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Der Infrastrukturanschluss ans Schienennetz der DB Netz AG Ihr Tor zum Verkehrsträger Schiene Foto: „Gleisanlagen in Maschen im Gegenlicht„ Volker Emersleben

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Der Infrastrukturanschluss ans Schienennetz der DB Netz AG

Ihr Tor zum Verkehrsträger Schiene

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Vorteile

Anschluss an ein mehr als 400.000 km langes transkontinentales Schienennetz

Ihr Beitrag zum Umweltschutz

Förderung durch die öffentliche Hand

Neue Geschäftspartner, höhere Produk-tionsmengen, geänderte logistische An-forderungen – Unternehmen haben viele gute Gründe, sich für den Verkehr auf der Schiene und einen Infrastrukturanschluss an das öffentliche Schienennetz der DB Netz AG zu entscheiden. Schließlich bietet ihnen die DB Netz AG mit dem Anschluss an das nationale und internationale Schienen-netz nicht nur freie Bahn auf einem trans-kontinentalen Schienennetz, das sich über mehr als 400.000 Kilometer von Kiruna bis Palermo und vom Atlantik bis nach China erstreckt. Unternehmen profitieren auch von einer ebenso sicheren wie zuverlässigen

Transportplanung, belastbaren Transport-ketten, nahtlosen Logistikprozessen und der Möglichkeit, selbst große Transportmengen problemlos disponieren zu können.

Ein weiterer Vorteil ist die finanzielle Förderung durch die öffentliche Hand: Im Rahmen der sogenannten Gleisanschlussför-derrichtlinie beteiligt sich der Bund an den Kosten, die bei Herstellung, Neubau und Reaktivierung von Gleisanschlüssen anfal-len. Aus gutem Grund: Geht es doch um die Entlastung des Straßenverkehrs und den da-mit verbundenen Beitrag der Unternehmen zu Umweltschutz und Nachhaltigkeit. Ihr Verkehr auf der Schiene.Gute Gründe, viele Vorteile.

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Herstellung

7. Gemeinsame Geschäftsgrundlage: der Infrastrukturanschlussvertrag (IAV)Nach der Planung und Realisierung des Infrastruk-turanschlusses schließen Anschlussinhaber und DB Netz AG den sogenannten Infrastrukturanschluss-vertrag ab. Der Vertrag gilt gleichsam als Geschäfts-grundlage und ist für den Betrieb des Anschlusses zwingend erforderlich.

8. Grünes Licht für die BetriebsaufnahmeSind die Anschlussanlagen fertiggestellt, fehlt nur noch die Abnahme der Anschlussweiche durch das Eisenbahn-Bundesamt. Hat das EBA grünes Licht gegeben und ist der Infrastrukturanschlussvertrag unterzeichnet, liegen alle nötigen Voraussetzungen für die Betriebsaufnahme vor. Alle weiteren An-schlussanlagen nimmt die Landeseisenbahnaufsichts-behörde ab.

Ihr Weg zum Infrastrukturanschluss

1. Die IdeeAm Anfang steht die Idee, Ihr Unternehmen durch den Anschluss an das öffentliche Schienennetz der DB Netz AG profitabler zu machen. Die Gründe, die dafür sprechen, kennen Sie selbst am besten.

2. Anschlusskonzept? Wird geprüft. Sobald Ihr Konzept für den Infrastrukturanschluss vorliegt, kann die technische und betriebliche Mach-barkeitsprüfung erfolgen. In Ihrem Konzept sollten unter anderem folgende Angaben enthalten sein: ein bildlicher Lageplan, aus dem der Ort der

Anbindung hervorgeht (das kann ein Stadtplan oder ein Auszug von Google Maps sein); Informationen über Größe und Ausgestaltung

der Anschlussanlagen; insbesondere, ob eine ein- oder zweiseitige Anbindung vorgesehen ist; ein Betriebs- und Bedienkonzept, das

gemeinsam mit einem Eisenbahnverkehrsunter- nehmen erstellt wurde und aus dem die beabsichtigte Beförderungsleistung hervorgeht; gegebenenfalls die Relationen, in denen der

Transport stattfinden soll. Ob darüber hinaus gehende Informationen erforderlich sind, erfahren Sie bei Ihrem regionalen Ansprechpartner (siehe Seite 14).

3. Grundstücksfragen? Müssen geklärt werden! Sind von der Erstellung der Anschlussanlagen Grund-stücksflächen der Deutschen Bahn AG betroffen, müssen Art und Umfang der Grundstücksnutzung geklärt werden. Regelungen für Geländeflächen, die sich unmittelbar unter den künftigen Anschlussanla-gen befinden, werden im Infrastrukturanschlussver-trag festgehalten. Die Nutzungsbedingungen für alle anderen Grundstücksflächen, die für die Umsetzung eines Betriebskonzeptes nötig sind, werden in einem gesonderten Vertrag vereinbart.

4. Anschlusskonzept genehmigt! Und jetzt? Ist die Prüfung erfolgreich verlaufen, sind Sie als Auftraggeber am Zug: Die Projektplanung wird bei der zuständigen Landeseisenbahnaufsichtsbehörde eingereicht. Falls gewünscht, leisten wir bei der Kontaktaufnahme gerne Unterstützung. 5. Lassen Sie sich fördern!Unternehmen, die eine Gleisanschlussförderung in Anspruch nehmen möchten, sollten frühzeitig das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) kontaktieren. Denn die öffentliche Hand fördert bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Herstellungskosten für Anschlussanlagen sowie die Anschlussweiche mit Bundesmitteln. Voraussetzung ist allerdings, dass Antragsteller erst dann mit der Umsetzung ihres Vorhabens beginnen, wenn der Zuwendungsbe-scheid erfolgt ist.

6. Wir lassen Sie bei Planung und Herstellung nicht alleinSind alle Prüfungen abgeschlossen, können Sie als künftiger Anschlussinhaber die Herstellung und der Planung des Anschlusses und seiner Anlagen beauftragen. Das Planungsbüro erstellt die er-forderlichen Genehmigungsunterlagen und reicht sie nach Zustimmung der DB Netz AG beim Eisen-bahnbundesamt und der zuständigen regionalen Baubehörde (z.B. Regierungspräsidium) ein. Sobald die Baugenehmigung seitens der Aufsichts- bzw. Genehmigungsbehörde vorliegt, beginnen die Bauarbeiten in Abstimmung mit der DB Netz AG.

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Kosten

Volle Leistung bei maximaler Kostentransparenz

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* die laufenden Kosten für Anschlussanlagen variieren modular und sehr individuell nach den örtlichen Gegebenheiten ** Die Liste der Entgelte ist jedes Jahr ab Oktober für das Folgejahr auf unserer Homepage einsehbar

Zu den laufenden Kosten können in Form einer spitzen Abrechnung noch Kosten der Herstellung, Erneuerung, Instandsetzung und Rückbau kommen.

Anschlussweiche (handgestellt) 1.482,62 €

Signal (nicht stellbar) 0,00 €

Gleissperre (ortsgestellt) 227,31 €

Vertriebskosten 840,98 €

Geländemiete 900 m² 450,00 €

Gesamt (ohne MwSt.) 3.000,91 €

Anschlussweiche (ferngestellt) 5.889,82 €

Signal (stellbar) 4.634,51 €

Flankenschutzweiche (ferngestellt) 4.634,51 €

Weichenheizung 992,14 €

Gleis 160 m 110,40 €

Oberleitung 200 m 194,00 €

Vertriebskosten 840,98 €

Geländemiete 1.620 m² 16,20 €

Gesamt (ohne MwSt.) 17.746,36 €

Beispiel 1 laufende Kosten* für einfache Anschlussanlage 2019**

Beispiel 2 laufende Kosten* für komplexe Anschlussanlage 2019**

Volle Leistung und maximale Kostentransparenz: Ihr Infrastrukturanschluss ist sein Geld wert. Denn die Pauschalen für Anschlussanlagen errechnen sich ausschließlich aus den tatsächli-chen Kosten, die der DB Netz AG durch Betrieb, Vertrieb und Instandhaltungsleistungen wie Inspektion, Wartung und Entstörung entstehen. Darüber hinaus berechnen wir die Pauschalen

für Anschlussanlagen jährlich neu und veröffentlichen die daraus resultierenden Entgelte für das Folgejahr jeweils zum ersten Oktober auf unserer Homepage. Leistungen für Erneuerung, Instandsetzung, Herstellung oder Neu- und Rückbau rechnen wir für Sie je nach Bedarfsfall ab.

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Lassen Sie sich doch einfach fördern

Förderung

Voraussetzung für die Förderung: Förderfähig ist:

Finanzierung allein durch privates Kapital führt nicht zur Wirtschaftlichkeit des Unternehmens Vorhaben wurde vor Erlass des

Zuwendungsbescheides nicht begonnen Maßnahme muss zu einer substanziellen,

dauerhaften und messbaren Abwicklung des Gütertransportes mit der Bahn führen

Arbeiten des Tief- und Erdbaus Gleisbau Anschlussweichen Bahntechnische Ausrüstung Gleisbeleuchtungen (50 %) Energieversorgungsanlagen (50 %) Be- und Entladeanlagen (50 %) Planungskosten (pauschal 10 % der

zuwendungsfähigen Baukosten)

Mit Ihrer Entscheidung für die Schiene entlasten Unternehmen den Straßenverkehr und tragen damit auch zum Schutz der Umwelt bei. Deshalb unterstützt der Bund Investitionen in den Neubau, Ausbau und die Reaktivierung stillgelegter oder nicht mehr genutzter Infrastrukturanschlüsse mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Die Förderung wird im Rahmen des Gleisan-schlussförderprogramms bzw. auf Grund-lage der Gleisanschlussförderrichtlinie gewährt, erstreckt sich in der Regel über einen Zeitraum von fünf Jahren und umfasst bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Herstellungskosten.Unternehmen, die diese Förderung in Anspruch nehmen, müssen sich allerdings dazu verpflichten, die erbrachte Verkehrs-leistung innerhalb des Förderzeitraums

um eine bestimmte Menge zu erhöhen – entweder in Relation zum Verkehrsvolumen (Tonnen) oder in Bezug auf die Beför-derungsleistung (Tonnenkilometer). Die jeweils vereinbarte Menge ist der Bewilli-gungsbehörde nachzuweisen. Erreicht das Unternehmen die vereinbarte Verkehrs- leistung in einem durchschnittlich betrachteten Fünf-Jahres-Zeitraum nicht, wird die bewilligte Fördersumme anteilig zur nicht erreichten Verkehrsleistung zurückgefordert. Zuständige Bewilligungsbehörde ist das Eisenbahnbundesamt in Bonn. Darüber hinaus können aber auch die Bundesländer Möglichkeiten zur Förderung von Gleisan-schlüssen anbieten. Auskunft hierzu kann Ihnen der Landesbevollmächtigte für Bahnaufsicht (LfB) geben.

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Infrastrukturanschlussvertrag – Regelung der Bedingungen

Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen mit einem Anschluss an das Schienennetz der DB Netz AG und der DB Netz AG selbst ist der Infrastrukturanschlussvertrag (IAV). In ihm regeln die Vertragspartner unter Maßgabe der aktuell geltenden Gesetzeslage die Bedingungen und Kosten von Infrastrukturanschlüssen über ihren gesamten Lebenszyklus hin-weg: von der Herstellung bzw. Änderung über Instandhaltung und Betrieb des Anschlusses bis hin zu dessen Erneuerung oder Rückbau.

Unternehmen und anderen Zugangs-berechtigten, die einen Infrastruktur-anschluss unterhalten, bietet dieser, den gesamten Lebenszyklus ihrer Investition umfassende Vertrag, zahlreiche Vorteile. Die drei wichtigsten aus Kundensicht: Anschließer unterschreiben ein diskrimi-nierungsfreies, an die aktuelle rechtliche Situation angepasster Vertrag. Das darin enthaltene Entgeltsystem gewährleistet vollständige Kostentrans-parenz – und das vertraglich festgelegte Veranlasserprinzip ermöglicht eine zu-verlässige Bewertung der Kostenrisiken.

Miteinander ins Geschäft kommen:Der Infrastrukturanschlussvertrag

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Sonstiges

AnschließerAls Anschließer werden Kunden der DB Netz AG bezeichnet, die einen Zugang an die Infrastruktur der DB Netz AG besitzen. Voraussetzung dafür sind eine Betriebsgenehmigung nach §6 bzw. §7 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG), die notwendige Infrastruktur und ein IAV.

Betriebskosten Betriebskosten entstehen durch die Bedienung von Infrastruktur sowie gesetzlichen Sicherheits-verpflichtungen für den Eisenbahnbetrieb (nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 3 Satz 2 AEG). Im Falle eines Infrastrukturanschlusses betrifft dies die Anschlussanlagen. Die hierdurch bedingten Betriebskosten gehören damit zu den Kosten des Anschlusses.

Erneuerung Auch Anschlussanlagen müssen bisweilen komplett erneuert werden. Nach dem Veran- lasserprinzip trägt der Anschließer die dabei anfallenden Kosten.

IAV IAV ist eine Abkürzung und bedeutet Infra-strukturanschlussvertrag. Die seit 2015 geltende Version löst die alten Verträge ab. Sie gelten infolge der mittlerweile geänderten Gesetzeslage als nicht mehr gesetzeskonform.

InstandhaltungUmfasst die Regelinspektion, Wartung und Ent-störung.

InstandsetzungSind als Maßnahmen bei örtlich begrenzten Schä-den zur Rückführung in einen dauerhaft funk-tionsfähigen Zustand zu verstehen, einschließlich des Austausches von Großteilen.

Jährliches Entgelt Pauschalen fallen für Instandhaltung, Betrieb und Vertrieb an. Das Entgelt für einen Infrastruktur-anschluss setzt sich aus den pauschal umgelegten Kosten der verschiedenen Infrastrukturelemen-te (z.B. Weiche, Signal etc.) eines Anschlusses zusammen. Die Pauschalen werden in der Regel auf Grundlage der im Bereich der Regionalnetze anfallenden Ist-Kosten berechnet. Grund ist der Umstand, dass sich die Anschlüsse häufig in eher gering befahrenen Regionen befinden.

Rückbau Im Standardfall trägt der Anschließer die Kosten, die beim Rückbau seines Infrastrukturanschlusses anfallen. Anderslautende Vereinbarungen müssen schriftlich festgehalten werden, außerdem ist das Veranlasserprinzip zu beachten.

SpitzabrechnungLeistungen für Erneuerung, Instandsetzung, Her-stellung oder Neu- und Rückbau werden nach Aufkommen spitz abgerechnet.

Veranlasserprinzip Auf diesem Prinzip beruht der neue Infrastruk-turanschlussvertrag. Per se wird angenommen, dass der Anschließer den Anschluss veranlasst hat und deshalb auch verpflichtet ist, die damit verbundenen Kosten zu tragen. Ist hingegen die DB Netz AG der Veranlasser – etwa weil sie den Anschluss in Folge eines von ihr veranlassten Stellwerkumbaus ändern muss – trägt sie auch die Kosten für diese Änderung.

Vertriebskosten Die DB Netz AG weist ihre Vertriebskosten gesondert aus, um maximale Kostentransparenz sicher zu stellen. Unternehmen in der freien Wirtschaft preisen sie üblicherweise in die jeweiligen Leistungen ein.

Glossar

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Impressum

DB Netz AG Theodor-Heuss-Allee 7

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Bildnachweis

DB AG

Herausgeber DB Netz AG Vertriebskommunikation Mainzer Landstraße 201 – 203 60326 Frankfurt am Main Änderungen vorbehalten Einzelangaben ohne Gewähr Stand: März 2019