JAHRESAKTUALISIERUNG 2018 - update3.buhl...

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Die technische Hotline für Bürosoftware erreichen Sie unter 02735 90 96 20 (Mo.-Fr. 9:00 bis 21:00 Uhr & Sa. 9:00 - 13:00 Uhr) Seite 1 JAHRESAKTUALISIERUNG 2018 (Stand Januar 2018) INHALT Neue Formulare 2018 .............................................................................................................. 2 Lohn & Gehalt 2018................................................................................................................. 4 Empfohlene Vorgehensweise für Lohnanwender .......................................................................... 4 Systemvorgaben zur Nettolohnberechnung.................................................................................. 5 Änderungen im Sozialversicherungsrecht (Rechengrößen 2018) .................................................... 5 Änderungen der Rechengrößen im Steuerrecht 2018 ................................................................... 7 Insolvenzgeldumlage für einzelne Mitarbeiter .............................................................................. 8 Saisonarbeitnehmer – neues Kennzeichen ................................................................................... 8 Neues Kennzeichen: Beschränkt steuerpflichtig ........................................................................... 9 Optimierung Kirchensteuer ........................................................................................................10 Anpassungen in den Mitarbeiterstammdaten ...........................................................................10 Neue Kirchensteuermerkmale ................................................................................................11 Konvertierung der Kirchensteuermerkmale .............................................................................12 Berechnung der Kirchensteuer ...............................................................................................13 Anpassungen in Tabellenansichten und Layouts ......................................................................13 Jahresmeldungen für „kurzfristige Beschäftigungen“ ...................................................................15 Datum der Übertragung der Lohnsteueranmeldung in den Parametern ........................................15 Druck der Lohnsteueranmeldung ...............................................................................................16 Finanzbuchhaltung 2018....................................................................................................... 18 Erhöhung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter ............................................................18

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JAHRESAKTUALISIERUNG 2018 (Stand Januar 2018)

INHALT Neue Formulare 2018 .............................................................................................................. 2

Lohn & Gehalt 2018 ................................................................................................................. 4

Empfohlene Vorgehensweise für Lohnanwender .......................................................................... 4

Systemvorgaben zur Nettolohnberechnung.................................................................................. 5

Änderungen im Sozialversicherungsrecht (Rechengrößen 2018).................................................... 5

Änderungen der Rechengrößen im Steuerrecht 2018 ................................................................... 7

Insolvenzgeldumlage für einzelne Mitarbeiter .............................................................................. 8

Saisonarbeitnehmer – neues Kennzeichen ................................................................................... 8

Neues Kennzeichen: Beschränkt steuerpflichtig ........................................................................... 9

Optimierung Kirchensteuer ........................................................................................................10

Anpassungen in den Mitarbeiterstammdaten ...........................................................................10

Neue Kirchensteuermerkmale ................................................................................................11

Konvertierung der Kirchensteuermerkmale .............................................................................12

Berechnung der Kirchensteuer ...............................................................................................13

Anpassungen in Tabellenansichten und Layouts ......................................................................13

Jahresmeldungen für „kurzfristige Beschäftigungen“ ...................................................................15

Datum der Übertragung der Lohnsteueranmeldung in den Parametern ........................................15

Druck der Lohnsteueranmeldung ...............................................................................................16

Finanzbuchhaltung 2018 ....................................................................................................... 18

Erhöhung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter ............................................................18

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NEUE FORMULARE 2018 Die folgenden neuen Formulare (für Deutschland) wurden für 2018 implementiert und stehen

automatisch zur Verfügung:

• Umsatzsteuervoranmeldung (Bereich BUCHHALTUNG - Registerkarte: ÜBERGEBEN /

AUSWERTEN - Schaltfläche: AUSWERTEN & ÜBERTRAGEN - UMSATZSTEUERANMELDUNG

DRUCKEN)

• Lohnsteueranmeldung (Bereich PERSONAL - Registerkarte: ÜBERGEBEN / AUSWERTEN -

Schaltfläche: AUSWERTEN & ÜBERTRAGEN - LOHNSTEUERANMELDUNG DRUCKEN)

• Lohnsteuerbescheinigung (Bereich PERSONAL - Registerkarte: ÜBERGEBEN / AUSWERTEN -

Schaltfläche: AUSWERTEN & ÜBERTRAGEN - LOHNSTEUERBESCHEINIGUNG DRUCKEN)

Beachten Sie:

Wurden die Formulare aus 2017 als Standard definiert, werden beim Aufruf der Drucke weiterhin diese

"Standard-Formulare" verwendet. Um nun die aktuellen Formulare 2018 als neuen Standard

festzulegen, gehen Sie wie folgt vor (Beispiel Umsatzsteuervoranmeldung):

Wählen Sie auf der Registerkarte: ÜBERGEBEN / AUSWERTEN die Schaltfläche:

DRUCKÜBERSICHT.

Wählen Sie im Bereich BUCHHALTUNG - ABRECHNUNG / ABSCHLUSS - den Eintrag:

UMSATZSTEUERANMELDUNG.

Alle Formulare für die Umsatzsteuervoranmeldungen werden angezeigt.

Markieren Sie nun das 'neue' Layout aus 2018 und betätigen Sie die Schaltfläche: STANDARD.

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Anschließend erhält das markierte Formular das Standard-Kennzeichen.

Beenden Sie die Eingaben mittels Schaltfläche: SCHLIEßEN. Künftig wird nun das 'neue' Standard-

Layout für den Druck herangezogen.

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LOHN & GEHALT 2018

EMPFOHLENE VORGEHENSWEISE FÜR LOHNANWENDER

Hinweis: Eine detaillierte Beschreibung zu den Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem

Jahresabschluss (inkl. Checkliste) stellen wir Ihnen im Download-Center unseres Service-Portals unter

dem Titel: "Jahresabschluss Lohn (Vorbereitung und Durchführung allgemein)" zur Verfügung.

Voraussetzung: Die Erfassung für die Lohn- und Gehaltsabrechnung Dezember 2017 ist

abgeschlossen und alle Drucke und sonstigen Auswertungen wurden erledigt.

Vorgehensweise:

• Erstellen Sie eine Datensicherung.

• Führen Sie den Monats-/Jahresabschluss innerhalb der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung durch

(Registerkarte: ÜBERGEBEN / AUSWERTEN - Schaltfläche: JAHRESABSCHLUSS).

• Aktualisieren Sie das Programm mittels bereitgestelltem Update.

• Nettolohnberechnung durchführen: In diesem Falle werden die SV-Meldungen durch die

Nettolohnberechnung erstellt.

• SV- und UV-Meldungen versenden

• Druck der SV- und UV-Meldungen für die Mitarbeiter

• Lohnsteuerbescheinigungen erstellen und versenden.

• Mitarbeiter-Stammdaten auf Richtigkeit sowie Urlaubsanspruch für das neue Jahr prüfen

• Einzugsstellen-Stammdaten prüfen und ggf. Zusatzbeitrag hinterlegen.

• Lohnartenstammdaten prüfen

• Weitere Punkte siehe o.a. Kundeninformation: "Jahresabschluss Lohn"

Beachten Sie:

Um die Richtigkeit Ihrer nächsten Abrechnungen zu gewährleisten, sollten Sie nach Durchführung des

Updates die Daten unter Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG - ABRECHNUNGSVORGABEN

prüfen!

Überprüfen Sie die Stammdaten Ihrer Mitarbeiter auf die Richtigkeit der neuen Abrechnungsvorgabe

ab 01.01.2017, sowie den Urlaubsanspruch für das neue Jahr.

In allen Ausbaustufen werden die SV-Jahresmeldungen immer beim Jahreswechsel von Dezember auf

Januar erstellt, versendet jedoch erst nach der Jahresaktualisierung.

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SYSTEMVORGABEN ZUR NETTOLOHNBERECHNUNG

Die "Systemvorgaben zur Nettolohnberechnung" können Sie unter Schaltfläche: PARAMETER -

ABRECHNUNG

• Systemvorgaben SV (zur Nettolohnberechnung)

• Systemvorgaben Steuer (zur Nettolohnberechnung)

einsehen. Diese Daten werden durch das Update eingefügt und können / müssen NICHT manuell

eingetragen werden.

Die aktuellen Rechengrößen haben wir in den nachfolgenden Kapiteln für Sie zusammengefasst.

ÄNDERUNGEN IM SOZIALVERSICHERUNGSRECHT (RECHENGRÖßEN 2018)

Diese Daten müssen NICHT manuell eingetragen werde, sondern sind bereits in den Systemvorgaben

(Schaltfläche: PARAMETER – ABRECHNUNG – Eintrag: „Systemvorgaben SV (zur

Nettolohnberechnung)“) hinterlegt.

In den nachfolgenden Tabellen erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Vorgaben. Weitere

Werte entnehmen Sie bitte den o.a. Systemvorgaben im Programm.

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Ab 01.01.2018 gelten folgende Beitragsbemessungsgrenzen:

Kranken- und Pflegeversicherung

alle Bundesländer (monatlich / jährlich): 4.425,00 / 53.100,00 Euro

Renten- und Arbeitslosenversicherung:

alte Bundesländer (monatlich / jährlich): 6.500,00 / 78.000,00 Euro

neue Bundesländer - ohne Berlin (monatlich / jährlich): 5.800,00 / 69.600,00 Euro

Bezugsgröße Kranken- und Pflegeversicherung:

alle Bundesländer (monatlich / jährlich): 3.045,00 / 36.540,00 Euro

Bezugsgröße Renten- und Arbeitslosenversicherung:

alte Bundesländer (monatlich / jährlich): 3.045,00 / 36.540,00 Euro

neue Bundesländer (monatlich / Jährlich): 2.695,00 / 32.340,00 Euro

Ab dem 01.01.2018 gelten folgende Beitragssätze und Grenzwerte:

Krankenversicherung: allgemein / ermäßigt 14,6 % / 14,0 %

durchschnittlicher KV Zusatzbeitrag (AN Anteil)

(individueller Zusatzbeitrag ist den Einzugsstellen/Krankenkassen zu

entnehmen)

1,0 %

Rentenversicherung: 18,6 %

Arbeitslosenversicherung: 3,0 %

Pflegeversicherung: 2,55 %

Pflegeversicherung Sachsen: AGA 0,775 %

ANA 1,775 %

zusätzlicher Beitragssatz zur PV für kinderlose Mitglieder, die das 23.

Lebensjahr vollendet haben:

0,25 %

Insolvenzgeldumlage: 0,06 %

Pauschale Krankenversicherung: 13 %

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Pauschale Rentenversicherung: 15 %

Pauschale Krankenversicherung (für Privathaushalte): 5 %

Pauschale Rentenversicherung (für Privathaushalte): 5 %

Pauschalsteuer (an Bundesknappschaft): 2 %

Aufstockungsbetrag zur Rentenversicherung 3,6 %

monatliche Geringfügigkeitsgrenze: 450,00 Euro

monatliche Geringverdienergrenze (Auszubildende): 325,00 Euro

monatlicher Bereich zur Gleitzonenregelung: zwischen

450,01 und 850,00 Euro

Faktor F: 0,7547

Beitragsbemessungsgrundlage zum Aufstockungsbeitrag zur RV ist das

erzielte Arbeitsentgelt:

mind. 175,00 Euro

Vollarbeiterrichtwert: 1570 Stunden

ÄNDERUNGEN DER RECHENGRÖßEN IM STEUERRECHT 2018

Diese Daten müssen NICHT manuell eingetragen werde, sondern sind bereits in den Systemvorgaben

(Schaltfläche: PARAMETER – ABRECHNUNG – Eintrag: „Systemvorgaben Steuer (zur

Nettolohnberechnung)“) hinterlegt.

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INSOLVENZGELDUMLAGE FÜR EINZELNE MITARBEITER

Die Beitragspflicht zur Insolvenzgeldumlage kann ab 01.01.2018 auch über die Abrechnungsvorgabe

jedes einzelnen Mitarbeiters festgelegt werden.

Dazu steht unter PERSONAL - STAMMDATEN - MITARBEITER - Register: "Lohn-Abrechnungsdaten" -

Abrechnungsvorgabe - Register: "Einzugsstellen" im Abschnitt: "Umlage" das Feld: "von der

Insolvenzgeldumlage befreit" zur Verfügung. Durch dessen Aktivierung wird für diesen Mitarbeiter

keine Insolvenzgeldumlage berechnet.

Beachten Sie:

Wenn in der Betriebsstätte das Kennzeichen: "Von der Insolvenzgeldumlage befreit" aktiviert ist, hat

dies Vorrang - es wird dann für alle Mitarbeiter dieser Betriebsstätte keine Umlage berechnet, auch

wenn das neue Kennzeichen in der Abrechnungsvorgabe nicht aktiviert ist.

SAISONARBEITNEHMER – NEUES KENNZEICHEN

Ab 01.01.2018 muss in Anmeldungen zur Sozialversicherung mitgeteilt werden, ob es sich um einen

Saisonarbeitnehmer handelt. Dazu wurde in die Abrechnungsvorgaben ab 01.01.2018 das Kennzeichen

"Saisonarbeitnehmer" implementiert. Die Hinterlegung erfolgt entsprechend unter PERSONAL -

STAMMDATEN - MITARBEITER - Register: "Lohn-Abrechnungsdaten" - Abrechnungsvorgabe -

Register: "SV-Angaben".

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Beachten Sie: Das Kennzeichen wird nicht bei allen Personengruppenschlüsseln angezeigt, da es in

bestimmten Fällen nicht zu übermitteln ist.

Dies gilt für folgende Personengruppenschlüssel:

• 109 (geringfügig Beschäftigte)

• 110 (kurzfristig Beschäftigte)

• 190 (Beschäftigte, die ausschließlich in der Unfallversicherung versicherungspflichtig sind)

Darüber hinaus ist das Kennzeichen nur für gesetzlich Versicherte zu übermitteln. Daher wird das

Kennzeichen bei privat Versicherten (Beitragsgruppenschlüssel Krankenversicherung = 0) nicht

angeboten.

NEUES KENNZEICHEN: BESCHRÄNKT STEUERPFLICHTIG

Für Abrechnungsvorgaben ab 01.01.2018 gibt es unter PERSONAL - STAMMDATEN - MITARBEITER -

Register: "Lohn-Abrechnungsdaten" - Abrechnungsvorgabe - Register: "Steuer" ein neues

Kennzeichen: „Beschränkt steuerpflichtig“.

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Zur Auswahl stehen für dieses Kennzeichen die Einstellungen „Nein“, „Beschränkt“ und „Erweitert

beschränkt“, wobei „Nein“ standardmäßig eingestellt ist.

Das Kennzeichen hat keine Auswirkungen auf die Berechnung der Lohnsteuer und dient lediglich zur

Information.

OPTIMIERUNG KIRCHENSTEUER

In Abrechnungen ab dem 01.01.2018 können nun alle kirchensteuerberechtigten

Religionsgemeinschaften über das Lohnprogramm abgerechnet werden.

Anpassungen in den Mitarbeiterstammdaten

Unter PERSONAL – STAMMDATEN – MITARBEITER – LOHN-ABRECHNUNGSDATEN – GRUNDLAGEN

DER ABRECHNUNG – ABRECHNUNGSVORGABEN wurden auf dem Register: „Steuer“ Anpassungen im

Bereich: „Konfession“ vorgenommen. Die Anpassungen gelten erst für Abrechnungsvorgaben ab dem

01.01.2018.

Zur Auswahl stehen nach wie vor die Kirchensteuermerkmale „0 Konfessionslos“, „1 Katholisch“ und „2

Evangelisch“. Hinzugekommen ist der Eintrag „3 Andere kirchensteuerberechtigte

Religionsgemeinschaft“. Dies gilt jeweils für das Feld: „Konfession“ und „Ehepartner“.

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Neue Kirchensteuermerkmale

Über die Auswahl „3 Andere kirchensteuerberechtigte Religionsgemeinschaft“ stehen Ihnen nun alle

Kirchensteuermerkmale zur Verfügung:

• ak - alt-katholisch

• fa - freie Religionsgemeinschaft Alzey

• fb - freireligiöse Landesgemeinde Baden

• fg - freireligiöse Landesgemeinde Pfalz

• fm - freireligiöse Gemeinde Mainz

• fs - freireligiöse Gemeinde Offenbach

• ib - israelitische Religionsgemeinschaft Baden

• il - israelitische Kultussteuer

• ih - jüdische Kultussteuer

• is - israelitische/jüdische Kultussteuer

• issl - israelitische Kultussteuer

• iw - israelitische Religionsgemeinschaft Württembergs

• jd - jüdische Kultussteuer

• jh - jüdische Kultussteuer

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Wird im Feld: „Konfession“ und/oder im Feld „Ehepartner“ „3 Andere kirchensteuerberechtigte

Religionsgemeinschaft“ ausgewählt, so muss eine der zur Auswahl stehenden Religionsgemeinschaften

ausgewählt werden.

In einem späteren Update erfolgt an dieser Stelle noch eine Eingrenzung auf das jeweilige Bundesland.

Ausschlaggebend ist das Bundesland, in welchem der Arbeitnehmer tätig ist. Sobald die Anpassung

vorgenommen wurde, werden wir Sie informieren.

Konvertierung der Kirchensteuermerkmale

Damit die neuen Kirchensteuermerkmale verwendet werden können, ist eine Konvertierung

erforderlich. Die Konvertierung erfolgt über den Jahresabschluss 2017 automatisch.

Bei der Konvertierung werden die hinterlegten Kirchensteuermerkmale Konfessionslos, Katholisch und

Evangelisch direkt übernommen. Die hinterlegten Konfessionen „Alt-Katholisch“, „Jüdisch“ oder

„Sonstige“ werden durch die Konvertierung zunächst auf „0 Konfessionslos“ gesetzt. Soll für die

jeweiligen Mitarbeiter die Kirchensteuer für die neuen Kirchensteuermerkmale verwendet werden, so

nehmen Sie die Anpassung in der Abrechnungsvorgabe manuell vor.

Wurde der Jahresabschluss 2017 bereits ausgeführt, bevor das Update zur Jahresaktualisierung

installiert wurde, so können Sie die Konvertierung über die Nettolohnberechnung (PERSONAL –

ÜBERGEBEN/AUSWERTEN – ABRECHNUNG – NUR FÜR AKTUELLEN MONAT DURCHFÜHREN…)

auslösen.

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Im Anschluss an die Konvertierung erhalten Sie ein Protokoll. In diesem Protokoll werden Ihnen alle

Mitarbeiter aufgelistet, für die die Konfession von „Alt-Katholisch“, „Jüdisch“ oder „Sonstige“ auf

„Konfessionslos“ umgestellt wurde.

Berechnung der Kirchensteuer

Für die Berechnung der Kirchensteuermerkmale „0 Konfessionslos“, „1 Katholisch“ und „2 Evangelisch“

ergeben sich keine Änderungen.

Ist in der Abrechnungsvorgabe „3 Andere kirchensteuerberechtigte Religionsgemeinschaft“

ausgewählt, erfolgt nun ebenfalls die Berechnung der Kirchensteuer. Die Berechnung erfolgt analog zu

der Berechnung der katholischen und evangelischen Kirchensteuer.

Die berechneten Werte für „3 Andere kirchensteuerberechtigte Religionsgemeinschaft“ werden aktuell

noch nicht automatisch in die Lohnsteueranmeldung übertragen. Soll die Übertragung dieser Werte

elektronisch erfolgen, so nehmen Sie die Eintragung bei der Übertragung bitte manuell vor. In einem

späteren Update werden die Werte automatisch übertragen. Sobald das Update hierfür bereitsteht,

erhalten Sie von uns eine Information.

Anpassungen in Tabellenansichten und Layouts

Die Tabellenansichten und Layouts wurden diesbezüglich ebenfalls angepasst.

Im Lohnkonto (PERSONAL – ERFASSUNG) wurde im Bereich: „Lohnsteuer / Soli. / KiSt / Kammer“ die

Tabellenansicht um die Zeilen „Sonstige Kirchensteuer“ und „Sonstige Kirchensteuer Ehepartner“

erweitert.

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In der Lohntasche wurde der Bereich: „Ki-Steuer“ um die Zeile SK (sonstige Kirchensteuer) erweitert.

Das Lohnjournal wurde im Bereich: „Steuerbereich“ um die Zeile „S. KiSt“ erweitert.

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Das Lohnjournal (erweitert) wurde im Bereich: „Steuerbereich“ um die Zeile „S. KiSt“ erweitert.

JAHRESMELDUNGEN FÜR „KURZFRISTIGE BESCHÄFTIGUNGEN“

Die gesetzliche Vorgabe, dass für kurzfristig Beschäftige (Personengruppe 110) keine Jahresmeldungen

(Grund der Abgabe = 50) mehr erstellt werden dürfen, wurde entsprechend in den Produkten der

Unternehmer-Linie umgesetzt.

Alle anderen DEÜV-Meldungen werden weiterhin erzeugt.

DATUM DER ÜBERTRAGUNG DER LOHNSTEUERANMELDUNG IN DEN PARAMETERN

Wird die Lohnsteueranmeldung übertragen, so wird das Datum der Übertragung in den Parametern

festgeschrieben.

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Aufgrund der Digitalen LohnSchnittstelle für die Lohnsteuer-Außenprüfung ab dem Jahr 2018 muss

das Übertragungsdatum der Lohnsteueranmeldung festgeschrieben werden, damit im Falle einer

Prüfung das Datum übergeben werden kann.

Das Datum der Übertragung wird im Bereich unter PARAMETER – FINANZAMT – ELSTAM –

ÜBERTRAGUNG LOHNSTEUERANMELDUNG eingetragen.

Beachten Sie: Diese Einträge können nicht manuell verändert werden, sie werden ausschließlich von

der Software gefüllt.

Während der Übertragung prüft das Programm, ob für den gewählten Zeitraum bereits ein Eintrag

vorhanden ist. Ist kein Eintrag vorhanden, so wird ein neuer Eintrag erstellt. Ist für den Zeitraum bereits

eine Übertragung vorgenommen worden, so wird das Datum überschrieben.

DRUCK DER LOHNSTEUERANMELDUNG

Nehmen Sie nicht an der elektronischen Übertragung an die Finanzverwaltung teil, so besteht

ebenfalls die Möglichkeit, das Datum in den Parametern festschreiben zu lassen. Für diesen Fall wurde

in den Druckoptionen der Lohnsteueranmeldung ein neues Kennzeichen: „Lohnsteueranmeldung für

diesen Zeitraum als übertragen kennzeichnen“ eingebracht.

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Es erfolgt ebenfalls ein Eintrag in den Parametern unter PARAMETER – FINANZAMT – ELSTAM –

ÜBERTRAGUNG LOHNSTEUERANMELDUNG.

Wurde die Lohnsteueranmeldung für den gewählten Zeitraum bereits gedruckt und es ist ein Eintrag in

den Parametern vorhanden, so erhalten Sie folgende Meldung:

Wählen Sie „Ja, das Übertragungsdatum soll überschrieben werden“, so wird das Datum in den

Parametern überschrieben und der Druck erfolgt.

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Wählen Sie „Nein, das Übertragungsdatum nicht überschreiben“, so wird das Datum nicht

überschrieben, es wird nur der Druck ausgegeben.

Mit der Schaltfläche: ABBRECHEN brechen Sie den kompletten Vorgang ab.

FINANZBUCHHALTUNG 2018

ERHÖHUNG DER GRENZE FÜR GERINGWERTIGE WIRTSCHAFTSGÜTER

Die Schwelle für sog. Geringwertige Wirtschaftsgüter wird von bislang 410,00 Euro (netto, vgl. § 6 Abs.

2 Satz 1 EStG) auf 800,00 Euro erhöht. Betroffen hiervon sind selbstständig nutzbare bewegliche

Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, wie beispielsweise Schreibgeräte, Tablets oder Büro- und

Geschäftsausstattung. Deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten (oder der an deren Stelle

tretende Wert) können ab 01.01.2018 bis zu einem Wert von 800,00 Euro sofort abgeschrieben

werden.

Darüber hinaus wird bei der Poolabschreibung die Wertuntergrenze (von bislang 150,00 Euro) auf

250,00 Euro angehoben (§ 6 Abs. 2 a Sätze 1 und 4 EStG). Somit können Wirtschaftsgüter mit

Anschaffungs- oder Herstellungskosten von 250,01 bis 1.000,00 Euro pro Wirtschaftsjahr in einem

Sammelposten zusammengefasst und über eine Dauer von fünf Jahren gewinnmindernd aufgelöst

werden (jährliche Poolabschreibung von 20 %).

Die neuen Grenzen werden auf Grund der Hinterlegung des Anschaffungsdatums automatisch von den

Produkten der Unternehmer-Linie erkannt. Die Erfassung erfolgt weiterhin in gewohnter Art und

Weise.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Funktionsbeschreibung zu diesem Thema, welche im

Download-Center des Service-Portals unter Dokumente - Funktionsbeschreibungen zur Verfügung

steht.