Informationsabend zum Übertritt Übertritt an die Realschule

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Informationsabend zum Übertritt Übertritt an die Realschule Staatliche Schulberatungsstelle für München Stadt und Landkreis November 2013

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Informationsabend zum ÜbertrittÜbertritt an die Realschule

Staatliche Schulberatungsstelle für München Stadt und Landkreis

November 2013

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Die Bayerische Realschule

In Bayern ist die sechsstufige Realschule (R6) die Regelschule. Sie umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 10. Das Bildungsangebot der Realschule richtet sich an junge Menschen, die an theoretischen Fragen interessiert sind und gleichzeitig praktische Fähigkeiten und Neigungen haben. Die bayerische Realschule vermittelt eine allgemeine und berufsvorbereitende Bildung.

Darüber hinaus werden die Schülerinnen und Schülern befähigt, durch Schwerpunktbildung in verschiedenen Wahlpflichtfächergruppen, ihren Leistungen und Interessen entsprechend nach Erwerb des Realschulabschlusses in berufs- und studienqualifizierende Bildungsgänge einzutreten.

Hinweis: Inhalt und Text sind auf der Grundlage folgender Veröffentlichungen entstanden:1. Flyer „Die bayerische Realschule“, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus2. Bayerisches Realschulnetz, Homepage http://www.realschule.bayern.de/

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Wahlpflichtfächergruppen der Realschule

Um die Schülerinnen und Schüler optimal auf das Berufsleben vorzubereiten und sie in ihren Neigungen zu fördern, können die Schülerinnen und Schüler zwischen drei Wahlpflichtfächergruppen wählen. Im Wesentlichen unterscheiden sich diese nur durch ihre Profilfächer voneinander. Ca. 80% des Unterrichts ist für alle Schülerinnen und Schüler gleich. Zu beachten ist, dass der Realschulabschluss für alle Wahlpflichtfächer-gruppen gleichwertig ist.

Wahlpflichtfächergruppe ISchwerpunkt: mathematisch-naturwissenschaftlich-technischer BereichWahlpflichtfächergruppe IISchwerpunkt: wirtschaftlicher BereichWahlpflichtfächergruppe IIIaSchwerpunkt: zweite Fremdsprache Französisch Wahlpflichtfächergruppe IIIbSchwerpunkt: musisch-gestaltend oder hauswirtschaftlich oder sozialer

Bereich

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Wahlpflichtfächergruppe I

Schwerpunkt: mathematisch-naturwissenschaftlich-technischer BereichDie Fächer Mathematik, Physik und Chemie werden in verstärktem Umfang unterrichtet. Hinzu kommt das Fach Informationstechnologie. Es beinhaltet Grundlagen von Technisches Zeichnen (CAD), Textverarbeitung und Informatik. In dieser Wahlpflichtfächergruppe werden vermehrt naturwissenschaftliche Experimente durchgeführt und ausgewertet, Gesetzmäßigkeiten bewiesen und die Natur in ihrer Vielfalt beobachtet und beschrieben.

Zielgruppe:Diese Wahlpflichtfächergruppe richtet sich vor allem an Schülerinnen und Schüler, die in einem technischen Beruf tätig werden wollen. Dazu zählen technische Assistenzberufe, elektrotechnische Berufe und informationstechnische Berufe. Die Wahlpflichtfächergruppe I ist die beste Vorbereitung für den Übertritt in den technischen Zweig der Beruflichen Oberschule (FOS/BOS). Eine andere spätere berufliche Orientierung ist natürlich ebenfalls möglich.

Abschlussprüfungsfächer: Deutsch, Englisch, Mathematik I und Physik

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Wahlpflichtfächergruppe II

Schwerpunkt: wirtschaftlicher Bereich

Es werden die Fächer Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen, Wirtschaft und Recht sowie Informationstechnologie mit einem Schwerpunkt in der Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen unterrichtet. In dieser Wahlpflichtfächergruppe gewinnen die Schülerinnen und Schüler Einblick in wirtschaftliches Handeln in Familien und Unternehmen und in wirtschaftliche Fragestellungen. Sie lernen mit rechtlichen Regelungen umzugehen und betriebswirtschaftliche Vorgänge zu erfassen.

Zielgruppe: Diese Wahlpflichtfächergruppe richtet sich vor allem an Schülerinnen und Schüler, die Berufe im Dienstleistungsbereich in Handel, Banken, Versicherungen und in der Verwaltung von Industrieunternehmen ergreifen wollen. Sie ist zugleich eine gute Vorbereitung für den Besuch der Beruflichen Oberschule (FOS/BOS), insbesondere für den Bereich Wirtschaftswissenschaften. Eine andere spätere berufliche Orientierung ist natürlich ebenfalls möglich.

Abschlussprüfungsfächer: Deutsch, Englisch, Mathematik II und BwR

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Wahlpflichtfächergruppe IIIa

Schwerpunkt: zweite Fremdsprache Französisch Zielgruppe:

Die Schülerinnen und Schüler lernen alltägliche Gesprächssituationen in der Fremdsprache zu bewältigen. Sie erfahren etwas über die geographischen, kulturellen und touristischen Besonderheiten Frankreichs und erschließen sich französische Texte. Diese Wahlpflichtfächergruppe richtet sich vor allem an Schülerinnen und Schüler, die Berufe im Touristikbereich oder im Dienstleistungsbereich in Handel, Banken, Versicherungen und in der Verwaltung von Industrieunternehmen ergreifen wollen. Die Wahlpflichtfächergruppe IIIa ist auch eine gute Vorbereitung für die Berufliche Oberschule (FOS/BOS) und insbesondere erleichtert sie den Übergang in das Gymnasium. Eine andere spätere berufliche Orientierung ist natürlich ebenfalls möglich.

Abschlussprüfungsfächer: Deutsch, Englisch, Mathematik II und Französisch oder Spanisch oder Tschechisch (nach Angebot der Schule)

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Wahlpflichtfächergruppe IIIb

Schwerpunkt: musisch-gestaltend oder hauswirtschaftlich oder sozialer Bereich

Je nach Angebot und Möglichkeit der einzelnen Realschule liegt der Schwerpunkt in der Wahlpflichtfächergruppe IIIb im musisch-gestaltenden, im hauswirtschaftlichen oder im sozialen Bereich. Das Profilfach legt den Schwerpunkt fest. Auch das Fach Informationstechnologie berücksichtigt die jeweilige Schwerpunktsetzung.

Zielgruppe:Diese Wahlpflichtfächergruppe richtet sich vor allem an Schülerinnen und Schüler, die Berufe im sozialen bzw. handwerklich gestalterischen Bereich ergreifen wollen. Die Wahlpflichtfächergruppe IIIb ist auch eine gute Vorbereitung für die Berufliche Oberschule (FOS/BOS), insbesondere für die Bereiche Soziales bzw. Gestaltung.

Abschlussprüfungsfächer: Deutsch, Englisch, Mathematik II und das jeweilige  Profilfach

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Übersicht über die Wahlpflichtfächergruppen

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Realschulen für Behinderte

Für wen sind die Schulen bestimmt?BayEUG, Art. 19 (1): Die Förderschulen diagnostizieren, erziehen, unterrichten,

beraten und fördern Kinder und Jugendliche, die der sonderpädagogischen Förderung bedürfen und deswegen an einer allgemeinen oder beruflichen Schule nicht oder nicht ausreichend gefördert und unterrichtet werden können.

Welche Realschulen nehmen Behinderte auf?Alle Realschulen für Behinderte sind im Großraum München untergebracht. Deshalb haben

fast alle auch ein Heim zur Unterbringung während der Schulwoche. Im einzelnen sind dies:

Edith-Stein-Schule, Realschule zur sonderpädagogischen Förderung, Förderschwerpunkt Sehen, Raiffeisenstr. 25, 85716 Unterschleißheim, Tel.: +4989 310001-1422, Heimschule, Tagesheim

Samuel-Heinicke-Realschule (Realschule zur sonderpädagogischen Förderung, Förderschwerpunkt Hören der SchulCentrum Augustinum gGmbH München), In den Kirschen 1, 80992 München, Tel.: +4989 179050, Heimschule und Tagesheim

Ernst-Barlach-Realschule der Stiftung Pfennigparade für Knaben und Mädchen, Realschule für Körperbehinderte, Barlachstr. 36, 80804 München, Tel.: +4989 8393-6014, Schülerheim

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Der Unterricht in der Realschule

Der Unterricht an der Realschule ist abwechslungsreich. Die Schüler werden durch unterschiedlichste methodische Zugänge an Inhalte herangeführt. Neben dem fragend-entwickelnden Unterricht bestehen vielfältige offene und Schüler aktivierende Unterrichtsformen.

Projektunterricht nimmt an der Realschule einen immer größeren Raum ein. Hierbei soll ein Unterricht verstanden werden, der in erster Linie durch Selbstbestimmung und Selbsttätigkeit der Schüler geprägt ist. In einem möglichst hohen Maße plant die Gruppe durch plausibles, selbstständiges Handeln den Weg und löst die gestellte Aufgabe durch fächerübergreifendes Handeln in ihrer „natürlichen Umgebung“.

So genannte Projektpräsentationen werden seit dem Schuljahr 2006/07 in den 9. Jahrgangsstufen der Realschule erfolgreich durchgeführt. Sie stellen die gemeinsame Erarbeitung von Themen und deren mediengerechte Präsentation in den Mittelpunkt. Diese neue Methode, die als Ersatz für eine Schulaufgabe angeboten werden kann, versteht sich als Beitrag zur ganzheitlichen Entwicklung der Realschüler. Sie lernen und üben, wie man eine komplexe Aufgabe gemeinsam bewältigt, und zwar von der Planung über die Arbeitsverteilung und Durchführung bis zur Präsentation der Ergebnisse. Dabei stärken die Realschüler Kompetenzen, die insbesondere im späteren Berufsleben von großer Bedeutung sind.

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Der Unterricht in der Realschule

Neben einer breiten Allgemeinbildung, die weitere schulische Bildungsgänge bis hin zur Hochschulreife und anschließendem Studium ermöglicht, bietet die Realschule auch eine Vielzahl an berufsorientierten Fächern. In diesen werden die Schüler in Theorie und Praxis auf hohem Niveau auf die verschiedensten Ausbildungsberufe vorbereitet.

In etwa zwei Drittel der Realschulabsolventen streben auf den Ausbildungsmarkt.

Einen breiten Raum nimmt die Thematik der „Berufswahlvorbereitung“ ein, die fächerübergreifend bearbeitet wird. In Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit und Unternehmen der Wirtschaft fördert die Realschule die Auseinandersetzung der Schüler mit der Arbeitswelt und verschafft ihnen Einblick in deren Strukturen und Entwicklungstendenzen.

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Berufsvorbereitung der Realschüler

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Schulische Anschlussmöglichkeiten

Der Realschulabschluss bietet vielfältige Anschlussmöglichkeiten. Neben dem Beginn einer Berufsausbildung können unter bestimmten Voraussetzungen verschiedene Wege über weiterführende Schulen bis zur Aufnahme eines Studiums eingeschlagen werden.

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Übertritt an eine Realschule

bis Ø 2,66(D,M,HSU)

Geeignet für den Besuch einer Realschule

Grundschule 4. Jahrgangsstufe

Probeunterricht an Realschule

Nur beibestandenem

Probeunterricht

ab Ø 3,00(D,M,HSU)

Übertritt an eine Realschule

bis Ø 2,66(D,M,HSU)

Geeignet für den Besuch einer Realschule

Grundschule 4. Jahrgangsstufe

Probeunterricht an Realschule

Nur beibestandenem

Probeunterricht

ab Ø 3,00(D,M,HSU)

Der Probeunterricht ist bestanden bei D/M 3/4 oder 4/3. Bei D/M 4/4 können die Eltern entscheiden.

Der Übertritt an die Realschule

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Mittelschule 5. Klasse

Versetzung in die 6. Jgst. der Mittelschule nach den Richtlinien § 49 MSO

Ø bis 2,0 (aus Deutsch, Mathematik

im Jahreszeugnis)

Ø 2,5(aus Deutsch, Mathematik

im Jahreszeugnis)

Gymnasium5. Jgst.

Mittelschule6. Jgst.

Realschule5. Jgst.

Übertrittsregelung für den Übertritt aus der 5. Jgst. der Mittelschule

in die 5. Jgst. des Gymnasiums oder der Realschule

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Übertrittsregelung für den Übertritt aus der 5. Jgst. der Mittelschule in die 6. Jgst.

des Gymnasiums und der Realschule

Mittelschule 5. Klasse

Versetzung in die 6. Jgst. der Mittelschule nach den Richtlinien § 49 MSO

Nur mit Aufnahmeprüfung!

Ø bis 2,0 aus Deutsch, Mathematik, Englisch im Jahreszeugnisoder Aufnahmeprüfung

Gymnasium6. Jgst.

Mittelschule6. Jgst.

Realschule6. Jgst.

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Übertrittsregelung für den Übertritt aus der 6. Jgst. der Mittelschule

an das Gymnasium, die Realschule, die Wirtschaftsschule oder den M-Zweig der Mittelschule

Mittelschule 6. Klasse

Aufnahmeprü-fung und Probezeit

Gymnasium 7. Jgst.

MittelschuleM 7-Klasse

Realschule 7. Jgst.

Ø 2,0 aus D, M, Englisch im Jahreszeugnis

oder Aufnahmepr.

Wirtschaftsschule7. Jgst.

Ø 2,66aus D, M, Englisch

im Zwischenzeugnis oder Jahreszeugnis

> Ø 2,66aus D, M,

Englisch im Zwischenzeugnis

Mittelschule7. Jgst.

Ø 2,66aus D, M, Englisch

im Zwischenzeugnisoder Jahreszeugnis

> Ø 2,66aus D, M, E im

Zwischenzeugnis o. Jahreszeugnis

Aufnahme nach bestandenemProbeunterricht an der WS(Der Probeunterricht ist bestanden bei D/Ma 3/4 oder 4/3. Bei D/Ma 4/4 können die Eltern entscheiden.)Aufnahme nach bestandener Aufnahmeprüfung an der MS für den M-ZweigMöglichkeit der Aufnahmeprüfung im Anschluss an das Zwischenzeugnis der MS

Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule

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Übertrittsbestimmungen nach der 4. und 5. Jgst.

Übertritt von - nach Realschule Gymnasium

von 4. Jgst. GSIn 5. Jgst.

Übertrittszeugnis im Maibis Ø 2,66 (D,M,HSU) geeignet schlechter als Ø 2,66 -> Probeunterricht

Übertrittszeugnis im Maibis Ø 2,33 (D,M,HSU) geeignet schlechter als Ø 2,33 -> Probeunterricht

von 5. Jgst MSin 5. Jgst.

Jahreszeugnis im Juli bis Ø 2,50 (D,M) ggf. Eignungsfeststellung durch Lehrerkonferenz (Härtefallregelung, z.B. bei Krankheit) Probeunterricht nur noch für staatlich genehmigte Schulen (im Mai)! Voranmeldung mit dem Zwischenzeugnis, wenn der entsprechende Notendurchschnitt bereits erreicht wurde zum allgemeinen Anmeldetermin im Mai.Endgültige Anmeldung an den ersten 3 Tagen der Sommerferien.

Jahreszeugnis im Juli bis Ø 2,0 (D/M)ggf. Eignungsfeststellung durch Lehrerkonferenz (Härtefallregelung, z.B. bei Krankheit)) Probeunterricht nur noch für staatlich genehmigte Schulen (im Mai)Voranmeldung mit dem Zwischenzeugnis, wenn der entsprechende Notendurchschnitt bereits erreicht wurde zum allgemeinen Anmeldetermin im Mai. Endgültige Anmeldung an den ersten 3 Tagen der Sommerferien.

von 5. Jgst MSin 6. Jgst.

Jahreszeugnis im Julibis Ø 2,00 (D,M,E)bei Nichterreichen Aufnahmeprüfung möglich

Nur mit Aufnahmeprüfung!

von 5. Jgst RSin 5. Jgst.

--- Jahreszeugnis im Juli bis Ø 2,5 (D,M)ggf. Eignungsfeststellung durch LehrerkonferenzAnmeldemodus wie 5. Jgst. HS -> 5. Jgst. Gy

von 5. Jgst RSin 6. Jgst.

--- Jahreszeugnis im Julibis Ø 2,00 (D,M,E)

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Weitere Voraussetzungen für die Aufnahme in die 5. Jgst. der RS

Die Aufnahme in die 5. Jahrgangsstufe einer Realschule (vgl. § 26 RSO) setzt voraus, dass die Schülerin oder der Schüler

für den Bildungsweg der Realschule geeignet ist (Übertrittsnoten oder bestandener Probeunterricht) und

das 12. Lebensjahr

am 30. September noch nicht vollendet hat

(steht noch nicht in der RSO, wird aber analog zur GSO festgelegt)

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Die 5. Jahrgangsstufe als Gelenkklasse an allen Schularten

Die 5. Jahrgangsstufe hat in allen Schularten die Funktion einer Gelenkklasse mit folgenden Aufgaben:

Überprüfung der getroffenen Schullaufbahnwahl

Förderung und Unterstützung bei Übergangsproblemen

Korrekturempfehlungen bei bereits getroffenen Schullaufbahnentscheidungen

Anbahnung weiterer, individueller Bildungswege (Mittelschule, Realschule, Gymnasium)

Begleit- und Unterstützungsmaßnahmen bzw. Förderkonzepte:

Einsatz von Grundschullehrkräften in den Gelenkklassen (Übertrittslotsen)

Individuelle Beratungsangebote (Lehrer, Beratungslehrkräfte, Schulpsychologen)

Angebote der Realschulen: Ergänzungsunterricht im ersten Halbjahr in Deutsch, Mathematik und Englisch; Intensivierungskurse, Unterstützung leistungsstarker Schüler für den Wechsel ans Gymnasium

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Dokumente für die Anmeldung

Folgende Dokumente sind bei der Anmeldung vorzulegen: das Original des Übertrittszeugnisses der Grundschule bzw. die

Originale von Zeugnissen früherer Schulen, falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch einer Grund- oder Mittelschule erfolgt,

das Original des Geburtsscheines oder der Geburtsurkunde, ggf. der Nachweis über die Erziehungsberechtigung (v.a. bei

geschiedenen Eltern oder Eltern mit unterschiedlichen Familiennamen) und

ggf. die Bescheinigung über Teilleistungsstörungen

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Übertritt von einer Privatschule an die Realschule

Die Übertrittsbedingungen für Schüler aus Privatschulen sind abhängig vom rechtlichen Status der besuchten Privatschule. Informieren Sie sich bitte unbedingt rechtzeitig, um Probleme beim Übertritt zu vermeiden.

Staatlich anerkannte Grund/Mittelschulen

Diese Schulen stellen in der 4. Jgst. ein anerkanntes Übertrittszeugnis aus, in der 5. Jgst. gilt analog zu den öffentlich rechtlichen Schulen das Jahreszeugnis. (Beispiel in München: Lukasschule)

Staatlich genehmigte Grund/Mittelschule

Diese Schulen können keine anerkannten Zeugnisse ausstellen. Beim Übertritt müssen die Schülerinnen und Schüler am Probeunterricht teilnehmen. Auch für den Übertritt aus der 5. Jgst. wird diesen Schülern ein Probeunterricht angeboten. (Beispiel in München: alle Montessorischulen)

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Probezeit und Elternwille

Was bedeutet Elternwille beim Beratungsgespräch?Der „Elternwille“ meint, dass Eltern sich unter bestimmten

Bedingungen (Probeunterricht jeweils die Note 4 in Deutsch und Mathematik) auch über eine Empfehlung der Realschule hinwegsetzen und selbst entscheiden können, ob Ihr Kind die Realschule besuchen soll oder nicht. In diesem Fall können die Erziehungsberechtigten nach § 26 der Realschulordnung (RSO) die Aufnahme in die Realschule beantragen.

Gibt es eine Probezeit für ein Kind?Eine generelle Probezeit, die unmittelbar beim Wechsel an eine öffentliche

Realschule beginnt und für alle Realschüler gilt, gibt es nicht.Unter bestimmten Voraussetzungen - diese sind in der Realschulordnung § 29 und

§ 31 (RSO) geregelt - haben Schülerinnen und Schüler jedoch eine Probezeit, in der über die endgültige Aufnahme in eine höhere Jahrgangsstufe entschieden wird. Ausschlaggebend dafür sind einerseits die erbrachten Leistungen, andererseits aber auch die Gesamtpersönlichkeit der Schüler.

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Wie sieht der Probeunterricht aus?

Der Probeunterricht dauert grundsätzlich drei Tage. Er wird in den Fächern Deutsch und Mathematik abgehalten. Die Prüfungsinhalte orientieren sich am

Grundwissen der jeweiligen Jahrgangsstufe. Zur Bildung der Prüfungsnote werden schriftliche und mündliche Leistungen herangezogen.

Rechtschreibung Probeunterricht nach Jahrgangsstufe 4 der Grundschule:

Ein Diktat wie bisher gehört nicht mehr zu den schriftlichen Aufgaben im Fach Deutsch. Die Rechtschreibkenntnisse werden jedoch in anderen Aufgaben (Wortdiktat mit Bildern; und zu verbessernder Fehlertext) geprüft.

Das Kind hat am Probeunterricht erfolgreich teilgenommen, wenn es in einem Prüfungsfach mindestens die Note 3 und im anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht hat.

Wird in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht, gilt der Probeunterricht zwar als nicht bestanden - der Übertritt an die Realschule ist jedoch nach § 26 der Realschulordnung (RSO) auf Antrag der Eltern möglich. Die Eltern treffen die Entscheidung.

Erreicht das Kind in einem der Prüfungsfächer lediglich die Note 5 oder 6, so ist der Probeunterricht nicht bestanden und es ist momentan kein Übertritt an die Realschule möglich.

Die Eltern werden von der Schule schriftlich über das Bestehen bzw. Nichtbestehen des Probeunterrichts informiert sowie darüber, ob das Kind aufgrund einer erfolgreichen Teilnahme am Probeunterricht oder aber aufgrund eines evtl. erforderlichen Antrags der Eltern aufgenommen werden kann.

Nimmt ein Schüler erfolglos am Probeunterricht teil, so wird dies auf dem Übertrittszeugnis vermerkt.

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Beispielaufgabe aus dem Probeunterricht

Alle Probeunterrichtsunterlagen unter: http://www.isb.bayern.de/realschule/leistungserhebungen/probeunterricht-realschule/

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Beispielaufgabe aus dem Probeunterricht

Probeunterricht Deutsch-Rechtschreiben 2012

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Was ist eine Aufnahmeprüfung?

Aufnahmeprüfungen werden in den letzten Tagen der Sommerferien durchgeführt. Sie erstrecken sich in der Regel auf alle Vorrückungsfächer der vorhergehenden Jahrgangsstufe der Realschule.

Eine Aufnahmeprüfung entfällt in Fächern, in denen der Schüler an der bisher besuchten Schule keinen Pflichtunterricht hatte,

im Jahreszeugnis des Gymnasiums, der Wirtschaftsschule sowie der Mittlere-Reife-Klassen der Mittelschule mindestens die Note 4,

im Jahreszeugnis der Hauptschule (außerhalb der Mittlere-Reife-Klassen) mindestens die Note 2 nachgewiesen wird.

In dieser Prüfung kann über einzelne Wissenslücken, die sich aus der bisherigen Schullaufbahn des Bewerbers erklären, hinweggesehen werden, wenn nach dem Gesamteindruck zu erwarten ist, dass der Bewerber diese Lücken in absehbarer Zeit schließen kann.

Die Prüfung wird in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik schriftlich, in den übrigen Fächern mündlich durchgeführt.

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Unsere Realschule stellt sich vor

Individueller Text der Nachbarrealschule

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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