Jahreshauptversammlung Haus- und Grundeigentümerverein Roth und Umgebung e.V. Freitag, 19. März...
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JahreshauptversammlungHaus- und Grundeigentümerverein Roth und Umgebung e.V.
Freitag, 19. März 2010
www.haus-und-grund-roth.de
Steuertipps zu Haus & Grundbesitzdurch Helmut Lorenz
neue Rechtsprechung zu Haus & Grund
durch Dietrich Niederalt
Fachreferate
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft 3
Helmut Lorenz Steuerberater
Rechtsbeistand vereidigter Buchprüfer
Steuertipps zu Haus- und Grundbesitz
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft 4
Erbschaftsteuer
drei Verfassungsbeschwerden
gegen das neue ErbStG eingelegt.
Strittig sind vor allem:
Zustandekommen und
unterschiedliche Behandlung der Vermögensarten
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft 5
Erbschaftsteuer
Steueraufkommen
vier Millarden
besser ?
Grunderwerbsteuer auf alle Übertragungen
(auch an Kinder ohne Freibeträge; ohne Freibeträge)
einfach, gerecht, leicht zu erheben
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft 6
Erbschaftsteuertarif 2010Wert Steuerklasse I II III
bis 75.000 7% 15% 30%
bis 300.000 11% 20% 30%
bis 600.000 15% 25% 30%
bis 6.000.000 19% 30% 30%
…….
max. 30% 50% 50%
Verbesserung für Geschwister und Geschwisterkinder
(Zuwendungen von Bruder, Schwester, Onkel, Tante)
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft 7
Erbschaftsteuertipps I
Frühzeitige Schenkungenschaffen Freibeträge mehrmals
Enkel, Neffen und Nichten mit bedenken (Vermächtnisse)
mindert Steuerpflicht des Haupterben mehr Freibeträge, niedrigere Tabellenstufe
Zwischenschaltung des EhegattenKind erhält Zuwendung von beiden Eltern, dies kann Freibeträge verdoppeln
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft 8
Erbschaftsteuertipps II
Ehegatten teilweise übergehenmanchmal „Fehler“ durch Berliner Testament
Stufe überspringenwenn sonst höheres Vermögen zusammenfällt
Nutzungsrechte und Versorgungsleistungenmindern Erwerb, verlagern Einkommen
Schenkungsteuer übernimmt der Schenkergilt nicht als steuerpflichtiger Erwerb
Familienheime können oft steuerfrei übertragen werden
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft 9
Erbschaftsteuertipps III
Unterhalt und Ausbildung finanzieren
kann steuerfrei erfolgenBegünstigung Betriebsvermögen
Wertabschlag, Behaltefristen
Verlagerung der Einkünftevermindert spätere Erbschaft
und Einspruch wegen Verfassungsmäßigkeit einlegen
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft 10
Schenken besser als vererben?grundsätzlich nur Vermögen / Einkommensquellen, die entbehrlich sind
Vermögens- und Nachfolgeplanung erstellen
geschenkt ist geschenkt
wiederholen ist gestohlen
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft 11
Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmenwenn
aus Zwangsläufigkeit entstanden
und Erlangung eines Gegenwertes im Hintergrund
Tipp:
Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen beantragen
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft 12
Vorsteuerabzug bei Gemeinschaften
Beispiel:
Solaranlage bestellt Ehemann.
Rechnung an Ehemann
aber: Einspeisevertrag EVU mit Eheleuten
Tipp:
Vorsteuerabzug sichern
Leistungsempfänger = Gemeinschaft
Rechnungsstellung an Gemeinschaft
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft 13
Leerstand
Ohne Einkunftserzielungsabsicht
keine Werbungskosten
(Finanzierungskosten und AfA gehen verloren)
Tipp:
mit Maklerauftrag und Inserate Vermietungsabsicht dokumentieren
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft 14
Vermietungsverluste in Spanien
Beispiel:
Kinder erben Haus in Spanien und vermieten dieses.
Sind Verluste in deutscher Steuererklärung anzusetzen?
§ 2 a EStG alte Fassung: Nein
Tipp:
Europäischer Gerichtshof findet deutsche Vorschrift rechtswidrig – daher jetzt absetzbar!
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft 15
Mini-Job im Privathaushalt
20 % der Aufwendungen
auf Steuerschuld anrechenbar
maximal 510 €
Tipp:
Schwarzarbeit soll sich nicht lohnen
ordnungsgemäß „Putzfrau“ anmelden
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft 16
soz.vers.pfl. Job im Privathaushalt
20 % der Aufwendungen
auf Steuerschuld anrechenbar
maximal 4.000 €
Tipp:
Haushaltshilfe 410 Euro besser als Mini-Job und „Schwarzarbeit“ Hilfe hat eigene Kranken- und Rentenversicherung!
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft 17
Pflege- und Betreuungsleistungen
20 % der Aufwendungen
auf Steuerschuld anrechenbar
maximal 4.000 €
Tipp:
prüfen, ob z.B. mobile Pflegedienste besser als außergewöhnliche Belastung absetzbar sind
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft 18
Handwerkerleistungen
20 % der Lohnkosten
auf Steuerschuld anrechenbar
maximal 1.200 €
Tipp:
Rechnung und Überweisung aufheben
und auf Ausweis „Dienstleistungsanteil“ achten. Keine Materialkosten!
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft 19
Aufbewahrungspflicht
Handwerker-Rechnung ist innerhalb 6 Monaten zu erteilen
(sonst Bußgeld bis 5.000 € möglich)
und mindestens 2 Jahre aufzuheben
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft 20
Bauabzugsteuer
gibt es seit 2001 und leider immer noch
15 % einzubehalten
wenn Leistung an Unternehmer erbracht
außer wenn nicht mehr als 2 Wohnungen vermietet werden.
Freistellungsbescheinigung in fast 100 % vorgelegt ?
Tipp:
nicht in die Haftungsfalle treten
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft 21
Finanzierung
Basiszins 0,12 % seit 1.1.2010
Verzugszins: 5,12 %
Bank-Zinsen so niedrig wie fast noch nie.
Tipp:
längere Festschreibung überlegenniedrige Zinsen sichern
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft 22
Haushalt + SchuldenLohn 24.160
Ausgaben 32.770
Mehrausgaben 8.610 finanzierbar ?
Schulden auf Haus 172.000Tilgung mit 1.000 jährlich würde 172 Jahre dauern
Mehrkreditaufnahme 8.610
Schulden 31.12.2010 180.610
führt zur Insolvenz
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft 23
Haushalt + Schuldenx 10.000.000
Staatseinnahmen 241,60 Mrd.Staatsausgaben 327,70 Mrd.Mehrausgaben 86,1 Mrd.sind diesmal noch finanzierbar und bereiten Finanzminister zumindest Sorgen
Staatsverschuldung 1,72 Bio€Tilgung mit 10 Mrd€ jährlich würde 172 Jahre dauern
Mehrkreditaufnahme 86,10 Mrd€Schulden 31.12.2010 1,80 Bio€
führt zur Insolvenz / Währungsreform ?
Lorenz & Kollegen, Steuerberatungsgesellschaft 24
Danke für Ihre Aufmerksamkeit