Jan. 2012 ÖKOTEC-GRUPPE – Bilfinger & Berger – Teil A 1 November 2015 Dr. Rainer Jaspers...
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Jan. 2012 ÖKOTEC-GRUPPE – Bilfinger & Berger – Teil A 1November 2015 Dr. Rainer Jaspers Ingenieur & PrüfConsult – Brandschutz-Forum-München 1
13.11.2015
Jan. 2012 ÖKOTEC-GRUPPE – Bilfinger & Berger – Teil A 2November 2015 Dr. Rainer Jaspers Ingenieur & PrüfConsult – Brandschutz-Forum-München 2
Auslegungsfragen beim Einsatz von Sprinkleranlagen im öffentlichen
Recht zur Kompensation von materiellen Anforderungen
„Fallstricke“zwischen Prüfingenieuren/-sachverständigen für
Brandschutz, Brandschutznachweis/-konzept und der Sprinklerrichtlinie
November 2015 Dr. Rainer Jaspers Ingenieur & PrüfConsult – Brandschutz-Forum-München 3
Grundlagen für Sprinkleranlagen nach öffentlichem Recht in Deutschland, insbesondere bei Sonderbauten
Verordnung Anforderungen/HinweiseVersammlungsstättenverordnung (M-VStättVO)
07-2014, aber noch nicht in den Bundesländern eingeführtAusnahme: Berlin
Keine Anforderungen und Leistungen definiert, nur für Wandhydranten, Typ F, DIN 14461-1
Aufschaltung Sprinkleranlage auf Sicherheitsstromversorgung
Vollständig neu: Rauchableitung
Verkaufsstättenverordnung (M-VKVO)
07-2014
Keine Anforderungen und Leistungen definiert, nur für Wandhydranten, Typ F, DIN 14461-1
Aufschaltung Sprinkleranlage auf Sicherheitsstromversorgung
Ausnahme NRW: Bis 5.000 Sprinkler Vollständig neu: Rauchableitung
November 2015 Dr. Rainer Jaspers Ingenieur & PrüfConsult – Brandschutz-Forum-München 4
Grundlagen für Sprinkleranlagen nach öffentlichem Recht in Deutschland, insbesondere bei Sonderbauten
Verordnung Anforderungen/HinweiseIndustriebauten (M-IndBauRL)
In den meisten Bundesländern eingeführt ab 2015, in Kraft seit 07-2014
Keine Anforderungen und Leistungen definiert, nur für Wandhydranten, Typ F, DIN 14461-1
Aufschaltung Sprinkleranlage auf Sicherheitsstromversorgung nach M-LAR
Wesentliche Änderungen gegenüber 2000:a) Geltungsbereich von 9 m Oberkante
Lagergut auf ≤ 22 mb) Anforderungen an die Rauchableitungc) Keine Bühnen und Galerien bis 50 % der
Grundfläche mehr, jetzt Einbauten und Größe begrenzt, z.B. bei Sicherheitskategorie K4 = 1.400 m²
November 2015 Dr. Rainer Jaspers Ingenieur & PrüfConsult – Brandschutz-Forum-München 5
Grundlagen für Sprinkleranlagen nach öffentlichem Recht in Deutschland, insbesondere bei Sonderbauten
Verordnung Anforderungen/HinweiseIndustriebauten (M-IndBauRL)
In den meisten Bundesländern eingeführt ab 2015, in Kraft seit 07-2014
Nach wie vor unverändert:a) Automatische Löschanlage bei ≤ 7,5 m
Oberkante Lagergutb) Sprinklerung bei Sicherheitskategorie K4
im Verfahren nach Kap. 6, Tabelle 2 IndBauRL, ohne Brandlastermittlung
im Verfahren nach Kap. 7, Tabelle 5 IndBauRL, mit Brandlastermittlung
bei erdgeschossigen Brandbe-kämpfungsabschnitten von > 60.000 m² generell sowie mit zusätzlichen Anforderungen
November 2015 Dr. Rainer Jaspers Ingenieur & PrüfConsult – Brandschutz-Forum-München 6
Grundlagen für Sprinkleranlagen nach öffentlichem Recht in Deutschland, insbesondere bei Sonderbauten
Verordnung Anforderungen/HinweiseHochhäuser (MHHR)
In Kraft seit 04-2008
Anforderungen an die Löschanlagen werden durch Angaben im Richtlinientext sowie durch die DIN 14489:1985 i.V.m. VdS CEA 4001, Klasse 1, NFPA 13 (FM) definiert
Sicherheitsstromversorgung – ein MUSS! In den verschiedenen Bundesländern mit
geringen Abweichungen vergleichbar Eigene Hochhausrichtlinien sind vorhanden in
Hessen, Fassung 09.12.2013 NRW, SBauVO NRW, Teil 4, Fassung
17.11.2009 Hamburg, BPD 1/2008, Fassung 2008 Bayern, Fassung März 2015
(hierin vielfach auch DIN EN 12845:2008-07 genannt)
November 2015 Dr. Rainer Jaspers Ingenieur & PrüfConsult – Brandschutz-Forum-München 7
Grundlagen für Sprinkleranlagen nach öffentlichem Recht in Deutschland, insbesondere bei Sonderbauten
Verordnung Anforderungen/HinweiseGaragen (M-GarVO)
Fassung Mai 1993, zuletzt geändert am 30.05.2008
Keine Anforderungen und Leistungen definiert! Auch nicht für Wandhydranten Verschiedene Bundesländer haben eigene
Verordnungen, mit Abweichungen zum Muster, aber auch ohne weitere Angaben zu den Leistungsdaten
Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen
Nur NRW, Fassung 17.03.2011
Ein sehr interessanter Ansatz zur Auslegung:
1. Auslegung nach allgemein anerkannten Regeln der Technik
2. Nachweis der Wirksamkeit und Zuverlässigkeit3. Nachweis zu 2. kann durch geeignete Brand- und
Löschversuche in Kombination mit der Verwendung für den Anwendungsfall geeigneter Bauprodukte erfolgen.
4. Anerkennung des Löschsystems für den Anwendungsfall durch eine dafür anerkannte Prüf- oder Zertifizierungsstelle
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Braurechtliche Bewertung von Sprinkleranlagen
Die Leistungsparameter für Sprinkleranlagen sind durch die Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz seit März 2005 im
baurechtlichen Sinne definiert, was in der Fachwelt leider nicht allgemein bekannt ist.
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Braurechtliche Bewertung von Sprinkleranlagen
Niederschrift über die 255. Sitzung der Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz
am 10./11.03.2005 in Saarlouis____________________________________________________________________TOP 16 Bauordnungsrechtliche Bewertung von Sprinkleranlagen____________________________________________________________________Berichterstattung: MRin Famers____________________________________________________________________Die Projektgruppe Brandschutz hat sich auf ihrer 20. Sitzung am 04./05.11.2004 in Leipzig mit der bauordnungsrechtlichen Bewertung von Sprinkleranlagen befasst. Soweit bauaufsichtlich beispielsweise wegen der VkV oder der Industriebaurichtlinie die Sprinklerung als Vollschutz für ein Gebäude erforderlich ist, kann dies nur durch die in VdS CEA 4001 beschriebene „Klasse 1“ erfüllt werden. Nur in dieser Klasse ist die Energieversorgung der Anlage gesichert und entspricht dem Schutzniveau einer Sprinkleranlage nach der bisherigen VdS-Richtlinie. Die Klassen 2 und 3 nach VdS CEA 4001 erreichen dieses (bislang in bauordnungsrechtlichen Anforderungen unterstellte) Schutzniveau nicht und bedürfen daher einer Einzelfallentscheidung durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde.
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Fallstricke, Fragen, Lösungsansätze
Einsatz von Löschanlagen in großen Lagerhallen (Logistikzentren)
Fehlerhafte bzw. nicht vorhandene Einstufungen des Risikos im Brandschutznachweis- /gutachten oder als Planungsvorgabe durch den Bauherrn
Planung der Löschanlage nach FM-Regelwerk mit ESFR-Sprinklern (Lagersprinkler) und einer Dieselpumpe?
Grenzen der Leistungsfähigkeit von ESFR-Anlagen sind nicht bekannt bzw. werden nicht beachtet:- Breite von Regalanlagen- Einhaltung von Schächten (z.B. Begrenzung nach Durchschiebesicherungen)- Lagerung von brennbaren und/oder wassergefährdenden Stoffen- Lagerung in Kunststoffgebinden (größenabhängig)- Lagerung von geschäumten Kunststoffen- Lagerung von Reifen- Lagerung KLT (Kunststoffladungsträgern)- Einhaltung Oberkante Lagergut bis zum Sprinkler- Lagerung von Airbags- Lagerung von Lithiumbatterien- usw.
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Fallstricke, Fragen, Lösungsansätze
Verdichteter Sprinklerschutzim Bereich von Deckenöffnungen, als Kompensation
Gerne als Begründung in Brandschutzkonzepten genutzt, aber ohnehin erforderlich!
(vgl. Ziffer 11.4.10 VdS CEA 4001)
November 2015 Dr. Rainer Jaspers Ingenieur & PrüfConsult – Brandschutz-Forum-München 12
Fallstricke, Fragen, Lösungsansätze
Abstände von Oberkante Lagergut bis Unterkante Sprinklerkopf
Einhaltung z.B. in Lager von Einkaufszentren fraglich!
Hilfen für die Nutzer:a) Fotodokumentation mit Maßangaben und Aufnahme in die BSOb) Umlaufende Kennzeichnung an den Wänden der Lagerräumec) Regelmäßige und nachweisliche Kontrollen durch Vorgesetzte
und Brandschutzbeauftragte
November 2015 Dr. Rainer Jaspers Ingenieur & PrüfConsult – Brandschutz-Forum-München 13
Fallstricke, Fragen, Lösungsansätze
Einbau von Deckensegeln in Verkaufsräumen und geschlossenen Unterdecken
Deckensegel: Wasserdurchlässigkeit der Baustoffe und Bauprodukte≥ 70 %
Unterdecken: Breiter und länger als 1 m, zusätzliche Sprinklerebene unterhalb
November 2015 Dr. Rainer Jaspers Ingenieur & PrüfConsult – Brandschutz-Forum-München 14
Fallstricke, Fragen, Lösungsansätze
Gebäudehöhen > 15 m, insbesondere bei Atrien in Einkaufszentren
Keine Brandlasten in Atrien und deshalb nur Konstruktionsschutz unterhalb der Dachebene
Betreiber informieren, schon während der Planung
oder
Konsequent Sprühwasserlöschanlage
November 2015 Dr. Rainer Jaspers Ingenieur & PrüfConsult – Brandschutz-Forum-München 15
Fallstricke, Fragen, Lösungsansätze
Trennung zwischen gesprinklerten und nicht gesprinklerten Gebäudeabschnitten
Immer und ausschließlich:
Brandwand
November 2015 Dr. Rainer Jaspers Ingenieur & PrüfConsult – Brandschutz-Forum-München 16
Fallstricke, Fragen, Lösungsansätze
Sprinklerung von Vordächern
Immer bei Lagerung sowie bei Präsentation von Waren
IndbauRL 07 – 2014 gibt hier klare Vorgaben
November 2015 Dr. Rainer Jaspers Ingenieur & PrüfConsult – Brandschutz-Forum-München 17
Fallstricke, Fragen, Lösungsansätze
Hohlraumschutz bei abgehängten Decken
Bei Überschreitung der Brandlasten nach Ziff. 4.11 VdS CEA 4001
flächendeckend
Aber auch: • Risikobewertung• nur begleitender Sprinklerschutz von Kabeltrassen
November 2015 Dr. Rainer Jaspers Ingenieur & PrüfConsult – Brandschutz-Forum-München 18
Fallstricke, Fragen, Lösungsansätze
Sicherheitsstromversorgung von Sprinkleranlagen
Grundsätzlich: Nach Sonderbauverordnung und LAR immer!
Ausnahme: Nur NRW bei Verkaufsstätten bis 5.000 Sprinkler
Ausnahmen möglich? Immer!Es muss aber der Nachweis geführt werden, dass die gleiche Sicherheit auf andere Weise erreicht wird!
November 2015 Dr. Rainer Jaspers Ingenieur & PrüfConsult – Brandschutz-Forum-München 19
Fallstricke, Fragen, Lösungsansätze
Sicherheitsstromversorgung von Sprinkleranlagen
Beispiele für Begründungen
a) Bei kleinen Brandabschnitten VdS CEA 4001-Regelwerk mit Zulässigkeit der sog. Sprinklerschaltung sowie Darstellung der Tatsache, dass Chaostheorien im Baurecht (Stromausfall im öffentlichen Netz bei einem gleichzeitigen Brandereignis) nicht berücksichtigt werden müssen (Ansatz in NRW).
b) Darstellung, dass durch die vollständige Anwendung der VdS CEA 4001 die gleiche Sicherheit erreicht wird.
- siehe nachfolgendes Statement des VdS Köln zur Ausfallsicherheit von autom. Löschanlagen vom 06.11.2011 -
November 2015 Dr. Rainer Jaspers Ingenieur & PrüfConsult – Brandschutz-Forum-München 20
Fallstricke, Fragen, Lösungsansätze
Statement VdS
Sehr geehrter Herr Dr. R. Jaspers,wie telefonisch besprochen, möchte ich Ihnen einige Infos über die Zuverlässigkeit von Sprinkleranlagen nach dem VdS-Regelwerk geben.Sprinkleranlage nach den Regelwerken verfügen über eine Zuverlässigkeitsquote von 98 bis 99 %. Darunter fallen vor allem Sprinkleranlagen nach VdS CEA 4001. Das Regelwerk VdS CEA 4001 wird alle 2 Jahre auf die neuesten Gegebenheiten angepasst und spiegelt den aktuellen Stand der Technik wieder. Dies gilt vor allem für Sprinkleranlagen nach Klasse 1, die sich durch die Umsetzung noch höherer Anforderungen als die nach Klasse 2 auszeichnen. Vergleicht man die Ausführung und Qualität dieser Anlagen z.B. mit denen nach Europanorm EN 12845, so ist bei den Sprinkleranlagen nach VdS CEA 4001 immer der Einsatz eines VdS anerkannten Errichters und die Verwendung von VdS anerkannten Bauteilen erforderlich. Der VdS anerkannte Errichter sichert höchste Qualität bei der Auslegung und der Montage zu. VdS anerkannte Bauteile haben den Nachweis erbracht, dass Sie auch nach vielen Jahren über die vom Hersteller vorgegeben Spezifikationen verfügen und zuverlässig funktionieren.Aus diesen Gründen sind mit Sprinkleranlagen nach VdS CEA 4001 die Anforderungen aus dem Baurecht und die der Versicherer ohne die Hinzunahme von zusätzlichen Maßnahmen in der Regel erfüllt. Die hohe Verfügbarkeit der Anlagen wird sicherlich auch dadurch unterstrichen, dass Sprinkleranlagen nach dem VdS Regelwerk als gängige Kompensation für das Fehlen von Brandwänden zum Einsatz kommen. Ich hoffe, Ihnen hiermit geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen VdS Schadenverhütung GmbHGeschäftsführer (Stv.)Bereichsleiter BrandschutzAmsterdamer Str. 17250735 Köln
November 2015 Dr. Rainer Jaspers Ingenieur & PrüfConsult – Brandschutz-Forum-München 21
Fallstricke, Fragen, Lösungsansätze
Sicherheitsstromversorgung von SprinkleranlagenBeispiele für Begründungen
c) Austausch der Mittel durch den Einsatz einer Diesellöschwasserpumpe, die zwangsläufig unabhängig betrieben wird. Unter Umständen unter Zuhilfenahme von nachvollziehbaren, statistischen Unterlagen.
Schadensverläufe in der Statistik, die die Wirksamkeit von Löschanlagen in den Vordergrund rücken (bvfa-Grafik)
Grafische Darstellung des Löscherfolges von Sprinkleranlagen (bvfa-Grafik)
November 2015 Dr. Rainer Jaspers Ingenieur & PrüfConsult – Brandschutz-Forum-München 22
Fallstricke, Fragen, Lösungsansätze
Zusammenspiel von Rauch- , Wärmeabzugs- und Sprinkleranlagen
Ein Thema, das insbesondere die amerikanischen Versicherer bedrückt.
Hinweise ergeben sich hier aus dem Merkblatt des VdS 2815:2013-09(02).
November 2015 Dr. Rainer Jaspers Ingenieur & PrüfConsult – Brandschutz-Forum-München 23
Fallstricke, Fragen, Lösungsansätze
Zusammenspiel von Rauch- , Wärmeabzugs- und Sprinkleranlagen
Weitere wissenschaftliche Hintergründe und Erfahrungen hierzu, auch zu Luftgeschwindigkeiten von Lüftungsanlagen:
Forschungsbericht Nr. 138 Forschungstabelle für Brandschutztechnik an der Uni Karlsruhe (TH)
FVLR Heft 12, Rauchabzug im modernen Brandschutz, Beitrag von Dr. Bruno Covelli, Tecova AG
November 2015 Dr. Rainer Jaspers Ingenieur & PrüfConsult – Brandschutz-Forum-München 24
Fallstricke, Fragen, Lösungsansätze
Sicherheitsstromversorgung von Sprinkleranlagen
Aussagen des Sachversicherers:
Strömungsgeschwindigkeiten in Räumen bei Hochdrucknebellöschanlagen < 1 m/s
FM-Regelwerk für ESFR-Löschanlagen max. Strömungsgeschwindigkeit < 1,5 m/s
Aussagen des VdS: Keine Erkenntnisse bekannt, wonach Lüftungs- und Entrauchungsanlagen eine
verzögerte Auslösung von Sprinkleranlagen verursacht haben
November 2015 Dr. Rainer Jaspers Ingenieur & PrüfConsult – Brandschutz-Forum-München 25
Fallstricke, Fragen, Lösungsansätze
Ist eine flächendeckende automatische Löschanlage auch als Brandmeldeanlage mit Vollschutz, Kategorie I, zu bewerten?
Punkt 6.1.3.2 der VDE 0833-2 trifft hierzu folgende Aussagen „ Ausnahmen von der Überwachung“:
Räume, die durch eine automatische Feuerlöschanlage mit Meldung zu einer hilfeleistenden Stelle geschützt sind,
es sei denn, die Brandmeldeanlage ist zur Ansteuerung einer Feuerlöschanlage oder aus sonstigen Gründen erforderlich.
November 2015 Dr. Rainer Jaspers Ingenieur & PrüfConsult – Brandschutz-Forum-München 26
Fallstricke, Fragen, Lösungsansätze
Schnelles Auffinden eines Brandes bei großen Brandabschnitten,die ausschließlich Sprinkleranlagen haben
Insbesondere bei kleinen Feuerwehren häufig angefragt:
- Reduzierung der Zonengrößen nach VdS CEA 4001 oder besser und wirksamer?
- Alle 200 m² ein Rauchmelder?Auch zur Ansteuerung von sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen
Basis:Altes VdS-Merkblatt VdS 2815-2001-03
November 2015 Dr. Rainer Jaspers Ingenieur & PrüfConsult – Brandschutz-Forum-München 27
Fallstricke, Fragen, Lösungsansätze
Zusätzliches Kompensationspotenzial durchSprinkleranlagen bei sehr großen Brandabschnitten
a) Einsatz schnell ansprechender Sprinklerköpfe mit RTI < 50.Auf dem Markt sind auch weitere Sprinklerköpfe mit noch geringeren RTI-Werten verfügbar.
b) Noch höhere Anforderungen an die Ausfallsicherheit von Löschanlagen durch redundante Überwachung wichtiger Funktionen (Meßwertgeber unterschiedlicher Hersteller, bewährte Bauteile und Komponenten nach EN ISO 13849-2).
c) Zusätzlich zur automatischen Löschanlage alle 200 m² bzw. jeder Raum der kleiner ist, automatische Rauchmelder, auch zur Ansteuerung von Alarmierung und Rauchableitungsmaßnahmen.
November 2015 Dr. Rainer Jaspers Ingenieur & PrüfConsult – Brandschutz-Forum-München 28
Fallstricke, Fragen, Lösungsansätze
Zusätzliches Kompensationspotenzial durchSprinkleranlagen bei sehr großen Brandabschnitten
d) Rauchableitung mit großen Abluftvolumen zur Erreichung von Sichtweiten bei Eintreffen der Feuerwehr.
e) Wandhydranten auch zum Einsatz durch die Feuerwehr, als Typ F nach DIN 14461-1, mit 200 l/min / 3 Stück, Druck mind. 4,5 bar, max. 8 bar.
f) Unterteilung durch zwangsläufig vorhandene Rauchschürzen über Deckenbinder.
g) Nachweis der Rauchableitung über Heißgasrauchströmungsversuche nach VDI 6019.
November 2015 Dr. Rainer Jaspers Ingenieur & PrüfConsult – Brandschutz-Forum-München 29
Zusammenfassung und Ausblick
FRAGEN, DIE NUN NICHT MEHR AUFTRETEN SOLLTEN:
1. Welche Planungsgrundlagen müssen öffentlich-rechtlich zugrunde gelegt werden?
2. Sind Abweichungen von der Sicherheitsstromversorgung von Sprinkleranlagen möglich?
3. Was bedeutet eine fehlerhafte Einstufung des Risikos?
4. Was sind mögliche Kompensationspotenziale von Sprinkleranlagen bei
regelgerechter Planung und Einbau?
5. Wer kann u. U. qualifizierte Aussagen zu Zweifelsfragen beantworten?
November 2015 Dr. Rainer Jaspers Ingenieur & PrüfConsult – Brandschutz-Forum-München 30
Zusammenfassung und Ausblick
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