Gemeinsames Netzwerktreffen der ...

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Projekt: Professionalisierung Studiendekanate Georg-August-Universität Göttingen Netzwerk Beratung [email protected] Stand: 27.05.14 Seite: 1 Gemeinsames Netzwerktreffen der Studiendekanatsreferentinnen und -referenten sowie der Beratungsmultiplikatorinnen und -multiplikatoren am 29. April 2014 Teilnehmer/innen Frau Herrmann (Jura) Frau Höhmann (SL) Frau Juch (Wiwi) Frau Lips (Physik) Herr Schleritt (Theo) Frau Trzeciok (Chemie) Frau Kranz (Geo) Frau Krempasky (Mathe) Herr Weber (Geo) Frau Bergmann (WiWi) Frau Schallmann (Sowi) Frau Yalcin (Phil Fak) Herr Kriete (Mathe) Frau Geffcken (Phil Fak) Frau Käßler (PhilFak) Herr Müller (ZELB) Herr Behrendt (ZELB) Herr Buck-Gramcko (Forst) Herr Demel (Phil Fak) Frau Härter (Agrar) Frau Mann (Jura) Frau Merka (SoWi) Herr Oertel (WiWi) Frau Sakowsky (WiWi) Herr Schultz (ZSb) Herr Ziegenhagen (Forst) Protokoll von: Frau Czosnyka-Hesse (SL) Protokoll an: Teilnehmer/innen Gäste: Frau Grünkorn (SL), Herr Dorenbusch (SL), Frau Denda (SL), Frau van de Vyver (SL) TOP 1: Wahl der Sprecher der Berater/Innen sowie der Referenten/Innen Frau Höhmann bittet die Anwesenden, als Sprecher einerseits für die Gruppe der Studiendekanatsreferentinnen und -referenten und andererseits für die Beratungsmultiplikatorinnen und -multiplikatoren zu kandidieren. In erster Linie ist die Aufgabe der Sprecher, als Interessenvertreter ihres Netzwerkes in größeren universitären Zusammenhängen bzw. Gremien wirksam zu werden. Bisher war Frau Schallmann für die Berater/Innen und Frau Lips für die Referenten/Innen zuständig. Die Gruppe entscheidet sich dafür, die Wahl zu verschieben, um mehr Bedenkzeit zu haben. TOP 2: Verbesserung des Frühstudiums der Universität Göttingen (Frau Grünkorn) Anhand einer Präsentation 1 (sh. Anhang) stellt Frau Grünkorn das kostenfreie Förderangebot der Georg-August-Universität Göttingen für besonders leistungsstarke Schülerinnen und Schüler vor. Begabte Schülerinnen und Schüler der Oberstufe können schon vor dem Erreichen der Hochschulreife Lehrveranstaltungen besuchen und Leistungsnachweise erwerben, die für ein späteres Studium angerechnet werden können. Im Gegensatz zum Schnupperstudium mit einem eher punktuellen Einblick in die Studienatmosphäre bietet das Frühstudium die Gelegenheit, spezifische fachliche Interessen weit über das an der Schule mögliche Maß hinaus zu vertiefen, dabei universitäre Arbeitsmethoden kennenzulernen und Kontakt mit anderen leistungsstarken Schüler/Innen zu finden. 1 sh. Anhang: Präsentation Frühstudium

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Projekt: Professionalisierung Studiendekanate Georg-August-Universität Göttingen

Netzwerk Beratung [email protected] Stand: 27.05.14 Seite: 1

Gemeinsames Netzwerktreffen der Studiendekanatsreferentinnen und

-referenten sowie der Beratungsmultiplikatorinnen und -multiplikatoren

am 29. April 2014

Teilnehmer/innen

Frau Herrmann (Jura)

Frau Höhmann (SL)

Frau Juch (Wiwi)

Frau Lips (Physik)

Herr Schleritt (Theo)

Frau Trzeciok (Chemie)

Frau Kranz (Geo)

Frau Krempasky (Mathe)

Herr Weber (Geo)

Frau Bergmann (WiWi)

Frau Schallmann (Sowi)

Frau Yalcin (Phil Fak)

Herr Kriete (Mathe)

Frau Geffcken (Phil Fak)

Frau Käßler (PhilFak)

Herr Müller (ZELB)

Herr Behrendt (ZELB)

Herr Buck-Gramcko (Forst)

Herr Demel (Phil Fak)

Frau Härter (Agrar)

Frau Mann (Jura)

Frau Merka (SoWi)

Herr Oertel (WiWi)

Frau Sakowsky (WiWi)

Herr Schultz (ZSb)

Herr Ziegenhagen (Forst)

Protokoll von: Frau Czosnyka-Hesse (SL)

Protokoll an: Teilnehmer/innen

Gäste: Frau Grünkorn (SL), Herr Dorenbusch (SL), Frau Denda (SL), Frau van de Vyver (SL)

TOP 1: Wahl der Sprecher der Berater/Innen sowie der Referenten/Innen

Frau Höhmann bittet die Anwesenden, als Sprecher einerseits für die Gruppe der

Studiendekanatsreferentinnen und -referenten und andererseits für die Beratungsmultiplikatorinnen

und -multiplikatoren zu kandidieren. In erster Linie ist die Aufgabe der Sprecher, als

Interessenvertreter ihres Netzwerkes in größeren universitären Zusammenhängen bzw. Gremien

wirksam zu werden. Bisher war Frau Schallmann für die Berater/Innen und Frau Lips für die

Referenten/Innen zuständig. Die Gruppe entscheidet sich dafür, die Wahl zu verschieben, um mehr

Bedenkzeit zu haben.

TOP 2: Verbesserung des Frühstudiums der Universität Göttingen (Frau Grünkorn)

Anhand einer Präsentation1 (sh. Anhang) stellt Frau Grünkorn das kostenfreie Förderangebot der

Georg-August-Universität Göttingen für besonders leistungsstarke Schülerinnen und Schüler vor.

Begabte Schülerinnen und Schüler der Oberstufe können schon vor dem Erreichen der

Hochschulreife Lehrveranstaltungen besuchen und Leistungsnachweise erwerben, die für ein

späteres Studium angerechnet werden können. Im Gegensatz zum Schnupperstudium mit einem eher

punktuellen Einblick in die Studienatmosphäre bietet das Frühstudium die Gelegenheit, spezifische

fachliche Interessen weit über das an der Schule mögliche Maß hinaus zu vertiefen, dabei universitäre

Arbeitsmethoden kennenzulernen und Kontakt mit anderen leistungsstarken Schüler/Innen zu finden.

1 sh. Anhang: Präsentation Frühstudium

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Neben dieser gezielten Förderung einzelner Interessen und fachlicher Kompetenzen begabter

Schülerinnen und Schüler dient dieses Programm der frühen Orientierung und Auseinandersetzung

für die nach dem Abitur anstehende Studienwahl, der Stärkung der Motivation für das angestrebte

Studium sowie der Verkürzung der Studienzeiten.

Einen Meinungsaustausch lösten die als Eignung bezeichneten und eher als Anmeldungsprocedere

empfundenen Teilnahmemodalitäten aus. Eine Eignung an sich wird vorrangig durch die Empfehlung

der Lehrer, Eltern und Schüler angenommen und ist durch Zeugnisse zu belegen. Explizit

diagnostische Instrumente zur Prüfung einer Eignung gibt es nicht und deren multiplexe

Konzeptionierung ist auch nicht realisierbar. Herr Dorenbusch erklärt, dass es sich in diesem

Zusammenhang nicht um eine fachliche Eignungsfeststellung handelt, sondern um eine konforme

Einschätzung von Schule und Universität über die außerordentliche Begabung des/der jeweiligen

Schüler/In2. Laut einer Studie der Deutsche Telekom Stiftung kommt der Impuls zu ca. 70 % vom

Fachlehrer, der dem/der Schülerin eine entsprechende Empfehlung nahe legt.

Als problematisch wird in der Runde angesehen, „neben“ den universitären Anforderungen das

Schulpensum unbeschadet und in vollem Maße absolvieren zu können. Frau Krempasky, die in der

Mathefakultät bereits über einige Erfahrungen mit Frühstudierenden verfügt, merkt an, dass ein

eventueller Abbruch sich nicht unbedingt negativ auswirkt. Vielmehr dient die Zeit entweder der

Wissensvertiefung bzw. der Orientierung und ggf. auch der Studienabwahl. Auf Nachfrage bietet Frau

Krempasky an, voraussichtlich im Netzwerktreffen am 24.06. zwei junge Leute mitzubringen, die ihre

Erfahrungen mit dem Frühstudium vorstellen (Best Practise).

Die Anmeldefrist für das Wintersemester sollte nach Meinung der Anwesenden bis spätestens 4

Wochen vor den Sommerferien erfolgen, um eine entsprechende Vorbereitung in den gewählten

Fächern sicherzustellen.

Auf Nachfrage erklärt Herr Dorenbusch, dass Anmeldungen zum Frühstudium für den jeweiligen

Studiengang nicht auslastungsgeltend gezählt werden können.

Frau Grünkorn bittet die Fakultätsvertreter, ihr bis Ende Mai 2014 Rückmeldung zu geben, welche

Studiengänge sich an dem Förderangebot beteiligen wollen. Positives Feedback aus den

verschiedenen Studiengängen ist idealerweise mit der Angabe eines Moduls und eines „Benefits“

untermauert, um interessierten Lehrer, Schüler und Eltern einen Einblick über die Anforderungen, die

Inhalte bzw. den nötigen Zeitaufwand geben zu können. Auf der Homepage werden sämtliche

Informationen zur Verfügung gestellt.

2 sh. Anhang: Ordnung_über_Frühstudium

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TOP 3: Austausch mit Frau Beckel (Studienbeitragscontrolling)

Frau Beckel informiert zu Beginn über die von ihr anzusprechenden Themenbereiche:

1) Antrag zur Professionalisierung

2) Zusatzanträge

3) Evaluation von Studienbeitragsmaßnahmen / Studienqualitätsmitteln

1) Da es sich bei der Professionalisierung der Studiendekanate um eine fortlaufende Maßnahme

handelt, muss kein neuer Antrag beschieden werden. Die Maßnahme wird fortlaufend

weitergeführt, somit ist die Weiterförderung mit allen Personal- und Sachmitteln garantiert.

2) Ein Zusatzantrag ist für die Fakultäten einzureichen, die eine Aufstockung an Personal- oder

Sachmitteln benötigen. Frau Höhmann sammelt die Bedarfe und erstellt einen gemeinsamen

gesonderten Antrag. Frau Beckel weist darauf hin, dass bisherige noch befristete Stellen neu

beantragt und in unbefristete Verträge umgewandelt werden.

Ein entsprechender Zuwendungsbescheid wird zum Wintersemester erwartet, nachdem sämtliche

Anträge, die die Verwendung von Studienqualitätsmitteln betreffen, die zuständigen Gremien

durchlaufen haben.

3) Das Access-basierte Online-Portal zur Studienbeitrags- und später auch der

Studienqualitätsmittelverwaltung wird in der Fakultät für Agrarwissenschaften von Herrn Stephan

Heidemann gepflegt. Dieses Portal ist bei den Agrarwissenschaften seit Jahren im Einsatz und

wird auch von anderen Fakultäten genutzt. Durch den gemeinsamen Zugriff der Bereiche

Finanzen und Verwaltung auf eine einheitliche Datenbank wird die Arbeit mit den

Studienbeiträgen / Studienqualitätsmitteln und deren Controlling erheblich erleichtert und

Transparenz geschaffen. Die Evaluation findet jeweils 6 Wochen nach dem Ablauf des Semesters

statt. Interessierte Fakultätsvertreter melden sich bei Frau Höhmann, auch um ggf. eine

Einarbeitung in das Portal zu organisieren.

Weiterhin erklärt Frau Beckel, dass Studienqualitätsmittel möglicherweise als Zuwendungen für die

Universität gelten, was als Konsequenz bedeuten würde, dass die Universität dem Zuwendungsrecht

unterliegt. Dies beinhaltet einen verwalterischen Mehraufwand, u. a. besteht dann die Pflicht

Verwendungsnachweise zu erbringen. Eine abschließende Klärung liegt noch nicht vor, sodass auch

die Evaluationsdatenbank noch nicht entsprechend umprogrammiert wird.

Für den Fall des der Anwendung des Zuwendungsrechts wird die Frage gestellt, wie unbefristete

Stellen gesichert werden können. Als Möglichkeit hierfür beschreibt Frau Beckel, das

Maßnahmenpaket dem MWK zuzusenden und falls von dort vorweg eine Bewilligung eingeht, sind die

Stellen garantiert.

Frau Geffcken spricht die geänderte Richtlinie zur Änderung des Reisekostenrechts für

Betriebsfremde an. Nach Rücksprache mit dem DLZ der Philosophischen Fakultät informiert sie für

das Protokoll, dass entgegen einem ersten Verständnis Studierende schon immer als betriebsfremd

galten. D. h. die bisher geltenden Regelungen bleiben bestehen und es können weiterhin Exkursionen

bezuschusst werden. Auch Gastvorträge können weiterhin bezahlt werden. Ausnahme ist jedoch

folgende Konstellation: Wenn ein/e B.A.-/M.A.-Student/In von der Universität z.B. zu einem Vortrag

eingeladen wird (im Regelfall ist hierbei an auswärtige Stipendiaten, Studenten etc. gedacht, die über

eine besondere fachliche Expertise verfügen), dann kann sie/er keine Reisekosten erhalten, wenn der

Vortrag im Rahmen des Studiums, also zur Erlangung von Creditpoints gehalten wird.

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TOP 3: update zur Lehrevaluation (Fortsetzung vom 25.2.)

Frau Denda informiert über Neuerungen und Hinweise im Rahmen der bevorstehenden

Lehrveranstaltungsevaluation im Sommersemester 2014, um einen zügigen und korrekten

Scanvorgang zu gewährleisten:

Bitte um Hinweis der Dozierenden an das Evaluationsteam, wenn Evaluationsbögen der

gleichen Veranstaltung später / etappenweise eingehen3

Bitte um Vermeiden von Scanfehlern4

Hinweis, dass ab dem Sommersemester 2014 vom Evaluationsteam keine fehlerhaften Bögen

mehr händisch übertragen werden können.

Gleichlautende Dokumente mit diesen Hinweisen werden an die Anwesenden verteilt, zeitnah den

Dozierenden elektronisch versandt und parallel auch auf der Homepage deutlich kommuniziert.

Frau Denda präsentiert den Fakultätsvertretern die Möglichkeit, einen Report5 über die Software

EvaSys zu erstellen, der eine detaillierte Übersicht zu evaluierten Veranstaltungen und deren

Qualitätswerten bietet. Fakultätsseitig war das Interesse an einer solchen Übersicht sehr hoch. So

gaben Frau Merka, Frau Geffcken und Herr Müller an, zweimal jährlich - nach Ende der

Evalutionsphasen - diese Übersicht erhalten zu wollen.

TOP 4: Führung durch das LSG

Interessierte Fakultätsvertreter nehmen an der Führung durch das Lern- und Studiengebäude der

Universität Göttingen teil.

3 sh. Anhang: Anschreiben Dozierende

4 sh. Anhang: Checkliste - Wie man Evaluationsbögen richtig ausdruckt

5 sh. Anhang: Muster Monatlicher Report

Verbesserung des Frühstudiums

der Universität Göttingen

Dipl.-Päd. Susanna Grünkorn, Abteilung Studium und

Lehre, Zentrale Studienberatung

2. Mai 2014

Frühstudium: Was ist das?

Schnupperstudium

Gasthörer

Frühstudium

2. Mai 2014

Schnupperstudium Frühstudium Gasthörer

Teilnahme am

normalen

Lehrbetrieb

Realistischer

Einblick in

das Fach

Keine

Anmeldung für

Einzelpersonen

Dient der

Orientierung

Studieren neben der

Schule

Für überdurch-

schnittlich

begabte

Schüler/innen

Erwerb von

Leistungs-

nachweisen

Teilnahme an

bestimmten

Veranstaltung

en nach

Antrag Für nicht

Immatrikulierte,

Interessierte

ohne HZB,

Studierende

anderer

Hochschulen Gebühren-

pflichtig

kostenfrei

Bedeutung des Frühstudiums

Bedeutung für die Universität

• Sicherung der Studienentscheidung

• Kontakt/ Gewinnung begabter und

besonders leistungsstarker

Schüler*innen für ein Studium

• Förderung von exzellentem

„Nachwuchs“

• Verkürzung von Studienzeiten

• Förderung des Image der eigenen

Hochschule in der Region

• Reduzierung von

Studienabbrecherquoten

• Bindung der Schulen als

verlässliche Kooperationspartner an

die Universität

Bedeutung für Schüler*innen

• Sicherung der Studienentscheidung

• Zusätzliche intellektuelle

Herausforderung

• Möglichkeit des Erwerbs von Credit

Points vor einem Studium

• Anrechenbarkeit für ein späteres

Studium

• Verkürzung der Studienzeit

• Akademisch gesehen: Gehversuch

ohne Leistungsdruck/ Zählt nicht als

Fehlversuch

• …

2. Mai 2014

Ist-Zustand: Frühstudium

• Zahlen

• Langjährige Erfahrungen gibt es in den Fächern

Mathematik

Informatik

• Die Website ist überarbeitungsbedürftig

• …

2. Mai 2014

Semester 10/11 11/12 12/13 13/14

Frühstudierende 13 4 6 8

Gasthörer 71 66 64 74

Wunsch-Zustand: Frühstudium 2014/15

2. Mai 2014

Transparenter Ablauf für alle Beteiligten

Beteiligung aller Fakultäten

(unter Berücksichtigung der Umsetzbarkeit)

Verbesserte Außendarstellung des Angebots

Erhöhte Teilnehmerzahlen

Wunsch-Zustand: Frühstudium 2014/15

2. Mai 2014

Transparenter Ablauf für alle Beteiligten

Beteiligung aller Fakultäten

(unter Berücksichtigung der Umsetzbarkeit)

Verbesserte Außendarstellung des Angebots

Erhöhte Teilnehmerzahlen

2. Mai 2014

WS: Bis 30.8./

SoSe: 28.02.*

Inte

res

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Fakultäte

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Sb

WS: bis 15.9./

SoSe: bis 15.3.

Ablauf

Vorschlag: Ablauf

Fakultät stellt

keine Eignung

fest

Suche nach

Alternativen:

z.B. Verweis an die ZSb

Fakultät stellt

Eignung fest

Studier

enden-

büro

schreibt

ein

Finden

geeigneter

Lehrveranstalt

ungen

Weiterleiten der

vollständigen

Unterlagen an

ZSb. ZSb übergibt

an Stud.büro

* Schüler_innen/Eltern/Lehrer_innen sollen sich bis zu diesem Zeitpunkt gemeldet haben.

Anmeldung

abschließen

2. Mai 2014

Vorschlag: Ablauf

Prü

fen

de

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Fa

ku

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t

…durch Anmeldeunterlagen: • Formular: Anmeldung zum Frühstudium. Es enthält auch

• die Zustimmung der Erziehungsberechtigten und der

Schule

• die Teilnahmemodalitäten

• Erklärung, ob und in welcher Weise der Schüler bereits

an anderen Unis eingeschrieben ist oder war.

• Kopie der Schulzeugnisse der vorangegangen zwei

Schulhalbjahre

• Bescheinigung der Schule/eines Lehrers zur

überdurchschnittlichen Begabung des Schülers.

…ggf. durch ein Gespräch.

2. Mai 2014

Vorschlag: Ablauf

Weiterleiten der

vollständigen

Unterlagen an

ZSb. ZSb

übergibt an

Stud.büro

ggf. Begleitung und Betreuung

durch

•Auftaktveranstaltung,

• Gespräche mit

Studienbotschaftern,

• Abschlussveranstaltung

2. Mai 2014

Vorschlag: Ablauf

WS: Bis 30.8./

SoSe: 28.02.* WS: bis 15.9./

SoSe: bis 15.3.

* Schüler_innen/Eltern/Lehrer_innen sollen sich bis zu diesem Zeitpunkt gemeldet haben.

Ergebnis der Diskussion am 29.4.: Der

Zeitpunkt, bis sich Interessierte melden

sollten, wird zwischen Juli und Mitte

August liegen.

Wunsch-Zustand: Frühstudium 2014/15

2. Mai 2014

Transparenter Ablauf für alle Beteiligten

Beteiligung aller Fakultäten

(unter Berücksichtigung der Umsetzbarkeit)

Verbesserte Außendarstellung des Angebots

Erhöhte Teilnehmerzahlen

Beteiligung aller Fakultäten

Schwierigkeiten in der Umsetzung?

• Welche Module existieren, die sich eigenen, um Credit Points zu

erwerben?

• Gibt es andere Vorteile, wie z.B. Erwerb einer

Prüfungsberechtigung, Abschluss eines Teilmoduls etc., die für

eine Beteiligung am Frühstudium sprechen?

Weiteres Vorgehen

• Mailing mit der Bitte um Zusage/ Absage bis Ende Mai 2014.

• Wenn möglich, Nennung geeigneter Module/ Veranstaltungen.

2. Mai 2014

Wunsch-Zustand: Frühstudium 2014/15

2. Mai 2014

Transparenter Ablauf für alle Beteiligten

Beteiligung aller Fakultäten

(unter Berücksichtigung der Umsetzbarkeit)

Verbesserte Außendarstellung des Angebots

Erhöhte Teilnehmerzahlen

Verbesserte Außendarstellung des Angebots

Homepage

• Attraktiver Aufbau

• Transparenter Aufbau für interessierte Personen

Öffentlichkeitsarbeit

• Anschreiben der Göttinger Schulen und der Schulen der Region

• Kontaktaufbau zu weiteren Multiplikatoren, wie Eltern,

Begabungsförderung Göttingen etc.

2. Mai 2014

2. Mai 2014

Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit!

Der Senat hat in seiner Sitzung am 28.01.2009 die Ordnung über die Einschreibung von

Frühstudierenden und das Frühstudium beschlossen (§ 41 Abs. 1 Satz 1 NHG in der Fas-

sung der Bekanntmachung vom 26.02.2007 (Nds. GVBl. S. 69), zuletzt geändert durch Ge-

setz vom 15.12.2008 (Nds. GVBl. S. 419)).

Ordnung über die Einschreibung von Frühstudierenden und das Frühstudium

§ 1

Voraussetzungen für die Einschreibung

(1) Schülerinnen und Schüler können gemäß § 19 Abs. 3 NHG auf Antrag als Frühstudieren-

de eingeschrieben werden.

(2) Die Einschreibung setzt voraus, dass die Schülerin oder der Schüler von der Schule und

der Hochschule einvernehmlich als überdurchschnittlich begabt beurteilt werden.

(3) Die einvernehmliche Beurteilung gemäß Absatz 2 gilt als nachgewiesen, wenn

a) eine Bescheinigung der zuständigen Schule über die überdurchschnittliche Begabung

vorgelegt wird, die die wesentlichen Gründe für Feststellung der überdurchschnittlichen Be-

gabung enthält, und

b) die Auswahlkommission nach § 3 die Einschreibung befürwortet.

(4) Die Einschreibung hängt davon ab, dass in der angestrebten Studienrichtung ein Stu-

dienangebot für ein Frühstudium durch die Universität bereitgestellt wird. Die Entscheidung,

welche Veranstaltungen in welchem Umfang für Frühstudierende zur Verfügung stehen, trifft

die zuständige Studiendekanin oder der zuständige Studiendekan, bei zentralen Einrichtun-

gen deren Leitung. Die Entscheidung kann jederzeit, auch während der Vorlesungszeit auf-

gehoben werden, insbesondere sofern entsprechende Kapazitäten nicht mehr zur Verfügung

stehen; in diesem Fall wird die Einschreibung unwirksam und die Frühstudierende oder der

Frühstudierende gilt als exmatrikuliert. Die Universität gibt vor Semesterbeginn im Internet

bekannt, welche Veranstaltungen für Frühstudierende zur Verfügung stehen.

(5) Eine Einschreibung als Frühstudierende oder Frühstudierender ist ausgeschlossen, wenn

die Schülerin oder der Schüler bereits an einer anderen Hochschule eingeschrieben ist, so-

weit es sich nicht um gemeinsame Studienangebote von Hochschulen handelt.

§ 2

Frist und Form der Anträge auf Einschreibung

(1) Der Antrag auf Einschreibung muss jeweils zum Wintersemester bis zum 15. September

beziehungsweise zum Sommersemester bis zum 15. März bei der Studienzentrale unter An-

gabe der beabsichtigten Studienrichtung und unter Verwendung des von der Universität vor-

gegebenen Formulars eingegangen sein. Der Antrag muss enthalten:

a) Angaben über Name, Anschrift, Geburtsdatum und –ort sowie Staatsangehörigkeit der

Schülerin oder des Schülers,

b) eine Erklärung darüber, ob und in welcher Weise die Schülerin oder der Schüler bereits an

anderen Hochschulen eingeschrieben ist oder war.

Die Angaben nach Sätzen 1 und 2 sind zusätzlich auf elektronischem Wege in der von der

Universität vorgegebenen Form von der Schülerin oder dem Schüler zu übermitteln.

(2) Dem Antrag sind die folgenden Unterlagen beizufügen:

a) sofern das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet wurde, eine Einverständniserklärung der

Person oder der Personen, der oder denen allein oder gemeinsam mit einer anderen Person

nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches die Personensorge zusteht,

b) Kopien der Schulzeugnisse der vorangegangenen zwei Schulhalbjahre und

c) die Bescheinigung gemäß § 1 Abs. 3 Buchstabe a) dieser Ordnung.

(3) Dem Antrag können zusätzlich Nachweise über besondere studienrelevante Leistungen

oder Kenntnisse beigefügt werden.

§ 3

Auswahlkommission

(1) Die Auswahlkommission besteht aus zwei von dem Fakultätsrat der jeweils zuständigen

Fakultät zu benennenden, regelmäßig lehrenden Mitgliedern, darunter wenigstens ein Mitg-

lied der Hochschullehrergruppe.

(2) Die Auswahlkommission stellt auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen und gege-

benenfalls zusätzlich auf der Grundlage eines Gesprächs mit der Schülerin oder dem Schü-

ler die überdurchschnittliche Begabung fest.

(3) Die Befürwortung der Einschreibung durch die Auswahlkommission wird mit den einge-

reichten Unterlagen an die Studienzentrale zum Vollzug der Einschreibung weitergeleitet.

§ 4

Feststellung und Widerruf der Feststellung der über durchschnittlichen Begabung

(1) Die überdurchschnittliche Begabung wird insbesondere anhand der erbrachten Schulleis-

tungen, anhand der Beobachtung der Schülerinnen und Schüler im Unterricht und anderen

Lernsituationen, anhand von Beurteilungen zur individuellen Lernleistung sowie auf der

Grundlage von Nachweisen über besondere studienrelevante Leistungen oder Kenntnisse

festgestellt.

(2) Die Universität kann nach Anhörung der oder des Frühstudierenden sowie der jeweiligen

Schule bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ihr Einvernehmen zur Einstufung als über-

durchschnittlich begabt widerrufen. Die jeweilige Schule ist unverzüglich über die Entschei-

dung zu informieren.

§ 5

Rechte und Pflichten der Frühstudierenden

(1) Die Frühstudierenden haben das Recht, an Lehrveranstaltungen und Prüfungen teilzu-

nehmen, soweit sie für Frühstudierende bereitgestellt werden und eine entsprechende Kapa-

zität zur Verfügung steht. Sie können die Einrichtungen der Universität wie Studierende be-

nutzen. Die Veranstaltungen, die während der schulischen Unterrichtszeiten stattfinden,

können nur mit dem schriftlichen Einverständnis der Schulleitung und der betreffenden Leh-

rerin oder des betreffenden Lehrers besucht werden.

(2) Solange eine Schülerin oder ein Schüler als Frühstudierende oder Frühstudierender ein-

geschrieben ist, ist sie oder er verpflichtet, die Universitätsveranstaltungen formal wie den

Unterricht in der Schule zu handhaben, insbesondere an allen für sie oder ihn vorgesehenen

universitären Veranstaltungen teilzunehmen, sofern keine Abwesenheit aus wichtigem Grund

vorliegt. Eine Abwesenheit beziehungsweise ein wichtige Grund sind unverzüglich gegenü-

ber der jeweiligen Schule anzuzeigen beziehungsweise nachzuweisen; die Schule wird die

Universität hierüber informieren. Im Falle von Krankheit ist diese durch Vorlage eines ärztli-

chen Attests nachzuweisen. Wird ein unentschuldigtes Fehlen bekannt, wird die Dozentin

oder der Dozent die jeweilige Schule hierüber unverzüglich informieren.

(3) Die Frühstudierenden sind verpflichtet, den ausfallenden Unterricht selbstständig nach-

zuarbeiten, gegebenenfalls Klausuren zu schreiben und, falls von der Schule gefordert, zu-

sätzliche Leistungen zu erbringen.

(4) Die Verantwortlichkeit für die Teilnahme am Frühstudium mit allen sich daraus ergeben-

den Verpflichtungen und Risiken obliegt ausschließlich der Schülerin oder dem Schüler.

(5) Erfolgreich erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen werden auf Antrag bei der Auf-

nahme eines Studiums an der Georg-August-Universität Göttingen in fachlich einschlägigen

Studiengängen anerkannt.

§ 6

Exmatrikulation

(1) Die Exmatrikulation erfolgt zum Ende des Semesters, wenn die allgemeine Hochschulrei-

fe oder eine als dieser gleichwertig anerkannte Vorbildung erworben wurde. Die Exmatrikula-

tion erfolgt mit sofortiger Wirkung, wenn

a) die Befürwortung der Einschreibung gemäß § 1 Abs. 3 Buchstabe a) durch die Schule in

Textform widerrufen wurde,

b) die Auswahlkommission die Befürwortung der Einschreibung in Textform widerruft,

c) bei Schülerinnen und Schülern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die

Einverständniserklärung nach § 2 Abs. 2 Buchstabe a) schriftlich widerrufen wurde, oder

d) die oder der Frühstudierende wiederholt oder in einem besonders schweren Fall gegen ihr

oder ihm obliegende Pflichten verstoßen hat.

(2) Die oder der Frühstudierende ist mit Bekanntgabe des Beschlusses über die Aufhebung

der Entscheidung nach § 1 Abs. 4 Satz 2 exmatrikuliert.

(3) Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Immatrikulationsordnung der Georg-August-

Universität Göttingen in der jeweils geltenden Fassung sowie des § 19 Abs. 3-5 NHG ent-

sprechend.

§ 7

In-Kraft-Treten

Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen der

Georg-August-Universität Göttingen in Kraft.

Abteilung Studium und Lehre Zentrale Studienberatung Wilhelmsplatz 4 37073 Göttingen

Stand 02/2014

Teilnahmemodalitäten

Über die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern am Projekt entscheiden die Schule und die Stiftungsuniversität Göttingen. Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter beurlaubt die Schülerin bzw. den Schüler vom Unterricht der Schule. Der Besuch der Lehrveranstaltungen an der Universität Göttingen findet ersatzweise für den Unterricht in der Schule statt und ist eine Schulveranstaltung. In welchem Umfang schulischer Unterricht ausfallen darf, entscheidet die Schule. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, die Universitätsveranstaltungen formal wie den Unterricht in der Schule handzuhaben, d.h. regelmäßig teilzunehmen, sich in der Schule und bei der jeweiligen Dozentin oder dem jeweiligen Dozenten krank zu melden und schriftliche Entschuldigungen einzureichen usw.. Schülerinnen und Schüler sowie die Verantwortlichen der Schulaufsicht, Hochschule und Schule behalten sich vor, die Teilnahmen zu beenden, wenn sich Misserfolge zeigen oder sich die schulischen Leistungen negativ verändern. Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, den ausfallenden Unterricht selbstständig nachzuarbeiten, ggf. Klausuren zu schreiben und falls von der Schule gefordert, zusätzliche Leistungen, wie z.B. das Verfassen von Referaten, zu erbringen. Im Rahmen des Frühstudiums erbrachte Leistungen können ggf. als schulische Leistungen anerkannt werden. Einzelheiten sind mit der Fachlehrerin bzw. dem Fachlehrer im Einvernehmen mit den Leiterinnen und Leitern der universitären Veranstaltungen abzustimmen. Falls sich eine Verschlechterung schulischer Leistungen durch einen höheren Notendurchschnitt in den Zeugnissen und insbesondere im Abiturzeugnis zeigt, ist hierfür nicht die Schule verantwortlich. Die Verantwortlichkeit für die Teilnahme am Projekt mit allen sich daraus ergebenden Verpflichtungen und Risiken obliegt ausschließlich der Schülerin bzw. dem Schüler bzw. den Sorgeberechtigten. Die Schülerin bzw. der Schüler ist verpflichtet, der Schule und der Stiftungsuniversität Göttingen eine vorzeitige Beendigung der Teilnahme (d. h. vor Ende der Vorlesungszeit des jeweiligen Semesters) schriftlich mitzuteilen. Ich/wir habe/haben von den Teilnahmemodalitäten Kenntnis genommen. ……………………………………………………. ……………………………………………………………………………. Ort, Datum Unterschrift

Bei Minderjährigen zusätzlich: …………………………………………………………………………. Unterschrift einer/eines Sorgeberechtigen

Abteilung Studium und Lehre Studierendenbüro Postfach 3744 37027 Göttingen Stand 07/2013 Bitte wenden►

- 1 -

Anmeldung zum Frühstudium an der Universität Göttingen

zum Sommersemester zum Wintersemester / Name, Vorname Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit: Name der Schule Anschrift und Telefon-Nr. , E-Mail

(Ort, Datum) (Unterschrift der Schülerin / des Schülers)

Zustimmung der / des Erziehungsberechtigten (bei Minderjährigen)

Die Teilnahmemodalitäten des Frühstudiums – siehe Rückseite - habe ich zur Kenntnis genommen.

(Ort, Datum) (Unterschrift der / des Erziehungsberechtigten) Lehrveranstaltungen an der Fakultät :______________________________________________ Bezeichnung der Lehrveranstaltungen Zahl der Wochenstunden Name des Dozenten

Zustimmung der Schule Der Anmeldung wird zugestimmt Der Anmeldung wird nicht zugestimmt

Name der Schule Anschrift Schulleiterin / Schulleiter Tel. / Fax/ E-Mail

Ort, Datum

(Unterschrift der Schulleiterin / des Schulleiters und Schulstempel)

Stellungnahme durch die Dekanin / durch den Dekan der Fakultät

Der Anmeldung wird zugestimmt Der Anmeldung wird nicht zugestimmt Göttingen, den

(Unterschrift der Dekanin / des Dekans) (Siegel der Fakultät)

Stand 07/2013 Abteilung Studium und Lehre Studierendenbüro Postfach 3744 37027 Göttingen

- 2 -

Bearbeitungsvermerke (vom Antragsteller nicht auszufüllen)

Schülergasthörerschein abgesandt am:

Datum/SB:

EDV: Datum/SB:

Abteilung Studium und Lehre Studierendenbüro Postfach 3744 37027 Göttingen Stand 07/2013

Bitte wenden►

- 3 -

Schülergasthörerschein

Herr / Frau

geboren am in

wird mit Zustimmung der Fakultät

als Schülergasthörer//in aufgenommen.

Es wird ihm / ihr gestattet, im Sommer-/Wintersemester die umseitig bezeichneten

Vorlesungen an der Georg-August-Universität zu hören.

(Datum, Ort) Die Präsidentin (im Auftrage:)

Stand 07/2013 Abteilung Studium und Lehre Studierendenbüro Postfach 3744 37027 Göttingen

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Sommer- / Wintersemester Lfd. Nr. Name des Dozenten Genaue Bezeichnung der Vorlesungen, Übungen

oder Seminare Zahl der Wochenstunden Bemerkungen

1

Anschreiben Dozierende

Sehr geehrte/r Frau/Herr xxx,

wir möchten Sie gerne im Rahmen der bevorstehenden

Lehrveranstaltungsevaluation im Sommersemester 2014 auf einige Neuerungen und

Hinweise aufmerksam machen.

Im letzten Semester kam es vermehrt vor, dass einige der Dozierenden einzelne

Veranstaltungen in mehreren Teilstapeln an uns sendeten. Leider ist es der

Evaluationssoftware nicht möglich dies zu erkennen, und somit erhalten Sie in

solchen Fällen lediglich einen Ergebnisbericht, der auf dem zuerst eingesandten

Stapel Fragebögen beruht. Daher bitten wir Sie darum, uns mit einer kurzen E-Mail

oder einem den Evaluationsbögen beiliegenden Notizzettel darauf hinzuweisen,

wenn Sie weitere Evaluationsbögen der gleichen Veranstaltung verspätet schicken.

Weiterhin häuften sich in den letzten Jahren beim Einscannen der Evaluationsbögen

in die Evaluationssoftware die sogenannten Scanfehler, die vermehrt dazu führten,

dass die wir die fehlerhaften Bögen per Hand übertragen mussten. Daher möchten

wir Sie im Zuge dieser E-Mail auf einige Fehler beim Druck hinweisen und Ihnen

mitteilen, dass wir ab dem Sommersemester 2014 keine fehlerhaften

Evaluationsbögen mehr übertragen können.

Um fehlerhafte Ausdrucke zu vermeiden, achten Sie bitte auf Folgendes:

Der Barcode muss vollständig lesbar sein

Alle vier Eckwinkel müssen sichtbar sein

Weißes Papier benutzen, kein Umweltpapier

Das pdf-Dokument beim Drucken nicht verkleinern oder vergrößern

Doppelseitig drucken

Der Kontrast sollte ausreichend stark sein: hohe Druckqualität

Nur die Evaluationsbögen des aktuellen Semesters benutzen, keine alten

Bögen

Und nach dem Ausdrucken:

2

Die Bögen nicht zusammen tackern

Keine Blätter zwischen die ausgefüllten Fragebögen legen, die nicht zur

Evaluation gehören

Ausgefüllte Bögen nicht falten

Wir möchten Sie freundlich bitten, ab sofort ein besonderes Augenmerk auf die

Einhaltung der oben genannten Kriterien zu legen, damit Sie auch zukünftig

aussagekräftige Ergebnisse der Evaluationen Ihrer Lehrveranstaltungen erzielen

können.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Evaluationsteam

Abteilung Studium und Lehre, Bereich Qualitätsmanagement Studium und Lehre

[email protected]

http://www.uni-goettingen.de/lehrveranstaltungsevaluation

(Tel. 0551-39 12804)

Wilhelmsplatz 2 Tel. +49 551 39-12804 [email protected] 37073 Göttingen Fax. +49 551 39-1812804 www.uni-goettingen.de

Checkliste: Wie man Evaluationsbögen richtig ausdruckt

Der Barcode muss vollständig lesbar sein

Alle vier Eckwinkel müssen sichtbar sein

Weißes Papier benutzen, kein Umweltpapier

Das pdf-Dokument beim Drucken nicht verkleinern oder vergrößern

Doppelseitig drucken

Der Kontrast sollte ausreichend stark sein: hohe Druckqualität

Nur die Evaluationsbögen des aktuellen Semesters benutzen, keine alten

Und nach dem Ausdrucken:

Die Bögen nicht zusammen tackern

Keine Blätter zwischen die ausgefüllten Fragebögen legen, die nicht zur

Evaluation gehören

Ausgefüllte Bögen nicht falten

Folgende Fehlerquellen führen zu Unleserlichkeit der Bögen beim

Scanvorgang:

Fehler: Fehlender Barcode und fehlende Eckwinkel

Wilhelmsplatz 2 Tel. +49 551 39-12804 [email protected] 37073 Göttingen Fax. +49 551 39-1812804 www.uni-goettingen.de

Fehler: Fehlerhafter Barcode

Fehler: Getackerte Bögen

Fehler: Schlechte Druckqualität

Wilhelmsplatz 2 Tel. +49 551 39-12804 [email protected] 37073 Göttingen Fax. +49 551 39-1812804 www.uni-goettingen.de

Fehler: Verkleinerter Ausdruck

Fehler: Gefaltete Evaluationsbögen

Monatlicher Rport - Versandzyklus: alle 1 Monate - Datenzeitraum: unbegrenzt

06.03.2014 EvaSys Auswertung Seite 1

QS

a b c dUmfragenbeschreibung eingereichte

Fragebögen Qualität (%) Evaluationsdatum Ordner /Periode Teilnehmer Raum Studiengang Name, Vorname Teilbereich Bogen

Paläontologie 30 97.3 18.10.2013 um16:14:40 SS14 100 Geologie|

Mineralogie Hutton, James Dep.Geowissenschaften Train_01

Erdgeschichte 2 71.1 21.02.2014 um10:17:11 SS14 35 Geologie Hutton, James Dep.

Geowissenschaften Train_01

Erdgeschichte 11 44.3 18.10.2013 um10:44:00 WS12/13 35 Geologie Hutton, James Dep.

Geowissenschaften Train_01

Erdgeschichte 11 42.9 18.10.2013 um10:32:16 WS13/14 35 Geologie Hutton, James Dep.

Geowissenschaften Train_01

Schottische Kalkstein-Schichtungen 11 40 18.10.2013 um10:35:12 WS13/14 5 Geologie|

Mineralogie Hutton, James Dep.Geowissenschaften Train_01

Zur Theorie des Aktualismus 11 30.3 18.10.2013 um10:47:24 WS12/13 15 R G-314 Geologie|

Mineralogie Hutton, James Dep.Geowissenschaften Train_01

Zur Theorie des Aktualismus 8 21.9 17.10.2013 um11:16:22 WS13/14 15 R G-314 Geologie|

Mineralogie Hutton, James Dep.Geowissenschaften Train_01

Schottische Kalkstein-Schichtungen 8 0 17.10.2013 um14:15:56 WS12/13 5 Geologie|

Mineralogie Hutton, James Dep.Geowissenschaften Train_01

a: 2. Aussagen zum/zur Lehrenden; b: 3. Qualität der Veranstaltung; c: 4. Beurteilung der Mensa; d: 5. Bewertung der Studienbedingungen;

QS

a b c dUmfragenbeschreibung eingereichte

Fragebögen Qualität (%) Evaluationsdatum Ordner /Periode Teilnehmer Raum Studiengang Name, Vorname Teilbereich Bogen

Zur Theorie des Aktualismus 8 99.4 17.10.2013 um14:18:24 SS13 15 R G-314 Geologie|

Mineralogie Hutton, James Dep.Geowissenschaften Train_02

Erdgeschichte 11 98.9 18.10.2013 um10:38:02 SS13 35 Geologie Hutton, James Dep.

Geowissenschaften Train_02

Schottische Kalkstein-Schichtungen 11 95.3 18.10.2013 um10:41:04 SS13 5 Geologie|

Mineralogie Hutton, James Dep.Geowissenschaften Train_02

a: 2. Aussagen zum/zur Lehrenden; b: 3. Qualität der Veranstaltung; c: 4. Beurteilung der Mensa; d: 5. Bewertung der Studienbedingungen;