Infos für Dual-Studierende

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Lage und Interessen Dual-Studierender im Betrieb Eine Umfrage der IG Metall dokumentiert wie ungerecht die Arbeits- und Entgeltbedingungen Dual-Studierender in Baden-Württemberg sind www.ba-studium.igm.de Ich bin IN der Infos für Dual-Studierende Kompetent in den Beruf

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Lage und Interessen Dual-Studierender im Betrieb

Eine Umfrage der IG Metall dokumentiert wie ungerecht die Arbeits- und Entgeltbedingungen Dual-Studierender in Baden-Württemberg sind

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Ich bin

INderInfos für Dual-Studierende

Kompetent in den Beruf

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Kompetent in den Beruf

Willkommen .............................................................. 3

Wie ist die Lage Dual-Studierender in Baden-Württemberg? .............................................. 4

Umfrageergebnisse ................................................... 8

Forderungen der IG Metall .......................................... 17

Dual-Studierende und Tarifverträge ............................ 19

Was kann die IG Metall erreichen? ............................. 21

Interessenvertretung Dual-Studierender im Betrieb .... 22

Dual-Studierende können für ihre Interessen aktiv werden ................................. 24

IG Metall Mitglied werden lohnt sich .......................... 25

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Mit der Ausbildung im Betrieb beginnt ein wichtiger Teil des Studiums, der – verglichen mit anderen Studien-gängen – unter besonderen Bedingungen abläuft.

Dieser Teil der Ausbildung ist stark auf die Betriebe zugeschnitten, in denen die Studierenden lernen und arbeiten, in denen sie nach der Ausbildung vielleicht auch als hoch qualifizierte Fachkräfte übernommen werden.

Das Duale Studium wird zum Teil von den Firmen finan-ziert. Doch wieviel die Unternehmen von den Kosten übernehmen, können sie in einem hohem Maße selbst bestimmen. Das geht auf Kosten der Studierenden, deren Arbeitgeber lieber weniger bezahlen.

Die IG Metall setzt sich dafür ein, dass die aus dieser Willkür entstehenden Ungerechtigkeiten beseitigt werden.

Willkommen im Betrieb

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Kompetent in den Beruf

Ungerechte Arbeits- und Entgeltbedingungen

Dual-Studierende in Baden-Württembergs Metall- und Elektroindustrie arbeiten und leben unter sehr unter-schiedlichen Bedingungen. Die Arbeitgeber handeln sehr willkürlich bei Gewährung oder Verweigerung von Leistungen aus Tarifverträgen.

Während die Ausbildung aller anderen Auszubildenden in den Betrieben tarifvertraglich abgesichert ist, herr-schen bei Dual-Studierenden enorm unterschiedliche arbeitsvertragliche Beziehungen, abhängig vom Gut-dünken der Unternehmen, weil sich die Arbeitgeber bisher weigern, die Situation von Dual-Studierenden ta-rifvertraglich zu regeln oder tarifvertragliche Standards anzuerkennen.

Wie ist die Lage Dual-Studierender in Baden-Württemberg?

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Die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage der IG Metall zur Situation von BA-Studierenden in Baden-Württemberg zeigen ein Bild der Ungerechtigkeit und Willkür.

So steht die Höhe der Ausbildungsvergütung in Zusam-menhang mit der Betriebsgröße. Wer in einem kleineren Unternehmen ausgebildet wird, hat eben Pech gehabt, d. h. weniger Geld zum Leben.

Neben der Vergütung gibt es eine Vielzahl von unter-schiedlich entwickelten betrieblichen Situationen, die vom Gusto des jeweiligen Arbeitgebers abhängen und sich zumeist an den jeweiligen regionalen Marktbedin-gungen orientieren.

Die Frage der Kostenübernahme für Ausbildungsmittel spielt dabei eine wesentliche Rolle. Ein Laptop ist für die

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Kompetent in den Beruf

Wie ist die Lage Dual-Studierender in Baden-Württemberg?

Ausbildung von BA-Studierenden ein gängiges Werkzeug. Dennoch muss dieser in der Regel vom BA-Studierenden selbst finanziert werden.

Bei Auszubildenden im Sinne des BBiG (Berufsbildungs-gesetzes) ist die Kostenübernahme für Ausbildungsmittel im BBiG und im Manteltarifvertrag für Auszubildende geregelt. Für Dual-Studierende stehen entsprechende Regelungen dieser Art aus. Und die meisten Studieren-den bekommen nichts oder nur sehr wenig erstattet.

Um gerechtere Ausbildungsbedingungen für Dual-Studie-rende zu schaffen, müssen bestehende tarifvertragliche Ansprüche durchgesetzt und die qualitativen tarifvertrag-lichen Rege lungen für Auszubildende im Sinne des BBiG auf Dual-Studierende übertragen werden.

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Die bisher einzelvertraglich angewandten Arbeits- und Entgeltbedingungen für Dual-Studierende, die betrieblich und regional große Unterschiede aufweisen, erschweren eine einheitliche tarifvertragliche Regelung.

Durch die Haltung der Arbeitgeber besteht eine völlig in-akzeptable Situation: Innerhalb der Betriebe der Metall- und Elektroindustrie gibt es eine tariflose Beschäftigten-gruppe:

Den Dual-Studierenden werden teilweise Rechte, die sie auf Grundlage von Tarifverträgen haben, vorenthalten.

Auf den folgenden Seiten sind die Ergebnisse der Um-frage über die Situation der BA-Studierenden im Detail dargestellt.

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Wie ist die Lage BA-Studierender in Baden-Württemberg?

Wurden die tariflichen Entgelterhöhungen in den letzten drei Jahren an die BA-Studierenden weitergegeben?

Bei jedem zweiten BA-Studierenden wurden die prozentualen Entgelterhöhungen nicht weitergegeben. Es sollte eigentlich tarifvertraglich festgelegt werden, dass Dual-Stu-dierende an den allgemeinen Entgeltentwicklungen teilnehmen.

JA (51%)Nein (15%)

teilweise (33.8%)

keine Angabe (0,2%)

Kompetent in den Beruf

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Wieviel Tage Urlaub erhalten BA-Studierende?

Die Umfrage zeigt, dass sich die Betriebe bei der Frage „Anzahl der Urlaubstage“ am Tarif-vertrag orientieren. Das straffe Studienprogramm während den theoretischen Phasen der Ausbildung erzwingt jedoch, dass der Urlaub in den praktischen Teilen der Ausbildung genommen werden muss.

Bei einem kleineren Teil der BA-Studierenden setzen Betriebe lediglich den gesetzlichen Urlaubsanspruch durch und begründen dies mit den hohen Abwesenheitszeiten der BA-Studierenden. Das BA-Studium ist allerdings ein Vollzeitstudium mit gleichwertigen The-orie- und Praxiszeiten, so dass der volle tarifliche Urlaub richtig ist.

30 Tage (93,5%)

< 25 Tage (6,3%)

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Kompetent in den Beruf

Lage BA-Studierender in Baden-Württemberg

Erhalten BA-Studierende zusätzliches Urlaubsgeld? Da das BA-Studium ein Vollzeitstudium ist, hätten BA-Studierende auch Anspruch auf das tarifvertragliche zusätzliche Urlaubsgeld, das sich aus der monatlichen Vergütung ergibt.

gemäß Tarifvertrag73,1%

Abw

eich

end

13,5

%

Kein

e An

gabe

13

,4%

Bekommen BA-Studierende tariflichen Sonderurlaub? Bei diesem Thema sind die Abweichungen von den gesicherten Urlaubsrechten der anderen Beschäftigten (zum Beispiel bei Um-

zug, Hochzeit oder Tod der Eltern) besonders signifikant: Lediglich jede/r zweite BA-Studie-rende hat in der Praxis die gleichen Möglich-keiten wie alle anderen Beschäftigten.

gemäß Tarifvertrag

49,2%

Nein21,5%

Kein

e An

g. 6

%

Teilweise23,3%

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Bekommen BA-Studierende Weihnachtsgeld? Die „betriebliche Sonderzahlung“, das so genannte Weih-nachtsgeld, errechnet sich für tariflich Be-schäftigte aus der monatlichen Vergütung. Lediglich 60,5 % der BA-Studierenden erhal-ten dieses Geld, über 20% bekommen eine abweichende Zahlung oder gar nichts.

gemäß Tarifvertrag

60,5 %

Nein15,7%

Abw

eich

end

7.3%

Keine Angaben16,5%

Vermögenswirksame Leistungen… … beziehungsweise Altersvorsorgewirksame Leistungen

(AVWL) erhalten die mei-sten BA-Studierenden wie die tariflich Beschäftigten auch.

gemäß Tarifvertrag87,8 N

ein

12,0

%

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Kompetent in den Beruf

Lage BA-Studierender in Baden-Württemberg

Werden BA-Studierende übernommen? Es ist eine landläufige Meinung, dass BA-Stu-dierende als die „zukünftigen Führungskräf-te“ der Unternehmen nach der Ausbildung problemlos in ein Beschäftigungsverhältnis übernommen werden. Dem widerspricht die se Befragung: Lediglich bei 42% der BA-Studierenden scheint die Übernahme zu funktionieren.

Fester Arbeitsplatz

42%

Befristet 18,2%

Kein

e An

g. 2

%

Teilweise37,8%

Bücher oder Büchergeld…und andere notwendige Arbeitsmittel für die Er-reichung des Studienabschlusses werden sehr oft, trotz ihrer für das Ausbildungsziel heraus-ragenden Bedeutung, auf die BA-Studierenden abgewälzt.

Bücher23,4 %

Kein Büchergeld47,9%

Keine Angaben28,7%

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Arbeitsmaterialien…… bekommen die BA-Studierenden nur zum kleinsten Teil ersetzt – dabei sind sie keine Selbstständigen, die in ihr eigenes Unterneh-men investieren wollten…

Ja13%

Keine Angabe 28,7%

Keine Arbeits-materialien

58,3%

Geld für Kopien… … gibt es nur in den allerwenigsten Fällen vom Arbeit-

geber – dabei sind Fotokopien in den BA-Studiengängen erfahrungsgemäß ein ganz entscheidendes Medium und in großer Menge notwendig, um das Ziel der Ausbildung zu er-reichen.Ko

pier

geld

4,5%

Kein Geld für Kopien66,7 %

Keine Angabe28,8%

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Laptop und Software… erhält nicht einmal ein Viertel der BA-Studierenden gestellt. Dass Azubis im gewerblich-technischen Bereich eine eigene CNC-Ma-schine anschaffen oder einen Punktschweißroboter, ist dank der entsprechenden Tarifverträge ausgeschlossen…

Hard-und

Soft-ware23,9%

Kein Laptop,keine Software

47,3%

Keine Angabe28,8%

Lage BA-Studierender in Baden-Württemberg

Kompetent in den Beruf

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Übernehmen Unternehmen die Studiengebühren? Eine hohe finanzielle Belastung bedeuten die Studiengebühren. Seit Sommersemester 2007 werden für Studierende an Berufsakademien Studiengebühren erhoben, pro Seme-ster sind das 500 Euro. Auch wenn Betriebe heftig über Fachkräftemangel klagen, gerade im hochqualifizierten Bereich weigern sich die meisten, die vom Staat geschaffenen Kosten zu übernehmen. Kindern aus einkommens-schwächeren Familien wird so der Einstieg in zukunftsträchtige Berufe erschwert.

Keine Übernahmevon Studiengebühren

82,2%Ja 6

,9 %

Teilw

eise

4,1

%Ke

ine

Ang.

6,8

%

Bei den Verwaltungsgebühren…sieht es nicht viel besser aus: Auch hier blei-ben über drei Viertel der BA-Studierenden auf den Kosten sitzen, die von der Akademie neben den Studiengebühren in Rechnung gestellt werden.

Keine Übernahme vonVerwaltungsgebühren

78,8%

Ja17,9 %

Teilw

eise

2,5

%

Kein

e An

g. 0

,8%

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Lage BA-Studierender in Baden-Württemberg

Kompetent in den Beruf

Fahrtkosten zur Berufsakademie……werden von manchen Betrieben übernom-men – doch die meisten sparen zu Lasten der BA-Studierenden. Dabei profitieren die Unternehmen erheblich von dem Wissen, das die Studierenden auswärts gewinnen…

Keine Übernahme von Fahrtkosten

52,7%

Übernahme von Fahrtkos-

ten34 %

Teilw

eise

13,1

%

Kein

e An

g. 0

,2%

Wohnungskosten bei der Berufsakademie……übernehmen die Betriebe noch weniger gern als die Fahrtkosten – obwohl beides in der Regel für die Studie-

renden keinerlei Komfort bedeutet, bleiben sie auf diesen Kosten sitzen, weil oft das notwendige Fachwissen nur auf weiter ent-fernten Akademien erworben werden kann.

Kein Wohngeld60,3%

Ja18,2 %

Kein

e An

g. 5

,4%

Teilw

eise

14

,5%

Trifft

nich

t zu 1

,6%

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Forderungen der IG Metall

Übernahme der Studiengebühren als tarifpolitische Forderung

Ab dem Sommersemester 2007 wurden für Studierende an Berufsakademien Studiengebühren erhoben. Die Ge-bühren betragen pro Semester 500 Euro. Eine erhebliche finanziellen Belastung.

Die Einführung der Studiengebühren ist gesellschaftspoli-tisch umstritten. Die IG Metall lehnt die Studiengebühren ab. Vor allem Töchtern und Söhnen aus Arbeitnehmer-haushalten wird der Zugang zu Hochschulen und Berufsa-kademien damit drastisch erschwert.

Die IG Metall hat in der Tarifrunde 2007 die tarifpolitische Initiative ergriffen und sich dafür einge-setzt, dass Studien gebühren als betrieblich bedingte Ausbildungs-

Gebühr

bezahlt Empfänger !

Übernahme der BA-Studiengebühren

durch die Arbeitgeber

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Kompetent in den Beruf

Forderungender IG Metall

kosten durch den ausbildenden Betrieb erstattet werden. Doch der Arbeitgeberverband bestritt die Zuständigkeit der Tarifvertragsparteien für BA-Studierende.

Nach der Tarifrunde gab die IG Metall ein Rechtsgutach-ten in Auftrag. Dies klärt eindeutig:

Für BA-Studierende können Tarifverträge durch Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände abgeschlossen werden.

Die IG Metall fordert die tarifvertragliche Regelung der Studiengebühren.

Durchsetzen lässt sich diese Forderung in weiteren Tarif-Auseinandersetzungen.

Die IG Metall kann für Dual-Studierende um so eher Tarif-verträge abschließen, je mehr Dual-Studierende Mitglie-der der IG Metall sind.

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Anwendbarkeit tarifvertraglicher Regelungen auf Dual-Studierende

Nach Auffassung der IG Metall werden die Ausbildungs-verhältnisse von Dual-Studierenden und ihren ausbilden-den Unternehmen schon derzeit von der Mehrzahl der in der baden-württembergischen Metall- und Elektroindus-trie geltenden Tarifverträge erfasst.

Der Arbeitgeberverband Südwestmetall verwehrt auf-grund seiner Interessenlage diese Rechtsauffassung und bestreitet, dass die Ausbildungsverhältnisse von Dual-Studierenden überhaupt von Tarifverträgen geregelt wer-den dürfen.

Schon heute erfüllen die Arbeitgeber nur zum Teil die Empfehlungen des Kuratoriums zur Ausgestaltung der Ausbildungsverträge.

Dual-Studierendeund Tarifverträge

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Kompetent in den Beruf

Dual-Studierendeund Tarifverträge

Das Kuratorium ist das gemeinsame Gremium der ba-den-württembergischen Berufsakademien. Es gestaltet und steuert alle Angelegenheiten von grundlegender Be-deutung. In ihm sind die zuständigen Ministerien, Wirt-schaftsverbände, die Dualen Partner, die staatlichen Stu-dienakademien, die Studierenden und zwei Vertreter der Gewerkschaften vertreten.

Nach deren Empfehlung sind hinsichtlich der Vergütung mindestens die tariflichen Vergütungsregelungen zu-grunde zu legen. Aus dieser Empfehlungen entstehen je-doch keine Rechtsansprüche.

Um gerechtere Ausbildungsbedingungen für Dual-Studie-rende zu schaffen, müssen bestehende tarifvertragliche Ansprüche durchgesetzt und die qualitativen tarifvertrag-lichen Rege lungen für Auszubildende im Sinne des BBiG auf BA-Studierende übertragen werden.

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Was kann dieIG Metall erreichen?

Die IG Metall ist auf zwei Ebenen für die Dual-Studierenden aktiv: in Tarifrunden und in den Betrieben.

E Die IG Metall ist eine erfahrene und durchsetzungs-fähige Interessenvertretung und zugleich kompe-tenter Partner, wenn es um die Berufsausbildung geht.

E Die IG Metall setzt sich mit ihren Betriebsräten, ebenso wie mit ihren Jugend- und Auszubilden-denvertretern in den Betrieben für die Qualität der Dualen Ausbildung ein. Die Mitbestimmungsrechte sichern den Einfluß auf viele Bereiche der Berufsaus-bildung.

E Die IG Metall kann für Dual-Studierende um so eher Tarifverträge abschließen, je mehr Dual-Studierende Mitglieder der IG Metall sind.

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Kompetent in den Beruf

Der Betriebsrat E vertritt als Interessenvertretung der Beschäftigten im Betrieb auch die Interessen Dual-Studierender gegenüber der Betriebsleitung,

E besteht aus den gewählten Vertreter/innen der Beschäftigten - Wahl alle vier Jahre

E kann bei betrieblichen Bildungsmaßnahmen, die Dual-Studierende betreffen, mitbestimmen, z. B. bei

O Erstellung und Kontrolle des betrieblichen Praxis- und Versetzungsplans der Dual-Studierenden

O Zeitliche und inhaltliche Abstimmung mit den Ausbildungsinhalten des Studiums

O Einfluss auf die Bestellung und Abberufung von Ausbildern (persönliche und fachliche Eignung)

Interessenvertretung Dual-Studierender im Betrieb

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Jugend- und Auszubildenden-vertretung (JAV)

E sind die gewählten Vertreter/innen der Auszubilden-den und jugendlichen Arbeitnehmer/innen - Wahl alle zwei Jahre

E Jugend- und Auszubildendenvertreter (JAV) sind die betrieblichen Spezialisten in der beruflichen Ausbil-dung. Um die Interessen der zur Berufsausbildung Beschäftigten, also auch die der Dual-Studierenden, bestmöglich vertreten zu können, empfiehlt sich für Dual-Studierende die Kandidatur zur JAV-Wahl.

E Informiert Dual-Studierende über Rechte im Betrieb.

E Die JAV ist Berater und Anlaufstelle der Dual-Stu-dierenden. Jede/r hat das Recht, auch während der Arbeitszeit, zur JAV zu gehen.

E Die JAV hat jederzeit das Recht Dual-Studierende während der Ausbildungszeit aufzusuchen.

Was kann die JAV für Dual-Studierende tun?

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Kompetent in den Beruf

Dual-Studierende können für ihre Interessen aktiv werden

E Dual-Studierende können sich im Betrieb zusammen-setzen und ihre Probleme gemeinsam besprechen.

E Sie können sich im Betrieb Rat von kompetenten Partnern wie z. B. dem Betriebsrat und der JAV holen.

E Sie können selbst aktiv werden und sich im Betrieb zur Wahl für Betriebsrat und/oder JAV stellen.

E Sie können Mitglied in der IG Metall werden und da mit u. a. die Möglichkeit verbessern, dass die IG Metall Ta-rifverträge für Dual-Studierende abschließen kann und sie können bei der örtlichen IG Metall aktiv werden.

E Sie können bei der Meinungsumfrage der IG Metall zu Sichtweisen, Bedürfnissen und Interessen von Dual-Studierenden ihre Meinung sagen und damit die Grundlage für weitere Initiativen legen.

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IG Metall Mitglied werden lohnt sich

E Über Tarifverträge sichert die IG Metall alle wesent-lichen Rechte und Arbeitsbedingungen im Betrieb ab. Nur IG Metall-Mitglieder haben einen Rechtsan-spruch auf tarifvertragliche Leistungen.

E Die IG Metall setzt sich für eine quali fizierte Aus-bildung auch Dual-Studierender ein.

E Sie setzt sich für soziale Schutzrechte ein.

E Aus bildungs vergütung/Entgelt: Die IG Metall setzt sich für faire Bezahlung und für die Anbindung der Ausbildungsvergütung Dual-Studieredner an die allgemeine Entgeltentwicklung ein.

E Die IG Metall hat mit ihren Vertreterinnen und Ver-tretern in JAV und Betriebsrat und den Vertrauens-leuten der IG Metall in allen wichtigen Belangen der Beschäftigten mit zu reden.

Tarifverträge lohnen sich für Ingenieure In Unternehmen, die nach Tarif bezahlen, verdienen Ingenieure fast 19 Prozent mehr als in nicht tarifge-bundenen Betrieben. Das erbrachte eine Auswertung des Wirtschafts- und Sozial-wissenschaftlichen Instituts (WSI) im Rahmen des inter-nationalen Forschungspro-jekts ‚Lohnspiegel‘.

Ich bin

INder

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Kompetent in den Beruf

Die IG Metall bietet, neben dem Anspruch auf tarifvertragliche Regelungen, ihren Mit-gliedern zahlreiche Leistungen:

E Rechtsschutz und Rechtsberatung – Bei Streit im Arbeitsverhältnis erhalten Mit-glieder entsprechend der Satzung kostenlos Rechtsschutz, z. B. im Arbeitsrecht, Sozialrecht, Steuer- und Aufenthaltsrecht.

E Informationen und Weiterbildung – Neben dem kostenlosen Monatsmagazin metallzeitung erhalten IG Metall-Mitglieder zu wichtigen Themen kostenlos Infor-mationen in Broschüren oder auf Seminaren.

E Streikgeld – Die Durchsetzungsfähigkeit der IG Metall steht und fällt mit ihrer Streikfähigkeit. Bei Streik erhalten IGM-Mitglieder entsprechend der Satzungsbe-stimmungen Streikgeld.

E Freizeit-Unfallversicherung – Wer in der Freizeit einen Unfall erleidet, ist durch seinen Beitrag automatisch entsprechend der Satzung versichert.

E Unterstützung bei Notfällen – Mitglieder in einer außerordentlichen Notlage kön-nen mit einer Notfallunterstützung rechnen.

E Verschiedene Vergünstigungen und mehr.

Die IG Metall schützt und unterstützt ihre Mitglieder

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Page 27: Infos für Dual-Studierende

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Bitte abgeben bei IG Metall-Betriebsräten/-Vertrauensleuten/-JAV-Mitgliedern, der IGM Verwaltungsstelle oder schicken an: IG Metall Baden-Württemberg, Stuttgarter Str. 23, 70469 Stuttgart

Konto-Nr. Bankleitzahl

Name des Kreditinstituts

in (PLZ / Ort)

Ich bestätige die erfassten Daten über meine Person sowie den Grund (Zugangsart) für die Eintragung dieser Daten. Ich bin hiermit darüber informiert, dass die IG Metall zur Erfüllung ihrer satzungsge-mäßen Aufgaben personen bezogene Angaben über mich mit Hilfe von Computern (au-tomatisiert) verarbeitet. Die für den Beitragseinzug nötigen Daten werden zwischen der IG Metall und dem Geldinstitut – bei Lohnabzug mit dem Arbeitgeber – ausgetauscht (übermittelt). Die Verwaltungsstelle informiert mich auf Wunsch über alle gespeicher-ten Daten.Hiermit ermächtige ich widerruflich die IG Metall, den jeweils von mir nach § 5 der Sat-zung zu entrichtenden Mitglieds beitrag von 1 % des monatlichen Bruttoverdienstes bei Fälligkeit einzuziehen. Diese Ermächtigung erstreckt sich im Rahmen der von der Ortsverwaltung der IG Metall festgelegten Kassierungsart (§ 5 Ziff. 5 Satz 3 der Satzung) sowohl auf den Abruf von meinem Bankkonto, als auch auf den Einbehalt des Beitrags durch meinen Arbeitgeber in der jeweiligen Höhe. Dies schließt die Weitergabe der ent-sprechenden Daten an die IG Metall ein. Dieser Auftrag kann nur schriftlich mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartals ende bei der Verwaltungsstelle der IG Metall rück-gängig gemacht werden. Alle Änderungen oder Unstimmigkeiten, die sich aus diesem Auftrag ergeben, kann ich nur bei der Verwaltungsstelle der IG Metall regeln.Die vorstehenden Daten werden zum Zweck der Mitgliederbetreuung von der IG Metall erhoben und unter Beachtung des BDSG verarbeitet. Weitere Empfänger dieser Daten sind die Service-Center der IG Metall. Den vorstehenden Hinweis zum Datenschutz ha-be ich zur Kenntnis genommen.

B e i t r i t t s e r k l ä r u n g

Datum/Unterschrift von Antragsteller/in und Kontoinhaber/in

Name Vorname Straße/Hausnumer

Postleitzahl/Wohnort Telefon Geburtsdatum

Ausbildungsberuf / Dual-Studium Nationalität Geschlecht

Ausbildung / Dual-Studium voraussichtlich bis Betrieb (Name und Ort)

Brutto-Verdienst

E i n z u g s e r m ä c h t i g u n g

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Kompetent in den BerufKompetent in den Beruf

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Ich bin

INder

Redaktion: Christian Friedrich, INFO & IDEE LudwigsburgGestaltung: INFO & IDEE / www.abenteuer-unserer-zeit.deV.i.S.d.P.: Jörg Hofmann Stuttgarter Str. 23 · 70469 Stuttgart

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