GEMEINDE BAKUM · TOPOS Gemeinde Bakum, Bebauungsplan Nr. 63 „Märschendorf, südlich...

48
TOPOS HS6\D:\BAULEITPLANUNG\BAKUM\B63F43_S_KONRAD-ZUSE-STR\B63-GE_S_KONRAD-ZUSE- STR§10GEZ.DOC 08.05.2018 GEMEINDE BAKUM BEBAUUNGSPLAN NR. 63 „MÄRSCHENDORF, SÜDLICH KONRAD-ZUSE- STRASSE“ BEGRÜNDUNG

Transcript of GEMEINDE BAKUM · TOPOS Gemeinde Bakum, Bebauungsplan Nr. 63 „Märschendorf, südlich...

  • TOPOS

    HS6\D:\BAULEITPLANUNG\BAKUM\B63F43_S_KONRAD-ZUSE-STR\B63-GE_S_KONRAD-ZUSE-STR§10GEZ.DOC 08.05.2018

    GEMEINDE BAKUM

    BEBAUUNGSPLAN NR. 63

    „MÄRSCHENDORF, SÜDLICH KONRAD-ZUSE-STRASSE“

    BEGRÜNDUNG

  • TOPOS Gemeinde Bakum, Bebauungsplan Nr. 63 „Märschendorf, südlich Konrad-Zuse-Str.“ 2

    INHALT

    1. Allgemeines ............................................................................................................... 3

    2. Kartengrundlage / Lage im Raum / Bisherige Nutzung ................................................ 3

    2.1 Kartengrundlage ..................................................................................................... 32.2 Lage im Raum ........................................................................................................ 32.3 Bisherige Nutzung .................................................................................................. 3

    3. Planerische Vorgaben ................................................................................................ 4

    3.1 Regional- und Landesplanung ................................................................................ 43.2 Flächennutzungsplanung ........................................................................................ 8

    4. Fachliche Vorgaben ..................................................................................................12

    4.1 Landschaftsplanung ..............................................................................................124.2 Belange der Denkmalpflege ...................................................................................144.3 Belange des Immissionsschutzes ..........................................................................14

    4.3.1 Geruchsimmissionen aus der Tierhaltung .......................................................144.3.2 Lärmimmissionen aus dem Strassenverkehr ...................................................184.3.3 Lärmimmissionen aus der gewerblichen Nutzung ...........................................19

    5. Ziele und Zwecke der Planung ..................................................................................20

    6. Die Inhalte des Bebauungsplanes im Einzelnen ........................................................22

    7. Verkehrserschliessung ..............................................................................................23

    8. Ver- und Entsorgung .................................................................................................24

    9. Eingriffsregelung .......................................................................................................26

    10. Flächenbilanz ............................................................................................................30

    11. Umweltbericht ...........................................................................................................31

    11.1 Einleitung ..............................................................................................................3111.1.1 Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele dieser Planung ......................................3111.1.2 Umweltschutzziele einschlägiger Fachgesetze und Fachplanungen sowie ihre

    Bedeutung für diese Planung ..........................................................................3211.2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ........................................32

    11.2.1 Bestand und Bewertung .................................................................................3211.2.1.1 Schutzgut Mensch .....................................................................................3211.2.1.2 Schutzgüter des Komplexes Natur und Landschaft.....................................3811.2.1.3 Schutzgüter des Komplexes Kultur- und sonstige Sachgüter ......................4211.2.1.4 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern .........................................42

    11.2.2 Prognosen zur Entwicklung des Umweltzustandes..........................................4311.2.2.1 Entwicklung bei Durchführung dieser Planung ............................................4311.2.2.2 Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung („Nullvariante“) .................43

    11.2.3 Geplante Massnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleichnachteiliger Auswirkungen ..............................................................................44

    11.2.4 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ..............................................................4511.3. Zusätzliche Angaben .............................................................................................46

    11.3.1 Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischenVerfahren .......................................................................................................46

    11.3.2 Beschreibung der Massnahmen zur Überwachung der erheblichenAuswirkungen („Monitoring“) ...........................................................................47

    11.3.3 Allgemein verständliche Zusammenfassung ...................................................47

    Anlagen zur Begründung mit Umweltbericht ..........................................................................48

    Verwendete Gutachten und Fachstellungnahmen .................................................................48

  • TOPOS Gemeinde Bakum, Bebauungsplan Nr. 63 „Märschendorf, südlich Konrad-Zuse-Str.“ 3

    1. ALLGEMEINES

    In Märschendorf sollen südlich der Konrad-Zuse-Straße und östlich der BakumerStraße weitere Flächen für die gewerbliche Entwicklung ausgewiesen werden, umhier entsprechend der Nachfrage örtlichen und neuen Betrieben Ansiedlungsmöglich-keiten anbieten zu können. Dies gilt insbesondere für Betriebe, die ein starkes Inte-resse an Flächen mit Blickbezug zur Autobahn haben. Daher werden dort im Rahmender 43. Änderung des Flächennutzungsplanes gewerbliche Bauflächen (G) darge-stellt, die auf Ebene des vorliegenden Bebauungsplanes Nr. 63 vor allem als Gewer-begebiete (GE) entwickelt werden sollen.

    Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bakum hat daher beschlossen den Be-bauungsplan Nr. 63 „Märschendorf, südlich Konrad-Zuse-Straße“ aufzustellen; diesgeschieht aufgrund der § 1 Abs. 3, § 2 und § 10 BauGB sowie des § 58 des Nieder-sächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG), jeweils in der z.Z. gelten-den Fassung. Der Flächennutzungsplan wird derzeit gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Pa-rallelverfahren geändert (43. Änderung, Bereich Märschendorf, südlich Konrad-Zuse-Straße). Der Bebauungsplan Nr. 63 und die 43. Flächennutzungsplan-Änderung de-cken die gleichen Flächen ab.

    2. KARTENGRUNDLAGE / LAGE IM RAUM / BISHERIGE NUTZUNG

    2.1 KARTENGRUNDLAGE

    Der Bebauungsplan-Entwurf wurde auf einem Auszug des Amtlichen Liegenschafts-katasterinformationssystems (ALKIS) im Maßstab 1 : 2.500 gezeichnet. Die Lage desGeltungsbereiches ist aus der Übersichtskarte (s. Deckblatt, Maßstab 1 : 10.000) er-sichtlich. Die parzellenscharfe Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung.

    2.2 LAGE IM RAUM

    Das Plangebiet liegt im Ortsteil Märschendorf südlich der Konrad-Zuse-Straße undöstlich der Bakumer Straße (K 258). Die Konrad-Zuse-Straße geht im Osten einennach Süden verlaufenden Wirtschaftsweg über, der zugleich die Ostgrenze des Plan-gebiets bildet. Weiter östlich davon verläuft die Bundesautobahn A1 mit der demPlangebiet zugewandten Parkplatzanlage Bakumer Wiesen (West).

    2.3 BISHERIGE NUTZUNG

    Das Plangebiet wurde bisher auf dem weitaus größten Teil der Fläche landwirtschaft-lich intensiv genutzt (Ackerland; daneben - vor allem im Südosten - auch Umbruch-/Einsaatgrünland = Grasacker). Neben den Agrarflächen finden sich an den Parzel-lengrenzen und an Straßen- bzw. Wegrändern auch einzelne Bäume und Gebüsche.Angrenzend befindet sich eine einzelne kleine Waldfläche (Roteichenforst) unmittel-bar südlich der Konrad-Zuse-Straße (früher auch als „Natostraße“ bekannt). AmWestrand des Plangebietes verläuft der Wasserzug (Wzg.) 19/16 der Hase-Wasseracht (HWA), der weiter in Richtung Süden schließlich der Aue zugeht. Derhier angrenzende Oberlauf des Wasserzuges befindet sich nicht im Eigentum desUnterhaltungsverbandes.

  • TOPOS Gemeinde Bakum, Bebauungsplan Nr. 63 „Märschendorf, südlich Konrad-Zuse-Str.“ 4

    3. PLANERISCHE VORGABEN

    3.1 REGIONAL- UND LANDESPLANUNG

    In der zeichnerischen Darstellung des Landes-Raumordnungsprogrammes Nieder-sachsen (LROP 2012, zuletzt geändert und ergänzt durch die LROP-VO 2017) liegtBakum mit seinen Ortsteilen innerhalb des ländlichen Raumes; die Bundesautobahn(BAB) A 1 ist als wichtige überregionale Verkehrsachse verzeichnet. Im Abschnitt 1.1„Entwicklung der räumlichen Struktur des Landes“ der beschreibenden Darstellungheißt es u.a.:

    „In allen Teilräumen (des Landes) soll eine Steigerung des wirtschaftlichen Wachs-tums und der Beschäftigung erreicht werden. Bei allen Planungen und Maßnahmensollen daher die Möglichkeiten der Innovationsförderung, der Stärkung der Wettbe-werbsfähigkeit, der Erschließung von Standortpotenzialen und von Kompetenzfeldernausgeschöpft werden und insgesamt zu einer nachhaltigen Regionalentwicklung bei-tragen. . . .

    Die ländlichen Regionen sollen sowohl mit ihren gewerblich-industriellen Strukturenals auch als Lebens-, Wirtschafts- und Naturräume mit eigenem Profil erhalten und soweiterentwickelt werden, dass sie zur Innovationsfähigkeit und internationalen Wett-bewerbsfähigkeit der niedersächsischen Wirtschaft dauerhaft einen wesentlichen Bei-trag leisten können. Sie sollen mit modernen Informations- und Kommunikationstech-nologien und -netzen versorgt werden, durch die überregionalen Verkehrsachsenerschlossen und an die Verkehrsknoten und Wirtschaftsräume angebunden sein.“

    Im Übrigen macht das LROP für diesen Bereich keine besonderen Zielvorgaben oderAussagen zu vorrangigen Nutzungen.

    Für den Landkreis Vechta bestand ein Regionales Raumordnungsprogramm (RROP)auf Grundlage des Landes-Raumordnungsprogrammes von 1982. Das RROP warwirksam seit dem 25.10.1997. Eine Neuaufstellung des RROP wurde zwischenzeit-lich eingeleitet; in diesem Zusammenhang wurden im Juli 2004 die allgemeinen Pla-nungsabsichten bekannt gemacht. Das RROP ist seit Juli 2014 durch Fristablauf un-wirksam geworden.

    Die Ziele und Darstellungen der Raumordnung sind mit den Zielsetzungen dieserBauleitplanung, hier gewerbliche Nutzungen anzusiedeln, grundsätzlich vereinbar.

    Die Gemeinde sieht die Vereinbarkeit der Planung mit den Entwicklungszielen derLandesplanung (Gewerbeflächenentwicklung an einer überregional bedeutsamenVerkehrsachse) als gegeben an. Die Gemeinde hat eine besondere Lagegunst an derA1, weshalb sie sich aufgefordert sieht, diese autobahnnahen Flächen gerade des-halb auch zu entwickeln. Die über Jahre anhaltende Nachfrage rechtfertigt dies, zu-mal andere gleichsam oder besser geeignete Flächen nicht zur Verfügung stehen. ImÜbrigen folgt die Gemeinde damit dem planerischen Trennungsgrundsatz, in dem sieihre Wohngebiete an den gewachsenen Ortslagen entwickelt und ihre Gewerbe- undIndustrieflächen vorwiegend am Standort rund um die Anschlussstelle der A1 kon-zentriert. So werden auch Synergismen zwischen verschiedenen Betrieben undBranchen nutzbar und der Erschließungsaufwand begrenzt (s.a. Kap. 5).

  • TOPOS Gemeinde Bakum, Bebauungsplan Nr. 63 „Märschendorf, südlich Konrad-Zuse-Str.“ 5

    Derzeit läuft das Raumordnungsverfahren (ROV) für die Planung der 380kV-LeitungConneforde – Cloppenburg Ost - Merzen in zwei Verfahrensabschnitten. Bereits am15.06.2017 hat das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems (ArL-WE) dasROV für den nördlichen Trassenteil zwischen Conneforde und Cloppenburg Ost (sogenannte Maßnahme 51a) sowie Flächen für zwei Umspannwerke (UW) inkl. Konver-teranlagen im Raum Cloppenburg Ost eingeleitet; die Frist zur Abgabe von Stellung-nahmen endete am 01.09.2017. Dieses Beteiligungsverfahren wurde somit zwi-schenzeitlich beendet. Gegenstand des nunmehr eingeleiteten ROV ist ein Korridorfür den südlichen Trassenteil zwischen Cloppenburg Ost und Merzen (so genannteMaßnahme 51b). Dieses Verfahren wurde zunächst mit Schreiben des ArL-WE vom18.10.2017 eingeleitet (zum Verfahrenslauf s.a. weiter unten).

    Für den Bereich der Maßnahme 51a (nördlicher Trassenabschnitt) hat der Leitungs-träger TenneT im Juni 2017 den so genannten Korridor C als Vorzugsvariante be-nannt. Für den Bereich der Maßnahme 51b (südlicher Trassenabschnitt) favorisiertder bis zur Landkreisgrenze Osnabrück zuständige Leitungsträger TenneT nunmehrden Korridor A/B (s.u.).

    Obgleich mit diesen favorisierten Korridoren das Gebiet der Gemeinde Bakum nichtmehr betroffen ist, befindet sich immer noch ein Korridor F im Verfahren, der entlangder Bundesautobahn A1 verläuft. Dieser Korridor berührt des Kommunalgebiet Ba-kum sowie das Planungsgebiet der vorliegenden Bauleitplanung.

    Auch nach der öffentlichen Auslegung der vorliegenden Bauleitplanung lag ein Er-gebnis / eine Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligungen im Raumordnungsverfah-ren (ROV) für die Maßnahme 51b (südlicher Abschnitt der 380kV-Trasse von Clop-penburg in den Raum Merzen) noch nicht vor.

    Der bisherige Verfahrensverlauf, den die Gemeinde jeweils verfolgt und in dem siesich mehrfach kritisch geäußert hat, stellt sich wie folgt dar:- vom 26.06. - 18.08.2017 erfolgte die Auslegung der Unterlagen zum nördlichen

    Trassenabschnitt Conneforde - Cloppenburg (Maßnahme 51a)- vom 26.10. - 27.11.2017 erfolgte die Auslegung der Unterlagen zum hier zu be-

    handelnden südlichen Trassenabschnitt Cloppenburg - Merzen (Maßnahme 51b)- vom 11.01. - 12.02.2018 erfolgte auf Grund eines Formfehlers eine erneute die

    Auslegung der Unterlagen zum hier zu behandelnden südlichen TrassenabschnittCloppenburg - Merzen (Maßnahme 51b)

    - am 17.04.2018 fand ein Erörterungstermin in Oldenburg für die Maßnahme 51 astatt.

    Die Gemeinde hat sich in diesem Zeitraum mit Schreiben vom 31.08.2017 und20.12.2017 jeweils kritisch zum Verlauf der Trassenvarianten im Gemeindegebietgeäußert.

    Tatsache ist aber, dass die Vorzugstrasse nicht mehr durch das Plangebiet verläuft.Diese Trasse verläuft vielmehr von Norden kommend durch den Landkreis Cloppen-burg über die Kommunalgebiete der Gemeinde Garrel (Bereiche Nikolausdorf / Be-verbruch und Varrelbusch / Kellerhöhe), der Stadt Cloppenburg (von Kellerhöhe überCloppenburg Ost / Emstekerfeld) und das Gebiet der Gemeinde Cappeln (zwischenSevelten und Cappeln hindurch weiter bis Nutteln). Für die Umspannwerke ist eineKombination der Standorte in den Suchräumen Nutteln und Nikolausdorf oder dieKombination von Nutteln und Varrelbusch oder Nutteln und Cloppenburg/Ost vorge-sehen. Für den Bereich der Maßnahme 51b (südlicher Trassenabschnitt) favorisiertder bis zur Landkreisgrenze Osnabrück zuständige Leitungsträger TenneT nunmehrden Korridor A/B, der vom Umspannwerk-Suchraum Nutteln (Gemeinde Cappeln)

  • TOPOS Gemeinde Bakum, Bebauungsplan Nr. 63 „Märschendorf, südlich Konrad-Zuse-Str.“ 6

    zunächst in westliche Richtung und dann bei Hemmelte (Gemeinde Lastrup) weiter inRichtung Süden führt.

    Schon frühzeitig hat die Gemeinde Bakum selbst mit Schreiben vom 24.09.2015 klargegenüber dem Leitungsträger TenneT geäußert, dass ein Trassenkorridor entlangder A1 zu nicht hinzunehmenden Einschränkungen sowohl für bestehende Betriebeals auch für deren gewerbliche Entwicklung im Schwerpunktbereich rund um die An-schlussstelle Vechta führen wird. Diese Position wurde im weiteren Verlauf des ROV(zum Verfahrensverlauf s.o.) beibehalten.

    Die Gemeinde hat eine besondere Lagegunst an der A1, weshalb sie sich aufgefor-dert sieht, diese autobahnnahen Flächen gerade deshalb auch zu entwickeln. Dieüber Jahre anhaltende Nachfrage rechtfertigt dies, zumal andere gleichsam oderbesser geeignete Flächen für eine gewerblich-industrielle Entwicklung nicht zur Ver-fügung stehen. Mit dem o.g. Schreiben wurde bereits auf die geplanten und durchverbindliche Bauleitplanungen abgesicherten Gewerbe- und Industriegebiete auf demGebiet der Gemeinde Bakum im Bereich der A1 bis südlich des Fladderkanals (östlichund westlich der Bakumer Str.) hingewiesen. Seinerzeit wurden der TenneT bereitsPlanungsunterlagen hierzu zur Kenntnis übermittelt, die bei der Trassenplanung un-bedingt zu berücksichtigen sind. Der Begründung zum Bauleitplan ist eine Übersichtder bereits verbindlich gewordenen Planungen beigefügt (Skizze Bauamt der Ge-meinde Bakum vom 26.04.2017). Eine Trassenvariante westlich entlang der A1 mussvon daher von der Gemeinde abgelehnt werden, auch weil nicht plausibel erscheint,wie eine Höchstspannungstrasse durch die und über die bereits erworbenen bzw.verkauften, erschlossenen, und auch überwiegend bebauten Flächen ohne substanti-elle Konflikte realistischerweise geführt werden kann.

    Dies betrifft im Übrigen auch einen so genannten D-Korridor östlich der A1. Denn hierwurde durch den fertig gestellten sechsstreifigen Ausbau der BAB 1 unter zusätzli-cher Beteiligung der Gemeinde Bakum an den aktiven Lärmschutzmaßnahmen dieMöglichkeit eröffnet, mit der Wohnbebauung in Bakum im Bereich östlich der Auto-bahn, südlich der Cloppenburger Str. (L 842) näher an die BAB 1 heranzurücken, umdadurch eine sinnvolle städtebauliche Entwicklung abzuschließen.

    Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass sich auch der Landkreis Vechta jüngstmit Schreiben vom 12.01.2017 ablehnend zur Trassenführung beiderseits der A1 ge-äußert hat. Das dortige Fazit:„An der A1 schlägt das gewerbliche Herz der Region. Sie ist sozusagen das Rückgratder gewerblich/industriellen Infrastruktur. Der Landkreis und die Städte und Gemein-den haben den Anspruch, Gewerbegebiete an der Autobahn oder deren Zubringer inAutobahnnähe weiter auszubauen. Eine Stromtrasse würde diesen Anspruch torpe-dieren und gravierende Einschnitte in wirtschaftliche Entwicklungsmöglichkeiten nachsich ziehen. Die Sicherung von Arbeitsplätzen und das weitere Wachstum der erfolg-reichen Wirtschaftsregion Landkreis Vechta wären gefährdet.“

    Aus den vor genannten Gründen lehnt die Gemeinde Bakum jegliche Trassenvarian-ten beiderseits der A1 ab. Allerdings verläuft die im ROV befindliche Vorzugstrasseauch nicht mehr durch das Plangebiet.

  • TOPOS Gemeinde Bakum, Bebauungsplan Nr. 63 „Märschendorf, südlich Konrad-Zuse-Str.“ 7

    Abb.: Rechtsverbindliche Bebauungspläne im Bereich der Anschlussstelle Vechta. Quelle:Bauamt der Gemeinde Bakum. Kartengrundlage: ALKIS © LGLN 2014. Maßstab 1:12.500.

  • TOPOS Gemeinde Bakum, Bebauungsplan Nr. 63 „Märschendorf, südlich Konrad-Zuse-Str.“ 8

    3.2 FLÄCHENNUTZUNGSPLANUNG

    Der für das Planungsgebiet einschlägige wirksame Flächennutzungsplan 1991 (FNP)– einschließlich der seither wirksam gewordenen Änderungen - der Gemeinde Bakumstellt die Flächen des Geltungsbereiches überwiegend als Flächen für die Landwirt-schaft bzw. sonstigen Außenbereich dar (s. nachfolgende Abb.). Die westlich verlau-fende Bakumer Straße (K 258) wie auch die östlich verlaufende Bundesautobahn(A1) sind entsprechend als Hauptverkehrsstraßen dargestellt. Im FNP noch nicht be-rücksichtigt, ist die realisierte Parkplatzanlage Bakumer Wiesen, mit deren Genehmi-gung und Errichtung eine frühere Waldflächendarstellung ersetzt wurde. Am Südranddes Plangebietes verläuft der Wasserzug (Wzg.) 19/16 der Hase-Wasseracht (HWA).Der hier angrenzende Oberlauf des Wasserzuges befindet sich jedoch nicht im Ei-gentum des Unterhaltungsverbandes.

    Abb.: Ausschnitt aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Bakum.(Quelle: Gemeinde Bakum, Informelle Zusammenschreibung des Flächennutzungs-plans, Stand: 24.01.2017). Maßstab 1 : 10.000.

  • TOPOS Gemeinde Bakum, Bebauungsplan Nr. 63 „Märschendorf, südlich Konrad-Zuse-Str.“ 9

    Über dem Ostteil des Plangebiets verläuft nach den bisherigen Darstellungen desFNP außerdem eine Richtfunktrasse. Diese Trasse mit der Tr.-Nr. 615 war seinerzeitder Deutschen Telekom AG zugeordnet worden und ist mit einem Schutzbereich von100 m beiderseits der Trassenmitte im FNP verzeichnet. Die Deutsche TelekomTechnik GmbH hat im Verfahren der Trägerbeteiligung jedoch geäußert, dass hierkeine ihrer Richtfunkverbindungen verläuft. Auch andere beteiligte Leitungsträgerhaben keine planungsrelevanten Hinweise auf vorhandene Richtfunkverbindungenüber dem Planungsgebiet gegeben. Da die Gebäudehöhe im Bebauungsplan Nr. 63im Bereich der Richtfunkstrecke durch Festsetzung auf 15 m über Niveau der Konrad-Zuse-Straße beschränkt wird, wäre eine solche Trasse durch diese Planung aller-dings absehbar auch nicht beeinträchtigt. Im Zuge der parallelen 43. Änderung desFlächennutzungsplanes wird auf Grund dieser Sachlage keine Trasse mehr darge-stellt.

    Im Nordwesten grenzt außerdem die Darstellung einer kleinen Waldflache südlich derKonrad-Zuse-Straße an den Bebauungsplan Nr. 63 an (s. Ausschnitt der bisherigenFNP-Darstellung). Diese hat in der Örtlichkeit jedoch eine andere, kleinere Abgren-zung als in der bisherigen FNP-Darstellung. Die Abgrenzungen angrenzender Wald-flächen und Ersatzaufforstungen wurden der Gemeinde von der zuständigen Stelledes Landkreises Vechta mitgeteilt (s. Anlage Ersatzaufforstungen und Amphi-bienlaichgewässer im Plangebiet und angrenzenden Bereichen zu dieser Begrün-dung).

    Unmittelbar nördlich und südlich des Fladderkanals sind in den letzten zwei Jahr-zehnten verschiedene Flächennutzungsplan-Änderungen wirksam geworden (8. Än-derung des FNP von 1998, 16. Änderung des FNP von 2004, 32. Änderung des FNPvon 2013, 36. Änderung des FNP von 2015). Auf Ebene der verbindlichen Bauleitpla-nung hat die Gemeinde Bakum hieraus Gewerbe- und Industriegebiete entwickelt, dieinzwischen nördlich des Fladderkanals auch realisiert sind (s. Abb. rechtsverbindlicheBebauungspläne in Kap. 3.1). Die Flächen im nördlich benachbarten BebauungsplanNr. 49, der eingeschränkte Industriegebiete (GIe) festsetzt, sind bereits alle Flächenan Interessenten verkauft. Der Bebauungsplan Nr. 50 wird derzeit erschlossen, wobeinoch Grundstücksverhandlungen zu führen sind, die vor den endgültigen Erschlie-ßungsplanungen und -arbeiten noch abzuschließen sind. Schon jetzt übersteigt aller-dings die Nachfrage absehbar das hier potenziell mögliche Angebot an Gewerbeflä-chen, wie aus den zahlreichen Anfragen bei der Gemeindeverwaltung abzuleiten ist.

    Für die Flächen östlich der Bakumer Straße (K 258) und südlich der Konrad-Zuse-Straße wird daher nunmehr die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes im Paral-lelverfahren aufgestellt (s. nachfolgende Abb.). Es werden in der Fläche einheitlichgewerbliche Bauflächen (G) dargestellt.

    Hinweis: Zur öffentlichen Auslegung umfasste der Entwurf der 43. Änderung des Flä-chennutzungsplans noch größere Flächen westlich des parallelen BebauungsplanesNr. 63 bis an die Bakumer Straße im Nordwesten (s. nachfolgende Abb.). Seitens desLandkreises Vechta als Träger der Regionalplanung und Genehmigungsbehörde desFlächennutzungsplans wurden wiederholt Bedenken gegenüber der Größenordnungder in der ausgelegten Fassung der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolg-ten Neudarstellung von gewerblichen Bauflächen vorgetragen, die derzeit nicht aus-geräumt werden können. Die Bedenken betrafen sowohl die Herleitung des Bedarfeswie auch die zu erwartenden und zu bewältigenden Beeinträchtigungen der Umwelt-belange. In der Abwägung entschloss sich die Gemeinde zum Feststellungsbe-schluss daher zu einer Verkleinerung der Fläche auf die Größenordnung des paralle-len Bebauungsplanes Nr. 63 (s. Abb. übernächste Seite). Den erstellten Fachgutach-ten und Fachstellungnahmen liegt als Beurteilungs- bzw. Untersuchungsgebiet die

  • TOPOS Gemeinde Bakum, Bebauungsplan Nr. 63 „Märschendorf, südlich Konrad-Zuse-Str.“ 10

    Abgrenzung des Entwurfs der 43. Änderung des Flächennutzungsplans zum Zeit-punkt der Auslegung zu Grunde.

    Der Bebauungsplan Nr. 63 entspricht künftig dem Entwicklungsgebot aus dem Flä-chennutzungsplan.

    Abb.: Ausschnitt aus der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bakum(Stand: Entwurf zur öffentlichen Auslegung, Dezember 2017). Maßstab 1 : 5.000.

  • TOPOS Gemeinde Bakum, Bebauungsplan Nr. 63 „Märschendorf, südlich Konrad-Zuse-Str.“ 11

    Abb.: Ausschnitt aus der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bakum(Stand: Entwurf zum Feststellungsbeschluss, Mai 2018). Maßstab 1 : 5.000.

  • TOPOS Gemeinde Bakum, Bebauungsplan Nr. 63 „Märschendorf, südlich Konrad-Zuse-Str.“ 12

    4. FACHLICHE VORGABEN

    4.1 LANDSCHAFTSPLANUNG

    Für die Gemeinde Bakum liegt derzeit kein Landschaftsplan (LP) vor.

    Für den Landkreis Vechta liegt ein Landschaftsrahmenplan (LRP) vor (Stand: April2005), dessen Datengrundlage beruht im Wesentlichen auf Auswertung von Luftbil-dern (CIR-Befliegung 1994), die durch ausgewählte Erhebungen im Zeitraum Früh-jahr 1996 bis Frühjahr 1997 ergänzt wurden; Aktualisierungen in Hinblick auf Bau-landentwicklung und sonstige Planungen erfolgten in den Jahren 2000 bis 2002.

    Die Aussagen der Fachplanung unterliegen der bauleitplanerischen Abwägung.

    Entstehungszeitbedingt ist im LRP nicht berücksichtigt, dass nördlich der Konrad-Zuse-Straße zwischenzeitlich bereits der Bebauungsplan Nr. 49 (Satzungsbeschluss10.07.2014) rechtskräftig geworden ist und derzeit erschlossen wird. Außerdem wur-de nach Aufstellung des LRP die Parkplatzanlage „Bakumer Wiesen - West“ an derAutobahn errichtet unter Beanspruchung angrenzender Bereiche der Fladderniede-rung.

    Der LRP macht keine Aussagen zu besonderen Wertigkeiten innerhalb des Plange-bietes. Nach den Karten 1 und 1a (Biotope und deren Bewertung) handelt sich hierum ein landwirtschaftlich genutztes Gebiet mit vorherrschender Ackernutzung. ImLRP ist im autobahnnahen Ostteil des Plangebiets noch eine größere Fläche meso-philen Grundlands dargestellt; diese konnte jedoch zum Zeitpunkt der Biotoptypener-fassung für den vorliegenden Bauleitplan (2015) nicht mehr nachgewiesen werden.Stattdessen prägen hier Maisacker und Einsaatgrünland (Grasacker) die Flächennut-zung. Dem Planungsgebiet ist daher lediglich eine Grundbedeutung für den Arten-und Biotopschutz beizumessen. Nach den Karten 2 und 2a (Landschaftsbild und des-sen Bewertung) handelt es sich denn auch um einen Landschaftsraum mit dominie-render Ackernutzung bei weiträumigem Landschaftscharakter mit großflächigenSchlägen und geringer Anzahl gliedernder Landschaftselemente; damit sind nur ein-geschränkte Voraussetzungen für ein Landschaftserleben vorhanden (geringe Wer-tigkeit). Zudem ist der autobahnnahe Ostteil als belastet durch Autobahnlärm ge-kennzeichnet. Nach Karte 3 ist der vorherrschende Bodentyp ein Gley (Sand undlehmiger Sand aus fluviatilen Ablagerungen), der nach Westen und Osten jeweils vonPodsol-Gley (Sand aus fluviatilen Ablagerungen) abgelöst wird. Gemäß Karte 3a hatder Boden nur eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit und geringe Bedeutung. Zu-dem ist der autobahnnahe Ostteil als belastet durch Schadstoffimmissionen durchden Straßenverkehr gekennzeichnet. Nach Karte 4.1 liegt eine relativ niedrige mittlereGrundwasserneubildungsrate zwischen 100 mm und 200 mm pro Jahr vor. Es liegteine geringe Schutzfunktion der Grundwasserdeckschichten vor, womit sich eine ho-he Grundwassergefährdung ergibt. Außerdem wird für den autobahnnahen Ostteil aufein hohes Risiko der Grundwasserbeeinträchtigung durch den Straßenverkehr (A1)hingewiesen. Nach Karte 4.2. sind keine bedeutsamen Fließgewässer im Plangebietselbst vorhanden. Nach Karte 5 liegt das Gebiet in einem windoffenen Ackerklimatop(Kaltluftentstehungsgebiet, zeitweise Luftbelastungen durch Gülle). Zudem ist derautobahnnahe Ostteil als belastet durch sehr hohe Emissionen aus dem Straßenver-kehr (A1) gekennzeichnet.

    Das Plangebiet liegt in der Fladder-Niederung (naturräumliche Einheit 585.16), gehörtjedoch nicht mehr zum engeren Umfeld des Fladderkanals selbst. Das Gebiet gehörtnach Karte 6 (Zielkonzept) im Falle des autobahnnahen Bereichs des Bebauungs-

  • TOPOS Gemeinde Bakum, Bebauungsplan Nr. 63 „Märschendorf, südlich Konrad-Zuse-Str.“ 13

    plans Nr. 63 (Parallelverfahren zur 43. Änderung des Flächennutzungsplanes) zumZieltyp E (vorrangige Entwicklung und Wiederherstellung von Gebieten mit derzeitnachrangiger Bedeutung / eingeschränkter Leistungsfähigkeit für die Schutzgüter).Maßnahmenvorschläge umfassen die Entwicklung naturnaher Fließgewässer, Erhö-hung des Anteils dauerhafter Auenvegetation und Förderung einer Gewässer scho-nenden Ackernutzung (im Wesentlichen bezogen auf den weiter nördlich verlaufen-den Fladderkanal).

    Die westlich angrenzenden Flächen gehören zum Zieltyp M, indem lediglich die Min-destanforderungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege erfüllt werden sol-len. Entsprechend der Karte 7 (Umsetzung des Zielkonzeptes) sind in der Fläche kei-ne besonderen Maßnahmenkonzepte vorgesehen. Der weiter nördlich und außerhalbdes Plangebiets gelegene Fladderkanal ist Teil des Zielkonzeptes „Entwicklung be-sonders bedeutsamer Fließgewässer im Landkreis Vechta“. Zwischen dem Fladder-kanal und dem Planungsgebiet liegen allerdings die bereits rechtverbindlichen Be-bauungspläne Nr. 49 und Nr. 50, die hier jeweils eine gewerblich-industrielle Nutzungvorsehen.

    Die Gemeinde verkennt nicht, dass gemäß Zielkonzept des Landschaftsrahmenpla-nes (LRP, s. dort S. 269) die geplanten Gewerbeentwicklungsflächen auch in einemGebiet mit besonderer Bedeutung für den Schutz und die Neubildung von Grundwas-ser (bedeutender Grundwasserretentionsraum) liegen. Des Weiteren besitzt diesesGebiet nach dortiger Darstellung die standörtliche Voraussetzung für die Entwicklungund Wiederherstellung von Feuchtbiotopen und feuchtem Grünland.

    Nach Lage vor Ort handelt es sich bei dem Plangebiet heute jedoch um eine auto-bahnnahe, verbliebene spornartige nördliche Randfläche des vor genannten Entwick-lungsbereichs. Diesen Teil im Rahmen der Bauleitplanung zu beanspruchen hält dieGemeinde bei der gegebenen Vorbelastung benachbart zu einem Industriegebiet undder Autobahn in der Abwägung für vertretbar, zumal der weitaus größte und flächen-mäßig zusammenhängende Teil dieses Entwicklungsbereiches (gem. Karte 6 Ziel-konzept des LRP) von der Planung unberührt bleibt.

    Weiterhin ist festzustellen, dass nach entsprechenden Erhebungen, die Bestandteilder öffentlich ausgelegten Planunterlagen sind, die Plangebietsflächen (Bebauungs-plan Nr. 63 und parallele 43. Änderung des Flächennutzungsplans) gegenwärtig kei-ne besonders bedeutsamen Flächen für Natur und Landschaft darstellen. Diese Flä-chen sind auch nach der in der vorliegenden Planung dokumentierten Biotopausstat-tung nicht mehr als kleingekammert zu bezeichnen, denn die ca. 5 ha Plangebiet be-stehen im Wesentlichen aus drei großen ausgeräumten Teilflächen die von Acker undEinsaatgrünland (Grasacker) eingenommen werden. Strukturen am Außenrand die-ser Teilflächen werden gleichwohl in der Planung aufgegriffen und bleiben erhalten(s. B-Plan Nr. 63) bzw. liegen sie außerhalb des Plangebiets.

    Im Bebauungsplan Nr. 63 verbleibt der vorhandene Wasserzug (Wzg.) 19/16 der Ha-se-Wasseracht (HWA) westlich außerhalb des Plangebiets, während er auf der Ost-seite innerhalb des Bebauungsplans mit Festsetzungen einer flankierenden Maß-nahmenfläche versehen ist. Diese ist mindestens 8 m breit; dort wo die kleine Wald-fläche (im Nordwesten) bzw. der Gehölzriegel (Ersatzaufforstung im Westen) gegen-über liegen, beträgt die Breite jedoch 15 m. Die Maßnahmenfläche ist so festgesetzt,dass sie künftig auch einen Gewässerrandstreifen aufnehmen kann (s.a. textlicheFestsetzung Nr. 5). Gehölzstrukturen am Südrand des Bebauungsplanes wurdenebenfalls mit einer 5 m Grünfläche als Pufferzone berücksichtigt bzw. werden diesedurch eine 10 m Breite Anpflanzfläche ergänzt. Aufgrund der vorgesehenen Breiteder Flächen und der ergänzenden textlichen Festsetzungen Nr. 4, Nr. 5 und Nr. 6 hält

  • TOPOS Gemeinde Bakum, Bebauungsplan Nr. 63 „Märschendorf, südlich Konrad-Zuse-Str.“ 14

    die Gemeinde den mit 3 m festgesetzten Abstand der Baugrenze zu diesen Flächenfür ausreichend.

    In der Abwägung hält die Gemeinde daher eine weitere Baugebietsentwicklung ab-weichend zu den Empfehlungen der Landschaftsrahmenplanung an dieser Stelle fürvertretbar.

    4.2 BELANGE DER DENKMALPFLEGE

    Wichtige dem Denkmalschutz unterliegende Objekte sind im Plangebiet nicht vorhan-den bzw. der Gemeinde nicht bekannt geworden. Es wird jedoch wie folgt auf dieMeldepflicht vor- und frühgeschichtlicher Bodenfunde auf dem Bebauungsplan hin-gewiesen:

    Sollten bei den geplanten Bau- und Erdarbeiten ur- oder frühgeschichtliche Boden-funde (das können u.a. sein: Tongefäßscherben, Holzkohleansammlungen, Schla-cken sowie auffällige Bodenverfärbungen u. Steinkonzentrationen, auch geringe Spu-ren solcher Funde) gemacht werden, sind diese gem. § 14 Abs. 1 des Niedersächsi-schen Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) meldepflichtig und müssen der UnterenDenkmalschutzbehörde des Landkreises unverzüglich gemeldet werden. Meldepflich-tig ist der Finder, der Leiter der Arbeiten oder der Unternehmer. Bodenfunde undFundstellen sind nach § 14 Abs. 2 des NDSchG bis zum Ablauf von 4 Werktagennach der Anzeige unverändert zu lassen, bzw. für ihren Schutz ist Sorge zu tragen,wenn nicht die Denkmalschutzbehörde vorher die Fortsetzung der Arbeit gestattet.

    4.3 BELANGE DES IMMISSIONSSCHUTZES

    4.3.1 GERUCHSIMMISSIONEN AUS DER TIERHALTUNG

    Für das Planungsgebiet östlich der Bakumer Straße wurde auf Grund südlich bissüdwestlich gelegener Tierhaltungsbetriebe die Geruchsimmissionssituation durchden TÜV NORD Umweltschutz, Hamburg, unter Berücksichtigung der aktuellen Ge-ruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) berechnet und in einem Geruchsgutachten zur Bau-leitplanung dokumentiert (Stand: 24.08.2016).

    Unter Berücksichtigung des Gesamtkonzepts der gewerblichen Entwicklung südlichder Konrad-Zuse-Straße umfasst das Beurteilungsgebiet („Planungsgebiet“ im Sinnedes Gutachtens) die Flächen von der Bakumer Straße im Westen bis zum Nahbe-reich der Autobahn im Osten. Die 43. Flächennutzungsplan-Änderung bzw. der Be-bauungsplan Nr. 63 (Parallelverfahren) decken im Sinne eines ersten Entwicklungs-abschnittes etwa das östliche Drittel der Flächen des Gesamtkonzepts ab.

    Nach Rücksprache mit dem Landkreis Vechta waren 4 Tierhaltungsbetriebe zu be-rücksichtigen.

    Die südwestlich benachbarten und dem Planungsgebiet nächstgelegenen Hofstellenliegen im Bebauungsplan Nr. 56.9 "Steuerung Tierhaltung Märschendorf", der vorkurzem rechtsverbindlich geworden ist. Es handelt sich laut Begründung des Bebau-ungsplans Nr. 56.9 um die Hofstellen Nr. 22 (Auf der Hörst, nördlicher Bereich) undNr. 58 (Auf der Hörst, südlicher Bereich). Zur Betriebsnummer/Flächen 22 wird aus-geführt: „Der Betriebsstandort Nr. 22 befindet sich an der Straße Auf der Hörst in derNähe eines Gewerbegebietes, dessen mögliche Erweiterungsflächen in Richtung desBetriebes liegen. Im Umfeld befinden sich weitere landwirtschaftliche Betriebe. DerNebenerwerbsbetrieb, der vom Betriebsleiter und seinem Sohn bewirtschaftet wird,

  • TOPOS Gemeinde Bakum, Bebauungsplan Nr. 63 „Märschendorf, südlich Konrad-Zuse-Str.“ 15

    umfasst eine Milchviehhaltung sowie die Haltung von Mastschweinen. Es werdenkeine landwirtschaftlichen Flächen bewirtschaftet. Aktuell sind vom BetriebsinhaberBauanträge für zwei neue Gebäude gestellt worden (Liegehalle für Kühe und ein Ge-bäude für einen Abkalbestall und für Futter- und Strohlager), wovon ein Gebäudebereits errichtet worden ist. Entsprechend den Entwicklungsabsichten des Sohnessoll die Milchwirtschaft mit einer Aufstockung des Milchviehbestandes weiter ausge-baut werden. Das Betriebskonzept sieht eine externe Futtergewinnung sowie die Ab-gabe aller Miste und Gülle vor. Aus Sicht der Landwirtschaftskammer weist der Be-trieb ein schlüssiges und wirtschaftlich tragfähiges Konzept auf. Im Bebauungsplanerfolgt eine Festsetzung der Hofstelle als Bestandsfläche und nördlich daran angren-zend eine Entwicklungsfläche.“Zur Betriebsnummer/Flächen 58 wird ausgeführt: „Der Betriebsstandort Nr. 58 liegt ineingeschränkter Ortslage an der Straße Auf der Hörst mit der Nähe zur Wohnbebau-ung und einem weiteren landwirtschaftlichen Betrieb. Der Haupterwerbsbetrieb wirdvon der Betriebsleiterin, die vor einigen Jahren die Hofnachfolge angetreten hat, undihren Eltern bewirtschaftet. Der Schwerpunkt der Tierhaltung liegt in der Haltung vonRindern und Schweinen. Darüber hinaus werden eigene Flächen bewirtschaftet. Ak-tuell geplant ist neben der Errichtung eines Altenteilerhauses die Erweiterung dervorhandenen Tierhaltung, wobei auch der Aufbau einer Geflügelmast in Frage kom-men würde. Die notwendigen Stallanlagen sollen südöstlich im Anschluss an dasHofgebäude gebaut werden. Entsprechend den Empfehlungen der Landwirtschafts-kammer wird im Bebauungsplan die Hofstelle als Bestandsfläche und südöstlich da-ran angrenzend eine Entwicklungsfläche festgesetzt.

    Die Berechnung der Geruchsimmissionen wurde unter Berücksichtigung der Belästi-gungsrelevanz mit dem Programmsystem AUSTAL2000G durchgeführt.

    Der Ausbreitungsrechnung (s. nachfolgende Grafik) ist zu entnehmen, dass im Beur-teilungsgebiet relative Geruchshäufigkeiten zwischen 3 % der Jahresstunden amNordostrand und bis zu ca. 23 % der Jahresstunden am Südrand südlich des Zent-rums des Planungsgebietes errechnet werden. Im südwestlichen Teil des Gebieteserreichen die Werte 10 % und steigen dann nach Westen und Südwesten kontinuier-lich weiter an. Der maßgebliche Immissionswert der GIRL für Gewerbe- und Indust-riegebiete beträgt im Regelfall 15 % (IW = 0,15) (vgl. GIRL, Abschnitt 3.1 sowie dieBegründung und Auslegungshinweise hierzu). Die empfohlenen Immissionswerte derGIRL werden somit überwiegend unterschritten. Im Geltungsbereich des Bebauungs-planes Nr. 63 (Parallelverfahren) werden Werte zwischen 3 % (am Nordostrand) undhöchstens 7 % (am Südwestrand) errechnet, die somit deutlich unter dem Immissi-onswert der GIRL liegen. Nur in einer Teilfläche von bis zu ca. 50 m Breite (Nord-Süd-Ausdehnung) und ca. 130 m Länge (Ost-West-Ausdehnung) am Südrand südlichdes Zentrums des Planungsgebietes (Gesamtkonzept) werden Werte von 15 % bis23 % (an der Gebietsgrenze auf kleiner Fläche 20 % bis 23 %) erreicht.

    Trotz der Überschreitung auf der genannten Teilfläche im südlichen Randbereich derFlächen des Gesamtkonzepts, führt die geplante gewerbliche Nutzung im ganz über-wiegenden Teil des Planungsgebiets zu keinen Immissionskonflikten mit der benach-barten Tierhaltung. Hier ist zu berücksichtigen, dass auf Ebene künftiger Bebauungs-pläne (nächste Entwicklungsabschnitte) z.B. planinterne Kompensationsmaßnahmen(> Anpflanzungen zur Eingrünung des Gebietes nach Süden) im Überschreitungsbe-reich (über 15 %) festgesetzt werden können. Auch ist eine Gliederung der künftigenGewerbegebiete möglich, so dass hier nur solche Nutzungen zulässig sein werden,die mit den landwirtschaftlichen Immissionen vertretbar sind (z.B. Lagerflächen oderähnliches). Die Gemeinde geht daher davon aus, dass keine erheblichen Immissi-onskonflikte mit den Tierhaltungsbetrieben im Umfeld entstehen werden.

  • TOPOS Gemeinde Bakum, Bebauungsplan Nr. 63 „Märschendorf, südlich Konrad-Zuse-Str.“ 16

    Die Flächen östlich der Bakumer Straße und südlich der Konrad-Zuse-Straße stellendas zur Zeit einzige erhebliche Reservepotenzial für die weiterhin starke Gewerbeflä-chennachfrage der Gemeinde dar. Daher kann auf die Darstellung gewerblicher Bau-flächen an dieser Stelle im vorgesehenen Umfang nicht verzichtet werden. Die Ent-wicklungsmöglichkeiten der Landwirtschaft werden durch die künftige gewerblich-industrielle Entwicklung grundsätzlich nicht eingeschränkt. Es kann jedoch, da amRande des Baugebietes bereits die Orientierungswerte der GIRL erreicht werden,den Landwirten in dieser Hinsicht auch keine uneingeschränkte Vergrößerung ihrerImmissionskontingente zugesichert werden. Die landwirtschaftliche Entwicklung inenger Nachbarschaft zu dem Planungsgebiet kann daher nur erfolgen, wenn sichdadurch die bestehende Immissionslage nicht verschlechtert. Nach Auffassung derGemeinde ist trotz dieser Restriktion für die Landwirtschaft ein ausreichender Ent-wicklungsspielraum gegeben.

  • TOPOS Gemeinde Bakum, Bebauungsplan Nr. 63 „Märschendorf, südlich Konrad-Zuse-Str.“ 17

    Abb.: Geruchsimmissionen im Planungsgebiet und seiner Umgebung.Quelle: Geruchsgutachten des TÜV-Nord Umweltschutz, Stand: 24.08.2016.Rasterweite 15 m x 15 m. Im Übrigen ohne Maßstab.

  • TOPOS Gemeinde Bakum, Bebauungsplan Nr. 63 „Märschendorf, südlich Konrad-Zuse-Str.“ 18

    4.3.2 LÄRMIMMISSIONEN AUS DEM STRASSENVERKEHR

    Es ist - wie in vergleichbaren Gebieten um die Anschlussstelle in Harme auch – derNachfrage entsprechend die Entwicklung von Gewerbegebieten (GE) vorgesehen.Die Flächen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 63 liegen im Immissi-onsbereich der östlich vorbeiführenden Bundesautobahn A1. Im Auftrag der Gemein-de Bakum wurde daher ein "Lärmschutzgutachten zur Aufstellung des Bebauungs-planes Nr. 63“ erstellt (Büro für Lärmschutz, Dipl.-Ing. A Jacobs, Papenburg, Stand:27.09.2016).

    Unter Berücksichtigung des Gesamtkonzepts der gewerblichen Entwicklung südlichder Konrad-Zuse-Straße umfasst das Beurteilungsgebiet die Flächen von der Baku-mer Straße im Westen bis zum Nahbereich der Autobahn im Osten. Die 43. Flächen-nutzungsplan-Änderung bzw. der Bebauungsplan Nr. 63 (Parallelverfahren) deckenim Sinne eines ersten Entwicklungsabschnittes etwa das östliche Drittel der Flächendes Gesamtkonzepts ab.

    Die Berechnungen zeigen, dass es aufgrund der Vorbelastung durch den Verkehrs-lärm auf der BAB 1 in Teilbereichen des Geltungsbereiches des BebauungsplanesNr. 63 tags und im gesamten Plangebiet (Gesamtkonzept) nachts zur Überschreitungder Orientierungswerte der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) für Gewerbege-biete (GE) bezogen auf Verkehrslärm von 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts kommt(vgl. Rasterlärmkarten 6.4a und 6.4b im o.g. Gutachten). Weiter westlich kommt esdagegen zu keinen Überschreitungen mehr.

    Die in der Rasterlärmkarte 6.4a (ungünstigster Fall tags im 1. OG) festgestellten Isoli-nien für die Beurteilungspegel führen unter Berücksichtigung eines Zuschlages von+3 dB(A) gem. DIN 4109 zu folgenden Außenlärmpegeln und Lärmpegelbereichen(zur grafischen Darstellung der Lärmpegelbereiche siehe Anlage 6.5 des Lärm-schutzgutachtens):

    Tab.: Lärmpegel durch Straßenverkehrslärm

    Isolinie mitBeurteilungspegel Lr

    in dB(A)

    Außenlärmpegel Lrin dB(A)

    Lärmpegelbereich(LPB)

    53 bis 57 56 bis 60 II58 bis 62 61 bis 65 III63 bis 67 66 bis 70 IV68 bis 72 71 bis 75 V

    Da ein Sichtbezug zur Bundesautobahn A1 für die anzusiedelnden Gewerbebetriebeeinen hohen Attraktivitätsfaktor darstellt, ist eine Lärmschutzanlage (Wand oder Wall,„aktiver Lärmschutz“) im neuen Gewerbegebiet (GE) nicht vorgesehen. Allerdingswird auf Grund der starken Verkehrslärmbelastung sowohl tags als auch nachts die inGewerbegebieten (GE) ohnehin nur ausnahmsweise zulässige betriebliche Wohnnut-zung auf Ebene des Bebauungsplanes Nr. 63 durch textliche Festsetzung ausge-schlossen. Es werden aber schallschützende Festsetzungen (passiver Schallschutz)zu Vorkehrungen und Maßnahmen auf den Grundstücken bzw. an den Gebäuden aufBasis der gutachterlichen Empfehlungen (gem. DIN 4109) vorgesehen. Dies erfolgttextlich und bezogen auf die im Plan als Lärmpegelbereiche IV und V gekennzeichne-ten Flächen der Gewerbegebiete (GE). Lärmpegelbereiche III und niedriger werdennicht im Plan gekennzeichnet bzw. mit Festsetzungen flankiert, da in diesen Berei-chen die Orientierungswerte für Gewerbegebiete bereits eingehalten werden.

  • TOPOS Gemeinde Bakum, Bebauungsplan Nr. 63 „Märschendorf, südlich Konrad-Zuse-Str.“ 19

    4.3.3 LÄRMIMMISSIONEN AUS DER GEWERBLICHEN NUTZUNG

    Es ist - wie in vergleichbaren Gebieten um die Anschlussstelle in Harme auch – derNachfrage entsprechend die Entwicklung von Gewerbegebieten (GE) vorgesehen.Südwestlich des Plangebiets liegt ein Wohnhaus im Bereich einer Hofstelle (Auf derHörst) im Außenbereich. Dort sollen unzulässige Lärm-Immissionen vermieden wer-den. Im Auftrag der Gemeinde Bakum wurde daher ein "Lärmschutzgutachten zurAufstellung des Bebauungsplanes Nr. 63“ erstellt (Büro für Lärmschutz, Dipl.-Ing. AJacobs, Papenburg, Stand: 27.09.2016).

    Unter Berücksichtigung des Gesamtkonzepts der gewerblichen Entwicklung südlichder Konrad-Zuse-Straße umfasst das Beurteilungsgebiet die Flächen von der Baku-mer Straße im Westen bis zum Nahbereich der Autobahn im Osten. Die 43. Flächen-nutzungsplan-Änderung bzw. der Bebauungsplan Nr. 63 (Parallelverfahren) deckenim Sinne eines ersten Entwicklungsabschnittes etwa das östliche Drittel der Flächendes Gesamtkonzepts ab.

    Ermittelt wurde die künftige Lärmsituation im Bereich der nächstgelegenen vorhande-nen Wohnnutzung im Umfeld (im Außenbereich gelegenes Wohnhaus). Dort wurdeder maßgebliche Immissionsort (IO 1) festgelegt. Der Schutzanspruch gegenüberGewerbelärm für die vorhandene Wohnnutzung am IO ergibt sich aus ihrer Lage undder damit verbundenen Gebietszuordnung nach DIN 18005 (Orientierungswert, OW)wie folgt:

    Immissionsort Orientierungswert (OW) der DIN 18005in dB(A)

    Gebietszuordnung tags nachtsMI (Außenbereich) IO 1 / Auf der

    Hörst60 45

    Die künftigen möglichen Gewerbegebiete (GE) im Bereich des Gesamtkonzepts wur-den in acht Teilflächen zerlegt, für die jeweils mögliche und zulässige Emissionskon-tingente LEK (LEK 1 bis LEK 8, s. nachfolgende Tabelle) so ermittelt wurden, dass -unter Berücksichtigung der Vorbelastung aus den umliegenden Gewerbe- und Indust-riegebieten (bestehende B-Pläne Nr. 21.2, Nr. 32.1, Nr. 32.2, Nr. 49 und Nr. 50) -gewährleistet werden kann, dass an der schutzbedürftigen Nutzung im Umfeld (IO 1,s.o.) die jeweiligen gebietsspezifischen Orientierungswerte (OW) der DIN 18005 ein-gehalten werden. Die Ermittlungen der zulässigen Emissionskontingente erfolgtengemäß DIN 45691.

    Tab.: Zulässige Emissionskontingente der jeweiligen Teilflächen (TF 1 bis TF 8,siehe Anlage 6.1 im Lärmschutzgutachten)

    Teilfläche LEK, tags[dB(A)/m²]

    LEK, nachts[dB(A)/m²]

    LEK 1 65 50LEK 2 65 50LEK 3 65 50LEK 4 65 50LEK 5 65 50LEK 6 65 50LEK 7 65 50LEK 8 65 50

  • TOPOS Gemeinde Bakum, Bebauungsplan Nr. 63 „Märschendorf, südlich Konrad-Zuse-Str.“ 20

    Unter Berücksichtigung der in der oben stehenden Tabelle genannten Emissionskon-tingente ergeben die Berechnungen im Bereich des nächstgelegenen Wohngebäudes(IO 1) Immissionskontingente bzw. in der Summe ein Beurteilungspegel, die eine wei-tere gewerbliche Entwicklung im Plangebiet zulassen, ohne dass es dort zu Über-schreitungen der anzusetzenden Orientierungswerte (s.o.) und auch nicht zu unzu-mutbaren Lärmbeeinträchtigungen kommt.

    Auf Ebene des Bebauungsplans Nr. 63 (Parallelverfahren zur 43. Änderung des Flä-chennutzungsplans) wird die ohnehin nur ausnahmsweise zulässige betrieblicheWohnnutzung in den Gewerbegebieten (GE) durch textliche Festsetzung ausge-schlossen, um gebietsinterne Konflikte zwischen Wohnen und industrieller Nutzungim Umfeld bzw. gewerblicher Nutzung im Gebiet selbst zu vermeiden.

    Da der Bebauungsplan Nr. 63 nur einen Teilbereich des Gesamtkonzeptes umfasst,werden dort nur für zwei Teilflächen Emissionskontingente festgesetzt. LEK 1 (ent-spricht LEK 7) und LEK 2 (entspricht LEK 8); siehe oben stehende Tabelle und Anla-ge 6.1 des Lärmschutzgutachtens.

    5. ZIELE UND ZWECKE DER PLANUNG

    Diese Planung dient der weiteren gewerblichen Entwicklung der Gemeinde Bakum imBereich Märschendorf östlich der Autobahn A1 und südwestlich ihrer Anschlussstelleim Bereich Harme. Die Gemeinde reagiert damit auf die rasche Ausnutzung der bis-lang ausgewiesenen Gewerbe- und Industrieflächen im Bereich Harme / Märschen-dorf, indem sie weitere Entwicklungsflächen für eine gewerbliche Nutzung zur Verfü-gung stellt. Die Nachfrage nach Gewerbebauland in diesem Bereich, insbesonderefür Betriebe und Nutzungen, die die verkehrsgünstige Lage in der Nähe der An-schlussstelle zur Autobahn A 1 suchen ist ungebrochen. Die Gemeinde verfügt je-doch über keine Gewerbegrundstücke mehr, da diese restlos verkauft wurden - wieim Falle des nördlichen Bebauungsplanes Nr. 49 - oder – westlich der Bakumer Stra-ße im derzeit in der Erschließungsplanung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 50 -durch die Fülle von Anfragen bereits absehbar belegt sind. Insofern besteht ein städ-tebauliches Erfordernis, auf das die Gemeinde durch Erweiterung des bestehendengewerblichen Ansatzes im Bereich südlich des Fladderkanals reagiert und diesen nunnach Südosten (östlich der Bakumer Straße und südlich der Konrad-Zuse-Straße)ausdehnt.

    Die gewerbliche Entwicklung der Gemeinde Bakum soll hauptsächlich im BereichHarme / Märschendorf erfolgen, da der Bereich wegen der verkehrsgünstigen Lage inder Nähe der Anschlussstelle zur Autobahn A 1 dazu prädestiniert ist. Daher wurdenund werden folgerichtig um den Anschlusspunkt herum gewerbliche Bauflächen ent-wickelt. Da aber die im Flächennutzungsplan zwischen den Gewerbegebieten inHarme und der Ortslage dargestellten Gewerbeflächen kurz- und mittelfristig der Ge-meinde nicht zur Verfügung stehen, muss die Gemeinde auf andere Flächen auswei-chen. Die ins Auge fallenden theoretischen Alternativen hat die Gemeinde mit folgen-dem Ergebnis geprüft:

    a) Flächen zwischen Gewerbepark Harme und Harmerholz: für die Gemeindenicht verfügbar.

    b) Fläche nördlich des Gewerbeparks Harme, westlich der Autobahn: für dieGemeinde nicht verfügbar.

    c) Flächen nördlich des Gewerbeparks Harme, östlich der Autobahn: für die Ge-meinde nicht verfügbar.

    d) Flächen westlich des Gewerbeparks Harme, westlich der Autobahn und süd-lich der Landesstraße (L 843): mittel- und kurzfristig nicht verfügbar.

  • TOPOS Gemeinde Bakum, Bebauungsplan Nr. 63 „Märschendorf, südlich Konrad-Zuse-Str.“ 21

    Die oben angegebenen Flächen, die in unmittelbarer Nachbarschaft der bisherigenGewerbeflächen liegen, sind also derzeit nicht verfügbar.

    Die Gemeinde verkennt nicht, dass in den bestehenden Gewerbegebieten auf einzel-nen Grundstücken zum Teil noch ungenutzte Flächen vorhanden sind. Dies liegt je-doch an dem Erweiterungspotenzial, das Betriebe sich beim Grundstückskauf gesi-chert haben und aus betrieblicher Sicht auch sichern mussten. Diese Reserveflächenliegen auf Grund der Besitzstruktur außerhalb des Einflusses der Gemeinde und ste-hen für eine Gewerbeansiedlung zusätzlicher Betriebe nicht zur Verfügung. Dies giltauch für einzelne Flächen in Harme nördlich der Essener Straße (L 843) und westlichder Nieberdingstraße, die demnächst zwar durch Bauleitplanung werden sollen, aberbereits als Entwicklungs- und Erweiterungsflächen dort ansässiger Betriebe vorgese-hen sind und von daher für eine Angebotsplanung an an- und umsiedlungswillige Be-triebe nicht zur Verfügung stehen.

    Im Ergebnis ist die Gemeinde darauf angewiesen ihre gewerbliche Entwicklung süd-lich des Fladderkanals weiter zu betreiben. Dabei bieten sich insbesondere die Flä-chen südlich der Konrad-Zuse-Straße an, weil diese Flächen in Nachbarschaft zumnördlich bereits im bestehenden Bebauungsplan Nr. 49 ausgewiesenen Industrie-gebieten liegen und dadurch - wie auch durch die Nähe zur Autobahn - teilweise vor-belastet sind.

    Es wird beabsichtigt, sowohl ortsansässigen Betrieben die Möglichkeit zur An- undUmsiedlung zu bieten und als auch zusätzliche Unternehmen für Bakum zu gewin-nen. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass der Gemeinde bereits Anfragen vonBetrieben, die ein starkes Interesse an Flächen mit Blickbezug zur Autobahn haben,vorliegen. Deshalb sind die Flächen kurzfristig verfügbar zu machen, um die Nachfra-ge zeitnah bedienen zu können. Insofern findet keine unangemessene Bevorratungs-planung in den Außenbereich hinein statt, sondern es wird auf die Nachfragesituationentsprechend der Standortgunst der Gemeinde Bakum durch Bauleitplanung reagiert.

    Die Flächen des Planungsgebiets sind auch deshalb für eine gewerbliche Entwick-lung geeignet, da sie weit genug von empfindlichen Nutzungen wie dem Wohnen ent-fernt liegen und auch entsprechend aktueller Erhebungen, die Bestandteil der öffent-lich ausgelegten Planunterlagen sind, keine besonders bedeutsamen Flächen fürNatur und Landschaft darstellen.

    Mit dem Bebauungsplan Nr. 63 (Parallelverfahren) ist - wie in vergleichbaren Gebie-ten um die Anschlussstelle in Harme auch – der Nachfrage entsprechend zunächstdie Entwicklung von Gewerbegebieten (GE) vorgesehen. Durch die parallele 43. Flä-chennutzungsplan-Änderung wird dies vorbereitet.

    Die möglichen Emissionen sollen allerdings durch die Festsetzung von Emissions-kontingenten auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung vorsorglich begrenzt wer-den. Ebenso soll dort, auf Grund der Vorbelastung durch den Straßenverkehr (A1)und um gebietsinterne Immissionskonflikte zu vermeiden, die Wohnnutzung ausge-schlossen werden.

    Im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden wird eine möglichst hohebauliche Ausnutzbarkeit der Grundflächen angestrebt. Die Gemeinde entwickelt re-gelmäßig ihre Gewerbe- und Industriegebiete mit der höchstzulässigen GRZ von 0,8,also mit der nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) höchstzulässigen Ausnutz-barkeit. Von daher soll auch die notwendige Kompensation für die zu erwartendenEingriffe in Natur- und Landschaft im Planungsgebiet überwiegend durch Maßnah-men an anderer Stelle (externe Kompensation) erfolgen.

  • TOPOS Gemeinde Bakum, Bebauungsplan Nr. 63 „Märschendorf, südlich Konrad-Zuse-Str.“ 22

    6. DIE INHALTE DES BEBAUUNGSPLANES IM EINZELNEN

    Der vorgesehene Nutzungsrahmen in den Baugebieten wird aus den zeichnerischenund textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes ersichtlich.

    Die ausnahmsweise zulässige Wohnnutzung in den Gewerbegebieten wird durchtextliche Festsetzung ausgeschlossen, wegen der Lärmbelastung von der Bundesau-tobahn A1 und um gebietsinterne Konflikte zwischen Wohnen und der industriellenNutzung im Umfeld bzw. der künftigen gewerblichen Nutzung im Geltungsbereichselbst zu vermeiden.

    Im Übrigen erfolgen schallschützende Festsetzungen in Form von Emissionskontin-genten (LEK) und Lärmpegelbereichen (LPB) auf Basis gutachterlicher Empfehlun-gen (s. Kap. 4.3.2 und 4.3.3).

    Die GRZ wird mit 0,8 festgesetzt, um eine möglichst optimale bauliche Ausnutzbarkeitzu ermöglichen. Auf die Festsetzung einer Bauweise wird verzichtet. Dies soll einedem angestrebten Gebietscharakter angemessene flexible Errichtung von Gewerbe-und Industriebauten ermöglichen.

    Zur Einfügung der Gewerbebauten in die Landschaft wird eine obere Höhengrenzefür Gebäude von 15 m festgesetzt. Das Maß der Nutzung geht auf den Flächenbedarfder anzusiedelnden Betriebe ein. Die Höhenentwicklung der Gebäude entspricht demMaß der erforderlichen, industriellen Gewerbebebauung und geht ebenfalls auf dender Gemeinde gegenüber geäußerten Bedarf ein.

    Das zusammenhängende Baufeld ermöglicht eine der Nachfrage entsprechende Bil-dung von Baugrundstücken unterschiedlicher Größen.

    Zum Fahrbahnrand der östlich verlaufenden Bundesautobahn A1 einschließlich derParkplatzanlage Bakumer Wiesen (West) wird die Baugrenze mit 40 m Abstand fest-gesetzt. Zu angrenzenden Grundstücken und Straßen halten die Baugrenzen im Üb-rigen 3 m Abstand ein. Im Falle der potenziellen Erweiterungsflächen in RichtungWesten (übrige Flächen er parallelen 43. Änderung des Flächennutzungsplanesschließen die Baugrenzen jedoch mit der Geltungsbereichsgrenze ab.

    Zur Eingrünung gegenüber der südlich gelegenen Landschaftsteile werden Flächenfür Anpflanzungen standortheimischer Gehölze vorgesehen. Damit werden vorhan-dene schüttere Reststrukturen linearer Gehölze am Südwestrand außerhalb des Gel-tungsbereichs sinnvoll ergänzt und es entsteht eine begrünte Abstandszone zu denneuen Gewerbeflächen. Am Südostrand wird das Gebiet bereits von dichteren Ge-hölzreihen außerhalb des Geltungsbereichs eingefasst. Hier wird eine begrünte Ab-standszone festgesetzt, um die Bebauung nicht zu nah an diese Strukturen heranrü-cken zu lassen. Die Fläche darf jedoch gärtnerisch genutzt werden.

    Am Westrand des Bebauungsplanes verläuft ein Wasserzug (16/19), gerade außer-halb des Geltungsbereichs in der Feldflur ohne eigenes gesondertes Flurstück. Die-sem ist westlich Grabenzugs eine bandförmige Ersatzaufforstungsfläche vorgelagert(s. Anlage Ersatzaufforstungen und Amphibienlaichgewässer im Plangebiet und an-grenzenden Bereichen zu dieser Begründung). Auch am Nordwestrand des B-Planesverläuft ein kleiner Restgrabenzug gerade außerhalb des Geltungsbereichs, der hierebenfalls einer kleinen Waldfläche vorgelagert ist und diese somit vom Geltungsbe-reich trennt. Die Strukturen sind durch Vermessung in der Planunterlage dokumen-tiert.

  • TOPOS Gemeinde Bakum, Bebauungsplan Nr. 63 „Märschendorf, südlich Konrad-Zuse-Str.“ 23

    Bei der Erfassung in 2015 konnten im Zuge des Faunistischen und floristischenFachbeitrags (Büro Sinning, Edewecht, s. entsprechende Ausarbeitungen) zunächstAmphibien (Erdkröte und Grasfrosch) als auch später Amphibienlaich und auchQuappen (des Grasfroschs) im südlichen Grabenzug nachgewiesen werden. ZumSchutz und Erhalt des Laichgewässers und zur Entwicklung und zum Erhalt einesbiotopvernetzenden Korridors wird am Westrand des Geltungsbereichs eine Maß-nahmenfläche mit der Bezeichnung A festgesetzt. Es erfolgt eine durchgehendeFestsetzung vom Restgrabenzug im Norden bis zum Oberlauf des Wasserzugs 16/19im Süden. Dort wo Waldflächen benachbart liegen wird diese mit 15 m Breite festge-setzt, im Übrigen aber mit 8 m Breite. Damit wird ein ausreichender Abstand von denWaldflächen eingehalten. Durch textliche Festsetzung wird geregelt, dass sich auf derMaßnahmenfläche künftig eine halboffene, gehölzfreie Biotopstruktur im Sinne desangestrebten Korridors entwickeln wird, im Ergebnis vergleichbar einer halbruderalenGras- und Staudenflur. Durch textliche Festsetzung wird ebenso klargestellt, dasshier künftig Maßnahmen der Oberflächenentwässerung zulässig bleiben, so dassauch eine Unterhaltung und ggf. auch Umgestaltung des angrenzenden Wasserzugsmöglich bleibt und eine Anbindung von künftigen Rückhalteeinrichtungen planungs-rechtlich zulässig bleibt.

    Durch textliche Festsetzungen werden die Nutzung und Herstellung der Grün-., An-pflanz- und Maßnahmenflächen näher bestimmt; außerdem werden zu deren SchutzBeeinträchtigungen wie Bebauungen, Versiegelungen, Abgrabungen und Aufschüt-tungen im Bereich dieser Flächen eingeschränkt.

    7. VERKEHRSERSCHLIESSUNG

    Die Verkehrserschließung soll über einen Anschluss an die vorhandene Konrad-ZuseStraße erfolgen, die wiederum in Richtung Westen an die Bakumer Straße (K 258)anbindet. Da für den Bebauungsplan Nr. 63 Anfragen nach großen zusammenhän-genden Gewerbeflächen vorliegen, werden planinterne Straßen nicht festgesetzt. DieVerkehrserschließung ist über die angrenzende Konrad-Zuse-Straße gesichert. Überdie Kreisstraße besteht eine Anbindung an das regionale und überregionale Straßen-verkehrsnetz.

  • TOPOS Gemeinde Bakum, Bebauungsplan Nr. 63 „Märschendorf, südlich Konrad-Zuse-Str.“ 24

    8. VER- UND ENTSORGUNG

    Die Versorgung mit Trinkwasser übernimmt der Oldenburgisch Ostfriesische Wasser-verband (OOWV). Die Gemeinde wird rechtzeitig vor Baubeginn mit dem OOWV diezur Verfügung stehenden Trassen und die Einzelheiten der Erschließungsmaßnahmesowie die Koordination mit anderen Leitungsträgern abstimmen.

    Die Versorgung mit Energie (Strom und Gas) erfolgt durch die EWE. Rechtzeitig vorBaubeginn werden mit dem Leitungsträger die verfügbaren Trassen und die Einzel-heiten der Bauausführung und die Koordination mit den anderen Leitungsträgern ab-gestimmt.

    Die Versorgung mit Telekommunikationsleitungen erfolgt durch die Deutsche Tele-kom AG oder ggf. durch entsprechende andere Leistungsanbieter. Rechtzeitig vorBaubeginn werden mit dem Leitungsträger die verfügbaren Trassen und die Einzel-heiten der Bauausführung und die Koordination mit den anderen Leitungsträgern ab-gestimmt.

    Im Ausbaustadium sind zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung ausreichendeEntnahmestellen mit einer Kapazität von 3.200 l/min über 2 Stunden bereitzustellen.Art und Umfang der Löschwasserentnahmestellen werden auf Ebene der Erschlie-ßungsplanung bzw. im Zuge der Erstellung der Erschließungsanlagen mit der Feuer-wehr Bakum abgestimmt.

    Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Märschendorfsüdlich Konrad-Zuse-Straße“ der Gemeinde Bakum wurde ein Entwässerungskon-zept durch das eingeführte Ingenieurbüro Frilling+Rolfs GmbH, Vechta, im Auftragdes OOWV, Brake, erstellt (Stand: 10.11.2017), um die technischen Möglichkeiteneiner schadlosen Abwasserentsorgung in ihren Grundzügen darzustellen (s. entspre-chende Ausarbeitungen).

    Derzeit wird das Gelände überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Die vorhandenenGeländehöhen liegen im B-Plangebiet zwischen 27,50 mNN und 28,00 mNN. West-lich des B-Plangebietes verläuft auf rd. 145 m der Wasserzug 19/16, der die angren-zenden Flächen entwässert und nach rd. 1,45 km in die südlich gelegene „Aue“ mün-det.

    Die Entwässerung des geplanten Baugebietes hat im Trennsystem zu erfolgen.

    Für die Ableitung des anfallenden Schmutzwassers sind künftig Kleinpumpwerke undDruckrohrleitungen vorzusehen, die an die vorhandene Druckrohrleitung in der „Kon-rad-Zuse-Straße“ anbinden. Dort erfolgt der Anschluss an die Schmutzwasserkanali-sation; die Kapazität der Kläranlage ist ausreichend.

    Der zweckmäßigste Standort für die Rückhaltung des anfallenden Oberflächenwas-sers (zentrales Regenrückhaltebecken) wird an der süd-westlichen Grenze des B-Plangebietes gesehen. Dieser kann jedoch aufgrund der späteren tatsächlichenGrundstückseinteilung variieren. Bei dem rd. 5,2 ha großen B-Plangebiet ist bei ei-nem 5-jährlichen Bemessungsregen ein rd. 1.720 m³ großes Stauraumvolumen erfor-derlich (mittlere Drosselabflussspende 1,5 l/(s*ha), GRZ 0,8). Die gedrosselte Einlei-tung mit Notüberlauf erfolgt in den südlich verlaufenden Wasserzug 19/16, einemVerbandsgewässer der Hase-Wasseracht. Ob neben der Anlegung eines Regen-rückhaltebeckens auch die Zwischenspeicherung des anfallenden Oberflächenwas-sers im Wasserzug 19/16 möglich ist, ist in den weiteren Planungsphasen mit der

  • TOPOS Gemeinde Bakum, Bebauungsplan Nr. 63 „Märschendorf, südlich Konrad-Zuse-Str.“ 25

    unteren Wasser- und Naturschutzbehörde und der Hase-Wasseracht abzuklären.Wasserrechtliche Anträge sind entsprechend zu stellen.

    Im Entwässerungskonzept wird die grundsätzliche Bewältigung (technische Machbar-keit) der Oberflächenentwässerung aufgezeigt. Es werden in den entsprechendenLageplänen auch erste Ausblicke auf Lösungsansätze für die übrigen Flächen derparallelen 43. Flächennutzungsplan-Änderung gegeben. Die Gemeinde sieht von derFestsetzung von konkreten Flächen für die Regenrückhaltung im Bebauungsplan ab,da sich je nach Nachfrage und Abverkauf der Flächen auch andere sinnvolle Veror-tungen dieser Flächen ergeben können. Die Gemeinde ist selbst Vermarkter derGrundflächen und wird im Zuge der Kaufverträge auf die herzustellenden Regenrück-halteinrichtungen hinweisen und die notwendigen Trassen für die Anlage, Verlegungund Unterhaltung von Retentionsräumen, Leitungen und Pumpwerken vertraglichsicherstellen.

    Die Einzelheiten zur Oberflächenentwässerung werden sachgerecht außerhalb derBauleitplanung im Rahmen des wasserrechtlichen Verfahrens mit dem OOWV, derHase Wasseracht, der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Naturschutzbehördeabgestimmt und geregelt.

    Es bestehen vertragliche Regelungen zwischen der Gemeinde und dem OOWV zurZuständigkeit und Aufgabenteilung im Bereich Wasserwirtschaft. Rechtzeitig vorBaubeginn der Erschließungsarbeiten sind die wasserrechtlichen Genehmigungeneinzuholen.

    Die Abfallbeseitigung erfolgt zentral durch die Abfallwirtschaftsgesellschaft des Land-kreises Vechta bzw. gewerbliche Abfallunternehmen.

  • TOPOS Gemeinde Bakum, Bebauungsplan Nr. 63 „Märschendorf, südlich Konrad-Zuse-Str.“ 26

    9. EINGRIFFSREGELUNG

    Eine Bewertung und Bilanzierung der betroffenen Schutzgüter des Komplexes Naturund Landschaft erfolgt hier in Anlehnung an das „Osnabrücker Kompensationsmo-dell“ (Stand: 2016). Bezogen auf die in der Eingriffsregelung zu berücksichtigendenSchützgüter Pflanzen und Tiere einschließlich artenschutzrechtlicher Belange wurdeim Auftrag der Gemeinde ein Faunistischer und floristischer Fachbeitrag (Büro Sin-ning, Edewecht, Stand: 27.10.2015, Korrekturfassung vom 10.08.2017) erstellt, derBrutvögel, Fledermäuse, Amphibien, Biotoptypen, FFH-Lebensraumtypen und ge-fährdete / geschützte Pflanzenarten berücksichtigt. In diesem Zusammenhang erfolg-te eine Biotopkartierung im Jahr 2015 mit Bewertung (s. Fachbeitrag). Ergänzendwird auf die Darstellungen der Pläne der Landschaftsplanung (s. Kap. 4.1) sowie aufden Umweltbericht (s. Kap. 11), der separater Teil dieser Begründung ist, verwiesen.Durch den Landkreis Vechta erfolgte außerdem mit Datum vom 26.04.2017 eine Mit-teilung der im Gebiet vorhandenen Ersatzaufforstungen und Amphibienlaichgewässerin Form zweier Luftbildausschnitte (s. Anlage Ersatzaufforstungen und Amphi-bienlaichgewässer im Plangebiet und angrenzenden Bereichen zu dieser Begrün-dung).

    Ein erheblicher Eingriff besteht in dem Verlust von Ackerflächen / Grasackerflächenund der folgenden Bodenversiegelung durch die Bebauung. Durch den Eingriff gehendamit Lebensräume für die Pflanzen- und Tierwelt der Agrarlandschaft verloren. EinEingriff besteht auch in dem Verlust von Teilabschnitten von Feldgehölzen innerhalbdes Planungsgebietes.

    Ein weiterer wesentlicher Eingriff besteht in der Beeinträchtigung des Orts- und Land-schaftsbildes durch die Ausweisung eines gewerblichen Baugebietes, in dem regel-mäßig auch groß dimensionierte Gebäude errichtet werden können, wobei das Land-schaftsbilderlebnis im Planungsgebiet bereits durch die Nähe zu den nördlich undwestlich vorhandenen Gewerbe- und Industriegebieten sowie die Nähe zur Autobahnbeeinträchtigt ist.

    Die mögliche Versiegelung ist innerhalb der Baugebiete durch die Baunutzungsver-ordnung (BauNVO) auf max. 80 % (GRZ 0,8) begrenzt. Es kann daher begründet voneiner Versiegelung von höchstens 80 % der Grundfläche ausgegangen werden.

    Der Eingriff in das Orts- und Landschaftsbild wird durch die Festsetzung einer Ober-grenze für die Gebäudehöhen gemildert.

    Eine Minimierung des Eingriffes wird auch durch die verschiedenen Erhaltungsfest-setzungen erreicht. Der benachbarte Wald im Nordwesten südlich der Konrad-Zuse-Straße außerhalb des Geltungsbereiches bleibt zunächst erhalten.

    Die entstehenden Wertverluste müssen auf Grund der angestrebten hohen baulichenAusnutzbarkeit im Wesentlichen außerhalb des Planungsgebietes kompensiert wer-den (s. nachfolgende Tabelle „Eingriffs- und Kompensationsberechnung“).

    Im Faunistischen und floristischen Fachbeitrag (Büro Sinning, Edewecht, Stand:27.10.2015, Korrekturfassung vom 10.08.2017) wurden die im Jahre 2015 vorhande-nen Biotopstrukturen flächendeckend (für das Gebiet der 43. Änderung des Flächen-nutzungsplans und unmittelbar angrenzend, d.h. die Flächen südlich der Konrad-Zuse-Straße von der Bakumer Straße im Westen bis zum Nahbereich der Autobahnim Osten) nach dem Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen(DRACHENFELS 2011, unter Berücksichtigung der Korrekturen und Änderungen mitStand vom 01.10.2013) erfasst und nach dem Modell des NLWKN (DRACHENFELS

  • TOPOS Gemeinde Bakum, Bebauungsplan Nr. 63 „Märschendorf, südlich Konrad-Zuse-Str.“ 27

    2012) bewertet (s. die entsprechenden Ausarbeitungen, insbesondere die Pläne 1und 2). Dieses Modell unterscheidet 5 Wertstufen (1 = gering bis 5 = von besondererBedeutung). Die festgestellten Biotoptypen wurden demnach in die Wertstufen 1 bishöchstens 3 (geringe bis allgemeine Bedeutung) eingeordnet. Da die Gemeinde Ba-kum zwischenzeitlich Anteile in anerkannten Kompensationspoolflächen erworbenhat, die nach dem Osnabrücker Modell bilanziert sind, wird die Bilanzierung hierebenfalls nach diesem Modell vorgenommen.

    Der nachfolgenden Tabelle ist die Bewertung nach dem Osnabrücker Modell zu ent-nehmen. Demnach gelten die überwiegenden Flächen des Plangebietes (Ackerflä-chen und Einsaatgrünland) als „weniger empfindliche Bereiche“ (Wertfaktoren 0,6, bis1,5). Aufgrund ihrer Ausbildung, ihrer naturnäheren Artenzusammensetzung und ihrerVernetzungsfunktion sind nur wenige Biotope im Plangebiet mit mehr als 1,5 WE zubewerten und als „empfindliche Bereiche“ (Wertfaktoren 1,6 bis 2,5) einzustufen.

    Tab.: Bewertung der Biotoptypen (Kürzel nach DRACHENFELS 2011, unter Berücksichti-gung der Korrekturen und Änderungen mit Stand vom 01.10.2013) im Plangebiet nachdem Osnabrücker Modell (2016)

    Kürzel Nr. Biotoptyp WertfaktorASg/m 11.1.1 Sandacker (in 2015: g = Getreide, m = Mais) 1,0BE 2.14 Einzelsträucher (kleine Weiden und junge Eichen) 1,6FGR 4.13.3 nährstoffreicher Grabenzug 1,5FGR-u 4.13.3 nährstoffreicher Grabenzug, trockenfallend 1,2GA 9.7 Einsaatgrünland (Grasacker) 1,0HBE 2.13.1 Einzelbäume, z.T. reihig: Eichen, Erlen, Birken, Weiden 2,1HBK 2.13.2 einzelne Kopfweiden in Feldflur 2,1OVW 13.1.11 befestigte Verkehrsfläche (an Konrad-Zuse-Str.) 0,0UHB 10.4.5 artenarme Brennnesselflur 1,0UHF 10.4.1 halbruderale Gras- und Staudenflur, feuchter Standorte 1,3UHM 10.4.2 halbruderale Gras- und Staudenflur, mittlerer Standorte 1,3URT 10.5.2 Ruderalflur, trocken (am Straßenrand) 1,3

    Zur Eingrünung gegenüber der südlich gelegenen Landschaftsteile werden Flächenfür Anpflanzungen standortheimischer Gehölze vorgesehen. Damit werden vorhan-dene schüttere Reststrukturen linearer Gehölze am Südwestrand außerhalb des Gel-tungsbereichs sinnvoll ergänzt und es entsteht eine begrünte Abstandszone zu denneuen Gewerbeflächen. Am Südostrand wird das Gebiet bereits von dichteren Ge-hölzreihen außerhalb des Geltungsbereichs eingefasst. Hier wird eine begrünte Ab-standszone festgesetzt, um die Bebauung nicht zu nah an diese Strukturen heranrü-cken zu lassen. Die Fläche darf jedoch gärtnerisch genutzt werden.

    Am Westrand des Bebauungsplanes verläuft ein Wasserzug (16/19), gerade außer-halb des Geltungsbereichs in der Feldflur ohne eigenes gesondertes Flurstück. Die-sem ist westlich Grabenzugs eine bandförmige Ersatzaufforstungsfläche vorgelagert(s. Anlage Ersatzaufforstungen und Amphibienlaichgewässer im Plangebiet und an-grenzenden Bereichen zu dieser Begründung). Auch am Nordwestrand des B-Planesverläuft ein kleiner Restgrabenzug gerade außerhalb des Geltungsbereichs, der hierebenfalls einer kleinen Waldfläche vorgelagert ist und diese somit vom Geltungsbe-reich trennt. Die Strukturen sind durch Vermessung in der Planunterlage dokumen-tiert.

    Die im Bebauungsplan Nr. 63 entlang des Wasserzuges (16/19) festgesetzte Maß-nahmenfläche von 8 m bis 15 m Breite und die darauf bezogene textliche Festset-zung Nr. 5 sowie die mit 3 m Abstand zu dieser Fläche festgesetzte Baugrenze stel-len sicher, dass die Bebauung einen ausreichenden Abstand vom Gewässerrand

  • TOPOS Gemeinde Bakum, Bebauungsplan Nr. 63 „Märschendorf, südlich Konrad-Zuse-Str.“ 28

    einhält. Die Maßnahmenfläche ist so festgesetzt, dass sie künftig auch einen Gewäs-serrandstreifen aufnehmen kann (s.a. textliche Festsetzung Nr. 5).

    Bei der Erfassung in 2015 konnten im Zuge des Faunistischen und floristischenFachbeitrags (Büro Sinning, Edewecht, s. entsprechende Ausarbeitungen) zunächstAmphibien (Erdkröte und Grasfrosch) als auch später Amphibienlaich und auchQuappen (des Grasfroschs) im südlichen Grabenzug nachgewiesen werden. ZumSchutz und Erhalt des Laichgewässers und zur Entwicklung und zum Erhalt einesbiotopvernetzenden Korridors wird am Westrand des Geltungsbereichs eine Maß-nahmenfläche mit der Bezeichnung A festgesetzt. Es erfolgt eine durchgehendeFestsetzung dieser Maßnahmenfläche vom Restgrabenzug im Norden bis zum Ober-lauf des Wasserzugs 16/19 im Süden. Es wird lediglich ein kleiner Teil dieser Gra-benzugfläche (99 m² des erwähnten Amphibien-Laichgewässers) - soweit sie geradenoch innerhalb des Geltungsbereichs verläuft - in die Festsetzung der Maßnahmen-fläche integriert und nicht als Wasserfläche festgesetzt, um künftig auf Ebene wasser-rechtlicher Verfahren und Maßnahmen bei einer möglichen Umgestaltung des an-grenzenden Wasserzugs flexibel bleiben zu können. Eine Beseitigung oder ähnlicherheblich nachteilige Auswirkungen sind von daher nicht zu erwarten. Dort wo Wald-flächen benachbart liegen wird diese mit 15 m Breite festgesetzt, im Übrigen aber mit8 m Breite. Damit wird ein ausreichender Abstand von den Waldflächen eingehalten.Durch textliche Festsetzung wird geregelt, dass sich auf der Maßnahmenfläche künf-tig eine halboffene, gehölzfreie Biotopstruktur im Sinne des angestrebten Korridorsentwickeln wird, im Ergebnis vergleichbar einer halbruderalen Gras- und Staudenflur.Durch textliche Festsetzung wird ebenso klargestellt, dass hier künftig Maßnahmender Oberflächenentwässerung zulässig bleiben, so dass auch eine Unterhaltung undggf. auch Umgestaltung des angrenzenden Wasserzugs möglich bleibt und eine An-bindung von künftigen Rückhalteeinrichtungen planungsrechtlich zulässig bleibt.

    Durch textliche Festsetzungen werden die Nutzung und Herstellung der Grün-., An-pflanz- und Maßnahmenflächen näher bestimmt; außerdem werden zu deren SchutzBeeinträchtigungen wie Bebauungen, Versiegelungen, Abgrabungen und Aufschüt-tungen im Bereich dieser Flächen eingeschränkt.Für die vorgesehenen Maßnahmen, wie die Anlage eines breiten Grünkorridors undden breiten Laubgehölzanpflanzungen am Rand des Baugebietes, kann ein Zielwert-faktor von 1,5 angesetzt werden. Für die festgesetzte private Grünfläche wird einZielwertfaktor von 1,0 analog zu Gartenflächen in Ansatz gebracht.

    Insgesamt werden für den Bebauungsplan Nr. 63 (Gesamtfläche 49.244 m²) nachEingriffs- und Kompensationsberechnung (s. nachfolgende tabellarische Aufstellung)entsprechend des hier angewandten Osnabrücker-Modells (2016) 32.064 Wertein-heiten (WE) benötigt, die auf Flächen außerhalb (extern) bereitzustellen sind.

    Für die externe Kompensation des Bebauungsplanes Nr. 63 zieht die Gemeinde Ba-kum vertraglich erworbene und abgesicherte Flächenanteile und Wertpunkte in einemexternen Kompensationspool in der Gemeinde Essen heran. Hierfür wurde ein Nut-zungsvertrag zwischen dem Eigentümer Hr. gr. Beilage und der Gemeinde Bakum mitDatum vom 08.08.2017 abgeschlossen (siehe Nutzungsvertrag für Kompensations-flächen zwischen Herrn Dr. gr. Beilage, Essen i. O., und der Gemeinde Bakum,Stand: 08.08.2017, 5 Seiten Vertragstext DIN A4 zzgl. der Anlagen 1 bis 3 in der An-lage zu dieser Begründung. Ein Lageplan und die vorgesehenen Maßnahmen (hiergemäß Abschnitt 4.2: Herstellung einer Sekundäraue mit Sekundäraltwasser an derLager Hase) sind den vor genannten Ausarbeitungen zu entnehmen. Der Pool wurdenach dem Osnabrücker Modell 2016 (OSM 2016) bilanziert. Eine Anerkennung durchden Landkreis Cloppenburg mit Schreiben vom 31.07.2017 liegt vor; auch der Land-kreis Vechta hat mit Email-Schreiben vom 22.08.2017 die Anerkennung für Kompen-sationszwecke bestätigt.

  • TOPOS Gemeinde Bakum, Bebauungsplan Nr. 63 „Märschendorf, südlich Konrad-Zuse-Str.“ 29

    Der erworbene Poolanteil der Gemeinde Bakum umfasst eine Fläche von18.604,5 m² mit einer durch die entsprechenden Maßnahmen erzielbaren und anre-chenbaren Aufwertung von 40.000 Werteinheiten (OSM 2016). Dies entspricht einerAufwertung von 2.15 WE/m² Poolanteilfläche.

    Für den Bebauungsplan Nr. 63 werden nunmehr 32.064 WE im o.g. Kompensations-pool bereitgestellt. Dies entspricht einer Fläche von 32.064 / 2,15 = 14.913,5 m² (ge-rundet). Die Kompensation für den Bebauungsplan Nr. 63 wird damit vollständig er-bracht. Damit verbleiben im Pool noch 40.000 - 32.064 = 7.936 WE (entsprechengerundet 3.691 m²), die zur Kompensation für zu erwartende Eingriffe aus weiterenVerfahren verwendet werden können.

  • TOPOS Gemeinde Bakum, Bebauungsplan Nr. 63 „Märschendorf, südlich Konrad-Zuse-Str.“ 30

    10. FLÄCHENBILANZ(bezogen auf das Planungsrecht)

    Alle Flächenwerte stellen CAD-Abgriffe dar und sind daher abhängig von der Geo-metrie und Genauigkeit der Planunterlage (hier: ALKIS-Daten im UTM-Format). Einekorrigierte Vermessung vor Ort wird naturgemäß zu abweichenden Werten führen.

    Bestand:(gem. Flächenutzungsplanung incl. 43. FNP-Änderung)

    gewerbliche Bauflächen (G) 49.244 m²gesamt 49.244 m²

    Planung:(Bebauungsplan Nr. 63)

    Gewerbegebiete (GE) 42.691 m²Flächen für Maßnahmen 3.977 m²Anpflanzflächen für Gehölze 2.195 m²private Grünfläche: Abstandsgrün 381 m²gesamt 49.244 m²

  • TOPOS Gemeinde Bakum, Bebauungsplan Nr. 63 „Märschendorf, südlich Konrad-Zuse-Str.“ 31

    11. UMWELTBERICHT

    11.1 EINLEITUNG

    11.1.1 KURZDARSTELLUNG DER INHALTE UND ZIELE DIESER PLANUNG

    In Märschendorf sollen südlich der Konrad-Zuse-Straße und östlich der BakumerStraße weitere Flächen für die gewerbliche Entwicklung ausgewiesen werden, umhier entsprechend der Nachfrage örtlichen und neuen Betrieben Ansiedlungsmöglich-keiten anbieten zu können. Dies gilt insbesondere für Betriebe, die ein starkes Inte-resse an Flächen mit Blickbezug zur Autobahn haben. Daher werden dort im Rahmender 43. Änderung des Flächennutzungsplanes gewerbliche Bauflächen (G) darge-stellt, die auf Ebene des vorliegenden Bebauungsplanes Nr. 63 vor allem als Gewer-begebiete (GE) entwickelt werden sollen.

    Diese Planung dient der weiteren gewerblichen Entwicklung der Gemeinde Bakum imBereich Märschendorf östlich der Autobahn A1 und südwestlich ihrer Anschlussstelle.Die Gemeinde reagiert damit auf die rasche Ausnutzung der bislang ausgewiesenenGewerbe- und Industrieflächen im Bereich Harme / Märschendorf, indem sie weitereEntwicklungsflächen für eine gewerbliche Nutzung zur Verfügung stellt. Die Nachfra-ge nach Gewerbebauland in diesem Bereich, insbesondere für Betriebe und Nutzun-gen, die die verkehrsgünstige Lage in der Nähe der Anschlussstelle zur Autobahn A 1suchen ist ungebrochen. Die Gemeinde verfügt jedoch über keine Gewerbegrundstü-cke mehr, da diese restlos verkauft wurden - wie im Falle des nördlichen Bebauungs-planes Nr. 49 - oder – westlich der Bakumer Straße im derzeit in der Erschließungs-planung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 50 - durch die Fülle von Anfragen bereitsabsehbar belegt sind. Insofern besteht ein städtebauliches Erfordernis, auf das dieGemeinde durch Erweiterung des bestehenden gewerblichen Ansatzes im Bereichsüdlich des Fladderkanals reagiert und diesen nun nach Südosten (östlich der Baku-mer Straße und südlich der Konrad-Zuse-Straße) ausdehnt.

    Im Ergebnis ist die Gemeinde darauf angewiesen ihre gewerbliche Entwicklung süd-lich des Fladderkanals weiter zu betreiben. Dabei bieten sich insbesondere die Flä-chen südlich der Konrad-Zuse-Straße an, weil diese Flächen in Nachbarschaft zumnördlich bereits im bestehenden Bebauungsplan Nr. 49 ausgewiesenen Industrie-gebieten liegen und dadurch - wie auch durch die Nähe zur Autobahn - teilweise vor-belastet sind.

    Mit dem Bebauungsplan Nr. 63 (Parallelverfahren) ist - wie in vergleichbaren Gebie-ten um die Anschlussstelle in Harme auch – der Nachfrage entsprechend zunächstdie Entwicklung von Gewerbegebieten (GE) vorgesehen. Durch die parallele 43. Flä-chennutzungsplan-Änderung wird dies vorbereitet.

    Es wird beabsichtigt, sowohl ortsansässigen Betrieben die Möglichkeit zur An- undUmsiedlung zu bieten und als auch zusätzliche Unternehmen für Bakum zu gewin-nen. Die Flächen des Planungsgebiets sind durch ihre Lage für eine gewerblicheEntwicklung grundsätzlich geeignet und über die angrenzenden Straßen BakumerStraße und Konrad-Zuse-Straße bereits erschlossen bzw. mit vertretbarem Aufwanderschließbar.

    Südwestlich der geplanten gewerblichen Entwicklungsflächen liegen jedoch einzelneWohnhäuser im Außenbereich. Dort sollen unzulässige Lärm-Immissionen vermiedenwerden. Dies soll auf Ebene des Bebauungsplanes durch gutachterliche Ermittlungvon geeigneten Emissionskontingenten geschehen, die für einzelne Teilflächen des

  • TOPOS Gemeinde Bakum, Bebauungsplan Nr. 63 „Märschendorf, südlich Konrad-Zuse-Str.“ 32

    Gewerbegebiets differenziert festgesetzt werden. Ebenso soll dort, auf Grund derVorbelastung durch den Straßenverkehr (A1) und um gebietsinterne Immissionskon-flikte zu vermeiden, die Wohnnutzung ausgeschlossen werden.

    Soweit erforderlich und sinnvoll möglich sollen auf Ebene des Bebauungsplans unterBerücksichtigung entsprechender Erfassungen und Bewertungen zu Lebensräumenund Tier- und Pflanzenarten Festsetzungen von Grün-, Anpflanz- und Maßnahmen-flächen insbesondere an den Gebietsrändern erfolgen.

    Im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden wird eine möglichst hohebauliche Ausnutzbarkeit der Grundflächen angestrebt. Die Gemeinde entwickelt re-gelmäßig ihre Gewerbegebiete mit der höchstzulässigen GRZ von 0,8, also mit dernach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) höchstzulässigen Ausnutzbarkeit. Vondaher soll auch die notwendige Kompensation für die zu erwartenden Eingriffe in Na-tur- und Landschaft im Planungsgebiet überwiegend durch Maßnahmen an andererStelle (externe Kompensation) erfolgen.

    11.1.2 UMWELTSCHUTZZIELE EINSCHLÄGIGER FACHGESETZE UNDFACHPLANUNGEN SOWIE IHRE BEDEUTUNG FÜR DIESE PLANUNG

    Neben den allgemeinen Umweltschutzzielen, wie sie nach dem Baugesetzbuch(BauGB) in der gemeindlichen Bauleitplanung zu berücksichtigen sind, sind in diesemPlanverfahren insbesondere die Eingriffsregelung und der vorbeugende Immissions-schutz zu beachten. Einschlägige Regelwerke des Immissionsschutzes sind dasBundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) selbst sowie die hierzu erlassenen Ver-ordnungen und Verwaltungsvorschriften.

    Sonstige planerische Vorgaben der Landes- und Regionalplanung, der Landschafts-planung sowie der bisherigen Bauleitplanung sind in den entsprechenden Kapitelnder Begründung weiter oben berücksichtigt.

    11.2. BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN

    11.2.1 BESTAND UND BEWERTUNG

    11.2.1.1 SCHUTZGUT MENSCH

    11.2.1.1.1 LÄRMIMMISSIONEN AUS DER GEWERBLICHEN NUTZUNG

    Es ist - wie in vergleichbaren Gebieten um die Anschlussstelle in Harme auch – derNachfrage entsprechend die Entwicklung von Gewerbegebieten (GE) vorgesehen.Südwestlich des Plangebiets liegt ein Wohnhaus im Bereich einer Hofstelle (Auf derHörst) im Außenbereich. Dort sollen unzulässige Lärm-Immissionen vermieden wer-den. Im Auftrag der Gemeinde Bakum wurde daher ein "Lärmschutzgutachten zurAufstellung des Bebauungsplanes Nr. 63“ erstellt (Büro für Lärmschutz, Dipl.-Ing. AJacobs, Papenburg, Stand: 27.09.2016).

    Unter Berücksichtigung des Gesamtkonzepts der gewerblichen Entwicklung südlichder Konrad-Zuse-Straße umfasst das Beurteilungsgebiet die Flächen von der Baku-mer Straße im Westen bis zum Nahbereich der Autobahn im Osten. Die 43. Flächen-nutzungsplan-Änderung bzw. der Bebauungsplan Nr. 63 (Parallelverfahren) deckenim Sinne eines ersten Entwicklungsabschnittes etwa das östliche Drittel der Flächendes Gesamtkonzepts ab.

  • TOPOS Gemeinde Bakum, Bebauungsplan Nr. 63 „Märschendorf, südlich Konrad-Zuse-Str.“ 33

    Ermittelt wurde die künftige Lärmsituation im Bereich der nächstgelegenen vorhande-nen Wohnnutzung im Umfeld (im Außenbereich gelegenes Wohnhaus). Dort wurdeder maßgebliche Immissionsort (IO 1) festgelegt. Der Schutzanspruch gegenüberGewerbelärm für die vorhandene Wohnnutzung am IO ergibt sich aus ihrer Lage undder damit verbundenen Gebietszuordnung nach DIN 18005 (Orientierungswert, OW)wie folgt:

    Immissionsort Orientierungswert (OW) der DIN 18005in dB(A)

    Gebietszuordnung tags nachtsMI (Außenbereich) IO 1 / Auf der

    Hörst60 45

    Die künftigen möglichen Gewerbegebiete (GE) im Bereich des Gesamtkonzepts wur-den in acht Teilflächen zerlegt, für die jeweils mögliche und zulässige Emissionskon-tingente LEK (LEK 1 bis LEK 8, s. nachfolgende Tabelle) so ermittelt wurden, dass -unter Berücksichtigung der Vorbelastung aus den umliegenden Gewerbe- und Indust-riegebieten (bestehende B-Pläne Nr. 21.2, Nr. 32.1, Nr. 32.2, Nr. 49 und Nr. 50) -gewährleistet werden kann, dass an der schutzbedürftigen Nutzung im Umfeld (IO 1,s.o.) die jeweiligen gebietsspezifischen Orientierungswerte (OW) der DIN 18005 ein-gehalten werden. Die Ermittlungen der zulässigen Emissionskontingente erfolgtengemäß DIN 45691.

    Tab.: Zulässige Emissionskontingente der jeweiligen Teilflächen (TF 1 bis TF 8,siehe Anlage 6.1 im Lärmschutzgutachten)

    Teilfläche LEK, tags[dB(A)/m²]

    LEK, nachts[dB(A)/m²]

    LEK 1 65 50LEK 2 65 50LEK 3 65 50LEK 4 65 50LEK 5 65 50LEK 6 65 50LEK 7 65 50LEK 8 65 50

    Unter Berücksichtigung der in der oben stehenden Tabelle genannten Emissionskon-tingente ergeben die Berechnungen im Bereich des nächstgelegenen Wohngebäudes(IO 1) Immissionskontingente bzw. in der Summe ein Beurteilungspegel, die eine wei-tere gewerbliche Entwicklung im Plangebiet zulassen, ohne dass es dort zu Über-schreitungen der anzusetzenden Orientierungswerte (s.o.) und auch nicht zu unzu-mutbaren Lärmbeeinträchtigungen kommt.

    Auf Ebene des Bebauungsplans Nr. 63 (Parallelverfahren zur 43. Änderung des Flä-chennutzungsplans) wird die ohnehin nur ausnahmsweise zulässige betrieblicheWohnnutzung in den Gewerbegebieten (GE) durch textliche Festsetzung ausge-schlossen, um gebietsinterne Konflikte zwischen Wohnen und industrieller Nutzungim Umfeld bzw. gewerblicher Nutzung im Gebiet selbst zu vermeiden.

    Da der Bebauungsplan Nr. 63 nur einen Teilbereich des Gesamtkonzeptes umfasst,werden dort nur für zwei Teilflächen Emissionskontingente festgesetzt. LEK 1 (ent-spricht LEK 7) und LEK 2 (entspricht LEK 8); siehe oben stehende Tabelle und Anla-ge 6.1 des Lärmschutzgutachtens.

  • TOPOS Gemeinde Bakum, Bebauungsplan Nr. 63 „Märschendorf, südlich Konrad-Zuse-Str.“ 34

    11.2.1.1.2 LÄRMIMMISSIONEN AUS DEM STRASSENVERKEHR

    Es ist - wie in vergleichbaren Gebieten um die Anschlussstelle in Harme auch – derNachfrage entsprechend die Entwicklung von Gewerbegebieten (GE) vorgesehen.Die Flächen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 63 liegen im Immissi-onsbereich der östlich vorbeiführenden Bundesautobahn A1. Im Auftrag der Gemein-de Bakum wurde daher ein "Lärmschutzgutachten zur Aufstellung des Bebauungs-planes Nr. 63“ erstellt (Büro für Lärmschutz, Dipl.-Ing. A Jacobs, Papenburg, Stand:27.09.2016).

    Unter Berücksichtigung des Gesamtkonzepts der gewerblichen Entwicklung südlichder Konrad-Zuse-Straße umfasst das Beurteilungsgebiet die Flächen von der Baku-mer Straße im Westen bis zum Nahbereich der Autobahn im Osten. Die 43. Flächen-nutzungsplan-Änderung bzw. der Bebauungsplan Nr. 63 (Parallelverfahren) deckenim Sinne eines ersten Entwicklungsabschnittes etwa das östliche Drittel der Flächendes Gesam