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IAS 36: Wer hat Angst vor Impairment? Gabriele Lehner Victor Purtscher 19. September 2016

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IAS 36: Wer hat Angst vor Impairment?

Gabriele LehnerVictor Purtscher—19. September 2016

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2© 2016 KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, österreichisches Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative(„KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Austria. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

IAS 36: Überblick

Identifizierung der möglichen wertgeminderten Gegenstände Ermittlung des erzielbaren Betrags Ermittlung und Erfassung der

Wertminderung

Immaterielle Vermögenswerte mit

unbestimmter Nutzungsdauer bzw.

Goodwills

Fair Value abzgl. Veräußerungskosten

Ist der erzielbare Betrag kleiner als der Buchwert, bildet die Differenz die zu

erfassende Wertminderung

Beurteilung zu jedem

Bilanzstichtag

Grds. ist die Wertminderung imGewinn/Verlust zu

erfassen

Jährlicher Test

Erzielbarer Betrag ist der höhere von…

Alle Vermögenswerte im Anwendungsbereich von

IAS 36

Nutzungswert(Value in Use)

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IAS 36 – Wer hat Angst vor Impairment ?

1 Festlegung von CGUs

2 Triggering Events

3 Cash-Flow-Prognosen

4 Zinssatz und Methodik

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Festlegung von CGUs

Bildung von CGUs

Sachverhalt

ESMA Durchsetzungsentscheidung

Das berichterstattende Unternehmen ist im Einzelhandel tätig und verfügt über eine große Anzahl von Filialen. Als CGUs für Impairmentzwecke wurden die Marken identifiziert. Das Unternehmen begründete dies damit, dass gewisse Entscheidungen (zB Mengenrabatte und Kosten) auf Ebene der Marken und nicht der von einzelnen Filialen getroffen werden. Allerdings werden die täglichen Sales-Reports, die als Entscheidungsbasis dienen, auf Basis der einzelnen Filialen erstellt.

Die Identifizierung der CGUs ist nicht IAS 36-konform. Das berichterstattende Unternehmen verwendete tägliche Verkaufs- sowie monatliche Gewinn- und Verlustinformationen pro Filiale, um Entscheidungen über die Fortsetzung oder den Abgang von Vermögenswerte bzw. die Einstellung von Unternehmenstätigkeiten zu treffen. Weiters sind die Cashflows der verschiedenen Filialen weitgehend unabhängig voneinander.

Was verlangt der Standard? – IAS 36.6 iVm IAS 36.69

— Eine CGU ist die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerte, die Mittelzuflüsse erzeugen, die weiterstgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind.

— Bei der Identifizierung dieser Mittelzuflüsse berücksichtigt ein Unternehmen verschiedene Faktoren einschließlich der Frage, wie das Management die Unternehmenstätigkeit steuert.

EECS/0114-04

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Abgrenzung von CGUsFestlegung von CGUs

Was verlangt der Standard? – IAS 36.70f

Auch wenn ein Teil oder die gesamten produzierten Erzeugnisse und Leistungen, die von einem Vermögenswert (einer Gruppe von Vermögenswerten) erzeugt werden, von anderen Einheiten des Unternehmens genutzt werden, bildet dieser Vermögenswert (Gruppe von Vermögenswerten) eine gesonderte CGU, wenn das Unternehmen diese produzierten Erzeugnisse und Leistungen auf einem aktiven Markt verkaufen kann.

Sachverhalt 1 – mehrere Produktionsstätten

Ein Einproduktunternehmen besitzt zwei Produktionsstätten, deren Auslastung von einer übergeordneten Allokationsentscheidung abhängig ist. Für die erzeugten Produkte liegt ein aktiver Markt vor.

Hinweis 1

Die beiden Produktionsstätten erwirtschaften keine voneinander unabhängigen Mittelzuflüsse.IAS 36.71 regelt die Abgrenzung einer CGU von nachgelagerten Produktionsstufen. Existieren für ein Zwischenprodukt mehrere Produktionsstätten, können diese in ihrer Gesamtheit eine CGU darstellen.

IAS 36.IE11 ff

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Abgrenzung von CGUsFestlegung von CGUs

Sachverhalt 2 – Relevanz des aktiven Marktes

Für überwiegend intern genutzte Zwischenprodukte eines Unternehmens, die in mehreren Produktionsstätten in Australien hergestellt werden, wird ein aktiver Markt in China identifiziert. Die Preise auf diesem aktiven Markt liegen deutlich unter einem für ein in Australien produzierendes Unternehmen profitablen Niveau. Gelegentlich werden Produktionsüberschüsse nach China verkauft, ein Gewinn wird dabei nicht erzielt.

Hinweis 2

Bei der Beurteilung der Relevanz eines vorhandenen aktiven Marktes für das Unternehmen muss berücksichtigt werden, ob ein Zugang zu diesem Markt auch zu wirtschaftlich sinnvollen Ergebnissen führt.Obwohl für die Zwischenprodukte ein aktiver Markt besteht, können durch die Bedienung dieses Marktes aufgrund des niedrigen Preises keine unabhängigen Zahlungsmittelzuflüsse generiert werden. Die Produktionsstätten für das Zwischenprodukt stellen daher keine gesonderte CGU iSd IAS 36.71 dar.

Ernst & Young iGAAP (2016), S. 1412 f

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Änderung der CGU-Zuordnung (1/2)Festlegung von CGUs

Sachverhalt

Fragerunde 1 der OePR

Im Geschäftsjahr wurde die Anzahl der CGUs, auf deren Basis die Firmenwerte auf Wertminderung überprüft wurden, reduziert.

Bitte stellen Sie eine Überleitung der „alten“ auf die „neuen“ CGUs dar und erläutern Sie umfassend, anhand welcher Kriterien die Zusammenfassung von CGUs erfolgte und welche organisatorisch / strategischen Änderungen dem zugrunde liegen. Aus welchen Gründen erfüllen die „alten“ CGUs nicht mehr die Kriterien einer CGU iSv IAS 36?

OePR Fehler-

fest-stellung

Antwort des Unternehmens

Die Zusammenfassung von CGUs wird zum einen mit Änderungen in der Organisationsstruktur aufgrund einer Akquisition begründet. Zum anderen wird erläutert, dass die bisherige CGU-Gruppierung nicht die aktuellen Marktgegebenheiten sowie die Bemühungen um konzernweite Optimierung der Kapazitätsauslastung und Spezialisierung widerspiegelt.

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Änderung der CGU-Zuordnung (2/2)Festlegung von CGUs

Fragerunde 2 der OePRSie berichten neben einer gesamthaften Darstellung der „alten“ CGUs im internen Management Reporting jeweils separat für jede „alte“ CGU (keine grundlegende Änderung der Berichtsstruktur im Vergleich zum Vorjahr). Weshalb ist vor diesem Hintergrund die Zusammenlegung der „alten“ CGUs zu einer „neuen“ CGU gerechtfertigt?Sie begründen die Verringerung der Anzahl der CGUs mit geändertem Marktdynamiken sowie Tendenzen zur Optimierung der Kapazitätsauslastung und Spezialisierung. Bitte stellen Sie eine aussagekräftige quantitative Analyse sowie eine detaillierte Beschreibung der Synergieeffekte dar.

CGU-Zuordnung:CGUs sind gemäß IAS 36.72 stetig zu identifizieren. Eine Änderung der CGU-Zuordnung ist nur gerechtfertigt, wenn sich die tatsächlichen Rahmenbedingungen geändert haben. Vom Unternehmen konnte nicht nachgewiesen werden, dass die Steuerung der Firmenwerte tatsächlich auf einer höheren Ebene erfolgt.

OePR Fehler-

fest-stellung

Was verlangt der Standard? – IAS 36.72 iVm IAS 36.80

Eine CGU stellt die niedrigste Ebene innerhalb des Unternehmens dar, auf der der Firmenwert für interne Managementzwecke überwacht wird.Eine Änderung in der Unternehmenssteuerung bzw. –überwachung stellt gemäß IAS 36.12 (f) einen Impairment Trigger dar. Es ist daher eine Wertminderungsprüfung durchzuführen, bevor die CGU-Struktur angepasst wird.

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IAS 36 – Wer hat Angst vor Impairment ?

1 Festlegung von CGUs

2 Triggering Events

3 Cash-Flow-Prognosen

4 Zinssatz und Methodik

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Marktkapitalisierung Triggering Events

1 Vgl IDW RS HFA 40, Rz 10 2 Vgl IDW RS HFA 40, Rz 11

Hinweis

Was verlangt der Standard? – IAS 36.12 (d)

Ein Absinken der Marktkapitalisierung unter den Buchwert des Nettovermögens stellt einen Indikator für einen Wertminderungsbedarf dar.

Ein Abschreibungsbedarf ist nicht zwingend gegeben, da der Kapitalmarkt uU auch andere Bewertungsfaktoren berücksichtigt als die Fähigkeit des Unternehmens, zukünftige Cash Flows zu erwirtschaften. Es ist daher im Einzelfall abzuwägen ob es andere Gründe für die geringere Marktkapitalisierung gibt. Mögliche Ursachen können zB sein:

− ein allgemeiner Kursrückgang als Folge einer Wirtschafts- oder Finanzkrise

− eine Illiquidität des Marktes

− subjektive Präferenzen von Analysten

− ein Fokus auf negative Unternehmensnachrichten

− eine Überbetonung der kurzfristigen Unternehmensentwicklung

− eine Übergewichtung eines hohen Verschuldungsgrads. 1

Ein Werthaltigkeitstest ist in den meisten Fällen auch bei Vorliegen solcher Faktoren notwendig. Grundsätzlich sind dabei alle CGUs zu testen. Besondere Sorgfalt ist bei der Auswahl eines den aktuellen Marktbedingungen entsprechenden Abzinsungssatzes anzuwenden.2

Bei der Ermittlung eines mit der Marktkapitalisierung vergleichbaren Eigenkapitals sind Minderheiten oder Hybridkapital vom Gesamtbuchwert abzuziehen.

IDW RS HFA 40

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Erwerb von Minderheiten zu einem Preis unter dem BuchwertTriggering Events

Hinweis

Ausgangssituation

Liegt der Erwerbspreis für Anteile nicht beherrschender Gesellschafter durch das Mutterunternehmen unter dem anteiligen Buchwert des Nettovermögens des Tochterunternehmens, stellt dies einen Indikator für eine Wertminderung dar.

Bei Eintreten dieses Triggering Event ist zunächst eine Prüfung der Werthaltigkeit der betroffenen Vermögenswerte des Tochterunternehmens notwendig. Erst in einem zweiten Schritt wird die Aufstockung des Anteilsbesitzes erfasst.1

IDW RS HFA 40

1 Vgl IDW RS HFA 40, Rz 14.

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Triggering Events

WACC

Ausgangssituation

Fragerunde 3 der OePR

WACC-Entwicklung der CGU „MT“: — 30.9.2013: 8,4% — 31.12.2013: 9,8%— 31.5.2014: 10,2%

Erklären Sie bitte, warum es trotz des deutlichen Anstiegs des WACC zum 31.12.2013 zu keiner Aktualisierung des zum 30.9.2013 erstellten Wertminderungstestes kam.

Was verlangt der Standard? – IAS 36.12 (c)

— Ein signifikanter Anstieg der Zinssätze ist ein Triggering Event

OePR Fehler-

fest-stellung

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BrexitTriggering Events

Ausgangssituation

Hinweis

Was verlangt der Standard? – IAS 36.12 (b)

Sind während der Periode signifikante Veränderungen mit nachteiligen Folgen für das Unternehmen im technischen, marktbezogenen, ökonomischen oder gesetzlichen Umfeld, in welchem das Unternehmen tätig ist, oder in Bezug auf den Markt, für den der Vermögenswert bestimmt ist, eingetreten oder werden in der näheren Zukunft eintreten, liegt ein Impairment Trigger vor.

− Die Änderung von Marktbedingungen oder internen Erwartungen kann einen Impairment Trigger darstellen.

− evt sind Anpassungen bei Risikoaufschlägen (Länderrisiko) für den Abzinsungssatz notwendig.− Änderungen der Wettbewerbs- oder Absatzstruktur können sich auf die erwarteten Cash Flows bei

der Ermittlung des value in use auswirken.− uU kann eine Ausweitung der Angaben zu Sensitivitäten und Schätzungsunsicherheiten angebracht

sein.

Der Ausgang des Referendums über den Verbleib des Vereinigten Königreichs in der EU führt zu Unsicherheiten über die zukünftige wirtschaftliche und rechtliche Entwicklung.

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Triggering Events

Entwicklungen des nächsten GJ

Ad hoc – Meldung 25.06.2014

Fragerunde 4 der OePR

Die Gesellschaft verlautbart, dass sie für ihre Tochtergesellschaft „MT“ eine Wertminderung in Höhe von 400 Mio. Euro buchen wird. Diese ist im Wesentlichen auf gestiegene Kapitalkosten, sowie veränderte Erwartungen bezüglich der mittelfristigen makroökonomischen Entwicklung zurückzuführen.

Fragen zum Halbjahresbericht zum 30.6.2014:Die Werthaltigkeit des „MT“ zugeordneten Firmenwertes zum 31.12.2013 ist ein wesentlicher Prüfungsschwerpunkt des laufenden Verfahrens. Aus diesem Grunde bitten wir um die Übermittlung des Werthaltigkeitstests (inkl. WACC Ableitung und Cashflow-Planung) zum 30.6.2014.

Aus den oben angeführten Verstößen folgt, dass das Ergebnis vor Steuern, das Eigenkapital und der Firmenwert „MT" durch die Überbewertung des Bilanzpostens „Firmenwerte" um mindestens 59,4 Mio. EUR zu hoch ausgewiesen sind, weil der Firmenwert bereits im Geschäftsjahr 2013 um mindestens 59,4 Mio. EUR wertzumindern gewesen wäre.

OePR Fehler-

fest-stellung

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EintrittszeitpunktTriggering Events

Was verlangt der Standard? – IAS 36.9 f

− Zu jedem Stichtag ist zu überprüfen, ob ein Indikator für eine Wertminderung vorliegt. (IAS 36.9)− Liegt ein Indikator vor, ist ein Werthaltigkeitstest durchzuführen (IAS 36.10)

Hinweis

Problematisch ist in der Praxis die Festlegung, wann ein Triggering Event eingetreten ist und in der Folge ein Werthaltigkeitstest ausgelöst wird. Dies zeigt sich insbesondere bei Indikatoren, die eine Wertminderung in der Zwischenberichterstattung begründen. Hier stellt sich regelmäßig die Frage, ob der Indikator nicht schon zum vorhergehenden Bilanzstichtag zu einer Wertminderung hätte führen müssen.

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IAS 36 – Wer hat Angst vor Impairment ?

1 Festlegung von CGUs

2 Triggering Events

3 Cash-Flow-Prognosen

4 Zinssatz und Methodik

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Cash-Flow-Prognosen

Detailplanungszeitraum (1/3)

Ausgangssituation

Frageliste 1 der OePR

Der Planungshorizont beträgt mehr als 5 Jahre.

Ein Unternehmen hat, wenn es einen Zeitraum für die Detailplanung von mehr als fünf Jahren benutzt, zu erläutern, wodurch dieser längere Detailplanungszeitraum gerechtfertigt wird (IAS 36.134(d)(iii)). Erläutern Sie bitte, wie das Unternehmen diesen Angaben nachgekommen ist.

OePR Fehler-

fest-stellung

Was verlangt der Standard? – IAS 36.33 (b), IAS 36.35

Bei der Ermittlung des Nutzungswertes— sollen sich die Cashflow-Prognosens auf einen Zeitraum von maximal fünf Jahren erstrecken;— es sei denn, dass ein längerer Zeitraum gerechtfertigt werden kann.

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Cash-Flow-Prognosen

Detailplanungszeitraum (2/3)

Antwort des Unternehmens zum Planungszeitraum

Frageliste 2 der OePR

— Langfristigkeit der gebundenen Vermögenswerte und daher längere Amortisationsdauer

— Ermittlung der Zahlungen durch eine Extrapolation der Prognosen um zu einer nachhaltigen Entwicklung angemessener Wachstumsraten, Gewinnspannen und Kapitalinvestitionen für die ewige Rente zu gelangen

— Laufzeit eingeräumter Lizenzen (am Markt zu operieren) beträgt mehr als 5 Jahre

— Unserer Ansicht nach wird der Langfristigkeit der gebundenen Vermögenswerte bereits durch die ewige Rente Rechnung getragen.

— Eine Verlängerung wäre denkbar, um ein nachhaltiges eingeschwungenes Niveau zu erreichen. Dies ist insbesondere bei Wachstumsmärkten bzw. bei speziellen neuen Produkten der Fall. Erläutern Sie bitte, inwiefern derartige Überlegungen bei einem gesättigten Markt eine Rolle spielen.

— Dies könnte eine Rolle spielen, allerdings nur, wenn die Lizenzlaufzeiten die geplanten Cashflows beeinflussen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Zahlung von Lizenzentgelten nach dem Detailplanungszeitraum wegfällt oder mit erheblichen Zahlungen für die Fortführung der Lizenzen zu rechnen ist. Erläutern Sie, inwiefern das der Fall ist und in den Zahlungsströmen berücksichtigt wurde.

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Cash-Flow-Prognosen

Detailplanungszeitraum (3/3)

Antwort des Unternehmens

Frageliste 3 der OePR

Die Antwort des Unternehmens zeigt, dass sich die Planungsqualität über die letzten drei Jahre erheblich verschlechtert hat (Abweichung beim EBITDA von 3,7% auf 24,1%)

Bitte erläutern Sie, wie aus Ihrer Sicht der Wertminderungstest zum 31.12.2013 der Vorschrift des IAS 36.35 hinsichtlich des über den Detailplanungszeitraum hinausgehenden Betrachtungszeitraumes Rechnung trägt.

Was verlangt der Standard? – IAS 36.33 (b), IAS 36.35

Das Unternehmen kann Cashflow-Prognosen verwenden, die sich auf Budgets für einen längeren Zeitraum als fünf Jahre erstrecken, wenn es sicher ist, dass diese Prognosen verlässlich sind und es seine Fähigkeit unter Beweis stellen kann, basierend auf vergangenen Erfahrungen, die Cashflows über den entsprechend längeren Zeitraum genau vorherzusagen.

Detailplanungszeitraum:— Der im Wertminderungstest für den Firmenwert „MT" angesetzte Detailplanungszeitraum

überstieg fünf Jahre, obwohl die Gesellschaft nicht anhand vergangener Erfahrungen unter Beweis stellen kann, die Cashflows über einen längeren Zeitraum genau vorherzusagen.

OePR Fehler-

fest-stellung

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Cash-Flow-Prognosen

Cashflows (1/2)

Ausgangssituation

Der Business Plan, der dem Impairment-Test 2013 zugrunde liegt, wurde unter der Annahmeerstellt, dass es ab 2014 zu einer Kooperation mit einem Mitbewerber kommt.Folge: — Erhöhte CAPEX 2014-2016— Verringerte OPEX 2014-2016— Sinken von CAPEX und OPEX ab 2017

— Cashflows sind für ein Asset in seinem gegenwärtigen Zustand zu schätzen.— Der Nutzungswert berücksichtigt keine Cashflows, die die zukünftige Ertragskraft eines

Vermögenswertes verbessern oder erhöhen oder aus künftigen Restrukturierungen entstehen.— Erst wenn die Mittelabflüsse, die die Ertragskraft eines Assets verbessern, auch getätigt wurden,

werden die daraus resultierenden Mittelzuflüsse berücksichtigt.

OePR Fehler-

fest-stellung

Was verlangt der Standard? – IAS 36.33 (a), IAS 36.44

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Cash-Flow-Prognosen

Cashflows (2/2)

Fragerunde 3 der OePR

Aus unserer Sicht sind die geplanten, aber noch nicht vertraglich vereinbarten Zahlungsströme aus einer Kooperation mit einem Mitbewerber nicht in die Berechnung des Nutzungswertes einzubeziehen. Nehmen Sie dazu Stellung.

Cashflows:— Bei der Ermittlung des Nutzungswerts des Firmenwerts „MT" wurden im

Wertminderungstest vorzeitig Effekte aus geplanten zukünftigen Maßnahmen, die eine Verbesserung der Ertragskraft bewirken würden, berücksichtigt.

OePR Fehler-

fest-stellung

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Value in Use vs. Fair ValueCash-Flow-Prognosen

Fair Value(IFRS 13)

Value in Use(IAS 36)

Basis zur Ableitung der Zahlungsströme

Die vom Unternehmen bzw. von dessen Organen erstellte und genehmigte Unternehmensplanung (bestehend aus Plan-Bilanzen, Plan-Erfolgsrechnungen, Plan-Cash

Flow Rechnungen)

Anpassungen/Korrekturen

Falls Prämissen der Unternehmensplanung nicht mit den Erwartungen der Marktteilnehmer

übereinstimmen

Unternehmensplanung ist um die für den Nutzungswert bestehenden Besonderheiten zu

bereinigen

Finanzierungseffekte Free Cash Flows vor Finanzierung

SteuereffekteBerücksichtigung von Unternehmenssteuern

und Verlustvorträgen Keine Berücksichtigung von Steuereffekten

Planungszeitraum

Mehrphasen-Modell:Detailplanungsphase (idR 3 – 5 Jahre)Grobplanungsphase falls erforderlich

Rentenphase

Zweiphasen-Modell:Detailplanungsphase (max. 5 Jahre)

Rentenphase

Erweiterungsinvestitionen Berücksichtigung soweit auch von Dritten durchgeführt werden würde

Keine Berücksichtigung von Erweiterungsinvestitionen

SynergienBerücksichtigung nur von

unechten/realisierten Synergien Berücksichtigung auch von echten/noch nicht realisierten Synergien

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2 Triggering Events

3 Cash-Flow-Prognosen

4 Zinssatz und Methodik

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Zinssatz und Methodik

Zinssatz: CGUs (1/2)

Ausgangssituation

Fragerunde 3 der OePR

Für die Ableitung des WACC für den Impairment-Test der CGU „MT“ wird das Beta und die Kapitalstruktur der Muttergesellschaft des Konzerns verwendet.

Bitte erläutern Sie, warum Sie diese Vorgehensweise für angemessen erachten. Übermitteln Sie eine WACC-Ableitung, bei der Beta und Kapitalstruktur aus der Peer-Group hergeleitet werden (zum 30.9.2013, 31.12.2013 und 31.5.2014)

Frage der OePR

Weshalb sieht die […], im Gegensatz zu den erheblich unterschiedlichen Zinssätzen, eine einheitliche Wachstumsrate für sämtliche CGUs als sachgerecht an?“

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Zinssatz und Methodik

Zinssatz: CGUs (2/2)

Was verlangt der Standard? – IDW RS HFA 40 Tz 51

Die Verwendung eines einheitlichen Kapitalisierungszinssatzes für alle Vermögenswerte bzw. zahlungsmittelgenerierende Einheiten des Bilanzierenden ist nicht sachgerecht, wenn die spezifischen Risikoprofile der einzelnen Bewertungsobjekte unterschiedlich sind.

EECS/0112-06

Was verlangt der Standard? – IAS 36.55

— Der gewählte Zinssatz spiegelt die speziellen Risiken des Vermögenswertes wider. − Dabei handelt es sich um die Rendite, die Investoren verlangen würden, wenn eine

Finanzinvestition zu wählen wäre, die Cashflows über Beträge, Zeiträume und Risikoprofile erzeugen würde, die vergleichbar mit denen des zu testenden Vermögenswertes sind.

− Gem. IAS 36.A19 ist der Zinssatz unabhängig von der Kapitalstruktur des Unternehmens.

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Zinssatz und Methodik

Zinssatz: Fremdwährung (1/2)

Ausgangssituation - Fehlerfeststellung der OePR

Die Zahlungsströme wurden nicht mit einem für die Währung, in der die Zahlungsströme generiert werden, angemessenen Abzinsungssatz abgezinst.

OePR Fehler-

fest-stellung

Was verlangt der Standard? – IAS 36.54 und IDW RS HFA 40 (Tz 40 ff.)

Künftige Cashflows werden in der Währung geschätzt, in der sie generiert werden und werden mit einem für diese Währung angemessenen Abzinsungssatz abgezinst.Ein Unternehmen rechnet den Barwert mithilfe des am Tag der Berechnung des Nutzungswertes geltenden Devisenkassakurs um.Bei Anwendung des in der Praxis üblichen WACC-Konzepts bestimmen sich

− der (quasi) risikofreie Zinssatz (Basiszinssatz), − die Marktrisikoprämie und − die Fremdkapitalkosten

grundsätzlich nach den Gegebenheiten des Währungsraums, in dem die Zahlungsströme generiert werden.Sind die Zahlungsströme in einer anderen Währung geplant, ist das Äquivalenzprinzip zu beachten

− Basiszins und Fremdkapitalkosten gem. Kapitalmarkt, in dessen Währung geplant ist− Marktrisikoprämie davon unabhängig -> prüfen, ob Länderrisiken zu berücksichtigen sind

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Zinssatz und Methodik

Zinssatz: Fremdwährung (2/2)

Frage der OePR

Mit welcher Begründung wurde im Zusammenhang mit der Country Risk Premium in X-2 der von Damodaran genutzte Hebel von 1,5 verwendet und ab dem Jahr X-1 nicht mehr?

Fremdkapitalkosten XY-Industry Mazedonien

Basiszinssatz 0,50%Inflationsdifferenz 0,60%

rf + Δi 1,10%Credit Spread Peer-Group ohne LRP 3,00%

Länderrisikoprämie (beobachtet) 3,20%Länderrisikoprämie 3,20%Fremdkapitalkosten vor Steuern 7,30%Steuersatz 10,0%Fremdkapitalkosten nach Steuern 6,57%

Eigenkapitalkosten XY-Industry Mazedonien

Basiszinssatz 0,50%Inflationsdifferenz 0,60%

rf + Δi 1,10%Marktrisikoprämie 7,00%

Länderrisikoprämie (beobachtet) 3,20%Vola-Anpassung (Faktor 1,5) 1,5

Länderrisikoprämie 4,80%D/E-Ratio Peer-Group 25,0%Beta unverschuldet 0,78Beta verschuldet (sichere Steuervorteile) 0,96Eigenkapitalkosten 12,59%

𝑤𝑤𝑤𝑤𝑤𝑤𝑤𝑤 = 𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶 ∗𝑀𝑀𝑀𝑀 𝐶𝐶𝐸𝐸𝑀𝑀𝑀𝑀 𝐺𝐺𝐸𝐸 + 𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶𝐶 ∗ 1 − 𝑠𝑠 ∗

𝑀𝑀𝑀𝑀 𝐶𝐶𝐸𝐸𝑀𝑀𝑀𝑀 𝐺𝐺𝐸𝐸

𝑤𝑤𝑤𝑤𝑤𝑤𝑤𝑤 = 12,59% ∗80%

100% + 6,57% ∗ 1 − 10% ∗20%

100% = 11,38%

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Inkonsistenzen im ZinssatzZinssatz und Methodik

Damodaran

Datum rf MRP Rendite2001 5,05% 5,51% 10,56%2002 3,81% 4,51% 8,32%2003 4,25% 4,82% 9,07%2004 4,22% 4,84% 9,06%2005 4,39% 4,80% 9,19%2006 4,70% 4,91% 9,61%2007 4,02% 4,79% 8,81%2008 2,21% 5,00% 7,21%2009 3,84% 4,50% 8,34%2010 3,29% 5,00% 8,29%2011 1,88% 6,00% 7,88%2012 1,76% 5,80% 7,56%2013 3,04% 5,00% 8,04%2014 2,17% 5,75% 7,92%2015 2,27% 6,00% 8,27%Jun 2016 1,47% 6,88% 8,35%Min 1,47% 4,50% 7,21%∅ 3,27% 5,26% 8,53%Max 5,05% 6,88% 10,56%

Marktrenditen im Vergleich

0,0%

2,0%

4,0%

6,0%

8,0%

10,0%

12,0%

Mar

ktre

ndite

in %

rf (Damodaran) MRP (Damodaran) rf (KWT) MRP (KWT)

KWT

Datum rf MRP Rendite2001 5,62% 5,00% 10,62%2002 5,25% 5,00% 10,25%2003 5,27% 5,00% 10,27%2004 4,66% 5,00% 9,66%2005 3,81% 5,00% 8,81%2006 4,13% 5,00% 9,13%2007 4,77% 5,00% 9,77%2008 3,76% 5,00% 8,76%2009 4,31% 5,00% 9,31%2010 3,49% 5,00% 8,49%2011 2,42% 5,00% 7,42%2012 2,20% 6,25% 8,45%2013 2,86% 6,25% 9,11%2014 1,59% 6,75% 8,34%2015 1,58% 6,75% 8,33%Jun 2016 0,49% 7,00% 7,49%Min 0,49% 5,00% 7,42%∅ 3,51% 5,50% 9,01%Max 5,62% 7,00% 10,62%

mrp=(µ �̃�𝑟𝑚𝑚) − 𝑖𝑖𝑟𝑟

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FremdkapitalkostenZinssatz und Methodik

Was verlangt der Standard? – IDW RS HFA 40 Tz 49 f.

− Kein Rückgriff auf (historische) Finanzierungskonditionen für bestehende Verbindlichkeiten− Verstößt gegen die Verpflichtung zur Berücksichtigung der tatsächlichen

Markteinschätzungen (IAS 36.55 f.)− Widerspricht Stichtagsgebot (IAS 36.BCZ53(a)).

— Fremdkapitalkosten zusammengesetzt aus Basiszinssatz und Credit Spread. − Basiszinssatz bei Bestimmung CoD konsistent mit CoE− Laufzeit der verwendeten Anleihen konsistent mit dem Zeitraum, in dem das Bewertungsobjekt

Zahlungsströme generiert− „Dabei müssen die Märkte berücksichtigt werden, auf denen sich ein typischer Marktteilnehmer

refinanzieren würde (länderspezifische Kapitalkosten). Es ist regelmäßig auf die Fremdkapitalkonditionen der Peer Group abzustellen.“

− Unabhängig von den konkreten FK- bzw. Refinanzierungskosten des Bewertungsobjekts

EECS/0113-09

Ausgangssituation

Unternehmen geht bei der Berechnung des WACC so vor, dass bei der Ermittlung der FK-Kosten der Kreditrisikoaufschlag aus dem bestehenden Kreditvertrag abgeleitet wird.

Frage der OePR

Stellen Sie dar, mit welchem Kreditrisikoaufschlag aus jetziger Sicht zu rechnen wäre.

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Zinssatz und Methodik

Begründung Peer Group

Frage der OePR

Erläutern Sie bitte, nach welchen Kriterien die Peer Group ausgewählt wurde?Übermitteln Sie die Peer Group für die Wertminderungstest X-1 und X-2 und erklären Sie allfällige Veränderungen.Begründen Sie, warum Unternehmen, die von ihrer Größe kaum mit […] vergleichbar sind, in die Peer Group aufgenommen wurden.

Was verlangt der Standard? – IDW RS HFA 40 (Tz 48)

Die Vergleichsunternehmen müssen hinsichtlich der im Einzelfall wesentlichen qualitativen und quantitativen Merkmale mit dem Bewertungsobjekt (Unternehmen bzw. CGU) weitestgehend übereinstimmen. — Qualitative Merkmale: Geschäftsmodell, Wertschöpfungsketten, geographische Verteilung der

wesentlichen Märkte, Lebenszyklus— Quantitative Merkmale: Umsatz, Gewinnmarge, Marktkapitalisierung oder Kapitalstruktur— Es muss sichergestellt sein, dass die herangezogenen Daten aussagekräftig sind (bspw. hinreichend

liquider Aktienhandel)

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KontaktMag. Gabriele LehnerWirtschaftsprüfer, SteuerberaterPartner Audit

KPMG Austria GmbHKudlichstraße 414020 Linz

T +43 732 6938 2230M +43 664 25 31 [email protected]

Dr. Victor PurtscherSteuerberaterPartner Advisory

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T +43 1 31332-3700M +43 664 84 77 [email protected]

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