HARTZ IV Aktuelle Informationen insbesondere für junge Menschen.
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HARTZ IV
Aktuelle Informationen insbesondere für junge Menschen
ver.di Bundesverwaltung - Jugend2
Der Überblick
Eine kurze Einführung- Warum heißt Hartz IV eigentlich Hartz IV?- Was verändert sich im System ?
Wer bekommt zukünftig Arbeitslosengeld II?- Was sind die Anforderungen?- Wer erhält wieviel?
Was ist sonst noch Neu?- 1-Euro-Jobs und anderes...
Was ist mit jungen Menschen? Was sind Alternativen?
ver.di Bundesverwaltung - Jugend3
Warum eigentlich Hartz IV?
Hartz IV ist die vierte Stufe der Umsetzung der Vorschläge der sog. Hartz-Kommission.
Hartz I und IIEinführung von Ich-AG, Mini-Job, Personalserviceagenturen (PSA), Verschlechterungen beim Kündigungsschutz und bei der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld.Seit 01. Januar 2003 in Kraft
Hartz IIIReform der Bundesanstalt für Arbeit zur Bundesagentur für ArbeitSeit 01. Januar 2004 in Kraft
ver.di Bundesverwaltung - Jugend4
Kernpunkte von Hartz IV
Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe
– Zusammenführung zu einer Leistungsart– Zusammenführung der organisatorischen Abwicklung
Umsetzung des Prinzips „Fordern und Fördern“
der Bundesregierung
Rechtsmittel für Betroffene werden
eingeschränkt
ver.di Bundesverwaltung - Jugend5
Was ändert sich durch Hartz IV?
Abschaffung der bisherigen Arbeitslosenhilfe Einführung der „Grundsicherung für Arbeitsuchende“
Grundsicherung für ArbeitssuchendeSGB II
SozialhilfeSGB XII
Arbeitslosengeld IIAlG II
Sozialgeld Hilfe zum Leben
Grundsicherung im Alter
ver.di Bundesverwaltung - Jugend6
Wer bekommt was ? Arbeislosengeld II
– 15 bis 65 Jahre– Erwerbsfähig– Bedürftig– EU-Bürger oder Inhaber einer Arbeitserlaubnis mit
gewöhnlichem Aufenthalt in der BRD
Sozialgeld– Nicht erwerbsfähige Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft– Kinder unter 15 Jahren
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
– Personen ab 65 und voll Erwerbsgeminderte ab 18 Jahren
Sozialhilfe– Personen unter 65 die nicht erwerbsfähig sind und kein
Sozialgeld erhalten
ver.di Bundesverwaltung - Jugend7
Wann erhält man Arbeitslosengeld II?
Zwischen 15 und 65 Jahre alt Erwerbsfähig
– Mindestens 3 Stunden täglich ist Erwerbstätigkeit gesundheitlich möglich
– Bei Ausländern muß die Arbeitsaufnahme erlaubt sein
Hilfebedürftig– Keine Absicherung des Lebensunterhalt durch zumutbare
Arbeit oder– durch Verwendung vorhandenen Vermögens oder– durch Leistungen von Angehörigen der Mitglieder einer
„Bedarfsgemeinschaft“
Keinen Anspruch hat, wer länger als sechs Monate stationär untergebracht ist
ver.di Bundesverwaltung - Jugend8
Ansprüche von Auszubildenden und SchülerInnen
Auszubildende haben grundsätzlich keinen Anspruch auf AlG II
– „Auszubildende“ gilt für alle Ausbildungen– Als Auszubildende zählen auch Menschen in
• Vollzeitschulischen Ausbildungen• Berufsvorbereitungsmaßnahmen• Qualifizierungsmaßnahmen
Sofern Auszubildende die persönlichen Voraussetzungen für Berufsausbildungsbeihilfe oder BAFöG nicht erfüllen, erhalten sie AlG II
SchülerInnen haben, wenn sie keinen Anspruch auf BAFöG haben, einen Anspruch auf AlG II oder Sozialgeld
ver.di Bundesverwaltung - Jugend9
Welche Arbeit ist zumutbar ? Zumutbar ist grundsätzlich jede Arbeit
Ausnahmen:– körperliche/geistige/seelische Überforderung– durch die Ausübung wird für die Zukunft wegen besonderer
körperlicher Anforderungen die bisherige Tätigkeit erschwert– die Erziehung eines Kindes wird gefährdet– Pflege eines Angehörigen– sonstiger wichtiger Grund
• Schulpflicht !
ver.di Bundesverwaltung - Jugend10
Was heißt „hilfebedürftig“? Die „Bedarfsgemeinschaft“ hat kein ausreichendes
Einkommen oder Vermögen Bedarfsgemeinschaft heißt:
– Leistungsbezieher– PartnerIn (soweit nicht dauernd getrennt lebend)– minderjährige Kinder (soweit kein eigenes Einkommen) – Verwandte und Verschwägerte, die im gemeinsamen Haushalt
leben– Bei unverheirateten Minderjährigen auch die im Haushalt
lebenden Eltern mit ihren PartnerInnen
Einkommen sind alle Einnahmen– Faustformel: Nettogehalt abzüglich Werbungskosten– Bei Erwerbstätigkeit gibt es bestimmte Freibeträge– Kindergeld und Kindergeldzuschlag werden dem jeweiligen Kind
zugerechnet
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Was ist „Vermögen“ ? Vermögen sind alle verwertbaren Gegenstände und
auch Rechte gegenüber Dritten– Es gibt geschützte Freibeträge!
Kein Vermögen ist: angemessener Hausrat ein angemessenes KFZ je erwerbsfähigem
Hilfebedürftigen selbst genutztes Haus/Eigentumswohnung in
angemessener Größe Sachen, deren Verwertung unwirtschaftlich ist
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Welche „Freibeträge“ beim „Vermögen“ gibt es ?
Grundfreibetrag für Hilfebedürftige und PartnerIn– Je Lebensjahr 200 €, maximal 13.000, mind. 4.100
„Echte“ Altersvorsorge in gleicher Höhe
Riester-Rente unbegrenzt
Freibetrag für Anschaffungen in Höhe von 750 € p.P.
Kinderfreibetrag von 4.100 €
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Neben den Pauschalierten Regelleistungen werden die Kosten für eine angemessene Unterkunft und Heizung, die Mehrbedarfe (bei Schwangerschaft, Alleinerziehenden, sowie Behinderten) und Einmalleistungen (Wohnungseinrichtung, Schwangerschaft, geburt, Klassenfahrten) gezahlt.Die ersten 2 Jahre nach dem Bezug von Arbeitslosengeld ein „Armutsgewöhnungszuschlag“.
Wer bekommt wieviel ?
Pauschlierte Regelleistung West OstRegelleistung, Single 345,00 331,00 (Ehe-)Paare 622,00 596,00 Minderjährige PartnerInnen 276,00 265,00 Paar (Volljährig+Minderjährig) 621,00 596,00 Kinder ab 15 Jahren 276,00 265,00 Kinder bis 14 Jahren 207,00 199,00
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Konkrete Auswirkungen
Arbeitslosenhilfe
(Letztes Einkommen: 1730€)
AlHi 707,87
Wohngeld + 64,00
ANSPRUCH +771,87
Kindergeld +154,00
Unterhalt +145,00
EFFEKTIV 1070,87
Arbeitslosengeld II
Regelsatz AlG II 331,00
Sozialgeld Kind +265,00
Miete + Heizung +330,00
Kindergeld (Einkommen) - 154,00
Unterhalt (Einkommen) - 145,00
ANSPRUCH: 627,00
Kindergeld +154,00
Unterhalt +145,00
EFFEKTIV 926,00
Beispielrechnung: Alleinerziehend mit 15jährigem Kind
ver.di Bundesverwaltung - Jugend15
Auswirkungen im Überblick
Quelle: DGB - Informationen zum Arbeits-und Sozialrecht 3/2004
ver.di Bundesverwaltung - Jugend16
Weitere Neuerungen Verschärfte Sanktionen
– AlG II kann einfacher gekürzt werden
Eingliederungsvereinbarungen werden geschlossen
Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, sowie in der Rentenversicherung
Einführung eines Kinderzuschlags
Einführung von Arbeitsgelegenheiten (1-Euro-Jobs)
Widersprüche haben keine aufschiebende Wirkung
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1 - Euro - Jobs
Arbeitsgelegenheiten„für Hilfsbedürftige die keine Arbeit finden können, sollen
Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden“
Arbeitsgelegenheiten begründen kein Arbeitsverhältnis
Es müssen zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Tätigkeiten sein
Es ist eine angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen zu zahlen
Es gelten die allgemeinen Zumutbarkeitskriterien
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Sonderregelungen unter 25
„Unter 25jährige sind unverzüglich nach Antragstellung in Arbeit, Ausbildung oder Arbeitsgelegenheit zu vermitteln.“
Kein Anspruch auf Ausbildung oder Arbeit! Anspruch wahrscheinlich kaum einklagbar! Sinnlos ohne Umlagefinanzierung!
Sondersanktionen Jeder Pflichtverstoß wird gleich sanktioniert - egal wie schwer! Wegfall aller Leistungen für 3 Monate!
Nur Unterkunft und Heizung werden direkt gezahlt! Kein Anspruch auf Sozialhilfe! Lebensmittelgutscheine oder Sachleistungen!
ver.di Bundesverwaltung - Jugend19
Und wo wird eigentlich gefördert?
Einkommensteuersenkung 2005Entlastung eines Ledigen ohne Kinder 2005 gegenüber 2003
32 153 5722.070
14.070
29.070
2,8%
2,1%
1,1%
0,5 %
0,2 %
2,9%
0 €
5.000 €
10.000 €
15.000 €
20.000 €
25.000 €
30.000 €
35.000 €
40.000 €
45.000 €
50.000 €
15.000 € 30.000 € 50.000 € 100.000 € 500.000 € 1.000.000 €
Jahresbruttoeinkommen
0,0%
0,5%
1,0%
1,5%
2,0%
2,5%
3,0%
3,5%
4,0%
ver.di BundesvorstandBereich Wirtschaftspolitik
Entlastung in Euro pro Jahr
Entlastung in Prozent des Einkommens
Quelle: Bundesfinanzministerium, eigene Berechnungen
ver.di Bundesverwaltung - Jugend20
Was fordert ver.di ? Umlagefinanzierung für genügend Ausbildungsplätze Arbeit für alle durch Arbeitszeitverkürzung
Änderungen bei den Zumutbarkeitskriterien
Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns
Echtes „Fordern und Fördern“– Fordern bei den Vermögenden und
Spitzenverdienern– Fördern bei sozial Schwachen
ver.di Bundesverwaltung - Jugend21
Was können wir tun?Informieren
– Gespräche führen– Materialien weitergeben
Koalieren– Bündnispartner suchen– Netzwerke aufbauen/nutzen– „Nur gemeinsam sind wir stark!“
Protestieren
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit !