Informationsservice 2016-04

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3. Alle Unternehmen, vom kleinen Gewerbebetrieb bis zur Großindustrie, stehen unter einem innerbetrieblichen und einem öffentlichen Prüfsystem. Die meisten davon haben dabei sogar mit einer höheren Frequenz und einer stärke- ren Intensität zu tun wie wir als Lebensmittelerzeuger. 4. Als Konsument selbst verlangen auch wir, dass das „innen drin ist, was außen draufsteht“. Für keinen von uns wäre es heute vorstellbar, dass ohne funktionierendes Prüfwesen z. B. die Verkehrssicherheit zu gewährleisten wäre, in der Tierzucht ein Leistungsstand garantiert werden oder eben der Handel mit gesunden, glaubhaften Lebensmitteln funktionieren könnte. Vielleicht können diese Überlegungen etwas zur Entspannung beitragen und euch dabei helfen, die verschiedenen Überprüfun- gen auf euren Bauernhöfen leichter zu ertragen. Man bedenke auch, es fallen beispielsweise für eine Biokontrolle ca. zwei Stun- den Zeitaufwand und durchschnittlich rund Euro 200,– Kosten an, von denen derzeit in Tirol und Vorarlberg vom Land sogar wieder 50 % erstattet werden. In weiterer Folge können wieder alle zer- tifizierten Erzeugnisse ein weiteres Jahr lang mit der gewünsch- ten Deklarierung preislich besser vermarktet werden. – Versuchen wir, unter diesem Aspekt in der Betriebsüberprüfung eventuell sogar etwas Positives zu erkennen! Andreas Waldner, Obmann Alle Kontrollstellen kämpfen mit einer zunehmenden Kontroll- unwilligkeit der Betriebsführer bzw. Betriebsführerinnen, sogar mit Kontrollverweigerungen. Dies ist fürs erste verständlich, da wir in jeder Lebenslage dazu neigen, Kontrollen abzulehnen. Wir versuchen der Verkehrskontrolle auszuweichen, den Kontrollter- min beim Zahnarzt hinauszuziehen, den Pickerltermin für das Auto zu verschieben und eben auch die Betriebskontrolle zu ver- meiden. Bei genauer Betrachtung findet man auch hier eine Kehrseite und es könnten uns vielleicht folgende Überlegungen das Verhältnis zu dieser ungeliebten Materie und die nächste Begegnung mit dem Kontrollorgan der BIKO etwas relativieren und erleichtern: 1. Keine Betriebsprüfung erfolgt aus dem Eigeninteresse oder zum Selbstzweck der externen Stelle oder gar der kontrol- lierenden Person. In fast allen Fällen haben wir Bauern selbst einen Kontrollauftrag erteilt, um über die bestätigte Anerkennung von bestimmten Eigenschaften oder Herstel- lungsweisen eine höhere Wertschöpfung für die Produkte zu erzielen bzw. zumindest eine etwas höhere Ausgleichs- zahlung zu erhalten. 2. Es ist nicht ernsthaft daran zu glauben, dass die Kontrollen künftig weniger werden. In unregelmäßigen Abständen und immer häufiger erfinden nämlich die Erzeuger, die Ver- arbeiter oder die Vermarkter von Lebensmitteln selbst neue Standards und wollen diese meist aus Wettbewerbs- gründen nachweislich zertifiziert bekommen. Ausgabe Mai 2016 Betriebskontrolle – mutwillige Schikane oder erforderlicher Bestätigungsakt? Konventioneller Flächenzugang von Ackerflächen – einjährige Futterkulturen Eine vorzeitige Anerkennung für Ackerflächen (einjährige Fut- terkulturen, z.B. Getreide, Mais, Kartoffel) ist in Österreich auf- grund des neuen ÖPUL 2015 und des damit verbundenen Erlasses des zuständigen Gesundheitsministeriums NICHT mehr möglich! Das bedeutet, dass das Formular „Bewirtschaftungsbestätigung“ bei Ackerflächen nicht an die BIKO zu schicken ist, da wir eine vorzeitige Anerkennung nicht mehr vergeben können. Weil die angebaute Ackerkultur konventionellen Status hat, darf diese nur konventionell vermarktet oder für den familiären Be- AKTUELLES

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3. Alle Unternehmen, vom kleinen Gewerbebetrieb bis zurGroßindustrie, stehen unter einem innerbetrieblichen undeinem öffentlichen Prüfsystem. Die meisten davon habendabei sogar mit einer höheren Frequenz und einer stärke-ren Intensität zu tun wie wir als Lebensmittelerzeuger.

4. Als Konsument selbst verlangen auch wir, dass das „innendrin ist, was außen draufsteht“. Für keinen von uns wäre esheute vorstellbar, dass ohne funktionierendes Prüfwesen z. B. die Verkehrssicherheit zu gewährleisten wäre, in derTierzucht ein Leistungsstand garantiert werden oder ebender Handel mit gesunden, glaubhaften Lebensmittelnfunktionieren könnte.

Vielleicht können diese Überlegungen etwas zur Entspannungbeitragen und euch dabei helfen, die verschiedenen Überprüfun-gen auf euren Bauernhöfen leichter zu ertragen. Man bedenkeauch, es fallen beispielsweise für eine Biokontrolle ca. zwei Stun-den Zeitaufwand und durchschnittlich rund Euro 200,– Kosten an,von denen derzeit in Tirol und Vorarlberg vom Land sogar wieder50 % erstattet werden. In weiterer Folge können wieder alle zer-tifizierten Erzeugnisse ein weiteres Jahr lang mit der gewünsch-ten Deklarierung preislich besser vermarktet werden. – Versuchenwir, unter diesem Aspekt in der Betriebsüberprüfung eventuellsogar etwas Positives zu erkennen!

Andreas Waldner, Obmann

Alle Kontrollstellen kämpfen mit einer zunehmenden Kontroll -unwilligkeit der Betriebsführer bzw. Betriebsführerinnen, sogarmit Kontrollverweigerungen. Dies ist fürs erste verständlich, dawir in jeder Lebenslage dazu neigen, Kontrollen abzulehnen. Wirversuchen der Verkehrskontrolle auszuweichen, den Kontrollter-min beim Zahnarzt hinauszuziehen, den Pickerltermin für dasAuto zu verschieben und eben auch die Betriebskontrolle zu ver-meiden.

Bei genauer Betrachtung findet man auch hier eine Kehrseite undes könnten uns vielleicht folgende Überlegungen das Verhältniszu dieser ungeliebten Materie und die nächste Begegnung mitdem Kontrollorgan der BIKO etwas relativieren und erleichtern:

1. Keine Betriebsprüfung erfolgt aus dem Eigeninteresse oderzum Selbstzweck der externen Stelle oder gar der kontrol-lierenden Person. In fast allen Fällen haben wir Bauernselbst einen Kontrollauftrag erteilt, um über die bestätigteAnerkennung von bestimmten Eigenschaften oder Herstel-lungsweisen eine höhere Wertschöpfung für die Produktezu erzielen bzw. zumindest eine etwas höhere Ausgleichs-zahlung zu erhalten.

2. Es ist nicht ernsthaft daran zu glauben, dass die Kontrollenkünftig weniger werden. In unregelmäßigen Abständenund immer häufiger erfinden nämlich die Erzeuger, die Ver-arbeiter oder die Vermarkter von Lebensmitteln selbstneue Standards und wollen diese meist aus Wettbewerbs-gründen nachweislich zertifiziert bekommen.

Ausgabe Mai 2016

Betriebskontrolle – mutwillige Schikane oder erforderlicher Bestätigungsakt?

Konventioneller Flächenzugangvon Ackerflächen – einjährigeFutterkulturen Eine vorzeitige Anerkennung für Ackerflächen (einjährige Fut-terkulturen, z.B. Getreide, Mais, Kartoffel) ist in Österreich auf-

grund des neuen ÖPUL 2015 und des damit verbundenen Erlassesdes zuständigen Gesundheitsministeriums NICHT mehr möglich!Das bedeutet, dass das Formular „Bewirtschaftungsbestätigung“bei Ackerflächen nicht an die BIKO zu schicken ist, da wir einevorzeitige Anerkennung nicht mehr vergeben können.Weil die angebaute Ackerkultur konventionellen Status hat, darfdiese nur konventionell vermarktet oder für den familiären Be-

AKTUELLES

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darf verwendet werden.Aufgrund des konven-tionellen Status dürfeneinjährige Kulturen mitAusnahme von Eiweiß-futtermittel, nicht ver-füttert werden. Das trifftauch dann zu, wenn die-selbe Kultur wie z.B. Silo-mais auf einer anerkannten und eben der neuen konventionellenFläche angebaut wird, da die Kultur den niedrigeren Status, näm-lich konventionell, erhält.

Mehr Infos zum Thema Pacht oder Kauf konventioneller Flächenfinden Sie auch in unserem letzten Informationsservice, AusgabeDezember 2015 oder auf unserer Homepage www.biko.at in denMerkblättern unter dem Link „Biolandwirtschaft“ und „Infos“.

BewirtschafterwechselFalls Sie einen Bewirtschafterwechsel durchführen, muss der neueBewirtschafter einen neuen Kontrollvertrag abschließen. Deshalbist es erforderlich, dass Sie der BIKO Tirol den Bewirtschafter-wechsel umgehend mitteilen! Am besten senden Sie uns einfachdie Kopie des „Bewirtschafterwechsel-Formulars“.

Bio-Jungsauen & Bio-ZuchtferkelIn Österreich wurde seitens der Codex Unterkommission Bio fest-gestellt, dass biologische Jungsauen und Zuchtferkel ausreichendverfügbar sind. Folglich ist ab sofort auch zur Zucht nur mehr derZukauf von biologischen Ferkeln und Jungsauen erlaubt. Ausge-nommen sind voraussichtlich nur gefährdete Rassen wie Turo-polje und Mangalitza sowie spezialisierte Herdebuchzüchter. InKürze soll es seitens des Gesundheitsministeriums einen Erlass ge-ben, der die Details regelt.

EU-QuaDGMit 1. Jänner 2016 ist in Österreich das vom Nationalrat beschlos-sene EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz in Kraft ge-treten. Das Gesetz regelt vor allem die Biokontrolle durch die pri-vaten, vom Wirtschaftsministerium akkreditierten Kontrollstellensowie die Zuständigkeiten der Behörden. Entgegen ursprüngli-cher Absichten bleiben die Landesbehörden für die Biokontrollenund die Aufsicht über die Kontrollstellen zuständig.

Die Kontrollstellen sind zukünftig verpflichtet zusätzliche, um-fangreiche Meldungen an die Landesbehörden zu machen. Dieverpflichtenden Meldungen an die zuständigen Behörden be-treffen u.a. Bioein- und ausstiege sowie Feststellungen von of-fensichtlichen oder groben Übertretungen von lebensmittel-,tierschutz-, futtermittel-, wein-, pflanzenschutzmittel-, dünge-mittel- oder saatgutrechtlichen Vorschriften während der Bio-kontrolle am Betrieb. Ebenfalls meldepflichtig sind zukünftiggrobe Übertretungen der Biorichtlinien, die Vermarktungssper-ren und ähnliches zur Folge haben. Die letztgenannten Meldun-gen müssen die Behörden zukünftig an die AMA weiterleiten.D.h., es kann zu förderungsrelevanten Auswirkungen kommen.

Wenngleich sich die Biokontrollstellen massiv gegen diese Mel-depflichten gewehrt haben, werden wir sie zum Teil bereitsheuer, spätestens jedoch ab nächstem Jahr durchführen müssen.

Vermehrte Regelungen und Vorgangsweisen in der Biokontrollewerden im neu installierten Beirat und Kontrollausschuss ausge-arbeitet, die beide im Gesundheitsministerium bzw. der AGES an-gesiedelt sind. Die Kontrollstellen sind in beiden Gremien vertre-ten und setzen sich dort intensiv für eine praxisorientierteBiokontrolle ein.

AMA-GütesiegelDie BIKO wurde heuervon den meisten öster-reichischen Milchverar-beitern beauftragt, ihreMilchlieferanten auf die Vorgaben des österreichischen AMA-Gü-tesiegels zu kontrollieren. Die konventionellen Milchlieferantenwerden bereits seit mehr als 5 Jahren auf das AMA-Gütesiegelkontrolliert. Seit letztem Jahr ist die Überprüfung auch für Bio-betriebe verpflichtend, sofern der Milchverarbeiter seine Pro-dukte mit dem AMA-Gütesiegel auslobt.

Gleichzeitig ist die AMA-Gütesiegelkontrolle die Basis für die Ge-währung für die „QS Kuh Förderung“ in der Milchleistungsprü-fung. Deshalb wurde die BIKO vom LKV Tirol beauftragt, auch beijenen Betrieben das AMA-Gütesiegel zu kontrollieren, die zwarkeine Milch abliefern, jedoch die „QS Kuh Förderung“ beantragthaben.

Wie bei den sonstigen Standards verrechnen die Kontrollstellenden Aufwand für die Kontrolle und Zertifizierung dem Betrieb. InTirol wird der Betrag vom Land Tirol zu 50 % gefördert. Im Un-terschied zu anderen Standards ist das AMA-Gütesiegel nur jedes4. Jahr zu kontrollieren. Die Kontrollpunkte sind die Auslobungder Einzel- und Mischfuttermittel durch den Futtermittelhandelmit „pastus+ AMA-Gütesiegel tauglich“, die ordnungsgemäßeund saubere Lagerung der Futtermittel sowie eine ordnungs-gemäße und saubere Lagerung und Kühlung der Liefermilch. De-tailliertere Informationen haben Sie dazu bereits durch IhrenMilchverarbeiter bzw. den LKV Tirol erhalten.

PersonalveränderungenHeuer werden drei Biokontrollore die BIKO verstärken. FlorianSchieder wird in den Bezirken Kufstein und Kitzbühel im Einsatzsein, Erich Falch nach kurzer Pause vorwiegend wieder im BezirkLandeck und Lukas Oberegger in Südtirol. Simon Margreiter war neben seinem Landwirtschaftsstudium die letzten Jahre imTiroler Unterland als Biokontrollor tätig. Er arbeitet seit Kurzemim Büro der BIKO und führt auch weiterhin Betriebsüberprüfun-gen durch. Nachbesetzungen von Büromitarbeitern gab es auchim letzten Jahr. Theresa Richter arbeitet in der Biozertifizierungund kontrolliert einzelne Biobetriebe. Sabrina Scheiber koordi-niert die Gentechnikfreikontrollen, überprüft gewerbliche Verar-beitungsbetriebe und heuer einzelne Direktvermarkter.

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Biobetriebe können ihre Tiere auf Gemeinschaftsweiden auftrei-ben, sofern die Flächen biokonform bewirtschaftet werden. Bei Al-men können es Almen von anderen Bauern, auch konventionellen,oder Gemeinschafts- bzw. Gemeindealmen sein. Wird bei AlmenzB ein Antrag auf Alpungsprämie gestellt, sind die Flächen nachden Biorichtlinien zu bewirtschaften und dadurch biokonform.

Auf den Weideflächen durften in den letzten drei Jahren keine imBiolandbau unerlaubten Dünge- und Pflanzenschutzmittel aus-gebracht werden. Der auftreibende Biobauer ist dafür verant-wortlich, dass eine biokonforme Bewirtschaftung, Tierhaltungund eine biologische Fütterung der Biotiere erfolgt. Die Kontroll-stellen sind über den Kontrollvertrag berechtigt und gleichzeitigverpflichtet, die biokonforme Bewirtschaftung der Flächen unddie Fütterung zu überprüfen. Die Unterlagen der Gemeinschafts-weiden, Eigen-, Lehnvieh- oder Gemeinschaftsalm müssen bei derBiokontrolle am Heimbetrieb aufliegen. Das sind in Österreichinsbesondere der Mantelantrag mit der Information auf die be-antragte Alpungs- und Behirtungsprämie und die Alm-/Weide-meldung bzw. Auftriebsliste. Besorgen Sie sich bei Gemein-schaftsweiden/–almen und Fremdalmen spätestens nach demAuftrieb eine Kopie des Mantelantrages und auf jeden Fall immerdie Alm-/Weidemeldung bzw. Auftriebsliste!

Alternativ zum jährlichen Förderantrag können Sie bei der Bio-kontrolle auch eine Bestätigung des Bewirtschafters über die bio-konforme Flächenbewirtschaftung der Alm oder Gemeinschafts-weide vorlegen. Die Bestätigung können wir für mehrere Jahreakzeptieren. In Südtirol muss auf jeden Fall eine Bestätigung überdie biokonforme Bewirtschaftung der Gemeinschaftsfläche durchdie zuständige Person vorliegen. Für diese Bestätigung ist fol-gendes Formular zu verwenden: „Bestätigung der biokonformenBewirtschaftung von Almen und Gemeinschaftsweiden“. Sie fin-den es auf unserer Homepage unter www.biko.at/biolandwirt-schaft/formulare/

ACHTUNG: Beachten Sie, dass das Auftreiben von Biotieren aufHeimflächen konventionell wirtschaftender Betriebe nicht er-laubt ist! Dies trifft auch dann zu, wenn der Betrieb seine Heim-flächen biokonform bewirtschaftet. Erlaubt ist nur der Auftriebauf Eigenalmen konventioneller Betriebe, sofern die Almflächenbiokonform bewirtschaftet werden.

Biofütterung gealpter Kühe Pflanzenfresser wie Rinder, Schafe oder Ziegen sind zu 100 % bio-logisch zu füttern. Diese Regelung gilt auch für eine mögliche Zu-fütterung auf der Alm. Fressen Biotiere, ergänzend zur Weide,andere Futtermittel wie Kraftfutter und Heu, dann müssen diesein ausreichender Menge biologischer Herkunft sein. Wenn sie alsBiobauer Ihre Kühe auf eine Gemeinschaftsalm oder auf die Almeines anderen Bauern auftreiben, sind Sie dafür verantwortlich,dass die ergänzenden Futtermittel biologisch sind.

Werden auf Gemeinschaftsalmen mit einem Stallgebäude kon-ventionelle und biologische Futtermittel eingesetzt, müssen siegetrennt gelagert und mit einem Biohinweis gekennzeichnetwerden. Die getrennte Lagerung kann bei klarer Biokennzeich-nung im gleichen Raum erfolgen. Biokühe und konventionelleKühe sind im Stall geblockt anzuhängen, sofern die Kühe zumMelken angehängt werden und am Stand eine Fütterung erfolgt.Dadurch ist eine biologische Fütterung am besten gewährleistet.Ist eine getrennte Fütterung nicht möglich, dann sind alle Tierebiologisch zu füttern. Diese Vorgaben sind genauso einzuhalten,wenn Sie Ihre Kühe auf die biokonforme Eigenalm eines konven-tionellen Bauern auftreiben.

Bei nicht biokonformer Weide- bzw. Almbewirtschaftung undFütterung müssen die Tiere der Biobauern, vor einer biologischenVermarktung, die Umstellungsfristen durchlaufen. Für Biomilch-lieferanten würde das zB bedeuten, dass sie ihre Milch 6 Monatelang als konventionelle abliefern müssen.

Biovermarktung, BiolehnküheWas ist bei der Lieferung von Bioalmmilch zu beachten? Gemein-schaftsalmen mit einem gemeinsamen Biomilchtank bzw. ge-meinschaftlicher Milchgeldabrechnung, benötigen einen Kon-trollvertrag für die Alm, wenn sie die Milch biologisch vermarktenmöchten. Die Almmilch können Sie im Normalfall nur biologischvermarkten, wenn Sie auf der Alm ausschließlich Biokühe halten.

Bio-Almbauern mit einer Eigenalm oder einem eigenen Stall, dieihre Milch biologisch vermarkten, dürfen ausnahmslos nur biolo-gische Lehnkühe aufnehmen!! Wird die Almmilch hingegen kon-ventionell vermarktet, dann können Biobauern auch konventio-nelle Lehnkühe auf der Bioalm aufnehmen und melken.

ACHTUNG: Falls am Heimbetrieb in letzter Zeit eine konven-tionelle Kalbin zugekauft wurde, die bereits gekalbt hat, ist un-bedingt auf die 6-monatige Umstellungsfrist für die Milch zuachten. Sofern die Umstellungsfrist noch nicht abgelaufen ist,darf diese Kuh auf eine Alm mit Biomilchlieferung nicht aufge-trieben werden! Die Milch ist bis zum Ende der Umstellungsfristkonventionell und folglich nicht biologisch lieferbar!

Bestätigung Biostatus: Mit Beginn der Almsaison müssen sichGemeinschaftsalmen oder Bio-Almbauern, die die Almmilch bio-

Almen und GemeinschaftsweidenBiotiere können auf Almen und Gemeinschaftsweiden geweidet werden, vorausgesetzt die Flächen werden biokonform bewirtschaftet.

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IMPRESSUM:Herausgeber: Kontrollservice BIKO Tirol, Wilhelm-Greil-Straße 9, A-6020 Innsbruck,

Tel. (+43) 05 / 92 92-3100, Fax DW 3199, E-Mail: [email protected], www.biko.atFür den Inhalt verantwortlich: DI Josef Gitterle, Geschäftsführer, Fotos: alle Gitterle

Herstellung: druckmanagement Wolfgang Herzig, A-6020 InnsbruckDruck: premioprint Druckmanagement Norbert Stolkovich, A-6020 Innsbruck

Kontrollergebnis 2015Das Ziel unserer Arbeit ist eine positive Biokontrolle mit der Bestätigung Ihrer biokonformen Bewirtschaftung und dieZertifizierung Ihrer Flächen, Tiere und Produkte! Zum Wesen der Kontrolle gehört aber auch, dass Sanktionen ausgesprochen werden. Erfreulich ist, dass gegenüber 2014 die Sanktionenum 1/3 abgenommen haben. Es konnten 98 % der Betriebsüberprüfungen umgehend positiv abgeschlossen werden. Nur bei 2,00 % derBetriebe wurde eine Nachkontrolle, oder eine Vermarktungssperre als Bioprodukt ausgesprochen.

Welche Punkte verdienen mehr Beachtung?Am meisten Sanktionen gab es aufgrund von Mängeln in der Tier-haltung, u.a. beim Rinderauslauf in der weidefreien Zeit. NützenSie in den nächsten Monaten die Zeit ihren Rinderauslauf zu op-timieren. Ein gut gestalteter Auslauf mit befestigtem Boden undeinem guten Zaun erleichtert den Auslauf und die häufigereBenützung. Zwei Mal pro Woche sind bei der Anbindehaltung alsMindestvorgabe festgelegt. Es kann aber auch häufiger sein …

Futtermittel: Achten Sie beim Einkauf darauf, dass Sie tatsäch-lich nur Biofuttermittel kaufen. Machen Sie eine Wareneingangs-prüfung. Stimmt der Lieferschein bzw. die Rechnung mit dertatsächlich gelieferten Ware überein? Ist die richtige Bezeichnungangeführt? Hat der Futtermittelhändler ein Biozertifikat? NutzenSie im Zweifelsfall die Datenbank www.bioc.info/ zur Überprü-fung und zum Druck einer Bescheinigung!

Medikamenteneinsatz: Vor einem biologischen Verkauf vonTieren und deren Produkte muss die gesetzliche Wartefrist ver-doppelt werden. Beachten Sie das insbesondere beim Tierverkaufbeim Ausfüllen des Viehverkehrs-/Lieferscheines, bei der Liefe-rung von Biomilch und beim Verkauf von pflanzlichen Produkten!

Überlegen Sie sich beim Ausfüllen des Viehverkehrs-/Lieferschei-nes, ob die doppelte Wartefrist bereits abgelaufen ist bevor sie ei-nen Biohinweis geben. Wird ein Tier vermarktet bevor die Warte-frist vorbei ist, muss auf dem Viehverkehrsschein das Medikamentund das Ende der Wartefrist für Fleisch bzw. Milch vermerkt wer-den. Dabei ist wichtig, dass Sie die gesetzliche und bei biologischerVermarktung auch die doppelte Wartefrist anführen.

Falschdeklaration: Vereinzelt wurden Produkte oder Tiere bio-logisch vermarktet, obwohl die Umstellungsfrist noch nicht vor-bei war. Bei Milch, Schafen und Ziegen sind zB 6 Monate einzu-halten. Ganz besonders ist bei Rindern aufgrund der Regelungmit ¾ der Lebenszeit aufzupassen. Verwenden Sie zur Berech-nung unseren Biostatusrechner für Rinder: www.biko.at/bioland-wirtschaft/infos/.

Nehmen Sie sich Zeit Nehmen Sie sich Zeit für die Biokontrolle an dem Tag an dem IhrKontrollor kommt. Nicht nur er, sondern auch Sie profitieren da-von. Nehmen Sie sich zudem am Ende der Kontrolle Zeit mit demKontrollor alle offenen Punkte zu besprechen. Welche Hinweiseoder Abweichungen sind im Bericht festgehalten, worauf müssenSie ganz besonders achten, was müssen Sie verbessern, müssenSie Unterlagen oder Bestätigungen besorgen oder vielleicht sogarnachreichen, welche Fristen sind zu beachten?

Durch die Laptopkontrolle und den zusammengefassten Berichtsind die Abweichungen wesentlich übersichtlicher und besser lesbar als bisher. Lesen Sie den Bericht ein paar Tage später noch einmal durch. Das hilft Ihnen notwendige Unterlagen frist-gerecht nachzureichen und eventuelle Auflagen zeitgerecht um-zusetzen!

logisch vermarkten, bei den auftreibenden Biobetrieben überden Status ihrer Tiere bzw. deren Milch erkundigen. Sie braucheneine kurze schriftliche Bestätigung der auftreibenden Bauern,dass die Milch der aufgetriebenen Tiere BIO-Status hat.

Die Bestätigung ist vom Almverantwortlichen bzw. Almbesitzersamt Zertifikatskopie oder Bescheinigung (www.bioc.info/) derauftreibenden Biobauern einzuholen und aufzubewahren. DieBestätigung dient als Nachweis und zur eigenen Absicherung.

Sie gilt für eine Almsaison und ist folglich jährlich zu beschaffen. Für diese Bestätigung haben wir ein praktisches Formular ent-worfen, das verwendet werden kann: „Alm mit Biomilchliefe-rung, Bestätigung über BIO-Status der Tiere bzw. deren Milch“.

Sie finden es auf unserer Homepage unter www.biko.at/biolandwirt-schaft/formulare/ Anstelle dieses Formulars würde auch eine kurzeBestätigung mit Unterschrift des jeweils auftreibenden Biobauern,auf seinem Zertifikat (Kopie) oder der Bescheinigung, reichen.