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InhaltNEU Lagermaterial

Stahl – Trapezprofile

Stahl – Wellblech- & Fassadenprofile

Stahl – Kassettenprofile

Stahl – Trapez-, Well-, Kassettenprofile gelocht

Aluminium – Profiltafeln

Aluminium – Wellprofile & technische Informationen

Dach Sandwichelemente (PUR)

Wand Sandwichelemente (PUR)

Brandschutz – Paneele – (MiWo)

Lichtplatten und Belichtungssysteme

Dachansicht – Kantteilverwendung

Kantteile, Knickgerundet, Bombiert, Eck- und Lisenenprofile

Profilfüller, Kalotten, Schrauben, Zubehör

Stahl-Leichtbaupfetten und Wandriegel

Falzonal, FF2, Flachbleche, Coils

Allgemeine Hinweise

Allgemeine Hinweise für Anlieferungen

Faxanfrage

Notizen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Aluminium-Profiltafeln AlMn1Mg0,5 (EN AW 3005 ) (Zuschnitte bis Vorratslänge möglich)

Artikelbezeichnung Dicke mm Gewicht Kg/m² Oberfläche Vorratslänge mm

18/76 (Welle) 0,70 2,22 Walzblank 10.000

Dach-/Wandprofil 0,70 2,22 Brillantmetallic 10.000

Tafelbreite 1.040 mmBaubreite 991 mm

1,00 3,16 Walzblank 10.000

30/153 (Trapez) 0,70 2,38 Stucco dessiniert 10.000

Dachprofil 0,70 2,38 Pos. Ziegelbraun 10.000

Tafelbreite 1.100 mmBaubreite 1.071 mm 1,50 3,00 PVC Hart, glashell 6.000

40/167 (Trapez) 0,70 2,54 Stucco dessiniert 10.000

Dachprofil 1,00 3,61 Walzblank 10.000

Tafelbreite 1.038 mmBaubreite 1.002 mm 1,50 3,00 PVC Hart, glashell 6.000

Unterlängenzuschlag für Tafeln unter 1000 mm Wasserlauflänge = 2,00 Euro/Stück.

Stahl Trapezbleche (Zuschnitte möglich - Abgabe nur in Vorratslänge möglich)

Artikelbezeichnung Dicke mm Gewicht Kg/m² Oberfläche Vorratslänge mm

35/207 (Trapez) Baubreite: 1.035 mm 0,75 7,11 beidseitig 25μ PE

RAL 9002 6.000

35/207 (Trapez) Baubreite: 1.035 mm 0,75 7,11 beidseitig 25μ PE

RAL 9006 6.000

35/207 (Trapez) Baubreite: 1.035 mm 0,75 7,11 B Seite 25μ PE

RAL 8012 / RSL 6.000

40/183 (Trapez) Baubreite: 915 mm

0,75 8,04 beidseitig 25μ PERAL 9002

6.000

PVC Lichtplatten (Zuschnitte möglich - Abgabe nur in Vorratslänge möglich)

Artikelbezeichnung Dicke mm Gewicht Kg/m² Oberfläche Vorratslänge mm

35/207 (Trapez)Baubreite: 1.035 mmTafelbreite: 1.080 mm

1,50 3,00PVC Hart, Glashell, erhöht Schlagzäh, für Dach mit OV

6.000

40/183 (Trapez) Baubreite: 915 mm Tafelbreite: 950 mm

1,50 3,00PVC Hart, Glashell, erhöht Schlagzäh,für Dach mit OV

6.000

Stahl Farbflachbleche

Farben: RAL 9002, 9006, 9007, 9010, 8011, 8012, 7016

Artikelbezeichnung Dicke mm Gewicht Kg/m² Oberfläche Vorratslänge mm

Farbflachblech Breite: 1250 mm 0,75 6,00 Eins. 25μ PE RAL

mit Folie / RSL 2000/3000

Wir liefern frachtfrei ab einer Menge von 300 kg und nur innerhalb unserer Verkaufsgebiete. Für Selbstabholung gewähren wir keine Frachtvergütung. Zugeschnittenes Material kann weder umgetauscht noch zurückgegeben werden. Unter 300 Kg berechnen wir eine Fracht-, Verpackung- und Handlingpauschale von Gesamt 22,- €. Generell werden fiskalische Kosten (Maut ) von 7,50 € berechnet.Preisstellung: Die genannten Preise verstehen sich freibleibend zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten unsere allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen.

Lieferprogramm aus Lagervorrat u.V. NEU

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LAGErMATEriAL

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STAHL – TrAPEZPrOFiLE

0,63 5,880,75 7,000,88 8,211,00 9,34

0,63 5,620,75 6,690,88 7,841,00 8,911,13 10,071,25 11,14

0,63 5,880,75 7,000,88 8,211,00 9,341,13 10,561,25 11,68

0,63 6,100,75 7,300,88 8,501,00 9,701,13 10,901,25 12,10

0,63 6,900,75 8,200,88 9,621,00 10,901,13 12,351,25 13,66

0,63 6,300,75 7,500,88 8,801,00 10,001,13 11,301,25 12,50

0,63 6,300,75 7,500,88 8,801,00 10,001,13 11,301,25 12,50

0,63 6,540,75 7,780,88 9,131,00 10,38

0,75 9,200,88 10,791,00 12,271,13 13,861,25 15,34

0,75 8,030,88 9,421,00 10,701,13 12,101,25 13,40 0,75 8,040,88 9,431,00 10,721,13 12,111,25 13,40

0,75 9,000,88 10,601,00 12,001,13 13,561,25 15,001,50 18,00 0,75 9,810,88 11,511,00 13,081,13 14,781,25 16,35 0,75 9,740,88 11,401,00 13,001,13 14,701,25 16,201,50 19,50 0,75 10,700,88 12,601,00 14,301,13 16,201,25 17,901,50 21,50 0,75 12,100,88 14,201,00 16,101,13 18,201,25 20,101,50 24,20 0,88 13,811,00 15,701,13 17,741,25 19,631,50 23,55

Profilskizze & Bezeichnung Dicket

mm

Gewichtg

Kg/m²

Profilskizze & Bezeichnung Dicket

mm

Gewichtg

Kg/m²

Die jeweilige Ansichtsfläche mit der hochwertigen Beschich-tung wird mit A oder B bezeichnet. Bitte bei Bestellungen angeben.

ST- 19KD/105 ST- 85/280

ST- 30KD/262 ST- 100/275

ST- 30/220 ST- 89/305

ST- 35/207 ST- 106/250

ST- 40/183 ST- 135/310

ST- 50/250 ST- 160/250

ST- 58KD/315 ST- 200/375

ST- 70/200

ST- 45KD/333 ST- 150/280

Ausführungen (nicht jedes Profil in allen Ausführungen lieferbar)1) Verzinkt mind. 275 g/m²2) Aluzink 185 g/m²3) einseitig DU 15µ Beschichtet / RSL

4) einseitig 25µ Polyesterbeschichtet / RSL5) beidseitig 25µ Polyester beschichtet6) einseitig 25µ Polyester beschichtet / Rückseite Antikondensat - Vlies

7) einseitig 25µ PVDF Beschichtet / RSL 8) einseitig 200 µ Plastisol Beschichtet / RSL 9) Gelocht / Akustik10) weitere Ausführungen möglich. Testen Sie uns!

105 25

1050

30 75

19

1100220

27

101 119

40

262.51050

30

40 222.5

164.5

2071035

40

88 119

34

40

183

91540

64 119

333.3

1000

45

30 303.3

268.3

250

1000

54

115 135

48.5

945

315

50 265

163

56

200

80050

100 100

70

280

112040

161 119

83

305

915

165 140

91

40

275

825

100

135 140

40

250750

106

110 140

40

310930

137

165 145

43

280

840

161 119

153

40

750

158

250

131 119

40

375

170 205

75

750

205

5

0,63 6,260,75 7,450,88 8,741,00 9,93

0,63 6,180,75 7,360,88 8,641,00 9,81

0,63 6,550,75 7,810,88 9,161,00 10,40

0,63 6,800,75 8,400,88 9,901,00 11,30

0,88 11,50

0,88 11,50

0,88 9,58

0,88 9,58

Profilskizze & Bezeichnung Dicket

mm

Gewichtg

Kg/m²

Ausführung

VZ AZ PE PVDF

Profilskizze & Bezeichnung Dicket

mm

Gewichtg

Kg/m²

Ausführung

SW - 18/76

PO 250

SW - 42/160

PZ 300

SW - 27/111

PO 250 Micro

SW - 55/177

PZ 300 Micro

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STAHL – WELLBLECH- UND FASSADENPrOFiLE

Ausführungen: VZ = verzinkt mind. 275 g/m² Auflage ( K I ) // AZ = Aluzink 185 g/m² Auflage ( K III )PE = einseitig 25µ Polyesterbeschichtet in Werksstandardfarbe ( K III ) / Rückseite Schutzlack ( K II ) PVDF = einseitig 25µ PolyVinylDiFlurorid in Werksstandardfarbe ( K III ) / Rückseite Schutzlack ( K II ) Bitte beachten Sie, dass die meisten Standardfarben in der Dicke 0,75 mm lieferbar sind. Diese Wellprofile gibt es ebenfalls in gelochter Ausführung. Teilweise können diese Profile mit Antikondensatbeschichtung auf der Rückseite geliefert werden.

Die Profilgeometrien können leicht von den dargestellten Skizzen abweichen. Die Gewichte sind nur theoretisch, da Berechnung per Quadratmeter erfolgt.

FASSADENPrOFiLE

Colorcoat PVDF

Farbe: RAL 9002 RAL 9007 RAL 9010 RAL 7016 RAL 7035 Colorcoat Prisma

Farbe: Sirius ( RAL 9006 ) Orion ( RAL 9007 )

250

247 3 mm

23

250

247 3 mm

23

300

275 ± 25 mm

40

300

275 ± 25 mm

40

6

0,75 8,180,88 9,591,00 10,90

0,75 8,830,88 10,361,00 11,781,13 13,311,25 14,73

0,75 7,250,88 8,511,00 9,671,13 10,921,25 12,09

0,75 8,620,88 10,111,00 11,491,13 12,981,25 14,36

0,75 8,700,88 10,211,00 11,611,13 13,111,25 14,51

0,75 9,060,88 10,631,00 12,081,13 13,651,25 15,10

0,75 9,180,88 10,781,00 12,251,13 13,841,25 15,31

0,75 9,570,88 11,231,00 12,751,13 14,411,25 15,95

0,75 9,810,88 11,511,00 13,081,13 14,781,25 16,35

0,75 10,200,88 12,001,00 13,601,25 17,001,50 20,40

Profilskizze & Bezeichnung Dicket

mm

Gewichtg

Kg/m²

Ausführung

VZ AZ DU PE

SK - 65/450

SK - 100/500

SK - 100/600

SK - 130/600

SK - 90/500

SK - 90/600

SK - 120/600

SK - 110/600

SK - 145/600

SK - 160/600

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Die Profilgeometrien können leicht von den dargestellten Skizzen abweichen.

Die Gewichte sind nur theoretisch, da Berechnung per Quadratmeter erfolgt.

STAHL – KASSETTENPrOFiLE

2322

450

64 6 52

100

89

25

500

27

25

100

2030

4090

99

2725

500

25

100

30

30

40

100

600

2725

898

5

172

2030

4090

25 27

600

998

5

172

40

30

30

100

600

2725

109

85

172

40

30

40

110

600

119

3432

85

172

20201030

40

120

32 34

600

129

85

172

40

30202020

130

8

32

144

172

600

34

2020

40

30

35145

5

3836

160

159

Baubreite 600

7

STAHL-TrAPEZ-, WELL- , KASSETTENPrOFiLEGELOCHT

P 4 VOL P 3 VOL P 4 L-B P 3 L-S P 3 L-B P 4 ZZ P 3 ZZ

Liefermöglichkeiten

Profil

Trapez

ST- 30/220ST- 35/207ST- 40/183ST- 50/250ST- 70/200ST- 85/280ST- 89/305ST- 100/275ST- 106/250ST- 135/310ST- 150/280ST- 160/250ST- 200/375

Welle

SW - 18/76SW - 27/111SW - 42/160

Kassetten

SK - 65/450SK - 90/400andere Kassetten

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Vollflächig gelocht (VOL)

Steg gelocht breit (L-B)

Steg gelocht schmal (L-S)

Perfo 4 (Lochanteil 11,7%)

Perfo 3 (Lochanteil 23,4%)

vollflächig gelocht Sichtseite gelocht (ZZ)

Perfo 3

3

5.5

5.5

Perfo 4

3

11

11

8

ALUMiNiUM – PrOFiLTAFELN

0,35 1,140,50 1,630,70 2,280,80 2,611,00 3,25

0,50 1,630,70 2,280,80 2,611,00 3,25

0,50 1,700,70 2,380,80 2,721,00 3,38

0,70 2,310,80 2,641,00 3,291,20 4,12

0,50 1,820,70 2,540,80 2,901,00 3,61

0,70 2,610,80 2,981,00 3,731,20 4,66

0,50 1,750,70 2,390,80 2,741,00 3,421,20 4,10

0,70 2,660,80 3,041,00 3,80

Profilskizze & Bezeichnung Dicket

mm

Gewichtg

Kg/m²

Ausführung

WB ST PE PVDF

AT - 20/125

AT - 40/167

AT - 30/153

AT - 42/250

AT - 29/124

AT - 40/183

AT - 35/207

AT - 45/150

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Ausführungen WB = Aluminium natur walzblank glattST = Aluminium natur stucco dessiniertPE = einseitig 25µ Polyesterbeschichtet in Werksstandardfarbe mit Schutzfolie / Rückseite Schutzlack PVDF = einseitig 25µ PolyVinylDiFlurorid in Werksstandardfarbe mit Schutzfolie / Rückseite Schutzlack Bitte beachten Sie, dass die meisten Standardfarben nur in Dicke 0,70 mm verfügbar sind.

Die Profilgeometrien können leicht von den dargestellten Skizzen abweichen. Die Gewichte sind nur theoretisch, da Berechnung per Quadratmeter erfolgt.

9

ALUMiNiUM WELLPOFiLE

0,50 1,580,70 2,220,80 2,531,00 3,16

0,70 2,390,80 2,731,00 3,411,20 4,26

0,70 2,560,80 2,861,00 3,571,20 4,28

0,70 2,610,80 2,981,00 3,731,20 4,66

0,70 2,710,80 3,091,00 3,861,20 4,64

Profilskizze & Bezeichnung Dicket

mm

Gewichtg

Kg/m²

Ausführung

WB ST PE PVDF

AW - 18/76

AW- 35/137

AW - 42/160

AW - 55/177

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TECHNISCHE INFORMATIONEN

ZU WALZBLANKEN ALUMINIUMTAFELN

Aluminium bildet durch die Reaktion mit Luftsauerstoff eine dichte Oxidschicht, die das darunter liegende blanke Metall vor Angriffen vieler aggressiver Witte-rungseinflüsse schützt. Demzufolge ist es möglich, Bauelemente mit walzblanker, glatter oder stuccodessinierter Oberfläche als Dacheindeckung oder auch als Wandbekleidung zu verwenden. Allerdings ist die Bildung der Oxidschicht von verschiedenen Material und Witterungsfaktoren abhängig, so dass Farb- und Glanzveränderungen sowie Unregelmäßigkeiten nicht vorhersehbar sind. Außerdem können durch Oberflächenrauhigkeiten Staubpartikel eingelagert werden, die den ästhetischen Eindruck stören und eine befriedigende Reinigung ausschließen. Oxidationserscheinungen können, ohne die Oberfläche abzutragen, nicht mehr entfernt werden. Eine Behandlung beeinträchtigt immer die optische Gesamtansicht. Blanke Aluminiumtafeln im Stapel sind bei Vorhandensein von Feuchtigkeit zwischen den Tafeln (z.B. Niederschlag, Kondensat) sehr sensibel in Bezug auf die Bildung von Brunnenwasserschwärze. Zusätzlich sind walzblanke Aluminiumtafeln empfindlich gegen bei der Montage entstehende Fingerabdrücke (mit sauberen Handschuhen arbeiten). Zur weiteren Ober-flächenbeschaffenheit ist die DIN EN 485-1 Pkt. 5 (5.5) zu beachten. Die architektonische Wirkung von Form und Oberfläche soll mit Sicherheit nicht dem Zufall überlassen bleiben, so dass es besonders für die Fassadengestaltung fast zwingend ist, eine Farbbeschichtung zu wählen, die auf längere Zeit ästhetisch ansprechend bleibt und eine normale und wirksame Reinigung gestattet. Mit einer großen Auswahl sowohl von Metallic- als auch Nichtmetallic-Farben bieten die Hersteller dem Architekten eine Palette an, die es ihm ermöglicht, in Kombination mit Trapez-, Well-, Kassetten- oder Falzprofilformen uneingeschränkt zu planen. Insbesondere mit silberfarbenen Metallic-Lackierungen lassen sich Effekte wie bei walzblankem Aluminium erzielen. Beim Einsatz von Profiltafeln aus blankem Material verweisen wir auf folgende Schwerpunkte:

1. Sollten blanke Aluminiumtafeln trotz obiger Hinweise als hochwertige, dekorative Fassaden- oder Dachelemente eingesetzt werden, so ist unbedingt eine überdachte und trockene Baustellenlagerung zu gewährleisten. Dazu gehören unter anderem eine unbedingt schnelle Verarbeitung des blanken Materials, d.h. eine sehr kurze Lagerzeit auf der Baustelle. Bei ungünstigen Witterungsbedingungen kann diese Oxidation aber auch bereits beim Transport zur Baustelle, bzw. Kundenlager, auftreten, da auch ein Wechsel der Luftfeuchte und der Temperatur zu diesen Erscheinungen führen können. Die mechanischen Eigenschaften werden dabei nicht beeinflusst. 2. Bei der Umformung der blanken Aluminiumbänder zu Profiltafeln ist es technisch notwendig ein Schmiermittel zu verwenden. Aus diesem Grund können Schmiermittelrückstände aus dem Umformprozess auf den Profiltafeln vorhanden sein. Diesbezüglich ist es auch nicht möglich vollkommen fett- bzw. schmier-mittelfreie Profiltafeln zu liefern (Vorsicht bei der Montage und einer eventuellen Nachbehandlung). Auch diese Schmiermittel können fleckenartige Erschei-nungen auf dem blanken Material hinterlassen und sind teilweise nur mit unbefriedigendem Erfolg zu beseitigen. Bei der Produktion der Profiltafeln erfolgt unsererseits eine genaue Oberflächenkontrolle.

TECHNiSCHE iNFOrMATiONEN

AW - 27/111

10

DACH – SANDWiCHELEMENTE

DUO 62 - 1000 - TL

D 72 - 1000 - TL

D 82 - 1000 - TL

D 102 - 1000 - TL

D 122 - 1000 - TL

D 142 - 1000 - TL

D 162 - 1000 - TL

D 182 - 1000 - TL

D 65 - 1000 - TL**

D 75 - 1000 - TL

D 95 - 1000 - TL

D 115 - 1000 - TL

D 135 - 1000 - TL

DT 85 - 1000 - TL

DT 100 - 1000 - TL

DT 125 - 1000 - TL

Profilskizzen Technische Werte

Typenbezeichnung

Schaumdickes

mm

Gewichtg

Kg

U-Wert

W/m² K

Varian-ten

MIT PUR-KERN

20

30

40

60

80

100

120

140

30

40

60

80

100

43

58

83

6,70

11,50

11,90

12,70

13,50

14,30

15,10

15,90

8,50

9,30

10,10

10,90

15,40

5,89

6,44

7,33

0,66

0,52

0,37

0,28

0,23

0,18

0,15

0,61

0,48

0,34

0,27

0,22

0,45

0,35

0,26

TL

TL

TL

TL

TL

TL

TL

TL

TL

TL

TL

TL

TL

TL

TL

TL

Profile gibt es in folgender Ausführung: Außen + Innen: Stahldeckschalen = ST Oberschale: Trapez 42/333

Profile gibt es in folgender Ausführung: Außen + Innen: Stahldeckschalen = STOberschale: Trapez 35/200 ** Fertigung nur auf Nachfrage

Profile gibt es in folgender Ausführung: Außen + Innen: Aluminiumdeckschale = ALOberschale: Trapez 42/250

Achtung!

DUO 62 gibt es nur in der Ausführung: Außenseite Stahl und Innenseite Aluminium Folie stucco dessiniert ~ RAL 9002.

An der Innenseite können aufgrund der Alufolie optische Mängel entstehen. Dies ist kein Reklamationsgrund.

Die Profilgeometrien können leicht von den dargestellten Skizzen abweichen.

Die Gewichte sind nur theoretisch, da Berechnung per qm erfolgt.

11

W 40 - 1150

W 45 - 1150

W 60 - 1150

W 80 - 1150

W 100 - 1150

W 120 - 1150

W 140 - 1150

W 150 - 1150

W 170 - 1150

W 200 - 1150

W 220 - 1150

WB 60 - 1000

WB 80 - 1000

WB 100 - 1000

WB 120 - 1000

WB 170 - 1000

WS 75 - 1020**

WS 95 - 1020

WS 80 - 1000

Profilskizzen Technische Werte

Typenbezeichnung

Schaumdickes

mm

Gewichtg

Kg

U-Wert

W/m² K Varianten

40

45

60

80

100

120

140

150

170

200

220

60

80

100

120

170

40

60

62

11,60

12,10

12,70

13,50

14,30

15,10

15,90

16,0

17,10

18,30

19,10

12,70

13,50

14,30

15,10

17,10

12,80

13,60

13,90

0,57

0,51

0,39

0,30

0,24

0,20

0,17

0,15

0,14

0,12

0,11

0,39

0,30

0,24

0,20

0,14

0,40

0,30

0,33

LL, ML, GL

LL, ML, GL

LL, ML, GL

LL, ML, GL

LL, ML, GL

LL, ML, GL

LL, ML, GL

LL, ML, GL

LL, ML, GL

LL, ML, GL

LL, ML, GL

ML, MG

ML, MG

ML, MG

ML, MG

ML, MG

TL

TL

SL

Profile gibt es in folgender Ausführung: a) Außen + Innen: Stahldeckschalen = ST b) Außen + Innen : Aluminiumdeckschalen = AL Variante: LL = Liniert / Liniert ML = Microliniert / Liniert GL = Glatt / Liniert

Profile gibt es in folgender Ausführung: a) Außen + Innen: Stahldeckschalen = ST b) Außen + Innen : Aluminiumdeckschalen = AL Variante: ML = Microliniert / Liniert MG = Microliniert / Glatt

Profile gibt es in folgender Ausführung: Außen + Innen: Stahldeckschalen = ST Variante: TL = Trapez 35/200 / Liniert ** Fertigung nur auf Nachfrage

Profile gibt es in folgender Ausführung: Außen + Innen: Stahldeckschalen = ST Variante: SL = Sinus 18/77 / Liniert

WAND – SANDWiCHELEMENTEMIT PUR-KERN

12

BrANDSCHUTZPANEELEMIT MINERALWOLLE

FD 98 - 1000

FD 118 - 1000

FD 138 - 1000

FD 158 - 1000

FD 188 - 1000

FW 60 - 1000

FW 80 - 1000

FW 100 - 1000

FW 120 - 1000

FW 150 - 1000

Profilskizzen Technische Werte

Typenbezeichnung

Schaumdickes

mm

Gewichtg

Kg

U-Wert

W/m² K Varianten

60

80

100

120

150

60

80

100

120

150

18,22

19,22

21,22

23,22

26,22

17,05

19,05

21,05

23,05

26,05

0,65

0,51

0,41

0,35

0,28

0,66

0,51

0,42

0,35

0,28

TL

TL

TL

TL

TL

LL

LL

LL

LL

LL

Profile gibt es in folgender Ausführung: Außen + Innen: Stahldeckschalen = ST Oberschale: Trapez 38/333

Profile gibt es in folgender Ausführung: Außen + Innen: Stahldeckschalen = ST Variante: LL = Liniert / Liniert Andere auf Anfrage

Brandverhalten:

Baustoffklasse A2-s1w-d0 nicht brennbar nach DIN EN 13501-1

Mineralwolle-Dämmkern A1, nicht brennbar / Schmelzpunkt > 1000 °C

WäNDE AUS SANDWICHELEMENTEN DES TyPS „HIPERTEC WALL“

Maximale Elementspannweiten für Wände aus Sandwichelementen des Typs „Hipertec Wall“

Vertikal

Gewährleistung der Dauer einer Feuerwiderstandsfähigkeit

Dicke mm

feuer-hemmend

hochfeuer -hemmend

feuer-beständig

120 Minuten

60 4000 - - -

80 5000 - - -

100 5000 5000 4000 -

120 5000 5000 5000 4000

150 5000 5000 5000 4000

Horizontal

Gewährleistung der Dauer einer Feuerwiderstandsfähigkeit

Dicke mm

feuer-hemmend

hochfeuer -hemmend

feuer-beständig

60 - - -

80 - - -

100 5000 5000 5000

120 5000 5000 5000

150 - - -

13

LiCHTPLATTEN UND BELiCHTUNGSYSTEME

Formstabil, wetterfest, schlagzäh und hagel-schlaggetestet. Passend auch zu unseren Alumi-nium- und Stahl-Profiltafeln.

Lichtplatten wetterseitig oberflächenvergütetLICHTFIRST

LICHTPLATTEN

LICHTELEMENTE FÜR SANDWICHELEMENTE

Fibratherm / Flowlight

Der glasklare Lichtfirst aus PVC-hart mit seiner hervorragenden Transpa-renz ist leicht und durch die profilierte Formgebungstabil und selbstragend.Rhenotop kann als regensicherer Lichtfirst und als Licht- und Entlüftungsfirst montiert werden. Den Rhenotop gibt es auch in einer stark lichtstreuenden Ausführung ( LS ).

Diese Elemente sind einbaufertige, doppelschalige Lichtelemente für Sandwichelementdächer mit 1000 mm Baubreite von 30 - 130 mm Höhe. Bei Ihm wirkt die ruhende Luft zwischen den beiden Lichtschalen als Wärmedämmung. U-Wert komplett: ca. 3 W/m² K Bei diesen Elementen sind maximale Spannweiten von ca. 1500 - 2000 mm möglich. Hier wird im Element selbst ein Profilfüller ange-bracht, damit bei der Befestigung auf der Unterkonstruktion die beiden Schalen nicht zusammengedrückt werden.

13

LICHTPLATTEN UND BELICHTUNGSSYSTEME

Zu den von uns gelieferten Aluminium-Profiltafeln oder Stahltrapezblechen erhalten Sie bis zu einer Profilhöhe von 83 mm die

passenden Lichtplatten. Bitte beachten Sie, dass nicht sämtliche bis zu dieser Höhe bestehenden Profilgeometrien als Lichtplatte

lieferbar sind! Die von uns angebotenen Rhenoplast PVC-hart Lichtplatten haben folgende Eigenschaften:

· hohe Transparenz, über 85 % Lichtdurchlässigkeit

· Schwerentflammbarkeit: DIN 4102 Klasse B1, Prüfzeichen PA-III 2.5

· Brandverhalten: zwischen 110 °C und 200 °C werden Öffnungen frei zum Abzug der heißen Brandgase, tropft nicht brennend ab

· Schlagzähigkeit: erhögt schlagzäh nach DIN 7748 und DIN 53453

· Alterungs- und Wittererungsbeständigkeit: dauerhaft wetterfest, auch nach Jahren noch hochtransparent

· Korrosions- und Chemikalienbeständigkeit: weitgehend resistent gegen chemische Beanspruchung nach DIN 16929

· Paßgenauigkeit: hohe Paßgenauigkeit durch spezielle Produktionstechnik, rationelle und risikolose Verlegung

· hohe Wirtschaftlichkeit: geringes Gewicht, leicht integrierbar in alle Konstruktionen, einfacher Transport und problemlose Montage

LICHTPLATTEN

LICHTFIRST

LICHTELEMENTE FÜR SANDWICHELEMENTE

CS - LP - 18/76

CS - LP - 20/125

CS - LP - 30/153

CS - LP - 35/207

CS - LP - 40/167

CS - LP - 40/183

CS - LP - 50/250

CS - LP - 85/280

Profile AuszugTypenbezeichnung Spaeter

Dicket

mm

Gewichtg

Kg/m²

Baubreite

mm

Tafelbreite

mm

1,20

1,50

1,50

1,50

1,50

1,50

1,50

1,50

2,70

3,00

3,00

3,00

3,00

3,00

3,00

3,30

991

1000

1071

1035

1000

915

1000

1120

1040

1040

1100

1080

1038

950

1055

1155

Der glasklare Lichtfirst aus PVC-hart mit seiner hervorragenden Transparenz ist leicht und durch die profilierte Formgebung

stabil und selbstragend. Rhenotop kann als regensicherer Lichtfirst und als Licht- und Entlüftungsfirst montiert werden.

Den Rhenotop gibt es auch in einer stark lichtstreuenden Ausführung (LS).

Rhenatherm: Das Rhenatherm-Belichtungssystem ist die Universallösung für Sanwichelement-Dächer mit 1000 mm Baubreite

von 55 - 150 mm Höhe. Bei ihm wirkt die ruhende Luft zwischen den beiden Lichtschalen als Wärmedämmung.

U-Wert einschließlich Rahmen: 2,9 W/m² K

Das Rhenatherm-Belichtungssystem ist auf die bei Dachsandwichelementen üblichen Pfettenabstände abgestimmt.

Es müssen keine zusätzlich Pfetten eingezogen werden.

Fibratherm / Flowlight: Diese Elemente sind einbaufertige, doppelschalige Lichtelemente für Sandwichelementdächer mit 1000 mm

Baubreite von 30 - 130 mm Höhe. Bei Ihm wirkt die ruhende Luft zwischen den beiden Lichtschalen als Wärmedämmung.

U- Wert komplett: ca. 3 W/m² K

Bei diesen Elementen sind maximale Spannweiten von ca. 1500 - 2000 mm möglich. Hier wird im Element selbst ein Profilfüller

angebracht, damit bei der Befestigung auf der Unterkonstruktion die beiden Schalen nicht zusammengedrückt werden.

LP - 20/125

LP - 30/153

LP - 35/207

LP - 40/167

LP - 40/183

LP - 50/25

LP - 85/280

LP - 18/76

LP - 50/250

14

SPA 3762 DachWandND_3.fh11 21.09.2007 8:28 Uhr Seite 12

Probedruck

C M Y CM MY CY CMY K

Dachansicht – Kantteilverwendung

14

Wandanschluss

Ortgangdetail

Kamineinfassung Befestigung

Verlegeschema First Dachdurchführung Verbindungs-Befestigungsmittel

Kehle

Trauf- und Rinnendetail Grat

Ortgang

Kehle

Traufenausbildung

Satteldachfirst

Montage

Verlegung Dach:Verschraubung auf der Hochsicke, Längsstoß aus dem Wasserlauf

Verlegung Wand:Verschraubung auf der Tiefsicke mit Längsstoß

Grat

DACHANSiCHT – KANTTEiLVErWENDUNG

15

KANTTEILE, ECK- UND LISENENPROFILEKANTTEILE KNICKGERUNDET, BOMBIERT

Durch die Kantteile wird das Dach und Wand Lieferprogramm vervollständigt. Mit den sogenannten Standardkantteilen geben wir

Vorschläge welche Kantteile mit welchem Zuschnitt und Abkantungen verwendet werden können. Natürlich ist es uns möglich,

auch auf andere Wünsche, Ausführungen etc. einzugehen. Lassen Sie uns einfach ihre vermaßten Skizzen mit allen notwendigen

Angaben zukommen.

Die Kantteile erhalten Sie in den gleichen Ausführungen wie die Trapezbleche, Sandwichelemente oder Aluminium-Profiltafeln. Zum

Teil müssen hier die werkseitigen Standardlängen beachtet bzw. genommen werden. Kantteile im Dachbereich, welche nicht mittels

eines Stoßbleches verlegt werden, müssen überlappt werden. Die Überlappung sollte mindestens 200 mm betragen. An der Fassade

sollte die Überlappung bei entsprechenden Kantteilen mindestens 100 mm sein. Musterskizzen:

KANTTEILE

KNICKGERUNDETE PROFILE

BOMBIERTE WELLPROFILE

ECK- UND LISENENPROFILE

Stahltrapezbleche oder Aluminiumprofiltafeln können als knickgerundete

Profile im First- oder Gradbereich und für Übergänge verwendet werden.

Bei Ihrer Anfrage / Bestellung sind folgende Maße anzugeben:

Gesamtlänge = B, Bogenmaß außen = Ba, gerader Schenkel S1 + S2

Außenradius = Ra, Innenradius = Ri, Verlegerichtung

Es können nur die Wellprofile rundgeboden = bombiert werden.

Anders als beim knickgerundeten Material sind keine Knicke in

den Sicken enthalten. Bitte beachten Sie, dass nicht alle im Liefer-

programm dargestellten Wellprofile bombiert geliefert werden können.

Bei Ihrer Anfrage / Bestellung sind folgende Maße anzugeben:

Gesamtl. = B, Bogenmaß innen = Bi, Sehne innen = Si, Radius innen = Ri, Höhe = H

Profile können bei horzontaler Verlegung

der Wellprofile bis zu einer Höhe von max.

28 mm verwendet werden. Es gibt sie in

Standardlängen von 6000 mm.

SPA 3762 DachWandND_3.fh11 21.09.2007 8:28 Uhr Seite 12

Probedruck

C M Y CM MY CY CMY K

Dachansicht – Kantteilverwendung

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Wandanschluss

Ortgangdetail

Kamineinfassung Befestigung

Verlegeschema First Dachdurchführung Verbindungs-Befestigungsmittel

Kehle

Trauf- und Rinnendetail Grat

Ortgang

Kehle

Traufenausbildung

Satteldachfirst

Montage

Verlegung Dach:Verschraubung auf der Hochsicke, Längsstoß aus dem Wasserlauf

Verlegung Wand:Verschraubung auf der Tiefsicke mit Längsstoß

Grat

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KANTTEILE, ECK- UND LISENENPROFILEKANTTEILE KNICKGERUNDET, BOMBIERT

Durch die Kantteile wird das Dach und Wand Lieferprogramm vervollständigt. Mit den sogenannten Standardkantteilen geben wir

Vorschläge welche Kantteile mit welchem Zuschnitt und Abkantungen verwendet werden können. Natürlich ist es uns möglich,

auch auf andere Wünsche, Ausführungen etc. einzugehen. Lassen Sie uns einfach ihre vermaßten Skizzen mit allen notwendigen

Angaben zukommen.

Die Kantteile erhalten Sie in den gleichen Ausführungen wie die Trapezbleche, Sandwichelemente oder Aluminium-Profiltafeln. Zum

Teil müssen hier die werkseitigen Standardlängen beachtet bzw. genommen werden. Kantteile im Dachbereich, welche nicht mittels

eines Stoßbleches verlegt werden, müssen überlappt werden. Die Überlappung sollte mindestens 200 mm betragen. An der Fassade

sollte die Überlappung bei entsprechenden Kantteilen mindestens 100 mm sein. Musterskizzen:

KANTTEILE

KNICKGERUNDETE PROFILE

BOMBIERTE WELLPROFILE

ECK- UND LISENENPROFILE

Stahltrapezbleche oder Aluminiumprofiltafeln können als knickgerundete

Profile im First- oder Gradbereich und für Übergänge verwendet werden.

Bei Ihrer Anfrage / Bestellung sind folgende Maße anzugeben:

Gesamtlänge = B, Bogenmaß außen = Ba, gerader Schenkel S1 + S2

Außenradius = Ra, Innenradius = Ri, Verlegerichtung

Es können nur die Wellprofile rundgeboden = bombiert werden.

Anders als beim knickgerundeten Material sind keine Knicke in

den Sicken enthalten. Bitte beachten Sie, dass nicht alle im Liefer-

programm dargestellten Wellprofile bombiert geliefert werden können.

Bei Ihrer Anfrage / Bestellung sind folgende Maße anzugeben:

Gesamtl. = B, Bogenmaß innen = Bi, Sehne innen = Si, Radius innen = Ri, Höhe = H

Profile können bei horzontaler Verlegung

der Wellprofile bis zu einer Höhe von max.

28 mm verwendet werden. Es gibt sie in

Standardlängen von 6000 mm.

KANTTEiLE, ECK- UND LiSENENPrOFiLEKANTTEILE KNICKGERUNDET, BOMBIERT

Pultdachfirst Satteldachfirst Ortgang (einfach) Wandanschluss (seitlich)

Wandanschluss (hinten) Wasserleitblech Rinneneinlauf Einfassprofil Außenecke

Tropfblech

16

PrOFiLFÜLLEr, KALOTTEN, SCHrAUBEN, ZUBEHÖr

16

PROFILFÜLLER, KALOTTEN, SCHRAUBEN, ZUBEHÖR

PROFILFÜLLER

KALOTTEN

Profilfüllerleisten gibt es zu allen gängigen Aluminium Profiltafeln, Stahltrapezblechen und Sandwichelementen. Diese 30 mm dicken Profilfüllerleisten bestehen

aus geschlossenzelligem Polyäthylenschaum. Die Ausführung ist gemischt = eine Seite schwarz und die andere Seite weiß. Auf Wunsch können die Profilfüller

auch einseitig klebend oder als einzelne Sicken geliefert werden. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, diese aus vorgepresster, kunstharzgebundener Steinwolle

nach DIN 4102 Klass A1 zu erhalten.

Kalotten gibt es zu allen Profilen in allen Werkstandardfarben. Diese sind in der Regel aus Aluminium und haben an der

Innenseite eine Neoprendichtung. Kalotten sind für die Hochsickenbefestigung gedacht. Wir empfehlen diese Befestigung

grundsätzlich für alle wasserführende Dachschalen. Die Kalotte ist ein Negativprofil, welches dem Obergurt des Trapezpro-

fil oder Sandwichelement angepasst ist. Durch die große Auflagefläche der Kalotte ist die Gefahr einer Beulenbildung bei

der Montage sehr gering. Zusätzlich wird hier eine effiziente Abdichtung erreicht. Bei der Befestigung mit Schraube und

Kalotte, hat die Schraube eine Dichtscheibe von 16 mm Durchmesser zu haben.

BEFESTIGUNGSSCHRAUBEN

GEWINDEFURCHENDE SCHRAUBEN

SELBSTBOHRENDE SCHRAUBEN

SONSTIGES ZUBEHÖR

Die Befestigungselemente werden zum Verbinden der Trapezbleche, Sandwichelemente oder Profiltafeln

verwendet. Hierbei werden zwei Bauteile durch eine Klemmkraft miteinander fixiert. Als Bauteil I bezeichnet

man das lastgebende Bauteil z.B. Trapezblech und als Bauteil II wird das lastaufnehmende Bauteil z.B. Träger

bezeichnet. Die Befestigungselemente werden entweder in Edelstahl oder in Stahl einsatzvergütet geliefert.

Man unterscheidet hier in zwei Grundarten a) Gewindefurchende Schrauben und b) Bohrschrauben.

Bei gewindefurchenden Schrauben gibt es nur zwei Gewindetypen. Das Grobgewinde, Typ A, ähnlich einem Holzgewinde

nach DIN 7998. Es eignet sich besonders bei dünnen Bauteildicken < 2,0 mm und Holzkonstruktionen. Das Feingewinde,

Typ B nach EN ISO 1478 (DIN 7970) eignet sich eher für Bauteildicken > 2,0 mm und Stahlkonstruktionen.

Gewindefurchende Schrauben werden in zwei Arbeitsschritten montiert. Zunächst muß ein exakt definiertes Kernloch vorge-

bohrt werden. Dieses Kernloch ist abhängig von der Dicke des Bauteil II und der verwendeten Schraube. Hiernach wird im

zweiten Arbeitsgang die Schraube zur Befestigung eingedreht.

Die Bohrschrauben sind eine Weiterentwicklung der gewindefurchenden Schrauben. Bei selbstbohrenden Schrauben entfällt die Wahl

des geeigneten Bohrlochdurchmessers. Diese Schraube kann in einem Arbeitsgang verlegt werden. Die Auswahl des Schraubentyps

ist abhängig von der Dicke der Bauteile I und II. Bei der Auswahl der Schraube muss auch darauf geachtet werden, dass beim durch-

bohren der Bauteile I und II ein Spantransport nach Außen gewährleistet ist. Die Länge der „Flut“ muss dementsprechend sein.

ISO Kombi Band Rohrdurchführungen Nieten

(SA) Typ A

(SB) Typ B

16

PROFILFÜLLER, KALOTTEN, SCHRAUBEN, ZUBEHÖR

PROFILFÜLLER

KALOTTEN

Profilfüllerleisten gibt es zu allen gängigen Aluminium Profiltafeln, Stahltrapezblechen und Sandwichelementen. Diese 30 mm dicken Profilfüllerleisten bestehen

aus geschlossenzelligem Polyäthylenschaum. Die Ausführung ist gemischt = eine Seite schwarz und die andere Seite weiß. Auf Wunsch können die Profilfüller

auch einseitig klebend oder als einzelne Sicken geliefert werden. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, diese aus vorgepresster, kunstharzgebundener Steinwolle

nach DIN 4102 Klass A1 zu erhalten.

Kalotten gibt es zu allen Profilen in allen Werkstandardfarben. Diese sind in der Regel aus Aluminium und haben an der

Innenseite eine Neoprendichtung. Kalotten sind für die Hochsickenbefestigung gedacht. Wir empfehlen diese Befestigung

grundsätzlich für alle wasserführende Dachschalen. Die Kalotte ist ein Negativprofil, welches dem Obergurt des Trapezpro-

fil oder Sandwichelement angepasst ist. Durch die große Auflagefläche der Kalotte ist die Gefahr einer Beulenbildung bei

der Montage sehr gering. Zusätzlich wird hier eine effiziente Abdichtung erreicht. Bei der Befestigung mit Schraube und

Kalotte, hat die Schraube eine Dichtscheibe von 16 mm Durchmesser zu haben.

BEFESTIGUNGSSCHRAUBEN

GEWINDEFURCHENDE SCHRAUBEN

SELBSTBOHRENDE SCHRAUBEN

SONSTIGES ZUBEHÖR

Die Befestigungselemente werden zum Verbinden der Trapezbleche, Sandwichelemente oder Profiltafeln

verwendet. Hierbei werden zwei Bauteile durch eine Klemmkraft miteinander fixiert. Als Bauteil I bezeichnet

man das lastgebende Bauteil z.B. Trapezblech und als Bauteil II wird das lastaufnehmende Bauteil z.B. Träger

bezeichnet. Die Befestigungselemente werden entweder in Edelstahl oder in Stahl einsatzvergütet geliefert.

Man unterscheidet hier in zwei Grundarten a) Gewindefurchende Schrauben und b) Bohrschrauben.

Bei gewindefurchenden Schrauben gibt es nur zwei Gewindetypen. Das Grobgewinde, Typ A, ähnlich einem Holzgewinde

nach DIN 7998. Es eignet sich besonders bei dünnen Bauteildicken < 2,0 mm und Holzkonstruktionen. Das Feingewinde,

Typ B nach EN ISO 1478 (DIN 7970) eignet sich eher für Bauteildicken > 2,0 mm und Stahlkonstruktionen.

Gewindefurchende Schrauben werden in zwei Arbeitsschritten montiert. Zunächst muß ein exakt definiertes Kernloch vorge-

bohrt werden. Dieses Kernloch ist abhängig von der Dicke des Bauteil II und der verwendeten Schraube. Hiernach wird im

zweiten Arbeitsgang die Schraube zur Befestigung eingedreht.

Die Bohrschrauben sind eine Weiterentwicklung der gewindefurchenden Schrauben. Bei selbstbohrenden Schrauben entfällt die Wahl

des geeigneten Bohrlochdurchmessers. Diese Schraube kann in einem Arbeitsgang verlegt werden. Die Auswahl des Schraubentyps

ist abhängig von der Dicke der Bauteile I und II. Bei der Auswahl der Schraube muss auch darauf geachtet werden, dass beim durch-

bohren der Bauteile I und II ein Spantransport nach Außen gewährleistet ist. Die Länge der „Flut“ muss dementsprechend sein.

ISO Kombi Band Rohrdurchführungen Nieten

Farbe:Weiß oder Schwarzodereine Seite Weiß und andere Seite Schwarz

Bauteil I

Bauteil II

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PROFILFÜLLER, KALOTTEN, SCHRAUBEN, ZUBEHÖR

PROFILFÜLLER

KALOTTEN

Profilfüllerleisten gibt es zu allen gängigen Aluminium Profiltafeln, Stahltrapezblechen und Sandwichelementen. Diese 30 mm dicken Profilfüllerleisten bestehen

aus geschlossenzelligem Polyäthylenschaum. Die Ausführung ist gemischt = eine Seite schwarz und die andere Seite weiß. Auf Wunsch können die Profilfüller

auch einseitig klebend oder als einzelne Sicken geliefert werden. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, diese aus vorgepresster, kunstharzgebundener Steinwolle

nach DIN 4102 Klass A1 zu erhalten.

Kalotten gibt es zu allen Profilen in allen Werkstandardfarben. Diese sind in der Regel aus Aluminium und haben an der

Innenseite eine Neoprendichtung. Kalotten sind für die Hochsickenbefestigung gedacht. Wir empfehlen diese Befestigung

grundsätzlich für alle wasserführende Dachschalen. Die Kalotte ist ein Negativprofil, welches dem Obergurt des Trapezpro-

fil oder Sandwichelement angepasst ist. Durch die große Auflagefläche der Kalotte ist die Gefahr einer Beulenbildung bei

der Montage sehr gering. Zusätzlich wird hier eine effiziente Abdichtung erreicht. Bei der Befestigung mit Schraube und

Kalotte, hat die Schraube eine Dichtscheibe von 16 mm Durchmesser zu haben.

BEFESTIGUNGSSCHRAUBEN

GEWINDEFURCHENDE SCHRAUBEN

SELBSTBOHRENDE SCHRAUBEN

SONSTIGES ZUBEHÖR

Die Befestigungselemente werden zum Verbinden der Trapezbleche, Sandwichelemente oder Profiltafeln

verwendet. Hierbei werden zwei Bauteile durch eine Klemmkraft miteinander fixiert. Als Bauteil I bezeichnet

man das lastgebende Bauteil z.B. Trapezblech und als Bauteil II wird das lastaufnehmende Bauteil z.B. Träger

bezeichnet. Die Befestigungselemente werden entweder in Edelstahl oder in Stahl einsatzvergütet geliefert.

Man unterscheidet hier in zwei Grundarten a) Gewindefurchende Schrauben und b) Bohrschrauben.

Bei gewindefurchenden Schrauben gibt es nur zwei Gewindetypen. Das Grobgewinde, Typ A, ähnlich einem Holzgewinde

nach DIN 7998. Es eignet sich besonders bei dünnen Bauteildicken < 2,0 mm und Holzkonstruktionen. Das Feingewinde,

Typ B nach EN ISO 1478 (DIN 7970) eignet sich eher für Bauteildicken > 2,0 mm und Stahlkonstruktionen.

Gewindefurchende Schrauben werden in zwei Arbeitsschritten montiert. Zunächst muß ein exakt definiertes Kernloch vorge-

bohrt werden. Dieses Kernloch ist abhängig von der Dicke des Bauteil II und der verwendeten Schraube. Hiernach wird im

zweiten Arbeitsgang die Schraube zur Befestigung eingedreht.

Die Bohrschrauben sind eine Weiterentwicklung der gewindefurchenden Schrauben. Bei selbstbohrenden Schrauben entfällt die Wahl

des geeigneten Bohrlochdurchmessers. Diese Schraube kann in einem Arbeitsgang verlegt werden. Die Auswahl des Schraubentyps

ist abhängig von der Dicke der Bauteile I und II. Bei der Auswahl der Schraube muss auch darauf geachtet werden, dass beim durch-

bohren der Bauteile I und II ein Spantransport nach Außen gewährleistet ist. Die Länge der „Flut“ muss dementsprechend sein.

ISO Kombi Band Rohrdurchführungen Nieten

(SA) Typ A

(SB) Typ B

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PROFILFÜLLER, KALOTTEN, SCHRAUBEN, ZUBEHÖR

PROFILFÜLLER

KALOTTEN

Profilfüllerleisten gibt es zu allen gängigen Aluminium Profiltafeln, Stahltrapezblechen und Sandwichelementen. Diese 30 mm dicken Profilfüllerleisten bestehen

aus geschlossenzelligem Polyäthylenschaum. Die Ausführung ist gemischt = eine Seite schwarz und die andere Seite weiß. Auf Wunsch können die Profilfüller

auch einseitig klebend oder als einzelne Sicken geliefert werden. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, diese aus vorgepresster, kunstharzgebundener Steinwolle

nach DIN 4102 Klass A1 zu erhalten.

Kalotten gibt es zu allen Profilen in allen Werkstandardfarben. Diese sind in der Regel aus Aluminium und haben an der

Innenseite eine Neoprendichtung. Kalotten sind für die Hochsickenbefestigung gedacht. Wir empfehlen diese Befestigung

grundsätzlich für alle wasserführende Dachschalen. Die Kalotte ist ein Negativprofil, welches dem Obergurt des Trapezpro-

fil oder Sandwichelement angepasst ist. Durch die große Auflagefläche der Kalotte ist die Gefahr einer Beulenbildung bei

der Montage sehr gering. Zusätzlich wird hier eine effiziente Abdichtung erreicht. Bei der Befestigung mit Schraube und

Kalotte, hat die Schraube eine Dichtscheibe von 16 mm Durchmesser zu haben.

BEFESTIGUNGSSCHRAUBEN

GEWINDEFURCHENDE SCHRAUBEN

SELBSTBOHRENDE SCHRAUBEN

SONSTIGES ZUBEHÖR

Die Befestigungselemente werden zum Verbinden der Trapezbleche, Sandwichelemente oder Profiltafeln

verwendet. Hierbei werden zwei Bauteile durch eine Klemmkraft miteinander fixiert. Als Bauteil I bezeichnet

man das lastgebende Bauteil z.B. Trapezblech und als Bauteil II wird das lastaufnehmende Bauteil z.B. Träger

bezeichnet. Die Befestigungselemente werden entweder in Edelstahl oder in Stahl einsatzvergütet geliefert.

Man unterscheidet hier in zwei Grundarten a) Gewindefurchende Schrauben und b) Bohrschrauben.

Bei gewindefurchenden Schrauben gibt es nur zwei Gewindetypen. Das Grobgewinde, Typ A, ähnlich einem Holzgewinde

nach DIN 7998. Es eignet sich besonders bei dünnen Bauteildicken < 2,0 mm und Holzkonstruktionen. Das Feingewinde,

Typ B nach EN ISO 1478 (DIN 7970) eignet sich eher für Bauteildicken > 2,0 mm und Stahlkonstruktionen.

Gewindefurchende Schrauben werden in zwei Arbeitsschritten montiert. Zunächst muß ein exakt definiertes Kernloch vorge-

bohrt werden. Dieses Kernloch ist abhängig von der Dicke des Bauteil II und der verwendeten Schraube. Hiernach wird im

zweiten Arbeitsgang die Schraube zur Befestigung eingedreht.

Die Bohrschrauben sind eine Weiterentwicklung der gewindefurchenden Schrauben. Bei selbstbohrenden Schrauben entfällt die Wahl

des geeigneten Bohrlochdurchmessers. Diese Schraube kann in einem Arbeitsgang verlegt werden. Die Auswahl des Schraubentyps

ist abhängig von der Dicke der Bauteile I und II. Bei der Auswahl der Schraube muss auch darauf geachtet werden, dass beim durch-

bohren der Bauteile I und II ein Spantransport nach Außen gewährleistet ist. Die Länge der „Flut“ muss dementsprechend sein.

ISO Kombi Band Rohrdurchführungen Nieten

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Probedruck

C M Y CM MY CY CMY K

Stahl-Leichtbaupfetten und Wandriegel

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Z-Profil als Pfette Z-Profil als Pfette

Z-Profil als Wandriegel

-Profil als Pfette

C-Profil als Pfette

Pfettenstuhl

Pfettenstuhl

Profilskizzen Profil Gewicht per Dicke kg/m Profilbemaßung mm Loch AbwicklungTyp      mm

SPAETER 1,50 2,00 2,50 3,00 H WFb Wfo D1 Ø A B C

Z - ProfileCS - Z 120 2,84 3,78 - - 120 50 45 15 14 31 60 29

CS - Z 140 3,07 4,10 - - 140 50 45 15 14 36 70 34

CS - Z 180 4,02 5,35 - - 180 65 60 20 18 46 90 44

CS - Z 210 4,37 5,82 7,28 - 210 65 60 20 18 61 90 59

CS - Z 240 - 6,61 8,26 9,21 240 75 70 20 18 46 150 44

CS - Z 270 - 7,08 8,85 10,62 270 75 70 20 18 51 170 49

CS - Z 300 - 7,55 9,44 11,33 300 75 70 20 18 61 180 59

C - ProfileCS - C 140 3,47 4,63 - - 140 60 - 22 14 20 100 20

CS - C 180 3,94 5,26 - - 180 60 - 22 14 20 140 20

CS - C 210 4,30 5,73 7,16 - 210 60 - 22 14 20 170 20

CS - C 240 - 6,20 7,75 9,30 240 60 - 22 14 20 200 20

CS - C 270 - 6,67 8,34 10,01 270 60 - 22 14 20 230 20

CS - C 300 - 7,14 8,93 10,72 300 60 - 22 14 20 260 20

C - ProfileCS - ∑ 145 3,66 4,88 - - 145 60 - 22 14 20 105 20

CS - ∑ 175 4,02 5,35 - - 175 60 - 22 14 20 135 20

CS - ∑ 205 4,37 5,82 7,28 - 205 60 - 22 14 20 165 20

CS - ∑ 235 - 6,30 7,87 9,44 235 60 - 22 14 20 195 20

CS - ∑ 265 - 6,77 8,46 10,15 265 60 - 22 14 20 225 20

CS - ∑ 300 - 7,32 9,15 10,97 300 60 - 22 14 20 260 20

Überlappungs-verbindung

Ausführung nur in verzinkt

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Stahl-Leichtbaupfetten und Wandriegel

7

Z-Profil als Pfette Z-Profil als Pfette

Z-Profil als Wandriegel

-Profil als Pfette

C-Profil als Pfette

Pfettenstuhl

Pfettenstuhl

Profilskizzen Profil Gewicht per Dicke kg/m Profilbemaßung mm Loch AbwicklungTyp      mm

SPAETER 1,50 2,00 2,50 3,00 H WFb Wfo D1 Ø A B C

Z - ProfileCS - Z 120 2,84 3,78 - - 120 50 45 15 14 31 60 29

CS - Z 140 3,07 4,10 - - 140 50 45 15 14 36 70 34

CS - Z 180 4,02 5,35 - - 180 65 60 20 18 46 90 44

CS - Z 210 4,37 5,82 7,28 - 210 65 60 20 18 61 90 59

CS - Z 240 - 6,61 8,26 9,21 240 75 70 20 18 46 150 44

CS - Z 270 - 7,08 8,85 10,62 270 75 70 20 18 51 170 49

CS - Z 300 - 7,55 9,44 11,33 300 75 70 20 18 61 180 59

C - ProfileCS - C 140 3,47 4,63 - - 140 60 - 22 14 20 100 20

CS - C 180 3,94 5,26 - - 180 60 - 22 14 20 140 20

CS - C 210 4,30 5,73 7,16 - 210 60 - 22 14 20 170 20

CS - C 240 - 6,20 7,75 9,30 240 60 - 22 14 20 200 20

CS - C 270 - 6,67 8,34 10,01 270 60 - 22 14 20 230 20

CS - C 300 - 7,14 8,93 10,72 300 60 - 22 14 20 260 20

C - ProfileCS - ∑ 145 3,66 4,88 - - 145 60 - 22 14 20 105 20

CS - ∑ 175 4,02 5,35 - - 175 60 - 22 14 20 135 20

CS - ∑ 205 4,37 5,82 7,28 - 205 60 - 22 14 20 165 20

CS - ∑ 235 - 6,30 7,87 9,44 235 60 - 22 14 20 195 20

CS - ∑ 265 - 6,77 8,46 10,15 265 60 - 22 14 20 225 20

CS - ∑ 300 - 7,32 9,15 10,97 300 60 - 22 14 20 260 20

Überlappungs-verbindung

Ausführung nur in verzinkt

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Stahl-Leichtbaupfetten und Wandriegel

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Z-Profil als Pfette Z-Profil als Pfette

Z-Profil als Wandriegel

-Profil als Pfette

C-Profil als Pfette

Pfettenstuhl

Pfettenstuhl

Profilskizzen Profil Gewicht per Dicke kg/m Profilbemaßung mm Loch AbwicklungTyp      mm

SPAETER 1,50 2,00 2,50 3,00 H WFb Wfo D1 Ø A B C

Z - ProfileCS - Z 120 2,84 3,78 - - 120 50 45 15 14 31 60 29

CS - Z 140 3,07 4,10 - - 140 50 45 15 14 36 70 34

CS - Z 180 4,02 5,35 - - 180 65 60 20 18 46 90 44

CS - Z 210 4,37 5,82 7,28 - 210 65 60 20 18 61 90 59

CS - Z 240 - 6,61 8,26 9,21 240 75 70 20 18 46 150 44

CS - Z 270 - 7,08 8,85 10,62 270 75 70 20 18 51 170 49

CS - Z 300 - 7,55 9,44 11,33 300 75 70 20 18 61 180 59

C - ProfileCS - C 140 3,47 4,63 - - 140 60 - 22 14 20 100 20

CS - C 180 3,94 5,26 - - 180 60 - 22 14 20 140 20

CS - C 210 4,30 5,73 7,16 - 210 60 - 22 14 20 170 20

CS - C 240 - 6,20 7,75 9,30 240 60 - 22 14 20 200 20

CS - C 270 - 6,67 8,34 10,01 270 60 - 22 14 20 230 20

CS - C 300 - 7,14 8,93 10,72 300 60 - 22 14 20 260 20

C - ProfileCS - ∑ 145 3,66 4,88 - - 145 60 - 22 14 20 105 20

CS - ∑ 175 4,02 5,35 - - 175 60 - 22 14 20 135 20

CS - ∑ 205 4,37 5,82 7,28 - 205 60 - 22 14 20 165 20

CS - ∑ 235 - 6,30 7,87 9,44 235 60 - 22 14 20 195 20

CS - ∑ 265 - 6,77 8,46 10,15 265 60 - 22 14 20 225 20

CS - ∑ 300 - 7,32 9,15 10,97 300 60 - 22 14 20 260 20

Überlappungs-verbindung

Ausführung nur in verzinkt

STAHL-LEiCHTBAUPFETTEN & WANDriEGEL

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Stahl-Leichtbaupfetten und Wandriegel

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Z-Profil als Pfette Z-Profil als Pfette

Z-Profil als Wandriegel

-Profil als Pfette

C-Profil als Pfette

Pfettenstuhl

Pfettenstuhl

Profilskizzen Profil Gewicht per Dicke kg/m Profilbemaßung mm Loch AbwicklungTyp      mm

SPAETER 1,50 2,00 2,50 3,00 H WFb Wfo D1 Ø A B C

Z - ProfileCS - Z 120 2,84 3,78 - - 120 50 45 15 14 31 60 29

CS - Z 140 3,07 4,10 - - 140 50 45 15 14 36 70 34

CS - Z 180 4,02 5,35 - - 180 65 60 20 18 46 90 44

CS - Z 210 4,37 5,82 7,28 - 210 65 60 20 18 61 90 59

CS - Z 240 - 6,61 8,26 9,21 240 75 70 20 18 46 150 44

CS - Z 270 - 7,08 8,85 10,62 270 75 70 20 18 51 170 49

CS - Z 300 - 7,55 9,44 11,33 300 75 70 20 18 61 180 59

C - ProfileCS - C 140 3,47 4,63 - - 140 60 - 22 14 20 100 20

CS - C 180 3,94 5,26 - - 180 60 - 22 14 20 140 20

CS - C 210 4,30 5,73 7,16 - 210 60 - 22 14 20 170 20

CS - C 240 - 6,20 7,75 9,30 240 60 - 22 14 20 200 20

CS - C 270 - 6,67 8,34 10,01 270 60 - 22 14 20 230 20

CS - C 300 - 7,14 8,93 10,72 300 60 - 22 14 20 260 20

C - ProfileCS - ∑ 145 3,66 4,88 - - 145 60 - 22 14 20 105 20

CS - ∑ 175 4,02 5,35 - - 175 60 - 22 14 20 135 20

CS - ∑ 205 4,37 5,82 7,28 - 205 60 - 22 14 20 165 20

CS - ∑ 235 - 6,30 7,87 9,44 235 60 - 22 14 20 195 20

CS - ∑ 265 - 6,77 8,46 10,15 265 60 - 22 14 20 225 20

CS - ∑ 300 - 7,32 9,15 10,97 300 60 - 22 14 20 260 20

Überlappungs-verbindung

Ausführung nur in verzinkt

mm

Z 120

Z 140

Z 180

Z 210

Z 240

Z 270

Z 300

C 140

C 180

C 210

C 240

C 270

C 300

Σ 145

Σ 175

Σ 205

Σ 235

Σ 265

Σ 300

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C M Y CM MY CY CMY K

Stahl-Leichtbaupfetten und Wandriegel

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Z-Profil als Pfette Z-Profil als Pfette

Z-Profil als Wandriegel

-Profil als Pfette

C-Profil als Pfette

Pfettenstuhl

Pfettenstuhl

Profilskizzen Profil Gewicht per Dicke kg/m Profilbemaßung mm Loch AbwicklungTyp      mm

SPAETER 1,50 2,00 2,50 3,00 H WFb Wfo D1 Ø A B C

Z - ProfileCS - Z 120 2,84 3,78 - - 120 50 45 15 14 31 60 29

CS - Z 140 3,07 4,10 - - 140 50 45 15 14 36 70 34

CS - Z 180 4,02 5,35 - - 180 65 60 20 18 46 90 44

CS - Z 210 4,37 5,82 7,28 - 210 65 60 20 18 61 90 59

CS - Z 240 - 6,61 8,26 9,21 240 75 70 20 18 46 150 44

CS - Z 270 - 7,08 8,85 10,62 270 75 70 20 18 51 170 49

CS - Z 300 - 7,55 9,44 11,33 300 75 70 20 18 61 180 59

C - ProfileCS - C 140 3,47 4,63 - - 140 60 - 22 14 20 100 20

CS - C 180 3,94 5,26 - - 180 60 - 22 14 20 140 20

CS - C 210 4,30 5,73 7,16 - 210 60 - 22 14 20 170 20

CS - C 240 - 6,20 7,75 9,30 240 60 - 22 14 20 200 20

CS - C 270 - 6,67 8,34 10,01 270 60 - 22 14 20 230 20

CS - C 300 - 7,14 8,93 10,72 300 60 - 22 14 20 260 20

C - ProfileCS - ∑ 145 3,66 4,88 - - 145 60 - 22 14 20 105 20

CS - ∑ 175 4,02 5,35 - - 175 60 - 22 14 20 135 20

CS - ∑ 205 4,37 5,82 7,28 - 205 60 - 22 14 20 165 20

CS - ∑ 235 - 6,30 7,87 9,44 235 60 - 22 14 20 195 20

CS - ∑ 265 - 6,77 8,46 10,15 265 60 - 22 14 20 225 20

CS - ∑ 300 - 7,32 9,15 10,97 300 60 - 22 14 20 260 20

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Ausführung nur in verzinkt

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FALZONAL, FF2 FASSADENBLECHE, FArBFLACHBLECHE, COiLS

FALZONAL

FF2 – FASSADENBLECHE

FARBFLACHBLECHE

COILS

Güte: WG C 4 S, H41 (Al Mn 1 Mg 0,5 nach EN 573 / EN 1396)eins. PVDF (PolyVinylDiFluorid - Verhältnis 80/20) bandbeschichtet ca. 25 µm mit UV- beständiger, perforierter, rutschhemmender SchutzfolieRückseite Schutzlack mit Signierung ca. 3 µmDicke: 0,70 mmBreite: 600 mm oder 1200 mmCoilgewichte: 120 Kg, 250 Kg, 500 Kg, 1000 Kg

· sehr gute Verformbarkeit· lange UV-Beständigkeit· gute Farbhaltung· geringer Glanzverlust· minimale Kreidung

Güte: WG 53 S, EN-AW 5754 (Al Mg 3) nach EN 573-3eins. PVDF (PolyVinylDiFluorid - Verhältnis 80/20) bandbeschichtet ca. 25 µm mit UV- beständiger SchutzfolieRückseite Schutzlack mit Signierung ca. 3 µmDicke: 2,0 mm Breite: 1500 mm Länge: 3000 mmmSondermaße auf Anfrage

· Verformung nur bei Materialtemperatur > 20 °C durchführen· kleinster zulässiger Biegeradius r = 2,5 x t bei FF2 = 5,00 mm· in einer Wandfläche Material aus einer Charge verlegen· Metallic-Farben nur in gleicher Laufrichtung verlegen

Aluminium: Güte: EN AW 3005 H 44 (Al Mn 1 Mg 0,5)eins. Polyester bandbeschichtet ca. 25 µm mit SchutzfolieRückseite SchutzlackDicke: 1,0 mm Breite: 1250 / 1500 mm Länge: 2000 - 6000 mm

Stahl: Güte: S250 GD + Z275eins. Polyester bandbeschichtet ca. 25 µm mit SchutzfolieRückseite SchutzlackDicke: 0,63 - 1,00 mm Breite: 1250 / 1500 mm Länge: 2000 - 6000 mm

Aluminium: Güte: EN AW 1050 H 24Al natur stucco dessiniertDicke: 0,80 mm + 1,00 mmCoilgewichte: 150 Kg oder 1000 Kg

Aluminium: Güte: EN AW 3005 H 24Al natur walzblank glattDicke: 0,80 mm + 1,00 mmCoilgewichte: 150 Kg oder 1000 Kg

Stahl: Güte: S250 GD + Z275eins. Polyester bandbeschichtet ca. 25 µm mit SchutzfolieRückseite SchutzlackDicke: 0,75 - 1,00 mmCoilgewichte: 500 Kg, 1000 Kg, 2000 Kg

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Vormaterial Stahl und AluminiumDie Bauteile aus Stahlblech werden grundsätzlich aus bandverzinktem Vormaterial mit einer Zinkauflage von 275 g/m2 oder einer Aluzinkauflage 150 g/m2 bzw.185 g/m2 und einer Streckgrenze von mindestens 280-320 N/m2 hergestellt. Als Vormaterial für die Herstellung von Aluminiumbauteilen werden Aluminiumlegierungen nach DIN EN 573 eingesetzt, die auch bei der Verwendung als Dacheindeckung den Anforderungen an harte Bedachung entsprechen. Dem Einsatzzweck entsprechend werden für die einzelnen Aluminiumprofile verschiedene Legierungen ausgewählt. Das gesamte Vormaterial in Stahl und Aluminium kommt aus zertifizierten Fertigungs- betrieben europäischer Markenhersteller.

Farben und BeschichtungssystemeAufgrund der Forderung nach einem Korrosionsschutz und dem Wunsch farb-licher Gestaltungsmöglichkeit wurden verschiedene Farbtöne und Farbsysteme entwickelt. Am bekanntesten sind die Farben entsprechend der RAL-Karte in Anlehnung an das Farbregister RAL 840-HR. Die gestalterische und architek-tonische Forderung im Bauwesen hat allerdings neue Farben entstehen lassen. So kennt man heute zusätzlich zu den oben beschriebenen Standard-RAL-Farben, die neuen RAL-Design-oder die NCS- oder werkseigene Farben. Eine Farbtongleichheit aller RAL-Farbtöne, insbesondere bei Metallicfarben, ist nur innerhalb einer Fertigungscharge des gleichen Vormaterials möglich. Bei der Verlegung von Bauteilen mit Metallicfarben, ist besonders darauf zu achten, dass eine gleiche Verlegerichtung eingehalten wird. Hierauf sollte schon bei der Bestellung geachtet werden. Die Bandbeschichtungsfarbsysteme sind je nach Hersteller unterschiedlich. Polyester-, SP-, PVDF, PVC-, HDP-, und PUR-Lacke sowie bestimmte Folienbeschichtungen gehören zu den am häufigsten verwendeten Lacksystemen. Auf der Sichtseite erhalten die Produkte eine Lackschicht, je nach Beschichtungssystem, zwischen 12 μm und 200 μm.

KorrosionsschutzDer Mindestkorrosionsschutz für Stahlbauteile ist nach DIN 55 928 und DIN 18807 bzw. nach den Allgemeinen Bauaufsichtlichen Zulassungen geregelt und ist unbedingt einzuhalten.Bandverzinktes Stahlblech - Z 275, beidseitig: K IPolyester-Beschichtung SP 25 μm/ 12 μm, Gutseite: K III - Rückseite: K IIAluzink AZ 150, beidseitig: K II / Aluzink AZ 185, beidseitig: K IIIDU-Beschichtung 12 μm/ 12 μm, Gutseite: K II - Rückseite: K IIPVDF-Beschichtung PVDF 25 μm/ 12 μm, Gutseite: K III - Rückseite: K IIPlastisol-Beschichtung Plastisol 100-200 μm/ 12 μm, Gutseite: K III - Rückseite: K II

DiN-EN-Normen und ZulassungenAlle Bauprodukte unterliegen dem Bauproduktegesetz der Bauregelliste A. In der Bauregelliste A sind alle für die einzelnen Bauprodukte maßgebenden technischen Regeln aufgeführt.Für die geregelten Produkte, insbesondere für Trapezprofile, ist die maßgeben-de DIN-Norm die DIN 18807. Entspechend dieser Norm werden die zulässigen Querschnitts- und Bemessungswerte sowie Berechnungsverfahren, konstrukti-ve Notwendigkeiten und der Mindestkorrosionsschutz vorgegeben.Für ungeregelte Bauprodukte und Produktgruppen, das sind solche, die noch in keiner nationalen oder internationalen Norm erfasst sind, werden entspre-chende Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassungen (ABZ) erforderlich.Diese Allgemeinen Bauaufsichtlichen Zulassungen werden beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) geprüft und zugelassen. Produkte die weder einer Norm noch einer Zulassung unterliegen, sind nicht für den Baubereich geeignet und dürfen nicht eigesetzt werden. Eine Verwendung bedarf der Zustimmung im Einzelfall. Zuständig hierfür sind die obersten Baubehörden der Länder.Alle von uns eingesetzten Produkte und Korrosionschutzsysteme, die entsprechend der Bauregelliste ein entsprechendes Ü-Zeichen (Übereinstim-mungszeichen) führen, entsprechen einer baurechtlich eingeführten Norm, besitzen die erforderlichen Prüfzeugnisse oder die jeweiligen Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassungen oder ein Allgemeines Bauaufsichtliches Prüfzeugnis.

QualitätsüberwachungBauprodukte mit Ü-Zeichen (Ü = Überwachungszeichen) unterliegen einer strengen Eigen- sowie einer durch anerkannte Prüfinstitute durchgeführte Fremdüberwachung und garantieren somit einen gleichbleibend hohen Qualitätsstandard. Die zulässigen Maß- und Formabweichungen bei Stahlleichtbauteilen werden in der Druckschrift RAL-GZ 617 ergänzend zur DIN-Norm bzw. Bauaufsichtlichen Zulassung vorgegeben.

VerpackungDie Standardverpackung von Stahl- und Aluminiumbauteilen erfolgt auf Holzpaletten oder mittels eines Holzrahmen. Bei der Verpackung von Sandwichelementen haben sich auch andere Verpackungen bewährt.Das Paketgewicht bei Stahtrapezprofilen beträgt in der Regel 3,0 t. Kleinere Verpackungseinheiten sind möglich, bedingen jedoch Aufpreis für zusätzlichen Material-, Lohn- und Frachtaufwand. Für Kassetten und Sandwichelemente sind gesonderte Verpackungseinheiten zubeachten. Die Produkte können werkseitig mit einer Schutzfolie versehen werden. Bei bestimmten Bauteilen ist produktionsbedingt standardmäßig eine Schutzfolie aufgebracht.

Transport und LagerungUm einen optimalen Schutz der Produkte auf dem Transport zu gewährleisten, ist der Einsatz von beplanten LKW zu empfehlen.Das Abladen darf nur mit geeignetem Hebezeugen erfolgen. Die Kanten der Pakete sind hierbei gegen mechanische Beschädigungen z. B. mit Stützhölzern oder Versteifungswinkel zu schützen. Lange Bauteile sind grundsätzlich mit Traverse zu entladen.Die Pakete sind auf Kanthölzern mit Gefälle in Längsrichtung der Profile zu lagern und vor Nässe, Verschmutzung und Sonneneinstrahlung zu schützen. Bei Lagerung im Freien (möglichst nur kurze Zeit) müssen die Pakete mit regensicheren, nichtabfärbenden Textilplanen gut durchlüftet und sturmsicher abgedeckt werden. Wenn vorhanden, müssen die werkseitigen Paketumhül-lungen an den Enden zur Paketbelüftung geöffnet werden.Sollte trotz getroffener Vorkehrungen Feuchtigkeit in den Stapel auftreten, so sind die einzelnen Tafeln in genügendem Abstand auseinander zu legen, um ein rasches Abtrocknen der Bauelemente zu ermöglichen. Besondere Vorsicht ist bei walzblankem oder stuccodessinierten, unbeschichteten Bauteilen zu beachten. Bei auftretender Nässe oder Feuchtigkeit im Stapel kann es zu Brunnenwasserschwärze kommen, die nicht zu entfernen ist.PVC-kunstoffbeschichtete Bauelemente sind unbedingt trocken zu lagern, da bei Feuchtigkeit im Stapel Wasserflecken an der PVC-Beschichtung entstehen. Auch diese sind nicht mehr zu entfernen. Eine eventuelle längere Zwischenla-gerung wird nur in geschlossenen, trockenen Räumen empfohlen. Bei Zwischenlagerung auf dem Dach ist darauf zu achten, dass die Dachkonstruk-tion nicht unzulässig belastet wird. Werden die Pakete auf geneigten Flächen abgesetzt, so sind sie gegen Abrutschen zu sichern. Material das nicht sofort verlegt wird, ist gegen Sturm zu sichern. Produkte mit Schutzfolie sind sofort zu montieren. Bauteile mit Schutzfolie dürfen nicht lange der Sonneneinstrah-lung ausgesetzt werden. Die Schutzfolie ist je nach Baustellenbedingung unmittelbar vor oder nach der Montage zu entfernen.

MontageAlle Aluminium- und Stahlbauteile sind entsprechend den Montage- und Verlegerichtlinien der Hersteller, den Montage- und Sicherheitsvorschriften des IFBS, den Alu-Verbandsregeln sowie nach den jeweiligen Unfallverhütungsvor-schriftender Berufsgenossenschaft zu behandeln und zu montieren. Das Bearbeiten von Bauteilen darf nur mit geeigneten Hand- oder Elektroblech-scheren, Knabber, Stichsägen oder Handkreissägen erfolgen. Der Einsatz von hochtourigen Winkel- oder Trennschleifern ist grundsätzlich unzulässig. Auftretende Bohr- und Sägespäne sind sofort zu entfernen.

Wartung und AusbesserungDie regelmäßige Wartung beschichteter Bauelemente umfasst neben der Reinigung von Verschmutzungen die Überprüfung auf lokale mechanische Beschädigungen der Lackschicht. Dies betrifft im wesentlichen flach geneigte Dächer. Eine Überprüfung sollte mindestens einmal pro Jahr erfolgen. Grundsätzlich sollten Verunreinigungen der beschichteten Flächen umgehend entfernt werden. Dies ist oft schon mit Wasser und einer schwachen Seifenlösung möglich. Chemische Reinigungsmittel sollten auf die Verträglich-keit der Bandbeschichtung vorher mit dem Hersteller abgeklärt werden. Bei Verwendung chemischer Substanzen ist gründlich mit Wasser nachzuspülen.Die Verträglichkeit mit den Oberflächen ist vor Anwendung an einer unauffälligen Stelle zu prüfen. Es dürfen keine chlor- oder salmiakhaltigen Mittel, keine Nitroverdünnungen oder scheuernde Mittel verwendet werden.Festgestellte Schäden sind sofort mit lufttrocknendem Ausbesserungslack auszubessern.

ALLGEMEiNE HiNWEiSE

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HiNWEiSE FÜr ANLiEFErUNGEN

Wichtige Hinweise für Lieferung, Transport und Lagerung bei Aluminium-profiltafeln, verzinktem und kunststoffbeschichtetem Stahltrapezblech, Sandwichelementen und Lichtplatten.

Anlieferung Die Anlieferung erfolgt meist auf Paletten mit dem LKW. Mit Rücksicht auf die Baustellenhebezeuge überschreitet das Gewicht einer Palette im allgemeinen nicht 3t. Bei gestapelten Paletten liegen die mit Stahlband umreiften Holzauflagen übereinander.

Das Material ist stets vom Empfänger zu entladen. Bei Ankunft der Ladung ist sofort die Vollständigkeit und die Verpackung zu überprüfen und evtl. festgestellte Mängel am Material oder Beschädigungen dem Frachtführer in den Versandpapieren schriftlich zu vermerken.

Bei der Anlieferung wird vorausgesetzt, dass die Adresse für den LKW bzw. Sattelzug gut zugänglich ist. Baustellen müssen mit diesen befahrbar sein. Bei Vereinbarung des Anliefertermins sind Wochenend-, Ferien- und Feiertags-fahrverbot zu beachten. Im übrigen gelten unsere allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen.

Transport/Entladen Die Ladung soll trocken transportiert werden. Um bei offenem Transport ein Einregnen zu verhindern, ist die Ladung auf jeden Fall durch wasserundurch-lässiges Material abzudecken – z. B. mit Zeltplane, Teer oder Ölpapier. Das Material ist grundsätzlich mit Baukränen zu entladen. Nur in Ausnahme-fällen, z. B. bei kurzen Tafeln, ist der Einsatz von Gabelstaplern möglich.

Falls für die Aufnahme der Paletten durch den Kran keine speziellen „Traversen“ mit gummierten Hebebändern zur Verfügung stehen, müssen bei Verwendung normaler Stahlanschlagsteile Kantenschutzwinkel an die Paletten angelegt werden. Damit wird eine Beschädigung der Profiltafeln vermieden.

Lagerung Bei Zwischenlagerung auf dem Dach ist darauf zu achten, dass die Dach- konstruktion nicht unzulässig belastet wird. Werden die Pakete auf geneigten Flächen abgesetzt, so sind sie gegen Abrutschen zu sichern.

Bei längerer Zwischenlagerung sollen im Freien lagernde Pakete regendicht durch Planen – keinenfalls durch Kunststofffolie – abgedeckt werden. Die Pakete sollen in Längsrichtung leicht schräg gelagert werden, damit evtl. eingedrungenes Wasser ablaufen kann. Werkseitige Paketumhüllungen müssen zur Vermeidung von Kondensatbildung an den Enden geöffnet werden. Dies gilt auch für lackierte oder kunststoffbeschichtete Bauteile, da Kondensat zur Qualitätsminderung der Oberfläche führen kann.

Bei unsachgemäßer Lagerung ohne ausreichende Belüftung oder bei längerer Lagerdauer kann sich bei senzimierverzinktem Material Zinkoxid oder Zinkhy-droxid Weißrost bilden. Geringfügige Weißrostbildung stellt keinen, die Gebrauchsfähigkeit des Bauteils mindernden Mangel dar.Bei Aluminium-Profiltafeln kann sich bei unsachgemäßer Lagerung die Oberfläche verfärben. Bei aufkaschierter Schutzfolie kann eine Versprödung eintreten. Sie kann dann nur mit größerem Aufwand entfernt werden.

Nach dem Einbau muß die Schutzfolie auch sofort abgezogen werden. Aluminium-Profiltafeln und farbbeschichtete Stahltrapezbleche sind durch abdecken mit Planen gegen Baustellenschmutz und mechanische Beschädi-gungen zu schützen.

Lagervorschriften für Lichtplatten • Nicht im Stapel der Sonne aussetzen (Hitzestau) • Im Stapel vor direkter Sonneneinstrahlung durch helle lichtundurchlässige Abdeckung schützen! • Nicht in der Nähe von Wärmequellen lagern! • Auf der Baustelle: Lichtplattenstapel immer abgedeckt lassen.

Wichtiger Hinweis für Stahltrapezblech-Oberflächen Bei kunststoffbeschichtetem (bandbeschichtetem) Material sind bei Nachbestellungen Farbabweichungen möglich. Bei DU-Dünnbeschichtungen und Rückseitenschutzlack kann ein gleichmäßiger einheitlicher Farbton wegen der geringen Schichtdicke nicht gewährleistet werden.

Bitte beachten:Verschiedene Hersteller haben an ihren Paketanhängen ebenfalls Hinweise zur Lagerung, Entladung etc. aufgedruckt. Diese sind unbedingt zu beachten!

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NOTiZEN

Maßgebend für die von uns gelieferten Materialien sind die jeweils zwischen uns und dem Kunden vereinbarten individuellen Verträge einschließlich der ihnen zugrundeliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Verfasser und Verleger übernehmen keine Gewähr für den Inhalt, insbesondere die Richtigkeit der Maße, Gewichte, Güteangaben, statistischen Werte und Verwendbarkeiten sowie der Zeichnungen, Tabellen, Skizzen und plastischer Darstellungen sowie ihrer Erläuterungen.

Jede Haftung, auch für das etwaige Handeln von Verrichtungsgehilfen, ist ausgeschlossen. Alle Angaben dienen zur Orientierung bei der Produktauswahl. änderungen infolge technischer Weiterentwicklungen sind jederzeit möglich.

Die Profilgeometrien können leicht von den dargestellten Skizzen abweichen. Die Gewichte sind nur theoretisch. Die Berechnung erfolgt nach Quadratmetern.

Jede Verwertung dieses Handbuches oder Teilen davon bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Herausgebers. Dies gilt insbe-sondere für Vervielfältigungen, Verbreitung, Ausstellungen, öffentliche Wiedergabe in Form von Vorträgen, Sendungen, die Wiedergabe durch Bild- und Tonträger sowie die Wiedergabe von Funksendungen. Ausgeschlossen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Heraus-gebers sind ferner Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und das Einspeichern und Verarbeiten in elektronischen Systemen.

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Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen Stand: 1. November 2013

I. Vertragsschluss Geltung1. Diese Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle – auch zukünftigen – Verträge mit Un-ternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichen Sondervermögen überLieferungen und sonstige Leistungen unter Einschluss von Werkverträgen, Verträgen über die Lieferung her-zustellender oder zu erzeugender vertretbarer und nicht vertretbarer Sachen. Bei Streckengeschäften geltenergänzend die Bedingungen die Preisliste des beauftragten Lieferwerks. Einkaufsbedingungen des Käuferswerden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich wi-dersprechen.2. Unsere Angebote sind freibleibend. Mündliche Vereinbarungen, Zusagen, Zusicherungen und Garantienunserer Angestellten im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss werden erst durch unsere schriftliche Be-stätigung verbindlich.3. Maßgebend für die Auslegung von Handelsklauseln sind im Zweifel die Incoterms in ihrer jeweils neuestenFassung.4. Käufer im Sinne dieser Bedingungen ist bei Werk- und Werklieferungsverträgen auch der Besteller.5. Die Mitlieferung (Beistellung) von Prüfbescheinigungen nach EN 10204 bedarf der ausdrücklichen schrift-lichen Vereinbarung. Wir sind berechtigt, solche Bescheinigungen in Kopie zu übergeben. Das Entgelt fürPrüfbescheinigungen richtet sich mangels ausdrücklicher Vereinbarung nach unserer Preisliste bzw. derPreisliste des jeweiligen Ausstellers (Lieferwerks).6. Die Lieferung von Bauprodukten bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung dieses Verwen-dungszwecks. Wir sind berechtigt, bei der Lieferung von Bauprodukten Leistungserklärungen, Sicherheitsda-tenblätter, Stofflisten in Kopie zu übergeben. Das Entgelt dafür richtet sich mangels ausdrücklicher Vereinba-rung nach unserer Preisliste bzw. der Preisliste des jeweiligen Ausstellers (Lieferwerks).II. Preise1. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die Preise und Bedingungen unserer bei Vertragsschluss gültigenPreisliste. Die Ware wird brutto für netto berechnet.2. Ändern sich später als vier Wochen nach Vertragsschluss Abgaben und andere Fremdkosten, die im ver-einbarten Preis enthalten sind, oder entstehen sie neu, sind wir im entsprechenden Umfang zu einer Preis-änderung berechtigt.3. Erhöht der Hersteller seine Preise, bevor wir geliefert haben, sind wir berechtigt, den mit dem Käufer ver-einbarten Preis für die noch nicht ausgelieferte Ware im gleichen Rahmen zu erhöhen, wenn und soweit wirunsere Preise allgemein erhöhen.III. Zahlung und Verrechnung1. Zahlung hat, sofern nichts anderes vereinbart oder in unseren Rechnungen angegeben ist, sofort nachLieferung ohne Skontoabzug in der Weise zu erfolgen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügenkönnen. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungs-befugnis stehen dem Käufer nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig fest-gestellt sind oder aus demselben Vertragsverhältnis resultieren (z.B. Mängelansprüche oder Ansprüche we-gen Fertigstellungskosten). Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den Rechnungswert aus-schließlich Fracht. Die Skontierung setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten desKäufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus.2. Bei Überschreiten des Zahlungszieles oder bei Zahlungsverzug gelten die Zinssätze unserer Preislisten,mangels solcher berechnen wir Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, es sei denn,höhere Zinssätze sind vereinbart. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens, insbesondere Mehrauf-wendungen im Zusammenhang mit Wechselkursänderungen und Kurssicherungen, bleibt vorbehalten.3. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leis-tungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, stehen uns die Rechte aus § 321 BGB (Unsicherheitseinrede) zu.Das Gleiche gilt, wenn das von uns oder unserem Warenkreditversicherer gesetzte Warenkreditlimit redu-ziert oder gestrichen wird oder wenn der Käufer mit einem erheblichen Betrag in Zahlungsverzug gerät oderandere Umstände eintreten, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Käufersnach Vertragsschluss schließen lassen. Wir sind dann auch berechtigt, alle noch nicht fälligen Forderungenaus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällig zu stellen. Im Übrigen erstreckt sich die Un-sicherheitseinrede auf alle weiteren ausstehenden Lieferungen und Leistungen aus der Geschäftsverbindungmit dem Käufer.4. Der Käufer kommt spätestens 10 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung/Zahlungsaufstellungoder Empfang der Leistung in Verzug.5. Aufgrund der uns erteilten Ermächtigung der Gesellschaften der Carl-Spaeter-Gruppe sind wir berechtigt,aufzurechnen mit sämtlichen Forderungen, die uns oder einem der folgenden Konzernunternehmen gegenden Käufer zustehen, gegen sämtliche Forderungen, die dem Käufer, gleich aus welchem Rechtsgrund, ge-gen uns oder eines der folgenden Konzernunternehmen zustehen: Die Carl Spaeter GmbH jeweils mit Sitz inBerlin, Duisburg, Hamburg, Hannover, Oberhausen, Stuttgart, Viernheim; die Carl Spaeter Vertriebs GmbHmit Sitz in Hagen; die Carl Spaeter Südwest GmbH mit Sitz in Karlsruhe; die C. Kelting Altona GmbH inHamburg; die von Aschenbach & Voss GmbH in Krefeld; die F. Hackländer GmbH in Kassel; die Peter Holz-richter GmbH in Wuppertal; die Carl Spaeter Rhein-Ruhr GmbH in Duisburg und Carl Spaeter Kunststoff-handel GmbH in Dortmund; die Passavant & Zickwolff GmbH in Karben; die Kähler Stahlhandel GmbH inHamburg, die SASTA Stahlgesellschaft mbH in Hartmannsdorf und die Knappstein Stahlservice GmbH inLennestadt.IV. Ausführung der Lieferungen, Lieferfristen und -termine1. Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung, es seidenn, die nicht richtige oder verspätete Belieferung oder Nichtbelieferung ist durch uns verschuldet.2. Angaben zu Lieferzeiten sind annähernd. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auf-tragsbestätigung und gelten nur unter Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftra-ges und rechtzeitiger Erfüllung aller Verpflichtungen des Käufers, wie z. B. Beibringung aller behördlichenBescheinigungen, Gestellung von Akkreditiven und Garantien oder Leistungen von Anzahlungen.3. Für die Einhaltung von Lieferfristen und -terminen ist der Zeitpunkt der Absendung ab Werk oder Lagermaßgebend. Sie gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unserVerschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann.V. Eigentumsvorbehalt1. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen,insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die uns im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zuste-hen. Dies gilt auch für künftig entstehende und bedingte Forderungen, z. B. aus Akzeptantenwechseln, undauch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden, und auch für die Forde-rungen, die durch den Insolvenzverwalter einseitig im Wege der Erfüllungswahl begründet werden. Der Sal-dovorbehalt erlischt endgültig mit dem Ausgleich aller im Zeitpunkt der Zahlung noch offenen und von die-sem Saldovorbehalt erfassten Forderungen.2. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohneuns zu verpflichten. Die be- und verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne der Nr. 1. Bei Verarbei-tung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer steht uns dasMiteigentum anteilig an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zumRechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermi-schung, so überträgt der Käufer uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Be-stand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlichfür uns. Unsere Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Nr. 1.3. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalenGeschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungenaus der Weiterveräußerung gem. Nr. 4 bis 5 auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbe-haltsware ist er nicht berechtigt.4. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an unsabgetreten, zusammen mit sämtlichen Sicherheiten, die der Käufer für die abgetretenen Forderungen er-wirbt. Sie dienen in demselben Umfange zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltswarevom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns verkauften Waren veräußert, so wird uns die Forderungaus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswertder anderen Waren abgetreten. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile gem. Nr.2 haben, wird uns ein unserem Miteigentumsanteil entsprechender Teil abgetreten.5. Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen. Er ist verpflichtet, die ein-gezogenen Beträge in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an uns abzuführen. Mit der Einzie-hung durch den Käufer wird unsere Forderung sofort fällig. Diese Einziehungsermächtigung erlischt im Falleunseres Widerrufs, spätestens aber bei Zahlungsverzug, Nichteinlösung eines Wechsels oder Antrag auf Er-öffnung eines Insolvenzverfahrens. Von unserem Widerrufsrecht werden wir nur dann Gebrauch machen,wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass unser Zahlungsanspruch aus diesem oder ausanderen Verträgen mit dem Käufer durch dessen mangelnde Leistungsfähigkeit gefährdet wird. Auf unserVerlangen ist der Käufer verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten unduns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Eine weitere Abtretung der For-derungen aus der Weiterveräußerung durch den Käufer ist unzulässig, es sei denn, es handelt sich um eineAbtretung im Wege des echten Factoring, die uns angezeigt wird und bei welcher der Factoringerlös denWert unserer gesicherten Forderung übersteigt. Mit der Gutschrift des Factoringerlöses wird unsere Forde-rung sofort fällig.6. Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigung durch Dritte muss der Käufer uns unverzüglich be-nachrichtigen. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffes und zu einer Wiederbeschaffungdes Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden kön-nen.

7. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen einschließlich Neben-forderungen (Zinsen, Kosten o. ä.) insgesamt um mehr als 50 %, sind wir auf Verlangen des Käufers in-soweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.Wir können außerdem die Weiterveräußerung, Weiterverarbeitung und Wegschaffung der Vorbehaltswa-re untersagen. Vorschriften der Insolvenzordnung bleiben unberührt.VI. Sorten, Maße und Gewichte, CE -und GS-Zeichen1. Sorten und Maße bestimmen sich nach den vereinbarten, mangels Vereinbarung nach den bei Ver-tragsschluss geltenden Normen, mangels solcher nach Handelsbrauch. Bezugnahmen auf Normen, wiez. B. DIN/EN oder deren Bestandteile wie z. B. Werkstoffblätter, Prüfbescheinigungen und Prüfnormen sowie Angaben zu Sorten, Maßen, Gewichten und Verwendbarkeit sind keine Zusicherungenoder Garantien, ebenso wenig Konformitätserklärungen, Herstellererklärungen und entsprechende Kenn-zeichen wie CE und GS.2. Für die Gewichte ist die von uns oder unserem Vorlieferanten vorgenommene Verwiegung maßge-bend. Der Gewichtsnachweis erfolgt durch Vorlage des Wiegezettels. Wir sind berechtigt, das Gewichtohne Wägung nach Norm (theoretisch) zuzüglich 2,5 % (Handelsgewicht) zu ermitteln. In der Versandan-zeige angegebene Stückzahlen, Bundzahlen o. a. sind bei nach Gewicht berechneten Waren unverbind-lich. Sofern nicht üblicherweise eine Einzelverwiegung erfolgt, gilt jeweils das Gesamtgewicht der Sen-dung. Unterschiede gegenüber den rechnerischen Einzelgewichten werden verhältnismäßig auf dieseverteilt. Bei NE-Metallen, Aluminium und technischen Kunststoffen gelten bei Lieferung von geschlosse-nen Paletten und Paketen die vom Lieferwerk ermittelten Gewichte. Bei einzelnen Tafeln, Profilen undStangen werden die Gewichte bestmöglich nach unserer Wahl entweder durch Verwiegen oder theoret i-sche Errechnung nach DIN ermittelt.VII. Abnahmen1. Wenn eine Abnahme vereinbart ist, kann sie nur in dem Lieferwerk bzw. unserem Lager sofort nachMeldung der Abnahmebereitschaft erfolgen. Die persönlichen Abnahmekosten trägt der Käufer, die sach-lichen Abnahmekosten werden ihm nach unserer Preisliste oder der Preisliste des Lieferwerkes berech-net.2. Erfolgt die Abnahme ohne unser Verschulden nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, sind wir be-rechtigt, die Ware ohne Abnahme zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Käufers zu lagern undihm zu berechnen.VIII. Versand, Gefahrübergang, Teillieferung, fortlaufende Auslieferung1. Wir bestimmen Versandweg und -mittel sowie Spediteur und Frachtführer.2. Vertragsgemäß versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden, andernfalls sindwir berechtigt, sie nach Mahnung auf Kosten und Gefahr des Käufers nach unserer Wahl zu versendenoder nach eigenem Ermessen zu lagern und sofort zu berechnen.3. Wird ohne unser Verschulden der Transport auf dem vorgesehenen Weg oder zu dem vorgesehenenOrt in der vorgesehenen Zeit unmöglich oder wesentlich erschwert, so sind wir berechtigt, auf einem an-deren Weg oder zu einem anderen Ort zu liefern; die entstehenden Mehrkosten trägt der Käufer. DemKäufer wird vorher Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.4. Mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassendes Lagers oder des Lieferwerks geht die Gefahr, auch die einer Beschlagnahme der Ware, bei allenGeschäften, auch Franko- oder Frei-Haus-Lieferungen, auf den Käufer über. Für Versicherungen sorgenwir nur auf Weisung und Kosten des Käufers. Die Pflicht zur Entladung sowie die Kosten der Entladungträgt der Käufer.5. Die Ware wird unverpackt und nicht gegen Rost geschützt geliefert. Falls handelsüblich, liefern wirverpackt. Für Verpackungen, Schutz und/oder Transporthilfsmittel sorgen wir nach unserer Erfahrung aufKosten des Käufers. Verpackungen werden an unserem Lager zurückgenommen; Kosten des Käufers fürden Rücktransport dorthin oder seine eigene Entsorgung der Verpackung übernehmen wir nicht.6. Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt. Wir sind berechtigt, die vereinbartenLiefermengen angemessen zu über- und unterschreiten. Die Angabe einer Cirka-Menge berechtigt unszu einer Über-/Unterschreitung und entsprechenden Berechnung von bis zu 10 %.7. Bei Abschlüssen mit fortlaufender Auslieferung sind uns Abrufe und Sorteneinteilungen für ungefährgleiche Teilmengen aufzugeben; andernfalls sind wir berechtigt, die Bestimmungen nach billigem Ermes-sen vorzunehmen.8. Wird die Vertragsmenge durch die einzelnen Abrufe überschritten, so sind wir zu Lieferungen desÜberschusses berechtigt, aber nicht verpflichtet. Wir können den Überschuss zu den bei dem Abruf bzw.der Lieferung gültigen Preisen berechnen.IX. Mängelrüge und Gewährleistung1. Sachmängel der Ware sind unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Ablieferung, schriftlich anzuzeigen.Sachmängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können,sind – unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung – unverzüglich nach Entdeckung schrift-lich anzuzeigen, spätestens vor Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist.2. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme der Ware durch den Käufer ist die Rüge von Sach-mängeln, die bei der vereinbarten Art der Abnahme feststellbar waren, ausgeschlossen.3. Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge können wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen odereine mangelfreie Sache liefern (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nacherfüllungkann der Käufer den Kaufpreis mindern oder nach Setzung und erfolglosem Ablauf einer angemessenenFrist vom Vertrag zurücktreten. Ist eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung, steht dem Käufernur das Minderungsrecht zu. Gleiches gilt, wenn die Ware bereits veräußert, verarbeitet oder umgestaltetist.4. Gibt der Käufer uns nicht unverzüglich Gelegenheit, uns von dem Mangel zu überzeugen, stellt er ins-besondere nicht unverzüglich auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon zur Verfügung,entfallen alle Rechte wegen des Sachmangels. Gleiches gilt bei einer unerheblichen Minderung des Wer-tes oder der Tauglichkeit der Ware.5. Bei Waren, die als deklassiertes Material verkauft worden sind, stehen dem Käufer bezüglich der an-gegebenen Deklassierungsgründe und solcher, mit denen er üblicherweise zu rechnen hat, keine Rechteaus Sachmängeln zu. Beim Verkauf von Ila-Material ist unsere Haftung wegen Sachmängeln ausge-schlossen.6. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung, insbesondere Kosten in Zusammenhang mitdem Ein- und Ausbau der mangelhaften Sache, übernehmen wir nur, soweit sie im Einzelfall, insbeson-dere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware, angemessen sind, keinesfalls aber über 150 % des Waren-wertes. Ausgeschlossen sind Kosten im Zusammenhang mit dem Ein- und Ausbau der mangelhaften Sa-che, ebenso wie Kosten des Käufers für die Selbstbeseitigung eines Mangels, ohne das hierfür die ge-setzlichen Voraussetzungen vorliegen. Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die verkaufte Warean einen anderen Ort als den Sitz oder die Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, übernehmenwir nicht, es sei denn, dies entspräche ihrem vertragsgemäßen Gebrauch.7. Rückgriffsrechte des Käufers nach § 478 BGB bleiben unberührt.X. Schadensersatz, Haftungsbegrenzung und Verjährung1. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit,Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung, haften wir – auch für unsere lei-tenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen – nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahr-lässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Dieserberechnet sich bei Zirka Liefermengen auf der Grundlage der Mindestmenge von 90 % der im Vertragvorgesehenen Liefermenge.2. Diese Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, inFällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Schäden des Lebens, des Körpers undder Gesundheit und auch dann nicht, wenn und soweit wir Mängel der Sache arglistig verschwiegen oderderen Abwesenheit garantiert haben. Wesentlich sind konkret beschriebene Vertragspflichten, deren Ver-letzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder solche Vertragspflichten, deren Erfüllung dieordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung derKäufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf.3. Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt.4. Soweit nichts anderes vereinbart, verjähren vertragliche Ansprüche, die dem Käufer gegen uns ausAnlass oder im Zusammenhang mit der Lieferung der Ware entstehen, 1 Jahr nach Ablieferung der Wa-re, soweit sie nicht den Ersatz für einen Körper- und Gesundheitsschaden oder einen typischen, vorher-sehbaren Schaden beinhalten oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers beruhen. Die-se Frist gilt auch für solche Waren, die entsprechend Ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerkverwendet werden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, es sei denn diese Verwendungsweisewurde schriftlich vereinbart. In den Fällen, in denen wir den Nacherfüllungsanspruch des Käufers aner-kannt haben, beginnt die Verjährung nicht neu, sondern ist bis zum Ablauf von drei Monaten nach Durch-führung der Nacherfüllung gehemmt.XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht1. Soweit nichts anderes vereinbart, ist Erfüllungsort für unsere Lieferungen bei Lieferung ab Werk dasLieferwerk, bei den übrigen Lieferungen unser Lager. Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertrags-verhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz unserer Firma, soweit der Käufer Kaufmann, juristischePerson des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist. Wir können den Käuferauch an seinem Gerichtsstand verklagen.2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der BundesrepublikDeutschland, bei grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen unter Einschluss des Wiener UN-Übereinkommens vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf.

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen Stand: 1. November 2013

I. Vertragsschluss Geltung1. Diese Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle – auch zukünftigen – Verträge mit Un-ternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichen Sondervermögen überLieferungen und sonstige Leistungen unter Einschluss von Werkverträgen, Verträgen über die Lieferung her-zustellender oder zu erzeugender vertretbarer und nicht vertretbarer Sachen. Bei Streckengeschäften geltenergänzend die Bedingungen die Preisliste des beauftragten Lieferwerks. Einkaufsbedingungen des Käuferswerden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich wi-dersprechen.2. Unsere Angebote sind freibleibend. Mündliche Vereinbarungen, Zusagen, Zusicherungen und Garantienunserer Angestellten im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss werden erst durch unsere schriftliche Be-stätigung verbindlich.3. Maßgebend für die Auslegung von Handelsklauseln sind im Zweifel die Incoterms in ihrer jeweils neuestenFassung.4. Käufer im Sinne dieser Bedingungen ist bei Werk- und Werklieferungsverträgen auch der Besteller.5. Die Mitlieferung (Beistellung) von Prüfbescheinigungen nach EN 10204 bedarf der ausdrücklichen schrift-lichen Vereinbarung. Wir sind berechtigt, solche Bescheinigungen in Kopie zu übergeben. Das Entgelt fürPrüfbescheinigungen richtet sich mangels ausdrücklicher Vereinbarung nach unserer Preisliste bzw. derPreisliste des jeweiligen Ausstellers (Lieferwerks).6. Die Lieferung von Bauprodukten bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung dieses Verwen-dungszwecks. Wir sind berechtigt, bei der Lieferung von Bauprodukten Leistungserklärungen, Sicherheitsda-tenblätter, Stofflisten in Kopie zu übergeben. Das Entgelt dafür richtet sich mangels ausdrücklicher Vereinba-rung nach unserer Preisliste bzw. der Preisliste des jeweiligen Ausstellers (Lieferwerks).II. Preise1. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die Preise und Bedingungen unserer bei Vertragsschluss gültigenPreisliste. Die Ware wird brutto für netto berechnet.2. Ändern sich später als vier Wochen nach Vertragsschluss Abgaben und andere Fremdkosten, die im ver-einbarten Preis enthalten sind, oder entstehen sie neu, sind wir im entsprechenden Umfang zu einer Preis-änderung berechtigt.3. Erhöht der Hersteller seine Preise, bevor wir geliefert haben, sind wir berechtigt, den mit dem Käufer ver-einbarten Preis für die noch nicht ausgelieferte Ware im gleichen Rahmen zu erhöhen, wenn und soweit wirunsere Preise allgemein erhöhen.III. Zahlung und Verrechnung1. Zahlung hat, sofern nichts anderes vereinbart oder in unseren Rechnungen angegeben ist, sofort nachLieferung ohne Skontoabzug in der Weise zu erfolgen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügenkönnen. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungs-befugnis stehen dem Käufer nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig fest-gestellt sind oder aus demselben Vertragsverhältnis resultieren (z.B. Mängelansprüche oder Ansprüche we-gen Fertigstellungskosten). Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den Rechnungswert aus-schließlich Fracht. Die Skontierung setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten desKäufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus.2. Bei Überschreiten des Zahlungszieles oder bei Zahlungsverzug gelten die Zinssätze unserer Preislisten,mangels solcher berechnen wir Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, es sei denn,höhere Zinssätze sind vereinbart. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens, insbesondere Mehrauf-wendungen im Zusammenhang mit Wechselkursänderungen und Kurssicherungen, bleibt vorbehalten.3. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leis-tungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, stehen uns die Rechte aus § 321 BGB (Unsicherheitseinrede) zu.Das Gleiche gilt, wenn das von uns oder unserem Warenkreditversicherer gesetzte Warenkreditlimit redu-ziert oder gestrichen wird oder wenn der Käufer mit einem erheblichen Betrag in Zahlungsverzug gerät oderandere Umstände eintreten, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Käufersnach Vertragsschluss schließen lassen. Wir sind dann auch berechtigt, alle noch nicht fälligen Forderungenaus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällig zu stellen. Im Übrigen erstreckt sich die Un-sicherheitseinrede auf alle weiteren ausstehenden Lieferungen und Leistungen aus der Geschäftsverbindungmit dem Käufer.4. Der Käufer kommt spätestens 10 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung/Zahlungsaufstellungoder Empfang der Leistung in Verzug.5. Aufgrund der uns erteilten Ermächtigung der Gesellschaften der Carl-Spaeter-Gruppe sind wir berechtigt,aufzurechnen mit sämtlichen Forderungen, die uns oder einem der folgenden Konzernunternehmen gegenden Käufer zustehen, gegen sämtliche Forderungen, die dem Käufer, gleich aus welchem Rechtsgrund, ge-gen uns oder eines der folgenden Konzernunternehmen zustehen: Die Carl Spaeter GmbH jeweils mit Sitz inBerlin, Duisburg, Hamburg, Hannover, Oberhausen, Stuttgart, Viernheim; die Carl Spaeter Vertriebs GmbHmit Sitz in Hagen; die Carl Spaeter Südwest GmbH mit Sitz in Karlsruhe; die C. Kelting Altona GmbH inHamburg; die von Aschenbach & Voss GmbH in Krefeld; die F. Hackländer GmbH in Kassel; die Peter Holz-richter GmbH in Wuppertal; die Carl Spaeter Rhein-Ruhr GmbH in Duisburg und Carl Spaeter Kunststoff-handel GmbH in Dortmund; die Passavant & Zickwolff GmbH in Karben; die Kähler Stahlhandel GmbH inHamburg, die SASTA Stahlgesellschaft mbH in Hartmannsdorf und die Knappstein Stahlservice GmbH inLennestadt.IV. Ausführung der Lieferungen, Lieferfristen und -termine1. Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung, es seidenn, die nicht richtige oder verspätete Belieferung oder Nichtbelieferung ist durch uns verschuldet.2. Angaben zu Lieferzeiten sind annähernd. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auf-tragsbestätigung und gelten nur unter Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftra-ges und rechtzeitiger Erfüllung aller Verpflichtungen des Käufers, wie z. B. Beibringung aller behördlichenBescheinigungen, Gestellung von Akkreditiven und Garantien oder Leistungen von Anzahlungen.3. Für die Einhaltung von Lieferfristen und -terminen ist der Zeitpunkt der Absendung ab Werk oder Lagermaßgebend. Sie gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unserVerschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann.V. Eigentumsvorbehalt1. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen,insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die uns im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zuste-hen. Dies gilt auch für künftig entstehende und bedingte Forderungen, z. B. aus Akzeptantenwechseln, undauch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden, und auch für die Forde-rungen, die durch den Insolvenzverwalter einseitig im Wege der Erfüllungswahl begründet werden. Der Sal-dovorbehalt erlischt endgültig mit dem Ausgleich aller im Zeitpunkt der Zahlung noch offenen und von die-sem Saldovorbehalt erfassten Forderungen.2. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohneuns zu verpflichten. Die be- und verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne der Nr. 1. Bei Verarbei-tung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer steht uns dasMiteigentum anteilig an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zumRechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermi-schung, so überträgt der Käufer uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Be-stand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlichfür uns. Unsere Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Nr. 1.3. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalenGeschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungenaus der Weiterveräußerung gem. Nr. 4 bis 5 auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbe-haltsware ist er nicht berechtigt.4. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an unsabgetreten, zusammen mit sämtlichen Sicherheiten, die der Käufer für die abgetretenen Forderungen er-wirbt. Sie dienen in demselben Umfange zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltswarevom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns verkauften Waren veräußert, so wird uns die Forderungaus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswertder anderen Waren abgetreten. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile gem. Nr.2 haben, wird uns ein unserem Miteigentumsanteil entsprechender Teil abgetreten.5. Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen. Er ist verpflichtet, die ein-gezogenen Beträge in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an uns abzuführen. Mit der Einzie-hung durch den Käufer wird unsere Forderung sofort fällig. Diese Einziehungsermächtigung erlischt im Falleunseres Widerrufs, spätestens aber bei Zahlungsverzug, Nichteinlösung eines Wechsels oder Antrag auf Er-öffnung eines Insolvenzverfahrens. Von unserem Widerrufsrecht werden wir nur dann Gebrauch machen,wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass unser Zahlungsanspruch aus diesem oder ausanderen Verträgen mit dem Käufer durch dessen mangelnde Leistungsfähigkeit gefährdet wird. Auf unserVerlangen ist der Käufer verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten unduns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Eine weitere Abtretung der For-derungen aus der Weiterveräußerung durch den Käufer ist unzulässig, es sei denn, es handelt sich um eineAbtretung im Wege des echten Factoring, die uns angezeigt wird und bei welcher der Factoringerlös denWert unserer gesicherten Forderung übersteigt. Mit der Gutschrift des Factoringerlöses wird unsere Forde-rung sofort fällig.6. Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigung durch Dritte muss der Käufer uns unverzüglich be-nachrichtigen. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffes und zu einer Wiederbeschaffungdes Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden kön-nen.

7. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen einschließlich Neben-forderungen (Zinsen, Kosten o. ä.) insgesamt um mehr als 50 %, sind wir auf Verlangen des Käufers in-soweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.Wir können außerdem die Weiterveräußerung, Weiterverarbeitung und Wegschaffung der Vorbehaltswa-re untersagen. Vorschriften der Insolvenzordnung bleiben unberührt.VI. Sorten, Maße und Gewichte, CE -und GS-Zeichen1. Sorten und Maße bestimmen sich nach den vereinbarten, mangels Vereinbarung nach den bei Ver-tragsschluss geltenden Normen, mangels solcher nach Handelsbrauch. Bezugnahmen auf Normen, wiez. B. DIN/EN oder deren Bestandteile wie z. B. Werkstoffblätter, Prüfbescheinigungen und Prüfnormen sowie Angaben zu Sorten, Maßen, Gewichten und Verwendbarkeit sind keine Zusicherungenoder Garantien, ebenso wenig Konformitätserklärungen, Herstellererklärungen und entsprechende Kenn-zeichen wie CE und GS.2. Für die Gewichte ist die von uns oder unserem Vorlieferanten vorgenommene Verwiegung maßge-bend. Der Gewichtsnachweis erfolgt durch Vorlage des Wiegezettels. Wir sind berechtigt, das Gewichtohne Wägung nach Norm (theoretisch) zuzüglich 2,5 % (Handelsgewicht) zu ermitteln. In der Versandan-zeige angegebene Stückzahlen, Bundzahlen o. a. sind bei nach Gewicht berechneten Waren unverbind-lich. Sofern nicht üblicherweise eine Einzelverwiegung erfolgt, gilt jeweils das Gesamtgewicht der Sen-dung. Unterschiede gegenüber den rechnerischen Einzelgewichten werden verhältnismäßig auf dieseverteilt. Bei NE-Metallen, Aluminium und technischen Kunststoffen gelten bei Lieferung von geschlosse-nen Paletten und Paketen die vom Lieferwerk ermittelten Gewichte. Bei einzelnen Tafeln, Profilen undStangen werden die Gewichte bestmöglich nach unserer Wahl entweder durch Verwiegen oder theoret i-sche Errechnung nach DIN ermittelt.VII. Abnahmen1. Wenn eine Abnahme vereinbart ist, kann sie nur in dem Lieferwerk bzw. unserem Lager sofort nachMeldung der Abnahmebereitschaft erfolgen. Die persönlichen Abnahmekosten trägt der Käufer, die sach-lichen Abnahmekosten werden ihm nach unserer Preisliste oder der Preisliste des Lieferwerkes berech-net.2. Erfolgt die Abnahme ohne unser Verschulden nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, sind wir be-rechtigt, die Ware ohne Abnahme zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Käufers zu lagern undihm zu berechnen.VIII. Versand, Gefahrübergang, Teillieferung, fortlaufende Auslieferung1. Wir bestimmen Versandweg und -mittel sowie Spediteur und Frachtführer.2. Vertragsgemäß versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden, andernfalls sindwir berechtigt, sie nach Mahnung auf Kosten und Gefahr des Käufers nach unserer Wahl zu versendenoder nach eigenem Ermessen zu lagern und sofort zu berechnen.3. Wird ohne unser Verschulden der Transport auf dem vorgesehenen Weg oder zu dem vorgesehenenOrt in der vorgesehenen Zeit unmöglich oder wesentlich erschwert, so sind wir berechtigt, auf einem an-deren Weg oder zu einem anderen Ort zu liefern; die entstehenden Mehrkosten trägt der Käufer. DemKäufer wird vorher Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.4. Mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassendes Lagers oder des Lieferwerks geht die Gefahr, auch die einer Beschlagnahme der Ware, bei allenGeschäften, auch Franko- oder Frei-Haus-Lieferungen, auf den Käufer über. Für Versicherungen sorgenwir nur auf Weisung und Kosten des Käufers. Die Pflicht zur Entladung sowie die Kosten der Entladungträgt der Käufer.5. Die Ware wird unverpackt und nicht gegen Rost geschützt geliefert. Falls handelsüblich, liefern wirverpackt. Für Verpackungen, Schutz und/oder Transporthilfsmittel sorgen wir nach unserer Erfahrung aufKosten des Käufers. Verpackungen werden an unserem Lager zurückgenommen; Kosten des Käufers fürden Rücktransport dorthin oder seine eigene Entsorgung der Verpackung übernehmen wir nicht.6. Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt. Wir sind berechtigt, die vereinbartenLiefermengen angemessen zu über- und unterschreiten. Die Angabe einer Cirka-Menge berechtigt unszu einer Über-/Unterschreitung und entsprechenden Berechnung von bis zu 10 %.7. Bei Abschlüssen mit fortlaufender Auslieferung sind uns Abrufe und Sorteneinteilungen für ungefährgleiche Teilmengen aufzugeben; andernfalls sind wir berechtigt, die Bestimmungen nach billigem Ermes-sen vorzunehmen.8. Wird die Vertragsmenge durch die einzelnen Abrufe überschritten, so sind wir zu Lieferungen desÜberschusses berechtigt, aber nicht verpflichtet. Wir können den Überschuss zu den bei dem Abruf bzw.der Lieferung gültigen Preisen berechnen.IX. Mängelrüge und Gewährleistung1. Sachmängel der Ware sind unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Ablieferung, schriftlich anzuzeigen.Sachmängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können,sind – unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung – unverzüglich nach Entdeckung schrift-lich anzuzeigen, spätestens vor Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist.2. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme der Ware durch den Käufer ist die Rüge von Sach-mängeln, die bei der vereinbarten Art der Abnahme feststellbar waren, ausgeschlossen.3. Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge können wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen odereine mangelfreie Sache liefern (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nacherfüllungkann der Käufer den Kaufpreis mindern oder nach Setzung und erfolglosem Ablauf einer angemessenenFrist vom Vertrag zurücktreten. Ist eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung, steht dem Käufernur das Minderungsrecht zu. Gleiches gilt, wenn die Ware bereits veräußert, verarbeitet oder umgestaltetist.4. Gibt der Käufer uns nicht unverzüglich Gelegenheit, uns von dem Mangel zu überzeugen, stellt er ins-besondere nicht unverzüglich auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon zur Verfügung,entfallen alle Rechte wegen des Sachmangels. Gleiches gilt bei einer unerheblichen Minderung des Wer-tes oder der Tauglichkeit der Ware.5. Bei Waren, die als deklassiertes Material verkauft worden sind, stehen dem Käufer bezüglich der an-gegebenen Deklassierungsgründe und solcher, mit denen er üblicherweise zu rechnen hat, keine Rechteaus Sachmängeln zu. Beim Verkauf von Ila-Material ist unsere Haftung wegen Sachmängeln ausge-schlossen.6. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung, insbesondere Kosten in Zusammenhang mitdem Ein- und Ausbau der mangelhaften Sache, übernehmen wir nur, soweit sie im Einzelfall, insbeson-dere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware, angemessen sind, keinesfalls aber über 150 % des Waren-wertes. Ausgeschlossen sind Kosten im Zusammenhang mit dem Ein- und Ausbau der mangelhaften Sa-che, ebenso wie Kosten des Käufers für die Selbstbeseitigung eines Mangels, ohne das hierfür die ge-setzlichen Voraussetzungen vorliegen. Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die verkaufte Warean einen anderen Ort als den Sitz oder die Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, übernehmenwir nicht, es sei denn, dies entspräche ihrem vertragsgemäßen Gebrauch.7. Rückgriffsrechte des Käufers nach § 478 BGB bleiben unberührt.X. Schadensersatz, Haftungsbegrenzung und Verjährung1. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit,Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung, haften wir – auch für unsere lei-tenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen – nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahr-lässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Dieserberechnet sich bei Zirka Liefermengen auf der Grundlage der Mindestmenge von 90 % der im Vertragvorgesehenen Liefermenge.2. Diese Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, inFällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Schäden des Lebens, des Körpers undder Gesundheit und auch dann nicht, wenn und soweit wir Mängel der Sache arglistig verschwiegen oderderen Abwesenheit garantiert haben. Wesentlich sind konkret beschriebene Vertragspflichten, deren Ver-letzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder solche Vertragspflichten, deren Erfüllung dieordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung derKäufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf.3. Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt.4. Soweit nichts anderes vereinbart, verjähren vertragliche Ansprüche, die dem Käufer gegen uns ausAnlass oder im Zusammenhang mit der Lieferung der Ware entstehen, 1 Jahr nach Ablieferung der Wa-re, soweit sie nicht den Ersatz für einen Körper- und Gesundheitsschaden oder einen typischen, vorher-sehbaren Schaden beinhalten oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers beruhen. Die-se Frist gilt auch für solche Waren, die entsprechend Ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerkverwendet werden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, es sei denn diese Verwendungsweisewurde schriftlich vereinbart. In den Fällen, in denen wir den Nacherfüllungsanspruch des Käufers aner-kannt haben, beginnt die Verjährung nicht neu, sondern ist bis zum Ablauf von drei Monaten nach Durch-führung der Nacherfüllung gehemmt.XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht1. Soweit nichts anderes vereinbart, ist Erfüllungsort für unsere Lieferungen bei Lieferung ab Werk dasLieferwerk, bei den übrigen Lieferungen unser Lager. Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertrags-verhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz unserer Firma, soweit der Käufer Kaufmann, juristischePerson des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist. Wir können den Käuferauch an seinem Gerichtsstand verklagen.2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der BundesrepublikDeutschland, bei grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen unter Einschluss des Wiener UN-Übereinkommens vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf.

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Stand: 1. November 2013

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