Ing. Markus Pruckner / Arbeitssicherheit Sicherheit am ArbeitsplatzUnterweisung Beleuchtung AM-VO §...
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Ing. Markus Pruckner / ArbeitssicherheitSicherheit am Arbeitsplatz Unterweisung Beleuchtung
AM-VO
§ 5
Verwendung eines Arbeitsmittels Gefahr für Sicherheit und Gesundheit
angemessene Unterweisung der AN
Unterweisung
Ing. Markus Pruckner / ArbeitssicherheitSicherheit am Arbeitsplatz Unterweisung Beleuchtung
Die Anweisungen des Dienstgebers sind zu beachten
Das ausgefasste Werkzeug ist sorgsam zu behandeln
Während der gesamten Arbeitszeit herrscht Alkoholverbot (auch in den Pausen)
Im gesamten Gebäude herrscht Rauchverbot
Die Arbeitszeit ist pünktlich einzuhalten
Verhalten am Arbeitsplatz
Ing. Markus Pruckner / ArbeitssicherheitSicherheit am Arbeitsplatz Unterweisung Beleuchtung
Präventivdienste
ArbeitsmedizinerinDr. Elisabeth Szedenik DW 2420Mo 12:00 – 14:30 UhrMi 9:00 – 12:00 UhrDo 11:30 – 14:30 UhrFr 12:00 – 14:30 Uhr
SicherheitsfachkraftIng. Markus Pruckner DW 2068
Ing. Markus Pruckner / ArbeitssicherheitSicherheit am Arbeitsplatz Unterweisung Beleuchtung
GefahrenbereichAM-VO
§ 2
Ing. Markus Pruckner / ArbeitssicherheitSicherheit am Arbeitsplatz Unterweisung Beleuchtung
1) Gefährdung durch Arbeitsplatz(Absturzgefahren)
2) Gefährdung durch Arbeitsmittel (Maschinen, Geräte,....)
3) Gefährdung durch Arbeitsstoffe (Materialien, Staub, Dämpfe, ....)
4) Gefährdung durch Unachtsamkeit
Sicherheit am ArbeitsplatzSicherheit am Arbeitsplatz
Ing. Markus Pruckner / ArbeitssicherheitSicherheit am Arbeitsplatz Unterweisung Beleuchtung
Information der AN
Alle Arbeitnehmer/innen
• Einrichtungen zur Brandbekämpfung Standorte Handhabung• Einrichtungen zur Erste-Hilfe-Leistung Standorte
AStV
§ 14
2415
Ing. Markus Pruckner / ArbeitssicherheitSicherheit am Arbeitsplatz Unterweisung Beleuchtung
Ausnahme nur in bezeichneten Raucherinseln
Im gesamten Gebäude gilt absolutes Rauchverbot
ASchG
§ 30
Nichtraucherschutz
Ing. Markus Pruckner / ArbeitssicherheitSicherheit am Arbeitsplatz Unterweisung Beleuchtung
Während der gesamten Arbeitszeitgilt absolutes Alkoholverbot
Alkohol am Arbeitsplatz
Ing. Markus Pruckner / ArbeitssicherheitSicherheit am Arbeitsplatz Unterweisung Beleuchtung
AM-VO
§ 2
Technische Vorkehrungen
• Zugang zu Gefahrenbereich verhindern• Hineinlangen verhindern• Absturz verhindern• andere geeignete Schutzfunktion bewirken
Schutzeinrichtungen
Ing. Markus Pruckner / ArbeitssicherheitSicherheit am Arbeitsplatz Unterweisung Beleuchtung
Ist mit Verletzungen oder mit gesundheitlichen Schäden von Arbeitnehmern zu rechnen, so sind vom Arbeitgeber zurVerfügung zu stellen:
§ 69 ASchG, §§ 66 bis 71 AAV
Persönliche Schutzausrüstung - ArtenPersönliche Schutzausrüstung - Arten
Die Vorschriften übererforderliche Gesundheitsüberwachung sind unabhängig von der Benutzung persönlicher Schutzausrüstung anzuwenden.
S ID I
• Kopfschutz,• Fußschutz,• Augen- und
Gesichtsschutz,• Atemschutz,• Körperschutz.
7 Persönliche Schutzausrüstung7.1 Grundlagen
Ing. Markus Pruckner / ArbeitssicherheitSicherheit am Arbeitsplatz Unterweisung Beleuchtung
AM-VO
§ 37
gegen Wegrutschenund Umfallen sichern
tragfähige Standfläche
geeignete Sicherung gegenAuseinandergleiten
keine Widerlageroberhalb der Gelenke
Stehleitern
Ing. Markus Pruckner / ArbeitssicherheitSicherheit am Arbeitsplatz Unterweisung Beleuchtung
AM-VO
§ 34
Aufstellung
• gegen Umfallen und Wegrutschen gesichert• auf tragfähiger Standfläche• erforderlichenfalls lastverteilende Unterlage• gegen Anstoßen sichern im Verkehrsbereich von Fahrzeugen im Öffnungsbereich von Fenstern, Türen• bei schlechter Sicht Warnbeleuchtung
Leitern
Ing. Markus Pruckner / ArbeitssicherheitSicherheit am Arbeitsplatz Unterweisung Beleuchtung
AM-VO
§ 34
Verwendung
• als waagrechte Gerüstträger• als Unterlagen für Gerüstbeläge• als Laufgänge, Lauftreppen, Laufbrücken• von Gerüstleitern und Dachleitern als Aufstiegsleitern
Leitern
Ing. Markus Pruckner / ArbeitssicherheitSicherheit am Arbeitsplatz Unterweisung Beleuchtung
Sicheres Benutzen von LeiternSicheres Benutzen von Leitern
Nur geeignete Leitern benutzen.Schadhafte Leitern nicht benutzen und Mängel melden.
Leitern nur auf tragfähigem und ebenem Untergrund aufstellen.
Sicherung der Leiter gegen Wegrutschen bzw. Umfallen z.B. durch Leiterfüße, vornehmen.
Der Beschäftigte muss bei Arbeiten mit beiden Beinen auf der Leitersprosse stehen.
Beim Benutzen von Leitern ist geeignetes Schuhwerk zu tragen.
Leitern, im Verkehrsbereich von Fahrzeugen, Hebe-zeugen, im Öffnungsbereich von Fenstern, Türen:• Vorkehrungen gegen Anstoßen (z.B.: Absperrungen,
Warnposten).• Bei schlechter Sicht, Dunkelheit: deutlich sichtbare
Warnbeleuchtung.
3 Arbeitsmittel3.5 Leitern
Ing. Markus Pruckner / ArbeitssicherheitSicherheit am Arbeitsplatz Unterweisung Beleuchtung
StehleiterStehleiter
§ 37 AM-VO
Stehleitern dürfen als Anlegeleitern nur verwendet werden, wenn sie aufgrund konstruktiver Einrichtungen hiefür geeignet sind.
Vorhandene Spreizsicherungen an Stehleitern müssen benutzt werden.
Ein Übersteigen von Stehleitern auf andere Standplätze oder Einrichtungen ist nicht zulässig, sofern die Leiter nicht gegen Kippen und Wegrutschen gesichert ist.
Verfahrbare Stehleitern müssen gegen unbeabsichtigtes Verschieben gesichert sein.
Stehleitern dürfen benutzt werden, wenn diese• eine fest angebrachte Spreizsicherung haben,• oberhalb der Gelenke keine Widerlager bilden können.
3 Arbeitsmittel3.5 Leitern
Ing. Markus Pruckner / ArbeitssicherheitSicherheit am Arbeitsplatz Unterweisung Beleuchtung
AM-VO
§ 47
Vorübergehend benötigte Standplätze
• aufgeschichtete Ziegel• aufeinandergestellte Fässer, Kisten, Eimer
gilt auch für die
Auf- und Abstiege zu diesen
Standplätze, Aufstiege
Ing. Markus Pruckner / ArbeitssicherheitSicherheit am Arbeitsplatz Unterweisung Beleuchtung
Heben und Tragen
1) Mit steil aufgerichtetem Oberkörper aus der Hocke heben.
2) Das Verdrehen der Wirbelsäule beim Heben und Ablegen von Lasten vermeiden.
3) Lasten eng am Körper heben und tragen.
Ing. Markus Pruckner / ArbeitssicherheitSicherheit am Arbeitsplatz Unterweisung Beleuchtung
Der Rücken beim Heben von Lasten
Druckkraft auf die Lendenwirbelsäule beim Heben von 25 kg
0
1
2
3
4
5
6
0 30 60 90
Rumpfneigungswinkel
Dru
ck
kra
ft in
kN
Ing. Markus Pruckner / ArbeitssicherheitSicherheit am Arbeitsplatz Unterweisung Beleuchtung
In einem IT-System(Schutzleitungssystem)
Erdver-bindungdurch Standort
Z=1000
In einem geerdeten NetzTT-System
(Schutzerdung oderFehlerstromschutzschaltung)
Erdverbindungdurch Standort
Z=1000
5 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel5.1 Grundlagen
Wann fließt Strom durch den Körper?Wann fließt Strom durch den Körper?
Der elektrische Strom fließt nur in einem geschlossenen Stromkreis.• Stromfluss über die Erde
Erdverbindungdurch Isolations-fehler
Z=1000
In einem IT-System(Schutzleitungssystem)
ÖVE-EN 1, nach BGI 548(ÖVE-E 8001-1)
Ing. Markus Pruckner / ArbeitssicherheitSicherheit am Arbeitsplatz Unterweisung Beleuchtung
ElektroschutzElektroschutz
5 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel5.1 Grundlagen
ESV
• ÖVE-E 5 Teil 1/1989 (Betrieb von Starkstromanlagen - Grundsätze)• ÖVE-E 5 Teil 9/1982 (Betrieb von Starkstromanlagen - in explosionsgefährdeten Betriebsstätten)• ÖVE-EN 1 Teil 1/1989 (Schutzmaßnahmen)• ÖVE-EN 1 Teil 2/1993-04 (elektrische Betriebsmittel)• ÖVE-EN 1, Teil 3 (Beschaffenheit, Bemessung und Verlegung von Leitungen und Kabeln)• ÖVE-EN 1, Teil 4 (Anlagen besonderer Art, zB feuchte Räume, Garagen, Provisorien)• ÖVE-EX 65/1981, ÖVE-EX 65a/1985 (elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen)• ÖVE-T 5/1990 (Bahnanlagen)
Wichtige ÖVE-Vorschriften:
Die für den Arbeitnehmerschutz relevanten ÖVE-Vorschriften bei• Errichtung,• Betrieb und• Wartung von Starkstromanlagensind durch die Elektroschutzverordnung verbindlich.
Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen in sicherem Zustand erhalten werden.
HO7RN-F
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Benutzen von elektrischen BetriebsmittelnBenutzen von elektrischen Betriebsmitteln
§§ 15, 35 ASchG, § 1 ESVÖVE-E 5 Teil 1/1989
(ÖVE-EN 50110-1)
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur benutzt werden, wenn
mit sicherheitstechnischen Mängeln
dürfen nur bestimmungsgemäß benutzt werden,
dürfen nur entsprechend der elektrotechnischen Regeln betrieben werden,
sind vor dem Benutzen auf betriebssicheren Zustand zu überprüfen,
• dürfen nicht mehr benutzt werden bzw. müssen abgeschaltet werden und
• sind dem Vorgesetzten unverzüglich zu melden.
• eine ggf. erforderliche Beauftragung erteilt wurde und• eine entsprechende Unterweisung erfolgt ist,
ArbeitnehmerDefektes Arbeitsmittel
ZuständigerVorgesetzter bzw.zuständige Person
5 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel5.2 Schutzmaßnahmen
Ing. Markus Pruckner / ArbeitssicherheitSicherheit am Arbeitsplatz Unterweisung Beleuchtung
Physiologische Wirkungen Physiologische Wirkungen von Strom auf den Menschenvon Strom auf den Menschen
5 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel5.1 Grundlagen
nach ZH 1/95 IEC-Pub. 479 P.1
Zone 1:Keinerlei Auswirkungen und Reaktionen.
Zone 2:Keine schädlichen physiologischen Auswirkungen.
Zone 3:Keine Organschäden zu erwarten. Reversible Störungen der Reizbildung und Reizleitung im Herzen, Muskelkontraktion und Atemschwierigkeiten wahrscheinlich.
Zone 4:Herzkammerflimmern wahrscheinlich. Zunehmende Stromstärke und Einwirkdauer führt zu Herzstillstand, Atemstillstand und schweren Verbrennungen. Ab 500 mA kann jede kurzzeitige Einwirkung tödlich sein.
0,1
10
100
1000
10000
50
500
5000
20
200
2000
1,0
10 1000
1005,0
50
500
2,0
20200
0,2
0,5
1 2 4
Herzkammer-flimmernwahrscheinlich
Zeit [ms]
Strom[mA]
ab 10 msLoslassgrenze
ab 300 msHerzflimmernwahrscheinlich
nachIEC 64
Wah
rne
hmu
ngsg
ren
ze
Loslassgrenze
320
0 m
A
Ing. Markus Pruckner / ArbeitssicherheitSicherheit am Arbeitsplatz Unterweisung Beleuchtung
LichtbogenwirkungLichtbogenwirkung
5 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel5.1 Grundlagen
nach BGI 548
UV-Strahlung
IR-Strahlung(Wärmestrahlung)Lichtbogentemperatur
von ca. 4000°C
GlühendeMetallteilchen
Stromleiter
Lichtbögen entstehen beim Trennen oder Verbinden elektrischer Leiter mit unterschiedlichen Potentialen oder durch Isolationsfehler:• an Schaltern, die eine elektrische Last ein- oder ausschalten (Einschaltstrom) bzw
Kurzschließen (Kurzschlussstrom),• durch elektrostatische Entladungen, zB Blitzeinwirkung,• durch Isolationsfehler infolge
von Feuchtigkeitoder Werkstoffermüdung,
• durch Kurzschluss infolgeder Verwendung ungeeigneten Werkzeuges.
Gefahren für den Menschen durch Lichtbögen:• Thermische Strahlung Verbrennungen• UV-Strahlung Verblitzen der Augen• Wärmeeinwirkung durch verdampfende Metallteilchen Verbrennungen und Erschrecken
Ing. Markus Pruckner / ArbeitssicherheitSicherheit am Arbeitsplatz Unterweisung Beleuchtung
Störungen bei elektrischen AnlagenStörungen bei elektrischen Anlagen§ 2 ESV
ÖVE-E 5 Teil 1/1989(ÖVE-EN 50110-1)
Beim Auftreten von Störungen sind die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auszuschalten.
Keine eigenmächtigen Veränderungen vornehmen.
Defekte Sicherungen nur durch Sicherungseinsätze gleichen Typs und Nennwertes ersetzen.
Die Instandsetzung elektrischer Anlagen dürfen nur durch Personen, die die erforderliche Fachkunde besitzen erfolgen.
AC
: 23
0 V ~ 1 0 A
A C 23 0 V 10 A
230V
• 1 0 A
Sicherung
Elektroverteilerkasten mit
FI-Schutzschalter und Sicherungsautomaten
5 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel5.2 Schutzmaßnahmen
Ing. Markus Pruckner / ArbeitssicherheitSicherheit am Arbeitsplatz Unterweisung Beleuchtung
Arbeiten an elektrischen Anlagen Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmittelnund Betriebsmitteln
§ 2 ESVÖVE-E 5 Teil 1/1989
(ÖVE-E 50110-1)
Vor Beginn der Arbeiten an aktiven Teilen muss der spannungsfreie Zustand hergestellt und während der Arbeiten sichergestellt werden.
Die 5 Sicherheitsregeln sind bei Arbeiten an Starkstromanlagen grundsätzlich einzuhalten.
Das Einhalten der 5 Sicherheitsregeln ist bei Arbeiten an elektrischen Anlagen lebenswichtig!
Vor Beginn der Arbeiten sind folgende Maßnahmen zu treffen:
5 Sicherheitsregeln
• Allpolig und allseitig abschalten,• Gegen Wiedereinschalten sichern,• Auf Spannungsfreiheit prüfen,• Erden und kurzschließen,• Gegen benachbarte unter Spannung stehende
Teile schützen (abdecken, eingrenzen).
HochspannungVorsicht!
Lebensgefahr
5 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel5.3 Arbeiten an elektrischen Anlagen
Ing. Markus Pruckner / ArbeitssicherheitSicherheit am Arbeitsplatz Unterweisung Beleuchtung
nach ÖVE-E 34 und DIN VDE 0134
Erste Hilfe bei StromunfällenErste Hilfe bei Stromunfällen
Beim Berühren von unter Spannung stehenden Teilen besteht LEBENSGEFAHR !
Reihenfolge beachten!
1. Strom unterbrechen durch:• Ausschalten, Stecker ziehen• Sicherung herausnehmen oder• Sich selbst isoliert aufstellen (z.B. trockenes Brett, trockene Kleidung, dicke trockene
Zeitung, trockene Plastiktüte) und nichts berühren.• Verunglückten mit nichtleitendem Gegenstand (z.B. trockene Holzlatte) von den
unter Spannung stehenden Teilen trennen oder an seinen Kleidern wegziehen.
• Rettungsdienst oder Notarzt rufen! Notruf: (144)• Ansprechbarkeit überprüfen, Atmung und Puls kontrollieren,• Erste Hilfe je nach Verletzung durchführen,• Verunfallten nicht allein lassen!
(Eine Vorsorgeuntersuchung auf Herzrhythmus-Störungen sollte immer durchgeführt werden).
2. Erste-Hilfe-Maßnahmen einleiten:
2 A C 50 H z 2 3 0 V ~
IP 44
10A
HO7RN-F
1996
N otaus
10
5 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel5.5 Erste Hilfe und Brandbekämpfung
Ing. Markus Pruckner / ArbeitssicherheitSicherheit am Arbeitsplatz Unterweisung Beleuchtung
Erste Hilfe - Hochspannungsanlagen über 1 kVErste Hilfe - Hochspannungsanlagen über 1 kV
nach ÖVE-E 34 und VDE 0134nach BGI 510
Beim Berühren von unter Spannung stehenden Teilen besteht LEBENSGEFAHR!
Annäherung nur bis 5m.
Bei unbekanntenSpannungen:
Ruhe bewahren! Reihenfolge beachten!
Notruf: Hochspannungsunfall
Nur Fachkundige dürfen Anlagen spannungsfrei schalten bzw die Rettung bei unter Spannung stehenden Teilen ermöglichen. Verunfallten erst dann retten, wenn Spannungsfreiheit hergestellt ist!
Erste-Hilfe-Maßnahmen einleiten:• Ansprechbarkeit überprüfen, • Atmung und Puls kontrollieren,• lebensrettende Maßnahmen durchführen,• Verunfallten nicht allein lassen!
2415Rettungsmaßnahmen durch Fachkundige einleitenNur Fachkundige haben ausreichende Fachkenntnisse.
5 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel5.5 Erste Hilfe und Brandbekämpfung
Ing. Markus Pruckner / ArbeitssicherheitSicherheit am Arbeitsplatz Unterweisung Beleuchtung
5 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel5.5 Erste Hilfe und Brandbekämpfung
Erste HilfeErste Hilfe
nach BGI 510
Ansprechen!
Bewusstseins-kontrolle
keinBewusst-sein
kein Atem
kein Puls
Herz-Lungen-Wiederbelebung
Bei Bewusstlosigkeit undvorhandener Atmung:Stabile Seitenlage
Bewusstsein vorhanden
Atem vorhanden
Puls vorhanden
Bei Atemstillstand:Beatmung / Atemspende
Schockbekämpfung
Atem-kontrolle
Kreislauf-kontrolle
Ing. Markus Pruckner / ArbeitssicherheitSicherheit am Arbeitsplatz Unterweisung Beleuchtung
5 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel5.5 Erste Hilfe und Brandbekämpfung
Erste HilfeErste Hilfe
nach BGI 510
Mit 2 Atemspenden beginnen.Herz-Lungen-Wiederbelebung durchführen bis beim Verletzten die Atmung und der Kreislauf einsetzen oder bis ein Arzt übernimmt.
2x Atemspende15x Herzdruckmassage
1x Atemspende5x Herzdruckmassage
Bei Kreislaufstillstand: Herz-Lungen-Wiederbelebung
Ing. Markus Pruckner / ArbeitssicherheitSicherheit am Arbeitsplatz Unterweisung Beleuchtung
Nimm dir 2 Sekunden oder 2 Minuten Zeit bevor du etwas tust,
damit du versteckte Gefahren vor, während und nach der Erledigung der Arbeit
erkennen und beheben kannst!
Take 2 / Nimm 2