Hochschule Biberach - Partner · DIN 276'1:2006-11 Vorwort Diese Norm wurde vom NABau...
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Hochschule Biberach
Bauökonomie 2008
Rolf Mühleisen, Dipl. Ing. Freier Architekt
Diese Arbeitsunterlagen enthalten
Auszüge aus DIN 276 gemäß DIN-VDE- Merkblatt für die Wiedergabe von
DIN-VDE-Normen für Unterrichtszwecke.
Nur für den persönlichen Gebrauch von Rolf Mühleisen, Hochschule
Biberach, 29.09.2008
Keine Vervielfältigung, keine Weitergabe.
Die Unterrichtsmaterialien sind nach Gebrauch zurückzugeben.
Vorwort
„Wir können alles, außer teuer“
Horst Küsgen - lernt in Englang Kostenplanung
- kommt über Umwege nach Stuttgart
1966 - EFB
Entwicklungsplanung für Baukosten
1970 - Lehrbeauftragter
- Professor
Kosten im Bauwesen Ursache, Auswirkung
Bauherr
Kosten vorgabe
Architekt
Festlegung der Obergrenze
oder als Zielgröße
Kosten rahmen
Ermittlung der Kosten nach Bedarfs planung
Ziel + Zweck:
Kostenvorgabe:
• Erhöhung der Kostensicherheit
• Investitionsrisiken zu vermindern
• Förderung frühzeitiger Alternativen
Kostenrahmen:
• dient als Grundlage für die Entscheidung über die
Bedarfsplanung sowie für grundsätzliche Wirtschaftlichkeits-
und Finanzierungsüberlegungen und zur Festlegung der
Kostenvorgabe.
Konvertierung
DIN 276 4.81 - 11.06 Kosten im Hochbau
HOAI Honorarordnung Architekten + Ingenieure(1990 / 1996)
DIN 277 Grundflächen und Rauminhalte
HOAI
Architekt
DIN 276 4.81
Bauherr
DIN 276 ( 6.93)
neu 11.06
DIN 277
Teil 1Teil 2Teil 3
DEUTSCHE NORM
Preisgruppe 1 2w.din.de
www.beuth.de
November 2006
lllllllllIililililil|ill9768980
O DINDeutscheslnst i tut fürNormunge.V. JedeArtderVervie l fä l t igung,auchauszugsweise,nur mi t Genehmigung des DIN Deutsches lnst i tut für Normung e.V. , Bedrn, gestat tet .
Al le inverkauf der Normen durch Beuth Ver lag GmbH, 10772 Ber l in
DtN 276-1 DINrcs 91 .010.20 Ersatz für
DIN 276:1993-06
Kosten im Bauwesen -Te i l 1 : Hochbau
Bui ld ing costs -Part 1: Bui ld ing construct ion
Coüts de bät iment -Part ie 1: Bät iment
Gesamtumfang 26 Seiten
Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DIN
DIN 276-1 :2006-11
Inha l t
Seite
1 Anwendungsbere ich , . . . . . . . . . . , . . . . . . . . . .4
3 Grundsätze der Kos tenp lanung , . , . , . , . . . . . . . . , . . . . . . . . . . .5
3 .2 .2 Fes t legung der Kos tenvorgabe. . . . . . . . . . . . . . . , . . . . . . . . . . .6
3 .3 .2 Dars te l lung und Vo l ls tänd igke i t . . , , , , . . . , , , . . . . . . . . . . . , . ,63 .3 .3 Grund lagen und Er läu terungen. . . , . . , , . . . . . . , , . . . , . . . . . . ,63 .3 .4 Kos tenermi t t lung be i Bauabschn i t ten . . . , . . . . . . . . , . . . . . . , . , . . . . . . . . . , . . . . .63 .3 .5 Baupro jek te im Bestand. . . , . . . , . . . . . . . . . , .63 ,3 .6 Vorhandene Bausubstanz und w ieder verwendete Te i le . . . . . . . . . . . . . , . . , , . . . . . . . .6
3 .3 .10 Kos tens tand und Kostenprognose. . . . . . , , . , . . . . . . . . . . ,7
3,4 Stufen der Kostenermit t lung . . . . . . . . . .7
3 .5 Kos tenkont ro l le und Kostens teuerung . , . . . . , . . . . , . . . . . . . . . . . , . . . , . . , . . . ,g
3 .5 .4 Kos tenkont ro l le be i der Vergabe und Ausführung , . . . . . . , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . , . , ,94 Kos teng l iederunS . . . . . . . . , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .g4.1 Aufbau der Kostengl iederung . . . , . . . . . .94.2 Ausführungsorient ierte Gl iederung der Kosten. . . . . . . . . . , . . . . . . .104 .3 Dars te l lung der Kos teng l iederung. . . . . . . . . , . . . . . . . , . .10
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DIN 276 '1 :2006-11
Vorwort
Diese Norm wurde vom NABau Arbeitsausschuss 005-01-05,,Kosten im Hochbau" erarbeitet . Der Tei l 1 qi l tfür den Hochbau; Tei le für andere Bereiche des Bauwesens sind in Vorberei tuno.
Anderungen
Gegenüber DIN 276:1993-06 wurden folgende Anderungen vorgenommen:
a) Ti tel und Gl iederung der Norm wurden geändert , um die Norm über den Hochbau hinaus anoerenBereichen des Bauwesens zu öffnen:
b) der Anwendungsbereich der Norm wurde entsprechend den geänderten Inhalten neu formul iert ,
c) die Begri f fe wurden entsprechend dem Stand der Technik geändert und ergänzt;
d) die Grundsätze der Kostenermit t lung wurden zu Grundsätzen der Kostenplanung erweitert ;
e) für den Begri f f , ,Kostenvorgabe" wurden Grundsätze der Anwendung formul iert ;
f ) Die Grundsätze der Kostenermit t lung wurden mit dem Ziel größerer Wirtschaft l ichkeit und Kosten-sicherheit neu gefasst;
g) die Stufen der Kostenermit t lung wurden im Hinbl ick auf eine kont inuier l iche Kostenplanung erweitert undneu formul iert :
h) für Kostenkontrol le und Kostensteuerung wurden Grundsätze der Anwendung formul iert ;
i ) der Aufbau der Kostengl iederung bleibt unverändert . Die Beschreibung wurde redakt ionel l geändert ;
j ) die ausführungsorient ierte Gl iederung der Kosten wurde als Alternat ive beibehalten; Tabel le 2 wurdegestr ichen;
k) die Darstel lung der Kostengl iederung wurde entsprechend dem Stand der Technik redakt ionel lüberarbeitet;
l ) der Anhang A wurde gestr ichen.
Frühere Ausgaben
DIN 276: 1934-08, '1943-08, 1954x-03, '1993-06D I N 2 7 6 T e i l 1 : 1 9 7 1 - 0 9 , ' 1 9 8 1 - 0 4D lN 276 T eil 2: 197 1-09, 1 9B 1 -04DIN 276-Te i l3 : 1971-09, 1981-04DIN 276 Tei l 3 Auswahl 1 : 198'1-04
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DIN 276-1 :2006-11
1 Anwendungsbereich
Dieser Tei l der Norm gi l t für die Kostenplanung im Hochbau, insbesondere für die Ermit t lung und dieGliederung von Kosten. Sie erstreckt s ich auf die Kosten für den Neubau, den Umbau und die Modernisierungvon Bauwerken sowie die damit zusammenhängenden projektbezogenen Kosten; für Nutzungskosten imHochbau g i l t D IN 18960.
Die Norm legt Begri f fe der Kostenplanung im Bauwesen fest; s ie legt Unterscheidungsmerkmale von Kostenfest und schaff t damit die Voraussetzungen für die Vergleichbarkeit der Ergebnisse von Kostenermit t lungen.Die nach dieser Norm ermit tel ten Kosten können bei Verwendung für andere Zwecke (2. B. Vergütung vonAuftragnehmerleistungen, steuerl iche Förderung) den dabei erforderl ichen Ermit t lungen zugrunde gelegtwerden. Eine Bewertung der Kosten im Sinne der entsprechenden Vorschri f ten nimmt die Norm jedoch nichtvor.
2 Begriffe
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begri f fe.
2 . 1Kosten im BauwesenAufwendungen für Güter, Leistungen, Steuern und Abgaben, die fur die Vorberei tung, Planung und Ausfüh-rung von Bauprojekten erforderl ich sind
ANMERKUNG Kosten im Bauwesen werden in diesem Dokument im Folqenden als Kosten bezeichnet.
2 .2KostenplanungGesamtheit al ler Maßnahmen der Kostenermit t lung, der Kostenkontrol le und der Kostensteuerung
2.3KostenvorgabeFest legung der Kosten als Obergrenze oder als Zielgröße für die Planung
2.4Kostenermit t lungVorausberechnung der entstehenden Kosten bzw. Feststel lung der tatsächl ich entstandenen Kosten
Entsprechend dem Planungsfortschritt werden die folgenden Stufen der Kostenermittlung unterschieden:
2 .4 .1KostenrahmenErmit t lung der Kosten auf der Grundlage der Bedarfsplanung
2.4 .2KostenschätzungErmit t lung der Kosten auf der Grundlage der Vorplanung
2.4.3KostenberechnungErmit t lung der Kosten auf der Grundlage der Entwurfsplanung
2.4.4KostenanschlagErmit t lung der Kosten auf der Grundlage der Ausführungsvorberei tung
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DIN 276-1:2006-11
2.4 .5Kostenfeststel lungErmit t lung der endgült igen Kosten
2.5Kostenkontrol leVergleichen aktuel ler Kostenermit t lungen mit Kostenvorgaben und früheren Kostenermit t lungen
2.6KostensteuerungEingrei fen in die Planung zur Einhaltung von Kostenvorgaben
2.7KostenkennwertWert, der das Verhältnis von Kosten zu einer Bezugseinheit darstel l t
2 .8Kostengl iederungOrdnungsstruktur, nach der die Gesamtkosten eines Bauprojektes in Kostengruppen untertei l t werden
2 . 9KostengruppeZusammenfassung einzelner, nach den Kri ter ien der Planung oder des Projektablaufes zusammen-gehörender Kosten
2 . 1 0GesamtkostenKosten, die sich als Summe aus al len Kostengruppen ergeben
2 . 1 1BauwerkskostenKosten, die sich als Summe der Kostengruppen 300 und 400 ergeben
2 . 1 2KostenprognoseErmit t lung der Kosten auf den Zeitpunkt der Fert igstel lung
2 . 1 3Kostenris ikoUnwägbarkeiten und Unsicherheiten bei Kostenermit t lungen und Kostenprognosen
3 Grundsätze der Kostenplanung
3.1 Al lgemeines
Ziel der Kostenplanung ist es, ein Bauprojekt wir tschaft l ich und kostentransparent sowie kostensicher zureal is ieren.
Die Kostenplanung ist auf der Grundlage von Planungsvorgaben (Quanti täten und Qual i täten) oder vonKostenvorgaben kont inuier l ich und systematisch über al le Phasen eines Bauprojekts durchzuführen.
Kostenplanung kann gemäß folgender Grundsätze erfolgen:
Die Kosten sind durch Anpassung von Qual i täten und Quanti täten einzuhalten;
Die Kosten sind bei def inierten Qual i täten und Quanti täten zu minimieren.
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DIN 276-1 :2006-11
3.2 Kostenvorgabe
3.2 .1 Z ie l und Zweck
Ziel der Kostenvorgabe ist es, die Kostensicherheit zu erhöhen, Invest i t ionsr is iken zu vermindern undfrühzeit ige Alternat ivüberlegungen in der Planung zu fördern.
3 .2 .2 Fes t legungderKostenvorgabe
Eine Kostenvorgabe kann auf der Grundlage von Budgef oder Kostenermit t lungen festgelegt werden.
Vor der Fest legung einer Kostenvorgabe ist ihre Real is ierbarkeit im Hinbl ick auf die weiteren Planungsziele zuüberprüfen. Bei Fest legung einer Kostenvorgabe ist zu best immen, ob sie als Kostenobergrenze oder alsZielgröße für die Planung gi l t . Diese Vorgehensweise ist auch für eine Fortschreibung der Kostenvorgabe -insbesondere auf Grund von Planungsänderungen - anzuwenden.
3 .3 Kos tenermi t t lung
3.3.1 Zweck
Kostenermit t lungen dienen als Grundlagen für Finanzierungsüberlegungen und Kostenvorgaben, fürMaßnahmen der Kostenkontrol le und der Kostensteuerung, für Planungs-, Vergabe- und Ausführungs-entscheidungen sowie zum Nachweis der entstandenen Kosten.
3 .3 .2 Dars te l lung undVol ls tänd igke i t
Kostenermit t lungen sind in der Systematik der Kostengl iederung zu ordnen. Die Kosten sind vol lständig zuerfassen und zu dokumentieren.
3 .3 .3 Grund lagenundEr läu terungen
Die Grundlagen der Kostenermit t lung sind anzugeben. Erläuterungen zum Bauprojekt s ind in der Systematikder Kostengl iederung zu ordnen.
3,3,4 Kostenermit t lung bei Bauabschnit ten
Besteht ein Bauprojekt aus mehreren Abschnit ten (2. B. funkt ional, zei t l ich, räumlich oder wir tschaft l ich), s indfür jeden Abschnit t getrennte Kostenermit t lungen aufzustel len.
3.3.5 Bauprojekte im Bestand
Bei Bauprojekten im Bestand sol l ten die Kosten nach Abbruch-, Instandsetzungs- und Neubaumaßnahmenunterschieden werden.
3.3.6 Vorhandene Bausubstanz und wieder verwendete Tei le
Der Wert vorhandener Bausubstanz und wieder verwendeter Tei le ist bei den betreffenden Kostengruppengeso nd ert a uszuweisen.
3.3.7 Eigenleistungen
Der Wert von Eigenleistungen ist bei den betreffenden Kostengruppen gesondert auszuweisen. Für Eigen-leistungen sind die Personal- und Sachkosten einzusetzen, die für entsprechende Unternehmerleistungenentstehen würden.
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DIN 276-1:2006-11
3.3.8 Besondere Kosten
Sofern Kosten durch außergewöhnl iche Bedingungen des Standortes (2. B. Gelände, Baugrund, Umgebung),durch besondere Umstände des Bauprojekts oder durch Forderungen außerhalb der Zweckbest immung desBauwerks verursacht werden, sind diese Kosten bei den betreffenden Kostengruppen gesondert auszuweisen.
3,3,9 Kostenris iken
In Kostenermit t lungen sol l ten vorhersehbare Kostenris iken nach ihrer Art , ihrem Umfang und ihrerEintr i t tswahrscheinl ichkeit benannt werden. Es sol l ten geeignete Maßnahmen zur Reduzierung, Vermeidung,Überwälzung und Steuerung von Kostenris iken aufgezeigt werden.
3.3.1 0 Kostenstand und Kostenprognose
Bei Kostenermit t lungen ist vom Kostenstand zum Zeitpunkt der Ermit t lung auszugehen; dieser Kostenstandist durch die Angabe des Zeitpunktes zu dokumentieren.
Sofern Kosten auf den Zeitpunkt der Fert igstel lung prognost iz iert werden, sind sie gesondert auszuweisen.
3 .3 .11 Umsatzs teuer
Die Umsatzsteuer kann entsprechend den jewei l igen Erfordernissen wie folgt berücksicht igt werden:
in den Kostenangaben ist die Umsatzsteuer enthalten ( , ,Brutto-Angabe");
in den Kostenangaben ist die Umsatzsteuer nicht enthalten ( , ,Netto-Angabe");
nur bei einzelnen Kostenangaben (2. B. bei übergeordneten Kostengruppen) ist die Umsatzsteuer aus-gewiesen.
In der Kostenermit t lung und bei Kostenkennwerten ist immer anzugeben, in welcher Form die Umsatzsteuerberücksicht igt worden ist .
3.4 Stufen der Kostenermit t lung
In 3.4.1 bis 3.4.5 werden die Stufen der Kostenermit t lung nach ihrem Zweck, den erforderl ichen Grundlagenund dem Detai l l ierungsgrad festgelegt.
3.4. ' l Kostenrahmen
Der Kostenrahmen dient als eine Grundlage für die Entscheidung über die Bedarfsplanung sowie fürgrundsätzl iche Wirtschaft l ichkeits- und Finanzierungsüberlegungen und zur Fest legung der Kostenvorgabe.
Bei dem Kostenrahmen werden insbesondere folgende Informationen zu Grunde gelegt:
- quant i tat ive Bedarfsangaben, z. B. Raumprogramm mit Nutzeinheiten, Funkt ionselemente und derenF lächen;
- qual i tat ive Bedarfsangaben, z. B. bautechnische Anforderungen, Funkt ionsanforderungen, Ausstattungs-standards;
- gegebenenfal ls auch Angaben zum Standort .
lm Kostenrahmen müssen innerhalb der Gesamtkosten mindestens die Bauwerkskosten qesondertausgewresen werden.
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DIN 276-1 :2006-11
3.4.2 Kostenschätzung
Die Kostenschätzung dient als eine Grundlage für die Entscheidung über die Vorplanung.
In der Kostenschätzung werden insbesondere folgende lnformationen zu Grunde gelegt:
Fraohnicco der Vorplanung, insbesondere Planungsunter lagen, zeichnerische Darstel lungen;
Berechnung der Mengen von Bezugseinheiten der Kostengruppen, nach DIN 277;^- 'a"r^--r^ Angaben zu den planerischen Zusammenhängen, Vorgängen und Bedingungen;E I t d u t E I i l u u /
Angaben zum Baugrundstück und zur Erschl ießung.
In der Kostenschätzung müssen die Gesamtkosten nach Kostengruppen mindestens bis zur 1. Ebene derK n c t o n n l i o d a r r r n n o r m i i t o l f r r r o r r { o n
3.4.3 Kostenberechnung
Die Kostenberechnung dient als eine Grundlage für die Entscheidung über die Entwurfsplanung.
In der Kostenberechnung werden insbesondere folgende lnformationen zu Grunde gelegt:
Planungsunter lagen, z. B. durchgearbeitete Entwurfszeichnungen (Maßstab nach Art und Größe desBauvorhabens), gegebenenfal ls auch Detai lpläne mehrfach wiederkehrender Raumgruppen;
Berechnung der Mengen von Bezugseinheiten der Kostengruppen;
Erläuterungen, z. B. Beschreibung der Einzelheiten in der Systematik der Kostengl iederung, die aus denZeichnungen und den Berechnungsunter lagen nicht zu ersehen, aber für die Berechnung und dieBeurtei lung der Kosten von Bedeutung sind.
In der Kostenberechnung müssen die Gesamtkosten nach Kostengruppen mindestens bis zur 2. Ebene derKostengl iederung ermit tel t werden.
3.4.4 Kostenanschlag
Der Kostenanschlag dient als eine Grundlage für die Entscheidung über die Ausführungsplanung und dieVorberei tung der Vergabe.
lm Kostenanschlag werden insbesondere folgende lnformationen zu Grunde gelegt:
Planungsunter lagen, z. B. endgült ige vol lständige Ausführungs-, Detai l - und Konstrukt ionszeichnungen;
Berechnungen, z. B, für Standsicherheit , Wärmeschutz, technische Anlagen;
Berechnung der Mengen von Bezugseinheiten der Kostengruppen;
Erläuterungen zur Bauausführung, z. B. Leistungsbeschreibungen;
Zusammenstel lungen von Angeboten, Aufträgen und berei ts entstandenen Kosten (2. B. für dasGrundstück, Baunebenkosten usw.).
lm Kostenanschlag müssen die Gesamtkosten nach Kostengruppen mindestens bis zur 3. Ebene derKnctonnl icr lcrr rnq ermit tel t und nach den vorgesehenen Vergabeeinheiten geordnet werden. DerKostenanschlag kann entsprechend dem Projektablauf in einem oder mehreren Schri t ten aufgestel l t werden.
3.4.5 Kostenfeststel lung
- [- ] io Knctonfoetcfel lung dient zum Nachweis der entStandenen KOSten sowie gegebenenfal ls zu Vergleicheng und Dokumentat ionen.
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DIN 276-1:2006-11
ln der Kostenfeststel lung werden insbesondere folgende Informationen zu Grunde gelegt:
geprüfte Abrechnungsbelege, z. B. Schlussrechnungen, Nachweise der Eigenleistungen;
Planungsunter lagen, z. B. Abrechnungszeichnungen;
Erläuterungen.
In der Kostenfeststel lung müssen die Gesamtkosten nach Kostengruppen bis zur 3. Ebene der Kostengl iede-rung u ntertei l t werden.
3.5 Kostenkontrol le und Kostensteuerung
3.5,1 Zweck
Kostenkontrol le und Kostensteuerung dienen der Überurachung der Kostenentwicklung und der Einhaltungder Kostenvorgabe.
3.5.2 Grundsatz
Bei der Kostenkontrol le und Kostensteuerung sind die Planungs- und Ausführungsmaßnahmen einesBauprojekts hinsicht l ich ihrer result ierenden Kosten kont inuier l ich zu bewerten. Wenn bei der Kostenkontrol leAbweichungen festgestel l t werden insbesondere beim Eintreten von Kostenris iken, sind diese zu benennen.Es ist dann zu entscheiden, ob die Planung unverändert fortgesetzt wird, oder ob zielger ichtete Maßnahmender Kostensteuerun g ergriffen werden.
3 .5 .3 Dokumenta t ion
Die Ergebnisse der Kostenkontrol le sowie die vorgeschlagenen und durchgeführten Maßnahmen derKostensteuerung sind zu dokumentieren.
3.5,4 Kostenkontrol le bei der Vergabe und Ausführung
Bei der Vergabe und der Ausführung sind die Angebote, Aufträge und Abrechnungen (einschl ießl ichNachträgen) in der für das Bauprojekt festgelegten Struktur aktuel l zusammenzustel len und durch Vergleichemit vorherigen Ergebnissen zu kontrol l ieren.
4 Kostengl iederung
4.1 Aufbau der Kostengliederung
Die Kostengl iederung nach 4.3 sieht drei Ebenen der Kostengl iederung vor; diese sind durch dreistel l ige Ord-nungszahlen gekennzeichnet.
In der 1. Ebene der Kostengl iederung werden die Gesamtkosten in folgende sieben Kostengruppen gegl iedert :
'100 Grundstück
200 Herr ichten und Erschl ießen
300 Bauwerk - Baukonstrukt ionen
400 Bauwerk - Technische Anlagen
500 Außenanlagen
600 Ausstattung und Kunstwerke
700 Baunebenkosten
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DIN 276-1 :2006-11
Die Kostengruppen 300 und 400 können zu Bauwerkskosten zusammengefasst werden.
Bei Bedarf werden diese Kostengruppen entsprechend der Kostengl iederung in die Kostengruppen der 2. und3. Ebene der Kostengl iederung untertei l t .
Über die Kostengl iederung dieser Norm hinaus können die Kosten entsprechend den technischen Merkmalenz. B. für eine di f ferenzierte Kostenplanung oder den herstel lungsmäßigen Gesichtspunkten z. B. im Hinbl ickauf Vergabe und Ausführung oder nach der Lage im Bauwerk bzw. auf dem Grundstück z. B. für Zwecke derTermin- oder Finanzplanung weiter untergl iedert werden.
Ab dem Kostenanschlag sol l ten die Kostengruppen auch in Vergabeeinheiten entsprechend derprojektspezif ischen Vergabestruktur geordnet werden, damit die Angebote, Aufträge und Abrechnungen(einschl ießl ich Nachträgen) aktuel l zusammengestel l t und kontrol l iert werden können.
4 .2 Aus führungsor ien t ie r te G l iederung der Kos ten
Soweit es die Umstände des Einzelfal ls zulassen (2. B. im Wohnungsbau) oder erfordern (2. B. bei Moderni-sierungen), können die Kosten vorrangig ausführungsorient iert gegl iedert werden, indem berei ts die Kosten-gruppen der ersten Ebene der Kostengl iederung nach ausführungs- oder gewerkeorient ief ten Strukturenuntertei l t werden. Dies entspr icht der 2. Ebene der Kostengl iederung. Hierfür kann die Gl iederung inLeistungsbereiche entsprechend dem Standardleistungsbuch für das Bauwesen ( lnternet unter www.gaeb.de)verwendet werden.
lm Fal le einer solchen ausführungsorient ierten Gl iederung der Kosten ist eine weitere Untertei lung, z. B. inTei l le istungen, erforderl ich, damit die Leistungen hinsicht l ich Inhalt , Eigenschaften und Menge beschriebenund erfasst werden können. Dies entspr icht der 3. Ebene der Kostengl iederung.
Auch bei einer ausführungsorient ierten Gl iederung sol l ten die Kosten in Vergabeeinheiten geordnet werden.
4 , 3 D a r s t e l l u n g d e r K o s t e n g l i e d e r u n g
Die in der Spalte , ,Anmerkungen" aufgeführten Güter, Leistungen oder Abgaben sind Beispiele für die jewei-l ige Kostengruppe; die Aufzählung ist nicht abschl ießend.
Die Kosten sind mögl ichst getrennt und eindeut ig den einzelnen Kostengruppen zuzuordnen. Bestehenmehrere Zuordnungsmögl ichkeiten und ist eine Auftei lung nicht mögl ich, s ind die Kosten entsprechend derüberwiegenden Verursachung zuzuordnen (2. B. KG 390, KG 490, KG 590),
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DIN 276-1:2006-11
Tabel le 1
Kostengruppen Anmerkungen
100 Grundstück
110 Grundstückswert
120 Grundstücksnebenkosten
121 Vermessungsgebühren
122 Gerichtsgebühren
123 Notar iatsgebühren
124 Maklerprovisionen
125 Grunderwerbssteuer
126 Wertermit t lungen, Untersuchun-gen
127 Genehmigungsgebühren
128 Bodenordnung,Grenzregul ierung
129 Grundstücksnebenkosten,sons-t iges
Kosten, die im Zusammenhangentstehen
mit dem Erwerb eines Grundstücks
Wertermit t lungen, Untersuchungen zu Alt lasten und deren Beseit i -gung, Baugrunduntersuchungen und Untersuchungen über die Be-baubarkeit , soweit s ie zur Beurtei lung des Grundstückswertes die-nen
130 Fre imachen
13'1 Abf indungen
132 Ablösen dingl icher Rechte
139 Fre imachen,sons t iges
Kosten, die aufzuwenden sind, um ein Grundstück von Belastungenfreizumachen
Abfind ungen und Entschädig ungen für bestehende Nutzun gsrechte,z. B. Miet- und Pachtverträge
Ablösung von Lasten und Beschränkungen, z. B. Wegerechten
200 Herr ichten und Erschl ießen Kosten al ler vorberei tenden Maßnahmen, um die Baumaßnahmeauf dem Grundstück durchführen zu können
210 Herrichten
211 S icherungsmaßnahmen
212 Abbruchmaßnahmen
213 Alt lastenbeseit igung
214 Herr ichten derGeländeoberJläche
219 Herr ichten,sonst iges
Kosten der vorberei tenden Maßnahmen, soweit nicht in anderenKostengruppen erfasst
Schutz von vorhandenen Bauwerken, Bautei len, Versorgungslei-tungen sowie Sichern von Bewuchs und Vegetat ionsschichten
Abbrechen und Beseit igen von vorhandenen Bauwerken, Ver- undEntsorgun gslei tungen sowie Verkehrsanlagen
Beseitigen von Kampfmitteln und anderen gefährlichen Stoffen,Sanieren belasteter und kontaminierter Böden
Roden von Bewuchs, Planieren, Bodenbewegungen einschl ießl ichOberbodensicherung, soweit nicht in KG 500 erfasst
15
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1 1
DIN 276-1 :2006-11
Tabelle 1 (fortgesetzt)
Kostengruppen Anmerkungen
220 Offent l icheErschl ießung
221 Abwasserentsorgung
222 Wasserversorgung
223 Gasversorgung
224 Fernwärmeversorgung
225 Stromversorgung
226 Telekommunikat ion
227 Verkehrserschl ießung
228 Abfal lentsorgung
229 Öffent l iche Erschl ießung,sonst iges
Antei l ige Kosten aufgrund gesetzl icher Vorschri f ten (Erschl ießungs-beiträ ge/An I iegerbeiträge) u nd Kosten a ufg ru nd öffentl ich-recht-licher Verträge für
die Beschaffung oder den Erwerb der Erschl ießungsf lächengegen Entgelt durch den Träger der öffent l ichen Erschl ießung,
die Herstel lung oder Anderung gemeinschaft l ich genutztertechnischer Anlagen, z. B. zur Ablei tung von Abwasser sowiezur Versorgung mitWasser, Wärme, Gas, Strom und Tele-kommunikat ion,
die erstmal ige Herstel lung oder den Ausbau der öffent l ichenVerkehrsf lächen, der Grünf lächen und sonst iger Frei f lächen füröffent l iche Nutzung.
Kostenzuschüsse und Anschlusskosten sol len getrennt ausgewie-sen werden.
Kostenzuschüsse, Anschlusskosten
Kostenzuschüsse, Anschlusskosten
Kostenzuschüsse, Anschlusskosten
Kostenzuschüsse, Anschlusskosten
Kostenzuschüsse, Anschlusskosten
Einmal ige Entgelte für die Berei tstel lung und Anderung von Netz-anschlüssen
Erschl ießungsbeiträge für die Verkehrs- und Freianlagen ein-schl ießl ich deren Entwässerung und Beleuchtung
Kostenzuschüsse, Anschlusskosten z, B. für einelei tungsgebundene Abfal lentsorgung
230 Nichtöf fent l icheErschl ießung Kosten für Verkehrsf lächen und technische Anlagen, die ohneöffentlich-rechtliche Verpflichtung oder Beauftragung mit dem Zielder späteren Übertragung in den Gebrauch der Al lgemeinheithergestel l t und ergänzt werden. Kosten von Anlagen auf demeigenen Grundstück gehören zu der Kostengruppe 500.
Soweit erforderl ich, kann die Kostengruppe 230 entsprechend derKostengruppe 220 untergl iedert werden.
240 Ausgleichsabgaben Kosten, die aufgrund recht l icher Best immungen aus Anlass desgeplanten Bauvorhabens einmal ig und zusätzl ich zu denErschl ießungbeiträgen entstehen. Hierzu gehört insbesondere dasAblösen von Verpflichtungen aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften,z. B. Stel lplätze, Baumbestand.
250 Ubergangsmaßnahmen
251 Provisorien
252 Auslagerungen
Kosten der Erstellung, Anpassung oder Umlegung von Bauwerken undAußenanlagen als provisorische Maßnahme der endgültigen Bauwerkeund Außenanlagen einschließlich dem Wiederentfernen der Provisoriensoweit nicht in den Kostengruppen 398, 498 und 598 erfasst.
Kosten für die Auslagerung von Nutzungen während der Bauzeit
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1 2
DIN 276-1 :2006-11
Tabef le 1 (forTgesetzt)
Kostengruppen Anmerkungen
300 Bauwerk -Baukonstrukt ionen
Kosten von Bauleistungen und Lieferungen zur Herstel lung desBauwerks, jedoch ohne die Technischen Anlagen (Kostengruppe400). Dazu gehören auch die mit dem Bauwerk fest verbundenenEinbauten, die der besonderen Zweckbest immung dienen, sowieübergrei fende Maßnahmen in Zusammenhanq mit den Baukon-strukt ionen.
Bei Umbauten und Modernisierungen zählen hierzu auch die Kos-ten von Tei labbruch-, Instandsetzungs-, Sicherungs- undDemontagearbeiten. Die Kosten sind bei den betreffendenKosten gruppen auszuweisen.
310 Baugrube
31 '1 Baugrubenhers te l lung
312 Baugrubenumsch l ießung
313 Wasserha l tung
319 Baugrube,sons t iges
Bodenabtrag, Aushub einschl ießl ich Arbeitsräumen und Böschun-gen, Lagern, Hinterfül len, Ab- und Anfuhr
Verbau, z. B. Schl i tz-, Pfahl- , Spund-, Trägerboht-, tnjekt ions- undSpri tzbetonwände einschl ießl ich Verankerung, Abstei fun g
Grund- und Schichtenwasserbeseit igung während der Bauzeit
320 Gründung
321 Baugrundverbesserung
322 Flachgründungen
323 Tiefgründungen
324 Unterböden und Bodenplatten
325 Bodenbeläge
326 Bauwerksabdichtungen
327 Dränagen
329 Gründung,sonst iges
Die Kostengruppen enthalten die zugehörigen Erdarbeiten undSau berkeitsschichten.
Bodenaustausch, Verdichtung, Einpressung
Einzel- , Strei fenfundamente, Fundamentplatten
Pfahlgründung einschl ießl ich Roste, Brunnengründungen; Veranke-rungen
Unterböden und Bodenplatten, die nicht der Fundamentierung die-nen
Beläge auf Boden- und Fundamentplatten, z. B. Estr iche, Dich-tungs-, Dämm-, Schutz-, Nutzschichten
Abdichtungen des Bauwerks einschl ießl ich Fi l ter- , Trenn- undSchutzschichten
Leitungen, Schächte, Packungen
330 Außenwände
331 TragendeAußenwände
332 Nichttragende Außenwände
333 Außenstützen
334 Außentüren und -fenster
335 Außenwandbek le idungen,außen
Wände und Stützen, die dem Außenkl ima ausgesetzt s ind bzw. andas Erdreich oder an andere Bauwerke grenzen
Tragende Außenwände einschl ießl ich horizontaler Abdichtungen
Außenwände, Brüstungen, Ausfachungen, jedoch ohne Bekleidun-gen
Stützen und Pfei ler mit einem Querschnit tsverhältnis < 1 : 5
Fenster und Schaufenster, Türen und Tore einschl ießl ich Fenster-bänken, Umrahmungen, Beschlägen, Antr ieben, Lüftungselementenund sonst igen eingebauten Elementen
Außere Bekleidungen einschl ießl ich Putz-, Dichtungs-, Dämm-,Schutzschichten an Außenwänden und -stützen
aa
o:
1 3
DIN 276-1 :2006-11
Tabelle 1 (fortgesetzt)
Kostengruppen Anmerkungen
336 Außenwandbekleidungen, innen
337 ElementierteAußenwände
338 Sonnenschutz
339 Außenwände,sons t iges
Raumseit ige Bekleidungen, einschl ießl ich Putz-, Dichtungs-,Dämm-, Schutzschichten an Außenwänden und -stützen
Elementierte Wände, bestehend aus Außenwand, - fenster, {üren,-bekleidungen
Rol l läden, Markisen und Jalousien einschl ießl ich Antr ieben
Git ter, Geländer, Stoßabweiser und Handläufe
340 lnnenwände
341 Tragende lnnenwände
342 Nichttragende lnnenwände
343 Innenstützen
344 Innentüren und -fenster
345 Innenwandbekleidungen
346 E lement ie r te lnnenwände
349 Innenwände,sons t iges
Innenwände und Innenstützen
Tragende Innenwände einschl ießl ich horizontaler Abdichtungen
Innenwände, Ausfachungen, jedoch ohne Bekleidungen
Stützen und Pfei ler mit einem Querschnit tsverhältnis < '1 : 5
Türen und Tore, Fenster und Schaufenster einschließlich Umrahmun-gen, Beschlägen, Antrieben und sonstigen eingebauten Elementen
Bekleidungen einschl ießl ich Putz, Dichtungs-, Dämm-, Schutz-schichten an Innenwänden und -stützen
Elementierte Wände, bestehend aus Innenwänden, - türen,-fenstern, -bekleidungen, z. B. Falt- und Schiebewände, Sanitär-trennwände, Verschläge
Git ter, Geländer, Stoßabweiser, Handläufe, Rol l läden einschl ießl ichAntr ieben
350 Decken
351 Deckenkonstrukt ionen
352 Deckenbeläge
353 Deckenbekleidunoen
359 Decken, sonst iges
Decken, Treppen und Rampen oberhalb der Gründung und unter-halb der Dachf läche
Konstrukt ionen von Decken, Treppen, Rampen, Balkonen, Loggieneinschl ießl ich Über- und Unterstützen, fül lenden Tei len wieHohlkörpern, Bl indböden, Schüttungen, jedoch ohne Beläge undBek le idungen
Beiäge auf Deckenkonstrukt ionen einschl ießl ich Estr ichen,Dichtungs-, Dämm-, Schutz-, Nutzschichten; Schwing- undInstal lat ionsdoppelböden
Bekleidungen unter Deckenkonstrukt ionen einschl ießl ich Putz,Dichtungs-, Dämm-, Schutzschichten; Licht- und Kombinat ions-decken
Abdeckungen, Schachtdeckel, Roste, Geländer, Stoßabweiser,Handläufe, Lei tern, Einschubtreppen
360 Dächer
361 Dachkonstrukt ionen
362 Dachfenster,Dachöffnungen
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Flache oder geneigte Dächer
Konstrukt ionen von Dächern, Dachstühlen, Raumtragwerken undKuppeln einschl ießl ich Über- und Unterzügen, fül lenden Tei len wieHohlkörpern, Bl indböden, Schüttungen, jedoch ohne Beläge undBekleidungen
Fenster, Ausst iege einschl ießl ich Umrahmungen, Beschlägen, An-tr ieben, Lüftungselementen und sonst igen eingebauten Elementen
Beläge auf Dachkonstrukt ionen einschl ießl ich Schalungen, Lattun-gen, Gefäl le-, Dichtungs-, Dämm-, Schutz- und Nutzschichten;Entwässerungen der Dachf läche bis zum Anschluss an dieAbwasseranlagen
c
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DIN 276-1:2006-11
Tabelle 1 (forlgesetzt)
Kostengruppen Anmerkungen
364 Dachbekle idunoen Dachbekleidungen unter Dachkonstrukt ionen einschl ießl ich Putz,Dichtungs-, Dämm-, Schutzschichten; Licht- und Kombinat ions-decken unter Dächern
369 Dächer. sonst ioes Geländer, Laufbohlen, Schutzgit ter, Schneefänge, Dachlei tern,Sonnenschutz
370 Baukonst ruk t iveE inbauten
371 A l lgemeineEinbauten
372 BesondereEinbauten
379 Baukonstrukt iveEinbauten,sonst iges
Kosten der mit dem Bauwerk fest verbundenen Einbauten, jedochohne die nutzungsspezif ischen Anlagen (siehe Kostengruppe 470).Für die Abgrenzung gegenüber der Kostengruppe 61 0 ist maßge-bend, dass die Einbauten durch ihre Beschaffenheit und Befest i -gung iechnische und bauplanerische Maßnahmen erforderl ich ma-chen, z. B. Anfert igen von Werkplänen, stat ischen und anderenBerechnungen, Anschl ießen von lnstal lat ionen
Einbauten, die einer al lgemeinen Zweckbest immung dienen, z. B.Einbaumöbel wie Sitz- und Liegemöbel, Gestühl, Podien, Tische,Theken, Schränke, Garderoben, Regale, Einbauküche
Einbauten, die einer besonderen Zweckbest immung eines Objektesdienen, z. B. Werkbänke in Werkhal len, Labort ische in Labors,Bühnenvorhänge in Theatern, Al täre in Kirchen, Einbausportgerätein Sporthal len, Operat ionst ische in Krankenhäusern
z, B. Rauchschutzvorhänoe
390 Sonst ige Maßnahmen fürBaukonstrukt ionen
39'1 Baustel leneinr ichtunq
392 Gerüste
393 S icherungsmaßnahmen
394 Abbruchmaßnahmen
395 lnstandsetzungen
396 Mater ialentsorgung
Baukonstrukt ionen und übergrei fende Maßnahmen imZusammenhang mit den Baukonstrukt ionen, die nicht einzelnenKostengruppen der Baukonstrukt ionen zugeordnet werden könnenoder die nicht unter KG 490 oder KG 590 erfasst s ind
Einr ichten, Vorhalten, Betreiben, Räumen der übergeordneten Bau-stel leneinr ichtung, z. B. Mater ial- und Geräteschuppen, Lager-,Wasch-, Toiletten- und Aufenthaltsräume, Bauwagen, Misch- undTransportanlagen, Energie- und Bauwasseranschlüsse, Baustra-ßen, Lager- und Arbeitsplätze, Verkehrssicherungen, Abdeckungen,Bauschi lder, Bau- und Schutzzäune, Baubeleuchtung, Schutt-h a c o i t i n r r n n
Auf-, Um-, Abbauen, Vorhalten von Gerüsten
Sicherungsmaßnahmen an bestehenden Bauwerken, z. B. Unter-fangungen, Abstützungen
Abbruch- und Demontagearbeiten einschl ießl ich Zwischenlagernwieder verwendbarer Teile, Abfuhr des Abbruchmaterials, soweitnicht in anderen Kostengruppen erfasst
Maßnahmen zur Wiederherstel lung des zum best immungsgemäßenGebrauch geeigneten Zustandes, soweit nicht in anderenKosten gruppen erfassbar
Entsorgung von Mater ial ien und Stoffen, die bei dem Abbruch, beider Demontage und bei dem Ausbau von Bautei len oder bei derErstel lung einer Bauleistung anfal len zum Zweck des Recycl ingsoder der Deponierung
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a
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DIN 276-1 :2006-11
Tabelle 1 (foftgesetzt)
Kostengruppen Anmerkungen
397 Zusätzl icheMaßnahmen
398 Provisor ischeBaukonstru kt ionen
399 Sonst ige Maßnahmen fürBaukonstrukt ionen. sonst ioes
Zusätzliche Maßnahmen bei der Erstellung von Baukonstruktionenz. B, Schutz von Personen, Sachen; Reinigung vor Inbetr iebnahme;Maßnahmen aufgrund von Forderungen des Wasser-, Landschafts-,Lärm- und Erschütterungsschutzes während der Bauzeit; Schlecht-wetter und Winterbauschutz, Erurärmung des Bauwerkes, Schnee-räumung
Kosten für die Erstel lung, Beseit igung provisor ischerBaukonstrukt ionen, Anpassung des Bauwerkes bis zurInbetr iebnahme des endgült igen Bauwerkes
Baukonstrukt ionen, die mehrere Kostengruppen betreffen, z. B.Schl ießanlagen, Schächte, Schornsteine, soweit nicht in anderenKostengruppen erfasst
400 Bauwerk -Technische Anlagen
Kosten al ler im Bauwerk eingebauten, daran angeschlossenen oderdamit fest verbundenen technischen Anlaqen oder Anlaqentei le
410 Abwasser-, Wasser-, Gas-an lagen
411 Abwasseranlagen
412 Wasseran lagen
413 Gasanlagen
4 1 4 A h w a c c p r - \ A / r c s c r -
Gasanlagen, sonst iges
Die einzelnen technischen Anlagen enthalten die zugehörigen Ge-stel le, Befest igungen, Armaturen, Wärme- und Kältedämmung,Schal l - und Brandschutzvorkehrungen, Abdeckungen, Verkleidun-gen, Anstr iche, Kennzeichnungen sowie die anlagenspezif ischenMess-, Steuer- und Regelanlagen.Die Kosten für das Erstel len und Schl ießen von Schl i tzen undDurchführungen werden in der Regel in der KG 300 erfasst.
Abläufe, Abwasserlei tungen, Abwassersammelanlagen, Abwasser-behand lungsan lagen, Hebean lagen
Wassergewinnungs-, Aufberei tungs- und Druckerhöhungsanlagen,Roh rl e itu n gen, dezentrale Wassererwärmer, San itärobjekte
Gasanlagen für Wirtschaftswärme: Gaslagerungs- und Erzeu-gungsanlagen, Übergabestat ionen, Druckregelanlagen und Gaslei-tungen, soweit nicht zu den Kostengruppen 420 oder 470 gehörend
Instal lat ionsblöcke, Sanitärzel len
420 Wärmeversorgungsanlagen
421 Wärmeerzeugungsanlagen
422 Wärmeverteilnetze
423 Raumheizf lächen
429 Wärmeversorgungsanlagen,sonst iges
B re n n stoffverso rg u n g, W ä rm eü be rg a bestation e n, W ä rm e e zeu g u n gauf der Grundlage von Brennstoffen oder unerschöpf l ichenEnergiequel len einschl ießl ich Schornsteinanschlüsse, zentraleWassererwärmungsanlagen
Pumpen, Vertei ler; Rohrlei tungen für Raumheizf lächen, raumluft-technische Anlagen und sonst ige Wärmeverbraucher
Heizkörper, Flächenheizsysteme
Schornsteine, soweit nicht in anderen Kostengruppen erfasst
430 Luft technischeAnlagen
431 Lüftungsanlagen
432 Tei lk l imaanlagen
Anlagen mit und ohne Lüftungsfunkt ion
Abluftanlagen, Zuluftanlagen,Zu- und Abluftanlagen ohne oder miteiner thermodynamischen Luftbehand lungsfunkt ion, mechanischeEntra uch ungsanl agen
Anlagen mit zwei oder drei thermodynamischen Luftbehandlungs-funkt ionen
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DIN 276-1:2006-11
Tabelle 1 (fortgesetzt)
Kostengruppen Anmerkungen
433 Kl imaanlagen
434 Kälteanlagen
439 Luft technischeAnlagen,sonst iges
Anlagen m i t v ier thermodynamischen Luftbehandlungsfunkt ionen
Kälteanlagen für lufttechnische Anlagen: Kälteezeugungs- und Rück-kühlanlagen einschl ießl ich Pumpen, Vertei ler und Rohrlei tungen
Lüftungsdecken, Kühldecken, Abluft fenster; Instal lat ionsdoppel-böden, soweit nicht in anderen Kostengruppen erfasst
440 Starkstromanlagen
441 Hoch- und Mit telspannungs-anragen
442 Eigenstromversorgungsanlagen
443 Niederspannungsschaltanlagen
444 Niederspannungsinstal lat ions-an lagen
445 Beleuchtungsanlagen
446 Blitzschutz- undErdungsan lagen
449 Starkstromanlagen,sonst iges
Einschl ießl ich der Brandschutzdurchführungen, soweit nicht inanderen Kostengruppen erfasst
Schaltanlagen, Transformatoren
Stromerzeu gungsaggregate einschl ießl ich Kühlun g, Abgasanlagenund B ren nstoffversorg u n g, zentrale Batteri e- un d u nterbrech un gs-freie Stromversorgungsanlagen, photovoltaische Anlagen
Niederspannungshauptvertei ler, Bl indstromkompensat ionsanlagen,Maxim umüberwachungsanlagen
Kabel, Lei tungen, Untervertei ler, Verlegesysteme, Instal lat ions-geräte
Ortsfeste Leuchten, Sicherheitsbeleuchtung
Auffangeinr ichtu ngen, Ablei tungen, Erdungen, Potenzialausgleich
Frequenzumformer
450 Fernmelde- undinformationstechnischeAnlagen
451 Telekommunikat ionsanlagen
452 Such- und Signalanlagen
453 Zeitdienstanlagen
454 Elektroakust ischeAnlagen
455 Fernseh- und Antennenanlagen
456 Gefahrenmelde- und Alarm-anragen
457 Übertragungsnetze
459 Fernmelde- und informations-technische Anlagen, sonst iges
Die einzelnen Anlagen enthaltenLeitungen.
die zugehörigen Vertei ler, Kabel,
Personenrufanlagen, Lichtruf- und Kl ingelanlagen, Türsprech- undTü röffneranlagen
Uhren- und Zeiterfassungsanlagen
Beschal lungsanlagen, Konferenz- und Dolmetscheranlagen, Ge-gen- und Wechselsprechanlagen
Fernsehanlagen, soweit nicht in den Such-, Melde-, Signal- undGefahrenmeldeanlagen erfasst, einschl ießl ich Sende- und Emp-fangsantennenanlagen, U msetzer
Brand-, ÜOerfatt- , Einbruchmeldeanlagen, Wächterkontrol lanlagen,Zugangskontrol l - und Raumbeobachtungsanlagen
Netze zur Übertragung von Daten, Sprache, Text und Bi ld, soweitnicht in anderen Kostengruppen erfasst, Verlegesysteme, soweitnicht in KG 444 erfasst
Fernwirkanlagen, Parklei tsysteme
460 Förderanlagen
461 Aufzugsanlagen
462 Fahrtreppen, Fahrsteige
Personenaufzüge, Lastenaufzüge
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DIN 276-1 :2006-11
Tabelle 1 (fortgesetzt)
Kostengruppen Anmerkungen
463 Befahranlagen
464 Transportanlagen
465 Krananlagen
469 Förderan lagen,sons t iges
Fassadenaufzüge und andere Befahranlagen
Auto m ati s che W a re ntra n s po rta n I a g e n, Aktentra n s porta n I a g e n,Rohrpostanlagen
Einschl ießl ich Hebezeuqe
Hebebühnen
470 Nutzungsspezi f ische Anlagen
471 Küchentechn ischeAnlagen
472 Wäscherei- und Reinigungs-an lagen
473 Medienversorgungsanlagen
474 Medizin- und labortechnischeAnlagen
47 5 Feuerlöschanlagen
476 Badetechn ischeAnlagen
477 Prozesswärme-, käl te- und - luf t-anragen
478 Entsorgungsanlagen
479 Nutzungsspezif ischeAnlagen,sonst iges
Kosten der mit dem Bauwerk fest verbundenen Anlagen, die derbesonderen Zweckbest immung dienen, jedoch ohne die baukon-strukt iven Einbauten (KG 370)
Für die Abgrenzung gegenüber der KG 610 ist maßgebend, dassdie nutzungsspezif ischen Anlagen technische und planerischeMaßnahmen erforderl ich machen, z. B. Anfert igen von Werkplänen,Berechnungen, Anschl ießen von anderen technischen Anlagen.
Anlagen zur Speisen- und Getränkezuberei tung, -ausgabe und-lagerung einschl ießl ich zugehöriger Kälteanlagen
Einschl ießl ich zugehöriger Wasseraufberei tung, Desinfekt ions- undSter i l isat ionseinr ichtungen
Medizinische und technische Gase, Druckluft , Vakuum, Flüssig-chemikal ien, Lösungsmittel , vol lentsalztes Wasser; einschl ießl ichLagerung, Erzeugungsanlagen, Übergabestat ionen, Druckregel-anlagen, Leitungen und Entnahmearmaturen
Ortsfeste medizi n- und labortechnische An lag en,
Sprinkler-, Gaslöschanlagen, Löschwasserlei tungen,Wandhydranten, Handfeuerlöscher
Aufberei tungsanlagen für Schwimmbeckenwasser, soweit nicht inKG 4'10 erfasst
Wärme-, Kälte- und Kühlwasserversorgungsanlagen für Industr ie-,Gewerbe- und Sportanlagen, soweit nicht in anderen Kosten-gruppen erfasst; Farbnebelabscheideanlagen, Prozessfortluft-systeme, Absauganlagen
Abfal l - und Medienenisorgungsanlagen, Staubsauganlagen
Bühnentechnische Anlagen, Tankstel len- und Waschanlagen
480 Gebäudeautomation
481 Automationssysteme
482 Schaltschränke
Kosten der anlageübergreifenden Automation
Automationsstat ionen mit Bedien- und Beobachtungseinr ichtungen,GA-Funkt ionen, Anwendungssoftware, Lizenzen, Sensoren undAktoren, Schnit tstel len zu Feldgeräten und anderen Automations-einr ichtungen
Schaltschränke zur Aufnahme von Automationssystemen (KG 481)mit Leistungs-, Steuerungs- und Sicherungsbaugruppeneinschl ießl ich zugehöriger Kabel und Leitungen, Verlegesystemesoweit nicht in anderen Kostengruppen erfasst
a
E t n
UEo:
DIN 276-1 :2006-11
Tabelle 1 (fortgesetzt)
Kostengruppen Anmerkungen
483 Management- undBedieneinr ichtungen
484 Raumautomationssysteme
485 Übertragungsnetze
48g Gebäudeautomat ion ,sons t iges
Ubergeordnete Einsichtungen für Gebäudeautomation undGebäudemanagement mit Bedienstat ionen,Prog ram mierein richtu n gen, Anwend un gssoftware, Lizenzen,Servern, Schnit tstel len zu Automationseinr ichtungen und externenEinr ichtungen
Raumautomationsstat ionen mit Bedien- und Anzeigeeinr ichtungen,Schnit tstel len zu Feldgeräten und andere Automationseinr ichtungen
Netze zur Datenübertragung, soweit nicht in anderenKostengruppen erfasst
für490 Sons t i ge Maßnahmentechnische Anlagen
491 Baustel leneinr ichtuno
492
493
Gerüste
Sicherungsmaßnahmen
Abbruchmaßnahmen494
495 Instandsetzungen
496 Mater ialentsorgung
97 Zusätzl iche Maßnahmen
Provisor ische technischeAnlagen
Sonst ige Maßnahmen fürtechnische Anlagen, sonst iges
98
99
Technische Anlagen und übergrei fende Maßnahmen imZusammenhang mit technischen Anlagen, die nicht einzelnenKostengruppen der technischen Anlagen zugeordnet werdenkönnen
Einr ichten, Vorhalten, Betreiben, Räumen der übergeordnetenBaustel leneinr ichtung für technische Anlagen, z. B. Mater ial- undGeräteschuppen, Lager-, Wasch-, Toi let ten- und Aufenthaltsräume,Bauwagen, Misch- und Transportanlagen, Energie- undBauwasseranschlüsse, Baustraßen, Lager- und Arbeitsplätze,Verkehrssicherungen, Abdeckungen, Bauschi lder, Bau- undSchutzzäune, Baubeleuchtung, Schuttbeseit igung
Auf-, Um-, Abbauen, Vorhalten von Gerüsten
Sicherungsmaßnahmen an bestehenden Bauwerken, z. B. Unter-fangun gen, Abstützungen
Abbruch- und Demontagearbeiten einschl ießl ich Zwischenlagernwieder verwendbarer Tei le, Abfuhr des Abbruchmater ials, soweitnicht in anderen Kostengruppen erfasst
Maßnahmen zur Wiederherstel lung des zum best immungsgemäßenGebrauch geeigneten Zustandes, soweit nicht in anderenKostengruppen erfasst
Entsorgung von Mater ial ien und Stoffen, die bei dem Abbruch, beiler Demontage und bei dem Ausbau von Anlagentei len oder bei derErstel lung einer Bauleistung anfal len zum Zweck des Recycl ingscder der Deponierung
Zusätzl iche Maßnahmen bei der Erstel lung von TechnischenAnlagen z. B. Schutz von Personen, Sachen; Reinigung vornbetr iebnahme; Maßnahmen aufgrund von Forderungen des/Vasser-, Landschafts-, Lärm- und Erschütterungsschutzes währendjer Bauzeit ; Schlechtwetter und Winterbauschutz, Erwärmuno der:echnischen Anlagen, Schneeräumung,(osten für die Erstel lung, Beseit igung provisor ischer technischer\nlagen, Anpassung der technischen Anlagen bis zurnbetr iebnahme der endgült igen technischen Anlagen
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DIN 276-1 :2006-11
Tabelle 1 (fortgesetzt)
Kostengruppen Anmerkungen
500 Außenan lagen
510 Ge ländef lächen
511 Oberbodenarbeiten
512 Bodenarbeiten
519 Ge ländef lächen,sons t iges
Oberbodenabtrag und -sicherung
Bodenabtrag und -auftrag
520 Befest igte Flächen
521 Wege
522 Straßen
523 Plätze, Höfe
524 Stel lplätze
525 Sportplatzflächen
526 Spielplatzflächen^ ) r { - t 6 l e a n t ä d ö n
529 Befest igte Flächen, sonst iges
Befest igte Fläche für den Fuß- und Radfahrverkehr
Flächen für den Leicht- und Schwerverkehr; Fußgängerzonen mitAnlieferu n g sverkeh r
Gestaltete Platzflächen, I nnenhöfe
Flächen für den ruhenden Verkehr
Sportrasenflächen, Kunststoffflächen
530 Baukonstrukt ionen in Außen-an lagen
h < 1 F t n t r t o d t t n d o n
532 Schutzkonstruktionen
533 Mauern , Wände
534 Rampen, Treppen, Tr ibünen
h < h I t n ö r d a ^ n t t h d ^ n
h < h R r r r n k ö h \ t ö d ö
537 Kanal- und Schachtbauanlagen
538 Wasserbau l icheAn lagen
539 Baukonstrukt ionen in Außen-^ - t ^ ^ ^ ^ ^ a ^ ^ { i ^anragen, sonsi lges
Zäune, Mauern, Türen, Tore, Schrankenanlagen
Lärmschutzwände, Sichtschutzwände, Schutzgitter
Stütz-, Schwergewichtsmauern
Kinderwagen- und Behindertenrampen, Block- und Stel lstufen, Zu-schauertribünen von Sportplätzen
Wetterschutz, Unterstände; Pergolen
Holz' und Stahlkonstrukt ionen
Baul iche Anlagen für Medien- oder Verkehrserschl ießung
Brunnen, Wasserbecken,
540 Techn ische An lagen inAußenan lagen
541 Abwasseranlagen
542 Wasseranlagen
543 Gasanlagen
544 Wärmeversorgungsanlagen
545 Luft technischeAnlagen
Kosten der technischen Anlagen auf dem Grundstück einschl ießl ichder Ver- und Entsorgung des Bauwerks
Kläranlagen, Oberf lächen- und Bauwerksentwässerun gsanlagen,Sammelgruben, Abscheider, Hebeanlagen
Wassergewinn un gsanlagen, Wasserversorgungsnetze, Hydranten-anlagen, Druckerhöhungs- und Beregnungsanlagen
Gasversorgungsnetze, Flüssiggasanlagen
Wärmeerzeugungsanlagen, Wärmeversorgungsnetze, Frei f lächen-und Rampenhe izungen
Bautei le von luf t technischen Anlagen, z. B. Außenluftansaugung,Fort luf tausblas, Erdwärmetauscher, Kälteversorgun g
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DIN 276-1:2006-11
Tabelle 1 (fortgesetzt)
Kostengruppen Anmerkungen
546 Starkstromanlagen
547 Fernmelde- und informations-technische Anlagen
548 Nutzungsspezif ischeAnlagen
549 Technische Anlagen in Außen-a n l a o e n s o n s t i q g g
Stromversorgungsnetze, Freilufttrafostationen, Eigenstromerzeu-gungsanlagen, Außenbeleuchtungs- und Flut l ichtanlagen ein-schl ießl ich Maste und Befest igung
Leitungsnetze, Beschal lungs-, Zeitdienst- und Verkehrssignalanla-gen, elektronische Anzeigetafeln, Objektsicherungsanlagen, Park-leitsysteme
Medienversorgungsanlagen, Tan kstel lenanlagen, badetechnischeAnlagen, lei tun gsgebundene Abfal lentsorgung
550 E inbauten in Außenan lagen
551 A l lgemeineEinbauten
552 BesondereEinbauten
559 Einbauten in Außenanlagen,sonst iges
Wirtschaftsgegenstände, z. B. Möbel, Fahrradständer, Schi lder,Pf lanzbehälter, Abfal lbehälter, Fahnenmaste
Einbauten für Sport- und Spielanlagen, Tiergehege
560 Wasserf lächen
56'1 Abdichtungen
562 Bepf lanzungen
569 Wasserf lächen,sonst iges
Naturnahe Wasserf lächen
Einschl ießl ich Schutzschichten, Bodensubstrat und Uferausbi ldung
570 Pf lanz- und Saatf lächen
571 Oberbodenarbeiten
572 Vegetat ionstechnischeBodenbearbeitu ng
573 Sicherungsbauweisen
57 4 Pflanzen
575 Rasen und Ansaaten
576 Begrünung unterbauter Flächen
579 Pf lanz- und Saatf lächen,sonst iges
Oberbodenauftrag, Oberbodenlockerung
Bodenverbesserung, z. B. Düngung, Bodenhi l fsstoffe
Vegetationsstücke, Geotextilien, Flechtwerk
Einschl ießl ich Fert igstel lun gspf lege
Einschl ießl ich Fert igstel lungspf lege, ohne Sportrasenf lächen (sieheKG 525
Auf Tiefgaragen, einschl ießl ich Wuzelschutz- undFertig stellu ngspflege
590 Sonst igeAußenan lagen
59'1 Baustel leneinr ichtuno
592 Gerüste
Außenanlagen und übergrei fende Maßnahmen im Zusammenhangmit den Außenanlagen, die nicht einzelnen Kostengruppen derAußenanlagen zugeordnet werden können
Einr ichten, Vorhalten, Betreiben, Räumen der übergeordnetenBaustel leneinr ichtung für Außenanlagen, z. B. Mater ial- undGeräteschuppen, Lager-, Wasch-, Toi let ten- und Aufenthaltsräume,Bauwagen, Misch- und Transportanlagen, Energie- undBauwasseranschlüsse, Baustraßen, Lager- und Arbeitsplätze,Verkehrssicherungen, Abdeckungen, Bauschi lder, Bau- undSchutzzäune, Baubeleuchtung, Schuttbeseit igung
Auf-, Um-, Abbauen, Vorhalten von Gerüsten
c
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DIN 276-1 :2006-11
Tabelle 1 (fortgesetzt)
Kostengruppen Anmerkungen
593 S icherungsmaßnahmen
594 Abbruchmaßnahmen
595 Instandsetzungen
596 Mater ia lentsorgung
597 Zusätz l i cheMaßnahmen
598
599
Provisor ische Außenanlagen
Sonst ige Maßnahmen fürAußenanlagen, sonst iges
Sicherungsmaßnahmen an bestehenden baul ichen Anlagen, z. B.Unterfangungen, Abstützungen
Abbruch- und Demontagearbeiten einschl ießl ich Zwischenlagernwieder verwendbarer Tei le, Abfuhr des Abbruchmater ials, soweitnicht in anderen Kostengruppen erfasst
Maßnahmen zur Wiederherstel lung des zum best immungsgemäßenGebrauch geeigneten Zustandes, soweit nicht in anderenKostengruppen erfasst
Entsorgung von Mater ial ien und Stoffen, die bei dem Abbruch, beider Demontage und bei dem Ausbau von Außenanlagen oder beider Erstel lung einer Bauleistung anfal len zum Zweck desRecycl ings oder der Deponierung
Zusätzl iche Maßnahmen bei der Erstel lung von Außenanlagen z. B.Schutz von Personen, Sachen; Reinigung vor Inbetr iebnahme;Maßnahmen aufgrund von Forderungen des Wasser-, Land-schafts-, Lärm- und Erschütterungsschutzes während der Bauzeit ;Sch lechtwetter un d Winterba u sch utz, Erwä rm u n g, Sch neeräu mu ng
Kosten für die Erstel lung, Beseit igung provisor ischer Außen-anlagen, Anpassung der Außenanlagen bis zur Inbetr iebnahme desendgült igen Außenanlagen
600 Ausstattung und Kunstwerke Kosten für al le bewegl ichen oder ohne besondere Maßnahmen zubefest igenden Sachen, die zur lngebrauchnahme, zur al lgemeinenBenutzung oder zur künst ler ischen Gestal tung des Bauwerks undder Außenanlagen erforderl ich sind (siehe Anmerkungen zu den KG370 und 470
610 Ausstattung
611 Al lgemeineAusstattung
612 BesondereAusstattung
619 Auss ta t tung,sons t iges
Möbel und Geräte, z. B. Si tz- und Liegemöbel, Schränke, Regale,Tische; Text i l ien, z. B. Vorhänge, Wandbehänge, lose Teppiche,Wäsche; Hauswirtschafts-, Gaf ien- und Reinigungsgeräte
Ausstattungsgegenstände, die der besonderen Zweckbest immungeines Objektes dienen wie z. B. wissenschaft l iche, medizinische,technische Geräte
Schi lder, Wegweiser, Orient ierungstafeln, Werbeanlagen
620 Kunstwerke
621 Kunstobjekte
622 Künst le r ischges ta l te teBaute i ledes Bauwerks
623 Künst ler ischgestal teteBautei leder Außenan lagen
629 Kunstwerke,sonst iges
Kunstwerke zur künstlerischen Ausstattung des Bauwerks und derAußenanlagen einschl ießl ich Tragkonstrukt ionen, z. B. Skulpturen,Objekte, Gemälde, Möbel, Ant iqui täten, Al täre, Taufbecken
Kosten für die künst ler ische Gestal tung, z. B. Malereien, Rel iefs,Mosaiken, Glas-, Schmiede-, Steinmetzarbeiten
Kosten für die künst ler ische Gestal tung, z. B. Malereien, Rel iefs,Mosaiken. Glas-, Schmiede-, Steinmetzarbeiten
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8 2 2o
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DIN 276-1:2006-11
Tabelle 1 (forlgesetzt)
Kostengruppen Anmerkungen
700 Baunebenkosten
710 Bauherrenaufgaben
711 Projekt lei tung
712 Bedarfsplanung
713 Projektsteuerung
719 Bauherrenaufgaben, sonst iges
Kosten zum Zwecke der Zielvorgabe, der Überwachung und Verlre-tung der Bauherreninteressen
Kosten für Bedarfs-, Betr iebs- und Organisat ionsplanung , z. B. zurbetr iebl ichen Organisat ion, zur Arbeitsplatzgestal tung, zurErstel lung von Raum- und Funkt ionsprogrammen, zur betr iebl ichenAblaufplanung und zur Inbetr iebnahme
Kosten für Projektsteuerungsleistungen sowie für andereLeistungen, die sich mit der übergeordneten Steuerung undKontrol le von Projektorganisat ion, Terminen, Kosten, Qual i täten undQuantitäten befassen
Baubetreuung, Rechtsberatung, Steuerberatung
720 Vorbereitung der Objekt-p lanung
721 Untersuchungen
722 Wertermittlungen
723 Städtebaul iche Leistungen
724 Landschaftsplanerische Leistun-gen
725 Wettbewerbe
729 Vorhere i t r rno der
Objek tp lanung, sons t iges
Standortanalysen, Baugrundgutachten, Gutachten für die Ver-kehrsanbindung, Bestandsanalysen, z. B. Untersuchungen zumGebäudebestand bei Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen,U mweltverträg lichkeitsprüfun gen
Gutachten zur Ermit t lung von Gebäudewerten, soweit nicht KG 126erfasst
vorberei tende Bebauungsstudien
vorberei tende Grünplanstudien
Kosten für ldeenwettbewerbe und Realisierungswettbewerbe
730 Architekten- und Ingenieur-le is tungen
731 Gebäudeplanung
732 Freianlagenplanung
733 Planung der raumbi ldendenAusbauten
734 Planung der Ingenieurbauwerkeund Verkehrsanlagen
735 Tragwerksplanung
739 Architekten- und Ingenieur-le is tungen, sons t iges
Kosten für die Planung und Uberwachung der Ausführung
O
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q
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23
DIN 276-1 :2006-11
Tabelf e 1 (forlgesetzt)
Kostengruppen Anmerkungen
740 Gutachten und Beratung
741 ThermischeBauphys ik
742 Schal lschutz und Raumakust ik
743 Bodenmechanik, Erd- undGrundbau
744 Vermessung
745 Lichttechnik,Tagesl ichttechnik
746 Brandschutz
747 Sicherheits- undG esu nd heitssch utz
748 Umweltschutz,Alt lasten
749 Gutachten und Beratung,sonst iges
Vermessungstechnische Leistungen mit Ausnahme von Leistungen,die aufgrund landesrechtlicher Vorschriften für Zwecke derLandvermessung und des Liegenschaftskatasters durchgeführtwerden (siehe Kostengruppe 771)
750 Künst le r ischeLe is tungen
7 51 Kunstwettbewerbe
752 Honorare
759 Künst le r ischeLe is tungen,sonst iges
Kosten für die Durchführung von Wettbewerben zur Erarbeitungeines Konzepts für Kunstwerke oder künstlerisch gestaltete Bauteile
Kosten für die geistig-schöpferische Leistung für Kunstwerke oderkünst ler isch gestal tete Bautei le, soweit nicht in der Kostengruppe620 enthalten
760 Finanzierungskosten
761 Finanzierungsbeschaffung
762 Fremdkapitalz insen
763 Eigenkapitalz insen
769 Finanzierungskosten,sonst iges
Al le im Zusammenhang mit der Finanzierung des Projektesanfal ienden Kosten bis zum Zeitpunkt der Fert igstel lung und derÜbergabe zur Nutzung
770 A l lgemeineBaunebenkos ten
771 Prü fung,Genehmigungen,Abnahmen
772 Bewirtschaftungskosten
773 Bemusterungskosten
Kosten im Zusammenhang mit Prüfungen, Genehmigungen undAbnahmen, z. B. Prüfung der Tragwerksplanung, Vermessungs-gebühren für das Liegenschaftskataster
Baustel lenbewachung, Nutzungsentschädigungen während derBauzeit ; Gestel lung des Baustel lenbüros für Planer und Bauherrnsowie dessen Beheizung, Beleuchtung und Reinigung
Model lversuche, Musterstücke, Eignungsversuche, Eignungsmes-sungen
a
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F o,rö t n
.?
DIN 276-1 :2006-11
Tabelle 1 (foftgesetzt)
Kostengruppen Anmerkungen
774 Betr iebskosten während derBauzeit
775 Versicherungen
779 Al lgemeine Baunebenkosten,sonst iges
Kosten für den vorläuf igen Betr ieb insbesondere der technischenAnlagen bis zur Inbetr iebnahme
Haftpflicht- und Bauwesenversicherung
Kosten für Verviel fäl t igung und Dokumentat ion, Post- und Fern-sprechgebühren, Kosten für Baufeiern, z. B. Grundsteinlegung,Richtfest
790 Sonst igeBaunebenkos ten
()o
?
25
DIN 276-1 :2006-11
Literaturhinweise
DlN277-1, Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau - Teill: Begriffe, Ermittlungs-grunotagen
DlN277-2, Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau - Teil 2: Gliederung NettoGrundfläche (Nutzflächen, Technische Funktionsflächen und Verkehrsflächen)
DIN 277-3, Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau - Teil 3: Mengen und Bezugs-einheiten
DIN 18205, Badarfsplanung im Bauwesen
DIN 18960, Nutzungskosten im Hochbau
Qtandqrclroictr nnslgsl für das Bauwesen (STLB-Bau); Zu beziehen durch Beuth Verlag GmbH, Burggrafen-straße 6, 10787 Berl in; im Internet unter www.qaeb.de
\/ornaha- rrnr l \ /s;{psgsordnung für Bauleistungen (VOB Tei l C); Zu beziehen durch Beuth Verlag GmbH,Burggrafenstraße 6, 10787 Berl in
HOAI Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und der Ingenieure (Honorarordnung fürArchitekten und Ingenieure) ' , Zu beziehen durch Bundesanzeiger-Verlagsgesel lschaft mbH, Postfach 10 05 34,50445 Köln
S a ni : zoq
o
o-
DIN 276 11 / 2006
für 6 / 1993
für 4 / 1981
Kosten im Hochbau
* Die Normen DIN 276 4 / 1981 können für die Ermittlung der
anrechenbaren Kosten im Rahmen der Honorarermittlung nach
HOAI – bis zur Anpassung der HOAI an die jetzige Norm 276 11
/ 2006 weiterhin angewendet werden.
Stand: 2 / 2007
Bis heute ist dies noch nicht angepasst.
Deshalb sind nach DIN 276 zwei Verfahren notwendig
1. DIN 276 4 / 1981: Honorar
2. DIN 276 11 / 2006: Baukosten
Bauherr.
Inhalt: DIN 276 11 / 2006
Baukosten im Hochbau
1. Anwendungsbereich
2. Begriffe 2.1. – 2.13
3. Kostenplanung 3.1. – 3.5
4. Kostengliederung 4.1 – 4.3
Zitierte Normen + Unterlagen
Andere Normen
Änderungen
Erläuterungen
1. Anwendungsbereich
• Norm gilt für die Ermittlung und Gliederung von Kosten im
Hochbau
• Sie erfasst die Kosten für Maßnahmen zur Herstellung, zum
Umbau und zur Modernisierung der Bauwerke sowie damit
zusammenhängenden Aufwendungen:
• Für Baunutzungskosten gilt DIN 18960 Teil 1
• Die Norm legt Begriffe und Unterscheidungsmerkmale fest
und schafft dadurch die Voraussetzung für die
Vergleichbarkeit von Ergebnissen von Kostenermittlungen
- sowohl innerhalb eines Projektes
- als auch bei unterschiedlichen Projekten.
• Die nach dieser Norm ermittelten Kosten können bei
Verwendung für andere Kosten, den dabei erforderlichen
Ermittlungen zu Grunde gelegt werden. (Honorare,
steuerliche Angaben)
• Eine Bewertung der Kosten im Sinne der entsprechenden
Vorschriften nimmt diese DIN 276 6 / 1993 nicht vor.
(z.B. € / m³ hoch etc.)
• Dieser Passus entfällt: Die Norm gilt für Kostenermittlungen, die auf
der Grundlage von Ergebnissen der Bauplanung durchgeführt werden.
Sie gilt nicht im Vorfeld auf der Grundlage von Bedarfsangaben (z.B.
Kostenrahmen)
2. Begriffe
Kosten im Hochbau sind Aufwendungen für Güter, Leistungen,
Abgaben die für die Planung und Ausführung von Baumaßnahmen
erforderlich sind. Kosten im Hochbau werden in dieser Norm als
Kosten bezeichnet.
Kostenplanung
Ursache - Auswirkung
1. Ebene
2. Ebene
3. Ebene
Kostenschätzung20 - 30o/o
( 1 0 - 1 5 % ) L p h . 2
Kostenplanung
und die Honorarordnung
für Architekten und Ingenieure
(HOAI)
* Kosten sind Grundlage für die Vergütung von
Architekten und Ingenieurleistungen;
Ermittelt als anrechenbare Kosten
Darüber hinaus werden die Kosten eines Bauwerks
auch dann berücksichtigt, wenn die Nutzungskosten im
Hochbau zu berechnen sind oder die Wirtschaftlichkeit
eines Bauwerks zu ermitteln ist.
Es sind zur Zeit drei Fassungen der Norm zur
Kostenplanung im Gebrauch:
1. DIN 276 4 / 81
2. DIN 276 6 / 93
3. DIN 276 11 / 06
Die DIN 276 6 / 93 zeichnet sich gegenüber der DIN
276 4 / 81 durch weniger Kostengliederung auf drei
Gliederungsebenen aus.
Es wurden gleichzeitig die Kostenanteile eines
Bauwerks ausgewogener strukturiert und wesentlich
vereinfacht.
Die Anpassung der Kostengruppen entspricht dem
Stand der Technik
Die alte Fassung DIN 276 4 / 81 ist allerdings noch von
Bedeutung für die Leistungspflichten und die
Honorarermittlung.
So stehen die Kostenplanung und die HOAI – Fassung
11 / 2006 sogar in zweifacher Hinsicht im direkten
Zusammenhang.
1. Kostenermittlungen als Grundlage für die
Honorarermittlung
2. Arten der Kostenermittlungen sind Bestandteil
der Leistungsphasen.
Die derzeit gültige HOAI bezieht sich ausdrücklich auf
die DIN 276 4 / 81.
In § 10 HOAI Abs. 2 wird die Zugrundelegung dieser
DIN gefordert.
Solange die jetzt gültige Fassung der HOAI in der
5. Verordnung noch gilt, muss im Hinblick auf die
Honorarabrechnung mit dem Bauherrn schriftlich
vereinbart werden,
dass im Widerspruch zur HOAI § 10 Abs. 2 nicht die
DIN 276 4 / 81 sondern die DIN 276 11 / 06 als
Grundlage für die Ermittlung der anrechenbaren Kosten
herangezogen wird.
Des weiteren wird in Leistungsphase 9 noch die
„Ermittlung und Kostenfestsetzung zu
Kostenrichtwerten“ verlangt.
Dieser Begriff „Kostenrichtwert“ findet sich in der
DIN 276 9 / 71
(Kostenrichtwerte sind Verhältniswerte z.B. € / m³)
Die Begriffe Kostenrichtwert und Kostenkennwort sind
somit in ihrer Bedeutung gleich.
Leistungsphase HOAI
1
2
Vergleich
3
4
5Vergleich
6
7
8
9
Kostenschätzung DIN 276 6 / 93
1. Ebene
Kostenanschlag DIN 276 6 / 93
3. Ebene
Kostenfeststellung DIN 276 6 / 93
2. Ebene
DIN 276
Obejektbetreuung
Kostenberechnung DIN 276 6 / 93
2. Ebene
Ausfühungsplanung
Vorbereitung der Vergabe
Mitwirkung der Vergabe
Bauüberwachung
Grundlagenermittlung
Vorplanung
Entwurfsplanung
Genehmigungsplanung
Weitere Leistungen im Bereich
„Kosten“ in der HOAI
Grundleistungen:
Leistungsphase 1:
• Aussagen zu den zu erwarten den Kosten
• Aufklärung über besondere Ereignis bezüglich
Kosten
• Kostenerhöhungen
• Schwankungen 30%
Beim Ermitteln von Kosten ist vom „Jetzt“ auszugehen.
Dokumentation durch Datum.
Prognosen sind gesondert auszuweisen.
ganz wichtig:
• dynamische Kostenbetrachtung
• Aufklärung über Steigerungen und
• Beratung bei Gegenmaßnahmen
• Wirtschaftlicher Aspekt
• Optimierung der Planung nach wirtschaftlichen
Gesichtspunkten
Im Bereich „Besondere Leistungen HOAI §15
Grundleistung wie vor
Leistungsphase 2:
• Bauwerks-
• Betriebskostenanalyse
Leistungsphase 3:
• Analyse der Varianten
• Wirtschaftlichkeit
• Kostenberechnung nach Mengengerichten oder
Bauteilkatalog
Leistungsphase 4 – 5: ---
Leistungsphase 6:
• Aufstellen von vergleichenden Kostenübersichten
unter Auswertung der Beiträge der
Fachingenieure.
Leistungsphase 8:
• Aufstellen und Überwachen und Fortschreiben
von differenzierten Zeit-, Kosten- oder
Kapazitätsplänen
Leistungsphase 9:
• Aufbereiten der Zahlen für die Objektkartei
• Ermittlung und Kostenfeststellung zu
Bodenrichtwerten
• Überprüfen der Bauwerks- und Betriebskosten
• Nutzen – Analyse
§31 Projektsteuerung
Die Funktion und Bedeutung des Auftraggebers für die
Projektabwicklung ist unbestritten. Deshalb wird für
den Fall, dass Leistungen aus dem Aufgabenbereich des
Auftraggebers an Auftragnehmer übertragen werden
sollten, die Leistungen der Projektsteuerung definiert.
Im Laufe der Jahre hat sich in der Praxis ein konkret
beschreibbarer Leistungskatalog herausgebildet.
• Handlungsbereiche
• Projekt begleitende kontinuierliche
Kostenplanung
Rechtliche Anforderungen an
Kostenermittlungen
• Die Erwartung des Bauherrn an den Architekt, als seinen
Sachwalter ist sehr groß:
Mangelfreie Planung
Mangelfreie Durchführung,
Mangelfreie Realisierung
finanziell günstig,
Kostensparende Durchführung.
• Werden diese Wünsche nicht erfüllt, kann bei entsprechender
vertraglicher Gestaltung das Architektenwerk – auch wenn es
technisch und gestalterisch hervorragend ist, wirtschaftlich
mangelhaft sein (OLG Hamm 11.6.86, 25 U 237/85)
• Der Architekt befindet sich nicht im „wirtschaftlich freien
Raum“ .
Seinen vertraglichen Pflichten kommt er nur dann
ordnungsgemäß nach, wenn er einen technisch brauchbaren
Entwurf im Rahmen der vom Bauherrn genannten Kosten
erstellt.
Die Bedeutung der Kostenplanung wird dadurch deutlich,
dass der Gesetzgeber diese Leistungen im Leistungsbild des
§15 HOAI honorarrechtlich geregelt hat
Baukostenüberschreitungen
• gab es schon immer
• in Ephesus wurden diese Kosten aus zuvor gepfändeten
Mitteln der Baumeister beglichen
heute:
• es gibt keine einheitliche Terminologie
• keine klaren Ergebnisse
• sofort zum Anwalt
• Einschalten der Versicherung
• sind solche Fälle durch die Versicherung abgedeckt?
Juristische Klärung:
• liegt eine mangelhafte Leistung vor?
• Sind vertragliche Pflichten verletzt worden?
Bausummengarantie
Garantievertrag
• Die umfangreichsten Pflichten, die ein Architekt im
Kostenbereich übernehmen kann, entstehen durch die
Vereinbarung einer Kostengarantie.
• Dies kann wirksam vereinbart werden.
• Vereinzelt wird es aber als Standeswidrig angesehen.
• Richtigerweise sollte sie wohl weniger Standeswidrig als
wirtschaftlich selbstmörderisch angesehen werden.
• Mit dem Garantievertrag verpflichtet sich der Architekt eine
bestimmt Bausumme nicht zu überschreiten. Und für jede
Überschreitung mit seinem Privatvermögen einzustehen;
auch wenn es sich nicht nur um eigene Leistungen, sondern
auch um Leistungen von Bauausführenden Firmen handelt.
Bei einem Garantievertrag kommt es auf weitere Prüfungen
nicht an – es genügt die nicht Einhaltung der vereinbarten
Kosten.
Hier wird ein Erfüllungsanspruch vertraglich vereinbart.
(BGH 24.6.71 VII ZR 254/69 Bau R 1971, S. 270)
Ein solcher Vertrag liegt vor, wenn der Architekt außer der
Übernahme der Architektenverpflichtung noch ein
selbständige Garantiezusage macht.
Vereinbarung eines Kostenlimits oder Kostenrahmens
Beide Parteien vereinbaren schriftlich oder mündlich, dass nur ein
bestimmter Geldbetrag zur Verfügung steht.
• Aufgabe des Architekten:
Durch geeignete Planungen Kostenmäßig im Limit zu
bleiben.
• Gelingt ihm dies nicht, so begeht er eine Pflichtverletzung
wegen mangelhafter Werkleistung, mit der Folge, dass der
Bauherr kein Honorar zahlen muss.
(OLG Nauenburg 26.10.94 6U 130/94)
• Toleranzen:
Ausschließlich eine Frage der vertraglichen Regelung.
(Anhaltspunkte im Vertrag)
Keine strikte Grenze
Größenordnung
Bloße Orientierung
Es ist bei der Vereinbarung eines Limits oder Rahmens nicht
nötig, dass der Begriff Kostenlimit oder Kostenrahmen
genannt wird.
Es reicht aus, wenn der mit dem Fall befasste Richter die
Vereinbarung als Limit verstehen muss.
Wer sicher gehen will schreibt im Vertrag keine
Formulierungen über voraussichtliche Baukosten, die als
Limit oder Rahmen interpretiert werden könne.
Wenn der Bauherr, nach Abschluss eines
Architektenvertrages, in dem ein Kostenlimit verbindlich
vereinbart wurde, eine erheblich höhere Kostenschätzung
widerspruchslos akzeptiert, verliert die Vereinbarung des
Limits ihre Verbindlichkeit. Vorausgesetzt, dass die
Kostenermittlung korrekt durchgeführt wurde.
(OLG Karlsruhe 25.2.99, 9U 30/97)
Architektenvertrag
ohne Vereinbarung Garantie
ohne Kostenrahmen
ohne Limit
Auch bei diesen Verträgen gehört es zu den selbstverständlichen
Aufgaben des Architekten, eine ordnungsgemäße Kostenplanung
mit einer laufenden Kostenkontrolle durchzuführen.
Fehlt diese, so kann die Leistung des Architekten unbrauchbar sein.
In diesem Fall kann der Bauherr fristlos kündigen und muss die
Leistung nicht vergüten.
Je nach Stand des Verfahrens kann sich der Architekt auf eine
gewisse, systembedingte Ungenauigkeit berufen.
Es ist einleuchtend, dass es die drei Kostenermittlungsarten
Kostenschätzung
Kostenberechnung
Kostenanschlag
Sowie die Kosten begleitenden Maßnahmen nur deshalb gibt, weil
naturgemäß die ursprüngliche Kostenschätzung ungenauer sein
muss, als die Kostenanschlagsumme.
Die in der DIN 276 6 / 93 vorgesehene
Kostenermittlungsverfahren stellen keine mathematischen
Rechenanwendungen dar, sondern beinhalten
Prognoseerklärungen,
also Schätzungen des Architekten, die mehr oder minder genau
sind.
Gäbe es eine Möglichkeit einer präzisen Kostenermittlung schon
bei der Kostenschätzung, so könnte man auf die weiteren
Kostenermittlungsarten verzichten.
Aufgrund dieser systembedingten Unschärfe muss man dem
Architekten das Recht geben, sich bis zu einem gewissen Grad bei
den Kosten irren zu dürfen.
Auch die Rechtsprechung geht davon aus, dem Architekten einen
Toleranzrahmen zuzubilligen;
Da von niemand erwartet werden kann, so früh im
Kostenermittlungsverfahren die exakten Kosten vorher zu sagen.
Überschreitungen
Literatur: Kostenschätzung
Kostenfeststellung 35 – 40%
Kostenberechnung
Kostenfeststellung 20%
Kostenanschlag
Kostenfeststellung 10%
Leider sagen diese Zahlen in Wirklichkeit gar nichts aus.
Jeder Fall wird für sich beurteilt.
Wenn man die Interessenlage des Bauherrn betrachtet, so muss man
einräumen, dass dieser sich darauf verlassen können muss, dass ein
von ihm vorgegebener Vertrag einer Bausumme, die er
wirtschaftlich einzusetzen bereit ist, eingehalten wird, auch wenn
dieser Betrag weder zu einer Garantie noch zu einem Limit führen
soll.
Damit bleibt der Architekt verpflichtet, seine Kostenermittlungen
durch entsprechende Kostenkontrollen so zu gestalten, dass die vom
Bauherrn vorgegebenen Kosten eingehalten werden.
Bei der Feststellung, ob und inwieweit haftungsrelevante
Mehrkosten entstanden sind, ist zunächst festzustellen, ob nicht
verteuernde Sonderwünsche des Bauherrn herauszurechnen sind.
In diesem Falle ist dem Architekt allerdings dringend zu empfehlen,
frühzeitig den Bauherrn schriftlich darauf hinzuweisen, dass sein
Wünsche zu Kostenerhöhungen führen.
Die Gerichte vertreten die Meinung, dass die Warnungspflicht
ausnahmsweise nur in Betracht kommt, wenn sich die Verteuerung
nicht bereits aus den Gesamtumständen solcher Zusatzaufträge
ergibt und dem Bauherrn erkennbar ist.
Eine derartige Erkennbarkeit ist für den verständigen Bauherrn eher
die Regel, so dass man dem Architekten die ausdrückliche
Hinweispflicht nicht anlasten könne.
Ein Teil der Literatur geht generell von einer Hinweispflicht aus.
Nachbesserungsrecht
Nacherfüllung
Dem Architekten seht als Werkunternehmer das Recht auf
Nachbesserung zu.
Innerhalb einer gesetzten Frist muss er die Möglichkeit haben seine
Pläne nachzubessern.
Ohne diese Möglichkeit der Nachbesserung scheitert der Anspruch
des Bauherrn.
Eine gleichzeitige Ablehnungsandrohung gibt es seit dem
Schuldrechtmodernisierungsgesetz nicht mehr.
Nicht zu berücksichtigende Position
Nicht anlasten lassen muss sich der Architekt unvorgesehene
Entwicklungen, z.B.
• trotz Bodengutachten nicht feststellbare Schwierigkeiten,
• archäologische Funde an unerwarteter Stelle
• Änderungswünsche des Bauherrn
• Zeitverzögerung durch Bauherrn
• Konkurs einer Firma
Diese Rechtsprechung ist für den Architekten naturgemäß günstig,
denn die jahrelange Wertsteigerung des Grundstücks / Gebäudes
während der Laufzeit eines Prozesse bis zum BGH wirkt sich
Schadens mildernd aus, so dass zwar ursprünglich ein Schaden
entstanden sein könnte, der sich aber durch die Wertsteigerung
ausglich.
Verschulden
Der Architekt muss den Fehler machen:
• Verrechnen
• vergessen
Schaden- und Vorteilsausgleich
Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch des Bauherrn bei
einer Pflichtverletzung ist, dass auch ein Schaden entstanden ist.
Ein Schaden entsteht aber keineswegs automatisch durch eine
Kostenüberschreitung, denn einer Kostenüberschreitung seht auch
immer eine Wertsteigerung des Hauses gegenüber.
Die Frage, zu welchem Zeitpunkt die Wertsteigerung des Gebäudes
oder Grundstücks festgestellt wird ist festgelegt:
Letzter Tag der letzten mündlichen Verhandlung.
Grundsätze der Kostenplanung
Ziel der Kostenplanung ist es, ein Bauprojekt wirtschaftlich und
Kostensicher zu realisieren.
Die Kostenplanung ist auf der Grundlage von Planungsvorgaben
(Quantitäten und Qualitäten) oder von Kostenvorgaben
kontinuierlich und systematisch über alle Phasen eines Bauprojekts
durchzuführen
Kostenplanung kann gemäß folgender Grundsätze erfolgen:
• Die Kosten sind durch Anpassung von Qualitäten und
Quantitäten einzuhalten
• Die Kosten sind bei definierten Qualitäten und Quantitäten zu
minimieren.
Kostenvorgabe
Ziel der Kostenvorgabe ist es, die Kostensicherung zu erhöhen,
Investitionsrisiken zu vermindern und frühzeitig
Alternativüberlegungen zu fördern.
Festlegung der Kostenvorgabe
Eine Kostenvorgabe kann auf der Grundlage von Budget- oder
Kostenermittlungen festgelegt werden.
Vor der Festlegung einer Kostenvorgabe ist ihre Realisierbarkeit im
Hinblick auf die weiteren Planungsziele zu überprüfen. Bei der
Festlegung ist zu bestimmen, ob die Kostenvorgabe als
Kostenobergrenze oder als Zielgröße für die Planung gilt. Diese
Vorgehensweise ist auch bei der Fortschreibung zu beachten.
(Planungsänderung)
Kostenermittlung Zentraler Bestandteil der Kostenplanung ist die Kostenermittlung.
Sie ist die
• Vorausberechnung der entstehenden Kosten
• Bzw. die Feststellung der entstandenen Kosten
Art und Umfang der Kostenermittlung sind abhängig vom Stand der
Planung und Ausführung und den jeweiligen verfügbaren
Informationen über die Baumaßnahme.
Die Kosten können stufenweise mit zunehmendem
Genauigkeitsgrad ermittelt werden.
Entsprechend dem Planungsfortschritt werden folgende Stufen
unterschieden.
Kostenrahmen
Ermittlung der Kosten auf der Grundlager der Bedarfplanung.
Kostenschätzung
Die Kostenschätzung ist eine überschlägige Ermittlung der Kosten.
Die Definition bring die noch wenig differenzierten Kosten zum
Ausdruck.
Sie kann noch deutlich abweichen.
Kostenberechnung
Die Kostenberechnung ist eine angenäherte Ermittlung der Kosten.
Dies bedeutet, dass die ermittelten Kosten differenzierter gegliedert
werden und auf Grund der verügbaren Informationen aus der
Planung nicht mehr stark von den tatsächlichen Kosten abweichen
sollen.
Siehe Schaubild Kostenplanung
Ursache - Auswirkung
Kostenanschlag
Der Kostenanschlag ist eine möglichst genaue Ermittlung der
Kosten. Der Kostenanschlag ist entsprechend seiner Definition eine
ausführliche und differenzierte Kostenermittlung, bei der die
ermittelten Kosten nur noch geringfügig von den tatsächlichen
Kosten abweichen dürfen.
Kostenfeststellung
Die Kostenfeststellung ist die Ermittlung der tatsächlich
entstandenen Kosten. Im Gegensatz zu den zuvor beschriebenen
Kostenermittlungen stellt die Kostenfeststellung keine
Vorausberechnung der Kosten dar, sondern eine Zusammenstellung
und Dokumentation der bereits entstandenen Kosten.
Kostenkontrolle
Die Kostenkontrolle ist der Vergleich einer aktuellen mit einer
früheren Kostenermittlung. (z.B. Vergleich der Kostenschätzung
mit Kostenberechnung; oder….)
In der Kostenkontrolle werden Abweichungen der Kosten
festgestellt und ihre Ursachen analysiert.
(z.B. Tiefengründung, Wasser, Bauherrenwünsche)
Dieser Soll / Ist-Vergleich ist die Grundlage dafür, ob die
Baumaßnahme unverändert fortgeführt werden kann, oder ob
Anpassungs- bzw. Steuerungsmaßnahmen ergriffen werden sollen.
Kostensteuerung
Die Kostensteuerung ist das gezielte Eingreifen in die Entwicklung
der Kosten, insbesondere bei Abweichungen, die durch die
Kostenkontrolle festgestellt worden sind.
Es sind alle Maßnahmen zu verstehen, mit denen die Bauplanung
und Bauausführung unter Kostengesichtspunkten beeinflusst
werden. Gegenstand der Anpassungs- bzw. Steuerungsmaßnahmen
sind insbesondere die qualitativen und quantitativen Merkmale des
Objekts.
Kostenkennwert
Ein Kostenkennwert im Sinne der DIN 276 – 1993 – 06 verkörpert
das Verhältnis von Kosten zu einer Bezugseinheit.
Danach werden bestimmte Kosten oder nach der Norm definierte
Kostengruppen (DIN 277 – 3. 1998 – 07) bezogen.
Dadurch können die Ergebnisse verschiedener Kostenermittlungen
verglichen werden.
Kostenschätzung z.B. mit
Kostenanschlag durch € / m²
€ / m³
Kostengliederung Die Kostengliederung ist die Ordnungsstruktur, nach der die
Gesamtkosten einer Baumaßnahme in Kostengruppen unterteilt
werden.
Die DIN 276, 1993 – 06 gliedert genau diese Struktur.
Sie beschreibt die Unterscheidungsmerkmale der bei
Hochbaumaßnahmen entstehenden Aufwendungen und schafft
dafür die Voraussetzung für vergleichbare Ergebnisse.
Durch die Alternative zwischen Bauteilen und Gewerken ist die
Norm offen für alle Anwendungsbereiche.
Gesamtkosten Die Gesamtkosten sind die Kosten, die sich aus der Addition der
Summen der Kostengruppen ergeben.
Kostengruppe Es ist die Zusammenfassung einzelner, nach den Kriterien der
Planung und des Projektablaufs zusammengehörender Kosten.
Die normierte Abgrenzung von Kostengruppen ist eine wesentliche
Voraussetzung für die Vergleichbarkeit von Kosten.
Kostenplanung Gesamtheit aller Maßnahmen der Kostenermittlung, der
Kostensteuerung und der Kostenkontrolle.
Kostenvorgabe Festlegung der Kosten aus Obergrenze oder als Zielgröße für die
Planung.
Kostenrisiken Vorhersehbare Kostenrisiken nach Art, Umfang und
Wahrscheinlichkeit sollen benannt werden.
Geeignete Maßnahmen zur Reduzierung, Vermeidung,
Überwälzung und Steuerung sollen aufgezeigt werden.
Grundsätze der Kostenermittlung
Hier werden die grundsätzlichen Anforderung an
Kostenermittlungen festgelegt, um die Wirtschaftlichkeit und
Kostensicherheit zu verbessern.
Zweck Kostenermittlungen dienen der Kostenkontrolle, für Planungs-,
Vergabe- und Ausführungsentscheidungen, sowie als Nachweis für
entstandene Kosten.
Damit wird ausgedrückt, dass Kostenermittlungen in den
kontinuierlichen Planungs- und Entscheidungsprozess eingebunden
sein soll.
Darstellung Kostenermittlungen sind in der Systematik der Kostengliederung zu
ordnen und darzustellen.
Entweder in der Bauteil orientierten Form oder Gewerksweise.
Art Die Art und die Detaillierung der Kostenermittlung sind abhängig
vom Stand der Planung und Ausführung, und den jeweils
verfügbaren Informationen.
Die Informationen nehmen im Laufe des Projektfortschrittes zu, so
dass auch die Genauigkeit der Kostenermittlung wächst. Die Frage
zur Genauigkeit wird in der Norm nicht festgelegt; sie wird der
Rechtsprechung überlassen.
Auf die Fragwürdigkeit solcher Orientierungswerte wird
hingewiesen.
Die den Kostenermittlungen zugrunde gelegten Werte und
Annahmen, sowie die gewählten Verfahren müssen den fachlichen
Ansprüchen genügen.
Vollständigkeit
Die Kosten der Baumaßnahme sind in der Kostenermittlung
vollständig zu erfassen. In der Praxis führt gerade die
Unvollständigkeit zu Fehlern und großen Abweichungen.
Kostenermittlung bei Bauabschnitten Besteht eine Baumaßnahme aus mehreren zeitlich oder räumlich
getrennten Abschnitten, empfiehlt es sich, für jeden Abschnitt
getrennte Kostenermittlungen aufzustellen.
Dies ermöglicht es, unterschiedliche, zeitliche Entwicklungen der
Kosten und unterschiedliche Kosteneinflüsse hinsichtlich sowohl
Lage, als auch Nutzung von Bauabschnitten zu berücksichtigen.
Kostenstand Bei Kostenermittlungen ist vom Kostenstand zum Zeitpunkt der
Ermittlung auszugehen. Er ist durch die Angabe des Zeitpunktes zu
dokumentieren (Datum, etc.)
Damit wird für die Kostenhöhe der Ermittlungszeitpunkt
verbindlich festgelegt; die Kosten richt sich nach den erkennbaren
technischen und marktbezogenen Faktoren.
Kostenänderungen aufgrund der weiterenzeitlichen Entwicklung
des Projektes dürfen in den Kosten nicht enthalten sein.
Sofern die Kosten auf die Fertigstellung prognostiziert werden, sind
diese gesondert auszuweisen.
Grundlage zur dynamischen Kostenbetrachtung.
Besondere Kosten
Sofern Kosten
• durch außergewöhnliche Bedingungen des Standorts
(Gelände, Baugrund, Umgebung)
• durch besondere Umstände des Projekts oder
• durch Anforderungen außerhalb der Zweckbestimmung des
Bauwerks verursacht werden.
Besondere Kosten werden jeweils in der Kostengruppe gesondert
ausgewiesen.
(z.B. Pfahlgründung, bei Gründung)
Grundlagen und Erläuterungen Die Grundlagen für die Kostenermittlungen sind anzugeben:
Mit dieser Forderung wird auf den Zusammenhang zwischen den
aus der Planung und Ausführung verfügbaren Informationen in
Form von
Zeichnungen
Berechnungen
Beschreibungen
Sowie Art, Detaillierung und Genauigkeit der Kostenermittlung
Bezug genommen.
Erläuterungen zur Baumaßnahme sollten in der Systematik der
Kostengliederung geordnet werden.
Wieder verwendete Teile, Eigenleistungen Der Wert wieder verwendeter Teile sowie der Wert von
Eigenleistungen sollen bei den betreffenden Kostengruppen
gesondert ausgewiesen werden.
Für Eigenleistungen des Bauherrn sind die Kosten einzusetzen, die
für entsprechenden Auftragnehmerleistungen entstehen würden.
Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer
Die Norm lässt durch die offene Formulierung 3 alternative
Lösungen zu.
• in den Kostenangaben ist die Umsatzsteuer enthalten
► brutto
• in den Kostenangaben ist die Umsatzsteuer nicht enthalten
► netto
• nur bei einzelnen Kostenangaben ist die Umsatzsteuer
ausgewiesen , z.B. übergeordnete Kostengruppen, Schluss,
etc.
Damit trägt die Norm den unterschiedlichen Erfordernissen
Rechnung .
Öffentliche Bauherren brutto
Gewerbliche Bauherren netto
Kostenermittlung
Kostenrahmen
Kostenschätzung
Kostenberechnung
Kostenanschlag
Kostenfeststellung
Kostenrahmen Der Kostenrahmen dient als eine Grundlage für dieEntscheidung
über die Bedarfsplanung sowie für grundsätzliche
Wirtschaftlichkeits- und Finanzierungsüberlegungen und zur
Festlegung der Kostenvorgabe.
Folgende Informationen werden zu Grunde gelegt:
• quantitative Angaben
(Raumprogramm, Funktionselemente und deren Flächen)
• qualitative Angaben
(bautechnische Anforderungen, Funktionsanforderungen,
Ausstaffierungsstandards)
• gegebenenfalls Angaben zum Standort.
• Baukosten müssen gesondert ausgewiesen werden.
Arten der Kostenermittlung
Kostenschätzung
Die als überschlägige Ermitttlung der Kosten definierte
Kostenschätzung dient als Grundlage für die Entscheidung über die
Vorplanung.
Durch diese Formulierung wird deutlich, dass auch andere
Sachverhalte wie Gestaltung, Funktion und technische
Gesichtspunkte neben den Kosten Entscheidungsaspekte darstellen.
Grundlagen: Ergebnisse der Vorplanung,
Mengenberechnungen,
Erläuterungen zum Grundstück
Erschließung
Lphe. 2 HOAI
Aufschlüsselung bis zur 1. Ebene der Kostengliederung
Berechnungen DIN 277 1 + 2
Kostenrahmen ► Budget
Kostenberechnung Die als eine angenäherte Ermittlung der Kosten definierte
Kostenberechnung ist Grundlage für die Entscheidung über die
Entwurfsplanung.
Grundlagen: Entwurfsplanung Lphe 3
Mengenberechnungen DIN 277
Erläuterungen für nicht dargestellte Dinge
Durcharbeitung bis mindestens zur 2. Ebene
Kostenkontrolle mit Kostenschätzung
Kostenanschlag Der als eine möglichst genau definierte Ermittlung der Kosten
genannte Kostenanschlag stellt die Grundlage für die Entscheidung
über die Ausführungsplanung und die Vorbereitung der Vergabe
dar. Die wesentlichen Grundlagen des Kostenanschlags sind:
• Ausführungsplanung
• Details
• technische Berechnungen
• Flächen + Inhalte DIN 277
• Mengenberechnungen
• Materialwahl
• Qualitätswahl
• geprüfte Angebote
• bereits entstandene Kosten
• Berechnung bis zur 3. Ebene
Kostenfeststellung Die Kostenfeststellung dient zum Nachweis der entstandenen
Kosten. Es können nun Vergleiche auf der Basis von ermittelten
Kennwerten angestellt werden.
Grundlage:
• geprüfte Schlussrechnung
• Planungsunterlagen
• Erläuterungen
• Bearbeitung bis zur 2. Ebene
In dieser Norm gibt es die Regel mit einer Aufgliederung bis zur 2.
Ebene und den Ausnahmefall bis zur 3. Ebene
(Kennwerte, sonstige Auswertungen)
Aufbau der Kostengliederung Die DIN 276 sieht in der Gliederung drei Ebenen vor:
Folgende sieben Kostengruppen werden aufgerufen:
100 Grundstück
200 Herrichten und Erschließen
300 Bauwerk – Baukonstruktion
400 Bauwerk – Technische Anlage
500 Außenanlagen
600 Ausstattung und Kunstwerke
700 Baunebenkosten
Bei Bedarf werden diese Kostengruppen in die 2. und 3. Ebene
unterteilt.
Für die praktische Anwendung zeigt die Norm Wege auf, wie die
Kostengliederung insbesondere ausführungsorientiert ergänzt
werden kann.
Entsprechend von Bauteilen, technischen Merkmalen oder den
herstellungsgemäßen Gesichtspunkten können die Kosten weiter
untergliedert werden.
Damit gibt die Norm, ohne dies im Einzelnen regeln zu wollen,
Hinweise für die Anwendung differenzierter
Kostenermittlungsverfahren.
So bietet es sich in der Kostengruppe 300 an, die Element in der
dritten Kotengliederungsebene entsprechend ihren technischen
Merkmalen in Ausführungsklassen oder –arten zu unterteilen.
Über eine nach herstellungsgemäßen Gesichtspunkten
vorgenommene weitere Unterteilung der Ausführungsklassen bzw.
–arten in Leistungsbereiche ist die Brücke zu den Vergabeeinheiten
hergestellt.
Ausführungsorientierte Gliederung Die Norm ermöglicht die Kosten ausführungsorientiert zu gliedern.
Die Gliederung nach Leistungsbereichen entsprechend dem
Standardleistungsbuch für das Bauwesen.
Eine andere Gliederungsform ist nach VOB Teil C auch möglich.
Eine Untergliederung in Leistungsbereiche entspricht der 2. Ebene
(Kostenberechnung)
Eine Unterteilung in Teilleistungen entspricht der 3. Ebene und
stellt damit die Mindestanforderung an den Kostenanschlag.
Eine Gliederung nach Vergabeeinheiten (Gewerken) ist sinnvoll,
damit die Angebote mit den Kostenvorgaben verglichen werden
können.
Kostengruppe 100 Grundstück
Die Kostengruppe enthält den Grundstückswert, die
Grundstücksnebenkosten (Erwerb des Grundstücks) und das
Freimachen (Löschen von Belastungen)
Die jetzige Abgrenzung der Kostengruppe 100 ist auch aus
finanzierungstechnischen Gründen, insbesondere auch im Hinblick
auf die öffentlichen Haushalte , in dieser Form festgelegt.
Kostengruppe 200 Herrichten + Erschließen Die Kostengruppe umfasst die Kosten aller vorbereitenden
Maßnahmen, die erforderlich sind, um das Grundstück bebauen zu
können.
Sie umfasst:
• Vorbereitende Maßnahmen
• Herrichten
• Öffentliche Erschließung, Verkehr, Gas Wasser, Strom,
Abwasser, Ausgleichsabgaben
Öffentliche Erschließung:
Die Kosten für die öffentliche Erschließung sind aufgrund
gesetzlicher Vorschriften anteilige Kosten.
Nicht öffentliche Erschließung:
Die Kosten für Verkehrsflächen und technische Anlagen, die ohne
öffentlich- rechtliche Beauftragung mit dem Ziel der späteren
Übertragung in den Gebrauch der Allgemeinheit hergestellt und
ergänzt werden.
Dies kommt bei großen Wohnbauprojekten vor.
(seltener Fall)
Kostengruppe 300
Bauwerk- Baukonstruktion Die Kostengruppe umfasst die Kosten von Bauleistungen und
Lieferung zur Herstellung des Bauwerks, jedoch ohne die
technischen Anlagen.
Dazu gehören auch die mit dem Bauwerk fest verbundenen
Einbauten, die der besonderen Zweckbestimmung dienen, sowie
übergreifende Maßnahmen.
Bei Umbauten auch die Kosten des Teilabbruchs.
Die Abgrenzung zwischen Einbauten und Ausstattung ist die
KG 470 – KG 610
Beschaffenheit und Befestigung technische, bauplanmäßige
Maßnahmen notwendig sind.
KG 390 sonstige Maßnahmen:
Übergreifende Maßnahmen für Baukonstruktion die nicht einzelnen
Kostengruppen der Baukonstruktion zuzuordnen sind. Gleiche
Element z.B. KG 336 Außenwandbekleidungen als auch
KG 354 Innenwandbekleidungen können zusammengefasst werden.
Kostengruppe 400
Bauwerk, Technische Anlagen Die Kostengruppe umfasst die Kosten aller im Bauwerk
eingebauten, daran angeschlossenen oder damit fest verbundenen
technischen Anlagen oder Anlagenteile.
Die einzelnen Anlagen enthalten die notwendigen Gestelle,
Befestigungen, Armaturen, etc. Wärme- und Kältedämmung,
Schall- und Brandschutzvorkehrungen, Abdeckungen,
Verkleidungen, Mess- und Steueranlagen.
Die Untergliederung in der 2. + 3. Ebene sowohl Anlagen- als auch
Element bezogen.
Kostengruppe 500 Außenanlagen Die Kostengruppe umfasst die Kosten der Bauleistungen und
Lieferungen für die Herstellung aller Gelände- und
Verkehrsflächen, Baukonstruktionen und technischen Anlagen
außerhalb des Bauwerks, soweit sie nicht in
KG 200 (Herrichten + Erschließen ) erfasst sind.
Kostengruppe 600
Ausstattung und Kunstwerke Die Kostengruppe umfasst die Kosten für alle beweglichen oder
ohne besondere Maßnahmen zu befestigende Sachen, die zur
Ingebrauchnahme, zur allgemeinen Benutzung oder zur
künstlerischen Gestaltung des Bauwerks und der Außenanlagen
erforderlich sind.
Kostengruppe 700 Baunebenkosten Die Kostengruppe enthält die Kosten die bei der Planung und
Durchführung auf der Grundlage von Honorarverordnungen,
Gebührenordnungen oder nach weiteren vertraglichen
Verordnungen entstehen
Splittung Schätzung
EFH einfach EFH gehoben
Rohbau 50 % - 55% 40%Ausbau 30% 35%Techn. Anl 15 % - 20 % 25%
100% 100%
Außenanla pro m ² 20,-- € pro m ² 70,-- €Honorare 12% 18%
Durchschnittliche Kostenstruktur
Kosten Kosten
16 % Honorare
16 % Honorare
Rohbau 48%
Ausbau 52%
Technik 19 %
Ausbau 33 %
100%
Rohbau 48 %
Splittung Berechnung
Kostengruppe 300
EFH einfach EFH gehobenBauwerkBaugrube 3,50% 3,50%Gründung 8,50% 5,00%Außenwände 30,00% 35,00%Innenwände 16,50% 20,00%Decken 20,00% 11,00%Dächer 15,00% 20,00%Baukonstruktion Einbau 6,50% 5,50%Sonstiges
100,00% 100%
Kostengruppe 400Technische Anlagen EFH einfach EFH gehoben
Abwasser, Wasser, Gas 35% 38%Wärmeversorgungsanlage 38% 32%Lufttechnische Anlagen 1% 3%Starkstrom 23% 23%Fernmeldetechnik 3% 1%FörderanlagenNutzerspezifischGebäudeautomation 3%Sonstige Maßnahmen
100% 100%