JobCenter Region Hannover
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Ausgangslage der JobCenter Region Hannover In der Region Hannover sind derzeit rund 112.000 Menschen
in ca. 61.000 Bedarfsgemeinschaften auf die Leistungen des
SGB II angewiesen, hiervon sind ca.
• 54% Einpersonenhaushalte • 46% Zwei- und Mehrpersonenhaushalte • 61% der Bedarfsgemeinschaften leben in der
Landeshauptstadt Hannover• 39% der Bedarfsgemeinschaften leben in der Region
Hannover
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Im Bereich U25 der JobCenter Region Hannover
sind von den rd. 5.600 Arbeitslosen und Arbeitsuchenden :
rd. 18 % ohne Schulabschluss
rd. 60% mit Migrationshintergrund oder Ausländerin/Ausländer
rd. 10% mit Kindesbetreuung
rd. 78 % ohne Ausbildung
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Aktuelle Rahmenbedingungen für den Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
Geschäftsanweisung der BA v. 14.07.09 – Neufassung der
Arbeitshilfe Arbeitsgelegenheiten
Geschäftsanweisung der BA v. 21.06.10 – Steigerung von Wirkung und Wirtschaftlichkeit beim Maßnahmeeinsatz im SGB II Haushalt der BA für den Rechtskreis SGB II
Haushalt der BA 2010 – 2014 für den Rechtskreis SGB II
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GA der BA: Neufassung der Arbeitshilfe Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II
keine Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des HSA
Begrenzung der Qualifizierungsanteile auf 8 Wochen Begrenzung der Praktika auf 4 Wochen Fachliche Hinweise für zusätzliche sowie im öffentlichen
Interesse liegende Arbeiten sowie zur erwerbs-wirtschaftlichen Ausrichtung
Verfahrenshinweise (Antrag, Bewilligung, Vereinbarungsverfahren nach § 17 Abs.2 SGB II)
AGH-Entgelt zum Abbau der Arbeitslosigkeit bei Problemen auf regionalen und beruflichen Teilarbeitsmärkten, Ziel: Integration in den ersten Arbeitsmarkt
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AGH-MAE für Jugendliche
gesetzlicher Auftrag nach § 3 Abs. 2 SGB II, unverzügliche Vermittlung in Ausbildung, Arbeit oder Arbeitsgelegenheit
nachrangig zu Ausbildung, EQ, BvB, Maßnahmen § 46 SGB III
keine AGH für schulpflichtige Jugendliche
AGH als Bestandteil einer Eingliederungsstrategie
Qualitative Maßnahmeanforderungen - Qualifizierungsmodule - Zuweisungsdauer - sozialpädagogische Betreuung
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Arbeitsgelegenheiten nach dem SGB II:Jugendwerkstatt-Maßnahme
Für junge Menschen mit multiplen Problemlagen und besonderem sozialpädagogischen Betreuungsbedarf sowie längerfristiger Eingliederungsperspektive, die im Fallmanagement betreut werden,
Persönliche Stabilisierung und Bewältigung individueller Problemlagen, Vermittlung von Schlüsselqualifikationen
12 Monate bei einer Jugendwerkstatt Fallkonferenzen zwischen Jugendlichen, Träger und FM Arbeitsgelegenheit, 30h/Woche, ALGII plus 1€/h (ca. 135€), plus
Fahrtkosten
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Vereinbarungsverfahren nach § 17 Abs.2 SGB II Basis der Vereinbarung: Leistungserbringung durch Dritte (z.B. geeigneter Dach- oder Sozialverband),
Orientierung an den fachlichen Hinweisen (GA der BA)
ARGE vermittelt erwerbsfähige Hilfebedürftige an den Träger
Zuweisung auf Basis einer Eingliederungsvereinbarung und Bewilligung Kostenübernahmeerklärung an den Träger vor Beginn der Maßnahme Abschluss einer Leistungsvereinbarung nach § 17 Abs.2 SGB II
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SAQ (Stabilisieren-Aktivieren-Qualifizieren) für 4 Monate mit dem Ziel der Vorbereitung auf die Teilnahme
an einer BvB (Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme nach dem SGB III)
Förderung und Entwicklung sozialer Kompetenzen, Verbesserung berufsbezogener Schulkenntnisse und fachpraktische Qualifizierung
Berufsorientierung durch Arbeiten in verschiedenen Gewerken oder durch Praktika in Betrieben
Arbeitsgelegenheit, 30h/Woche; ALGII plus 1,- €/h (ca. 135 €) und Übernahme der Fahrkosten, auch TZ ist möglich
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Job 4 Job (AGH - Entgeltvariante) für 8 Monate für marktbenachteiligte junge Menschen,
die aufgrund ihrer Qualifikation keine Berufsvorbereitung benötigen, aber nicht direkt in eine Ausbildung oder Beschäftigung einmünden können (1. und 2. Schwelle) bzw.
die eine berufsvorbereitende Maßnahmen absolviert haben, ohne Möglichkeit zum Übergang in eine Ausbildung
in der Regel 6 Monate Beschäftigung ergänzt um 2 Monate berufliche Qualifizierung/Qualifizierungsbausteine
Vermittlung in Ausbildung oder Beschäftigung 35h/Woche; 670 €/Monat Bruttogehalt (ca. 550 € netto),
Anrechnung wie sonstiges Einkommen mit Freibetrag, auch TZ
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GA der BA: Steigerung von Wirkung und Wirtschaftlichkeit beim Maßnahmeeinsatz im SGB II
Maßnahmemanagement bei Anwendung der Förder-leistungen durch
- Maßnahmeplanung - Jährliche Prüfung und Weiterentwicklung der Produkte - Qualitätssicherung und Maßnahmebetreuung
BA-Wirkungsanalyse – Zentrales Controlling ab 01.07.10
Einführung eines Förder-Checks
Verbesserung des Absolventenmanagements
Ziel: Steigerung der Integrationsquote um 5-Prozent-Punkte
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Integrations-Punkt Niedrigschwelliges Angebot für junge Menschen (U25) mit
besonderem individuellen Unterstützungsbedarf, Dauer 3 - 15 Monate, Betreuungsschlüssel 1 : 12,
Erwerb der Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit durch soziale Stabilisierung, Tagesstrukturierung, Lebens- und Berufszielplanung, berufliche Qualifizierung und Coaching, 3 Monate Nachbetreuung bei beruflicher Eingliederung
Arbeitsgelegenheit, AZ flexibel bis 30h/Woche; ALGII plus 1,- €/h (ca. 135 €) und Übernahme der Fahrkosten
Weitere Maßnahmeangebote nach dem SGB III
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BvB (berufsvorbereitende Bildungs-maßnahme der Agentur für Arbeit) Zuweisung durch die Berufsberatung der Agentur für
Arbeit für noch nicht ausbildungsfähige junge Menschen modular ausgerichtete berufsvorbereitende und
berufsorientierende Maßnahme mit dem Ziel der Vermittlung in Ausbildung und/oder zum Nachholen des Hauptschulabschlusses (Förderkonzept BB/SGB III)
Teilnahme in der Regel 10 Monate, bis Beginn des Ausbildungsjahres
BAB (Berufsausbildungsbeihilfe), kein Alg II,
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BaE (Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen) BaE i.d.R für junge Menschen ohne oder mit schwachem
Schulabschluss oder sozial Benachteiligte (z.B. mit Migrationshintergrund, „Altbewerber“, Alleinerziehende, ehemals Straffällige)
Jugendliche sollen im Vorfeld mindestens 6 Monate an einer berufsorientierenden Maßnahme (z.B. BvB, Jugendwerkstatt-Maßnahme) teilgenommen haben
Ausbildungsreife muss grundsätzlich vorhanden sein BaE wird integrativ oder kooperativ durchgeführt
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Ganzil, Vermittlung 1. und 2. Schwelle, Ausbildungscoach Ganzheitliche Integrationsleistung für Arbeitslose mit Aktivierungs- und Unterstützungsbedarf
Angebot für Jugendliche der 1. und 2. Schwelle zur Vermittlung in Ausbildung oder Beschäftigung
Berufsfindung- u. orientierung, Bewerbungs- und Kommunikationstraining, Gruppen- und Einzelcoaching, Zusammenführung von Unternehmen und Bewerber, Betreuung auch während eines betrieblichen Praktikums, Nutzung des Bewerberbüros
Teilnahmezeitraum in der Regel 6 Monate Coaching bei Aufnahme der Ausbildung, bis 3 Monate
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PACE (Pro Aktiv Center)Landesprogramm, anteilige Förderung nach § 16 f SGB II
Unterstützung, Beratung und Begleitung junger Menschen mit besonderem sozialpädagogischem Beratungsbedarf
Möglichst frühzeitige Betreuung der Jugendlichen in den Abschlussklassen berufsbildenden Schulen
Niedrigschwelliges Beratungsangebot für junge Menschen, die nicht (mehr) zur Schule gehen
Beratungsangebot für junge Mütter Unterstützung von jungen Arbeitslosen, die eine Sanktion
erhalten haben Anzahl der Teilnehmer aus dem Rechtskreis SGB II: 350
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Maßnahmeeintritte 2010
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Entwicklung des Verwaltungs- und Eingliederungsbudget im Bereich SGB II:
Weitere geplante Einsparungen durch Effizienzerhöhung und Neugestaltung der arbeitsmarkt-politischen Instrumente
2010 11,0 Mrd.€
2011 9,5 Mrd. € ./. 1,5 Mrd. €
2012 8,5 Mrd. € ./. 1,0 Mrd. €
2013 8,0 Mrd. € ./. 0,5 Mrd. € 2013 ./. 1,5 Mrd. €
2014 8,0 Mrd. € 2014 ./. 3,0 Mrd. €
BA-Haushalt 2011 - 2014 für den Bereich SGB II
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wenn im BA-Haushalt der Eingliederungstitel für den Bereich des SGB II in den nächsten Jahren weiter reduziert wird,
wenn der Einsatz der Arbeitsgelegenheiten vor dem Hintergrund der Prüfergebnisse des Bundesrechnungshofes weiter eingeschränkt wird und
wenn das Instrumentarium der arbeitsmarktpolitischen Instrumente zum 01.01.2012 überarbeitet wird.
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Vielen Dank
für Ihre
Aufmerksamkeit
Dietmar LangerBereichsleiter U 25