Gefährdungsbeurteilung in der Pflege - Altenpflege … · 8.2 Wie erhöhe ich kontinuierlich den...

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Berufsgenossenschaftfür Gesundheitsdienstund Wohlfahrtspflege

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FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBENPappelallee 35/37 · 22089 Hamburg · www.bgw-online.de

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Gefährdungsbeurteilungin der Pflege

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FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN

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Gefährdungsbeurteilungin der Pflege

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Impressum

4 Impressum

Gefährdungsbeurteilung in der PflegeErstveröffentlichung 04/2006, Stand 09/2008© 2006 Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege – BGW

HerausgeberBerufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege – BGWHauptverwaltungPappelallee 35/3722089 Hamburg

Telefon: (040) 202 07 - 0Telefax: (040) 202 07 - 24 95www.bgw-online.de

BestellnummerTP-11GB

VerfasserBGW – Zentrale Präventionsdiensteund Präventionsdienste

RedaktionBGW-Öffentlichkeitsarbeit

FotosWerner Bartsch, Hamburg

Gestaltung und SatzTerminal 4 Verlag GmbH, Hamburg

DruckDruckhaus Dresden GmbH, Dresden

Gedruckt auf Profisilk – chlorfrei, säurefrei, recyclingfähig,biologisch abbaubar nach ISO-Norm 9706.

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Inhalt

5Inhalt

1 Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81.1 Verantwortung und Eigeninitiative im Arbeitsschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81.2 Arbeitsschutz lohnt sich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81.3 Gefährdungsbeurteilung mit System . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

2 Vorbereiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102.1 Wer ist verantwortlich? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102.2 Wer unterstützt mich? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102.3 Welche Gesetze und Vorschriften muss ich beachten? . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102.4 Welche vorhandenen Unterlagen kann ich nutzen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112.5 Womit fange ich an? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

3 Ermitteln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123.1 Was ermittle ich? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123.2 Wie gehe ich vor? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123.3 Wie kann ich Gefährdungen ermitteln? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

4 Beurteilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 144.1 Wie führe ich eine Gefährdungsbeurteilung durch? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 144.2 Welche Vorteile haben Schutzziele? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 144.3 Worauf stützt sich die Gefährdungsbeurteilung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 144.4 Wie definiere ich Schutzziele? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 154.5 Reicht es aus, nur die Mindestanforderungen zu erfüllen? . . . . . . . . . . . . . . . 164.6 Wie bewerte ich Risiken, wenn es keine Normen gibt? . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

5 Festlegen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 175.1 Welche Maßnahmen und Lösungen gibt es? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 175.2 Welche Prioritäten gelten für die Auswahl der Maßnahmen? . . . . . . . . . . . . . 185.3 Was dokumentiere ich? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18

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6 Durchführen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 196.1 Was sollte ich bei der Durchführung der Maßnahmen beachten? . . . . . . . . . . 196.2 Wer kann mich unterstützen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 196.3 Welche Ermittlungen kann ich nutzen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

7 Überprüfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 207.1 Was sollte ich überprüfen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 207.2 Wann erfolgt die Überprüfung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 207.3 Was mache ich, wenn eine Gefährdung nicht vollständig beseitigt wurde? . . . . 20

8 Aktualisieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 218.1 Wann sollte die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden? . . . . . . . . . . . . 218.2 Wie erhöhe ich kontinuierlich den Gesundheitsschutz und die Sicherheit? . . . . 21

9 Dokumentieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 229.1 Warum muss ich eine Dokumentation erstellen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 229.2 Was soll eine Dokumentation enthalten? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

10 Arbeitsbereichsbezogene Analyse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2310.1 Stationäre und ambulante Pflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2410.2 Sozialdienst in Tagesstätten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3110.3 Küche und Hauswirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3410.4 Haustechnik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3910.5 Fahrdienst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4310.6 Verwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44

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7Inhalt

11 Auswahl wichtiger Arbeitsschutzgesetze und -vorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46

11.1 Auszüge aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46

11.2 Auszüge aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48

12 Service . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5112.1 Beratung und Angebote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5112.2 Literaturverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5212.3 Informationen im Internet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56

Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

Kontakt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58

Anhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60Vorlagen Arbeitsblätter

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Die Arbeitswelt verändert sich. Neben tech-nischen und medizinischen Neuerungenwandeln sich die wirtschaftlichen Rahmen -bedingungen in Pflegeeinrichtungen. So ent-stehen – zusätzlich zu bereits bekannten –neue Gefährdungen und Belas tungen für dieMit arbeiterinnen und Mit ar bei ter im Gesund -heitsdienst, zum Beispiel infolge von Leis tungs -verdichtung.

Lagen die Aufgaben des Arbeitsschutzes inder Vergangenheit in erster Linie in der Ver -meidung von Unfällen und Berufs krank heiten,treten heute körperliche und psychische Be -las tungen viel stärker in den Vorder grund.

1.1 Verantwortung und Eigen - initia tive im Arbeitsschutz

Mit der Harmonisierung der Arbeitsschutz -vor schriften durch die Europäische Unionwurde der Arbeitsschutz in Deutschland auf

eine neue rechtliche Basis gestellt und damitder Arbeitsschutzbegriff deutlich weiter ge -fasst. Ziel ist ein umfassender Schutz der Ge -sundheit. Arbeitsunfälle und arbeitsbedingteGesundheitsgefahren sollen vermieden unddie Arbeit menschengerecht gestaltet werden.

Um das zu erreichen, räumt das Arbeits schutz -gesetz von 1996 den Verantwortlichen einenbreiten Spielraum ein. Betont werden Eigen -ini ti ative, Kreativität und Eigenverant wor tung.Die Betriebe können vorausschauende, indivi -duelle, auf ihre spezielle Situation zugeschnit-tene, praxisgerechte Lösungen entwickeln undumsetzen. Alle sind verpflichtet, sich aktiv amArbeits schutz zu beteiligen: Arbeitgeber eben -so wie Beschäftigte und deren Vertreter.

1.2 Arbeitsschutz lohnt sich

Nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Be -rufs genossenschaftlichen Vorschrift BGV A1müssen alle Arbeitgeber – unabhängig vonder Zahl der Mitarbeiter – eine Gefähr dungs -beurteilung für ihren Betrieb durchführen.Ziel ist es, Gefährdungen am Arbeits platzzu ermitteln und zu beurteilen, Arbeits schutz-maß nah men eigen verantwortlich festzulegenund ihre Wirk samkeit zu überprüfen. Ein Auf-wand, der sich lohnt:

• Eine systematische Vorgehensweise zeigtGefährdungen und Belastungen imBetrieb auf. Das frühzeitige Erkennenvermindert Stö run gen im Betrieb und imArbeits ab lauf sowie Fehlzeiten durchKrankheit, Arbeits unfälle oder Berufs -

1 Einleitung

8 1 Einleitung

Management PFLEGE

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unfähigkeit. Sie ersparen sich zeit- undkosteninten sive Nach besserungen undsichern damit die Qualität Ihrer Arbeit.

• Die Gefährdungsbeurteilung trägt dazubei, dass Ihr Unternehmen wettbewerbs-fähig bleibt. Denn Mitarbeiter, die sich amArbeitsplatz wohl fühlen, sind motivierterund leistungsfähiger. Sie erzielen gute Ar -beitsergebnisse, liefern Qualität und sindfreundliche zu Kunden und Patienten.

• Eine sachgemäß durchgeführte Gefähr -dungs beurteilung trägt zur Rechts sicher -heit bei. Sie ist das Werkzeug, mit demSie Ihren verantwortlichen Umgang mitdem Thema Arbeitssicherheit verlässlichdokumentieren. Im Schadensfall hilft sieIhnen Ihr persönliches Haftungsrisiko zubegrenzen.

Sie können sich professionell beraten lassen.Hilfe erhalten Sie von Ihrer Fachkraft fürArbeitssicherheit und Ihrem Betriebsarzt be -zie hungsweise über die von Ihnen beauf-tragten sicherheitstechnischen und arbeits-medizi ni schen Dienste. Informieren Sie sichüber www.bgw-online.de, wo dieses Ange botbereits besteht.

1.3 Gefährdungsbeurteilung mit System

Die Broschüre erläutert in sieben Schritten, wieSie die in Ihrem Betrieb auftretenden Ge fähr -dun gen und Belastungen systematisch ermit-teln, beurteilen und die erforderlichen Maß -nahmen für den Arbeits- und Gesund heits -

schutz Ihrer Mitarbeiter und Kollegen umset-zen können. Spezielle Ser vice-Angebote derBGW runden das Ange bot ab. In der Bro -schüre finden Sie darüber hinaus Auszügeaus Arbeits schutz vorschriften, Kontakt adres -sen sowie Kopier vorlagen, die Ihnen diepraktische Umset zung der Gefähr dungs be -ur tei lung in Ihrem Betrieb er leichtern. Selbst -verständ lich stehen wir Ihnen auch gern beiweiteren Fragen zur Verfügung.

Im Serviceteil am Schluss der Broschüre findenSie die wichtigsten Ansprechpartner zu denunterschiedlichen Sachgebieten, An lauf stel -len für Beratungen und Präventions an ge bote.Nut zen Sie auch unser Kontakt formular aufwww.bgw-online.de für Ihre E-Mail-Anfragen.

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Hinweis: In den BGW-Seminaren wird ein Handlungszyklus als differenzierte Methodeder Gefährdungsbeurteilung genutzt, um komplexe betriebliche Fragestellungen zubearbeiten. Speziell in der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit findet dieserHandlungszyklus Anwendung. Die Schritte der Gefährdungsbeurteilung und des Hand -lungszyklus sind durch ihre systematische Vorgehensweise beide geeignet, sichereArbeitsschutzziele zu erreichen.

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2.1 Wer ist verantwortlich?

Arbeitsschutz ist Chefsache. Das heißt, dieUnternehmensleitung ist für die Sicherheitund den Gesundheitsschutz Ihrer Beschäftig -ten und damit auch für die Gefährdungs -beur teilung verantwortlich. Sie kann einzelneAufgaben an zuverlässige und fachkundigePersonen übertragen. Der Auftrag muss schrift -lich erfolgen und Verantwortungs be reiche undBefugnisse konkret definieren. Die Gesamt -verantwortung verbleibt jedoch in jedem Fallbei der Unternehmensleitung.

Soweit betriebliche Interessenvertretungen –Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeiter ver -tretungen – vorhanden sind, haben sie um -fas sende Mitbestimmungs- oder Mit wir k ungs - rechte bei allen Regelungen, die die Gefähr -dungsbeurteilung betreffen.

2.2 Wer unterstützt mich?

Die Unternehmensleitung kann sich von Ar -beits schutzex perten Unterstützung holen. Zuden internen Ex per ten in der stationären Alten -pflege oder in großen Tagesstätten gehörendie Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebs-ärzte, geschulte Sicherheitsbeauf trag te sowieweitere Be auf tragte beispielsweise für Hy gie-ne oder Brand schutz. Externe Hilfe erhaltenSie bei Ihrer Berufs genossenschaft, den staat-lichen Auf sichts stellen, zum Bei spiel dem Amtfür Ar beits schutz, sowie arbeitsmedizinischenund sicherheitstechnischen Diensten. Betei li -gen Sie die Mit glie der des Ar beits schutz aus -schusses, wenn Sie ein größeres Haus leiten.Generell ist die frühzeitige Einbindung IhrerMit ar beiter und Kollegen wichtig, auch wennSie einen am bulanten Pflegedienst mit nurwenigen An gestellten leiten. Nutzen Sie derenvorhandenes Wissen und beteiligen Sie sieaktiv und in allen Phasen. Denn die Be trof -fenen können am besten beurteilen, welcheGefähr dungen oder Belastungen an ihremAr beits platz auftreten. Gemeinsam ent wi ckelteProblem lösungen schaffen Akzep tanz under leichtern die Umsetzung der Maß nahmen.

2.3 Welche Gesetze und Vorschriftenmuss ich beachten?

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen aus demArbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und dem Ar -beitssicherheitsgesetz (ASiG) haben wir Ih nenin Kapitel 11 zusammengestellt. Wich ti geHin weise geben auch die Gefahr stoff verord -nung, die Lastenhandhabungs ver ord nung, die

2 Vorbereiten

10 2 Vorbereitung

Management PFLEGE

Netzwerk Arbeitsschutz

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Bio stoffverordnung, die Betriebs sicherheits -ver ord nung, die Arbeitsstättenver ord nung,Medizinprodukte-Sicherheitsplan ver ordnung(MPSV) und die Medizin pro dukte betreiber ver -ordnung. Für einen schnellen Überblick em pfeh - len wir die Unfall verhütungsvorschrift BGV A1.

2.4 Welche vorhandenen Unterlagenkann ich nutzen?

Hierzu gehören beispielsweise:• Dokumentationen Qualitäts management,• Dokumentationen zu Geräteprüfungen,• Gefahrstoffverzeichnis,• Pflegedokumentation,• Protokolle der Arbeitsschutzausschuss-

Sitzungen und Notfallpläne,• Betriebsanweisungen,• vorhandene Begehungsprotokolle von

Behörden und Fachkräften für Arbeits -sicherheit.

Rückschauend können Sie Gefahren undBelas tungen aber auch ermitteln durch: • Unfallanzeigen und -statistiken, • Anzeigen auf Verdacht einer Berufs -

krankheit, • Krankheitsstatistiken, Gesundheitsberichte

oder Verbandbücher.

2.5 Womit fange ich an?

Verschaffen Sie sich einen Überblick überdie Betriebsorganisation. Ein systematischesEr fassen gleicher oder unterschiedlicher Tätig-keiten in verschiedenen Arbeitsberei chen hilft

Ihnen Doppelarbeit zu vermeiden, wenn Sieeine Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Be triebdurchführen. Gehen Sie so vor: Er fassen Siein Arbeits blatt 1 und 2 (Kopier vorlagen amSchluss dieser Broschüre) alle Abteilungen undArbeits be reiche in Ihrem Betrieb: Wer ist ver -ant wort lich? Halten Sie fest, welche Tätig kei - ten an den Arbeits plätzen ausgeübt werden.

112 Vorbereitung

Unser Angebot

Die BGW-Seminarangebote ermöglichen eine optimale Vorbe -reitung auf die verantwortungsvollen Aufgaben im Arbeits- undGesundheitsschutz, zum Beispiel:• Seminar „Arbeits- und Gesundheitsschutz: eine gewinn -

bringende Führungsaufgabe” • Ausbildung zur Fachkraft für Arbeits sicher heit• Grund- und Aufbauseminar für Sicherheitsbeauftragte• Seminare für Betriebsärzte• Seminare für Mitarbeitervertreter

Arbeitsblatt 2 Erfassung der zu beurteilenden Arbeitsbereiche

Datum:

Arbeitsbereich

Tätigkeit

Koordination

Pflege Küche Verwaltung

+ +

+Bildschirmarbeit +

Therapiebegleitung +

Grundpflege

+

+ +

Transport

+ +

Reinigung

+

Desinfektion

Essenszubereitung

Spezielle Personengruppen 4 Auszubildendeunter 18 Jahren

1 schwangereMitarbeiterin

+

+

Verschaffen Sie sicheinen erstenÜberblick.

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3.1 Was ermittle ich?

Grundsätzlich sind Gefährdungen und Be -las tungen an einem Arbeitsplatz zu erfassen.Eine Gefährdung wird durch chemische,bio logische und organisatorische Einwir -kungen, zum Beispiel durch Gefahr stoffe,Infek tions krankheiten oder Stolper stellen amArbeits platz, ausgelöst. Von Belastung sprichtman, wenn Mit arbeiterinnen und Mitarbeiterdurch äußere Bedin gun gen und Anforde run -gen des Arbeitssystems physisch oder psy-chisch beeinträchtigt werden, beispielsweisedurch Schichtarbeit, einseitige körperlicheBe lastung en, Über- oder Unter for derung.

Die meisten Gefährdungen und Belastungenergeben sich durch:• die Gestaltung und Einrichtung der

Arbeitsstätten und Arbeitsplätze• die Gestaltung, die Auswahl und den

Einsatz von Arbeitsmitteln, insbeson- dere von Arbeitsstoffen, Geräten und An lagen, sowie den Umgang damit

• die Gestaltung von Arbeitsverfahren,Arbeitsabläufen, Arbeitszeiten und deren Zusammenwirken

• physikalische, chemische und bio lo gi sche Einwirkungen

• eine unzureichende Qualifikation undUnterweisung der Beschäftigten

• Konfrontation mit gewälttätigen Über -griffen dementer oder ver wirrterPersonen sowie psychische Belastungen

3.2 Wie gehe ich vor?

Basis für die vorausschauende Ermittlungmög licher Gefährdungen und Belastungen istdie tätigkeitsbezogene Analyse. ÜberprüfenSie für jeden Tätigkeitsbereich Ihres Betriebes,welche Gefährdungen und Belas tungen dortauftreten könnten. Hilfsmittel sind Arbeits-,Ver fahrens- oder Betriebs an weisungen. Be -fra gen Sie außerdem Ihre Mitarbeite rinnenund Mitarbeiter.

Sie können es sich einfacher machen, indemSie zunächst Arbeits bereiche mit gleich -artigen Tätigkeiten zusammenfassen. Beigleichen Arbeits be dingungen reicht dieBeur tei lung eines Ar beitsplatzes oder einerTätig keit aus. Diese so genannte ar beits be -reichs bezogene Analyse bietet sich an, wennan den Arbeits plätzen ähnliche Gefähr dun gen

3 Ermitteln

12 3 Ermitteln

Management PFLEGE

Oft verkannt: psychische Belastungen

Stress, Burn-out, Aggressionen – Be schäf -tigte in der Pflege stehen oft unter einemenormen Druck, der sich langfris tignegativ auf die Gesundheit auswirkenkann und zu überdurchschnittlich hohenFehlzeiten führt. Achten Sie deshalb beiIhrer Gefähr dungs beur teilung verstärktauf psychische Belas tungen. Da sich dieseFaktoren nur selten durch eine Arbeits -platz besich ti gung erfassen lassen, kön-nen Sie zum Beispiel das BGW-Manualzur Mitarbeiterbefragung zu Hilfe neh-men, das speziell für das Pflegepersonalentwickelt wurde.

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auftreten, die Tätigkeiten typische Merk maleaufweisen oder gleichartige Arbeits mitteleingesetzt werden – zum Bei spiel bei Bild -schirm arbeitsplätzen in der Ver wal tung.Tragen Sie alle Gefährdungen in das Arbeits-blatt 3 ein (eine Kopier vorlage finden Sie amSchluss der Bro schüre).

Eine personenbezogene Gefährdungs ermitt-lung kann, muss aber nicht in jedem Falldurchgeführt werden. Sie ist vor allem dannerforderlich, wenn Mitarbeiter wechselndeTätigkeiten ausüben und dabei an verschie-de nen Arbeitsplätzen eingesetzt werden,zum Beispiel Haustechniker oder Rei ni gungs -personal. Auch die Schutzbe dürf nisse beson - ders gefährdeter Personengruppen, wie Be -schäftigte die an chronischen Krank heitenwie Allergie oder Asthma leiden, können Siemit dieser Methode besser berücksich tigen.Für Jugend liche und Schwan gere müssen Sieeine personenbezogene Gefähr dungs beur -teilung durchführen, das fordert das Gesetz.Halten Sie in diesen besonderen Fällen IhreErgeb nisse auf dem Ar beits blatt 4 fest.

3.3 Wie kann ich Gefährdungen ermitteln?

Es gibt verschiedene Wege, Gefährdungenzu ermitteln. Zum Beispiel helfen Gesprächemit Mitarbeiterinnen und Mit ar beitern sowiedie Analyse von Arbeitsanweisungen oderDienstplänen, eine möglichst vollständigeGe fähr dungsbeurteilung durchzuführen. Er -spa ren Sie sich doppelte Arbeit: Bei gleich-artigen Arbeitsbedingungen und Gefähr -

dungs situationen reicht die Ermittlung derGefährdungsfaktoren an einem Arbeitsplatzbeziehungsweise bei einer Tätigkeit aus.

133 Ermitteln

Unser Angebot

Wie Sie psychische Belastungen am Arbeitsplatz frühzeitigerkennen und welche Maßnahmen helfen können, ver mitteln Ihnen die BGW-Seminare:• Arbeits- und Gesundheitsschutz durch Stressmanagement• Gefährdungsermittlung psychischer Belas tungen in der Pflege

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4.1 Wie führe ich eine Gefähr dungs-beurteilung durch?

Betrachten Sie jede einzelne Gefährdung,die Sie ermittelt haben, und stellen Sie fest,ob Handlungsbedarf für Arbeitsschutzmaß -nahmen besteht. Bevor Sie die Maßnahmenfestlegen, sollten Sie jedoch zunächst eineEntscheidung über den künftigen Sicher heits -zustand Ihres Betriebes treffen. DefinierenSie Ihre Schutzziele und legen Sie den Soll-Zu stand fest. Erst ein Vergleich des ermitteltenIst-Zustandes mit dem angestrebten Soll-Zu -stand ermöglicht es Ihnen, Defizite sys tema -tisch und zuverlässig zu erkennen.

4.2 Welche Vorteile habenSchutzziele?

Ziele haben den Vorteil, dass sie geplanteVerbesserungen auf den Punkt bringen undsehr viel leichter zu überprüfen sind. Ein Bei -spiel: Sie haben festgestellt, dass die Zahlder Rücken er krankungen im Pflege bereichstark angestiegen ist. Eine mögliche Ziel set -zung könnte lauten: Bis zum Tag X geht dieAnzahl der Rückenerkrankungen um Y Pro -zent zurück. Das können Sie überprüfen. Umdieses Ziel zu erreichen, haben Sie meh rereMöglich keiten: zum Beispiel kleine oder tech -nische Hilfmittel zum Bewegen von Bewoh -nern beschaffen und bereitstellen, Arbeits -abläufe verändern, oder dem Pflege personaleine rückengerechte Arbeitsweise vermitteln.

4.3 Worauf stützt sich dieGefährdungsbeurteilung?

Um Gefährdungen zu beurteilen, stehen Ihnenverschiedene Informationsquellen zur Ver fü -gung:

Erste Orientierung bieten die rechtlich vorge-gebenen Mindestanfor de rungen. Bei diesenso genannten normierten Schutzzielen ist der

4 Beurteilen

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Management PFLEGE

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Soll-Zustand bereits in Gesetzen, Verord nun -gen, Unfallverhütungsvorschriften oder tech -nischen Re geln konkretisiert – so gibt esetwa Grenzwerte für Gefahrstoffe und Lärm -belastungen oder Vorgaben für Sicherheits -abstände, Be leuch tung und Temperatur. Eben-falls auf der sicheren Seite sind Sie mit denBerufs genossenschaftlichen Regeln (BGR) undNor men. Wenn Sie die hierin genannten Maß -nahmen einhalten, erreichen Sie das gefor-derte Schutzziel.

4.4 Wie definiere ich Schutzziele?

Formulieren Sie Ihre Ziele SMART:

S – spezifisch,M – messbar,A – akzeptiert,R – realistisch,T – terminiert.

Halten Sie die Ziele schriftlich fest (siehe Bei -spiel Arbeitsblatt 3 ), sie können dann besserüberprüft werden. Schränken Sie sich bei derDefinition Ihrer Ziele nicht zu sehr ein, indemSie gleich zu den Maßnahmen übergehen.

Je mehr Möglichkeiten Sie sich für das Er rei -chen Ihrer Ziele offen halten, umso mehr Ent -scheidungsspielraum haben Sie, um aus einerbreiten Palette von geeigneten Maß nahmendiejenigen auszuwählen, die den betrieb -lichen Bedingungen und der technischen Ent -wick lung optimal entsprechen.

Für einen ersten Überblick haben wir Ihnen inKapitel 10 beispielhafte Gefährdungen undentsprechende Maßnahmenvorschläge zu sam -mengestellt. Beachten Sie jedoch, dass injedem Betrieb individuelle Voraus setzungenherrschen. Das heißt, vielleicht treffen einigeGefährdungen nicht auf Sie zu oder aber esergeben sich zusätzliche Ge fährdungen, diewir nicht erwähnt haben. Es liegt in IhrerVerantwortung, die für Ihren Arbeitsbereichpassenden Schutz ziele zu definieren, um IhreMitarbeiter optimal vor Unfällen und Gesund-heits gefährdungen zu schützen.

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Pflege bettlägerigerBewohner

GrundpflegeAufrichten eines Bewohnerszum Sitzen

alle Beschäftigtedie Grundpflegeausführen

Fehlbe- bzw. Überlastung– der Lenden-/Halswirbelsäule– der Schulter- und Armgelenke

durch das Krankheitsbildoder das Gewicht des Bewohners

Zwangshaltung durch– das Krankheitsbild des Bewohners,– niedrige Betten

oder– räumliche Enge

4 Fehlbe- und Überlastungen der Wirbel-säule sowie der Schulter- und Armgelenkesind 2009 so weit vermindert, dass dieMehrheit der Pflegenden auf Anfrage keineWirbelsäulen- oder Schulterbeschwerdenäußert.

Mobilisieren /Umlagern von Bewohnerngeschieht ab 2008 nur an Betten, derenLiegehöhe der Größe der jeweiligenPflegeperson angepasst werden kann.(höhenverstellbare Betten)

Beim Mobilisieren /Umlagern vonBewohnern beträgt ab 2009 der Abstandzwischen Bett und Wand bzw. anderenMöbeln mindestens einen Meter.(Lastenhandhabungsverordnung)

D Pfl k t B b th d di

Unser Angebot

Neue Gesetze, neue technische Ent wick lungen – wer auf demLau fenden bleiben will, dem empfehlen wir unser umfangreichesInformationsangebot auf www.bgw-online.de. Hier erfahren Sie vieles zum Thema Prävention und Gesundheitsschutz amArbeits platz.

Tra gen Sie Ihre Beurteilungen in Arbeitsblatt 3 ein. Es ist Bestandteil der Dokumentation.

Innen_11GB_092008_V1.7_QXP7 22.09.2008 1:01 Uhr Seite 15

4.5 Reicht es aus, nur die Mindest -anforderungen zu erfüllen?

Es ist sinnvoll – und manchmal sogar not-wendig – statt der Mindestanforderungenweiter reichende Ziele zu definieren. Ein Bei -spiel: Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet,Ihren Beschäftigten Hautschutz- und Haut -pflegeprodukte zur Verfügung zu stellen undden Hautschutz- und Hygiene plan auszu-hängen – gut sichtbar an den Orten, an de -nen die Hände gereingt werden, also zumBeispiel in Personalräumen ne ben den Hand -waschbecken. Ein Optimal ziel wäre in die-sem Fall, wenn es Ihnen durch Orga ni sationgelingt, dass keiner Ihrer Beschäftig ten län-ger als zwei Stunden am Stück Feucht -arbeiten ausführt.

4.6 Wie bewerte ich Risiken, wennes keine Normen gibt?

Sie müssen eine Risikobewertung durchfüh-ren. Fehlen konkrete Vorgaben, sollten Sieeine Bewertung nach Erfahrungswerten vor-nehmen. Überlegen Sie in diesem Fall, mitwelcher Wahrscheinlichkeit eine Ge fähr dung,ein Unfall oder eine Gesundheits beein träch -ti gung eintreten wird und wie gravierend siesein wird.

Mit Hilfe der Risikomatrix (siehe Abbildungoben) können Sie das Risiko auf einer Skalavon 1 „geringes Risiko, das mit einfachenMaß nahmen sofort zu beseitigen ist” bis 7„sofortiger Stopp im Ge fahrenbereich” be -werten.

16 4 Beurteilen

Management PFLEGE

*Dipl. Ing. J. Nohl, Entwurf eines Verfahrens für die Durchführung von Sicherheitsanalysen; in: Moderne Unfallverhütung, Heft 32, Jahrgang 1988

Innen_11GB_092008_V1.7_QXP7 22.09.2008 1:01 Uhr Seite 16

5.1 Welche Maßnahmen und Lö sungen gibt es?

Die beste Maßnahme ist immer noch, Ge -fähr dungen zu vermeiden oder ganz auszu-schal ten. Dabei können Sie die so genannte T-O-P-Regel zu Hilfe nehmen:

• „T” wie technische MaßnahmenSie sollten bereits bei der Planung unddem Bau der Betriebs stätten berücksich-tigt werden sowie bei der Beschaffungtechnischer Vorrich tun gen, von Gerätenund Arbeits ma terialien.

• „O” wie organisatorische MaßnahmenHierzu gehören zum Beispiel die Dienst-und Schichtpläne in Pflegeeinrichtungensowie die Organisation von Arbeits -abläufen.

• „P” wie personen- und verhaltens-bezogene SicherheitsmaßnahmenSie gelten immer dann, wenn die Gefähr -dung durch technische und organisa -torische Maßnahmen nicht vollständigbeseitigt werden kann.

Um die Priorität der Maßnahmen zu verdeut-lichen, erinnern Sie sich bitte an das Bei -spiel „Rückenerkrankungen reduzieren” vonKapitel 4.2. Um physische Be lastung en derPflege kräfte zu redu zieren, haben sicher-heitstechnische Maßnahmen wie elektrischehöhen verstellbare Betten oder Lifter Vorrangvor organisatorischen Maßnahmen. Zu orga -nisa torischen Maß nahmen gehört es, dafürzu sorgen, dass ausreichend Personal zur

Verfügung steht. So kann gegebenenfalls einPatient zu zweit mobilisiert werden. Als ver-haltensbezogene Maßnahme kommt dieUnter weisung in der rückengerechten Arbeits -weise in Frage.

5 Festlegen

175 Festlegen

Überzeugen statt anweisen

Beteiligen Sie Ihre Mitarbeiter bei derAuswahl und Erprobung von Arbeits-schutz maßnahmen. Überzeugen Sie da -mit Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterund Kolleginnen und Kollegen von derNotwendigkeit und dem Sinn der Maß -nahmen. Das gilt vor allem für personen-und verhaltensbezogene Maß nahmen.Einsicht erhöht die Akzeptanz!

Gefährdungsbeurteilung: Identifizieren Sie Gefahren, dokumentieren Sie sie und legen Sie Gegenmaßnahmen fest.

Innen_11GB_092008_V1.7 24.09.2008 17:11 Uhr Seite 17

5.2 Welche Prioritäten gelten für dieAuswahl der Maßnahmen?

Bevor Sie Prioritäten setzen, sollten Sie einenInvestitionsplan erstellen unter Be rück sich ti -gung Ihrer finanziellen, zeitlichen und perso-nellen Kapazitäten. Orientieren Sie sich dannan der so genannten T-O-P-Regel. Danachsind technische Lösungen für den Arbeits -schutz am wirksamsten.

Wie das vorgenannte Beispiel zeigt, könnenpersonen- und verhaltens be zo gene Maß nah - men zwar kurzfristig er folg reich sein, auflange Sicht oder in Stress situa tio nen verlie-ren sie jedoch oft ihre Wir kung. Bei der Aus -wahl bewährter Schutz maß nah men könnenSie sich auch an den Berufs genossen schaft -lichen Infor ma tionen (BGI) orientieren (sieheServiceteil).

5.3 Was dokumentiere ich?

Tragen Sie alle durchzuführenden Maß nah -men in das Arbeitsblatt 3 ein, und zwar sokonkret, dass danach ein Arbeitsauftrag er -teilt werden kann. Die festgelegten Maß nah -men sind Bestandteil der Doku men tation.

18 5 Festlegen

Management PFLEGE

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Pflege bettlägerigerBewohner

GrundpflegeAufrichten eines Bewohnerszum Sitzen

alle Beschäftigten,die Grundpflegeausführen

1

Fehlbe- bzw. Überlastung– der Lenden-/Halswirbelsäule– der Schulter- und Armgelenke

durch das Krankheitsbildoder das Gewicht des Bewohners

Zwangshaltung durch– das Krankheitsbild des Bewohners,– niedrige Betten

oder– räumliche Enge

4 Fehlbe- und Überlastungen der Wirbel-säule sowie der Schulter- und Armgelenkesind 2009 so weit vermindert, dass dieMehrheit der Pflegenden auf Anfrage keineWirbelsäulen- oder Schulterbeschwerdenäußert.

Mobilisieren /Umlagern von Bewohnerngeschieht ab 2008 nur an Betten, derenLiegehöhe der Größe der jeweiligenPflegeperson angepasst werden kann.(höhenverstellbare Betten)

Beim Mobilisieren /Umlagern vonBewohnern beträgt ab 2009 der Abstandzwischen Bett und Wand bzw. anderenMöbeln mindestens einen Meter.(Lastenhandhabungsverordnung)

Das Pflegekonzept von Bobath oder die

Technisch:– alle Betten sind hydraulisch oder elektrisch

höhenverstellbar– alle Kopfteile sind elektrisch verstellbar– kleine Hilfsmittel

Organisatorisch:– die Bettenaufstellung ist so, dass die Seiten und

das Fußteil mindestens einen Meter Abstand zurWand und zu anderen Möbeln haben

– der Personalschlüssel erlaubt es, dass Bewohnerzu zweit gelagert / mobilisiert werden können

– den Pflegenden steht genügend Zeit zurVerfügung, um die Bewegung mit dem Bewohnerabzustimmen und ihrem Körper anzupassen/dasPflegekonzept von Bobath oder die Kinästhetikwerden in die Arbeitsabläufe integriert

Personenbezogen:– Mitarbeiter werden in die Planung rückengerechter

Tra gen Sie die Maßnahmenin Arbeitsblatt 3 ein.

Unser Angebot

Wie Sie Ihre Mitarbeiter und Kollegenzu sicherheits- und gesundheitsgerechtemVer halten motivieren, vermitteln wir Ihnenin folgenden BGW-Semi na ren:

• Arbeitssicherheit durch betrieblicheUnterweisung

• Moderationsausbildung für Fachkräftefür Arbeitssicherheit und Sicherheits -beauf tragte

• Konflikte lösen – Arbeitsschutz stärken

Innen_11GB_092008_V1.7_QXP7 22.09.2008 1:01 Uhr Seite 18

6.1 Was sollte ich bei der Durch füh -rung der Maßnahmen beachten?

Legen Sie unmissverständlich fest: Wer machtwas bis wann? Binden Sie vor allem in größe -ren Fach- und Funktionsbereichen Mitarbeiterund Kolleg en mit Führungs funk tion ein, zumBeispiel Heimleiter, Pflegedienst leiter, Stations-oder Wohnbereichsleitung. Nutzen Sie hier-zu das Arbeitsblatt 3.

6.2 Wer kann mich unterstützen?

Zögern Sie nicht, Ihre Fachkraft für Arbeits -sicherheit und Ihren Betriebsrat zu Rate zuziehen, wenn sich bestimmte Gefährdungenständig wiederholen. In Einrichtungen derstationären und ambulanten Pflege könnenSie Qualitäts management-Beauftragte odertechnisches Personal hinzuziehen. Oder be -raten Sie sich mit Experten externer Dienst -leister, zum Beispiel aus Sanitäts häu sern.

6.3 Welche Ermittlungen kannich nutzen?

Ersparen Sie sich zusätzliche Arbeit und nut-zen Sie möglicherweise in Ihrem Betrieb be -reits vorhandene Gefährdungs beurteilungenwie zum Beispiel die durch die Gefahr stoff -ver ordnung vorgeschriebene Ermittlung(weitere Beispiele siehe Kapitel 2.4). Es kön-nen Gefahrstoffverzeichnis, Ersatz stoff prü fungund Betriebsanweisung übernommen werden.Verweisen Sie in Ihrer Gefährdungs beurtei -lung auf diese Unterlagen.

6 Durchführen

196 Durchführen

Beratungsangebote nutzen: Experten der BGW erarbeiten mit Ihnen Maßnahmenfür wirkungsvollen Arbeitsschutz.

Unser Angebot

Nutzen Sie das Beratungsangebot der BGW-Präventions dienste,zum Beispiel wenn eine Gefährdung immer wieder auftritt undSie mit hausinternem Wissen nicht weiterkommen. Wir stehenIhnen in allen Fragen des Arbeits- und Gesund heits schutzes kom -petent zur Seite. Ihre Ansprechpartner finden Sie im Kapitel 12„Service“ dieser Broschüre.

Langfristig können Sie mit dem Präventions an -gebot qu.int.as Gefährdungsbeurteilungen zueinem Steuerungsinstrument Ihres betrieblichenArbeitsschutzes machen. Mit qu.int.as erfüllenSie nicht nur die Arbeitsschutzanforderungen,

sondern profitieren zu sätzlich von erhöhter Rechtssicherheit undgesunden, attraktiven Arbeitsbedingungen. Umfassende Infor -mationen zu qu.int.as und den Fördermöglichkeiten finden Sieunter www.bgw-online.de 3 Kundenzentrum 3 qu.int.as

Innen_11GB_092008_V1.7_QXP7 22.09.2008 1:01 Uhr Seite 19

7.1 Was sollte ich überprüfen?

Gehen Sie hier in drei Schritten vor:

• Kontrollieren Sie, ob die Maßnahmendurch die von Ihnen beauftragten Per -sonen termingerecht ausgeführt wurden.

• Prüfen Sie, ob die Gefährdungen auchwirklich behoben sind und ob durch dieMaßnahmen eventuell neue zusätzlicheGefährdungen entstanden sind.

• Halten Sie die Ergebnisse Ihrer Über -prüfung schriftlich fest. Sie sind Bestand -teil der Dokumentation. Nutzen Sie hier-zu das Arbeitsblatt 3.

7.2 Wann erfolgt die Überprüfung?

Überprüfen Sie Durchführung und Wirk sam -keit der Maßnahmen direkt nach den verein-barten Terminen und dann in festgelegtenAbständen fortlaufend.

7.3 Was mache ich, wenn eine Ge fährdung nicht vollständigbeseitigt wurde?

Stellen Sie zunächst fest, warum diese Ge fähr -dung noch besteht. Legen Sie erneut Maß -nahmen fest, um die Gefährdung zu be sei ti -gen, und vergewissern Sie sich ab schlie ßendvon der Wirksamkeit.

7 Überprüfen

20 7 Überprüfen

Management PFLEGE

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Pflege bettlägerigerBewohner

GrundpflegeAufrichten eines Bewohnerszum Sitzen

alle Beschäftigten,die Grundpflegeausführen

1

Fehlbe- bzw. Überlastung– der Lenden-/Halswirbelsäule– der Schulter- und Armgelenke

durch das Krankheitsbildoder das Gewicht des Bewohners

Zwangshaltung durch– das Krankheitsbild des Bewohners,– niedrige Betten

oder– räumliche Enge

4 Fehlbe- und Überlastungen der Wirbel-säule sowie der Schulter- und Armgelenkesind 2009 so weit vermindert, dass dieMehrheit der Pflegenden auf Anfrage keineWirbelsäulen- oder Schulterbeschwerdenäußert.

Mobilisieren /Umlagern von Bewohnerngeschieht ab 2008 nur an Betten, derenLiegehöhe der Größe der jeweiligenPflegeperson angepasst werden kann.(höhenverstellbare Betten)

Beim Mobilisieren /Umlagern vonBewohnern beträgt ab 2009 der Abstandzwischen Bett und Wand bzw. anderenMöbeln mindestens einen Meter.(Lastenhandhabungsverordnung)

Das Pflegekonzept von Bobath oder dieKinästhetik, die die Mithilfe des Bewohnersbei der Mobilisierung fördern, sind bis 2009in die Pflegeabläufe integriert.

Technisch:– alle Betten sind hydraulisch oder elektrisch

höhenverstellbar– alle Kopfteile sind elektrisch verstellbar– kleine Hilfsmittel

Organisatorisch:– die Bettenaufstellung ist so, dass die Seiten und

das Fußteil mindestens einen Meter Abstand zurWand und zu anderen Möbeln haben

– der Personalschlüssel erlaubt es, dass Bewohnerzu zweit gelagert / mobilisiert werden können

– den Pflegenden steht genügend Zeit zurVerfügung, um die Bewegung mit dem Bewohnerabzustimmen und ihrem Körper anzupassen/dasPflegekonzept von Bobath oder die Kinästhetikwerden in die Arbeitsabläufe integriert

Personenbezogen:– Mitarbeiter werden in die Planung rückengerechter

Arbeitsabläufe und die Auswahl geeigneter Hilfsmitteleinbezogen; ein halbes Jahr später wird eineMitarbeiterbefragung durchgeführt, ob dieangeschafften Hilfsmittel auch eingesetzt werden

Einkauf,Stationsleitung,Geschäfts-führung

Architekt,Stationsleitung,Geschäfts-führung

Stationsleitung,Geschäfts-führung

Personalleitung,Geschäfts-führung

31.12.08

31.12.08

31.12.10

31.12.09

ab sofort

01.02.09

01.02.09

01.02.10

01.02.09

…………

Definieren Siedie Ziele schriftlich

im Arbeitsblatt 3.

Innen_11GB_092008_V1.7_QXP7 22.09.2008 1:01 Uhr Seite 20

8.1 Wann sollte die Gefährdungs- be urteilung aktualisiert werden?

Arbeitsschutz ist ein kontinuierlicher Pro zess,der nie ganz abgeschlossen ist. Aktu ali sie -ren Sie deshalb die Gefährdungs beurteilungimmer, wenn neue Ge fähr dungen in IhremBetrieb aufgetreten sind oder auftreten könn-ten. Anhaltspunkte sind:

• eine Häufung von Arbeitsunfällen undBerufskrankheiten,

• ein erhöhter Krankenstand,• die Verwendung neuer Arbeitsstoffe,• die Umgestaltung von Arbeitsbereichen,• eine Änderung der Arbeitsorganisation

und des Arbeitsablaufs und• neue und geänderte Gesetze und

Verordnungen.

Konzentrieren Sie sich bei der Aktualisie rungder Gefährdungsbeurteilung auf die Ver ände-rungen und Gefährdungen, die noch nichtbeseitigt wurden. Eine vollständige Wieder -holung ist nicht notwendig.

8.2 Wie erhöhe ich kontinuierlichden Gesundheitsschutz und dieSicherheit?

Die Überprüfung der Wirksamkeit von Maß -nahmen, die stetige Aktuali sierung der Ge -fähr dungsbeurteilung und die Ein leitungweiterer Verbesserungen ist der erste Schrittin Richtung eines kontinuierlichen Verbesse -rungs prozesses (KVP). Be arbeiten Sie diesenSchritt gezielt in Mitarbeiter be sprechungen,

da Ihre Mitar bei terinnen und Mitarbeiterdurch die tägliche Praxis oft sehr genau wissen, warum etwas funktioniert oder auchnicht. Integrieren Sie nach und nach dasThema Arbeits- und Gesund heits schutz inregelmäßigen Mitarbeiterbe sprechungen.

8 Aktualisieren

218 Aktualisieren

Unser Angebot

Wie Sie mit der aktuellen Entwicklungvon Gewalt und Aggressionen in Ein -richtungen der stationären und ambu -lanten Pflege umgehen und welcheDeeskala tions stra tegien am wirksamstensind, erfahren Sie im BGW-Seminar:„Professio neller Umgang mit Gewalt undAg gres sionen im Pflegebereich”.

Agieren statt reagieren

Auch gesellschaftliche Entwicklungenkön nen eine Aktualisierung der Gefähr -dungs beurteilung erforderlich machen. Be schäftigte können mit gewalttätigenÜbergriffen dementer oder geistig verwirrter Patienten konfrontiert werden.Die se richten sich entweder gegen diePflegenden selbst oder gegen Mit -patienten und Bewohner. Ein schnelles,deeska lierendes Einschreiten der Pflege -kräfte ist geboten – birgt aber das er höhte Risiko, selbst verletzt zu werden.Handeln Sie rechtzeitig. Achten Sie verstärkt auf Hin weise Ihrer Mit ar bei terund nehmen Sie die se ernst.

Innen_11GB_092008_V1.7_QXP7 22.09.2008 1:01 Uhr Seite 21

9.1 Warum muss ich eine Doku men tation erstellen?

Die schriftliche Dokumentation ist eine wert-volle Basis für die Sicherheit in Ihrem Unter -nehmen. Sie erleichtert es Ihnen und IhrenFührungskräften, Maß nahmen, Verant wort -liche und Termine für die Durchführung derArbeitsschutz maß nahmen festzuhalten, unddarf deshalb in keinem Betrieb fehlen. InUnternehmen mit mehr als zehn Be schäf tig -ten besteht eine Dokumentations pflicht (nachArbeits schutz gesetz § 6 ). Eine Doku men ta -tion erleichtert die organisatorische Um set -zung und Kontrolle Ihrer Ar beits schutz maß -nahmen. Sie bildet daher eine wertvolleGrund lage für die Arbeit der Fach kraft fürArbeitssicherheit, für den Be triebs arzt, Sicher-heitsbeauftragten und den Arbeits schutz aus -schuss. Unfälle können vermieden, arbeits-bedingten Erkrankungen kann vorgebeugtwer den. Sie können Ihre Doku men ta tion auchmit Ihrem Qualitäts mana ge ment ver bindenund so ei nen kontinuierlichen Ver bes ser ungs -prozess nachweisen. So kann Ihre Dokumen-tation ei ne Grund lage für die Ent scheidungwerden, wel che Investitionen langfristig

lohnend sind. Außerdem haben Sie mit diesen schriftlichen Unterlagen den Nach -weis gegen über den staatlichen Be hördenund der Berufs ge nos sen schaft, dass Sie Ihregesetzlich vorgeschriebene Ver ant wortungals Arbeit geber erfüllt haben.

9.2 Was soll eine Doku men tationenthalten?

• Das Ergebnis Ihrer Gefährdungs beur tei lung(Kapitel 4): Welchen Gefähr dungen sinddie Mitarbeiter ausgesetzt? Wie groß ist das Ausmaß der Gefähr dungen? Ver nachlässigbar, kurzfristig akzep tabeloder nicht akzeptabel? Wie dring lich ist die Beseitigung der Gefährdungen?Sofort, kurz-, mittel-, langfristig? Welches Schutzziel soll erreicht werden?

• Die von Ihnen festgelegten Maßnahmen(Kapitel 5): Welche Maß nah men sinddurchzuführen? Wer ist für die Durch -führung verantwortlich? Bis wann sinddie Maßnahmen zu realisieren?

• Das Ergebnis Ihrer Überprüfung (Kapitel 7):Wie wirksam sind die durchgeführtenMaßnahmen? Was muss zusätzlich ver-anlasst werden?

Die Dokumentation muss in schriftlicher Formerfolgen. Vermeiden Sie unnötigen Doku -men tations auf wand. Prüfen Sie, welcheAngaben zu Ge fähr dungen Sie be reits inder Pflegedokumentation gemacht habenund verweisen Sie gegebenen falls darauf.

9 Dokumentieren

22 9 Dokumentieren

Management PFLEGE

Sichern Sie sich ab!

Denken Sie daran, dass schriftliche Unterlagen immer eine recht -liche Absicherung darstellen. Wenn Sie diese sieben Schritte vonder Vorbereitung bis zur Aktualisierung wie beschrieben durch-führen und dokumentieren, haben Sie nicht nur die Anforde run -gen des Arbeitsschutzgesetzes erfüllt, Sie haben die GesundheitIhrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesichert und damit dieQualität Ihrer Arbeit.

Innen_11GB_092008_V1.7_QXP7 22.09.2008 1:01 Uhr Seite 22

Im Folgenden können Sie sich einen Überblicküber mögliche Gefährdungen in Ein rich tun -gen der Pflege verschaffen. Wir informie renSie über die bereichsspezifischen As pekte,besondere Gefährdungen und sagen, wo Siegesetzlich definierte Schutz ziele, Regel werke,Merkblätter und Informa tions bro schü ren fin-den. Auf den folgenden Seiten zeigen wirIhnen an einigen ausgewählten Beispielen

nach der Präven tions strategie T-O-P (tech-nisch – organisatorisch – personenbezogen)welche Maß nahmen sinnvoll sind. Die untenstehende Tabelle spiegelt Erfahrungswertewider und vermittelt einen ersten Eindrucküber branchen spezifische Gefährdungs schwer-punkte. Im Ein zel fall kann sich die Situationnatürlich anders darstellen.

10 Arbeitsbereichsbezogene Analyse

2310 Arbeitsbereichsbezogene Analyse

Gewalterfahrun-gen/psychische

Belastungen

StationärePflege

AmbulantePflege

Sozialdienstin Tagesstätten VerwaltungKüche/Haus-

wirtschaft Haustechnik Fahrdienst

Rücken

Haut

Infektionen

Stolper-,Rutsch-und Sturzunfälle

Gefahrstoffe

ElektrischerStrom

Unfälle durch Geräte und Maschinen

Verkehrs unfälle

Legende

Hohe Gefährdung wahrscheinlich Mittlere Gefährdung wahrscheinlich Gefährdung ist im Einzelfall zu prüfen

Innen_11GB_092008_V1.7_QXP7 22.09.2008 1:01 Uhr Seite 23

24 10 Arbeitsbereichsbezogene Analyse

* Die Tabelle nennt lediglich Beispiele. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

10.1 Stationäre und ambulante Pflege*

Gefährdung/Thema/Schutzziel T-O-P-Maßnahmen (Auswahl) Informationen

Management PFLEGE

PSYCHISCHE BELASTUNGEN

RÜCKEN

Arbeiten unter Zeitdruck, lange Arbeits zei -ten, Schicht- und Wochenenddienste führenbeim Pflegepersonal zu psychischen Belas -tungen und können zu Burn-out, Alkohol-oder Medikamentenmissbrauch und Rü cken -beschwerden führen.

Organisatorisch:Arbeitsorganisation optimieren zumBeispiel durch:• Entscheidungsspielräume für Pflegende• gemeinsam mit dem Pflegepersonal

erstellte Dienst- und Pausenpläne unterBerücksichtigung der Wünsche derBeschäftigten

• regelmäßige Besprechungen zwischen Teammitgliedern sowie Vorgesetzten undMitarbeitern

• regelmäßige Supervision • Einrichtung geschützter Ruheräume

Personenbezogen: • Suchtprävention• Mitarbeiter im Umgang mit Stress schulen

• BGV A1 – Grundsätze der Prävention –Unfallverhütungsvorschrift

• ArbStättV – Arbeitsstättenverordnung• U 095 – Suchtprobleme im Betrieb• M 656 – Diagnose Stress

Fehlbelastungen beim Bewegen und Umla gern und Umbetten von Patienten können beim Pflegepersonal zu Rücken -beschwer den führen.

Technisch:• Arbeitsplatz ergonomisch gestalten

(höhenverstellbare Betten), Hebehilfen zur Verfügung stellen

• technische Hilfsmittel zum Bewegen undUmlagern beschaffen

Organisatorisch:• Arbeitsorganisation optimieren, zweite

Pflegekraft einsetzen• bei ambulanter Pflege frühzeitig Bedarf

an Hebehilfen einplanen• Mitarbeiter in die Beschaffung neuer

Hilfsmittel und Planung rückengerechterAbläufe einbinden

• Integration des Pflegekonzeptes von Bobathoder die Kinästhetik in die Arbeitsabläufe

• BGV A1 – Grundsätze der Prävention –Un fallverhütungsvorschrift

• U 762 – Bewegen von Patienten• M 655 – Spannungsfeld Rücken• Lastenhandhabungsverordnung• MPBetreibV – Medizinprodukte betreiber -

verordnung

Innen_11GB_092008_V1.7_QXP7 22.09.2008 1:01 Uhr Seite 24

2510 Arbeitsbereichsbezogene Analyse

Gefährdung/Thema/Schutzziel T-O-P-Maßnahmen (Auswahl) Informationen

RÜCKEN (FORTSETZUNG)

Personenbezogen: • Rückenschule • Mitarbeiter in rückengerechter

Arbeitsweise unterweisen

HAUT

Häufiges Händewaschen und Feuchtar bei -ten gehören für viele Mitarbeiter der Alten -pfle ge zum Arbeitsalltag.

Feuchtarbeiten beeinträchtigen die natür -liche Schutzfunktion der Haut und verur -sachen Abnutzungsekzeme und Allergien.

Organisatorisch:• Hautschutz- und Hygieneplan erstellen• durch wechselnde Tätigkeiten die Hand -

schuhtragedauer unter zwei Stunden amTag halten

• Hautschutz- und Pflegemittel bereitstellen• für den Umgang mit Reinigungs- und

Desinfektionsmitteln geeignete Hand -schuhe zur Verfügung stellen

Personenbezogen: • Schutzhandschuhe verwenden• Mitarbeiter in Schutz- und Pflegemaß -

nahmen schulen• Hände eher desinfizieren als waschen,

regelmäßig eincremen

• GefStoffV – Verordnung zum Schutz vorgefährlichen Stoffen

• BGR 195 – Einsatz von Schutzhand -schuhen

• BGR 197 – Benutzung von Hautschutz• TRGS 401 – Gefährdung durch Haut -

kontakt, Ermittlung – Beurteilung –Maßnahmen

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26 10 Arbeitsbereichsbezogene Analyse

* Die Tabelle nennt lediglich Beispiele. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Stationäre und ambulante Pflege*

Gefährdung/Thema/Schutzziel T-O-P-Maßnahmen (Auswahl) Informationen

Management PFLEGE

INFEKTION

Pflegekräfte sind einem erhöhten In fektions -risiko durch Blut, Sekrete und andere Kör -per flüssigkeiten ausgesetzt.

Infektionsgefahr besteht ebenfalls durchSchnitt- und Stichverletzungen, zum Beispieldurch kontaminierte Spritzen, weil• Sammelbehälter fehlen, ungeeignet

oder zu voll sind, umgefüllt werden, ihr Aus tausch nicht organisiert ist

• die Beschäftigten nicht im Gebrauch vonSammelbehältern unterwiesen wurden

Eine weitere Infektionsgefährdung stellt derUmgang mit infektiöser Wäsche dar.

Technisch:• geeignete Instrumente (stichsichere

Kanülen- und Stichsysteme) zurVerfügung stellen

• durchstichsichere Entsorgungsein -richtungen verwenden

• Ausstattung der Pflegekräfte mitSchutzhandschuhen

Organisatorisch:• Hygieneplan erstellen und regelmäßig

aktualisieren • Notfallplan für Kontamination (Postex -

positionsprophylaxe) erstellen• Verletzungen im Verbandbuch dokumen-

tieren• Sortierverbot für infektiöse Wäsche

einhalten

Personenbezogen:• Recapping-Verbot einhalten• Mitarbeiter unterweisen

• BGV A4 – Arbeitsmedizinische Vorsorge• BGR 189 – Einsatz von Schutzkleidung• BGR 250 – Biologische Arbeitsstoffe im

Gesundheitswesen und in derWohlfahrtspflege

• BGR 125 – Einsammeln, Befördern undLagern von Abfällen in Einrichtungen desGesundheitsdienstes

• Anhang IV BioStoffV• M 612/613 – Risiko Virusinfektion

STOLPER-, RUTSCH- UND STURZUNFÄLLE

Stress und Hektik erhöhen die Möglichkeit,zu stürzen, zu stolpern oder auszurutschen.Gefahrenquellen sind Stolperfallen, nasseund rutschige Böden und ungeeigneteSchuhe.

Technisch:• rutschhemmende Böden verlegen, geeig-

nete Rutschhemmungsklasse auswählen• angemessene Beleuchtung• geeignete Arbeitsschuhe beschaffen, zum

Beispiel mit rutschhemmender Sohle, halt-gebend, hinten und vorne geschlossen

Organisatorisch:• Stolperfallen beseitigen• Abstellflächen für mobile Geräte

einrichten

• BGV A1 – Grundsätze der Prävention –Unfallverhütungsvorschrift

• BGR 181 – Fußböden in Arbeitsräumenund Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr

• BGR 189 – Einsatz von Schutzkleidung • BGI 561 – Treppen• M 657 – Vorsicht Stufe

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2710 Arbeitsbereichsbezogene Analyse

Gefährdung/Thema/Schutzziel T-O-P-Maßnahmen (Auswahl) Informationen

STOLPER-, RUTSCH- UND STURZUNFÄLLE (FORTSETZUNG)

• Reinigungspersonal unterweisen, bei derPflege von Bodenbelägen auf möglicheRutschgefahren hinzuweisen und die Zeitender Bodenpflege mit dem Pflege personalabzustimmen (zu welchen Zeiten nutzennur wenige und zu welchen viele Personendiese Flure und Räume); den Boden inFluren nur halb seitig feucht wischen

• Pausenregelung

Personenbezogen: • Schuhe mit rutschhemmender Sohle,

haltge bend, hinten und vorne geschlossen tragen

• Mitarbeiter in der ambulanten Pflege mitTaschenlampen ausstatten

GEFAHRSTOFFE

Einige der verwendeten Reinigungs- undDes infektionsmittel für die Desinfektion vonFlächen und Instrumenten sowie die Aus -scheidungsdesinfektion können Gefahrstoffeenthalten.

Beim Umgang mit Reinigungs- und Des -infektionsmitteln besteht die Gefahr derAufnahme über Haut oder Atemwege.

Technisch:• Ersatzstoffe mit geringerem gesundheit -

lichem Risiko einsetzen • Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV

durchführen• Dosierhilfen (zum Beispiel Automaten)

einsetzen• Sprühdesinfektion durch Wisch -

desinfektion ersetzen

Organisatorisch:• Gefahrstoffkataster erstellen• Betriebsanweisungen erstellen

Personenbezogen: • Mitarbeiter unterweisen• Persönliche Schutzausrüstung beschaffen

und verwenden, zum Beispiel Hand -schuhe mit langen Ärmeln

• Nach DIN 1946 TA lüften• BIA – Empfehlung 1017• GefStoffV – Verordnung zum Schutz vor

gefährlichen Stoffen• BGV A1 – Grundsätze der Prävention –

Unfallverhütungsvorschrift• TRGS 440 – Ermitteln und Beurteilen der

Gefährdungen durch Gefahrstoffe amArbeitsplatz

• BGR 192 – Benutzung von Augen- undGesichtsschutz

• BGR 206 – Desinfektionsarbeiten imGesundheitsdienst

• BGI 660 – Arbeitsschutzmaßnahmen fürden Umgang mit Gefahrstoffen

Innen_11GB_092008_V1.7_QXP7 22.09.2008 1:01 Uhr Seite 27

28 10 Arbeitsbereichsbezogene Analyse

* Die Tabelle nennt lediglich Beispiele. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Stationäre und ambulante Pflege*

Gefährdung/Thema/Schutzziel T-O-P-Maßnahmen (Auswahl) Informationen

Management PFLEGE

GEWALTERFAHRUNGEN

Beschäftigte können mit gewalttätigen Über -griffen dementer oder geistig verwirrterPatienten konfrontiert werden. Diese richtensich entweder gegen die Pflegenden selbstoder gegen Mitpatienten und Bewohner.Ein schnelles, deeskalierendes Einschreitender Pflegekräfte ist geboten – birgt aber daserhöhte Risiko, selbst verletzt zu werden.

Technisch:• Notrufmöglichkeiten schaffen (zum

Beispiel: Mitarbeiter mit Personen-Notsignal-Geräten ausstatten)

• für ausreichende Beleuchtung sorgen• eine übersichtliche Raumanordnung

schaffen

Organisatorisch:• freundliche Umgebung schaffen • Alleinarbeit vermeiden• Gesprächskreise einrichten (Team-,

Mitarbeiter/Vorgesetzten-Besprechungenund Supervision)

• Betreuung nach tätlichem Angriff organi-sieren (Erste Hilfe, ärztliche Versorgung,Auffanggespräche, Dokumentation)

Personenbezogen: • Gesprächsangebote annehmen und

im Bedarfsfall selbst initiieren• Gefahrensituationen ernst nehmen,

sich nicht selbst überschätzen und um Hilfe bitten

• Mitarbeiter in Deeskalationsstrategienund Selbstverteidigung schulen

• BGR 139 – Personen-Notsignal-Anlageneinsetzen

ERSTE HILFE

Verletzungen der Beschäftigten werden ausZeitmangel oder Unkenntnis manchmal nichtfachgerecht versorgt.

Erste-Hilfe-Leistungen werden nicht doku-mentiert. Im Einzelfall kann es deshalbschwierig sein, den Versicherungsanspruchnachzuweisen.

Technisch:• Erste-Hilfe-Material bereitstellen

Organisatorisch:• regelmäßige Kontrolle und Ergänzung

des Erste-Hilfe-Materials• ausreichende Zahl an Ersthelfern

benennen und ausbilden

• BGV A1 – Grundsätze der Prävention –Unfallverhütungsvorschrift

• BGI 503 – Anleitung Erste Hilfe • BGR 139 – Personen-Notsignal-Anlagen

einsetzen

Innen_11GB_092008_V1.7_QXP7 22.09.2008 1:01 Uhr Seite 28

2910 Arbeitsbereichsbezogene Analyse

Gefährdung/Thema/Schutzziel T-O-P-Maßnahmen (Auswahl) Informationen

ERSTE HILFE (FORTSETZUNG)

• Notfallplan bei Kontamination nachStichverletzungen erstellen(Postexpositionsprophylaxe)

• ein Verbandbuch führen

Personenbezogen: • Erste-Hilfe-Ausbildung mindestens alle

zwei Jahre durch eine Fortbildung auf -frischen

VERKEHRSUNFÄLLE (speziell in der ambulanten Pflege)

Pflegekräfte ambulanter Pflegedienste sindeinem erhöhten Unfallrisiko im Straßen ver -kehr ausgesetzt.

Technisch:• Fahrzeuge regelmäßig warten• Mindestausrüstung (Warndreieck,

Warnweste, Verbandkasten) sicherstellen• Jahreszeitlicher Wechsel von Sommer-

und Winterreifen

Organisatorisch:• mit den Mitarbeitern einen Pausenplan

erstellen• gemeinsame Einsatzplanung• Einweisung und regelmäßige

Unterweisung

Personenbezogen:• Teilnahme an Fahrsicherheitstrainings

und damit ein sicheres Fahrverhalenschulen

• BGV D 29 – Fahrzeuge• BGR 157 – Fahrzeug-Instandhaltung • BGI 550 – Fahrzeug-Instandhaltung• BGG 915 – Prüfung von Fahrzeugen

durch Fahrpersonal

Innen_11GB_092008_V1.7_QXP7 22.09.2008 1:01 Uhr Seite 29

30 10 Arbeitsbereichsbezogene Analyse

* Die Tabelle nennt lediglich Beispiele. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Stationäre und ambulante Pflege*

Gefährdung/Thema/Schutzziel T-O-P-Maßnahmen (Auswahl) Informationen

Management PFLEGE

ELEKTRISCHER STROM

Durch Fehlfunktionen und technische Män gel an medizinischen und elektrischenGe räten können Mitarbeiter gefährdet werden.

Bei technischen Defekten besteht zudemBrandgefahr.

Technisch:• nur Geräte mit CE-Zeichen anschaffen • für Medizinprodukte beachten, dass

besondere Anforderungen nach der Medizinproduktebetreiberverordnung gelten

Organisatorisch:• Geräte regelmäßig überprüfen und

die Ergebnisse dokumentieren • Geräte nur von Elektrofachkräften

reparieren und warten lassen

Personenbezogen: • Personal in der Anwendung der Geräte

schulen

• BGV A3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

• MPBetreibV – Medizinprodukte betrei ber -verordnung

• Betriebssicherheits verordnung

Innen_11GB_092008_V1.7_QXP7 22.09.2008 1:01 Uhr Seite 30

3110 Arbeitsbereichsbezogene Analyse

10.2 Sozialdienst in Tagesstätten*

* Die Tabelle nennt lediglich Beispiele. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Gefährdung/Thema/Schutzziel T-O-P-Maßnahmen (Auswahl) Informationen

PSYCHISCHE BELASTUNGEN

Arbeiten unter Zeitdruck, lange Arbeits -zeiten, Aufgabenvielfalt und anspruchsvolleBesucher/Angehörige führen beim Sozial -dienst zu psychischen Belastungen und können zu Burn-out, Alkohol- oder Medika -men tenmissbrauch und Rückenbeschwerdenführen.

Organisatorisch:Arbeitsorganisation optimieren durch:• Entscheidungsspielräume für Pflegende• gemeinsames Erstellen von Dienst- und

Pausenplänen • Bezugspflegesysteme installieren, zum

Beispiel verlässliche Dienstplan gestal -tung, Stellenbeschreibungen

• regelmäßige Besprechungen zwischen Teammitgliedern sowie Vorgesetzen undMitarbeitern, regelmäßige Supervision

• Einrichtung geschützter Ruheräume

Personenbezogen:• Suchtprävention• Mitarbeiter im Umgang mit Stress schulen

• BGV A1– Grundsätze der Prävention –Unfallverhütungsvorschrift

• ArbeitStättV – Arbeitsstättenverordnung• U 095 – Suchtprobleme im Betrieb• M 656 – Diagnose Stress

GEWALTERFAHRUNGEN

Beschäftigte in Tagesstätten können mitgewalttätigen Übergriffen dementer oderverwirrter Besucher konfrontiert werden.Diese richten sich entweder gegen diePflegenden selbst oder gegen andereBesucher.

Ein schnelles, deeskalierendes Einschreitender Mitarbeiter ist geboten, birgt aber daserhöhte Risiko, selbst verletzt zu werden.

Technisch:• Notrufmöglichkeiten schaffen (Mitarbeiter

mit Personen-Notsignal-Geräten ausstatten)• für ausreichende Beleuchtung sorgen• eine übersichtliche Raumanordnung

schaffen

Organisatorisch:• freundliche Umgebung schaffen • Alleinarbeit vermeiden • Betreuung nach tätlichem Angriff organi-

sieren (Erste Hilfe, ärztliche Versorgung,Auffanggespräche, Dokumentation)

Personenbezogen: • Gesprächskreise einrichten (Team-,

Mitarbeiter/Vorgesetzten-Besprechungen)• Mitarbeiter in Deeskalationsstrategien

und Selbstverteidigung schulen

• BGR 139 – Personen-Notsignal-Anlageneinsetzen

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32 10 Arbeitsbereichsbezogene Analyse

* Die Tabelle nennt lediglich Beispiele. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Sozialdienst in Tagesstätten*

Gefährdung/Thema/Schutzziel T-O-P-Maßnahmen (Auswahl) Informationen

Management PFLEGE

STOLPER-, RUTSCH- UND STURZUNFÄLLE

Hektisches Hin- und Hereilen, das Auftragenvon Mahlzeiten, Gesellschaftsspielen undanderen Gegenständen sowie das Bewegenvon Besuchern birgt die erhöhte Gefahr, zustürzen, zu stolpern oder auszurutschen.

Gefahrenquellen sind Stolperfallen, nasseund rutschige Böden, ungeeignete Schuhe.

Technisch:• rutschhemmende Böden verlegen, geeig-

nete Rutschhemmungsklasse auswählen• angemessene Beleuchtung• Warnschilder bei feucht gewischten

Böden aufstellen

Organisatorisch:• Stolperfallen beseitigen• Abstellflächen für mobile Geräte

einrichten• Pausenregelung• Reingungspersonal unterweisen, bei der

Pflege von Bodenbelägen auf möglicheRutschgefahren hinzuweisen und dieZeiten der Bodenpflege generell mit demPflegepersonal abzustimmen (zu welchenZeiten nutzen nur wenige und zu welchenviele Personen diese Flure und Räume);den Boden in Fluren nur halbseitig feuchtwischen

Personenbezogen: • Schuhe mit rutschhemmender Sohle, halt-

gebend, hinten und vorne geschlossen tragen

• BGV A1 – Grundsätze der Prävention –Unfallverhütungsvorschrift

• BGR 181 – Fußböden in Arbeitsräumenund Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr

• BGR 189 – Einsatz von Schutzkleidung • BGI 561 – Treppen

Innen_11GB_092008_V1.7_QXP7 22.09.2008 1:01 Uhr Seite 32

3310 Arbeitsbereichsbezogene Analyse

Gefährdung/Thema/Schutzziel T-O-P-Maßnahmen (Auswahl) Informationen

ERSTE HILFE

Verletzungen der Beschäftigten werden ausZeitmangel oder Unkenntnis manchmalnicht fachgerecht versorgt.

Erste-Hilfe-Leistungen werden nicht doku-mentiert. Im Ernstfall kann es deshalbschwierig sein den Versicherungsanspruchnachzuweisen.

Technisch:• Erste-Hilfe-Material bereitstellen

Organisatorisch:• regelmäßige Kontrolle und Ergänzung

des Erste-Hilfe-Materials• ausreichende Zahl an Ersthelfern benen-

nen und ausbilden• Notfallplan bei Kontamination nach

Stichverletzungen erstellen(Postexpositionsprophylaxe)

• ein Verbandbuch führen

Personenbezogen: • Erste-Hilfe-Ausbildung mindestens alle

zwei Jahre durch Fortbildung auffrischen

• BGV A1 – Grundsätze der Prävention –Unfallverhütungsvorschrift

• BGI 503 – Anleitung Erste Hilfe • BGR 139 – Personen-Notsignal-Anlagen

einsetzen

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34 10 Arbeitsbereichsbezogene Analyse

* Die Tabelle nennt lediglich Beispiele. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

10.3 Küche und Hauswirtschaft*

Gefährdung/Thema/Schutzziel T-O-P-Maßnahmen (Auswahl) Informationen

Management PFLEGE

UNFÄLLE

Typische Gefahren für das Küchenpersonalsind Verbrennungen und Verbrühungen,Stich- und Schnittverletzungen beim Um gang mit Messern sowie Verletzungendurch ungeschützte, bewegte Maschinen -teile oder Werkzeuge (zum BeispielKüchen ma schi nen).

Technisch:• geeignete Hilfsmittel wie Wagen und

Hebehilfen verwenden • Messer mit Sicherheitsgriffen besorgen

und geeignete Ablagen schaffen • geeignete Schutzeinrichtungen einsetzen

(Gefahrenstellen verkleiden und ver decken,Sicherheitsabstände beachten, Tempe ra turberührbarer Oberflächen unter 60 °C)

• Kippschutz und Deckelgriffgestaltung

Organisatorisch:• regelmäßige Wartung der Maschinen• Arbeitsabläufe optimieren, um Stoßzeiten

und Spitzenbelastungen zu vermeiden• Erste-Hilfe-Material und Verbandbuch

bereithalten

Personenbezogen:• Mitarbeiter unterweisen • geeignete Schutzkeidung verwenden, zum

Beispiel Stechschutzschürzen und Metall -ringgeflechthandschuhe für Ausbeinarbeiten

• BGR 111 – Arbeit in Küchenbetrieben• BGV D18 – Nahrungsmittelmaschinen• BGR 196 – Benutzung von

Stechschutzkleidung• BGR 200 – Einsatz von Metallring -

geflechthandschuhen und Armschützern• Betriebssicherheitsverordnung

HAUT

Der tägliche Umgang mit Wasser undSpülmitteln sowie das Tragen von Schutz -hand schuhen beanspruchen die Haut stark.

Technisch:• Desinfektionsmittel mit geringerer Gefähr -

dung, Ersatzstoffe oder alternative Mittelverwenden

Organisatorisch:• Hautschutz- und Hygieneplan erstellen

und an gut sichtbaren Orten aufhängen

Personenbezogen: • Hände regelmäßig eincremen und auf

geeignete Schutzhandschuhe achten

• GefStoffV – Verordnung zum Schutz vorgefährlichen Stoffen

• BGR 195 – Einsatz von Schutzhand -schuhen

• BGR 197 – Benutzung von Hautschutz

Innen_11GB_092008_V1.7_QXP7 22.09.2008 1:01 Uhr Seite 34

3510 Arbeitsbereichsbezogene Analyse

Gefährdung/Thema/Schutzziel T-O-P-Maßnahmen (Auswahl) Informationen

BRAND UND EXPLOSION

Brand- und Explosionsgefahr besteht durchüberhitzte Öle und Fette sowie austretendeGase bei gasbeheizten Geräten.

Technisch:• Feuerlöscher, die geeignet sind, Fett -

brände zu löschen, anschaffen undregelmäßig warten

• Feuerlöschdecken zur Personenrettungbeschaffen

• an allen Brennstellen Flammenüber -wachungseinrichtungen installieren

Organisatorisch:• mindestens 14-täglich die Fettfangfilter

reinigen und überprüfen• regelmäßig die Dunstabzugshauben

reinigen und überprüfen• regelmäßig Dampf- und Kochkessel

sowie Hochdruckreiniger überprüfen

Personenbezogen: • Mitarbeiter unterweisen und Lösch -

übungen durchführen

• BGV A1 – Grundsätze der Prävention –Unfallverhütungsvorschrift

• DVGW-G 634 – Installation von Gasge -räten in gewerblichen Küchen

• DruckbehV – Druckbehälter-Verordnung• BGR 111 – Arbeit in Küchenbetrieben• BGR 133 – Ausrüstung von Arbeitsstätten

mit Feuerlöschern• BGI 560 – Arbeitssicherheit durch vor -

beugenden Brandschutz

GEFAHRSTOFFE

Arbeiten mit staubförmigen Nahrungsmittelnwie Mehl oder Backmittel können Allergienauslösen.

Darüber hinaus besteht Gefahr beim Um -gang mit gefahrstoffhaltigen Reinigungs-und Desinfektionsmitteln.

Technisch:• geschlossene Apparaturen- und

Absaugvorrichtungen installieren • Desinfektions- und Reinigungsmittel

wenn möglich durch gefahrfreie Ersatz -stoffe austauschen

• Dosierhilfen

Organisatorisch:• Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV

durchführen• Hygiene- und Hautschutzplan erstellen• persönliche Schutzausrüstung (PSA)

beschaffen

• GefStoffV – Verordnung zum Schutz vorgefährlichen Stoffen

• BGR 206 – Desinfektionsarbeit imGesundheitsdienst

• BGR 209 – Umgang mit Reinigungs- undPflegemitteln

• BGR 195 – Einsatz von Schutzhand -schuhen

• BGR 197 – Benutzung von Hautschutz• BGI 659 – Gebäudereinigungsarbeiten• BGI 660 – Arbeitsschutzmaßnahmen für

den Umgang mit Gefahrstoffen

Innen_11GB_092008_V1.7_QXP7 22.09.2008 1:01 Uhr Seite 35

36 10 Arbeitsbereichsbezogene Analyse

* Die Tabelle nennt lediglich Beispiele. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Küche und Hauswirtschaft*

Gefährdung/Thema/Schutzziel T-O-P-Maßnahmen (Auswahl) Informationen

Management PFLEGE

GEFAHRSTOFFE (FORTSETZUNG)

Personenbezogen: • Mitarbeiter in der Benutzung der PSA

unterweisen• Schutzausrüstung verwenden

RÜCKEN

Das Heben und Tragen von Kochtöpfenoder Vorräten verursacht Rückenbe schwer -den. Das Stehen kann zu Beschwerden imSchulter-, Nacken- und Rückenbereichsowie in den Kniegelenken führen.

Technisch:• technische Hilfen zum Heben und Tragen

schwer er Lasten (Wagen/Hebehilfen)beschaffen

• Stehhilfen• Arbeitsplatz ergonomisch ausstatten

Organisatorisch:• Arbeitsabläufe optimieren • Betriebsanweisung erstellen

Personenbezogen: • Mitarbeiter in rückengerechten

Arbeitsweisen schulen

• BGV A1 – Grundsätze der Prävention –Unfallverhütungsvorschrift

• Lastenhandhabungsverordnung

LÄRM

In der Küche treten erhebliche Geräusch-Emissionen durch Spülmaschinen undGeschirrsortierung auf.

Technisch:• Lärmbereiche kennzeichnen und von

angrenzenden Bereichen trennen• Lärm an Geräten dämmen und nach

Möglichkeit alte Geräte gegen neuegeräuscharme austauschen

Organisatorisch:• PSA beschaffen

Personenbezogen: • Mitarbeiter im Umgang mit der PSA

(Gehörschutz) unterweisen

• BGR 194 – Gehörschutz• EU-Richtlinie Lärm

Innen_11GB_092008_V1.7_QXP7 22.09.2008 1:01 Uhr Seite 36

3710 Arbeitsbereichsbezogene Analyse

Gefährdung/Thema/Schutzziel T-O-P-Maßnahmen (Auswahl) Informationen

ELEKTRISCHER STROM

Durch Isolationsfehler an Küchengerätenkönnen sich Mitarbeiter, insbesondere inVer bindung mit Feuchtarbeit, schwer ver -letzen.

Bei technischen Defekten besteht zudemBrandgefahr.

Technisch:• Sichere Geräte mit CE-Kennzeichnung

beschaffen• alte defekte Geräte entfernen

Organisatorisch:• Geräte regelmäßig überprüfen und

die Ergebnisse dokumentieren • Geräte nur von Elektrofachkräften

repa rieren und warten lassen

Personenbezogen: • Personal in der Geräteanwendung

schulen

• BGV A3 – Elektrische Anlagen undBetriebsmittel

• M 119 – Umgang mit elektrischenGeräten

• BGR 111 – Arbeit in Küchenbetrieben

STOLPER-, RUTSCH- UND STURZUNFÄLLE

Das Heben und Tragen von schwerenLasten auf rutschigem Boden (Kessel, Töpfe,Eimer, Kisten) birgt eine erhöhte Gefahr, zu stürzen, zu stolpern oder auszurutschen.

Gefahrenquellen sind Stolperfallen, nasseund rutschige Böden, ungeeignete Schuhe.

Technisch:• rutschhemmende Böden verlegen; geeig-

nete Rutschhemmungsklasse auswählen

Organisatorisch:• Stolperfallen beseitigen• Abstellflächen für mobile Geräte

einrichten

Personenbezogen: • Schuhe mit rutschhemmender Sohle, halt-

ge bend, hinten und vorne geschlossentragen

• BGV A1 – Grundsätze der Prävention –Unfallverhütungsvorschrift

• BGR 181 – Fußböden in Arbeitsräumenund Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr

• BGR 191 – Benutzung von Fuß- undBeinschutz

Innen_11GB_092008_V1.7 24.09.2008 17:12 Uhr Seite 37

38 10 Arbeitsbereichsbezogene Analyse

* Die Tabelle nennt lediglich Beispiele. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Küche und Hauswirtschaft*

Gefährdung/Thema/Schutzziel T-O-P-Maßnahmen (Auswahl) Informationen

Management PFLEGE

RAUMLUFT

ERSTE HILFE

Die Speisenzubereitung, zum Beispiel mitFriteusen, Kippbratpfannen, Kochkesselnund die Abluft von Spülmaschinen führenzu hohen Temperaturen und einer erhöhtenLuftfeuchtigkeit am Arbeitsplatz.

Bei Arbeiten in Kühleinrichtungen undKälte anlagen besteht die Gefahr von Er -frier ung en und Kältemitteleinwirkungen.

Technisch:• raumlufttechnische Anlagen• Abgasführung• Wrasenabsaugung nach VDI 2053• Konvektomaten mit Absaughauben• Induktionsheizsysteme ein setzen • separate Abluftführung der Spülmaschine • Notrufeinrichtungen in Kälteanlagen

Organisatorisch:• Geräte regelmäßig warten und

überprüfen

Personenbezogen: • Mitarbeiter mit geeigneter PSA ausstatten

• BGR 121 – Arbeitsplatzbelüftung undLufttechnische Maßnahmen

• Arbeitsstättenverordnung• Arbeitsstättenrichtlinien ASR 5 und 6

Verletzungen der Beschäftigten werden ausZeitmangel oder Unkenntnis manchmalnicht fachgerecht versorgt.

Erste-Hilfe-Leistungen werden nicht doku-mentiert. Im Ernstfall kann es deshalbschwierig sein den Versicherungsanspruchnachzuweisen.

Organisatorisch:• Erste-Hilfe-Material bereitstellen• Erste-Hilfe-Plan mit Dokumentationspflicht• ausgebildete Ersthelfer vor Ort• regelmäßige Prüfung und Ergänzung

der Verbandkästen• ein Verbandbuch führen

• BGI 503 – Anleitung Erste Hilfe

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3910 Arbeitsbereichsbezogene Analyse

10.4 Haustechnik*

* Die Tabelle nennt lediglich Beispiele. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Gefährdung/Thema/Schutzziel T-O-P-Maßnahmen (Auswahl) Informationen

UNFÄLLE

Beschäftigte in der Haustechnik sind ent-sprechend ihrer Tätigkeiten vielfältigen Ge fahren ausgesetzt. Hierzu gehören Ver -letzungen durch ungeschützte Maschi nen- teile und Werkzeuge, Verbrennungs ge fahrendurch Schweißfunken, Metallspritzer oderumherfliegende Metall- und Holz splitter. Bei der Grünflächenpflege können unsach-gemäßer Umgang mit Werkzeugen oderMaschinen zu Verletzungen führen.

Technisch:• nur Werkzeuge und Maschinen mit

CE-Kennzeichnung anschaffen und nutzen

• geeignete PSA beschaffen (zum BeispielSchutzschuhe für das Rasenmähen)

Organisatorisch:• regelmäßige Wartung und Prüfung von

Maschinen und Geräten (auch vonLeitern)

• darauf achten, dass Schutzvorrichtungen(wie Schutzabdeckung an der Schleif -maschine, Schutzhaube an der Kreis -säge) nicht aus Gründen der Bequem -lichkeit abgebaut werden

Personenbezogen: • Mitarbeiter im Umgang mit den Arbeits -

materialien schulen • Schutzausrüstung verwenden

• BGI 652 – Handbuch für Hausmeister,Handwerker und Beschäftigte in der Haustechnik

• BGI 547 – Handwerker• BGI 548 – Elektrofachkräfte• BGI 639 – Maler- und Lackiererarbeiten• BGR 189 – Einsatz von Schutzkleidung • BGR 192 – Einsatz von Augen- und

Gesichtsschutz• BGR 195 – Einsatz von

Schutzhandschuhen• Betriebssicherheitsverordnung

ELEKTRISCHER STROM

Im Rahmen von Wartungs- und Repa ra tur -arbeiten an Elektrogeräten und -anlagensind Haustechniker gefährdet.

Technisch:• nur Werkzeuge und Maschinen mit

CE-Kennzeichnung anschaffen und nutzen

• betriebsmäßig unter Spannung stehendeTeile mit einem Berührungsschutz versehen

Organisatorisch:• Geräte und Arbeitsmittel regelmäßig

überprüfen• Geräte und Anlagen nur von Elektrofach -

kräften reparieren und warten lassen• Geräte nur von geschultem Personal

bedienen lassen

• BGV A3 – Elektrische Anlagen undBetriebsmittel

• BGI 548 – Elektrofachkräfte• M 119 – Umgang mit elektrischen

Geräten• Betriebssicherheitsverordnung

Innen_11GB_092008_V1.7_QXP7 22.09.2008 1:01 Uhr Seite 39

40 10 Arbeitsbereichsbezogene Analyse

* Die Tabelle nennt lediglich Beispiele. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Haustechnik*

Gefährdung/Thema/Schutzziel T-O-P-Maßnahmen (Auswahl) Informationen

Management PFLEGE

ELEKTRISCHER STROM (FORTSETZUNG)

Personenbezogen: • Personal in der Anwendung der Geräte

unterweisen

BRAND UND EXPLOSION

Feuergefahr besteht insbesondere beimSchwei ßen und bei Arbeiten mit Lackenund Lösemitteln.

Eine erhöhte Explosionsgefahr geht vonHolz- und Metallstäuben aus.

Technisch:• Absaugvorrichtungen installieren• staubdichte Elektroinstallation• staubbindende Reinigungsverfahren• explosionsgeschützte Lackierstände• Feuerlöscheinrichtungen• leicht erreichbare Notschalter • feuerhemmende Abdeckungen

Organisatorisch:• nichtbrennbare Reinigungsflüssigkeiten

verwenden• entzündliche Stoffe aus dem Gefahren -

bereich entfernen• Zündquellen vermeiden• regelmäßig Staub und Späne entsorgen• Flammrückschlagsicherung bei

Acetylenflaschen• regelmäßig Druckgasbehälter überprüfen

Personenbezogen: • Mitarbeiter in Brandschutzmaßnahmen

unterweisen

• BGV A1 – Grundsätze der Prävention –Unfallverhütungsvorschrift

• Betriebssicherheitsverordnung• BGR 132 – Vermeidung von Zündquellen

infolge elektrostatischer Aufladung• BGR 133 – Ausrüstung von Arbeitsstätten

mit Feuerlöschern• BGI 560 – Arbeitssicherheit durch vor -

beugenden Brandschutz• DruckbehV – Druckbehälter-Verordnung

Innen_11GB_092008_V1.7_QXP7 22.09.2008 1:01 Uhr Seite 40

4110 Arbeitsbereichsbezogene Analyse

Gefährdung/Thema/Schutzziel T-O-P-Maßnahmen (Auswahl) Informationen

STOLPER-, RUTSCH- UND STURZUNFÄLLE

Werkstätten, das Arbeiten auf Gerüstenund das Anleitern an Wänden und Deckenbergen eine erhöhte Gefahr, zu stürzenoder zu stolpern.

Technisch:• trittsichere Leitern verwenden• genormte Gerüste verwenden

Organisatorisch:• Stolperfallen beseitigen • Leiterkontrollbuch führen

Personenbezogen: • Personal unterweisen

• BGV A1 – Grundsätze der Prävention –Unfallverhütungsvorschrift

• BGR 181 – Fußböden in Arbeitsräumenund Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr

• BGR 189 – Einsatz von Schutzkleidung• M 657 – Vorsicht Stufe

GEFAHRSTOFFE

In der Haustechnik werden die unter -schiedlichsten Gefahrstoffe eingesetzt und gelagert, unter anderen Lacke undKleber, Lösemittel, Holzschutzmittel, Beizen und Säuren.

Gesundheitsgefahren entstehen außerdemdurch Rauchentwicklung beim Schweißenund Löten.

Technisch:• entstehende Stäube, Aerosole und

Dämpfe erfassen und absaugen • Gefahrstoffe wenn möglich gegen weni-

ger gefährliche Ersatzstoffe austauschen• staubgeprüfte Maschinen einsetzen• Abluftgeschwindigkeit kontrollieren

(zum Beispiel 20 m/s bei Holzbearbeitung)

Organisatorisch:• bei Lacken, Lösemitteln, Klebern und

Ähnlichem ausschließlich denTagesbedarf am Arbeitsplatz lagern

• Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffVdurchführen

Personenbezogen: • regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen

(zum Beispiel bei Hartholzstaub)• geeignete Schutzkleidung wie

Schweißerschutz, Augen- und Gesichts -schutz, Atemschutzgerätemasken bereit-stellen

• Mitarbeiter unterweisen

• GefStoffV – Verordnung zum Schutz vorgefährlichen Stoffen

• BGI 660 – Arbeitsschutzmaßnahmen fürden Umgang mit Gefahrstoffen

• BGI 564 – Umgang mit Gefahrstoffen• BGI 566 Betriebsanweisung für den

Umgang mit Gefahrstoffen• BGR 121 – Arbeitsplatzbelüftung und

lufttechnische Maßnahmen• TRGS 553 – Technische Regeln

Gefahrstoff Holzstaub• U 748 – Gefahrstoffe – aktuelle

Grenzwerte• BGI-GP 1 – Umgang mit Gefahrstoffen

in der Werkstatt

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42 10 Arbeitsbereichsbezogene Analyse

* Die Tabelle nennt lediglich Beispiele. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Haustechnik*

Gefährdung/Thema/Schutzziel T-O-P-Maßnahmen (Auswahl) Informationen

Management PFLEGE

ERSTE HILFE

Auf Grund der vielfältigen Verletzungs -gefahren, denen Mitarbeiter in der Haus -tech nik ausgesetzt sind, sollte eine gut sor-tierte Erste-Hilfe-Einrichtung sichergestelltwerden.

Technisch:• geeignete Erste-Hilfe-Einrichtung (Verband-

kasten und Verbandbuch) etablieren

Organisatorisch:• Erste-Hilfe-Material bereithalten• Erste-Hilfe-Plan mit Dokumentationspflicht• ausgebildete Ersthelfer vor Ort• regelmäßige Prüfung und Ergänzung

der Verbandkästen• ein Verbandbuch führen

• BGI 503 – Anleitung Erste Hilfe

LÄRM

Bei der Bearbeitung von Holz und Metall,beim Bohren, Sägen, Schleifen und Drehensind die Mitarbeiter der Haustechnik erheb-lichen Lärmbelastungen ausgesetzt.

Technisch:• schallreduzierte Maschinen• lärmdämmende Decken und

Wandverkleidungen• Kapselung besonders lärmintensiver

Geräte und Maschinen

Organisatorisch:• Lärmbereiche abtrennen und kenn -

zeichnen • arbeitsmedizinische Vorsorge orga -

nisieren und durchführen• Gehörschutz für jeden Beschäftigten

zur Verfügung stellen• Aufbewahrungsmöglichkeiten für

Gehörschutz schaffen

Personenbezogen: • Gehörschutz tragen• regelmäßig an Vorsorgeuntersuchungen

teilnehmen• Mitarbeiter im Umgang mit PSA unter-

weisen

• BGR 194 – Gehörschutz

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4310 Arbeitsbereichsbezogene Analyse

10.5 Fahrdienst*

* Die Tabelle nennt lediglich Beispiele. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Gefährdung/Thema/Schutzziel T-O-P-Maßnahmen (Auswahl) Informationen

VERKEHRSUNFÄLLE

Mitarbeiter, die tagtäglich im Straßen ver -kehr unterwegs sind, sind einer erhöhtenUnfallgefahr ausgesetzt.

Der Transport von Menschen mit Behinder -ung erfordert eine entsprechende Quali -fikation des Fahrers.

Technisch:• Fahrzeuge regelmäßig warten• Mindestausrüstung (Warndreieck,

Warnweste, Verbandkasten) sicherstellen• jahreszeitlicher Wechsel von Sommer-

und Winterreifen

Organisatorisch:• regelmäßige Prüfung der Führerscheine• Notfallplan aufstellen für Unfallsituation,

besonders wenn Personen transportiertwerden

• gemeinsame Einsatzplanung• mit den Mitarbeitern einen Pausenplan

erstellen• Mitarbeitern die Teilnahme an regel -

mäßigen Fahrtrainings ermöglichen• geeignete Mitarbeiter auswählen

Personenbezogen: • Teilnahme an Fahrsicherheitstrainings

und damit ein sicheres Fahrverhaltenschulen

• BGV D 29 – Fahrzeuge• BGR 157 – Fahrzeug-Instandhaltung • BGI 550 – Fahrzeug-Instandhaltung• BGG 915 – Prüfung von Fahrzeugen

durch Fahrpersonal

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44 10 Arbeitsbereichsbezogene Analyse

* Die Tabelle nennt lediglich Beispiele. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

10.6 Verwaltung*

Gefährdung/Thema/Schutzziel T-O-P-Maßnahmen (Auswahl) Informationen

Management PFLEGE

BILDSCHIRMARBEITSPLATZ

RAUMKLIMA

Langes Sitzen und Verharren in einseitigerKörperhaltung führt bei Mitarbeitern in Büround Verwaltung zu Rückenbelastungen.

Bildschirmarbeiten belasten außerdem dieAugen.

Technisch:• ergonomische Büroeinrichtung beschaf-

fen, zum Beispiel einen rückengerechtenBürostuhl, den richtigen Abstand zumBildschirm einhalten

• ausreichende, blendfreie Beleuchtunggewährleisten

Organisatorisch:• Arbeitsabläufe zur Vermeidung einseitiger

Belastungen optimieren und Pausen regeln

Personenbezogen: • Beschäftigte im rückengerechten Arbeiten

schulen

• BildScharbV – Bildschirmarbeits-Verordnung

• BGI 523 – Mensch und Arbeitsplatz• U 286 – Gesund arbeiten am PC

Emissionen von Kopierern oder Druckernkönnen das Raumklima in den Büros belas -ten. Raumlufttechnische Anlagen führen beischlechter Einstellung und unzureichenderWartung zu schlechtem Raumklima.

Technisch:• Drucker und Kopierer in separaten

Räumlichkeiten aufstellen• ältere Geräte durch Geräte mit geringer

Schadstofffreisetzung ersetzen• ausreichend dimensionierte, wartungs-

freundliche raumlufttechnische Anlageninstallieren

Organisatorisch:• regelmäßig lüften• raumlufttechnische Geräte regelmäßig

warten und reinigen

• BGV A 1 – Grundsätze der Prävention –Unfallverhütungsvorschrift

• GefStoffV – Gefahrstoffverordnung • BGR 121– Arbeitsplatzbelüftung und

Lufttechnische Maßnahmen• VDI 6022 Blatt 1 – Hygienische

Anforderungen an raumlufttechnischeAnlage

• Arbeitsstättenverordnung

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4510 Arbeitsbereichsbezogene Analyse

Gefährdung/Thema/Schutzziel T-O-P-Maßnahmen (Auswahl) Informationen

STOLPER-, RUTSCH- UND STURZUNFÄLLE

Vor allem bei Archiv- und Lagerarbeitenkann es zu Stürzen von Leitern und Trittenkommen.

Technisch:• rutschsichere Tritte und Leitern

verwenden • Regalhöhen begrenzen

Organisatorisch:• regelmäßig Arbeitsmittel überprüfen • Leiterkontrollbuch führen

• BGV D36 – Leitern und Tritte • U 085 – Unfallverhütungsfibel für

Auszubildende• M 657 – Vorsicht Stufe

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46 11 Auswahl wichtiger Arbeitsschutzgesetze und -vorschriften

Management PFLEGE

11.1 Auszüge aus dem Arbeits -schutz gesetz (ArbSchG)

Gesetz über die Durchführung von Maß nah -men des Arbeitsschutzes zur Ver bes serungder Sicherheit und des Gesund heits schutzesder Beschäftigten bei der Ar beit. AktuelleGesetzesänderungen finden Sie auf der Inter -netseite des Bundes ministeriums der Justiz:www.gesetze-im-internet.de.

§ 3 Grundpflichten des Arbeitgebers(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erfor-derlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzesunter Berücksichtigung der Umstände zu tref-fen, die Sicherheit und Gesundheit der Be -schäf tigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hatdie Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zuüber prüfen und erforderlichenfalls sich än -dern den Gegebenheiten anzupassen. Dabeihat er eine Verbesserung von Sicher heit undGesundheitsschutz der Beschäf tigten anzu-streben.

(2) Zur Planung und Durchführung der Maß -nahmen nach Absatz 1 hat der Arbeit geberunter Berücksichtigung der Art der Tätig keitenund der Zahl der Beschäftigten

1. für eine geeignete Organisation zu sor-gen und die erforderlichen Mittel bereit-zustellen sowie

2.Vorkehrungen zu treffen, dass die Maß -nahmen erforderlichenfalls bei allenTätigkeiten und eingebunden in diebetrieblichen Führungsstrukturen beachtetwerden und die Beschäftigten ihren Mit -wirkungspflichten nachkommen können.

3. Kosten für Maßnahmen nach diesemGesetz darf der Arbeitgeber nicht denBeschäftigten auferlegen.

§ 4 Allgemeine GrundsätzeDer Arbeitgeber hat bei Maßnahmen desArbeitsschutzes von folgenden allgemeinenGrundsätzen auszugehen:

1. Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eineGefährdung für Leben und Gesundheitmöglichst vermieden und die verbleiben-de Gefährdung möglichst gering gehal-ten wird;

2. Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen;

3. bei den Maßnahmen sind der Stand vonTechnik, Arbeitsmedizin und Hygienesowie sonstige gesicherte arbeitswissen-schaftliche Erkenntnisse zu berücksich -tigen;

4. Maßnahmen sind mit dem Ziel zu planen,Technik, Arbeitsorganisation, sonstigeAr beitsbedingungen, soziale Bezieh -ungen und Einfluss der Umwelt auf denArbeits platz sachgerecht zu verknüpfen;

5. individuelle Schutzmaßnahmen sindnach rangig zu anderen Maßnahmen;

6. spezielle Gefahren für besonders schutz-bedürftige Beschäftigtengruppen sind zuberücksichtigen;

7. den Beschäftigten sind geeignete An -weisungen zu erteilen;

8. mittelbar oder unmittelbar geschlechts-spezifisch wirkende Regelungen sind nurzu lässig, wenn dies aus biologischenGrün den zwingend geboten ist.

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§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beur tei -lung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeitverbundenen Gefährdung zu ermitteln, wel-che Maßnahmen des Arbeits schutz es erfor-derlich sind.

(2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung jenach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Beigleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Be -urteilung eines Arbeitsplatzes oder einerTätigkeit ausreichend.

(3) Eine Gefährdung kann sich insbesondereergeben durch

1. die Gestaltung und die Einrichtung derArbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,

2. physikalische, chemische und biologischeEinwirkungen,

3. die Gestaltung, die Auswahl und denEinsatz von Arbeitsmitteln, insbesonderevon Arbeitsstoffen, Maschinen, Gerätenund Anlagen sowie den Umgang damit,

4. die Gestaltung von Arbeits- und Ferti -gungs verfahren, Arbeitsabläufen undArbeitszeit und deren Zusammenwirken,

5. unzureichende Qualifikation und Unter -weisung der Beschäftigten.

§ 6 Dokumentation(1) Der Arbeitgeber muss über die je nachArt der Tätigkeiten und der Zahl der Be -schäftigten erforderlichen Unterlagen verfü-gen, aus denen das Ergebnis der Gefähr -dungsbeurteilung, die von ihm festgelegtenMaßnahmen des Arbeitsschutzes und dasErgebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind.

Bei gleichartiger Gefähr dungs situation ist esausreichend, wenn die Unterlagen zusam-mengefasste Angaben enthalten. Soweit insonstigen Rechts vor schriften nichts anderesbestimmt ist, gilt Satz 1 nicht für Arbeitgebermit zehn oder weniger Beschäftigten; diezuständige Be hörde kann, wenn besondereGefähr dungs situationen gegeben sind, an ord -nen, dass Unterlagen verfügbar sein müssen.

Bei der Feststellung der Zahl der Be schäf -tigten nach Satz 3 sind Teilzeit be schäftigtemit einer regelmäßigen wöchent lichen Ar -beits zeit von nicht mehr als 20 Stunden mit0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75zu berücksichtigen*.

(2) Unfälle in seinem Betrieb, bei denen einBeschäftigter getötet oder so verletzt wird,dass er stirbt oder für mehr als drei Tage völ-lig oder teilweise arbeits- oder dienstunfähigwird, hat der Arbeitgeber zu erfassen.

* Satz 4 eingefügt durch Artikel 9 des Arbeitsrecht-

lichen Beschäftigungsförderungsgesetzes vom

27. September 1996 (BGBl. I S. 1461)

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48 11 Auswahl wichtiger Arbeitsschutzgesetze und -vorschriften

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11.2 Auszüge aus dem Arbeits -sicherheitsgesetz (ASiG)

Auszüge aus dem Gesetz über Betriebs -ärzte, Sicherheitsingenieure und andereFach kräfte für Arbeitssicherheit. AktuelleGe setzes änderungen finden Sie auf derInter net seite des Bundes ministeriums derJustiz: www.gesetze-im-internet.de.

Erster Abschnitt

§ 1 GrundsatzDer Arbeitgeber hat nach Maßgabe diesesGesetzes Betriebsärzte und Fachkräfte fürArbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollenihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfall -verhütung unterstützen. Damit soll erreichtwerden, dass

1. die dem Arbeitsschutz und der Unfall -verhütung dienenden Vorschriften denbesonderen Betriebsverhältnissen ent-sprechend angewandt werden,

2. gesicherte arbeitsmedizinische undsicher heitstechnische Erkenntnisse zurVerbesserung des Arbeitsschutzes undder Unfallverhütung verwirklicht werdenkönnen,

3. die dem Arbeitsschutz und der Unfall -verhütung dienenden Maßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgraderreichen.

Zweiter AbschnittBetriebsärzte

§ 2 Bestellung von Betriebsärzten(1) Der Arbeitgeber hat Betriebsärzte schrift-lich zu bestellen und ihnen die in § 3 ge -nannten Aufgaben zu übertragen, soweitdies erforderlich ist im Hinblick auf

1. die Betriebsart und die damit für dieArbeitnehmer verbundenen Unfall- undGesundheitsgefahren,

2. die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmerund die Zusammensetzung der Arbeit -nehmer schaft und

3. die Betriebsorganisation, insbesondereim Hinblick auf die Zahl und die Art derfür den Arbeitsschutz und die Unfall -verhütung verantwortlichen Personen.

(2) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen,dass die von ihm bestellten Betriebsärzteihre Aufgaben erfüllen. Er hat sie bei der Er -füllung ihrer Aufgaben zu unterstützen; ins-besondere ist er verpflichtet, ihnen, so weitdies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforder-lich ist, Hilfspersonal sowie Räume, Ein rich -tungen, Geräte und Mittel zur Ver fügung zustellen. Er hat sie über den Einsatz vonPersonen zu unterrichten, die mit einem be -fristeten Arbeitsvertrag beschäftigt oder ihmzur Arbeitsleistung überlassen sind.

(3) Der Arbeitgeber hat den Betriebsärztendie zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlicheFortbildung unter Berücksichtigung der be -trieblichen Belange zu ermöglichen. Ist derBetriebsarzt als Arbeitnehmer eingestellt, so

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4911 Auswahl wichtiger Arbeitsschutzgesetze und -vorschriften

ist er für die Zeit der Fortbildung unter Fort -entrichtung der Arbeitsvergütung von derArbeit freizustellen. Die Kosten der Fort bil -dung trägt der Arbeitgeber. Ist der Be triebs -arzt nicht als Arbeitnehmer eingestellt, so ister für die Zeit der Fortbildung von derErfüllung der ihm übertragenen Aufgabenfreizustellen.

§ 3 Aufgaben der Betriebsärzte(1) Die Betriebsärzte haben die Aufgabe,den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und beider Unfallverhütung in allen Fragen des Ge -sundheitsschutzes zu unterstützen. Sie habeninsbesondere1. den Arbeitgeber und die sonst für den

Arbeitsschutz und die Unfallverhütungverantwortlichen Personen zu beraten,insbesondere beia. der Planung, Ausführung und Unter -haltung von Betriebsanlagen und vonsozialen und sanitären Einrichtungen,b. der Beschaffung von technischen Arbeits mitteln und der Einführung vonArbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,c. der Auswahl und Erprobung von Kör per schutzmitteln,d. arbeitsphysiologischen, arbeitspsycho-logischen und sonstigen ergonomischensowie arbeitshygienischen Fragen, insbe-sondere des Arbeitsrhythmus, der Ar beitszeit und der Pausenregelung, derGestaltung der Arbeitsplätze, desArbeits ablaufs und der Arbeitsumgebung,e. der Organisation der Ersten Hilfe imBetrieb,f. Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowieder Eingliederung und Wiederein gliede -

rung Behinderter in den Arbeitsprozess,g. der Beurteilung der Arbeitsbeding ungen,

2. die Arbeitnehmer zu untersuchen,arbeitsmedizinisch zu beurteilen und zuberaten sowie die Untersuchungs-ergebnisse zu erfassen und auszuwerten,

3. die Durchführung des Arbeitsschutzesund der Unfallverhütung zu beobachtenund im Zusammenhang damita. die Arbeitsstätten in regelmäßigenAb ständen zu begehen und festgestellteMäng el dem Arbeitgeber oder der sonstfür den Arbeitsschutz und die Unfall ver -hütung verantwortlichen Person mitzutei-len, Maßnahmen zur Beseitigung dieserMängel vorzuschlagen und auf derenDurchführung hinzuwirken,b. auf die Benutzung der Körper schutz -mittel zu achten,c. Ursachen von arbeitsbedingten Er -kran kungen zu untersuchen, die Unter -suchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und dem Arbeitgeber Maß- nahmen zur Verhütung dieser Er kran-k ungen vorzuschlagen,

4. darauf hinzuwirken, dass sich alle imBetrieb Beschäftigten den Anforderungendes Arbeitsschutzes und der Unfall -verhütung entsprechend verhalten, ins-besondere sie über die Unfall- undGesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie überdie Einrichtungen und Maßnahmen zurAb wendung dieser Gefahren zu beleh-ren und bei der Einsatzplanung und Schu-lung der Helfer in Erster Hilfe und des medizinischen Hilfspersonals mitzuwirken.

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(2) Die Betriebsärzte haben auf Wunsch desArbeitnehmers diesem das Ergebnis arbeits-medizinischer Untersuchungen mitzuteilen;§ 8 Abs.1 Satz 3 bleibt unberührt.

(3) Zu den Aufgaben der Betriebsärzte ge -hört es nicht, Krankmeldungen der Arbeit neh -mer auf ihre Berechtigung zu überprüfen.

Dritter AbschnittFachkräfte für Arbeitssicherheit

§ 6 Aufgaben der Fachkräfte für Arbeits -sicherheit

Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit habendie Aufgabe, den Arbeitgeber beim Ar beits -schutz und bei der Unfallverhütung in allenFragen der Arbeitssicherheit einschließ lichder menschengerechten Gestal tung der Arbeitzu unterstützen. Sie haben insbesondere1. den Arbeitgeber und die sonst für den

Arbeitsschutz und die Unfallverhütungverantwortlichen Personen zu beraten,insbesondere beia. der Planung, Ausführung und Unter -haltung von Betriebsanlagen und vonsozialen und sanitären Einrichtungen,b. der Beschaffung von technischenArbeitsmitteln und der Einführung vonArbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,c. der Auswahl und Erprobung vonKörperschutzmitteln,d. der Gestaltung der Arbeitsplätze, desArbeitsablaufs, der Arbeitsumgebungund in sonstigen Fragen der Ergonomie,e. der Beurteilung der Arbeitsbe din-g ungen,

2. die Betriebsanlagen und die technischenArbeitsmittel insbesondere vor der In -betriebnahme und Arbeitsverfahren ins-besondere vor ihrer Einführung sicher-heitstechnisch zu überprüfen,

3. die Durchführung des Arbeitsschutzesund der Unfallverhütung zu beobachtenund im Zusammenhang damita. die Arbeitsstätten in regelmäßigenAbständen zu begehen und festgestellteMängel dem Arbeitgeber oder der sonstfür den Arbeitsschutz und die Unfall -verhütung verantwortlichen Person mit -zuteilen, Maßnahmen zur Beseitigungdieser Mängel vorzuschlagen und aufderen Durchführung hinzuwirken,b. auf die Benutzung der Körperschutz -mittel zu achten,c. Ursachen von Arbeitsunfällen zu unter-suchen, die Untersuchungsergebnisse zuerfassen und auszuwerten und demArbeitgeber Maßnahmen zur Verhütungdieser Arbeitsunfälle vorzuschlagen,

4. darauf hinzuwirken, dass sich alle im Be trieb Beschäftigten den Anforderungendes Arbeitsschutzes und der Unfall -verhütung entsprechend verhalten, ins -besondere sie über die Unfall- undGesundheitsgefahren, denen sie bei derArbeit ausgesetzt sind, sowie über dieEinrichtungen und Maßnahmen zurAbwendung dieser Gefahren zu beleh-ren und bei der Schulung der Sicher -heits beauftragten mitzuwirken.

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5112 Service

12.1 Beratung und Angebote

Sie haben Fragen zum Arbeitsschutz in IhremUnternehmen, zu technischen Maßnahmen,berufsgenossenschaftlichen Regeln oder zurstaatlichen Gesetzgebung, wie Arbeitsschutz -gesetz, Arbeitsstättenverordnung, Medizin -pro duktebetreiberverordnung oder möchtenBroschüren bestellen? Rufen Sie uns an! Tele -fonnummern und Adressen finden Sie auf denSeiten „Kontakt“.

Darüber hinaus haben wir für Sie auf dieserSeite weitere wichtige An sprechpartner für Be -ratungen und Präventions angebote zusam men -gestellt. Nut zen Sie für Ihre E-Mail-Anfragenunser Kon takt formular auf www.bgw-online.de

Betriebsärztliche und sicherheits-technische BetreuungSie suchen Ihren Ansprechpartner zu mög lichen Betreuungsformen?• Bereich Betriebsärztliche und Sicher heits -

technische Betreuung (BuS)Telefon (040) 202 07 - 75 61

Informationen zu unseren Seminaren Sie möchten sich über unsere Seminaran ge -bote, Seminarinhalte oder einen Veran stal -tungs ort in Ihrer Nähe informieren?• Zentrale Präventionsdienste der BGW

Bereich SeminarorganisationTelefon (040) 202 07 - 965

Aus- und WeiterbildungSie haben Anregungen für die Weiterent -wick lung unseres Aus- und Weiterbildungs -ange bots oder möchten mehr über unsere

medien gestützten Lern-, Infor ma tions- undKommuni kationsangebote erfahren?• Zentrale Präventionsdienste der BGW

Bereich BildungsmanagementTelefon (040) 202 07 - 76 14

Fachkraft für ArbeitssicherheitSie möchten sich über unsere Ausbildung zurFachkraft für Arbeitssicherheit informieren,haben Fragen zu Ihrer Teilnahme oder derAkademie Dresden?• BGW-Akademie Dresden

Telefon (0351) 457 - 28 00

Angebote zu Prävention und Beratung• Bereich Apotheken

Telefon (040) 202 07 - 32 22• Bereich Arbeitsmedizin

Telefon (040) 202 07 - 32 29• Bereich Berufsdermatologie

Telefon (030) 896 85 - 500• Bereich Ergonomie

Telefon (040) 202 07 - 32 22• Bereich Fahrsicherheitstraining

Telefon (040) 202 07 - 99 14• Bereich Gefahrstoffe

Telefon (0221) 37 72 - 500• Bereich Gesundheitsmanagement

Telefon (040) 202 07 - 960• Bereich Mobilitätsmanagement

Telefon (040) 202 07 - 964• Bereich Psychologie

Telefon (040) 202 07 - 32 23

Angebot RückenkollegIhr Kundenzentrum (siehe Kapitel Kontakt)infor miert Sie über unsere Rehabilitations-Angebote.

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52 12 Service

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12.2 Literaturverzeichnis

Wenn Sie mehr über ein Thema oder überrecht liche Grundlagen wissen wollen, gibtIhnen dieses Literaturverzeichnis einen Über-blick, wo Sie zweckdienliche Informationenfür Einrichtungen der stationären und ambu-lanten Pflege finden können. Nutzen Sieunser umfangreiches Down loadangebot aufwww.bgw-online.de. Sofort verfügbar undpraktisch im PDF-For mat elektronisch zu ar chi -vieren, steht hier ein großer Teil unsererPublikationen für Sie be reit. Für unsere versi-cherten Unternehmen sind die meisten Schrif -ten kostenlos bestellbar.

• Verzeichnisse über das Medienangebot– M 069 – Medien für Sicherheit und

Gesundheit bei der Arbeit– U 060 – BGVR-Verzeichnis ( Berufs -

genossenschaftliche Vorschriften undRegeln für Sicherheit und Gesundheitbei der Arbeit)

12.2.1 Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln

• Gesetzliche Vorschriften und Regeln– Arbeitsschutzgesetz– Arbeitsstättenverordnung– Betriebssicherheitsverordnung– Bildschirmarbeitsverordnung– Biostoffverordnung– Gefahrstoffverordnung– Lastenhandhabungsverordnung– PSA-Benutzungsverordnung– Medizinproduktebetreiberverordnung

– TRGS 401 – Gefährdung durch Haut -kontakt, Ermittlung – Beurteilung –Maßnahmen

– TRGS 525 – Umgang mit Gefahr -stoffen in Einrichtungen zur human -medizinischen Versorgung

– U 793 – Liste der Berufskrankheiten

• Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Regeln– BGR 111 – Arbeiten in Küchen betrieben– BGR 121 – Arbeitsplatzlüftung – Luft -

technische Maßnahmen– BGR 125 – Einsammeln, Befördern

und Lagern von Abfällen inEinrichtungen des Gesundheitsdienstes

– BGR 131 – Sicherheit und Gesund -heits schutz an Arbeitsplätzen mit künstlicher Beleuchtung und für Sicher -heitsleitsysteme

– BGR 133 – Ausrüstung von Arbeits -stätten mit Feuerlöschern

– BGR 139 – Einsatz von PersonenNotsignalanlagen

– BGR 181 – Fußböden in Arbeits räumenund Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr

– BGR 189 – Benutzung von Schutz -kleidung

– BGR 191 – Benutzung von Fuß- undKnieschutz

– BGR 192 – Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz

– BGR 193 – Benutzung von Kopfschutz– BGR 194 – Einsatz von Gehör schützern– BGR 195 – Einsatz von Schutz hand -

schuhen– BGR 196 – Benutzung von Stech -

schutz bekleidung

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– BGR 197 – Benutzung von Hautschutz– BGR 198 – Einsatz von persönlichen

Schutzausrüstungen gegen Absturz– BGR 199 – Benutzung von persön -

lichen Schutzausrüstungen zum Rettenaus Höhen und Tiefen

– BGR 206 – Desinfektionsarbeiten imGesundheitsdienst

– BGR 208 – Reinigungsarbeiten mit Infektionsgefahr in medizinischen Bereichen

– BGR 250 – Biologische Arbeitsstoffeim Gesundheitswesen und in der Wohl-fahrtspflege (TRBA 250)

– BGV A1 – Grundsätze der Prävention– BGV A2 – Betriebsärzte und Fach -

kräfte für Arbeitssicherheit– BGV A3 – Elektrische Anlagen und

Betriebsmittel– BGV D36 – Leitern und Tritte

12.2.2 Info-Schriften der BGW

• Angebote, Service und Leistungen– 11GU – BGW kompakt

Angebote – Informationen – Leistungen– BGW-Betriebsbarometer: Anleitung

für eine Mitarbeiterbefragung in derstationären Altenpflege

– CQ-LASP – Leitfaden für ambulanteund stationäre Pflegeeinrichtung – CD

– M 070 – Seminare zum Arbeits- undGesundheitsschutz

– TP-GMa-11U – Betriebliches Gesund -heitsmanagement in Einrichtungen derstationären Altenpflege

– TQ-AZA1 – Arbeitsschutz zahlt sich aus

– TQ-LASP1 – Leitfaden für ambulanteund stationäre Pflegeeinrichtung –Ordner

– TQ-MAAS1 – Managementanfor de -rungen der BGW zum Arbeitsschutz(DIN ISO 9001:2000)

– TQ-SIMA1 – Auch Sicherheit brauchtManagement

• Thema: betrieblicher Arbeitsschutz– BGI 503 – Anleitung zur Ersten Hilfe– BGI 508 – Merkblatt für die Über -

tragung von Unternehmerpflichten– BGI 560 – Arbeitssicherheit durch

vorbeugenden Brandschutz– BGI 561 – Treppen– TP-BGV A2 – Informationen zur

BGV A2

• Thema: Stress und Arbeitsorganisation– M 656 – Diagnose Stress– RGM 3 – Gruppenarbeit im Gesund -

heitswesen– RGM 4 – Gesundheitsförderung durch

Organisationsentwicklung– RGM 5 – Gesundheitsworkshops in

ambulanten Diensten– RGM 9 – Betriebliches Vorschlags -

wesen als Ideenmanagement– RGM 10 – Projektmanagement –

Eine Einführung– RGM 12 – Moderation von Projekt -

gruppen und Gesundheitszirkeln– RGM 13 – Ratgeber Leitbildentwicklung

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– TP-GS 11 – Betriebliche Gesundheits -förderung durch Personalentwicklung –Dokumentation

– TP-PUGA – Gewalt und Aggression inBetreuungsberufen

– TS-AP01 – Aufbruch Pflege – ModernePrävention für Altenpflegekräfte

– U 095 – Suchtprobleme im Betrieb

• Thema: Unfallgefahren undGesundheitsrisiken– IPR 4 – Sicheres Arbeiten mit Sauer -

stoff im Gesundheitsdienst– M 657 – Vorsicht Stufe– M 658 – Dresscode Sicherheit– M 684 – Bodenbeläge für nass -

belastete Barfußbereiche

• Thema: Gefahrstoffe– BGI 566 – Betriebsanweisung für den

Umgang mit Gefahrstoffen– EP-AE – Abfallentsorgung, Informa -

tionen zur sicheren Entsorgung vonAbfällen im Gesundheitsdienst

– GP3 – Raumdesinfektion mit Formaldehyd

– U 748 – Gefahrstoffe 2008, mit aktuellen Grenzwerten

• Thema: Rückenbelastungen undErgonomie– BGI 523 – Mensch und Arbeitsplatz– EP-SPfl – Sachmittelausstattung in der

stationären und ambulanten Altenpflege– M 655 – Spannungsfeld Rücken– U 280 – Bildschirm-Arbeitsplätze

(GUV 23.3)

– U 286 – Gesund arbeiten am PC – Testen Sie Ihren Arbeitsplatz(Faltblatt)

– U 400 – Kleine ergonomischeDatensammlung

– U 762 – Bewegen von Patienten –Rückengerechte Arbeitsweise in derPflege (GUV 50.0.9)

• Thema: Haut und Allergiegefahr– M 621 – Achtung Allergiegefahr– M 650 – Hauptsache Hautschutz– TP-HAP-11-U – Gesunde Haut durch

Schutz und Pflege – Tipps undInformationen für Unternehmer in derAltenpflege

– TP-HAP-11 – Gesunde Haut durchSchutz und Pflege – Tipps undInformationen für die Beschäftigten inder Altenpflege

– TP-HSP-11 – Hautschutz und Hände -hygieneplan für Pflegeberufe

– U 797 – Hautkrankheiten undHautschutz (GUV–I 8559)

• Thema: Infektionsgefährdung– BGI 586 – Hepatitis-A-Prophylaxe– Krätze – Alles auf einen Blick– M 612/613 – Risiko Virusinfektion– U 612 – Empfehlungen zur Infektions -

verhütung bei Tuberkulose

• Thema: Haustechnik, Küche und Gebäudereinigung– BGI 652 – Handbuch für Hausmeister,

Hausverwalter und Beschäftigte in derHaustechnik, VBG

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5512 Service

– BGI 659 – Gebäudereinigungsarbeiten– GBG 8 – Körperschutz im Garten– GBG 15 – Grünpflege im Gartenbau

vermeiden– GP 1 – Umgang mit Gefahrstoffen in

der Werkstatt

• Thema: Verkehrssicherheit– BGV D 29 – Fahrzeuge– RGM 2 – Mobilitätsmanagement in

der betrieblichen Praxis– RGM 14 – Sichere Beförderung von

Menschen mit Behinderungen– TP-SHT0 – Fahrtraining – Ihr Weg zu

mehr Verkehrssicherheit– U 581 – Emotionen im Straßenverkehr

(Faltblatt)– U 582 – Emotionen im Straßenverkehr

(Informationsbroschüre)– U 583 – Handbuch für Verkehrs -

sicherheit– U 587 – Autotechnik, Informationen

und Argumente für die Arbeits- undDienstwege

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www.inqa.deInitiative Neue Qualität der Arbeit

Besonders interessant für ambulante Pflegeeinrichtungen: Hier sind Informationen abrufbar, wieArbeits- und Gesundheitsschutz auch für kleine und mittlere Unternehmen attraktiv und sinnvoll wird.

www.buk-hamburg.deBerufsgenossenschaft liches Unfallkrankenhaus Hamburg

Schwerpunkte der Arbeit des Berufsgenossenschaftlichen Unfallkrankenhauses Hamburg(Boberg) sind Unfall- und Wiederherstellungschirurgie, die Hand-, plastische und Mikrochirurgiesowie die Betreuung von Brandverletzten und die Behandlung von Querschnittgelähmten.

Internetadresse Was ist hier zu finden?

www.dguv.deSpitzenverband der DeutschenGesetzlichen Unfallversicherung(DGUV)

Portal des DGUV. Hier finden Sie auch das Gefahrstoff informationssystem (GESTIS) und dieInternetpräsenz des Berufsgenossen schaftlichen Instituts für Arbeits schutz (BIA) und desBerufsgenossenschaftlichen Instituts für Arbeitsmedizin (BGFA).

www.bageh.dewww.bveh.de

Anbieter Ersthelfer-Ausbildung Anbieter von Erste-Hilfe-Ausbildungen: Die großen Hilfsorganisationen informieren auf derInternetseite ihrer Arbeitsgemeinschaft (BAGEH). Viele private Anbieter treten in einemBundesverband (BVEH) auf.

www.bgw-online.deIhre Berufsgenossenschaft – dieBerufsgenossenschaft für Gesund -heitsdienst und Wohlfahrtspflege

Portal der BGW mit Informationen für Kunden, Journalisten und Interessierte. Mit vielfältigenServicemöglichkeiten wie Formulardownload, Broschürendownload und Bestellung, Seminar -buchung und mehr. Ein Klick für Ihre Gesundheit.

www.gesuender-arbeiten.deArbeitsschutz – Gemein schafts -initiative Gesünder Arbeiten e.V.

Zusammenschluss von Unternehmen, Sozialpartnern, Berufsgenossenschaften, Krankenkassenund der Landesregierung NRW.

www.dguv.de/bgvrBerufsgenossenschaft liches Vorschriften- und Regelwerk

Das Berufsgenossenschaftliche Vorschriften- und Regelwerk – kurz BGVR. In der BGVR-Daten -bank finden Sie alle berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV), Regeln (BGR) undInformationen (BGI).

www.berufsgenossenschaft.deBG – Die gewerblichen Berufs genossenschaften

Dieses Portal bietet Ihnen den einfachen und übersichtlichen Zugang zum umfangreichen Online-Angebot der gewerblichen Berufsgenossenschaften (BG).

www.bg-praevention.deBG – Netzwerk Prävention Das BG-Netzwerk Prävention bietet Ihnen einen thematischen Zugriff auf alle Online-Informa -tionen der gewerblichen Berufsgenossenschaften (BGen) zu den Bereichen Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.

www.basi.deBundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit beider Arbeit (Basi) e.V.

Unter dem Dach der Basi arbeiten Ministerien, Unfall- und Krankenversicherungsträger, Berufs- und Fachverbände auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zusammen.

www.bfsi.deBundesverband freiberuflicher Sicherheitsingenieure (BFSI)

Auf seinen Internetseiten stellt der Bundesverband freiberuflicher Sicherheits ingenieure undüberbetrieblicher Dienste e.V. seine Arbeit und seine Angebote vor.

www.pr-o.infoDatenbank„Präventionsrecht-online“

Die Datenbank „Präventionsrecht-online“ bietet das komplette Arbeitsschutzrecht mitVorschriften zum Umweltrecht und Arbeitshilfen für die betriebliche Praxis.

www.baua.deBundesanstalt für Arbeitsschutzund Arbeitsmedizin (BAuA)

Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb – Handbuch für Arbeitsschutzfachleute, 4. Auflage, Bearbeitungsstand: 1.1.2004. Der Ratgeber steht ausschließlich als PDF-Datei (5 MB) zum Herunterladen zur Verfügung.

www.gqa.deGesellschaft für Qualität im Arbeitsschutz mbH (GQA)

Die GQA ist eine Gesellschaft des Verbandes Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. (VDSI) und hatmit Partnern ein System zur Qualitätssicherung und Zertifizierung sicherheitstechnischer Dien ste ent-wickelt. Hier finden Sie von der GQA geprüfte und zertifizierte sicherheitstechnische Dienstleister.

www.praevention-online.dePrävention-online Der unabhängige Marktplatz für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Umweltschutz und Qualität.Internetportal mit zahlreichen Informationen zu allen Themen der Prävention.

http://europe.osha.eu.intEuropäische Agentur fürSicherheit und Gesundheitsschutzam Arbeitsplatz

Internationales Online-Netzwerk, das eine schnelle und effiziente Möglichkeit bietet, sich aktuelleund qualitätsgeprüfte Informationen über Fragen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz in der gan-zen Welt zu beschaffen.

www.rki.deRobert-Koch-Institut Hier finden Sie Wissenswertes zu Infektionen und deren Prävention.

12.3 Informationen im Internet

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HauptverwaltungPappelallee 35/37 · 22089 HamburgTel. (040) 202 07 - 0Fax (040) 202 07 - 24 95www.bgw-online.de

Tel. (01803) 670 671Dieser Anruf kostet aus dem Festnetz derDeutschen Telekom 0,09 Euro pro Minute. Bei Anrufen aus den Mobilfunknetzen geltenmöglicherweise abweichende Preise.

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Tel. (040) 202 07 - 97 00Fax (040) 202 07 - 34 97

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Unsere Kundenzentren

So finden Sie Ihr zuständiges KundenzentrumAuf der Karte sind die Städte verzeichnet, in denen dieBGW mit einem Standort vertreten ist. Die farbliche Ken -nung zeigt, für welche Region ein Standort zuständig ist.Jede Region ist in Bezirke unterteilt, deren Nummer denersten beiden Ziffern der dazu gehörenden Postleitzahlent spricht. Ein Vergleich mit Ihrer eigenen Post leitzahl zeigt,welches Kundenzentrum der BGW für Sie zuständig ist.

Auskünfte zur Prävention erhalten Sie bei der Bezirks stelle,Fragen zu Rehabilitation und Entschädigung beantwortetdie Bezirksverwaltung Ihres Kundenzentrums.

Berlin · Spichernstr. 2–3 · 10777 Berlin

Bezirksstelle: Tel. (030) 896 85 - 208 Fax - 209Bezirksverwaltung: Tel. (030) 896 85 - 0 Fax - 525schu.ber.z*: Tel. (030) 896 85 - 303 Fax - 501

Bochum · Universitätsstr. 78 · 44789 Bochum

Bezirksstelle: Tel. (0234) 30 78 - 401 Fax - 425Bezirksverwaltung: Tel. (0234) 30 78 - 0 Fax - 525schu.ber.z*: Tel. (0234) 30 78 - 650 Fax - 651studio 78: Tel. (0234) 30 78 - 780 Fax - 781

Delmenhorst · Fischstr. 31 · 27749 Delmenhorst

Bezirksstelle: Tel. (04221) 913 - 401 Fax - 509Bezirksverwaltung: Tel. (04221) 913 - 0 Fax - 525schu.ber.z*: Tel. (04221) 913 - 701 Fax - 705

Dresden · Gret-Palucca-Str. 1 a · 01069 Dresden

Bezirksstelle: Tel. (0351) 86 47 - 402 Fax - 424Bezirksverwaltung: Tel. (0351) 86 47 - 0 Fax - 525schu.ber.z*: Tel. (0351) 86 47 - 801 Fax - 840BG Akademie: Tel. (0351) 457 - 28 00 Fax - 28 25

Königsbrücker Landstr. 4 b · Haus 801109 Dresden

*schu.ber.z = Schulungs- und Beratungszentrum

Hamburg · Schäferkampsallee 24 · 20357 Hamburg

Bezirksstelle: Tel. (040) 41 25 - 648 Fax - 645Bezirksverwaltung: Tel. (040) 41 25 - 0 Fax - 525schu.ber.z*: Tel. (040) 73 06 - 34 61 Fax - 34 03

Bergedorfer Str. 10 · 21033 Hamburg

Hannover · Anderter Str. 137 · 30559 Hannover

Außenstelle von MagdeburgBezirksstelle: Tel. (0511) 563 59 99 - 91 Fax - 99

Karlsruhe · Neureuter Str. 37 b · 76185 Karlsruhe

Bezirksstelle: Tel. (0721) 97 20 - 151 Fax - 160Bezirksverwaltung: Tel. (0721) 97 20 - 0 Fax - 525schu.ber.z*: Tel. (0721) 97 20 - 111 Fax - 123

Köln · Bonner Str. 337 · 50968 Köln

Bezirksstelle: Tel. (0221) 37 72 - 440 Fax - 445Bezirksverwaltung: Tel. (0221) 37 72 - 0 Fax - 525schu.ber.z*: Tel. (0221) 37 72 - 368 Fax - 525

Magdeburg · Keplerstr. 12 · 39104 Magdeburg

Bezirksstelle: Tel. (0391) 60 90 - 608 Fax - 606Bezirksverwaltung: Tel. (0391) 60 90 - 5 Fax - 625

Mainz · Göttelmannstr. 3 · 55130 Mainz

Bezirksstelle: Tel. (06131) 808 - 201 Fax - 202Bezirksverwaltung: Tel. (06131) 808 - 0 Fax - 525schu.ber.z*: Tel. (06131) 808 - 324 Fax - 545

München · Wallensteinplatz 3 · 80807 München

Bezirksstelle: Tel. (089) 350 96 - 141 Fax - 149Bezirksverwaltung: Tel. (089) 350 96 - 0 Fax - 525schu.ber.z*: Tel. (089) 350 96 - 610 Fax - 525

Würzburg · Röntgenring 2 · 97070 Würzburg

Bezirksstelle: Tel. (0931) 35 75 - 501 Fax - 524Bezirksverwaltung: Tel. (0931) 35 75 - 0 Fax - 525schu.ber.z*: Tel. (0931) 35 75 - 700 Fax - 777

Innen_11GB_092008_V1.7_QXP7 22.09.2008 1:01 Uhr Seite 59

• Muster Arbeitsblatt 3

• Arbeitsblatt 1Gefährdungsbeurteilung nach §5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)– Kopiervorlage –

• Arbeitsblatt 2Erfassung der zu beurteilenden Arbeitsbereiche– Kopiervorlage –

• Arbeitsblatt 3– Kopiervorlage –

• Arbeitsblatt 4Personenbezogene Gefährdungsbeurteilung– Kopiervorlage –

Anhang

60 Anhang

Management PFLEGE

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Arbeitsblatt 1 Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

*sofern vorhanden Seite 1 von 1

Datum

Unternehmen / Einrichtung

Betrieb / Betriebsteil

Beteiligte an der Gefährdungsbeurteilung/Ansprechpartner bei Nachfragen

Unternehmer / Führungskraft

Telefon

Mitarbeiter

Telefon

Betriebsrat / Mitarbeitervertretung*

Telefon

Sicherheitsbeauftragter*

Telefon

Betriebsarzt / Arbeitsmediziner

Telefon

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Telefon

Weitere Beteiligte

Telefon

Telefon

Telefon

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Management PFLEGE

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Berufsgenossenschaftfür Gesundheitsdienstund Wohlfahrtspflege

Berufsgenossenschaftfür Gesundheitsdienstund Wohlfahrtspflege

FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBENPappelallee 35/37 · 22089 Hamburg · www.bgw-online.de

Management PFLEGE09/2008 TP -11GB

Gefährdungsbeurteilungin der Pflege

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sehr gut gut weniger gut gar nicht

BGW Hauptverwaltung

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22089 Hamburg

Gesetzliche Unfallversicherung

Körperschaft des

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Telefon (040) 202 07 - 0

Telefax (040) 202 07 - 24 95

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Berufsgenossenschaftfür Gesundheitsdienstund Wohlfahrtspflege

TP-1

1GB

· 09/

2008

Fragebogen bitte senden an: oder per Fax an:

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst (040) 202 07 - 27 98und Wohlfahrtspflege – BGWAbteilung ÖffentlichkeitsarbeitPappelallee 35/3722089 Hamburg

Diesen Fragebogen finden Sie auchunter www.bgw-online.de

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2. Wie hat Ihnen die Broschüre weitergeholfen?

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– Informationsgehalt

– Themenauswahl

– Übersichtlichkeit

– Verständlichkeit

– Praxisnähe

– Übersichten/Checklisten

– Schnelligkeit der Zusendung

Das würde ich miranders wünschen:

Branche:

Beschäftigteim Unternehmen:

Funktion im Betrieb:

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Fragebogen_TP-11GB_V1.0 21.09.2008 18:24 Uhr Seite 1