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Projekt: Professionalisierung Studiendekanate Georg-August-Universität Göttingen Netzwerk Beratung [email protected] Stand: 16.11.15 Seite: 1 Gemeinsames Netzwerktreffen der Studiendekanatsreferentinnen und -referenten sowie der Beratungsmultiplikatorinnen und -multiplikatoren am 9. November 2015 Teilnehmerinnen und Teilnehmer Frau Bergmann (WiWi) Herr Buck-Gramcko (Forst) Herr Rafiee (Mathe) Herr Kriete (Mathe) Frau Lagodny (UMG) Frau Lips (Physik) Frau Mann (Jura) Herr Müller (ZELB) Frau Schallmann (SoWi) Herr Schleritt (Theo) Frau Seufer (Phil. Fak.) Frau Tech (Bio) Frau Trzeciok (Chemie) Herr Weber (Geo) Frau Würriehausen (Agrar) Frau Yalcin (Phil. Fak.) Frau Zipp (Bio) Protokoll von: Frau Czosnyka-Hesse (SL) Protokoll an: Teilnehmerinnen und Teilnehmer Gäste: Frau Neubert (SL), Frau Oehlmann (SL), Herr Radenbach (SL), Frau Just-Nietfeld (SL), Frau Grünkorn (SL), Herr Schultz (SL), Herr Dorenbusch (SL), Herr Viezens (UMG), Herr Münscher (UMG), Herr Bögel (ZESS) TOP 1: Informationen zu den Master-Zugangsverfahren zum SoSe 2016 vor dem Hintergrund der NHG-Novelle 1 (Andre Dorenbusch) Frau Höhmann eröffnet das Netzwerktreffen, begrüßt die Anwesenden und übergibt das Wort an Herrn Dorenbusch. Er informiert über die Änderungen zu den Master-Zugangsverfahren zum Som- mersemester 2016 vor dem Hintergrund der NHG-Novelle. In der angehängten Präsentation sind die geplante Änderung des § 18 Abs. 8 NHG sowie deren Auswirkungen aufgeführt, die für das Zugangs- verfahren zum Sommersemester 2016 Anwendung finden. TOP 2: ESA Elektronische Studierendenakte - Wo stehen wir, wo wollen wir hin? Überblick über die getätigten, die aktuellen und die zukünftigen Aktivitäten 2 (Madlen Neubert) Anhand einer Präsentation gibt Frau Neubert einen Überblick über die getätigten, die aktuellen und die zukünftigen Aktivitäten zur Einführung der Elektronischen Studierendenakte. Nachdem die Vorar- beiten abgeschlossen sind und mit den Pilot-Prüfungsämtern (Philosophische Fakultät, Fakultät für Biologie und Psychologie) die Anwenderschulungen durchgeführt wurden, liegt ein Schwerpunkt ne- ben den Pilotprüfungsämtern auch weiterhin auf vorbereitenden Maßnahmen im Studierendenbüro. Verschiedene Ordnungsänderungen sind hierfür notwendig und bereits in zentralen Gremien positiv beschieden. Am 25.11.2015 wird über eine betreffende Beschlussvorlage im Senat abgestimmt. Ab Dezember 2015 wird daraufhin ein papierarmer Bewerbungs- und Immatrikulationsprozess eingeführt. 1 sh. Folien NHG-Novelle 2015 2 sh. Folien Elektronische Studierendenakte

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Projekt: Professionalisierung Studiendekanate Georg-August-Universität Göttingen

Netzwerk Beratung [email protected] Stand: 16.11.15 Seite: 1

Gemeinsames Netzwerktreffen der Studiendekanatsreferentinnen und

-referenten sowie der Beratungsmultiplikatorinnen und -multiplikatoren

am 9. November 2015

Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Frau Bergmann (WiWi)

Herr Buck-Gramcko (Forst)

Herr Rafiee (Mathe)

Herr Kriete (Mathe)

Frau Lagodny (UMG)

Frau Lips (Physik)

Frau Mann (Jura)

Herr Müller (ZELB)

Frau Schallmann (SoWi)

Herr Schleritt (Theo)

Frau Seufer (Phil. Fak.)

Frau Tech (Bio)

Frau Trzeciok (Chemie)

Herr Weber (Geo)

Frau Würriehausen (Agrar)

Frau Yalcin (Phil. Fak.)

Frau Zipp (Bio)

Protokoll von: Frau Czosnyka-Hesse (SL)

Protokoll an: Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Gäste: Frau Neubert (SL), Frau Oehlmann (SL), Herr Radenbach (SL), Frau Just-Nietfeld (SL), Frau

Grünkorn (SL), Herr Schultz (SL), Herr Dorenbusch (SL), Herr Viezens (UMG), Herr Münscher (UMG),

Herr Bögel (ZESS)

TOP 1: Informationen zu den Master-Zugangsverfahren zum SoSe 2016 vor dem Hintergrund

der NHG-Novelle1 (Andre Dorenbusch)

Frau Höhmann eröffnet das Netzwerktreffen, begrüßt die Anwesenden und übergibt das Wort an

Herrn Dorenbusch. Er informiert über die Änderungen zu den Master-Zugangsverfahren zum Som-

mersemester 2016 vor dem Hintergrund der NHG-Novelle. In der angehängten Präsentation sind die

geplante Änderung des § 18 Abs. 8 NHG sowie deren Auswirkungen aufgeführt, die für das Zugangs-

verfahren zum Sommersemester 2016 Anwendung finden.

TOP 2: ESA Elektronische Studierendenakte - Wo stehen wir, wo wollen wir hin? Überblick

über die getätigten, die aktuellen und die zukünftigen Aktivitäten2 (Madlen Neubert)

Anhand einer Präsentation gibt Frau Neubert einen Überblick über die getätigten, die aktuellen und

die zukünftigen Aktivitäten zur Einführung der Elektronischen Studierendenakte. Nachdem die Vorar-

beiten abgeschlossen sind und mit den Pilot-Prüfungsämtern (Philosophische Fakultät, Fakultät für

Biologie und Psychologie) die Anwenderschulungen durchgeführt wurden, liegt ein Schwerpunkt ne-

ben den Pilotprüfungsämtern auch weiterhin auf vorbereitenden Maßnahmen im Studierendenbüro.

Verschiedene Ordnungsänderungen sind hierfür notwendig und bereits in zentralen Gremien positiv

beschieden. Am 25.11.2015 wird über eine betreffende Beschlussvorlage im Senat abgestimmt. Ab

Dezember 2015 wird daraufhin ein papierarmer Bewerbungs- und Immatrikulationsprozess eingeführt.

1 sh. Folien NHG-Novelle 2015

2 sh. Folien Elektronische Studierendenakte

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Bis auf die eidesstattliche Erklärung können im Zuge dessen sämtliche Dokumente elektronisch hoch-

geladen werden. Ausnahme hierbei bleiben Bewerbungen Studierender unter 18 Jahren, diese müs-

sen weiterhin ihre Unterlagen schriftlich einreichen.

Im Anschluss an die Ausführungen von Frau Neubert werden von den Anwesenden folgende Aspekte

angesprochen:

Frau Yalcin erkundigt sich danach, inwieweit der Erwerb von Schlüsselkompetenzen in der Studieren-

denakte Beachtung findet. Frau Neubert wird gemeinsam mit der Arbeitsgruppe erörtern, wie dieser

Gesichtspunkt in die Studierendenakte einfließen kann.

Frau Neubert erläutert, dass zum Januar 2016 ein Testvorgang mit 2 Pilotstudiendekanaten angesto-

ßen wird. Interessenten hierfür sind die Studiendekanate der Fakultät für Biologie und Psychologie

und der Sozialwissenschaftlichen Fakultät sowie das Studiendekanat Mathematik. Frau Tech schlägt

die Bildung einer Arbeitsgruppe vor, in der sich während dieser Testphase weitere Fakultäten beteili-

gen, um die vielfältigen Interessen der Fakultäten von vornherein einzubringen. Herr Kriete unterstützt

den Vorschlag und bemerkt, dass es nutzbringend sei, wenn die Fakultäten der beiden Pilotprüfungs-

ämter sich auch hier als Pilot- oder als Teststudiendekanat zur Verfügung stellen. Herr Kriete mit dem

Studiendekanat Mathematik würde in der AG als Teststudiendekanat (statt Pilotstudiendekanat) mit-

wirken wollen. Interesse von Fakultäten für die Aufstellung als Pilotstudiendekanat oder Mitwirkung in

der AG sollte Frau Neubert noch vor dem nächsten Netzwerktreffen mitgeteilt werden. Voraussichtlich

beim nächsten Netzwerktreffen werden die Fakultäten der Pilotstudiendekanate und der AG mitgeteilt.

Frau Neubert erfragt, ob das Interesse an dem Testzugang zur Studierendenakte weiterhin besteht,

welches zustimmend beantwortet wurde. Ein Testzugang wird demzufolge ermöglicht und auf Anfrage

von Frau Neubert nach einer dazugehörigen Anwenderschulung wurde diese ebenfalls bestätigt. Frau

Neubert wird die notwendigen Schritte einleiten.

Herr Buck-Gramcko äußert seine Bedenken zur Fälschungssicherheit eingesandter Zeugnisse wie

bspw. der HZB. Dazu erwidert Frau Neubert, dass diesbezüglich eine Entscheidung von den zentralen

Gremien getroffen werden musste und das es auch nicht auszuschließen sei, gefälschte Originale

schriftlich eingereicht zu bekommen. Mehrere Anwesende stimmen dem zu und betonen, dass eine

Kontrolle bisher nicht gegeben war.

Herr Weber erkundigt sich, welcher Personenkreis in den Fakultäten aktiv in die Studierendenakte

eingebunden ist. Dazu erläutert Frau Neubert, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit Do-

kumentenverwaltung vertraut sind, abhängig von den jeweiligen Berechtigungen in dem Prozess mit-

wirken.

Frau Lagodny erfragt bei den anderen Studiendekanaten wie diese die Einführung der Studierenden-

akte intern mit den Gremien abstimmen. Herr Kriete und Frau Neubert berufen sich hierzu auf die

Integration der Elektronischen Studierendenakte in die PersDatO, aufgrund dessen die Studierenden-

akte ohne weiteren Gremienbeschluss eingeführt werden dürfte. Über die Aufnahme der Elektroni-

schen Studierendenakte in die PersDatO wird am 25.11.15 im Senat abgestimmt.

Auf Nachfrage von Herrn Buck-Gramcko informiert Frau Neubert darüber, dass die Backups bei der

GWDG hinterlegt sind. Herr Radenbach ergänzt, dass die GWDG diesbezüglich verschiedene Strate-

gien fährt und sämtliche Daten nochmals auf Band geschrieben werden. Dadurch ist eine sichere

Datenspeicherung gewährleistet.

Herr Schultz weist darauf hin, die Persönlichkeitsrechte von Studierenden zu bewahren und keine

ungewollten personenbezogenen Informationen einzustellen.

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TOP 3: Rangplatzbescheinigung für Studierende3 (Ricarda Oehlmann)

Zu Beginn berichtet Frau Oehlmann über das Anliegen zahlreicher Studierender an die Prüfungsäm-

ter, eine offizielle Bescheinigung ihres Rangplatzes erhalten zu können. Einige Studierende benötigen

dieses Dokument bspw. für ihre Bewerbung zum Masterstudium im Ausland oder auch bei deutschen

Stiftungen (Friedrich-Ebert-Stiftung etc.). Die bisherige Lösung bestand darin, die FlexStat-Abfrage

1815 vom Prüfungsamt beglaubigen zu lassen. Neben dem Vorteil, mit der Rangplatzbescheinigung

ein offizielles, unveränderbares Dokument zu erhalten, ist auch von Bedeutung, dass die Gewichtung

der Note an der Studienzeit bemessen wird.

Frau Tech begrüßt die Erstellung dieser Bescheinigung, erkundigt sich jedoch, ob mit FlexNow eine

realistische Datengrundlage gegeben ist. Daraufhin schlägt Frau Oehlmann vor, die Erstellung zu

einem bestimmten Stichtag durchzuführen. Außerdem informiert sie darüber, dass auch Studienab-

brecherinnen und Studienabbrecher sowie Absolventinnen und Absolventen in das Ranking einbezo-

gen werden.

Für Frau Trzeciok ist von Interesse, ob die Daten für die einzelnen Prüfungsämter sichtbar sind, um

bspw. besondere Leistungen honorieren zu können und mit diesem Ranking eine vergleichbare Basis

zu haben. Dem pflichten mehrere Anwesende bei, Frau Oehlmann nimmt dies als Vorschlag auf.

Frau Yalcin erkundigt sich über die Auswertung bei 2-Fächer-Studierenden. Dazu erklärt Frau Oehl-

mann, dass pro Fach ausgewertet wird.

Frau Oehlmann informiert über die zeitliche Schiene bis zur Nutzung der Bescheinigung: zum Ende

des Wintersemesters 14/15 werden die Vorbereitungen abgeschlossen sein, so dass die Erstellung

des Dokuments ab dem Sommersemester aktiv genutzt werden kann.

Abschließend bittet Frau Höhmann um ein Feedback der Runde. Übereinstimmend erfährt die Rang-

platzbescheinigung positive Zustimmung.

TOP 4: Vorstellung des Hospitationsprogramms der ZSb4 (Juliane Just-Nietfeld, Rainer Schultz)

Frau Just-Nietfeld und Herr Schultz verteilen ein Handout an die Anwesenden, in dem das Konzept

zum Hospitationsprogramm der Zentralen Studienberatung im Bereich Studieninformation und Studi-

enberatung für interessierte Kolleginnen und Kollegen aus den Studiendekanaten/Fakultäten, aus

Beratungs-/Informationsstellen der Universität und des Studentenwerks sowie aus der Abteilung Stu-

dium und Lehre vorgestellt wird.

Die Idee zu einem Hospitationsprogramm entstand daraus, dass für viele Akteure in den Fakultäten

die Arbeit in den zentralen Stellen eher abstrakt ist. Mit dem Programm ermöglicht man bspw. Einbli-

cke in die operative Ebene und in reguläre Abläufe.

Auf Nachfrage von Frau Schallmann erläutern beide, wie die Themen in Form eines Baukastensys-

tems angeboten werden und die Interessenten sich die Module individuell zusammenstellen können.

Die Runde nimmt das Angebot eines Hospitationsprogramms als sehr positiv auf. Frau Höhmann bie-

tet an, die Termine im Sharepoint einzustellen.

3 sh. Folien Studierendenranking

4 sh. Anhang Hospitationsprogramm der Zentralen Studienberatung

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TOP 5: Sonstiges

Information über Sharepointmigration: Frau Höhmann informiert die Anwesenden, dass die

Teamwebsite Professionalisierung der Studiendekanate unter SharePoint von der zzt. genutzten

Version 2010 auf die aktuelle Version 2013 migriert wird, um die neuen, verbesserten Funktionali-

täten zukünftig nutzen zu können. Dabei ist allerdings ein Adress-Wechsel der URL notwendig.

Nach der Migration folgt an Sie eine Mittteilung, dass die Migration abgeschlossen und wo die

neue Webseite (URL) zu finden ist. Einzige Änderung wird es für den Anmeldebereich geben.

Dessen Nutzung ist jedoch selbsterklärend.

Frau Höhmann fasst Informationen über die Bildung eines Wissenschaftlichen Beirats zusam-

men: Auf Wunsch des Präsidiums wurde ein Beratungsgremium (Expertenkreis) für die Universität

Göttingen ins Leben gerufen, um Weiterentwicklungen in Studium und Lehre zu diskutieren und

fortlaufende Prozesse an der Universität auf der Basis von nationaler und internationaler Expertise

voranzutreiben. Themen der ersten konstituierenden Sitzung des Beirats am 7. September 2015

waren unter anderem E-Learning, Qualitätsmanagement und neue Entwicklungen in den Campus

Management-Systemen. Nähere Informationen sowie die personelle Zusammensetzung sind auf

der zugehörigen Homepage zu finden unter http://www.uni-goettingen.de/de/wissenschaftlicher-

beirat-für-studium-und-lehre/521213.html

Frau Höhmann berichtet, dass sie an die neue Vizepräsidentin Frau Bührmann eine Einladung

zur Teilnahme an einem Netzwerktreffen gerichtet hat.

Themenvorschläge Netzwerktreffen: Frau Yalcin äußert den Wunsch, im nächsten Netzwerk-

treffen den Aspekt der Anerkennung des Erwerbs von Schlüsselkompetenzen im Bachelor- und

Master-Studium als TOP aufzunehmen. Insbesondere steht dabei die Regelung der Zuständigkei-

ten im Vordergrund. Frau Würriehausen bemerkt dazu, dass eine Entschlussfassung über die

Studiendekane gefällt werden muss. Frau Seufer ergänzt, dass es eine Entscheidung im Sinne

der Studierenden braucht, um unnötige Zeit und Wege von den Studierenden abzuwenden. Frau

Yalcin erstellt bis Ende November einen Verfahrensvorschlag, der im Dezembernetzwerktreffen

besprochen werden könnte.

Zweites Anliegen von Frau Yalcin ist, den aktuellen Stand des IPS-Portals als TOP im Januartref-

fen aufzunehmen. Ein Aspekt liegt hierbei in der Mehrsprachigkeit des Systems und deren Finan-

zierung durch die interessierten Fakultäten.

Workshophinweise

Do 19.11.2015 Vertiefung E-Mail-Beratung

Mi 25.11.2015 Methoden der Arbeit mit Gruppen, Tag 1

Do 26.11.2015 Methoden der Arbeit mit Gruppen, Tag 2

Do 14.01.2016 Follow-Up Methoden der Arbeit mit Gruppen

Termine Netzwerktreffen

Dienstag, 15.12.15

Dienstag, 26.01.16

Dienstag, 23.02.16

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09.11.2016

SL111

NHG-Novelle 2015

Auswirkungen auf Master-Zugangsverfahren

zum SoSe 2016

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Laufendes Verfahren

• Landeskabinett beschließt am 14.04.2015 den Entwurf eines

Gesetzes zur Stärkung der Beteiligungskultur innerhalb der Hochschulen

• Hochschulen und Verbände hatten bis 27.05.2015 Gelegenheit zur Stellungnahme.

Senat und Präsidium haben eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben.

• Derzeit läuft das parlamentarische Verfahren. Beschluss durch den Landtag ist

geplant für den 07.12.2015.

• Geplantes Inkrafttreten zum 01.01.2016.

SL111 09.11.2016

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Geplante Änderung des § 18 Abs. 8 NHG

§ 18 Hochschulzugang

(8) 1Die Zugangsberechtigung zu weiterführenden Studiengängen und Masterstudien-gängen setzt einen

Bacherlorabschluss oder gleichwertigen Abschluss und eine besondere Eignung voraus. 2Vertieft der

Masterstudiengang das vorherige Studium fachlich in derselben Richtung, so wird die besondere Eignung insbesondere

auf der Grundlage des Ergebnisses der Bachelorprüfung festgestellt. 3Fehlen noch einzelne Prüfungsleistungen des für

den Bachelorabschlusses oder den gleichwertigen Abschluss, so erfolgt eine vorläufige Einschreibung, wenn

aufgrund des bisherigen Studienverlaufs, insbesondere der bislang vorliegenden Prüfungsleistungen, zu

erwarten ist, dass der Abschluss spätestens bis zum Ende des ersten Semesters des Masterstudiengangs

erlangt wird, wobei die Hochschule die jeweilige Frist in einer Ordnung festsetzt stellt die Hochschule

abweichend von Satz 2 die besondere Eignung insbesondere anhand einer nach den bislang vorliegenden

Prüfungsleistungen ermittelten Durchschnittsnote fest; die Einschreibung erlischt, wenn das Bachelorzeugnis nicht zu

einer von der Hochschule festgesetzten Frist eingereicht wird und die Bewerberin oder der Bewerber dies zu vertreten

hat. 3In konsekutiven Masterstudien-gängen ist darüber hinaus eine fachliche Eignung erforderlich, die die

Hochschule auf der Grundlage einer Ordnung feststellt. 4In weiterbildenden Masterstudiengängen ist zudem

eine berufspraktische Erfahrung nachzuweisen, die mindestens ein Jahr dauern soll. 45Das Nähere regelt eine

Ordnung.

SL111 Termin Graduiertenschulen - 12.06.2015

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Auswirkungen

• Es wird voraussichtlich eine Übergangsvorschrift geben, die sich jedoch ausschließlich auf die Vergabeverfahren

für das Wintersemester 2015/16 bezieht.

Für Zugangsverfahren zum SoSe 2016 ist das geänderte Gesetz anzuwenden.

• Nur für einzelne Master-Studiengänge wurden bereits ZZO-Fassungen auf den Weg gebracht, die dem neuen

NHG mutmaßlich entsprechen werden (zulassungsbeschränkte Studiengänge, die zum SoSe Studierende

aufnehmen – Ausnahme: Wiwi) und zum SoSe 2016 angewandt werden können.

• Alle übrigen Master-Studiengänge arbeiten auf Grundlage der jeweils zur Zeit gültigen ZZO, wobei folgende

Einschränkungen zu beachten sind:

1. Bestehende Regelungen zur „Feststellung der besonderen Eignung“ auf Ebene der

Zugangsvoraussetzungen dürfen nicht mehr angewandt werden.

2. Dies umfasst gegebenenfalls nicht ausschließlich „Grenznoten“-Regelungen, sondern sämtliche

Bestimmungen, die innerhalb der ZZO mit „die besondere Eignung besitzt, wer“ o.ä. eingeleitet

werden. Im Ergebnis sind alle Bewerberinnen und Bewerber, die ein fachlich einschlägiges

Vorstudium nachweisen, unabhängig von der im Bachelor erreichten Durchschnittsnote zu

berücksichtigen.

3. Nicht betroffenen sind Regelungen über sprachliche Zugangsvoraussetzungen.

4. Bescheide, insbesondere Ablehnungsbescheide, sollten erst nach dem 08.12.2015 erlassen werden.

5. Darüber, dass voraussichtlich in dieser Weise vorgegangen wird, kann auch informiert werden.

SL111 09.11.2015

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ELEKTRONISCHE STUDIERENDENAKTE

Netzwerktreffen der

Beratungsmultiplikatoren

09.11.2015 Netzwerktreffen der Beratungsmultiplikatoren

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Agenda

1. Aktueller Projektstand ESA

2. Pilotphase Prüfungsämter

3. Aktenplan

4. Elektronische Formulare

5. Abstimmungen

09.11.2015 Netzwerktreffen der Beratungsmultiplikatoren

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09.11.2015 Netzwerktreffen der Beratungsmultiplikatoren

2015 2016 2017

Vorarbeiten

Prüfungsämter

Studierendenbüro

Studiendekanate

Schriftliche Prüfungen

1. Aktueller Projektstand

ISO

Überführung in Dauerbetrieb

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1. Aktueller Projektstand – derzeitige Arbeitspakete

• Studierendenbüro:

- Ziel: papierarmer Bewerbungs- und Immatrikulationsprozess

- Plan: Ordnungsänderungen (ImmaO, AZO, Auswahlordnungen

der Studiengänge)

- Plan: Änderung der Hochschulvergabeverordnung

• International Student Office (ISO): Prozessermittlung Ist-Zustand

• IT-Betriebs- und Sicherheitskonzept, Vorabkontrolle

• Elektronische Formulare

• Prüfungsämter: Piloteinführung in 2 Prüfungsämter

09.11.2015 Netzwerktreffen der Beratungsmultiplikatoren

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2. Pilotphase Prüfungsämter

• Anbindung d.3 Testsystem an Produktivsysteme SOS & FN

• d.3 Produktivschaltung

• Test des Produktivsystems durch KeyUser

• Anwenderschulung in Pilotprüfungsämtern (Plan: Mitte Oktober)

• Test des Produktivsystems durch Pilotprüfungsämter

09.11.2015 Netzwerktreffen der Beratungsmultiplikatoren

Ablage von Dokumenten ab WS 14/15

Anpassung des Aktenplans

Verbesserung des ESA-Systems

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3. Aktenplan

- Zeugnis, Bewerbung,

Rechnung

Studierendenakte

(Hauptakte)

Aktenplan (Struktur der

Dokumentenablage)

Attribute:

MTKNR, Studienfach, Name, Vorname,

Geburtsdatum, Adresse, E-Mail, etc.

Unterakte: Studienfach, Prüfungsverwaltung,

Abschlussarbeit,

Dokumentenarten: Studierendendokumente

Prüfungsverwaltungsdokumente

Dokumententyp: HZB, Beurlaubung,

Zeugnisse, Schriftverkehr

09.11.2015 Netzwerktreffen der Beratungsmultiplikatoren

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09.11.2015 Netzwerktreffen der Beratungsmultiplikatoren

3. Aktenplan

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4. Elektronische Formulare

• Zentrale e-Formulare für Prüfungsämter

1. Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen

2. Antrag auf Zeugniserstellung

3. Antragsformular für Abschlussarbeit

4. Antrag auf Anerkennung einer Erkrankung

5. Formular zur Pflichtstudienberatung

6. Antrag auf Verlängerung des Abgabetermins Abschlussarbeit

7. Antrag auf Nachteilsausgleich

8. Fachsemestereinstufung (Einstufungsbescheinigung)

• Zentrale e-Formulare anderer Einrichtungen (z.B. Antrag zur

Beurlaubung)

• Individuelle e-Formulare der Einrichtungen

09.11.2015 Netzwerktreffen der Beratungsmultiplikatoren

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5. Abstimmungen

09.11.2015 Netzwerktreffen der Beratungsmultiplikatoren

Ab Jan 2016

Ab April 2016

Ab Mai 2016

Ab Okt 2016

Akt. Zeitplan

• 1. Testzugang zu ESA

• 2. Anwenderschulung bei Testzugang

• 3. Piloten der Studiendekanate (Plan 2)

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09.11.2015 Netzwerktreffen der Beratungsmultiplikatoren

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Rangplatzbescheinigung für Studierende

Ricarda Oehlmann

Studiengangsmonitoring | FlexStat

[email protected]

09.11.2015

Abteilung Studium und Lehre

E-Learning-Service und FlexNow-Betreuung

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09.11.2015

Studierendenranking / Rangplatzbescheinigung

• Studierendenwunsch:

FlexStat-Abfrage 1815

vom PA stempeln lassen

nicht sicher

nicht schön

• Idee einer Rangplatz-

bescheinigung

• Gewichtung der Note

an der Studiendauer

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09.11.2015

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09.11.2015

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09.11.2015

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09.11.2015

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Hospitationsprogramm der Zentralen Studienberatung im Bereich

Studieninformation und Studienberatung (am Wilhelmsplatz 4) 2016

-Konzept-

Ziele o „Vor-Ort“-Einblick in das Alltagsgeschäft der Zentralen Studienberatung (ZSB)

im Kontext des Auftrages, des Aufgabenprofils und der Rahmenbedingungen

o Illustration der Zugangs- und Verweiswege sowie Klärungsmöglichkeiten für die

Ratsuchenden im Bereich Studieninformation und Studienberatung

o Erläuterung der Kooperationen und Verweiswege, der Handlungsfelder,

Formate, Methoden, Arbeitsweisen etc. der ZSB

o Angebot zum kollegialen Austausch mit KollegInnen der Fakultäten in

beratender Funktion auf der Basis der praktischen Arbeit

o Stärkung der Verweissicherheit

o Initiierung von gegenseitigen Hospitationen

Zielgruppen An den Handlungsfeldern und Prozessabläufen interessierte KollegInnen:

a) aus den Studiendekanaten/den Fakultäten, z.B.

o Studien- und PrüfungsberaterInnen

o StudiengangskoordinatorInnen

o MultiplikatorInnen

b) aus Beratungs-/Informationsstellen der Universität und des Studentenwerks

c) aus der Abteilung Studium und Lehre

Hintergrund In einigen Fakultätsgesprächen wurde Interesse an den konkreten Arbeitsabläufen

und den Anliegen der Ratsuchenden in „der Zentrale“ benannt.

Z. T. besteht „Unkenntnis“ oder es kommen Verwechslungen bzgl. der Aufgaben

und „Zuständigkeiten“ in den Bereichen Administration, Information, Beratung vor.

Partnerschaften,

Kooperationen,

Schnittstellen

Beteiligte Akteure aus dem Bereich Studieninformation und Studienberatung und

Bereichen aus der Abteilung Studium und Lehre

- Zentrale Studienberatung

- Leitung InfoLine

- Medien- Informationsmanagement

- Diversity Management

- Projekt Brückenschlag

Gewünschte

Ergebnisse

o Stärkung der Verweiskompetenz durch gegenseitige Einblicke in die alltägliche

Praxis der Information und Beratung von Studieninteressierten und

Studierenden.

o Qualitätssicherung durch gegenseitige Hospitation und kollegialen Ausstauch

auf der operativen Ebene.

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Hospitationsprogramm der Zentralen Studienberatung im Bereich

Studieninformation und Studienberatung (am Wilhelmsplatz 4) 2016

-Angebot-

Angebot Hospitations-, „Shadowing-“ und Gesprächsangebote im Servicebüro

Studienzentrale (SBS), der InfoLine und dem „Alltagsgeschäft“ der Zentralen

Studienberatung

Formate

o Besichtigung des SBS und der Räume ihrer Teilinstitutionen,

o Teilnahme an Informations- und Beratungsangeboten in der ZSB,

o Erläuterungen zu Handlungs- und Themenfeldern (Gespräche mit Akteuren).

Module o Basis-Modul: Einführung und Besichtigung des Servicebüros Studienzentrale

und der Räume ihrer Teilinstitutionen; Informations- und Beratungsverständnis,

Zugangswege, Verweispraxis und Kooperationen, Informationsmedien

o Optional: weitere „Module“ aus den Handlungs- und Themenfeldern (z. B.

Hospitation im Erstkontakt und im Informationsgespräch; in der Einzelberatung;

der Gruppenberatung; StudienbotschafterInnen: Konzept, Schulung und

Einsatzformate; Veranstaltungsorganisation

sowie in fachlichen Gesprächen mit unterschiedlichen Akteuren sind wählbar (s.

Modulübersicht).

Zeitrahmen,

Frequenz des

Angebotes

o ca. 2x am Mittwoch (nach Absprache an anderen Wochentagen), wahlweise

vormittags oder nachmittags; 1-3 Module

o 2-3 Termine dieser Art pro Jahr z. B. Mitte Februar, Mitte Mai und im September

Mögl.

Teilnehmerzahl

2 bis 3 Personen pro Termin

Reflexion und

Weiter-

entwicklung

Auswertungsgespräch oder –bogen auch zum weiteren Bedarf (TeilnehmerInnen);

Kritische Reflexion im Team; inhaltliche und organisatorische Weiterentwicklung;

mögliche Erweiterung um Hospitationsangebote des Studierendenbüros und

weiteren Bereichen der Abteilung Studium und Lehre

Weiteres

Vorgehen

o Bereitstellung eines Handouts mit Grundinformationen und der

Modulbeschreibung für die TeilnehmerInnen

o Vorschläge für Zeiträume/Termine zur Hospitation

o Bereitstellung eines Anmeldebogens mit Bedarfsabfrage

o Benennung entsprechender Ansprechpersonen im ZSB-Team/ Begleitung durch

den Tag, Anmeldung und Koordination

o Start mit ersten Modulen (angestrebt sind ca. 6-8 Module)

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ZSB-intern

Organisatorische

Umsetzung

Ausarbeitung, der möglichen ersten „Module“; Darstellung in inhaltlichen

Stichworten/ Merkmalen, Erarbeitung des Handouts; Erstellung des Anmeldbogens

mit Übersicht und inhaltlichen Stichworten/ mit Teasern zu den „Modulen“;

Zuordnung zu einzelnen Teammitgliedern und Akteuren.

Inhaltliche Umsetzung Passgerechte inhaltliche Vorbereitung durch die Akteure zum Hospitationstermin;

Notizen zur Umsetzung als Memo zur Information und Auswertung im Team.

Kosten Druck- und Materialkosten, sonst keine