Im Dialog beim CDU-Parteitag »Quadratisch, praktikabel,gut« · 2008. 9. 1. · »Quadratisch,...
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»Quadratisch, praktikabel, gut«
Vorstand und listenübergreifende Arbeitsgruppe schnüren Paket zur Qualitätsoffensive
Beratungsecke: SonnenschutzSeite 15
Im Dialog beim CDU-ParteitagSeite 7
Jubiläum: 25 Jahre NRFSeite 12
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Seite 05 „Überprüfungen gibt es nur im Ereignisfall“Fragen und Antworten zur Qualitätsoffensive in Westfalen-Lippe
Seite 08 Neuer Online-Auftritt der Apothekerkammerwww.akwl.de komplett überarbeitet: Start im September 2008
Seite 18 Weiterbildungsbereich Geriatrische PharmazieErster Zyklus bereits ausgebucht – zweiter Zyklus beginnt im Mai 2009
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WEITERBILDUNG17 Zulassungen und Ermächtigungen
18 Hohe Nachfrage: Weiterbildung im Bereich Geriatrische
Pharmazie
19 Prüfungstermin am 4. November: Pharmazeutische Analytik
EDITORIAL03 Editorial der Vizepräsidentin
QUALITäTSOFFENSIVE 04 „Quadratisch, praktikabel und gut“: Listenübergreifende
Arbeitsgruppe und Vorstand schnüren Qualitäts-Paket
05 Fragen und Antworten zur Qualitätsoffensive in Westfalen-
Lippe: Interview mit Präsident Hans-Günter Friese
KAMMER IM GESPRäCH06 Dezentrale Informationsveranstaltungen in Bielefeld,
Dortmund, Sundern und Münster im Oktober
AUSBILDUNG20 Auszeichnungen für die besten PKA-Prüflinge
21 Ergebnis der Abschlussprüfung für auszubildende PKA im
Sommer 2008
21 PKA-Ausbildung: 5.000 Euro Ausbildungsbonus sichern
22 Berichtshefte
22 Ran an die Zielgruppe: Apotheker werben vor Ort um den
Berufsnachwuchs
23 Arbeitszirkel für Pharmaziepraktikanten
23 IMPRESSUM
VERSORGUNGSWERK24 änderung der Satzung des Versorgungswerkes
31 VERANSTALTUNGSKALENDER
32 MIxTUM
34 LITERATURHINWEISE
35 AMTLICHE MITTEILUNGEN
35 IN MEMORIAM
DER VORSTAND INFORMIERT07 Ministergespräch der Präsidenten der
NRW-Heilberufskammern
07 Im Dialog mit Rüttgers, Laumann und Co./Apothekerstand
beim CDU-Landesparteitag in Dortmund
07 Ihr Kammervorstand/Ihre Ansprechpartner
KAMMER ONLINE 08 Neuer Internetauftritt der Kammer: Anfang September online
öFFENTLICHKEITSARBEIT 09 Vor Ort: Aktivitäten der KVA und Bö
APOTHEKENBETRIEB 10 änderungen der Arzneimittelverschreibungsverordnung
11 Wissen für die Praxis
12 Neues Rezeptur-Formularium feiert 25-jähriges Bestehen
QMS13 Qualitätsmanagement in Kurzform
14 Pharmazeutische Fachprüfer gesucht
16 Erst- und rezertifizierte Apotheken
BERATUNGSECKE 15 Sonnenschutzmittel: Beratung in der Apotheke
FORTBILDUNG16 4. Fortbildungskongress in Krakau vom 17. bis 19.10. 2008
16 Fortbildungsprogramm: Ihre Meinung ist uns wichtig
Anlagen• Fortbildung aktuell Nr. 03/2008
Im Mittelteil• Einladung Wochenendworkshops 2008
INHALT
04 »Quadratisch, praktikabel, gut«
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ganz sicher hat der ein oder andere
von Ihnen im Kollegenkreis in den ver-
gangenen Wochen über den Sinn und
Zweck der Qualitätsoffensive unserer
Kammer diskutiert. Eine Frage aus
einem Gespräch mit einem Kollegen
klingt mir da besonders im Ohr: Wozu
will die Kammer mich denn sonst noch
verpflichten? Wo bleibt denn da un-
sere Freiheit als Heilberufler? Meine
Antwort: Wir als freie Heilberufler
haben nur dann eine Zukunft, wenn
wir im pharmazeutischen Kernbereich
unsere Aufgaben annehmen und flä-
chendeckend eine hohe Beratungs-
und Rezepturqualität sicherstellen.
Das Grundziel unserer Qualitätsoffen-
sive besteht darin, alle Kolleginnen
und Kollegen mit auf den Weg in eine
qualitätsgesicherte Zukunft zu neh-
men. Die Bausteine unseres Gesamt-
paketes, die wir Ihnen auf den Seiten
4 und 5 dieser Ausgabe detailliert
erläutern, verstehen wir dabei nicht
als eine Verpflichtung - im Sinne von
Zwang, Einengung und Zumutung.
Sehr viel passender ist der Begriff
Commitment: Das Bekenntnis zur und
das Engagement für die pharmazeu-
tische Qualität.
Für viele von Ihnen ist all dies schon
seit Jahr und Tag gelebter Apotheken-
alltag. Die regelmäßige Aktualisierung
des an der Hochschule erworbenen
Wissens und die Implementierung
eines pharmazeutischen Qualitätssi-
cherungssystems sind für Sie womög-
lich so banal, dass Sie gar nicht nach-
vollziehen können, warum darüber
noch diskutiert wird. Vielleicht war-
ten Sie auch schon länger darauf, dass
sich endlich auch die anderen mit auf
den Weg zu mehr Qualität begeben:
Schließlich werden Sie - und dies völlig
zu Unrecht - mit an den Pranger ge-
stellt, wenn Erhebungen wie zuletzt
von Stiftung Warentest den Politikern
und Kunden aufzeigen, dass es in
einem Teil der Apotheken eklatante,
pharmazeutische Defizite gibt.
Mit anderen Worten: Für den ein oder
anderen wird jetzt sichtbar, was Sie
schon lange für die Qualität in der
Apotheke tun. Jetzt gilt es für die
anderen nachzuziehen. Das ist alle-
mal vielversprechender, als in einer
Zeit, in der die Zukunft der inhaber-
geführten, unabhängigen Apotheke
mehr denn je gefährdet ist, falschen
Propheten zu folgen, die auf Bequem-
lichkeit und Minimalstandards setzen.
Unser Commitment: Kommen Sie mit
in eine pharmazeutische Zukunft!
Wo wir schon beim Thema Minimal-
standards sind: Diese wünsche ich mir
durchaus - aber nicht im pharmazeu-
tischen Kernbereich, sondern auf dem
Feld der alles überbordenden Büro-
kratie, die unsere Apotheken wie eine
Lawine zu überrollen scheint. Dass die
Verbände Clearing-Stellen für Abrech-
nungsfragen einrichten müssen, dass
wir oftmals mehr Zeit mit Formularen
als mit unseren Patienten verbringen,
zeigt mir, auf welchen Holzweg uns
die diversen Rabattverträge und Ein-
zelvereinbarungen gebracht haben.
Auch hier stellt sich die Qualitätsfra-
ge. Mein Wunsch: Besser verhandeln,
damit wir besser handeln können!
Mit kollegialen Grüßen
Gabriele Regina OverwieningVizepräsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe
Nicht rot sehen – Farbe bekennen!
EDITORIAL
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QUALITäTSOFFENSIVE
Sie erinnern sich: In der Frühjahrs-
sitzung am 14. Mai hatte die Kammer-
versammlung mehrheitlich für die
Umsetzung einer pharmazeutischen
Qualitätsoffensive in Westfalen-Lip-
pe votiert. Der Grundsatzbeschluss
sollte in einer listenübergreifenden
Arbeitsgruppe präzisiert werden.
In zwei Sitzungen am 12. Juni und
am 12. Juli erarbeitete die Gruppe
gemeinschaftlich ein praktikables
Vier-Punkte-Papier, das darüber hi-
naus in außerordentlichen Sitzungen
des Fortbildungsausschusses und des
Arbeitskreises QMS diskutiert wurde.
Am 12. August wurde das Maßnah-
menpaket vom Vorstand verabschie-
det und kann somit am 19. November
2008 zur endgültigen Abstimmung
in die Kammerversammlung einge-
bracht werden.
„Unser Gemeinschaftswerk enthält
zwei Werkzeuge zur Qualitätssiche-
rung - Fortbildung und QMS - und
zwei Instrumente zur Dokumenta-
tion der apothekerlichen Qualität -
die Beratungs- und Rezepturtests“,
erläutert Kammerpräsident Hans-
Günter Friese das Vier-Bausteine-
Prinzip. „Wir sind davon überzeugt,
dass wir mit dieser Form der Quali-
tätssicherung auch entscheidend zur
Zukunftssicherung unseres freien
Heilberufs beitragen können“, er-
gänzt Vizepräsidentin Gabriele Re-
gina Overwiening. Und das sind die
vier Bausteine auf einen Blick:
1. Fortbildungszertifikat
Für alle in Apotheken tätigen Apo-
thekerinnen und Apotheker ist ab
„Quadratisch, praktikabel und gut“: ListenübergreifendeArbeitsgruppe und Vorstand schnüren Qualitäts-PaketVier-Punkte-Papier wird am 19. November 2008 in die Kammerversammlung eingebracht
Quadratisch, praktikabel, zukunftsweisend: Vier Bausteine umfasst das von der Kammer geschnürte Paket zur Qualitätsoffensive. Foto: fotolia
schulung aufgebaut werden. Modul
2 (Aufbaumodul) beinhaltet darüber
hinaus die übergeordneten Manage-
mentprozesse und macht das System
zertifizierungsfähig nach DIN EN ISO
9001.
Verpflichtend ist ab dem 1. Januar
2009 – ebenfalls mit einer dreijährigen
Übergangsfrist bis zum 31. Dezem-
ber 2011 – mindestens der Aufbau
eines pharmazeutischen Basismoduls
(pQM) und dessen Anwendung in
der Apothekenpraxis. Grundsätzlich
ist der Nachweis nur im Ereignisfall
zu erbringen.
3. Beratungsqualität
Ab dem 1. Januar 2009 wird bei Test-
käufen der Apothekerkammer West-
falen-Lippe die Kategorie 4 „Keine Be-
ratung“ als Beratungsdefizit gewertet
und berufsrechtlich geahndet. Dies
QUALITäTSOFFENSIVE
Fragen und Antworten zurQualitätsoffensive in Westfalen-LippePräsident Hans-Günter Friese erläutert die Eckpunkte
dem 1. Januar 2009 der Erwerb eines
Fortbildungszertifikates verpflich-
tend. Es ist eine dreijährige Über-
gangsfrist – bis zum 31. Dezember
2011 – vorgesehen.
Grundsätzlich ist der Nachweis des
Fortbildungszertifikates nur im Er-
eignisfall zu erbringen. Von der Ver-
pflichtung befreit sind Vertretungs-
kräfte, die bis zu vier Wochen im Jahr
in einer Apotheke tätig sind.
2. Qualitätsmanagement
Das apothekenspezifische QMS der
Apothekerkammer Westfalen-Lippe
wird zu einem modularen System
fortentwickelt: Das Basismodul
(pharmazeutisches Qualitätsmodul,
kurz pQM) umfasst die pharmazeu-
tischen Kernprozesse und kann mit
Hilfe des elektronischen Handbuches
und einer begleitenden Einführungs-
erfolgt in drei Stufen: Bei einem erst-
mals festgestellten Beratungsdefizit
erhält die Apothekenleitung lediglich
ein Abmahnschreiben. Im Wiederho-
lungsfall spricht der Kammervorstand
eine Rüge aus. Erst im dritten Schritt
können weitere Sanktionen wie z. B.
eine Geldbuße folgen.
Im Rahmen der Qualitätsoffensive
sollen ab 2009 weiterhin 1.000 Apo-
theken pro Jahr besucht werden - wie
schon in den Jahren 2006 bis 2008
praktiziert. Im Rahmen der Über-
prüfung sollen auch sonstige Auffäl-
ligkeiten (wie etwa der Einsatz von
nichtpharmazeutischem Personal im
Handverkauf) berufsrechtlich geahn-
det werden können.
Alle Apotheken, die eigenständig ei-
nen Pseudo-Customer-Test gebucht
und erfolgreich absolviert haben,
werden nach Übermittlung eines
Nachweises für ein Jahr von Testkäu-
fen zur Beratung freigestellt.
4. Rezepturqualität
Ab dem 1. Januar 2009 werden -
analog zur Beratungsqualität - auch
Defizite bei der Rezepturqualität in
einem dreistufigen Verfahren (Ab-
mahnschreiben - Rüge - weitere Sank-
tionen) geahndet. Als Defizite bei der
Rezepturherstellung werden die Ver-
wendung eines falschen Wirkstoffes
oder einer falschen Grundlage und
Gehaltsabweichungen definiert. Die
Anzahl der Rezepturtests wird auf
100 pro Jahr festgelegt.
Alle Apotheken, die einen Rezeptur-
Ringversuch des Zentrallaboratoriums
(ZL) gebucht und erfolgreich absol-
viert haben, werden nach Übermitt-
lung eines Nachweises für ein Jahr
von Testkäufen zur Rezepturqualität
freigestellt.
Präsident Hans-Günter Friese:Überprüfungen nur im Ereignisfall.
Frage: Wie geht es jetzt weiter mit
der pharmazeutischen Qualitätsof-
fensive in Westfalen-Lippe?
Friese: Nach den Beschlüssen der
listenübergreifenden Arbeitsgrup-
pe und des Vorstandes entscheidet
die Kammerversammlung als unser
höchstes Organ über die Details des
Maßnahmenpaketes. Im Falle einer
Zustimmung werden die Neuerungen
zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.
Für die Bausteine QMS und Fortbil-
dungszertifikat wird es dann eine
Übergangsfrist bis Ende 2011 geben.
Frage: Stichwort Fortbildungszerti-
fikat: Manche Kollegen kritisieren
einen zu hohen Aufwand - wie z. B.
weite Fahrten zu abendlichen Vorträ-
gen und Seminaren?
Friese: Das sind Schreckgespenster
ohne jegliche Substanz. Für das Fort-
bildungszertifikat brauche ich 50 Fort-
bildungspunkte pro Jahr. Davon kann
ich allein 30 Punkte durch Fachlek-
türe und interne Fortbildungen wie
Teamschulungen in der Apotheke er-
werben. Von den übrigen 20 Punkten
kann ich 19 Punkte problemlos durch
Online-Lektionen erwerben. Hinzu
kommt, dass wir sehr viele unserer
Fortbildungen bereits jetzt dezentral
anbieten - und dieses Angebot natür-
lich noch ausbauen werden.
Frage: Zum Thema QMS: Das neue
Grundmodul ist für alle Apotheken
verpflichtend....
Friese: ... weil es die pharmazeu-
tischen Kernprozesse beinhaltet, die
gleichsam als Werkzeug allen Apo-
theken zu einer optimalen Qualität
verhelfen. Wir können es aber allen
Apothekenleitern nur wärmstens ans
Herz legen, noch einen Schritt weiter
zu gehen und sich für ein vollständiges
QM-System mit Zertifizierung zu ent-
scheiden. Dies wird zunehmend die
„Eintrittskarte“ zu Ausschreibungen
von Krankenkassen sein.
Frage: Wer überprüft in der Kammer,
welche Apotheken ihre „Hausaufga-
ben“ gemacht haben?
Friese: Wir werden dies nur im Ereig-
nisfall überprüfen. Mit anderen Wor-
ten: Wenn eine Apotheke im Testkauf
nicht berät, dann werden wir eruie-
ren, wie es um das Fortbildungszerti-
fikat und das QMS-Grundmodul der
Apotheke bestellt ist.
Frage: Und wie viele neue Mitarbei-
ter wird die Kammer einstellen?
Friese: Da wir keine Bürokratie und
keine Überwachung aufbauen wer-
den, bleibt es bei einer schlanken und
effektiven Verwaltung.
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Präsidium und Vorstand im Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen:Kompakte Informationen aus erster Hand bieten die vier dezentralen Veranstaltungen.
Im vergangenen Jahr folgten 750
Kammermitglieder der Einladung zu
den vier dezentralen Informationsver-
anstaltungen. „Wir gehen davon aus,
dass der Zulauf in diesem Jahr eher
noch steigen wird“, sagt Kammerprä-
sident Hans-Günter Friese mit Blick auf
die Veranstaltungen in diesem Herbst
in Bielefeld, Dortmund, Sundern und
Münster. Das Konzept der dezentralen
Abendtermine steht für kompakte In-
formationen aus erster Hand: Alle vier
Veranstaltungen beginnen jeweils ab
19 Uhr mit einem kleinen Imbiss und
der Gelegenheit zu ersten Gesprächen
im Kollegenkreis.
Ab 20 Uhr folgen dann die Statements
von Präsidium und Vorstandsmitglie-
dern. Den Schwerpunkt bilden in die-
sem Jahr zwei Themen: „Wir möchten
an den vier Abenden die Hintergrün-
de unserer pharmazeutischen Offen-
sive darlegen und die ab Januar 2009
geplanten Maßnahmen im Detail
vorstellen. Außerdem wird es eine
Tour d‘Horizon durch alle für unseren
Berufsstand wichtigen gesundheits-
politischen Fragen geben – von der
aktuellen Versandhandelsinitiative
bis zu dem im Sommer 2009 zu erwar-
tenden Urteil des EU-Gerichtshofes
zum Fremd- und Mehrbesitzverbot“,
kündigt Friese an.
Wie in den Vorjahren ist das offizielle
Ende der Info-Veranstaltungen für
spätestens 22 Uhr vorgesehen, damit
sie auch wirklich kompakte Informa-
tionen liefern. Aber auch danach ste-
hen die Referenten im kleinen Kreis
als Ansprechpartner bereit – bis die
allerletzte Frage beantwortet ist.
DER VORSTAND INFORMIERT
Im Dialog mit Rüttgers, Laumann und Co.Apothekerstand beim CDU-Landesparteitag in Dortmund
Präsident Hans-Günter Friese Markt-Apotheke, Karl-Wildschütz- Str. 4, 58730 Fröndenberg, Tel.: 02373/ 73 00, E-Mail: [email protected]
Vizepräsidentin Gabriele Regina Overwiening Apotheke am Bahnhof, Bahnhofstr. 16, 48734 Reken, Tel.: 0 28 64/9 48 10, E-Mail: [email protected]
Dr. Hiltrud von der Gathen Ickener Markt-Apotheke oHG, Ickerner-Str. 54, 44581 Castrop-Rauxel, Tel.: 0 23 05/7 36 28, E-Mail: [email protected]
Ralf von Elsenau Ludgeri-Apotheke, Ludgeristr. 27, 48619 Heek, Tel.: 0 25 68/38 80 10, E-Mail: [email protected]
Thorsten Gottwald i/Ludgerus-Apotheke, Amtmann- Daniel-Str. 1, 48356 Nordwalde, Tel: 0 25 73/22 47, E-Mail: [email protected]
Barbara Kadura i/Storchen-Apotheke, Castroper-Str. 213, 44791 Bochum, Tel: 02 34/59 19 91, E-Mail: [email protected]
Annabell Kurte Sunderner Str. 12, 59821 Arnsberg, E-Mail: [email protected]
Michael Mantell Stifts-Apotheke, Hörder Semerteich- str. 188, 44263 Dortmund, Tel.: 02 31/ 41 34 66, E-Mail: [email protected]
Dr. Bernd Pietzner Apotheke des Prosper-Hospitals, Mühlenstr. 27, 45659 Recklinghausen, Tel.: 0 23 61/54 24 81, E-Mail: [email protected]
Toni Rimrod Maspern-Apotheke, Paderwall 15, 33102 Paderborn, Tel.: 0 52 51/28 08 24, E-Mail: [email protected]
Margarete Tautges Kaiserau-Apotheke, Einsteinstr. 1, 59174 Kamen, Tel.: 0 23 07/3 08 80, E-Mail: [email protected]
Ihr Kammervorstand Ihre Ansprechpartner
Aller guten Dinge sind drei hieß es
am Samstag, 14. Juni, beim Landespar-
teitag der CDU: Nach der Standprä-
senz auf Parteitagen der Grünen und
der FDP im April zeigten die Apothe-
kerkammer und der Apothekerver-
band auch beim dritten Landespar-
teitag in Westfalen-Lippe mit einem
20 Quadratmer großen Informations-
Ministergespräch der Präsidenten der NRW-HeilberufskammernZu einem ausführlichen Gespräch mit dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (Bildmitte) kamen am 16. Juni in Münster die Präsidenten der Heilberufskam-mern zusammen - darunter auch der westfälisch-lippische Kammerpräsident Hans-Günter Friese (3. v. li.) und sein nordrheinischer Kollege Lutz Engelen (3. v. re.).
Austausch am ApothekerstandZeit für ein Gespräch am Apothekerstand von Kammer und Verband nahm sich Ministerpräsident Dr. Jürgen Rüttgers - hier mit Michael Mantell, Margarete Tautges und Dr. Horst-Lothar Müller (v. li.).
stand Flagge. Zahlreiche Landespoli-
tiker fanden sich am Apothekerstand
ein - darunter Ministerpräsident Dr.
Jürgen Rüttgers, Gesundheitsmini-
ster Karl-Josef Laumann und Wirt-
schaftsministerin Christa Thoben und
Bundestagsabgeordnete wie Irmgard
Fischbach und Hubert Hüppe. Der
Parteitag klang mit einem Empfang
des Minister-
präsidenten und
der CDU-Landes-
minister aus, an
dem von Seiten
der Kammer
Präsident Hans-
Günter Friese
und die Vor-
standsmitglieder
Margarete Taut-
ges und Michael
Mantell teilnah-
men.
„Roadshow“ zur Qualitätsoffensive und GesundheitspolitikVier dezentrale Informationsveranstaltungen im OktoberKammervorstand im Gespräch in Bielefeld, Dortmund, Sundern und Münster
Die Termine und Orte:
Montag, 13. Oktober 2008: Bielefeld
• Ort: Ravensberger Spinnerei, Großer Saal
• Gesprächspartner: Hans-Günter Friese und Toni Rimrod
• Beginn um 20 Uhr, Imbiss ab 19 Uhr
Dienstag, 14. Oktober 2008: Dortmund
• Ort: Hotel Hilton, Raum Goethe 1/2
• Gesprächspartner: Gabriele Regina Overwiening und Michael Mantell
• Beginn um 20 Uhr, Imbiss ab 19 Uhr
Donnerstag, 16. Oktober 2008: Sundern
• Ort: Sunderland Hotel, Tagungsetage
• Gesprächspartner: Gabriele Regina Overwiening und Annabell Kurte
• Beginn um 20 Uhr, Imbiss ab 19 Uhr
Montag, 20. Oktober 2008: Münster
• Ort: Stadthalle Münster-Hiltrup, Großer Saal
• Gesprächspartner: Hans-Günter Friese und Barbara Kadura
• Beginn um 20 Uhr, Imbiss ab 19 Uhr
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derzeit täglich mehr als 30.000-mal
aufgerufen. Dabei ist der Notdienst-
kalender Hauptanlaufstelle der Nut-
zer mit über 2.000 Aufrufen pro Tag.
„Diese Nutzerzahlen sind ein Grund
mehr, mit den technischen und ge-
stalterischen Entwicklungen Schritt
zu halten“, so Schmitz weiter. Wer
dennoch einmal nicht auf den ersten
Klick fündig wird, dem hilft eine inte-
grierte Suche weiter, die das komplet-
te Kammerangebot durchleuchtet.
Runderneuertes Apothekenschild
Selbstverständlich finden sich auch
weiterhin in den einzelnen Rubriken
ausführliche Informationen rund um
die Mitgliedschaft, die Berufe in der
Apotheke und natürlich pharmazeu-
tische Fragen. In das elektronische
Apothekenschild wurden Lagepläne
der einzelnen Apotheken integriert.
Die bei Nutzern beliebte Apotheken-
suche zeigt sich gestalterisch und mit
einem neuen Service aufgewertet.
Neben den bereits etablierten An-
gaben zu den einzelnen Apotheken,
ist nun auch jeweils ein Kartenaus-
schnitt eingebunden, der die Lage
KAMMER ONLINE KAMMER ONLINE / öFFENTLICHKEITSARBEIT
Runderneuert wurde die Homepage der Kammer unter www.akwl.de:Die neue Startseite bietet einen schnellen Einstieg in das umfangreiche Informationsangebot.
Ab der ersten Septemberwoche
wird sich die Apothekerkammer
Westfalen-Lippe mit einem inhaltlich,
technisch und optisch komplett über-
arbeiteten Internetauftritt präsen-
tieren. Unter der bekannten Adresse
www.akwl.de können sich Nutzer
künftig noch schneller und genauer
über die Themen und Services der
Kammer informieren.
Bei der Neugestaltung standen zwei
Aspekte im Vordergrund. Zum einen
soll der Nutzer – gleich ob Kammer-
mitglied, interessierter Bürger oder
etwa Vertreter der Presse – möglichst
ohne Umwege an die gewünschte
Information gelangen. Dazu dienen
die veränderte Optik und damit ein-
hergehend die Entschlackung der
Navigationsstruktur. Zum anderen
sollte die Website technologisch an
die heutigen Standards angepasst
werden. Kernstück der technischen
Neuerungen bildet dabei ein neues
so genanntes Content Management
System (CMS), mit dem die Mitarbei-
ter der Kammer Inhalte auf der Web-
site leichter und schneller und damit
noch kundenfreundlicher einstellen
und aktualisieren können.
Einfachere Navigation, nutzer-
freundliche Informationsgestaltung,
Barrierefreiheit und zeitgemäßes
Design sind die Eckpunkte der über-
arbeiteten Website. Der Zugang zur
Informationsvielfalt der Kammer
wird vereinfacht. Die gesamte Palet-
te der Angebote und Informationen
ist nun auf drei Hauptkapitel zu-
sammengefasst: „Auf einen Blick“,
„Informationen zur Pharmazie“ und
„Arbeitsplatz Apotheke“ heißen die
Einstiege in die vertieften Informa-
tionen. „Unser Internetangebot stellt
häufig den ersten Kontakt mit der
Kammer dar“, sagt Kammerpräsident
Hans-Günter Friese. Es müsse einfach
zu bedienen, schnell und zuverlässig
sein. „Mit dem neuen Aufbau fällt es
leichter, sich im vielfältigen Angebot
zu orientieren und die benötigten In-
formationen zu finden.“
Nicht suchen – finden!
Die Startseite greift dabei wie ge-
wohnt aktuelle Themen und Hinwei-
se auf und präsentiert sie kurz zusam-
mengefasst im Überblick. Daneben
bietet sie wie bisher einen Schnell-
einstieg in den Online-Stellenmarkt,
den Notdienstkalender, den Fortbil-
dungskalender und die Apotheken-
suche. „Nicht suchen – finden“, war
der Grundgedanke bei der Realisie-
Neuer Internetauftritt der Kammer: Anfang September onlinewww.akwl.de wurde im Sommer komplett überarbeitet
rung. Eine flache Navigationsstruktur
trägt diesem Gedanken Rechnung,
damit die Nutzerinnen und Nutzer
die gewünschte Information mit we-
nigen Klicks finden. Bei mittlerweile
über 2.300 Einzelseiten des Kammer-
auftritts keine einfache Aufgabe.
„Ob Notdienst-Apotheke, die Te-
lefonnummer oder Anschrift einer
Apotheke, Informationen zu den
Berufen in der Apotheke das Inter-
netangebot der Kammer hat sich als
zentrales Informationsmedium für
Mitglieder, Fachinteressierte und Bür-
gerinnen und Bürger etabliert“, stellt
Michael Schmitz, Leiter der Abteilung
Öffentlichkeitsarbeit heraus. Er hat
gemeinsam mit Stefan Lammers die
Umsetzung der Website begleitet.
Die Seiten der Kammer werden
der Apotheke im Ort illustriert. Die
Kartographie bietet zudem Möglich-
keiten der Interaktion. So kann über
Zoom-Funktionen die Position der
gewünschten Apotheke präzisiert
oder etwa per Mausklick die Route
geplant werden.
Angebote ausgebaut
Ausgebaut und grafisch weiter her-
ausgearbeitet wurden außerdem die
Auftritte des Versorgungswerks, der
Apothekerstiftung und des West-
fälisch-lippischen Apothekertages.
Diese drei Bereiche sind separat über
einen Navigationsblock oben links zu
erreichen. Die Mitglieder von Kam-
mer und Versorgungswerk werden
im geschlossenen Bereich nicht nur
weiter mit den notwendigen phar-
mazeutischen Sachinformationen be-
liefert, sondern finden hier auch alle
wichtigen Formulare, Anträge und
Veröffentlichungen. Dabei behalten
die bekannten Zugangsdaten selbst-
verständlich ihre Gültigkeit.
Bei der Programmierung des gesam-
ten Auftritts wurde auf den Einsatz
Apothekenschild mit Anreiseinformationen:Das bei vielen Nutzern so beliebte Apothekenschild im Internet enhält jetzt auch einen Lageplan mit Anreiseinformationen.
von Technolo-
gien verzichtet,
die der Barriere-
freiheit im Weg
stehen – so wie
es inzwischen
auch gesetzlich
vorgeschrieben
ist. Behinderten
Menschen ist da-
mit die Nutzung
unseres Informa-
tionsangebotes
uneingeschränkt
und gleichbe-
rechtigt mit
nicht behinder-
ten Menschen
möglich.
Bad Berleburg: Zum „Tag der
Organspende“ hatte der stellver-
tretende KVA im Kreis Siegen-
Wittgenstein, Karsten Wolter am
7. Juni die Vertreter der örtlichen
Presse in seine Apotheke eingela-
den. Unter der Devise „Zukunft
schenken, Organe spenden“ infor-
mierte er über das sensible Thema
Organspende.
Bielefeld: „Mobil sein - dabei
sein“ lautet das Motto eines Ver-
kehrssichterheits- und Mobilitäts-
tages für Senioren am Samstag,
6. September in Bielefeld. Zu den
30 Aktionspartnern zählen auch
die Bielefelder Apotheker, die an
einem Messestand über Medika-
mente und ihre Auswirkung auf die
Verkehrstüchtigkeit aufklären.
Bad Salzuflen: Als Zeitungsverle-
ger ist Uwe Rodemeister, KVA und
BÖ im Kreis Lippe, in Erscheinung
getreten: Er hat die erste Ausgabe
der „Wüstener Jahreszeiten“ mit
Inhalt gefüllt, optisch ansprechend
gestaltet und produzieren lassen.
Das Stadtteil-Magazin soll künftig
– wie der Titel bereits suggeriert –
vierteljährlich erscheinen.
Kreis Höxter: Zum Thema „Haut-
krebs/Sonnenschutz“ fand wäh-
rend der Urlaubs- und Ferienzeit
eine Beratungs- und Aufklärungs-
aktion in den Apotheken und Arzt-
praxen statt. Die Gesundheits- und
Pflegekonferenz des Kreises hatte
die Maßnahme zur Prävention ini-
tiiert, die vom KVA Dr. Peter Junior
tatkräftig begleitet wurde.
Vor Ort: Aktivitäten der KVA und BÖ
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Änderungen der Arzneimittelverschreibungsverordnung Neuerungen betreffen Melatonin, Lidocain, Johanniskraut und Paracetamol
Wir dürfen Sie an dieser Stelle
über vier änderungen der Arzneimit-
telverschreibungsverordnung (AVV)
informieren. Sie betreffen Melato-
nin, Lidocain, Johanniskraut und Pa-
racetamol.
Melatonin in Anlage 1
Bereits zu Jahresbeginn wurde Me-
latonin in die Anlage 1 der AMVV
aufgenommen. Es ist somit verschrei-
bungspflichtig und verordnungs-
fähig. In Deutschland befindet sich
inzwischen das zur Monotherapie
für die kurzzeitige Behandlung der
primären, durch schlechte Schlafqua-
lität gekennzeichneten Insomnie bei
Patienten ab 55 Jahren zugelassene
Präparat Circadin® 2 mg Retard-
tabletten im Verkehr.
Über die Herstellung Melatonin-
haltiger Kapseln informiert ein
NRF-Rezepturhinweis, den Sie im In-
ternet unter www.pharmazeutische-
zeitung.de finden. Hier leitet Sie in
der Menüleiste „Service“ die Rubrik
„DAC/NRF“ zu den gewünschten Re-
zepturhinweisen.
Lidocain für Hebammen und
Entbindungspfleger
Zum 1. Juli 2008 gibt es eine weitere
Sonderregelung für Hebammen und
Entbindungspfleger. An diese Be-
rufsgruppe darf unter bestimmten
Voraussetzungen Lidocain ohne ärzt-
liche Verschreibung abgegeben wer-
den.
Ausnahmen gibt es damit bei der
Abgabe an Hebammen und Entbin-
dungspfleger bei den folgenden
grundsätzlich verschreibungspflichti-
gen Arzneistoffen:
1) Fenoterol und seine Salze - zur
Notfalltokolyse in Zubereitun-
gen von 25 µg zur Auflösung in
4 ml Infusionslösung zur lang-
samen (über 2 - 3 Minuten) Bo-
lusinjektion in einer Packungs-
größe von bis zu 5 Ampullen für
den Praxisbedarf,
2) Lidocain und seine Salze - zur
subkutanen und intramusku-
lären Infiltrationsanästhesie zur
Durchführung von Dammschnit-
ten und zur Naht von Damm-
schnitten und Dammrissen im
Rahmen der Geburt in einer
Konzentration bis 1%, einer
Einzeldosis von bis zu 10 ml und
einer Menge von bis zu 10 ml je
Ampulle im Rahmen ihrer Be-
rufsausübung,
3) Methylergometrin und sei-
ne Salze - zur Anwendung bei
Nachgeburtsblutungen in einer
Konzentration bis zu 0,3 mg/ml
und einer Einzeldosis bis zu 1 ml
für den Praxisbedarf und
4) Oxytocin und seine Salze - zur
Anwendung bei Nachgeburts-
blutungen in einer Konzentra-
tion bis zu 3 I.E./ml und einer
Einzeldosis bis zu 1 ml für den
Praxisbedarf.
Johanniskraut in Anlage 1
Johanniskraut zur Behandlung mit-
telschwerer Depressionen wird zum
1. April 2009 unter die Verschrei-
bungspflicht gestellt.
Paracetamol – Änderung der Anlage 1
Paracetamol-haltige Arzneimittel
werden zum 1. April 2009 grundsätz-
lich unter die Verschreibungspflicht
gestellt. Von der Verschreibungs-
pflicht werden Humanarzneimittel
zur oralen Anwendung zur sympto-
matischen Behandlung leichter bis
starker Schmerzen und/oder Fieber in
einer Gesamtwirkstoffmenge von bis
zu 10 g je Packung und zur rektalen
Anwendung ausgenommen.
APOTHEKENBETRIEB
58Wissen für die Praxis
Als Service zur Beratungsunterstützung für jede/n Apotheker/in hat die Apothekerkammer West-falen-Lippe 1997 zwei Regionale Arzneimittel-Informationsstellen eingerichtet. Seitdem können Kammermitglieder weitergehende pharmazeutische Fragen an das paderlog - Zentrum für Kran-kenhauslogistik und Klinische Pharmazie am Brüderkrankenhaus St. Josef, Paderborn und an die Krankenhausapotheke des Prosper-Hospitals in Recklinghausen richten. Viele dieser Frage- stellungen sind für alle Apotheker/innen von Interesse. Daher dokumentieren die beiden Arznei-mittel-Informationsstellen in dieser Rubrik im Wechsel ihre Antworten auf ausgewählte Anfragen.
Retardiertes Cortison zur abendlichen Einnahme?
(UWR) Gibt es ein retardiertes
Cortison-Präparat zur abendlichen
Einnahme? So lautete die Anfrage
eines Arztes, der sich an eine Veröf-
fentlichung hierzu erinnerte.
Cortison sowie weitere Substanzen
aus der Gruppe der Glucocortico-
ide sind antiinflammatorisch und
antiprolifertiv wirksam. Aufgrund
ihrer starken entzündungshem-
menden Wirkung werden sie z. B.
bei Asthma, allergischen Schocks,
rheumatischen und immunolo-
gischen Erkrankungen eingesetzt.
Körpereigene Corticosteroide wer-
den in den frühen Morgenstunden
zwischen 5 bis 8 Uhr vom Körper
besonders intensiv produziert. Um
den zirkadianen Rhythmus nachzu-
ahmen, lautet die allgemeine Ein-
nahmeempfehlung Glucocorticoide
zu oder direkt nach einer Mahlzeit
möglichst nach dem Frühstück ein-
zunehmen.
Bei Patienten mit rheumatoider Ar-
thritis sind die Gelenke morgens
häufig geschwollen, steif und
schmerzen. Voraus geht diesen Be-
schwerden ein nächtlicher Anstieg
von proinflammatorischen Zytoki-
nen. Mit der zeitversetzten Gabe
von Corticoiden um 2 Uhr in der
Nacht lässt sich eine Besserung der
morgendlichen Symptome erreichen.
Aus dieser Erkenntnis heraus wurde
ein retardiertes Prednison-Präparat
(MR: modified-release) entwickelt -
im Unterschied zu den bisherigen
Präparaten mit sofortiger Wirkstoff-
freisetzung (IR: immediate-release).
Die Ergebnisse der randomisierten
Doppelblindstudie (CAPRA-1), die
über zwölf Wochen an Patienten mit
aktiver rheumatoider Arthritis durch-
geführt wurde, zeigen, dass die
abendliche Einnahme einer Pred-
nison-Tablette mit verzögerter Wirk-
stofffreigabe die Dauer der morgend-
lichen Gelenksteifigkeit als auch die
Konzentration des proinflammato-
rischen Zytokins Interleukin-6 (IL-6)
im Vergleich zur Standardprednison-
therapie reduziert.
Die Studie fand unter Leitung von
Professor Frank Buttgereit von der
Medizinischen Klinik mit Schwer-
punkt Rheumatologie und Klinische
Immunologie an der Charité-Univer-
sitätsmedizin Berlin statt. In der
zwölfwöchigen multizentrischen, ran-
domisierten, doppelblinden Studie
erhielten 288 Patienten mit aktiver
rheumatoider Arthritis entweder
„modified-release“ Prednison - Ta-
bletten (n = 144) oder „immediate-
release“ Prednison-Tabletten (n =
144)
Das in der Studie angewendete
„modified-release“ Prednison-Prä-
parat wurde gegen 22 Uhr einge-
nommen und setzte vier Stunden
später den entzündungshem-
menden Wirkstoff Prednison frei.
Beschrieben wird die verzögerte
Ausschüttung des Wirkstoffs damit,
dass langsam Flüssigkeit durch die
mit einer neuartigen Beschichtung
versehene Hülle des Präparates ein-
tritt und dieses nach vier Stunden
zerplatzt. Studienunterlagen sind
eingereicht und die Zulassung be-
antragt. Zum jetzigen Zeitpunkt
lautet die Prognose: Vermutlich er-
folgt die Zulassung eines Präparates
im 3. oder 4. Quartal 2008.
Lancet. 2008 Jan 19;371(9608):
205-14
www.charite.de/charite/presse/
pressemitteilungen/artikel/detail/
neue_rheumapille_wirkt_ueber_
nacht/
http://www.aerzteblatt.de/V4/
archiv/pdf.asp?id=54635
Sonderregelung für Hebammen und EntbindungshelferUnter bestimmten Voraussetzungen darf Lidocain ohne ärztliche Verschreibung abgegeben werden. Foto: Kai Schenk
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Neues Rezeptur-Formularium feiert 25-jähriges BestehenMittlerweile mehr als 500 Rezepturhinweise im Internet unter www.dac-nrf.de verfügbar
In diesem Sommer feiert das Neue
Rezeptur-Formularium (NRF) sein 25-
jähriges Bestehen. Das Pharmazeu-
tische Laboratorium des NRF mit Sitz
in Eschborn erarbeitet die jährlich
erscheinende Loseblattsammlung
mit standardisierten Rezepturvor-
schriften. Herausgeber des NRF ist
die ABDA – Bundesvereinigung Deut-
scher Apothekerverbände.
In ihrem Auftrag beurteilt die Arz-
neimittelkommission der Deutschen
Apotheker (AMK) Rezepturen vor
der Aufnahme in das NRF. Die wissen-
schaftliche Beratung stellt sicher, dass
nur gesundheitlich unbedenkliche
und keine fragwürdigen Arzneimittel
monographiert werden und obsolete
Rezepturen gestrichen werden.
Mehr als nur Rezepturformel
Seit 1986 werden die Rezepturvor-
schriften in der eigenen Arbeitsgrup-
pe experimentell und redaktionell
erarbeitet. Dem NRF kommt eine
wichtige Funktion in der pharmazeu-
tischen Qualitätssicherung zu, wenn
geeignete Fertigarzneimittel fehlen
und Ärzte im Rahmen der Thera-
piefreiheit Rezepturen zur Herstel-
lung in Apotheken verschreiben.
Entsprechende Nischen der Pharma-
kotherapie liegen vor allem in der
Dermatologie, der Hals-Nasen-Ohren-
Heilkunde, der Zahnmedizin sowie
zunehmend der Pädiatrie. Heute ent-
hält das NRF nicht nur Rezepturen für
unterschiedliche Arzneiformen und
für ein breites Spektrum von Anwen-
dungsgebieten, sondern in den Mo-
nographien und allgemeinen Texten
auch detaillierte Instruktionen zur
Qualitätssicherung der Herstellung in
der Apotheke. Solche Angaben las-
sen Analogien zu noch nicht standar-
disierten Individualrezepturen zu. Sie
sind in dem Maße wichtiger gewor-
den, wie konkrete Informationen zur
Herstellung der Rezepturarzneimittel
im aktuellen Arzneibuch nicht mehr
zu finden sind.
Die NRF-Arbeitsgruppe
Die Arbeitsgruppe Neues Rezeptur-
Formularium besteht aus einem Apo-
theker, zwei Apothekerinnen und
drei PTA. Im eigenen Laboratorium
werden Rezepturvorschriften prak-
tisch und redaktionell erarbeitet.
Dazu wird die Qualität selbst herge-
stellter Arzneimittel untersucht, opti-
miert und bei der Abfassung der NRF-
Loseblattsammlung zugrunde gelegt.
Zudem werden spezielle Dienstlei-
stungen für die öffentliche Apotheke
angeboten: die Rezeptur-Informati-
onsstelle sowie rund 550 themenbe-
zogene NRF-Rezepturhinweise auf
der Internetseite www.dac-nrf.de.
Die NRF-Rezeptur-Informationsstelle
Die Informationsstelle wurde im Auf-
trag der Apothekerkammern im Jahr
2001 offiziell eingerichtet. Sie gibt
Apotheken Auskunft zu galenischen
Fragen rund um die Arzneimittelre-
zeptur. Dazu gehören Hintergrundin-
formationen zu den NRF-Vorschriften,
Recherchen zu Rezepturvorschriften
aus anderen Formularien sowie Tipps
zu Inkompatibilitäten, Konservierung
und Herstellungsverfahren. Für das
Konzept „Hilfe zur Selbsthilfe“ steht
das Internetangebot von mehr als 500
NRF-Rezepturhinweisen unter www.
dac-nrf.de. Hinzu kommen mehr als
7.000 weitere Anfragen, die Jahr für
Jahr bearbeitet werden.
Die Arbeitsgruppe Neues Rezepturformularium:Rosemarie Eifler-Bollen, Claudia Schmaus, Antje Lein, Okka Hagemeyer, Heike Fischer und Dr. Holger Reimann erarbeiten die Rezepturvorschriften des NRF. Foto: Govi-Verlag
Qualitätsmanagement in KurzformDas Vier-Bausteine-Modell
QMS
Viele verbinden mit dem Begriff
Qualitätsmanagement nur Berge von
Papier, in denen Dinge geregelt wer-
den, die allen sowieso schon bekannt
sind. Dies ist ein Eindruck, der erst
recht seit der Umstellung der DIN-
Norm im Jahre 2000 nicht richtig ist.
Qualitätsmanagement ist vielmehr
eine Managementmethode, mit der
Betriebe vom Ein-Mann-Unterneh-
men bis zum Großkonzern so geführt
werden, dass die Erfüllung der Kun-
denwünsche in gleich bleibender,
hoher Qualität zu mehr Erfolg führt.
Anhand des „Vier-Bausteine-Mo-
dells“ lässt sich zeigen, dass diese
international anerkannte und prak-
tizierte Methode eigentlich nur aus
vier einfachen Schritten besteht.
Das sind die vier Schritte des Qualitätsmanagement
Schritt 1: Planung
Management beginnt mit der Be-
schreibung, was das Besondere an der
eigenen Apotheke gegenüber ande-
ren Apotheken ist (Leitbild) und wel-
che Ziele das Unternehmen in einem
bestimmten Zeitraum erreichen soll.
Aus den Gesamtzielen wird abgelei-
tet, wie der einzelne Mitarbeiter zum
Erfolg beitragen soll und welche Maß-
nahmen Erfolg versprechend sind.
Schritt 2: Durchführung
Damit alles eine gewisse Verbindlich-
keit hat und im Zweifelsfall sowie in
der Einarbeitungsphase alle Mitar-
beiter nachschlagen können, wird ein
Handbuch erstellt. Es enthält, über-
sichtlich gegliedert, die getroffenen
Vereinbarungen (Prozessbeschrei-
bungen). Erfolg ist nur machbar,
wenn alle an einem Strang ziehen.
Mit anderen Worten: Jeder weiß, wo-
für er verantwortlich ist, und die für
eine Apotheke wirklich wichtigen
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Arbeitsabläufe (Beratung, Rezeptur,
pharmazeutische Dienstleistung) wer-
den so festgelegt, dass sie von allen
mit gleich bleibend hoher Qualität
ausgeführt werden können. Auch
eher kleinere, organisatorische Dinge
werden mit dem Team vereinbart und
im Qualitätsmanagementhandbuch
verbindlich gemacht. Denn es sind oft
diese Kleinigkeiten, wie mangelnde
Informationsweitergabe oder nicht
auffindbare Unterlagen, die als Sand
im Getriebe wirken.
Schritt 3: Prüfung
Letztendlich lebt jedes Unternehmen
von der Zufriedenheit derer, die An-
sprüche an seine Dienstleistung oder
Produkte stellen (Gesetzgeber, Kun-
den, Marktpartner), aber vor allem
von den zahlenden Kunden. Alle Hin-
weise auf die Erfüllung der Kunden-
wünsche und der unterschiedlichen
Ansprüche (z. B. Kundenlob, Kunden-
tadel, Revisionsberichte, Ergebnisse
von Beratungstests) werden daher
nicht nur regelmäßig gesammelt, son-
dern auch dahingehend ausgewertet,
welche Möglichkeiten und Maßnah-
men zur Verbesserung der Dienstleis-
tungsqualität sich daraus ergeben.
Darüber hinaus überprüft das ge-
samte Apothekenteam in festge-
legten Zeitabschnitten selbst, ob die
Apothekenpraxis noch mit der selbst
festgelegten Vorgehensweise im
Handbuch übereinstimmt (Internes
Audit). Wenn dabei festgestellt wird,
dass die Rahmenbedingungen (z. B.
Leitlinien, Gesetze oder Verträge) sich
geändert haben, oder sich im Alltag
eine andere Vorgehensweise als bes-
ser herausgestellt hat, wird das Hand-
buch aktualisiert. Dies ist auch eine
Gelegenheit, die Arbeitsabläufe wie-
der dem eigenen Standard anzupas-
sen, wenn im Laufe der Zeit einzel-
ne Schritte in Vergessenheit geraten
sind, anders durchgeführt wurden
oder die notwendige Dokumentation
nicht vollständig ist.
Schritt 4: Verbesserung
Das Gesetz der Evolution, wonach auf
Dauer nur überlebt, wer lernt und sich
geänderten Umweltbedingungen an-
passen kann, gilt auch für Unterneh-
men. Das ist auch der eigentliche Kern
des Qualitätsmanagements – zielori-
entiert und geplant vorzugehen, den
eigenen Erfolg zu überprüfen und
daraus für die Zukunft zu lernen. Als
ersten Schritt verschafft man sich, in
der Regel am Ende eines Jahres, einen
Überblick über alle Fakten: die gesetz-
ten Ziele, die durchgeführten Maß-
nahmen, die erreichten Ergebnisse
sowie die Änderung der Rahmenbe-
dingungen. Dann erfolgt die eigent-
liche Bewertung, der Lernvorgang:
was ist im Hinblick auf die Erfüllung
der Kundenwünsche, auf den Erfolg
des Unternehmens und auf die Zufrie-
denheit der Mitarbeiter gut gelaufen,
was nicht? Welche Änderungen im
Umfeld bieten neue Chancen für die
Apotheke, welche neue Risiken und
wie kann man diesen begegnen?
Zusammen mit dem Team wird diese
Analyse dann in neu anzustrebende
Ziele, konkret geplante Maßnahmen
und vielleicht auch in eine geänderte
Vision für die Apotheke umgesetzt.
Wie so häufig im Leben erscheint das
Erfolgsprinzip auch beim Qualitäts-
management recht einfach, fast zu
simpel zu sein. Es erfordert jedoch
genau das Durchhaltevermögen und
den Aufwand, auch an Dokumenta-
tion, um das Prinzip in der Praxis er-
folgreich umzusetzen.
Es lohnt sich: Qualitätsmanagement
ist kein Selbstzweck, sondern ein be-
währter Weg, alle apothekerlichen
Qualitätsbemühungen zu bündeln,
um den ständig neuen Herausforde-
rungen im Gesundheitswesen erfolg-
reich zu begegnen.
Pharmazeutische Fachprüfer gesucht
Als eine Maßnahme zur Qualitäts-
sicherung führt die Apothekerkam-
mer Westfalen-Lippe seit dem Jahr
2002 Erhebungen zur Sicherung der
Beratungsqualität durch. Die Apothe-
kenbesuche werden von Apotheker/
innen durchgeführt, die nebenberuf-
lich als Pharmazeutische Fachprüfer
tätig sind. Vor Beginn der Tätigkeit
durchlaufen die neuen Fachprüfer
eine Schulung durch die Kammerge-
schäftsstelle.
Für die Regierungsbezirke Arnsberg
und Detmold werden noch weitere
Fachprüfer gesucht.
Voraussetzung ist, dass Sie derzeit in
einer öffentlichen Apotheke arbeiten
und über mehrjährige Berufserfah-
rung und kommunikatives Geschick
verfügen sowie in einem der beiden
Regierungsbezirke wohnen.
Falls Sie Interesse haben, melden Sie sich bitte bei Frau Dalhus (Tel: 02 51/ 5 20 05-71 oder per E-Mail an [email protected]).
BERATUNGSECKE
Bei vielen Urlaubern, die in sonnige Gefilde reisen wol-
len, gehört der Kauf geeigneter Sonnenschutzmittel fest
zur Urlaubsvorbereitung. Wer sich dazu in die Apotheke
begibt, sollte umfassend z. B. über Lichtschutzfaktoren
sowie die Auswahl und Anwendung des geeigneten Mit-
tels beraten werden. Im Folgenden haben wir einige In-
formationsquellen zum Thema Sonnenschutzmittel aus
dem Internet zusammengetragen.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat eine
umfangreiche Stellungnahme mit Informationen, Tipps
und Empfehlungen zu Sonnenschutzmitteln veröffent-
licht. Hier ist unter anderem nachzulesen, wie aktuelle
wissenschaftliche Veröffentlichungen über mögliche hor-
monelle (endokrinologische) Nebenwirkungen von UV-
Filtersubstanzen zu bewerten sind. Auch auf die Frage,
wie die Anwendungshinweise auf den Verpackungen
im Hinblick auf die mengenmäßige Anwendung und die
eventuelle Annahme eines verlängerten Sonnenschutzes
zu beurteilen sind, findet man hier eine Antwort (1).
Wer sich über die Eigenschaften der verschiedenen UV-
Filtersubstanzen informieren möchte, wird hier ebenfalls
fündig. Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat eine
neunseitige Stellungnahme zu dieser Thematik im Inter-
net hinterlegt (2). Unter dem Titel „Sonnenschutzmittel
– Nutzen oder Schaden“ hat sich der WDR im Juni dieses
Jahres in einer Folge der Fernsehreihe „Servicezeit: Ge-
sundheit“ kritisch mit den Sonnenschutzmitteln ausein-
andergesetzt. Der Beitrag enthält Informationen über
den Zusammenhang zwischen Hautalterung, Sonnen-
brand und Hautkrebs sowie zehn praktische Tipps zum
richtigen Umgang mit der Sonne (3).
Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung (BGIA) widmet einen mehr als achtzig-
seitigen Report dem Thema „Eignung von Sonnenschutz-
mitteln zur Hautkrebsprävention“. Das Dokument kann
auf der Homepage des BGIA herunter geladen werden
(4). Antworten auf die Frage nach der Schutzwirkung von
Sonnenschutzmitteln gegen die UVA-Strahlung enthält ein
Pressetext der Gesellschaft für Dermopharmazie e. V. (5).
Einen guten Überblick über die Thematik Sonnenschutz-
mittel bietet auch der Artikel von Professor Dr. Rolf Da-
niels in der Pharmazeutischen Zeitung Online (6).
Quellen:
(1) http://www.bfr.bund.de/cm/206/informationen_tipps_
und_empfehlungen_zu_sonnenschutzmitteln.pdf
(2) http://www.bfr.bund.de/cm/206/uv_filter_in_sonnen-
schutzmitteln.pdf
(3) http://www.wdr.de/tv/servicezeit/gesundheit/sen-
dungsbeitraege/ 2008/0602/03_sonnenschutzmittel.
jsp(4) http://www.dguv.de/bgia/de/pub/rep/pdf/rep05/
biar0306/ReportGesamt.pdf
(5) http://www.gd-online.de/german/veranstalt/
images2006/GD-Stellungnahme-UVA-Schutz-18
.11.05.pdf
(6) http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.
php?id=3124
Sonnenschutzmittel: Beratung in der Apotheke
BERATUNGSECKE
Achtung Sonnenschutz!Über Möglichkeiten und Grenzen informieren umfassende Internet-portale. Foto: Mock&More
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QMS/FORTBILDUNG
Wir gratulieren den im Mai, Juni
und Juli 2008 erst- und rezertifi-
zierten Apotheken:
Einhorn-Apotheke, Barntrup
Krankenhausapotheke Herz-
und Diabeteszentrum NRW,
Bad Oeynhausen
Milan-Apotheke, Witten
Süd-Apotheke, Bad Oeynhausen
Teutoburg-Apotheke, Detmold
Zeppelin-Apotheke, Ahlen
Adler-Apotheke, Beckum
Adler-Apotheke, Erwitte
Adler-Apotheke, Witten
Apotheke des Evangelischen
Krankenhauses Witten gGmbH,
Witten
Mohren-Apotheke, Gütersloh
Ruhrland-Apotheke, Bochum
Schildkröten-Apotheke,
Warburg
Stifts-Apotheke, Fröndenberg
Zentralapotheke Märkische
Kliniken GmbH, Lüdenscheid
Pinguin-Apotheke, Hamm
Wittekind-Apotheke,
Hiddenhausen
Apotheke des Städtischen
Klinikums, Gütersloh
Erstzertifizierung
Rezertifizierung
Wir gratulieren!
Den „Neurologischen und psychia-
trischen Erkrankungen“ widmet sich
der 4. Internationale Fortbildungs-
kongress für Apotheker vom 17. bis
19. Oktober 2008 im polnischen Kra-
kau. Namhafte Referenten aus dem
Gastgeberland sowie aus Deutsch-
land sorgen für ein Fortbildungshigh-
light in einer sehenswerten Stadt, das
u. a. auch von der Bundesapotheker-
kammer unterstützt wird. Sämtliche
Vorträge werden simultan in die
deutsche Sprache übersetzt.
Für einen nordrhein-westfälischen
„Einschlag“ sorgt die internationale
Abschlussdiskussion am Sonntag, 19.
4. Fortbildungskongress für Apothekerin Krakau vom 17. bis 19. Oktober 2008Treffpunkt für Pharmazeuten aus Ost und West
Oktober (14 bis 16 Uhr) unter dem
Titel „Der Nutzen des Apothekers/
der Apotheke für den gesunden
und kranken Mensch“. Sie wird von
Kammerpräsident Hans-Günter Frie-
se (Fröndenberg) moderiert, der als
Gesprächspartner u. a. Ministerialrat
Walter Frie (Düsseldorf) befragen
wird.
Das detaillierte Vortragsprogramm
finden Sie online unter www.salusint.
com.pl.
Die Teilnahme an diesem Fortbil-
dungskongress wird im Rahmen des
freiwilligen Fortbildungszertifikates
mit 20 Punkten anerkannt.
Fortbildungsprogramm: Ihre Meinung ist uns wichtigNicht nur per Evaluationsbogen
Die Förderung der beruflichen
Fortbildung ist eine unserer wich-
tigsten Aufgaben. Deshalb sind wir
ständig bemüht, unseren Kammer-
mitgliedern und allen anderen phar-
mazeutischen Berufsgruppen nicht
nur ein attraktives Fortbildungspro-
gramm anzubieten, sondern auch die
Rahmenbedingungen unserer Veran-
staltungen zu optimieren. Denn nur
wenn alles stimmt, können wir am
Ende von einer gelungenen Veran-
staltung sprechen.
Aufgrund der Vielzahl der Veranstal-
tungen, die zum Teil zeitgleich und
zudem dezentral in unserem gesam-
ten Kammergebiet durchgeführt
werden, ist es uns leider nicht mög-
lich, überall selbst vor Ort zu sein.
Deshalb sind wir auf Ihre Mithilfe
angewiesen.
Nutzen Sie unsere Evaluationsbögen!
Routinemäßig lassen wir grundsätz-
lich pro Veranstaltungsreihe eine
Veranstaltung an einem Ort durch
die Teilnehmer evaluieren. Um mög-
lichst aussagekräftige Ergebnisse zu
erhalten, wählen wir einen Veran-
staltungsort mit einer hohen Teil-
nehmerzahl aus. Des Weiteren wird
nach Möglichkeit die Veranstaltung
evaluiert, die am Beginn einer Ver-
anstaltungsreihe stattfindet, um die
Ergebnisse ggf. bereits in die Folge-
veranstaltungen einfließen lassen zu
können. Daher bitten wir Sie, uns auf
diese Weise Ihr Feedback zu geben.
Die Kreuzchen und Anmerkungen
sind schnell gemacht und liefern uns
wertvolle Informationen.
Informieren Sie uns direkt!
Unabhängig davon, ob eine Evaluati-
on vor Ort durchgeführt wurde oder
nicht, nehmen wir selbstverständlich
gerne jede Art von Feedback entge-
gen. Wir sind ausgesprochen dankbar
für Hinweise und Anregungen, kön-
nen wir doch so unser Fortbildungs-
programm noch besser an Ihren Wün-
schen und Bedürfnissen ausrichten.
Daher: Zögern Sie nicht und kontak-
tieren Sie uns, per Telefon, E-Mail
oder persönlich – denn so ist es uns
möglich, unsere Angebote und un-
seren Service weiter zu optimieren.
EvaluationsbögenBei Veranstaltungen mit einer hohen Teil-nehmerzahl legen wir Evaltuationsbögen aus. Sie helfen uns sehr, wenn Sie diese aus-gefüllt an uns zurückgeben. Foto: AKWL
FORTBILDUNG/WEITERBILDUNG
Zulassungen und Ermächtigungenim Kammergebiet Westfalen-Lippeim Zeitraum 23. Mai bis 25. Juli 2008
Folgende Apotheker/innen sind
für die nachstehenden Gebiete
durch die Apothekerkammer West-
falen-Lippe zur Weiterbildung er-
mächtigt und/oder die Apotheke
bzw. Institution als Weiterbildungs-
stätte zugelassen worden.
Ermächtigungs- und Zulassungszeit-
räume können unterschiedlich sein.
Allgemeinpharmazie
Weiterbildungsstätte Name der/des ErmächtigtenZulassungszeitraum Ermächtigungszeitraum
Wittekind-Apotheke Thöle, ChristinaJöllenbecker Str. 119/Nordpark 01.03.2008 – 28.02.201433613 Bielefeld 01.03.2008 – 28.02.2014
Apotheke zur Rose Hiemesch, Wolf DietrichWilly-Brandt-Platz 4 01.05.2008 – 30.04.201432756 Detmold 01.05.2008 – 30.04.2014
Markt-Apotheke Giesbert, HubertAm Markt 13 01.04.2008 – 31.03.201448282 Emsdetten 01.04.2008 – 31.03.2014
Engel-Apotheke Brinkmann, JosefHammer Str. 90 A 01.03.2008 – 28.02.201459075 Hamm 01.03.2008 – 28.02.2014
Bad-Apotheke Parkstr. 55 32805 Horn-Bad Meinberg 01.04.2008 – 31.03.2014
Kant-Apotheke Lübke, RudolfHagener Str. 117 A 01.08.2008 – 31.07.201458642 Iserlohn 01.08.2008 – 31.07.2014
Pantaleon-Apotheke Mense, SabineKönemannstr. 11 01.08.2008 – 31.07.201448161 Münster 01.08.2008 – 31.07.2014
Aesculap-Apotheke Schlötel, IngridAm Ostentor 5 01.05.2008 – 30.04.201458239 Schwerte bis 30.09.2008
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WEITERBILDUNG
Allgemeinpharmazie
Apotheke im Minipreis Center OHG Michels, Dr. KlausBahnhofstr. 8 01.05.2008 – 30.04.201433415 Verl 01.05.2008 – 30.04. 2014
Klinische Pharmazie
Krankenhausapotheke Sarepta Türoff, RenateNazarethweg 10 01.06.2008 – 31.05.201433617 Bielefeld 01.06.2008 – 31.05.2014
Apotheke des St. Marien-Hospitals Scharfenkamp, BerndAltstadtstr. 23 01.09.2008 – 31.08.201444534 Lünen 01.09.2008 – 31.08.2014
Apotheke des St. Martinus-Hospitals Hospitalweg 6 57462 Olpe 01.07.2008 – 30.06.2009
Pharmazeutische Technologie
Dr. August Wolff GmbH & Co KG Knie, Dr. UlrichSudbrackstr. 56 01.04.2008 – 31.03.201433611 Bielefeld 01.04.2008 – 31.03. 2014
Öffentliches Gesundheitswesen
Apothekerkammer Westfalen-Lippe Walter, Dr. AndreasBismarckallee 25 01.08.2008 – 31.07.201448151 Münster unbegrenzt
Weiterbildungsstätte Name der/des ErmächtigtenZulassungszeitraum Ermächtigungszeitraum
Am 23. Oktober 2008 startet der erste – und bereits aus-
gebuchte – Weiterbildungszyklus im Bereich Geriatrische
Pharmazie. Dieser zielt darauf ab, Arzneimittelrisiken,
Nebenwirkungen und Medikationsfehler sowohl im häus-
lichen als auch im stationären Bereich zu identifizieren und
entsprechende Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Aufgrund
der hohen Nachfrage ist für den Mai 2009 der Start eines
zweiten Zykluses geplant.
Als Termine sind die folgenden drei Wochenenden vor-
gesehen: Donnerstag, 21. Mai bis Sonntag, 24. Mai 2009,
Donnerstag, 18. Juni bis Sonntag, 21. Juni 2009 und Don-
nerstag, 10. September bis Sonntag, 13. September 2009.
Der größte Anteil verordneter Arzneimittel entfällt auf
die Behandlung betagter und hoch betagter Patienten.
Um nicht einer unheilvollen Polypharmazie mit einem
beträchtlichen Nebenwirkungsrisiko Vorschub zu leisten,
müssen die handelnden sowie die betroffenen Personen
die besonderen Charakteristika und Risiken der medika-
mentösen Therapie älterer Menschen kennen. Neben den
teilweise schwerwiegenden Nebenwirkungen verursachen
arzneimittelbezogene Probleme bei älteren multimorbi-
den Patienten erhebliche Kosten im Gesundheitswesen.
Hohe Nachfrage: Weiterbildung im Bereich Geriatrische Pharmazie Zweiter Zyklus startet im Mai 2009
Geriatrische PharmazieDer Weiterbildungstitel trägt dem steigenden Bedarf Rechnung.Foto: ABDA
WEITERBILDUNG
Bitte rufen Sie uns an oder mailen Sie:Dr. Sylvia Prinz02 51/5 20 05 -39, [email protected] Deiters02 51/5 20 05-20, [email protected] Nagel02 51/5 20 05-43, [email protected]
Wir informieren und beraten Sie gerne!✆
@
Beim alternden Organismus wird die
individuelle Pharmakokinetik vie-
ler Wirkstoffe verändert. Aber auch
die Pharmakodynamik ändert sich.
Bestimmte Arzneimittel, die zur An-
wendung beim alten Menschen als
bedenklich angesehen werden, sind
zwar in der sogenannten „Beers-Li-
ste“ aufgeführt, dennoch muss das
Hauptaugenmerk immer auf einer
sorgsam individualisierten Arznei-
mittelauswahl und -dosierung liegen,
unter Berücksichtigung individueller
Risikofaktoren. Daher ist es beson-
ders wichtig, dass der ältere Patient
bei seiner Medikation ausreichend
betreut wird, auch durch seinen
Apotheker. In dem 100-stündigen
Seminarzyklus sollen die spezifischen
Kenntnisse vermittelt und auf eine
interdisziplinäre Zusammenarbeit
mit den anderen Berufsgruppen im
Gesundheitswesen vorbereitet wer-
den.
Welche Inhalte erwarten Sie?
Gerontologie/Geriatrie: z. B. Ambu-
lante Pflege und neue Wohnformen,
Angehörigenpflege, chronisch kran-
ke Senioren, Hospizbewegung, Pal-
liativmedizin und Sterbebegleitung,
Rechtsgrundlagen, Sozialgesetzge-
bung.
Besonderheiten der geriatrischen
Pharmakotherapie: z. B. Therapie
typischer Alterserkrankungen, geron-
topsychiatrische Erkrankungen, arz-
neimittelbezogene Probleme des alten
Menschen, Pharmakokinetik – Pharma-
kodynamik beim alten Menschen.
Patientensicherheit und Risikoma-
nagement: z. B. die Rolle des Apothe-
kers im multidisziplinären geria-
trischen Versorgungsprozess, Pflege-
dokumentation, pflegerelevante
Prävention arzneimittelbezogener
Probleme im Lebensumfeld der Seni-
oren, Qualitätssicherung der Arznei-
mittelversorgung, Methoden einer
seniorengerechten Pharmazeutischen
Betreuung.
Praxis der Versorgung der geria-
trischen Patienten: z. B. Hilfsmittel
und Medizinprodukte, Wundversor-
gung und Sondenernährung, Schu-
lungen des Pflegepersonals, der
Angehörigen und Patienten, wirt-
schaftliche Aspekte der Versorgung.
Teilnahmevoraussetzungen
Voraussetzungen für die Teilnahme
sind eine zwölfmonatige Berufser-
fahrung (mind. 20 Stunden/Woche)
als Apotheker/in nach Erhalt der Ap-
probation sowie die Tätigkeit in ei-
ner öffentlichen Apotheke, Kranken-
hausapotheke oder anderen Einrich-
tung (mindestens zehn Stunden/Wo-
che) einschließlich des Besuchs von
anerkannten Seminaren. Darüber hin-
aus sind erforderlich:
Teilnahme am achtstündigen
Seminar „Grundlagen der phar-
mazeutischen Betreuung“.
Planung und Durchführung von
mindestens einer Schulungs- oder
Fortbildungsveranstaltung für
Fachpersonal.
Nachweis eines zweitägigen Prak-
tikums in einer Altenpflegeeinrich-
tung, davon mindestens ein Tag
im stationären Bereich (acht Stun-
den). Dieses Praktikum muss zwi-
schen dem 2. und 3. Seminarblock
liegen, da die Aufgabenstellung
im 2. erläutert und das Ergebnis
im 3. Seminarblock vorgetragen
werden muss.
Mindestens eine Stationsbege-
hung mit detailliertem Ergeb-
nisprotokoll in einer stationären
Alteneinrichtung. Diese sollte vor-
zugsweise auch zwischen dem 2.
Prüfungstermin am 4. November Pharmazeutische Analytik
Allen Weiterzubildenden, die in
Kürze ihre Weiterbildungszeit im Ge-
biet Pharmazeutische Analytik erfül-
len, bieten wir einen Prüfungstermin
am Dienstag, 4. November 2008 an.
Bitte reichen Sie uns bei Interesse Ihre
Prüfungsunterlagen bis spätestens
zum Freitag, 26. September 2008 ein.
Bei Fragen zur Prüfung wenden Sie
sich bitte an Frau Dr. Sylvia Prinz
unter Tel.: 02 51/5 20 05-39 oder an
Frau Magret Nagel unter Tel.: 02 51/
5 20 05-43.
und 3. Seminarblock stattfinden.
Erstellung und Präsentation von
mindestens einem Patientenprofil
als Projektarbeit.
Die Weiterbildung schließt mit
einer Prüfung vor dem Prüfungs-
ausschuss der Apothekerkammer
Westfalen-Lippe ab.
Die Seminare innerhalb der Weiter-
bildung kosten in Westfalen-Lippe
pro Seminarstunde 13 Euro. Zusätz-
lich wird eine Prüfungs- und Urkun-
dengebühr in Höhe von 150 Euro er-
hoben.
Zulassungen und Ermächtigungen – Fortsetzung –
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PKA-Ausbildung: 5.000 Euro Ausbildungsbonus sichernInfotelefon der Agentur für Arbeit
AUSBILDUNG
Claudia Mahler
Wir gratulieren!
Tanja Gröne Eylem Coban Nina Czach Miriam Rogge
Barbara Meinker Eva-Maria Haak
Auszeichnungen für die besten PKA-Prüflinge Abschlussprüfungen im Sommer 2008
Für die 16 besten Absolventinnen
der PKA-Abschlussprüfungen gab es
auch in diesem Sommer wieder ne-
ben dem Prüfungszeugnis ein Präsent
der Apothekerkammer. Über die Aus-
zeichnungen informierten wir mit in-
dividuellen Presseinformationen und
Fotomaterial auch die Lokalpresse.
Auf diese Weise bleibt das Berufsbild
der PKA im Gespräch – gleiches gilt
natürlich auch für die erfolgreichen
Ausbildungsapotheken.
Wir gratulieren allen erfolgreichen
PKA-Prüflingen und bedanken uns zu-
gleich bei den Ausbildungsbetrieben
und den Berufskollegs, die wesentlich
zum Erfolg ihrer Auszubildenden im
Gebiet der folgenden Prüfungsaus-
schüsse beigetragen haben:
Arnsberg/Industriegebiet
Am 2. und 3. Juni 2008 fanden im
Apothekerhaus in Münster die prak-
tischen Abschlussprüfungen für den
Prüfungsausschuss Arnsberg/Indus-
triegebiet statt. Die vier erfolgreichen
Prüflinge wurden vom Ausschussvor-
sitzenden Hubert Mues aus Lippstadt
ausgezeichnet: Martina Miemiec
(Ausbüttels-Apotheke im EKS in Dort-
mund, Robert-Schuman-Berufskolleg
in Dortmund), Miriam Rogge (Son-
nen-Apotheke in Hamm, Friedrich-
List-Berufskolleg in Hamm), Sonja
Kusber (Blaue Apotheke Kortumstra-
ße in Bochum, Berufskolleg für Wirt-
schaft und Verwaltung in Herne) und
Virginia Pauschert (Rats-Apotheke
oHG in Soest, Hubertus-Schwartz-Be-
rufskolleg in Soest).
Die Fotos aller Prüflinge und der Prüfungsbesten finden Sie auch im Internet unter www.akwl.de.
mittlerem Schulabschluss – die seit
mehr als zwei Jahren einen Ausbil-
dungsplatz suchen – ausbilden oder
die einen zusätzlichen betrieblichen
Ausbildungsplatz einrichten und die
hierfür erforderlichen Kriterien erfül-
len. 50 Prozent des Ausbildungsbonus
werden nach Ablauf der Probezeit
und die restlichen 50 Prozent nach
Anmeldung des Auszubildenden zur
Abschlussprüfung gezahlt – sofern
das Ausbildungsverhältnis fortbe-
steht. Weitergehende Informationen
erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Arbeits-
agentur oder unter der speziell für Ar-
beitgeber eingerichteten Rufnummer
0 18 01/66 44 66.
Sie erhalten weitere Infos unter der für Arbeitgeber eingerichte-ten Rufnummer 0 18 01/66 44 66.✆
AUSBILDUNG
Arnsberg/Sauerland
Im Bereich Arnsberg/Sauerland
zeichnete die Prüfungsausschuss-
vorsitzende Gabriele Lönquist-Tieck
(Nachrodt-Wiblingwerde) die drei
Prüfungsbesten mit einer Urkunde
und einem kleinen Präsent aus. Es
handelt sich hierbei um: Julia Becker
(Staberg-Apotheke in Lüdenscheid),
Maike Lingemann (Schiller-Apotheke
in Iserlohn) und Claudia Mahler (Rats-
Apotheke in Lüdenscheid). Alle drei
frischgebackenen PKA besuchten das
Berufskolleg der Stadt Hagen – Kauf-
mannschule I.
Münster/Nord
Hubert Mues konnte im Bereich des
Prüfungsausschusses Münster/Nord
sechs erfolgreichen Prüflingen gratu-
lieren. Das Berufskolleg für Wirtschaft
und Verwaltung in Ahaus besuchten
Eva-Maria Haack (Markt-Apotheke
in Coesfeld) und Barbara Meinker
(Hirsch-Apotheke in Gescher), an
der Hansaschule Münster drückten
Anna Schlieker-Steens (Marien-Apo-
theke in Olfen) und Jaqueline Yigitt
(Engel-Apotheke in Ennigerloh) die
Schulbank, und das Berufskolleg für
Wirtschaft und Verwaltung in Rheine
besuchten Sandra Engbers (Alte
Stadt-Apotheke in Ochtrup) und Iri-
na Snobischev (Marien-Apotheke in
Rheine).
Detmold
Im Rahmen einer Entlassungsfeier des
Rudolf-Rempel-Berufskollegs in Biele-
feld wurden die drei besten Prüflinge
Eylem Coban (Hof-Apotheke in Det-
mold), Nina Czach (Leopold-Apotheke
in Lemgo) und Tanja Gröne (Apotheke
des Klinikum Lippe-Detmold GmbH in
Detmold) von Fachkundelehrerin Hil-
degard Spiekermann-Taschner mit ei-
ner Urkunde sowie einem Präsent der
Apothekerkammer ausgezeichnet.
Ergebnis der Abschlussprüfung für auszubildende PKA im Sommer 2008
Prüfungsausschuss Gut Befriedi-
gend
Ausrei-
chend
Nicht be-
standen
Insgesamt
Arnsberg/Industriegebiet 15 27 8 5 55
Arnsberg/Sauerland 3 11 3 1 18
Detmold 13 19 1 1 34
Münster/Nord 18 16 2 0 36
Münster/Süd 13 9 2 0 24
Insgesamt: 62 82 16 7 167
Apotheken, die eine zusätzliche
PKA-Ausbildungsstelle einrichten
oder Jugendliche einstellen, die schon
längere Zeit erfolglos eine Lehrstelle
suchen, können unter bestimmten
Voraussetzungen eine finanzielle
Förderung erhalten. Der Ausbil-
dungsbonus, der bei Einstellung von
PKA-Auszubildenden einmalig 5.000
EUR beträgt und rechtzeitig vorher
bei der zuständigen Arbeitsagentur
beantragt werden muss, ist Teil des
Konzepts „Jugend - Ausbildung und
Arbeit“ der Bundesregierung.
Der Bonus kann für Ausbildungsver-
träge gezahlt werden, die zwischen
dem 1. Juli 2008 und dem 31. Dezem-
ber 2010 beginnen. Die Förderung
geht an Arbeitgeber, die so genannte
Altbewerber u. a. mit Hauptschulab-
schluss einstellen, die Bewerber mit
Martina Miemiec
Irina Snobischev Sandra Engbers
Anna Schlieker-Steens Jaqueline Yigitt
Julia Becker Sonja Kusber Virginia Pauschert Maike Lingemann
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AUSBILDUNG
Berichtshefte
Alle Auszubildenden, die sich zur
Abschlussprüfung anmelden, sind ge-
halten, dem zuständigen Fachkunde-
lehrer ihre Berichtshefte vorzulegen.
Die genauen Termine werden den
Auszubildenden durch die Fachkun-
delehrer/innen bekannt gegeben.
Das Führen eines Berichtsheftes ist
gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 2 Berufsbil-
dungsgesetz in Verbindung mit § 8
Abs. 1 Nr. 2 der Prüfungsordnung
eine Voraussetzung für die Zulassung
zur Abschlussprüfung. Die Vorlage
des vorgeschriebenen Berichtsheftes
wird durch den zuständigen Fachkun-
delehrer bescheinigt. Termin für die
Vorlage der Bescheinigung von der/
dem Auszubildenden oder der/dem
zuständigen Fachkundelehrer/in ist
der 26. September 2008 (dieser Ter-
min wurde den Fachkundelehrern/in-
nen durch die Kammergeschäftsstelle
rechtzeitig bekannt gegeben). Fehlt
die Bescheinigung, kann keine Zulas-
sung zur Abschlussprüfung erfolgen.
Um die Prüfung der Berichtshefte zu
erleichtern, sollten außen auf dem De-
ckel oder Umschlag des Berichtsheftes
Name und Anschrift der Auszubilden-
den sowie der Ausbildungsapotheke
angegeben sein.
Ran an die Zielgruppe: Apotheker werben vor Ort um den BerufsnachwuchsKammer war 2008 bereits auf 23 Messen präsent
So betreute Apotheker Peter Fiedler,
Leiter der Äskulap-Apotheke in Marl,
gemeinsam mit seiner Pharmazeu-
tisch-kaufmännischen Angestellten
Jaqueline Schrader (Bild) die Ausbil-
Ganz nah dran am Berufsnachwuchs:Jaqueline Schrader (l.), PKA in der Äskulap-Apotheke in Marl, informierte Jessica Könning und Marina Parsegla, beide Schülerinnen der 10. Klasse der Hermann-Claudius-Schule in Marl, bei der Ausbildungsplatzbörse in Marl über den Beruf der PKA. Foto: Peter Fiedler
Nicht zuletzt aufgrund der demo-
graphischen Entwicklung wird der
Wettkampf um den Berufsnachwuchs
immer intensiver. Die Apothekerkam-
mer hat das längst erkannt und ist
seit vielen Jahren – unterstützt durch
Apotheker/innen vor Ort bzw. deren
Mitarbeiter sowie Vertreter/innen der
PTA-Lehranstalten – auf lokalen Be-
rufsinformationsveranstaltungen und
Ausbildungsplatzbörsen präsent.
In diesem Jahr wurde die hierfür er-
stellte und 2005 komplett überarbei-
tete Wanderausstellung „Arbeiten
im Apothekenteam“ bereits auf 23
Veranstaltungen gezeigt. „Viele Bil-
dungseinrichtungen und Städte er-
kennen vor dem Hintergrund des zu
erwartenden Fachkräftebedarfs die
Bedeutung der Ausbildung, legen
entsprechende Veranstaltungen auf
und bieten uns an, uns hieran zu be-
teiligen“ so Abteilungsleiter Klaus
Bisping.
dungsplatzbörse am 28. Mai 2008 in
Marl und informierte viele interes-
sierte Schulabgänger der Haupt- und
Realschule sowie des Gymnasiums in
Marl über Ausbildungsinhalte und
AUSBILDUNG
Arbeitsmöglichkeiten in der Apothe-
ke. Durch den Einsatz von Auszubil-
denden am Messestand kann oftmals
die Hemmschwelle für potentielle
Bewerber gesenkt und ein leichter
Einstieg in ein Informationsgespräch
gefunden werden.
Das hierfür zur Verfügung gestellte
und angelieferte moderne Messesys-
tem sowie die Flyer zu den Berufen
der PKA, PTA und des Apothekers er-
möglichen eine optimale Ansprache
der jungen Zielgruppe. Zudem be-
steht die Möglichkeit, einen Einblick
in ein Warenbewirtschaftungspro-
gramm zu gewähren, Arbeiten wie
das Anrühren von Salben oder Füllen
von Kapseln zu erproben und erste
Praxiseindrücke aus dem Apotheken-
alltag zu vermitteln.
Anhand der im Anschluss an die Ver-
anstaltung übersandten Feedback-
Bögen wird dieses Serviceangebot
ständig weiter verbessert. Bei Fragen
zu der Wanderausstellung und zu Ver-
anstaltungsterminen bitten wir, recht-
zeitig vorher Kontakt zu Frau Naber
unter der Tel.-Nr. 02 51/520 05-18 bzw. Mitteilungsblatt der Apothekerkammer Westfalen-Lippe Ausgabe 4/2008
Herausgeber Apothekerkammer Westfalen-Lippe Bismarckallee 25, 48151 Münster Tel: 02 51/52 00 50, Fax: 02 51/52 16 50 E-Mail: [email protected], Internet: www.akwl.de
Redaktion Jochen Stahl Dr. Andreas Walter Michael Schmitz
Layout Petra Wiedorn, Michael Schmitz (Mitteilungsblatt) Vanessa Averhage (Fortbildung aktuell)
Mitarbeiter/innen an dieser Ausgabe
Klaus Bisping, Dr. Claudia Brüning, Wolfgang Erdmann, Bernhard Hielscher, Stefan Lammers, Dr. Gisela Reisch, Jutta Ringleb, Michael Schmitz, Jochen Stahl, Dr. Andreas Walter.
Das Mitteilungsblatt der Apotheker-kammer Westfalen Lippe erscheint regelmäßig circa alle zwei Monate. Redaktionsschluss für Ausgabe 5/2008, die am 29. Oktober 2008 erscheint, ist der 26. September 2008. Der Bezugs-preis ist für die Mitglieder der Apothekerkammer Westfalen-Lippe im Kammerbeitrag enthalten.
Auflage: 7.400 Exemplare
Nachdruck – auch in Auszügen – nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers.
Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier.
Impressum
Sandra NaberTelefon: 02 51/5 20 05 -18E-Mail: [email protected]✆ @
Arbeitszirkel für Pharmaziepraktikanten
Für zahlreiche Pharmazieprakti-
kanten beginnt im November das
Pharmaziepraktikum. Sie haben
damit die Möglichkeit, sich für die
Arbeitszirkel für Pharmazieprakti-
kanten anzumelden. Die Arbeitszirkel
für Pharmaziepraktikanten stellen
ein ausbildungsbegleitendes Ange-
bot der Apothekerkammer dar und
werden dezentral an sieben Orten in
Westfalen-Lippe angeboten.
Im Zeitraum vom November 2008 bis
April 2009 werden folgende Themen
zeitgleich in allen Arbeitszirkeln mit
einem Moderator be- und erarbeitet:
Informationsbeschaffung
Selbstmedikation, Teil 1
(Analgetika, grippaler Infekt, etc.)
Erstverordnung am Beispiel
Asthma
Umgang mit Hilfsmitteln,
Impfungen
Wir bitten Sie, die Pharmazieprakti-
kanten, insbesondere Pharmazieprak-
tikanten, die nicht in Münster studiert
haben, auf unser Angebot hinzuwei-
sen. Die Zuteilung der Teilnehmer-
plätze erfolgt Ende Oktober/Anfang
November. Auch ein späterer Einstieg
ist möglich. Weitere Informationen zu
den Arbeitszirkeln können den Veröf-
fentlichungen auf unserer Homepage
(www.akwl.de) entnommen werden.
Ansprechpartnerin in der Kammerge-
schäftsstelle ist Anja Gudorf.
per E-Mail an pka-ausbildung@akwl.
de aufzunehmen. Den Reservierungs-
vordruck finden Sie auf der Kammer-
homepage unter www.akwl.de.
✆ @Anja GudorfTelefon: 0251/5 20 05-35E-Mail: [email protected]
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04/
2008
Änderung der Satzung des Versorgungswerkes
VERSORGUNGSWERK
Versorgungswerk wird teilrechtlich
selbstständige Einrichtung
Die Kammerversammlung der Apo-
thekerkammer Westfalen-Lippe hat
am 14. Mai 2008 beschlossen, das
Versorgungswerk in seinem Rechts-
status durch eine Teilrechtsfähigkeit
zu stärken und sicherer zu machen.
Die Grundlage für diese Satzungsän-
derung bietet das im Dezember 2007
geänderte Heilberufsgesetz. Die Ver-
mögen des Versorgungswerkes und
der Apothekerkammer Westfalen-
Lippe werden auch in ihrer Wirkung
gegenüber Dritten nach Außen von-
einander getrennt. Das Versorgungs-
werk haftet nicht mehr für Verbind-
lichkeiten der Apothekerkammer,
und die Apothekerkammer haftet
nicht mehr für Verbindlichkeiten des
Versorgungswerkes. Weiter führt die
Teilrechtsfähigkeit dazu, dass das Ver-
sorgungswerk nach Außen hin selbst-
ständig auftreten kann ohne dass die
Zugehörigkeit zur Apothekerkammer
und die Verantwortung der Kammer-
versammlung für das Versorgungs-
werk eingeschränkt werden.
Das Versorgungswerk wird nunmehr
nach Außen durch den Vorsitzenden
des Geschäftsführenden Ausschusses,
im Verhinderungsfalle durch seinen
Stellvertreter/seine Stellvertreterin
vertreten. Das Amt des Vorsitzenden
wird derzeit von Apotheker Günther
Bartels (Bielefeld) und das des Stell-
vertreters von Apotheker Kristian
Reissig (Dortmund) wahrgenommen.
Rente mit 67
Aufgrund der durch Gutachten nach-
gewiesenen, auch langfristig weiter
zunehmenden Längerlebigkeit der
Mitglieder des Versorgungswerkes,
wurde mit einer langen Übergangs-
frist das Renteneintrittsalter vom 65.
auf das 67. Lebensjahr angehoben,
um das Versorgungswerk zukunftssi-
cher zu machen.
Die Einzelheiten zu diesen und noch
weiteren Satzungsänderungen wur-
den allen Mitgliedern des Versor-
gungswerkes durch Rundschreiben
Nr. 1/2008 vom 17. Juli 2008 zwischen-
zeitlich ausführlich erläutert.
Änderungen
Nachfolgend wird der Text der zwi-
schenzeitlich genehmigten Satzungs-
änderung, die am 18. Juli 2008 in
Kraft getreten ist, abgedruckt:
änderung der Satzung des Versorgungswerkes der Apothekerkammer Westfalen-Lippe vom 14. Mai 2008
Die Kammerversammlung der Apothekerkammer Westfalen-Lip-pe hat in ihrer Sitzung am 14. Mai 2008 aufgrund des § 3 Absatz 1 des Landesversicherungsaufsichtsgesetzes vom 20. April 1999 (GV. NRW. S. 154) – SGV. NRW. 763 – folgende Änderung der Satzung des Versorgungswerkes beschlossen, die durch Erlass des Finanz-ministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 17. Juni 2008 genehmigt worden ist.
Artikel I
Die Satzung des Versorgungswerkes der Apothekerkammer West-falen-Lippe vom 7. Dezember 1994 (MBl. NW 1995, Seite 509, zu-letzt geändert am 16. November 2005 (Mitteilungsblatt der Apo-thekerkammer Westfalen-Lippe Nr. 8 vom 14. Dezember 2005 und Rundschreiben des Versorgungswerkes der Apothekerkammer Westfalen-Lippe Nr. 2 vom 13. Dezember 2005) wird wie folgt ge-ändert:
1. § 1 wird wie folgt geändert:a) In Absatz 1 werden die Wörter „besondere, rechtlich nicht
selbstständige“ gestrichen.b) Nach Absatz 3 werden die Absätze 4 und 5 hinzugefügt: Absatz 4 erhält folgende Fassung:
„4. Das Versorgungswerk kann im Rechtsverkehr unter sei-nem eigenen Namen - Versorgungswerk der Apotheker-kammer Westfalen-Lippe - klagen und verklagt werden. Es verwaltet zweckgebunden ein eigenes Vermögen,
das nicht für Verbindlichkeiten der Apothekerkammer Westfalen-Lippe haftet. Erklärungen, die das Versor-gungswerk vermögensrechtlich verpflichten, bedürfen der Schriftform. Sie sind nur rechtsverbindlich, wenn sie von dem oder der Vorsitzenden des Geschäftsführen-den Ausschusses und einem weiteren Mitglied des Ge-schäftsführenden Ausschusses unterzeichnet sind.“
Absatz 5 erhält folgende Fassung:„5. Das Versorgungswerk wird gerichtlich und außerge-
richtlich durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Geschäftsführenden Ausschusses vertreten. Die oder der stellvertretende Vorsitzende vertritt die Vorsitzende oder den Vorsitzenden im Falle der Verhinderung.“
2. § 2 wird wie folgt geändert: In Satz 1 werden die Wörter „der Kammer“ gestrichen.
3. § 3 wird wie folgt geändert: Absatz 4 wird aufgehoben.
4. § 6 erhält nachfolgende Fassung:
„§ 6 Kammerversammlung
(1) Die Kammerversammlung beschließt über die:1. Änderung der Satzung des Versorgungswerkes 2. Wahl der Mitglieder des Aufsichtsführenden und
VERSORGUNGSWERK
Geschäftsführenden Ausschusses gemäß § 8 a Abs. 4, 3. Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsführenden und
Geschäftsführenden Ausschusses gemäß § 8 a Abs. 5,4. Feststellung des Jahresabschlusses,5. Entlastung des Aufsichtsführenden Ausschusses und des Geschäftsführenden Ausschusses.6. Verwendung (Aufteilung) der satzungsgemäßen Rück-
stellung für Beitragsrückerstattung und Deckung des Bilanzverlustes,
7. Rentenleistungen gemäß § 23 Abs. 2 sowie8. Auflösung des Versorgungswerkes und die im Zuge oder
Abwicklung erforderlichen Maßnahmen.
(2) Die Beschlüsse nach Abs. 1 Nr. 1 bedürfen der 2/3 und die nach Nr. 2 bis 7 der einfachen Mehrheit der anwesenden Kammerversammlungsmitglieder. Für den Auflösungsbe-schluss ist die 6/7 Mehrheit aller Kammerversammlungsmit-glieder erforderlich.
(3) Beschlüsse nach Abs. 1 Nummern 1, 6, 7 und 8 bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
(4) Zu den Kammerversammlungen der Apothekerkammer Westfalen-Lippe ist die Apothekerkammer Bremen einzula-den, wenn das Versorgungswerk Gegenstand der Tagesord-nung ist.“
5. § 7 erhält folgende Fassung:
„§ 7 Aufsichtsführender Ausschuss
(1) Der Aufsichtsführende Ausschuss besteht aus:1. fünf Angehörigen der Apothekerkammer Westfalen-
Lippe, die Mitglieder der Kammerversammlung der Apothekerkammer Westfalen-Lippe und des Versor-gungswerkes sein müssen und
2. einem/r Angehörigen der Apothekerkammer Bremen, der/die Mitglied des Versorgungswerkes sein muss und von der Apothekerkammer Bremen benannt wird.
(2) Der Aufsichtsführende Ausschuss tritt zu ordentlichen Sit-zungen jeweils innerhalb eines Monats nach Vorlage des Jahresabschlusses nebst Lagebericht, des Geschäftsberichtes und des Prüfungsberichtes für das abgelaufene Geschäfts-jahr zusammen. Bei Bedarf können weitere ordentliche Sit-zungen stattfinden. Er tritt zu außerordentlichen Sitzungen zusammen, wenn mindestens drei seiner Mitglieder oder mindestens zwei Mitglieder des Geschäftsführenden Aus-schusses dies verlangen. Ein solches Verlangen ist schriftlich unter entsprechender Begründung an die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Aufsichtsführenden Ausschusses zu richten. Die Einladung zu Sitzungen des Aufsichtsführen-den Ausschusses wird durch seine Vorsitzende oder seinen Vorsitzenden oder, im Falle einer Verhinderung, durch die stellvertretende Vorsitzende oder den stellvertretenden Vorsitzenden ausgesprochen. Die Einladung wird schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung und bei außerordent-lichen Sitzungen unter Angabe der besonderen Beschluss-gegenstände übermittelt. Eine außerordentliche Sitzung des Aufsichtsführenden Ausschusses im Sinne von Satz 3 hat innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der entspre-
chenden Anträge stattzufinden. Zu den Sitzungen des Auf-sichtsführenden Ausschusses sind die Aufsichtsbehörde so-wie die Kammerpräsidentin bzw. ihre Stellvertreterin oder ihr Stellvertreter oder der Kammerpräsident bzw. seine Stellvertreterin oder sein Stellvertreter einzuladen.
(3) Der Aufsichtsführende Ausschuss hat folgende Aufgaben:1. die Überwachung der Geschäftstätigkeit,2. die Entgegennahme des Jahresabschlusses nebst Lage-
bericht,3. die Aufstellung von Richtlinien für die Kapitalanlage
des Versorgungswerkes,4. die Wahl und Bestellung des Abschlussprüfers,5. die Wahl und Bestellung eines versicherungsmathema-
tischen Sachverständigen,6. die Beschlussfassung über den Geschäftsplan und seine Änderung aufgrund eines versicherungsmathema-
tischen Gutachtens und7. die Beschlussfassung über das Ruhen der Tätigkeit eines
Mitgliedes des Geschäftsführenden Ausschusses aus schwerwiegenden Gründen.“
6. § 8 erhält folgende Fassung:
„§ 8 Geschäftsführender Ausschuss (1) Der Geschäftsführende Ausschuss besteht aus:
1. vier Mitgliedern, die dem Versorgungswerk und der Kammerversammlung angehören müssen,
2. einem Mitglied des Kammervorstands, welches vom Vorstand bestellt wird, sowie
3. dem/der hauptamtlichen Geschäftsführer/in.
(2) Der Geschäftsführende Ausschuss tritt nach Möglichkeit in jedem Kalendervierteljahr mindestens einmal zu ei-ner Sitzung zusammen. Die Einladung zu Sitzungen des Geschäftsführenden Ausschusses erfolgt durch die/den hauptamtliche/n Geschäftsführer/in. Sie wird schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung und unter Angabe der besonderen Beschlussgegenstände übermittelt. Zu den Sit-zungen des Geschäftsführenden Ausschusses ist die Apo-thekerkammer Bremen einzuladen.
(3) Der Geschäftsführende Ausschuss hat folgende Aufgaben:1. die Geschäftsführung des Versorgungswerkes, soweit
sie nicht durch diese Satzung anderen Organen über-tragen ist,
2. die Durchführung der Beschlüsse der Kammerversamm-lung sowie
3. jährlich, spätestens 6 Monate nach Beendigung des Geschäftsjahres, dem Aufsichtsführenden Ausschuss den gemäß § 4 Abs. 2 geprüften Jahresabschluss nebst Lagebericht und Geschäftsbericht vorzulegen.“
7. Nach § 8 wird § 8a mit nachfolgender Fassung eingefügt:
„§ 8a Gemeinsame Regelungen für den Aufsichtsführenden und Geschäftsführenden Ausschuss
(1) Die gleichzeitige Mitgliedschaft im Aufsichtsführenden und Geschäftsführenden Ausschuss ist ausgeschlossen.
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(2) Die Ausschüsse sind beschlussfähig, wenn mindestens vier ihrer Mitglieder anwesend sind. Sie fassen ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.
(3) Die Ausschüsse können zu ihrer fachlichen Beratung Sach-verständige hinzuziehen.
(4) Die Kammerversammlung wählt die Mitglieder des Auf-sichtsführenden Ausschusses nach § 7 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 und des Geschäftsführenden Ausschusses nach § 8 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 für die Dauer von fünf Jahren. Eine Wiederwahl ist zulässig.
(5) Die Kammerversammlung kann Mitglieder des Aufsichts-führenden Ausschusses nach § 7 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 und Mit-glieder des Geschäftsführenden Ausschusses nach § 8 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 vor Ablauf der Wahlperiode abberufen, insbe-sondere wenn Tatbestände vorliegen, die die Wählbarkeit oder Vertrauenswürdigkeit ausschließen würden. In diesem Fall wählt die Kammerversammlung in derselben Sitzung für die Restlaufzeit der Wahlperiode den/die Nachfolger/in des abberufenen Mitgliedes. Satz 2 gilt entsprechend für den Fall, dass ein Mitglied nach § 7 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 oder § 8 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 wegen anderer Gründe aus dem Auf-sichtsführenden Ausschuss oder Geschäftsführenden Aus-schuss ausscheidet oder verstirbt.
(6) Die Mitglieder des Aufsichtsführenden und Geschäftsfüh-renden Ausschusses wählen aus ihrer Mitte mit einfacher Stimmenmehrheit die Vorsitzende oder den Vorsitzenden und eine stellvertretende Vorsitzende oder einen stellver-tretenden Vorsitzenden.
(7) Die Mitglieder des Aufsichtsführenden Ausschusses sowie die Mitglieder des Geschäftsführenden Ausschusses nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 und 2 üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Aufwandsentschädigungen und Kostenerstattungen wer-den durch Beschluss der Kammerversammlung geregelt.
(8) Nach Ablauf ihrer Wahlperiode führen der Aufsichtsfüh-rende und der Geschäftsführende Ausschuss die Geschäfte bis zur Übernahme durch die neu gewählten Ausschüsse weiter.“
8. § 9 erhält folgende Fassung:
„§ 9 Hauptamtliche Geschäftsführung
(1) Das Versorgungswerk hat einen/eine hauptamtliche/n Ge-schäftsführer/in.
(2) Die/der hauptamtliche Geschäftsführer/in wird vom Ge-schäftsführenden Ausschuss im Einvernehmen mit dem Aufsichtsführenden Ausschuss und im Benehmen mit der Kammerpräsidentin/dem Kammerpräsidenten bestellt und abberufen.
(3) Die/der hauptamtliche Geschäftsführer/in hat folgende Aufgaben:1. die Erledigung der laufenden Geschäfte des Versor-
gungswerkes,
2. die Durchführung der Beschlüsse des Aufsichtsführen-den und des Geschäftsführenden Ausschusses,
3. die Übermittlung der Einladungen des Aufsichtsfüh-renden Ausschusses sowie
4. die Einstellung und Entlassung der Angestellten des Versorgungswerkes im Einvernehmen mit dem Vorsit-zenden des Geschäftsführenden Ausschusses.“
9. § 10 wird wie folgt geändert: In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „das 65. Lebensjahr“
ersetzt durch „die nach § 24 Abs. 1 maßgebliche Regelalters-grenze“.
10. § 16 erhält folgende Fassung:
„§ 16 Zusätzliche Höherversorgung
(1) Neben Beiträgen, die aufgrund der Pflichtmitgliedschaft gemäß § 10 oder der freiwilligen Mitgliedschaft gemäß § 15 entrichtet werden, kann das Mitglied zusätzliche Beiträ-ge abführen.
(2) Die Höhe aller Beiträge darf insgesamt jährlich das Fünf-zehnfache der Beiträge, die sich bei einer Beitragsbe-messungsgrundlage in Höhe der doppelten monatlichen Beitragsbemessungsgrenze in der Deutschen Rentenversi-cherung ergibt, nicht übersteigen. Die Höhe aller Beiträge für freiwillige Mitglieder gemäß § 15 in der bis zum 31. Dezember 2005 geltenden Fassung darf insgesamt jährlich das Zwölffache der Beiträge, die sich bei einer Beitragsbe-messungsgrundlage in Höhe der doppel-ten monatlichen Beitragsbemessungsgrenze in der Deutschen Rentenversi-cherung ergibt, nicht übersteigen.“
11. § 18 wird wie folgt geändert:a) Absatz 1 erhält folgende Fassung:
„(1) Der monatliche Beitrag entspricht dem jeweils gel-tenden Höchstbeitrag der Deutschen Rentenversiche-rung im Sinne des § 157 SGB VI in der jeweils geltenden Fassung. Der Beitrag ändert sich bei Änderung des Höchstbeitrages zur Deutschen Rentenversicherung aufgrund einer Änderung des Beitragssatzes oder der Beitragsbemessungsgrenze.“
b) Absatz 4 erhält folgende Fassung: „(4) Als beitragspflichtiges Einkommen gelten ferner
1. bei Mitgliedern, die Arbeitslosengeld, Arbeitslosen-geld II, Unterhaltsgeld oder Übergangsgeld bezie-hen, die entsprechend dem Recht der Deutschen Rentenversicherung beitragspflichtigen Einnahmen dieses Personenkreises, sofern sie von der Versiche-rungspflicht in der Deutschen Rentenversicherung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 SGB VI oder nach § 6 Abs. 1 b SGB VI befreit sind;
2. das vom Arbeitgeber der Beitragsentrichtung nach § 14 a Abs. 2 des Arbeitsplatzschutzgesetzes zu Grunde zu legende Arbeitsentgelt;
VERSORGUNGSWERK
3. bei Mitgliedern, die Anspruch auf Beitragserstat-tung nach § 14 b des Arbeitsplatzschutzgesetzes haben, die entsprechend dem Recht der Deutschen Rentenversicherung beitragspflichtige Einnahmen dieses Personenkreises oder, wenn Pflichtversiche-rung in der Deutschen Rentenversicherung besteht, ein Betrag in Höhe von 40 v. H. der Beitragsbemes-sungsgrenze sowie
4. die von Zahlungspflichtigen im Sinne des § 44 Abs. 2 SGB XI der Beitragsleistung zu Grunde zu legenden Einnahmen.“
12. § 19 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Satz 3 wird die Zahl „5 %“ ersetzt durch das
Wort „5%-Punkten“.b) In Absatz 3 werden die Wörter „namens der Präsidentin
oder des Präsidenten der Apothekerkammer Westfalen-Lippe“ gestrichen.
13. § 22 wird wie folgt geändert: Nach Absatz 3 werden die Absätze 4 und 5 angefügt:
„(4) Auf eine Zahlung der Leistungen nach Abs. 1 Buchstabe a) und b) besteht vor schriftlicher Antragstellung kein An- spruch.
(5) Für laufende Geldleistungen haben die Zahlungsempfän-ger ein Konto bei einem Geldinstitut im europäischen Wirtschaftsraum zu unterhalten.“
14. § 24 erhält folgende Fassung: „§ 24 Altersrente
(1) Mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze haben Mit-glieder auf Antrag einen Anspruch auf Zahlung einer lebenslangen Altersrente (Regelaltersrente). Mitglieder, die vor dem 01.01.1949 geboren sind, erreichen die Re-gelaltersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Für Mitglieder, die nach dem 31.12.1948 geboren sind, wird die Regelaltersgrenze wie folgt angehoben:
Für den Geburtsjahr-
gang
erfolgt eine Anhebung um
Monate
auf Vollendung eines Lebensalters von
(Regelaltersgrenze)
1949 2 65 Jahren und 2 Monate
1950 4 65 Jahren und 4 Monate
1951 6 65 Jahren und 6 Monate
1952 8 65 Jahren und 8 Monate
1953 10 65 Jahren und 10 Monate
1954 12 66 Jahren
1955 14 66 Jahren und 2 Monate
1956 16 66 Jahren und 4 Monate
1957 18 66 Jahren und 6 Monate
1958 20 66 Jahren und 8 Monate
1959 22 66 Jahren und 10 Monate
ab 1960 24 67 Jahren
(2) Mitglieder, die vor dem 01.01.1949 geboren sind, können die Altersrente bereits mit dem Erreichen des 60. Lebens-jahres beantragen (vorgezogene Altersrente).
Mitglieder, die nach dem 31.12.1948 geboren sind, kön-nen die Regelaltersrente um maximal 60 Monate vorzie-hen.
Die Altersrente vermindert sich.
a) um den Anteil der Altersrentenanwartschaft, der durch die bis dahin gezahlten Beiträge noch nicht finanziert ist (Beitragsfreistellung nach der unter Leistungstabelle 1 oder 2 für die Pflichtmitgliedschaft und die freiwillige Mitgliedschaft in der als Anlage der Satzung beigefügten Leistungstabelle gemäß § 28 der Satzung) und außer-dem
b) für Mitglieder, die vor dem 01.01.1949 geboren sind, zur Berücksichtigung der durch Vorverlegung verlängerten Rentenzahlungsdauer um einen versicherungsmathema-tischen Abschlag wie folgt:für die ersten 12 Monate 0,52 % für die Monate 13 – 24 0,50 % für die Monate 25 – 36 0,46 % für die Monate 37 – 48 0,42 % für die Monate 49 – 60 0,38 % je Monat der Altersrente nach a).
c)für Mitglieder, die nach dem 31.12.1948 geboren sind, zur Berücksichtigung der durch Vorverlegung verlängerten Rentenzahlungsdauer um einen versicherungsmathema-tischen Abschlag wie folgt:für die ersten 12 Monate 0,50 % für die Monate 13 – 24 0,46 % für die Monate 25 – 36 0,42 % für die Monate 37 – 48 0,39 % für die Monate 49 – 60 0,36 % je Monat der Altersrente nach a).
(3) Die Altersrente nach den Absätzen 1 und 2 wird geleistet vom Beginn des Kalendermonats an, 1. der dem Monat folgt, in dem das Mitglied die Regelal-
tersgrenze nach Abs. 1 vollendet hat, 2. den das Mitglied mit seinem Antrag auf Gewährung
einer vorgezogenen Altersrente nach Abs. 2 bestimmt hat, wobei frühestens der auf den Antragseingang fol-gende Monat gewählt werden kann.
Die Zahlung der Altersrente endet mit Ablauf des Monats, in dem das Mitglied verstirbt.
(4) Das Mitglied kann unter Fortzahlung der Beiträge das Hi-nausschieben des Rentenbezuges schriftlich beantragen, um dadurch eine Erhöhung der Altersrente zu erreichen. Der Antrag muss mindestens 3 Monate vor dem planmä-ßigen Beginn der Altersrente nach Abs. 1 beim Versor-gungswerk eingegangen sein. Die nach Vollendung
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der Regelaltersgrenze gezahlten Beiträge sowie die nicht in Anspruch genommenen Rentenbeträge werden pro Kalenderjahr in eine Erhöhung des Rentenwertes umge-rechnet. Die Erhöhung des Rentenwertes ergibt sich aus den Tabellen, die unter Ziffern 3 oder 4 für die zusätz-liche Höherversorgung in der als Anlage der Satzung bei-gefügten Leistungstabelle gemäß § 28 der Satzung auf-geführt ist. Die hinausgeschobene Altersrente endet mit Ablauf des Monats, in dem das Mitglied verstorben ist.
(5) Statt der Altersrente nach Abs. 1, 2 oder 4 kann das Mitglied im Erlebensfall eine Kapitalabfindung seiner Altersrente, die aus Beiträgen zu gewähren ist, die bis zum 31.12.2004 geleistet worden sind, beantragen. Da-von ausgenommen sind die Fälle, in denen bereits eine Berufsunfähigkeitsrente gewährt wurde. Die Kapitalab-findung kann auf den Teil der zusätzlichen Höherversor-gung beschränkt, nicht aber für einen anderen Zeitpunkt als die zu zahlende Altersrente beantragt werden. Der Antrag auf Kapitalabfindung ist unwiderruflich. Er muss spätestens 2 Monate vor dem gewählten Zeitpunkt der Kapitalabfindung beim Versorgungswerk eingegangen sein. Die Kapitalabfindung beträgt ein Vielfaches der Al-tersrente, die dem Mitglied, wenn es nicht die Kapitalab-findung beantragt hätte, monatlich zu zahlen gewesen wäre. Das Vielfache bestimmt sich nach dem Zeitpunkt, zu dem die Kapitalabfindung gewährt wird und ist aus der Tabelle, die unter Ziffer 5 Leistungstabelle der Ka-pitalabfindungen in der als Anlage der Satzung beige-fügten Leistungstabelle gemäß § 28 der Satzung aufge-führt ist, zu entnehmen.“
15. § 25 wird wie folgt geändert: Die Absätze 5 und 6 werden aufgehoben.
16. § 26 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 3 werden die Wörter
aa) in Satz 2 „das 65. Lebensjahr vollendet hatte.“ ersetzt durch die Wörter „ die Regelaltersgrenze nach § 24 Absatz 1 bereits erreicht hatte.“ und
ab) in Satz 3 „62. Lebensjahr“ ersetzt durch die Wörter „64. Lebensjahr“.
b) Absatz 5 erhält folgende Fassung:„(5) Waisenrenten werden nach dem Ableben des Mit-
gliedes an seine Kinder, und zwar bis zu deren Ab-leben, längstens bis zu dem Monat gewährt, in dem das betreffende Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Für Kinder des Mitgliedes, die sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden oder die bei Vollen-dung des 18. Lebensjahres infolge körperlicher oder geistiger Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, wird die Waisenrente bis zu deren Ableben, längstens bis zu dem Monat gewährt, in dem das betreffende Kind das 27. Lebensjahr voll-endet. Wird die Schul- oder Berufsausbildung und damit auch die Zahlung der Waisenrente aus dem Versorgungswerk durch Erfüllung der gesetzlichen Wehr- oder Ersatzdienstpflicht unterbrochen, so ver-längert sich die Laufzeit über das 27. Lebensjahr der Waisen um die Zeit dieser Unterbrechung.“
c) In Absatz 6 Buchstabe c werden die Wörter „25. Lebens-jahres“ ersetzt durch die Wör-ter „27. Lebensjahres“.
17. § 28 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„§ 28 Höhe der Leistungen
(1) Die Höhe der Leistungen bestimmt sich aus den Beiträgen des einzelnen Mitgliedes und wird nach den Leistungsta-bellen 1 bis 5 errechnet, die als Anlage Bestandteil dieser Satzung sind.“
18. In § 29 Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „der Apotheker-kammer Westfalen-Lippe (Versorgungswerk)“ ersetzt durch die Wörter „dem Versorgungswerk“.
19. § 30 erhält folgende Fassung:
„§ 30 Rechtsmittel
Gegen die Entscheidungen des Geschäftsführenden Aus-schusses des Versorgungswerkes kann das Mitglied binnen einer Frist von einem Monat nach Zustellung des Beschlusses Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einlegen.“
20. Die Anlage gemäß § 28 der Satzung erhält folgende Fas-sung:
„Anlage Leistungstabelle 1 gemäß § 28 der Satzung für Mitglieder der
Geburtsjahrgänge 1949 und danach
20 71,264 44 20,25221 68,079 45 18,97522 65,013 46 17,74423 62,062 47 16,55824 59,221 48 15,41525 56,486 49 14,31426 53,853 50 13,25427 51,318 51 12,23428 48,879 52 11,25129 46,531 53 10,30530 44,272 54 9,39331 42,097 55 8,51632 40,005 56 7,67033 37,991 57 6,85534 36,053 58 6,06735 34,188 59 5,30636 32,394 60 4,57037 30,667 61 3,85638 29,004 62 3,16739 27,405 63 2,49940 25,865 64 1,85141 24,382 65 1,21942 22,954 66 0,60243 21,578 67 0,301
VERSORGUNGSWERK
trages die entrichteten herabgesetzten Beiträge übersteigt. Als Durchschnittsbeitrag, der für die Dauer der Kinderbetreu-ungszeit maßgeblich ist, gilt die Summe der seit Beginn der Mitgliedschaft bis zum Beginn der Kinderbetreuungszeit tat-sächlich geleisteten Versorgungsbeiträge (ohne zusätzliche Höherversorgung) geteilt durch die Anzahl der Mitglieds-monate vom Beginn der Mitgliedschaft bis zum Beginn der Kinderbetreuungszeit. Im Falle der Berufsunfähigkeit gilt ab-weichend von dem o. a. Verfahren als maßgebender Monats-beitrag für das Kalenderjahr, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist, der Durchschnittsbeitrag der letzten 12 vollen Monate, bei freiwilliger Mitgliedschaft nach § 15 in der bis zum 31. Dezember 2005 geltenden Fassung, jedoch höchstens der Durchschnittsbeitrag der letzten vollen 60 Monate vor Eintritt der Berufsunfähigkeit (zuzurechnende Beiträge). Tritt Berufsunfähigkeit im ersten Jahr der Pflichtmitgliedschaft ein, so gilt als maßgebender Monatsbeitrag für das Kalender-jahr der Durchschnittsbeitrag der vollen Monate seit Beste-hen der Pflichtmitgliedschaft. Bei Pflichtmitgliedern bleiben Zeiten des Mutterschutzes nach den gesetzlichen Vorschriften und Zeiten, in denen sich ein Elternteil, das Pflichtmitglied ist, ab dem Tage der Geburt eines Kindes dessen Betreuung bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats zugewandt und keine oder nur herabgesetzte Beiträge entrichtet hat, für die Bil-dung des Durchschnittsbeitrags außer Betracht. In diesem Fall gelten der letzte Beitragsmonat vor Beginn und der erste Beitragsmonat nach Ablauf der Zeit des Beitragsausfalls als aufeinander folgende Monate der Beitragszahlung. Könnte ein Durchschnitt aus 12 Monaten nur unter Einbeziehung der Zeiten des Mutterschutzes und der Kinderbetreuung gebildet werden, ist ausschließlich der Durchschnitt aus den in voller Höhe geleisteten Beitragszahlungen für die Berechnung der Berufsunfähigkeitsrente maßgeblich. Mitgliedern, die auch bei einem anderen auf Gesetz beruhenden Versorgungsträ-ger im Geltungsbereich der VO (EWG) 1408/71 einen Anspruch auf Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente besitzen, wer-den die nach Satz 12 zuzurechnenden Beiträge nur anteilig entsprechend der Mitgliedszeit beim Versorgungswerk zur gesamten Mitgliedszeit bei allen auf Gesetz beruhenden Ver-sorgungsträgern entsprechend Art. 46 Abs. 2 der Verordnung (EWG) 1408/71 gewährt, wenn auch die anderen beteiligten Versorgungsträger ihre Versorgungsleistungen nach dieser Regelung berechnen. Ist ein früheres Mitglied bei Eintritt des Versorgungsfalles der Berufsunfähigkeit beitragszahlendes Mitglied bei einem anderen auf Gesetz beruhenden Versor-gungsträger im Geltungsbereich der VO (EWG) 1408/71, wer-den die nach Satz 12 zuzurechnenden Beiträge nur anteilig gewährt; für die Berechnung des Anteils gilt Satz 16 entspre-chend. Tritt die Berufsunfähigkeit
1. vor Vollendung des 52. Lebensjahres ein, wird die Berufs-unfähigkeitsrente in Höhe von 80 v. H. der nach Satz 12 unter Einbeziehung der Leistungstabelle ermittelten Ren-te gewährt;
2. nach Vollendung des 52., aber noch vor Vollendung des 62. Lebensjahres ein, vermindert sich die nach Nr. 1 zu zahlende Rente für jeden nach Vollendung des 52. Lebens-jahres abgelaufenen vollen Monat um 0,1 %-Punkte, wo-bei der Monat, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist, als voller Monat nicht mitgezählt wird;
Leistungstabelle 2 gemäß § 28 der Satzung für Mitglieder der Geburtsjahrgänge 1948 und davor
In den Leistungstabellen 1 und 2 ist x das Kalenderjahr des Eintritts abzüglich dem Geburtsjahr des Mitgliedes. Bei einem von 10,- EUR abweichenden Monatsbeitrag ist der betreffen-de Tabellenwert mit 1/10 des Betrages des Monatsbeitrages zu multiplizieren. Der für die Anwendung der Leistungstabel-len 1 und 2 zum Zweck der Altersrentenbestimmung maßge-bende Monatsbeitrag errechnet sich aus dem Durchschnitts-beitrag des jeweiligen Kalenderjahres. Wird eine Erhöhung des Monatsbeitrages gegenüber dem des vorhergehenden Kalenderjahres festgestellt, so wird diese Erhöhung als eine im laufenden Kalenderjahr beginnende zusätzliche Bei-tragszahlung behandelt. Entsprechend erhöht sich nach der Leistungstabelle 1 oder 2 die Altersrente.Wird eine Beitragsminderung festgestellt, so wird sie als Wegfall einer im Kalenderjahr beginnenden monatlichen Bei-tragszahlung in Höhe der Differenz zum vorjährigen Monats-beitrag behandelt. Entsprechend vermindert sich nach der Leistungstabelle 1 oder 2 die Altersrente.Bei Pflichtmitgliedern wird für beantragte und vom Versor-gungswerk anerkannte Kinderbetreuungszeiten, wenn diese in die Zeit nach dem 31.12.1992 fallen, jeweils 1/3 des bis zu Beginn der Kinderbetreuungszeit erreichten Durchschnitts-beitrages als fiktiver Beitrag angerechnet. Als Kinderbetreu-ungszeit gelten Zeiten des gesetzlichen Mutterschutzes sowie Zeiten, in denen ein Pflichtmitglied sein Kind bis längstens zum Ablauf von 36 Monaten nach dessen Geburt betreut und während dieser Zeit keine oder nur herabgesetzte Bei-träge entrichtet. Im Falle einer Beitragszahlung während der Kinderbetreuungszeit wird ein fiktiver zusätzlicher Beitrag angerechnet, sofern 1/3 des errechneten Durchschnittsbei-
Monatliche Altersrente
in EUR für 10,- EUR
Monatsbeitrag
X
Monatliche Altersrente
in EUR für 10,- EUR
Monatsbeitrag
X Monatliche Altersrente
in EUR für 10,- EUR
Monatsbeitrag
X
Monatliche Altersrente
in EUR für 10,- EUR
Monatsbeitrag
X
20 71,418 43 20,36421 68,079 44 19,02822 64,875 45 17,74023 61,799 46 16,50024 58,847 47 15,30425 56,011 48 14,15126 53,287 49 13,04027 50,668 50 11,97128 48,151 51 10,94329 45,732 52 9,95630 43,411 53 9,00731 41,184 54 8,09732 39,047 55 7,22433 36,996 56 6,38734 35,027 57 5,58235 33,133 58 4,80936 31,312 59 4,06237 29,559 60 3,34038 27,873 61 2,63939 26,252 62 1,95640 24,693 63 1,28941 23,194 64 0,63742 21,752 65 0,319
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3. nach Vollendung des 62. Lebensjahres ein, wird die Be-rufsunfähigkeitsrente mit Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist, in Höhe der nach § 24 Abs. 2 maßgeblichen vorgezogenen Altersrente gewährt.
Die Berufsunfähigkeitsrente wird beim Erreichen der Regelalters-grenze gem. § 24 Abs. 1 in gleicher Höhe als Altersrente fortge-zahlt.
Leistungstabelle 3 gemäß § 28 der Satzung für die zusätzliche Höherversorgung für Mitglieder der Geburtsjahrgänge 1949 und danach.
20 2,871 46 1,09921 2,765 47 1,05922 2,663 48 1,02223 2,565 49 0,98624 2,471 50 0,95125 2,380 51 0,91726 2,293 52 1,88527 2,209 53 0,85328 2,128 54 0,82329 2,050 55 0,79430 1,975 56 0,76631 1,903 57 0,73832 1,833 58 0,71233 1,767 59 0,68634 1,703 60 0,66035 1,641 61 0,63636 1,582 62 0,61237 1,525 63 0,58938 1,470 64 0,56839 1,417 65 0,54740 1,366 66 0,52741 1,317 67 0,50842 1,270 68 0,52043 1,225 69 0,53444 1,181 70 0,54845 1,139
Leistungstabelle 5 gemäß § 28 der Satzung für die Kapitalabfindung
VERSORGUNGSWERK
Alter 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69
Monat 0 178,47 174,17 169,77 165,26 160,64 155,89 151,07 146,25 141,39 136,50 1 178,11 173,80 169,39 164,88 160,24 155,49 150,67 145,84 140,98 136,09 2 177,75 173,43 169,02 164,49 159,85 155,09 150,27 145,44 140,58 135,68 3 177,39 173,07 168,64 164,11 159,45 154,69 149,87 145,03 140,17 135,27 4 177,03 172,70 168,26 163,72 159,06 154,28 149,46 144,63 139,76 134,86 5 176,67 172,33 167,89 163,34 158,66 153,88 149,06 144,22 139,35 134,45 6 176,32 171,97 167,51 162,95 158,26 153,48 148,66 143,82 138,95 134,03 7 175,96 171,60 167,14 162,57 157,87 153,08 148,26 143,41 138,54 133,62 8 175,60 171,23 166,76 162,18 157,47 152,68 147,85 143,01 138,13 133,21 9 175,24 170,87 166,39 161,79 157,08 152,28 147,45 142,60 137,72 132,8010 174,88 170,50 166,01 161,41 156,68 151,88 147,05 142,20 137,32 132,3911 174,52 170,13 165,64 161,02 156,29 151,48 146,65 141,79 136,91 131,98“
Allgemeinpharmazie
Seminar 8.1/8.2/8.5
Betriebswirtschaftliche Organi-
sation und Kenntnisse betriebs-
wirtschaftlicher Zusammen-
hänge/Grundlagen des Arbeits-
und Sozialrechts
Klinische Pharmazie
Seminar 4, Arzneimitteltherapie
Allgemeinpharmazie
Seminar 1.4, Erkrankungen des
Respirationstraktes
Geriatrische Pharmazie
Start 1. Zyklus
Naturheilverfahren und Ho-
möopathie,
Fortsetzung 10. Zyklus
Allgemeinpharmazie
Seminar 2.1/2.2, Sammlung von
Informationen, Umgang mit
Quellen und pharmazeutischen
Daten/Überprüfung und Bewer-
tung von Qualitätsaussagen zu
Arzneimitteln
Allgemeinpharmazie
Seminar 6, Dekubitus
Prävention und Gesund-
heitsberatung,
Fortsetzung 11. Zyklus
Allgemeinpharmazie
Seminar 3.3, Probleme bei der
rezepturmäßigen Herstellung
von Arzneimitteln
VERSORGUNGSWERK/VERANSTALTUNGSKALENDER
Artikel II
Die Änderungen der Satzung treten am Tage nach Veröffentli-chung im Rundschreiben des Versorgungswerkes der Apotheker-kammer Westfalen-Lippe in Kraft mit Ausnahme der §§ 6, 7, 8, 8a, 24, 26 Absatz 3, 28 und der Anlage zu § 28 (Leistungstabellen 1-5), die am 1. Januar 2009 in Kraft treten.
Genehmigt
Düsseldorf, den 17. Juni 2008
Finanzministeriumdes Landes Nordrhein-Westfalen
Im AuftragStucke
Ausgefertigt
Münster, den 23. Juni 2008
Hans-Günter FriesePräsident der Apothekerkammer
Westfalen-Lippe
Veranstaltungen
Den Veranstaltungskalender Fortbildung finden Sie auf unserer Homepage (www.akwl.de) im offenen Bereich, den QMS-Veranstaltungskalen-der im Mitgliederbereich.
Der Veranstaltungskalender soll an die bereits gebuchten
Termine erinnern oder neue Termine vorankündigen. In ei-
nigen Seminaren waren bei Redaktionsschluss noch Plätze
frei. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Abteilung
Weiterbildung (Vera Deiters, Tel.: 02 51/5 20 05-20).
Weiterbildung
Münster
6. – 7. September 2008
Münster
11. – 14. September 2008
Münster
12. September 2008
Münster
20. September 2008
Prävention und Gesund-
heitsberatung,
Start 11. Zyklus
Naturheilverfahren und Ho-
möopathie, Start 10. Zyklus
Allgemeinpharmazie
Seminar 5, Grundlagen der
Pharmazeutischen Betreuung
Allgemeinpharmazie
Seminar 1.5, Erkrankungen des
Gastrointestinaltraktes
Münster
26. – 27. September 2008
Münster
26. – 28. September 2008
Münster
18. Oktober 2008
Münster
23. – 26. Oktober 2008
Münster
6. – 9. November 2008
Münster
8. November 2008
Münster
15. November 2008
Münster
15. – 16. November 2008
Münster
21. – 22. November 2008
Leistungstabelle 4 gemäß § 28 der Satzung für die zusätzliche Höherversorgung für Mitglieder der Geburtsjahrgänge 1948 und davor
20 2,968 46 1,12121 2,856 47 1,08022 2,748 48 1,04123 2,645 49 1,00324 2,546 50 0,96725 2,450 51 0,93226 2,359 52 0,89827 2,271 53 0,86528 2,186 54 0,83329 2,105 55 0,80330 2,027 56 0,77331 1,953 57 0,74532 1,881 58 0,71733 1,812 59 0,69034 1,746 60 0,66435 1,682 61 0,63836 1,621 62 0,61237 1,562 63 0,58738 1,505 64 0,56139 1,451 65 0,53640 1,398 66 0,55041 1,348 67 0,56542 1,299 68 0,58143 1,252 69 0,59844 1,207 70 0,61745 1,163
In den Leistungstabellen 3 und 4 ist x das Kalenderjahr, in dem die Zahlung entrichtet und die Rentenbeträge nicht in Anspruch genommen wurden, abzüglich dem Geburtsjahr des Mitgliedes.Bei einer Zahlung abweichend von 100,- EUR ist der Tabellenwert mit 1/100 des Betrages der Zahlung zu multiplizieren. Für die Bemessung der Berufsunfähigkeitsrente gelten die bereits unter Leistungstabelle 2 dargestellten Prozentsätze entsprechend.
Monatliche Altersrente
in EUR für eine einmalige
Zahlung von EUR 100,-
X Monatliche Altersrente
in EUR für eine einmalige
Zahlung von EUR 100,-
X
Monatliche Altersrente
in EUR für eine einmalige
Zahlung von EUR 100,-
XMonatliche Altersrente
in EUR für eine einmalige
Zahlung von EUR 100,-
X
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04/2008
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04/
2008
VERANSTALTUNGSKALENDER/MIxTUM
Münster
24. – 26. November 2008
Münster
28. – 30. November 2008
Münster
29. Oktober 2008
Münster
4. – 7. Dezember 2008
Münster
5. Dezember 2008
(morgens)
Münster
5. Dezember 2008
(nachmittags)
Münster
10. Januar 2009
Münster
29. Januar –
1. Februar 2009
Münster
28. – 29. März 2009
Münster
23. – 26. April 2009
Pharmazeutische Techno-
logie/Pharmazeutische
Analytik
Seminar 2: GMP, GCP, GLP
Onkologische Pharmazie
Seminar 2, Handhabung der
Tumortherapeutika
Allgemeinpharmazie
Seminar 4.1/4.2, Screening-Me-
thoden zur Untersuchung von
Körperzuständen und Körper-
flüssigkeiten/Interpretation von
Laborwerten
Naturheilverfahren und
Homöopathie,
Fortsetzung 10. Zyklus
Allgemeinpharmazie
Seminar 3.2, Probleme beim
Umgang und bei der Lagerung
von Arzneimitteln bei Pati-
enten und Pflegekräften
Allgemeinpharmazie
Seminar 3.1, Qualitätsbeurtei-
lung von Fertigarzneimitteln
Allgemeinpharmazie
Seminar 1.6
Erkrankungen der Haut
Geriatrische Pharmazie
Fortsetzung 1. Zyklus
Prävention und Gesund-
heitsberatung,
Fortsetzung 11. Zyklus
Geriatrische Pharmazie
Fortsetzung 1. Zyklus
Erfolgreiche Auszubildendeim Apothekerhaus Kristina Fuchs und Sandra Naber
Auch die Apo-
thekerkammer
Westfalen-Lippe
und das Versor-
gungswerk der
Kammer beteili-
gen sich aktiv an
der Ausbildung
junger Men-
schen. In diesem
Sommer haben
zwei Auszubil-
dende ihren Ab-
schluss mit der
Note „gut“ ab-
solviert. Sandra
Naber durchlief
in der Kammer-
geschäftsstelle
eine Ausbildung
Erfolgreich im Apothekerhaus ausgebildet: Kristina Fuchs (v.) und Sandra Naber (h.). Foto: Vanessa Averhage
DKV erstattet BeiträgeGruppenvertrag für Apotheker
Die Deutsche Krankenversicherung AG (DKV) informiert
über die Beitragsrückerstattung für das Geschäftsjahr 2007.
Alle Apotheker/innen, die bei der DKV nach den Bedin-
gungen des Gruppenversicherungsvertrags mit der Apothe-
kerkammer Westfalen-Lippe versichert sind, erhalten eine
Rückerstattung von zwei Monatsbeiträgen für Kranken-
haustagegeldversicherungen in der Tarifstufe KMA und von
drei Monatsbeiträgen für Krankentagegeldversicherungen
im Tarif GTU. Die Auszahlung der Beitragsrückerstattung ist
im Juli 2008 erfolgt.
MIxTUM
Wochenendschulung der Apotheker ohne GrenzenVorbereitung auf Katastropheneinsätze
Indien, Sri Lanka, Indonesien,
Bangladesch, Kenia und Myanmar
– die Liste der Nothilfeeinsätze der
Apotheker ohne Grenzen wird immer
länger. „Einsätze bei Erdbeben oder
Flutkatastrophen sind eine sehr viel-
seitige und anspruchsvolle Aufgabe“,
sagt Steffi Krüger, die die Geschäfts-
stelle der Apotheker ohne Grenzen in
Deutschland leitet. „Daher bereiten
wir unsere Einsatzkräfte mit einer
Wochenendschulung darauf vor.“
Das nächste so genannte „Outdoor-
Seminar für Einsteiger“ findet vom
26. bis zum 28. September 2008 in
Bayern statt.
Weitere Informationen erhalten Sie
per E-Mail an [email protected].
Über die Arbeit der Apotheker ohne
Grenzen informeirt die Internetseite
www.psfde.org.
Erika Kamps & Susan Obst: „Farbe trifft Leidenschaft“ 28. Kunstausstellung im Apothekerhaus in Münster
„Farbe trifft Leidenschaft“– tref-
fender könnte der Titel der 28. Kunst-
ausstellung im Apothekerhaus am
Aasee nicht gewählt sein. Beschreibt
er doch nicht nur die Expressivität
– fast möchte man sagen Explosivi-
tät – der Bilder, sondern auch das
Verhältnis der beiden Künstlerinnen
Erika Kamps und Susan Obst zur Ma-
lerei. „Leidenschaft“, so formulieren
beide unisono, „ist unser Antrieb zu
malen.“
Erika Kamps, geboren in Kranenburg
am Niederrhein, malt seit vielen Jah-
ren. Im vergangenen Jahr hat sie sich
in ihrem Wohnort Lüdinghausen ein
eigenes Atelier eingerichtet, das „ihr
Rückzugs- und Besinnungsmöglich-
keit in einem ist“, wie sie erläutert.
Hier kann sie sich noch stärker auf
ihre bevorzugten Materialien, Motive
und Ausdrucksformen konzentrieren.
Ausgebildet bei namhaften Dozenten
an verschiedenen Institutionen – da-
runter die Europäische Kunstakade-
mie Trier – widmet sie sich leiden-
schaftlich Formen, Strukturen und
eben Farben.
Die gebürtige Bochumerin Susan Obst
lebt und malt ebenfalls in Lüdinghau-
sen. Unterrichtet wurde sie von ver-
schiedenen renommierten Künstlern,
wie etwa Stephan Geisler und Paul
Wessler. Im Vordergrund ihrer Werke
stehen dabei Farben, nicht greifbare
Motive. „Die Wirkung und die Energie
von Farben sind im Augenblick mein
malerisches Experimentierfeld“, be-
schreibt Obst ihre aktuellen Arbeiten.
Beide Malerinnen sind Mitglied der
Kunstgruppe „Farbige Palette“ un-
ter der Leitung des Künstlers Detlef
Hummelt.
Erika Kamps und Susan Obst sind im
Übrigen im Apothekerhaus keine Un-
bekannten: Bereits 2006 stellten sie
gemeinsam ihre Werke mit sehr gro-
ßem Erfolg aus. Seitdem haben sie sich
nach eigener Einschätzung nochmals
weiter entwickelt: „Entwicklung und
Verfeinerung sind nicht zwangsläu-
fig, sie sind das Ergebnis einerseits des
malerischen Studiums, andererseits
der eigenen, persönlichen Entwick-
lung“, erklären die Künstlerinnen.
Die Ausstellung ist bis zum 21. No-
vember 2008 zu sehen. Sämtliche im
Apothekerhaus gezeigten Bilder kön-
nen während der üblichen Öffnungs-
zeiten besichtigt und auch käuflich
erworben werden.
Wir empfehlen die tele-fonische Absprache eines Besichtigungstermins unter Tel.: 02 51/5 20 05-83.
MIxTUM
zur Kauffrau für Bürokommunikation. Kristina Fuchs wurde
im Versorgungswerk zur Bürokauffrau ausgebildet. Die bei-
den erfolgreichen Auszubildenden konnten in ein Beschäf-
tigungsverhältnis übernommen werden: Sandra Naber ist
mittlerweile als Mitarbeiterin in der Abteilung Dienstbereit-
schaft/PKA-Ausbildung beschäftigt, während Kristina Fuchs
in der Abteilung Finanzbuchhaltung/Rechnungswesen/
Rentenverwaltung des Versorgungswerkes tätig ist.
Farbe trifft LeidenschaftZwei Beispiele aus der aktuellen Ausstellung im Apothekerhaus (Bild links: Susan Obst, rechts: Erika Kamps).
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04/
2008
MIxTUM/LITERATURHINWEISE
Weltweit erste Palliativstation für Kinder und JugendlicheSpendenhäuschen für Apotheken
An der Vestischen Kinder- und Ju-
gendklinik in Datteln wird 2008/2009
das weltweit erste Kinderpalliativzen-
trum errichtet. Das Zentrum umfasst
die Palliativstation für Kinder und Ju-
gendliche „Lichtblicke“ mit acht Pati-
entenbetten und ein Forum für Fami-
lie und Fortbildung (FFF) Das Forum
umfasst fünf Elternappartements.
Eltern und Geschwisterkindern ste-
hen während des stationären Aufent-
haltes des Patienten Betreuungs- und
Schulungsangebote durch das multi-
disziplinäre Team zur Verfügung. Im
FFF werden zudem Fortbildungssemi-
nare im Bereich Palliativversorgung
für Ärzte, Kinderkrankenschwestern
und -pfleger, Psychologen, Therapeu-
ten, Pädagogen, Seelsorger und quali-
fizierte Ehrenamtliche durchgeführt.
Der Aufbau des Kinderpalliativzen-
trums wird über Spenden finanziert.
Dies geschieht z. T. über Spenden-
häuschen, die in Form des Kinderpal-
liativzentrums aus Restholz gebaut
werden, sehr originell aussehen und
mit Informationsblättern und Postern
in Apotheken und Einzelhandelsge-
schäften in der Region aufgestellt
werden.
Wenn Sie die Palliativstation unter-
stützten möchten, können Sie dies
mit einer Spende tun – Stichwort:
Weitere Informationen bei Dr. Martina KleinVestische Kinder- und Jugendklinik DattelnTel.: 0 23 63/975 171E-Mail: [email protected]
„Lichtblicke“ (Palliativstation für
Kinder und Jugendliche), Vestische
Kinder- und Jugendklinik, Volksbank
eG Waltrop, BLZ 426 617 17, Konto-
Nr. 100 268 111 oder bei der Klinik
in Datteln eine Spendenbox für Ihre
Apotheke abrufen.
Literaturhinweise – Neuerscheinungen
Neue Arzneimittel Band 17
Von Prof. Dr. Uwe Fricke und Prof.
Dr. Wolfgang Klaus. 2008. 724 Sei-
ten, 76,00 Euro. ISBN 978-3-8047-
2417-4
Verbandmittel, Krankenpflegear-
tikel, Medizinprodukte
Von Friedlinde Wilson und Baldur
Kohm. 9., völlig neu bearbeitete
Auflage 2008. 381 Seiten, 39,90
Euro. ISBN 978-3-7692-4227-0
DVD Interpharm Kolleg 2008
Interaktive Kongressdokumentati-
on. 218,00 Euro. ISBN 978-3-7692-
4658-2
Chemie I - Kurzlehrbuch
Allgemeine und anorganische Che-
mie. Von Eberhard Ehlers. 9. Auflage.
571 Seiten. 40,00 Euro. ISBN 978-3-
7692-4631-5
Biogene Nahrungsergänzungsmittel
Von Hans-Peter Hanssen, Angelika
Koch und Rita Richter. 320 Seiten.
29,00 Euro. ISBN 978-3-8047-2391-7
PKA - Die PKA-Ausbildung in Fragen
und Antworten
Von Helmut Götz. 19., durchgesehene
und aktualisierte Auflage. 404 Seiten.
38,00 Euro. ISBN 978-3-76924441-0
Mutschler Arzneimittelwirkungen
Lehrbuch der Pharmakologie und To-
Hinweise von: Govi-Verlag Pharmazeutischer Verlag GmbH, Postfach 5360, 65728 Eschborn, Telefon 06196/928250 und Deutscher Apothekerverlag, Postfach 101061, 70009 Stuttgart, Telefon: 07 11/2 58 20
xikologie. Von Prof. Dr. Ernst Mut-
schler, Prof. Dr. Gerd Geisslinger.
Prof. Dr. Heyo K. Kroemer. Prof. Dr.
Peter Ruth, Prof. Dr. Monika Schä-
fer-Korting. 9. vollständig neu bear-
beitete und erweiterte Auflage. 360
Abbildungen, 264 Tabellen und
1357 Strukturformeln. 68,50 Euro.
ISBN 978-3-8047-1952-1
Erteilte Erlaubnisse
Baie, Christian für: 37688 BeverungenFriedemann Bevertor-ApothekeÜbernahme Lange Str. 15
Mackowiak, Manuela 44892 BochumÜbernahme Apotheke am Markt Hauptstr. 188
Schmidt, Christian 32756 DetmoldNeugründung Medicum-Apotheke Röntgenstr. 16
Schierenberg, Ulrike 32756 DetmoldNeugründung Apotheke am Leopoldinum Hornsche Str. 47
Eidt, Achim 44135 Dortmund Übernahme Elefanten-Apotheke Kaiserstr. 97
Kosmiky, Jens 32130 EngerPacht Mühlen-Apotheke Brandstr. 13
Doan Vu, Phuoc Minh 32339 EspelkampNeugründung Panda-Apotheke Gerhard-Wetzel-Str. 3
Richmann, Elke 32699 ExtertalÜbernahme Sternberg-Apotheke Mittelstr. 5
Kischkel, Angela 44651 HerneNeugründung Convita-Apotheke am EvK Eickel Hordeler Str. 1
Leugermann, Josef 49525 LengerichNeugründung Gempt-Apotheke Bahnhofstr. 13
Brinkmann, 59555 LippstadtHermann- Josef Röss´l-Apotheke Übernahme und Lange Str. 56Umbenennung Umbennung in: City-Apotheke
Egbring, Gerd 48607 OchtrupÜbernahme Lamberti-Apotheke Laurenzstr. 30
Stange, Günter 32457 Porta Westfalica Übernahme Apotheke im Porta Markt Flurweg 11
Heiring, Christoph 45659 Recklinghausen Klaus Maria Suitbert-ApothekeÜbernahme Hertener Str. 203 A
Beimesche, Jürgen 48703 Stadtlohn Übernahme Sonnen-Apotheke Eschstr. 10
Rose, Olaf 48565 Steinfurt Neugründung PharMaxi-Apotheke Baumgarten 6
Thron, Susanne 33803 SteinhagenÜbernahme Sonnen-Apotheke Bielefelder Str. 84
Geuser-Knoll, Sabine 58452 WittenÜbernahme Beethoven-Apotheke Beethovenstr. 23/25
Es verstarben die Kolleginnen und Kollegen:
Brand, Helga, Lemgo, Apothekerin im
Ruhestand, am 23. März 2008, im
82. Lebensjahr.
Garth, Annette, Lüdenscheid, Apothe-
kerin ohne Berufsausübung, am
27. Mai 2008, im 49. Lebensjahr.
Müller, Martha, Minden, Apothekerin
im Ruhestand, am 29. Mai 2008, im
84. Lebensjahr.
In Memoriam Mannhold, Toni, Gelsenkirchen,
Apothekerin im Ruhestand, am
2. Juni 2008, im 89. Lebensjahr.
Dr. Kückelhaus, Ernst-Martin, Warstein,
Pächter der Löwen-Apotheke,
Warstein, am 8. Juni 2008, im
65. Lebensjahr.
Vohns, Stephan, Gütersloh, Besitzer der
Pluspunkt-Apotheke in Gütersloh,
zwischen dem 6. und 9. Juni 2008, im
39. Lebensjahr.
Schipke, Birgit, Havixbeck, Besitzerin
der Baumberg-Apotheke in Havixbeck
und der Vital-Apotheke in Münster,
am 22. Juni 2008, im 47. Lebensjahr.
Kuhn, Manfred, Castrop-Rauxel, Apotheker im Ruhestand, am
24. Juni 2008, im 78. Lebensjahr.
Hartmann, Jürgen, Bochum, Besitzer
der Andreas-Apotheke in Bochum,
am 2. Juli 2008, im 62. Lebensjahr.
Mattern, Jochen, Oer-Erkenschwick,
Apotheker ohne Berufsausübung, am
23. Juli 2008, im 48. Lebensjahr.
Wir werden den Verstorbenen ein ehrendes Andenken bewahren.
AMTLICHE MITTEILUNGEN/IN MEMORIAM
mitteilungsblattA P O T H E K E R K A M M E R W E S T F A L E N - L I P P E
mitteilungsblattA P O T H E K E R K A M M E R W E S T F A L E N - L I P P E
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Unter dem Motto „Zukunft des
Apothekers – Apotheke der Zukunft“
steht die zweite Auflage des West-
fälisch-lippischen Apothekertages
(WLAT), die am 14./15. März 2009 im
Congress-Centrum der Halle Münster-
land stattfinden wird. Als Schirmherr
fungiert erneut Landesgesundheits-
minister Karl-Josef Laumann.
Nach der erfolgreichen Premiere im
März 2007 mit 620 Teilnehmern und
32 Fachausstellern hat die Apothe-
kerkammer die Kapazitäten und das
Konzept erweitert: „Neben den Fach-
vorträgen für Apotheker bieten wir
parallel auch Vorträge für PTA an“,
kündigt Präsident Hans-Günter Friese
an. Im Congress-Centrum ist nunmehr
Platz für bis zu 1.200 Teilnehmer. Die
Ausstellungsfläche wächst von 350 auf
bis zu 800 Quadratmeter.
Bereits vor der Eröffnungsveranstal-
tung am Samstag, 14. März (12 bis
13 Uhr) werden die Frühaufsteher
unter den Teilnehmern vom Persön-
lichkeitstrainer und ehemaligen Kara-
teweltmeister Jörg Gantert (Münster)
eingestimmt. Er spricht zum Thema
„Selbstmanagement und Motivati-
on in Zeiten der Veränderung“. An
die Apotheker richten sich zwei wei-
tere Fachvorträge im Congress-Saal:
„Arzneimittelprobleme lösen – Arz-
neimittelinteraktionen beherrschen“
postuliert Professor Dr. Heyo K. Kro-
emer (Greifswald), ehe Professor Dr.
Martin Schulz (Berlin) das „Medika-
tionsmanagement Psychopharmaka“
vorstellt. Zeitgleich richten sich die
Vorträge „Vorbereitung (nicht nur)
für Testkäufe“ von Karin Berger (Ber-
lin) und „Herz–Kreislauf–Gesundheit“
von Horst-Günter Klar (Essen) an PTA.
Der Samstag klingt stimmungsvoll im
münsterischen GOP-Varieté aus.
Professor Dr. Thomas Weinke (Pots-
dam) eröffnet den Kongresssontag mit
dem Thema „Infektionskrankheiten
ausrotten?“. Danach spricht Professor
Dr. Michael Strupp zum Thema „Den
Schwindel sicher beherrschen“. Im
PTA-Vortragsprogramm referiert Dr.
Constanze Schäfer (Mülheim) über
„Ernährung – Genuss oder Vernunft?“.
Rugard Hovermann (Recklinghausen)
vermittelt „Tipps zur Beratung bei In-
kontinenz“. Auf dem Programm steht
ferner ein Vortrag von Dr. Frank Die-
ner (Treuhand Hannover) zu „Erfolgs-
faktoren der inhabergeführten Apo-
theke: Pharmazeutisch hochwertige,
kundenorientierte und teambewusste
Unternehmensnavigation“. Den Ab-
schlussvortrag hält der Geschäftsfüh-
rer des renommierten Meinungsfor-
schungsinstitutes Emnid, Klaus-Dieter
Schöppner (Bielefeld). Der gebürtige
Münsteraner wirft unter dem Motto
„Gesundheit und Apotheke im Jahr
2020“ einen Blick auf zukünftige
Strukturen im Gesundheitswesen. An
den Vortrag schließt sich eine Podi-
umsdiskussion einer Expertenrunde
an, moderiert von ABDA-Pressespre-
cher Thomas Bellartz (Berlin).
Anmeldungen zum 2. WLAT sind ab
dem 1. September möglich - online und
in Schriftform. Die Kongressgebühren
betragen 45 Euro (inkl. Verpflegung
und Parktickets). Die Teilnehmer erhal-
ten maximal 16 Fortbildungspunkte.
Die Karten für die Abendgala kosten
ebenfalls 45 Euro inkl. Speisen, Ge-
tränke und Bus-Shuttle-Service.
04/2008
„Zukunft des Apothekers – Apotheke der Zukunft“2. Westfälisch-lippischer Apothekertag am 14./15. März 2009 in der Halle Münsterland
Klaus-Dieter SchöppnerDer Emnid-Geschäftsführer hält den Ab-schlussvortrag beim 2. WLAT in Münster.
Weitere Informationen zum 2. Westfälisch-lippischen Apothekertag finden Sie auch im Internetunter www.akwl.de
Apothekerkammer Westfalen-LippeBismarckallee 25 · 48151 Münster Ruf : 02 51/52 00 50 · Fax: 02 51/52 16 50 E-Mail: [email protected] · www.akwl.de
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