Hege- und Naturschau 2014
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Hege- und Naturschau 2014
Veterinäramt Straubing-Bogen; M. Sansoni
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ASP-Afrikanische Schweinepest
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ASP-Afrikanische Schweinepest
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ASP-Afrikanische Schweinepest
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Am 27. Januar 2014 teilte die KOM die Bekanntmachung des Durchführungsbeschlusses 2014/43/EU mit bestimmten vorläufigen Schutzmaßnahmen im Hinblick auf die ASP in Litauen mit
Am 17. Februar 2014 teilte der polnische Veterinärdienst der Europäischen Kommission (KOM) den Nachweis der ASP bei einem verendet aufgefundenen Wildschwein in ca. 1 km Entfernung zur Grenze zu Weißrussland mit.
Damit hat die Afrikanische Schweinepest EU-Gebiet erreicht.
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In der Folge des Seuchengeschehens wurde von russischer Seite die Einfuhr von lebenden Schweinen und frischen Schweinefleischerzeugnissen aus der gesamten EU in die Russische Föderation ausgesetzt.
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Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist wie die Klassische Schweinepest (KSP) eine hochansteckende Viruserkrankung die ausschließlich Hausschweine und Schwarzwild betrifft.Für den Menschen besteht keine Ansteckungsgefahr.Seit Ihrer Einschleppung in die Kaukasusregion 2007 hat sich die ASP über Teile der Russischen Föderation verbreitet. Ausbrüche der ASP in Weißrussland, der Ukraine oder jüngst in Litauen und Polen geben Anlass zu großer Sorge.
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Bei einer Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest in unsere Schwarzwildbestände wäre mit dramatischen Verlusten zu rechnen.
Eine unmittelbare Bedrohung der Hausschweinebestände durch die ASP hätte enorme wirtschaftliche Folgen.
Im Unterschied zur Klassischen Schweinepest steht zur Bekämpfung der ASP kein Impfstoff zur Verfügung!
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Die aktuell in Osteuropa kursierenden Stämme sind als hoch virulent beschrieben. Diese Stämme würden in Deutschland auf eine vollkommen naive, hochempfängliche Haus- und Wildschweinepopulation treffen, so dass deutliche klinische Symptome bis hin zu perakuten Todesfällen zu erwarten wären. Es kann zunächst eine Mortalität von 100 % innerhalb von 2 – 10 Tagen nach Erkrankung angenommen werden. Deshalb ist ein besonderes Augenmerk auf krank erlegte oder verendet aufgefundene Wildschweine insbesondere im Osten Bayerns entlang der tschechischen Grenze zu legen.
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Angesichts des aktuellen ASP-Seuchenverlaufes an den EU-Grenzen ist insbesondere die Jägerschaft aufgefordert, ein vermehrtes Auftreten von Fallwild (Schwarzwild) der zuständigen Behörde zu melden bzw. entsprechende Proben (v. a. Blut, Lymphknoten, Milz, Lunge) amtlich abklären zu lassen.
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In ihrem Erscheinungsbild lässt sich die Afrikanische Schweinepest nicht von der Klassischen Schweinepest unterscheiden. Beim Schwarzwild wäre u.a. mit erhöhten Fallwildzahlen, kleineren Würfen und Verhaltensänderungen zu rechnen. Je nach Krankheitsverlauf können blutige Organveränderungen auftreten. Die Übertragung erfolgt von Tier zu Tier, über infizierten Aufbruch, aber auch über infizierte Kleidung, Jagdausrüstung und Speisereste. Der Erreger ist in rohen Fleischerzeugnissen wie Schinken oder Salami monatelang haltbar. Das Blut infizierter Tiere ist besonders ansteckend. Reiseverkehr und Jagdtourismus in den betroffenen Regionen stellen ein besonderes Einschleppungsrisiko dar.Veterinäramt Straubing-Bogen; M. Sansoni
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In den letzten Jahren kam es zu einer massiven Ausbreitung des Schwarzwilds in Niederbayern
Strecke 1970: 79 Stück
Strecke 2013: 5.911 Stück
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Mit Schreiben vom 19. Februar 2014 informierte das BMEL die Länder darüber, dass ab sofort Wildschweine, die im Rahmen des von der KOM genehmigten Planes auf KSP untersucht werden, gleichzeitig auch auf ASP untersucht werden sollen.
In Deutschland ist die ASP eine anzeigepflichtige Tierseuche und wird nach der „Verordnung zum Schutz gegen die (klassische) Schweinepest und Afrikanische Schweinepest“ (Scheinepest-VO) bekämpft.
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Hohe Schwarzwildbestände begünstigen die Ausbreitung von Infektionen, eine konsequente Bestandsreduzierung (besonders Frischlinge und Überläuferbachen), u.a. durch Gemeinschaftsjagden ist eine wirksame Vorbeugung
Keine Verwendung von Aufbruch zum Kirren, sachgerechte Entsorgung
Bei Auffälligkeiten (vermehrt Fallwild, abgekommene oder verhaltensauffällige Tiere, Organveränderungen) unverzüglich Jagd- und Veterinärbehörde informieren, Tierkörper und Organe für Probenahme sichern. Frühzeitige Bekämpfungsmaßnahmen sind von entscheidender Bedeutung
Kontinuierliche Beteiligung am Untersuchungsprogramm, besonders Proben von Fallwild und Unfallwild zur Untersuchung bringenVeterinäramt Straubing-Bogen; M. Sansoni
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Probenahme bei Fallwild: bei frischem Zustand (wie auch bei erlegten Stücken und Unfallwild):
Organproben (Milz, Lunge, Niere, Lymphknoten) und Serumprobe bei fehlenden Organen durch Fraß oder starker Verwesung:
Brustbein Probenverpackung doppelt, flüssigkeitsdicht, äußerlich desinfiziert Genaue Angaben zu Einsender, Fundort, Datum, Alter und
Geschlecht des Tieres, Auffälligkeiten Einsendung ganzer Tierkörper nur im Ausnahmefall nach
Anweisung des Amtstierarztes
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Wenn der Jäger Schweinehalter ist:
Konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen nach Schweinehaltungshygieneverordnung
Strikte hygienische Trennung von Jagd und Tierhaltung Keine Verfütterung von Jagd- oder Speiseabfällen Kein Betreten des Stalles mit Jagdkleidung, - ausrüstung oder
Jagdhund Kein Aufbrechen auf dem Betrieb Zerwirken und Entsorgen unter Beachtung der Seuchenhygiene
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Nehmen Sie bereits bei Verdacht einer Infektion beim Schwarzwild sofort Kontakt mit der Jagd- und Veterinärbehörde auf. Für eine erfolgreiche Seuchenbekämpfung beim Schwarzwild ist die Mitwirkung der Jäger von entscheidender Bedeutung. Sicheres Erkennen von Infektionen und die schnelle Einleitung von Bekämpfungsmaßnahmen können die Ausbreitung von Seuchen verhindern.
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Einschleppungsrisiko
durch illegales Verbringen und Entsorgen von kontaminiertem Material: hoch
durch kontaminiertes Schweinefleisch oder daraus hergestellte Erzeugnisse entlang dem Fernstraßennetz durch Fahrzeuge oder Personen: hoch
durch den Jagdtourismus und das Mitbringen: mäßig durch direkten Kontakt zwischen infizierten
Wildschweinen: mäßig
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AK-Untersuchungen Wildschwein
In den Quartalen 1-4 wurden am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) im Jahr 2013 gesamt 2798 Blutproben von Wildschweinen serologisch auf AK untersucht. Positive Nachweise:Niederbayern: 65 (20,1% positiv)Unterfranken: 180 (13,7%)Oberpfalz: 29(8,6%)Mittelfranken: 2 (1,7%)Oberfranken: 7 (2,3%)Oberbayern: 4 (1,9%)Schwaben: 0 Gesamt: 287 (10,3%) 2012: 81 von 1632 untersuchten Proben (5%)
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KSP/AK-Wildschwein-Monitoring 4. Quartal 2013 NB
Niederbayern
Jagdstrecke 2010/11
Probenziel 2013
eingegangene Proben auf KSP
davon auf AK
davon
Landkreise/Kreisfreie Städte positiv fraglich negativ nicht
beurteilbar positiv fraglich negativ nicht beurteilbar
Stadtkreis Landshut 14 30 Stadtkreis Passau 10 30 Stadtkreis Straubing 4 30 Deggendorf 285 30 6 6 6 6 6 Dingolfing-Landau 143 30 10 10 10 10 3 7 Freyung-Grafenau 249 30 25 25 25 25 11 14 Kelheim 1.990 30 70 70 70 70 15 2 53 Landshut 731 30 26 26 26 26 3 1 22 Passau 225 30 38 38 38 38 2 36 Regen 335 30 9 9 9 9 4 5 Rottal-Inn 146 30 17 17 17 17 1 16 Straubing-Bogen 1.114 30 123 123 123 123 26 2 95
324 65 5 254 0
20% 2% 78% 0%
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AK-Untersuchungen Wildschwein
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Untersuchungen Landkreis Straubing-Bogen: 2013 bis März 2014:
134 WS untersucht; 30 positive Befunde (AK) = 22,3 % = bayernweit höchster Wert
Keine positiven KSP Befunde
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AK-Untersuchungen Wildschwein
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Dezember 2013 Hund verendet (Franken); Untersuchung am LGL = Aujeszky
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AK-Untersuchungen Wildschwein
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Radioaktivitätsuntersuchungen
bereits ab 500 Bq/kg ist die Ware nicht mehr verkehrsfähig. Die liegt an der Messungenauigkeit der Geräte
Entschädigung (nach Atomgesetz) auch bereits ab 500 Bq/kg
Untersuchungsstelle Ittling seit 27. Februar 2014 qualifizierte Messstelle
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Radioaktivitätsuntersuchungen
2013/2014: 76 Untersuchungen in Ittling 17 Schweine über 500 Bq/kg höchste Messung über 3000 Bq/kg Gebiete: Münster, Wolferszell, Hunderdorf,
Ascha, Saulburg, St. Englmar, Rattenberg Tendenz: gesamter nördlicher Landkreis
sowie neue Bereiche bis hin zur DonauVeterinäramt Straubing-Bogen; M. Sansoni
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Radioaktivitätsuntersuchungen
Untersuchungsstelle Geiselhöring:
74 Messungen Alle unter 100 Bq/kg
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Todesfälle Kaninchen in Oberschneiding
Gefunden wurden Kokzidien und Trichistrongyliden
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Todesfall Reh im Revier Wallkofen II
Bösartiger Tumor der Gallengänge und Parasitose
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Staupe bei Füchsen
Im Bereich Cham immer wieder Nachweise von Staupe bei Füchsen
Schutz durch Impfung
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Nottötung von Wildtieren
Entsprechende Merkblätter wurden an die Kreisverbände übermittelt
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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