Informationsblatt WS 2016/17 für alle Studierenden im ... Word - Infoblatt Staatsexamen SPK_SPG...

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Prof. Philip Peter ! Fachbereich Schulpraktisches Musizieren Informationsblatt WS 2016/17 für alle Studierenden im Studiengang Grundschullehramt Musik 36 LP Neuregelung Praktische Prüfung im Staatsexamen (nach Lehrerprüfungsverordnung 2012) Liebe Studierende im Studiengang Grundschule Musik mit 36 LP, Sie werden zukünftig eine praktische Prüfung im Rahmen ihres Staatsexamens ablegen. Diese Handreichung informiert Sie über alle wichtigen Änderungen. Hintergrund Die gültige Lehrerprüfungsverordnung MV sieht auch für das Lehramt an Grundschulen (36 LP) eine praktische Prüfung im Rahmen des Staatsexamens vor. Wir hatten zunächst ver- sucht, diese Prüfung bei der letzten Studienreform durch zwei Modulprüfungen in den Fä- chern Schulpraktisches Klavierspiel/Gitarrespiel und Gesang zu ersetzen. Das Lehrerprü- fungsamt hat dieser Regelung nicht zugestimmt und verlangt weiterhin eine praktische Staatsexamensprüfung, da diese in der LPVO festgeschrieben ist. Wir haben daraufhin in einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Studierenden eine Neu- regelung erarbeitet, wie wir diese Vorgabe erfüllen können, ohne eine zusätzliche Prüfung einzuführen. Ab sofort gültige Regelung Die Modulprüfung im Fach Gesang nach vier Unterrichtssemestern bleibt in der bis- herigen Form bestehen. Die bisherige Modulprüfung im Fach Schulpraktisches Klavierspiel bzw. Schulprakti- sches Gitarrespiel wird zukünftig nicht mehr als Modulabschlussprüfung sondern als praktische Staatsexamensprüfung durchgeführt. Die Prüfungsbedingungen orientieren sich an der bisherigen Modulprüfung, sie kön- nen auf der Website der hmt unter der Rubrik Lehramt/Links und Down- loads/Schulpraktisches Klavierspiel heruntergeladen werden. Wir haben versucht, die Bedingungen so zu gestalten, dass Sie in einem Wahlbereich Ihre individuellen Stärken präsentieren können. Da Module innerhalb des Studiums immer einen Modulabschluss erfordern, wird das Modul Schulpraktisches Klavierspiel bzw. -Gitarrespiel zukünftig über das Vorlegen eines Portfolios abgeschlossen (weitere Informationen siehe unten). Dieser Modul- abschluss wird nicht benotet. Das müssen Sie beachten Sie müssen die praktische Prüfung im Fach Schulpraktisches Klavierspiel bzw. Gi- tarrespiel zukünftig wie eine Staatsexamensprüfung beim Lehrerprüfungsamt an- melden, und zwar jeweils spätestens bis zum 15. April sowie 15. Oktober. Die Prüfung wird zeitnah nach dem Ende der Meldefrist in der hmt durchgeführt. Es wird einen zentralen Prüfungstermin geben. Die Prüfungskommission besteht in der Regel aus einem Vorsitz des LPA oder einem Professor/ einer Professorin aus der

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Prof. Philip Peter ! Fachbereich Schulpraktisches Musizieren

Informationsblatt WS 2016/17 für alle Studierenden im Studiengang

Grundschullehramt Musik 36 LP Neuregelung Praktische Prüfung im Staatsexamen

(nach Lehrerprüfungsverordnung 2012) Liebe Studierende im Studiengang Grundschule Musik mit 36 LP, Sie werden zukünftig eine praktische Prüfung im Rahmen ihres Staatsexamens ablegen. Diese Handreichung informiert Sie über alle wichtigen Änderungen. Hintergrund

Die gültige Lehrerprüfungsverordnung MV sieht auch für das Lehramt an Grundschulen (36 LP) eine praktische Prüfung im Rahmen des Staatsexamens vor. Wir hatten zunächst ver-sucht, diese Prüfung bei der letzten Studienreform durch zwei Modulprüfungen in den Fä-chern Schulpraktisches Klavierspiel/Gitarrespiel und Gesang zu ersetzen. Das Lehrerprü-fungsamt hat dieser Regelung nicht zugestimmt und verlangt weiterhin eine praktische Staatsexamensprüfung, da diese in der LPVO festgeschrieben ist. Wir haben daraufhin in einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Studierenden eine Neu-regelung erarbeitet, wie wir diese Vorgabe erfüllen können, ohne eine zusätzliche Prüfung einzuführen. Ab sofort gültige Regelung

• Die Modulprüfung im Fach Gesang nach vier Unterrichtssemestern bleibt in der bis-herigen Form bestehen.

• Die bisherige Modulprüfung im Fach Schulpraktisches Klavierspiel bzw. Schulprakti-

sches Gitarrespiel wird zukünftig nicht mehr als Modulabschlussprüfung sondern als praktische Staatsexamensprüfung durchgeführt.

• Die Prüfungsbedingungen orientieren sich an der bisherigen Modulprüfung, sie kön-nen auf der Website der hmt unter der Rubrik Lehramt/Links und Down-

loads/Schulpraktisches Klavierspiel heruntergeladen werden. Wir haben versucht, die Bedingungen so zu gestalten, dass Sie in einem Wahlbereich Ihre individuellen Stärken präsentieren können.

• Da Module innerhalb des Studiums immer einen Modulabschluss erfordern, wird das Modul Schulpraktisches Klavierspiel bzw. -Gitarrespiel zukünftig über das Vorlegen eines Portfolios abgeschlossen (weitere Informationen siehe unten). Dieser Modul-abschluss wird nicht benotet.

Das müssen Sie beachten

• Sie müssen die praktische Prüfung im Fach Schulpraktisches Klavierspiel bzw. Gi-

tarrespiel zukünftig wie eine Staatsexamensprüfung beim Lehrerprüfungsamt an-melden, und zwar jeweils spätestens bis zum 15. April sowie 15. Oktober.

• Die Prüfung wird zeitnah nach dem Ende der Meldefrist in der hmt durchgeführt. Es wird einen zentralen Prüfungstermin geben. Die Prüfungskommission besteht in der Regel aus einem Vorsitz des LPA oder einem Professor/ einer Professorin aus der

Grundschuldidaktik Musik. dem Fachbereichsleiter Schulpraktisches Musizieren, sowie gegebenenfalls einem weiteren Fachvertreter/einer Fachvertreterin

• Damit zwischen Ihrem letzten Unterricht und der Prüfung keine längere Pause ent-steht, können Sie die praktische Prüfung im Rahmen des Staatsexamens auf das Se-mester nach ihrem letzten Unterrichtssemester vorziehen (in der Regel wäre dies zu Beginn des 7. Studiensemesters). Selbstverständlich können Sie die Prüfung auf Wunsch auch später ablegen, haben dann aber in der Zwischenzeit keinen weiteren Einzelunterricht.

• Voraussetzung für die Meldung zur Prüfung ist das Vorliegen des Leistungsnachwei-ses Portfolio. Das Portfolio sollte deswegen bereits während des letzten Unter-richtssemesters fertig gestellt werden, damit die Meldung zur Prüfung zeitnah er-folgen kann.

• Für alle Studierenden, die die Modulprüfung in diesem Fach bereits abgelegt haben gibt es zwei Möglichkeiten: 1. die Modulprüfungsnote wird als Staatsexamensnote anerkannt, hierfür ist ein An-trag beim Lehrerprüfungsamt zu stellen und vom Prüfungsvorsitz der Hochschulprü-fung zu befürworten. 2. die Prüfung wird noch einmal als Staatsexamensprüfung vollständig abgelegt.

Informationen zur neuen Modulabschlussprüfung Portfolio

Es wird ein Portfolio vorgelegt, welches die Verschriftlichung eines oder mehrerer im Un-terricht erarbeiteter Lieder/Songs enthält. Dazu gehören neben Melodie und Akkordsymbo-len (Leadsheet) ein ausnotiertes Arrangement (Klavierbegleitung und Gesang) inklusive Vorspiel/Zwischenspiele/Nachspiel etc. Für die Gitarre werden zumindest ausnotierte Be-gleitmuster und ggf. eine Tabulaturnotation erstellt. Erwünscht ist die Verwendung eines Notensatzprogramms. Ergänzend wird den Noten je ein Text zur Erläuterung des Stücks angefügt. Das Portfolio sollte einen Umfang von acht Seiten nicht unterschreiten und wird in zwei Exemplaren vorgelegt, ein Exemplar bekommt der Fachleiter Schulpraktisches Mu-

sizieren. Falls Sie weitere Fragen haben

Fragen zur Prüfungsmeldung und formalen Anrechnung beantworten Frau Prof. Dr. Isolde Malmberg oder Herr Prof. Dr. Bernd Fröde (Musikdidaktik Grundschule)

Fragen zu Inhalten des Portfolios und der Staatsexamensprüfung beantwortet Herr Prof. Philip Peter (Fachbereichsleitung Schulpraktisches Musizieren) Mit freundlichen Grüßen, Ihr Philip Peter Prof. Philip Peter hmt III Hochschule für Musik und Theater Rostock Fachbereich Schulpraktisches Musizieren Beim St.-Katharinenstift 8 18055 Rostock [email protected]