Jahreswechsel 2008/2009 Personalwirtschaft. Baustelle Jahreswechsel 2008/2009 Was erwartet uns?...

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Jahreswechsel 2008/2009 Personalwirtschaft

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Jahreswechsel 2008/2009

Personalwirtschaft

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Baustelle Jahreswechsel 2008/2009Was erwartet uns?

Gesundheitsreform

Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG)

Neue Meldepflichten

Authentifizierung

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Die Unfallversicherung

Bisher:

Daten zur Unfallversicherung

Berufsgenossenschaft

Gebündelt 1 x pro Jahr

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Die Unfallversicherung

Daten zur Unfallversicherung

Berufsgenossenschaft

Krankenkassen

personenbezogen mit jeder Entgeltmeldung

Daten zur Unfallversicherung*

Lohnnachweis wie bisher 1 x pro Jahr

Rentenversicherungsträger

Verarbeitung & Prüfung

* inkl. kurzfristig Beschäftigte (Arbeitsverhältnis auf 2 Monate oder 50 Tage)

Neu ab Januar 2009:

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Was ist zu beachten?

Ab Januar 2009: Personenbezogene Übermittlung folgender Daten an die Krankenkasse mit jeder Entgeltmeldung

Zuständige Berufsgenossenschaft

Ihre Mitgliedsnummer bei der Berufsgenossenschaft

Strukturschlüssel oder Gefahrtarif

Stundenermittlungsverfahren

Wie können Sie uns unterstützen?

Veranlagungsbescheid für 2009 sofort nach Erhalt an uns weitergeben (Gefahrtarifstelle bzw. Strukturschlüssel sind darin enthalten)

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Die Insolvenzgeldversicherung

Insolvenzgeldversicherung

Bisher:

Berufsgenossenschaft

Jährliche Übermittlung

Bundesagentur für Arbeit

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Die Insolvenzgeldversicherung

Insolvenzgeldversicherung

Bisher: Neu ab Januar 2009:

Berufsgenossenschaft

Jährliche Übermittlung

Monatliche Übermittlung*

*mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag

Krankenkassen

Bundesagentur für Arbeit

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Ab Januar 2009 zusammen mit der Lohn-Abrechnung zu ermitteln

Erstmals Berücksichtigung der Insolvenzgeldumlage für den Schätzbeitragsnachweis Januar 2009 auf Basis der Dezember-Abrechnung 2008

Dokumentation im Lohnjournal

Achtung!

Monatliche Abführung der Insolvenzgeldumlage

d.h. Berücksichtigung und Planung der notwendigen finanziellen Mittel jetzt monatlich und nicht mehr jährlich

Was ist zu beachten?

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Gesundheitsreform – Wie funktioniert der Gesundheitsfonds?

Gesundheitsfonds

Beitragszahler/-innenStaat Arbeitgeber/-innen

Gesetzliche Krankenkassen

Versicherte

Bundeszuschuss Einheitlicher prozentualer Beitrag

Einheitlicher prozentualer Beitrag

Einheitlicher Betrag für alle Versicherten

Möglichkeit eines

ZusatzbeitragesRückerstattung

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Der Gesundheitsfonds – Fakten im Überblick

Einheitlicher KK-Beitragssatz von 15,5%

Erhöhter Beitragssatz entfällt zum 01.01.2009 (automatische Umstellung der Betroffenen Arbeitnehmer)

Erhebung Zusatzbeitrag durch Kassen möglich

Beiträge, die noch das Jahr 2008 betreffen, werden noch nach alter Berechnung den Krankenkassen zugeschrieben (sogenannter Vorjahresbeitragsnachweis)

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Was ist zu beachten?

Alle anfallenden Umstellungen und Meldungen werden durch uns für Sie automatisch vorgenommen!

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Die Sofortmeldung - NEU

Gilt ab Januar 2009 in 9 Branchen:

Baugewerbe

Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe

Personenbeförderungsgewerbe

Speditionsgewerbe

Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe

Schaustellergewerbe

Gebäudereinigungsgewerbe

Unternehmen der Forst- und Fleischwirtschaft

Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen

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Die Sofortmeldung - NEU

Verfahren:

Meldung des Arbeitnehmers muss durch den Arbeitgeber

vor dem Tag des Beschäftigungsbeginns

an die erfolgen.

Wichtig: Eine fehlende oder verspätete Meldung führt zum Verdachtsmoment der Schwarzarbeit!

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Was ist zu beachten?

Aktive und rechtzeitige Sofortmeldung für neue Mitarbeiter

Ab Januar 2009 benötigte Daten für jede Sofortmeldung:

Tag der Beschäftigungsaufnahme

Familien- und Vorname

Versicherungsnummer oder Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift

Betriebsnummer des Arbeitgebers

Es ist mit uns abzustimmen, wie der Ablauf bei der Einstellung von neuen Mitarbeitern erfolgen soll

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Meldung an Berufsständische Versorgungswerke

Arbeitgeber:

Beitragsnachweise Mitgliedsnummer des

Arbeitnehmers 13 Stellen

Versorgungswerk

Bisher:

Freiwillige Übermittlung der monatlichen Meldung auf Papier an das entsprechende Versorgungswerk.

Versorgungswerk

Versorgungswerk

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Meldung an Berufsständische Versorgungswerke

Arbeitgeber:

Beitragsnachweise Kopie DEÜV-Meldung Mitgliedsnummer des

Arbeitnehmer NEU 17 Stellen

Versorgungswerk

01/09

Neu:

Ab Januar 2009 gesetzliche Pflicht zur elektronischen Datenübermittlung der Beitragsnachweise.

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Was ist zu beachten?

Ende November 2008: Erhalt des Versorgungswerksbescheides mit neuer 17-stelliger Mitgliedsummer:

Die neuen Mitgliedsnummern bitte sofort nach Erhalt an uns weitergeben!

Ab Januar 2009: Übermittlung der Daten wie gewohnt

13-stellige Mitgliedsnummer 3-stellige Versorgungswerknummer 1 Prüfziffer

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Authentifizierung

Ab Januar 2009: Datenübermittler (Arbeitgeber oder in seinem Auftrag ein Dritter) muss sich bei der Steuerdaten-Übermittlung authentifizieren:

Nutzer des DATEV-Rechenzentrums sind auf der sicheren Seite:

Rechenzentrum

Automatische authentifizierte Übermittlung durch die DATEV- Sicherheitsmechanismen

Kanzlei/ Mandant Finanzbehörde

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Authentifizierung

Nutzen Sie nicht das DATEV-Rechenzentrum, müssen Sie folgenden Prozess vor der authentifizierten Datenübermittlung beachten:

Registrierung im ELSTEROnline-Portal mit

Angabe der Steuernummer und

Email-Adresse

ELSTER- Clearingstelle

Aktivierungscode per Post an die zur

Steuernummer hinterlegte Anschrift

Aktivierungs-ID per Mail

Aktivierung und Download der persönlichen

Signatur

Datenübermittlung mit persönlicher

Signatur

Speicherung der Signatur auf

Datenträger

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„Der Wille öffnet die Türen zum Erfolg. Stoßen wir die Türen auf! Machen wir uns an die Arbeit.“

Louis Pasteur (1822-95), frz. Chemiker u. Bakteriologe

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