GND-Schulungsunterlagen GND-Übergangsregeln Teil 1 Einführung, Allgemeine Sachverhalte, Personen,...
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GND-Schulungsunterlagen
GND-ÜbergangsregelnTeil 1
Einführung, Allgemeine Sachverhalte, Personen, GebietskörperschaftenBeispiele im PICA3-Format
Barbara Wolf-DahmUniversitätsbibliothek Augsburg
Ausgangssituationverschiedene Regelwerke, Normdateien, Formate,
Regelwerke Formate
Resource Description and Access
MARC 21 Authority
Titeldaten
Normdaten
PNDGKDEST Musik
SWD
Normdateien
RAK-WBRAK-ÖBRAK Musik
RSWK
MAB PNDMAB GKDMAB SWD
PICA3, PICA+MAB als Internformat
2GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm, 31.01.2012
ZielVereinheitlichung
Regelwerk Format
Resource Description and Access
MARC 21 Authority
Titeldaten
NormdatenGND
Normdatei
RDA MARC 21 Authority
3GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm, 31.01.2012
Warum Übergangsregeln?
• GND als gemeinsame Normdatei für Formal- und Sacherschließung
• GND vereinigt Normdateien, die auf unterschiedlichen Regelwerken basieren
• Zusammenführung von RAK und RSWK bzw. Festlegungen für Sachverhalte, die in beiden Regelwerken unterschiedlich behandelt werden
• Angleichung an internationale KatalogisierungsregelnRDA / FRBR
• Neues Regelwerk liegt noch nicht vor• Format MARC 21 Authority bedingt Regeländerungen• GND-Datenmodell erfordert Regeländerungen
GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm, 31.01.20124
RDAEntwurf
RAK-WBRAK-Musik
Ansetzungsregeln
RSWK
Ansetzungsregeln
Perso-ProjektGKR-Projekt
GNDÜbergangsregeln
5GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm, 31.01.2012
GND-Übergangsregeln
Verabschiedet vom Standardisierungsausschuss
am 05.10.2011 Veröffentlicht auf der Homepage der DNB unter
http://www.dnb.de/standardisierung/normdateien/gnd.htm Angewandt mit Start der GND im Produktivsystem
voraussichtlich im April 2012 Integriert in das künftige gemeinsame Regelwerk
für alle GND-Anwender (Formal- und Sacherschließung)
GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm, 31.01.20126
GND-ÜbergangsregelnGliederung
Allgemeine Sachverhalte Personen Gebietskörperschaften Körperschaften Kongresse RSWK-spezifische Sachverhalte Werke Werke der Musik Schriftdenkmäler
GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm, 31.01.20127
GND-ÜbergangsregelnTerminologie
Die Terminologie wird dem internationalen Sprachgebrauch angepasstund weicht deshalb von der bisher in RAK-WB und RSWK verwendetenTerminologie ab
Ansetzung bzw. Bevorzugter Name [für Individualnamen]
Ansetzungsform Bevorzugte Benennung [für Sachbegriffe]
Homonymenzusatz Identifizierender Zusatz
Siehe-Verweisung Abweichende/r Name / Benennung
Siehe-auch-Verweisung BeziehungRelation In Beziehung stehend
GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm, 31.01.20128
GND-ÜbergangsregelnAllgemeine Sachverhalte
• GND enthält die Satzarten Tp/Tn für Personen Tg für Geografika Tb für Körperschaften Tf für Kongresse/Veranstaltungen Ts für Sachbegriffe Tu für Werke
GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm, 31.01.20129
GND-ÜbergangsregelnAllgemeine Sachverhalte
• Entitätencode ersetzt Indikator in der SWD Jeder Datensatz (außer Tn) erhält eine normierte, aus drei
Buchstaben bestehende Entitätenzuordnung
Innerhalb der Satzarten werden verschiedene Entitätengruppen unterschieden, z.B.
Tssaz Humanismus statt Indikator ssie Deutsche statt Indikator gsis Griechisch statt Indikator gsih Westfälischer Friede statt Indikator t
GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm, 31.01.201210
GND-ÜbergangsregelnAllgemeine Sachverhalte
• Entity-Relationship-Model Beziehungen in einem Datensatz werden durch echte Relationen wiedergegeben
Ziel: Maschinenlesbare Daten als Identifier im Semantic Web(Linked Data)
• Umfassende Beziehungsstruktur in den Datensätzen[Katalogisierungsformat]
Relationierung erfolgt über Identifikationsnummern (!...!) Nähere Bestimmung der Beziehungen durch Codes
Für die Anzeigeform werden ggf. einzelne Elemente herangezogen
GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm, 31.01.201211
GND-ÜbergangsregelnAllgemeine Sachverhalte
Beispiele:
110 Bayerische Staatsbibliothek550 !...!Bibliothek$4obin551 !...!Bayern$4adue551 !...!München$4orta
130 Der @Biberpelz500 !...!Hauptmann,Gerhart$4aut1
151 Freiheitsstatue$gNew York, NY500 !...!Bartholdi, Frédéric Auguste$4bilh550 !...!Wahrzeichen$4obin551 !...!New York, NY$4orta$X1
GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm, 31.01.201212
GND-ÜbergangsregelnAllgemeine Sachverhalte
• Zeitangaben werden normiert in einem eigenen Feld erfasst
Beispiele:
111 Brecht-Festival$d2011$cAugsburg548 $c2011$4datv551 !...!Augsburg$4ortv
130 Der @Biberpelz500 !...!Hauptmann,Gerhart$4aut1548 $c1893$4datj
150 Schlacht um Stalingrad$g1942-1943548 1942$b1943$4datb550 !...!Schlacht$4obin550 !...!Russlandfeldzug$g1941-1945$4obpa551 !...!Stalingrad$4orta
GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm, 31.01.201213
GND-ÜbergangsregelnPersonen
• Als bevorzugter Name für Personen wird der selbst gewählte Name bzw. der gebräuchlichste Name bestimmt;
das gilt auch für abgekürzte Vornamen etc.• Patronymika (Vaternamen) werden nicht mehr generell abgekürzt, sondern wie Vornamen behandelt
Beispiele:
100 Kennedy, John F.100 Clinton, Bill100 Gorbačēv, Michail Sergeevič100 Hoffmann, E. T. A.
GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm, 31.01.201214
GND-ÜbergangsregelnPersonen
• Nach Möglichkeit Individualisierung der Personennamen; die identifizierenden Merkmale werden als Beziehungen in eigenen Feldern erfasst; sie gehören weder zum bevorzugten Namen noch zur abweichenden Namensform und können für das Anzeigeformat herangezogen werden
GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm, 31.01.201215
GND-ÜbergangsregelnPersonen
• Zählungen, Beinamen und Gattungsnamen sowie Territorien und Titulaturen sind Bestandteil des Namens; sie werden im Katalogisierungsformat in je eigenen Unterfeldern angegeben und im Anzeigeformat dem persönlichen Namen/Nachnamen, Vornamen – jeweils durch Komma getrennt – nachgestellt; die Zählung erfolgt unmittelbar nach dem Namen vor anderen Namensbestandteilen; römische Zahlen werden in der korrekten Schreibweise und mit „.“ abgeschlossen angegeben
Beispiel:
100 $PKarl$nVIII.$ISchweden, König [Katalogisierungsformat] 100 Karl, VIII., Schweden, König [Anzeigeformat]
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GND-ÜbergangsregelnPersonen
GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm, 31.01.201217
• Für Biblische Personen wird der persönliche Name, gefolgt vom Gattungsnamen (z.B. Apostel, Evangelist, Prophet, Biblische Person) in der im Deutschen gebräuchlichen Form als bevorzugter Name gewählt
Beispiele:
100 $PMose$IBiblische Person100 $PJesaja$IProphet100 $PMarkus$IEvangelist100 $PPaulus$IApostel
GND-ÜbergangsregelnPersonen
GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm, 31.01.201218
• Bevorzugter Name für Personen des Mittelalters ist ihr persönlicher Name einschließlich ihres Beinamens in der Sprache, in der sie überwiegend geschrieben haben bzw. in der Sprache des Landes, in dem sie gewirkt haben
Beispiele:
100 $PHildegardis$IBingensis100 $PWalther$Ivon der Vogelweide100 Boccaccio, Giovanni
GND-ÜbergangsregelnPersonen
GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm, 31.01.201219
• Für Regierende Fürsten und Mitglieder regierender Fürstenhäuser wird der persönliche Name in der im Deutschen gebräuchlichsten Form, gefolgt von Zählung (in römischen Ziffern), Territorium und Titel (in der im Deutschen gebräuchlichsten Form) als bevorzugter Name gewählt
Beispiele:
100 $PFriedrich$nII.$IPreußen, König 100 $PAlbrecht$nII.$IMainz, Erzbischof100 $PCharles$IWales, Prinz
GND-ÜbergangsregelnPersonen
GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm, 31.01.201220
• Päpste und Patriarchen erhalten als bevorzugten Namen ihren Papst- bzw. Patriarchennamen in der im Deutschen gebräuchlichsten Form mit Zählung in römischen Ziffern und der Amtsbezeichnung Papst bzw. Patriarch; bei den Patriarchen wird vor der Amtsbezeichnung noch das Patriarchat (ebenfalls deutschsprachig) ergänzt
Beispiele:
100 $PInnozenz$nIX.$IPapst100 $PBartholomaios$nI.$IKonstantinopel, Patriarch
GND-ÜbergangsregelnPersonen
GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm, 31.01.201221
• Der bevorzugte Name für Familien wird wie bisher gebildet; die Gattungsbezeichnung Familie ist Bestandteil des Namens; bei gleichnamigen Familien wird der charakteristische Ort als Beziehung erfasst; bei Herrscher- und Adelsfamilien wird im bevorzugten Namen die Gattungsbezeichnung Familie weggelassen und der Name im Plural gebildet
Beispiele:
100 $PRothschild$IFamilie 100 $PHabsburger
100 $PHahn$IFamilie 100 $PHahn$IFamilie551 !...!Wiesbaden$4ortc 551 !...!Sylt$4ortc
GND-ÜbergangsregelnPersonen
GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm, 31.01.201222
• Der bevorzuge Name für Heilige und Selige wird analog zu sonstigen Personen ihrer Zeit gebildet; die deutschsprachigen Gattungsbezeichnungen Heiliger, Heilige, Seliger und Selige werden, wenn kein Beiname bekannt ist, dem Namen hinzugefügt; wird der Gattungsname nicht als bevorzugter Name gewählt, wird er als abweichende Namensform erfasst
Beispiele:
100 $PSebastian$IHeiliger
100 Soubirous, Bernadette400 Soubirous, Bernadette$IHeilige400 Soubirous, Bernadette$ISainte
GND-ÜbergangsregelnPersonen
GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm, 31.01.201223
• Der bevorzuge Name für Götter und literarische Gestalten wird wie bisher gebildet; die deutschsprachigen Gattungsbezeichnungen Gott, Göttin, Literarische Gestalt oder Sagengestalt werden als Bestandteil des Namens immer hinzugefügt
Beispiele:
100 $PArtemis$IGöttin100 Holmes, Sherlock$ILiterarische Gestalt100 $PLech$ISagengestalt
GND-ÜbergangsregelnPersonen
GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm, 31.01.201224
• Als bevorzugter Name für Ehefrauen, die sich mit dem Namen des Ehemanns nennen, wird der eigene Name gewählt, wenn er bekannt ist; ist der eigene Name weder bekannt noch zu ermitteln, wird der Name des Ehemanns als bevorzugter Name gewählt; die weibliche Anredeform wird als Gattungsbezeichnung und Bestandteil des Namens dem Namen nachgestellt
Beispiele:
100 Pompidou, Claude100 Christner, John W.$IMrs.
GND-ÜbergangsregelnPersonen
GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm, 31.01.201225
• Der bevorzugte Name für gleichnamige Personen, die mit Bezeichnungen wie der Ältere und der Jüngere o.ä. unterschieden werden, wird ohne diese Zusätze gebildet; die Namensform mit Zusatz wird als abweichender Name erfasst; der Zusatz steht in einem eigenen Unterfeld
Beispiel:
100 Dumas, Alexandre400 Dumas, Alexandre$Ider Ältere400 Dumas, Alexandre$IVater400 Dumas, Alexandre$Ipère
GND-ÜbergangsregelnPersonen
GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm, 31.01.201226
• Ehemalige Adelsprädikate und Adelstitel deutscher Staatsbürger nach 1919 werden wie bisher behandelt; die Angabe des Adelsprädikats erfolgt im Katalogisierungsformat in einem eigenen Unterfeld direkt hinter dem Namen; für den bevorzugten Namen wird der Adelstitel nicht berücksichtigt; der Name mit dem ehemaligen Adelstitel wird als abweichender Name erfasst; die Namensform mit vorangestelltem Adelsprädikat wird nicht erfasst
Beispiele:
100 Dönhoff, Marion400 Gräfin Dönhoff, Marion
100 Thurn und Taxis, Gloria$cvon
GND-ÜbergangsregelnPersonen
Wichtige Änderungen
• Unterscheidende Zusätze (Homonymenzusätze nach RSWK) entfallen
• Identifizierenden Merkmale werden als Beziehungen in eigenen Feldern erfasst; sie gehören nicht zum bevorzugten Namen
• Der erste Vorname wird nicht mehr obligatorisch aufgelöst• Bevorzugter Name von regierenden Fürsten, Mitgliedern
regierender Fürstenhäuser, Päpsten und Patriarchen deutschsprachig
• Zählungen werden unmittelbar hinter dem Namen in einem getrennten Unterfeld angegeben
GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm, 31.01.201227
GND-ÜbergangsregelnGebietskörperschaften
• Als bevorzugter Name für Gebietskörperschaften wird der gebräuchlichste Name gemäß der Nachschlagewerke, bevorzugt deutschsprachig, gewählt; andere Namensformen sowie originalsprachige bzw. -schriftliche Namen werden als abweichende Namen erfasst
Beispiele:
151 Florenz 151 Kairo451 Firenze 451 AlQāhira451 Florentia 451 al- @Qāhira451 Comune di Firenze451 Città di Firenze
GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm, 31.01.201228
GND-ÜbergangsregelnGebietskörperschaften
• Einleitende Bezeichnungen wie Sankt, Markt bzw. fremdsprachige Äquivalente sind Bestandteil des bevorzugten Namens, wenn im maßgeblichen Nachschlagewerk so angeführt; es wird nicht auf eine ausgeschriebene Form normiert
Beispiele:
151 Sankt Gilgen 151 Markt Schwaben151 Saint-Tropez151 St. Moritz151 Kreis Herzogtum Lauenburg151 Samtgemeinde Grafschaft Hoya
GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm, 31.01.201229
GND-ÜbergangsregelnGebietskörperschaften
• Bad, Seebad, Luftkurort etc. und fremdsprachige Äquivalente werden entsprechend ihrer Gebräuchlichkeit [Nachschlagewerke] als Namensbestandteil behandelt oder entfallen
Beispiele:
151 Bad Segeberg 151 Seebad Ahlbeck151 Aix-les-Bains151 Evian-les-Bains
GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm, 31.01.201230
GND-ÜbergangsregelnGebietskörperschaften
• Erläuternde Bestandteile werden als Namensbestandteil in der nachgewiesenen Form übernommen, wobei die gebräuchlichste Namensform [Nachschlagewerke] bevorzugt wird
Beispiele:
151 Brandenburg an der Havel151 Frankfurt am Main151 St. Johann in Tirol
GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm, 31.01.201231
GND-ÜbergangsregelnGebietskörperschaften
• Bundesstaaten der USA werden in normierter Abkürzung mit Komma an den Ortsnamen angefügt
Beispiele:
151 New York, NY151 Las Vegas, Nev.
GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm, 31.01.201232
GND-ÜbergangsregelnGebietskörperschaften
• Der bevorzugte Name für Ortsteile wird i.d.R. mit Bindestrich (Hauptort-Ortsteil) gebildet; für Ortsteile in der Schweiz und im
außerdeutschsprachigen Raum wird die im Deutschen gebräuchlichste Namensform (i.d.R. eine selbstständige Form) gewählt
Beispiele:
151 Hofheim-Lorsbach 151 Riedbach$gBern
GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm, 31.01.201233
GND-ÜbergangsregelnGebietskörperschaften
• Verwaltungseinheiten erhalten als bevorzugten Namen den selbst geführten gebräuchlichen Namen ohne Weglassungen oder Umstellungen
Beispiele:
151 Landkreis Starnberg550 !...!Landkreis$4obin
151 Landkreis Hof451 Hof (Saale)$gKreis550 !...!Landkreis$4obin
GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm, 31.01.201234
GND-ÜbergangsregelnGebietskörperschaften
• Regionale Einheiten von Religionsgemeinschaften werden analog behandelt
Beispiele:
151 Diözese Mainz151 Diözese Chioggia 151 Erzdiözese Gnesen 151 Kirchenkreis Lauenburg151 Dekanat Cochem an der Mosel
GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm, 31.01.201235
GND-ÜbergangsregelnGebietskörperschaften
• Ändert sich der bevorzugte (d.h. offizielle) Name einer Gebietskörperschaft, so wird eine neue Entität angenommen und ein neuer Datensatz gebildet; die verschiedenen Entitäten werden zueinander in Beziehung gesetzt [Vorgänger – Nachfolger – Beziehung]
Beispiel:
151 Tschechoslowakei551 !...!Tschechische Republik$4nach551 !...!Slowakei$4nach
151 Tschechische Republik 151 Slowakei551 !...!Tschechoslowakei$4vorg 551 !...!Tschechoslowakei$4vorg
GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm, 31.01.201236
GND-ÜbergangsregelnGebietskörperschaften
Beispiele:
151 Demokratische Republik Kongo551 !...!Zaïre$4nazw551 !...!Belgisch-Kongo$4vorg551 !...!Kongo-Freistaat$4nazw
151 Chemnitz551 !...!Karl-Marx-Stadt$4nazw
GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm, 31.01.201237
GND-ÜbergangsregelnGebietskörperschaften
• Für die Verwendung der Entitäten in der Sacherschließung gelten Sonderregeln; i.d.R. wird die neueste Namensform bzw. der jüngste Status verwendet; die früheren Namensformen werden im jeweils neuesten Datensatz erfasst und gekennzeichnet
Beispiel:
151 Sankt Petersburg 151 Leningrad451 Sankt-Peterburg451 Leningrad$4naaf451 Petrograd$4naaf551 !...!Leningrad$4nazw 551 !...!Petrograd$4vorg551 !...!Petrograd$4nazw 551 !...!Sankt
Petersburg$4nach
GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm, 31.01.201238
GND-ÜbergangsregelnGebietskörperschaften
• Ausnahme: Datensätze für früher selbstständige Orte, die heute Ortsteile bilden, werden bei Bedarf verwendet
Beispiel:
151 Charlottenburg [benutzt für die Zeit vor 1920] 151 Berlin-Charlottenburg [benutzt für den Zeitraum 1920-2001] 151 Berlin-Charlottenburg-Wilmersorf [benutzt für die Zeit ab 2001]
GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm, 31.01.201239
GND-ÜbergangsregelnGebietskörperschaften
• Verfassungs- und Statusänderungen ohne Änderung des Namens führen nicht zur Bildung einer neuen Entität; das gilt auch für Hinzufügung oder Wegfall von Bezeichnungen wie Bad oder Umbenennungen von Kreis auf Landkreis o.ä.
Beispiele:
151 Bayern451 Freistaat Bayern451 Herzogtum Bayern451 Königreich Bayern
151 Enzklösterle451 Luftkurort Enzklösterle
GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm, 31.01.201240
GND-ÜbergangsregelnGebietskörperschaften
Wichtige Änderungen
• Der bevorzugte Name wird nach Möglichkeitdeutschsprachig gebildet
• Prinzipiell Berücksichtigung des Individualnamens für die bevorzugte Namensform, weniger Normierungen• Bei Namensänderung wird eine neue Entität / ein neuer
Datensatz gebildet• Planungsgemeinschaften werden Körperschaften
GND-Schulungsunterlagen: GND-Übergangsregeln, Teil 1, Barbara Wolf-Dahm, 31.01.201241