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Gerhard Stranz, 22.5.2007 KiBiz Quantität statt Qualität Was können wir von einem neuen Kindergartengesetz erwarten? Vorbereitung zur Veranstaltung am 22.5.2007 - Bielefeld

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Gerhard Stranz, 22.5.2007

KiBizQuantität statt Qualität

Was können wir von einem neuen

Kindergartengesetz erwarten?

Vorbereitung zur Veranstaltung am 22.5.2007 - Bielefeld

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22.5.2005 Regierungswechsel in NRW

CDU am 21.5.2007: Zwei gute Jahre für NRW!

• Mehr Arbeit und Bildung – 3.000 Lehrerstellen zusätzlich• Investitionen in Kinder und Familien – 260 Mio. € 2006 mehr als 2005

Erinnerungslücken – Wahrnehmungsstörungen – Therapiemüdigkeit ?

Wahlversprechen/Koalitionsvertrag: Verbesserung / Beteiligung / AusbauKürzungen 2006 / 2007:Fortsetzung der Kürzungen aus den Vorjahren, obschon die Sachkostenkürzung

nicht fortgesetzt werden sollten!zusätzliche Kürzungen im Umfang von 194 Mio. € (alleine 104 Mio. im Jahr 2006

bei Tageseinrichtungen zusätzlich) Aufmerksamkeit durch 2 Volksinitiativen mit mehr als 600.000 Stimmen gegen die Kürzungen – FDP bei der LT-Wahl 508.354!

Aufwendungen für den Schulbereich können nicht zweimal und als Investitionen im Elementarbereich ausgewiesen werden

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Der Kiebitz: Der Vogel des Jahres 1996

Das KiBiz: Das Kuckucksei des Jahres 2007:Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von

Kindern

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dpa-Meldung vom 22.5.2007:Kabinett verabschiedet Kindergarten-Novelle – Laschet: Konsens steht

zentralesReformvorhabe

n

Ausbau u3frühkd. BildungSprach-

förderung

Wahlversprechen eingelöst: Vereinbarkeit Familie und

Beruf

Konsens steht – Missverst-ständnisse

ausgeräumt

Eltern haben Wahlmöglich-

keit bei ÖZ

Deckelungs-vorbehalt

nicht vorgesehen

Erstattung Kaltmiete,

Definition der Fachkräfte-Ausstattung

Kindpauschalen-

Änderung durch Gesetz

Ausweis der Unwissenheit – Obergrenzen durch KJHG

geregelt

Obergrenze Kiga-Gruppe 25 – mehr im Einzelfall – u3

europ. Standard

Landes- Förderung + 140 Mio. =

2008 959 Mio. € / 2010 1 Mrd.

Verabschie-dung – im

HerbstGültigkeit 8/08

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Etappen der Veränderung

1971 Kindergartengesetz Fixierung der Landesförderung

1980 Novelle Kiga-Gesetz Einführung der Elternbeitragsfreiheit ab 1.1.1980 – „kassiert“ am 16.12.1979 im Haushaltsgesetz

1990 Gesetz über Tageseinrichtung für Kinder

Ausgangslage: halbherzige Verbesserungennur bei Personalschlüsseln - Einbeziehung aller Kinder - Gruppenstärkenreduzierung auf den Zeitpunkt des Geburtenrückgangs „verschoben“GTK – BKVO und Vereinbarung zusammen beraten

1998 Novelle des GTK – Kontrakt für die Zukunft

Neu: § 18a, Kürzungen zu Gunsten der Trägerentlastung

Einsparung von da ab jährlich

220 Mio. € - 13.000 Vollzeitstellen

2004 Doppelhaushalt 2004-2005 Sachkostenkürzungen:

2004 50,7 Mio.€ - 2005 75,1 Mio. €

2005 Landtagswahl Wahlversprechen und Koalitionsvertrag:Verbesserung / Beteiligung / Geld im System lassen

2005/6 Novellierung des KJHG durch das TAG und KICK – in 2. Etappen – Anpassungsbedarf zum GTK

2006 Landeshaushalt 2006 / Novellierung des GTK (Elternbeitragsverfahren)

Kürzungen insgesamt zusätzlich 194 Mio. €:

70 Mio. Sachkosten / 80 Mio. Elternbeiträge / 44 Mio. Kinder-, Jugend- und Familienhilfe

2007 Landeshaushalt 2007 vergleichbar wie 2006

2007 Konsenspapier 26.2.2007 – Referentenentwurf 20.3.2007 – Regierungsentwurf 22.5.07 ?

Neufassung des Landesausführungsrechts:u.a. weiterer Standardabbau – unechte Pauschalierung – Erhöhung der Elternbelastung – Finanzierung nach Kassenlage – Verwaltungsaufblähung – Entlastung des Landes.

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derzeitiges Finanzierungssystem – 1 – aus Trägersicht

Stadtelternrat Bochum – 26.4.2007

EI – 7 % Arme – 14 %

Kom. 27 %

Kirchl. 53 %

80 %

113 %91 %

96 %

13 %

Anerkennungsfähige Betriebskosten

tatsächliche

Personalkosten

Miete (evtl.)

Pauschalen der Sachkosten

= davon erhält der Träger den Zuschuss

nicht berücksichtigt:

Verwaltungskosten des freien Trägers

nicht anerkannte Betriebskosten

Kommunen finanzieren den Trägeranteil aus

öffentlichen Mitteln

Prozentwerte geben die Anteile der Trägerschaften an.

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derzeitiges Finanzierungssystem - 2

+ Berücksichtigung der tatsächlichen Personalkosten

+ landeseinheitliche Standards: Kinder–Personal-Verhältnis

+ landeseinheitliche Standards zur Gruppenbildung

+ Berücksichtigung der Aufwendungen für Verfügungszeit, Leitungsfreistellung, Vertretung (nach den ursprünglichen Regelungen)

+ zusätzlich möglicher Einsatz von Berufspraktikantinnen –(zusätzliche Finanzierung - da Teil der dualen Ausbildung)

+ Finanzierung aller Kinder einer Einrichtung – „Betriebsstättenprinzip“

+ landeseinheitlicher Elternbeitrag

+ landeseinheitliche Grundfinanzierung für die Trägerarten

- Aber auch: Nichteinhaltung der Standards durch Kommunen und einige Träger – ohne Konsequenz für die Betriebserlaubnis

- Abrechnungsprobleme der Kommunen nach Übernahme der Aufgaben ab 1992 / Entstehen einer „Bugwelle“

- Kommunalisierung der Elternbeitragsfestsetzung – Aufgabe der Ausgleichsfunktion des Landes 2006

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zukünftig vorgesehenes Finanzierungssystem

Kindpauschalen • nach (neuen) Gruppenformen• nach unterstellten Standards• nach durchschnittlichen Personalkosten aus der „Vergangenheit“ (Grundlage 2005 für 2008! )• nach Öffnungszeit

Sachkosten-pauschalen

• Grundpauschale• Erhaltungspauschale• Tagesstättenpauschale

Sondertatbestände • Übernahme der Miete – Pauschalen angestrebt• „von bis zu 15.000 € Zuschlag“ für eingruppige Einrichtungen - unter Vorbehalt

Ab- und Zuschläge/Abzüge

• nach Nutzungszeit• nach Unter- und Überschreitung der Gruppenstärke um mehr als 1 Kind• für Kinder mit Behinderungen – nur für therap. Zusatzhilfen• Zuschlag für Sprachförderung und als Familienzentrum an das Jugendamt

Voraussetzungen fraglich:• Bedarfsmeldung der Eltern an das Jugendamt• Bedarfsmeldung des Jugendamtes an das Land bis zum 15.3. (?)• keine Bereitstellung der Landesmittel unmittelbar an den Träger• Bedarfsbestätigung im Jugendhilfeplan• Betriebserlaubnis für die neue Einrichtungsformen

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personelle Besetzung

bisher vorgesehen

• landeseinheitliche Regelung für alle Träger und Gruppenformen• mind. 2 Kräfte pro Gruppe, je nach tatsächlicher Öffnungszeit, den örtlichen Bedingungen und Nutzung der Einrichtung

•Kindpauschalen, die sich an Gruppenformen orientieren, gehen von Arbeitsstunden von Fachkräften aus.•Die Pauschalen werden jedoch dem Träger als „Geld“ zur Verfügung gestellt.

• Sicherung des Einsatzes von zusätzlich benötigten Mitarbeiterinnen• grundsätzliche Definition der Verfügungszeit = 25 % der tarifvertraglichen Arbeitszeit• grundsätzliche Definition der Gruppenfreistellung =

25 % pro Kindergartengruppe50 % pro Kindertagesstättengruppe• zusätzliche Einsatz von Berufspraktikantinnen möglich

•Festlegungen in Bezug auf ein Verhältnis Kinder – Mitarbeiterinnen besteht nicht.•In die Pauschalen nach Öffnungszeit und Gruppenform sind Zuschläge für Verfügungszeit (+ 10 % der Öffnungszeit) und für Leitungsfreistellung (+ 20 pro Gruppe) sowie für sonstige Tatbestände, je nach Gruppenform, zwischen 20 und 40 % vorgesehen zur Abdeckung aller sonstigen Personalkosten (Vertretung, Berufspraktikantinnen)

• keine Erstattung der Personalkosten für hauswirtschaftliche Mitarbeiterinnen, Verwaltungsmitarbeiterinnen, Hausmeister

•Pauschalsummen für die TrägerFestlegung der Anzahl, Stundenanteile und Höhe der Vergütung im Einzelfall notwendig

•Einige Regelungen aus Personalvereinbarung und Betriebskostenverordnung wurden „ausgehebelt“!

•Wenn der erweiterte Schlüssel des EU-Netzwerks zugrunde gelegt würde, müssten 2 Fachkräfte für 6 bzw. 10 Kinder pro Gruppe tätig sein können!

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Öffnungszeiten

bisher vorgesehen

nicht vorgesehen 25 Stunden

• geteilte Öffnungszeit• Öffnungszeit über Mittagim Rahmen der Budgetvereinbarung

35 Stunden

Tagesstätte mit mind. 42,5 Stunden oder mehr

ausschließlich: 45 Stundenkeine Regelung bei verlängerter

Öffnungszeit

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Gruppenformen

Form Alter der Kinder Öffnungs-zeit

Gruppen-größe

1 2 Jahre bis Schuleintritt(mind. 4 - max. 6 Zweijährige)

25/35/45 20

2 unter 3(Kinder unter 1 Jahr im

Bedarfsfall ohne Auswirkung auf Pauschale und Gruppengröße )

25/35/45 10

3a 3 Jahre bis Schuleintritt(max. 3 Zweijährige)

35 Wst. 25

3b 3 Jahre bis Schuleintritt 45 Wst. 20

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Pauschal-Zuschläge

Gruppenform 10 % für Verfügungszeit

20 % für Leitungsfreistellung

... der Öffnungszeit

1 Sonstige Personalkosten

30 %

(Abgeltung z.B. für Vertretung und den

Einsatz von Berufspraktikan-

tinnen!)2 40 %

3a 20 %

3b 20 %

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Mindestbelegung – Ab- und Zuschlagsregelung

Gruppenform volle Pauschale bei

Durchschnittsbelegung mit (Abschlag bei Unterschreitung –

Zuschlag bei Überschreitung)

Abschläge -

Zuschläge(Über- und Unterschreiten um ein Kind soll sich nicht auf die

Förderung auswirken)

1 19 Kindern Abschlag bei 18 Kindern

Zuschlag ab 22 Kindern

2 9 Kindern Abschlag bei 8 Kindern

Zuschlag ab 12 Kindern

3a 24 Kindern Abschlag bei 23 Kindern

Zuschlag ab 27 Kindern

3b 19 Kindern Abschlag bei 18 Kindern

Zuschlag ab 22 Kindern

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Sondertatbestände

Zusätzliche Förderungen für:

• Sprachförderung

• Kinder- und Familienzentren

• Kinder mit Behinderungen (3,5-facher Satz = 4.225 x 3,5 = 14.787,50 € - aber Einzelpauschale 2c 15.215 €!)

• Zuschlag bei bestehenden eingruppigen Einrichtungen – bis zu 15.000 €, falls zur Sicherung erforderlich und vom Jugendamt im Benehmen mit Träger entschieden.

• Tagespflege: Landeszuschuss 725 € pro Kind/Jahr

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Pauschalen (Diese Werte entstammen dem „Konsenspapier“ vom 26.2.2007. Sie sind in dieser Form nicht dem Referentenentwurf vom

20.3.2007 „unterlegt“ worden.)

Gruppe Gruppenform

Gruppengröße

Öffnungszeit

Wochenstunden

einschließlich der

Zuschläge!

Gruppen-pauschale -

Kindpauschale - €

1 2 Jahre-Schuleintritt

20 25 55 FK-Std. 85.774 4.289

1 s.o. 20 35 77 FK-Std. 114.934 5.747

1 s.o. 20 45 99 FK-Std. 147.395 7.370

2 unter 3 Jahren

10 25 55 FK-Std. 88.417 8.842

2 s.o. 10 35 77 FK-Std. 118.634 11.863

2 s.o. 10 45 99 FK-Std. 152.152 15.215

3 3 Jahre – Schuleintritt

25 25 1 FK – 27,5 Std.

1 EK – 27,5 Std.

79.131 3.165

3 s.o. 25 35 1 FK – 38,5 Std.

1 EK – 38,5 Std.

105.634 4.225

3 s.o. 20 45 1 FK – 49,5 Std.

1 FK – 49,5 Std.

135.437 6.772

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Pauschalen-Probleme I

Alter der Kinder Gruppe 1 Gruppe 2 Kind mit Behinderung2 Jahre 5.747,00 € 11.863,00 € 14.787,50 €

2. Pauschalen-Vergleich bei einer Öffnungszeit von 45 Wochenstunden

Alter der Kinder Gruppe 1 Gruppe 2 Kind mit Behinderung2 Jahre 7.370,00 € 15.215,00 € 14.787,50 €

1. Pauschalen-Vergleich bei einer Öffnungszeit von 35 Wochenstunden

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Pauschalen-Probleme II

Alter der Kinder Gruppe 1 Gruppe 2 Gruppe 3 Kind mit Behinderung3 Jahre 5.747,00 € entfällt 4.225,00 € 14.788,50 €

2. Pauschalen-Vergleich bei einer Öffnungszeit von 45 Wochenstunden

Alter der Kinder Gruppe 1 Gruppe 2 Gruppe 3 Kind mit Behinderung3 Jahre 7.370,00 € entfällt 6.772,00 € 14.788,50 €

1. Pauschalen-Vergleich bei einer Öffnungszeit von 35 Wochenstunden

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Sachkosten

Grundpauschale: 10.311 €

Erhaltungspauschale: 2.559 € - nicht für Mieter

Tagesstättenpauschale: 3.299 € - bei Öffnungszeit 45 Std.

Miete – „spitz“ abzurechnen – Pauschalen können Mieter anstreben – Überprüfung der Mietverträge vorgesehen – Neu-Regelungen soll bei neuen Mietverträgen erfolgen

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Trägeranteile

Die Trägeranteile sollen betragen:

21 % für Kommunen

12 % für Kirchen (75% der Kosten für die Absenkung von 20 % übernimmt das Land.)

9 % für freie Träger

4 % für Elterninitiativen

Ein Berechnungsmodell steht zur Verfügung unter: www.waldorfkindergarten-nrw.de/aktuell/novellierungdesgtk/ausderpolitik/index.php

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Sonstiges

Weitere Aspekte:

• Revisionsklausel – 2011 = Überprüfung der Finanzstruktur – unter Einbeziehung der Spitzenverbände und Kirchen

• Ständiger Arbeitskreis soll weitere Umsetzungsschritte erörtern und verabreden

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Elternbeiträge

bisher vorgesehen•Abschaffung der Elternbeiträge zum 1.1.1980 wurde nicht umgesetzt

Elternbeiträge nach Festlegung durch das Jugendamt oder durch Gemeinden

•landeseinheitliche Elternbeiträge nach Einkommen der Eltern, nach Alter und nach Einrichtungsform

Beitragsstaffelung als „soziale Staffelung“ und Betreuungszeit

•Abhängigkeit von der Definition von „Regelmäßigkeit“ und der Gruppenform, z.B. Kindergartenbeitrag für Kinder unter 3 Jahren in Regelgruppen – erhöhter Beitrag in kleinen altersgemischten Gruppen•Geschwisterermäßigung

für Geschwisterkinder ermäßigte Beiträge oder Beitragsfreiheit möglich

keine Ermäßigung in sonstigen Fällen – also muss in jeder Kommune ein Beitrag erhoben werden!

•Beitrag zum Mittagessen / Frühstücksgeld Träger können Beitrag für •Mahlzeiten und•Sachausstattung verlangen

•Ausgleichsregelung zwischen Land und Kommunen, soweit das Soll des Elternbeitrages im Umfang von 19 % nicht erreicht werden konnte

•2006: Kommunalisierung der Elternbeitragsfestsetzung – Erhöhung der Elternbeiträge in Nothaushaltskommune•Ausstieg des Landes aus der Ausgleichsregelung

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Elternmitwirkung

bisher vorgesehen

landeeinheitliche Mindestformen der Mitwirkung von Eltern und Kindern:

•Elternversammlung

•Elternrat

•Rat der Tageeinrichtungen

•Kindermitwirkung in Horten

Zusammenarbeit mit Eltern nach den

•Regelungen des Träger oder der Einrichtung

mit den Eltern in einem Elternbeirat.

Keine Regelung zur Mitwirkung von Kindern

weitergehende Formen wurden als möglich und anzustreben bezeichnet.

•keine Regelung zur Mitbestimmung

•keine Regelung zur Zusammenarbeit von Elternvertretungen auf der Ebene der Stadt, des Jugendamtes oder auf Landesebene

•keine Regelung zur Mitbestimmung

•keine Regelung zur Zusammenarbeit von Elternvertretungen auf der Ebene der Stadt, des Jugendamtes oder auf Landesebene

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Unzulänglichkeiten des „Konsenspapiers“ vom 26.2.2007:

ausschließliche

Finanzierungs-regelung

- falsche Ausgangsdaten

akzeptiert- vielfältige

Auswirkungen nicht beachtet

isolierte Detailregelungen hinsichtlich der Gesamtaus-

wirkungen nicht

berücksichtigt – Rechnungen

wurden ohne den „Wirt“ gemacht

Verbände sind durch die das

Verfahren „weichgeklopft

“ worden

verschlechterte Rahmen-

bedingungen sind unterlegt

(Kinder-Mitarbeiterin-

Verhältnis, Verfügungszeit,

Freistellung)

Verbände haben

Interessen der Kinder, Eltern

und Erzieherinnen

nicht berücksichtigt

– Trägerinteresse

n in den Fordergrund

gestellt

unzureichende Regelungen zur

Tagespflege vereinbart

Aufgabe des Ausbildungs-

anspruchs von Berufspraktika

n-tinnen

unberücksichtigt blieben u.a.: Elternbeitrags-

regelung, Fortbildungs-vereinbarung

Akzeptanz der Sachkostenkürz

ung

Bildungsverständ-nis durch Zustimmung

für Sonderförderun

genverändert!

Kinder gleichen Alters

als unterschiedlich

„viel wert“ angesehen.

Ausgrenzung von

Schulkindern akzeptiert!

Verkomplizierung durch

Umstellung auf etwa 60

Varianten

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zentrale Kritikpunkte – 1 - kurz:

unzutreffendes Bildungsverstä

ndnis

fachliches Unverständnis

für Kinder unter 3 Jahren

Bildungspolitik nach

Kassenlage (Haushaltsvorb

ehalt, Kontingentieru

ng)nicht das Kind

steht im Mittelpunkt

Verkomplizierung statt

Vereinfachung

Risikoverlagerung auf Eltern,

Mitarbeiterinnen, Träger,

Jugendämter

Verunsicherung der Eltern

Verschlechterung der

Rahmen-bedingungen

Keine landeseinheitlichen Standards

und Regelungen (Gruppen, Personal,

Elternbeiträge)

Pauschalen von Kindern sind

unpassend und ungleich bemessen

unzureichende Regelungen für

Kinder im Schulalter

falsche Berechnungsgr

und-lagen (Personalkosten, Platzbedarf)

unzureichende Regelung für Tagespflege

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zentrale Kritikpunkte – 2 - kurz:

Elternmehrbelastung durch

Sachkostenbeiträge

Elternbeitrags-erhöhungen in

Nothaushaltskommunen

Elternbeitragsunterschiede in

Kommunen nach Haushaltslage

Risikoverlagerung auf Eltern,

Mitarbeiterinnen, Träger und

Jugendämter

Verkomplizierung(64 Pauschalen

und Stechuhrregelung)

Sonderfördertatbestände für

Regelaufgaben

Benachteiligung von Kindern mit Behinderungen

Kleinkrämerpolitik in einer

globalisierten Welt

Enteignung von Trägern

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zentrale Kritikpunkte – 3 - kurz:

strukturelle Kindeswohl-gefährdung

Unübersichtlichkeit zu den

vorgesehenen Regelungen

und Umsetzungen

bisher:„handwerkliche“ Mängel in der

Gesetzes-formulierung

Weckung von Erwartungen – Angeberei mit

Leistungen, die das Land nicht

erfüllt

fehlendes Ausbauprogram

m

fehlende Ausführungsreg

elungen zur Abschätzung

der Auswirkungen in der Praxis –

fehlender Wirksamkeitsdi

alog

keine Erarbeitung im

zugesagten Dialog

Beratungsergebnis ist kein Konsens –

Regierungsentwurf entsprach

nicht dem Konsens

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Haushaltsentwicklung

JahrLandesförderung

(Ist)Kürzungen Kürzungsaddition

Einschnitte bei:

Haushaltsansätze mit Kürzungskompensation:

1999 220.000.000,00 € 220.000.000,00 € Personalkosten

2004 894.545.000,00 € 50.700.000,00 € 270.700.000,00 € Sachkosten 1.165.245.000,00 € 2005 949.173.000,00 € 71.500.000,00 € 291.500.000,00 € Sachkosten 1.240.673.000,00 €

2006 861.624.000,00 € 104.000.000,00 € 324.000.000,00 € Sachkosten und Elternbeiträgen 1.185.624.000,00 €

2007 819.000.000,00 € 104.000.000,00 € 324.000.000,00 € Sachkosten und Elternbeiträgen 1.143.000.000,00 €

2008 959.000.000,00 € 104.000.000,00 € 324.000.000,00 € Sachkosten und Elternbeiträgen 1.283.000.000,00 €

2009 1.008.500.000,00 € 104.000.000,00 € 324.000.000,00 € Sachkosten und Elternbeiträgen 1.332.500.000,00 €

2010 1.092.900.000,00 € 104.000.000,00 € 324.000.000,00 € Sachkosten und Elternbeiträgen 1.416.900.000,00 €

• Die Werte für die Jahre 2008 bis 2010 stammen aus den Ankündigungen der Landesregierung.

• In der Erhöhung für das Jahr 2008 sind mind. 60 Mio. € für die besondere Entlastung der konfessionellen Träger und auch die Mittel für die Hort- und zusätzliche Sprachförderung enthalten! Unklar ist, ob auch die Sprachfördermittel, 23 Mio. €, in diesem Ansatz berücksichtigt sind!

• Die Hochrechnung basiert auf der Basis der vorhandenen Plätze. Es sind darin keine zusätzlichen Aufwendungen für Ausbauprogramme vorgesehen!

• Bei der Hochrechnung sind keine Erhöhungen durch Preissteigerungen berücksichtigt worden.

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unzutreffende Grundannahmen der Planung:

A) In den Erläuterungen zum Referentenentwurf wird von folgendem Bild ausgegangen:

1 2 3 4 5

JahrKinder 3 Jahre bis zum Schuleintritt

Kinder 3 Jahre bis zum Schuleintritt

nach Anpassung des Einschulungsalters

Kinder in Einrichtungen -

Nutzungsquote 97 %

eigene Berechnung: M inderungsfaktor

durch die Vorverlegung der

Schulpfl icht in % der Spalte 3

2008 483.802 470.091 455.988 2,82009 475.156 448.378 434.927 5,62010 467.704 441.235 427.998 5,72011 460.080 421.107 408.474 8,52012 454.323 403.207 391.110 11,3

5 7 8 9 10 11

JahrKinder 3 Jahre bis 6 Jahr = 3 Jahrgänge!

Kinder im Aller von 3 bis 6,7 Jahren und einem Rückgang im Jahr 2014 auf 3 bis 6

Jahre

Kinder in Einrichtungen -

Nutzungsquote 100 % - zur

Mindesterfüllung des Wahlrechtes

der Eltern!

Unterversorgung - Vergle ich der

Quoten aus dem Referentenentw urf (Spalte 4) und der M indestquote zur

Erfüllung des Wahlrechts (Spalte 9)

Vergle ich in %

2008 483.802 568.351 568.351 112.363 252009 475.156 543.648 543.648 108.721 252010 467.704 543.717 543.717 115.719 272011 460.080 512.966 512.966 104.492 262012 454.323 493.290 493.290 102.180 26

B) Daten des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik, vom 4.11.2006, die auch der Kienbaumvorlage entsprachen

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unzutreffende Grundannahmen zur personellen Besetzung:

Alter der Kinder (Monatsangaben auf Jahre

umgerechnet)

Anzahl der Fachkräfte im Verhältnis zu der Anzahl der Kinder

Anzahl der Kinder pro Gruppe

bis 2 Jahre 1 Fachkraft bis 3 Kinder 6 Kinder2 – 3 Jahre 1 Fachkraft 3 - 5 Kinder 5 - 8 Kinder

3 – 4 Jahre 1 Fachkraft 5 - 8 Kinder 8 - 12 Kinder

4 – 5 Jahre 1 Fachkraft 6 - 8 Kinder 12 - 15 Kinder

Bezogen auf die Grundlagen für die der Pauschalierung nach dem Konsenspapier zugrunde gelegten Personalstandards dürfen:

Kinder – Erzieher – Schlüssel nach der Sekundärliteratur zu den Qualitätszielen des Europäischen Netzwerks Kinderbetreuung für das Jahr 1996

oder anders:

        bei der Gruppenform 1 (Kinder im Alter von 2 Jahren bis zum Schuleintritt) dürften maximal 10 Kinder berücksichtigt werden – nicht 18 – 22!         bei der Gruppenform 2 (Kinder im Alter bis zu 3 Jahren dürften maximal 6 Kinder berücksichtigt werden – nicht 8 – 12

        2 Fachkräfte dürften für maximal 6 – 10 Kinder vorgesehen werden!

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zur personellen Situation – Etappe der Verschlechterung: Kontrakt für die

Zukunft - 1998Auf Druck der Kirchen verständigten sich die Verbände der Öffentlichen und Freien Wohlfahrtspflege am 18.5.1998 im „Kontrakt für die Zukunft – Kindergartenlandschaft NRW sichern“ darauf, dass das hervorragende Kindergartenangebot aufgrund der engen Finanzspielräume aller Verantwortlichen konsolidiert werden müsse. In 10 Punkten wurde u.a. verabredet:

•Die Personalbemessung soll nachfrageorientiert angepasst werden (Konsequenz: Wochenstundentabelle).

•Eine Entkoppelung von Sach- und Personalkosten soll erfolgen.

•Aber auch: „Die Höhe der Pauschalen soll nach einem Jahr überprüft werden.“

Folgen waren:

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unzulängliche Angebotssituation:

StichtagKinder unter 3

JahrenKinder im Alter von 3 bis unter 7 Jahren

Kinder im Alter von 7 bis unter 15 Jahren

31.12.2005 471.347 688.852 1.559.24731.12.2010 448.361 628.219 1.448.508Veränderung -22.986 -60.633 -110.739

Ausgewiesene Anzahl der vorhandene Plätze im Landeshaushalts 2007 – verändert zu den Vorjahren:

552.019 Kindergartenplätze 43.729 Hortplätze 11.039 Plätze für Kinder unter 3 Jahren

Daten zur Anzahl der Kinder aus dem Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik:

Diese Daten bedeuten u.a.:Es ist kein Ausbau für Kinder unter 3 Jahren vorgesehen. Angesichts des völlig unzureichenden Ausbaustandes für Kinder unter 3 Jahren, kann also nicht davon ausgegangen werden, dass der Bedarf durch die Umwandlung von Kindergartenplätzen erfolgen kann.38.000 Hortplätze entfallen, da nur noch 5.800 Hortplätze erhalten bleiben sollen. Faktische Bedarfsdeckungsquote im Kindergartenbereich am 31.12.05: 80,14 %/2010: 87,8%

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Perspektiven einer Veränderung

Erfahrungen mit Pauschalen – Beispiel: BayKiBiG

• keine Marktorientierung – da kein Überangebot

• keine Bedarfsorientierung – Deckelung der Nachfrage durch Elternbeiträge und fehlende Kindorientierung

• keine Berücksichtigung der Bedarfslage von Kindern mit Behinderungen

• keine Verwaltungsvereinfachung – durch Nebenregelungen

• stärkere Kommunalisierung – schafft Ungleichheiten

• keine Qualitätsverbesserung – fehlendes Ausbauprogramm

• Mehrbelastung auf Mitarbeiterinnen abgewälzt

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Von wem wurde bereits Kritik an den Grundlagen für eine Novellierung des

GTK geäußert?In Stellungnahmen zum Referentenwurf wurde u.a. geäußert:

•Kommunale Spitzenverbände:Der Entwurf geht hinter das Konsenspapier zurück. Elternbeiträge müssen erhöht werden. Handwerkliche Unzulänglichkeiten.•Evangelische Kirche:Ob durch das Gesetz Entlastungen für Kirchen entstehen bleibt abzuwarten.Die Rahmenbedingungen verbessern sich durch dieses Gesetz nicht!•Freie Wohlfahrtspflege:Der Referentenentwurf bedarf einer grundlegenden Korrektur und Weiterentwicklung.•Landeselternrat:Die Mitwirkungsrechte werden eingeschränkt.•ver.di NRW:Der Gesetzentwurf wird in Gänze abgelehnt.•GEW NRW:Der Gesetzentwurf wird in der vorliegenden Fassung abgelehnt.Landschaftsverband Westfalen-Lippe:u.a. Regelungen des Referentenentwurfs sind nicht nachvollziehbar.•Waldorfkindergartenvereinigung:Weiterentwicklung sollte nicht auf der Basis dieses Referentenentwurfs erfolgen.

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Und wie könnte z.B. eine Alternative aussehen?

Das GTK ist nach wie vor eine geeignete Grundlage für die Weiterentwicklung.

Es gibt keine Notwendigkeit für die Einführung von Personalkostenpauschalen – genau so wenig wie für die Einführung von Mietpauschalen.

Eine komplexe Förderungslage bedarf komplexer Lösungen.

Einfach ist nicht besser, sondern risikoreicher.

Einführung einer neuen Regelung nicht im Feldversuch.

Rücknahme der Kürzungen und der Elternbeitragsregelung.

Aufstockung der Finanzmittel insbesondere für die Verbesserung des Kinder-Erzieherinnen-Verhältnisses und für Fortbildungen durch Förderprogramme und die Finanzierung von Vertretungskosten. Schaffung einer Stellenreserve wie im Schulbereich.

Sicherung der Freistellungsregelung für alle Tageseinrichtungen.

Verzicht auf Sonderprogramme, die eher Ungleichheiten schaffen (Familienzentren), Aktionismus darstellen (Sprachstandsfeststellungsverfahren Delfin 4) oder überhaupt nicht dem ausgewiesenen Zweck zugute kommen (Sonderprogramm Frühe Förderung).

Beteiligung von Eltern und Erzieherinnen – bei der Entwicklung eines bedarfsgerechten Landesausführungsgesetzes, dass die Kinder in den Mittelpunkt stellt!

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Wer muss handeln, damit sich etwas ändert?

Mitarbeiterinnen

Ende der Erträglichkeit!Eltern

Priorität für Bildung von Anfang an!

Träger

Bessere Bedingungen fordern, statt Abfinden mit Kürzungen!

Kommunen

Verantwortung des KJHG wahrnehmen

Prioritäten für Kinder setzen

Jugendämter

Kinderfreundlichkeit als Querschnittsaufgabe

Einrichtungen und Träger der Jugend- und Familienhilfe, Familienberatungsstellen

Kinder in den Mittelpunkt stellen – keiner kann‘s allein

Betriebe

Kinder sind die Zukunft – nicht wegen ihrer ökonomischen

Bedeutung

Bündnisse für Familien Weiterer:

Örtliche Netzwerke

Kommunale Spitzenverbände Freie Wohlfahrtspflege Kirchen

Landespolitik

Parteien - FraktionenLandtag als Gesetzgeber

Zusammenschlüsse auf Landesebene

Verbände, Gewerkschaften,

Bündnisse

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Es gibt nichts Gutes - außer man tut es!

Wir haben jetzt noch etwa 5 Monate Zeit, um tatsächlich verbesserte Bedingungen zu fordern!

Terminplanung: 22.5.2007 Landeskabinett / 13.6. Einbringen in den Landtag NRW

Um die Anforderungen politisch Verantwortlichen vorzustellen, wurden bisher u.a. folgende Formen vorbereitet: •Informationen für Eltern „So nicht Herr Minister!“ Sie sollen zur Reduzierung der Komplexität beitragen.•Informationsveranstaltungen22.5. in Bielefeld•Gemeinsame Veranstaltung der Landtagsfraktionen SPD/Grüne mit Eltern und Erzieherinnen12.6., Düsseldorf – 16.00 Uhr•Info-Veranstaltung mit Minister Laschet – nach der Sommerpause•Aktionswochen:11.-16.6. – ver.di und dezentrale Veranstaltungen

03.-13.9. – vbe im Forum Förderung von Kindern: „Politik und Praxis im Dialog“

Weitere Informationen, u.a.:www.waldorfkindergarten-nrw.de /www.weil-kinder-zukunft-sind.de Gerhard Stranz

Internationale Vereinigung der Waldorfkindergärten e.V. – Region NRW

Mergelteichstraße 59 – 44225 Dortmund – Telefon: 0231/9761570 / Email: [email protected]

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Elternflyer

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Schluss:

Wenn man einen Frosch ins kochende Wasser wirft – was keiner versuchen sollte -, versucht er, so schnell wie möglich herauszuspringen.  

Setzt man ihn aber in lauwarmes Wasser und erhöht langsam die Temperatur, passiert überraschenderweise nichts. Der Frosch fühlt sich offenbar sauwohl und beginnt bei lebendigem Leibe zu kochen, ohne es auch nur zu merken. 

Also: Sei kein Frosch!

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abschließender Hinweis

Diese Folien sind morgen auf folgender Internetseite „zu finden“:

www.waldorfkindergarten-nrw.de/aktuell/novellierungdesgtk/veranstaltungen