Institut Gauer GmbH - Sinzing
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Institut Gauer GmbH
Geotechnik - Bauwesen – Geologie Umwelttechnik - Wasserwirtschaft HRB 5198, Amtsgericht Regensburg Gerichtsstand Regensburg Geschäftsführer: Dipl.-Geol. J. J. Völkl Hausanschrift: Gutenbergstraße 9 – 93128 Regenstauf Niederlassung: Fasanenweg 24 – 92721 Störnstein Telefon: (0 94 02) 9 30 00 Telefax: (0 94 02) 9 30 02 20
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Dieser Bericht umfasst 47 Seiten, 9 Tabellen und 4 Anlagen. Die Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist ohne unsere Zustim-mung nicht zulässig. Die Proben werden ohne besondere Absprache nicht aufbewahrt. Mitgliedschaften in Bayerische Ingenieurekammer Bau – Deutsche Gesellschaft für Geotechnik – Vereinigung der Straßenbau- und Verkehrsingenieure in Bayern
Geotechnischer Bericht/Gutachten
Nr. 10.17.1828
AUFTRAGGEBER: Gemeinde Sinzing Fährenweg 4 93161 Sinzing
BAUMASSNAHME: Erschließung GE Viehhausen
GEGENSTAND: Baugrunduntersuchung
DATUM: Regenstauf, den 20.04.2017
Institut Gauer GmbH - Gutenbergstraße 9 - 93128 Regenstauf
Blatt 2 von 47 zum Bericht Nr. 10.17.1828
Mitgliedschaften in Bayerische Ingenieurekammer Bau – Deutsche Gesellschaft für Geotechnik – Vereinigung der Straßenbau- und Verkehrsingenieure in Bayern
Inhaltsverzeichnis:
1 VORGANG .................................................................................................................... 4
1.1 Auftrag .................................................................................................................... 4
1.2 Fragestellung .......................................................................................................... 4
2 UNTERLAGEN ............................................................................................................. 5
2.1 Unterlagen .............................................................................................................. 5
2.2 Amtliche Karten und Literatur ................................................................................. 5
2.3 Normen .................................................................................................................. 5
3 UNTERSUCHUNGSGEBIET UND BAUWERK ............................................................ 6
3.1 Bauvorhaben .......................................................................................................... 6
3.2 Geomorphologie ..................................................................................................... 6
3.3 Geologische Verhältnisse ....................................................................................... 6
4 ERKUNDUNG ............................................................................................................... 6
4.1 Felderkundung ....................................................................................................... 6
4.2 Laboruntersuchungen ............................................................................................. 7
5 UNTERSUCHUNGSERGEBNISSE .............................................................................. 8
5.1 Bodenmechanischer Aufbau ................................................................................... 8
5.2 Hydrologische Verhältnisse .................................................................................... 9
6 BEWERTUNG DER GEOTECHNISCHEN BEFUNDE ................................................ 10
6.1 Beurteilung der Baugrundverhältnisse .................................................................. 10
6.2 Bodenmechanische Kennwerte ............................................................................ 10
6.3 Eigenschaften und Kennwerte für Erdarbeiten (Homogenbereiche) ...................... 11
6.4 Bewertung der Erdbebentätigkeit .......................................................................... 12
7 FOLGERUNGEN FÜR DIE GRÜNDUNG .................................................................... 12
7.1 Rahmenbedingungen ........................................................................................... 12
7.2 Gründungsempfehlungen ..................................................................................... 12
7.3 Plattengründung Homogenbereich 2 .................................................................... 13
7.4 Flachgründung Homogenbereich 2 ....................................................................... 13
7.5 Plattengründung Homogenbereich 3 .................................................................... 15
8 HINWEISE FÜR DIE BAUAUSFÜHRUNG .................................................................. 15
8.1 Aushub ................................................................................................................. 15
8.2 Wiederverfüllung ................................................................................................... 16
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8.3 Wasserhaltung...................................................................................................... 17
8.4 Baugrube .............................................................................................................. 17
8.5 Straßen- und Platzbefestigungen ......................................................................... 18
8.6 Frostsicherheit ...................................................................................................... 18
9 VERSICKERUNG VON OBERFLÄCHENWASSER ................................................... 18
9.1 Versickerungsfähigkeit .......................................................................................... 18
9.2 Hydrogeologische Bewertung ............................................................................... 19
10 ERGÄNZENDE UNTERSUCHUNGEN ....................................................................... 19
10.1 Altlasten ......................................................................................................... 19
10.2 Baubegleitende Überwachung ....................................................................... 20
11 SCHLUSSBEMERKUNGEN ....................................................................................... 21
Anlagen: Anlage 1: Planunterlagen Anlage 2: Aufschlussprofile Anlage 3: Schichtenverzeichnisse Anlage 4: Laboruntersuchungen
Tabellen: Tabelle 1: Ansatzhöhen/Endteufen 7
Tabelle 2: Laboruntersuchungen 8
Tabelle 3: Wasserstände 9
Tabelle 4: Bodenklassifizierung 10
Tabelle 5: Vereinfachtes Baugrundmodell 10
Tabelle 6: Bodenmechanische Kennwerte 11
Tabelle 7: Eigenschaften und Kennwerte von Böden nach DIN 18 300 11
Tabelle 8: Bemessungswert des Sohlwiderstands – Homogenbereich 2 14
Tabelle 9: Ergebnisse der chemischen Analyse und Grenzwerte für die Einstufung 20
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1 VORGANG
1.1 Auftrag
Die Gemeinde Sinzing, Fährenweg 4, 93161 Sinzing plant die Erschließung des Baugebietes GE Viehhausen. Das Regenwasser soll in einem Bereich des Baugebietes über einen Sickerteich versickert werden. Grundsätzlich soll die Sickerfähigkeit des anstehenden Bodens geklärt werden.
Die Auftragserteilung erfolgte schriftlich am 08.03.2017. Grundlage der Beauftragung ist das Angebot des Institutes vom 21.02.2017.
Der vorliegende Bericht enthält die zusammenfassende Darstellung der Untersuchungsergebnisse und daraus folgende Hinweise für die Planung und Durchführung der Baumaßnahme.
1.2 Fragestellung
Mit der vorliegenden geotechnischen Baugrundbeurteilung soll im Wesentlichen geklärt werden:
⇒ Auflistung der Feld- und Laborversuche
⇒ Hinweise auf Grund- und Schichtenwasser
⇒ detaillierte Angaben über die Baustoff- und Schichteigenschaften
⇒ qualifizierte Bewertung der Prüfergebnisse und Angabe der Tragfähigkeit der maßgebenden Schichten
⇒ Hinweise auf eine eventuelle Kontamination und Angaben zur Entsorgung insbesondere über Altlasten und Aushubmaterialien mit Abschätzung der Menge
⇒ Möglichkeiten der Wiederverwendung
⇒ Angabe einer evtl. notwendigen Bodenverbesserung bzw. eines Bodenaustausches
⇒ Abschätzung eventueller Gefährdungen oder Standsicherheitsprobleme durch die Bauarbeiten
⇒ Angaben zur Versickerungsfähigkeit (Kf - Wert)
⇒ Angaben zu Leitungsarbeiten, Verbau, Verfüllung, Wasserhaltung, etc.
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2 UNTERLAGEN
2.1 Unterlagen
Für die Ausarbeitung dieses Gutachtens standen folgende Unterlagen zur Verfügung:
• Lageplan ohne Maßstab
2.2 Amtliche Karten und Literatur
[A1] Bayerisches Landesamt für Umwelt (Hrsg.): Geologische Karte von Bayern 1 : 25.000
[A2] Bundesministerium für Verkehr (2009): Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau, ZTV E-StB 09
[A3] Bundesministerium für Verkehr (2004): Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau, ZTV SoB-StB 04
[A4] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2012): Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen RStO 12
[A5] Deutsche Gesellschaft für Geotechnik (2012): Empfehlungen des Arbeitsausschusses „Ufereinfassungen“, Häfen und Wasserstraßen EAU 2012
2.3 Normen
[N1] DIN 1054 Baugrund – Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau – Ergänzende Regelungen zu DIN EN 1997-1 (2010-12)
[N2] DIN 1055-2 Einwirkungen auf Tragwerke – Teil 2: Bodenkenngrößen (2010-11)
[N3] DIN EN 1997-1 Eurocode 7: Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik – Teil 1: Allgemeine Regeln (2009-09)
[N4] DIN EN 1997-2 Eurocode 7: Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik – Teil 2: Erkundung und Untersuchung des Baugrundes (2010-10)
[N5] DIN 4019-1 Setzungsberechnungen (2014-01)
[N6] DIN 4020 Geotechnische Untersuchungen für bautechnische Zwecke – Ergänzende Regelungen zu DIN EN 1997-2 (2010-12)
[N7] DIN 4022 Benennen und Beschreiben von Boden und Fels (1987-09)
[N8] DIN 4023 Geotechnischer Erkundung und Untersuchung – Zeichnerische Darstellung der Ergebnisse von Bohrungen und sonstigen direkten Aufschlüssen(2006-02)
[N9] DIN 4149 Bauten in deutschen Erdbebengebieten – Lastannahmen, Bemessung und Ausführung üblicher Hochbauten (2005-04)
[N10] DIN 18 196 Erd- und Grundbau - Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke(2006-06)
[N11] DIN 18 300 Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)– Erdarbeiten (2012-09)
[N12] DIN 18 300 Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)– Erdarbeiten (2015-08)
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3 UNTERSUCHUNGSGEBIET UND BAUWERK
3.1 Bauvorhaben
Geplant ist die die Erschließung des Baugebietes GE Viehhausen westlich des Feuerwehrhauses am südwestlichen Ortsrand von Viehhausen.
3.2 Geomorphologie
Die Gemeinde Sinzing mit dem Ortsteil Viehhausen liegt westlich der Donau and deren Hängen und in der Flussebene. Das Gelände ist eben mit kleineren Geländewellen und liegt auf einer Höhe von ca. 443mNN bis 445mNN.
3.3 Geologische Verhältnisse
Gemäß der geologischen Karte von Bayern besteht der Untergrund am Untersuchungsstandort aus Schichten des Braunkohletertiärs. Darunter folgen die Schichten der Kreide und des Jura.
4 ERKUNDUNG
4.1 Felderkundung
Die Felderkundungen fanden am 21.03.2017 und 22.03.2017 statt. Zur Erkundung der Boden- und Grundwasserverhältnisse wurden an drei Stellen mittels Schürfen, Rammkernsondierungen und Son-dierungen mit der schweren Rammsonde (DPH - dynamic probing heavy) nach DIN EN ISO 22476-2 bis auf maximal 6 m unter GOK die Bodenverhältnisse erkundet und zwei Versickerungsversuche durchgeführt. Die Lage der Aufschlusspunkte wurde vom Ingenieurbüro Wöhrmann, Hagelstadt vor-gegeben. Die Versickerungsversuche fanden am nördlichen Rand des Bebauungsgebietes statt. Die Ansatzpunkte sind in der Anlage 1 ersichtlich.
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Tabelle 1: Ansatzhöhen/Endteufen
Erkundungsart Ansatzhöhe mNN
Endteufe mNN
Endteufe [m unter GOK]
BS 1 444,02 439,02 5,00
BS 2 443,41 438,41 5,00
BS 3 444,77 439,77 5,00
SCH 1 444,56 441,06 3,50
SCH 2 443,39 439,89 3,50
SCH 3 444,26 440,76 3,50
DPH 1 444,02 338,02 6,00
DPH 2 443,41 438,41 5,00
DPH 3 444,77 439,77 5,00
Die Bodenprofile können der Anlage 2 entnommen werden. Die zugehörigen Schichtenverzeichnisse nach DIN EN ISO 14688-1, DIN EN ISO 14689-1 und DIN EN ISO 22475-1 sind in der Anlage 3 zu-sammengestellt.
In den Schürfen SV1 bei SCH 3 und SV 2 bei SCH 2 ist je ein Versickerungsversuch durchgeführt worden. Die Tiefe der Schürfe zur Versickerung wurde mit 3,5 m so gewählt, dass der ungünstigste angetroffene Boden hinsichtlich seiner Versickerung untersucht werden konnte.
4.2 Laboruntersuchungen
Aus den einzelnen Bodenschichten wurden Proben entnommen und - soweit erforderlich - zur Über-prüfung der augenscheinlichen Ansprache und Ermittlung der Bodengruppen nach DIN 18 196 im Laboratorium untersucht.
− 2 Bestimmung der Korngrößenverteilung nach DIN 18 123
− 2 Bestimmung des Wassergehaltes nach DIN 18 121
− 1 Bestimmung der Fließ-und Ausrollgrenze nach DIN 18 122-1
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Tabelle 2: Laboruntersuchungen
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en
BS 1 0,5 – 5,0 X
BS 2 0,5 – 2,0 X X X X
BS 2 2,5 – 5,0 X X X
BS 3 0,3 – 5,0 X
5 UNTERSUCHUNGSERGEBNISSE
5.1 Bodenmechanischer Aufbau
Die Felderkundungen haben den aufgrund der regionalen geologischen Situation zu erwartenden Bodenaufbau im Wesentlichen bestätigt. Generalisierend lassen sich die erkundeten Bodenschichten für die projektierte Baumaßnahme in nachfolgende Homogenbereiche zusammenfassen.
Homogenbereich 1 – Auffüllungen/Mutterboden
Als oberste Schicht stehen Mutterböden in einer Schichtdicke von 0,2 m bis 0,5 m von brauner Farbe an. Nach DIN 18 300: 2010-4 handelt es sich um Böden der Bodenklasse BKL 1.
Homogenbereich 2 – Schluffe und Tone
Unter dem Mutterboden stehen Tonen und Schluffe an. Es handelt sich um Wechselfolgen von san-digen Schluffen, schluffigen Feinsanden und sandigen, schluffigen Tonen von hellbrauner bis grauer Farbe. Meist liegen keine scharfen Schichtgrenzen vor, sondern allmähliche Übergänge. Die Konsis-tenz der bindigen Bodenschichten wurde meist als weich bis steif angesprochen. Gemäß DIN 18 196 können diese Böden mit dem Gruppensymbol TL/TM gekennzeichnet werden. Nach DIN 18 300: 2010-4 handelt es sich um Böden der Bodenklasse BKL 5. Diese Böden besitzen eine mittlere Scher-
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festigkeit und sind zusammendrückbar. Die Verdichtungsfähigkeit dieser Böden ist mäßig, die Was-serdurchlässigkeit gering.
Homogenbereich 3 – Sande
Unter den Tonen und Schluffen folgen die Sande dieses Homogenbereiches. Es handelt sich um Wechselfolgen von sandigen Schluffen und schluffigen Feinsanden von hellbrauner Farbe an.
Gemäß DIN 18 196 können diese Böden mit den Gruppensymbolen SU/SU* gekennzeichnet werden. Nach DIN 18 300: 2010-4 handelt es sich um Böden der Bodenklasse BKL 3 bis 4.
Diese Böden besitzen eine mittlere Scherfestigkeit und sind kaum zusammendrückbar. Die Verdich-tungsfähigkeit dieser Böden ist mäßig bis gut, die Wasserdurchlässigkeit mittel. Als Baugrund für Gründungen ist der bedingt Boden geeignet.
5.2 Hydrologische Verhältnisse
Mit den durchgeführten Erkundungen wurde Grund- bzw. Schichtenwasser ab 0,1 m angetroffen. Schichtwasserführungen können in niederschlagsstarken Jahreszeiten vor allem an Schichtgrenzen zu weniger durchlässigen Schichten nicht ausgeschlossen werden.
Eine Aussage über die Fließrichtung ist nicht möglich.
Tabelle 3: Wasserstände
Aufschluss Nr.
Endteufe [m]
Ansatzpunkt Grundwasser [m u. GOK] angebohrt
Grundwasser [m u. GOK]
Ruhewasser-stand
BS 1 5,00 444,02 2,50 2,50
BS 2 5,00 443,41 0,50 0,50
BS 3 5,00 444,77 0,10 0,10
SCH 1 3,50 444,56 0,10 0,10
SCH 2 3,50 443,39 0,00 0,00
SCH 3 3,50 444,26 0,50 0,50
Eine Untersuchung des Grundwassers auf betonaggressive Bestandteile nach DIN 4030-1 wurde im Zuge der hier vorliegenden Untersuchungen nicht durchgeführt.
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6 BEWERTUNG DER GEOTECHNISCHEN BEFUNDE
6.1 Beurteilung der Baugrundverhältnisse
Auf Grundlage der durchgeführten Felduntersuchungen, der örtlichen Bodenansprachen und der Er-gebnisse der Feld- und Laborversuche kann die in der folgenden Tabelle dargestellte Klassifizierung der einzelnen Bodenschichten nach den geltenden Normen bzw. rein informativ nach der nicht mehr gültigen DIN 18 300 (2009) vorgenommen werden:
Tabelle 4: Bodenklassifizierung
Homogenbereich/ Lithologie
Bodengruppe nach DIN 18 196
Bodenklasse nach DIN 18 300: 2010-4
Frostempfindlichkeit nach ZTVE-StB 09
1/Auffüllungen Mutterboden
OH 1 F3
2/Tone TL/TM 5 F3
3/Sande SU/SU* 3 - 4 F2/F3
Als wesentliches Ergebnis kann ein vereinfachtes Berechnungsmodell des Baugrundes ausgearbeitet werden. Die Vereinfachung bezieht sich dabei auf die geometrischen Annahmen über den Schichten-aufbau und -verlauf sowie auf die ähnlichen bodenmechanischen Baugrundeigenschaften.
Für das vorliegende Untersuchungsgrundstück ergibt sich folgendes Baugrundmodell:
Tabelle 5: Vereinfachtes Baugrundmodell
Homogenbereich/ Lithologie
Unterhalb Kote [m unter GOK]
Lagerungsdichte bzw. Konsistenz
Bautechnische Eignung als Baugrund für Gründungen
1/Mutterboden 0 sehr locker nicht geeignet
2/Tone 0,3….5,0 weich bis steif brauchbar
3/Sande 2,5….5,0 mitteldicht, steif geeignet
6.2 Bodenmechanische Kennwerte
In der nachfolgenden Tabelle sind geschätzte mittlere bodenmechanische Kennwerte für erdstatische Berechnungen zusammengefasst. Sie basieren auf den durchgeführten Laboruntersuchungen, örtli-
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chen Erfahrungen, den Angaben der DIN 1055 und DIN V 1054-100 sowie den Empfehlungen des Arbeitsausschusses Ufereinfassungen (EAU 12).
Soweit in der Tabelle für die einzelnen Kennwerte Spannen angegeben worden sind, kann im Regel-fall mit den Mittelwerten gerechnet werden. In kritischen Lastfällen oder Einzelabschnitten des Bau-vorhabens sollten aber immer die jeweils ungünstigeren Angaben herangezogen werden.
Tabelle 6: Bodenmechanische Kennwerte
Homogenbereich / Lithologie
Wichte erdfeucht
γγγγ
[kN/m³]
Wichte unter
Auftrieb γγγγ´
[kN/m³]
Winkel d. inneren Reibung
ϕϕϕϕ´ [°]
Kohäsion c´
[kN/m²]
Steife-modul
Es
[MN/m²]
Durchläs-sigkeitsbeiwert
k
[m/s]
1/Auffüllungen - Mu - - - - - -
2/Tone 19-20 9-10 17,5 5-10 4-81 1·10-8-1·10-10
3/Sande, Schluffe 18-20 9-11 27-30 0 10-30 1·10-5-1·10-7
1) konsistenzabhängig
6.3 Eigenschaften und Kennwerte für Erdarbeiten (Homogenbereiche)
Homogenbereiche sind Abschnitte, welche für einsatzbare Erdbaugeräte vergleichbare Eigenschaften aufweisen. In der folgenden Tabelle sind die nach DIN 18 300 (2015) anzugebenden Eigenschaften und Kennwerte für Erdarbeiten der einzelnen Homogenbereiche (Schichtpakete) enthalten, soweit dies auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse möglich ist.
Tabelle 7: Eigenschaften und Kennwerte von Böden nach DIN 18 300
Homogen-bereich
(Schicht-paket)
Korn-größen-
verteilung
Massenanteil [%] Dichte ρ
[Mg/m³]
Scherfestig-keit
undräniert cu
[kN/m²]
Wasser-gehalt
w
[%]
Plasti-zitäts-zahl
Ip
[%]
Kon-sistenz-
zahl Ic
[%]
Bezogene Lage-rungs-dichte
ID
[%]
Orga-nischer Anteil
VGl
[%]
Boden-gruppe
nach DIN 18 196
Steine
> 63 mm
Blöcke
> 200 mm
große Blöcke
> 630 mm
1 -2 0-30 0< 5 0 1,1-1,5 -1, -2, -1, -1, -2, > 5 OH
2 s. Anlage 4 <1 0 0 1,6-1,8 -1, 20 - 25 16 - 18 0,69 -0,75 10 - 20 3, 0< 5 TL/TM
3 s. Anlage 4 0-10 <5 0 1,7-2,1 -1, 12 – 17 -1, -1, 35 - 85 3, 0< 5 SU-SU*
1) Bei Böden dieser Art keine Angabe möglich 2) Mit den vorliegenden Feld- und Laboruntersuchungen nicht ermittelt 3) Abgeschätzt nach Erfahrungswerten 4) Abgeschätzt nach Erfahrungswerten
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6.4 Bewertung der Erdbebentätigkeit
Der Untersuchungsstandort liegt nach DIN 4149 in keiner Erdbebenzone und ist keiner Untergrund-klasse zuzuordnen. Damit ist der Grad der Erdbebengefährdung nach DIN 4149 als so gering einzu-schätzen, dass diese Norm nicht angewendet werden muss.
7 FOLGERUNGEN FÜR DIE GRÜNDUNG
7.1 Rahmenbedingungen
Über die Gebäude liegen keine Informationen vor. Die Gründung mit und ohne Unterkellerung erfolgt in den Böden der Homogenbereiche 2 bzw. 3. Die erdberührten Bauteile befinden sich bei einer Un-terkellerung im Einflussbereich von Grund-/Schichtenwasser und damit drückendem Wasser.
Die Einzel- und Streifenfundamente werden voraussichtlich in mindestens frostfreier Tiefe und damit bei mindestens 1,2 m unter der späteren Geländeoberkante gegründet. Ab der Tiefe von 1,5 m liegt eine mitteldichte Lagerung vor. Der Boden unter den Einzel- und Streifenfundamenten ist intensiv nach zu verdichten. Nach der Verdichtung sind die anstehenden Böden mit einer zusätzlichen Ertüch-tigung für eine Gründung geeignet.
Die Schichtenwässer stehen nahe der derzeitigen Geländeoberkante an. Als Bemessungswasser-stand ist die Geländeoberkante anzusetzen.
7.2 Gründungsempfehlungen
Auf Grund der angetroffenen Böden kann eine Gründung von Einzel- und Streifenfundamenten auf den Tonen und Sanden der Homogenbereiches 2 ausgeführt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass diese einheitlich mindestens eine steife Konsistenz bzw. mitteldichte Lagerung aufweisen.
Es kann eine Flachgründung ohne Unterkellerung der Einzel- und Streifenfundamente bzw. der Bo-denplatte auf den Böden des Homogenbereiches 2 nach einer Verdichtung der anstehenden Böden vorgenommen werden.
Bei einer Plattengründung sollte ein Bodenaustausch zwischen Unterkante Bodenplatte und einem Meter unter GOK durchgeführt werden. Bei dieser Gründungsvariante wird ein Teil der Tone unter-halb der Fundamente und der Bodenplatte entfernt und durch gut verdichtbares, nicht bindiges Mate-rial ersetzt. Es eignet sich hierzu z. B. ein Kies-Sand-Gemisch mit einem Anteil an Korn unter 0,063 mm von maximal 15 % im eingebauten Zustand. Dieses Material ist lagenweise einzubauen und zu verdichten, wobei ein Verdichtungsgrad von Dpr ≥ 100 % nachzuweisen ist. Darüber hinaus ist
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ein Lastausbreitungswinkel von 45° gegen die Horizontale bei Rundmaterial bzw. von 60° gegen die Horizontale bei gebrochenem Material zu beachten.
Bei Gebäuden mit Unterkellerung erfolgt die Gründung in den Böden des Homogenbereiches 3 und damit in Grundwasserbereich. Hier ist eine Plattengründung möglich.
Im Folgenden werden Ausführungs- und Bemessungshinweise sowohl für eine Plattengründung als auch für eine Gründung auf Streifenfundamenten angegeben.
7.3 Plattengründung Homogenbereich 2
Mit einer Plattengründung kann im Vergleich zu Einzel- und Streifenfundamenten ein gleichmäßigeres Setzungsverhalten erreicht werden, da die Steifigkeit der Gründungsplatte Verformungsunterschiede auszugleichen vermag. Dadurch können prinzipiell auch größere Gesamtsetzungen akzeptiert wer-den als bei einer Gründung auf voneinander unabhängigen Fundamentkörpern. Die Dicke der Grün-dungsplatte und der erforderliche Bewehrungsgehalt ergeben sich aus der Biegebemessung. Die Ermittlung der Biegemomente erfolgt meist nach dem Bettungsmodulverfahren. Der Bettungsmodul ist kein Bodenkennwert, sondern eine Kenngröße für die Setzung der Bodenoberfläche unter einer Flächenlast. Somit hat der Bettungsmodul in der gesamten Gründungssohle verschieden großer Wer-te, da in der Regel Sohlspannungen und Setzungen nicht gleichmäßig verteilt sind. Ohne rechneri-schen Nachweis kann vorläufig ein Bettungsmodul wie folgt abgeschätzt werden:
ks = 10 MN/m³
Rechnerische Sicherheit gegenüber Grundbruch ist bei der Gründung über eine Bodenplatte gewähr-leistet.
7.4 Flachgründung Homogenbereich 2
Die Nachweise für die Grenzzustände Grundbruch und Gleiten sowie der Gebrauchstauglichkeit (Nachweis der Setzungen) dürfen nach DIN EN 1997-1 und DIN 1054 durch die Verwendung von Erfahrungswerten ersetzt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Mit den anstehen-den Zersatzböden liegen die Voraussetzungen hinsichtlich der ausreichenden Festigkeit vor. Die An-forderung, dass Böden dieser Festigkeit mindestens bis in eine Tiefe unter der Gründungssohle an-stehen, die der zweifachen Fundamentbreite sowie mindestens 2,0 m entspricht, ist erfüllt.
Ausreichende Sicherheiten gegen Grundbruch und bauwerksverträgliche Setzungen dürfen als nach-gewiesen angesehen werden, wenn die Bedingung σE,d <= σR,d erfüllt ist. Dabei ist σE,d der Bemes-sungswert der Sohldruckbeanspruchung, σR,d der Bemessungswert des Sohlwiderstands.
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Der Bemessungswert der Sohldruckbeanspruchung ergibt sich aus der ungünstigsten Einwirkungs-kombination. Nach DIN 1054 kann der Bemessungswert über die charakteristischen Vertikalbean-spruchungen multipliziert mit den Teilsicherheitsbeiwerten für das Nachweisverfahren 2 (Geo-2) oder aus dem Bemessungswert der Vertikalbeanspruchung ermittelt werden.
Bei ausmittiger Lage der Sohldrucksresultierenden darf nur derjenige Teil A‘ der Sohlfläche angesetzt werden, für den die Resultierende der charakteristischen bzw. repräsentativen Beanspruchung im Schwerpunkt steht. Als maßgebende Sohldruckbeanspruchung ist in diesem Fall die Spannung anzu-setzen, die sich aus der Division der Vertikalbeanspruchung durch die reduzierte Sohlfläche A‘ ergibt.
Der maßgebende Bemessungswert des Sohlwiderstandes darf für Streifenfundamente in Abhängig-keit von der tatsächlichen Fundamentbreite b bzw. von der reduzierten Fundamentbreite b‘ der fol-genden Tabelle entnommen werden.
In den Tabellenwerten sind der Grundwasserstand, die Vorkonsolidierung und der tiefere Untergrund berücksichtigt. Zwischenwerte können geradlinig interpoliert werden. Die auf Grundlage der Tabel-lenwerte bemessenen Fundamente können sich um ein Maßsetzen, dass bei Fundamentbreiten bis 1,5 m etwa 1,0 cm, bei breiteren Fundamenten etwa 2,0 cm nicht übersteigt. Bei wesentlicher gegen-seitiger Beeinflussung benachbarter Fundamente können sich die Setzungen vergrößern. Eine Vor-konsolidierung ist berücksichtigt. Weiterhin erfolgt ein Großteil der Setzungen bereits während der Bauphase.
Tabelle 8: Bemessungswert des Sohlwiderstands – Homogenbereich 2
Kleinste Einbindetiefe
des Fundaments m
Bemessungswert des Sohlwiderstands σR,d in kN/m² bei Streifenfundamenten mit Breiten
b bzw. b’ von 0,5 m bis 2,0 m und mindestens steifer Konsistenz
0,5 150
1,0 180
1,5 200
2,0 230
Ist die Einbindetiefe auf allen Seiten des Gründungskörpers größer als 2,0 m, so darf der Bemes-sungswert des Sohlwiderstands um die Spannung erhöht werden, die sich aus der 1,4-fachen Bo-denentlastung für die Mehrtiefe ergibt.
Bei nicht lotrechtem Angriff der Resultierenden in der Sohlfläche muss die Neigung der resultierenden charakteristischen Sohldruckresultierenden die Bedingung tan δ = H/V ≤ 0,2 einhalten.
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Bei größeren Fundamentbreiten als 3,0 m müssen die Grenzzustände der Tragfähigkeit und der Ge-brauchstauglichkeit nachgewiesen werden.
Bei Rechteckfundamenten mit einem Seitenverhältnis unter 2 und bei Kreisfundamenten dürfen die Werte der Tabelle um 20 % erhöht werden. Die Werte der ersten beiden Spalten der Tabelle dürfen jedoch nur dann erhöht werden, wenn die Einbindetiefe mindestens das 0,6-fache der Fundament-breite b bzw. b' beträgt.
Die Bedingungen hinsichtlich der zulässigen Ausmittigkeit der Sohldruckresultierenden für charakte-ristische Beanspruchungen sind einzuhalten und der Nachweis gegen Gleichgewichtsverlust durch Kippen ist zu führen.
7.5 Plattengründung Homogenbereich 3
Mit einer Plattengründung kann im Vergleich zu Einzel- und Streifenfundamenten ein gleichmäßigeres Setzungsverhalten erreicht werden, da die Steifigkeit der Gründungsplatte Verformungsunterschiede auszugleichen vermag. Dadurch können prinzipiell auch größere Gesamtsetzungen akzeptiert wer-den als bei einer Gründung auf voneinander unabhängigen Fundamentkörpern.
Die Dicke der Gründungsplatte und der erforderliche Bewehrungsgehalt ergeben sich aus der Biege-bemessung. Die Ermittlung der Biegemomente erfolgt meist nach dem Bettungsmodulverfahren. Der Bettungsmodul ist kein Bodenkennwert, sondern eine Kenngröße für die Setzung der Bodenoberflä-che unter einer Flächenlast. Somit hat der Bettungsmodul in der gesamten Gründungssohle ver-schieden großer Werte, da in der Regel Sohlspannungen und Setzungen nicht gleichmäßig verteilt sind. Ohne rechnerischen Nachweis kann vorläufig ein Bettungsmodul wie folgt abgeschätzt werden:
ks = 15 MN/m³
Rechnerische Sicherheit gegenüber Grundbruch ist bei der Gründung über eine Bodenplatte gewähr-leistet.
8 HINWEISE FÜR DIE BAUAUSFÜHRUNG
8.1 Aushub
Es fallen überwiegend die leicht bis mittelschwer zu lösenden Bodenklassen BKL 3 und BKL 5 nach DIN 18 300:2010-4 an. Bei sehr schlechten Witterungsverhältnissen sind die Böden gegen Eindringen von Feuchtigkeit zu schützen, da die anstehenden Böden teils witterungsempfindlich sind.
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8.2 Wiederverfüllung
Kanalbau
Beim Aushub fallen im Allgemeinen die mittelschwer bis schwer lösbaren Böden der Homogenberei-che 2 und 3 an.
Die anstehenden Böden des Homogenbereiches B2 sind zur Auflagerung der Rohrleitung und zur Einbettung der Rohrleitung und zum Verfüllen der Rohrgräben nicht geeignet. Das Aushubmaterial kann nicht zur Wiederverfüllung verwendet werden. Die Verlegung und Überschüttung der Rohrlei-tung ist gemäß DIN EN 1610 vorzunehmen.
Die Kanalrohre werden mutmaßlich auf einer Tiefe von 2,6 m bis 3,6 m unter derzeitiger Gelände-oberkante und damit im Grund- und Schichtenwasser zu liegen kommen. Auf Grund der Einbindung in eine wasserführende Zone ist mit einem wasserdichten Verbau zu rechnen.
Eine Auftriebssicherung der Leitung ist von dem Rohrmaterial und dem Rohrdurchmesser abhängig.
Leitungszone
Gemäß ZTVE-StB 09 Abschnitt 9 ist für die Leitungszone unter Beachtung des Rohrmaterials grob-körniger Boden bis zu einem Größtkorn von 22 mm einzubauen. Dabei ist sowohl innerhalb als auch außerhalb des Straßenkörpers ein Verdichtungsgrad DPr ≥ 97 % nachzuweisen.
Verfüllzone
Außerhalb der Leitungszone soll gemäß der ZTVE-StB 09 möglichst der ausgehobene Boden oder in Dammlage das für den Damm vorgesehene Schüttmaterial zur Grabenverfüllung verwendet werden. Innerhalb des Straßenkörpers ist ein Verdichtungsgrad Dpr gemäß Abschnitt 4.3.2 der ZTVE-StB 09 nachzuweisen. Die Anforderung ist vom Verfüllmaterial abhängig. Die Böden des Homogenberei-ches 3 sind hierfür geeignet. Böden des Homogenbereiches 2 sind hierfür nicht geeignet.
Hinterfüllen/Verdichten
Nach ZTV E-StB 09 sind für Hinterfüllbereiche und Überschüttbereiche grobkörnige bis gemischtkör-nige Bodenarten, Gemische aus gebrochenem Gestein 0/100 und natürlich entstandene Schlacken mit einem Anteil an Korn unter 0,063 mm von maximal 15 M.-% oder Recycling-Baustoffe und indust-rielle Nebenprodukte, welche die o.g. Kornverteilungskriterien einhalten, geeignet. Die Eignung der zwei letztgenannten Baustoffe ist im Einzelfall zu prüfen.
Die bei dem Bodenaushub gewonnenen Böden der Homogenbereiche B1 und 2 sind für einen Wie-dereinbau nicht geeignet, da bei Wassereintritt Setzungen nicht auszuschließen sind.
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Die bei dem Bodenaushub gewonnenen Böden des Homogenbereiches B3 sind für einen Wiederein-bau bedingt geeignet. Die Verdichtungswilligkeit ist mittel bis schlecht.
Grundsätzlich sind diese Böden gegen Wassereintritt zu schützen.
Hinsichtlich der Verdichtung sind die Anforderungen der ZTV E-StB 09 zu beachten. Demnach sind die zur Hinterfüllung geeigneten Böden in Hinterfüllbereichen und unmittelbar an die Bauwerke an-grenzenden Überschüttbereichen unterhalb des Erdplanums so zu verdichten, dass ein Verdich-tungsgrad von mindestens DPr = 100 % erreicht wird.
8.3 Wasserhaltung
Eine Wasserhaltung hat im vorliegenden Fall eine gezielte Ableitung von Oberflächenwasser zu ge-währleisten. Bei den erkundeten Böden kann dies in einer offenen Wasserhaltung erfolgen. Dabei wird das in der Baugrube anfallende Wasser in Gräben gesammelt und Pumpensümpfen zugeführt. Von dort wird das Wasser ständig oder zeitweise abgepumpt. Die Gräben können als offene Gräben ausgebildet werden, da die anstehenden Böden ausreichend standfest sind.
Pumpensümpfe sind Vertiefungen, die während der Aushubphase mit einem Bagger an der tiefsten Stelle der Baugrube ausgehoben werden. In diese Vertiefungen werden z. B. Brunnenringe, gelochte Betonrohre oder ähnliches eingestellt. Um diesen Pumpensumpf herum wird Filtermaterial eingebaut. Das im Pumpensumpf gesammelte Wasser wird mit Tauch- oder Vakuumpumpen abgepumpt. Die Sohle des Pumpensumpfes muss so tief liegen, dass die Aushubsohle an jeder Stelle wasserfrei ist.
8.4 Baugrube
Baugruben und Gräben dürfen erst betrieben werden, wenn die Standsicherheit der Wände gemäß den Anforderungen der DIN 4124 „Baugruben und Gräben“ eingehalten wird. Fundamentgräben kön-nen bis in eine Tiefe von 1,25 m senkrecht geböscht werden, wenn die anschließende Geländeober-fläche nicht stärker als 1:10 geneigt ist. Bei größeren Aushubtiefen sind geböschte Baugrubenwände mit einem Neigungswinkel von β ≤ 45o gegen die Horizontale herzustellen.
Ein rechnerischer Nachweis geböschter Baugrubenwände ist bei Böschungshöhen von mehr als 5 m zu führen. Dies gilt auch, wenn das Gelände neben der Böschungskante stärker als 1:10 ansteigt, größere Stapellasten vorliegen oder schwere Baufahrzeuge den erforderlichen Mindestabstand gem. DIN 4124 nicht einhalten. Ein rechnerischer Nachweis ist darüber hinaus erforderlich, wenn der oben angegebene Böschungswinkel überschritten werden soll. Darüber hinaus sind die Sicherheitsbestim-mungen der DIN 4124 bezüglich Ausbildung des Schutzstreifens und der Arbeitsraumbreiten zu be-achten.
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8.5 Straßen- und Platzbefestigungen
Die Straßen- und Platzbefestigungen sind nach den Richtlinien für die Standardisierung des Ober-baus von Verkehrsflächen, RStO 12, zu planen.
Nach Abtrag der Oberböden stehen im Erdplanumsbereich überwiegend Böden der Frostempfindlich-keitsklasse F3 an. Nach ZTVE-StB 09 und RStO 12 ist auf der Oberkante des Erdplanums ein Ver-formungsmodul beim Plattendruckversuch von EV2 ≥ 45 MN/m² nachzuweisen. Dieser Wert wird auf den anstehenden Böden mutmaßlich nicht erreicht werden können.
Es sind zusätzliche Maßnahmen für eine Verbesserung der Tragfähigkeit - Zugabe von Bindemitteln oder Bodenaustausch - einzuplanen.
Die erforderliche Dicke des frostsicheren Straßenaufbaues und die zugehörigen, nachzuweisenden Tragfähigkeitswerte können gemäß RStO 12 ermittelt und festgelegt werden.
8.6 Frostsicherheit
Für alle Bauteile ist eine frostsichere Mindesteinbindetiefe von 1,20 m unter der endgültigen Gelän-deoberkante, gegebenenfalls unter Verwendung einer Frostschürze vorzusehen. Beim Bauen in kal-ter Jahreszeit sind gesonderte Schutzmaßnahmen gegen das Eindringen von Frost in den Untergrund zu ergreifen.
9 VERSICKERUNG VON OBERFLÄCHENWASSER
9.1 Versickerungsfähigkeit
Die Felduntersuchungen sind nach dem Formblatt für die “Durchführung von Sickertests für private Sachverständige in der Wasserwirtschaft, Arbeitshilfe Kleinkläranlagen“ des Bayerischen Landesam-tes für Umwelt bzw. der Arbeitsvorlage oberflächliche Versickerungen des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim ausgeführt worden.
Die Schürfe SV 1 und SV 2 wurden zur Versickerung bis 3,5 m ausgehoben und in den dort anste-henden Schichten ein Versickerungsversuch durchgeführt.
Daraus ergaben sich folgende Durchlässigkeitsbeiwerte
Schurf SV 1: kf = 5,8 x 10-5 m/s
Schurf SV 2: kf = < 1 x 10-9 m/s
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Die anstehenden Böden sind im Sinne der DIN 18 130 im Bereich von Schurf SV 1 durchlässig wäh-rend eine Versickerung im Bereich von Schurf SV 2 nicht durchlässig sind.
Die anstehenden Böden bei Schurf SCH SV 1 sind im Sinne der DIN 18 130 gut durchlässig und nach ATV Arbeits-blatt A 138 zum Bau von Versickerungsanlagen geeignet.
Die anstehenden Böden bei Schurf SV 2 sind im Sinne der DIN 18 130 nicht durchlässig und nach ATV Arbeits-blatt A 138 nicht zum Bau von Versickerungsanlagen geeignet.
9.2 Hydrogeologische Bewertung
Die Boden- und Grundwasserverhältnisse der geplanten Bebauung sind für Versickerungsanlagen im Teilbereich von Schurf SV 2 nicht und im Teilbereich von Schurf SV 1 geeignet.
Ab ca. 0,1 m bis 2,5 m unter GOK steht Grund- bzw. Schichtenwasser an. Der genaue Grundwasser-stand konnte nicht ermittelt werden.
Die Schichten der Kreide und des Malm in ihrer Karstausbildung wurden nicht angetroffen.
10 ERGÄNZENDE UNTERSUCHUNGEN
10.1 Altlasten
Im Zuge der Felderkundungen wurden bei den erkundeten Böden mittels organoleptischer Ansprache keine Hinweise auf Altlasten oder Kontaminierungen festgestellt. Die Böden wurden nach „Umweltre-levante Merkmale nach Leitfaden zur Verfüllung von Gruben und Brüchen sowie Tagebauen, 2005, Anlage 2 und 3“ und RUFA-StB 01 untersucht.
Die Böden sind dem Zuordnungswert Z 0 zuzuordnen. Die Laborergebnisse sind der Anlage 4 zu entnehmen. Die Ergebnisse wurden mit Analysen-Nr. 790889, 790890 und 790891 vom 25.04.2017 mitgeteilt.
Untersuchungen nach der RuVA-StB 01
Es wurde eine Sammelprobe aus den zwei entnommenen Asphaltbohrkernen hergestellt. Untersucht wurden der Gehalt an polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen nach EPA im Feststoff (Ver-fahren GC/MS) sowie der Phenolindex des Eluates nach Destillation (Verfahren DIN 38409-H16-2). Das Eluat wurde über das Trogverfahren gemäß TP Gestein-StB Teil 7.1.2 gewonnen. Die Laborun-
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tersuchungen wurden von der AGROLAB Labor GmbH, Bruckberg, durchgeführt. Die Ergebnisse wurden mit Analysen-Nr. 790935 vom 26.04.2017 mitgeteilt.
Tabelle 9: Ergebnisse der chemischen Analyse und Grenzwerte für die Einstufung
Proben-Nr. Labor-Nr. PAK im Feststoff
(nach EPA) davon
Benz(a)pyren Phenolindex
im Eluat Verwertungs-klasse RuVA
- - mg/kg mg/kg mg/l -
2 1828.S04 0,55 < 0,05 < 0,01 A
Verwertungsklasse A ≤ 25 - ≤ 0,1 A
Verwertungsklasse B > 25 - ≤ 0,1 B
Verwertungsklasse C ist anzugeben - > 0,1 C
gefährlicher Abfall > 1000 > 50 - B,C
Beurteilung
Das Material der Sammelprobe ist nach Tabelle 1 der RuVA-StB 01 in die Verwertungsklasse A einzustufen. Ausbaustoffe, die in die Verwertungsklasse A fallen, sind per Definition pechfrei und können bei sonstiger technischer Eignung z.B. im Rahmen der Herstellung von Asphaltmischgut verwendet werden.
10.2 Baubegleitende Überwachung
Nach DIN 1054 (2005-01) ist spätestens nach dem Aushub der Baugrube vom Baugrund-sachverständigen zu prüfen, ob die aufgrund der geotechnischen Untersuchung getroffenen Annah-men über Beschaffenheit und Verlauf der Bodenschichten zutreffen. Es werden auf die Erfordernis von Eigenüberwachungs- und Kontrollprüfungen gemäß ZTVE-StB 09 im Zuge von Verdichtungs- und Hinterfüllungsarbeiten hingewiesen.
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11 SCHLUSSBEMERKUNGEN
Im Zuge der Erkundung für die Erschließung des Baugebietes GE Viehhausen wurden drei Schürfe, drei Rammkernsondierungen und drei Sondierungen mit der schweren Rammsonde erstellt sowie zwei Sickerversuche durchgeführt und die aufgeschlossenen Boden- und Grundwasserverhältnisse beurteilt. Die Aufschlusspunkte wurden vorgegeben. Die Erkundung ergab einheitliche Verhältnisse der erkundeten Bodenverhältnisse. Das Gelände des geplanten Bauabschnittes ist derzeit landwirt-schaftlich genutzt. Das Gelände liegt auf einer Höhe von ca. 443mNN bis 445mNN.
Unter einer Oberbodenschicht wurden tertiäre Schluffe und Tone aufgeschlossen.
Die Schluffe und Tone sowie Sande mit einem kf –Wert von 5,8 x 10-5 m/s bis < 1 * 10-9 m/s besitzen unterschiedliche Versickerungsraten. Der genaue Grundwasserhorizont konnte nicht ermittelt werden.
Die aufgeschlossenen Böden sind gemäß den „Umweltrelevante Merkmale nach Leitfaden zur Verfül-lung von Gruben und Brüchen sowie Tagebauen, 2005, Anlage 2 und 3“ in den Zuordnungswert Z0 einzuordnen.
Das Material der Asphaltbohrkerne ist nach Tabelle 1 der RuVA-StB 01 in die Verwertungsklasse A einzustufen.
Das Institut Gauer GmbH ist zu verständigen, falls sich Abweichungen vom vorliegenden Gutachten oder planungsbedingte Änderungen ergeben. Zwischenzeitlich aufgetretene oder eventuell von der Planung abweichend erörterte Fragen werden in einer ergänzenden Stellungnahme kurzfristig nach-gereicht.
Bei den durchgeführten Untersuchungen handelt es sich naturgemäß nur um punktförmige Auf-schlüsse, weshalb Abweichungen im flächenhaften Anschnitt nicht auszuschließen sind. Eine verglei-chende Überprüfung in Form einer Gründungssohlenabnahme bleibt damit erforderlich.
Gemäß DIN 1054 ist das Ergebnis dieser Abnahme der Gründungssohle zu den Bauakten zu neh-men. Ohne örtliche Abnahme gilt die Untersuchung des Baugrundes als nicht abgeschlossen.
Institut Gauer GmbH
Dipl.-Geol. J. J. Völkl
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Anlage 1: Planunterlagen
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Anlage 2: Bodenprofile
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Anlage 3: Schichtenverzeichnisse
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Anlage 4: Laboruntersuchungen
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---
Wn
WL
WP
IP
ü
IC
---
Bodenart ---
Bezeichnung
Probe- Nr.
Wassergehalt
Ausrollgrenze
weich
Einheit
---
M.-%
M.-%
Ergebnis
10.17.1828 B2 0,5 - 2,0
23,0
34,7
Konsistenz
Fließgrenze
Plastizitätszahl
---
--- TL/TM
1) Die Plastizitätszahl von Böden mit niedriger Fließgrenze ist versuchsmäßig nur ungenau zu ermitteln. In den Zwischenbereich1) fallende Böden müssen daher nach DIN EN ISO 14688-1, dem Ton- und Schluffbereich zugeordnet werden.
M.-%
%
M.-%
---
18,0
16,7
0,3
0,694
Überkorn > 0,4 mm
Konsistenzzahl
7
4
0
10
20
30
40
50
0 10 20 30 40 50 60 70 80
Pla
stiz
ität
szah
l IP
in %
Fließgrenze WL in %
Plastizitätsdiagramm
Sand-TonGemische ST
Sand-Schluff-Gemische SU
Zwischenbereich 1)leicht plasti-
sche Schluffe UL
leichtplastischeTone TL
Tone mit organischenBeimengungen organogene Tone OTund ausgeprägtplastische Schluffe UA
ausgeprägtplastischeTone TA
mittelplastischeTone TM
breiigweichsteifhalbfestfest
Schluffemit organi-
schen Beimen-gungen und organo-
gene Schluffe OUund mittelplasti-
sche Schluffe UM
Bodenprobe
-0,5-0,2500,250,50,7511,25
Konsistenz
flüssig
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KORNGRÖSSENVERTEILUNG (DIN 18123)
Angaben zur Probe
Baumaßnahme: Gewerbegebiet Viehhausen Bauteil/Straße: Gemeinde Sinzing
Entnahmestelle: Bohrung BS 02 Bodenart: Schluff
Probe 01 Entnahmetiefe: 0,50 m bis 2,0 m unter GOK Labor-Nr.: 10.17.1828.01 Entnahmetag: 21.03.2017 Probe-Nr. KGV 01 Prüfdatum: 18.04.2017
Meßergebnisse
Siebung Sedimentation Forderungen
Korngröße Summe Korngröße Summe
d Durchgang d Durchgang Kriterium Wert
[mm] [ % ] [mm] [ % ]
0,0630 81,1 < 0,063 mm 81,1
0,0554 76,6 < 2 mm 98,3
0,0392 70,7
0,0247 58,7 Größtkorn 4
0,0142 40,7 Überkorn
0,0101 34,8
0,0071 25,8 U
0,0050 21,1 Cc
4 100,0 0,0029 13,5 Bodengruppe
2 98,3 0,0014 6,1 nach DIN 18 196 **1 93,5 Frostempfindlichkeit
0,5 89,90,25 86,6 Dispergierungsmittel: Bemerkungen: ** Gemäß Plastizitätsdiagramm
0,125 83,4 Natriumpyrophosphat Wassergehalt 23,2 M.-%
0,063 81,1 [ Na4P2O7.H2O ]
Körnungslinie
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
0,001 0,002 0,006 0,02 0,06 0,2 0,6 2,0 6,0 20,0 60,0 100
Sie
bd
urc
hg
ang
[Gew
.-%
]
Prüfsiebweite [mm]
KiesSandSchluffTon Steine
Fein- Fein-Grob-Mittel-Fein-Grob-Mittel- Grob-Mittel-Feinstes
Blatt 44 von 47 zum Bericht Nr. 10.17.1828
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KORNGRÖSSENVERTEILUNG (DIN 18123)
Angaben zur Probe
Baumaßnahme: Gewerbegebiet Viehhausen Bauteil/Straße: Gemeinde Sinzing
Entnahmestelle: BS 02 Bodenart: Sand
Probe 03 Entnahmetiefe: 2,50 m bis 5,0 m unter GOK Labor-Nr.: 10.17.1818-02 Entnahmetag: 21.03.2017 Probe-Nr. KGV 02 Prüfdatum: 18.04.2017
Meßergebnisse
Siebung Sedimentation Forderungen
Korngröße Summe Korngröße Summe
d Durchgang d Durchgang Kriterium Wert
[mm] [ % ] [mm] [ % ]
< 0,063 mm 16,1< 2 mm 97,6
Größtkorn 8Überkorn
U
8 100,0 Cc
4 99,3 Bodengruppe
2 97,6 nach DIN 18 196 SU*/ST*1 89,6 Frostempfindlichkeit
0,5 69,4 F30,25 39,0 Bemerkungen:
0,125 23,0 Wassergehalt 15,1 M.-%
0,063 16,1
Körnungslinie
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
0,001 0,002 0,006 0,02 0,06 0,2 0,6 2,0 6,0 20,0 60,0 100
Sie
bd
urc
hg
ang
[Gew
.-%
]
Prüfsiebweite [mm]
KiesSandSchluffTon Steine
Fein- Fein-Grob-Mittel-Fein-Grob-Mittel- Grob-Mittel-Feinstes
Blatt 45 von 47 zum Bericht Nr. 10.17.1828
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Z 0 1) 2)
Ton
EOX mg/kg < 1,0 1 3 10 15Mineralölkohlenwas-serstoffe
mg/kg < 50 100 300 500 1000
∑ PAK n. EPA mg/kg n.b. 33) 53) 154) 204)
∑ PCB mg/kg n.b. 0,05 0,1 0,5 1
Arsen mg/kg 11 20 30 50 150
Blei mg/kg 20 1005) 140 300 1000
Cadmium mg/kg < 0,2 1,55) 2 3 10
Chrom (ges.) mg/kg 33 100 120 200 600
Kupfer mg/kg 14 60 80 200 600
Nickel mg/kg 19 705) 100 200 600
Quecksilber mg/kg < 0,05 1 1 3 10
Zink mg/kg 48,4 2005) 300 500 1500
Cyanide (ges.) mg/kg 0,5 1 10 30 100
pH-Wert - 7,82 6,5 - 9 6,5 - 9 6 - 12 5,5 - 12
elektr. Leitfähigkeit 2) µS/cm 27 500 500/20002) 1000/25002) 1500/30002)
Chlorid 2) mg/l < 2,0 10 10/1252) 20/1252) 30/1502)
Sulfat 2) mg/l < 2,0 50 50/2502) 100/3002) 150/6002)
Cyanid (ges.) µg/l < 5 10 10 50 1003)
Phenolindex4) µg/l < 10 10 10 50 100
Arsen µg/l < 5 10 10 40 60
Blei µg/l < 5 20 25 100 200
Cadmium µg/l < 0,5 2 2 5 10
Chrom (ges.) 2)5) µg/l < 5 15 30/502) 75 150
Kupfer µg/l < 5 50 50 150 300
Nickel µg/l < 5 40 50 150 200
Quecksilber 2)6) µg/l < 0,2 0,2 0,2/0,52) 1 2
Zink µg/l < 50 100 100 300 600
Z 2Parameter 10.17.1828
.S01Z 1.1 Z 1.2
Feststoff
Parameter Z 0 1) Z 1.1 1) Z 1.2 Z 2
Eluat
Zuordnungswerte nach Tabelle 1: Zuordnungswerte Eluat für Boden gemäß Leitfaden zur Verfüllung von Gruben und Brüchen sowie Tagebauen, Stand 2005
Blatt 46 von 47 zum Bericht Nr. 10.17.1828
Mitgliedschaften in Bayerische Ingenieurekammer Bau – Deutsche Gesellschaft für Geotechnik – Vereinigung der Straßenbau- und Verkehrsingenieure in Bayern
Z 0 1) 2)
Ton
EOX mg/kg < 1,0 1 3 10 15Mineralölkohlenwas-serstoffe
mg/kg < 50 100 300 500 1000
∑ PAK n. EPA mg/kg n.b. 33) 53) 154) 204)
∑ PCB mg/kg n.b. 0,05 0,1 0,5 1
Arsen mg/kg 12 20 30 50 150
Blei mg/kg 24 1005) 140 300 1000
Cadmium mg/kg < 0,2 1,55) 2 3 10
Chrom (ges.) mg/kg 38 100 120 200 600
Kupfer mg/kg 13 60 80 200 600
Nickel mg/kg 24 705) 100 200 600
Quecksilber mg/kg < 0,05 1 1 3 10
Zink mg/kg 51,9 2005) 300 500 1500
Cyanide (ges.) mg/kg 0,4 1 10 30 100
pH-Wert - 8,11 6,5 - 9 6,5 - 9 6 - 12 5,5 - 12
elektr. Leitfähigkeit 2) µS/cm 31 500 500/20002) 1000/25002) 1500/30002)
Chlorid 2) mg/l < 2,0 10 10/1252) 20/1252) 30/1502)
Sulfat 2) mg/l 3,5 50 50/2502) 100/3002) 150/6002)
Cyanid (ges.) µg/l < 5 10 10 50 1003)
Phenolindex4) µg/l < 10 10 10 50 100
Arsen µg/l < 5 10 10 40 60
Blei µg/l < 5 20 25 100 200
Cadmium µg/l < 0,5 2 2 5 10
Chrom (ges.) 2)5) µg/l < 5 15 30/502) 75 150
Kupfer µg/l < 5 50 50 150 300
Nickel µg/l < 5 40 50 150 200
Quecksilber 2)6) µg/l < 0,2 0,2 0,2/0,52) 1 2
Zink µg/l < 50 100 100 300 600
Z 2Parameter 10.17.1828
.S02Z 1.1 Z 1.2
Feststoff
Parameter Z 0 1) Z 1.1 1) Z 1.2 Z 2
Eluat
Zuordnungswerte nach Tabelle 1: Zuordnungswerte Eluat für Boden gemäß Leitfaden zur Verfüllung von Gruben und Brüchen sowie Tagebauen, Stand 2005
Blatt 47 von 47 zum Bericht Nr. 10.17.1828
Mitgliedschaften in Bayerische Ingenieurekammer Bau – Deutsche Gesellschaft für Geotechnik – Vereinigung der Straßenbau- und Verkehrsingenieure in Bayern
Z 0 1) 2)
Ton
EOX mg/kg < 1,0 1 3 10 15Mineralölkohlenwas-serstoffe
mg/kg < 50 100 300 500 1000
∑ PAK n. EPA mg/kg n.b. 33) 53) 154) 204)
∑ PCB mg/kg n.b. 0,05 0,1 0,5 1
Arsen mg/kg 13 20 30 50 150
Blei mg/kg 21 1005) 140 300 1000
Cadmium mg/kg < 0,2 1,55) 2 3 10
Chrom (ges.) mg/kg 42 100 120 200 600
Kupfer mg/kg 14 60 80 200 600
Nickel mg/kg 26 705) 100 200 600
Quecksilber mg/kg < 0,05 1 1 3 10
Zink mg/kg 51,8 2005) 300 500 1500
Cyanide (ges.) mg/kg < 0,3 1 10 30 100
pH-Wert - 8,29 6,5 - 9 6,5 - 9 6 - 12 5,5 - 12
elektr. Leitfähigkeit 2) µS/cm 48 500 500/20002) 1000/25002) 1500/30002)
Chlorid 2) mg/l < 2,0 10 10/1252) 20/1252) 30/1502)
Sulfat 2) mg/l 11 50 50/2502) 100/3002) 150/6002)
Cyanid (ges.) µg/l < 5 10 10 50 1003)
Phenolindex4) µg/l < 10 10 10 50 100
Arsen µg/l < 5 10 10 40 60
Blei µg/l < 5 20 25 100 200
Cadmium µg/l < 0,5 2 2 5 10
Chrom (ges.) 2)5) µg/l < 5 15 30/502) 75 150
Kupfer µg/l < 5 50 50 150 300
Nickel µg/l < 5 40 50 150 200
Quecksilber 2)6) µg/l < 0,2 0,2 0,2/0,52) 1 2
Zink µg/l < 50 100 100 300 600
6) Bezogen auf anorganisches Quecksilber. Organisches Quecksilber (Methyl-Hg) darf nicht enthalten sein (Nachweis)
4) Einzelwerte Benzo-[a]-Pyren jeweils kleiner 1,0
Z 2Parameter 10.17.1828
.S03Z 1.1 Z 1.2
Feststoff
Parameter Z 0 1) Z 1.1 1) Z 1.2 Z 2
3) Einzelwert für Benzo-[a]-Pyren jeweils kleiner 0,3
5) Bei pH-Werten < 6,0 gelten für Cd, Ni, und Zn und bei pH-Werten < 5,0 für Pb jeweils die Werte der nächst niedrigeren Kategorie
Werden im Rahmen der Fremdüberwachung bei den Parametern EOX und Mineralölkohlenwasserstoffe Überwschreitungen der jeweiligen Zuordnungswerte um nicht mehr als 20% festgestellt, kann auf die Wiederholungsprüfung verzichtet werden.
4) Bei Überschreitung ist die Ursache zu prüfen. Höhere Gehalte, die auf Huminstoffe zurückzuführn sind, stellen kein Ausschlusskriterium dar.
5) Bei Überschreitung des Z1.1-Wertes für Chrom (ges.) von 30 µg/l ist der Anteil an Cr(VI) (Chromat) zu bestimmen. Der Cr(VI)-Gehalt darf 8 µg/l nicht überschreiten.
Werden im Rahmen der Fremdüberwachung bei den Parametern elektrische Leitfähigkeit, Chlorid, Sulfat, Arsen, Blei, Cadmium, Chrom (ges.), Kupfer, Nickel, Quecksilber und Zink Überschreitungen der jeweiligen Zuordnungswerte um mehr als 10%, beim Parameter Phenolindex um mehr als 20% festgestellt, ist die Wiederholungsprüfung durchzuführen.
Zuordnungswerte nach Tabelle 2: Zuordnungswerte Feststoff für Boden
1) Ist bei Trockenverfüllungen eine Zuordnung zu einer der in Anhang 2 Nr. 4 BBodSchV genannten Bodenarten möglich, gelten die entsprechenden Kategorien. Ist eine Zuordnung nicht möglich (z.B. Verfüllung mit Material unterschiedlicher Herkunftsorte) gilt die Kategorie Lehm/Schluff.
2) Für Nassverfüllungen gelten hilfsweise die Z-0-Werte wie für Sand aus Spalte 1, bzw. abhängig von der zu verfüllenden Bodenart maximal bis Spalte 2, also wie für Lehm und Schluff
Eluat
Zuordnungswerte nach Tabelle 1: Zuordnungswerte Eluat für Boden gemäß Leitfaden zur Verfüllung von Gruben und Brüchen sowie Tagebauen, Stand 2005
1) Da die neuen Zuordnungswerte für Eluat der LAGA noch nicht abschließend überarbeitet worden sind, gelten die oben aufgeführten alten Z 0 und Z 1.1 - Werte der TR LAGA vom 06.11.1997 bis auf Z 1.1 für Blei. Dieser Eluatwert wurde dem Prüfwert nach BBodSchV angeglichen.
2) Im Rahmen der erlaubten Verfüllung mit Bauschutt ist eine Überschreitung der Zuordnungswerte für Chlorid, Sulfat, die elektrische Leitfähigkeit, Chrom (ges.) und Quecksilber bis zu den jeweils höheren Werten zulässig. Darüber hinaus darf das Verfüllmaterial keine anderen Belastungen beinhalten.
3) Verwertung für Z 2 > 100 µg/l ist zulässig, wenn Z 2 Cyanid (leicht freisetzbar < 50 µg/l)