Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (FH) · Recht für Existenz-gründer Teil 1 Erste...

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Autor Author: Prof. Dr. Thorsten S. Richter, Dresden, soweit nicht anders angegeben unless otherwise stated Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden University of Applied Sciences Dresden Fakultät Wirtschaftswissenschaften Faculty of Economics Lehrgebiet Wirtschaftsrecht Lectures in Business Law Prof. Dr. iur. Thorsten S. Richter eSkript Recht für Existenz- gründer Teil 1 Erste Finanzierungen und Versicherungen für Gründer Erfahren Sie von mir 10 Tipps, wie Sie erstes Geld und erste Versicherungen für Ihre Existenzgründung bekommen! Existenzgründer 10 Tipps für ausreichendes Gründungskapital und die absolut notwendigen Versicherungen im Gründungsstadium!

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Autor Author: Prof. Dr. Thorsten S. Richter, Dresden, soweit nicht anders angegeben unless otherwise stated

Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden

University of Applied Sciences Dresden

Fakultät Wirtschaftswissenschaften Faculty of Economics

Lehrgebiet Wirtschaftsrecht Lectures in Business Law

Prof. Dr. iur. Thorsten S. Richter

eSkript

Recht für Existenz-gründer

Teil 1

Erste

Finanzierungen und Versicherungen für Gründer

Erfahren Sie von mir 10 Tipps, wie Sie erstes Geld und erste Versicherungen für Ihre Existenzgründung bekommen!

Existenzgründer – 10 Tipps für ausreichendes Gründungskapital und die absolut notwendigen Versicherungen im Gründungsstadium!

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eSkript 1 Erste Finanzierungen und Versicherungen

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Inhalts-verzeichnis I Sachverhalte, Fragen und Schemata

1 Der Ausgangsfall und typische Anfangsfragen

2 Anfangs-Fehler

3 Richtige Strategie

II Begriffe

1 Finanzierungs- und Versicherungsrecht

2 Finanzierungsmöglichkeiten und Finanzplanung

3 Eigen- und Fremdkapital, Mezzanine Finanzierung

4 Zuschüsse

5 Darlehen, Lieferantenkredite, Wechsel und Factoring

6 Förderkredite

7 Stille Beteiligung, Kapitalbeteiligung durch Mitarbeiter bzw. Investor, sog. Beteiligungskapital

8 Bürgschaften

9 Garantien

10 Leasing

11 Crowdfinanzierung

12 Sicherheiten

13 Risiken und Versicherungen

14 Betriebliche Versicherungen

15 Persönliche Versicherungen

III Vorschriften

1 Sozialgesetzbuch 2: § 16b SGB II Einstiegsgeld

2 Sozialgesetzbuch 3: §§ 57 und 93 SGB III Gründungszuschuss

3 Geschäftsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit

4 BGB Bürgschaft

5 BGB Darlehen

6 BGB Leasing

7 VersicherungsvertragsG

IV Beteiligte

1 Gründer

2 Familienmitglieder, Freunde und andere private Geldgeber

3 Agentur für Arbeit

4 Hausbank

5 KfW Bankengruppe

6 Förderbanken der Länder

7 Unternehmensberater

8 Mitarbeiter

10 Lieferanten

11 Versicherungen

12 Versicherungsvermittler

13 Business Angels

14 Sozialgerichte

15 Rentenversicherung

16 Berufsgenossenschaften

17 Krankenkassen

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18 Private Versicherungen

V Zahlen

1 Liqiditäts-Zahlen: Offene Forderungen, offene Verbindlichkeiten, Kosten aus Arbeitsverträgen, Mietverträgen, Kreditverträgen, Leasingverträgen

2 Antragsfristen und sonstige Anspruchsfristen

3 Höhe von Zuschüssen

4 Zinshöhen

5 Rückzahlungsfristen

6 Tilgungshöhe

7 Bürgschaftssumme

8 Höchstbetragsbürgschaft

9 Beratungskosten

10 Gerichtskosten

VI Checklisten

1 Gründungszuschuss

VII Muster

1 Antragsformular für den Gründungszuschuss

2 Businessplan

3 Tragfähigkeitsbescheinigung von einer anerkannten Stelle (Steuerberater, IHK, etc.)

4 Gesellschaftervertrag, aus dem hervorging, dass wir jeder zu 50% an allen Entscheidungen beteiligt sind (nur nötig, wenn man nicht allein gründet)

5 Gewerbeanmeldung

6 Änderungsanzeige, dass die Arbeitslosigkeit in Selbstständigkeit übergeht

7 Darlehensverträge

8 Wechsel

9 Factoringvereinbarung

10 Bürgschaft

11 Leasingvertrag

12 Crowdfinanzierungs-Vereinbarungen

13 Versicherungs-AGB

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Inhalt

I Sachverhalte, Fragen und Schemata

Frage 1

Der Ausgangsfall und typische Anfangs-fragen – Welche Rechtsfragen sind bei den ersten Kontakten mit Finanzfragen und Versicherungen dringendst zu beachten?

Auf einem Blick

1 Ausgangsfall

2 typische Anfangs-Fragen

Ausgangsfall

„Ohne Moos nix los!“ heißt es nicht von umsonst. Eine gute Existenzgründung muss als eine der ersten Fragen klären

ob man genügend finanzielle Mittel für den Betrieb des Unternehmens haben wird?

und falls nein, was man rechtlich bei der Geldbeschaffung über private Darlehen von Freunden bis hin zu öffentlichen Zuschüssen und neuen Produkten wie etwa Crowdfinanzierung zu beachten hat

wann man z.B. aus der Arbeitslosigkeit einen Anspruch auf Existenzgründerzuschüsse hat, und welche Fris-ten man einhalten muss, wie der Fall des BSG vom 09.06.2017 zeigt, bei dem der gründende Handelsver-treter zu spät seine Selbstständigkeit begonnen hatte und seinen Zuschuss verloren hatte

wie umfangreich man sich gegen Risiken versichern muss?

typische Ausgangssituationen

Die Frage der richtigen Finanzierung und der richtigen Absicherung stellt sich in folgendne typischen Ausgangsi-tuationen:

Situation 1: Gründung eines Klein- oder Nebenerwerbes

geringer Finanzierungsbedarf

Situation 2: Start als Freiberufler

geringer Finanzbedarf, aber finanzielle Durststrecke üblich

Situation 3: kompletter Austritt aus einem Arbeitsverhältnis und Eintritt in die vollständige Selbstständigkeit mit einem Internetunternehmen

höherer Finanzierungsbedarf

Wegfall der Sicherheit durch die Arbeitsvergütung

Situation 4: Eröffnung eines Handels-, Handwerks- oder sonstigen Industriebetriebes

je nach Bedarf an Maschinen u.U. hoher Finanzierungsbedarf

Situation 5: Gründung von High-Tech-Unternehmen

hoher Investitionsbedarf verlangt gute Finanzplanung

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typische Anfangs-Fragen

Mit der Entscheidung sich selbstständig zu machen, bekommt das Thema Finanzen und Versicherungen in der Existenzgründungsphase eine ganz „neue rechtliche Dimension“, die man sonst im privaten Bereich nicht so kennt.

Es besteht daher auch die Möglichkeit, ganz neue Fehler zu machen, wie die nicht abschließende Liste hier mal „anreißen“ soll:

Was ist begrifflich überhaupt im Rahmen des Finanzierungsrecht und Versicherungsrecht bedeutsam?

Welche Finanzierungsmöglichkeiten und Arten von Versicherungen unterscheidet man rechtlich?

Was versteht man unter Eigenkapital, Fremdkapital und mezzanine Finanzierung?

Wann hat man Anspruch auf Zuschüsse und Fördergelder zur eigenen Existenzgründung?

Welche Arten von Krediten gibt es?

Was sind die Vor- und Nachteile von Factoring?

Was versteht man unter Beteiligungskapital?

Wie gibt man eine rechtswirksame Bürgschaft und andere Sicherheiten ab?

Welche betrieblichen Risiken sind zu Beginn auf jeden Fall zu versichern, welche eher später?

Welche persönliche Absicherung braucht man als Existenzgründer?

…. und noch viele andere Rechtsfragen mehr die eine Existenzgründung so mit sich bringen kann!

Tipp: Um bei diesen ganzen Fragen den überblick zu behalten hilft nur ein Denken in Risiken und Chancen!

Sie müssen wissen

was sich hinter welchen Begriffen des Finanzierungs- und Versicherungsrechts rechtlich verbirgt?

welchen Finanzbedarf Sie haben werden?

welche Finanzierungs-Chancen z.B. Ihnen durch öffentliche Geldgeber wie Agentur für Arbeit, etc. offen-stehen?

welche Haftungsrisiken Ihre neue Selbstständigkeit aus der Art der Tätigkeit mit sich bringt?

und wie man diese Risiken mit angemessenen Kosten minimieren kann?

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Frage 2

Anfangs-Fehler – Das sind die typischen Anfangsfehler, die Ihnen nicht unterlaufen sollten!

Fall

In dem vom BSG am 09.07.2017, B 11 AL 13/16 zu Lasten des Gründers entschiedenen Gründungszuschuss-Fall ging es darum,

dass der Gründer einen Zuschuss wollte, aber nicht rechtzeitig genug dann seine Gründung vorangetrie-ben hatte, sondern fast 7 Monate „vertrödelte“, 08.01.2014 bis 01.08.2014

der Gründer dann alle von der Agentur für Arbeit erhaltenen Leistungen zurückzahlen musste

weil er nicht rechtzeitig den Start der selbstständigen Tätigkeit beweisen können, damit er die formalen Voraussetzungen einhalten würde,

dass Sie besser einen Plan davon haben, wie und mit welchen Aktionen Sie ihre Fianzierung und Absi-cherung umsetzen wollen!

Auf einem Blick

1 typische Finanzierungs-Fehler

2 typische Versicherungs-Fehler

3 Fazit

1 typische Finanzierungs-Fehler!

Fehler 1 Man kann ohne Eigenkapital ein Unternehmen gründen, wenn allein die Geschäftsidee super ist!

Falsch: Auch wenn es solche Ausnahmen von Selfmade-Millionären nach Aussage der Medien geben sollte, ein zu geringes Eigenkapital ist eines der Hauptgründe für eine gescheiterte Gründung. Auch mit einer tollen Geschäftsidee muss man z.B. Liquiditätsengpässe durch z.B. Miete von Geschäftsräumen, Registereintra-gungskosten, Beraterkosten, etc. überstehen, bis das Geld der Kunden endlich auf dem eigenen Konto ist.

Fehler 2 Die Hausbank kann mir doch eh nur mit meinen privaten Dingen helfen!

Falsch: Die Hausbank kennt Sie doch am Besten und kann Ihnen manchmal am Schnellsten und Effektivs-ten helfen. Ein Fehler bei der Finanzierung ist es daher immer wieder, dass die Hausbank zu spät einge-schaltet und vorher teure Kredite privater Anbieter am Markt in Anspruch genommen werden, als auf die schon jahrelang erarbeitete Kreditwürdigkeit bei der Hausbank zurückzugreifen!

Fehler 3 Wenn ich kurz Geld brauche, überziehe ich einfach mal mein Konto – ich habe doch einen Überzie-hungskredit!

Falsch: Die Finanzierung über teure Kredite, wie z.B. Kontokorrentkredit, ist nicht ratsam. Hier verschenken Sie bares Geld und können mit entsprechenden Sicherheiten viel bessere Konditionen bekommen.

Fehler 4 Meine Lieferanten zahle ich zuletzt, da diese ja sowieso von mir und meinen Bestellungen „abhängig“ sind!

Falsch: Hohe Außenstände durch Nichtbezahlung von Lieferanten kann dazu führen, dass diese Lieferanten die Bezahlungskonditionen verschlechtern z.B. in dem Zahlungsfristen verkürzt, Preise heraufgesetzt oder Vorkasse verlangt wird. Im schlimmsten Fall streicht man Sie völlig von der Liste der belieferten Betriebe. Anders herum sollten Sie arbeiten und denken: Barzahlungsrabatte z.B. in Höhe von 3 bis 5 % vereinbaren, die zur Not mit Krediten mit 1 bis 2 % Zinsen zur Finanzierung gegengesichert werden.

Fehler 5 Den Kapitalbedarf weiß ich doch erst, wenn ich ein paar Monate das Unternehmen betrieben habe!

Falsch: Erforderlich für eine erfolgreiche Gründung ist das Vorhandensein und die fehlerfreie Planung des Kapitalbedarfs einschließlich der Rückzahlung von Krediten mit den damit einhergehenden Belastungen

Fehler 6 Das Beantragen öffentlicher Finanzierungshilfen dauert so lange, ist bürokratisch und uneffizient!

Falsch: Wer nicht die öffentlichen Finanzierungshilfen wie die Mitbewerber am Markt beantragt, hat einen deutlichen Wettbewerbsnachteil! Die Antragsformalitäten gehören einfach mit zum Know-how eines Grün-ders und sind zudem in den letzten Jahren durch das Internet wesentlich vereinfacht worden.

Fehler 7 Schnelle Kredite holt man sich am Günstigsten im Internet – da brauche ich nicht extra noch zur Bank und mich lange beraten lassen!

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Falsch: Zugegeben, die Konditionen klingen schon verlockend! In vielen Fällen ist es aber gerade die Be-ratung, die Sie zu einem günstigen und richtig passenden Kreditangebot für Ihren Betrieb führt. Die Schnel-ligkeit kann sich schnell rächen, wenn sich angeblich günstige Kredite in Internet als teure Alternativen mit nicht passenden Konditionen und unkalkulierbaren Risiken herausstellen! Verstecke Gebühren und nicht leicht erreichbare Geldgeber binden dann noch mehr Zeit als ein ordentliches Beratungsgespräch am An-fang!

Fehler… und noch einige mehr

2 typische Versicherungs-Fehler

Fehler 1 Solange ich nur reine Beratungsleistungen am Markt anbiete, können sich daraus keine Haftung-fälle ergeben, ist das Haftung gering! (hat jeder Versicherungsberater schon 10000 Mal gehört!)

Falsch: wenn der Beratene aufgrund der Falsch-Beratung einen Vermögensschaden wegen einer Falsch-entscheidung hat, geht es dem Berater an den Kragen, da er seine Kardinalpflicht, richtig zu beraten, verletzt hat

Fehler 2 Ich habe keine Haftung, da ich nur auf der Basis von Dienstverträgen und nicht mit erfolgsabhängi-gen Werkverträgen arbeite!

Falsch: ob Werk- oder Dienstvertrag, bei beiden Verträgen sind weitreichende Pflichten Inhalt des Vertrages, z.B. Informations-, Hinweis- und Vermögensschutzpflichten gegenüber dem Beratenen, die bei Verlet-zung zu Schadensersatzpflichten führen

Fehler 3 Mein Auftraggeber soll mir ersteinmal einen Schaden nachweisen – das kann er doch eh nicht! “

Falsch: Die Anspruchshaltung der Kunden wird immer größer, so dass auch Mal gerne geklagt wird. Und manchmal wird nur mit Klage gedroht, um Ihnen Angst einzujagen und dann einen teuren Vergleich abzu-schließen. Dann hilft es, eine gute Versicherung „im Rücken“ zu haben. Außerdem: durch die heute mögli-che, genaue digitale Erfassung aller Arbeitsschritte können auch viel leichter Fehler nachgewiesen werden.

Fehler 4 Die Versicherung ist doch eigentlich nur für ein paar Tage oder Wochen notwendig, bis ein riskan-tes Geschäft beendet wurde!

Falsch: Die Haftung eines Unternehmers für seine erbrachten Leistungen enden ja nicht mit dem Auftrag. Die Verjährungsfristen können bis zu 30 Jahre laufen. Jedenfalls sind in den ersten 3 Jahren nach Erbrin-gung einer Leistung immer mit dem Auftreten von Schäden zu rechnen, die Ihnen als Gründer noch zuge-rechnet werden könnten. So lange muss die Versicherung mindestens bleiben, um Sie dann auch bei der Verteidigung gegenüber unberechtigten Klagen Ihrer Auftraggeber zu schützen, zu beraten und ggfs. auszu-zahlen.

Fehler 5 Bei mir ist in den letzten Jahren noch nie was passiert und das wird sich in meinem neu gegründe-ten Geschäft auch nicht ändern!

Falsch: Es ist genau anders herum, vergleichbar mit Autoversicherungen, da die Statistik nicht lügt: Je länger Sie noch keinen Schaden hatten, um so wahrscheinlicher ist es, dass er bald eintreten wird – ob Sie wollen oder nicht!

Fehler 6 Die Kosten für die Versicherungen könnte ich lieber auf ein gesondertes Konto einzahlen und bei Bedarf daraus Schadensersatzzahlungen begleichen!

Falsch: Es ist zwar richtig, dass man solche Rücklagen bilden könnte und dass sie das Risiko mildern könn-ten. Versicherungen bieten aber darüber hinaus noch mehr und das ohne den Zugriff der Gläubiger bei einer Insolvenz ausgesetzt zu sein = Versicherungen beraten im Fall von unberechtigten Ansprüchen Ihrer Kunden. Zudem können Sie Kunden gegenüber damit werben, dass Sie im Fall eines Schadens abgesichert sind, und zwar in größerem Umfang, als Sie „angespart“ haben können.

Fehler… und noch einige mehr

etc.

3 Fazit

Fazit: Schnelles, unüberlegtes Gründen rechnet sich auf lange Sicht nicht!

Aufgrund der hohen Kreditbelastungen wird Ihr Gewinn deutlich geschmälert, notwendige Investitio-nen unterbleiben, Mitbewerber überholen Sie!

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Unüberlegt abgeschlossene Versicherungen kosten monatlich viel Geld, ohne dass Sie bereits einen Cent verdient haben – hier helfen nur die Gesamtanalyse von tatsächlich drohenden Risiken und ge-schickte Gestaltungen z.B. auch Rechtsformwahl einer beschränkt haftenden UG!

Frage 3

Richtige Strategie: 10 Tipps zum richtigen Umgang mit dem Thema Finanzierung und Versicherungen

Was sind meine Top 10 Tipps für ein finanziell abgesichertes und versichertes Gründen?

Fall

In dem vom BSG am 09.07.2017, B 11 AL 13/16 zu Lasten des Gründers entschiedenen Gründungszuschuss-Fall hätte man mit systematischer Vorgehensweise mehr erreicht!

Auf einem Blick

Tipp 1: Analysieren Sie Ihren Finanzbedarf und Ihre versicherbaren Risiken!

Tipp 2: Wägen Sie für Ihre Finanzierung solide Finanzierungssformen mit ihren Vor- und Nachteilen ab und lassen Sie auch alternative, moderne Varianten nicht aus! Suchen Sie nicht nach der billigsten und besten Un-ternehmensfinanzierung - sondern nach der Passensten!

Tipp 3: Klären Sie den aktuell bestehenden Versicherungsbedarf und passen Sie die Versicherungen dem Umfang des Geschäftes an!

Tipp 4: Suchen Sie sich kompetente Berater, die auch für ihre Aussagen haften!

Tipp 5: Sorgen Sie für gute Bonität und Kapitaldienstfähigkeit! Kümmern Sie sich um Ihr Rating!

Tipp 6: Verwenden Sie nur rechtliche Sicherheiten, die zu dem Unternehmen in angemessenem Verhältnis ste-hen!

Tipp 7: Achten Sie auf Haftungsfreistellungen!

Tipp 8: Legen Sie sich ein gutes Controlling mit Kapitalbedarsplan, Liquditätsplan, Finanzierungsplan und Rentabiliätsplan, Verhandlungsplan etc. zu und halten Sie die Unterlagen durch Aufnahme aller rechtlichen Verpflichtungen aktuell!

Tipp 9: Sorgen Sie für sichere Liquidität und vermeiden Sie durch entsprechende rechtliche Vorkehrungen eine Unterdeckung! Es droht eine Insolvenz und eine Strafbarkeit wegen Insolvenzverschleppung!

Tipp 10: Bereiten Sie sich auf Verhandlungen mit Beratern, Geldgebern und Lieferanten strategisch gut vor!

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II Begriffe Fall

In dem vom BSG am 09.07.2017, B 11 AL 13/16 zu Lasten des Gründers entschiedenen Gründungszuschuss-Fall hätte man mit Kenntnis der Rechtsbegriffe mehr erreicht…

wenn die Voraussetzungen für die Gewährung eines Gründungszuschusses besser bekannt gewesen wä-ren!

das Risiko, alle erhaltenen Leistungen zurückbezahlen zu müssen, einkalkuliert worden wäre.

Wichtige Begriffe

Diese Begriffe spielen eine wichtige Rolle!

Auf einem Blick

1 Finanzierungs- und Versicherungsrecht

2 Finanzierungsmöglichkeiten und Finanzplanung

3 Eigen- und Fremdkapital, Mezzanine Finanzierung

4 Zuschüsse

5 Darlehen, Lieferantenkredite, Wechsel und Factoring

6 Förderkredite

7 Stille Beteiligung, Kapitalbeteiligung durch Mitarbeiter bzw. Investor, sog. Beteiligungskapital

8 Sicherheiten

9 Bürgschaften

10 Garantien

11 Leasing

12 Crowdfinanzierung

13 Risiken und Versicherungen

14 Betriebliche Versicherungen

15 Persönliche Versicherungen

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Frage 1

Finanzierungs- und Versicherungsrecht

Wann liegt ein Fall des Finanzierungs- und Versicherungsrechts vor?

Fall

In dem vom BSG am 09.07.2017, B 11 AL 13/16 zu Lasten des Gründers entschiedenen Gründungszuschuss-Fall hätte man mit Kenntnis der Rechtsbegriffe mehr erreicht…

wenn Grundbegriffe des Finanzierungs- und Versicherungsrechts bekannt gewesen wären!

Auf einem Blick

1 Finanzierungsrecht

2 Versicherungsrecht

3 Anspruchsziele

1 Finanzierungsrecht

Was versteht man unter Finanzierungsrecht?

Zu dem Begriff des Finanzierungsrechts gehören Fragestellungen aus folgenden Bereichen:

das sog. Darlehens- oder Kreditrecht, das sich um die Schuldverhältnisse zwischen Unternehmer und Bank annimmt

das allgemeine Forderungsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches, Teil 2 Schuldrecht, wo es um die Bezie-hungen zwischen Gläubiger und Schuldner geht, z.B. beim Kaufvertrag und die Geltendmachung gegenseiti-ger Forderungen auf die Hauptleistung, z.B. Kaufsache, und der Gegenleistung, z.B. Kaufpreis

das öffentliche Fördermittelrecht, das sich um die Förderung von Unternehmen mit staatlichen Gelder kümmert

das sog. Bank- und Börsenrecht, das sich mit der Stellung der Banken und Börsen im Wirtschaftssystem beschäftigt

das Wertpapierrecht, das den Handel mit Wertpapieren regelt

das Investitionsschutzrecht, z.B. bei Investitionen im Ausland, etc.

etc.

2 Versicherungsrecht

Welche Rechtsfragen klärt das Versicherungsrecht?

Zu dem Begriff des Finanzierungsrechts gehören Fragestellungen aus folgenden Bereichen:

Betriebliche Versicherungen, z.B. Betriebshaftpflichtversicherungen

persönliche Versicherungen, z.B. Krankenversicherung

Fragen zum Versicherungsvertrag, z.B. Belehrungs- und Informationspflichten, Zustandekommen, Kündi-gung, Prämienzahlungen, vgl. das Versicherungsvertragsgesetz, VVG

etc.

3 Anspruchsziele

Welche Anspruchsziele verleiht das Finanzierungs- und Versicherungsrecht?

Finanzierungsrecht

Gewährung von Zuschüssen

Auszahlung von Leistungen

Abgabe von Unbenklichkeitserklärungen, Tragfähigkeitserklärungen

etc.

Versicherungsrecht

Übernahme von Kosten aus Versicherungsfällen durch Zahlung von Geldbeträgen

Beratungsleistungen gegenüber dem Versicherten

etc.

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Frage 2

Finanzierungsmöglichkeiten, Rating und Finanzplanung

Welche Finanzierungsmöglichkeiten unterscheidet man in der Praxis üblicherweise?

Was geschieht bei einem Rating?

Welche Instrumente der Finanzplanung sollte man als Existenzgründer kennen?

Fall

In dem vom BSG am 09.07.2017, B 11 AL 13/16 zu Lasten des Gründers entschiedenen Gründungszuschuss-Fall hätte man mit Kenntnis der Rechtsbegriffe mehr erreicht…

wenn man nicht nur die Finanzierung der öffentlichen Hand, sondern auch andere Finanzierungsmöglich-keiten kennen würde.

wenn man sich um ein gutes Rating gekümmert hätte!

wenn man eine ordnungsgemäße Finanzplanung durchgeführt hätte!

Auf einem Blick

1 Finanzierungsmöglichkeiten im Überblick

2 Rating

3 Finanzplanugs-Instrumente

1 Finanzierungsmöglichkeiten im Überblick

Eigenkapital

Einbehaltung von Gewinnen

Abschreibungen

Rückstellungen

Partner

Beteiligungskapital

etc.

Fremdkapital

Öffentliche Förderdarlehen

Kredite von Banken und Sparkassen

Wechsel

Factoring

etc.

Mezzanine-Finanzierung

Nachrangdarlehen

Stille Beteiligung

Genussscheine

Finanzierungs-Zeiträume

Kurzfristige Finanzierung (bis 12 Monate Laufzeit) - Betriebsmittel- bzw. Kontokorrentkredit

Mittel- und langfristige Finanzierung (ab 12 Monate Laufzeit) – Investitionskredit

Besondere Finanzierungs-Arten

Leasing

Crowdfunding

etc.

2 Rating

Sinn und Zweck

Geldgeber unterziehen Kredit-Anfragende vor der Kreditvergabe einem Rating

Geldgeber versuchen das Unternehmen als Kreditnehmer danach einzuschätzen, wie gut es in der Lage ist, das entliehene Geld wieder in der vereinbarten Höhe und Zeit mit Zinsen zurückzubezahlen

Wichtige Aspekte für Prüfenden

wirtschaftliche Situation Ihres Unternehmens,

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Qualität des Managements und der Unternehmensorganisation,

Situation Ihres Unternehmens am Markt und die Zukunft des Marktes und der Branche,

Beziehung zwischen Ihrem Unternehmen und Ihrer Hausbank,

Unternehmensentwicklung und Unternehmensplanung

bei Existenzgründungen: die Erfolgswahrscheinlichkeit Ihres Konzepts, das im Businessplan niedergelegt ist

Rating nicht als Belastung sehen

dient gleichzeit als „Check“ von erfahrener Seite, ob das Unternehmenskonzept stimmt

hilft Risiken und Chancen aufzuspüren

ermöglicht es, bessere Kreditkonditionen zu bekommen, z.B. niedrigere Zinsen, weniger Sicherheiten

Verbesserung des Rankings

durch guten Kontakt zum Geldgeber

Transparenz in der Finanzierungsplanung

gute Absicherung durch Versicherungen

Nachfolgeplanung

Schadensersatz bei falschem Ranking

bei zu schlechtem Ranking kann das Unternehmen Schadensersatz verlangen, vgl. Art. 35a 32009R1060

Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Ratingagenturen

LG Düsseldorf, 17.03.2017 - 10 O 126/15 Schadensersatzbegehren des Emittenten wegen eines behaupte-ten zu Unrecht bzw. fehlerhaft erstellten Ratings einer deutschen Ratingagentur, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig bestimmte Zuwiderhandlungen begehen und diese sich auf das abgegebene Rating auswir-ken

3 Finanzplanungs-Steuerinstrumente

Sinn und Zweck

Planung gibt Aufschluss über wichtige Fakten des Unternehmens, z.B. für den Kapitalgeber aber auch für einen selbst als Gründer!

z.B. Ist man in der Lage einen Kredit zurückzuzahlen und die Zinsen regelmäßig zu entrichten, sog. Kapital-dienstfähigkeit

Planung ist wichtige Grundlage für Erfolg des Unternehmens

stellt Frühwarnsystem bei finanzieller Schieflage dar

Kapitalgeber verlangen oft Planungsunterlagen

Businessplan

Beschreibung des betrieblichen Vorhabens

bzw. der bisherigen Entwicklung, wenn Gründung schon länger zurückliegt

Kapitalbedarfsplanung

zentrale Frage: Wie viel Geld benötige ich für mein Vorhaben?

Methode: Genaue Aufteilung des Vorhabens in einzelne, zu finanzierende Schritte:

1. Phase: Kosten für Vorbereitung z.B. für Beratung und Genehmigungen

2. Phase: Kosten für Forschung und Entwicklung

3. Phase: Kosten für die Anschaffung von sächlichen Mitteln, z.B. Maschinen

4. Phase: Kosten für Personalsuche

5. Phase: Einführung in den Markt

Sparpotentiale analysieren: gebrauchte Büroeinrichtungen, Leasing statt Kauf, wenn Leasingkosten ange-messen sind, freie Mitarbeiter statt Angestellte, Kooperationen mit anderen Unternehmen, z.B. Einkaufsge-meinschaften um Rabatte zu bekommen, Sharing-Angebote nutzen, z.B. Büro-, Sekretariats-, Car- oder Ge-rätesharing

Liquiditätsplanung

große Bedeutung: Liquditätsprobleme in den ersten 5 Jahren sind die häufigsten Gründe für die Insolvenz von Gündern

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zentrale Frage: Können laufende Rechnungen für Versicherungen, Steueren oder Miete/Pacht in den nächsten 3 bis 6 oder am Sichersten 12 Monaten bezahlt werden?

Einzelfragen: Welche fixen Kosten gibt es (z.B. Miete, Personal)? In welchem Zeitintervall fallen Zinszah-lungen und Tilgung für Kredite an? Bis zu welchen Stichtagen müssen Verbindlichkeiten bei Lieferanten be-glichen werden? Wann werden Ihre Kunden (voraussichtlich) welche Rechnungen bezahlen? Welchen Um-fang hat Ihr Kontokorrentkredit bei Ihrer Bank? Welche weiteren Kreditspielräume stehen Ihnen zur Verfü-gung? Welche eigenen Reserven können Sie einbringen, wenn das Geld knapp wird?

Methode: Gegenüberstellung (nicht der tatsächlichen) der geplanten und erwarteten Einnahmen mit den er-warteten Ausgaben,

Überdeckung: Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben

Unterdeckung: Fehlbetrag, durch Übersteigen der Ausgaben über die Einnahmen

evtl. Insolvenzantragspflicht, Schadensersatzpflicht und Strafbarkeit, § 15a InsO, sowie strafrechtliche Fol-gen wegen Insolvenzverschleppung, § 283 StGB

Gegenmaßnahmen bei Unterdeckung: Kunden kein zu langes Zahlungsziel einräumen, Skonto bei schnel-ler Bezahlung anbieten, Anzahlungen oder Teilzahlung vereinbaren, Verbesserung des Forderungsmanage-ments, Kontokorrentkredite bei Ihrem Kreditinstitut nur kurzfristig und nicht für langfristige Investitionen aus-nutzen, Ausgaben/Zahlungen nach Absprache mit den Lieferanten verschieben, "frisches" Beteiligungskapi-tal besorgen, Abtretung der Forderung an Ihr Kredit- bzw. Finanzierungsinstitut, Teile des Unternehmensver-mögens verkaufen

Wichtig: Liquiditätsreserven aufbauen

Finanzierungsplanung

Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?

Gibt es geeignete öffentliche Förderprogramme in entsprechenden Rechtsgrundlagen?

Rentabilitätsplanung

Ziel: ermittlung der zu erwartenden Umsätze, die Kosten sowie den zu erwartenden Gewinn

Zeitraum: Der Rentabilitätsplan sollte drei Geschäftsjahre umfassen

Verhandlungsplanung

zentrale Frage: Wie kann ich meinen Kapitalgeber davon überzeugen, dass er das geliehene Kapital termin-gerecht zurückerhält?

zentraler Geldgeber ist die Hausbank: Bankgespräch daher gut vorbereiten, führen, nachbereiten und Be-ziehung zur Hausbank pflegen

Weitere Möglichkeiten: Bei welchen anderen Kapitalgebern kann ich eine Finanzierung direkt bekommen?

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Frage 3

Eigen- und Fremdkapital, Mezzanine Finanzierung

Wie unterscheiden sich Eigen- und Fremdkapital? Was versteht man unter mezzanine Finanzierung?

Fall

In dem vom BSG am 09.07.2017, B 11 AL 13/16 zu Lasten des Gründers entschiedenen Gründungszuschuss-Fall ist zu fragen, ob es sich bei dem Gründungszuschuss um …

Eigenkapital

Fremdkapital

oder eine mezzanine Finanzierung handelt?

Auf einem Blick

1 Eigenkapital

2 Fremdkapital

3 mezzanine Finanzierung

1 Eigenkapital

Was fällt unter Eigenkapital?

Darunter falle alle finanzielle Rücklagen

je nach Rechtsform das Grund- bzw. Stammkapital

erwirtschaftete Gewinne

vom Eigentümer bzw. Gründer eingebrachte Vermögensgegenstände

für den Betrieb angeschaffte Gegenstände, z.B. Maschinen, Autos

Höhe: unternehmerisches Eigenkapital sollte nicht 20 % am Gesamtkapital unterschreiben

bilanztechnisches Eigenkapital-Kredite: Kredite aus dem ERP-Sondervermögen in Form von Nachrang-darlehen ohne Sicherheiten, bei denen im Falle einer Insolvenz der Darlehensgeber nachrangig bedient wird, wenn alle anderen Kreditgeber ihr Geld erhalten haben, z.B. Programm „ERP-Kapital für Gründung“

Beteiligung von Partner: in Form von stillen Beteiligungen oder als aktive Gesellschafter

Beteiligungskapital: wird dem Unternehmen von öffentlichen oder privaten Beteiligungsgesellschaften zur Verfügung gestellt; und zwar in Form von Einlagen als Stamm- oder Grundkapital, aber auch als stille Beteili-gung am Unternehmen

2 Fremdkapital

Was fällt unter Fremdkapital?

je nach Umfang und Nutzungsdauer einer Investition existieren unterschiedliche Kreditgeber und Kreditarten:

Förderdarlehen der öffentlichen Hand - Bund: u.a. aus Mitteln des ERP-Sondervermögens Förderprogramme für Existenzgründer sowie

kleine und mittlere Unternehmen

- Bundesländer

- Europäische Union

- günstige Zinsen, feste Zinssätze, lange Laufzeiten und häufig eine rückzahlungsfreie Zeit, bis man mit der Tilgung beginnen muss

private Kredite von Freunden, Familie etc.

gewerbliche Kredite der Banken und Sparkassen

Lieferantenkredite, d.h. gelieferte Ware oder Dienstleistung wird nicht sofort, sondern erst zu einem späte-ren Zeitpunkt, der vereinbart werden muss, bezahlt

Wechsel, in dem steht, dass man z.B. einem Lieferanten eine Zahlung etwa für Waren schuldet, so dass der Lieferant dieses Dokument zum Ausgleich eigener Verbindlichkeiten an seine Gläubiger weitergeben kann. Gezahlt wird an den zuletzt vermerkten Gläubiger, also den Besitzer des Wechsels

Factoring, Verkauf von Forderungen an ein Factoringinstitut mit einem Abschlagsszahlung von 60 bis 80 % auf den Rechnungsbetrag. Zahlt der Rechnungsempfänger an den Factor, erhält man den restlichen Betrag abzüglich der Gebühren für den Factor.

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3 mezzanine Finanzierung

Was fällt unter mezzanine Finanzierung?

Begriff "Mezzanine" stammt aus dem Italienischen und bezeichnete ursprünglich ein niedriges Zwischenge-schoss zwischen zwei Hauptstockwerken.

In Anlehnung daran ist eine Mezzanine-Finanzierung zwischen Fremd- und Eigenkapital angesiedelt. Zu den

Mezzanine-Finanzierungen sind

Nachrangdarlehen: Kapitalgeber eines Nachrangdarlehens werden im Fall einer Insolvenz des Unterneh-mens nachrangig bedient

stille Beteiligungen: Kapitalgeber bzw. Investor beteiligt sich als stiller Gesellschafter an einem Unterneh-men, das heißt, er tritt nach außen hin nicht in Erscheinung. Er leistet eine Einlage in das Unternehmensver-mögen und erhält im Gegenzug eine Gewinnbeteiligung

Genussscheine: Genussscheine laufen auf einen festen Nennbetrag und sind mit einem Zins- bzw. Gewinn-anspruch aber ohne gesellschaftsrechtlichen Mitwirkungsrechte, wie die Teilnahme an der Gesellschafterver-sammlung oder Stimmrecht verbunden

Frage 4

Zuschüsse

Was sind Zuschüsse?

Inhalt: Nicht rückzahlbare Zuwendung

Für: Investitionen, Beratungsleistungen, Forschung und Innovation

Von: Bund und Ländern

Antragsstelle: Bundes- oder Landesbehörde

Frage 5

Darlehen, Lieferantenkredite, Wechsel und Factoring

Was kennzeichnet Lieferantenkredite, Wechsel und Factoring?

Inhalt: rückzahlbare Zuwendungen, zum marktüblichen Zins, gegen bankübliche Sicherheiten

Für: Investitionen, Betriebsmittel, Lieferungen

Von: Hausbank, Lieferant oder Factorinstitut

Antragsstelle: Hausbank, Lieferant oder Factorinstitut

Frage 6

Förderkredite

Wie unterscheiden sich Förderkredite von „normalen“ Krediten?

Inhalt: rückzahlbare Zuwendungen, zinsverbilligt, mit Erleichterungen für die Rückzahlung und bei den Si-cherheiten

Für: Investitionen, Betriebsmittel

Von: KfW und/oder Landesförderinstitut

Antragsstelle: i.d.R. Hausbank, vereinzelt Landesförderinstitut

Frage 7

Stille Beteiligung, Kapitalbeteiligung durch Mitarbeiter bzw. Investor, sog. Beteiligungskapital

Was versteht man unter Beteiligungskapital?

Inhalt: Zeitweilig zur Verfügung gestelltes Eigenkapital, ohne bankübliche Sicherheiten,

keine Beteiligung am Zuwachs des Unternehmenswerts

Für: Stärkung der Eigenkapitalausstattung

Von: Privat oder Mittelständische Beteiligungsgesellschaft

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Antragsstelle: Mittelständische Beteiligungsgesellschaft

Frage 8

Sicherheiten

Welche Sicherheiten sind üblich?

Für den Sicherungsnehmer, z.B. Bank sind folgende Tatsachen zu den Sicherheiten wichtig:

Sind die vom Gründer angebotenen Sicherheiten ausreichend?

Lässt sich die Sicherheit leicht in einer Vereinbarung umschreiben, sog. Sicherheitenübersicht?

Wie leicht kann man den Bestand, die Wertigkeit etc. der Sicherheiten überwachen?

Wie schnell ist die Sicherheit zu verwerten?

1 Grundpfandrechte (Grundschuld/Hypothek)

2 Bankguthaben

3 Wertpapiere

4 Lebensversicherungen mit Rückkaufwert

5 Bürgschaften

6 Gegenstände, z.B. Maschinen, Fahrzeuge, etc.

7 Drittklassige Sicherheiten: Kundenforderungen, Warenlager, Ladeneinrichtungen

Frage 9

Bürgschaften

Was bewirken Bürgschaften?

Inhalt: Hingabe einer Sicherheit als Drittschuldner bei fehlenden oder zu geringen banküblichen Sicherhei-ten sowie nachweislichen Erfolgsaussichten des Finanzierungsvorhabens

Für: Absicherung von Bankdarlehen und Förderkrediten

Von: Private Personen oder gewerblich von Bürgschaftsbank von Bundesland, Landesregierung, Bund

verschiedene Arten: Private Bürgschaften, Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbanken

Frage 10

Garantien

Was versteckt sich hinter Garantien als Förderinstrument?

Inhalt: Garantiegeber übernehmen den größten Teil eines Schadens, nur geringe Eigenbeteiligung des Un-ternehmens

Für: Absicherung gegen politische und finanzielle Risiken z.B. bei Exporten oder Investitionen im Ausland

Von: Bund

Antragsstelle: Ansprechpartner im Auftrag des Bundes (Mandatare)

Frage 11

11 Leasing

Wie hilft Leasing bei der Finanzierung von Unternehmen?

Definition: "Miete" oder "Vermietung" von Investitionsgütern oder langlebigen Wirtschaftsgütern

Vorgehensweise:

Leasinggeber stellt für einen befristeten Zeitraum eine bewegliche oder unbewegliche Sache zur Verfügung

Leasinggeber bleibt juristischer und wirtschaftlicher Eigentümer des Objekts

Leasingnehmer übernimmt alle Rechte, Risiken und Pflichten des geleasten Objektes; haftet für Beschädi-gungen und ggf. für den Ausfall des Produkts; muss Reparaturen ausführen und das Objekt instandhalten.

Leasingnehmer zahlt für die Nutzung eine vereinbarte monatliche Gebühr.

Beispiele: Kfz, Bürogeräte, Produktionsanlagen, Immobilien.

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Vorteile: schont Liqudität, man kann mit Leasingegenstand arbeiten und Leasingraten verdienen, mit verfüg-baren Geldmittel kann man anderweitig arbeiten

Nachteile: durch Gebühren des Leasingnehmers evtl. teurer als Kauf, Sicherheiten erforderlich, umfangrei-chere Instandhaltungspflichten als beim reinen Mieten

Frage 12

Crowdfinanzierung

Was versteckt sich hinter Instrumenenten der Crowdfinanzierung?

Begriffe: bedeutet Crowd "Ansammlung" oder "Menschenmenge". Funding umfasst das Aufbringen von Mit-teln bzw. die Finanzierung

idee: Auf großen internationalen Crowdfunding Plattformen wie kickstarter.com oder indiegogo werden so Projekte aus den Bereichen Design, Fashion, Kunst, Film & Video, Nahrungsmittel oder Spiele finanziert.

Für: für kreative Projekte und kleinere Summen an Kapital

Ablauf. Plattform nach Eignung suchen, Projekt anmelden und beschreiben, auf Unterstützer hoffen und Geldeinsammeln

Kosten: Dankeschön an die Unterstützer in Form von immateriellen Leistungen, Sachleistungen etc, und Provision an Betreiber der Plattformen

Von: Onlineplattformen, wo eine größere Zahl von Persone unterschiedlich hohe Beträge zur Verfügung stel-len

Antragsstelle: internationale (kickstarter.com oder indiegogo.com) und nationale Onlineplattformen

Frage 13

Risiken und Versicherungen

Welche Risiken hat das zu gründende Unternehmen und wie kann man das jeweilige Risiko versichern?

1. Risiko: Geschäftsinventar wird beschädigt = Absicherung z.B. durch Geschäftsinhaltsversicherung

2. Risiko: Unternehmen soll Haftung für Schäden Dritter übernehmen = z.B. Betriebshaftpflichtversicherung

3. Risiko: Unternehmen soll Kosten für Rechtsstreit tragen = z.B. Firmenrechtsschutzversicherungen

4. Risiko: Unternehmer selbst wird krank = z.B. private oder gesetzliche Krankenversicherung

5. Risiko: Unterneher fällt endgültig aus = z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung, private Altersvorsorge

Frage 14

Betriebliche Versicherungen

Welche betrieblichen Versicherungen gibt es?

Welche sind am Wichtigsten für Gründer?

Betriebs-Haftpflichtversicherung:

bei Schadenersatzansprüchen Dritter, z.B. von Kunden, Lieferanten, Besuchern und Mitarbeitern

Berufs-Haftpflichtversicherung:

Für Dienstleistungsunternehmen und Freiberufler. Sie schützt vor den finanziellen Folgen eines Berufsverse-hens, wie bspw. falsche Beratung, Begutachtung.

Betriebs-Unterbrechungsversicherung (BU-Versicherung):

für die laufenden Kosten wie Löhne, Gehälter, Miete und Zinsen usw., solange keine Erträge erwirtschaftet werden können.

Vermögensschadenversicherung für Unternehmensleiter:

für die persönliche Haftung insbesondere von GmbH-Geschäftsführern und AG-Vorständen

Einbruchdiebstahlversicherung:

für Schäden durch Diebstahl, Zerstörung, Beschädigung usw.

Elektronikversicherung (Cyber-Versicherung u.ä.):

z.B. für Kosten zum Wiedereinsatz von Programmen und Wiedereingabe der Daten sowie Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes nach einem Virenbefall.

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Feuerversicherung:

für Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Flugzeugabsturz.

Kfz-Haftpflichtversicherung:

für Schäden an Personen, Sachen und Vermögen auf, die der Fahrer gegenüber Dritten verursacht hat.

Leitungswasserversicherung:

für Schäden durch austretendes Wasser aus Wasserleitungen oder Wasser- bzw.Heizungsanlagen.

Maschinenversicherung:

für Reparaturen an stationären und fahrbaren Maschinen, die durch menschliches Versagen, Bedienungs-fehler, Fahrlässigkeit usw. entstehen.

Produkt-Haftpflichtversicherung:

für Schäden, die Dritte durch fehlerhafte Produkte Schaden erleiden (vor allem für Hersteller, Lieferanten, Lizenznehmer).

Sturmversicherung:

für Sturmschäden an Gebäuden und beweglichen Sachen.

Umwelthaftpflichtversicherung:

für Schadenersatzansprüche, wenn durch den Betrieb Boden, Wasser, Luft verunreinigt werden.

Versicherung für Mitarbeiter:

z.B. Unfallversicherungen, betriebliche Altersversicherung oder neue Altersvorsorgemöglichkeiten.

Vertrauensschadenversicherung:

für Kosten, die durch Unterschlagung, Veruntreuung, Diebstahl, Fälschung, Betrug und andere Vermögens-delikte entstehen.

etc.

Welche betrieblichen Versicherungen sind am Wichtigsten für Gründer?

1. Die Berufshaftpflicht (auch Vermögensschadenhaftpflicht genannt) als branchenspezifische betriebliche Absicherung, die Vermögensschäden, abdeckt: Sie schützt vor finanziellen Folgen von Berufsversehen, wie zum Beispiel Programmierfehlern, Urheberrechtsverletzungen oder Datenverlusten

2. Die Betriebshaftpflicht

3. Die Sachversicherung und Elektronikversicherungen

4. Die Cyber-Versicherung

5. Die D&O-Versicherung (Directors & Officers Schutz) als spezielle Vermögensschadenhaftpflichtversiche-rung für angestellte GmbH-Geschäftsführer (nicht aber für Geschäftsführer eines Einzelunternehmens) sowie für Entscheider auf Führungsebene, wie C-Level-Manager, Abteilungsleiter mit eigenständigen Entschei-dungskompetenzen oder Vorständen von Aktiengesellschaften. Mit der D&O-Versicherung sichern sich lei-tende Angestellte gegenüber Dritten

6. Rechtsschutzversicherung

7. Betriebsunterbrechungsversicherung

Frage 15

Persönliche Versicherungen

Welche persönliche Versicherungen unterscheidet man?

Krankenversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung

Private Altersvorsorge

Arbeitslosenversicherung für Selbständige

Unfallversicherung

Berufsständische Versorgungswerke

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III Vorschriften

Fall

In dem vom BSG am 09.07.2017, B 11 AL 13/16 zu Lasten des Gründers entschiedenen Gründungszuschuss-Fall hätte man mit Kenntnis der Vorschriften mehr erreicht!

Überblick: Wichtige Vorschriften – Welche Vorschriften spielen eine Rolle?

Auf einem Blick

1 Sozialgesetzbuch 2: § 16b SGB II Einstiegsgeld

2 Sozialgesetzbuch 3: §§ 57 und 93 SGB III Gründungszuschuss

3 Geschäftsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit

4 BGB Bürgschaft

5 BGB Darlehen

6 BGB Leasing

7 VersicherungsvertragsG

8 AGB der Banken bzw. der Versicherungen

IV

Beteiligte

Fall

In dem vom BSG am 09.07.2017, B 11 AL 13/16 zu Lasten des Gründers entschiedenen Gründungszuschuss-Fall hätte man mit Kenntnis der Beteiligten mehr erreicht…

in dem man die Regeln der Agentur für Arbeit besser gekannt hätte!

daneben auch noch sich hätte z.B. bei seiner zuständigen Kammer (z.B. IHK) hätte beraten lassen können!

Auf einem Blick

1 Gründer

2 Familienmitglieder, Freunde und andere private Geldgeber

3 Agentur für Arbeit

4 Hausbank

5 KfW Bankengruppe

6 Förderbanken der Länder

7 Unternehmensberater

8 Mitarbeiter

10 Lieferanten

11 Versicherungen

12 Versicherungsvermittler bzw. Versicherungsberater

13 Business Angels

14 Sozialgerichte

15 Rentenversicherung

16 Berufsgenossenschaften

17 Krankenkassen

18 Private Versicherungen

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V

Zahlen

Fall

In dem vom BSG am 09.07.2017, B 11 AL 13/16 zu Lasten des Gründers entschiedenen Gründungszuschuss-Fall hätte man mit Kenntnis der Zahlen mehr erreicht!

wenn der Antragssteller gewußt hätte, dass er sich beeilen muss mit der Selbständigmachung!

Überblick: Wichtige Zahlen – Welche Zahlen spielen eine Rolle?

Auf einem Blick

1 Liqiditäts-Zahlen: Offene Forderungen, offene Verbindlichkeiten, Kosten aus Arbeitsverträgen, Mietverträgen, Kreditverträgen, Leasingverträgen

2 Antragsfristen und sonstige Anspruchsfristen

3 Höhe von Zuschüssen

4 Zinshöhen

5 Rückzahlungsfristen

6 Tilgungshöhe

7 Bürgschaftssumme

8 Höchstbetragsbürgschaft

9 Beratungskosten

10 Gerichtskosten

VI Checklisten Fall

In dem vom BSG am 09.07.2017, B 11 AL 13/16 zu Lasten des Gründers entschiedenen Gründungszuschuss-Fall hätte man mit Kenntnis der Checklisten mehr erreicht…

wenn er die Voraussetzungen des Gründungsszuschusses genau geklärt hätte!

andere Fördermöglichkeiten geprüft hätte

Checkliste Gründungszuschuss – Welche Schritte spielen eine Rolle auf dem Weg zum Gründungszuschuss?

Auf einem Blick

1. Individuelle und geförderte Beratung besucht

2. arbeitssuchend melden

3. arbeitslos melden (Wichtig: Sie müssen mindestens einen Tag Arbeitslosengeld I beziehen)

4. Antrag auf Gründungszuschuss abholen (= stellen!)

5. Zeitpunkt der Selbstständigkeit festlegen

6. Gründerseminar besuchen

7. persönliche Anforderungen (fachliche/kaufmännische Belege)

8. Businessplan erstellen

9. fachkundige Stellungnahme einholen

10. Gewerbe anmelden

11. Steuerliche Anmeldung vornehmen

12. Antrag auf Gründungszuschuss abgeben (alle Unterlagen vollständig?)

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VII

Muster

Fall

In dem vom BSG am 09.07.2017, B 11 AL 13/16 zu Lasten des Gründers entschiedenen Gründungszuschuss-Fall hätte man mit folgenden Mustern mehr erreicht!

Überblick: Wichtige Muster – Welche Muster spielen eine Rolle?

Auf einem Blick

1 Antragsformular für den Gründungszuschuss

2 Businessplan

3 Tragfähigkeitsbescheinigung von einer anerkannten Stelle (Steuerberater, IHK, etc.)

4 Gesellschaftervertrag, aus dem hervorging, dass wir jeder zu 50% an allen Entscheidungen beteiligt sind (nur nötig, wenn man nicht allein gründet)

5 Gewerbeanmeldung

6 Änderungsanzeige, dass die Arbeitslosigkeit in Selbstständigkeit übergeht

7 Darlehensverträge

8 Wechsel

9 Factoringvereinbarung

10 Bürgschaft

11 Leasingvertrag

12 Crowdfinanzierungs-Vereinbarungen

13 Versicherungs-AGB