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JANUAR 2018 www.ihk-arnsberg.de wirtschaft MAGAZIN DER IHK ARNSBERG 23 - Junge Energie-Scouts ermitteln Einsparpotenziale in Betrieben 25 - Paul Rottler ist neuer Sprecher der Wirtschaftsjunioren © fotolia: Graphicroyalty 01.2018 Erfolgsfaktor Familienfreundlichkeit

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JANUAR 2018� www.ihk-arnsberg.de

wirtschaftM A G A Z I N D E R I H K A R N S B E R G

23 - Junge Energie-Scouts ermitteln Einsparpotenziale in Betrieben

25 - Paul Rottler ist neuer Sprecher der Wirtschaftsjunioren

© fotolia: Graphicroyalty

01.2

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Erfolgsfaktor Familienfreundlichkeit

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O zentral in Deutschland – bestens erreichbar

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1wirtschaft 01/2018

editorial

Für unsere starke Wirtschaftsregion Ein Jahreswechsel ist immer auch ein Neuanfang. Für mich bringt er dieses Mal eine wirklich große Ver-änderung, denn mit ihm fällt für mich der Startschuss in meinem Amt als IHK-Präsident.

Es hat mich sehr gefreut, dass die Mitglieder der IHK-Vollversammlung mir ihr Vertrauen ausgesprochen und mich Ende November in dieses Amt gewählt haben. Meiner neuen Aufgabe blicke ich mit viel Respekt, aber auch mit großer Freude entge-gen, denn ich bin mir sicher, dass wir gemeinsam viel erreichen kön-nen. Dafür bietet die IHK schließlich eine hervorragende Plattform: Sie ist seit inzwischen 166 Jahren Sprach-rohr der Wirtschaft am Hellweg und im Sauerland. Und das ist nur mög-lich, weil sich dafür rund 1.400 Ver-treter aus der heimischen Wirtschaft gemeinsam mit 65 hauptamtlichen Mitarbeitern für die Bedürfnisse der Betriebe aus Industrie, Handel und Dienstleistung einsetzen.

Dieses Engagement möchte ich ge-meinsam mit Ihnen fortsetzen, denn auf uns warten viele Herausforde-rungen: Die Digitalisierung betrifft alle Branchen. Sie wird viele Arbeits-modelle und -prozesse wesentlich verändern und neue Geschäftsberei-che ermöglichen. Für uns gilt es, die-sen Wandel nicht nur zu meistern, sondern zu gestalten. Wenn das ge-lingt, dann wird die Digitalisierung für viele Unternehmen eine große

Chance sein, um sich zukunftsfähig aufzustellen.

Nicht zuletzt deshalb wird es in der Zukunft noch mehr darauf an-kommen, dass junge Menschen eine sehr gute Ausbildung erhalten. Das Modell der dualen Berufsausbildung bietet dafür die richtige Basis und beste Voraussetzungen dafür, dass junge Menschen in unserer Region hervorragende berufliche Perspek-tiven haben. Und unsere Unterneh-men sind angewiesen auf sehr gut qualifizierte Nachwuchskräfte. Da-her müssen wir uns weiterhin für den Erfolg der dualen Berufsausbil-dung einsetzen.

Diese beiden Themen – Digitalisie-rung und Berufsausbildung – liegen mir besonders am Herzen. Wir wer-den aber auch dafür sorgen müssen, dass neben den digitalen auch Ver-kehrsinfrastrukturprojekte vorange- trieben werden, der Wirtschaft aus-reichend und nutzbare Gewerbe-flächen zur Verfügung stehen und unsere dynamische Industrieregion weiterhin auf Landes- und Bundese-bene politisch gehört wird.

Sie sehen: An Aufgaben und He-rausforderungen mangelt es uns nicht. An Engagement, Know-how und Leidenschaft für unsere Region aber auch nicht. Und deshalb bin ich überzeugt, dass wir erfolgreich sein werden. Packen wir es an!

Ihr Andreas Rother

Andreas RotherIHK-Präsident

Digitalisierung

und Berufsausbil-

dung liegen mir

besonders am

Herzen.

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unternehmen & region 12 Bahn frei für die Weltmarktführer

14 Automobilzulieferer müssen sich auf

Technologiewandel einstellen

16 Sunderner Unternehmerinitiative

ausgezeichnet

politik

17 Touristikbranche sollte Änderungen

zeitnah umsetzen

18 Aus Berlin und Brüssel

news & service

19 Mit Freude dicke Bretter gebohrt

21 Andreas Rother löst Ralf Kersting ab

22 Verdienstorden für Kersting

23 Energie-Scouts decken erhebliche

Einsparpotenziale auf

25 Mit offenen Augen durch den Betrieb gehen

25 Paul Rottler ist neuer Sprecher der

Wirtschaftsjunioren Arnsberg

26 Geldwäsche: Verdachtsfälle online melden

27 Bekanntmachung

30 Sachverständigenwesen

30 Arbeitsjubilare

32 Bekanntmachung

52 IHK-Börsen

rubriken

1 Editorial

59 Zahlen, bitte!

60 Im nächsten Heft/Impressum

I N H A L T

titelthema I familienfreundlichkeit

4 Vereinbarkeit in Zeiten der Digitalisierung 7 Familienfreundlichkeit zahlt sich aus 9 „Als Familienbetrieb ist für uns

Familienfreundlichkeit selbstverständlich“

wirtschaft 01/2018

Mit Beginn des neuen Jahres hat Ralf Kersting sein Amt als IHK-Präsident niedergelegt. Im Interview blickt er auf eine bewegte Zeit mit vielen Herausfor-derungen und gemeinsa-men Erfolgen zurück. Seite 19

Erfolgreiche Energie-Scouts: Mit dem Projekt haben Azubis aus der Region erhebliche Einsparpotenziale in ihren Betrieben ermittelt und ihre Ergebnisse einer Fachjury vorgestellt. Seite 23

Rund 120 Besucher sind der Einladung der IHKs in Arnsberg, Ha-gen und Siegen sowie der WirtschaftsWoche gefolgt und haben am Tag der Weltmarkt-führer in Iserlohn teil-genommen. Seite 12

Immer mehr Unternehmen er-möglichen ihren Mitarbeitern eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, indem sie passende Angebote entwickeln – vom Home Office über flexible Arbeitszeitmodelle bis hin zum mobilen Arbeiten ist vieles mög-lich. Seite 4© asbe24- Fotolia.com

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3wirtschaft 01/2018

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wirtschaft 01/20184© Elnur - Fotolia.com

Vereinbarkeit in Zeitender Digitalisierung

Familienfreundlichkeit ist mittlerweile ein anerkannter Baustein zur Fachkräftesiche-rung und damit eng verbunden mit der Zu-kunftsfähigkeit von Unternehmen. Dabei sind Lösungen gefragt, wie Beschäftigte bei der Vereinbarkeit von Beruf und Fami-lie nachhaltig unterstützt werden können. Ein wichtiger Schlüssel bei der Frage nach Verbesserungen von familienfreundlichen Angeboten und dem immer häufiger geäu-

ßerten Wunsch vieler (junger) Eltern nach einer partnerschaftlichen Aufteilung der Arbeit, ist der Faktor Zeit.

Hier kommt die Digitalisierung ins Spiel, denn digitalisierte Prozesse helfen in vie-lerlei Hinsicht, Zeit zu sparen und bieten den Beschäftigten neue Lösungen und Unterstützung bei ihrer alltäglichen Koor-dination von Berufs- und Familienleben. „Aktuelle Studien belegen, dass gerade

Die Digitalisierung oder Arbeit 4.0 verändert unser Leben und die Art und Weise wie wir arbeiten. Nahezu alle Bereiche im Arbeitsalltag sind davon betroffen von der Arbeitsorganisation bis hin zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Viele Unternehmen fragen sich, welche Veränderungen für sie mit der Digitalisierung einhergehen und wie sie selbst den Umwandlungsprozess mitgestalten können.

titelthema I familienfreundlichkeit

Kirsten Frohnert

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5wirtschaft 01/2018

die am Arbeitsmarkt nachrückenden Ge-nerationen von ihren Arbeitgebern ‚maß-geschneiderte‘ Angebote zur Vereinbarkeit erwarten, denn sie setzen ein erfülltes Pri-vatleben für gute Leistungen im Beruf vo-raus“, erläutert Kirsten Frohnert, Projekt-leiterin des Netzwerkbüros „Erfolgsfaktor Familie“. Diese Tatsache könne besonders für kleine und mittlere Unternehmen her-ausfordernd sein, denn ihr personalpoliti-scher Gestaltungsspielraum sei manchmal – z. B. hinsichtlich des Vertretungsma-nagements – begrenzter.

Um neue, durch digitale Prozesse un-terstützte Wege einzugehen, braucht es

einen systematischen Blick auf das Per-sonalmanagement und Arbeitsprozesse, die Kommunikation und Transparenz im Unternehmen, die Unterstützung der Füh-rungskräfte – und eine Portion Mut, Ver-änderungen anzugehen.

Neue Wege durch digitale Prozesse

Mobiles Arbeiten oder Homeoffice-Lösun-gen beispielsweise ermöglichen eine zeit-liche Flexibilisierung des Arbeitslebens für Männer und Frauen und machen so eine partnerschaftliche Aufgabenteilung möglich. Die Digitalisierungsstudie 2016

Familien-

freundliche

Angebote

gefragt.

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wirtschaft 01/20186

titelthema I familienfreundlichkeit

Neue

Maßnahmen

können in Pilot-

projekten auf

Machbarkeit

getestet werden.

Unternehmensnetzwerk und Studien

Starker Partner für Unternehmen ist das Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“ – mit über 6.500 Unternehmen Deutschlands größtes Netzwerk zur Vereinbarkeit von Familie und Be-ruf. Als gemeinsame Initiative des Bundesfamilienministeriums und des Deutschen Industrie- und Handelskammertages setzt es sich dafür ein, dass Familienfreundlichkeit zum Markenzeichen der deutschen Wirtschaft wird. Es unterstützt seine Mitglieder mit informativen Veranstaltungen vor Ort sowie ausführlichen Informationen zu verschiedenen Themenbereichen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie über Broschüren sowie online unter www.erfolgsfaktor-familie.de/netzwer-ken

Digitalisierung – Chancen und Herausforderungen für die partnerschaftliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf, 2016, Hrsg.: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend / Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“„Unternehmensmonitor Familienfreundlichkeit 2016“, Hrsg.: Bundesministerium für Familie, Se-nioren, Frauen und Jugend und das Institut der deutschen Wirtschaft in KölnFamilienfreundliche Arbeitswelt im Zeichen der Digitalisierung. Befunde auf Basis des Unterneh-mensmonitors Familienfreundlichkeit 2016, IW-Trends 4. 2016„Renditepotenziale der NEUEN Vereinbarkeit“, 2016, Hrsg.: Bundesministerium für Familie, Seni-oren, Frauen und Jugend/ Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“

des Bundesfamilienministeriums zeigt auf, dass für die Beschäftigten, die ab und zu im Homeoffice arbeiten im Schnitt 4,4 Stunden pro Woche mehr zur Verfügung stehen. Beschäftigte, die regelmäßig im Homeoffice arbeiten, sparen pro Woche 6,2 Stunden. 80 Prozent investieren die „gesparte“ Zeit in die Familie und Kinder, 70 Prozent in den Haushalt und ein Drittel sorgt mit der Zeit für die Entlastung der berufstätigen Partnerin oder des berufstä-tigen Partners.

Dabei ist für Kirsten Frohnert besonders wichtig, alle Beteiligten einzubeziehen: „Wir müssen unseren Blick in den Be-trieben darauf richten, sowohl Führungs-kräfte als auch Beschäftigte zu befähigen, durch Führen auf Distanz mit neuen Ge-staltungsspielräumen umzugehen, mitein-ander über Team- und Abteilungsgrenzen hinweg zu kommunizieren oder Arbeits-prozesse im Team immer wieder neu aus-zuhandeln.“

Neue Maßnahmen können beispielswei-se in Pilotprojekten oder einzelnen Ab-teilungen nach und nach auf praktische Machbarkeit getestet werden – auch um mögliche Vorbehalte im Unternehmen ab-

zubauen. Führungskräfte können dabei neue Wege und Tools ausprobieren und diese genauso wieder fallenlassen, wenn sich herausstellt, dass sie nicht zum Ziel führen. Eine Ausweitung auf andere Be-triebsbereiche ist nach erfolgreicher Erpro-bung möglich, neue Regeln z. B. für den „guten Umgang“ mit mobilem Arbeiten können betriebsweit eingeführt werden.

Um mit der Digitalisierung in Unterneh-men erfolgreich zu sein, bedarf es einer glaubwürdigen Verankerung des Famili-enbewusstseins in der Unternehmenskul-tur: „Ein Kulturwandel ist nicht mit einem Schlag gemacht, sondern braucht Förde-rung und langen Atem. Über verschiedene Kommunikationswege und glaubwürdi-ge Berichterstattung kann die Nachfrage gestärkt und Feedback der Beschäftigten eingeholt werden. Und auch das bedeutet Führen in Zeiten der Digitalisierung: Mit-arbeitende mitnehmen und für neue Wege begeistern, indem man sie beteiligt und mitgestalten lässt“, so Frohnert.

--- autorin -------------------------------------Corinna SchwedhelmNetzwerkbüro Erfolgsfaktor Familie

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7wirtschaft 01/2018

Familienfreundlichkeit zahlt sich ausIm Kreis Soest und im Hochsauerlandkreis verleihen Wirtschaftsförderungen und Kompetenzzentrum Frau & Beruf Hellweg-Hochsauerland das Zertifikat „Familienfreundliches Unternehmen“.

Der „Kampf um Köpfe“ macht auch vor der Region Hellweg-Hochsauerland nicht Halt. Um in Zeiten zunehmender Fachkräfteeng-pässe dennoch die besten Talente für sich zu gewinnen und auch langfristig im Unter-nehmen zu halten, müssen sich Arbeitge-ber etwas einfallen lassen und flexibel auf die sich wandelnden Wünsche und Bedürf-nisse ihrer Beschäftigten reagieren. Denn schon längst ist die Höhe des Gehalts für viele ArbeitnehmerInnen nicht mehr das ausschlaggebende Kriterium, sich für einen Arbeitgeber zu entscheiden. Faktoren wie Selbstverwirklichung, die Wahrnehmung einer sinnstiftenden und verantwortungs-vollen Arbeitsaufgabe oder auch eine an-gemessene Work-Life-Balance gewinnen zunehmend an Bedeutung. Genau hier können Unternehmen punkten und ihre Personalpolitik eng an den Bedürfnissen ihrer MitarbeiterInnen ausrichten.

Insbesondere die Vereinbarkeit von Be-ruf und Familie steht für viele Beschäf-tigte an erster Stelle. Der Aufbau einer familienfreundlichen Unternehmenskultur erweist sich daher als zukunftsorientierte und nachhaltige Strategie, um sich in der Innen- und Außenwahrnehmung als attrak-tiver Arbeitgeber zu positionieren und auf diese Weise dem aufkommenden Fachkräf-

temangel entgegenzuwirken. Die Bandbrei-te an familienfreundlichen Maßnahmen und Strukturen ist vielfältig und reicht von flexiblen Arbeitszeitmodellen über Home Office bis hin zu betrieblichen Unterstüt-zungsangeboten bei der Kinderbetreuung und der Pflege naher Angehöriger. Gemein-sam ist allen Angeboten, dass sie den Be-schäftigten die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern, gleichzeitig aber einen reibungslosen betrieblichen Ablauf garan-tieren. Familienfreundliche Maßnahmen müssen zudem nicht kostenintensiv sein. Der Auf- und Ausbau kann in jedem Un-ternehmen unabhängig von der Branchen-zugehörigkeit und Größe geleistet werden.

Um die Familienfreundlichkeit eines Unternehmens nach innen und außen zu dokumentieren, verleihen die Wirtschafts-förderungen des Kreises Soest und des Hochsauerlandkreises seit 2010 bzw. 2012 gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum Frau & Beruf Hellweg-Hochsauerland regel-mäßig das Zertifikat „Familienfreundliches Unternehmen“. Im Rahmen eines kompak-ten Beratungsangebots mit eng gefasstem zeitlichen Umfang und moderaten Kondi-tionen werden interessierte Unternehmen aus der Region bei der Bestandsaufnahme, der Umsetzung und der Weiterentwicklung

Die Zertifikatsverleihung im Kreis Soest.

Zukunfts-

orientierte und

nachhaltige

Strategie.

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wirtschaft 01/20188

titelthema I familienfreundlichkeit

Die Zertifikatsverleihung im HSK.

einer familienbewussten Personalpolitik unterstützt. Hierbei steht eine enge und individuelle Orientierung an den betriebli-chen Rahmenbedingungen wie Unterneh-mensgröße oder Branchenzugehörigkeit im Vordergrund. Neben einem Unterneh-mensbesuch, der durch eine externe erfah-rene Auditorin begleitet wird, sind auch Workshops zu unterschiedlichen The-menschwerpunkten und der Erfahrungs-austausch mit anderen Unternehmen feste Bestandteile des Zertifizierungsprozesses. Über die Vergabe des Zertifikats entschei-det eine Fachjury, in der sowohl im Kreis Soest als auch im Hochsauerlandkreis un-ter anderem die IHK Arnsberg vertreten ist.

Kreisübergreifend sind aktuell rund 100 Unternehmen als familienfreundliches Un-ternehmen zertifiziert, deren über 31.600 Beschäftigte (sowie deren Angehörige) von den Angeboten zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben profitieren. Das Zertifikat entfaltet eine wichtige Innen- und Außen-wirkung und stärkt auf diese Weise sowohl die Bindung als auch die Gewinnung von qualifizierten Fachkräften. Mithilfe des Siegels kann das Unternehmen überzeu-gend signalisieren, wofür es als Arbeitge-ber steht, welche Werte gelebt werden und welchen Stellenwert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie im betrieblichen Alltag einnimmt.

Fest steht: Eine familienfreundliche Aus-richtung der Unternehmenskultur zahlt sich aus. Neben einer Stärkung der Arbeitgeber-

attraktivität und des Unternehmensimages profitieren familienfreundliche Unterneh-men nachweislich von einer verbesserten Mitarbeiterbindung. Dies wurde Anfang 2017 auch im Rahmen einer empirischen Studie in konkreten Kennzahlen bestätigt, an der rund 120 ArbeitnehmerInnen der familienfreundlichen Unternehmen in der Region Hellweg-Hochsauerland teilgenom-men haben. Im Rahmen dieser fragebogen-basierten anonymen Untersuchung konnte ein direkter Zusammenhang zwischen der familienfreundlichen Ausrichtung eines Unternehmens und der Identifikation, dem Commitment, der Arbeitszufriedenheit, dem Engagement der MitarbeiterInnen und der Wahrnehmung als Markenbotschafter nachgewiesen werden.

Diese positiven Auswirkungen sind auch den zertifizierten Unternehmen in der Re-gion Hellweg-Hochsauerland bewusst. Im Rahmen einer Evaluation des Zertifizie-rungsprozesses haben im Sommer 2017 kreisübergreifend 80 VertreterInnen der zertifizierten Unternehmen an einer an-onymen Befragung teilgenommen. Über 70 % sehen in einer familienfreundlichen Ausrichtung ein sehr wichtiges Instrument zur Bindung von Fachkräften. Auch die Verbesserung des Unternehmensimages, die Gewinnung von Fachkräften, der Erhalt von Informationen und Impulsen und der Austausch mit anderen familienfreundli-chen Unternehmen sind wichtige Motive zur Zertifizierung.

Zertifikat

entfaltet Innen-

wie Außen-

wirkung.

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9wirtschaft 01/2018

Interessierte Unternehmen im HSK bekommen weitere Informationen zum Zertifikat „Familienfreundliches Unter-nehmen“ bei Frank Kleine-Nathland (Telefon 0291 941587; E-Mail: [email protected]). Der Zertifizierungsprozess im Hochsauer- landkreis wurde im November 2017 ab-geschlossen; die nächste Anmeldepha-se beginnt voraussichtlich im Mai 2018. Im Kreis Soest können sich interessierte

Unternehmen bei Vanessa Funke melden (Telefon 02921 30-3479; E-Mail: [email protected]) oder online unter www.wfg-kreis-soest.de. Die Anmelde-phase zur nächsten Zertifizierungsrunde läuft dort bis zum 31. März.

--- autorin -------------------------------------Vanessa FunkeKompetenzzentrum Frau & Beruf Hellweg-Hochsauerland

„Als Familienbetrieb ist für unsFamilienfreundlichkeit selbstverständlich“ In der Technischen Großhandlung Piel in Soest spielt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf schon lange eine wichtige Rolle. „Als zukunftsorientiertes Unternehmen sind wir überzeugt, dass sich Familienfreundlichkeit aus-zahlt“, sagt Christian Piel. Seit 2012 führt der Betrieb das Zertifikat „Familienfreundliches Unternehmen“ im Kreis Soest.

„Als Familienbetrieb ist das Thema Fami-lienfreundlichkeit für uns selbstverständ-lich“, betont Christian Piel, der in der Technischen Großhandlung das Projektma-nagement verantwortet. Schon in der Ver-gangenheit, lange vor der Zertifizierung, wurde den Mitarbeitern bei Piel die Verein-barkeit von Familie und Beruf ermöglicht, wie Martina Scholz berichtet. Sie ist bei Piel für das Marketing verantwortlich und erinnert sich zurück: „1992 ist meine Toch-ter zur Welt gekommen und nach 3 Jahren Elternzeit wurde mir durch eine individu-elle Arbeitszeitregelung die Rückkehr ins Berufsleben leicht gemacht. Für mich war es wichtig, dass ich wieder arbeiten gehen konnte. Allerdings wäre Vollzeit für mich nicht in Frage gekommen.“ Auf diesem Weg konnte Martina Scholz der Techni-schen Großhandlung seit ihrer Ausbildung zur Kauffrau im Groß- und Außenhandel treu bleiben.

Das Unternehmen, das mit vier Stand-

orten in Soest, Halle, Dresden und Eisen-hüttenstadt Kunden in ganz Deutschland beliefert und in der vierten Generation geführt wird, hat seine Angebote rund um das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf kontinuierlich weiterentwickelt. „Wir sehen, dass sich die Bedürfnisse der Mit-arbeiter verändert haben“, berichtet Chris-tian Piel. An allen Standorten zusammen beschäftige man 110 Mitarbeiter, davon in Soest 75. Von diesen 75 arbeiten 13 in der Logistik und die Übrigen im Außendienst und im kaufmännischen Bereich. „Wir ha-ben eine Teilzeitquote von 16 Prozent und eine Frauenquote von 41 Prozent“, berich-tet er. „Außerdem ist unser Team relativ jung – im Durchschnitt 37 Jahre alt.“ Da sei die Frage nach der Vereinbarkeit von Fami-lie und Beruf für viele besonders wichtig.

Deshalb gehören inzwischen verschie-dene Bausteine zum Konzept der Fa-milienfreundlichkeit: Von der flexiblen Gestaltung der Arbeitszeiten und der Mög- Martina Scholz

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lichkeit zur Arbeitszeitreduzierung über Home-Office-Arbeitsplätze bis hin zur Be-zuschussung von Kindergartenbeiträgen. Außerdem vermittelt das Unternehmen bei Bedarf Informationen, Anlaufstellen und Unterstützungsmöglichkeiten, z. B. bei Er-ziehungsfragen, Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen und Demenzberatung. Darü-ber hinaus zählen aber auch Angebote des betrieblichen Gesundheitsmanagements zum Konzept der Familienfreundlichkeit, wie etwa die finanzielle Förderung durch den Arbeitgeber bei der Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio und weitere Maßnah-men zur Gesundheitsprävention sowie kostenloses Obst und Getränke am Arbeits-platz für die Mitarbeiter.

„Das alles zusammen genommen ist un-ser übergeordnetes Gerüst, wenn es um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht. Wir schauen aber in jedem Fall auf die in-dividuellen Bedürfnisse eines Mitarbeiters, um passende Lösungen zu finden“, sagt Christian Piel und gibt zwei Beispiele: So konnte zum Beispiel eine junge Mitarbeite-rin wegen Familienzuwachses ihre Ausbil-dung zunächst für ein Jahr unterbrechen. Nach erfolgreich bestandener Prüfung wur-de sie auf Wunsch in Teilzeit übernommen. Eine andere Mitarbeiterin wollte sich gerne sprachlich weiterbilden, ohne zusätzliche Zeit in den Abendstunden oder am Wo-chenende investieren zu müssen. Für sie und weitere Mitarbeiter hat das Unterneh-men eine Weiterbildung im Betrieb organi-siert.

Und nicht zuletzt herrsche im Unterneh-men Konsens darüber, dass sich die Mit-arbeiter gegenseitig unterstützen: „Wenn

zum Beispiel ein Mitarbeiter kurzfristig ausfällt, weil das Kind krank geworden ist, fängt das Team das auf.“ Sicherlich sei es nicht möglich, dass Mitarbeiter in der Lo-gistik oder im Außendienst im Home Office arbeiteten. Betriebliche Abläufe müssten reibungslos funktionieren. Abgesehen da-von hätten aber insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen viel Gestaltungs-spielraum bei dem Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

„Als wir 2011 entschieden haben, uns für das Zertifikat „Familienfreundliches Unternehmen“ zu bewerben, war das für uns auch eine Gelegenheit, zu schauen, wo wir mit unseren Angeboten stehen“, sagt Christian Piel. Die Vorarbeiten für die Be-werbung und die Präsentation vor der Jury seien zwar arbeitsintensiv, aber lohnens-wert. Derzeit ist Piel re-re-zertifiziert und darf am Standort Soest das Zertifikat weite-re vier Jahre führen.

„Und wir würden jederzeit wieder Man-power hineinstecken“, sagt Christian Piel. Denn er hat auch die Erfahrung gemacht: Für viele externe Bewerber spielt die Fra-ge nach der Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine wichtige Rolle, wenn sie sich bei einem Unternehmen bewerben – für Aus-zubildende vielleicht noch nicht so sehr wie für junge Fachkräfte, die bereits eine eigene Familie haben. Und auch im Betrieb hat sich das Bewusstsein für die Thematik verändert: „Mit der Zertifizierung sind die Leistungen des Arbeitgebers transparenter für die Mitarbeiter geworden. Und für sie ist es durchaus wichtig zu wissen: Wenn ich Unterstützung brauche, werde ich sie bekommen“, betont Martina Scholz. sil

titelthema I familienfreundlichkeit

Wir würden

jederzeit wieder

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12. Januar 2018

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11wirtschaft 01/2018

Die 72 IHK-Zeitschriften in Deutschland gehören zur Pflichtlektüre vieler Unternehmer, die über eine Geschäfts-beziehung mit Ihrem Haus entscheiden. Denn die IHK-Zeit-schriften erzielen eine Reichweite von 1,564 Millionen Leser pro Ausgabe (LpA).* Schalten Sie Ihre Anzeigen dort, wo Sie Ihre Kunden erreichen und neue Geschäfts-beziehungen aufbauen wollen. An Ihrem Standort, in mehreren IHK-Regionen Ihrer Wahl oder bundesweit mit der IHK-Nationalkombi. Planungsunterstützung, Angebo-te und Abwicklung aus einer Hand durch unsere Service-organisationen.

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Die neue Reichweitenstudie Entscheider im Mittelstand

* Quelle: Reichweitenstudie Entscheider im Mittelstand 2015, TNS Infratest/DIHK. Informationen zur Studie, MDS Online und Download der Berichtsbände: www.entscheider-mittelstand.de

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Service NRW:IHK-Kombi WestTel: 0251 [email protected]

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unternehmen & region

Bahn frei für die WeltmarktführerDie Region Südwestfalen ist geprägt durch den industriellen Kern. Insbe-sondere die zahlreichen Automobil-zulieferer sehen sich den neuen He-rausforderungen der digitalen Welt, in der wir uns bewegen, gegenüber-gestellt. E-Mobilität und autonomes Fahren - ist das die Zukunft? „Im Augenblick weiß das noch keiner so genau“, sagt Ralf Stoffels, Präsident der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer, vor den gut 120 Besuchern beim Tag der Weltmarkt-führer der südwestfälischen IHKs Arnsberg, Hagen und Siegen sowie der WirtschaftsWoche.

Kundenzentrierung als Wettbewerbsvorteil

„155 Weltmarktführer, 50 Prozent der Arbeitsplätze in der Region sind in der Industrie angesiedelt“, so Stof-fels weiter. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, müssten die Unternehmen wachsen und vor allem investiti-onsfähig bleiben. Ein Problem, dem sich einige gegenübergestellt sehen, ist dabei der Fachkräftemangel.

Bereits beim exklusiven CEO-Vor-abend in der Schlüter Work-Box betont Christian Rothe, Geschäfts-

führer (CMO) der ABUS August Bre-micker Söhne KG, dass ein Umden-ken notwendig ist. „Agilität in der Stabilität. Wir sind alle gefordert, uns beweglich zu halten“, so Rothe. Mit einer Initiative zur Förderung von jungen Talenten, Profis und ehemaligen Spitzensportlern aus dem Leistungssport schafft ABUS eine Perspektive für die „Karriere nach der Karriere“.

Wie ein weltweit agierender Au-tomobilzulieferer die Chancen der Digitalisierung ergreift, zeigt Dr. Rolf Breidenbach, Vorsitzender der Ge-schäftsführung der HELLA GmbH & Co. KGaA: „Wir investieren zehn Prozent des Umsatzes pro Jahr in Forschung, 650 Millionen Euro.“ Au-tonomes Fahren, intelligente Fahr-zeuge, deren Software sich per Funk updaten lässt, kann alles auf den Kunden individuell zugeschnitten werden. Um im Wettbewerb beste-hen zu können, sind laut Breiden-bach mehr Bandbreite und auch Mit-arbeiter erforderlich, die bereit sind, sich ständig weiterzuqualifizieren. „90 Prozent der Aufgaben werden sich stark verändern.“ Unternehmen und Mitarbeiter sind gefordert, neue Denkkulturen zu entwickeln, die

nicht immer im Silicon Valley entste-hen müssen.

Zukunftsfaktor E-Mobilität

Auch Arndt Kirchhoff, geschäfts-führender Gesellschafter der Kirch-hoff-Gruppe, betont im Gespräch mit Christoph Weigler, Deutschland-Chef von Uber, dass wir uns an eine Kultur des Scheiterns gewöhnen müssten. Er appelliert an unternehmerischen Wagemut, auch wenn die Entwick-lungen nicht absehbar seien.

Kirchhoff geht nicht davon aus, dass durch „Car-Sharing“-Angebo-te wie von Uber in Europa in zehn Jahren bis zu 80 Millionen Fahrzeu-ge weniger benötigt werden könn-ten. Vielmehr stellt er heraus, dass es weiter Wachstumsmärkte, etwa China, Indien, Afrika gebe. Die seien sehr gut für die hiesige Industrie.

Uber Deutschland-Chef Weigler sieht einen Fehler in dem Versuch, das US-Modell von Uber ohne An-passungen auf den deutschen Markt zu bringen. Der Online-Vermittlungs-dienst, bei dem Privatpersonen ande-re Privatleute gegen Geld befördern, ist derzeit nur in München und Berlin

120 Besucher haben am Weltmarktführertag teilgenommen.

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13wirtschaft 01/2018

erlaubt. Das Geschäftsmodell wird wegen unlauteren Wettbewerbs, ins-besondere von der Taxibranche, kri-tisiert.

Chancen und Risiken

Dass „Car-Sharing“ und andere Mo-bilitätskonzepte von Nöten sind, be-tont NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU): „Unsere Infrastruktur ist an der Belastungsgrenze und wird zum limitierenden Faktor.“ Die Di-gitalisierung biete Chancen, „neues Klientel“ für den ÖPNV zu gewin-nen und so den Verkehr in NRW

zu entlasten. Allerdings nur dann, wenn Struktur in das Chaos der Ver-kehrsverbünde einkehre: „Sie kön-nen heute per App eine Weltreise organisieren, aber versuchen sie mal von Iserlohn nach Rhede (im Müns-terland) zu kommen. Unmöglich.“

Das Thema Diesel läge nicht mehr allein in den Händen der Politik, so Wüst. „Das werden Gerichte ent-scheiden.“

Entlastung für den Verkehr bietet der digitale Logistikanbieter Saloo-do!. Mit End-to-End-Lösungen wer-den Versender und Speditionen zu-sammengebracht, um eine bessere

Ausnutzung der Flotten zu erreichen mit Echtzeit-Statusberichten. „Unser Anreiz ist, unseren Kunden einen echten Mehrwert und vollständige Kontrolle über den gesamten Zustel-lungsprozess zu geben“, stellt Dr. Allasio Brown, Head of Strategy and PMO der Saloodo! GmbH, heraus.

Silicon Valley Live

WirtschaftsWoche-Korrespondent Matthias Hohensee berichtet live aus San Francisco über die neuesten Trends der innovativsten Start-ups vor Ort.

Zukunft bauen.Für den Mittelstand.** zum Beispiel: Neubau einer Industriehalle mit Verwaltungsgebäude für die EJOT Holding GmbH & Co. KG in Bad Berleburg

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wirtschaft 01/201814

Automobilzulieferer müssen sich auf Technologiewandel einstellenDie Elektromobilität bestimmt der-zeit sehr stark die öffentliche Be-richterstattung. Aber auch Verbren-nungsmotoren haben nach wie vor eine Zukunft. Automobilzulieferer sind gut beraten, wenn sie sich auf ein breites Spektrum von Antriebs-arten einstellen und ihre Produktan-

gebote entsprechend anpassen.

Elektromobilität bietet Chancen

„Der Wandel zur Elektromobilität ist eher eine Evolution als eine Revo-lution“, betont SIHK-Präsident Ralf Stoffels zu Beginn der Auftaktveran-

staltung „Antriebstechnik im Um-bruch“ bei der AVU in Gevelsberg. Gleichzeitig weist Stoffels darauf hin, dass gerade neue technologi-sche Herausforderungen die Chance bieten, Kontakte zu OEMs (Original-ausrüstungshersteller) zu knüpfen. Seinem Unternehmen sei es gelun-gen, Entwicklungslieferant eines namhaften Herstellers im Bereich der Elektromobilität zu werden, in-dem sehr spezifisches Know-how in den Entwicklungsprozess einge-bracht werde.

Noch ist die Elektromobilität ein zartes Pflänzchen. Der Anteil an den Pkw-Neuzulassungen liegt bei weni-ger als 2 Prozent. Aber die absolute Zahl der Elektrofahrzeuge wächst um 50 Prozent pro Jahr. Das deutet auf einen dynamischen Prozess hin. Prognosen gehen davon aus, dass im Jahr 2025 zwischen 20 und 40

Die Auftaktveranstaltung „Antriebstechnik im Umbruch“ fand bei AVU in Gevelsberg statt.

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15wirtschaft 01/2018

Prozent der Neuzulassungen Elekt-rofahrzeuge sein werden.

Prof. Christoph Wagener, Leiter Forschung und Entwicklung bei Kirchhoff Automotive Deutschland, erklärt, dass es sehr wichtig sei, sich frühzeitig mit den neuen tech-nologischen Entwicklungen ausein-anderzusetzen und seine Produkte entsprechend anzupassen. Kirchhoff habe im Rahmen des Streetscoo-ter-Projektes bereits Erfahrungen zu den Auswirkungen der E-Mobilität auf Karosseriestrukturen gesammelt.

Auch Volker Lazzaro, Geschäfts-führer Mennekes Elektrotechnik, betont die Bedeutung eines frühzei-tigen Markteintritts. Mennekes habe bereits Ende der 1990er Jahre Ste-cker für E-Fahrzeuge entwickelt. Ab dem Jahr 2008 habe man dann in-tensiv in die Elektromobilität inves-tiert und einen europäischen Stan-dard für Ladestecker geschaffen.

Zum Einstieg in neue Technologi-en bietet sich die Zusammenarbeit in Netzwerken an. Im Rahmen von Kooperationsprojekten können sich interessierte Unternehmen zum Beispiel im Automotive Center Süd-westfalen mit Herausforderungen der künftigen Mobilität auseinan-dersetzten, wie ACS–Geschäftsfüh-rer Karsten Westerhoff erläutert.

Neue Produkte für die Brennstoffzelle

Interessante Marktpotenziale für südwestfälische Zulieferer sieht Dr. Thomas Kattenstein, Leiter Netz-werk Brennstoffzelle und Wasser-stoff, EnergieAgentur.NRW, bei Brennstoffzellenfahrzeugen. Nach seinen Prognosen sollen ab dem Jahr 2030 jährlich 5 Millionen Brennstoffzellen-Pkw verkauft wer-den. Für die Brennstoffzellen wer-den eine Reihe von Komponenten aus den Bereichen Maschinenbau

und Elektrotechnik benötigt, die zum Beispiel in Südwestfalen herge-stellt werden könnten. Interessierte Unternehmen können sich mit ih-rem Profil in einem Zulieferernetz-werk bei der EnergieAgentur.NRW registrieren.

Verbrennungsmotor hat noch Zukunft

Prof. Bernd Bartunek von der Fach-hochschule Südwestfalen betont, dass auch der Verbrennungsmotor noch große Einsparpotenziale habe. Sowohl die Kombination von Elekt-ro- und Verbrennermotoren in Form von Hybrid-Antrieben als auch der Einsatz alternativer Kraftstoffe ver-sprechen große Einsparpotenziale. Die Frage dürfe nicht heißen, Ver-brennungsmotor oder Elektromo-bilität, sondern es gehe darum, die entscheidenden Vorteile beider An-triebsvarianten miteinander zu ver-binden. Nach seiner Einschätzung werden auch in Zukunft noch 80 bis 90 Prozent der Fahrzeuge Verbren-ner als Bestandteile des Antriebs haben.

Bartunek sieht insbesondere die Effektivität in Bezug auf den Ein-satzzweck. Während sich Elekt-rofahrzeuge für den Stadtverkehr durchsetzen werden, sei ein saube-rer Diesel für Langstreckenfahrten auf der Autobahn weiterhin die effi-zienteste Antriebsart.

Das Automotive Netzwerk Süd-westfalen, das von den drei Indus-trie- und Handelskammer Arnsberg, Hagen und Siegen getragen wird, hat zum Thema „Antriebstechnik im Umbruch“ eine vierteilige Veran-staltungsreihe im November ange-boten.

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wirtschaft 01/201816

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17wirtschaft 01/2018

politik

Touristikbranche sollte Änderungen zeitnah umsetzenNur selten hat ein Gesetzesvorhaben eine gesamte Branche so in Aufruhr versetzt, wie die Ende 2015 verabschie-dete EU-Pauschalreiserichtlinie die Touristikbranche. Nach monatelangen Diskussionen wurde das Umsetzungs-gesetz im Juni schließlich vom Bundestag verabschiedet und tritt zum Juli 2018 in Kraft. Da die Änderungen teilweise gravierende Auswirkungen für in der Touristik tätige Unternehmen mit sich bringen, ist es für jedes Unternehmen ratsam, bereits frühzeitig den eigenen Handlungsbedarf zu prüfen und erforderliche Änderungen zeitnah auf den Weg zu bringen.

Durch das Umsetzungsgesetz wird das Reiserecht in Zukunft neu struk-turiert. So wird eine neue Reisekate-gorie, die verbundene Reiseleistung, eingeführt und deutlich mehr Reisen werden der Pauschalreise zugeord-net. Die Pauschalreise, sei es klas-sisch als vorgefertigtes Paket im Rei-sebüro oder beispielsweise online als „Click-Through-Buchung“ gebucht, begründet für den Kunden nach wie vor das höchste Schutzniveau. Es eröffnet dem Kunden die Möglich-keit, umfangreiche Gewährleistungs-rechte geltend zu machen. Die neue Kategorie der sog. verbundenen Reiseleistung begründet hingegen lediglich einen Basisschutz für den Kunden, während Einzelleistungen in Zukunft grundsätzlich nicht mehr vom Pauschalreiserecht mit seinem besonderen Schutz erfasst werden. Für den Kunden kann sich auch die Möglichkeit zu Preiserhöhungen von zukünftig bis zu acht Prozent (aktu-ell fünf Prozent) negativ auswirken.

Den Reisevermittlern dürften die umfangreichen Änderungen zu ih-ren Informationspflichten, ihrer Insolvenzabsicherung und dem möglichen vorgelagerten Beratungs-gespräch Kopfzerbrechen bereiten. So besteht auf Grundlage des neu-en Umsetzungsgesetzes eine eigene Pflicht jedes Reisevermittlers, den Kunden vor Vertragsabschluss je nach gebuchter Reisekategorie an-hand eines von sieben Informations-blättern umfassend zu informieren.

Für die betroffenen Unternehmen bedeutet dies vor allem einen erheb-lichen Schulungsaufwand der Mitar-beiter und ein deutlich erhöhtes Haf-tungsrisiko bei Fehlinformationen von Mitarbeitern. So führt die Wahl eines falschen Informationsblattes bei der Buchung einer verbundenen Reiseleistung schnell zu einer Haf-tung des jeweiligen Reisevermittlers als Reiseveranstalter.

Wo aktueller Handlungsbedarf besteht

Schulungsbedarf bringt auch das neuerdings mögliche vorgelagerte Beratungsgespräch mit sich. Jeder Reisevermittler hat in Zukunft die Möglichkeit, mit einem vorgelager-ten Beratungsgespräch die Kunden allgemein über Reisearten, Verfüg-barkeiten und Preise zu beraten und nach ihren Reisewünschen zu befragen. Ein solches vorgelagertes

Beratungsgespräch durchzuführen, macht jedoch in der alltäglichen Pra-xis der Reisebüros nur wenig Sinn. Vielmehr bedeutet es einen erhebli-chen Bürokratie- und Zeitaufwand.

Auch wenn die neuen Gesetzesän-derungen erst im Juli 2018 in Kraft treten, sollten in der Touristikbran-che tätige Unternehmen bereits zeit-nah erste vorbereitende Maßnahmen ergreifen. Zum einen sollten Mitar-beiter über die wichtigsten Änderun-gen informiert werden, zum anderen ist zu überlegen, welchen konkreten Handlungsbedarf die Gesetzesän-derungen für das Unternehmen im Einzelnen mit sich bringen. So sind gegebenenfalls bestehende Abläufe und Strukturen zu verändern oder Änderungen in den Buchungsstre-cken zu programmieren. Es muss beispielsweise dafür gesorgt werden, dass - sowohl im online als auch im stationären Vertrieb - die richtigen Informationsblätter zur Verfügung stehen und von den Kunden vor Ver-tragsschluss abgezeichnet werden. Zweifelhaft erscheint, ob sich gera-de kleine und mittelständische Un-ternehmen die anstehenden Ände-rungen werden leisten können oder ob nicht gerade kleine Reisebüros aufgrund der erforderlichen finanzi-ellen Aufwendungen und erhöhten Haftungsrisiken in der Existenz be-droht werden.

--- autorin ---------------------------------Dr. Julia Thöle

Foto: Studioline

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wirtschaft 01/201818

politik

Aus Berlin und Brüssel

Berlin. Die deutsche Wirtschaft ist auch im dritten Quartal mit 0,8 Pro-zent kräftig gewachsen. Insgesamt rechnet der DIHK in diesem Jahr mit einem Wirtschaftswachstum von 2,3 Prozent. Die gute konjunkturelle Lage sollte nach Auffassung von DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben dazu genutzt werden, um strukturelle Defizite aufzuarbei-ten. Andernfalls drohe der Standort Deutschland an Wettbewerbsfähig-keit zu verlieren. Wansleben sagte: „Die deutsche Wirtschaft bleibt auf Erfolgskurs. Wir erleben einen Aufschwung auf breiter Basis. Die Investitionen ziehen an. Unter-nehmen erweitern angesichts der hohen Nachfrage zunehmend ihre Kapazitäten.“ „Es ist wichtig, dass die neue Bundesregierung diesen Schwung nutzt. Denn während es konjunkturell richtig gut läuft, liegt strukturell einiges im Argen“, be-tonte der DIHK-Chef. Aus Sicht der Unternehmen verliert Deutschland als Wirtschaftsstandort an Wettbe-werbsfähigkeit – etwa mit Blick auf die Verkehrsinfrastruktur, die Unter-nehmensbesteuerung und das Fach-

kräfteangebot.„Ganz oben auf der Prioritätenliste für die neue Bundesregierung set-zen die Betriebe den Bürokratieab-bau und die Digitalisierung. Wieder attraktiver wird der Standort durch mehr Investitionen in kluge Köpfe,

in eine moderne Infrastruktur und in einen insgesamt deutlich größe-ren Freiraum für Unternehmen“, empfahl Wansleben.

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19wirtschaft 01/2018

news & service

Mit Freude dicke Bretter gebohrtMit dem Ende des vergangenen Jahres hat Ralf Kersting seine Ämter als Präsident der IHK Arnsberg, von IHK NRW und als DIHK-Vizepräsident niedergelegt. Im Rückblick erinnert er sich an eine bewegte Zeit mit vielen Herausforderungen, aber auch gemeinsamen Erfolgen, die für die Region Hellweg-Sauerland erreicht wurden.

wirtschaft: Herr Kersting, was wer-den Sie vermissen?

Ralf Kersting: Ich werde die Men-schen vermissen, die ich während meiner Zeit als Präsident der IHK Arnsberg, aber auch als Präsident von IHK NRW und DIHK-Vizeprä-sident kennenlernen und begleiten durfte. Ich habe Menschen getroffen, zu denen ich aufsehen konnte. Sie haben mein Leben stark bereichert.

Was hat Sie an dem Amt gereizt, als Sie 2008 zur Wahl angetreten sind?

Definitiv die Vielfalt des Amtes. Die IHK ist kein klassischer Lobbyist, sondern auch Trägerin hoheitlicher Aufgaben. Und gleichzeitig vertritt sie die Interessen nicht nur einer, sondern mehrerer Branchen: der In-dustrie, des Handels und der Dienst-leister in der Region. Was mich aber genauso gereizt hat war die Chance, sich wirtschaftspolitisch einzumi-schen und zwar auf Landes- und Bundesebene und so einen Beitrag für die heimischen Unternehmen zu leisten. Und nicht zuletzt hat es mir immer Freude gemacht, die sprich-wörtlichen „dicken Bretter“ zu boh-ren und mich auch mal gegen den Wind zu stellen. Gemeinsam mit anderen wichtigen Playern ist es so auch hier und da gelungen, Erfolge für die Region zu erzielen – zum Beispiel die Wiederaufnahme des A 46-Lückenschlusses in den Bundes-verkehrswegeplan. Das alles ist aber nur möglich gewesen, weil ich eine großartige Unterstützung erfahren habe – von den Unternehmerinnen

und Unternehmern unserer Region sowie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der IHK Arnsberg, von IHK NRW und des DIHK.

Welche Herausforderungen lagen zu Beginn Ihrer Amtszeit vor Ihnen?

Kurz bevor meine Präsidentschaft begann, war die US-Bank Lehman Brothers in die Insolvenz gerutscht. Was folgte war die schlimmste Wirtschaftskrise seit dem Zweiten Weltkrieg. Dass unsere Region da-raus vergleichsweise unbeschadet hervorgegangen ist, das ist der Ver-dienst der verantwortungsbewuss-ten mittelständischen Unternehmer, der Politik, die mit der Kurzarbeit dafür gesorgt hat, dass sich die Be-triebe nicht von ihren Mitarbeitern trennen mussten, und auch der Ge-werkschaften, die sich zu dieser Zeit mit Forderungen zurückgehalten haben. Nur so war es möglich, dass unsere Wirtschaft wieder wachsen konnte. Das hat mir gezeigt, dass wir gemeinsam erfolgreich Krisen meistern können. Und das ist wich-tig, denn es sollte nicht die einzi-ge sein, die ich während meiner Amtszeit miterlebt habe: Es folgte die Euro-Krise, der Super-GAU von Fukushima, der wiederum zu ei-ner überstürzten Energiewende in Deutschland führte, und nicht zu-letzt 2015 die Flüchtlingskrise, die schwer an unserem gesellschaftli-chen Zusammenhalt gezehrt hat. Die Liste der Herausforderungen ist also lang.

Wie konnte unsere Region globale

Herausforderungen wie diese so gut meistern?

Das große Pro unserer Region ist der starke Mittelstand, der aus meist inhabergeführten Unterneh-men besteht. Bei ihnen ist die Bin-dung zwischen Mitarbeitern und Unternehmen sehr hoch. Für unsere Unternehmer zählt nicht, kurzfristig möglichst hohe Renditen zu erzielen. Sie denken und handeln nachhaltig und verantwortungsvoll. Umso mehr müssen wir uns um diesen Mittel-stand auch in Zukunft kümmern: Dazu gehört eine sehr gute Anbin-dung im Bereich Verkehrsinfrastruk-tur ebenso wie der Breitbandaus-bau. Und mein Nachfolger Andreas Rother wird als IT-Dienstleister ins-besondere bei Letzterem besondere Akzente setzen.

Was waren Ihre Schwerpunkte, als Sie Ihr Ehrenamt antraten?

Eines meiner Topthemen war Süd-

Ralf Kersting

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westfalen. Damals war „diese neue Region“ zunächst eher eine poli-tische Willensbekundung und die Wirtschaft spielte nur eine unterge-ordnete Rolle. Das hat sich in den ver-gangenen Jahren auch dank des Ver-eins Wirtschaft für Südwestfalen e.V. und der engen Kooperation mit den fünf Landkreisen und der Südwest-falen Agentur geändert. Inzwischen ist Südwestfalen als drittstärkste In-dustrieregion Deutschlands zu einer echten Marke geworden und eine Region, die nicht lokale Identitäten abschaffen will. Aber wir müssen einfach lernen, in größeren Wirt-schaftsräumen zu denken, um auf Landes- und Bundesebene gehört zu werden, und das ist uns gelungen. Ein weiteres Thema, das mir beson-ders am Herzen lag, war die Verkehrs- infrastruktur. Wir haben gemeinsam erreicht, dass viele wichtige Projekte realisiert werden konnten, wie zum Beispiel der Weiterbau der A 46 bis Nuttlar, die zweigleisige Sanierung des Tunnels der Oberen Ruhrtalbahn im Raum Oeventrop/Freienohl oder die Änderung des Landesentwick-lungsplans, der den Flughäfen Pa-derborn/Lippstadt und Dortmund le-diglich eine regionale Bedeutsamkeit zusprechen wollte.

Gab es auch Niederlagen?

Die hat es auch gegeben. Nicht im-mer konnten wir unsere Forderungen so durchsetzen, wie ich mir das ge-wünscht hätte. Es hat auch persön-liche Enttäuschungen gegeben. Ich bin kein Weissager, wenn ich sage, dass diese Niederlagen auch dazu beitragen, aus ihnen zu lernen und an ihnen zu wachsen.

Welche Themen werden unsere Regi-on in der Zukunft bestimmen?

Die Region steht vor weiterhin gewal-

tigen Herausforderungen. Die Digita-lisierung ist eine davon und gleich-zeitig ein wichtiges Werkzeug, um Veränderungen meistern zu können. Denn hinzu kommt der demografi-sche Wandel, der schon jetzt viele Unternehmen trifft und es schwierig macht, genügend Fach- und Füh-rungskräfte zu gewinnen und zu bin-den. Deshalb müssen wir noch mehr dafür sorgen, dass junge, leistungs-bereite und leistungsfähige Men-schen zu uns finden, unabhängig von ihrer Abstammung, ihrer Haut-farbe oder ihrem Geschlecht. Dafür wiederum ist es wichtig, dass wir uns gemeinsam für unsere erfolgrei-che Wirtschaftsregion Südwestfalen einsetzen. Und eine weitere Heraus-forderung – auch für unsere Region – wird es sein, der wachsenden Wirt-schaftsmacht China zu begegnen, die mit ihren kostengünstigen Produkten und Dienstleistungen auf den euro-päischen Markt drängt und damit in den Wettbewerb mit vielen heimi-schen Unternehmen tritt. Wir sollten hier den Schulterschluss in Europa suchen, um nachhaltig im internati-onalen Wettbewerb eine wesentliche Rolle spielen zu können.

Worauf freuen Sie sich jetzt persön-lich und werden Sie sich nun in Dort-mund ehrenamtlich engagieren?

Ich freue mich sehr auf meine neue unternehmerische Herausforderung als geschäftsführender Gesellschafter in der EGU-Gruppe und viele span-nende Begegnungen. Meine neue Aufgabe wird mir keinen Spielraum für ein erneutes ehrenamtliches En-gagement in ähnlicher Größenord-nung lassen. Aber das Leben schreibt seine eigenen Regeln und in einer Glaskugel die Zukunft vorhersagen, das kann ich nicht.

Mit Ralf Kersting sprach Silke Wrona

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21wirtschaft 01/2018

Andreas Rother löst Ralf Kersting abDie Herbstsitzung der Vollversammlung stand im Zeichen der Wahl des Nachfolgers für Präsident Ralf Kersting. Die Mitglieder des „Parlaments der Wirtschaft“ stimmten mit großer Mehrheit für den 57-jährigen Enser Unter-nehmer Andreas Rother.

Nach neunjähriger „Dienstzeit“ leite-te Ralf Kersting zum letzten Mal die Sitzung der Vollversammlung. Verän-derungen in seinem Unternehmerle-ben machten es ihm nicht möglich, über das Jahresende hinaus Präsi-dent der IHK Arnsberg zu bleiben, was er außerordentlich bedauere. Kersting dankte dem Ehren- wie dem Hauptamt für die Unterstützung. Der Vorschlag des Präsidiums, Andreas Rother zum neuen Präsidenten zu wählen, wurde mit 45 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen angenommen.

Zuvor hatte sich Andreas Rother kurz vorgestellt. Er wurde 1960 in Meschede geboren, ist verheiratet, Vater von zwei Kindern und lebt heute in Soest. Bereits mit 23 Jahren wagte er den Schritt in die Selbst-ständigkeit und gründete 1984 ein Unternehmen für Bürotechnik. Sein heutiges Unternehmen ahd GmbH &

Co. KG mit dem Hauptsitz in Ense gründete er 1987. Inzwischen gehö-ren Standorte in Dortmund, Müns-ter, Berlin und Frankfurt (Rechen-zentren) dazu, an denen insgesamt 107 Mitarbeiter, davon 40 in Ense, beschäftigt werden. Zur Kernkompe-tenz des modernen IT-Dienstleisters gehört die infrastrukturelle Einrich-tung von Rechenzentren mittelstän-discher Betriebe und deren Datenma-nagement.

Andreas Rother gehört seit 2011 der Vollversammlung an. Er ist zu-dem Mitglied im Haushaltsausschuss und war bis Ende August im Weiter-bildungsbeirat des IHK-Bildungsins-tituts für den Kreis Soest engagiert.

Die Vollversammlungssitzung im Herbst beinhaltet traditionell den Jahresrückblick von Hauptgeschäfts-führerin Dr. Ilona Lange. Unter ande-rem berichtete sie über den 1. Süd-

westfälischen Elektromobilitätstag, den die IHK gemeinsam mit der In-fineon AG, der Stadt Warstein und dem Sauerland-Tourismus im Sep-tember durchgeführt hat. Das Ziel war, E-Mobilität auch im ländlichen Raum erlebbar zu machen. Ein wei-teres überaus erfolgreiches Projekt sei das der Energie-Scouts. 30 Auszu-bildende aus 7 Unternehmen gingen auf die Suche nach Energieeinspar-potenzialen in ihren Betrieben und sorgten für eine jährliche Ersparnis von 60.000 Euro. In der Berufsaus-bildung ist 2017 zusammen mit den Partnern des regionalen Ausbil-dungskonsenses das Projekt „Karri-ere hier“ entwickelt worden. Dabei werden den Eltern der jungen Men-schen die Vorteile bzw. die Karriere- chancen einer dualen Ausbildung nähergebracht. Schließlich spiele ihr Einfluss bei der Wahl des Ausbil-

Dr. Ilona Lange, Andreas Rother und Ralf Kersting

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Verdienstorden für KerstingRalf Kersting, ehemaliger Präsident der IHK Arnsberg und von IHK NRW, wurde am 5. Dezember im Zeughaus Neuss von Ministerprä-sident Laschet mit dem Verdien-storden des Landes ausgezeichnet.

Armin Laschet würdigte in seiner Laudatio das besondere Engage-ment Kerstings für die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen. „Er engagier-te sich seit vielen Jahren u. a. im

Mittelstandsbeirat des Landes und im Fachbeirat der Fachhochschule Südwestfalen. Er setzte sich immer wieder ein für bessere Straßen.“

Der Landesverdienstorden wird verliehen für besondere Verdienste um Nordrhein-Westfalen und sei-ne Bevölkerung. Er ist neben dem Staatspreis die höchste Auszeich-nung, die das Land vergibt.

dungsweges eine entscheidende Rol-le, so Dr. Lange.

Fester Bestandteil der Herbstsit-zung sind immer auch die Bera-tungen über den Wirtschaftsplan. Haushaltsausschussvorsitzender Ale- xander Koch stellte das Zahlenwerk vor. Der Wirtschaftsplan 2018 sieht Betriebserträge in Höhe von 8,77 Mio. Euro vor. Dem Ansatz liege, so Alexander Koch, die Annahme ei-ner weiterhin positiven gesamtwirt-schaftlichen Entwicklung zugrunde.

Der Betriebsaufwand wird auf 8,59 Mio. Euro veranschlagt, was ein Betriebsergebnis von rund 181.000 Euro erwarten ließe. Nach Berück-sichtigung des negativen Finanzer-gebnisses von 199.000 Euro und der anfallenden Steuern ergebe sich ein Jahresverlust von 56.000 Euro. Das negative Jahresergebnis werde durch Veränderungen der Rücklagen und unter Berücksichtigung des Gewinn-vortrages ausgeglichen.

Abschließend erläuterte Koch den Finanzplan der IHK für das Wirt-schaftsjahr 2018. Ausgehend vom geplanten Jahresergebnis ergibt sich nach Abzug der zahlungsun-wirksamen Abschreibungen und Rückstellungsveränderungen ein Plan-Cashflow aus der laufenden Ge-

schäftstätigkeit von 1,17 Mio. Euro. Die Vollversammlung hat dem Wirt-schaftsplan 2018 mit breiter Mehr-heit zugestimmt.

Stellv. Hauptgeschäftsführer Dr. Ralf A. Hueß berichtete der Vollver-sammlung über die Ergebnisse der jüngsten IHK-Konjunkturumfrage. Wie im achten Aufschwungsjahr in Folge nicht überraschend, zeichneten die Unternehmen ein freundliches (Einzelhandel) bis sehr freundliches Bild (Bauwirtschaft) der Wirtschafts-lage. Für die Erträge gelte dies jedoch nur mit Abstrichen. Die Erwartun-gen signalisierten die Fortsetzung des Wachstums, wobei Exporte und Investitionen den Konsum als Trieb-kräfte stärker als bisher unterstützen sollten.

Eine konjunkturelle Überhitzung drohe zwar generell noch nicht; so sei etwa bei der Investitionsquote trotz der lebhaften Bautätigkeit das Niveau des Jahres 2008 noch nicht wieder erreicht. Aber die Verfügbar-keit qualifizierter Kräfte werde in immer mehr Bereichen des Arbeits-markts für die Unternehmen zum Engpassfaktor. Fachkräftemangel und Arbeitskostenentwicklung sei-en dementsprechend die meistge-nannten Konjunkturrisiken. sev

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23wirtschaft 01/2018

Energie-Scouts decken erhebliche Einsparpotenziale aufRund 60.000 Euro Energiekosten sparen 7 Unternehmen aus dem IHK-Bezirk künftig dauerhaft ein. Möglich machten das ihre Azubi-Teams, die als Energie-Scouts Einsparmöglichkeiten auf den Grund gingen.

Es gibt immer noch unentdeckte Po-tenziale, bei denen mit vergleichs-weise geringen Investitionen erheb-liche Effekte für Unternehmen und Umwelt erreicht werden können. Das bewiesen rund 30 Azubis aus gewerblich-technischen und kauf-männischen Berufen. Ausgerüstet mit Messtechnik und inhaltlich vorbereitet durch drei IHK-Work-shops machten sie sich auf die Suche nach Energie-Einsparmög-lichkeiten in ihren Betrieben. Ende November präsentierten sie ihre Ergebnisse der Jury aus Ener-gie-Agentur NRW, Effizienz-Agen-tur NRW und IHK Arnsberg.

Gewonnen haben alle: Die Un-ternehmen durch spürbare Kosten- einsparungen, die Umwelt durch rund 150 t CO2, das weniger aus-gestoßen wird, – so viel wie durch

rund 1.000 PKW-Tankfüllungen er-zeugt werden – und nicht zuletzt die Azubis selbst. „Es war sehr interessant und lehrreich, einmal im Team von Azubis mit ganz un-terschiedlichen Kompetenzen an einem gemeinsamen Projekt zu arbeiten“, sagt Janine Galander

vom prämierten Azubi-Team der Pfleiderer Arnsberg GmbH. Der Nachwuchs des Herstellers von de-korativen Schichtstoffplatten aus Arnsberg-Bruchhausen siegte mit einem Projekt zur Optimierung der Conti-Pressen. Diese sind das Herz-stück des Unternehmens, denn sie

30 Azubis aus der Region haben an dem Projekt teilgenommen.Foto: Pfleiderer

Eine Conti-Presse für dekorative Schichtstoffplatten.

Foto: Pfleiderer Deutschland GmbH

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wirtschaft 01/201824

news & service

verbinden die tragende Spanplatte mit dem Dekorpapier und der obers-ten Deckschicht miteinander. Ihre Idee, Förderbänder und Lüfter bei Stillstandzeiten konsequent abzu-schalten und gleichzeitig Luftdüsen stärker zu regulieren oder auf ihren Einsatz sogar gänzlich zu verzichten, brachte bei einmaligen Kosten von 800 Euro eine jährliche Ersparnis von fast 7.000 Euro. Da liegt es auf der Hand, dass die Vorschläge der Azubis von der Geschäftsleitung auf-gegriffen und kurzfristig umgesetzt werden.

Die Plätze 2 und 3 des Wettbe-werbs belegten die Teams der Brau-erei C. & A. Veltins GmbH & Co. KG und der TRILUX GmbH & Co. KG, die jeweils Projekte der Beleuchtungs-optimierung verfolgten. Das brach-te im Hochregallager (Veltins) und im Kartonlager (TRILUX) mit 8.000

Euro bzw. 13.000 Euro sogar eine noch höhere Einsparung. Weil in das Votum der Jury und der Azubis (sie durften die Beiträge ihrer Wettbewer-be bewerten) auch Kreativität, Um-setzbarkeit und der Gesamteindruck

der Präsentation einflossen, gelang ihnen nicht ganz der Sprung an die Spitze. Kein Wunder allerdings, dass diese Projekte mit ihrer vergleichs-weise kurzen Amortisationszeit von wenigen Wochen ebenso realisiert

Die Jury (v. l. Peter Lückerath, Energie-Agentur NRW, Frederik Pöschel, Ekkehardt Wiechel, beide Effizienz-Agentur NRW, Thomas Frye, IHK Arnsberg) und das Sie-gerteam der Pfleiderer Arnsberg GmbH (v. l. Leon Heckmann, Sarah Sommer, Janik Westermann, Janine Galander, Eduard Schitz)

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Die Projekte der Energie-Scouts 2017 im Überblick

Firma Projektname jährliche Ersparnis

Azubis

C. & A. VeltinsGmbH & Co. KG

Beleuchtungsoptimierung im Hochregallager

8.100 € Patrick Linke; Josef Heimes; Hubertus Koch; Jonas Kramer; David Hoffmann; krankheitsbedingt ausgefallen ist Finn-Yannick Hackler

F. W. Brökelmann GmbH & Co. KG

Erneuerung einer Klimaanlage

12.800 € Sadik Peters; Anna-Sofia Schulze; Ronny Gieswein; Annika Kirchhoff; Ersin Eldes

IMI Hydronic Engineering International SA

Optimierung eines Kühlkreislaufes durch Abwärme-Nutzung

9.800 € Andre Niemann; Thomas Hemmer; Jonas Lüchtefeld; Nina Janke

Martinrea Honsel Germany GmbH

Optimierung Beleuchtung 550 € Simon Berls; Tim Stoer

Pfleiderer Arnsberg GmbH

Optimierung von Conti-Pressen

6.800 € Leon Heckmann; Sarah Sommer; Janik Westermann; Janine Galander; Eduard Schitz

Spenner GmbH & Co. KG

Überarbeitung von 6 km Druckluftnetz

9.000 € Marco Jaeschke; Lars Vätter ; Oskar Davids

TRILUX GmbH & Co. KG

Beleuchtungsoptimierung im Kartonlager

13.200 € Marius Bredt; Marc Gerbracht; Sebastian Romanowski; verhindert war Nick Werner

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25wirtschaft 01/2018

werden, wie die der weiteren betei-ligten Unternehmen Spenner GmbH & Co. KG, IMI Hydronic Engineering International SA (beide Erwitte), F. W. Brökelmann GmbH & Co. KG (Ense) und Martinrea Honsel Germa-ny GmbH (Meschede).

Dem Siegerteam der Pfleiderer Arnsberg GmbH ist nicht nur das Lob ihrer Ausbilder gewiss, sie dür-fen die Region Hellweg-Sauerland

auch beim Bundeswettbewerb in Berlin vertreten. Die vom Bun-desumwelt- und Bundeswirtschafts-ministerium finanzierte Mittel-standsinitiative Energiewende und Klimaschutz von DIHK und ZDH ermöglicht dies.

Regional wird das erstmals durch-geführte IHK-Projekt „Azubis als Energie-Scouts“ auch 2018 eine Neu-auflage erfahren. Dafür sprechen

der große Erfolg der Energie-Scouts 2017 und die gute Bewertung, die Azubis und Ausbildungsbetriebe dem IHK-Projekt geben. Dann ste-hen weitere Plätze für interessierte Unternehmen zur Verfügung.

--- kontakt -----------------------------------Franziska Fretter Tel. 02931 878-162 [email protected]

Paul Rottler ist neuer Sprecher der Wirtschaftsjunioren ArnsbergDie Wirtschaftsjunioren Arnsberg gehen mit einem neuen Vorstand in das aktuelle Jahr: Paul Rottler, Geschäftsführer der Brillen Rottler GmbH & Co. KG, ist in der Mitglie-derversammlung Ende Oktober zum neuen Sprecher gewählt wor-den. Damit löst er Nadine Menke ab, die nach dreijähriger Amtszeit aus dem Vorstand ausscheidet.

Sein Jahresprogramm für die Wirtschaftsjunioren stellt Paul Rottler unter das Motto „Die Welt

mit anderen Augen sehen“. Rund um das Thema hat der Sprecher ein spannendes Jahresprogramm zusammengestellt: „Unsere Mit-glieder dürfen sich auf einen Mix aus informativen, geselligen, aber auch aktiven Terminen freuen!“ Unter anderem werden die Un-ternehmen Oventrop und Graef besichtigt, ein Workshop zum Thema Neuromarketing angebo-ten, aber auch auf verschiedenen Veranstaltungen wie z. B. dem

Winterball oder dem Sommerfest gefeiert. Das Gemeinschaftsforum der Industrie- und Handelskam-mer, des Industrie- und Handels- clubs und der Wirtschaftsjunioren findet am 26. April 2018 zum The-ma „Zukunftsmanagement“ mit dem Referenten Dr. Pero Micic im Bildungsinstitut der IHK in Arns-berg statt. Die alljährliche Fach- informationsreise wird die Wirt-schaftsjunioren 2018 nach Amster-dam führen.

Mit offenen Augen durch den Betrieb gehenKommentar von Thomas Frye

Das Projekt „Azubis als Energie- Scouts“, das die IHK im Rahmen der Mittelstandsinitiative Energie-wende und Klimaschutz erstmals regional durchführte, war in mehr-facher Hinsicht lehrreich. Das gilt vor allem für die Auszubildenden. Sie haben die klassische Projektar-beit kennengelernt und angewandt: Bestandsaufnahme, Optimierungs-planung, Kalkulation, Amortisati-onsrechnung und schließlich Prä-sentation. Sie haben gelernt, sich als Team zu finden und sich dabei die

ganz unterschiedlichen Kompeten-zen aus kaufmännischen und tech-nischen Berufen optimal zu Nutze zu machen. Ein Erfahrungsbaustein jenseits aller Ausbildungsrahmen-pläne, zu dem auch der Beifall aller Scouts und der Projektbeteiligten nach der Abschluss-Präsentation je-der Gruppe gehörte.

Die jungen Fachkräfte haben aber auch gelernt, mit offenen Augen durch den Betrieb zu gehen und Abläufe und Prozesse durchaus einmal kritisch zu hinterfragen. En-

gagement wie dieses brauchen die Unternehmen. Bleibt also als weite-re Lehre die Hoffnung, dass künf-tig nicht nur heutige oder künftige Auszubildende, sondern auch Meis-ter, Betriebsleiter und die Unter-nehmer selber Augen (und Ohren) offen halten, um die Energieeffizi-enz in ihren Unternehmen weiter zu verbessern. Das ist – wie alle 7 Beispiele zeigen – nicht nur ein Ge-winn für die Umwelt, sondern vor allem auch für die Unternehmen selbst.

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wirtschaft 01/201826

Neben Paul Rottler rückt Franz Gierse, Geschäftsführer der Inge-nieurgesellschaft Gierse-Klauke GmbH & Co. KG in Meschede, in den Vorstand der Wirtschaftsjuni-oren auf. Die stellvertretende Vor-standssprecherin Lena Gössling tritt ihre zweite Amtszeit an. Ca-rina Schulte von der IHK Arnsberg steht den Wirtschaftsjunioren wei-

ter als Geschäftsführerin zur Seite. Bei den Wirtschaftsjunioren sowie dem angegliederten Förderkreis handelt es sich um einen Zusam-menschluss aus mehr als 100 jun-gen Unternehmern. Das Umsatz-volumen ihrer Unternehmen liegt bei über 1 Milliarde Euro.

Die ROTTLER-Gruppe: Familien-unternehmen mit Fachkompetenz

ROTTLER ist ein familiengeführtes Unternehmen, das 1946 im sauer-ländischen Neheim in der Haupt-straße 3 gegründet wurde. Noch heute ist dort der Sitz der Firmen-zentrale.

Geschäftsführer Paul Rottler, der die Gesamtleitung bereits 2015 von seinem Vater Peter Rottler übertra-gen bekam, treibt die Expansion des Familienunternehmens seit-dem weiter voran. Aktuell betreibt ROTTLER 59 Fachgeschäfte für Brillen, Kontaktlinsen und Hör-geräte in Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein sowie Südnie-dersachsen. Dazu gehören drei ROTTLER-Praxen für Augenoptik und Optometrie sowie 23 Hörgerä-te-Kompetenzzentren.

--- kontakt ----------------------------------Carina SchulteTel. 02931 [email protected]

--- mehr -------------------------------------www.wj-arnsberg.de

Paul Rottler dankt seiner Vorgängerin Nadine Menke. Zum neuen Vorstand gehö-ren außerdem Franz Gierse (re.) und Lena Gössling (2. v. re.), hier zusammen mit Geschäftsführerin Carina Schulte (li.).

Geldwäsche: Verdachtsfälle online meldenAb sofort können Unternehmen Geldwäsche-Verdachtsfälle über ein Online-Portal (www.goaml.fiu.bund.de) melden. Dies ist ins-

besondere auf Unternehmen aus-gerichtet, die häufig Gefahr lau-fen, von Geldwäsche betroffen zu sein. Gemäß § 43 GwG können

während einer Übergangszeit (bis Ende Januar) Verdachtsfälle auch noch per Formular und Fax abge-geben werden. Registrierungen für das Meldeportal erfolgen elektro-nisch. Die Daten des Geldwäsche-beauftragten eines Unternehmens (Telefon, Fax und E-Mail) werden an die Financial Intelligence Unit (FIU) übermittelt.

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27wirtschaft 01/2018

Wirtschaftssatzungder Industrie- und Handelskammer Arnsberg, Hellweg-Sauerland

für das Geschäftsjahr 2018(1. Januar - 31. Dezember 2018)

Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Arnsberg, Hellweg-Sauerland (IHK) hat am 24. November 2017 gemäß den §§ 3 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. De-zember 1956 (BGBl. I, S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 93 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I, S. 626), und der Beitragsordnung vom 21. November 2014 folgende Wirtschaftssatzung für das Geschäftsjahr 2018 (01.01.2018 bis 31.12.2018) beschlossen:

I. Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan wird

1. in der Plan- Gewinn- und Verlustrechnung (Plan-GuV) mit Erträgen in Höhe von 9.185.000 Euro Aufwendungen in Höhe von 9.241.000 Euro

geplantem Vortrag in Höhe von 990.000 Euro Saldo der Rücklagenveränderung in Höhe von 934.000 Euro

2. im Finanzplan mit Investitionseinzahlungen in Höhe von 325.000 Euro Investitionsauszahlungen in Höhe von 4.078.000 Euro

festgestellt.

II. Beitrag

1. Natürliche Personen und Personengesellschaften, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind, und eingetragene Vereine, wenn nach Art oder Umfang ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb nicht erforderlich ist, sind vom Beitrag freigestellt, soweit ihr Gewerbeertrag nach dem Gewerbesteuergesetz oder, soweit für das Bemessungs-jahr ein Gewerbesteuermessbetrag nicht festgesetzt wird, ihr nach dem Einkommensteuergesetz ermittelter Gewinn aus Gewerbebetrieb 5.200 Euro nicht übersteigt.

Nicht im Handelsregister eingetragene natürliche Personen, die ihr Gewerbe nach dem 31. Dezember 2003 angezeigt und in den letzten fünf Wirtschaftsjahren vor ihrer Betriebseröffnung weder Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewer-

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wirtschaft 01/201828

news & service

bebetrieb oder selbstständiger Arbeit erzielt haben noch an einer Kapitalgesellschaft mittelbar oder unmittelbar zu mehr als einem Zehntel beteiligt waren, sind für das Geschäftsjahr der IHK, in dem die Betriebseröffnung erfolgt, und für das darauf folgende Jahr von der Umlage und vom Grundbeitrag sowie für das dritte und vierte Jahr von der Umlage befreit, wenn ihr Gewerbeertrag hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb 25.000,00 € nicht übersteigt.

2. Als Grundbeiträge sind zu erheben von

2.1 IHK-Mitglieder, die nicht im Handelsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen sind und deren Gewerbebetrieb nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert,

a) mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, bis 19.000,00 €, soweit nicht die Befreiung nach Ziffer 1. eingreift, 40 €

b) mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, über 19.000,00 € bis 38.000,00 € 155 €

2.2 IHK-Mitglieder, die im Handelsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen sind oder deren Gewerbebetrieb nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert mit einem Verlust oder mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, bis 38.000,00 € 155 €

2.3 allen IHK-Mitgliedern mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, über 38.000 € 255 €

2.4 allen IHK-Mitgliedern mit - mehr als 50 Mio. € Umsatz 1.500 € - mehr als 100 Mio. € Umsatz 3.000 € - mehr als 175 Mio. € Umsatz 5.500 € - mehr als 250 Mio. € Umsatz 10.000 € - mehr als 375 Mio. € Umsatz 17.500 € - mehr als 500 Mio. € Umsatz 25.000 € auch wenn sie sonst nach Ziffern 2.2. oder 2.3. zu veranlagen wären.

Bei Unternehmen gemäß Ziffer 2.4. wird der 255 € übersteigende Anteil des Grundbeitrages auf die Umlage angerechnet.

2.5 Für Kapitalgesellschaften, die nach Ziffer II.2. zum Grundbeitrag veranlagt werden und deren gewerbliche Tätigkeit sich in der Funktion eines persönlich haftenden Gesellschafters einer ebenfalls der IHK zugehörigen Personenhandelsgesell-schaft erschöpft, wird auf Antrag der zu veranlagende Grundbeitrag um 50 % ermäßigt.

3. Als Umlagen sind zu erheben 0,24 % des Gewerbeertrages bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb. Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften ist die Bemessungsgrundlage einmal um einen Freibetrag von 15.340 € für das Unternehmen zu kürzen.

4. Bemessungsjahr für Grundbeitrag und Umlage ist das Geschäftsjahr.

5. Soweit ein Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb für das Bemessungsjahr nicht bekannt ist, wird eine Voraus-zahlung des Grundbeitrages und der Umlage auf der Grundlage des letzten der IHK vorliegenden Gewerbeertrages bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb erhoben.

Soweit ein Nichtkaufmann die Anfrage der IHK nach der Höhe des Gewerbeertrages bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb nicht beantwortet hat, wird eine Veranlagung nur des Grundbeitrages gem. Ziffer 2.1. a) durchgeführt.

III. Kredite

Zur Aufrechterhaltung der ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft dürfen Kassenkredite bis zur Höhe von 250.000 € aufge-nommen werden.

Industrie- und Handelskammer Arnsberg,Hellweg-Sauerland

Arnsberg, den 24. November 2017

Ralf Kersting Dr. Ilona LangePräsident Hauptgeschäftsführerin

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29wirtschaft 01/2018

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wirtschaft 01/201830

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Wir gratulieren den Jubilaren unserer Mitgliedsunternehmen.

ARBEITSJUBILARE

Herzlichen Glückwunsch!

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45 JahreVolksbank Wickede (Ruhr) eG, Wickede (Ruhr):Eberhard Stiller

40 JahreFALKE KGaA, Schmallen-berg:Joachim Nueckel

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& Co. KG, Warstein:Klaus Henke

Metallwerke Sundern Otto Brumberg GmbH & Co. KG, Sundern:Wolfgang Wehmeier

UMAREX GmbH & Co. KG, Arnsberg:Hans-Werner Wegener

WTG Deutschland GmbH, Soest:Alwin Krevet

35 JahreINTERPRINT GmbH, Arnsberg:Manfred Pusch

30 JahreElektro Göstemeyer GmbH & Co. KG, Soest:Ralf Hattwig

INTERPRINT GmbH, Arnsberg:Josef HacheneyManfred Jarosz

UMAREX GmbH & Co. KG, Arnsberg:Guido WellieIngrid HeimannOlaf Heckmann

25 JahreFALKE KGaA, Schmallenberg:Monika Lepak

Heicks Industrieelektronik GmbH, Geseke:Ulrike Nilges

INTERPRINT GmbH, Arnsberg:Peter MonhoffDale Rothery

UMAREX GmbH & Co. KG, Arnsberg:Andreas ThomeczekKlaus WellmannAnke HinrichsenIris BenschFrank SchiefgenAlice ThielebeinHans-Dieter Aha

WESTKALK Vereinigte Warsteiner Kalksteinindustrie GmbH & Co. KG, Warstein:Armin Klimek

Sachverständigenwesen

Am 29. November 2017 wurde von der Industrie- und Handelskammer Arnsberg, Hellweg-Sauerland Dipl.-Kfm. Carsten Rump, Dungestraße 80, 59757 Arnsberg, als Sachverständiger für „Schäden an Lagereinrichtungen (Regalanlagen)“ öffentlich bestellt und vereidigt.

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Die nordrhein-westfälische Landesregierung unterstützt die berufliche Weiterbildung mit dem „Bildungsscheck NRW“. Die finanziellen Mittel stellt der Europäische Sozialfonds zur Verfügung.Informationen zu den Förderkriterien und Zugangsvoraussetzungen:

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110,1

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NRW 5.073 2.261.649 3,1 4.798.827 1,4 17.475.126 6,1 38.915.811 4,5

Sauerland*1 853 208.062 1,9 600.096 3,5 1.691.488 6,7 5.256.277 5,2

IHK-Bezirk Arnsberg 623 159.592 1,7 497.968 3,3 1.339.397 7,6 4.457.053 5,1

HSK 469 114.344 -0,9 344.126 3,7 1.024.033 7,8 3.217.483 5,7Arnsberg 29 8.008 -0,7 18.330 -3,1 60.661 19,4 138.797 5,3 Bestwig 18 4.753 18,5 10.945 13,2 34.945 14,8 90.892 7,5 Brilon 29 4.911 -3,1 14.343 -3,1 36.089 10,0 117.398 8,9Eslohe 23 3.723 -11,0 14.602 13,0 28.535 -10,6 105.331 4,0Hallenberg 11 3.164 -4,9 7.417 -8,3 27.238 5,7 63.180 6,3Marsberg 12 1.392 37,1 2.974 50,7 10.239 11,5 28.447 16,4Medebach 21 16.257 6,6 60.984 11,8 169.728 6,7 658.805 3,9Meschede 27 7.489 -5,7 15.156 3,2 57.975 6,3 136.142 7,7Olsberg 43 6.396 3,9 19.448 9,9 53.412 7,0 158.446 4,5Schmallenberg 101 18.594 6,9 69.674 2,7 159.152 10,4 612.628 3,5Sundern 34 10.718 -5,6 23.252 -1,8 79.890 3,2 181.411 3,0Winterberg 121 28.939 -8,6 87.001 o.A. 306.169 7,9 926.006 8,5

Kreis Soest 154 45.248 10,3 153.842 4,2 315.364 7,3 1.239.570 3,9Anröchte 2 * * * * * * * *Bad Sassendorf 29 8.467 6,9 47.434 2,5 63.686 9,8 396.203 2,3Ense 2 * * * * * * * *Erwitte 19 3.802 32,5 20.322 9,5 25.777 3,5 154.317 2,4Geseke 3 1.811 7,2 2.580 5,8 12.648 3,0 19.706 6,5Lippetal 4 573 63,7 884 61,0 3.632 64,6 5.967 53,4Lippstadt 23 6.496 4,5 25.706 -5,5 49.585 0,5 214.724 -2,9Möhnesee 18 7.822 -0,8 22.153 -1,3 47.257 -1,5 178.782 3,4Rüthen 11 2.687 -3,2 5.405 -4,3 15.950 -0,8 42.611 -0,8Soest 14 8.143 33,8 13.504 46,2 54.804 27,7 96.511 37,8Warstein 16 2.314 19,3 8.349 7,4 15.708 16,4 68.172 11,7Welver 3 240 -12,4 496 -14,8 2.123 30,3 4.388 13,1Werl 6 2.147 -3,2 3.540 2,3 18.172 -4,6 27.870 -5,1Wickede/Ruhr 4 451 -13,4 2.907 -2,9 3.745 7,0 25.996 -0,7

* Aus Datenschutzgründen geheimgehalten.Erfasst sind Betriebe ab 10 Betten. Quelle: Information und Technik NRW, Düsseldorf, und Berechnungen der IHK Arnsberg.*1 umfasst die Kreise MK, OE, SO, HSK

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wirtschaft 01/201832

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Bekanntmachung

Satzungbetreffend die Schulung, die Prüfung und

die Erteilung des Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte

Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Arnsberg, Hellweg-Sauerland hat am 24.11.2017 aufgrund

- von §§ 1 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern in der im Bundesgesetz-blatt Teil III, Gliederungsnummer 701-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 93 des Gesetzes zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes vom 29. März 2017 (BGBl. I, S. 626), in der jeweiligen Fassung,

- der Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen (Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV) vom 25. Februar 2011 (BGBl. I, S. 341), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 17. März 2017 (BGBl. I, S. 568), in der jeweiligen Fassung

folgende Satzung beschlossen:

INHALTSÜBERSICHT

I. Zuständigkeit

§ 1 Zuständigkeit

II. Schulungssystem

§ 2 Schulungssystem

III. Anerkennung der Schulungen

§ 3 Anerkennungsvoraussetzungen § 4 Lehrpläne § 5 Sachlicher und zeitlicher Umfang § 6 Lehrkräfte § 7 Schulungsmethoden § 8 Schulungsstätten und Schulungsmaterial § 9 Teilnehmerzahl § 10 Rechtswirkungen der Anerkennung

IV. Durchführung der Schulungen

§ 11 Pflichten des Veranstalters § 12 Befugnisse der IHK

V. Prüfungen

§ 13 Prüfungsarten § 14 Vorbereitung der Prüfung § 15 Grundsätze für alle Prüfungen § 16 Zulassung zur Prüfung § 17 Grundprüfung § 18 Ergänzungsprüfung § 19 Verlängerungsprüfung § 20 Rücktritt von der Prüfung § 2 1 Ausschluss von der Prüfung § 22 Niederschrift § 23 Bescheid bei Nichtbestehen der Prüfung

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VI. Schulungsnachweis

§ 24 Voraussetzungen für die Erteilung und Erweiterung § 25 Geltungsdauer § 26 Verlängerung der Geltungsdauer VII. Schlussvorschriften

§ 27 Inkrafttreten

I. Zuständigkeit§ 1 Zuständigkeit

Die Industrie- und Handelskammer Arnsberg, Hellweg-Sauerland - im folgenden IHK genannt - ist zuständig für:

- die Anerkennung von Lehrgängen und die Überwachung von Schulungen, die Veranstalter in Schulungsstätten im Bezirk der IHK durchführen,

- die Durchführung von Prüfungen,- die Erteilung, Erweiterung und Verlängerung von Schulungsnachweisen,- die Umschreibung von Schulungsnachweisen gemäß § 7 Abs. 3 GbV,- die Erteilung von Ausnahmen gemäß § 5 Abs. 3 und § 6 Abs. 3 GbV.

II. Schulungssystem§ 2 Schulungssystem

Die Schulungen werden nach Verkehrsträgern unterteilt. Schulungen können einzeln oder kombiniert durchgeführt werden für:- den Straßenverkehr- den Eisenbahnverkehr - den Binnenschiffsverkehr- den Seeschiffsverkehr

III. Anerkennung der Schulungen§ 3 Anerkennungsvoraussetzungen

(1) Die Anerkennung wird auf schriftlichen Antrag des Veranstalters erteilt, wenn die vorgesehenen Schulungen den Anforde-rungen der GbV und den §§ 4 bis 9 dieser Satzung/dieses Statuts entsprechen.

(2) Der Veranstalter muss in der Lage sein, die Schulungen ordnungsgemäß durchzuführen. Hierzu hat er auf Verlangen der IHK geeignete Nachweise vorzulegen. Insbesondere kann die IHK die Vorlage des polizeilichen Führungszeugnisses, die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sowie die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts verlangen. Diese Nachweise dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein.

§ 4 Lehrpläne

Der Veranstalter hat der IHK Lehrpläne vorzulegen. Die Lehrpläne müssen die Sachgebiete, die sich aus den Unterabschnitten 1.8.3.3 und 1.8.3.11 ADR/RID/ADN sowie aus § 8 GbV i. V. m. § 5 Abs. 1 ergeben und die geplanten Zeitansätze für die jewei-ligen Sachgebiete enthalten. Dies gilt analog für den Seeschiffsverkehr.

§ 5 Sachlicher und zeitlicher Umfang

(1) Gegenstand der Schulung des ersten Verkehrsträgers müssen insbesondere folgende Sachgebiete sein: - Nationale Rechtsvorschriften (insbesondere GbV, GGBefG, GGVSEB, GGVSee, GGAV, StVO, WHG) - Klassifizierung - Anforderungen an Verpackungen, Großpackmittel, Großverpackungen - Kennzeichnung, Bezettelung von Versandstücken Gegenstand der Schulung des ersten Verkehrsträgers und jedes weiteren Verkehrsträgers müssen insbesondere folgende

Sachgebiete sein: - Aufbau und Systematik der besonderen Rechtsvorschriften für den Gefahrguttransport

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wirtschaft 01/201834

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- Verantwortliche und Verantwortlichkeiten der am Transport gefährlicher Güter beteiligten Personen - Besonderheiten der Klassifizierung (freigestellte Güter und (bedingt) freigestellte Beförderungen) - Dokumentation (Inhalt und Verwendung der Begleitpapiere) - Anforderungen zur Beförderung an Fahrzeuge, Container, Tanks (insbesondere Zulassung, Prüfung und Kodierung) - Besonderheiten bei Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbenen Tafeln - Durchführung der Beförderung (insbesondere Versandarten, Versandbeschränkungen, Verpacken, Befüllen, Beladen, Ent-

laden, Ladungssicherung, Sicherheitsanforderungen und Beförderungsausrüstung).

(2) Der Veranstalter hat seinen Schulungen mindestens folgende Zeitansätze zugrunde zu legen: - 22 Stunden und 30 Minuten für den ersten Verkehrsträger (30 Unterrichtseinheiten [UE]), - 7 Stunden und 30 Minuten für jeden weiteren Verkehrsträger (10 UE).

(3) Eine UE beträgt 45 Minuten. Schulungen dürfen nicht mehr als 7 Stunden und 30 Minuten (10 UE) pro Tag umfassen. Nach längstens 3 UE ist eine Pause einzulegen.

(4) Der Unterricht darf in der Zeit von 08.00 Uhr bis 22.00 Uhr stattfinden.

(5) Die Durchführung von Schulungen an Sonn- und Feiertagen ist nicht zulässig.

§ 6 Lehrkräfte

(1) Lehrkräfte müssen - über allgemeine Kenntnisse der Zusammenhänge der Gefahrgutvorschriften verfügen und - die zur Vermittlung des Lehrstoffs in ihrem Sachgebiet notwendigen besonderen Kenntnisse haben und - zur erwachsenengerechten Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse befähigt sein und - einen gültigen Gb-Schulungsnachweis für den/die zu schulenden Verkehrsträger besitzen.

(2) Der Veranstalter hat der IHK aussagefähige Schulungs- und Tätigkeitsnachweise vorzulegen. Die IHK soll ein Beurteilungs-gespräch führen; sie kann dazu Sachverständige hinzuziehen.

§ 7 Schulungsmethoden

(1) Die Schulungen sind in Form von Präsenzunterricht durchzuführen. In die Vermittlung der Kenntnisse können elektronische Lernmedien unter Anleitung und bei durchgehender Anwesenheit einer Lehrkraft gemäß § 6 einbezogen werden.

(2) Die Schulungen sind in deutscher Sprache durchzuführen.

§ 8 Schulungsstätten und Schulungsmaterial

(1) Der Veranstalter hat nachzuweisen, dass er über geeignete Räume verfügt. Diese müssen so beschaffen und gelegen sein, dass die Schulungen sachgerecht, ohne Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und ohne Störung der Teilnehmer/Teilnehmerinnen durchgeführt werden können.

(2) Der Veranstalter hat nachzuweisen, dass für jeden Teilnehmer/jede Teilnehmerin ein ausreichender Arbeitsplatz vorhanden ist.

(3) Der Veranstalter hat nachzuweisen, dass geeignete visuelle Hilfsmittel vorhanden sind, die in den zu nutzenden Räumen sachgerecht einsetzbar sind.

(4) Der Veranstalter hat nachzuweisen, dass er über geeignetes, aktuelles Schulungsmaterial und die einschlägigen Vorschrif-tenwerke verfügt.

§ 9 Teilnehmerzahl

Je Schulung sind höchstens 25 Teilnehmer/Teilnehmerinnen zulässig. Die IHK kann entsprechend der Beschaffenheit der für die Schulung genutzten Räume eine geringere Höchstzahl festsetzen.

§ 10 Rechtswirkungen der Anerkennung

(1) Die schriftlich erteilte Anerkennung berechtigt den Veranstalter, die in ihr bezeichneten Schulungen gemäß § 2 und deren

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Kombinationen durchzuführen.

(2) Die erstmalige Anerkennung wird auf längstens 3 Jahre befristet, die erneute Anerkennung auf längstens 5 Jahre.

IV. Durchführung der Schulungen§ 11 Pflichten des Veranstalters

(1) Die Schulungen müssen die Gewähr dafür bieten, dass die Teilnehmer/Teilnehmerinnen die vorgeschriebenen Kenntnisse erwerben können. Der Veranstalter hat sich bei jeder von ihm durchgeführten Schulung nach dem in § 2 beschriebenen Schulungssystem zu richten und die Anforderungen der §§ 4 bis 9 einzuhalten.

(2) Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin in der Schulung über aktuelle einschlägige Vorschriften verfügt.

(3) Der Veranstalter hat nachzuweisen, dass dem aktuellen Stand der Entwicklung auf dem Gebiet des Gefahrguttransportrechts Rechnung getragen wird und dass sich die eingesetzten Lehrkräfte entsprechend der aktuellen Rechtsentwicklung in ihren Schulungsbereichen weiterbilden.

(4) Der Veranstalter hat der IHK rechtzeitig vor Beginn der Schulung die Termine, den Unterrichtsplan mit der Schulungsstätte (Räume), den Namen der jeweiligen Lehrkräfte sowie die Anzahl der Teilnehmer/Teilnehmerinnen zu übermitteln.

(5) Der Veranstalter hat die Identität der Teilnehmer/Teilnehmerinnen mittels amtlichen Lichtbildausweises festzustellen und durch Führung von Anwesenheitslisten eine jeweils lückenlose Teilnahme zu belegen. Die Anwesenheitslisten sind der IHK nach Beendigung der Schulung zuzusenden.

(6) Der Veranstalter hat für jeden Teilnehmer/jede Teilnehmerin, der/die ohne Fehlzeiten an einer Schulung von Gefahrgutbe-auftragten im Rahmen einer anerkannten Schulung teilgenommen hat, eine Teilnahmebescheinigung, die den Vorgaben der IHK entspricht, auszustellen.

(7) Will der Veranstalter nach Anerkennung einer Schulung Veränderungen hinsichtlich solcher Umstände vornehmen, die für

die Anerkennung von Bedeutung waren, so hat er vorher die Zustimmung der IHK einzuholen; dies gilt insbesondere für die eingesetzten Lehrkräfte und die Schulungsstätten.

§ 12 Befugnisse der IHK

(1) Um die Erfüllung der Anforderungen nach den §§ 4 bis 9 und Pflichten nach § 11 sicherzustellen, kann die IHK dem Veran-stalter Auflagen erteilen, die mit der Anerkennung verbunden oder aufgrund eines in der Anerkennung enthaltenen Vorbe-halts nachträglich angeordnet werden.

(2) Die IHK kann verlangen, dass der Veranstalter seine Schulungen nach Aufforderung entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften modifiziert.

(3) Die IHK ist befugt, die Durchführung der Schulungen - auch durch die Entsendung von Beauftragten - zu überprüfen.

(4) Die Anerkennung kann unbeschadet der Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Landes NRW über die Rück-nahme und den Widerruf von Verwaltungsakten entzogen werden, wenn der Veranstalter den in dieser Satzung festgeleg-ten Anforderungen nicht genügt oder sie von vornherein nicht erfüllte oder den Pflichten oder den ihm erteilten Auflagen zuwiderhandelt.

V. Prüfungen§ 13 Prüfungsarten

Prüfungen nach GbV sind 1. die Grundprüfung nach einer Schulung, die mindestens 22 Stunden und 30 Minuten (30 UE) umfasste,2. die Ergänzungsprüfung nach einer Schulung, die mindestens 7 Stunden und 30 Minuten (10 UE) umfasste, 3. die Verlängerungsprüfung.

§ 14 Vorbereitung der Prüfung

(1) Die IHK setzt Ort und Zeitpunkt der Prüfung fest.

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(2) Die Anmeldung zur Prüfung soll schriftlich unter Angabe der Prüfungsart und unter Beachtung der Anmeldefrist auf einem Formular der IHK erfolgen. Die schriftliche Anmeldung kann auch in elektronischer Form erfolgen.

(3) Die IHK soll den Teilnehmer/die Teilnehmerin rechtzeitig vor dem jeweiligen Prüfungstermin schriftlich zur Prüfung ein-laden. Die schriftliche Einladung kann auch in elektronischer Form erfolgen. Die Einladung gibt dem Teilnehmer/der Teil-nehmerin

- den Ort und den Zeitpunkt der Prüfung, - die Art der Prüfung, - die Prüfungsdauer, - die Bedingungen für das Bestehen der Prüfung, - die nach § 15 Abs. 8 zugelassenen Hilfsmittel, - sowie die in §§ 20 und 21 getroffenen Regelungen über Rücktritt und Ausschluss von der Prüfung bekannt.

(4) Der Teilnehmer/die Teilnehmerin soll spätestens bei Beginn der Prüfung nachweisen, dass er/sie die aufgrund der Gebüh-renordnung und des Gebührentarifs der IHK festgesetzte Prüfungsgebühr entrichtet hat.

§ 15 Grundsätze für alle Prüfungen

(1) Die Prüfungssprache ist deutsch.

(2) Die Prüfung wird schriftlich durchgeführt. Die Prüfung kann entweder auf Papier oder in elektronischer Form durchgeführt werden. Die IHK bestimmt das Verfahren. Die Durchführung der Prüfung erfolgt gemäß 1.8.3.12.2 und 1.8.3.12.5 ADR/RID/ADN. Dies gilt analog für den Seeschiffsverkehr.

(3) Die Prüfung ist nicht öffentlich.

(4) Vor Beginn der Prüfung wird die Identität der Teilnehmer/Teilnehmerinnen mittels amtlichen Lichtbildausweises festgestellt. Teilnehmer/Teilnehmerinnen, deren Identität nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, dürfen an der Prüfung nicht teil-nehmen.

(5) Vor Beginn der Prüfung werden den Teilnehmern/Teilnehmerinnen der Ablauf der Prüfung sowie der Prüfer/die Prüferin bekannt gegeben.

(6) Die Teilnehmer/Teilnehmerinnen sind nach Bekanntgabe des Prüfers/der Prüferin zu befragen, ob sie von ihrem Recht zur Ablehnung eines Prüfers/einer Prüferin wegen Besorgnis der Befangenheit Gebrauch machen wollen. Über einen Ableh-nungsantrag entscheidet die IHK.

(7) Als Hilfsmittel sind ausschließlich die einschlägigen Vorschriftentexte in schriftlicher Form und ein netzunabhängiger, nicht

kommunikationsfähiger Taschenrechner zugelassen.

(8) Für die Prüfung werden die Gemeinsamen Fragebögen der Industrie- und Handelskammern, herausgegeben von der DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung – Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung mbH, verwendet. Die Fragen und Fallstudien berücksichtigen die in § 5 Abs. 1 genannten Sachgebiete.

(9) Die Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung der Gemeinsamen Fragebögen der Industrie- und Handelskammern für Prüfungen nach der GbV oder von Teilen dieser Fragebögen außerhalb der unmittelbaren Prüfungsabwicklung ist untersagt.

(10) Bei den Fragen mit direkter Antwort sind je nach Schwierigkeitsgrad 1, 2, 3 oder 4 Punkte erreichbar. Bei jeder Fallstudie sind insgesamt 10 Punkte erreichbar.

(11) Bei Multiple-Choice-Fragen ist ein Punkt erreichbar. Die Fragen enthalten vier Antwortvorschläge, wovon nur eine Antwort-vorgabe richtig ist.

(12) Die Bewertung der Prüfungsleistung ist außer bei Multiple-Choice-Fragen in halben und ganzen Punkten zulässig.

(13) Nach Abschluss der Prüfung sind die Unterlagen sechs Jahre, die Prüfungsbögen selbst ein Jahr aufzubewahren.

§ 16 Zulassung zur Prüfung

(1) Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird zur Grundprüfung nur zugelassen, wenn der Teilnehmer/die Teilnehmerin das Origi-

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nal einer vom Veranstalter ausgestellten Teilnahmebescheinigung gemäß § 11 Abs. 6 über die Teilnahme an einer Schulung, für die die Prüfung abgenommen werden soll, vorlegt.

(2) Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird zur Ergänzungsprüfung nur zugelassen, wenn der Teilnehmer/die Teilnehmerin einen gültigen Schulungsnachweis gemäß § 4 oder § 7 Abs. 3 GbV i. V. m. 1.8.3.7 ADR/RID/ADN (gilt analog für den See-schiffsverkehr) und das Original einer vom Veranstalter ausgestellten Teilnahmebescheinigung gemäß § 11 Abs. 6 über die Teilnahme an einer Schulung, für die die Prüfung abgenommen werden soll, vorlegt.

(3) Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird zur Verlängerungsprüfung nur zugelassen, wenn der Teilnehmer/die Teilnehmerin einen gültigen Schulungsnachweis gemäß § 4 oder § 7 Abs. 3 GbV i. V. m. 1.8.3.7 ADR/RID/ADN (gilt analog für den See-schiffsverkehr) für die die Prüfung abgenommen werden soll, vorlegt und der Prüfungstermin innerhalb der Geltungsdauer des Schulungsnachweises liegt.

(4) Wurde die Zulassung zur Prüfung aufgrund gefälschter Unterlagen oder falscher Angaben ausgesprochen, wird sie von der IHK widerrufen.

§ 17 Grundprüfung

(1) Die Prüfungsfragebogen für die Grundprüfung enthalten Fragen mit direkter Antwort, Multiple-Choice-Fragen und mitein-ander verknüpfte Fragen nach einer Aufgabenbeschreibung (Fallstudie).

(2) Die Tabelle enthält die Regelungen zur Prüfungsdauer, zum Bestehen der Prüfung, zur maximal erreichbaren Punktzahl und zur Verteilung der Punkte.

Maximal er- Mindestpunktzahl Anzahl der Prüfungsdauer reichbare zum Bestehen Verteilung der Verkehrsträger in Minuten Punktzahl der Prüfung Punkte

1 100 60 30

2 150 90 45

3 200 120 60

4 250 150 75

(3) Nach der Grundprüfung vermerkt die IHK auf der Teilnahmebescheinigung gemäß § 11 Abs. 6 die Teilnahme an der Prüfung und händigt sie dem Teilnehmer/der Teilnehmerin aus.

(4) Die Grundprüfung darf einmal ohne nochmalige Schulung wiederholt werden.

§ 18 Ergänzungsprüfung

(1) Die Tabelle enthält die Regelungen zur Prüfungsdauer, zum Bestehen der Prüfung, zur maximal erreichbaren Punktzahl und zur Verteilung der Punkte.

50 Punkte für Fragen (davon max.13 Punkte für Multiple-Choice-Fra-gen), 10 Punkte für die Fallstudie

70 Punkte für Fragen (davon max. 18 Punkte für Multiple-Choice-Fra-gen), 20 Punkte für zwei Fallstudien

90 Punkte für Fragen (davon max. 23 Punkte für Multiple-Choice-Fra-gen), 30 Punkte für drei Fallstudien

110 Punkte für Fragen (davon max. 28 Punkte für Multiple-Choice-Fra-gen), 40 Punkte für vier Fallstudien

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Maximal er- Mindestpunktzahl Anzahl der Prüfungsdauer reichbare zum Bestehen Verteilung der Verkehrsträger in Minuten Punktzahl der Prüfung Punkte

1 50 30 15

2 100 60 30

3 150 90 45

(2) § 17 Abs. 1, 3 und 4 gelten entsprechend.

§ 19 Verlängerungsprüfung

(1) Die Prüfungsfragebogen für die Verlängerungsprüfung enthalten Fragen mit direkter Antwort und Multiple-Choice-Fragen.

(2) Die Tabelle enthält die Regelungen zur Prüfungsdauer, zum Bestehen der Prüfung, zur maximal erreichbaren Punktzahl und zur Verteilung der Punkte.

Maximal er- Mindestpunktzahl Anzahl der Prüfungsdauer reichbare zum Bestehen Verteilung der Verkehrsträger in Minuten Punktzahl der Prüfung Punkte

1 50 30 15

2 75 45 22,5

3 100 60 30

4 125 75 37,5

(3) Die Verlängerungsprüfung darf unbegrenzt wiederholt werden. Die Prüfung muss innerhalb der Geltungsdauer des Schu-lungsnachweises abgelegt werden.

20 Punkte für Fragen (davon max. 5 Punkte für Multiple-Choice-Fra-gen), 10 Punkte für die Fallstudie

40 Punkte für Fragen (davon max. 10 Punkte für Multiple-Choice-Fra-gen), 20 Punkte für zwei Fallstudien

60 Punkte für Fragen (davon max. 15 Punkte für Multiple-Choice-Fra-gen), 30 Punkte für drei Fallstudien

20 Punkte für Fragen (davon max. 5 Punkte für Multiple-Choice-Fra-gen), 10 Punkte für die Fallstudie

40 Punkte für Fragen (davon max. 10 Punkte für Multiple-Choice-Fra-gen), 20 Punkte für zwei Fallstudien

60 Punkte für Fragen (davon max. 15 Punkte für Multiple-Choice-Fra-gen), 30 Punkte für drei Fallstudien

60 Punkte für Fragen (davon max. 15 Punkte für Multiple-Choice-Fra-gen), 30 Punkte für drei Fallstudien

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§ 20 Rücktritt von der Prüfung

(1) Tritt ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin vor Beginn der Prüfung zurück, gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Das gleiche gilt, wenn ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin zu einer Prüfung nicht erscheint.

(2) Tritt ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin im Verlauf der Prüfung zurück, so gilt diese grundsätzlich als nicht bestanden. Der Rücktritt ist unverzüglich, unter Mitteilung der Rücktrittsgründe, zu erklären.

(3) Tritt ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin aus einem wichtigen Grund zurück, entscheidet die IHK über das Vorliegen eines solchen Grundes. Macht der Teilnehmer/die Teilnehmerin als wichtigen Grund geltend, dass er/sie wegen Krankheit die Prüfung nach Beginn abbrechen musste, so hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin dies unverzüglich [spätestens 3 Tage nach dem Prüfungstermin] durch Vorlage eines ärztlichen Attests, das nicht später als am Prüfungstag ausgestellt wurde, nachzuweisen. Die IHK hat das Recht, in begründeten Einzelfällen ein amtsärztliches Zeugnis eines Gesundheitsamtes mit Aussagen zur Prüfungsfähigkeit einzufordern, damit entschieden werden kann, ob ein wichtiger Grund vorliegt. Liegt ein wichtiger Grund vor, gilt die Prüfung als nicht abgelegt.

§ 21 Ausschluss von der Prüfung

(1) Unternimmt ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin Täuschungshandlungen oder stört er/sie den Prüfungsablauf erheblich, kann er/sie von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss entscheidet die IHK. Bei Ausschluss gilt die Prüfung als nicht bestanden.

§ 22 Niederschrift

Für jeden Teilnehmer/jede Teilnehmerin ist eine Niederschrift anzufertigen. Diese enthält folgende Angaben: - Name, Vorname(n), ggf. Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland, Nationalität sowie Anschrift des Teilneh-

mers/der Teilnehmerin, - Ort, Datum, Beginn und Ende der Prüfung, - Name der aufsichtführenden Person, - Art und Bestandteile der Prüfung, - Feststellung der Identität des Teilnehmers/der Teilnehmerin sowie die Erklärung seiner/ihrer Prüfungsfähigkeit, - die Belehrung des Teilnehmers/der Teilnehmerin über sein/ihr Recht, Prüfer/Prüferinnen wegen Besorgnis der Befangen-

heit abzulehnen, - Bewertung der erbrachten Prüfungsleistung, - Prüfungsergebnis, Erklärung über das Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung, - Name und Unterschrift des Prüfers/der Prüferin.

§ 23 Bescheid bei Nichtbestehen der Prüfung

Bei nicht bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer/die Teilnehmerin einen schriftlichen Bescheid der IHK. Der Bescheid ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.

VI. Schulungsnachweis

§ 24 Voraussetzungen für die Erteilung und Erweiterung

(1) Die IHK erteilt den Schulungsnachweis, wenn die Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 16 Abs. 1 erfüllt sind und die ent-sprechende Prüfung unter Einhaltung der Vorgaben der §§ 15 und 17 bestanden wurde.

(2) Die IHK erweitert den Schulungsnachweis, wenn die Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 16 Abs. 2 erfüllt sind und die entsprechende Prüfung unter Einhaltung der Vorgaben der §§ 15 und 18 bestanden wurde.

(3) Schulungsnachweise nach § 7 Abs. 3 Gefahrgutbeauftragtenverordnung – GbV werden auf Antrag von der IHK in einen (regulären) Schulungsnachweis nach § 4 GbV umgeschrieben.

§ 25 Geltungsdauer

Der Schulungsnachweis wird für fünf Jahre, beginnend mit dem Tag der bestandenen Grundprüfung erteilt. Bei Erweiterung des

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Schulungsnachweises ändert sich die Geltungsdauer des Schulungsnachweises nicht.

§ 26 Verlängerung der Geltungsdauer

Die IHK verlängert den Schulungsnachweis für den/die darin bescheinigten Verkehrsträger, wenn der Inhaber/die Inhaberin die Zulassungsvoraussetzung nach § 16 Abs. 3 erfüllt und die entsprechende Prüfung unter Einhaltung der §§ 15 und 19 bestanden wurde. Hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin innerhalb der letzten zwölf Monate vor Ablauf der Geltungsdauer des Schulungsnachweises die Verlängerungsprüfung bestanden, wird der Schulungsnachweis um fünf Jahre ab Ablauf seiner Geltungsdauer verlängert. Hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin mehr als zwölf Monate vor Ablauf der Geltungsdauer des Schulungsnachweises die Verlängerungsprüfung bestanden, so ist für die Verlängerung des Schulungsnachweises dieses Prü-fungsdatum maßgebend.

VII. Schlussvorschriften

§ 27 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung betreffend die Schulung, die Prüfung und die Erteilung des Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte vom 8. Juli 2011 außer Kraft.

Arnsberg, den 24. November 2017

Präsident HauptgeschäftsführerinRalf Kersting Dr. Ilona Lange

Prüfungsordnungfür Fachkundeprüfungen für den

Straßenpersonen- und Güterkraftverkehr

Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Arnsberg, Hellweg-Sauerland hat am 24.11.2017

• auf Grund von §§ 1 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 701-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 93 des Gesetzes zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes vom 29. März 2017 (BGBl. I, S. 626), in der jeweiligen Fassung,

• in Verbindung mit § 13 Abs. 1 Nr. 3 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1990 (BGBl. I, S. 1.690), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 29. August 2016 (BGBl. I, S. 2.082), in der jeweiligen Fassung und der §§ 4 bis 6 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) vom 15. Juni 2000 (BGBl. I, S. 851), zuletzt geändert durch Artikel 484 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I, S. 1.474), in der jeweiligen Fassung,

• sowie in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Nr. 3 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juni 1998 (BGBl. I, S. 1.485) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Mai 2017 (BGBl. I, S. 1.214) in der jeweiligen Fassung und §§ 5 bis 7 der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV) vom 21. Dezember 2011 (BGBl. I, S. 3.120), zuletzt geändert durch Artikel 7 der Verordnung vom 5. November 2013 (BGBl. I, S. 3.920) in der jeweiligen Fassung

folgende Prüfungsordnung beschlossen:

INHALTSÜBERSICHT

§ 1 Sachliche Zuständigkeit

§ 2 Örtliche Zuständigkeit

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§ 3 Prüfungsausschüsse

§ 4 Prüfungsarten

§ 5 Vorbereitung der Prüfung

§ 6 Grundsätze für alle Prüfungen

§ 7 Sachgebiete der Prüfung

§ 8 Schriftliche Prüfung

§ 9 Mündliche Prüfung

§ 10 Rücktritt von der Prüfung

§ 11 Ausschluss von der Prüfung

§ 12 Bewertung der Prüfungsleistungen und Feststellung des Prüfungsergebnisses

§ 13 Niederschrift

§ 14 Nichtbestehen der Prüfung

§ 15 Erteilung der Bescheinigung der fachlichen Eignung

§ 16 Umschreibung gleichwertiger Abschlussprüfungen/beschränkter Fachkundenachweise

§ 17 Inkrafttreten

§ 1 Sachliche Zuständigkeit

Die Industrie- und Handelskammer Arnsberg, Hellweg-Sauerland - im folgenden IHK genannt - ist zuständig für- die Bildung der Prüfungsausschüsse,

- die Durchführung von Prüfungen nach der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV) und der Berufszu-gangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)

- die Erteilung der Bescheinigung gemäß § 15

- die Umschreibung gemäß § 16.

§ 2 Örtliche Zuständigkeit

(1) Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Bezirk der Prüfungsbewerber/die Prüfungsbewerberin seinen/ihren Wohnsitz hat. (2) Hat der Prüfungsbewerber/die Prüfungsbewerberin seinen/ihren Wohnsitz im Ausland, ist die IHK des Bezirkes zuständig,

in dem der Prüfungsbewerber/die Prüfungsbewerberin arbeitet. Abweichend von Satz 1 ist für Prüfungsbewerber/Prüfungs-bewerberinnen für den Personenverkehr mit Pkw die nächstgelegene IHK zuständig.

(3) Der Prüfungsbewerber/die Prüfungsbewerberin kann mit seiner/ihrer Zustimmung an eine andere IHK verwiesen werden.

§ 3 Prüfungsausschüsse

(1) Die IHK bildet Prüfungsausschüsse für a) die Durchführung von Prüfungen zum Zwecke des Nachweises der fachlichen Eignung zur Führung von Unternehmen

des Güterkraftverkehrs, b) die Durchführung von Prüfungen zum Zwecke des Nachweises der fachlichen Eignung zur Führung von Unternehmen

des Straßenpersonenverkehrs.(2) Die IHK beruft für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren in ausreichender Anzahl geeignete Prüfer/Prüferinnen als

Vorsitzende und Beisitzer. Die IHK errichtet aus diesem Kreis zu den jeweiligen Prüfungsterminen einen Prüfungsausschuss für die Durchführung der Prüfung zum Zwecke des Nachweises der fachlichen Eignung zur Führung von Unternehmen des Güterkraftverkehrs bzw. zur Führung von Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs.

(3) Zusammensetzung und Zuständigkeit der Prüfungsausschüsse richten sich nach den maßgeblichen Bestimmungen der a) Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV) b) Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) beide in der jeweiligen Fassung, wobei die Prü-

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fungsausschüsse aus einem Vorsitzenden/einer Vorsitzenden und zwei Beisitzern bestehen.(4) Die Mitglieder der Prüfungsausschüsse sind ehrenamtlich tätig, sofern sie nicht bei der IHK beschäftigt sind. Hinsichtlich

ihrer Pflichten gelten die Vorschriften der §§ 83, 84 und 86 des Verwaltungsverfahrensgesetzes NRW vom 12.11.1999 in der jeweiligen Fassung.

(5) Die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Prüfungsausschüsse erhalten eine pauschale Aufwandsentschädigung, deren Höhe vom IHK-Hauptgeschäftsführer unter Berücksichtigung der Prüfungsgebühr festgelegt wird.

§ 4 Prüfungsarten

Die Prüfung findet statt als Prüfung für- den Güterkraftverkehr,- den Straßenpersonenverkehr ohne Taxen- und Mietwagenverkehroder- den Taxen- und Mietwagenverkehr.

§ 5 Vorbereitung der Prüfung

(1) Die IHK bestimmt die Prüfer/Prüferinnen und setzt Ort und Zeitpunkt der Prüfung fest.(2) Die Anmeldung zur Prüfung soll schriftlich unter Angabe der Prüfungsart und unter Beachtung der Anmeldefrist auf einem

Formular der IHK erfolgen. Die schriftliche Anmeldung kann auch in elektronischer Form erfolgen.(3) Die IHK soll die Prüfungsbewerber/Prüfungsbewerberinnen unter Berücksichtigung der Reihenfolge der eingegangenen

Anmeldungen mindestens 12 Werktage vor dem jeweiligen Prüfungstermin schriftlich zur Prüfung einladen. Die schriftliche Einladung kann auch in elektronischer Form erfolgen. Die Einladung gibt dem Prüfungsbewerber/der Prüfungsbewerberin bekannt:

- Ort und Zeitpunkt der Prüfung, - die Art der Prüfung, - die Prüfungsdauer, - die zugelassenen Hilfsmittel, - die Bedingungen für das Bestehen der Prüfung, - die in § 11 getroffenen Regelungen über Rücktritt und Ausschluss von der Prüfung.(4) Der Prüfungsbewerber/die Prüfungsbewerberin soll spätestens bei Beginn der Prüfung nachweisen, dass er/sie die auf

Grund der Gebührenordnung der IHK festgesetzte Prüfungsgebühr entrichtet hat.

§ 6 Grundsätze für alle Prüfungen

(1) Die Prüfung ist eine Gesamtprüfung, die aus zwei schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht.(2) Die Prüfungssprache ist deutsch.(3) Die Prüfung ist nicht öffentlich. Über die ausnahmsweise Zulassung von Personen, die an der Prüfung nicht beteiligt sind,

entscheidet die IHK.(4) Vor Beginn der Prüfung wird die Identität der Prüfungsteilnehmer/Prüfungsteilnehmerinnen mittels amtlichen Lichtbild-

ausweises festgestellt. Prüfungsteilnehmer/Prüfungsteilnehmerinnen, deren Identität nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, werden zu dieser Prüfung nicht zugelassen.

(5) Vor Beginn der Prüfung werden den Prüfungsteilnehmern/Prüfungsteilnehmerinnen die Prüfer/Prüferinnen bekannt gegeben.(6) Die Prüfungsteilnehmer/Prüfungsteilnehmerinnen sind nach Bekanntgabe der Prüfer/Prüferinnen zu befragen, ob sie von

ihrem Recht zur Ablehnung eines Prüfers/einer Prüferin wegen Besorgnis der Befangenheit Gebrauch machen wollen. Über einen Ablehnungsantrag entscheidet die IHK.

(7) Hält sich ein Prüfer/eine Prüferin für befangen, so kann die IHK den betroffenen Prüfer/die betroffene Prüferin von der Prüfung ausschließen. Bestehen Zweifel an einer unparteiischen Ausübung des Prüfungsamtes, so muss die IHK den be-troffenen Prüfer/die betroffene Prüferin von der Prüfung ausschließen.

(8) Wird einem Ablehnungsantrag stattgegeben oder ein Prüfer/eine Prüferin ausgeschlossen, so soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin zum nächsten Termin eingeladen werden, sofern der ausgeschlossene Prüfer/die ausgeschlossene Prüferin nicht sogleich durch einen anderen Prüfer/eine andere Prüferin ersetzt werden kann.

(9) Erfolgte die Zulassung zur Prüfung aufgrund falscher Angaben, wird sie von der IHK widerrufen.(10) Vor Beginn der Prüfung werden den Prüfungsteilnehmern/ Prüfungsteilnehmerinnen der Ablauf der Prüfung, insbesondere

die Bearbeitungszeit, die Gesamtpunktezahl und die in den einzelnen Prüfungsteilen zu erreichenden Punktezahlen, die Bedingungen für die Zulassung zum mündlichen Teil gemäß § 12 sowie für das Bestehen der Prüfung und die zugelassenen Hilfsmittel bekannt gegeben.

(11) Als Hilfsmittel sind ausschließlich Taschenrechner zugelassen. Diese Taschenrechner müssen netzunabhängig und nicht kommunikationsfähig sein.

(12) Für die schriftlichen Prüfungsteile werden die Gemeinsamen Fragebögen der Industrie- und Handelskammern, herausgege-ben von der DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung – Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung mbH verwendet.

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(13) Die Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung der Gemeinsamen Fragebögen der Industrie- und Handelskammern für Prüfungen nach der GBZugV bzw. PBZugV oder von Teilen dieser Fragebögen ist ausschließlich der IHK zu Prüfungs-zwecken vorbehalten.

(14) Die Fragen und Aufgaben berücksichtigen die in § 7 genannten Sachgebiete.(15) Die Fragen mit direkter Antwort und Multiple-Choice-Fragen im 1. Prüfungsteil (§ 8 Abs. 1) haben, je nach Schwierigkeits-

grad, eine Wertigkeit von 1, 2, 3, 4 oder 5 Punkten. Die Fragen mit direkter Antwort im 2. Prüfungsteil (§ 8 Abs. 1) können miteinander verbunden und mit einer höheren Punktzahl festgelegt werden.

(16) Die Bewertung der Prüfungsfragen ist - außer bei Multiple-Choice-Fragen - in halben und ganzen Punkten zulässig.(17) Die Gesamtpunktezahl teilt sich bei allen Prüfungsarten wie folgt auf: - schriftliche Fragen: 40 % - schriftliche Übungen/Fallstudien: 35 % - mündliche Prüfung: 25 %(18) Nach Abschluss der Prüfung sind die Unterlagen ein Jahr aufzubewahren. Das Prüfungsergebnis ist fünfzig Jahre aufzube-

wahren.

§ 7 Sachgebiete der Prüfung

(1) Kenntnisse in den jeweiligen Sachgebieten, die in den schriftlichen Prüfungsteilen und im mündlichen Prüfungsteil nachge-wiesen werden müssen, ergeben sich für:

- den Güterkraftverkehr und - den Straßenpersonenverkehr ohne Taxen- und Mietwagenverkehr aus Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 in der

jeweiligen Fassung sowie - den Taxen- und Mietwagenverkehr aus Anlage 3 zur PBZugV in der jeweiligen Fassung.(2) Die Sachgebiete werden gegliedert in: - Recht - Kaufmännische und finanzielle Führung des Unternehmens - Technische Normen und technischer Betrieb - Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung, Umweltschutz - Grenzüberschreitender Verkehr(3) Die Sachgebiete werden in den beiden schriftlichen Prüfungsteilen wie folgt gewichtet: - Recht: 25 % - Kaufmännische und finanzielle Führung des Unternehmens: 35 % - Technische Normen und technischer Betrieb: 15 % - Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung, Umweltschutz: 15 % - Grenzüberschreitender Verkehr: 10 %

§ 8 Schriftliche Prüfung

(1) Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen und zwar aus: - schriftlichen Fragen (1. Teil), die Multiple-Choice-Fragen und Fragen mit direkter Antwort umfassen und - schriftlichen Übungen/Fallstudien (2. Teil), die verbundene Fragen mit direkter Antwort und Kalkulationsaufgaben um-

fassen.(2) Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt bei der Prüfung für: - den Güterkraftverkehr und - den Straßenpersonenverkehr ohne Taxen- und Mietwagenverkehr zwei Stunden je Prüfungsteil und - den Taxen- und Mietwagenverkehr eine Stunde je Prüfungsteil.(3) Die Höchstpunktzahl für die schriftlichen Prüfungsteile beträgt - beim Güterkraftverkehr und - beim Straßenpersonenverkehr ohne Taxen- und Mietwagenverkehr für den 1. Teil 120 Punkte und für den 2. Teil 105

Punkte und - beim Taxen- und Mietwagenverkehr:

o für den 1. Teil 60 Punkte, o für den 2. Teil 52,5 Punkte.

(4) Die schriftliche Prüfung kann entweder auf Papier oder in elektronischer Form erfolgen. Die IHK bestimmt das Verfah-ren.

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§ 9 Mündliche Prüfung

(1) Die mündliche Prüfung soll eine halbe Stunde je Prüfungsteilnehmer/ Prüfungsteilnehmerin nicht überschreiten.(2) Die Höchstpunktzahl für die mündliche Prüfung beträgt - beim Güterkraftverkehr und - beim Straßenpersonenverkehr ohne Taxen- und Mietwagenverkehr, 75 Punkte und - beim Taxen- und Mietwagenverkehr 37,5 Punkte.(3) Die erbrachte Prüfungsleistung in der mündlichen Prüfung wird vom Prüfungsausschuss in Punkten bewertet. Das Ergebnis

der mündlichen Prüfung fließt in die Gesamtbewertung der Prüfung nach § 11 ein.

§ 10 Rücktritt von der Prüfung

(1) Tritt ein Prüfungsteilnehmer/eine Prüfungsteilnehmerin vor Beginn der Prüfung zurück, gilt die Prüfung als nicht abge-legt. Das gleiche gilt, wenn ein Prüfungsteilnehmer/eine Prüfungsteilnehmerin zu einer Prüfung nicht erscheint.

(2) Tritt ein Prüfungsteilnehmer/eine Prüfungsteilnehmerin im Verlauf der Prüfung zurück, so gilt diese grundsätzlich als nicht bestanden. Der Rücktritt ist unverzüglich, unter Mitteilung der Rücktrittsgründe, zu erklären.

(3) Tritt ein Prüfungsteilnehmer/eine Prüfungsteilnehmerin aus einem wichtigen Grund zurück, entscheidet die IHK über das Vorliegen eines solchen Grundes. Macht der Prüfungsteilnehmer/eine Prüfungsteilnehmerin als wichtigen Grund geltend, dass er/sie wegen Krankheit nach Beginn der Prüfung abbrechen musste, so hat er/sie dies unverzüglich spä-testens 3 Tage nach dem Prüfungstermin durch Vorlage eines ärztlichen Attests, das nicht später als am Prüfungstag ausgestellt wurde, nachzuweisen. Die IHK hat das Recht, in begründeten Einzelfällen ein amtsärztliches Zeugnis eines Gesundheitsamtes mit Aussagen zur Prüfungsfähigkeit einzufordern, damit entschieden werden kann, ob ein wichtiger Grund vorliegt. Die Prüfung gilt dann als nicht abgelegt.

§ 11 Ausschluss von der Prüfung

Unternimmt ein Prüfungsteilnehmer/eine Prüfungsteilnehmerin Täuschungshandlungen oder stört er/sie den Prüfungsab-lauf erheblich, kann er/sie von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen werden. Das Gleiche gilt bei Verstoß gegen § 6 Absatz 13. Über den Ausschluss entscheidet die IHK. Bei Ausschluss gilt diese Prüfung als nicht bestanden.

§ 12 Bewertung der Prüfungsleistungen und Feststellung des Prüfungsergebnisses

(1) Grundlage der Bewertung der Prüfungsleistungen sind die in den schriftlichen Prüfungsteilen und dem mündlichen Prüfungsteil erzielten Ergebnisse, die in Punkten ausgedrückt werden.

(2) Zur mündlichen Prüfung wird der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin zugelassen, wenn er/sie mindestens 50 % der jeweiligen Punktezahl in beiden schriftlichen Teilprüfungen erreicht hat.

(3) Die mündliche Prüfung entfällt, wenn in den schriftlichen Teilprüfungen mindestens 60 % der möglichen Gesamtpunk-tezahl erzielt wurden.

(4) Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin mindestens 60 % der möglichen Gesamtpunktezahl erreicht hat, wobei der in jeder Teilprüfung erzielte Punkteanteil nicht unter 50 % der jeweils mög-lichen Punktezahl gemäß §§ 8 und 9 liegen darf. Anderenfalls ist die Prüfung nicht bestanden.

(5) Der Prüfungsausschuss stellt das Ergebnis der Prüfung fest, indem er diese für „bestanden“ oder für „nicht bestanden“ erklärt.

(6) Die Prüfung gemäß § 6 Absatz 1 darf wiederholt werden.

§ 13 Niederschrift

Für jeden Prüfungsteilnehmer/jede Prüfungsteilnehmerin ist eine Niederschrift anzufertigen. Diese enthält folgende Anga-ben: - Name, Vorname(n), ggf. Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland, Nationalität sowie Anschrift des Prü-

fungsteilnehmers/der Prüfungsteilnehmerin, - Ort, Datum, Beginn und Ende der Bearbeitung durch den Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin, - die Namen der Mitglieder des Prüfungsausschusses sowie der sonst anwesenden Personen, - die Prüfungsart (§ 4), die Sachgebiete (§ 7) und die Prüfungsteile (§§ 8, 9) der Prüfung, - Feststellung der Identität des Prüfungsteilnehmers/der Prüfungsteilnehmerin sowie die Erklärung seiner/ihrer Prü-

fungsfähigkeit, - die Belehrung des Prüfungsteilnehmers/der Prüfungsteilnehmerin über sein/ihr Recht, Prüfer/Prüferinnen wegen Be-

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sorgnis der Befangenheit abzulehnen, - einen etwaigen Ablehnungsantrag des Prüfungsteilnehmers/der Prüfungsteilnehmerin wegen Besorgnis der Befangen-

heit oder eine inhaltsgleiche Erklärung eines Prüfers/einer Prüferin sowie die Entscheidung darüber, - eine summarische Aufzeichnung über den mündlichen Teil der Prüfung, - die Bewertung der erbrachten Prüfungsleistungen, die Erklärung über das Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung, - die Unterschriften der Mitglieder des Prüfungssauschusses.

§ 14 Nichtbestehen der Prüfung

Bei nicht bestandener Prüfung erhält der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin einen schriftlichen Bescheid der IHK. Der Bescheid ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.

§ 15 Erteilung der Bescheinigung der fachlichen Eignung

(1) Nach bestandener Prüfung erhält der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin eine Bescheinigung der IHK, die im Falle einer Prüfung für:

- den Güterkraftverkehr bzw. den Straßenpersonenverkehr ohne Taxen- und Mietwagenverkehr dem Muster des An-hangs III der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 entspricht,

oder - den Taxen- und Mietwagenverkehr dem Muster der Anlage 5 der PBZugV entspricht.(2) Die Bescheinigung muss folgende Sicherheitsmerkmale ausweisen: DIN A4, Zellulosepapier mindestens 100 g/m²

versetzt mit Spezialfasern, die unter UV-Licht sichtbar werden, Farbe Pantone kräftig beigefarben, eingeprägtes „D“, Seriennummer und Ausgabenummer.

§ 16 Umschreibung gleichwertiger Abschlussprüfungen/beschränkter Fachkundenachweise

(1) Gemäß § 7 Abs. 1 der GBZugV und § 6 Abs. 2 der PBZugV sind auf Antrag folgende gleichwertige Abschlussprüfungen in Fachkundenachweise gemäß § 14 umzuschreiben, wenn die Ausbildung vor dem 4. Dezember 2011 begonnen wor-den ist:

Güterverkehr: - Abschlussprüfungen zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Güterkraftver-

kehr, - Abschlussprüfung zum Speditionskaufmann/zur Speditionskauffrau (seit 01.08.2005 Kaufmann für Spedition und

Logistikdienstleistung), - Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin, - Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt im Ausbildungsbereich Wirtschaft, Fachrichtung Spedition der Berufsaka-

demien Lörrach und Mannheim, - Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik,

Fachrichtung Güterverkehr der Fachhochschule Heilbronn, - Bachelor of Arts, Studiengang Betriebswirtschaftslehre/Spedition, Transport und Logistik der Berufsakademien Lör-

rach und Mannheim, - Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Verkehrslogistik der

Hochschule Heilbronn. Personenverkehr: - Abschlussprüfungen zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenver-

kehr, - Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin, - Abschlussprüfung als Betriebswirt/Betriebswirtin (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehr-

sakademie in Bremen, - Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Ver-

kehrsbetriebswirtschaft und Logistik an der Fachhochschule Heilbronn, - Abschluss als Diplom-Verkehrswirtschaftler/Diplom-Verkehrswirtschaftlerin an der Technischen Universität Dresden, - Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Personenverkehr der

Hochschule Heilbronn.(2) Eine Umschreibung ist gemäß § 6 Abs. 1 PBZugV auch für weitere Abschlussprüfungen möglich, sofern das zuständige

Bundesministerium diese im Verkehrsblatt bekannt gegeben hat. (3) Bescheinigungen über den Nachweis der fachlichen Eignung, die bis zum Inkrafttreten der Fünften Verordnung zur

Änderung von Rechtsvorschriften zum Güterkraftverkehrsgesetz vom 23. Februar 1993 (BGBl. I S. 268) auf die Durch-führung von Güternah- oder Umzugsverkehr oder auf innerstaatliche Beförderungen beschränkt wurden, können in eine unbeschränkte Fachkundebescheinigung nach § 14 umgeschrieben werden.

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§ 17 Inkrafttreten

Die Prüfungsordnung tritt am 01.01.2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Prüfungsordnung der Industrie- und Handelskammer Arnsberg, Hellweg-Sauerland vom 22.11.2013 außer Kraft.

Arnsberg, den 24. November 2017

Präsident HauptgeschäftsführerinRalf Kersting Dr. Ilona Lange

Satzungbetreffend die Ausbildung der Gefahrgutfahrer/-innen

Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Arnsberg, Hellweg-Sauerland hat am 24.11.2017 aufgrund von

− §§ 1 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern in der im Bundesgesetz-blatt Teil III, Gliederungsnummer 701-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 93 des Gesetzes zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes vom 29. März 2017 (BGBl. I, S. 626), in der jeweiligen Fassung,

− § 14 Abs. 3 der Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. März 2017 (BGBl. I, S. 711), zuletzt geändert durch die Berichtigung vom 20. April 2017 (BGBl. I, S. 993), in der jeweiligen Fassung

folgende Satzung beschlossen:

INHALTSÜBERSICHT

I. Zuständigkeit

§ 1 Zuständigkeit

II. Schulungssystem

§ 2 Schulungssystem § 3 Kurspläne

III. Anerkennung der Schulungen

§ 4 Anerkennungsvoraussetzungen § 5 Lehrpläne § 6 Sachlicher und zeitlicher Umfang § 7 Lehrkräfte § 8 Schulungsmethoden § 9 Schulungsstätten und Schulungsmaterial § 10 Teilnehmerzahl § 11 Rechtswirkungen der Anerkennung

IV. Durchführung der Schulungen

§ 12 Pflichten des Veranstalters § 13 Befugnisse der IHK

V. Prüfungen

§ 14 Prüfungsarten, Prüfungsdauer und Bestehen der Prüfung

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§ 15 Grundsätze für alle Prüfungen § 16 Zulassung zur Prüfung § 17 Rücktritt von der Prüfung § 18 Ausschluss von der Prüfung § 19 Niederschrift § 20 Bescheid bei Nichtbestehen § 21 Wiederholungsprüfung

VI. ADR-Schulungsbescheinigung

§ 22 Erteilung und Erweiterung § 23 Geltungsdauer § 24 Verlängerung der Geltungsdauer

VII. Schlussvorschriften

§ 25 Inkrafttreten

I. Zuständigkeit§ 1 Zuständigkeit

Die Industrie- und Handelskammer Arnsberg, Hellweg-Sauerland - im folgenden IHK genannt - ist zuständig für- die Anerkennung und Überwachung von Schulungen, die Veranstalter in Schulungsstätten im Bezirk der IHK durchführen,- die Durchführung von Prüfungen für Teilnehmer/Teilnehmerinnen an von der IHK anerkannten Schulungen,- die Erteilung, Erweiterung und Verlängerung von ADR-Schulungsbescheinigungen für erfolgreiche Teilnehmer/Teilnehmerin-

nen an von der IHK durchgeführten Prüfungen und- die Umschreibung der ADR-Schulungsbescheinigungen des Bundesministeriums der Verteidigung und des Bundesministeri-

ums des Innern.

II. Schulungssystem§ 2 Schulungssystem

(1) Erstschulungen können aus folgenden Kursen bestehen: - Basiskurs, - Aufbaukurs Tank, - Aufbaukurs Klasse 1, - Aufbaukurs Klasse 7.(2) Auffrischungsschulungen bestehen aus einem Kurs für alle schulungspflichtigen Fahrzeugführer/ Fahrzeugführerinnen.

§ 3 Kurspläne

Zur Sicherstellung der Schulungsinhalte erlässt die IHK die DIHK-Kurspläne für die Ausbildung der Gefahrgutfahrer/Gefahrgut-fahrerinnen als Verwaltungsvorschrift. Die Kurspläne beinhalten mindestens die Kenntnisbereiche aus Unterabschnitt 8.2.2.3 ADR. Die IHK gibt den Erlass der Verwaltungsvorschrift in ihrem Mitteilungsblatt bekannt. Sie stellt den Veranstaltern die Kurs- pläne als Grundlage für die Schulungen zur Verfügung.

III. Anerkennung der Schulungen§ 4 Anerkennungsvoraussetzungen

(1) Die Anerkennung wird auf schriftlichen Antrag des Veranstalters erteilt, wenn die vorgesehenen Schulungen den Anforde-rungen des ADR und den §§ 5 bis 10 dieser Satzung entsprechen.

(2) Der Veranstalter muss in der Lage sein, die Schulungen ordnungsgemäß durchzuführen. Hierzu hat er auf Verlangen der IHK geeignete Nachweise vorzulegen. Insbesondere kann die IHK ein „Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde“, die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sowie die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts verlangen. Diese Nachweise sollen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein.

§ 5 Lehrpläne

Der Veranstalter hat der IHK Lehrpläne vorzulegen. Die IHK prüft, ob diese den Anforderungen der DIHK-Kurspläne gemäß § 3 entsprechen.

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§ 6 Sachlicher und zeitlicher Umfang

(1) Gegenstand der Schulungen sind die Lerninhalte der für die einzelnen Kurse gemäß § 3 erlassenen DIHK-Kurspläne.(2) Der Veranstalter muss nachweisen, dass er seinen Schulungen mindestens folgende Zeitansätze zugrunde legt: a) Bei Erstschulungen: - Basiskurs 18 Unterrichtseinheiten Theorie 1 Unterrichtseinheit praktische Übungen; - Aufbaukurs Tank 12 Unterrichtseinheiten Theorie 1 Unterrichtseinheit praktische Übungen; - Aufbaukurs Klasse 1 8 Unterrichtseinheiten; - Aufbaukurs Klasse 7 8 Unterrichtseinheiten;

b) Bei Auffrischungsschulungen: 8 Unterrichtseinheiten Theorie 4 Unterrichtseinheiten praktische Übungen.(3) Eine Unterrichtseinheit beträgt 45 Minuten. Schulungen dürfen nicht mehr als acht Unterrichtseinheiten pro Tag umfassen.

Nach längstens drei Unterrichtseinheiten ist eine Pause einzulegen.(4) Der Unterricht darf in der Zeit von 08.00 h bis 22.00 h stattfinden. (5) Die Durchführung von Schulungen an Sonn- und Feiertagen ist nicht zulässig.

§ 7 Lehrkräfte

(1) Lehrkräfte müssen - über allgemeine Kenntnisse der Zusammenhänge der Gefahrgutvorschriften verfügen und - die zur Vermittlung des Lehrstoffs in ihrem Themensektor notwendigen besonderen Kenntnisse haben und - zur erwachsenengerechten Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse befähigt sein und - eine gültige ADR-Schulungsbescheinigung für alle Klassen in Tanks und anders als in Tanks oder einen gültigen Schu-

lungsnachweis für Gefahrgutbeauftragte (Straßenverkehr) besitzen.(2) Der Veranstalter hat der IHK aussagefähige Schulungs- und Tätigkeitsnachweise vorzulegen. Die IHK soll ein Beurteilungs-

gespräch führen; sie kann dazu Sachverständige hinzuziehen.

§ 8 Schulungsmethoden

(1) Die Schulungen sind in Form von Präsenzunterricht mit praktischen Schulungsteilen durchzuführen. In die Vermittlung der Kenntnisse können elektronische Lernmedien unter Anleitung und bei durchgehender Anwesenheit einer Lehrkraft gemäß § 7 einbezogen werden. Die praktischen Schulungsteile sind gemäß Kursplan durchzuführen.

(2) Die Schulungen sind in deutscher Sprache durchzuführen.

§ 9 Schulungsstätten und Schulungsmaterial

(1) Der Veranstalter hat nachzuweisen, dass er über geeignete Räume und erforderliche Übungsplätze verfügt. Diese müssen so beschaffen und gelegen sein, dass die Schulungen sachgerecht, ohne Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und ohne Störung der Teilnehmer/Teilnehmerinnen durchgeführt werden können.

(2) Der Veranstalter hat nachzuweisen, dass für jeden Teilnehmer/jede Teilnehmerin ein ausreichender Arbeitsplatz vorhanden ist.

(3) Der Veranstalter hat nachzuweisen, dass geeignete visuelle Hilfsmittel vorhanden sind, die in den zu nutzenden Räumen sachgerecht einsetzbar sind.

(4) Der Veranstalter hat nachzuweisen, dass er über geeignetes, aktuelles Schulungsmaterial verfügt. In dieser Hinsicht kom-men insbesondere die einschlägigen Vorschriftenwerke sowie Fachbücher oder Skripten in Betracht.

(5) Der Veranstalter hat nachzuweisen, dass er über geeignetes technisches Schulungsmaterial (Kraftfahrzeug, Ladungssiche-rungsmittel, Mittel zur Durchführung der Feuerlöschübung etc.) verfügt.

§ 10 Teilnehmerzahl

Je Schulung sind höchstens 25 Teilnehmer/Teilnehmerinnen zulässig. Die IHK kann entsprechend der Beschaffenheit der für die Schulung genutzten Räume eine geringere Höchstzahl festsetzen.

§ 11 Rechtswirkungen der Anerkennung

(1) Die schriftlich erteilte Anerkennung berechtigt den Veranstalter, die in ihr bezeichneten Kurse und deren Kombinationen im Rahmen von Schulungen durchzuführen.

(2) Die erstmalige Anerkennung wird längstens auf 3 Jahre befristet, die erneute Anerkennung auf längstens 5 Jahre.

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IV. Durchführung der Schulungen§ 12 Pflichten des Veranstalters

(1) Die Schulungen müssen die Gewähr dafür bieten, dass die Teilnehmer/Teilnehmerinnen die vorgeschriebenen Kenntnisse erwerben können. Der Veranstalter hat bei jeder von ihm durchgeführten Schulung die Vorgaben des § 2 zum Schulungssys-tem und die Anforderungen der §§ 5 bis 10 einzuhalten.

(2) Der Veranstalter hat nachzuweisen, dass dem aktuellen Stand der Entwicklungen auf dem Gebiet des Straßengefahrguttrans-ports Rechnung getragen wird und dass sich die eingesetzten Lehrkräfte entsprechend der aktuellen Rechtsentwicklung in ihren Schulungsbereichen weiterbilden.

(3) Der Veranstalter hat der IHK rechtzeitig vor Beginn der Schulung die Termine, den Unterrichtsplan mit der Schulungsstätte (Räume), den Namen der jeweiligen Lehrkräfte sowie die Anzahl der Teilnehmer/Teilnehmerinnen zu übermitteln.

(4) Der Veranstalter hat die Identität der Teilnehmer/Teilnehmerinnen mittels amtlichen Lichtbildausweises festzustellen und durch Führung von Anwesenheitslisten eine jeweils lückenlose Teilnahme zu belegen. Die Originale der Anwesenheitslisten sind der IHK auszuhändigen.

(5) Der Veranstalter hat der IHK die Teilnehmerdaten rechtzeitig zu übermitteln und dafür zu sorgen, dass spätestens am Tag der Prüfung für jeden Teilnehmer/jede Teilnehmerin ein Lichtbild in Passbildqualität gemäß Anlage 8 der Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV) vom 19. Oktober 2007, zuletzt geändert durch Artikel 1 der Ver-ordnung vom 15. Februar 2017 (BGBl. I, S. 162), in der jeweiligen Fassung, vorliegt.

(6) Will der Veranstalter nach Anerkennung einer Schulung Veränderungen hinsichtlich solcher Umstände vornehmen, die für die Anerkennung von Bedeutung waren, so hat er vorher die Zustimmung der IHK einzuholen; dies gilt insbesondere für die eingesetzten Lehrkräfte und die Schulungsstätten.

§ 13 Befugnisse der IHK

(1) Um die Erfüllung der Anforderungen nach §§ 4 bis 10 und Pflichten nach § 12 sicherzustellen, kann die IHK dem Veranstal-ter Auflagen erteilen, die mit der Anerkennung verbunden oder aufgrund eines in der Anerkennung enthaltenen Vorbehalts nachträglich angeordnet werden.

(2) Die IHK kann verlangen, dass der Veranstalter seine Schulungen nach Aufforderung entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften modifiziert.

(3) Die IHK ist befugt, die ordnungsgemäße Durchführung der Schulungen auch durch die Entsendung von Beauftragten zu überprüfen.

(4) Die Anerkennung kann unbeschadet der Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Landes NRW vom 12.11.1999 über die Rücknahme und den Widerruf von Verwaltungsakten entzogen werden, wenn der Veranstalter den in dieser Sat-zung festgelegten Anforderungen nicht genügt oder sie von vornherein nicht erfüllte oder den Pflichten oder den ihm erteil-ten Auflagen zuwiderhandelt.

V. Prüfungen

§ 14 Prüfungsarten, Prüfungsdauer und Bestehen der Prüfung.

Die Tabelle enthält die Regelungen zu Prüfungsart, zur Prüfungsdauer, zur Anzahl der Prüfungsfragen und zum Bestehen der Prüfung

Prüfungsart Prüfungsdauer Anzahl der Prüfungs- Mindestanzahl der richtig zu in Minuten fragen beantwortenden Fragen zum Bestehen der Prüfung

Basiskurs 45 30 25

Aufbaukurs Tank 45 24 20

Aufbaukurs Klasse 1 30 15 11

Aufbaukurs Klasse 7 30 15 11

Auffrischungs- schulung 30 15 11

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wirtschaft 01/201850

news & service

§ 15 Grundsätze für alle Prüfungen

(1) Die IHK setzt Ort und Zeitpunkt der Prüfung fest. (2) Die Prüfung wird schriftlich durchgeführt. Die Prüfung kann entweder auf Papier oder in elektronischer Form durchgeführt

werden. Die IHK bestimmt das Verfahren. Die Durchführung der Prüfung erfolgt gemäß 8.2.2.7 ADR.(3) Die Prüfungssprache ist deutsch.(4) Die Prüfung ist nicht öffentlich.(5) Hilfsmittel sind nicht zugelassen.(6) Vor Beginn der Prüfung wird die Identität der Teilnehmer/Teilnehmerinnen mittels amtlichen Lichtbildausweises festgestellt. Teil-

nehmer/Teilnehmerinnen, deren Identität nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, dürfen an der Prüfung nicht teilnehmen.(7) Vor Beginn der Prüfung werden die Teilnehmer/Teilnehmerinnen über den Ablauf der Prüfung belehrt.(8) Für die Prüfung werden die Gemeinsamen Fragebogen der Industrie- und Handelskammern, herausgegeben von der DIHK-Ge-

sellschaft für berufliche Bildung – Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung mbH, verwendet. Die Prüfungsfragen beziehen sich auf die in § 6 Abs. 1 benannten Lerninhalte. Es werden ausschließlich Multiple-Choice-Fragen gestellt. Jede Frage hat vier Antwortvorschläge, wovon nur eine Antwortvorgabe richtig ist.

(9) Nach Abschluss der Prüfung sind die Schulungs- und Prüfungsunterlagen sechs Jahre, die Prüfungsbögen selbst ein Jahr auf-zubewahren.

§ 16 Zulassung zur Prüfung

(1) Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird zur jeweiligen Prüfung nur zugelassen, wenn der Teilnehmer/die Teilnehmerin ohne Fehlzeiten an der entsprechenden, von der IHK anerkannten Schulung, teilgenommen hat.

(2) Die Zulassung zur Prüfung für einen Aufbaukurs kann nur erfolgen, wenn der Teilnehmer/die Teilnehmerin die Anforderungen des Abs. 1 erfüllt und die Prüfung für den Basiskurs bestanden hat bzw. eine gültige ADR-Schulungsbescheinigung vorlegt.

(3) Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird zur Auffrischungsprüfung nur zugelassen, wenn der Teilnehmer/die Teilnehmerin die Anforderungen des Abs. 1 erfüllt und eine gültige ADR-Schulungsbescheinigung vorlegt.

§ 17 Rücktritt von der Prüfung

(1) Tritt ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin vor Beginn der Prüfung zurück, gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Das gleiche gilt, wenn ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin zu einer Prüfung nicht erscheint.

(2) Tritt ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin im Verlauf der Prüfung zurück, so gilt diese grundsätzlich als nicht bestanden. Der Rücktritt ist unverzüglich, unter Mitteilung der Rücktrittsgründe, zu erklären.

(3) Tritt ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin aus einem wichtigen Grund zurück, entscheidet die IHK über das Vorliegen eines sol-chen Grundes. Macht der Teilnehmer/die Teilnehmerin als wichtigen Grund geltend, dass er/sie wegen Krankheit die Prüfung nach Beginn abbrechen musste, so hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin dies unverzüglich, spätestens drei Tage nach dem Prüfungstermin, durch Vorlage eines ärztlichen Attests, das nicht später als am Prüfungstag ausgestellt wurde, nachzuweisen. Die IHK hat das Recht, in begründeten Einzelfällen ein amtsärztliches Zeugnis eines Gesundheitsamtes mit Aussagen zur Prü-fungsfähigkeit einzufordern, damit entschieden werden kann, ob ein wichtiger Grund vorliegt. Liegt ein wichtiger Grund vor, gilt die Prüfung als nicht abgelegt.

§ 18 Ausschluss von der Prüfung

Unternimmt ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin Täuschungshandlungen oder stört er/sie den Prüfungsablauf erheblich, kann er/sie von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss entscheidet die IHK. Bei Ausschluss gilt die Prüfung als nicht bestanden.

§ 19 Niederschrift

Für jeden Prüfungstermin ist eine Niederschrift anzufertigen. Diese enthält folgende Angaben: - Art der Prüfung - Anzahl der Teilnehmer/Teilnehmerinnen - Ort, Datum, Beginn und Ende der Prüfung - Name der aufsichtführenden Person - Feststellung der Identität der Teilnehmer/Teilnehmerinnen - Name und Unterschrift des Prüfers/der Prüferin - Erklärung über die erfolgte Belehrung der Teilnehmer/Teilnehmerinnen über den Ablauf der Prüfung

§ 20 Bescheid bei Nichtbestehen

Bei nicht bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer/die Teilnehmerin einen schriftlichen Bescheid der IHK. Der Bescheid ist mit

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51wirtschaft 01/2018

einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen.

§ 21 Wiederholungsprüfung

Die IHK lässt bei nicht bestandener Prüfung auf schriftlichen Antrag nach einer angemessenen Frist eine einmalige Wieder-holung der Prüfung im Bezirk der IHK ohne nochmalige Schulung zu. Der schriftliche Antrag ist auch in elektronischer Form möglich.

VI. ADR-Schulungsbescheinigung§ 22 Erteilung und Erweiterung

(1) Die IHK erteilt eine ADR-Schulungsbescheinigung, wenn die Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 16 Abs. 1 erfüllt sind und die entsprechende Prüfung unter Einhaltung der Vorgaben der §§ 14 und 15 bestanden wurde.

(2) Die IHK erweitert die ADR-Schulungsbescheinigung, wenn die Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 16 Abs. 2 erfüllt sind und die entsprechende Prüfung unter Einhaltung der Vorgaben der §§ 14 und 15 bestanden wurde.

(3) Die IHK schreibt die ADR-Schulungsbescheinigung gemäß § 1 um.

§ 23 Geltungsdauer

Für die Geltungsdauer der ADR-Schulungsbescheinigung ist das Datum der Prüfung „Basiskurs“ maßgebend.

§ 24 Verlängerung der Geltungsdauer

(1) Die IHK verlängert die ADR-Schulungsbescheinigung, wenn der Inhaber/die Inhaberin die Voraussetzungen gemäß § 16 Abs. 3 erfüllt. Hat der Inhaber/die Inhaberin innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten vor Ablauf der Geltungsdauer der ADR-Schulungsbescheinigung oder nach Ablauf (aufgrund einer Ausnahmegenehmigung) eine von der IHK anerkannte Auffrischungsschulung besucht sowie die entsprechende Prüfung unter Einhaltung der Vorgaben der §§ 14 und 15 bestan-den, ist die ADR-Schulungsbescheinigung ab Ablauf ihrer Gültigkeit zu verlängern. Ansonsten ist das Datum der Prüfung „Auffrischungsschulung“ maßgebend.

(2) Die ADR-Schulungsbescheinigung darf auch verlängert werden, wenn statt der Auffrischungsschulung und der Auffri-schungsprüfung eine von der IHK anerkannte Erstschulung besucht und die entsprechende Prüfung/entsprechenden Prü-fungen bestanden wurde/n. § 16 Abs. 1 und 2 sind anzuwenden. Hinsichtlich des Verlängerungsdatums gilt Abs. 1 ent-sprechend.

VII. Schlussvorschriften

§ 25 Inkrafttreten

Die Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft. Am gleichen Tag tritt die Satzung betreffend die Ausbildung der Gefahrgutfahrer/-innen vom 23.11.2012 außer Kraft.

Arnsberg, den 24.11.2017

Präsident HauptgeschäftsführerinRalf Kersting Dr. Ilona Lange

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wirtschaft 01/201852

Hier eine kleine Auswahl aktueller In-serate:j = Jahr/hj = Halbjahr/vj = Vier-teljahr/q = Quartal/m = Monat/ w = Woche/t = Tag/r = regelmäßig/u = unregelmäßig/e = einmalig

ANGEBOTE

CHEMIKALIEN

Kaliumbicarbonat; Menge: 9.816 kg/e; Verpackung: 1.000 kg Big Bags; Trans-port: nur Selbstabholung; Anfallstelle: 67065 Ludwigshafen; Preis: Verhand-lungsbasis; Kontakt: Kurita Europe GmbH, Christine Blansche-Schäfer, 67065 Ludwigshafen, 0621 57093365, [email protected] LU-A-5921-1

Hansa-Gelb G 02 / Pigment Yellow 1, Monoazo Yellow; Menge: 2.000 kg/e; Verpackung: 200 kg Big Bag; Transport: Absprache; Anfallstelle: Worms LU-A-5924-1

Graphtol-Carmin HF4C / Pigment Red 185, Benzimidazolone Color Strength: 98 %; Menge: 3.000 kg/e; Verpackung: 10 kg Sack; Transport: Absprache; An-fallstelle: Worms LU-A-5925-1

KUNSTSTOFFE

PBT/ Polybutylenterephthalat, Neu-ware, MVR: 87,2 - 97,3 cm³/10 min., black spec area: 5,59 - 21,66 mm²/400 g; Menge: 33.000 kg/u; Verpackung: 1.000 kg Oktabin; Transport: Abspra-che; Anfallstelle: Worms LU-A-5923-2

Wir bieten freibleibend an: PP Regra-nulat, MFI 40, Farbe: terracotta, für Blumentöpfe, Big Bags, auch andere MFIs (12-60) möglich, andere Farben (dunkelgrün, anthrazit, schwarz, blau) auch möglich, EURO 880,--/t frei Hafen Hamburg, Ursprung: Deutschland; Menge: 45 t/m; Anfallstelle: Deutsch-land; Kontakt: E.L. Antonini Aussen-handels-GmbH, Enrico Antonini, Lange Straße 111, 27749 Delmenhorst, +49 4221 13520, [email protected] OL-A-5915-2

Wir bieten freibleibend an: 40 % Kalk, absolut sauber, ex Windelfolie, ge-eignet für die Herstellung von Folien,

weiß, draußen lagernd; Menge: ca. 40 - 60 t/m, Anfallstelle: ab Station Nord-deutschland; Preis: 625,00 €/t; Kontakt: E.L. Antonini Aussenhandels-GmbH, Enrico Antonini, Lange Straße 111, 27749 Delmenhorst, +49 4221 13520, [email protected] OL-A-5926-2

Wir bieten freibleibend an: Polyole-fine Kehrware, ladungsweise, Details auf Anforderung; Menge: 75 t/m; An-fallstelle: Deutschland; Kontakt: E.L. Antonini Aussenhandels-GmbH, En-rico Antonini, Lange Straße 111, 27749 Delmenhorst, +49 4221 13520, [email protected] OL-A-5927-2

Reststücke Polycarbonat in unter-schiedlichen Materialstärken sowie Größen abzugeben; Menge: variiert, ca. 1-2 t/vj; Transport: nur Selbstabho-lung; Anfallstelle: Netphen; Preis: 0,60 €/kg; Kontakt: Brühl Safety GmbH, Jes-sica Binar, Waldstraße 63b, 57250 Net-phen, 02737/5934-26, [email protected] SI-A-5910-2

SONSTIGES

Graphitstaub, 0 – 1 mm, trocken, auf Einwegpaletten ohne Folie; Menge: ca. 12 t/Monat/r; Verpackung: Big Bag; Transport: Anlieferung möglich; Anfall-stelle: EU; Preis: VB D-A-5911-12

VERBUNDSTOFFE

Gebrauchte Matratzen, 90 x 200 x 20; Menge: 50 St./u; Verpackung: unver-packt; Transport: nur Selbstabholung; Anfallstelle: 82418 Murnau; Preis: 300; Kontakt: kmm GmbH, Marcus Mandt, Friedrichstr., 68199 Mannheim, 06214006461, [email protected] HD-A-5920-9

VERPACKUNGEN

Gebrauchte Big Bags, mit ca. 800 l Inhalt, verwendet für Kunststoffaddi-

Angebote und Nachfragen zu wieder verwertbaren gewerb-lichen Produktionsrückständen

Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben. Die IHK wird nicht vermittelnd tätig, sondern leitet lediglich die Zuschriften im ver-schlossenen Umschlag weiter. Ihr eigenes Inserat nehmen wir gerne unentgeltlich auf.Weitere Angebote unterwww.ihk-recyclingboerse.de

RECYCLING-BÖRSE

Ansprechpartnerin:Franziska FretterTel. 02931 878-162Fax 02931 [email protected] deutschen Industrie- und Han-

delskammern, die deutschen Aus-landshandelskammern und der DIHK bieten unter der Adresse

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eine branchenübergreifende inter-nationale Börse im Internet an. Der deutschen Wirtschaft werden Ge-schäftswünsche und -angebote aus aller Welt zugänglich gemacht. Über eine benutzerfreundliche Suchfunk-tion können interessante Angebote zielstrebig ermittelt werden. Gleich-zeitig bietet sich den deutschen Un-ternehmen ein zentrales Forum, in dem sie ihre eigenen internationalen Kooperations- und Geschäftswün-sche veröffentlichen können.

Ansprechpartner:Klaus WälterTel. 02931 878-141Fax 02931 [email protected]

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53wirtschaft 01/2018

tive, kein Gefahrgut, kein Gefahrstoff; Menge: ca. 100 Stück/m; Verpackung: lose auf Paletten, gewickelt; Trans-port: nur Selbstabholung; Anfallstelle: Düren; Preis: Verhandlungssache AC-A-5914-11

NACHFRAGEN

BAUABFÄLLE

Bauabfälle/Bauschutt (Abfallschlüs-sel: 170904, 200301, 191212). Wir entsorgen bundesweit für Sie; Menge: 3.500 kg/r; Mindestabnahme: 20 kg; Verpackung: lose; Transport: Abspra-che; Anfallstelle: bundesweit; Kontakt: Bibra-Trans GmbH, Michael Oßwald, Zur Hattstadt 2b, 06618 Bad Bibra, 015252756825, [email protected] HAL-N-5917-10

KUNSTSTOFFE

Wir suchen diverse PET-Postproduk-tionsabfallbänder aus der Automobil Industrie. Es geht um II. Wahl, Produk-tion Versuche etc. Bitte alles anbieten; Menge: 2 t/r; Mindestabnahme: 2 t; Verpackung: Absprache; Transport: nur Selbstabholung; Anfallstelle: DE, Benelux, AT; Kontakt: TSH Ewa Joanna Tarczynski, Christoph Tarczynski, An der Mehr 24, 58511 Lüdenscheid, 02351 83019, [email protected] HA-N-5918-2

METALL

Wir kaufen Bleibatterien aus PKW/NFZ/Industrieanwendungen an; Menge: 1/r; Verpackung: lose; Trans-port: Absprache; Anfallstelle: NRW / Niedersachsen; Preis: VB; Kontakt: CRP UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Herr Heeger, Dr. Otto Weber Str. 4, 48477 Hörstel, 054599147235, [email protected] MS-N-5907-3

Wir kaufen Katalysatoren aus BHKW/Biogas/Zündstrahl Anwendungen an. Außerdem kaufen wir Katalysatoren/Dieselpartikelfilter/Motorsteuerge-räte/Lambdasonden aus PKW/LKW Anwendungen an; Menge: 1/u; Ver-packung: lose; Transport: Absprache; Anfallstelle: bundesweit; Preis: auf Nachfrage; Kontakt: CRP UG (haftungs-beschränkt) & Co. KG, Herr Heeger, Dr. Otto Weber Str. 4, 48477 Hörstel, 054599147235, [email protected] MS-N-5908-3

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Wir suchen günstige Taschenfutter Stoffe von der Bekleidungsindustrie für Osteuropa (Acetat Viscose etc.)! Bitte alles anbieten; Menge: ca. 2 t/r; Mindestabnahme: 2 t; Verpackung: Absprache; Transport: nur Selbstab-holung; Anfallstelle: DE, Benelux, AT; Kontakt: TSH Ewa Joanna Tarczynski, Christoph Tarczynski, An der Mehr 24, 58511 Lüdenscheid, 02351 83019, [email protected] HA-N-5912-6

Wir suchen diverse PET-Postproduk-tionsabfallbänder aus der Automobil Industrie. Es geht um II. Wahl, Produk-tion Versuche etc. Bitte alles anbieten; Menge: ca. 2 t/r; Mindestabnahme: 2 t; Verpackung: Absprache; Transport: nur Selbstabholung; Anfallstelle: DE, Benelux, AT; Kontakt: TSH Ewa Joanna Tarczynski, Christoph Tarczynski, An der Mehr 24, 58511 Lüdenscheid, 02351 83019, [email protected] HA-N-5919-6

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Kartonagen - Verpackungschips – Folie. Wir holen kostenfrei im Großraum Stuttgart ab und führen es einer er-neuten Verwendung zu! Artikel sollten sauber und wiederverwendbar sein. Kartons flach gelegt, Verpackungschips in Säcken oder Kartons; Menge: nach Vereinbarung/u; Mindestabnahme: Absprache; Verpackung: Absprache; Transport: Absprache; Anfallstelle: Stuttgart; Preis: 0,00 €; Kontakt: Jürgen Illi, Herr Illi, Schwarzwaldstraße 22, 73760 Ostfildern, 07114515320, [email protected] S-N-5913-11

NEUEINTRAGUNGEN

AMTSGERICHT ARNSBERG

A 8184 Dein Deluxe Wein Inhaber Mar-kus Adrian Jasinski e. K., Soest, Ostho-fenstr. 44 b. Sitz von Horstmar nach Soest verlegt. Inhaber: Markus Jasinski.

A 8185 Griffelkasten Hillebrand und Jäger oHG, Möhnesee, Brückenstr. 7 a. Persönlich haftende Gesellschafterinnen: Susanna Hillebrand und Regina Jäger.

A 8186 BB Forst KG, Möhnesee, Syringer Str. 35. Persönlich haftender Gesellschaf-ter: Florens von Bockum-Dolffs. 1 Kom-manditistin.

A 8187 Chelius & Co. oHG - Erneuerbare Energien, Arnsberg, Zum Eisenhammer 7 a. Persönlich haftende Gesellschafter: Michael Hachmann und Jana Hachmann.

A 8188 Georg Schröder Vermögens-verwaltungs GmbH & Co. KG, Ense, Seinersweg 11. Persönlich haftende Ge-sellschafterin: Georg Schröder Verwal-tungs GmbH. 1 Kommanditist.

B 12163 Bricks.One GmbH, Warstein, Wilhelmstr. 17. Geschäftsführer: Frank

Cramer; er ist einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesell-schaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

B 12165 Da Salvatore Ristorante UG (haftungsbeschränkt), Winterberg, Bahnhofstr. 12. Geschäftsführer: Salva-tore Costanzo; er ist einzelvertretungsbe-rechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsge-schäfte abzuschließen.

B 12166 Meins & Deins, Dein Cafe UG (haftungsbeschränkt), Werl, Liebfrau-enstr. 1. Geschäftsführer: Ralf Radon; er hat die Befugnis im Namen der Gesell-schaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ist nur ein Geschäftsfüh-rer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer be-stellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.

B 12167 Cansu GmbH, Sundern, Haupt-str. 114. Sitz von Duisburg nach Sundern verlegt. Geschäftsführer: Ramazan Belpi-nar und Seref Belpinar; sie sind einzel-vertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

B 12168 Ralf Burakowski Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Werl, Meh-lerstr. 13. Sitz von Dortmund nach Werl verlegt. Geschäftsführer: Ralf Burakowski; er ist einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschlie-ßen.

B 12169 Heinrichs Rohrbiegetechnik GmbH, Wickede, Westerhaar 7. Ge-schäftsführer: Björn Heinrichs; er ist ein-zelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

B 12170 MIG Germany GmbH, Brilon, Lärchenweg 12. Geschäftsführerin: Gab-riele Weier; sie ist einzelvertretungsbe-rechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsge-schäfte abzuschließen.

B 12171 Pflegeteam Bad Fredeburg Management GmbH, Schmallenberg, Im Ohle 14. Geschäftsführer: Karl-Heinz Rickert; er ist einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesell-schaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

B 12172 Safe-Box Self Storage Warstein GmbH, Warstein. Geschäftsführer: Arie Jan Bor und Jacobus Bor; sie sind ein-zelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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Die vom Bundeswirtschaftsmi-nisterium und weiteren Partnern betriebene nexxt-change-Unter-nehmensbörse bringt interessierte Unternehmer und Existenzgründer zusammen. Beide Seiten können dazu in den Inseraten der Börse recherchieren oder selbst Inserate einstellen. Betreut werden sie dabei von den nexxt-Regionalpartnern, die die Veröffentlichung von Inseraten und die Kontaktvermittlung zwischen den Nutzern übernehmen.

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Ansprechpartnerin:Nalan BörüTel. 02931 878-180Fax 02931 [email protected]: www.nexxt-change.org

Ansprechpartnerin:Sandra WerthTel. 02931 878-290Fax 02931 [email protected]

Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben. Die Löschungen im Han-delsregister bedeuten nicht immer auch die Einstellung der gewerb-lichen Tätigkeit. Es ist denkbar, dass der Betrieb in anderer Rechtsform oder als Kleingewerbe weitergeführt wird.

Auszüge von den durch die Amtsgerichte mitgeteilten Ein-tragungen ins Handelsregister

HANDELS-REGISTER

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wirtschaft 01/201854

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im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

B 12174 Pflegedienst DORO GmbH, Arnsberg, Möthe 1 c. Geschäftsführe-rin: Dorothea Chabrzyk; sie ist einzel-vertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

B 12175 Hudyma Vermietungs- und Verpachtungs GmbH, Medebach, Nie-derstr. 3. Geschäftsführer: Klaus Hudyma und Christa Hudyma; sie sind einzel-vertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

B 12176 WSED UG (haftungsbe-schränkt), Bestwig, Heinrich-Lübke-Str. 22 b. Geschäftsführer: Tobias Liebe; er hat die Befugnis im Namen der Ge-sellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechts-geschäfte abzuschließen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.

B 12177 Whisky Warehouse Verwal-tungs GmbH, Rüthen, In der Günne 22. Geschäftsführer: Ulrich Wolfkühler und Julius Vosloh; sie sind einzelvertretungs-berechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

B 12178 Gastro-Anker GmbH, Soest, Thomästr. 19. Geschäftsführerin: Nicole Finke; sie ist einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesell-schaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsge-schäfte abzuschließen.

B 12180 Georg Schröder Verwaltungs GmbH, Ense, Seinersweg 11. Geschäfts-führer: Georg Schröder; er ist einzel-vertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

B 12181 Fitness heruM Galerie GmbH, Meschede, Winziger Platz 12. Geschäfts-führer: Christian Pullen; er hat die Befug-nis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschlie-ßen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsfüh-rer gemeinsam vertreten.

B 12182 LOHTEC Ing.-Büro UG (haf-tungsbeschränkt), Bad Sassendorf, Küt-zelbachstr. 5. Geschäftsführer: Henrik Lohöfer; er hat die Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Ge-sellschaft durch die Geschäftsführer ge-meinsam vertreten.

B 12183 AMD Arbeitsmedizinische Dienste UG (haftungsbeschränkt), Soest, Höggenstr. 28. Geschäftsführerin: Anja Dederichs; sie ist einzelvertretungs-berechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsge-schäfte abzuschließen.

B 12184 Sanmont GmbH, Arnsberg, Im Ohl 85. Sitz von Bocholt nach Arnsberg verlegt. Geschäftsführer: Josef Telaar; er ist einzelvertretungsberechtigt mit der Be-fugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

B 12185 Stratmann Management GmbH, Meschede, Hardtstr. 21. Geschäftsführer: Johannes Stratmann; er ist einzelver-tretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eige-nen Namen oder als Vertreter eines Drit-ten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

B 12186 RBS-Dienstleistungen UG (haf-tungsbeschränkt), Sundern, In der Ecke 4. Geschäftsführerin: Marianne Becker; sie hat die Befugnis im Namen der Gesell-schaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ist nur ein Geschäftsfüh-rer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer be-stellt, wird die Gesellschaft durch die Ge-schäftsführer gemeinsam vertreten.

B 12187 AGRAVIS Supply Management GmbH, Soest, Overweg 22. Geschäftsfüh-rer: Dr. Wolfgang Köllner; er hat die Be-fugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ist nur ein Geschäftsfüh-rer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

AMTSGERICHT PADERBORN

B 13117 Medizinisches Versorgungs-

zentrum des Dreifaltigkeits-Hospitals gemeinnützige GmbH, Lippstadt, Lipp-stadt, Klosterstr. 31. Geschäftsführer: Prof. Dr. Volker de Vry; er ist einzelvertretungs-berechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechts-geschäfte abzuschließen. Gesamtproku-risten: Karl-Heinz Schmitz und Stefan Schnieder.

B 13121 Kitzig Details GmbH, Lippstadt, Wiedenbrücker Str. 2. Geschäftsführer: Olaf Kitzig und Ulrike Meyer; sie sind ein-zelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

B 13126 MWK Beteiligungs GmbH, Er-witte, Mühlenweg 13. Geschäftsführer: Michael Kemper; er ist einzelvertretungs-berechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsge-schäfte abzuschließen.

B 13129 Tigges-Trans GmbH, Erwitte, Auf dem Fange 9. Geschäftsführer: Andreas Tigges; er ist einzelvertretungs-berechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsge-schäfte abzuschließen.

B 13131 Concept Co-Operation GmbH, Geseke, Annostr. 7. Geschäftsführer: Gab-riele Drolshagen und Harald Flick; sie sind einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschlie-ßen.

VERÄNDERUNGEN

AMTSGERICHT ARNSBERG

A 3105 maweco GmbH & Co. KG, Schmallenberg. Einzelprokurist: Klemens Schulte.

A 3404 Warsteiner Brauerei Haus Cra-mer KG, Warstein. Die Prokura Jordi Queralt ist erloschen.

A 3585 Warsteiner International KG, Warstein. Die Prokura Jordi Queralt ist erloschen.

A 7396 Popovici und Seibert UG (haf-tungsbeschränkt) & Co. KG, Ense. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Liquidatorin: Popovici und Seibert Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt).

B 684 Josef und Hildegard Schulte Verwaltungs-GmbH, Sundern. Firma wurde geändert in: Gebrüder Schulte Verwaltungs GmbH.

B 1358 Wilhelm Meyer und Partner GmbH Wohn- und Gewerbebau, Arns-berg. Die Prokura Werner Scheiwe ist erloschen.

B 2366 burgbad Aktiengesellschaft, Schmallenberg. Vorstandsmitglied: Alev Esra Eczacibasi.

B 2717 Haus Cramer Management GmbH, Warstein. Die Prokura Wolfgang Pieper ist erloschen.

B 3415 Handwerkerbörse GmbH, Bestwig. Heinz Pütz ist nicht mehr Ge-schäftsführer.

B 3488 Elektro-Maschinen Hegener Verwaltungs GmbH, Bestwig. Die Pro-kura Kurt Blanke ist erloschen.

B 3502 Möbelkontakte GmbH, Me-schede. Gabriele Bathen ist nicht mehr Geschäftsführerin. Geschäftsführer: Karl-Heinz Jung; er ist einzelvertretungs-berechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

B 3742 Kersting Sägewerk-Zimmerei GmbH, Brilon. Karl Fischer ist nicht mehr Geschäftsführer.

B 4003 Bond-Laminates GmbH, Brilon. Jochen Bauder ist nicht mehr Geschäfts-führer. Die Prokura Dr. Stephanie Coß-mann ist erloschen. Einzelprokuristin: Dr. Judith Etzbach.

B 4043 A. Dutschke & Sohn GmbH, Werl. Jürgen Dutschke ist nicht mehr Geschäftsführer.

B 4216 BAT-Brökelmann Aluminium Technik GmbH, Ense. Geschäftsführer: Peter Schmidt.

B 5561 Drache und Drache Objekt-einrichtungs-GmbH, Möhnesee. Hella Drache ist nicht mehr Geschäftsführerin. Geschäftsführer: Nils Drache; er ist ein-zelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

B 5657 Mersch GmbH, Soest. Ge-schäftsführerin: Claudia Mersch; sie ist einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschlie-ßen.

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55wirtschaft 01/2018

B 6133 Badhaus Langensiepen IHR TEAM GmbH, Soest. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Liquidator: Marc Langensiepen.

B 7193 PHARTEC Krause Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Marsberg. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Liquidator: Carsten Krause.

B 7875 KDW + Service GmbH, Best-wig. Geschäftsführer: Klaus Oesteroth; er ist einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschlie-ßen.

B 8085 ALSO IH GmbH, Soest. Gesamt-prokurist: Thomas Meyerhans.

B 8347 ConZoom-City GmbH, Möhne-see. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Liqui-dator: Rüdiger Renn.

B 8482 MOLL-prd Management GmbH, Schmallenberg. Die Prokura Philipp Dick ist erloschen. Geschäftsführer: Philipp Dick; er ist einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesell-schaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

B 8860 Hoppecke Verwaltungsgesell-schaft mit beschränkter Haftung, Brilon. Einzelprokurist: Friedhelm Nagel.

B 8943 QPA GmbH Qualitätsmanage-ment und Personalservice, Soest. Klaus Aigner ist nicht mehr Geschäftsführer. Ge-schäftsführer: Helmut Bronner; er ist ein-zelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

B 9022 Albo Türen Holding GmbH, Ense. Geschäftsführer: Dieter Schmid; er ist einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschlie-ßen.

B 9303 Hörzentrum Hüsten GmbH, Meschede. Sitz von Arnsberg nach Meschede verlegt. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrags vom 30.08.2017 mit Änderungen vom 13.11.2017 sowie der Zustimmungsbe-schlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2017 und 13.11.2017 sowie der Gesellschafterversammlung des übertra-genden Rechtsträgers vom 30.08.2017 und 13.11.2017 mit der Hörakustik Stap-pert GmbH mit Sitz in Meschede (Amtsge-richt Arnsberg, HRB 9345) verschmolzen.

Firma wurde geändert in: Hörakustik Stappert GmbH.

B 9750 Martinrea Honsel Germany GmbH, Meschede. Die Prokura Klaus-Die-ter Fenne ist erloschen. Gesamtproku-risten: Dr. Achim Egner-Walter, Tolga Özkundakci, Guillermo Osuna, Rolf Schüssler und Mark Trenholm.

B 9770 Lapack GmbH, Marsberg. Die Prokura Jan Lakpathiranhelage ist erlo-schen. Einzelprokurist: Michael Emme-rich.

B 9808 MULTITEC Distribution GmbH, Arnsberg. Sitz von Ense nach Arnsberg verlegt. Firma wurde geändert in: multi-tec sales + consulting gmbh.

B 10335 Preis-Fuchs GmbH, Welver. Joyce Gachuhi ist nicht mehr Geschäfts-führer. Geschäftsführer: Thomas Schmer-feld; er ist einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Ver-treter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzu-schließen.

B 10391 Impaso Online Services GmbH, Soest. Thomas Vogel ist nicht mehr Ge-schäftsführer. Geschäftsführer: Michael Gericks und Peter Stroetmann; sie haben die Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechts-geschäfte abzuschließen.

B 10572 Aurora Eis UG (haftungsbe-schränkt), Arnsberg. Julio Lages Pereira ist nicht mehr Geschäftsführer. Geschäfts-führer: Luis Mestre Candeias.

B 10903 Property Facility Management Limited, Sundern. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Durch Beschluss des Amtsge-richts Arnsberg vom 01.11.2017 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insol-venzverfahren eröffnet.

B 10964 Sauerländer Paket Service GmbH, Arnsberg. Jörg Steimmel ist nicht mehr Geschäftsführer.

B 10995 ALSO Mobility Services GmbH, Soest. Sebastian Saturna ist nicht mehr Geschäftsführer. Geschäftsführer: Gun-nar Amedick und Roman Borutzki; sie sind vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. Die Prokura Hermann Scharl ist erloschen.

B 11147 PEPE Projektentwicklungs GmbH, Bad Sassendorf. Mechthild Frieling-Perlitius ist nicht mehr Geschäfts-führerin.

B 11172 Workly UG (haftungsbe-

schränkt), Soest. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Liquidator: Chris Kottenstein.

B 11311 ROANDI Bauideen UG (haf-tungsbeschränkt), Möhnesee. John Ras-quing ist nicht mehr Geschäftsführer.

B 11337 ZERM - Westfalen GmbH, Möh-nesee. Franciscus van der Boom ist nicht mehr Geschäftsführer.

B 11899 Sporthotel Sternrodt Betriebs UG (haftungsbeschränkt), Olsberg. Firma wurde geändert in: Sauerländer Alm- und Ferienparkbetriebe UG (haf-tungsbeschränkt).

B 12100 Weltweit Instandhaltung Mon-tagen GmbH Brilon, Brilon. Doreen Kummrow ist nicht mehr Geschäftsführe-rin. Geschäftsführer: Lucien Kummrow; er ist einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschlie-ßen.

GnR 177 Soester Bauverein eG, Soest. Vorstandsmitglied: Jan Jäschke.

GnR 187 Genossenschaft der Öko - Bauern eG, Lippetal. Gesamtprokurist: Klaus-Eginhard Rauhaus.

GnR 199 Bürger.Solar.Ense eG, Ense. Alfred Schmidt ist nicht mehr im Vor-stand. Vorstandsmitglied: Andreas Fresen.

AMTSGERICHT PADERBORN

A 3517 Alfred Schmiesing, Großhandel in Schmuck und Edelsteinen, Geseke. Ingrid Schmiesing ist nicht mehr Inha-berin. Inhaber: Markus Schmiesing.

B 5511 R. Wapelhorst GmbH, Lippstadt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Liquida-tor: Rainer Wapelhorst.

B 5657 Böckmann & Jenske GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Lippstadt. Geschäftsführer: Stefan Remmert; er ist einzelvertretungsberechtigt mit der Be-fugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Ver-treter eines Dritten Rechtsgeschäfte ab-zuschließen. Firma wurde geändert in: taxa Steuerberatungsgesellschaft mbH.

B 5889 Wäschehaus Arndt GmbH, Lippstadt. Geschäftsführer: Ingo Arndt; er ist einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesell-schaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsge-schäfte abzuschließen.

B 6202 Redeker Verwaltungs GmbH, Erwitte. Hermann Schulte ist nicht mehr Geschäftsführer.

B 6857 HELLA GmbH & Co. KGaA, Lippstadt. Die Prokuren Carl Pohl-schmidt, Dr. Christian Amsel und John MacGoey sind erloschen. Gesamtpro-kurist: Björn Twiehaus.

B 8227 Hella Corporate Center GmbH, Lippstadt. Die Prokuren Carl Pohl-schmidt und John MacGoey sind erlo-schen.

B 9256 4 GMAX GmbH, Lippstadt. Firma wurde geändert in: Kienemund Ladenvermietung GmbH.

B 10923 Enbela Projektentwicklungs UG (haftungsbeschränkt), Bad Sassen-dorf. Sitz von Lippstadt nach Bad Sas-sendorf verlegt.

B 11021 IMARES UG (haftungsbe-schränkt), Erwitte. Koder Makki ist nicht mehr Geschäftsführer. Geschäfts-führerin: Melanie Makki.

B 11239 DMVP Verwaltungs- und Lea-sing UG (haftungsbeschränkt), Erwitte. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Liquida-tor: Daniel Mehringskötter.

B 11448 BBS Pollmann UG (haftungs-beschränkt), Geseke. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Liquidator: Karl-Heinz Pollmann.

B 11498 Lönne Umweltdienste GmbH, Lippstadt. Geschäftsführer: Maximilian Buchberger-Lönne; er ist einzelvertre-tungsberechtigt.

B 12006 otara GmbH, Lippstadt. Tobias Wigge ist nicht mehr Geschäftsführer.

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wirtschaft 01/201856

news & service

Europa/ÜberseeInfosecurity Middle East – Internationale Ausstellung für Datensicherheitssysteme vom 6. bis 8. März 2018 in Abu Dhabi/Vereinigte Arabische Emirate.

MCE / Mostra Convegno Expocomfort – Internationale Fachausstellung für Heizungs-, Kühl-, Wasser- und Ener-gietechnik vom 13. bis 16. März 2018 in Mailand/Italien.

BAUMA CONEXPO AFRICA – Internationale Fachmesse für Baumaschinen, Baustoffmaschinen, Bergbaumaschi-nen und Baufahrzeuge vom 13. bis 16. März 2018 in Johannesburg/Südafrika.

FABTECH Canada – Internationale Ausstellung und Konferenz für die Metallindustrie und für Schweißtechnik vom 20. bis 22. März 2018 in Toronto/Kanada.

AUTOMATICON – Internationale Ausstellung für Mess- und Prüftechnik vom 20. bis 23. März 2018 in Warschau/Polen.

AutoTechnica Benelux – Internationale Ausstellung für Kfz-Teile und Zubehör, Werkzeuge und Werkstattausrüs-tung vom 25. bis 28. März 2018 in Brüssel/Belgien.

Messen und Ausstellungen

Bundesrepublik DeutschlandZOW – Internationale Zulieferermesse für Möbelindustrie und Innenausbau vom 6. bis 8. Februar 2018 in Bad Salzuflen.

WETEC – Internationale Fachmesse für Werbetechnik, Digitaldruck, Lichtwerbung und Digital Signage vom 15. bis 17. Februar 2018 in Stuttgart.

DACH+HOLZ International – Messe für Holzbau und Ausbau, Dach und Wand vom 20. bis 23. Februar 2018 in Köln.

METAV – Internationale Messe für Technologien der Metallbearbeitung vom 20. bis 24. Februar 2018 in Düsseldorf.

R+T – Weltleitmesse für Rollladen, Tore und Sonnenschutz vom 27. Februar bis 3. März 2018 in Stuttgart.

Die IHK Arnsberg weist darauf hin, dass mit der Registerein-tragung neben den Notar- und Gerichtskosten keine weitere Zahlungspflicht besteht, da die vom Gericht veranlassten Pflichtveröffentlichungen vom Gericht unmittelbar in Rech-nung gestellt werden.Sie empfiehlt den Unterneh-men dringend, jede Rechnung und jedes Angebot, das unter Hinweis auf die erfolgte Regis- tereintragung eingeht, genau zu prüfen.

Der Abdruck im IHK-Magazin ist unentgeltlich.

Mehr Infos bei:Christoph StrauchTel. 02931 878-144 [email protected]

Besonderer Hinweis zu HR-Ver-öffentlichungen

Es handelt sich hierbei lediglich um eine Auswahl der im nächsten (natio-nal) bzw. übernächsten (international) Monat stattfindenden Messen und Ausstellungen.

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Ansprechpartner:Jens BürgerTel. 02931 [email protected]

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57wirtschaft 01/2018

Theater

AnröchteAlain Frei – Mach Dich FreiBürgerhaus Anröchte17.02.2018 (20.00 Uhr)

ArnsbergNight of the DanceIrish Dance reloadedKulturzentrum Hüsten10.02.2018 (20.00 Uhr)

KunstKulturzentrum Hüsten25.02.2018 (18.00 Uhr)

Bad SassendorfMatze Knop – Diagnose Dicke HoseTagungs- und Kongresszen-trum23.02.2018 (20.00 Uhr)

BrilonMännerhortBürgerzentrum Kolpinghaus16.02.2018 (20.00 Uhr)

Kabarettkonzert „Zeitloope“mit Felix Oliver ScheppBürgerzentrum Kolpinghaus17.02.2018 (20.00 Uhr)

Griff, der UnsichtbareAula Schulzentrum21.02.2018 (10.00 Uhr)

LippetalChristoph Sieber – Hoffnungslos optimistischBürgerhaus Herzfeld23.02.2018 (20.00 Uhr)

LippstadtDie NetzweltStadttheater02.02.2018 (20.00 Uhr)

LiebesperlenStadttheater04.02.2018 (15.00 Uhr)

Night of the DanceIrish Dance reloadedStadttheater11.02.2018 (19.00 Uhr)

Die GlasmenagerieStadttheater25.02.2018 (19.00 Uhr)

SoestDie BullemännerKulturhaus Alter Schlachthof09./10.02.2018 (20.00 Uhr)

Gerd Dudenhöffer - DejavuKulturhaus Alter Schlachthof16.02.2018 (20.00 Uhr)

WerlElisabeth – Kaiserin der HerzenStadthalle21.02.2018 (19.30 Uhr)

Alice im Wunderland on IceStadthalle28.02.2018 (18.00 Uhr)

Konzerte

AnröchteDouble DrumsGroove Symphonies – Percus-sion ShowBürgerhaus Anröchte13.01.2018 (20.00 Uhr)

ArnsbergToscaKultur im KinoResidenz Kinocenter Arnsberg07.02.2018 (20.15 Uhr)

BrilonKonzert „VokalKolorit“A-Capella-Quartett Vocus PocusAula Marienschule Brilon10.02.2018 (20.00 Uhr)

Denis Fischer – Fischer singt CohenBürgerzentrum Kolpinghaus24.02.2018 (20.00 Uhr)

LippstadtParfenov-Duo„Vier Jahreszeiten durch vier JahrhunderteJakobikirche09.02.2018 (20.00 Uhr)

SoestBounce: A tribute to Bon JoviKulturhaus Alter Schlachthof17.02.2018 (20.00 Uhr)

WarsteinDUO-ABEND IIKristóf Baráti – ViolineGábor Farkas – KlavierHaus Kupferhammer09.02.2018 (19.30 Uhr)

WerlSimon & Garfunkel Revival BandStadthalle Werl02.02.2018 (20.00 Uhr)

Ausstellungen

Brilon„Hungry Hearts“Foyer Rathaus Brilon18.01.2018 – 16.03.2018

LippstadtEduard BargheerWo Linie und Fläche sich einen – Werke aus Lippstädter PrivatbesitzGalerie im Rathausbis 27.01.2018

SoestVictor Vasarely „painting Black“Museum Wilhelm Morgnerbis 04.03.2018

Kultur-Tipps

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wirtschaft 01/201858

Blick zurückSchmökern Sie mit uns in alten Ausgaben des IHK-Magazins und erfahren Sie, was die Wirtschaftsregion (schon) früher bewegte.

Vor 10 Jahren ... berichtete die wirtschaft über den 5. gemeinsamen Tourismus-tag der drei südwestfälischen IHKs in Arnsberg, Hagen und Siegen. Im Fokus der Veranstaltung, die in Bad Sassendorf stattfand, stand der Gesundheitstourismus. Jeder dritte Deutsche möchte im Urlaub etwas für seine Gesundheit tun, hieß es.

Vor 20 Jahren... waren Hotels und Pensionen im

Vor 5 Jahren ... standen die Lückenschlüsse von A 46 und A 445 sowie der Ausbau der Oberen Ruhrtalbahn im Mittel-punkt der IHK-Projektvorschläge für den Bundesverkehrswegeplan 2015. Der IHK-Verkehrsausschuss schick-te insgesamt über 30 Vorschläge auf die politische Reise. Ganz oben auf der Agenda standen weiterhin die Lückenschlüsse der A 46 zwi-schen Hemer und Arnsberg-Neheim und der A 445 zwischen Werl und Hamm-Rhynern.

Hochsauerlandkreis und Kreis So-est von der in anderen Wirtschafts-bereichen zu spürenden Konjunk-turbelebung noch deutlich entfernt. Rückläufige Übernachtungszahlen bescherten 46 Prozent der Beher-bergungsunternehmen sinkende Umsätze. Die heimischen Gastgeber hofften auf eine Konsumbelebung in der anstehenden Wintersaison.

Vor 25 Jahren... führte die Bundespost ein ge-samtdeutsches fünfstelliges Post-leitzahlsystem ein. Alle vorhan-denen Adressbestände mussten auf die neue Systematik umgestellt werden. Die neuen Postleitzahlver-zeichnisse wurden auf Magnetbän-dern, Disketten und CD-ROMs ge-gen Entgelt angeboten. Im Dezember 1977 wurde die Winterberger Bob- und Rodelbahn eröffnet. Die 1,6

Kilometer lange Eisrinne war damals die modernste Bahn der Welt.

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59wirtschaft 01/2018

...

Zahlen, bitte!

Investitionstätigkeit 2015 etwa auf dem Niveau von 2014Die Investitionen der nordrhein- westfälischen Wirtschaft in neue An-lagen beliefen sich im Jahr 2015 nach jetzt vorliegenden Berechnungen des Arbeitskreises „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder” in jeweiligen Preisen auf 103,7 Milliar-den Euro. Wie IT.NRW als amtliche Statistikstelle des Landes mitteilt, waren das preisbereinigt 0,2 Prozent mehr als 2014. Die Investitionstätig-keit in Nordrhein-Westfalen entwi-ckelte sich damit schwächer als im Bundesdurchschnitt (+1,5 Prozent).

Gegenüber 2014 erhöhten sich die Investitionen in neue Ausrüstungen (Maschinen, maschinelle Anlagen, Fahrzeuge, Betriebs- und Geschäfts-ausstattungen) und sonstige Anla-gen um 9,0 Prozent. Damit war der Anstieg höher als im Bundesschnitt (+4,6 Prozent). Die Investitionen in neue Bauten verringerten sich hin-gegen mit 9,6 Prozent stärker als im Durchschnitt der Länder (−1,4 Pro-zent).

Die Investitionen im Produzieren-den Gewerbe waren im Jahr 2015 um 2,2 Prozent höher als ein Jahr zuvor

(Ausrüstungen: +1,6 Prozent, Bau-ten: + 5,3 Prozent). Im Dienstleis-tungssektor (+0,2 Prozent) ergab sich eine unterschiedliche Entwick-lung bei Ausrüstungen (+13,0 Pro-zent) und Bauten (−10,8 Prozent) gegenüber dem Jahr 2014.

Die Bruttoanlageinvestitionen um-fassen den Erwerb von dauerhaften und reproduzierbaren Produktions-mitteln sowie selbst erstellte Anla-gen und größere wertsteigernde Re-paraturen. Sie setzen sich aus dem Erwerb neuer Anlagen und dem Sal-do aus Käufen und Verkäufen von gebrauchten Anlagen zusammen.

Da ein vollständiger Nachweis der Transaktionen mit gebrauchten An-lagen zwischen den investierenden Wirtschaftsbereichen mangels sta-tistischer Unterlagen nicht möglich ist, können die Anlageinvestitionen nach Wirtschaftsbereichen nur auf Grundlage neuer Anlagen dargestellt werden.

Der Arbeitskreis Volkswirtschaftli-che Gesamtrechnungen der Länder veröffentlicht regelmäßig Länderer-gebnisse zu den Bruttoanlageinves-titionen. Weitere Angaben zu den aktuellen Zahlen gibt es auf www.vgrdl.de.

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wirtschaft 01/201860

vorschau/impressum

Das Magazin für die Unternehmen in der Region Hellweg-Sauerland

Herausgeber:

wirtschaft

Königstraße 18-2059821 Arnsberg

Redaktion: Dr. Ralf A. Hueß (rah)Stefan Severin (sev)Silke Wrona (sil)Telefon: 02931/878-0Fax: 02931/[email protected]

Agentur, Verlag und Anzeigenverwaltung: PRIOTEX MEDIEN GmbHSüdring 159609 AnröchteTelefon: 02947/9702-0Fax: 02947/[email protected]

Anzeigenschluss: entnehmen Sie dem Magazin.Nähere Anga-ben auch in unseren Media-Informationen.

Technische Gesamther- stellung und Druck:PRIOTEX MEDIEN GmbHSüdring 159609 Anröchteverbreitete Auflage: 17.024(IVW 3. Quartal 2017 ). Jahresabo: 36,00 Euro jährlich

Der Bezug des IHK-Magazins erfolgt im Rahmen der grund-sätzlichen Beitragspflicht als Mitglied der IHK. Die mit Namen oder Initialen gezeich-neten Beiträge geben die Mei-nung des Verfassers, aber nicht unbedingt die Auffassung der IHK Arnsberg wieder. Nach-drucke mit Quellenangabe sowie Vervielfältigungen für den innerbetrieblichen Bedarf sind gestattet. Für unverlangt eingesandte Manuskripte über-nimmt die Redaktion keine Ge-währ.

Beilage: Blumenbecker

Südring 1 · 59609 Anröchte Tel. 0 29 47 97 02 - 0 · Fax 0 29 47 97 02-50www.priotex-medien.de

Verlag + Druck

NOVEMBER 2017

www.ihk-arnsberg.de

wirtschaftM A G A Z I N D E R I H K A R N S B E R G

16 - Konjunkturklima auf hohem Niveau 26 - Beste Azubis und Weiterbildungs-absolventen ausgezeichnet

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Karrierehier!

DEZEMBER 2017 www.ihk-arnsberg.de

wirtschaftM A G A Z I N D E R I H K A R N S B E R G

8 - Andreas Rother zum neuen IHK-Präsidenten gewählt

17 - Azubis präsentieren Kunstwerke

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Wochenmarktim Wandel

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OKTOBER 2017 www.ihk-arnsberg.de

wirtschaftM A G A Z I N D E R I H K A R N S B E R G

14 - Kreative Ideen für den Tourismus

18 - Gute Aussichten für die Weltwirtschaft

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Energie fürdie Zukunft

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wirtschaftM A G A Z I N D E R I H K A R N S B E R G

Media InformationenPreisliste 2018

IHK-Termine in den nächsten Wochen

• 16. Januar 2018: Gründermeeting in Werl

• 7. Februar 2018: Gründermeeting in Meschede

• 7. März 2018: Gründermeeting in Soest

• 11. April 2018: Gründermeeting in Brilon

• 12. April 2018: Sitzung des Berufsbildungsausschusses

• 26. April 2018: Sitzung der Vollversammlung

Den detaillierten Veranstaltungskalender finden Sie unter www.ihk-arnsberg.de/termine.

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Für viele Unternehmen ist die Integration von Flüchtlingen bereits jetzt ein Ge-winn - auch in der Region Hellweg-Sauerland. Die IHK unterstützt die Betriebe dabei in Fragen zu rechtlichen Rahmenbedingungen, Verwaltungsaufwand so-wie Förder- und Unterstützungsangeboten.

Im Februar

Anzeigenschluss: Freitag, 12. Januar 2018

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Page 63: IHK Umschlag 03 2017 · O zentral in Deutschland – bestens erreichbar O 10 Minuten zum ICE-Bahnhof Kassel Wilhelmshöhe O 5 Minuten zur Autobahn und Stadtmitte O 850 Parkplätze

Winfried KrollTel. 02932 [email protected]

Beate RubyTel. 02947 [email protected]

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Dieselstraße 18 – 59823 Arnsberg I Telefon: 0 29 32 – 90 231 – 0 I Telefax: 0 29 32 – 90 231 – 50 I E-Mail: [email protected]

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Standort ANRÖCHTESüdring 1 · 59609 AnröchteTel. 02947 9702-0Fax 02947 9702-40

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