Handreichung für integrative Kindertageseinrichtungen … · Sächsisches Landesamt für Familie...
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Handreichungfür integrative
Kindertageseinrichtungenim Freistaat Sachsen
Sächsisches Landesjugendamt
Landesarbeitskreis Integration
Freistaat SachsenSächsisches Landesamt für Familie und Soziales
Sächsisches Landesamt für Familie und Soziales Landesjugendamt
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HANDREICHUNG
FÜR INTEGRATIVE KINDERTAGESEINRICHTUNGEN IM
FREISTAAT SACHSEN
Erarbeitet vom Landesarbeitskreis „Integration“
Assmann, Hanna (Integrative Kita Riesa),
Aurich, Gabriele (Jugendamt Stadt Chemnitz),
Ebermann, Sabine (Integrative Kita Chemnitz),
Granz, Margitta (Landesjugendamt),
Hartig, Dagmar (Jugendamt, LRA Riesa-Großenhain),
Heising, Birgit (Sozialamt, LRA Riesa-Großenhain),
Jäpelt, Heike (Heilpädagogische Kita Freiberg),
Kaubisch, Carmen (Landeswohlfahrtsverband Sachsen),
Petzold, Cordelia (Diakon. Werk Sachsen),
Wende, Brigitte (Sächsisches Staatsministerium für Soziales),
Wolfram, Marita (Jugendamt Stadt Görlitz),
Dr. Wustmann, Cornelia (TU Dresden),
(unter Federführung des Landesjugendamtes Sachsen)
Sächsisches Landesamt für Familie und Soziales Landesjugendamt Reichsstr. 3 09112 Chemnitz Tel.: 0371 577 0 Fax: 0371 577 282 [email protected] www.slfs.sachsen.de/lja Chemnitz, April 2005
Sächsisches Landesamt für Familie und Soziales Landesjugendamt
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Einleitung
1. Konzeptionelle Qualitätsstandards bei der Gestaltung von Bildungsprozessen in
integrativen Kindertageseinrichtungen
1.1. Aufnahme
1.2. Gestaltung der Eingewöhnungsphase
1.3. Integrative Gruppenprozesse
1.4. Wahrnehmen/Beobachten/Verstehen
1.5. Erziehungspartnerschaft mit den Eltern
2. Interdisziplinäre Zusammenarbeit
2.1. Gesamthilfeplan
2.2. Entwicklungsbericht
2.3. Förderplan
3. Rahmenbedingungen
3.1. Personal
3.2. Erhöhter Personaleinsatz
3.3. Gruppenzusammensetzung
3.4. Raumgestaltung
3.5. Finanzierung
4. Anlagen
Anlage1 Literatur
Anlage 2 Rechtliche Grundlagen
Anlage 3 Muster Gesamtplan nach § 58 SGB XII und Hilfeplan nach § 36 Abs. 3 SGB
VIII
Anlage 4 Instrumente für Entwicklungseinschätzungen
Anlage 5 Servicestellen nach § 23 SGB IX
Anlage 6 Stiftungen
Anlage 7 Literaturhinweise
Anlage 8 Ansprechpartner und Tipps
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Einleitung Im Freistaat Sachsen gibt es zurzeit 958 Integrative Kindertageseinrichtungen mit 5.385 Plätzen
für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohter Kinder (Stand 31.12.2004). Das
sind 34 % der Gesamtzahl der Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten, Hort).
Die gemeinsame Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderungen
ist in Sachsen ein fester Bestandteil in der Landschaft der Kindertageseinrichtungen.
Der Gesetzgeber unterstützt dieses Anliegen, in dem er in § 19 des Sächsischen Gesetzes zur
Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) und der danach erlassenen
Sächsischen Integrationsverordnung (SächsIntegrVO) die Förderung der Integration von Kindern
mit Behinderungen regelt.
In Sachsen wurden zwei Modellprojekte zur „Integration von behinderten Kindern in
Kindertageseinrichtungen“ durchgeführt. Das erste begann im September 1996 und endete im
August 1999. In diesem Projekt war von Beginn an eine Vision verfolgt worden: Eine
Kindertageseinrichtung für alle Kinder. Als sinnvollen Anschluss an dieses dreijährige Projekt
wurde dann für ein Jahr das Projekt zur „Qualifizierung von Fachberater/innen für
Integrationsberatung“ initiiert, welches die Implementierung der Ergebnisse des ersten Projekts
realisieren sollte.
Ziele des ersten Projekts für die beteiligten Kindertageseinrichtungen waren:
1. Die Erzeugung von sowohl Bereitschaft als auch Befähigung, alle behinderten Kinder im
jeweiligen Einzugsbereich auf Wunsch der Eltern ungeachtet der Schwere der Behinderung
aufzunehmen, zu betreuen, zu fördern und zu bilden.
2. Die Voraussetzungen für den erforderlichen pädagogischen, heilpädagogischen, räumlichen
und organisatorischen Rahmen zu schaffen.
3. Die Zusammenarbeit von Einrichtungsträgern, pädagogischen und psychologischen
Fachkräften, Eltern, medizinischem und therapeutischem Personal und den entsprechenden
Behörden zu initiieren, die sich am Wohlbefinden aller Kinder und ihrer Sehnsucht nach
Geborgenheit orientiert. (vgl. Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und
Familie 1999)
Um den Integrationsgedanken ebenso für andere Einrichtungen ansprechend und nachvollziehbar
darzustellen, wurden innerhalb dieses Projekts eine Vielzahl von Materialien erarbeitet, deren
Brandbreite von Handreichungen vielfältigster Art zur Integration bis hin zu
Qualifizierungskonzepten für Erzieher/innen reicht. Im zweiten Projekt wurde zunächst anhand
eines Fragebogens nachgefragt, welche Inhalte eine spezifische Integrationsberatung gegenüber
der allgemeinen Fachberatung haben sollte, welche Personengruppen unbedingt einbezogen
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werden sollten und über welche fachlichen Qualifikationen diese für die Beratung verfügen
sollten.
Die Ergebnisse der Projekte lassen hoffnungsvolle Ansätze für die Integration erkennen. Es ist
deutlich geworden, dass für die am Projekt Beteiligten eine Integration generell aller behinderten
Kinder vorstellbar geworden ist und sie diese Grundauffassung weitergeben wollen. Dies
geschieht zum einen durch die Leistungen der Fachberater/innen und zum anderen durch die
Bildung eines Arbeitskreises zur Integration behinderter Kinder.
Die gemeinsame Erziehung, Bildung und Förderung der Kinder bietet gleiche Chancen für alle.
Mit Blick auf die Stärken der Kinder und entsprechend der Leitfragen „Wo steht das Kind? Was
braucht das Kind? Was muss ich tun, damit das Kind Entwicklung vollziehen kann?“ können
Bildungsprozesse effizienter angeregt werden.
Der Landesarbeitskreis möchten mit dieser Handreichung die Arbeit in den integrativen
Kindertageseinrichtungen unterstützen, die Träger und das pädagogische Personal von
Kindertageseinrichtungen ermuntern, Integration als festen Bestandteil der pädagogischen Arbeit
anzubieten und allen an der Integration Beteiligten Orientierungshilfen bei der Umsetzung der
gesetzlichen Bestimmungen nach SächsKitaG und SächsIntegrVO geben.
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1. Konzeptionelle Qualitätsstandards bei der Gestaltung von Bildungsprozesse in integrativen Kindertageseinrichtungen
1.1. Aufnahme
Die Eltern wählen für ihr Kind, entsprechend ihres Grundverständnisses von Bildung und
Erziehung, die Einrichtung mit der entsprechenden pädagogischen Konzeption aus.
Dabei ist es unerheblich, ob bei einem Kind die Behinderung schon festgestellt wurde oder ob
sich eine Behinderung erst nach Aufnahme des Kindes herausstellt.
Die Beratungsleistung der Einrichtung bei Beratung der Eltern wird dementsprechend
differenziert gestaltet.
Nachfolgende Schritte sind dabei zu berücksichtigen:
Aufnahme eines Kindes mit einer schon festgestellten Behinderung
• Die Beratung der Eltern über geeignete Leistungen erfolgt durch den zuständigen
Rehabilitationsträger (Sozialamt, Jugendamt, Unfallkasse Sachsen, Krankenkasse).
• Im Rahmen dieser Beratung werden die Eltern über Kindertageseinrichtungen mit dem
Angebot zur Integration informiert.
• Die Beratung der Eltern erfolgt unter der Sicht der Option - gemeinsame Betreuung von
behinderten und nichtbehinderten Kinder - und berücksichtigt die Erwartungen der
Eltern.
• Der örtlich zuständige Rehabilitationsträger, in der Regel das Sozialamt, erstellt im
Rahmen seiner Verantwortung einen Gesamtplan. (s. Anlage)
• Die Kindertageseinrichtung hält die entsprechenden Bedingungen für die Aufnahme des
behinderten Kindes vor oder schafft sie.
Feststellen eines Förderbedarfes nach Aufnahme eines Kindes
• Das pädagogische Personal nimmt wahr, dass ein eventueller Förderbedarf bei einem
Kind besteht.
• Gemeinsam mit den Eltern des Kindes werden die gegenseitigen Beobachtungen
ausgetauscht. Die Eltern werden über geeignete Beratungsangebote informiert.
• Die Eltern setzen sich mit dem zuständigen Amtsarzt zur Abklärung des Förderbedarfs in
Verbindung.
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• Der zuständige Rehabilitationsträger erstellt auf der Grundlage des amtsärztlichen
Gutachtens und der Entwicklungseinschätzung der Kindertageseinrichtung einen
Gesamtplan nach § 58 SGB XII oder einen Hilfeplan nach § 36 SGB VIII für das Kind.
• Um das Kind nicht aus seinem gewohnten Lebensumfeld zu nehmen, sollte es nach
Möglichkeit in der Gruppe oder zumindest in der Einrichtung verbleiben.
• Der Träger der Einrichtung hat die entsprechenden Bedingungen für die Betreuung der
behinderten Kinder vorzuhalten.
1.2. Gestaltung der Eingewöhnungszeit
Die Gestaltung der Eingewöhnungszeit ist ein wichtiger Prozess für den weiteren Lebensweg
jeden einzelnen Kindes, unabhängig davon, ob ein Kind behindert oder nichtbehindert ist.
Grundkenntnisse über das Bindungsverhalten sind eine Voraussetzung für das notwendige
Verständnis. Die Gestaltung der Eingewöhnungszeit für Kinder mit Behinderungen ist dabei in
Bezug auf die Art und Schwere der Behinderung individuell zu gestalten.
Aus Sicht des Kindes bedeutet Eingewöhnungszeit:
- Das Kind verlässt zeitweise die vertraute Umgebung, die ihm die Familie bietet.
- Es baut sich eine neue „sichere Basis“ auf, d.h., das Kind lässt sich auf das
Beziehungsangebot der pädagogischen Fachkräfte ein.
- Das Kind erfährt, dass es neben den Eltern auch andere Erwachsene gibt, die ihm Schutz
und Hilfe bieten.
- Das Kind stellt erste Kontakte zu anderen Kindern her.
Aus Sicht der Eltern bedeutet Eingewöhnungszeit:
- Sie geben für einen Teil des Tages die Verantwortung für ihr Kind in die Hände der
Erzieher/in.
- Sie sind solange an der Seite des Kindes, bis eine tragfähige Beziehung entstanden ist.
- Die Eltern überzeugen sich während der Eingewöhnungszeit, dass sie der Fürsorge und
Bildungsarbeit der Mitarbeiter/innen in der Kindertageseinrichtung vertrauen können.
- Sie geben den pädagogischen Fachkräften Einblick in den bisherigen Alltag des Kindes.
Qualitätsstandards für integrative Kindertageseinrichtungen:
- Die pädagogischen Fachkräfte haben Kenntnis über Bindungstheorien.
- Sie nehmen vor Aufnahme des Kindes einen ersten Kontakt außerhalb der Gruppe zum
Kind und den Eltern auf und treffen Vereinbarungen für die Gestaltung der
Eingewöhnungszeit.
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- Sie kennen die Behinderung des jeweiligen Kindes, wissen um den Umgang mit dieser
Behinderung und holen sich die erforderlichen Informationen.
- Die pädagogischen Fachkräfte erhalten für die Gestaltung der Eingewöhnungsphase
ausreichend Zeit.
- Die pädagogischen Fachkräfte beobachten das Kind und lassen dem Kind die
Eingewöhnungszeit, die es braucht, um bereit zu sein, von sich aus Kontakt
aufzunehmen.
- Die Gruppengröße bei der Gestaltung der Eingewöhnung wird entsprechend der
SächsIntegrVO gestaltet.
- Die Zusammenarbeit mit medizinisch-therapeutischen Zentren und Therapeuten, die das
Kind vorab betreut haben, wird gewährleistet.
- Die Finanzierung durch den örtlich zuständigen Rehabilitationsträger ist gewährleistet.
1.3. Integrative Gruppenprozesse
„Integrativ ist die Pädagogik, in der alle Kinder in Kooperation miteinander auf ihrem
jeweiligen Entwicklungsniveau und mittels ihrer momentanen Wahrnehmungs,- Denk- und
Handlungskompetenzen an und mit einem gemeinsamen Gegenstand, spielen, lernen und
arbeiten.“ Georg Feuser
Im Einzelnen bedeutet dass:
Integrativ ist die Pädagogik, in der alle Kinder...
Eine Kindertagesstätte für alle Kinder, das ist erklärter, politischer Wille der sächsischen
Staatsregierung. Jedes Kind hat das Bedürfnis nach Anerkennung durch Erwachsene und
Kinder, nach Befriedigung seiner kindlichen Neugier und nach Sicherheit. Jedes Kind will lernen
und eigene Erfahrungen machen. Die Erwachsenen sind dafür verantwortlich, „dass alle Kinder
alles lernen können“ (Comenius). Zur Welt der Kinder gehören Kinder mit und ohne
Beeinträchtigungen, Kinder mit unterschiedlichen bereits erworbenen Kompetenzen und Kinder
aus verschiedenen Ländern. Die Unterschiedlichkeit ist ein Bildungspotential der Kinder.
Qualitätsstandards für Rollenfindungsprozesse
- Die Kinder mit Behinderungen sind an allen Entscheidungsprozessen der Gruppe zu
beteiligen. Dies ist zu dokumentieren.
- Die pädagogischen Fachkräfte planen sowohl das Tagesgeschehen als auch Aktivitäten
so, dass sich jedes Kind mit seinen Fähigkeiten einbringen kann und die Kinder sich als
Gemeinschaft erleben.
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- Die pädagogischen Fachkräfte schaffen Möglichkeiten, dass sich Kinder auf
altersgemäße Weise mit ihrer Behinderung auseinandersetzen können und ein positives
Selbstbild entwickeln. Das gilt analog für die Kinder ohne Behinderungen: Sie setzen
sich damit auseinander, dass es Behinderungen gibt und sie selbst nicht davon betroffen
sind.
...in Kooperation miteinander...
Kinder konstruieren ihre inneren Bilder von der Welt. Sie verändern sie, in dem sie neue
Erfahrungen machen. Indem sich Kinder miteinander über ihre inneren Bilder austauschen,
miteinander probieren, ob die erdachte Methode zum Ziel führt oder ob der Vorschlag eines
anderen Kindes besser ist, lernen sie kooperatives Verhalten. Kinder lernen am intensivsten mit
anderen Kindern. Diese Zusammenarbeit unter Gleichaltrigen wird als Ko-Konstruktion
bezeichnet.
Qualitätsstandards für Gestaltungsprozesse
- Kinder mit Behinderungen werden wie alle anderen in allen pädagogischen Bereichen an
der Gestaltung von Abläufen und Prozessen beteiligt. Dies wird dokumentiert.
- Die pädagogischen Fachkräfte finden Möglichkeiten, dass unterschiedliche individuelle
Interessen und Kompetenzen von Kindern mit und ohne Behinderungen einander
ergänzen können.
...auf ihrem jeweiligen Entwicklungsniveau und mittels ihrer momentanen Wahrnehmungs-,
Denk- und Handlungskompetenz...
Der kindliche Bildungsprozess baut immer auf einer bereits gemachten Erfahrung auf. Diese
Erfahrungen sind in einer integrativen Gruppe sehr unterschiedlich. Jedes Kind hat das Recht,
sich nach seinem „inneren Bauplan“ (Montessori) Handlungsziele zu setzen und neue
Kompetenzen zu erwerben.
...an und mit einem gemeinsamen Gegenstand, spielen, lernen und arbeiten.
Jedes Kind hat seine eigenen Interessen an einem Gegenstand. Indem alle Kinder an einem
gemeinsamen Projekt teilnehmen, wird ein gemeinsames Ziel deutlich, auf das sich die
Kindergruppe mit ihren unterschiedlichen Kompetenzen hin bewegt. So gestaltet sich
Gemeinschaft. Im ko-konstruktiven Miteinander erforschen die Kinder ihre Umgebung und
lernen Neues über sich selbst und die Welt kennen.
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Qualitätsstandards für Lernprozesse
- Die pädagogischen Fachkräfte ermöglichen in allen pädagogischen Bereichen, dass
Kinder mit und ohne Behinderungen gemeinsam lernen und an einer gemeinsamen Sache
tätig sind.
- Die pädagogischen Fachkräfte beobachten alle Kinder und dokumentieren die
individuellen Entwicklungsverläufe.
1.4 Wahrnehmen - Beobachten - Verstehen
Die kurze Schilderung über eine sinnesbehinderte junge Frau soll als Einstieg für die
Themenbereiche Wahrnehmung und Beobachtung dienen und verdeutlichen, wie oft unsere
Wahrnehmungen und Beobachtungen vom jeweiligen Betrachter, seinen Einstellungen und den
Erfahrungen seiner Biographie geprägt sind:
„Sie war also ‚debil‘, eine ‚Närrin‘ oder ‚Verrückte‘ - jedenfalls hatte sie ihr Leben lang diesen
Eindruck gemacht und war auch immer so bezeichnet worden -, aber sie verfügte über eine
unerwartete, seltsam rührende poetische Kraft. Oberflächlich betrachtet war sie tatsächlich eine
Ansammlung von Behinderungen und Unfähigkeiten und mit allen Frustrationen und Ängsten
belastet, die diesen Zustand begleiten; auf dieser Ebene war sie ein geistiger Krüppel und fühlte
sich auch so - die Mühelosigkeit und Geschicklichkeit, mit der andere ihren Alltag bewältigen,
blieb für sie unerreichbar. ... Als ich sie das nächste Mal sah, hatte ich einen völlig anderen
Eindruck. Es handelte sich nicht um eine klinische Testsituation, in der es um eine ‚Beurteilung‘
ging. Es war ein herrlicher Frühlingstag... Ich sah Rebecca auf einer Bank sitzen und
schweigend, mit offensichtlicher Freude, die jungen Blätter und Triebe der Bäume betrachten.
Ihre Haltung hatte nichts von der Unbeholfenheit, die mir beim erstenmal so ins Auge
gesprungen war. ... Sie hätte irgendeine junge Frau sein können, die einen schönen Frühlingstag
genießt. Dies war das menschliche Bild, der totale Gegensatz zu meinem neurologischen Bild.
Ich ging auf sie zu. Als sie meine Schritte hörte, drehte sie sich um, lächelte mich an und machte
eine wortlose Geste. ‚Sehen Sie nur: die Welt - wie schön sie ist!‘ schien sie zu sagen. Und dann
brachen stoßweise seltsame, poetische Wendungen aus ihr hervor: ‚Frühling‘, ‚Geburt‘,
‚Wachsen‘, ‚Regung‘, ‚zum Leben erwachen‘, ‚Jahreszeiten‘, ‚alles zu seiner Zeit‘.
Unwillkürlich musste ich an das Buch Prediger Salomo denken... Dies war es, was Rebecca, auf
ihre wirre Art, zum Ausdruck gebracht hatte - eine Vision von Zeiten und Jahreszeiten, wie die
des Predigers... Sie ist eine geistig behinderte Predigerin, sagte ich zu mir selbst. Und in diesem
Satz begegneten sich, kollidierten und verschmolzen die zwei Eindrücke, die ich von ihr hatte:
die geistig Behinderte und die Symbolikerin.“ (Sacks 2003)
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Wahrnehmung
Die Beschreibung der geistig behinderten Rebecca durch Oliver Sacks, Professor für Klinische
Neurologie am Albert Einstein College of Medicine New York, wurde als Ausgangspunkt
gewählt, um zwei Aspekte zu verdeutlichen:
a) Es ist nicht alles wahr, was wir wahrnehmen. Wahrnehmung ist nach den wissenschaftlichen
Erkenntnissen aus der Hirnforschung ein Prozess der Interpretation der Signale aus der
Umwelt, aus dem das Gehirn ein Bild der Welt zusammensetzt, das uns glauben lässt, dass
wenige Informationen ein Gesamtbild ergeben, ohne dass bewusst wird, dass Lücken
existieren, die das Gehirn dann durch Konstruktionen ergänzt. Wichtig im Kontext der
Wahrnehmung verschiedener Kinder ist, dass die individuelle Wahrnehmung ein Produkt des
Abgleichs mit bereits sehr früh erlernten und gespeichertem Wissen ist und dass die
„Wahrheiten“ oft nicht mehr sind als ein flexibles Produkt der jeweiligen Situation, des
Zeitgeists und der jeweiligen Kultur, in der sich eben auch Anschauungen über behinderte
Menschen finden. Eine Schlussfolgerung für den pädagogischen Alltag in (integrativen)
Kindertageseinrichtungen könnte demnach lauten: Fehlwahrnehmungen müssen bewusst
gemacht werden durch methodische Zugriffe wie begleitende Beobachtung aller an der
Erziehung Beteiligten und der anschließenden Reflektion der Wahrnehmung und
Beobachtung durch dieselben.
b) Es ist überaus schwierig für eine gelungene Integration, wenn ein Kind nicht in seiner
Persönlichkeit, sondern in seiner Behinderung wahrgenommen wird. Oder noch deutlicher:
Beschreibungen der Persönlichkeit wie Rebecca halten uns einen Spiegel vor, in dem wir die
Fragwürdigkeit unseres Normalitätsgedankens erblicken können und in dem offenbar wird,
dass Behinderung ein Konstrukt ist, dass durch gelungene soziale Integration, die als Ziel der
Integrationsbemühungen steht, überwunden werden kann. (Dies betrifft jedoch nur die
pädagogische Zielsetzung, der Unterteilung hinsichtlich der Schweregrade von
Behinderungen bedarf es solange, wie strukturelle Rahmenbedingungen für eine umfassende
Integration noch nicht gegeben sind und um Anrechnung von Personalbedarf, Fort- und
Weiterbildungsbedarfe, Anrechnungen von Beratungsstunden etc. pp. debattiert wird.)
Beobachten als Begleitung des Prozesses der Aneignung von Welt
Wahrnehmung steht ergo im engen Zusammenhang mit dem Bild vom Mensch, welches sich in
den Lebensjahren aufgrund von Erfahrungen, Erlebnissen und Gelerntem entwickelt hat.
Deshalb wird auch die Beobachtung im Auge des Betrachters geprägt. Dessen Subjektivität -
und nicht eine oftmals angenommene und wohl auch gewünschte Objektivität - bestimmen die
Wahrnehmung der Umwelt, die allzu schnell zu Vermutungen und Verallgemeinerungen führen
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kann. Und ein zweiter wichtiger Punkt ist festzuhalten: Eine Beobachtung ist keine
Begutachtung, sondern eine aufmerksame, planmäßige und methodisch kontrollierte
Wahrnehmung zur Gewinnung von Informationen zu Personen oder auch Gruppen, die immer
nur eine Auswahl aller möglichen Wahrnehmungen sein kann.
Insbesondere bei behinderten Kinder braucht die Erzieherin ein erhöhtes Maß an
Aufmerksamkeit. Grundprinzip ist dabei die Achtung und Akzeptanz vor dem Kind. Kinder
brauchen Menschen, die sie achten und sich ihren Erlebnissen und Sichtweisen annähern. Der
Aufbau von Nähe kann durch Kennenlernen, Verstehen und Begreifen von Handlungs- und
Verhaltensmustern positiv unterstützt werden. Der Respekt vor ihren Handlungen und Lösungen
ist für die Kinder eine sichere und verlässliche Basis.
Insbesondere müssen pädagogische Fachkräfte bereit sein, Entwicklungsschritte der Kinder
abzuwarten und zu verstehen. Dies bietet die Chance, die Eigenaktivität des Kindes zu fördern,
denn Spaß und Freude am Lernen sind die besten Voraussetzungen Entwicklungsschritte
anzuregen. Die gezielten Beobachtungen orientieren sich an den Fähigkeiten (Stärken) des
Kindes, d.h. die Orientierung erfolgt nicht an Defiziten, sondern aufgrund einer wertschätzenden
und differenzierten Ermittlung des Handlungs- und Entwicklungsniveaus des Kindes. Der
Lebensalltag eines jeden Kindes bietet zahlreiche Situationen, die dem Kind zeigen, wo es
aufgrund seiner Behinderung in seinen Handlungen eingeschränkt wird. Die genaue
Beobachtung gibt Hinweise darauf, wo die Kompetenzen des Kindes erweitert werden können.
Pr. Adriano Milani Camparetti hält dazu fest: „ Nur das Kind ist Protagonist seiner eigenen
Entwicklung“. Nötig ist also Respekt vor der Eigenaktivität des Kindes in dem Bewusstsein, dass
nur das Kind allein sich selbst aufbauen kann. Das Kind baut sich nur dann auf, wenn es dies
tatsächlich auch selbst will. Fehlt ein solcher Wille, so gibt es kein Mittel, die Entwicklung des
Kindes voranzutreiben. Durch Beobachten ist zu erkennen, wann ein Kind bereit ist, den
nächsten Entwicklungsschritt zu gehen. Fördernde Arbeit mit dem Kind sucht deshalb den
Dialog: Zu den Vorschlägen aus der Selbsteinschätzung des Kindes werden durch die Fachkräfte
aus ihrer pädagogischen und therapeutischen Kompetenz Anregungen für das Kind eingebracht,
so dass für das Kind weitere, eigene Schritte möglich werden. Nur so kann es dann zu
Entwicklungsprozessen kommen.
Verstehen
Wie aus dem Beobachten ein Verstehen werden kann, zeigt ein Beispiel aus dem Bericht
„Brauchen wir eine neue Pädagogik?“ von Ursula Heinz-Nießner:
Junge, 4 Jahre, schwerstmehrfachbehindert: gehörlos, halbseitig gelähmt, geistige Behinderung
zu diesem Zeitpunkt noch nicht einschätzbar:
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„Das Kind konnte sich zu diesem Zeitpunkt auf dem Boden seitwärts rollen und mit starker
Unterstützung unter beiden Armen aufrecht stehen.
Situation: Im Gruppenraum befindet sich eine Spüle. Das Kind stand mit den Unterarmen auf
den Ablauf gestützt. Ein Mädchen aus der Gruppe kam und wusch sich die Hände und vergaß,
den Wasserhahn zuzudrehen. Das Wasser lief weiter, und das Kind entwickelte plötzlich eine
heftige Tendenz nach rechts in Richtung Wasserhahn. Sein Blick fixierte den Wasserstrahl, und
die Lust stand ihm ins Gesicht geschrieben. Langsam rutschte er am Rand der Spüle entlang in
die Schräglage. In diesem Moment war eine Therapeutin zur Stelle und unterstützte ihn mit dem
richtigen Griff am rechten Bein, und er machte den ersten Gehschritt seines Lebens - und zwar
in Richtung des begehrten Wassers. Er quietschte vor Begeisterung. Dass hinterher das ganze
Zimmer unter Wasser stand, hatte in diesem Zusammenhang keine Bedeutung.
Was war passiert?
Der Junge hat einen Vorschlag gemacht, der für ihn in einer bedeutsamen Situation entstanden
ist. Der Vorschlag hieß: Ich möchte jetzt mit dem Wasser spielen, hilf mir. Die anwesende
Therapeutin hat diesen Vorschlag aufgenommen und reagiert mit einem weiteren Vorschlag: Du
könntest mit meiner Hilfe einen Schritt nach rechts versuchen.
Hätte die Therapeutin nur mit dem Kind in einer isolierten Therapiesituation „Schritte machen“
geübt, wäre ihr Blick hauptsächlich auf die Beine des Kindes gerichtet gewesen. Das
Entwicklungs- oder Lernziel wäre dann nicht das des Kindes, sondern das ihre gewesen.“
Qualitätsstandards für Beobachtungsprozesse:
- Die pädagogischen Fachkräfte kennen Beobachtungsverfahren und –bögen und können
sie anwenden. (s. Anlage)
- Die Beobachtungen werden kontinuierlich durchgeführt und dokumentiert.
- Den pädagogischen Fachkräften sind Fehlerquellen bei der Beobachtung wie Halo-
Effekt, Projektionen, Typisierungen u.ä. bekannt und werden beachtet.
- Es erfolgt ein Austausch im Team über die Beobachtungen, um mögliche
Fehlinterpretationen der Wahrnehmung zu vermeiden.
1.5 Erziehungspartnerschaft mit den Eltern
Gemäß § 1626 Abs. 1 Satz 1 BGB haben die Eltern die Pflicht und das Recht zur elterlichen
Sorge. Die elterliche Sorge umfasst nach § 1626 Abs. 1 Satz 2 BGB die Personensorge und die
Vermögenssorge. Die Personensorge umfasst gemäß § 1631 Abs. 1 BGB insbesondere die
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Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen und zu beaufsichtigen. Die Pflege des
Kindes schließt auch die Fürsorge für die Gesundheit des Kindes ein.
Mit Aufnahme der Kinder in eine Kindertageseinrichtung geht nach allgemeiner Auffassung die
allgemeine Sorgepflicht für diese Zeit auf die betreffende Einrichtung und deren Personal über.
Um so wichtiger ist es, dass die pädagogischen Fachkräfte mit den Eltern partnerschaftlich
zusammenarbeiten. Eine gute Zusammenarbeit zwischen pädagogischen Fachkräften und Eltern
zeichnet sich durch eine vertrauensvolle und wertschätzende Beziehung zueinander aus. Das
Wecken des Verständnisses, dass die Eingliederungshilfe eine spezielle und zusätzliche Hilfe zur
Förderung des Kindes ist und diese Förderung auch in der Verantwortung der Eltern liegt, ist
eine vordringliche Aufgabe der Kindertageseinrichtung.
Qualitätsstandards für Erziehungspartnerschaft mit den Eltern
• Eltern sind Experten ihres Kindes und kompetente Erziehungspartner. Sie
o sind in der Einrichtung und in der Gruppe willkommen,
o können ihr Recht auf Mitsprache wahrnehmen,
o erhalten die Möglichkeiten zur selbstorganisierten Begegnung und zum
Austausch.
• Pädagogische Fachkräfte verfügen über die erforderlichen Beratungskompetenzen
o zum gemeinsamen Erörtern und Erarbeiten des Entwicklungsstandes und der
Entwicklungsziele für das Kind,
o für die gemeinsame Strukturierung von Fördermöglichkeiten im Elternhaus und
in der Kindertageseinrichtung,
o zur Gestaltung von Übergängen zur Schule.
• Pädagogische Fachkräfte besitzen darüber hinaus Kenntnisse zu
o Hilfsangeboten der zuständigen Rehabilitationsträger und Jugendämter,
o neuen Erkenntnissen in der Pädagogik, der Entwicklungspsychologie, der
Entwicklungsphysiologie und der Familienbildung,(Dazu können
themenbezogene Elternabende und Elternbildungstage genutzt werden.)
o über Bildungs-, Kultur- und Freizeitangeboten im Umfeld.
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2. Interdisziplinäre Zusammenarbeit Zur Früherkennung und Frühförderung gibt es für Kinder von der Geburt an bis zum
Schuleintritt ein Netz von Hilfen durch Ärzte, speziellen Diensten und Einrichtungen. Hierzu
gehören z.B. die Frühförderstellen und sozialpädiatrischen Zentren. Die Hilfen dienen der
frühest möglichen Erkennung und Erfassung von behinderten bzw. von Behinderung bedrohten
Kindern, der gezielten Einleitung von Fördermaßnahmen und der Beratung von Eltern und
Angehörigen. Die Fördermaßnahmen schließen medizinische, therapeutische, psychologische
und heilpädagogisch-sozialpädagogische Leistungen ein.
Entsprechend den Bedürfnissen eines behinderten Kindes ist eine auf die Ganzheitlichkeit der
Entwicklung orientierte Förderung zu gewährleisten. Dies gelingt nur, wenn Eltern,
Institutionen, Kindertageseinrichtungen und Therapeuten eng zusammenarbeiten.
2.1. Gesamtplan/Hilfeplan
Für die Erstellung des Gesamtplans nach § 58 SGB XII (Bereich gilt für alle Kinder mit
Anspruch auf Eingliederungshilfe in Kinderkrippe und Kindergarten und körperbehinderte
Kinder im Hort) oder Hilfeplan nach § 36 Abs. 2 SGB VIII (Bereich gilt für Hortkinder mit
Anspruch auf Eingliederungshilfe, die seelisch behindert sind) ist der zuständige
Rehabilitationsträger (siehe Punkt 1.1.) verantwortlich.
Der Gesamtplan/Hilfeplan stellt die Basis zur Festlegung von Förderschwerpunkten dar. (siehe
Anlage 3)
Qualitätsstandards bei der Erstellung des Gesamtplans/Hilfeplan
• Die Einbeziehung aller Beteiligten an der Erstellung des Gesamtplans ist zu
gewährleisten. Beteiligte sind: Rehabilitationsträger, Eltern, Träger von
Kindertageseinrichtungen, pädagogische Fachkräfte, Therapeut/innen, Frühförderstelle,
Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ), Audiologisch – Phoniatrisches Zentrum (APZ), ggf.
die zuständige Ärzte/innen oder Amtsärzte/innen.
• Zu erfassen sind folgende Kriterien: Personalien, Behinderung, Gründe für die gewährte
Maßnahme, Ziel der Maßnahme, die zeitliche Angabe des Förderbedarfes, Art der
Förderung, Festlegungen zur Aufenthaltsdauer, ggf. Festlegung zum erhöhten
Personalbedarf,.
• Festlegungen zum Controlling wie z.B. Fortschreibung des Gesamtplans, Förderplan der
Einrichtung, Entwicklungsberichte sind zu treffen.
• Es finden regelmäßig, je nach Bedarf aber mindestens einmal im Jahr,
Hilfeplankonferenzen statt.
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2.2. Entwicklungsbericht
Die Kindertageseinrichtungen haben auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 der SächsIntegrVO die
Verpflichtung, mindestens einmal jährlich einen Entwicklungsbericht für jedes behinderte Kind
zu erstellen.
Diese Entwicklungsberichte werden auf der Grundlage von verschiedenen Instrumenten zur
Entwicklungseinschätzung erstellt. Die Entscheidung, welches Instrument verwendet wird, hängt
in der Praxis einerseits vom Kenntnisstand des pädagogischen Fachpersonals über die
verschiedenen Instrumente und anderseits von der Art der Behinderung des Kindes ab. Es ist
legitim, wenn pädagogische Fachkräfte hauptsächlich mit bestimmten Instrumenten arbeiten, die
sie gut beherrschen. Da jedes Instrument andere Schwerpunkte hat, sollten sie die anderen
Instrumente jedoch kennen und einzelfallbezogen ggf. anwenden.
Mögliche Instrumente von Entwicklungseinschätzungen: (s. Anlage 4)
• Beller (Entwicklungstabelle)
• Frostig (Frostigs Entwicklungstest der visuellen Wahrnehmung)
• Gardner (7 Intelligenzen)
• Günzburg (Pädagogische Analyse und Curriculum der sozialen und persönlichen
Entwicklung)
• Kiphard (Entwicklungsgitter)
• Michaelis & Haas (Meilensteine der frühkindlichen Entwicklung)
• Michaelis (Validierte Grenzsteine der Entwicklung)
• Sinnhuber (Sensomotorische Förderdiagnostik)
Qualitätsstandards für die Erstellung von Entwicklungsberichten
Das pädagogische Fachpersonal:
- kennt verschiedene Instrumente von Entwicklungseinschätzungen,
- erkennt Zusammenhänge bei Beobachtung, Wahrnehmen und Verstehen,
- erkennt die Stärken des Kindes.
2.3. Förderplan
Der Förderplan ist ein Instrument, um die individuellen Entwicklungsziele für das Kind in der
Kindertageseinrichtung zu formulieren und beabsichtigte Methoden zu fixieren. Der Förderplan
ist ein Teil des Gesamtplans. Er wird auf der Grundlage des Entwicklungsberichtes erstellt und
fortgeschrieben (§ 3 Abs. 3 SächsIntegrVO).
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Qualitätsstandards für die Erstellung von Förderplänen
• Die pädagogischen Fachkräfte beziehen alle Beteiligten ein und besitzen kommunikative
Fähigkeiten, um gemeinsam mit allen Beteiligten den Förderplan zu erstellen.
• Die pädagogischen Fachkräfte beobachten das Kind, um sein Handlungs- und
Entwicklungsniveau zu erfassen.
• Es gibt eine verlässliche Verständigung und Planung der Lernangebote innerhalb der
„Zone der nächsten Entwicklung“.
3. Rahmenbedingungen Zur Betreuung von Kindern mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Kinder
gemeinsam mit nichtbehinderten Kinder bedarf es zur Umsetzung des Zieles differenzierter
räumlicher und personeller Rahmenbedingungen.
Die für die Integration in Kindertageseinrichtungen erforderlichen Mindeststandards sind im
SächsKitaG in Verbindung mit der SächsIntegrVO festgelegt.
3.1. Personal
Die Arbeit in integrativen Kindertageseinrichtungen erfordert Persönlichkeiten, die bereit sind,
Veränderungen ihres eigenen Selbstverständnisses auf Grund neuer Erfahrungen zu begrüßen.
Neben pädagogischem Fachwissen sind vor allem menschliche Kompetenzen und das
Bewusstsein für eigene Stärken und Schwächen wichtig. Das Verhalten und die Einstellungen
der pädagogischen Fachkräfte ist geprägt von eigenen biografischen Erfahrungen, Werten und
Normen, die ihr Handeln und Beziehungen gegenüber den Kinder beeinflussen können.
Die pädagogische Fachkraft verfügt über:
• Bereitschaft und Fähigkeit zur Selbstreflexion,
• Reflektierte Selbst- und Fremdwahrnehmung,
• Einfühlungsvermögen und Sensibilität im Umgang mit den behinderten Kindern und
deren Eltern,
• Fachwissen und Bereitschaft zur Fortbildung,
• Kommunikations- und Konfliktfähigkeit,
• Fähigkeit, zu planen, zu beobachten, wahrzunehmen und zu dokumentieren.
Um dem hohen Anspruch gerecht zu werden, ist eine angemessene Vor- und Nachbereitungszeit
einzuplanen.
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17
Welche Qualifikation ist erforderlich?
Gemäß § 5 SächsIntegrVO muss in jeder Gruppe, in der behinderte Kinder mit Anspruch auf
Eingliederungshilfe betreut werden, eine der eingesetzten Fachkräfte über eine Ausbildung als
Heilpädagoge/in, mindestens jedoch über eine heilpädagogische Zusatzqualifikation, die der
Empfehlung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales (siehe Anlage 1) entspricht,
verfügen. Anstelle dieser Fachkraft kann ein Heilerziehungspfleger/in oder eine vom
Landesjugendamt in begründeten Ausnahmefällen zugelassene gleichwertige Fachkraft
eingesetzt werden.
3.2. Erhöhter Personaleinsatz
Der Personalschlüssel für die Betreuung von Kindern mit Anspruch auf Eingliederungshilfe ist
in § 5 SächsIntegrVO geregelt.
Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 SächsIntegrVO kann aufgrund der Schwere der Behinderung von
diesem Personalschlüssel zugunsten des Kindes abgewichen werden. Darüber entscheidet der
zuständige Rehabilitationsträger in der Regel vor Aufnahme des Kindes. Zu beachten ist dabei,
dass der Antrag frühestmöglich gestellt wird.
Schritte bei der Beantragung eines erhöhten Personalbedarfs aufgrund der Schwere der
Behinderung eines Kindes
• Der Träger der Einrichtung stellt in Abstimmung mit den Personensorgeberechtigten den
Antrag beim zuständigen Rehabilitationsträger. Dazu ist eine Begründung erforderlich,
warum der vorgesehene Personalschlüssel nicht ausreicht und eine Anhebung der
Pauschale zur Abdeckung des erhöhten behindertenbedingten Mehrbedarfes deshalb
notwendig ist.
• Eine ausführliche Stellungnahme des Amtsarztes/der Amtsärztin.
• Die Stellungnahme des SPZ oder Frühförderstelle, wenn das Kind dort betreut wurde.
• Eine Entwicklungseinschätzung des Kindes.
Der zuständige Rehabilitationsträger reicht den Antrag mit der erforderlichen Stellungnahme
beim überörtlicher Träger - Landeswohlfahrtsverband - ein.
3.3. Gruppenzusammensetzung
Die Zusammensetzung der Gruppen und die Anzahl der Kinder in diesen Gruppen regelt § 4 i.V.
mit § 7 Abs. 1 Nr. 1 SächsIntegrVO. Die Anzahl der Kinder in einer Gruppe ist abhängig vom
Alter der Kinder, der Art und Schwere der Behinderung und der Größe des Gruppenraumes .
In der Regel sollen nicht mehr als 3 behinderte Kinder in eine Gruppe aufgenommen werden.
Sächsisches Landesamt für Familie und Soziales Landesjugendamt
18
In begründeten Ausnahmefällen kann von dieser Regelung abgewichen werden.
Die Festlegung der Gruppengröße sowie die geforderte Raumnutzungsfläche pro Kind im
Gruppenraum soll die Überschaubarkeit gewährleisten. Kleinere Gruppen bieten eine gute
Voraussetzung, um Kindern mit Behinderungen und Kindern ohne Behinderungen gleiche
Entwicklungschancen zu gewährleisten.
Ein entscheidendes Kriterium für die Größe der Gruppe ist die Sicherung der gruppenbezogenen
und individuellen Förderung aller Kinder.
3.4. Raumgestaltung
Bei der Überlegung, behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder in eine
Kindertageseinrichtung aufzunehmen, stellt sich meist die Frage, ob und wie die Einrichtung
räumlich ausgestattet werden soll. Dies hält nicht wenige Einrichtungen davon ab, behinderte
Kinder aufzunehmen.
Ausgehend von den integrativen Gruppenprozessen ergeben sich aus der Aufnahme eines Kindes
mit Behinderung zunächst keine besonderen Anforderungen. Es gelten die allgemeinen Kriterien
zur Gestaltung von kindlichen Umwelten, die flexibel und kreativ von den Kindern angeeignet
werden können. Die Kinder sollen sich dort bewegen, spielen und selbst bilden können. Bei der
Gestaltung der Räume sollte es dabei selbstverständlich sein, Kinder und Eltern als Experten für
ihre Lebenswelt zu beteiligen. Ggf. müssen im Einzelfall Zugänge anders gesichert werden bzw.
barrierefrei gestaltet werden. Zur Beratung und Finanzierung solcher eventuell notwendiger
Baumaßnahmen finden sich im Anhang. (s. Anlagen/ Stiftungen)
In Kindertageseinrichtungen, die behinderte und nichtbehinderte Kinder gemeinsam betreuen,
bilden und erziehen, ist gemäß § 7 Abs. 1 Ziff. 2 SächsIntegrVO ein Raum zur differenzierten
Arbeit vorzuhalten. Dieser Raum kann bei Bedarf zur Einzelförderung bzw. zur Förderung von
Kindern in Kleingruppen genutzt werden. Er kann ansonsten allen Kindern der Einrichtung zur
Verfügung gestellt werden. Denn ein Anliegen der integrativen Pädagogik ist, dass die
therapeutischen Fördermaßnahmen soweit wie möglich in den Alltag der Gruppe eingebunden
werden, damit Kinder nicht aus ihren Erlebnis- und Situationszusammenhängen herausgerissen
werden.
Qualitätskriterien:
• Sicherstellung des Raumbedarfs entsprechend § 7 der SächsIntegrVO. • Einbezug der Kinder und Eltern als Experten bei der Raumgestaltung. • Gewährleistung des selbstständigen Zugangs zu allen Materialien. • Überschaubare Vielfalt an Materialien, welche die Kindern zum Selbst - Tun anregen. • Erstellung einer Raumkonzeption unter Beteiligung der Kinder.
Sächsisches Landesamt für Familie und Soziales Landesjugendamt
19
3.5. Finanzierung
Die Finanzierung einer Kindertageseinrichtung ist in §§ 14 – 18 SächsKitaG geregelt. Die
Betriebskosten (Sach- und Personalkosten) werden durch Landeszuschuss, Gemeindeanteil, ggf.
Eigenanteil des freien Trägers der Jugendhilfe und Elternbeiträge finanziert. Insofern Kinder mit
Anspruch auf Eingliederungshilfe in Kindertageseinrichtungen aufgenommen werden, wird dem
Einrichtungsträger ein doppelter Landeszuschuss gewährt. Der zuständige Rehabilitationsträger
finanziert für jedes Kind mit Behinderung eine Pauschale zur Deckung des erforderlichen
Mehrbedarfes an Personal gemäß § 5 SächsIntegrVO und die zur Förderung des Kindes
erforderlichen pädagogischen Materialien. Die Finanzierung im Freistaat Sachsen (Stand
01.01.2005) ist wie folgt aufgeschlüsselt:
Finanzierung von Kindertageseinrichtungen, die im Bedarfsplan ausgewiesen sind (bedarfsnotwendige Einrichtungen):
Tabelle 1:
Land Gemeinde Eltern ggf. Freier Träger Zuschuss für jedes zum Stichtag 1.4. des Vorjahres in einer Kindertageseinrichtung im Gemeindegebiet aufgenommene Kind, berechnet auf eine täglich neunstündige Betreuungszeit
Finanziert die durch Land, Elternbeiträge und den Eigenanteil des freien Trägers nicht gedeckten erforderlichen Betriebskosten. Notwendig ist hierzu eine vertragliche Vereinbarung mit dem freien Träger.
Krippe: ungekürzter Elternbeitrag mindestens 20 % höchstens 23 % der Betriebskosten Kindergarten/Hort: ungekürzter Elternbeitrag mindestens 20 % höchstens 23 % der Betriebskosten Absenkungen sind vorzusehen: Alleinerziehenden und Eltern mit mehreren Kindern, die gleichzeitig eine Einrichtung besuchen
Im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit ist ein angemessener Eigenanteil an den Betriebskosten zu erbringen.
Finanzierung bei Aufnahme eines Kindes mit Anspruch auf Eingliederungshilfe in eine Kindertageseinrichtung (bedarfsnotwendige Einrichtung):
Tabelle 2:
Land Gemeinde Eltern ggf. Freier Träger zuständiger Rehabilitationsträger
Doppelter Zuschuss für jedes zum Stichtag 1.4. des Vorjahres in einer Kindertageseinrichtung im Gemeindegebiet aufgenommene Kind mit Anspruch auf Eingliederungshilfe, berechnet auf eine täglich neunstündige Betreuungszeit.
Finanziert die durch Land, Elternbeiträge und den Eigenanteil des freien Trägers nicht gedeckten erforderlichen Betriebskosten. Notwendig ist hierzu eine vertragliche Vereinbarung mit dem freien Träger.
Krippe: ungekürzter Elternbeitrag mindestens 20 % höchstens 23 % der Betriebskosten Kindergarten/Hort: ungekürzter Elternbeitrag mindestens 20 % höchstens 23 % der Betriebskosten Absenkungen sind vorzusehen: Alleinerziehenden und Eltern mit mehreren Kindern, die gleichzeitig eine Einrichtung besuchen.
Im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit ist ein angemessener Eigenanteil an den Betriebskosten zu erbringen.
Pauschale für jedes Kind mit Anspruch auf Eingliederungshilfe zur Deckung des: behindertenbedingten Mehrbedarfes - an Personal nach § 5 SächsIntegrVO und - Anschaffung von Materialien zur Förderung der Kinder.
Anlage 1
4. Anlagen
Anlage 1 - Literatur
Braun, Ulrich (2005): “Obacht!” Beobachtungsmanagement in den städtischen
Tageseinrichtungen für Kinder in Recklinghausen. In: klein und groß, 1/2005, S. 10-13.
Carr, Margaret (1998): Assessing Children’s Learning in Early Childhood Settings. A
Professional Development Programme for Discussion and Reflection. Wellington.
Carr, Margaret (2001): Assessment in Early Childhood Settings. Learning Stories. London.
Comenius, Johann Amos (1985): Große Didaktik. (Didactica Magna). Stuttgart.
Laewen, Hans-Joachim (2002): Grenzsteine der Entwicklung als Grundlage eines
Frühwarnsystems für Risikolagen in Kindertageseinrichtungen. Berlin.
Leu, Hans Rudolf (2002): Bildungs- und Lerngeschichten von Kindern. In: DJI Bulletin 60/61,
Winter 2002, S. 8-12
Lueger, Dagmar (2005): Beobachtung leicht gemacht. Beobachtungsbögen zur Erfassung
kindlichen Verhaltens und kindlicher Entwicklungen. Weinheim und Basel.
Michaelis, Richard (2003): Validierte Grenzsteine der Entwicklung. Berlin.
Montessori, Maria (1950): Die Entdeckung des Kindes. Stuttgart.
Montessori, Maria (1972): Das kreative Kind, der absorbierende Geist. Stuttgart.
Paritätisches Bildungswerk Bundesverband e.V. (1985): Von der Behandlung der Krankheit
zur Sorge um Gesundheit. Konzept einer am Kind orientierten Gesundheitsförderung von Prof.
Adriano Milani Comparetti. Entwicklungsförderung im Dialog. Überprüfung des gegenwärtigen
Stands von Praxis und Forschung an den Leitlinien Milani.
Sacks, Oliver (2003): Der Mann, der seine Frau mit einem Hut verwechselte. Reinbek bei
Hamburg.
Schäfer, Gerd E. (2001): Bildungsprozesse im Kindesalter. Selbstbildung, Erfahrung und
Lernen in der frühen Kindheit. Weinheim und München.
Singer, Wolf (2002): Der Beobachter im Gehirn. Essays zur Hirnforschung. Frankfurt.
Strätz, Rainer/ Demandewitz, Helga (2000): Beobachten. Anregungen für Erzieherinnen im
Kindergarten. Weinheim und Basel.
Thiesen, Peter (2003): Beobachten und Beurteilen in Kindergarten, Hort und Heim. Weinheim
und Basel.
Thiesen, Peter (2005): Beobachten und Beurteilen. Unverzichtbare Grundkompetenzen für
ErzieherInnen. In: klein und groß, 1/2005, S. 7-9. Wir sind bemüht, jeweils die genaue Quelle anzugeben. Trotz intensiven Recherchen war dies nicht in allen Fällen möglich. Für Hinweise sind wir dankbar.
Anlage 2
Anlage 2 - Rechtliche Grundlagen
Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechtes in das Sozialgesetzbuch
www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/index.php
Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
Gesetz zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/index.php
Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
Kinder- und Jugendhilfe
www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/index.php
Landesjugendhilfegesetz
www.sachsen.de/de/bf/rs/lebenslagen_02.html
SächsKitaG
Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
www.kita-bildungsserver.de
SächsIntegrVO
Verordnung des Sächsischen Staatsministerium für Soziales zur Integration von behinderten und
von Behinderung bedrohten Kindern in Tageseinrichtungen
www.kita-bildungsserver.deEmpfehlung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur
Durchführung der heilpädagogischen Zusatzqualifikation (HPZ 2003)
www.kita-bildungsserver.de
SächsQualiVO
Verordnung des Sächsischen Staatsministerium für Soziales über die Anforderungen an die
Qualifikation und Fortbildung des pädagogischen Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen und
der Tagespflege
www.kita-bildungsserver.de
Anlage 3
Anlage 3 –
Muster Gesamthilfeplan nach § 46 BSHG und Hilfeplan nach § 36 Abs. 2 SGB VIII
Gesamthilfeplan
(Landratsamt Riesa-Großenhain, Sozialamt)
Gesamthilfeplan zur Durchführung der Maßnahme gemäß § ..........SGB XII
1. Persönliche Daten
Name:..................................................Vorname:........................................geb............................
wohnhaft:......................................................................................................................................
Einrichtung:..................................................................................................................................
2. Anwesende
Gesundheitsamt:............................................................................................................................
SPZ:...............................................................................................................................................
Frühförderstelle:............................................................................................................................
Eltern:............................................................................................................................................
Leiterin der
Einrichtung/Gruppenerzieherin:....................................................................................................
Sozialamt:......................................................................................................................................
Jugendamt:....................................................................................................................................
3. Diagnostische Aussage lt. ärztlichen Gutachten
...........................................................................................................................................................
...........................................................................................................................................................
...............................................................................................................................................
...............................................................................................................................................
Anlage 3
Art der Behinderung
...........................................................................................................................................................
...................................................................................................................................................
Ziel der vorgesehenen Maßnahme
...........................................................................................................................................................
...................................................................................................................................................Art
der Maßnahme
...........................................................................................................................................................
...................................................................................................................................................
Beginn der Maßnahme
.......................................................................................................................................................
Dauer der Maßnahme
.......................................................................................................................................................
Ort der Durchführung der Maßnahme
...........................................................................................................................................................
...................................................................................................................................................
Beteiligte Kostenträger
...........................................................................................................................................................
...................................................................................................................................................
Eingang des Förderplanes der FF/Kita
.......................................................................................................................................................W
eiterbewilligungsantrag
.......................................................................................................................................................
Neubegutachtung
.......................................................................................................................................................
Fortschreibung des Förderplanes
.......................................................................................................................................................
4. Einschätzung der Beteiligten
Eltern
...........................................................................................................................................................
...........................................................................................................................................................
Anlage 3
...........................................................................................................................................................
...........................................................................................................................................
Amtsarzt/Gesundheitsamt
...........................................................................................................................................................
...........................................................................................................................................................
...........................................................................................................................................................
...........................................................................................................................................
Jugendamt
...........................................................................................................................................................
...........................................................................................................................................................
...........................................................................................................................................................
...........................................................................................................................................
Sozialamt
...........................................................................................................................................................
...........................................................................................................................................................
...........................................................................................................................................................
...........................................................................................................................................
5. Sonstige Daten
Wiedervorlage
...........................................................................................................................................................
...................................................................................................................................................
Sonstige Vermerke
...........................................................................................................................................................
...........................................................................................................................................................
...............................................................................................................................................
Ort, den....................................... .....................................................
Unterschrift – Sozialhilfeträger
Anlage 3
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder - Hilfeplan nach § 36 Abs.
2 SGB VIII in Verbindung mit § 35 a SGB VIII analog zu § 58 SGB XII
Leistungsempfänger:
Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind,
haben Anspruch auf Eingliederungshilfe. Die Hilfe wird nach dem Bedarf im Einzelfall
1. in ambulanter Form
2. in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen
3. durch geeignete Pflegepersonen
4. in Einrichtungen über Tag und nacht sowie sonstigen Wohnformen geleistet.
Leistungserbringer:
Örtlich zuständige Jugendamt des Landekreises oder der Städte
1. Persönliche Daten
Name:.............................................Vorname:..................................geb:..................................
wohnhaft:......................................................................................................................................
2. Anwesende
Eltern:............................................................................................................................................
Kind:..............................................................................................................................................
Jugendamt/Sozialer Dienst:...........................................................................................................
Arzt:..............................................................................................................................................
Leiterin/Gruppenerzieherin der Einrichtung:...............................................................................
3. Ärztliche Stellungnahme/Gutachten vorrangig ärztliche oder psychologische Gutachten
(Arzt muss über besondere Erfahrungen in der Hilfe mit Behinderten verfügen)
...........................................................................................................................................................
...........................................................................................................................................................
...........................................................................................................................................................
...........................................................................................................................................................
.......................................................................................................................................
Anlage 3
Ziel der vorgesehenen Maßnahme
...........................................................................................................................................................
...................................................................................................................................................
Art der Maßnahme
...........................................................................................................................................................
...................................................................................................................................................Begi
nn der Maßnahme
...........................................................................................................................................................
...................................................................................................................................................Daue
r der Maßnahme
...........................................................................................................................................................
...................................................................................................................................................
Kostenträger
...........................................................................................................................................................
...................................................................................................................................................
Förderplan/Fortschreibung des Förderplanes
...........................................................................................................................................................
...................................................................................................................................................
Termine zu weiteren Hilfeplankonferenzen
...........................................................................................................................................................
...........................................................................................................................................................
...............................................................................................................................................
4. Einschätzung der Beteiligten
Eltern:.................................................................................................................................................
...........................................................................................................................................................
.............................................................................................................................................
Arzt:...................................................................................................................................................
...........................................................................................................................................................
..............................................................................................................................................
Jugendamt:.........................................................................................................................................
...........................................................................................................................................................
..............................................................................................................................................
Einrichtung:.......................................................................................................................................
...........................................................................................................................................................
...............................................................................................................................................
Anlage 3
5. Sonstige Daten
Wiedervorlage
...........................................................................................................................................................
...................................................................................................................................................
Sonstige Vermerke
...........................................................................................................................................................
...........................................................................................................................................................
...........................................................................................................................................................
...........................................................................................................................................
Ort, den....................................................
Unterschrift Leistungserbringer Unterschrift Leistungsberechtigter
(bzw. gesetzlicher Vertreter)
Anlage 4
Anlage 4 - Möglichkeiten der Entwicklungseinschätzung nach ausgewählten diagnostischen
Verfahren
Vorbemerkungen:
Der Landesarbeitskreis möchte ausdrücklich festhalten, dass die nachfolgend aufgeführten
Verfahren eine Auswahl darstellen und somit kein Anspruch auf Vollständigkeit besteht. Die
Entwicklungseinschätzungen sind Verfahren zur Entwicklungsprüfung von Kindern, um
rechtzeitig Auffälligkeiten zu erkennen und notwendige Fördermaßnahmen einzuleiten.
Es sind KEINE Testverfahren, denn diese dürfen nur von bestimmten Berufsgruppen
durchgeführt werden (z. B. Psychologen). Die in den Einrichtungen vorliegenden Fachgutachten,
in dem bestimmte Verhaltenweisen bzw. Problemlagen eines Kindes beschrieben werden und
gebündelt in einer Diagnose zum Ausdruck gebracht werden, basieren in der Regel auf einer
nominierten und statusbezogenen Diagnostik, der Testdiagnostik bzw. der psychiatrischen
Nosologie.
Im Abschlussbericht des Modellprojektes „Zur Integration behinderter Kinder in
Kindertageseinrichtungen“ (S. 149 152) werden die Anforderungen an eine pädagogische
Diagnostik in integrativen pädagogischen Prozessen beschrieben. Die pädagogische Diagnostik
unterscheidet sich in ihrer Ausrichtung und vom Bezugssystem her deutlich von oben
beschriebener nominierten und statusbezogenen Diagnostik. Der wesentliche Unterschied ist
dabei, dass sich die pädagogische Diagnostik an der Biographie des jeweiligen Menschen
orientiert. Das heißt, sie orientiert sich sowohl an dem Menschen als auch an seiner Entwicklung.
Um so wichtiger ist es, dass bei der Auswahl von Maßnahmen darauf geachtet wird, dass diese
bei Anwendung „das Bild vom Kind“ differenzierter erscheinen lassen.
Bei den Beobachtungen und Einschätzungen ist das Kind ist in seiner bio-psycho-sozialen
Einheit zu sehen, welches sich aktiv mit seiner Umwelt auseinander setzt.
Zur Einschätzung des Entwicklungsstandes sollten immer alle Bereiche der kindlichen
Persönlichkeit betrachtet werden (Wahrnehmung, Denken, Sprache, Motorik, Sozial-
Emotionsverhalten).
Ziel sollte es sein, den Lernweg, die Stärken und Schwächen des einzelnen Kindes zu
analysieren und ein darauf aufbauendes, ganzheitlichen Förderkonzept zu entwickeln.
Die Auswahl und der Einsatz eines Instrumentes zur Entwicklungseinschätzung hängt
maßgeblich von der konkreten Zielstellung ab.
Anlage 4
Dr. Hans Rudolf Leu benennt 3 Ebenen, die sich durch ihre konkrete Zielstellung unterscheiden.
Alle bereits vorhandenen Instrumente können diesen Ebenen zugeordnet werden.
Folgend werden die bekannten Instrumente kurz vorgestellt. Für die konkrete Anwendung ist es
nötig, die entsprechende Literatur einzusehen.
Ebene A
Entwicklung einer kindzentrierten Perspektive in der Pädagogik
Alle Beobachtungsinstrumente, die auf dieser Ebene einzuordnen sind, ermöglichen ein besseres
Verstehen des Kindes, seiner individuellen Interessen und Bedürfnisse sowie seiner ganz
persönlichen Bildungs- und Lernwege.
Die Anwendung der Instrumente dieser Ebene helfen, einen umfassenden und möglichst
objektiven Blick für die Besonderheiten eines Kindes zu erhalten. Daher wird die Zielsetzung
dieser Ebene als vorrangige für die pädagogische Arbeit angesehen.
Der Einsatz folgender Instrumente wäre denkbar:
GARDNER (7 INTELLEGENZEN)
Kinder konstruieren sich ein Bild von der Welt. Dieses Bild setzt sich aus allen
Sinneseindrücken zusammen, die im Erfahrungsbereich des Kindes liegen.
Ausgangspunkt ist, die Kinder nicht nur nach den allgemeinen Fähigkeiten, insbesondere im
sprachlich-kognitiven Bereich zu beurteilen, sondern auf die Wege zu achten, auf denen die
Kinder ihre Welt strukturieren.
Das Wissen, dass Kinder in unterschiedlichen Bereichen unterschiedliche Kompetenzen
entwickeln, wird das grundlegende Verständnis der Erzieher/innen für die Situation der Kinder
verändern.
Kompetenzen:
- sprachliche Intelligenz
- logisch-mathematische Intelligenz
- Bewegungsintelligenz
- musikalische Intelligenz
- soziale Intelligenz
- praktische Intelligenz
- wissenschaftliche Intelligenz
Anlage 4
Nachzulesen in: Die sieben Intelligenzen des Howard Gardner. In: Laewen, Hans-Joachim /
Andres, Beate (Hrsg.): Forscher - Künstler - Konstrukteur. Luchterhand-Verlag. (ISBN 3-472-
05113-2)
Ebene B
Kontrolle von Lernfortschritten im Rahmen klar definierter Altersnormen und Lernziele
Zu dieser Ebene gehören Beobachtungsinstrumente, bei denen der Blick auf bestimmte
Entwicklungsbereiche des Kindes fokussiert wird. Altersnormen sind durch empirische
Forschungen erarbeitet worden.
Durch den Vergleich mit vorhergehenden Beobachtungen des gleichen Instrumentes werden
Lernfortschritte sichtbar.
Möglicher Einsatz folgender Instrumente wäre denkbar:
KIPHARD (ENTWICKLUNGSGITTER)
Diese beinhaltet eine Entwicklungsskala für die ersten 4 Lebensjahre, zusammengestellt als
Entwicklungsgitter. Die Erläuterungen im dazugehörigen Buch sind unbedingt bei der
Einschätzung mit zu berücksichtigen.
Das Ziel der Entwicklungsüberprüfung ist, einen Überblick über den augenblicklichen
Entwicklungsstand des Kindes zu erhalten.
Im Entwicklungsgitter sind Mindestanforderungen gegeben, d. h. die Altersangaben orientieren
sich an der untersten Norm. Zwischen den Untersuchungen sollten ca. 6 Monate liegen. Das
Instrument dient nicht nur der Entwicklungsüberprüfung, sondern stellt auch ein gezieltes
Übungsprogramm zur systematischen Förderung entwicklungsrückständiger Kinder dar.
Funktionsbereiche:
A – Sehen und optisch wahrnehmen
B – Greifen sowie Hand- und Fingergeschick
C – Fortbewegung und Gesamtkörperkontrolle
D – Mundgeschick und aktiver Sprachschatz
E – Hören und akustisch wahrnehmen (Sprachverständnis)
Zu beziehen: Kiphard, E. J. „Wie weit ist mein Kind entwickelt?“ Eine Anleitung zur
Entwicklungsüberprüfung. Verlag modernes Lernen Dortmund. (ISBN 3-8080-0267-0)
Anlage 4
BELLER (ENTWICKLUNGSTABELLE)
MÖGLICHKEITEN DER ENTWICKLUNGSEINSCHÄTZUNG DES NICHT BEHINDERTEN KINDES NACH PROF. KUNO BELLER Jedes Kind kann sich in den verschiedenen Bereichen unterschiedlich entwickeln. Das
Entwicklungsprofil gibt ein Bild der Individualität des Kindes und zeigt die Verteilung der
Kompetenzen im Kind.
Es stellt eine Basis für die Auswahl individueller, der Entwicklung angemessener Angebote dar.
Ziel ist es, eine Über- und Unterforderung zu vermeiden. Die Beobachtung des Kindes erfolgt
durch eine vertraute Erzieherin im Kindergartenalltag auf Grundlage der Entwicklungstabelle
und liefert die Information über die Entwicklung des Kindes. Der Beobachter versucht zu
verstehen, was er wahrnimmt (Verhaltensweisen). Dadurch wird ihm das Kind wichtig. Das
Kind spürt das Interesse des Erziehers und nimmt es als Zuwendung wahr. Durch die aktive
Beobachtung entwickelt oder verstärkt sich gegenseitiges Interesse, welches wiederum eine
optimale Voraussetzung für das Lernen ist.
Innerhalb von 2 bis 4 Wochen nach der ersten Erhebung sollte ein zweites Entwicklungsprofil
erhoben werden.
In dieser Entwicklungstabelle ist die Einschätzung des Entwicklungsstandes des Kindes in 8
Bereichen ausgewiesen:
Körperpflege
Umgebungsbewusstsein
Sozial-emotionale Entwicklung
Spieltätigkeit
Sprache
Kognition
Grobmotorik
Feinmotorik
Beller stellt 14 Phasen von Entwicklungsveränderungen in den ersten 72 Lebensmonaten dar.
Zu bestellen unter: Beller & Beller Forschung und Fortbildung in der Kleinkindpädagogik
Derfflingerstraße 20
10785 Berlin
Anlage 4
PAC (PÄDAGOGISCHE ANALYSE UND CURRICULUM DER SOZIALEN UND PERSÖNLICHEN
ENTWICKLUNG)
Das PAC-System stellt ein ausgebautes Beobachtungs- und pädagogisches Fördersystem für
Geistigbehinderte dar. Mit Hilfe eines Handbuches werden Leistungen eines Kindes in den
Bereichen Selbsthilfe, Verständigungsvermögen, Sozialanpassung und Motorik erfasst. Aus nicht
erbrachten Leistungen lassen sich direkte Fördermaßnahmen ableiten.
Mögliche Testformen:
P P-A-C Kleinkind
S/P P-A-C für geistig schwerstbehinderte Kinder und Erwachsene
P-A-C 1 für geistig behinderte Kinder von 6 bis 16 Jahren
M/P-A-C 1 Modifikation von P-A-C 1 für Kinder mit Down-Syndrom
Ein besonderer Schwerpunkt des Materials liegt im kleinschrittigen Aufbau von
Lebensfertigkeiten für den Personenkreis der schwer geistig behinderten Menschen
FEW FROSTIGS ENTWICKLUNGSTEST DER VISUELLEN WAHRNEHMUNG
(M. Frostig dt. Bearbeitung von O. Lockowandt)
Frostig geht davon aus, dass die visuelle Wahrnehmungsfunktion eine Kernbedingung des
Lernens ist. Das Verfahren erfasst mit verschiedenen Untertests Grundfunktionen der
Wahrnehmung:
1. Auge-Hand-Koordination
2. Figur-Grund-Unterscheidung
3. Formkonstanz
4. Lage im Raum
5. räumliche Beziehungen
Altersbereich: Kinder zwischen 4 und 9 Jahren
SINNHUBER (SENSOMOTORISCHE FÖRDERDIAGNOSTIK)
Ziel ist die Erfassung der Lernausgangssituation. Das Entwicklungsgitter ist als Leitfaden heran
zu ziehen. Sichergestellt werden soll, dass Entwicklungsprobleme bei Kindern rechtzeitig
erkannt werden. Dargestellt werden unter anderen auch die spielerische Gestaltung von
Fördersituationen.
Bei der Fortführung der Förderung ist auch das sensomotorische Entwicklungsgitters nach
Kiphard zu beachten.
Anlage 4
Entwicklungsbereiche:
- Optische Wahrnehmung
- Handmotorik
- Körpermotorik
- Sprache
- Akustische Wahrnehmung
Zu beziehen: Sinhuber, Helga: Ein Praxishandbuch zur Entwicklungsüberprüfung und
Entwicklungsförderung der Kinder von 4 bis 7,6 Jahren. Verlag modernes Lernen – Dortmund.
(ISBN 3-8080-0469-X)
Ebene C
Frühzeitiges Erkennen von Entwicklungsstörungen
Instrumente dieser Ebene dienen als ein Alarmsystem für pädagogische Fachkräfte und Eltern.
Sie signalisieren, ob eine Kind in einem oder mehreren Entwicklungsbereichen gravierend hinter
anderen Kindern zurücksteht. Dabei sind die vergleichbaren Altersnormen im unteren Bereich
angesiedelt.
Möglicher Einsatz folgender Instrumente wäre denkbar:
RICHARD MICHAELIS (VALIDIERTE GRENZSTEINE DER ENTWICKLUNG STAND 2003)
Das Instrument beinhaltet Entwicklungsziele, die von etwa 90 – 95 % der Kinder einer
definierten Population gesunder Kinder bis zu einem bestimmten Alter erreicht worden ist. Die
in diesem Instrument ausgewählten Grenzsteine sind unerlässliche Durchgangsstadien der
kindlichen Entwicklung in der westlichen Zivilisation. Die Grenzsteine soll die Aufmerksamkeit
der ErzieherInnen in Kindertageseinrichtungen auf wichtige Entwicklungs- und
Bildungssegmente lenken, um frühzeitig Risiken in den Bildungsabläufen der Kinder zu
erkennen. Es ist kein Diagnostikinstrument.
Das Instrument enthält folgende Schwerpunkte:
1. Grenzstein der Körpermotorik
2. Grenzstein der Hand- und Fingermotorik
3. Grenzstein des Spracherwerbes
4. Grenzstein der kognitiven Entwicklung
5. Grenzstein der sozialen Kompetenz
6. Grenzstein der emotionalen Kompetenz
Anlage 4
INFANS – Institut für angewande Sozialisationsforschung Frühe Kindheit e.V. Havelberger Str.
13, 10559 Berlin
Nachzulesen: www.mbjs.brandenburg.de/kita/kita-startseite
„HURRA, ICH KANNS“
Dieses Verfahren aus dem ÖBV Pädagogischer Verlag, Wien teilt sich in 2 Bereiche und ist
besonders für das Vorschulalter geeignet.
1. Vorschulförderprogramm: Bewegungstraining, Gedächtnistraining,
Konzentrationstraining, Sozialtraining
2. Verfahren zur Erfassung von Teilleistungsschwächen im Vorschulalter
Optische Wahrnehmung und Differenzierung
Akustische Wahrnehmung und Differenzierung
Verbindung von optischen und akustischen Leistungen
Merkfähigkeit, Handgeschicklichkeit, Körper- und
Raumwahrnehmung
Zu beziehen: Sedlak, Franz/ Sidelar, Brigitte: „Hurra, ich kann’s.“ ÖBV Pädagogischer Verlag,
Wien. (ISBN 3-215-05169-9)
Anlage 5
Anlage 5 - Servicestellen nach § 23 SGB IX Kreise und
kreisfreie Städte
Träger der gemeinsamen Servicestellen nach SGB IX
Regierungsbezirk Chemnitz
Chemnitz, Stadt Bundesversicherungsanstalt
für Angestellte
An der Markthalle 3-5
09111 Chemnitz
Bundesknappschaft
Jagdschänkenstr. 50
09117 Chemnitz
Barmer Ersatzkasse
Augustusburger Str. 189
09127 Chemnitz
Plauen, Stadt Landesversicherungsanstalt
Sachsen
A+B Stelle Plauen
Weststr.
08523 Plauen
IKK Sachsen
Marienstr. 21
08727 Plauen
Zwickau, Stadt Bundesversicherungsanstalt
für Angestellte
Hauptmarkt 25
08056 Zwickau
Barmer Ersatzkasse
Lothar-Streit-Str. 10b
08056 Zwickau
Kreis Annaberg Landesversicherungsanstalt
Sachsen
A+B Stelle Annaberg
Geyersdorfer Str. 9a
09456 Annaberg-Buchholz
AOK Sachsen
Geschäftsstelle Annaberg
Str. der Einheit
09459 Annaberg-Buchholz
Kreis Chemnitzer
Land
Landesversicherungsanstalt
Sachsen
A+B Stelle Glauchau
Hoffnung 81-82
08371 Glauchau
Landesversicherungsanstalt
Sachsen
A+B Stelle Hohenstein-
Ernstthal
Am Bahnhof 3
08337 Hohenstein-
Ernstthal
Kreis Freiberg Bundesversicherungsanstalt
für Angestellte
Chemnitzer Str. 8
09599 Freiberg
Landesversicherungsanstalt
Sachsen
A+B Stelle Flöha
Kohlenstr. 1a
09557 Flöha
Vogtlandkreis Landesversicherungsanstalt
Sachsen
A+B Stelle Auerbach
Robert-Blum-Str. 2
08209 Auerbach
Landesversicherungsanstalt
Sachsen
A+B Stelle Oelsnitz
Adolf-Damaschke-Str. 20
08606 Oelsnitz
Landesversicherungsanstalt
Sachsen
A+B Stelle Reichenbach
Bahnhofstr. 8
08468 Reichenbach
Anlage 5
Mittlerer
Erzgebirgskreis
Landesversicherungsanstalt
Sachsen
A+B Stelle Zschopau
Johannisstr. 5
09405 Zschopau
Landesversicherungsanstalt
Sachsen
A+B Stelle Olbernhau
Markt 5
09529 Olbernhau
IKK Marienberg
Hanschallee 1
09496 Marienberg
Kreis Mittweida Bundesversicherungsanstalt
für Angestellte
Markt 21-23
09649 Mittweida
Landesversicherungsanstalt
Sachsen
A+B Stelle Heinichen
Bahnhofstr. 35
09661 Hainichen
Landesversicherungsanstalt
Sachsen
A+B Stelle Rochlitz
Leipziger Str. 34 – 36
09306 Rochlitz
Kreis Stollberg Landesversicherungsanstalt
Sachsen
A+B Stelle Stollberg
Parkstr. 10
09366 Stollberg
Kreis Aue-
Schwarzenberg
Bundesanstalt für
Angestellte
Postplatz 2a
08280 Aue
Landesversicherungsanstalt
Sachsen
A+B Stelle Schwarzenberg
Str. der Einheit 55
08340 Schwarzenberg
Kreis Zwickauer
Land
Landesversicherungsanstalt
Sachsen
A+B Stelle Werdau
Leipziger Str. 21
08412 Werdau
Regierungsbezirk Dresden
Dresden, Stadt Bundesversicherungsanstalt
für Angestellte
Fetzscher Str. 34
01307 Dresden
BKK Landesrepräsentanz
Sachsen
Tiergartenstr. 32
01219 Dresden
AOK Sachsen
Georgenstr. 7
01097 Dresden
Verwaltungsberufsgenossenschaft
Bezirksverwaltung Dresden
Schützenhohe 26
Postfach 10 02 29
01072 Dresden
Görlitz, Stadt Bundesversicherungsanstalt
für Angestellte
Berliner Str. 57
Görlitz
Anlage 5
Hoyerswerda, Stadt Landesversicherungsanstalt
Sachsen
A+B Stelle Hoyerswerda
Albert-Einstein-Str. 47
02977 Hoyerswerda
Kreis Bautzen Landesversicherungsanstalt
Sachsen
A+B Stelle Bautzen
Muskauer Str. 20c
02625 Bautzen
IKK Bischofswerda
Kamenzer Str. 29B
01877 Bischofswerda
Kreis Meißen Landesversicherungsanstalt
Sachsen
A+B Stelle Meißen
Teicherring 9
01562 Meißen
AOK Sachsen
Rennerbergstr. 1
01445 Radebeul
Niederschlesischer
Oberlausitzkreis
Landesversicherungsanstalt
Sachsen
A+B Stelle Niesky
Hausmannstr. 1b
02906 Niesky
Landesversicherungsanstalt
Sachsen
A+B Stelle Weißwasser
Str. der Glasmacher 20
02943 Weißwasser
Kreis Riesa-
Großenhain
Bundesversicherungsanstalt
für Angestellte
Alexander-Puschkin-Platz
4 c/d
01587 Riesa
Landesversicherungsanstalt
Sachsen
A+B Stelle Großenhain
C.-M.von-Weber-Allee 41
01558 Großenhain
AOK Sachsen
Friedrich-Engels-Str. 59
01587 Riesa
Kreis Löbau-Zittau Landesversicherungsanstalt
Sachsen
A+B Stelle Löbau
Georgewitzer Str. 25
02708 Löbau
Landesversicherungsanstalt
Sachsen
A+B Stelle Zittau
Villingring 3
02753 Zittau
Kreis Sächsische
Schweiz
Bundesversicherungsanstalt
für Angestellte
Dohnaische Str. 68
01796 Pirna
Landesversicherungsanstalt
Sachsen
A+B Stelle Sebnitz
Schandauer Str. 4
01855 Sebnitz
Weißeritzkreis Landesversicherungsanstalt
Sachsen
A+B Stelle Freital
Mühlenstr. 10
01705 Freital
Landesversicherungsanstalt
Sachsen
A+B Stelle
Dippoldiswalde
Nicolaistr. 6
01744 Dippoldiswalde
AOK Sachsen
Dresdner Str. 205
01705 Freital
Anlage 5
Kreis Kamenz Landesversicherungsanstalt
Sachsen
A+B Stelle Kamenz
Auenstr. 10
01917 Kamenz
Regierungsbezirk Leipzig
Leipzig, Stadt Bundesversicherungsanstalt
für Angestellte
Nordstr. 17
04105 Leipzig
DAK Geschäftsstelle
Leipzig
Augustusplatz 7
04109 Leipzig
Bundesknappschaft
Friedrich-Ebert-Str. 51
04109 Leipzig
Kreis Delitzsch Landesversicherungsanstalt
Sachsen
A+B Stelle Delitzsch
Schkeuditzer Str. 80
04509 Delitzsch
Landesversicherungsanstalt
Sachsen
A+B Stelle Eilenburg
Bergstr. 62
04838 Eilenburg
AOK Sachsen
Markt 2
04849 Bad Düben
Kreis Döbeln Landesversicherungsanstalt
Sachsen
A+B Stelle Döbeln
Äußere Dresdner Str.
04720 Döbeln
Kreis Leipziger Land Landesversicherungsanstalt
Sachsen
A+B Stelle Borna
Wettinstr.7
04552 Borna
AOK Sachsen
Xeutzner Str. 14
04452 Borna
Muldentalkreis Bundesversicherungsanstalt
für Angestellte
Markt 10
04668 Grimma
Landesversicherungsanstalt
Sachsen
A+B Stelle Wurzen
Badergasse 1-9
04808 Wurzen
AOK Sachsen
Torgauer Str. 4
04808 Wurzen
Kreis Torgau-
Oschatz
Landesversicherungsanstalt
Sachsen
A+B Stelle Oschatz
Blomberger Str. 6
04758 Oschatz
Landesversicherungsanstalt
Sachsen
A+B Stelle Torgau
Leipziger Str. 42
04860 Torgau
AOK Sachsen
Wolffersdorfstr. 9
04860 Torgau
Anlage 6
Anlage 6 - Stiftungen
Die folgenden Stiftungen sind eine Auswahl von Stiftungen für Kinder mit besonderem
Förderbedarf, die unter www.stiftung-fuer-kinder.de zu finden sind.
Name der Stiftung Ansprechpartner/Adresse Zweck Auszahlungsbetrag/
Besonderheit Stiftung für Kinder C/o RA Ekkehard Arnsperger
Schwaighofstr. 14
79100 Freiburg im Breisgau
fon: 0761 71015
fax :0761 77306
mail:
Unterstützung von
Kindern in
Deutschland und auf
den Phillipinen
GWA - Arbeit
Datenbank mit 2.800
Adressen von Stiftungen,
Vereinen, Instituten und
Organisationen für Kinder
und Jugendliche
Angela-Havers-
Stiftung
C/o Stifterverband für die Deutsche
Wissenschaft e.V.
Barkhovenallee 1
45239 Essen
fon: 0201 84010
fax: 0201 8401301
mail: [email protected]
www.Stifterverband.de
Unterstützung
behinderter Kinder
und bedürftigen
alten Menschen
ca. 45.000 €
Clarence- und Emma-
Mielech-Stiftung
Wilhelm Rabe (Vorstand)
Georg-Wilhelm-Str. 3
10711 Berlin
fon: 03089 36950
fax: 03089 369588
Unterstützung
behinderter und
krebskranker Kinder
Mitglied im
Bundesverband
Deutscher
Stiftungen
ca. 133.500 €
Dr. Alois-Stankiewicz-
Stiftung
Dr. Hannelore Stankiewicz
Lönspark 65
29227 Celle
fon: 065141 86282
fax: 065141 83929
mail :
Förderung
behinderter Kinder
Mitglied im
Bundesverband
Deutscher
Stiftungen
ca. 45.000 €
Anlage 6
Dr. Hans- und Therese-
Krille- Stiftung
C/o Dresdner Bank AG
Erb- und Stiftungsangelegenheiten
60301 Frankfurt am Main
Sven Albrecht
fon: 069 26353931
mail:
Unterstützung
bedürftiger
körperbehinderter
Kinder und
Jugendlicher
Gemeinnützige
Organisation,
welche diese
unterstützt
Mitglied im
Bundesverband
Deutscher
Stiftungen
Einhorn-Stiftung Dieter Schultz
(Vorstandsvorsitzender)
PF 1665
87686 Memmingen
fon: 08331 1040
fax: 08331 104333
Unterstützung
besonders
hilfebedürftiger
Personen, besonders
kranke und
behinderte Kinder
Mitglied im
Bundesverband
Deutscher
Stiftungen
Franz-Kessler-
Gemeinnützige
Stiftungsgesellschaft
Dr. Wilhelm-Ladenburger-Str. 5
88422 Bad Buchau
Schutz, Erziehung,
Ausbildung geistig
behinderter ,
deutscher Kinder
Frederike-Bresser-
Stiftung
C/o Stifterverband für die Deutsche
Wissenschaft e.V.
Barkhovenallee 1
45239 Essen
fon: 0201 84010
fax: 0201 8401301
mail: [email protected]
www.Stifterverband.de
Unterstützung
behinderter Kinder
Gold-Kraemer-Stiftung Römerstr. 100
50226 Frechen
fon: 0221 2080914
fax: 0221 230823
Förderung von
Einrichtungen
Anlage 6
Hans- und Elfriede-
Westphal-Stiftung
Dr. Wilhelm Haberkorn
Im kleinen Feld 18
30982 Pattensen
fon: 05101 915055
Förderung von
Einrichtungen
Mitglied im
Bundesverband
Deutscher
Stiftungen
ca. 5.000 €
Heinrich-Busch-
Stiftung
Dr. W. Fischer
Tarpenbekstr. 128
20251 Hamburg
Förderung
behinderter Kinder
und deren Mütter
Hans- und Ilse-
Bühnen-Stiftung
Ostpreußische Str. 20
28211 Bremen
fon: 0421 5120100
fax: 0421 5120255
Förderung der
Integration
behinderter Kinder
u.a. im Kindergarten
ca. 40.500 €
Hilfe für
schwerstbehinderte
Kinder-Theodor-
Fischwasser-Stiftung
Ministerialdirektor a.D.
Gerd Fischwasser
(Vorstandsvorsitzender)
Weinbergstr. 7
53177 Bonn
fon: 0228 33610
fax: 0228 327136
Unterstützung in
allen Bereichen
9.500 €
Kurt-Feierabend-
Stiftung
Lorenz Nieth
Pfarrstr. 20
065527 Niedernhausen
fon: 06127 2508
www.kurt-feierabend-stiftung.de
Hilfe für körperlich
und geistig
behinderte Kinder
Kämpgen-Stiftung Dipl.-Päd. Petra Grobusche (GF)
Matthiaskirchplatz 5
50968 Köln
fon: 0221 9312010
fax: 0221 93120120
mail:
www.kaempgen-stiftung.de
u.a. Förderung
körperbehinderter
Kinder und begabter
Waisen
Mitglied im
Bundesverband
Deutscher
Stiftungen
Anlage 7
Anlage 7- Literaturhinweise zum Thema Integration und Behinderung
Literatur aus den Modellprojekten in Sachsen
Landesverband Sachsen Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. (1997):
„Integration- Wirklichkeit und Ansprüche“, Zwischenbericht zum Modellprojekt „Integration
von behinderten Kindern in Kindertageseinrichtungen“, herausgegeben im Auftrag des
Sächsischen Landesjugendamtes Chemnitz, Chemnitz
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Familie (Hg) (1999):
Modellprojekt:“ Integration von behinderten Kindern in Kindertageseinrichtungen“,
Abschlussbericht - Auf dem Weg zu einer Kindertageseinrichtung für alle, Dresden
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Familie (Hg) (2000):
Projekt: „Qualifizierung von Fachberatung für Integrationsberatung“ , Dresden
Grundlagenliteratur:
Achilles, I. (2002): Und um uns kümmert sich keiner. Die Situation der Geschwister behinderter
und chronisch kranker Kinder, Serie Piper
Ayres, J. (2002): Bausteine der kindlichen Entwicklung. Die Bedeutung der Integration im
Sinne für die Entwicklung des Kindes. Störungen erkennen und verstehen. Ganzheitliche
Frühförderung und Therapie. Praktische Hilfen für Eltern. Springer Verlag
Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte e.V. (HG) (1993): Die Rechte behinderter
Menschen und ihre Angehörigen. Emden
Dichans, W.-SPI-(1993): Der Kindergarten als Lebensraum für behinderte und nichtbehinderte
Kinder. 2. Auflage. Kohlhammer
Eberwein, H. (Hg) (1996): Einführung in die Integrationspädagogik. Deutscher Studien Verlag,
Weinheim.
Eberwein, H. (Hg) (1997): Handbuch Integrationspädagogik- Kinder mit und ohne Behinderung
lernen gemeinsam. 1997
Evangelische Bundesarbeitsgemeinschaft für Sozialpädagogik im Kindesalter (HG) (1992):
Gemeinsame Erziehung behinderter und nichtbehinderter Kinder - eine Zwischenbilanz nach 10
Jahren integrativer Praxis im Bereich der Bremischen evangelischen Kirche. Bielefeld.
Feuser, G. (1995): Behinderte Kinder und Jugendliche zwischen Integration und Aussonderung.
Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt.
Jonas, M. (1990): Trauer und Autonomie bei Müttern schwerstbehinderter Kinder. Ein
feministischer Beitrag. Mathias-Grünewald-Verlag Mainz.
Anlage 7
Jonas, M. (1992): Behinderte Kinder - Behinderte Mütter? Fischer Taschenbuchverlag.
Kaplan-Rückert-Garde u.a.( ): Gemeinsame Förderung behinderter und nichtbehinderter
Kinder. (Grüne Reihe) Weinheim und Basel
Schmutzler, H.-J. (1999): Handbuch Heilpädagogisches Grundwissen. Herder Verlag
Staatsinstitut für Frühpädagogik und Familienforschung München (Hg) ( ): Handbuch der
integrativen Erziehung behinderter und nichtbehinderter Kinder . Ernst Reinhardt Verlag
München Basel.
Klein, G./Kreiel, G./Kron, M./Reiser. H.: Integrative Prozesse in Kindergartengruppen. Über
die gemeinsame Erziehung von behinderten und nichtbehinderten Kindern. (DJI Materialien)
Juventa Verlag Weinheim und München
Miedaner, L. (1997): Gemeinsame Erziehung Behinderter und Nichtbehinderter Kinder. (DJI
Materialien)
Muth, J. (1986): Integration von Behinderten. Über Gemeinsamkeiten im Bildungswesen.
Essen.
Schöler, J. (Hg)/Fritzsche, R./Schastok, A. (2001): Ein Kindergarten für alle - Kinder mit und
ohne Behinderung spielen und lernen gemeinsam. Neuwied u.a.
Tröster, H. (1990): Einstellungen und Verhalten gegenüber Behinderten, Konzepte, Ergebnisse
und Perspektiven sozialpsychologischer Forschung. Bern u.a.
Zeitschriften:
Gemeinsam Leben - Zeitschrift für Integrative Erziehung. Luchterhand, ISSN 0943-8394,
Postfach 2352, 56513 Neuwied
Zeitschriftenartikel zu den Themen Bildung und zum Themenbereich der Behinderung
Deller, Ulrich (20002): „Bildungslieferant“ Kindergarten? - Ergebnisse und mögliche
Auswirkungen der PISA-2000-Studie auf die Kindertagesstätten, Jugendhilfe 4/2002, S. 186-
196.
Dollhase, Rainer (2000): Reif für die Schule?, Kinderzeit 5/2000, S. 5-8.
Hense, Magarita (2002): Bildungsarbeit im Team. Kinderzeit 2/2002, S. 6-8.
Hillebrandt, Birgit (2002): Vor(der)schule. Kinderzeit 2/2002, S. 9-10
Hübner, Klaus (2000): Die Arche Noah. Kinderzeit 11/2000, S. 12-14
Krieg, Elisabeth/ Krieg, Helmut/Krüger, Elisabeth (2000): Kinder verstehen lernen -
Beobachtung - Eine Technik für sich, Welt des Kindes 4/2000, S. 20 - 25.
Anlage 7
Rauschenbach, Thomas (2000): Kitas auf dem Weg zu sozialen Dienstleistungszentren für
Kinder und ihre Familien im Sozialraum- 4 Thesen. Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit
10/2000, S. 385-388.
Schnabel, Michael/ Ho Huoney-Min (2001): Ein erfolgreiches Konzept der
Kindergartenpädagogik- Der Situationsansatz. Eine kritische Bilanz, Kinderzeit 5/2001, S. 18-
20.
Stenger, Ursula (2000): Bildungsauftrag Kreativität, Kinderzeit 8/2000, S. 16-17.
Thirsch, Renate (2000) : Brüche, Krisen, Neuanfänge, Welt des Kindes 6/2000, S. 6-11.
Uhle, Margret (2002): Mehr Bildung in die Kindergärten - Die Hamburger AWO bietet den
Kindergarten von morgen an, Kinder 1/2001, S. 6-8.
Völkel, Petra (2000): Kinder brauchen Kinder - Zum Bildungsauftrag des Kindergarten, Welt
des Kindes 4/2000, S. 16-19.
Wagner, Petra (2001):Kleine Kinder - Keine Vorurteile - Vorurteilsbewusste Pädagogik in
Kindertageseinrichtungen, Diskurs 2/2001, S. 22-27.
Wulk, Johannis (2000): Kinderschulen statt Kindergärten - Ein Blick auf die Frühpädagogik in
Europa, Welt des Kindes 5/2000, S. 17-19
Anlage 8
Anlage 8 - Ansprechpartner und Tipps
• Bayrisches Integrations-Info der LAG: Gemeinsam Leben - Gemeinsam Lernen
Ulrike Ruppert, Eschenbach 104, 91224 Pommelsbrunn
• Fördern durch Spielmittel – Spielzeug für behinderte Kinder e.V.
Siegfried Zoels, Christburger Str. 14, 10405 Berlin
Tel: 030 4429293
Fax: 030 44359214
Mail: [email protected]
• Gemeinsam Leben - Gemeinsam Lernen
Renate Kilwing, Schmidthofener Str. 6a, 79423 Heitersheim-Gallenweiler
Tel: 07633 82572
• Hilfe für sozial benachteiligte Kinder
Prof. Dr. Reinhard Hoffmann, Bleichstr. 11, 28203 Bremen
• Kindernetzwerk für kranke und behinderte Kinder und Jugendliche in der Gesellschaft
e.V. (besitzen hilfreiche Datenbanken)
Hanauer Str. 15, 63739 Aschaffenburg
Tel: 06021 12030 und 0180 5213739 (Mo, Die, Do. 9-12)
• Leitfaden für pädagogische Praxis integrativer Kindergartengruppen
R. Aichinger, Paulus-Gmainer-Str. 13, 94491 Hengsberg
• Lernen fördern-Bundesverband zur Förderung Lernbehinderter e.V.
Rolandstr. 61, 50667 Köln
Tel: 0221 380666
Fax: 0221 385954
(Zeitschrift : Gemeinsam leben - Zeitschrift für Integrative Erziehung, Seminare)