Informationen, Freiheit und Gebühren: Preisstrategien für Behörden im Umgang mit dem IFG
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Perspektiven • Innovation • Produktivität
ONLINE CONSULTANTS INTERNATIONAL
Informationen, Freiheit und Gebühren: Preisstrategien für Behörden im Umgang mit dem
Informationsfreiheitsgesetz
Michael FanningGeschäftsführer
Online Consultants International GmbHKarlsruhe
Tel: +49-721-92 [email protected]
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1. Einführung: Wir über uns
Online Consultants International GmbH
Wer wir sind und was wir machen
Wir sindInformationsspezialisten.
Wir bauen
wissensbasierte Organisationen
auf.
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Die Informationsprüfung...
eine Methodik
im Format einer schrittweisen Checkliste,
die Ihnen die Identifizierung
von benötigten Informationsressourcen ermöglicht,
um Ihre Geschäftsziele
für das gesamte Geschäft oder
für spezielle Projekte zu erreichen.
Der wichtigste Beitrag der Informationsprüfung ist die direkte Ankoppelung des
Managements von Informationsressourcen zur Erreichung der Geschäftsziele.
Wie jede andere Form der Ressourcenverwaltung auch ist die Informationsprüfung
ein ständiges Verfahren, das einer regelmäßigen Überprüfung bedarf.
1. Einführung: Wir über uns Wie wir es machen: Die Informationsprüfung
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Informationen, Freiheit und Gebühren:
Preisstrategien für Behörden im Umgang mit dem
Informationsfreiheitsgesetz
1. Einführung
Wir über uns und Inhalt des Vortrags
2. Das Informationsfreiheitsgesetz in Deutschland
Überblick und Zusammenhang
3. Preisgestaltung IFG-Transaktionen
Rechtsrahmen und Spielraum
4, Preisgestaltung für Informationsdienste
Überblick und Relevanz
5. Schlussfolgerungen
Empfehlungen und Denkanstösse
1. Einführung Inhalt und Vorgehenensweise
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Das Informationsfreiheitsgesetz auf einen Blick!
Das Informationsfreiheitsgesetz ist die Kurzform für das „Gesetz zur Regelung des
Zugangs zu Informationen des Bundes“, vom 5. September 2005.
Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) schafft einen automatischen
Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen der Bundesbehörden. Jede
natürliche und juristische Person kann diesen Anspruch geltend machen. Das
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) betrifft nur Bundeseinrichtungen.
Die Bundesbehörden sind verpflichtet, eine Informationsanfrage innerhalb eines
festgelegten Zeitrahmens zu beantworten, der in den meisten Fällen innerhalb eines
Monats liegt, es sei denn die Anfrage fällt unter eine der Ausnahmeregelungen, die
im IFG aufgeführt sind.
Das IFG betrifft nur die Bundesbehörden.
2. Das Informationsfreiheitsgesetz in Deutschland Überlick des IFGs
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Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
2. Das Informationsfreiheitsgesetz in DeutschlandIFG-Gesetzgebung
in den Bundesländern
Vom 15. Oktober 1999
Vom 16. Mai 2006
Vom 11. April 2006
Vom 10. Juli 2006
Vom 27. November 2001
Vom 12. Juli 2006
Vom 9. Februar 2000
Vom 10. März 1998
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Informationszugangsrechte
Das IFG gilt als eines von mehreren Informationszugangsrechten…….
INFORMATIONS-
ZUGANGSRECHTE
INFORMATIONS-
ZUGANGSRECHTE
Bundesdaten-schutzgesetz
(BDSG)(1990) 2003
Umweltinformationsgesetz(UIG)
(1994) 2003Informationsfreiheitsgesetz
(IFG)2005
Informationsfreiheitsgesetz(IFG)2005
Informationsweiter-verwendungsgesetz
(IWG)2006/2007 ?
Informationsweiter-verwendungsgesetz
(IWG)2006/2007 ?
Verbraucher-informationsgesetz?
(VIG)2006/2007 ?
3. Das Informationsfreiheitsgesetz in Deutschland
Behörde
Behörde
Bürger
Unternehmen
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Das Informationsweiterverwendungsgesetz
Das Informationsweiterverwendungsgesetz, abgekürzt IWG, ist die Kurzfassung für das
“Gesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen“. Das IWG
setzt die EU-Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des
öffentlichen Sektors in nationales Recht um.
Der öffentliche Sektor in Europa ist der größte Produzent und Inhaber von
Informationen, jedoch bleibt dieses wirtschaftliche Potential zurzeit im Wesentlichen
noch ungenutzt.
Ziel der Richtlinie ist es, eine Reihe einheitlicher Mindestanforderungen festzulegen,
die die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen innerhalb der EU-
Mitgliedstaaten ermöglichen. Dadurch sollen insbesondere neue Informationsprodukte
und –dienste gefördert und so ein Beitrag für mehr Innovation, Wirtschafts-
entwicklung und die Schaffung neuer Arbeitsplätze geleistet werden.
3. Das Informationsfreiheitsgesetz in Deutschland Überlick des IWGs
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Oberste BundesbehördenAnzahl der
IFG- Anfragen bis 13. Juli 2006
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 106
Auswärtiges Amt 75
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung 34
Bundeskanzleramt 28
Bundesministerium für Verteidigung 22
3. Das Informationsfreiheitsgesetz in Deutschland Anzahl der IFG-Anfragen
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Herr Schaar berief sich
auf Informationen des Bundesinnenministeriums und berichtete, dass die obersten
Bundesbehörden im ersten Halbjahr 2006 (bis zum 13. Juli 2006) 409 Anfragen erhalten
hatten. Insgesamt schätzte Herr Schaar die Zahl der IFG-Anträge, die im ersten Halbjahr
an Bundesbehörden gerichtet wurden, auf 1.000. Was die einzelnen Bundesbehörden
betrifft, so wurden folgende Anfragen gestellt:
Quelle: www.bfdi.bund.de
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3. Das Informationsfreiheitsgesetz in DeutschlandDie Informationsangebote der Bundesbehörden und das IFG
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4. Preisgestaltung IFG-Transaktionen Rechtliche Rahmenbedingungen
Das IFG selbst verweist nicht speziell auf
eine Gebührenordnung, sondern
überträgt dem Bundesinnenministerium
die Befugnis, Vorschriften über die Höhe
der Gebühren und deren Struktur zu
erlassen (§ 10 (3) IFG). Die IFGGebV gibt ein einfaches
Gebühren- und Auslagenverzeichnis
für Auskünfte. Die Skala reicht von
„gebührenfrei“ für mündliche und
einfache schriftliche Auskünfte auch
bei Herausgaben von wenigen
Abschriften bis hin zu Gebühren in
Höhe von €500.
Informationsgebührenverordnung – IFGGebV vom 2. Januar 2006 und am 6. Januar 2006 herausgegeben.
§ 10 Informationsfreiheitsgesetz – IFG vom 5. September 2005 und am 12. September 2005 herausgegeben.
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Ankoppelung der Konzepte
Gebühren und Auslagen:
Was im Einzelnen Gebühren und Auslagen ausmacht, wird ausführlich durch
Gesetzgebung und Rechtsprechung abgedeckt. Wichtig hier ist die Zuordnung der
Gebühren und Auslagen, die auf einer “Amtshandlung” basieren muss.
Amtshandlung:
Die Amtshandlung umfasst mehr als nur einen Informationsaustausch. Sie soll auch
“den Aufwand der Behörde zur Vorbereitung und Bereitstellung der Informationen”
(*) miteinbeziehen.
4. Preisgestaltung IFG-Transaktionen
&
(*) Siehe Jastrow/Schlatmann, Informationsfreiheitsgesetz – IFG, Kommentar, R. v. Decker 2006, Seite 151, Rn. 10 und besonders Rn. 12.
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Ermessen und Spielraum (1)
Erteilung einfacher Auskünfte gilt nicht als Amtshandlung:
Die Erteilung einfacher Auskünfte wird beim Informationsfreiheitsgesetz von der
direkten Verbindung zur “Amtshandlung” ausgeschlossen. Dies ist eine
praktische Maßnahme, die eine zweckmäßige Anwendung des IFG erleichtern und
auch seine wirtschaftliche Umsetzung fördern soll.
Das IFG darf nicht unwirksam gemacht werden:
Obwohl sich die Zuordnung von Gebühren auf die Amtshandlung bezieht und
dadurch auf den tatsächlichen Verwaltungsaufwand, dürfen die daraus
entstehenden Gebühren und Auslagen nicht so ausgelegt werden, dass sie das
Recht auf Informationszugang unwirksam machen (Absatz 2 § 10 IFG). Diese
Vorschrift verhindert, dass die Behörden hohe Gebühren verlangen, da de facto ein
hoher administrativer Aufwand bei der Beantwortung einer Anfrage anfällt.
4. Preisgestaltung IFG-Transaktionen
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Ermessen und Spielraum (2)
Frage: Ist Kostendeckung das einzige Preismodell?
Ermessen der Behörden, um Gebühren zu erlassen:
Die IFGGebV ermöglicht es den Behörden, nach eigenem Ermessen Gebühren zu
erlassen, wenn dies im Interesse der Kosteneffizienz oder im öffentlichen
Interesse liegt.
Bei einem grossen Aufwand übernimmt die öffentliche Hand die Differenzierung:
Die Behörden sind nicht nur verpflichtet, keine Gebühren festzusetzen, die das Gesetz
rechtsunwirksam machen, sondern es gibt auch eine Obergrenze, bis wieviel sie
Gebühren erheben können. Wenn der administrative Aufwand diese Gebühr
übersteigt, wird die Differenzierung von der öffentlichen Hand übernommen.
Die Behörden müssen mit dem IFG nicht unbedingt ihre Kosten abdecken:
Im Gegensatz zu anderen Rechten der Informationsverbreitung müssen die Behörden
in ihrem Umgang mit dem IFG nicht ihre Kosten abdecken. Andererseits werden sie
nicht daran gehindert, ihre Kosten zu decken.
4. Preisgestaltung IFG-Transaktionen
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5. Preisgestaltungen für Informationsdienste Überblick
Preisgestaltungen für Informationsdienste im kommerziellen Sektor
Die drei meist diskutierten Preisgestaltungen im kommerziellen Sektor sind:
Kostenbasierte Preisgestaltung
Konkurrenzbasierte Preisgestaltung
Wertbasierte Preisgestaltung
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Kostenbasierte Preisgestaltung
Erklärung:
Eine kostenbasierte Preisgestaltung konzentriert sich auf die Frage, welcher Preis
die Kosten für die Erstellung eines Produktes oder einer Dienstleistung abdeckt
einschließlich einer akzeptablen Gewinnmarge.
5. Preisgestaltungen für Informationsdienste
Vorteil
Pragmatischer Ansatz
Nachteil
Zuordnung von Fixkosten
Bedeutung für den öffentlichen Sektor:
Die Probleme der Zuordnung von Fixkosten sind dieselben für den öffentlichen
Sektor wie für den privaten Sektor. Es kann sein, dass die Zuordnung solcher
Kosten im öffentlichen Sektor schwieriger ist. Schließlich ist ein Unternehmen
darauf ausgelegt, ein Produkt zu erstellen oder eine Dienstleistung anzubieten. Eine
Behörde hingegen ist so organisiert, dass sie eine vorgeschriebene Aufgabe oder
Aufgaben im öffentlichen Interesse ausführt..
X
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Konkurrenzbasierte Preisgestaltung
Erklärung:
Bei diesem Ansatz werden Preise für Produkte und Dienstleistungen auf der Basis
ähnlicher Angebote im Markt festgelegt. Dabei stellt sich die Frage, was kann der
Markt tolerieren?
5. Preisgestaltungen für Informationsdienste
Vorteil
Fördert die Konkurrenzanalyse und Wahrnehmung der eigenen Marktposition
Nachteil
Nur bedingt nützlich bei neuen und innovativen Produkten und Dienstleistungen
Bedeutung für den öffentlichen Sektor:
Im IFG ist vorgesehen, dass im öffentlichen Sektor gewünschte Informationen nur
von einer entsprechenden Behörde erhalten werden können. Die Behörden sind
verpflichtet, dem Antragsteller zu helfen, die entsprechende Quelle zu finden,
jedoch hat der Gesetzgeber bewusst spezielle Vorschriften erlassen und Verfahren
eingeführt, um ein sog. „Behörden-Shopping“ zu vermeiden.
X
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Wertbasierte Preisgestaltung5. Preisgestaltungen für Informationsdienste
Erklärung:
Dieser Ansatz konzentriert sich auf die Werthaltigkeit und bestimmt einen Preis
basierend auf dem Wert der Dienstleistung, den der Kunde ihr bemisst.
Vorteil
Geeignet für Produkte und Dienstleistungen, die Lösungen anbieten
Nachteil
Werte müssen aufgedeckt und vermittelt werden
X
Bedeutung für den öffentlichen Sektor:
Wie schon bei der konkurrenzbasierten Preisgestaltung erwähnt, sind die Ideen
hinter der wertbasierten Preisgestaltung nicht so ungeeignet, wie dies scheinen
mag. Das Konzept ist eher anzupassen, um die Regeln, Einschränkungen und
Kräfte zu berücksichtigen, die informationsbasierte Transaktionen im öffentlichen
Sektor beeinflussen.
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Die grundlegende Frage bei der wertbasierten Preisstrategie, die Unternehmen sich
selbst stellen müssen,
5. Preisgestaltungen für InformationsdiensteWertbasierte Preisgestaltung:
Anpassung für den öffentlichen Sektor
Welchen Wert hat unser Produkt für den Kunden
und wie können wir den Wert als Teil des Preises vermitteln?
wandelt sich für den öffentlichen Sektor so um,
Welchen Wert hat unsere Beziehung zum Bürger für den Bürger
und wie können wir den Wert als Teil des Preises vermitteln?
Die erfolgreiche Implementierung einer wertbasierten Preisstrategie erfordert, dass die
Behörden, die Produkte und Dienstleistungen anbieten, die Anforderungen und
Bedürfnisse ihrer Bürger besser verstehen, die Ziele der Behörden mit den Zielen
ihrer Bürger in Einklang bringen und die gegenseitigen Erfolge teilen.
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6. Schlussfolgerung Empfehlungen
vermeide eine Planung von Preisstrategien auf der Grundlage einzelner
Transaktionen;
stelle individuelle Transaktionen in einen langfristigen Strategieplan;
bestimme den langfristigen kollektiven Vorteil für die Behörde, der von der
Informationsfreiheit und darauf bezogener Gesetzgebung zu erwarten ist;
stelle fest, wie der langfristige Vorteil für die Behörde quantitativ und qualitativ
messbar wird;
stelle fest, wie der Austausch von Werten bei jeder IFG-Anfrage zum
kollektiven Vorteil beiträgt.
Die Behörde
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6. Schlussfolgerung Denkanstösse
Das Novum des Informationsfreiheitsgesetzes ist mehr als nur die Aufhebung des
Amtsgeheimnisses. Es öffnet vielmehr Türen zu potentiell neuen Beziehungen
zwischen dem privaten und dem öffentlichen Sektor.
Die Wirtschaft bietet dem öffentlichen Sektor eine Quelle alternativer Erfahrungen
und vielleicht sogar Indikatoren für die Vorgehensweise. Jedoch sollte man vorsichtig
damit umgehen.
Die Kräfte, die Druck auf informationsbasierte Geschäfte in der Wirtschaft ausüben,
sind oft für den öffentlichen Sektor nicht relevant.
Dennoch ist das Konzept des Austausches von Werten und die Methode einer
wertbasierten Preisgestaltung entscheidend für informationsbasierte Dienste im
öffentlichen Sektor. Sie muss nur neu für die Beziehungen, die für den öffentlichen
Sektor geeignet sind, interpretiert werden.
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Kontaktperson für weitere Informationen:
Michael FanningGeschäftsführer
Online Consultants International GmbHUnterreut 6
76135 Karlsruhe
Tel: +49-721-92 12-909
http://www.oci-gmbh.com
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