Graubündner Kantonalbank Pensionierung rechtzeitig und richtig planen

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Graubündner Kantonalbank Pensionierung rechtzeitig und richtig planen

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Graubündner Kantonalbank Pensionierung rechtzeitig und richtig planen. Pensionierung rechtzeitig und richtig planen Inhalt der Präsentation. Welcher Lohn wird versichert?. BVG Überobligatorium. Einkommen über CHF 82‘080 - PowerPoint PPT Presentation

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Graubündner KantonalbankPensionierung rechtzeitig und richtig planen

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Pensionierung rechtzeitig und richtig planen

Inhalt der Präsentation

Ihre Altersvorsorge: Kurt Kamer, Leiter Vorsorge KMU

Berechnung der Altersrente

Reglementarische Einkäufe

Auswirkungen auf die Steuersituation

Frühpensionierung / Teilpensionierung

Ordentliche Pensionierung

Erfolgreiche Planung für den dritten Lebensabschnitt:Reto Michel, Leiter Private Banking & Rocco Zarra, Berater Private Banking

Umsetzungsmöglichkeiten / Anlagephilosophie

Beratungsphilosophie Graubündner Kantonalbank

Pensionsplanung

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Einkommen über CHF 82‘080

versicherter Lohn CHF 58‘140(Einkommen zwischen CHF 82‘080 und CHF 23‘940)

Einkommen bis CHF 20‘520AHV

BVGÜberobligatorium

Eintrittsschwelle

BVGObligatorium

Welcher Lohn wird versichert?

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Der Vorsorgeausweis

KoordinationsabzugCHF 23‘940

Umwandlungssatz6.80% / 5.83%

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Der Vorsorgeausweis

In Prozent des koordinierten Lohnes

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Berechnung Altersgutschriften

Die Altersgutschriften werden jährlich in Prozenten des koordinierten Lohnes berechnet. Dabei gelten folgende Ansätze:

0%

3%

6%

9%

12%

15%

18%

AGS 7% 10% 15% 18%

25 - 34 35 - 44 45 - 54 55 - 65

Alter AGS vL AGH ohne Zins

AGH mitZins

25-34 70% 58‘140 40‘698 44‘556

35-44 100% 58‘140 58‘140 73‘419

45-54 150% 58‘140 87‘210 121‘329

55-65 180% 58‘140 104‘652 166‘997

TA 65 500% 58‘140 290‘700 406‘301

AGS = Altersgutschriften

AGH = Altersguthaben

vL = versicherter Lohn

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Altersguthaben Alterskonto analog Sparheft Berechnung

Datum Text Betrag Saldo

31.12.2009 Altersguthaben (obligatorisch & überobligatorisch) 89‘489

31.12.2009 Verzinsung Altersguthaben (2.0%) 1‘790 91‘279

31.12.2009 Unverzinste Altersgutschrift

(15% des versicherten Lohnes CHF 58‘140)

8‘721 100‘000

01.01.2010 Altersguthaben (obligatorisch & überobligatorisch) 100‘000

Führung des individuellen Alterskonto:

Am Ende des Kalenderjahres werden gutgeschrieben:

der jährliche Zins auf das Altersguthaben, Kontostand am Ende des Vorjahres die unverzinste Altersgutschrift für das abgelaufene Kalenderjahr

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Berechnung Altersrentemit Zins

Datum Text Betrag UWS Altersrente

01.10.2025 Altersguthaben obligatorisch 288‘104 6.80% 19‘591

Altersguthaben überobligatorisch 54‘664 5.83% 3‘190

Total Altersguthaben 342‘768 22‘781

Die Altersrente wird in Prozenten des Altersguthabens (Umwandlungssatz) berechnet, das der Versicherte bei Erreichen des Rentenalters erworben hat.

Umwandlungssatz (Obligatorium) bei ordentlicher Pensionierung: Männer und Frauen 6.80% (Bundesrat bestimmt den obligatorischen Mindestumwandlungssatz)

Umwandlungssatz (Überobligatorium) bei ordentlicher Pensionierung: Männer: 5.83505% / Frauen: 5.57367% (Stiftungsrat bestimmt den überobligatorischen Umwandlungssatz)

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Freiwillige Einkäufe

Wer kann freiwillige Einlagen tätigen ?

Jede versicherte Person, die nicht das reglementarische Altersguthaben angespart hat

Wichtig:

Vergewissern Sie sich zuerst, ob Ihre Pensionskasse einen möglichen

Einkauf vorsieht

Bevor steuerbegünstigte Einkäufe getätigt werden, müssen Vorbezüge für Wohneigentum vollständig zurückbezahlt sein.

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Freiwillige Einkäufe

Alterskapital ohne ZinsenCHF 85‘000

Alter

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Freiwillige Einkäufe

Wie viel kann in die Pensionskasse einbezahlt werden ?

Einmal jährlich, mit Einreichung des Einkaufantrages

Maximal die Differenz zwischen dem vorhandenen und reglementarischen Altersguthaben (AGH)

Empfehlung einer gestaffelten Einzahlung (Steueroptimierung)

Alter Spargutschrift Versicherter Lohn

AGH

ohne Zins

AGH

mit Zins

Einkauf(Differenz)

25 - 34 70% 58‘140 40‘698

35 - 44 100% 58‘140 58‘140

45 – 49 75% 58‘140 43‘605

TA 50 245% 58‘140 142‘443 100‘000 42‘443

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Einkaufsantrag

Graubündner Kantonalbank

Schüler Fritz 01.09.1960

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Einkaufsantrag

X

X

X

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Einkaufsantrag

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Freiwillige Einkäufe

Vorteile Nachteile

Leistungen Leistungen

Verbesserung der Altersleistungen Begrenzung Todesfallkapital / Rückgewähr bei:

Verbesserung der Risikoleistungen (Beitragsprimat) Personen ohne Anspruch auf Witwen-/Witwerrente

Kapitalgarantie durch Pensionskasse & Sicherheitsfonds BVG

Partnerrente oder Kinder / Waisenrente

Begünstigungsordnung regeln

Steuern Steuern

Einkauf reduziert steuerbares Einkommen Dreijähriges Kapitalauszahlungsverbot

Keine Verechnungssteuer

Besteuerung Kapitalauszahlung zum reduzierten Satz

Vermögensanlage

Netto-Zinsertrag i.d.R höher als bei privaten Sparkonto

Kein Anlageentscheid notwendig

Keine Spesen/Gebühren

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Auswirkung des Renteneinkaufs

mit Zins

Datum Text Betrag UWS Altersrente

01.10.2025 Altersguthaben obligatorisch 288‘104 6.80% 19‘591

Altersguthaben überobligatorisch 54‘664 5.83% 3‘190

Einkauf Alter 50 CHF 42‘443 (verzinst)

57‘122 5.83% 3‘330

Total Altersguthaben 399‘890 26‘111

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Berechnungsgrundlage Steuerjahr Gemeinde Tarif Konfession

Für Schüler Fritz 2010 Chur Verheiratet protestantisch

Alter Steuerbares Einkommen

Gesamtsteuer Beiträge gebundene Selbstvorsorge

(Säule 3a)

Gesamtsteuer Einkauf berufliche Vorsorge

(Säule 2)

Gesamtsteuer Steuerersparnis %

50 60000 4850 6‘566 3‘541 8‘488 2‘013 2‘837 41.5

51 60000 6‘566 8‘488

52 60000 6‘566 8‘488

53 60000 6‘566 8‘488

54 60000 6‘566 8‘488

55 24‘250 32‘830 17‘050 42440 10‘065 14‘185 41.5

Alter Kapitalbezug Kapitalsteuer Kapitalbezug Kapitalsteuer

64 32‘830 1‘023 13‘162 40.1

65 42‘440 1‘338 11‘824 36.0

Diese Berechnung findet nur Anwendung für Kapitalleistungen aus Einrichtungen der beruflichen Vorsorge (Säule 2), aus anerkannten Formen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) und ähnliche Leistungen, die nach Art. 40a StG bzw. Art. 38 DBG mit einer Jahressteuer gesondert besteuert werden.

Die Besteuerung erfolgt an jenem Ort, an welchem der Steuerpflichtige im Zeitpunkt der Fälligkeit der Kapitalabfindung seinen Wohnsitz hatte. Mehrere im gleichen Jahr ausgerichtete Kapitalleistungen werden zusammengezählt und zum Gesamtsatz besteuert. Im gleichen Jahr fällige Kapitalleistungen an gemeinsam besteuerte Ehegatten werden zusammengezählt und zum Gesamtsatz besteuert.

Einkauf fehlende Beitragsjahre – Steueroptimierung

Achtung 3-jährige Sperrfrist vor Kapitalbezug

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Frühpensionierung z.B mit Alter 62

Was sind die Folgen einer Frühpensionierung ?

Weniger Beitragsjahre und Zinserträge

= Tiefere Altersguthaben

Voraussichtlich längere

Rentenzahlung

= Reduzierter Umwandlungssatz

Tiefere Altersrente

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Rente bei Pensionierung Alter 62

Datum Text Betrag UWS Altersrente

01.10.2022 Altersguthaben obligatorisch 235‘838 6.60% 15‘568

Altersguthaben überobligatorisch (inkl.Einkauf)

109‘553 5.71% 6‘255

Total Altersguthaben Alter 62 345‘391 21‘823

Total Altersguthaben Alter 65 399‘890 26‘111

Berechnung des benötigten Kapitals zur Ausfinanzierung der Frühpensionierung:

CHF 4‘288 / 5.71344 % = CHF 75‘051

Die Differenz zwischen der Rente mit Alter 65 und Alter 62 beträgt 4‘288

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Ausfinanzierung Frühpensionierung

Der Einkauf in die vorzeitige Pensionierung kann getätigt werden, wenn:

Die Möglichkeit eines Einkaufs in die Vorsorge erschöpft ist

somit kein Finanzierungsbedarf mehr besteht (Subsidaritätsprinzip)

Auf Grundlage der versicherten Person beantragten und von der Stiftung vorgenommenen Berechnung nachgewiesen werden kann

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100%

70%

30%

40%

30%

30%

40%

30%

30%

1. Schritt 2. Schritt 3. Schritt

1 Jahr

1 Jahr

Teilpensionierung

Eine teilweise Pensionierung kann in maximal drei Schritten erfolgen:

Minimaler Umfang eines Pensionierungsschrittes beträgt 25%

Minimale Zeitspanne zwischen zwei Pensionierungsschritten: 1 Jahr

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Weiterversicherung über das gesetzliche

Terminalter

Das Terminalter wir um 5 Jahre erhöht, maximal bis Alter 70

Die Beiträge für die Altersgutschriften entsprechen der letzen Altersstufe

Invaliditätsleistungen werden nicht mehr versichert

Reglementarische Einkäufe sind ausgeschlossen

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Pensionierung – Rente oder Kapital

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Pensionierung – Rente oder Kapital

weitergehende Lösungen sind reglementarisch zulässig vollständiger Kapitalbezug möglich bei Kapitalauszahlung muss der Ehegatte schriftlich zustimmen

1/4 des Guthabens kann als Kapital bezogen werden

1/4

restliches Guthaben =Finanzierung der Altersrente

Vorhandenes Altersguthaben bei Pensionierung

Das Guthabens kann als Kapital bezogen werden

1/1

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Antrag Kapitaloption

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Antrag Kapitaloption

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PensionierungRentenbezug – Die Vor- und Nachteile

Sicherheit: lebenslänglich, gesichertes Einkommen

Hinterlassenenrente beim Tode des Rentenbezügers

Das Vermögen muss nicht selber verwaltet werden

Bequem: Statt Lohneinkommen monatliche Rente

Kapital kann nicht vererbt werden

Geldströme können nicht variiert werden

Die Rente wird zu 100% als Einkommen versteuert

Inflationsbedingter Wertverlust der Rente

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PensionierungKapitalbezug – Die Vor- und Nachteile

Hohe Unabhängigkeit und finanzielle Flexibilität

Nicht aufgebrauchtes Kapital geht auf Erben über

Einmalige Besteuerung, tiefere Einkommenssteuern

Erbvorbezüge, Amortisationen von Hypotheken

Lebenserwartung: Finanzbedarf nicht einfach voraussehbar

Vermögen und Kapitalerträge sind steuerpflichtig

Kapital muss „selber“ verwaltet werden

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PensionierungEntscheidungsfaktoren Rente oder Kapital

Familiensituation

Einkommens- und Vermögensverhältnisse

Gesundheitssituation

Wohn- und Steuersituation

Pensionskasse

Persönliche Voraussetzungen

GELDANLAGE

WOHLBEFINDEN

LEBENSUMSTÄNDE

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Beratung nach LebensphasenRuhestand vorbereiten

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PensionsplanungHäufige Fragestellungen

Frühpensionierung finanzierbar?

Wie viel AHV-Rente erhalte ich?

Pensionskassenguthaben als Rente oder Kapital beziehen?

Einkommen nach der Pensionierung ausreichend?

Reicht Vermögen nach Aufgabe Erwerbstätigkeit?

Steueroptimierung heute und in Zukunft?

Pensionskasse-Einkäufe? Idealer Zeitpunkt?

Hypothek amortisieren?

Ist mein Lebenspartner abgesichert?

Ehe-Erbvertrag, Testament?

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PensionsplanungPlanungsbericht

Immobilien

ERWERBS-PHASE

PENSIONIERUNGS-PHASE

PENSIONS-PHASE

BESONDERE LEBENSUMSTÄNDE

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Der AnlageprozessStrukturiertes Vorgehen

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Der Anlageprozess Das magische Dreieck

Rendite

Liquidität Sicherheit

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Der Anlageprozess 6 verschiedene Strategien

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Liquiditäts- und VermögensplanungEinfach besser leben

Ihre Fragen Wie viel brauchen wir zum Leben? Welche Ansprüche und Erwartungen haben wir? Werden die künftigen Einnahmen die Ausgaben decken? Können wir unseren gewohnten Lebensstandard halten? Wo müssen allenfalls Anpassungen vorgenommen werden?

Unsere Lösung Darstellung Ihrer Vermögensstruktur Einen Verzehrplan, abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse Eine grafische Übersicht über die optimierte Anlagephasen Ausarbeitung eines konkreten Vorschlages

Sicherung und Optimierung Ihrer

Einkommens- und Vermögensverhältnisse

Liquiditäts- und Vermögensplanung

Einfach besser leben

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Liquiditäts- und VermögensplanungEinfach besser lebenDer Anlageprozess

GKB-3-Phasen-Modell

Kombination aus Liquidität und Renditepotenzial

Liquiditätskonto- Zur Deckung der laufenden Lebenshaltungskosten- Liquidität für die ersten Jahre

Mittlere Laufzeiten- Gestaffelte Rückzahlung in den Folgejahren zwecks Speisung des Liquiditätskontos

Langfristige Anlagen- Rückzahlungen/Verkäufe zur Speisung der ersten zwei Phasen

CHFPhase 1

CHFPhase 2

CHFPhase 3

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Wo finden Sie alle Präsentationen ……..

Swisscanto Forum 2010

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Die GKB für massgeschneiderte Lösungen

Herzlichen Dank.Gemeinsam wachsen

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Apèro Riche……