JAHRESAKTUALISIERUNG 2018 - update3.buhl...
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Die technische Hotline für Bürosoftware erreichen Sie unter 02735 90 96 20 (Mo.-Fr. 9:00 bis 21:00 Uhr & Sa. 9:00 - 13:00 Uhr)
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JAHRESAKTUALISIERUNG 2018 (Stand Januar 2018)
INHALT Neue Formulare 2018 .............................................................................................................. 2
Lohn & Gehalt 2018 ................................................................................................................. 4
Empfohlene Vorgehensweise für Lohnanwender .......................................................................... 4
Systemvorgaben zur Nettolohnberechnung.................................................................................. 5
Änderungen im Sozialversicherungsrecht (Rechengrößen 2018).................................................... 5
Änderungen der Rechengrößen im Steuerrecht 2018 ................................................................... 7
Insolvenzgeldumlage für einzelne Mitarbeiter .............................................................................. 8
Saisonarbeitnehmer – neues Kennzeichen ................................................................................... 8
Neues Kennzeichen: Beschränkt steuerpflichtig ........................................................................... 9
Optimierung Kirchensteuer ........................................................................................................10
Anpassungen in den Mitarbeiterstammdaten ...........................................................................10
Neue Kirchensteuermerkmale ................................................................................................11
Konvertierung der Kirchensteuermerkmale .............................................................................12
Berechnung der Kirchensteuer ...............................................................................................13
Anpassungen in Tabellenansichten und Layouts ......................................................................13
Jahresmeldungen für „kurzfristige Beschäftigungen“ ...................................................................15
Datum der Übertragung der Lohnsteueranmeldung in den Parametern ........................................15
Druck der Lohnsteueranmeldung ...............................................................................................16
Finanzbuchhaltung 2018 ....................................................................................................... 18
Erhöhung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter ............................................................18

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NEUE FORMULARE 2018 Die folgenden neuen Formulare (für Deutschland) wurden für 2018 implementiert und stehen
automatisch zur Verfügung:
• Umsatzsteuervoranmeldung (Bereich BUCHHALTUNG - Registerkarte: ÜBERGEBEN /
AUSWERTEN - Schaltfläche: AUSWERTEN & ÜBERTRAGEN - UMSATZSTEUERANMELDUNG
DRUCKEN)
• Lohnsteueranmeldung (Bereich PERSONAL - Registerkarte: ÜBERGEBEN / AUSWERTEN -
Schaltfläche: AUSWERTEN & ÜBERTRAGEN - LOHNSTEUERANMELDUNG DRUCKEN)
• Lohnsteuerbescheinigung (Bereich PERSONAL - Registerkarte: ÜBERGEBEN / AUSWERTEN -
Schaltfläche: AUSWERTEN & ÜBERTRAGEN - LOHNSTEUERBESCHEINIGUNG DRUCKEN)
Beachten Sie:
Wurden die Formulare aus 2017 als Standard definiert, werden beim Aufruf der Drucke weiterhin diese
"Standard-Formulare" verwendet. Um nun die aktuellen Formulare 2018 als neuen Standard
festzulegen, gehen Sie wie folgt vor (Beispiel Umsatzsteuervoranmeldung):
Wählen Sie auf der Registerkarte: ÜBERGEBEN / AUSWERTEN die Schaltfläche:
DRUCKÜBERSICHT.
Wählen Sie im Bereich BUCHHALTUNG - ABRECHNUNG / ABSCHLUSS - den Eintrag:
UMSATZSTEUERANMELDUNG.
Alle Formulare für die Umsatzsteuervoranmeldungen werden angezeigt.
Markieren Sie nun das 'neue' Layout aus 2018 und betätigen Sie die Schaltfläche: STANDARD.

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Anschließend erhält das markierte Formular das Standard-Kennzeichen.
Beenden Sie die Eingaben mittels Schaltfläche: SCHLIEßEN. Künftig wird nun das 'neue' Standard-
Layout für den Druck herangezogen.

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LOHN & GEHALT 2018
EMPFOHLENE VORGEHENSWEISE FÜR LOHNANWENDER
Hinweis: Eine detaillierte Beschreibung zu den Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem
Jahresabschluss (inkl. Checkliste) stellen wir Ihnen im Download-Center unseres Service-Portals unter
dem Titel: "Jahresabschluss Lohn (Vorbereitung und Durchführung allgemein)" zur Verfügung.
Voraussetzung: Die Erfassung für die Lohn- und Gehaltsabrechnung Dezember 2017 ist
abgeschlossen und alle Drucke und sonstigen Auswertungen wurden erledigt.
Vorgehensweise:
• Erstellen Sie eine Datensicherung.
• Führen Sie den Monats-/Jahresabschluss innerhalb der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung durch
(Registerkarte: ÜBERGEBEN / AUSWERTEN - Schaltfläche: JAHRESABSCHLUSS).
• Aktualisieren Sie das Programm mittels bereitgestelltem Update.
• Nettolohnberechnung durchführen: In diesem Falle werden die SV-Meldungen durch die
Nettolohnberechnung erstellt.
• SV- und UV-Meldungen versenden
• Druck der SV- und UV-Meldungen für die Mitarbeiter
• Lohnsteuerbescheinigungen erstellen und versenden.
• Mitarbeiter-Stammdaten auf Richtigkeit sowie Urlaubsanspruch für das neue Jahr prüfen
• Einzugsstellen-Stammdaten prüfen und ggf. Zusatzbeitrag hinterlegen.
• Lohnartenstammdaten prüfen
• Weitere Punkte siehe o.a. Kundeninformation: "Jahresabschluss Lohn"
Beachten Sie:
Um die Richtigkeit Ihrer nächsten Abrechnungen zu gewährleisten, sollten Sie nach Durchführung des
Updates die Daten unter Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG - ABRECHNUNGSVORGABEN
prüfen!
Überprüfen Sie die Stammdaten Ihrer Mitarbeiter auf die Richtigkeit der neuen Abrechnungsvorgabe
ab 01.01.2017, sowie den Urlaubsanspruch für das neue Jahr.
In allen Ausbaustufen werden die SV-Jahresmeldungen immer beim Jahreswechsel von Dezember auf
Januar erstellt, versendet jedoch erst nach der Jahresaktualisierung.

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SYSTEMVORGABEN ZUR NETTOLOHNBERECHNUNG
Die "Systemvorgaben zur Nettolohnberechnung" können Sie unter Schaltfläche: PARAMETER -
ABRECHNUNG
• Systemvorgaben SV (zur Nettolohnberechnung)
• Systemvorgaben Steuer (zur Nettolohnberechnung)
einsehen. Diese Daten werden durch das Update eingefügt und können / müssen NICHT manuell
eingetragen werden.
Die aktuellen Rechengrößen haben wir in den nachfolgenden Kapiteln für Sie zusammengefasst.
ÄNDERUNGEN IM SOZIALVERSICHERUNGSRECHT (RECHENGRÖßEN 2018)
Diese Daten müssen NICHT manuell eingetragen werde, sondern sind bereits in den Systemvorgaben
(Schaltfläche: PARAMETER – ABRECHNUNG – Eintrag: „Systemvorgaben SV (zur
Nettolohnberechnung)“) hinterlegt.
In den nachfolgenden Tabellen erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Vorgaben. Weitere
Werte entnehmen Sie bitte den o.a. Systemvorgaben im Programm.

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Ab 01.01.2018 gelten folgende Beitragsbemessungsgrenzen:
Kranken- und Pflegeversicherung
alle Bundesländer (monatlich / jährlich): 4.425,00 / 53.100,00 Euro
Renten- und Arbeitslosenversicherung:
alte Bundesländer (monatlich / jährlich): 6.500,00 / 78.000,00 Euro
neue Bundesländer - ohne Berlin (monatlich / jährlich): 5.800,00 / 69.600,00 Euro
Bezugsgröße Kranken- und Pflegeversicherung:
alle Bundesländer (monatlich / jährlich): 3.045,00 / 36.540,00 Euro
Bezugsgröße Renten- und Arbeitslosenversicherung:
alte Bundesländer (monatlich / jährlich): 3.045,00 / 36.540,00 Euro
neue Bundesländer (monatlich / Jährlich): 2.695,00 / 32.340,00 Euro
Ab dem 01.01.2018 gelten folgende Beitragssätze und Grenzwerte:
Krankenversicherung: allgemein / ermäßigt 14,6 % / 14,0 %
durchschnittlicher KV Zusatzbeitrag (AN Anteil)
(individueller Zusatzbeitrag ist den Einzugsstellen/Krankenkassen zu
entnehmen)
1,0 %
Rentenversicherung: 18,6 %
Arbeitslosenversicherung: 3,0 %
Pflegeversicherung: 2,55 %
Pflegeversicherung Sachsen: AGA 0,775 %
ANA 1,775 %
zusätzlicher Beitragssatz zur PV für kinderlose Mitglieder, die das 23.
Lebensjahr vollendet haben:
0,25 %
Insolvenzgeldumlage: 0,06 %
Pauschale Krankenversicherung: 13 %

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Pauschale Rentenversicherung: 15 %
Pauschale Krankenversicherung (für Privathaushalte): 5 %
Pauschale Rentenversicherung (für Privathaushalte): 5 %
Pauschalsteuer (an Bundesknappschaft): 2 %
Aufstockungsbetrag zur Rentenversicherung 3,6 %
monatliche Geringfügigkeitsgrenze: 450,00 Euro
monatliche Geringverdienergrenze (Auszubildende): 325,00 Euro
monatlicher Bereich zur Gleitzonenregelung: zwischen
450,01 und 850,00 Euro
Faktor F: 0,7547
Beitragsbemessungsgrundlage zum Aufstockungsbeitrag zur RV ist das
erzielte Arbeitsentgelt:
mind. 175,00 Euro
Vollarbeiterrichtwert: 1570 Stunden
ÄNDERUNGEN DER RECHENGRÖßEN IM STEUERRECHT 2018
Diese Daten müssen NICHT manuell eingetragen werde, sondern sind bereits in den Systemvorgaben
(Schaltfläche: PARAMETER – ABRECHNUNG – Eintrag: „Systemvorgaben Steuer (zur
Nettolohnberechnung)“) hinterlegt.

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INSOLVENZGELDUMLAGE FÜR EINZELNE MITARBEITER
Die Beitragspflicht zur Insolvenzgeldumlage kann ab 01.01.2018 auch über die Abrechnungsvorgabe
jedes einzelnen Mitarbeiters festgelegt werden.
Dazu steht unter PERSONAL - STAMMDATEN - MITARBEITER - Register: "Lohn-Abrechnungsdaten" -
Abrechnungsvorgabe - Register: "Einzugsstellen" im Abschnitt: "Umlage" das Feld: "von der
Insolvenzgeldumlage befreit" zur Verfügung. Durch dessen Aktivierung wird für diesen Mitarbeiter
keine Insolvenzgeldumlage berechnet.
Beachten Sie:
Wenn in der Betriebsstätte das Kennzeichen: "Von der Insolvenzgeldumlage befreit" aktiviert ist, hat
dies Vorrang - es wird dann für alle Mitarbeiter dieser Betriebsstätte keine Umlage berechnet, auch
wenn das neue Kennzeichen in der Abrechnungsvorgabe nicht aktiviert ist.
SAISONARBEITNEHMER – NEUES KENNZEICHEN
Ab 01.01.2018 muss in Anmeldungen zur Sozialversicherung mitgeteilt werden, ob es sich um einen
Saisonarbeitnehmer handelt. Dazu wurde in die Abrechnungsvorgaben ab 01.01.2018 das Kennzeichen
"Saisonarbeitnehmer" implementiert. Die Hinterlegung erfolgt entsprechend unter PERSONAL -
STAMMDATEN - MITARBEITER - Register: "Lohn-Abrechnungsdaten" - Abrechnungsvorgabe -
Register: "SV-Angaben".

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Beachten Sie: Das Kennzeichen wird nicht bei allen Personengruppenschlüsseln angezeigt, da es in
bestimmten Fällen nicht zu übermitteln ist.
Dies gilt für folgende Personengruppenschlüssel:
• 109 (geringfügig Beschäftigte)
• 110 (kurzfristig Beschäftigte)
• 190 (Beschäftigte, die ausschließlich in der Unfallversicherung versicherungspflichtig sind)
Darüber hinaus ist das Kennzeichen nur für gesetzlich Versicherte zu übermitteln. Daher wird das
Kennzeichen bei privat Versicherten (Beitragsgruppenschlüssel Krankenversicherung = 0) nicht
angeboten.
NEUES KENNZEICHEN: BESCHRÄNKT STEUERPFLICHTIG
Für Abrechnungsvorgaben ab 01.01.2018 gibt es unter PERSONAL - STAMMDATEN - MITARBEITER -
Register: "Lohn-Abrechnungsdaten" - Abrechnungsvorgabe - Register: "Steuer" ein neues
Kennzeichen: „Beschränkt steuerpflichtig“.

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Zur Auswahl stehen für dieses Kennzeichen die Einstellungen „Nein“, „Beschränkt“ und „Erweitert
beschränkt“, wobei „Nein“ standardmäßig eingestellt ist.
Das Kennzeichen hat keine Auswirkungen auf die Berechnung der Lohnsteuer und dient lediglich zur
Information.
OPTIMIERUNG KIRCHENSTEUER
In Abrechnungen ab dem 01.01.2018 können nun alle kirchensteuerberechtigten
Religionsgemeinschaften über das Lohnprogramm abgerechnet werden.
Anpassungen in den Mitarbeiterstammdaten
Unter PERSONAL – STAMMDATEN – MITARBEITER – LOHN-ABRECHNUNGSDATEN – GRUNDLAGEN
DER ABRECHNUNG – ABRECHNUNGSVORGABEN wurden auf dem Register: „Steuer“ Anpassungen im
Bereich: „Konfession“ vorgenommen. Die Anpassungen gelten erst für Abrechnungsvorgaben ab dem
01.01.2018.
Zur Auswahl stehen nach wie vor die Kirchensteuermerkmale „0 Konfessionslos“, „1 Katholisch“ und „2
Evangelisch“. Hinzugekommen ist der Eintrag „3 Andere kirchensteuerberechtigte
Religionsgemeinschaft“. Dies gilt jeweils für das Feld: „Konfession“ und „Ehepartner“.

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Neue Kirchensteuermerkmale
Über die Auswahl „3 Andere kirchensteuerberechtigte Religionsgemeinschaft“ stehen Ihnen nun alle
Kirchensteuermerkmale zur Verfügung:
• ak - alt-katholisch
• fa - freie Religionsgemeinschaft Alzey
• fb - freireligiöse Landesgemeinde Baden
• fg - freireligiöse Landesgemeinde Pfalz
• fm - freireligiöse Gemeinde Mainz
• fs - freireligiöse Gemeinde Offenbach
• ib - israelitische Religionsgemeinschaft Baden
• il - israelitische Kultussteuer
• ih - jüdische Kultussteuer
• is - israelitische/jüdische Kultussteuer
• issl - israelitische Kultussteuer
• iw - israelitische Religionsgemeinschaft Württembergs
• jd - jüdische Kultussteuer
• jh - jüdische Kultussteuer

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Wird im Feld: „Konfession“ und/oder im Feld „Ehepartner“ „3 Andere kirchensteuerberechtigte
Religionsgemeinschaft“ ausgewählt, so muss eine der zur Auswahl stehenden Religionsgemeinschaften
ausgewählt werden.
In einem späteren Update erfolgt an dieser Stelle noch eine Eingrenzung auf das jeweilige Bundesland.
Ausschlaggebend ist das Bundesland, in welchem der Arbeitnehmer tätig ist. Sobald die Anpassung
vorgenommen wurde, werden wir Sie informieren.
Konvertierung der Kirchensteuermerkmale
Damit die neuen Kirchensteuermerkmale verwendet werden können, ist eine Konvertierung
erforderlich. Die Konvertierung erfolgt über den Jahresabschluss 2017 automatisch.
Bei der Konvertierung werden die hinterlegten Kirchensteuermerkmale Konfessionslos, Katholisch und
Evangelisch direkt übernommen. Die hinterlegten Konfessionen „Alt-Katholisch“, „Jüdisch“ oder
„Sonstige“ werden durch die Konvertierung zunächst auf „0 Konfessionslos“ gesetzt. Soll für die
jeweiligen Mitarbeiter die Kirchensteuer für die neuen Kirchensteuermerkmale verwendet werden, so
nehmen Sie die Anpassung in der Abrechnungsvorgabe manuell vor.
Wurde der Jahresabschluss 2017 bereits ausgeführt, bevor das Update zur Jahresaktualisierung
installiert wurde, so können Sie die Konvertierung über die Nettolohnberechnung (PERSONAL –
ÜBERGEBEN/AUSWERTEN – ABRECHNUNG – NUR FÜR AKTUELLEN MONAT DURCHFÜHREN…)
auslösen.

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Im Anschluss an die Konvertierung erhalten Sie ein Protokoll. In diesem Protokoll werden Ihnen alle
Mitarbeiter aufgelistet, für die die Konfession von „Alt-Katholisch“, „Jüdisch“ oder „Sonstige“ auf
„Konfessionslos“ umgestellt wurde.
Berechnung der Kirchensteuer
Für die Berechnung der Kirchensteuermerkmale „0 Konfessionslos“, „1 Katholisch“ und „2 Evangelisch“
ergeben sich keine Änderungen.
Ist in der Abrechnungsvorgabe „3 Andere kirchensteuerberechtigte Religionsgemeinschaft“
ausgewählt, erfolgt nun ebenfalls die Berechnung der Kirchensteuer. Die Berechnung erfolgt analog zu
der Berechnung der katholischen und evangelischen Kirchensteuer.
Die berechneten Werte für „3 Andere kirchensteuerberechtigte Religionsgemeinschaft“ werden aktuell
noch nicht automatisch in die Lohnsteueranmeldung übertragen. Soll die Übertragung dieser Werte
elektronisch erfolgen, so nehmen Sie die Eintragung bei der Übertragung bitte manuell vor. In einem
späteren Update werden die Werte automatisch übertragen. Sobald das Update hierfür bereitsteht,
erhalten Sie von uns eine Information.
Anpassungen in Tabellenansichten und Layouts
Die Tabellenansichten und Layouts wurden diesbezüglich ebenfalls angepasst.
Im Lohnkonto (PERSONAL – ERFASSUNG) wurde im Bereich: „Lohnsteuer / Soli. / KiSt / Kammer“ die
Tabellenansicht um die Zeilen „Sonstige Kirchensteuer“ und „Sonstige Kirchensteuer Ehepartner“
erweitert.

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In der Lohntasche wurde der Bereich: „Ki-Steuer“ um die Zeile SK (sonstige Kirchensteuer) erweitert.
Das Lohnjournal wurde im Bereich: „Steuerbereich“ um die Zeile „S. KiSt“ erweitert.

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Das Lohnjournal (erweitert) wurde im Bereich: „Steuerbereich“ um die Zeile „S. KiSt“ erweitert.
JAHRESMELDUNGEN FÜR „KURZFRISTIGE BESCHÄFTIGUNGEN“
Die gesetzliche Vorgabe, dass für kurzfristig Beschäftige (Personengruppe 110) keine Jahresmeldungen
(Grund der Abgabe = 50) mehr erstellt werden dürfen, wurde entsprechend in den Produkten der
Unternehmer-Linie umgesetzt.
Alle anderen DEÜV-Meldungen werden weiterhin erzeugt.
DATUM DER ÜBERTRAGUNG DER LOHNSTEUERANMELDUNG IN DEN PARAMETERN
Wird die Lohnsteueranmeldung übertragen, so wird das Datum der Übertragung in den Parametern
festgeschrieben.

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Aufgrund der Digitalen LohnSchnittstelle für die Lohnsteuer-Außenprüfung ab dem Jahr 2018 muss
das Übertragungsdatum der Lohnsteueranmeldung festgeschrieben werden, damit im Falle einer
Prüfung das Datum übergeben werden kann.
Das Datum der Übertragung wird im Bereich unter PARAMETER – FINANZAMT – ELSTAM –
ÜBERTRAGUNG LOHNSTEUERANMELDUNG eingetragen.
Beachten Sie: Diese Einträge können nicht manuell verändert werden, sie werden ausschließlich von
der Software gefüllt.
Während der Übertragung prüft das Programm, ob für den gewählten Zeitraum bereits ein Eintrag
vorhanden ist. Ist kein Eintrag vorhanden, so wird ein neuer Eintrag erstellt. Ist für den Zeitraum bereits
eine Übertragung vorgenommen worden, so wird das Datum überschrieben.
DRUCK DER LOHNSTEUERANMELDUNG
Nehmen Sie nicht an der elektronischen Übertragung an die Finanzverwaltung teil, so besteht
ebenfalls die Möglichkeit, das Datum in den Parametern festschreiben zu lassen. Für diesen Fall wurde
in den Druckoptionen der Lohnsteueranmeldung ein neues Kennzeichen: „Lohnsteueranmeldung für
diesen Zeitraum als übertragen kennzeichnen“ eingebracht.

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Es erfolgt ebenfalls ein Eintrag in den Parametern unter PARAMETER – FINANZAMT – ELSTAM –
ÜBERTRAGUNG LOHNSTEUERANMELDUNG.
Wurde die Lohnsteueranmeldung für den gewählten Zeitraum bereits gedruckt und es ist ein Eintrag in
den Parametern vorhanden, so erhalten Sie folgende Meldung:
Wählen Sie „Ja, das Übertragungsdatum soll überschrieben werden“, so wird das Datum in den
Parametern überschrieben und der Druck erfolgt.

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Wählen Sie „Nein, das Übertragungsdatum nicht überschreiben“, so wird das Datum nicht
überschrieben, es wird nur der Druck ausgegeben.
Mit der Schaltfläche: ABBRECHEN brechen Sie den kompletten Vorgang ab.
FINANZBUCHHALTUNG 2018
ERHÖHUNG DER GRENZE FÜR GERINGWERTIGE WIRTSCHAFTSGÜTER
Die Schwelle für sog. Geringwertige Wirtschaftsgüter wird von bislang 410,00 Euro (netto, vgl. § 6 Abs.
2 Satz 1 EStG) auf 800,00 Euro erhöht. Betroffen hiervon sind selbstständig nutzbare bewegliche
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, wie beispielsweise Schreibgeräte, Tablets oder Büro- und
Geschäftsausstattung. Deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten (oder der an deren Stelle
tretende Wert) können ab 01.01.2018 bis zu einem Wert von 800,00 Euro sofort abgeschrieben
werden.
Darüber hinaus wird bei der Poolabschreibung die Wertuntergrenze (von bislang 150,00 Euro) auf
250,00 Euro angehoben (§ 6 Abs. 2 a Sätze 1 und 4 EStG). Somit können Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten von 250,01 bis 1.000,00 Euro pro Wirtschaftsjahr in einem
Sammelposten zusammengefasst und über eine Dauer von fünf Jahren gewinnmindernd aufgelöst
werden (jährliche Poolabschreibung von 20 %).
Die neuen Grenzen werden auf Grund der Hinterlegung des Anschaffungsdatums automatisch von den
Produkten der Unternehmer-Linie erkannt. Die Erfassung erfolgt weiterhin in gewohnter Art und
Weise.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Funktionsbeschreibung zu diesem Thema, welche im
Download-Center des Service-Portals unter Dokumente - Funktionsbeschreibungen zur Verfügung
steht.