph Wit-czak, den Kirchenpfleger Franz Bauer und einige Gemein-deräte. Sie bedankte sich beim Elternbeirat und allen Hel-fern, die zum Gelingen des Frühlingsfestes beigetragen haben. Nach dem Willkommenslied mit Orffbegleitung, be-geisterten die Sonnenkinder mit einer Polka; die Regenbo-gengruppe tanzte und sang das Lied "Heute im Sonnen-glanz..." Die Schmetterlingsgruppe führte den Bändertanz vor und zeigte, wie mit blauen und weißen Bändern das ba-yerische Rautenmuster entsteht. Die einzelnen Flötengrup-pen unter der Leitung von Frau Anita Horvath spielten zwi-schen den Tänzen. Zum Abschluß der Kinderdarbietungen wurde der geschmückte und mit verschiedenen Symbolen vorgesehene Maibaum im Kindergarten aufgestellt. Zahl-reiche Aktionen wie Kinderschminken, Tombola losen, Baumscheiben sägen, Brezel schnappen, Laufmarienkäfer basteln und die Preisverteilung vom Luftballonwettfliegen sorgten für Kurzweil bei Kindern und Erwachsenen. Kaffe und Kuchen, Gegrilltes und Käse sorgten für das leibliche Wohl. Trotz der ungünstigen Wetterprognosen kann man das Maifest als recht gelungen bezeichnen, das allen Besu-chern sichtlich Spaß gemacht hat.

Maibaumfest in der Klinik KipfenbergZur Sternpolka und zum Bauernmadl wirbelte die Kinder-gruppe des Kipfenberger Trachtenvereins um den weiß-blau gestreiften Maibaum im Foyer der KLINIK KIPFENBERG. Diese schöne Tradition wurde heuer in der Klinik mit den Pati-enten, Angehörigen und Mitarbeitern zum sechsten Mal ge-feiert. Franziska Straus unterstütze die 14 Mädchen und Buben mit der Steirischen Harmonika.

Wissenswertes für ältere Mitbürger und deren Angehörige in der Marktgemeinde Kipfenberg

Seniorenbeauftragter für Kipfenberg

Bittner Erwin, Sudetenstr. 12, 85110 Kipfenberg, Tel. 08465/876

Veranstaltungen:

werden in der Regel im Mitteilungsblatt des Marktes Kip-fenberg monatlich bekannt gegeben. z.B.

Volkslieder zum Mitsingen. Jeden 4. Dienstag im Monat um 16.00 Uhr, spielt Frau Iris Sillner , auf der Orgel im SOLON Seniorendienste. Katholische Pfarrgemeinde: Senioren- Kaf-feekränzchen mit Einlagen im Pfarrsaal. Ausflugsfahrten mit dem Bus. Termine werden im Pfarrbrief bekannt gegeben.

Treffen / Kurse etc. Senioren und Kinder: Schulklassen und Kindergartenkinder besuchen regelmäßig die Bewohner des Hauses SOLON und verbringen ihre Zeit mit Erzählungen und Spiele. Auch Kochkurse werden hier angeboten. Der Liederkranz erfreut auch des öfteren mit einem Ständchen oder Volksliedersingen die Bewohner. Die Trachtenvereine Kipfenberg und Gungolding bringen mit Volkstänzen, Lie-dern und Musikstücken auch Abwechslung in ihren Alltag.

Sportangebote:

VfB Kipfenberg, Turnen, Ballspiele und Gymnastik in den Turnhallen der Schule am Limes. Fitness Positiv Kipfenberg Bahnhofstraße 3: Sport, Beweglichkeit und Wohlbefinden.

Ehrenamtliches Engagement:Katholische Kirchengemeinde- Seniorenbetreuung. Evange-lisch Luth. Kirchengemeinde- Seniorenkreis. Seniorendienste SOLON- Begleitung und Ausfahrt der Bewohner mit Gehhil-fen oder Rollstuhl.

Helferkreis oder NachbarschaftshilfeErgibt sich immer im Einzelfall und nach den Umständen.

Fahrdienste: Beschränkt sich auf die Angehörigen. Oder Taxi: Olaf Kellner, Kipfenberg-Buch. Tel 08465/ 3251

Besuchsdienst: Wäre ein ehrenamtliches Engagement.

Mahlzeitendienst

Metzgerei Neumeyer: Mittagessen nach Wochenkarte zum Selbstabholen im Laden. SOLON Häusliche Pflege: bietet nach Vereinbahrung, Essen auf Rädern an.

Hausbesuche - Ärzte

Betz Justin Dr. med und Kastl Reinhard Allgemeinärzte, Ge-meinschaftspraxis Försterstraße 30, Tel.08465/ 1008. MVZ Kipfenberg Reiner Winfried Dipl. Med. Kindingerstraße 22 Tel. 08465/ 3166

Ambulante Pflegeanbieter

SOLON Senioren – Dienste für die häusliche Pflege. Frau Gabi Kriegelmeier Tel. 08465/ 1720-0. Caritas- Sozialstation Eichstätt e.v. Außenstelle Katholisches Pfarrheim Kipfenberg Geißberg 3

Beratung zur Pflege

Pflegeberatung für Privat Versicherte Tel. 0800 101 8800. Caritas Sozialstation, Zweigstelle Kipfenberg Tel.08465/ 905382 Jeden 1. Mittwoch im Monat. 16.00-17.00 Uhr. SO-LON Senioren-Dienste Tel. 08465/1720-0. Zur Beratung kön-nen sie sich auch jederzeit an ihre Krankenkasse wenden.

Gerontopsychiatrischer Dienst

Ambulante Kontakt- und Anlaufstelle für ältere Menschen mit psychischer Erkrankung und Auffälligkeiten sowie deren Angehörigen. Caritas Kreisstelle Eichstätt. Kontakt unter Tel. 08421/ 976634

Tagespflegeeinrichtung: Im Hause SOLON Senioren-Dienste

Alten- und Pflegeheim

SOLON Senioren- Dienste Haus Kipfenberg Eichstätter Str. 20

Zielgruppenorientierte Angebote

Kurs für Pflegende Angehörige. Caritas-Sozialdienste Eichstätt. Tel. 08421/ 97 66-0

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Amts- u. Mitteilungsblatt des Marktes Kipfenberg 27

Römer und Bajuwaren Museum Burg Kipfenberg und Infopoint LimesProgramm ab Juni 2012

Burg, 85110 KipfenbergTelefon 08465 905 707, Fax 08465 905 [email protected]

Öffnungszeiten: täglich von 10 – 18 Uhr. Für Gruppen wie stets nach Vereinbarung. Kreativwerkstatt in der Sonderaus-stellung, täglich von 11-17 Uhr

Termine zum Vormerken:

16. und 17. Juni 2012 Museumsfest

Sommerferienprogramm vom 1.8.-31.8.12!

Sonntag, 03. Juni 2012

UNESCO-Welterbetag Limes

Alle Informationen zum Limes im Infopoint und Museum und römischer Tavernenbetrieb im Museumsgarten, Eintritt regulär oder mit römischen Würfel am Würfelturm gezockt!

Kreativwerkstatt im Römer und Bajuwaren Museum

„Kleine Künstler entdecken die Welt“ – Meerbilder aus Sty-ropor. Sonntag, 10.6.12, 11.00 – 14.00 Uhr, Alter: 6-15 Jah-re. Ort: Römer u. Bajuwaren Museum Burg Kipfenberg. Ko-sten: 9,50 Euro.

Kartoffeldruck mal ganz anders. Während bei den Hent-schelkindern die einzelnen Figuren per Hand angemalt wur-den. werden wir in unserem heutigen Kurs auf Papier mit unserem Styropor-Stempel ein Bild aus Meereswellen erar-beiten. Bitte Getränke und Brotzeit mitgeben, sowie strapa-zierfähige Bastelkleidung!

Samstag/Sonntag, 16./17. Juni 2012

Museumsfest 2012 Römer und Bajuwaren Markt

Seien Sie herzlich willkommen zu einer Zeitreise zu den Rö-mern und Bajuwaren! Erleben Sie mit Ihrer Familie, wie die Menschen damals gelebt und gearbeitet haben. An beiden Tagen wird Ihnen ein reichhaltiges, kostenloses Kinderpro-gramm, Handwerksvorführungen, Modenschauen, Muse-umsführungen und viele weitere Aktivitäten für drinnen und draußen geboten. Großer Markt mit Handwerk und Handel, Essen und Trinken, Spaß und Spiel. Die berühmten römischen Grillwürstchen und natürlich auch Kaffee und Kuchen sor-gen für einen entspannten Tag in dem Museumsgarten mit bestem Blick auf die Bühne.

Neu in 2012: Eine Abteilung Spaßmittelalter mit alten Be-kannten und neuen Überraschungen! Das Tagesprogramm finden Sie unter www.bajuwaren-kipfenberg.de

Eintritt 6,- E, Familien 12,- E, Singlefamilien 8,- E, Kinder ohne Begleitung 6,- E, Markt, Museum und Vorführungen an beiden Tagen von 11- 17 Uhr.

Römer u. Bajuwaren Museum Burg Kipfenberg 08465/905707

Sonderausstellung Hentschels zauberhafte Kinderwelten - Kreativwerkstatt für Erwachsene

Nähkurs für kleine Traumkleidchen

Sa., 23.6.12, 13.30 – 17.30 Uhr, Erwachsene bzw. ab 14Ort: Römer u. Bajuwaren Museum Burg KipfenbergKosten: 28 E inkl. Kaffee u. Kuchen, Anmeldung erforderlich

Verwandeln Sie Ihre alte Bett- und Tischwäsche in zauber-hafte Kleidchen wie sie die Kinder der Jahrhundertwende trugen! Nicht nur Taufe, Kommunion oder als Blumenkind bei einer Hochzeit kann der passende Anlass sein, sondern auch im Alltag sind die Modelle einfach hinreißend. Bitte bringen Sie Stoffe und Ihre Nähmaschine mit! Unsere Refe-rentin hilft Ihnen beim Erstellen des Schnittmusters und hilft Ihnen einer Fülle von Reststoffen, Zubehör und Kniffen zur eigenen Kreation!

Referentin: Heidi B. Rosenhagen, design Heidi B.

Kreativwerkstatt im Römer und Bajuwaren Museum

„Kleine Künstler entdecken die Welt“ – Selbstbildnis

Sonntag, 1.7.12, 11.00 – 14.00 Uhr, Alter: 6-15 JahreOrt: Römer u. Bajuwaren Museum Burg KipfenbergKosten: 9,50 E

Bitte Getränke und Brotzeit mitgeben, sowie strapazierfä-hige Bastelkleidung!

Sonderausstellung Hentschels zauberhafte Kinderwelten - Kreativwerkstatt für Erwachsene

Sonntag 22.07.12 von 10.30 – 15.30 Uhr und Sonntag 05.08.12.von 14 - 16 Uhr für die Oberflächengestaltung

Menschliche Plastik nach Giacometti

Sommerferienprogramm im Museum:

„Täglich geöffnet: Kreativwerkstatt im Römer und Ba-juwaren Museum“

In der Kreativwerkstatt können Sie ein Familienportrait im Stil der Zeit machen lassen! Verwandeln Sie Ihre Kinder in zauberhafte Hentschelkinder! Besuchen Sie uns und genie-ßen Sie einen herrlichen Nachmittag im Museum und un-serem wunderschönen Gartencafe!

Informationen über die Ausstellung und die Angebote der Kreativwerkstatt finden Sie unter www.hentschels-kinder-welten.de! Bürger der Gemeinde Kipfenberg erhalten den reduzierten Gruppeneintrittspreis gegen Vorlage des Aus-weises mit Wohnsitzangabe. Das Team vom Römer und Ba-juwaren Museum freut sich auf Ihren Besuch!

Köhler und Erzschürfer in KipfenbergIn dem jetzt erschienen Buch von Josef Ettle „Eisengießer und Erzschürfer“ zum Jubiläum 600 Jahre Hüttenwerk Obereich-stätt, nehmen Bürger aus Kipfenberg und den Ortsteilen brei-ten Raum ein. Es geht dabei um Köhler, Erzschürfer und um Fuhrleute, die Transporte für Obereichstätt übernahmen.

Ein paar Auszüge:

„Im Gemeindegebiet wurde viel Holz geschlagen und in Meilern zu Holzkohlen gebrannt. Pfahldorfer Köhler waren u. a. Paul Wanger, Hans Unverdorbn, Michl Schimmer, in Arnsberg Joseph Wolf. Der Kohlmeister Berger lieferte schon 1770 Holzkohlen nach Obereichstätt. Ein Zentrum des Erz-

SCHAUSONNTAGca. 600 Neu,- Gebraucht- u. Jahreswagen

Auto Daffner GmbH, 92358 Batzhausen, Telefon (0 94 97) 94 12-0, www.Auto-Daffner.de

Page 28: Juni 2012 - Mitteilungsblatt Kipfenberg

Amts- u. Mitteilungsblatt des Marktes Kipfenberg28

abbaus war Hirnstetten. In der „Müllergrube“ arbeiteten im Jahr 1843 elf Männer. Bei Arnsberg und Beilngries wurde im Jahr 1705 nicht nur nach Eisenerz gesucht, sondern auch erhofft, dass Gold und Silber ans Tageslicht kämen. Die Ge-meinde Kipfenberg bestellte 1846 in Obereichstätt zwei Böl-ler, ein Jahr darauf einen Ofen für die Schule und 1898 erbat sie Angebote für den Kauf von Gefängnisöfen.“

Das Buch mit 348 Seiten und vielen Bildern ist zum Preis von 25 Euro im Landratsamt, im Cobenzlschlösschen Eichstätt und in den Buchhandlungen erhältlich.

Nah & Frisch!Qualitätsprodukte aus den Limesgemeinden

Regionale Produkte bieten die Sicherheit ihrer Herkunft und garantieren hochwertige Qualität und Frische. Landwirte und Vermarkter bieten Ihnen ein reichhaltiges Sortiment an frischen Lebensmitteln. Kaufen Sie Produkte aus der Region! Sie unterstützen damit unsere heimische Landwirtschaft und sichern wohnortnahe, qualifi zierte Arbeitsplätze!

Folgendes Angebot liegt derzeit vor:

SchweinSchneiderwirts Hofl aden, Limesstr. 13, 85110 Hirnstetten, Tel 08423-342

Dexl Johann, Kirchstr. 6, 85125 Haunstetten, Tel. 08467-443

Schwein, RindAdlkofer Georg, Martinstr. 5, 85137 Inching, Tel. 08426-249Familie Rehm, Altenberg, 85095 Denkendorf, Tel 08466-253

Schwein, Rind, Gefl ügel, Eier

Schermer Josef & MonikaWirtsstr. 1, 85110 Böhming, Tel. 08465-1411

Gefl ügel, WildZimmermann Erich und Beate, Bergstr. 16, 85095 Gelbelsee, Tel. 08465-1525

Gefl ügelBuxlhof – Jura-Gefl ügel Familie Hüttinger, Jurastr. 8,85137 Rapperszell, Tel. 08426-988380

Angusrinder, KräuterpädagoginSchmiebauernhof, Bittlmayer Anton & Claudia, Rumburgstr. 3, 85125 Enkering, Tel. 08467-390

Lamm, Lammprodukte, EierWürmser Anton, Jurastr. 3, 85095 Gelbelsee, Tel. 08465-3102

Forellen, Saibling

Lang Martin & Edith, Regelmannsbrunn 2, 85110 Kipfen-berg, Tel. 08465-3311

Erdbeeren, Himbeeren, Bauernhofeis, Fruchtauf-striche, Regionaler Geschenkkorb

Schowalter Rolf & Sonja – Erdbeeren Funck, Hauptstr. 33, 85095 Dörndorf, 08466-368

Hopfenprodukte, Likör, Tee, Wurst, Käse, Dekoration

HopfenErlebnisHof, Forster Michael, Schulstr. 9,83336 Tettenwang, Tel. 09446-1285

Getreideprodukte, Mehl, Müsli, Naturkost

Hainmühle, Schmidt Michael & Andrea, Hainmühle 1,85145 Morsbach, Tel. 08243-509

Altmühltaler Honig vom Imker

Mayer Konrad jun., Kipfenberger Weg 1,85110 Buch, Tel. 08465-3924

Hackner Karl, Irlahüller Weg 3,85110 Grösdorf, Tel. 08465-626

Hutter Johann, Schlesienstr. 6,85110 Kipfenberg, Tel. 08465-886

Schmidt Sebastian, Limesstr. 4,85110 Hirnstetten, Tel. 08423-400

Wer Interesse hat, seine regional erzeugten Qualitätspro-dukte in dieser Rubrik anzubieten, soll sich bitte mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt in Verbindung setzen. Tel: 0841-3109-321 (Sabine Biberger)

MüllentsorgungÖffnungszeiten Recyclinghof Bauhof

Glas, Dosen, Schrott, weißes Styropor, Folien, Flachglas, Kor-ken, Holz, Elektrogeräte, CD’s und DVDs, Neonröhren, Batte-rien, Tonerpatronen, Bauschutt (in Kleinmengen bis max. 1m³):

Je Baueimer (20 l) 1,00 EuroJe Schubkarrenladung 5,00 Euro1 cbm 40,00 Euro

Mittwoch 15.00 – 16.30 Uhr, Samstag 10.00 – 12.00 Uhr

Anlieferung nur während der Öffnungszeiten. Zuwiderhand-lungen (Ablagerungen des Mülls außerhalb des Zaunes) wer-den zur Anzeige gebracht.

Müllentsorgung: GlascontainerDie Sammelstellen für Grün-, Weiß- und Braunglas und Blechdosen für den Ort Kipfenberg befi nden sich am Fest-platz, am Parkplatz an der Altmühl (Bullenwiese) und am Wertstoffhof (zu den Öffnungszeiten des Wertstoffhofes).

Brauchbare Güter, MöbelstückeNoch brauchbare Güter (Möbelstücke usw.) können bei den Gebrauchtgüterlagern des Landkreises (derzeit: Eichstätt, Buchtal 28, Tel. (08421) 3614, Beilngries, Untermühlweg 3, Tel. (08461) 605383, Gaimersheim, Huberbräugasse 11, Tel. (08458) 1837 oder 0174/ 3904325 kostenlos abgegeben werden. Die Öffnungszeiten erfahren Sie unter den oben an-gegebenen Telefonnummern.

Fußpflege (med.) Fußreflexzonenmassage Hausbesuche

Bucherstr. 8 85110 KipfenbergTelefon 0 84 65 - 37 84Mobil 01 60 - 44 80 98 6

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Amts- u. Mitteilungsblatt des Marktes Kipfenberg 29

SportgaststätteArnsberg

durchgehendkalte und warme Getränke,

Kaffee und Kuchen,kalte und warme Küche,bayerisch u. international

Öffnungszeiten:Montag - Samstag: 11.00 - 1.00 Uhr

Sonn- u. Feiertags: Früh- und Dämmerschoppen ab 9 Uhr

kein Ruhetag

Tel.: 0 84 65 - 7 26 oder 01 51 - 42 45 16 52

EDELSTAHL- & MONTAGEKAMINE

SANIERUNGEN/ANSCHLÜSSE

KAMINÖFEN

LEITERN/DACHLEITERN

KERNBOHRUNGEN

ARBEITSBÜHNENVERLEIH

Johann LINDNER

Seestraße 985125 Haunstetten

Tel. (0 84 67) 80 19 00Fax (0 84 67) 80 19 38

[email protected]

KAMINBAU

Kommen und genießen Sie!

PERGER Apfelcidre – Die beschwingte LeichtigkeitCidre doux oder Cidre brut0,75l für € 3,59 (Plus Pfand 0,15€)

Montag und Dienstag: 8:30 – 13:00 und 14:00 – 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen

Donnerstag: 8:30 – 13:00 und 14:00 – 20:00 Uhr Freitag: 8:30 – 13:00 und 14:00 – 18:00 Uhr und Samstag: 8:00 – 13:00 Uhr

Limes Bioladen • Inhaber: Markus Ziegler • www.limes-bioladen.deEichstätter Straße 4 • 85110 Kipfenberg • Tel: 0 84 65 / 25 57 60 • [email protected]

LIMES BIOLADEN

Page 30: Juni 2012 - Mitteilungsblatt Kipfenberg

Amts- u. Mitteilungsblatt des Marktes Kipfenberg30

Abfallfi beln des Landkreises EichstättAlles Wissenswerte über die Abfallentsorgung erfahren Sie aus der Abfallfi bel des Landkreises Eichstätt. Die Abfallfi beln liegen in der Gemeindekasse zur Abholung bereit.

SperrmüllSie können Ihren Sperrmüll zusätzlich zu den halbjährlichen Haussammlungen in folgenden Wertstoffhöfen abgeben:

Eichstätt: Mo., Mi. 14.00 bis 16.00 Uhr, Sa. 9.00 bis 12.00 Uhr

Gaimersheim: Mi., Fr. 15.00 bis 17.00 Uhr, Do. 10.00 bis 12:00 Uhr, Sa. 14.00 bis 17.00 Uhr

Beilngries: Mi. 14.30 bis 16.30 Uhr, Sa. 9.30 – 11.30 Uhr

Für die Entsorgung des Sperrmülls stehen jeweils Container für Holz, Eisenschrott und echten Sperrmüll zur Verfügung.

Auskünfte erhalten Sie beim Landratsamt Eichstätt, Tel. (08421) 70295 oder 70342.

Öffnungszeiten der Pfarr- undGemeindebücherei KipfenbergSonntag 10.00 – 11.45 Uhr, Dienstag 17.30 – 19.00 Uhr

Mittwoch 10.00 – 11.00 Uhr, Donnerstag 16.30 – 18.00 Uhr

Tel: 08465/1 73 54 34

Öffnungszeiten der Bücherei Schelldorf(Schulstraße 22 im Kindergarten Schelldorf)

Di. 16.30 Uhr – 17.30 Uhr, So. 10.00 Uhr – 10.30 Uhr

Evang.-Luth. Pfarramt BürozeitenDie Bürostunden sind jeweils Donnerstags von 10 - 13 Uhr.

Das Evang.-Luth. Pfarramt informiertSo., 03.06.12 10.00 Uhr Gottesdienst & Kindergottesd.

Christuskirche Kipfenberg

Sa., 09.06.12 18.00 Uhr ökum Jugendtreff, kath. Pfarrheim

So., 10.06.12 8.45 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl, Seniorenheim Denkendorf

10.00 Uhr Gottesdienst & Kindergottesd Christuskirche Kipfenberg

Di., 12.06.12 16.00 Uhr Gottesdienst, Solon Kipfenberg

20.00 Uhr Singkreis, Gemeindehaus

So. 17.06.12 10.00 Uhr Gottesdienst & Kindergottesd. Christuskirche Kipfenberg

Di. 19.06.12 20.00 Uhr Singkreis, Gemeindehaus

Fr. 22.06.12 9.00 Uhr Frauenfrühstück, Gemeindehaus

Sa. 23.06.12 14.00 Uhr Jugendgruppe Bibelkids Gemeindehaus

18.00 Uhr ökum Jugendtreff, kath. Pfarrheim

So. 24.06.12 10.00 Uhr Gottesdienst & Kindergottesd. Christuskirche Kipfenberg

anschl. Kirchenkaffee, Gemeindehaus

Di. 26.06.12 17.30 Uhr Konfi rmandenunterricht Gemeindehaus

Kath. Pfarramt Mariä HimmelfahrtTermine für Juni 2012

Sonntagsgottesdienste um 9 und 10.30 Uhr in der Pfarrkirche

Am 14. Juni 2012 bringt Pfarrer Mairhofer ab 14.00 Uhr die Krankenkommunion ins Haus. Neuanmeldungen im Pfarrbü-ro Tel. 08465/1037.

03. Juni Kipfenberg 09.00 Uhr, Pfarrgottesdienst

07. Juni Kipfenberg 08.00 Uhr, Fronleichnamsgottes-dienst; anschl Prozession

08. Juni Kipfenberg 18.30 Uhr, Gottesdienst zur Jubelfi r-mung

10. Juni Kipfenberg 09.00 Uhr, Pfarrgottesdienst 10.30 Uhr, Eucharistiefeier

Böhming 09.00 Uhr, Eucharistiefeier

14. Juni Kipfenberg 14.00 Uhr, Krankenkommunion

17. Juni Kipfenberg 09.00 Uhr, Pfarrgottesdienst 10.30 Uhr, Eucharistiefeier

Grösdorf 09.00 Uhr, Eucharistiefeier

23. Juni Kipfenberg 18.00 Uhr, Ökumenischer Festgot-tesdienst zum 125 jährigen Jubiläum des BRK Kipfenberg

20. Juni Kipfenberg 15.15 Uhr, Schülerwortgottesdienst

24. Juni Kipfenberg 09.00 Uhr, Pfarrgottesdienst 10.30 Uhr, Eucharistiefeier

Böhming 9 Uhr, Festgottesdienst zum Patrozinium

13.30 Uhr, Andacht zum Patrozinium

30. Juni Kipfenberg 17.00 Uhr, Gottesdienst zur 30 jäh-rigen Schulentlassung (St. Georg)

Pfarrer Mairhofer hat vom 29. Mai - 6. Juni 2012 Urlaub.

Notfallvertretung vom 29. Mai - 2. Juni: Pfr. Hanke, Tel 08465/ 3626. 3. Juni - 6. Juni: Kaplan Dantas, Tel. 08426/98183.

Öffnungszeiten:Montag: Ruhetag Dienstag: 8 - 18 UhrMittwoch: 9 - 19 Uhr Donnerstag: 8 - 18 UhrFreitag: 8 - 18 Uhr Samstag: 7 - 12 Uhr

Inhaberin: Michaela Schneider, Försterstraße 1, 85110 Kipfenberg, Tel. 0 84 65 / 17 34 50

Page 31: Juni 2012 - Mitteilungsblatt Kipfenberg

Amts- u. Mitteilungsblatt des Marktes Kipfenberg 31

Konzert der Jugendkantorei am Eichstätter Dom in der Lorenzkirche Berching

Samstag, 23. Juni 2012, 20 Uhr

Die Jugendkantorei am Eichstätter Dom gastiert zu einem besonderen Chorkonzert in der Berchinger Lorenzkirche. Unter Leitung von Domkapellmeister Christian Heiß präsen-tieren die jungen Sängerinnen und Sänger außergewöhn-liche Chorkompositionen. Das junge Ensemble war neben den Diensten im Eichstätter Dom zuletzt bei Chorfestivals in Norwegen, Würzburg und Münster vertreten. Im Juli 2008 hat die Jugendkantorei ihre erste CD "Praise the Lord" auf-genommen. Karten nur an der Abendkasse.

D`Raith-Schwestern und da Blaimer„SCHWER VERMITTELBAR“

Samstag, 07. Juli 2012, 20 Uhr in der Kulturfabrik Berching, Am Sportplatz 2

Nein, nicht sie selbst sind schwer vermittelbar, gehören doch die „Raith-Schwestern und da Blaimer“ zum Besten, was der weiß-blau-bayerische Mundart-Musikkabaretthimmel zu bie-ten hat. Im neuen Programm “Schwer vermittelbar” geht es um ein seltsames Tier mit dem Namen Oaschkriacha und um Oma´s unumstößliche Weisheit "Oa Knödel geht allerweil". D´Raith-Schwestern und da Blaimer erklären, warum es viel besser ist in Bayern Urlaub zu machen, huldigen dem Rein-heitsgebot mit einem "Biergebet" und ärgern sich tierisch über Abbuchungen von ihrem Konto. Dies und vieles mehr hören und sehen Sie im neuen Programm, wenn die Heavy-Mädels mit unübertroffener original Raith´schen Maximal-stimmgewalt allen Musikrichtungen ihren unverkennbaren Raith´schen Stempel aufdrücken. Aber nicht nur stimmlich, auch musikalisch bewegt sich die Truppe, dominiert von Tuba, Steyrischer und Blaimers hervorragendem Gitarren-spiel, auf allerhöchstem Niveau. Wie immer stellt der hinter-sinnige Denker sein Licht unter den Scheffel, greift aber die-ses Mal öfter mit seiner E-Gitarre durch. Freuen Sie sich mit uns auf das neue Programm der beiden bayerischen Vollwei-ber Tanja und Susi Raith und ihrem Blaimer. Bei ihren wit-zigen Dialogen mit dem Publikum, ihrer ansteckenden Le-benslust und herzlichen oberpfälzer Natürlichkeit kann fast jeder für zwei Stunden seine Sorgen vergessen und von ganzem Herzen lachen.

Weitere Informationen unter www.kulturfabrik-berching.de

Karten gibt es bei Hörakustik Ölscher, Pettenkoferplatz 15, Berching Tel. 08462/94 24 32; Ticketshop in der Sparkasse, Obe-re Marktstr. 52, NM, Tel. 09181/2380 sowie an der Abendkasse.

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Page 32: Juni 2012 - Mitteilungsblatt Kipfenberg

Amts- u. Mitteilungsblatt des Marktes Kipfenberg32

Wir vergrößern uns: zum 01.05.2012 wurde

Herr Dipl.-Betriebswirt (FH) Josef Schöpfel

Steuerberater

neuer Partner in unserer Kanzlei

Marktplatz 20 | 85110 Kipfenberg(im Bürger- und Kulturzentrum Krone)

Tel.: 08465-3212 | Fax: 08465-3443 | e-mail: [email protected]

Herr

Josef Schöpfelhat am 29.03.2012 erfolgreich die Steuerberater-Prüfung

abgelegt und wurde mit Urkunde vom 30.04.2012 durch die Steuerberaterkammer München zum

Steuerberaterbestellt.

Wir gratulieren herzlich und freuen uns auf die Zusammenarbeit.

Steuerkanzlei Werner & PartnerMarktplatz 20 | 85110 Kipfenberg

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