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I Anhang: Muster
Muster Einkaufs-AGB
Allgemeine Einkaufsbedingungen der XYZ AG C"XYZ")
1_ Anwendungsbereich
(1). Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen (AGB) gelten aus-
schließlich gegenüber Untemehmen im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen
und juristischen Sondervermögen. Sie sind Bestandteil aller Angebote und Verträge
über Lieferungen und Leistungen von auch in laufender und künftiger Geschäftsver
bindung.
(2). Alle Angebote, Vereinbarungen, Lieferungen und Leistungen erfolgen nur unter
Zugrundelegung und nach Maßgabe der nachstehenden Bedingungen. Abweichen
de Vereinbarungen und Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des
Lieferanten, sind nur verbindlich, wenn sie von XYZ bestätigt sind. Kreuzen sich
zwei Bestätigungsschreiben, die abweichende Bestimmungen enthalten, gilt dasje
nige von XYZ.
(3). Alle Vereinbarungen und Aufträge bedürfen für ihre Verbindlichkeit der Schrift
form. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Der Gegenbeweis ist hierdurch
nicht ausgeschlossen.
2. Vertragsabwicklung
Angebote von XYZ sind freibleibend. Vertragsangebote kann der XYZ binnen vier
Wochen annehmen. Sämtliche Änderungen, Vereinbarungen und mündliche Ne
benabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung (Fax) von
XYZ. Dieses gilt auch für Verträge, die Mitarbeiter oder Handelsvertreter von XYZ
abgeschlossen haben. Telegrafische, telefonische oder mündliche Offerten sind nur
insoweit gültig, als sie mit dem schriftlich bestätigten Angebot übereinstimmen. Vor
stehende Regelungen gelten nicht für Vereinbarungen, die nach Vertragsschluss
getroffen werden.
J. Bohnstedt, Vertragsrecht im Einkauf, DOI 10.1007/978-3-8349-7056-5,© Gabler Verlag | Springer Fachmedien Wiesbaden 2012
206 Anhang: Muster
3. Preise und Bezahlung
Die Preise verstehen sich DDP Berlin (Incoterms 2000) in Euro bzw., sofern zwi
schen beiden Parteien ausdrücklich vereinbart, ab dem Erfüllungsort, einschließlich
der Kosten für Verpackung, Transportsicherung und Paletten, Fracht, Beförderung,
Versicherung und Montage, soweit anwendbar und soweit nicht etwas anderes aus·
drücklich schriftlich vereinbart wurde. Im Zweifel beinhalten die Preise die Mehrwert
steuer, soweit nicht aufgrund geübter Geschäftspraxis vom Gegenteil auszugehen
ist. Dasselbe gilt für Umsätze, Umsatz- und andere Steuern sowie Zölle. Der liefe
rant haftet für alle anfallenden Steuern, Abgaben und Zölle.
4. Verspätete Lieferung
Lieferfristen oder -zeiten geltend als bindend festgesetzt, soweit nichts anderes
ausdrücklich vereinbart wurde. Im Fall des Eintritts von Ereignissen, welche die
Leistung erschweren oder unmöglich machen und für welche XYZ weder verant
wortlich noch haftbar ist, wie z.B. höhere Gewalt, Mobilmachung, Krieg, Streik oder
Aussperrung, ist XYZ berechtigt, von dem jeweiligen Vertrag ganz oder teilweise
zurückzutreten, selbst wenn die Leistung weiter möglich bleibt, vorausgesetzt dass
XYZ eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Nach dem fruchtlosen Ablauf dieser
Frist, kann XYZ vom Vertrag zurücktreten. Im Falle des Verzugs ist XYZ berechtigt,
vom Lieferanten für jede Kalenderwoche des Verzugs als Vertragsstrafe einen Be
trag in Höhe von 10 % der Auftragssumme zu fordern. Der Lieferant ist berechtigt zu
beweisen, dass XYZ ein geringerer Schaden durch den Verzug entstanden ist. In
diesem Falle ist der geringere Betrag als Vertragsstrafe zu leisten. Unter keinen
Umständen übersteigt die Vertragsstrafe 100 % der vereinbarten Auftragssumme.
Daneben behält sich XYZ alle weitergehenden gesetzlichen Rechte vor.
5. Lieferfristen
Annahmeverzug kann nur begründet werden durch das Angebot der Lieferung sei·
tens des Lieferanten zum vereinbarten ZeHpunkt, bzw. für den Fall, dass kein Liefe·
rungszeitpunkt vereinbart wurde, durch das Angebot der Lieferung zu den gewöhnli
chen Geschäftszeiten am Erfüllungsort. Die Lieferung ist vollständig, korrekt ohne
Mängel abzuwickeln.
Anhang: Muster 207
6. Für Lieferungen Ist Erfüllungsort der Firmensitz von XYZ oder - nach eigenem
Ermessen von XYZ- der Lielerort. Für Zahlungen ist Leistungsort der Firmensilz
von XYZ. Das Abladen geschieht in Verantwortung und auf Kosten des Lieferanten.
Das Risiko für Liefenungen frei Haus trägt ebenfalls der Lieferant. Der Lieferant ent·
scheidet nach eigenem Ermessen darüber, ob die Liefenung versichert wird. Even
tuelle Mehrkosten hierfür sind vom Lieferanten zu tragen. Bei frachtfreien Liefenun
gen sind die Transportkosten vom Lieferanten vorab zu entrichten.
7.Geistiges Eigentum:
An sämtlichen von XYZ erstellten oder veränderten Unte~agen behält XYZ sich das
Eigentums- und Urheber- und sonstige Schutzrechte vor; sie dürfen Dritten nicht
zugänglich gemacht werden, noch für eigene Zwecke verwendet werden. Auf Ver
langen sind sie unverzüglich zu zerstören oder zurückzugeben. Der Auftragnehmer
ist zu umfassender Geheimhaltung verpflichtet, auch wenn kein Auftrag erteilt wird.
8. Gewährleistung
Der Lieferant Obemimmt die Gewährleistung für alle Leistungen und Lieferungen in
der Höhe und in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen und rechtlichen Bestim·
mungen. Schadensersalzansprüche verjähren nicht vor dem Ablauf von 3 Jahren
seit Gefahrübergang. Im Zweifelsfalle sind alle Beschreibungen hinsichtlich der
Funktion, der Haltbarkeit oder der Eigenschaften eines Produkts auszulegen als
eine vom Lieferanten gewährte Garantie hinsichtlich des gelieferten Produkts.
9. Zahlung
Zahlungen werden fällig innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung, voraus
gesetzt die Lieferung des Produktes erfolgte vor oder zeitgleich mit der Rechnungs
steIlung. Erfolgt die Zahlung innerhalb von 5 Tagen, ist XYZ berechtigt, 3 % des
Gesamtwertes, Steuern und sonstige Kosten eingeschlossen, als Skonto einzube
halten. XYZ ist berechtigt, per Scheck, Wechsel, Fremdwährung oder in anderer
Form zu zahlen. Der Lieferant ist weder zum Vorbehalt seines Eigentums, noch zur
Aufrechnung berechtigt, solange der Gegenanspruch gegen XYZ nicht unstreitig
gestellt oder von einem ordentlichen Gericht rechtskräftig festgestellt wurde und
somit rechtlich bindend ist.
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Werden dem Verkäufer nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die der Lieferant
zu vertreten hat und die seine Kreditwürdigkeit oder seine Befähigung zur Abwick
lung der Lieferungen in Frage stellen, so ist XYZ berechtigt, etwaige Vorauszahlun
gen einzubehalten. Weiterhin ist XYZ berechtigt, von allen bestehenden Vereinba
rungen mit dem Lieferanten zurückzutreten, sofern nicht der Lieferant die rechtzeiti
ge und korrekte Lieferung hinreichend sicherstellen kann.
10. Lieferungen
Die Lieferungen haben die vereinbarte Beschaffenheit aufzuweisen bzw. für den
nach dem Vertrag vereinbarten Gebrauch zu taugen. Soweit nichts anderes verein
bart wurde, haben alle Produkte dem Stand von Wissenschaft und Technik sowie
den Sicherheitsanforderungen in der Branche von XYZ zu entsprechen.
Die Verpackung muss den vollkommenen Schutz des Produkts vor vorhersehbaren
Risiken und Gefahren während des Transports und der Lagerung gewährleisten. Ein
unzureichender Schutz aufgrund mangelhafter Verpackung steht einem Mangel des
Produkts gleich. Der Lieferant hat sicherzustellen, dass die Lieferung eine ausrei
chende Anzahl an Ersatzteilen für das gelieferte Produkt für eine voraussehbare
und angemessene Zeitspanne beinhaltet. Ein Mangel eines Ersatzteils steht einem
Mangel des Produkts gleich.
Im Zweifel hat individuell für XYZ erstellte Software gemeinsam mit dem Quellcode
und umfassender Dokumentation sowie einem Handbuch geliefert zu werden. Die
Übertragung von gewerblichen Rechischutz- und Urheberrechten erfolgt im Zweifel
nur gegen Rückerstattung von Zahlungen im Sinne von Ziffer 9.
11. Gerichtsstandsvereinbarung und salvatorische Klausel
(1). Alle Rechtsstreitigkeiten, welche direkt oder indirekt mit dem Vertrag im Zu
sammenhang stehen, sind ausschließlich die Gerichte im Obe~andesgerichtsbezirk
Köln zuständig.
(2). Das Vertragsverhältnis unterliegt in allen Fällen Deutschem Recht (insbesonde
re BGB und HGB) unter Ausschluss sämtlicher kollisionsrechtlicher Bestimmungen
und des UN-Kaufrechts (CISG).
Anhang: Muster 209
(3). Das Geschäftsverhältnis zwischen dem Lieferanten und x:vz unterliegt aus
schließlich der Geltung dieser AGB. Der Nachweis von gegenteiligen Vereinbarun
gen bleibt unberührt. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages
unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Be
stimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Die Parteien sind dann verpflichtet, die
unwirksame Regelung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die wirtschaftlich
möglichst genau dem entspricht, was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die
Unwirksamkeit gekannt hätten.
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2. Muster: Einkaufsrahmenvertrag
Präambel
Rahmenvertrag über die Lieferung von Waren
zwischen
FIRMA
Adresse
(im Folgenden als "Käufer" bezeichnet)
und
Firma
ADRESSE
- nachfolgend "Lieferant" genannt -
Käufer ist eine international bekannte und auf dem Gebiet GESCHÄFTS
FELD seit Jahrzehnten spezialisierte Firma.
Der Lieferant ist BESCHREIBUNG und GESCHÄFTFELD. Der Kunde möchte
von Lieferant BEDARF/FUNKTIONALlTÄT.
Dieser Vertrag regelt die Geschäflsbeziehung zwischen Käufer und dem Liefe
ranten ("Vertragsparteien") im Hinblick auf die Lieferung von ART DER ARTI
KEL.
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand dieses Vertrages ist der Bezug der in der Anlage 1 zu diesem
Vertrag spezifizierten Produkte ("Produkt") in der technischen Ausführung
gemäß der in der Anlage 1 angegebenen Spezifikation(en).
Anhang: Muster 211
(2) Sollten besondere Anforderungen, zum Beispiel bei Lagerung, Aufstel
lung, Betrieb, Pflege und Wartung für die Vertragsprodukte oder für neu in
den Vertrag aufgenommene Vertragsprodukte zu beachten sein, so ist
Käufer vor Vertragsabschluss schriftlich vom Lieferanten zu informieren.
Alle besonderen Anforderungen werden deshalb abschließend in der An
lage 3 mit Vertragsabschluss dokumentiert bzw. wird diese Anlage 3 bei
Neuaufnahme von Vertragsprodukten einvernehmlich in Bezug auf diese
neuen Vertragsprodukte aktualisiert. Der Lieferant ist darüber hinaus wei
ter verpflichtet alle zum Zweck der Umsetzung dieses Vertrages erforderli
chen und hilfreichen Informationen in Form eigener Dokumentationen,
Handbücher, Internetseiten und Werbematerialien mitzuteilen.
(3) Der Lieferant sichert ausdrücklich zu, dass die gelieferten Vertragsproduk
te den vereinbarten Spezifikationen und dem Stand der Technik entspre
chen, frei von Mängeln sind und für den in der Präambel beschriebenen
Verwendungszweck geeignet sind, sowie alle notwendigen Zulassungen
und Prüfzeichen, evtl. CE-Zeichen besitzen.
(4) Der Lieferant verpflichtet sich, bei der Anlieferung der Vertragsprodukte
nur Verpackungen zu benutzen, die den jeweils gültigen Bestimmungen
und Vorschriften entsprechen, insbesondere der Verpackungsverordnung
in der jeweils gültigen Fassung.
§ 2 BestelimengenlTenmine
(1) Die Bestellmengen und Liefertermine werden in Form von Bestellungen zu
den Bedingungen dieses Vertrages bekannt gegeben. Für Bestellungen ist
ausschließlich das Formular gemäß Anlage 4 zu verwenden. Bestellun
gen, die nicht das Formular gemäß Anlage 4 verwenden, lassen im Zwei
fel diesen Rahmenvertrag unberührt. Der Vertragsschluss erfolgt auch oh
ne ausdrückliche Auftragsbestätigung, wenn der Lieferant der Bestellung
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nicht binnen fünf Werktagen widerspricht. In einem solchen Fall ist die be
stellte Menge der Produkte binnen 2 Wochen seit der Bestellung zu lie
fern. Der Lieferant kann auf die Bestellung mit einem in Menge und Liefer
datum abweichenden Angebot antworten.
(2) Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Bestellungen ausschließlich
zu den Bedingungen dieses Liefervertrages abgewickelt werden. Anders
lautende oder abweichende Auftragsbestätigungen, Lieferscheine oder
Rechnungen des Lieferanten sind insoweit unwirksam, als sie diesem Lie
fervertrag widersprechen.
(3) Für die von Käufer zu erteilenden Bestellungen gilt, dass die jeweiligen
Einzelbestellungen seitens Käufer stets auf die neueste Version des Ver
trages einschließlich aller Änderungen und Ergänzungen Bezug nehmen,
auch wenn diese in den Bestellungen nicht ausdrücklich aufgeführt sind.
(4) Der Lieferant sichert zu, dass bei einer Bestellung eine Lieferfrist nicht
überschritten wird. Liefertermine, die in der Bestellung genannt werden
sind verbindliche Liefertermine. Lieferungen können nur an Werktagen
zwischen 09:00 und 16:30 Uhr erfolgen. Eine Lieferung außerhalb dieser
Lieferzeiten begründet keinen Annahmeverzug seitens Käufer.
(5) Im Weiteren sichert der Lieferant Käufer zu, dass die Vertragsprodukte
gemäß § 1 bis mindestens zum Ende der Laufzeit dieses Vertrages in den
von Käufer benötigten Mengen zu den Bedingungen dieses Vertrages auf
Bestellung von Käufer unter Einhaltung der Lieferfrist aus § 2 (1) lieferbar
sind.
Anhang: Muster 213
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen
(1) Der Kaufpreis für die Produkte ist in Anlage 2 festgelegt oder ist in der
Bestellung von Käufer enthalten. Er gilt, soweit dort nichts anderes be
stimmt ist einschließlich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer, sonstigen
Abgaben, Transport, Verpackung, Installation (sofern anwendbar) und al
ler sonstigen Nebenkosten. Der Preis versteht sich "DDP" SITZ des KÄu
FERS gemäß INCOTERMS 2010. Das Zahlungsziel beträgt 60 Tage ab
Rechnungszugang. Skonto wird in Höhe von 3 % bei Zahlung binnen 14
Tagen nach Rechnungseingang gewährt. Der Lieferant ist weder zum
Vorbehalt seines Eigentums, noch zur Aufrechnung berechtigt, solange
der Gegenanspruch gegen Käufer nicht unstreitig gestellt oder von einem
ordentlichen Gericht rechtskräftig festgestellt wurde und somit rechtlich
bindend ist.
(2) Wenn ausdrücklich die Lieferung an einen anderen Ort, als den Sitz von
Käufer vereinbart wird, ist die Lieferung ohne gesondertes Entgelt ge
schuldet. Ist eine Versandanschrift nicht angegeben und ergibt sich der
Erfüllungsort auch nicht aus der Natur des Schuldverhältnisses, gilt die
Anschrift von Käufer als Erfüllungsort. Für die Einhaltung ausländischer
Verpackungs- und Zollvorschriften haftet der Lieferant. Der Lieferant stellt
die Rechnung schriftlich und unter Benennung der erbrachten Leistung,
der Artikelnummer, der Menge, dem Einzelpreis und, sofern anwendbar,
dem gesonderten Ausweis der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 4 VertragsgültigkeitIVertragskündigung
(1) Dieser Vertrag gilt ab DATUM und ist bis zum DATUM gültig. Er verlängert
sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht unter Beachtung einer
Frist von einem Monat zum Ende einer der Vertragslaufzeiten gekündigt
wird. Die Parteien sind sich darüber einig, dass auf Wunsch von Käufer
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auch die Lieferung weiterer Produkte zu den Bedingungen dieses Vertra
ges vereinbart werden können.
(2) Die Wirksamkeit dieses Vertrages wird nicht berührt oder eingeschränkt,
sofern Käufer ein in Anlage 1 genanntes Produkt ohne Referenz auf die
sen Vertrag oder seine Regelungen anfragt oder bestellt. Berechtigt zur
Bestellung gemäß diesem Vertrag sind nur Mitarbeiter des Einkaufs bei
Käufer. Bestellungen oder Anfragen anderer Mitarbeiter von Käufer sind
zurück an den Einkauf von Käufer zu senden.
(3) Das Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung des Vertrages
aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt
vor, wenn Umstände eintreten, die unter Berücksichtigung von Inhalt und
Zweck dieses Vertrages einem oder beiden Vertragsparteien eine weitere
Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar machen. Das Recht
zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund kann nur binnen 2 Monaten
ausgeübt werden, nachdem der Berechtigte von der Kündigungstatsache
erstmals Kenntnis erlangt hat. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
(4) Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung liegt für beide Vertragspar
teien insbesondere vor:
(a) wenn eine der Vertragsparteien ihre Verpflichtungen aus diesem
Vertrag nicht erfüllt und die Verfehlung trotz schriftlicher Aufforde
rung durch die andere Partei nicht innerhalb von 30 Tagen ab der
Rüge behoben wurde;
(b) wenn in den Vermögensverhältnissen einer Vertragspartei eine
wesentliche Verschlechterung eintritt oder einzutreten droht, wie
insbesondere, aber nicht abschließend, bei drohender Insolvenz
einer Vertragspartei.
Anhang: Muster 215
(c) Käufer feststellt, dass eine vereinbarte geforderte Spezifikation
des Produktes, einer Eignung zur intendierten Verwendung ent
gegensteht.
(d) eine Änderung der gesetzgeberischen oder behördlichen Vor
schriften die Herstellung und/oder den Vertrieb des Produktes we
sentlich erschweren oder unmöglich machen;
(e) nach freiem Ermessen von Käufer der Einsatz des Produktes das
Risiko einer Schutzrechtsverletzung Dritter mit sich bringt.
(5) Die Kündigung und Beendigung des Liefervertrages als solche erfasst
auch die Bestellungen, die von dem Lieferanten noch nicht bis zum Ein
gang der Kündigung ausgeführt wurden. Die Parteien sind sich einig, dass
der Lieferant bei Beendigung des Vertrages keine Entschädigung erhalten
soll. Die Bestimmungen der Paragraphen 5 (Gewährleistung), 6 (Rechte
Dritter), gelten auch nach Beendigung des Vertrages sinngemäß weiter.
§ 5 Gewährleistung
(1) Der Lieferant erbringt Gewährleistung gemäß den gesetzlichen Vorschrif
ten. Es gilt für bewegliche Sachen eine Verjährung der Gewährleistung ei
ne Frist von drei Jahren. Diese beginnt mit Aufnahme des Endproduktes,
in welches die Produkte eingebaut wurden. Zur Hemmung dieser Gewähr
leistungsdauer reicht es aus, dass ein Mangel innerhalb der Gewährleis
tungsdauer schriftlich gerügt wird. Die Gewährleistungsdauer läuft erst
weiter zwei Monate, nachdem die Nacherfüllung erfolgreich beendet ist
oder Käufer die Gewährleistung schriftlich abgelehnt hat. Im Falle der Er
satzlieferung läuft die Gewährleistungsdauer ab Lieferung des Ersatzpro
duktes neu.
(2) Im Falle des Verzugs ist Käufer berechtigt, vom Lieferanten für jede ange
brochene Kalenderwoche des Verzugs als Vertragsstrafe einen Betrag in
216 Anhang: Muster
Höhe von 10 % der Auftragssumme zu fordern. Der Lieferant ist berechtigt
zu beweisen, dass Käufer ein geringerer Schaden durch den Verzug ent
standen ist. In diesem Falle ist der geringere Betrag als Vertragsstrafe zu
leisten. Unter keinen Umständen übersteigt die Vertragsstrafe 100 % der
vereinbarten Auftragssumme. Daneben behält sich Käufer alle weiterge
henden gesetzlichen Rechte vor.
(3) Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, dass Käufer die Vertrags
produkte bei der Wareneingangskontrolle nur einer Mengen- und
Identkontrolle sowie einer Prüfung auf äußere Unversehrtheit unterzieht,
ansonsten diese aber zunächst ungeprüft übernimmt. Dabei entdeckte
Mängel sind binnen vier Wochen bei dem Lieferanten zu rügen. Käufer ist
somit von den weitergehenden Verpflichtungen des § 377 HGB befreit.
Käufer bleiben dennoch alle Rechte bei Mängeln, gleich welcher Art, er
halten. Aus diesem Grunde verpflichtet sich der Lieferant, nur Vertrags
produkte anzuliefern, die gemäß den vereinbarten Spezifikationen auf
mangelfreie Funktion geprüft worden sind.
§ 6 Rechte Dritter
Der Lieferant sichert zu, dass die Vertragsprodukte frei von Rechten Drit
ter sind, die die Nutzung der Vertragsprodukte durch Käufer einschränken
könnten. Im Falle der Geltendmachung von Rechten Dritter übemimmt der
Lieferant die alleinige Haftung gegenüber demjenigen, der sich auf diese
Rechte beruft, und stellt Käufer im Innenverhältnis in vollem Umfang von
der Haftung frei. Sollte es zur gerichtlichen oder außergerichtlichen
Durchsetzung von Unterlassungs- und/oder Schadensersatzansprüchen
Dritter gegenüber Käufer und/oder deren Abnehmern kommen, übernimmt
der Lieferant im Innenverhältnis jeden Käufer und/oder deren Abnehmern
entstandenen Schaden.
Anhang: Muster 217
§ 7 Schlussbestimmungen, Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Dieser Vertrag - einschließlich der beigefügten Anlagen - beinhaltet sämt
liche Vereinbarungen der Vertragsparteien im Hinblick auf den Vertrags
gegenstand. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur dann
wirksam, wenn sie einvemehmlich schriftlich getroffen wurden. Die gilt
auch für eine Änderung dieser Schriftformabrede selbst.
(2) Die Präambel sowie die Anlagen zu diesem Vertrag sind integrale Be
standteile des Liefervertrages. Die Anlagen sind dem Text des Vertrages
selbst nachrangig. Im Fall eines Widerspruchs zwischen Bestimmungen
dieses Vertrages und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Partei
en finden die Bestimmungen dieses Vertrages vorrangig Anwendung.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam undlader
undurchführbar sein oder werden, oder sollte der Vertrag sich während
der Vertragslaufzeit als lückenhaft erweisen, so wird die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksa
men oder fehlenden Bestimmung tritt eine oder mehrere wirksame Ersatz
regelung(en), die dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt bzw.
kommen.
(5) (1). Alle Rechtsstreitigkeiten, welche direkt oder indirekt mit dem Vertrag
im Zusammenhang stehen, sind ausschließlich vor ein Schiedsgericht zu
bringen In Übereinstimmung mit den Schiedsgerichtsbestimmungen der
Intemational Chamber of Commerce, Paris (ICC) und von diesem zu ent
scheiden. Schiedsgerichtsstand ist ORT. Für Ansprüche bis zu EUR
50.000,00 (fünfzigtausend Euro) wird ein (1) Schiedsrichter bestellt, für al
le diese Summe übersteigenden Ansprüche werden drei (3) Schiedsrichter
bestellt. Die Schiedsgerichtssprache ist Deutsch.
218 Anhang: Muster
(6) Das Vertragsverhältnis unterliegt in allen Fällen deutschem Recht (insbe
sondere BGB und HGB) unter Ausschluss sämtlicher kollisionsrechtlicher
Bestimmungen und des UN-Kaufrechts (CISG).
ORT, den
KÄUFER
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
ORT, den
Produkte gemäß § 1,
Spezifikation je Produkt
LIEFERANT
Preis jeweils bezogen auf jedes Produkt aus Anlage 1
Besondere Anforderungen [WENN DIESE ANLAGE LEER
BLEIBT IST ES GüNSTIGER FüR KÄUFER]
Bestellformular
1. Artikelbezeichnung, Artikelnummer etc.
2. Menge
3. Preis [soweit nicht in Anlage 1 geregelt]
4. Lieferdatum
5. Hinweis: Es gelten unsere Allgemeinen Einkaufsbedingungen. Diese
senden wir Ihnen auf Anforderung gerne zu.