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Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 - FwDV 2
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FwDV 2
Feuerwehr-Dienstvorschrift 2
Stand: Januar 2012
Ausbildung der
Freiwilligen Feuerwehren
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Diese Dienstvorschrift wurde vom Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz undzivile Verteidigung (AFKzV) auf der 30. Sitzung am 29.02.2012 und 01.03.2012 in Lbeck genehmigtund den Lndern zur Einfhrung empfohlen.
(Bei einem Nachdruck ist zuvor die Zustimmung des AFKzV einzuholen.
es ist dann folgender Text auf der Innenseite der Umschlagseite abzudrucken)
Druck mit freundlicher Genehmigung des Ausschusses, Feuerwehrangelegenheiten,Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV)
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Inhaltsverzeichnis
Inhalt Seite
Vorwort .......................................................................................................5Teil I Rahmenrichtlinien .............................................................................61 Grundstze...........................................................................................62 Truppausbildung..................................................................................8
2.1 Truppmannausbildung .......................................................... 82.2 Lehrgang "Truppfhrer" ........................................................ 9
3 Technische Ausbildung.......................................................................103.1 Lehrgang "Sprechfunker"....................................................103.2 Lehrgang "Atemschutzgertetrger" ...................................113.3 Lehrgang "Maschinisten" ....................................................113.4 Lehrgang "Technische Hilfeleistung................................... 113.5 Lehrgang "ABC-Einsatz.....................................................113.6 Lehrgang "ABC-Erkundung" ............................................... 123.7 Lehrgang "ABC-Dekontamination P/G............................... 123.8 Lehrgang "Gertewarte .....................................................123.9 Lehrgang "Atemschutzgertewarte.................................... 12
4 Fhrungsausbildung...........................................................................134.1 Lehrgang "Gruppenfhrer".................................................. 144.2 Lehrgang "Zugfhrer" ......................................................... 144.3 Lehrgang "Verbandsfhrer" ................................................ 144.4 Lehrgang "Einfhrung in die Stabsarbeit............................ 144.5 Lehrgang "Fhrer im ABC-Einsatz..................................... 144.6 Lehrgang "Leiter einer Feuerwehr ..................................... 154.7 Lehrgnge "Ausbilder in der Feuerwehr............................. 15
5 Fortbildung.........................................................................................15
Teil II Musterausbildungsplne .................................................................161 Grundstzliches..................................................................................16
1.1 Lernziele............................................................................. 161.2 Lernzielstufen .....................................................................17
1.2.1 Lernzielstufen im Erkenntnisbereich...................................... 171.2.2 Lernzielstufen im Handlungs-/ Verhaltensbereich.................. 171.2.3 Lernzielstufen im Gefhls-/Wertebereich............................... 18
1.3 Formen der Unterrichtsorganisation und Unterrichts-methoden ........................................................................... 18
1.3.1 Lehrvortrag...........................................................................181.3.2 Unterrichtsgesprch..............................................................191.3.3 Partner-, Gruppen- und Stationsarbeit................................... 191.3.4 Projektarbeit.........................................................................191.3.5 Rollenspiel............................................................................191.3.6 Planbung............................................................................201.3.7 Lehrbung / Lehrprobe .........................................................201.3.8 Praktische Unterweisung ......................................................201.3.9 Einsatzbung........................................................................20
2 Truppausbildung.................................................................................212.1 Truppmannausbildung ....................................................... 212.2 Lehrgang "Truppfhrer" ...................................................... 26
3 Technische Ausbildung.......................................................................283.1 Lehrgang "Sprechfunker"....................................................283.2 Lehrgang "Atemschutzgertetrger" ...................................293.3 Lehrgang "Maschinisten" ....................................................303.4 Lehrgang "Technische Hilfeleistung................................... 32
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3.5 Lehrgang "ABC-Einsatz.....................................................343.6 Lehrgang "ABC-Erkundung" ............................................... 363.7 Lehrgang "ABC-Dekontamination P/G............................... 383.8 Lehrgang "Gertewarte" .....................................................39
3.9 Lehrgang "Atemschutzgertewarte".................................... 414 Fhrungsausbildung...........................................................................434.1 Lehrgang "Gruppenfhrer".................................................. 434.2 Lehrgang "Zugfhrer" ......................................................... 474.3 Lehrgang "Verbandsfhrer" ................................................ 494.4 Lehrgang "Einfhrung in die Stabsarbeit............................ 514.5 Lehrgang "Fhrer im ABC-Einsatz..................................... 524.6 Lehrgang "Leiter einer Feuerwehr ..................................... 554.7 Lehrgnge "Ausbilder in der Feuerwehr............................. 57
5 Fortbildung.........................................................................................58
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Vorwort
Diese Feuerwehr-Dienstvorschrift regelt die Aus- und Fortbildung sowie die jeweils erforder-
lichen ausbildungsbezogenen Voraussetzungen fr Angehrige von Freiwilligen Feuerweh-ren. Weitergehende Ausbildungs- und Lehrgangsvoraussetzungen, laufbahnrechtliche Rege-lungen und hnliches sind nicht Gegenstand dieser Vorschrift.
Die Vorschrift ist in gleicher Weise fr Angehrige von Pflichtfeuerwehren und von Werkfeu-erwehren anzuwenden, fr die eine der Leistungsfhigkeit der Freiwilligen Feuerwehren ver-gleichbare Ausbildung gefordert ist.
Die Vorschrift gilt auch fr Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes, sofern in landes-rechtlichen Regelungen darber keine Vorgaben enthalten sind.
Die in der vorliegenden Dienstvorschrift beschriebene Ausbildung stellt die Mindestforde-rung dar. Eine Ergnzung ist unter lnderspezifischen Gesichtspunkten mglich. Im Interes-se der Vergleichbarkeit der Ausbildung in den Lndern sollen die Ausbildungsvorgaben undLehrgangsvoraussetzungen einheitlich gehandhabt werden.
Soweit Landesfeuerwehrschulen genannt werden, gilt der Hinweis ebenso fr zentrale Aus-bildungssttten der Lnder. Soweit die Kreisebene genannt ist, gilt dies auch fr kreisfreieStdte.
Die zivilschutzbezogenen Anteile der Ausbildung sind in den Musterausbildungsplnen miteinem * besonders gekennzeichnet.
In dieser Vorschrift wird der Sammelbegriff ABC fr atomar (=radiologischund nuklear),biologisch und chemisch verwendet. Er wird bedeutungsgleich zum Begriff CBRN frchemisch, biologisch, radiologisch und nuklearverwendet.
Die in der Vorschrift genannten Stunden beziehen sich auf Unterrichtsstunden von jeweils45 Minuten.
Die Funktionsbezeichnungen und damit zusammenhngende Lehrgangsbezeichnungen gel-ten sowohl fr weibliche als auch fr mnnliche Feuerwehrangehrige.
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Teil I Rahmenrichtlinien
1 Grundstze
1.1 Die Ausbildungsziele sind so gestaltet, dass sie aufeinander aufbauen. Damit ist ge-whrleistet, dass die Lehrgnge streng funktionsgebunden durchgefhrt werden. UnntigeVorgriffe und Wiederholungen sind somit ausgeschlossen.
1.2 Inhalte der Aus- und Fortbildung sind funktionsbezogen auf die Ttigkeit auszurichten,insbesondere bei der
- Rettung von Menschen und Tieren,- Ersten Hilfe,- Bekmpfung von Brnden,- Bergung von Sachen,- Leistung technischer Hilfe,- Bekmpfung von Gefahren durch atomare, biologische und chemische Stoffe und der- Durchfhrung des Brandsicherheitswachdienstes.
Die Musterausbildungsplne enthalten auch die zivilschutzbezogene Ausbildung; diese istdort besonders kenntlich gemacht.
Die Aus- und Fortbildung erfolgt auf der Grundlage der jeweils geltenden rechtlichen Be-stimmungen, der technischen Regelwerke, der Unfallverhtungsvorschriften und den zuge-hrigen Merkbltter sowie der Gebrauchsanleitungen der Hersteller.
1.3 Die Ausbildung gliedert sich in
- Truppausbildung,- Technische Ausbildung,- Fhrungsausbildung.
1.4 Die Feuerwehrangehrigen, die eine Funktion ausben, mssen die entsprechendeAusbildung erfolgreich abgeschlossen haben. Die Vertreter von Fhrungskrften mssen diefr die betreffende Funktion erforderliche Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben.
1.5 Die befristete Wahrnehmung einer Fhrungsfunktion soll nur Angehrigen der Freiwilli-gen Feuerwehr bertragen werden, die mindestens die Ausbildung fr die vorhergehendeFhrungsfunktion erfolgreich abgeschlossen haben.
Die befristete Wahrnehmung einer Funktion ohne erfolgreichen Abschluss der hierfr erfor-derlichen Ausbildung soll auf zwei Jahre begrenzt werden, in denen die erforderliche Ausbil-dung zu erwerben ist.
1.6 Werden Lehrgnge in mehrere Abschnitte unterteilt, so sind alle Abschnitte innerhalbvon zwei Jahren nach Beginn der betreffenden Ausbildung erfolgreich abzuschlieen. Ln-
ger zurckliegende Ausbildungsabschnitte sind zu wiederholen.
1.7 Werden Lehrgnge zusammengefasst durchgefhrt, so drfen dabei keine Ausbil-dungsinhalte der einzelnen Lehrgnge unbercksichtigt bleiben.
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1.8 Die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang wird durch einen Leistungsnachweisfestgestellt. Die praktischen Leistungsnachweise sind in den bungsstunden nach landes-rechtlichen Vorgaben durchzufhren. Die schriftlichen Leistungsnachweise sind in den Mus-
terausbildungsplnen gesondert ausgewiesen.
1.9 Eine funktionsgerechte und regelmige Fortbildung ist neben der Teilnahme an Eins-tzen zur Erhaltung und Aktualisierung des Leistungsstandes unbedingt erforderlich.
1.10 Jeder Feuerwehrangehrige soll nach Abschluss der Truppausbildung jhrlich mindes-tens an 40 Stunden Fortbildung am Standort teilnehmen.
1.11 Fhrungskrfte ab Gruppenfhrer, insbesondere Leiter von Feuerwehren, sowie die
Ausbilder sollen zustzlich innerhalb von jeweils hchstens sechs Jahren, beginnend mitdem Zeitpunkt der bernahme der Funktion, nachweislich an einem Fortbildungsseminarteilnehmen.
1.12 Die erfolgreich abgeschlossene Laufbahnausbildung fr den feuerwehrtechnischenDienst wird bei der Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr wie folgt anerkannt:
Feuerwehrtechnischer Dienst: Freiwillige Feuerwehr
Grundausbildungslehrgang Truppmannausbildung nachZiffer 2.1
Laufbahnausbildung fr den mitt-leren feuerwehrtechnischenDienst ohne Gruppenfhrerquali-fikation
Truppfhrer nach Ziffer 2.2
Laufbahnausbildung fr den mitt-leren feuerwehrtechnischenDienst mit Gruppenfhrerqualifi-kation oderFhrungsausbildung fr den mitt-leren feuerwehrtechnischenDienst
Gruppenfhrer nach Ziffer 4.1
Laufbahnausbildung fr den ge-hobenen oder hheren feuer-wehrtechnischen Dienst
Zugfhrer nach Ziffer 4.2Verbandsfhrer nach Ziffer 4.3 *)Leiter einer Feuerwehr nach Ziffer4.6 *)Ausbilder in der Feuerwehr nachZiffer 4.7
*) sofern nach Landesrecht in den Ausbildungen enthalten
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2 Truppausbildung
Die Truppausbildung gliedert sich in
- die Truppmannausbildung, bestehend aus- Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildungslehrgang) und- Truppmannausbildung Teil 2
- den Lehrgang Truppfhrer.
2.2
Truppfhrer
35 h
2.1.2
Truppmann Teil 2
80 h
3.2
Atemschutzgertetrger (Mindestalter 18 Jahre) *)
25 h
3.1
Sprechfunker *)
16 h
2.1.1
Truppmann Teil 1 (Grundausbildungslehrgang)
70 h
*) Bei Feuerwehren mit Atemschutzausrstung sollen im Rahmen der Truppmannausbildung der Lehrgang Sprechfunker undder Lehrgang Atemschutzgertetrger absolviert werden.
2.1 Truppmannausbildung
Alle Angehrigen der Freiwilligen Feuerwehren erhalten die gleiche Truppmannausbildung.Ausnahmen sind fr bestimmte Funktionstrger, wie zum Beispiel Fachberater, zulssig.
Die Truppmannausbildung wird nach landesrechtlichen Regelungen in der Feuerwehr bezie-hungsweise fr mehrere Feuerwehren zusammengefasst auf Gemeinde- oder Kreisebenedurchgefhrt.
Die Truppmannausbildung ist erst nach erfolgreicher Teilnahme an der Truppmannausbil-dung Teil 1 und Teil 2 abgeschlossen. Bei Feuerwehren mit Atemschutzausrstung sollen imRahmen der Truppmannausbildung der Lehrgang Sprechfunker und der Lehrgang Atem-schutzgertetrger absolviert werden. Eine Ausbildung in bungseinrichtungen zur Brand-bekmpfung (heie Ausbildung) wird empfohlen.
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2.1.1 Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildungslehrgang)
Ziel der Truppmannausbildung Teil 1 ist die Befhigung zur bernahme von grundlegendenTtigkeiten im Lsch- und Hilfeleistungseinsatz in Truppmannfunktion unter Anleitung.
Dauer der Truppmannausbildung Teil 1: mindestens 70 Stunden.
2.1.2 Truppmannausbildung Teil 2
Ziel der Truppmannausbildung Teil 2 ist die selbststndige Wahrnehmung der Truppmann-funktion im Lsch- und Hilfeleistungseinsatz sowie die Vermittlung standortbezogenerKenntnisse.
Dauer der Truppmannausbildung Teil 2: mindestens 80 Stunden in zwei Jahren.
2.2 Lehrgang Truppfhrer
Voraussetzungen fr die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Trupp-mannausbildung.
Ziel der Ausbildung ist die Befhigung zum Fhren eines Trupps nach Auftrag innerhalb derGruppe oder Staffel.
Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden.Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen auf Kreisebene oder an Landesfeu-erwehrschulen durchgefhrt.
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3 Technische Ausbildung
3.9 Atem-schutzger-
tewarte35 h
3.8
Gerte-warte
35 h
2.2
Truppfhrer
35 h
3.4
TechnischeHilfeleistung
35 h
3.6
ABC-Erkundung
35 h
3.7
ABC-DekonP/G
35 h
h 3.3
Maschi-nisten
35 h
3.5
ABC-Einsatz
70 h
2.1.2
Truppmann Teil 2
80 h
3.2
Atemschutzgertetrger
25 h
3.1
Sprechfunker *)
16 h
2.1.1
Truppmann Teil 1 (Grundausbildungslehrgang)
70 h
= Voraussetzungen
*) Der Lehrgang Sprechfunker soll vor den Lehrgngen Atemschutzgertetrger und Maschinist abgeschlossen sein.
3.1 Lehrgang Sprechfunker
Voraussetzung fr die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmann-ausbildung Teil 1.
Ziel der Ausbildung ist die Befhigung zum bermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkger-ten im Feuerwehrdienst.
Lehrgangsdauer: mindestens 16 Stunden.
Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen auf Kreisebene oder an Landesfeu-
erwehrschulen durchgefhrt.
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3.2 Lehrgang Atemschutzgertetrger
Voraussetzung fr die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmann-ausbildung Teil 1. Der Lehrgang Sprechfunker soll vor dem Lehrgang Atemschutzgerte-
trger abgeschlossen sein.Ziel der Ausbildung ist die Befhigung zum Einsatz unter Atemschutz.
Lehrgangsdauer: mindestens 25 Stunden.
Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen auf Kreisebene oder an Landesfeu-erwehrschulen durchgefhrt.
3.3 Lehrgang Maschinisten
Voraussetzungen fr die Lehrgangsteilnahme sind die erfolgreich abgeschlossene Trupp-
mannausbildung und die jeweils erforderliche Fahrerlaubnis fr die betreffende Fahrzeug-klasse. Der Lehrgang Sprechfunker soll vor dem Lehrgang Maschinisten abgeschlossensein.
Ziel der Ausbildung ist die Befhigung zum Bedienen maschinell angetriebener Einrichtun-gen - mit Ausnahme von maschinellen Zugeinrichtungen - und sonstiger auf Lschfahrzeu-gen mitgefhrten Gerte sowie die Vermittlung von Kenntnissen und richtiger Verhaltenswei-sen, die fr die Durchfhrung von Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechtenerforderlich sind.
Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden.
Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen auf Kreisebene oder an Landesfeu-erwehrschulen durchgefhrt.
3.4 Lehrgang Technische Hilfeleistung
Voraussetzung fr die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmann-ausbildung.
Ziel der Ausbildung ist die Befhigung zur verletztenorientierten Rettung, zur richtigen Hand-habung der Ausrstung und zur Bedienung der Gerte fr technische Hilfeleistungen auchgreren Umfanges.
Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden.
Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen auf Kreisebene oder an Landesfeu-erwehrschulen durchgefhrt.
3.5 Lehrgang ABC-Einsatz
Voraussetzungen fr die Lehrgangsteilnahme sind die erfolgreich abgeschlossene Trupp-mannausbildung und der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang Atemschutzgertetrger.
Ziel der Ausbildung ist die Befhigung zur Handhabung der Sonderausrstung einschlielichder Schutzkleidung.
Lehrgangsdauer: mindestens 70 Stunden.
Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen auf Kreisebene oder an Landesfeu-erwehrschulen durchgefhrt.
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3.6 Lehrgang ABC-Erkundung
Voraussetzung fr die Lehrgangsteilnahme ist der erfolgreich abgeschlossene LehrgangABC-Einsatz.
Ziel der Ausbildung ist die Befhigung zur Bedienung und zum Betrieb des ABC-Erkundungskraftwagens.
Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden.
Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen auf Kreisebene oder an Landesfeu-erwehrschulen durchgefhrt.
3.7 Lehrgang ABC-Dekontamination P/G
Voraussetzung fr die Lehrgangsteilnahme ist der erfolgreich abgeschlossene LehrgangABC-Einsatz.
Ziel der Ausbildung ist die Befhigung zur Handhabung der Fahrzeuge und Gerte der Ein-heiten ABC-Dekontamination Personen / Gerte.
Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden.
Der Lehrgang wird nach landesrechtlichen Regelungen auf Kreisebene oder an Landesfeu-erwehrschulen durchgefhrt.
3.8 Lehrgang Gertewarte
Voraussetzungen fr die Lehrgangsteilnahme sind der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang
Truppfhrer und der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang Maschinisten.Ziel der Ausbildung ist die Befhigung zur Wartung, Instandsetzung, Pflege und Prfung derBeladung von Feuerwehrfahrzeugen und der persnlichen Ausrstung, soweit dies nicht inanderen Lehrgngen vermittelt wird, sowie zur Durchfhrung einfacher Wartungs- und Pfle-gearbeiten an Feuerwehrfahrzeugen.
Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden.
Der Lehrgang wird an Landesfeuerwehrschulen durchgefhrt.
3.9 Lehrgang Atemschutzgertewarte
Voraussetzungen fr die Lehrgangsteilnahme sind der erfolgreich abgeschlossene LehrgangTruppfhrer und der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang Atemschutzgertetrger.
Ziel der Ausbildung ist die Befhigung zur Wartung, Instandsetzung, Pflege und Prfung derAtemschutzgerte.
Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden.
Der Lehrgang wird an Landesfeuerwehrschulen durchgefhrt.
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4 Fhrungsausbildung
4.4 Einfh-rung in die
Stabsarbeit35 h
4.6
Leiter einerFeuerwehr
35 h
4.3 Ver-bands-fhrer
35 h
4.2 Zugfh-rer
70 h
4.5
Fhren imABC-Einsatz
70 h
4.7 Ausbil-der frAtem-schutz-gertetrger
35 h
4.7 Ausbil-der frTrupp-ausbildung
35 h
4.7 Ausbil-der frSprech-funker
35 h
4.7 Ausbil-der frMaschi-nisten
35 h
4.1
Gruppenfhrer
70 h
3.9 Atem-schutzger-tewarte
35 h
3.8Gerte-warte
35 h
2.2 Truppfhrer
35 h
3.5
ABC-Einsatz
70 h
3.3
Maschi-nisten
35 h
2.1.2 Truppmann Teil 2
80 h
3.2 Atemschutzgertetrger **)
25 h
3.1 Sprechfunker
16 h
2.1.1 Truppmann Teil 1 (Grundausbildungslehrgang)
70 h
Voraussetzungen**)Fhrungskrfte von Feuerwehren mit Atemschutzausrstung sollen als Atemschutzgertetrger ausgebildet sein
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4.1 Lehrgang Gruppenfhrer
Voraussetzung fr die Lehrgangsteilnahme ist der erfolgreich abgeschlossene LehrgangTruppfhrer.
Ziel der Ausbildung ist die Befhigung zum Fhren einer Gruppe, einer Staffel oder einesTrupps als selbststndige taktische Einheit sowie zur Leitung von Einstzen mit Einheiten biszur Gruppenstrke.
Lehrgangsdauer: mindestens 70 Stunden.
Der Lehrgang wird an Landesfeuerwehrschulen durchgefhrt.
4.2 Lehrgang Zugfhrer
Voraussetzung fr die Lehrgangsteilnahme ist der erfolgreich abgeschlossene LehrgangGruppenfhrer.
Ziel der Ausbildung ist die Befhigung zum Fhren eines Zuges - einschlielich eines erwei-terten Zuges - sowie zur Leitung von Einstzen mit Einheiten bis zur Strke eines erweitertenZuges.
Lehrgangsdauer: mindestens 70 Stunden.
Der Lehrgang wird an Landesfeuerwehrschulen durchgefhrt.
4.3 Lehrgang Verbandsfhrer
Voraussetzung fr die Lehrgangsteilnahme ist der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang
Zugfhrer.Ziel der Ausbildung ist die Befhigung zum Fhren von Einheiten ber dem erweiterten Zug(Fhrungsstufe C: Fhren mit einer Fhrungsgruppe) sowie zur Leitung auch von Einstzenmit Einheiten verschiedener Aufgabenbereiche auf der Grundlage der Feuerwehr-Dienstvorschrift 100.
Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden.
Der Lehrgang wird an Landesfeuerwehrschulen durchgefhrt.
4.4 Lehrgang Einfhrung in die Stabsarbeit
Voraussetzung fr die Lehrgangsteilnahme ist der erfolgreich abgeschlossene LehrgangVerbandsfhrer.
Ziel der Ausbildung ist die Befhigung zur selbststndigen Fhrung eines Sachgebietes ineiner stabsmig arbeitenden Einsatzleitung.
Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden.
Der Lehrgang wird an Landesfeuerwehrschulen durchgefhrt.
4.5 Lehrgang Fhren im ABC-Einsatz
Voraussetzungen fr die Lehrgangsteilnahme sind der erfolgreich abgeschlossene LehrgangGruppenfhrer - soweit nicht nach Landesrecht eine weitergehende Ausbildung erforderlichist - und der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang ABC-Einsatz.
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Ziel der Ausbildung ist die Befhigung zum taktisch richtigen Einsatz der ABC-Ausrstungund zum Fhren entsprechend ausgebildeter taktischer Einheiten im ABC-Einsatz.
Lehrgangsdauer: mindestens 70 Stunden.
Der Lehrgang wird an Landesfeuerwehrschulen durchgefhrt.
4.6 Lehrgang Leiter einer Feuerwehr
Voraussetzung fr die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreiche Teilnahme am LehrgangGruppenfhrer, soweit nicht nach Landesrecht eine weitergehende Ausbildung erforderlichist.
Ziel der Ausbildung ist die Befhigung zur Leitung einer Feuerwehr in organisatorischer undverwaltungsmiger Hinsicht.
Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden.
Der Lehrgang wird an Landesfeuerwehrschulen durchgefhrt.
4.7 Lehrgnge Ausbilder in der Feuerwehr
Voraussetzung fr die Teilnahme am Lehrgang Ausbilder fr die Truppausbildung ist dererfolgreich abgeschlossene Lehrgang Gruppenfhrer. Um die Ausbildung in der ErstenHilfe eigenverantwortlich gestalten zu knnen, mssen die Ausbilder zustzlich eine entspre-chende rettungsdienstliche Qualifikation vorweisen knnen.Teilnehmer an den verschiedenen Ausbilderlehrgngen fr die technischen Lehrgnge ms-sen zustzlich zum Lehrgang Gruppenfhrer die dem jeweiligen Lehrgang entsprechendetechnische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben. Bei Ausbildern fr Maschinisten
oder fr Atemschutzgertetrger zhlen hierzu die erfolgreich abgeschlossenen LehrgngeGertewarte oder Atemschutzgertewarte oder, alternativ, ein verkrzter, fachspezifischerLehrgang zum Erwerb der notwendigen Fachkunde.
Ziel der Ausbildung ist die Befhigung zur Durchfhrung der auf Gemeinde- oder Kreisebenestattfindenden Lehrgnge.
Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden.
Der Lehrgang wird an Landesfeuerwehrschulen durchgefhrt.
5 Fortbildung
Ziel der Fortbildung ist die Erhaltung der Qualifikation in der jeweiligen Verwendung.
Art, Dauer und Inhalte von Fortbildungsveranstaltungen werden lnderspezifisch geregelt.
Fortbildungsveranstaltungen werden in der Feuerwehr, gemeindebergreifend oder an Lan-desfeuerwehrschulen durchgefhrt.
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Teil II Musterausbildungsplne -
1 Grundstzliches
In diesem Teil werden die Rahmenvorgaben aus dem Teil I ausgefllt. Die zivilschutzbezo-gene Ausbildung ist mit einem * besonders gekennzeichnet.
Kernstck ist die Vorgabe von Lernzielen und Lernzielstufen (= LZS). Hierdurch werden einegezielte Stoffauswahl, bezogen auf die knftige Verwendung oder Funktion der auszubilden-den Feuerwehrangehrigen, ermglicht und die Einheitlichkeit und Effizienz der Ausbildunggefrdert.
Zur einfacheren Umsetzung dieser Feuerwehrdienstvorschrift hat es sich als zweckmigerwiesen, die in der Literatur beschriebenen Lernzielstufen zu den nachfolgenden vier zu-sammenzufassen.
Auch die Empfehlung von Unterrichtsmethoden trgt hierzu bei.
1.1 Lernziele
Lernziele beschreiben, welche zielgerichteten Verhaltensweisen und Leistungen Lehr-gangsteilnehmer am Ende eines zeitlich begrenzten Ausbildungsabschnittes aufweisen ms-sen. Daraus lassen sich unter Bercksichtigung der angestrebten Funktion oder Ttigkeit diezu vermittelnden Inhalte festlegen und Ausbildungsmethoden zuordnen.
Es gilt der Grundsatz, dass die Ausbildung auf die tatschlichen Erfordernisse des Feuer-wehrdienstes abzustimmen, anschaulich und praxisbezogen durchzufhren und von fr dasLernziel unwichtigem Beiwerk freizuhalten ist!
Lernziele lassen sich unterscheiden in: Ausbildungsziel= Gesamtlernziel einer Aus- oder Fortbildungsveranstaltung (z.B. eines
Lehrgangs)
Groblernziele = Lernziele von Ausbildungseinheiten
Feinlernziele = Lernziele einzelner Unterrichts- bzw. Ausbildungsabschnitte (Themen-bereiche)
In den nachfolgenden Musterausbildungsplnen sind Lernziele nur bis zur Ebene der Grob-lernziele beschrieben. Die weitere Differenzierung muss unter konsequenter Beachtung vor-genannter Grundstze hierauf ausgerichtet werden, wobei auch die Angabe der Lernzielstu-fen zu bercksichtigen ist.
Lernziele werden weiterhin eingeteilt in:
Lernziele im Erkenntnisbereich
Fragestellung: Was sollen die Teilnehmer wissen, verstehen, anwenden und beurteilenknnen?
Lernziele im Handlungsbereich
Fragestellung: Welche praktischen Fertigkeiten sollen Teilnehmer erlangen, wie sollen siehandelnoder sich verhalten?
Lernziele im Gefhls-/ Wertebereich
Fragestellung: Welche Einstellungen sollen die Teilnehmer erlangen?
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1.2 Lernzielstufen1.2.1 Lernzielstufen im Erkenntnisbereich
Innerhalb vorgenannter Lernzielbereichelassen sich jeweils 4 Lernzielstufenwie folgt un-
terscheiden:Lernzielstufe 1 [LZS 1]: Wissen, im Sinne von "nennenknnen
Lernzielstufe 2 [LZS 2]: Verstehen, im Sinne von "mit eigenen Worten beschreiben bzw.erklren knnen
Lernzielstufe 3 [LZS 3]: Anwenden, im Sinne von "das einmal Verstandene auf hnlicheSituationen bertragen knnen"
Lernzielstufe 4 [LZS 4] Bewerten, im Sinne von "ber neue Situationen den Wert vonMaterial, Methoden und Verfahren fr bestimmte Situationen beur-teilen knnen
Zum Erreichen der jeweiligen Lernzielstufen sind nachfolgend genannte Unterrichtsmetho-
den erforderlich:LZS: Ziel: Unterrichtsmethode: Formulierungen:
LZS 1 Wissen mindestens Lehrvortrag,bei ausreichender Zeit-vorgabe auch Unter-richtsgesprch
- mussnennen knnen,
- muss wiedergebenknnen
LZS 2 Verstehen Unterrichtsgesprch
Gruppen- und Partner-arbeit
- muss erklren knnen,
- muss beschreiben kn-nen
LZS 3 Anwenden Gruppenarbeit, Partner-arbeit, Planbung, Rol-lenspiel, Lehrbung,
muss Gelerntes auf hn-liche Situationen ber-tragen und anwendenknnen;
LZS 4Bewerten Gruppenarbeit, Plan-
bung, Rollenspiel, Pro-jektarbeit, Lehrprobe
- muss Gelerntes beur-teilen knnen,
- muss Manahmen ab-leiten knnen
1.2.2 Lernzielstufen im Handlungs- / Verhaltensbereich
Wird durch die Ausbildung ein Lernziel im Bereich des Handelns und Verhaltens angestrebt,unterscheidet man ebenfalls 4 Lernzielstufen:
Lernzielstufe 1 [LZS 1]: Nachmachen, im Sinne von Ttigkeiten, die durch den Ausbil-der vorgemacht werden, Handgriff fr Handgriff nachmachen zuknnen (Es kann aber niemals Zweck einer Feuerwehrausbil-dung sein, dass der Lehrgangsteilnehmer Ttigkeiten lediglichnachmachen kann!)
Lernzielstufe 2 [LZS 2]: Selbststndiges Handeln, im Sinne von in der Lage sein, T-tigkeiten selbststndig auszufhren
Lernzielstufe 3 [LZS 3]: Przision, im Sinne von, befhigt sein, Ttigkeiten nicht nurselbststndig und richtig, sondern darber hinaus zgig und ex-akt ausfhren zu knnen
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Lernzielstufe 4 [LZS 4]: Automatisierung des Handelns, im Sinne von Ttigkeiten injeder Situation schnell, fehlerfrei und absolut sicher ausfhrenknnen
Zum Erreichen der jeweiligen Lernzielstufen sind nachfolgend genannte Ausbildungsme-
thoden erforderlich:
LZS: Ziel: Unterrichtsmethode: Formulierungen:
LZS 1 Nachmachen Praktische Unterweisung(PU Stufe 1+2*)
muss Handlungennachmachen knnen
LZS 2 SelbststndigesHandeln Praktische Unterweisung(PU Stufe 3*), Stations-arbeit
muss gesamt Hand-lungsablufe ohne An-weisungen durchfhrenoder anwenden knnen;
LZS 3 Przision Praktische Unterweisung(PU Stufe 4*), Stations-arbeit
muss fachlich richtig undselbststndig gesamteHandlungsablufedurchfhren und erkl-ren knnen
LZS 4 Automatisierung desHandelns
Praktische Unterweisung(PU Stufe 4*), Stations-arbeit, Einsatzbungen,Planbungen
muss Handlungsablufein jeder Situation beherr-schen
* Stufen der praktischen Unterweisung siehe Ziffer 1.3.8
1.2.3 Lernzielstufen im Gefhls- / Wertebereich
Die Aus- und Fortbildung in der Feuerwehr muss geprgt sein von der Achtung und Wert-schtzung des Lebens, der Umwelt und von Sachwerten, dem vorbildhaften Verhalten undAuftreten insbesondere in Verbindung mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben, der ge-genseitigen Rcksichtnahme, der Pflege der Gemeinschaft und dem verantwortungsvollenUmgang mit den anvertrauten Fahrzeugen und Gerten.
Lernziele des Gefhls- / Wertebereichs sind nicht speziell aufgefhrt, da die innere Einstel-
lung und Wertevorstellungen von Teilnehmern nicht an einzelne Ausbildungseinheiten ge-knpft werden knnen. Sie haben nur in ihrer Gesamtheit Auswirkungen auf die Teilnehmerund sind daher Bestandteil jeder Ausbildung.
1.3 Formen der Unterrichtsorganisation und Unterrichtsmethoden1.3.1 Lehrvortrag
Ein Lehrvortrag ist eine geplante, in sich abgeschlossene, mndliche Darstellung von Einzel-fakten, Informationen, Zusammenhngen oder Problemdarstellungen durch einen Ausbilder.Hierbei ist eine Untersttzung durch geeignete Medien sinnvoll. Die Wirkung eines Lehrvor-trages ist von der Anzahl der Zuhrerschaft unabhngig. Sie wird lediglich durch den organi-satorischen Rahmen und die Rumlichkeiten bestimmt.
Auf Grund der groen Menge an Informationen, die innerhalb eines Lehrvortrages in kurzerZeit vorgestellt wird und der damit verbundenen hohen Belastung der Zuhrenden, kann imZusammenhang mit dem Lehrvortrag lediglich von einer Darbietung beziehungsweise Vor-stellung von Informationen gesprochen werden. Soll es dabei nicht bleiben, so muss zur wei-
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teren Vertiefung und Festigung des Lehrstoffes jeder Lehrvortrag im weiteren Verlauf einerAusbildungsmanahme durch die Mglichkeit einer intensiveren Auseinandersetzung mitden dargestellten Inhalten ergnzt werden.
1.3.2 Unterrichtsgesprch
Ein Unterrichtsgesprch ist eine geplante, von Medien begleitete Form des Unterrichts, beider der Ausbilder durch gezielte Frage- und Aufgabenstellungen den am Unterricht Teilneh-menden die Mglichkeit erffnet, zu eigenen Erkenntnissen und Einsichten zu gelangen.
Der Erfolg eines Unterrichtsgesprchs hngt mageblich von der Gesprchsfhrung derAusbilder unddem organisatorischen Rahmen, insbesondere von der Anzahl (hchstens 24)der am Unterricht Teilnehmenden ab.
1.3.3 Partner-, Gruppen- und Stationsarbeit
Unter Partner- beziehungsweise Gruppenarbeit versteht man eine Unterrichtssituation, in derder Ausbilderdie Rolle eines Moderators bernimmt. Die am Unterricht Teilnehmenden be-arbeiten selbststndig zu zweit (Partnerarbeit) oder in kleinen Gruppen (drei bis maximalacht Gruppenmitglieder) die gestellten Aufgaben unter Zuhilfenahme von bereitgestelltenArbeitsunterlagen (Partner- und Gruppenarbeit) beziehungsweise Materialien und Gerten(Stationsarbeit). Hierbei ist sowohl eine arbeitsgleiche (jede Gruppe arbeitet an der gleichenAufgabenstellung) als auch eine arbeitsteilige (unterschiedliche Aufgabenstellungen fr dieeinzelnen Gruppen) Partner- und Gruppenarbeit beziehungsweise Stationsarbeit mglich.Wichtig bei allen Varianten dieser Unterrichtsmethoden ist das abschlieende Plenum, beidem die erarbeiteten Lsungen von den Gruppen vorgestellt und besprochen werden. Hier-bei ist es sinnvoll, die Anzahl von Gruppen auf maximal vier zu beschrnken.
1.3.4 Projektarbeit
Im Gegensatz zur Partner- und Gruppenarbeit, bei der innerhalb eines einzelnen UnterrichtsAufgabenstellungen selbststndig bearbeitet werden, kennzeichnet die Projektarbeit einefcherbergreifende Aufgabenstellung, die ber einen lngeren Zeitraum (einen Tag odermehrere Tage beziehungsweise Wochen), auch auerhalb des eigentlichen Unterrichts voneiner Gruppe Lehrgangsteilnehmer eigenverantwortlich bearbeitet und gelst werden muss.Die am Projekt Teilnehmenden sind in ihrer Arbeitsweise und Lsungsfindung frei. Die Aus-bilder und die Einrichtungen der Ausbildungssttte stehen den Teilnehmern am Projekt zurVerfgung, der Ausbilder greift jedoch whrend des Projektes nicht in die Arbeit der Gruppeein. Ein Gesamtprojekt kann im weiteren Verlauf in mehrere kleinere Teilprojekte aufgeglie-dert werden. Jede Projektgruppe sollte nicht mehr als acht Teilnehmer haben.
1.3.5 Rollenspiel
Beim Rollenspiel werden Probleme oder problemhaltige Situationen von einer begrenztenZahl an Personen in frei erfundenen Verhaltensweisen vorgetragen beziehungsweise darge-stellt. Von Seiten der Ausbilder werden vor dem eigentlichen Rollenspiel sowohl die Situationals auch die Rollen (das heit die jeweiligen Erwartungen, die an die Personen gestellt wer-den, die diese Rollen bernehmen) vorgegeben. Im Anschluss werden unter den am Unter-richt Teilnehmenden die Rollen verteilt und an die nicht am Rollenspiel Beteiligten Beobach-tungsauftrge erteilt. Whrend des eigentlichen Rollenspiels knnen Verhaltensweisen ge-probt werden, die sonst nicht zum Verhaltensvorrat gehren. Das Rollenspiel dient insbe-sondere dazu, sowohl den Teilnehmenden als auch den Beobachtenden Erfahrungen undVerstndnis fr die gemeinsame Arbeit oder die Arbeit mit Dritten zu vermitteln. Nach Ab-schluss des Rollenspiels erfolgt die Auswertung, das heit ein Unterrichtsgesprch ber dieim Rollenspiel gefundene Lsung.Die Lehrgangsgruppe soll acht Teilnehmer je Ausbilder nicht bersteigen.
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1.3.6 Planbung
Die Planbung ist eine besondere Form des Rollenspiels, bei der in der Regel nur eine Rolle
(die des Einsatzleiters oder eines Einsatzabschnittsleiters) vergeben wird. Bei der Planbungwird einem oder mehreren am Unterricht Teilnehmenden ein vorher festgelegter praxisbezo-gener Fall vorgelegt, der ein Entscheidungsproblem enthlt. Dieses Problem wird allein oderin gemeinsamer Arbeit analysiert und gelst. Voraussetzung fr eine erfolgreiche Planbungist eine mglichst realistische Falldarstellung aus der Sicht derjenigen, die die Rolle der Ent-scheidungstrger bernehmen.Die Lehrgangsgruppe soll acht Teilnehmer je Ausbilder nicht bersteigen.
1.3.7 Lehrbung / Lehrprobe
In der Lehrbung werden Lehranfnger gezielt in berschaubare unterrichtspraktische Situa-tionen gestellt. Ziel einer Lehrbung muss sein, den Lehranfnger Aktions- und Interaktions-
zusammenhnge ihrer eigenen Unterrichtsplanung und -durchfhrung erfahrbar zu machen.Im Anschluss an die Lehrbung sollen gemeinsam Alternativen und Varianten fr die zuknf-tige Lehrttigkeit erarbeitet und trainiert werden. Die Lehranfnger bereiten sich auf dieLehrbung schriftlich vor. Zur Auswertung einer Lehrbung knnen neben den eigenen Re-flexionen auch Beitrge von anderen, whrend der Lehrprobe anwesenden, Lehranfngernund Lehrkrften herangezogen werden. Darber hinaus mssen die angefertigten Verlaufs-plne Grundlage der Auseinandersetzung mit den gemachten Erfahrungen whrend einerLehrbung sein. Videomitschnitte der Lehrbung untersttzen die Diskussion und die Selbst-kritik. Der Zeitrahmen einer Lehrbung sollte etwa 20 Minuten betragen. Zu lange Lehrbun-gen beinhalten die Gefahr, dass die unterrichtspraktische Situation in ihrer Gesamtheit ins-besondere bei der Nachbesprechung zu unbersichtlich wird. Krzere Lehrbungen ermgli-chen in der Regel nur die Anwendung von ausbilderzentrierten Methoden und schrnken
ebenso den Einsatz von Medien unzulssig ein. Zum Ende der Ausbildung wird der Teilneh-mer bei einer Lehrprobe beurteilt.Die Lehrgangsgruppe soll acht Teilnehmer je Ausbilder nicht bersteigen.
1.3.8 Praktische Unterweisung
Die im Bereich der Erwachsenenbildung am hufigsten angewandte Methode bei der Ver-mittlung praktischer Unterrichtsinhalte ist die praktische Unterweisung. In der Literatur sindhierzu eine Reihe von Varianten zu finden. Sie lassen sich jedoch alle grundstzlich auf vier(mehr oder weniger deutlich voneinander abgrenzbare) Stufen zurckfhren: 1. Stufe: Moti-vation, Orientierung; 2. Stufe: Vormachen (lassen); 3. Stufe: Nachmachen; 4. Stufe: ben(bis hin zum ben von Techniken unter erschwerten Praxisbedingungen). Wichtige Voraus-
setzungen fr den Erfolg dieser Methode sind mglichst kleine Gruppen, keine Vermittlungunntigen Beiwerks und die Rolle des Ausbilders als Vermittlerzwischen den am UnterrichtTeilnehmenden und dem Unterrichtsinhalt.Die Lehrgangsgruppe soll acht Teilnehmer je Ausbilder nicht bersteigen.
1.3.9 Einsatzbung
In Einsatzbungen sollen von den Teilnehmern die erlernten Techniken unter mglichst rea-listischen Bedingungen eingesetzt werden. Hierbei gilt es, den am Unterricht Teilnehmendendie Mglichkeit zu erffnen, ihre (vermeintlich) bereits beherrschten Einzeltechniken im Zu-sammenspiel mit anderen umzusetzen. Dabei stehen weniger die mit Hilfe der praktischenUnterweisung erworbenen Einzeltechniken im Vordergrund als die gemeinsame Arbeit am
Problem und die Wahrnehmung von festgelegten unterschiedlichen Funktionen, die erst inihrer Gesamtheit den Einsatzerfolg ermglichen.
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2 Truppausbildung
2.1 Truppmannausbildung2.1.1 Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildungslehrgang)
Ziel der Ausbildung ist die Befhigung zur bernahme von grundlegenden Ttigkeiten imLsch- undHilfeleistungseinsatz in Truppmannfunktion unter Anleitung.
Ausbildungseinheit Zeit GroblernzieleDie Teilnehmer mssen
Inhalte LZS empfohleneMethode
- Organisatorisches 1
- Stundenplan
- Lernziele
Lehrgangsorganisati-on
2 ber Ablauf und Zielsetzung desLehrgangs informiert werden und amLehrgangsende Gelegenheit zur Kritikerhalten
- Abschlussgesprch
Unterrichts-gesprch
- Aufgaben der Feuer-wehr
1
- Trger der Feuerwehr 1
- Arten der Feuerwehr 1
- Funktionstrger 2
- Verpflichtung 1
- Rechte und Pflichten 2
- Pflichten der Bevlke-rung
1
- 35 und 38 StVO 1
Rechtsgrundlagen 2+1* - die grundlegenden gesetzlichenRegelungen des Brandschutzes,des Zivilschutzes und der Katastro-phenhilfe soweit diese fr ihre Funk-tion als Truppmann auf Gemeinde-ebene erforderlich sind
- die wichtigsten Bestimmungen desStraenverkehrsrechts
wiedergeben oder erklren knnen
- bersicht Aufgaben-bereiche und Zielset-zungen des Zivilschut-zes und der Katastro-phenhilfe
- Mitwirkung als Helferim Rahmen der Einhei-ten oder Einrichtungengem bundesgesetzli-cher Regelungen zumZivilschutz und zur Ka-tastrophenhilfe
1
1
Lehrvortrag /Unterrichts-gesprch
- Verbrennungsvoraus-
setzungen
2
- Verbrennungsvorgang(Oxidation)
- Verbrennungsprodukte(Atemgifte)
- Brandklassen
- Hauptlschwirkungen(Khlen, Ersticken)
Brennen und
Lschen
2 die Zusammenhnge zwischen den
Verbrennungsvoraussetzungen undden Lschwirkungen der Lschmittelin Grundzgen erklren knnen
- Lschmittel
Unterrichts-
gesprch(Versuche!)
- Grundlagen der Feuer-wehrfahrzeugnormung
1
- Einteilung der Feuer-
wehrfahrzeuge- Begriffsbestimmungen
- Erkennungsmerkmale
Fahrzeugkunde 2 wissen, wie und nach welchen Krite-rien Feuerwehrfahrzeuge eingeteiltwerden und die wichtigsten Lsch-
fahrzeugarten sowie die Hauptbe-standteile der Beladung wiedergebenknnen
- Beladung
Lehrvortrag /Unterrichts-gesprch /
PraktischeUnterweisung
-
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- Mindestausrstung 1
- ergnzende Ausrs-tung
1
Gertekunde:Persnliche Ausrs-tung
1 wiedergeben knnen, welche Teileder persnlichen Ausrstung frGrundttigkeiten im Bereich derBrandbekmpfung und Technischen
Hilfeleistung jeweils erforderlich sind,welche Schutzwirkung diese Ausrs-tungsteile haben und erklren kn-nen, worauf beim Anlegen und Tra-gen besonders zu achten ist
- Anlegen der Ausrs-tung 2
Lehrvortrag /Unterrichts-gesprch /Praktische
Unterweisung
- bersicht 1
- Begriffsbestimmungen 1
Gertekunde:Lschgerte, Schlu-che, Armaturen
4 Lschgerte, Schluche und Armatu-ren richtig benennen, deren Verwen-dungszwecke wiedergeben und dieseselbststndig handhaben knnen - Handhabung 2
Lehrvortrag /Unterrichts-gesprch /PraktischeUnterweisung
- FwDV 10 1
- Tragbare Leitern 1
- Feuerwehrleinen 1- Sprungrettungsgerte 1
- Gertesatz Absturzsi-cherung
1
- Handhabung 2
Gertekunde:Rettungsgerte
4 die auf Lschfahrzeugen mitgefhrtenRettungsgerte richtig benennen undselbststndig handhaben knnen
- Knoten und Stiche 2
Lehrvortrag /Unterrichts-gesprch /PraktischeUnterweisung
- Gert zum Anhebenund Bewegen von Las-ten
1
- Trenngert 1
Gertekunde:Gerte fr die einfacheTechnische Hilfeleis-tung
2 die auf Lschfahrzeugen fr dieTechnische Hilfeleistung mitgefhrtenGerte richtig benennen und selbst-stndig handhaben knnen
- Handhabung 2
Lehrvortrag /Unterrichts-gesprch /PraktischeUnterweisung
- Verkehrssicherungsge-rt 1
- Beleuchtungsgert 1
Gertekunde:Sonstige Gerte 2 die auf Lschfahrzeugen mitgefhrtensonstigen Gerte richtig benennenund selbststndig handhaben knnen
- Handhabung 2
Lehrvortrag /Unterrichts-gesprch /PraktischeUnterweisung
- Einsatz von Rettungs-gerten
2Rettung 4+1* Grundttigkeiten zur Befreiung vonPersonen aus lebensbedrohendenZwangslagen und beim In-Sicherheit-Bringen von Personen -auch im Zivil-schutz und bei der Katastrophenhilfe-selbststndig durchfhren knnen
Einsatz-bungen
- berprfung der Vital-funktionen
2
- Reanimation 2- Transport und Lage-
rung von Verletzten2
LebensrettendeSofortmanahmen
(Erste-Hilfe)
16 Lebensrettende Sofortmanahmen imRahmen der Ersten - Hilfe selbst-
stndig leisten knnen
Diese Ausbildung soll unter Berck-sichtigung feuerwehrspezifischerBelange auch von Rettungsdienstor-ganisationen durchgefhrt werden!
- Erstversorgung vonVerletzungen
2
Unterrichts-gesprch /
PraktischeUnterweisung
Lscheinsatz 16 die Aufgabenteilung innerhalb einerGruppe / Staffel beim Lscheinsatzerklren und alle Grundttigkeiten derTrupps und des Melders auf Befehl /Kommando selbststndig ausfhrenknnen
Aufgabenverteilung in-nerhalb der Staffel undder Gruppe beim Lsch-einsatz
2 Unterrichts-gesprch /Einsatz-bungen
-
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Technische Hilfeleis-tung
5 die Aufgabenteilung innerhalb einerGruppe / Staffel beim TechnischenHilfeleistungseinsatz erklren und alleGrundttigkeiten der Trupps und desMelders auf Befehl selbststndig aus-
fhren knnen
Aufgabenverteilung in-nerhalb der Staffel undder Gruppe beim Tech-nische Hilfeleistungsein-satz
2 Unterrichts-gesprch /Einsatz-bungen
- allgemeine Gefahrenim Einsatz
2
- Gefahren der Einsatz-stelle einschlielich be-sonderer Gefahren imZivilschutz und in derKatastrophenhilfe
2
- Einsatzgrundstze 2
Verhalten bei Gefahr 3+1* die Gefahren der Einsatzstellen wie-dergeben knnen und sich an Ein-satzstellen unter Beachtung der be-stehenden oder vermuteten Gefahrenrichtig verhalten knnen
- richtiges Verhalten 2
Lehrvortrag /Unterrichts-gesprch
- Grundlagen des Unfall-versicherungsschutzes
(SGB)
1
- Voraussetzungen frUnfallversicherungs-schutz
2
- Umfang des Versiche-rungsschutzes
2
Unfallversicherung 1 den Umfang des Unfallversiche-rungsschutzes fr Feuerwehrangeh-
rige und die Voraussetzungen hierfrwiedergeben knnen und erklrenknnen, wie sie sich bei Scha-denseintritt verhalten mssen
- Verhalten im Scha-densfall
2
Lehrvortrag /Unterrichts-
gesprch
Leistungsnachweis 1 den Lernerfolg nachweisen gesamter LehrstoffGesamtstundenzahl: 70 einschlielich 3 Stunden zivilschutz-
bezogene Ausbildung
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2.1.2 Truppmannausbildung Teil 2
Ziel der Truppmannausbildung Teil 2 ist der Einsatz im Lsch- und Hilfeleistungseinsatz in Truppmann-funktion sowie die Vermittlung standortbezogener Kenntnisse.
Ausbildungseinheit Zeit GroblernzieleDie Teilnehmer mssen
Inhalte LZS: empfohleneMethode
- rtliche Regelungender Feuerwehr
1
- Funktionstrger 1
- Geschftsverteilung 1
Rechtsgrundlagen 3 die wesentlichen standortbezogenenVorschriften und Regelungen berdie Organisation der Feuerwehr undden Dienstbetrieb wiedergeben kn-nen
- Rechte / Pflichten derFeuerwehrangehrigen
2
Lehrvortrag /Unterrichts-gesprch /Gruppenarbeit
Grundlagen des Zivil-und Katastrophen-schutzes*
1* - die Einheiten und Einrichtungendes Katastrophenschutzes
- die Ergnzungen des Zivilschutzes
und der Katastrophenhilfe durchden Bund
wiedergeben knnen
- Aufgabenbereiche,Organisationen undEinrichtungen des Zi-
vilschutzes und der Ka-tastrophenhilfe
1 Lehrvortrag /Unterrichts-gesprch
- Gefahren 2
- Kennzeichnungen
ABC-Gefahrstoffe 4 die in der Truppmannausbildung Teil1 in der Ausbildungseinheit Gefah-ren der Einsatzstelle erworbenenKenntnisse einsatzpraxisbezogenvertiefen und selbststndig anwen-den knnen
- Verhalten im Einsatz
Unterrichts-gesprch /Einsatz-bungen /Objekt-begehung
- Wirkung von ABC(CBRN)-Stoffen unddaraus resultierende
Schutzmanahmen frdie Einsatzkrfte im Zi-vilschutz und in der Ka-tastrophenhilfe
2Besondere Gefahrenim Zivilschutz,Kampfmittel*
8* - die besonderen Gefahren undSchden im Zivilschutz wiederge-ben, Schutzmanahmen durchfh-
ren und die ABC (CBRN)-Schutz-und Selbsthilfeausstattung sachge-recht anwenden knnen und
- Grundstze der Hygiene bei Eins-tzen wiedergeben und danachhandeln knnen
- Einsatzstellenhygiene- Mglichkeiten der be-
helfsmigen Dekon-tamination von Perso-nen und Gerten
Lehrvortrag /Unterrichts-gesprch /
PraktischeUnterweisung
Sonderfahrzeuge 3+2* eine Fahrzeugeinweisung fr in derjeweiligen Gemeinde vorgehalteneSonderfahrzeuge sowie Fahrzeugeder ergnzenden Ausstattung des
Zivilschutzes und der Katastrophen-hilfe erhalten
2 PraktischeUnterweisung/ Einsatz-bungen
- Einsatzbungen Men-schenrettung
3
- Selbstretten
Rettung 12 die in der Truppmannausbildung Teil1 erworbenen Fertigkeiten selbst-stndig und fachlich richtig anwen-den knnen - Sichern gegen Absturz
PraktischeUnterweisung/ Einsatz-bungen
-
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Lscheinsatz 18+2*die in der TruppmannausbildungTeil 1 erworbenen Fertigkeiten -auchim Zivilschutz und in der Katastro-
phenhilfe- selbststndig und fachlichrichtig anwenden knnen
- Grundttigkeiten nachFwDV 1 und 3
3 PraktischeUnterweisung/ Einsatz-
bungen
Technische Hilfeleis-tung
10+2* die in der TruppmannausbildungTeil 1 erworbenen Fertigkeiten -auchim Zivilschutz und in der Katastro-phenhilfe- selbststndig und fachlichrichtig anwenden knnen
- Grundttigkeiten nachFwDV 1 und 3
3 PraktischeUnterweisung/ Einsatz-bungen
Lebensrettende So-fortmanahmen(Erste Hilfe)
4 die in der Ersthelferausbildung er-worbenen Kenntnisse fachlich richtigund selbststndig anwenden knnen
Sofortmanahmen 3 PraktischeUnterweisung
- physische Belastungs-
faktoren
2Physische und psy-
chische Belastung*
3* die Besonderheiten der physischen
und psychischen Belastung fr Ein-satzkrfte und Betroffene wiederge-ben knnen und entsprechend han-deln knnen
- psychische Belastungs-faktoren
2
Unterrichts-
gesprch
Wasserfrderung* 2* bei der Wasserfrderung ber langeWegstrecken in Truppmannfunktionselbststndig mitwirken knnen
Besonderheiten beimAufbau von Wasserfr-derstrecken u.a.Schlauchberfhrungen
2 Einsatzbun-gen
Objektkunde 5 Besonderheiten von gefhrdetenoder gefhrlichen Objekten im Aus-rckebereich wiedergeben und sichihrer Funktion entsprechend verhal-ten knnen
Begehung von:> Industrie-, Gewerbe-
betrieben> Versammlungssttten> Geschfts- und Wa-
renhusern> Objekte mit besonde-ren Einsatzerschwer-nissen
unter feuerwehrtechni-schen und -taktischenGesichtspunkten sowieeiner Brandsicherheits-wache
2 Objekt-begehungen /Einsatz-bungen amObjekt
Leistungsnachweis 1 den Lernerfolg nachweisen gesamter LehrstoffGesamtstundenzahl: 80 einschlielich 20 Stunden zivil-
schutzbezogene Ausbildung
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2.2 Lehrgang Truppfhrer
Ziel der Ausbildung ist die Befhigung zum Fhren eines Trupps nach Auftrag innerhalb der Gruppeoder Staffel.
Ausbildungseinheit Zeit GroblernzieleDie Teilnehmer mssen
Inhalte LZS empfohleneMethode
- Organisatorisches 1
- Stundenplan
- Lernziele
Lehrgangsorganisati-on
2 ber Ablauf und Zielsetzung desLehrgangs informiert werden und amLehrgangsende Gelegenheit zur Kritikerhalten
- Abschlussgesprch
Unterrichtsge-sprch
- Gliederung und Aus-stattung der Feuerweh-ren
1
- Aufgaben / Aufgaben-verteilung auf Gemein-de-, Kreis- und Lan-desebene
Rechtsgrundlagen 2 die wesentlichen Regelungen zurOrganisation des Brandschutzes aufbergemeindlicher Ebene und diegrundlegenden Laufbahnregelungenim Bereich der Feuerwehr wiederge-ben knnen
- Dienstgrad-/ Laufbahn-verordnungen
Unterrichts-gesprch
- Lschmitteleigenschaf-ten
2
- Lschwirkungen
Brennen undLschen
3 die Haupt- und Nebenlschwirkungender Lschmittel Wasser, Schaum,Pulver und CO2 und die jeweiligenLschregeln erklren knnen - Richtiger Einsatz von
Lschmitteln
Unterrichts-gesprch /PraktischeUnterweisun-gen
- Einteilung der Feuer-wehrfahrzeuge (ber-
sicht)
1
- Einsatzbereiche 1
Fahrzeugkunde 2 - die Typeinteilung, Einsatzmglich-keiten und die Beladung von Hubret-
tungsfahrzeugen (DL / DLK), Rst-wagen und Schlauchwagen wieder-geben knnen
- die sonstigen Feuerwehrfahrzeugenach den allgem. Regeln der Tech-nik wiedergeben knnen
- wesentliche feuerwehr-technische Beladung
1
Unterrichts-gesprch /
PraktischeUnterweisun-gen
- Allgemeine Gefahrender Einsatzstelle
2Verhalten bei Gefah-ren
5 erklren knnen, welche Gefahren anEinsatzstellen auftreten knnen undMglichkeiten der Gefahrenabwehroder Gefahrenbegrenzung auf Trupp-fhrerebene anwenden knnen
- Aufgaben und Verant-wortung des Truppfh-rers
3
Unterrichts-gesprch
- Taktische Vorgehens-weisen> Angriff> Verteidigung> Sicherung
2
- Gebudebrnde
- Fahrzeugbrnde
- Flssigkeitsbrnde
- Wasserfrderung
Lscheinsatz 10 Einsatzbefehle im Lscheinsatz beiunterschiedlichen Einsatzobjektenund Einsatzlagen in Truppfhrerfunk-tion selbststndig und fachlich richtigausfhren knnen
- Aufgabenverteilung inder Staffel und Gruppe
Einsatzbun-gen
- Begriffsdefinitionen 2
- Besonderheiten des
TH-Einsatzes- Einsatzgrundstze
Technische Hilfeleis-tung
7 Einsatzbefehle im Technische Hilfe-leistungseinsatz bei unterschiedlichen
Einsatzobjekten und Einsatzlagen inTruppfhrerfunktion selbststndig undfachlich richtig ausfhren knnen
- Aufgabenverteilung inder Staffel und Gruppe
Unterrichts-gesprch /
Einsatzbun-gen
-
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- Kennzeichnungen imTransportbereich
2
- Kennzeichnungen imortsfesten Bereich
2
- Manahmengruppen 1
- Gefahrstoffeigenschaf-ten (Grundlagen!)
1
ABC-Gefahrstoffe 2 wiedergeben knnen, welche grund-legenden Gefhrdungen sich ausentsprechenden Kennzeichnungenableiten lassen und wie sich vorge-hende Trupps beim Erkennen solcher
Gefahren verhalten sollen
- Besonderheiten desABC Einsatzes undVerhalten im Einsatz
2
Unterrichts-gesprch
- Dienstablauf 2Brandsicherheits-wachdienst
1 die allgemeinen Aufgaben und Zu-stndigkeiten der Sicherheitspostenbeim Brandsicherheitswachdiensterklren knnen.
- Aufgaben, Zustndig-keiten
Unterrichts-gesprch
Leistungsnachweis 1 den Lernerfolg nachweisen gesamter LehrstoffGesamtstundenzahl: 35
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3 Technische Ausbildung
3.1 Lehrgang Sprechfunker
Ziel der Ausbildung ist die Befhigung zum bermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgerten im Feu-erwehrdienst.
Ausbildungseinheit Zeit GroblernzieleDie Teilnehmer mssen
Inhalte LZS empfohleneMethode
- Organisatorisches 1
- Stundenplan
- Lernziele
Lehrgangsorganisati-on
2 ber Ablauf und Zielsetzung desLehrgangs informiert werden und amLehrgangsende Gelegenheit zur Kritikerhalten
- Abschlussgesprch
Unterrichts-gesprch
- Zustndigkeiten 1
- Voraussetzungen zurTeilnahme am BOS-Sprechfunk
1
- Vorrangstufen 2
- Funkverkehrskreis 2
- Funkrufnahmen-systematik
2
Rechtliche Grundla-gen
1 die fr sie bedeutsamen Regelungenaus den gesetzlichen Bestimmungen
ber den BOS-Sprechfunk wiederge-ben oder erklren knnen
- Verschwiegenheits-verpflichtung
2
Lehrvortrag /Unterrichts-
gesprch
- Ausbreitungseigen-schaften von Funkwel-len
2
- Reichweiten
- Bandbereiche- Betriebskanle
- Verkehrsarten/ Ver-kehrsformen
- Relaisbetrieb
Physikalisch-technische Grundla-gen
2 die anwendungsbezogenen physika-lisch technischen Grundlagen desBOS-Sprechfunks erklren knnen
- Gleichwellenfunk
Unterrichts-gesprch
- Verkehrsabwicklung 2
- Verwendung von Be-triebsunterlagen
Sprechfunkbetrieb 9 Funkgesprche selbststndig undden Vorschriften entsprechend fhrenknnen
- Handhabung der Ger-te
Einsatzbun-gen
- Koordinatensystem(UTM/WGS) 2
- Ortsbestimmungen
- Ortsangaben
Kartenkunde 1 die bei der Feuerwehr verwendetenKarten selbststndig einsetzen kn-nen
- bermittlung von Koor-dinaten
PraktischeUnterweisun-gen
Leistungsnachweis 1 den Lernerfolg nachweisen gesamter LehrstoffGesamtstundenzahl: 16
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3.2 Lehrgang Atemschutzgertetrger
Ziel der Ausbildung ist die Befhigung zum Einsatz unter Atemschutz.
Ausbildungseinheit Zeit GroblernzieleDie Teilnehmer mssen
Inhalte LZS empfohleneMethode
- Organisatorisches 1
- Stundenplan
- Lernziele
Lehrgangsorganisati-on
2 ber Ablauf und Zielsetzung desLehrgangs informiert werden und amLehrgangsende Gelegenheit zur Kritikerhalten
- Abschlussgesprch
Unterrichts-gesprch
- innere und uere At-mung
2
- Luftverbrauch desMenschen
- Atemkrisen / Atemtech-nik / Totraum
- Atemschutztauglichkeit,Einschrnkung derAtemschutztauglichkeit
Grundlagen derAtmung,Atemschutztauglich-keit
2 die physiologischen Auswirkungenvon Atemgiften sowie des Tragensvon Atemschutzgerten und Schutz-kleidung auf den menschlichen Kr-per erklren knnen
- Belastungen auf denTrger durch Atem-schutzgert und (wr-meisolierende) Schutz-kleidung.
Unterrichts-gesprch
- Definition Atemgifte 2
- Atemgifteigenschaften
Atemgifte 1 die Gefhrdung durch Atemgifte inAbhngigkeit von deren spezifischenEigenschaften erklren knnen
- Atemgiftgruppen
Unterrichts-gesprch
- Verantwortlichkeitendes Atemschutzgerte-trgers
2
- Atemschutzeinsatz-grundstze
- Orientierung, Absuchenund Kennzeichnen vonRumen
Atemschutzeinsatz-grundstze
3 die besonderen Anforderungen undVerantwortlichkeiten, die an Atem-schutzgertetrger gestellt werdenwiedergeben und die besonderenEinsatzgrundstze fr den Atem-schutzeinsatz erklren knnen
- Verhalten in Notsituati-onen
Lehrvortrag /Unterrichts-gesprch
- Atemanschlsse 2
- Atemfilter 2
- Brandfluchthauben 2- Isoliergerte (Press
luftatmer)2
- Einweisung in dieHandhabung vonAtemschutzgerten
2
- Arbeiten mit zuneh-mender Belastung
3
Atemschutzgerte-einsatz
16 - die Schutzwirkung der Atemschutz-gerte sowie deren Aufbau, Funkti-
on und Einsatzgrenzen erklrenknnen- Atemschutzgerte auch unter Ein-
satzbedingungen selbststndig undfachlich richtig handhaben und ein-setzten knnen
- Arbeiten unter Einsatz-bedingungen
3
Unterrichts-gesprch /
PraktischeUnterweisun-gen / Einsatz-bungen
Leistungsnachweis 1 den Lernerfolg nachweisen gesamter LehrstoffGesamtstundenzahl: 25
Bemerkung: Die Vorgaben der FwDV 7 sind zu beachten.
-
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3.3 Lehrgang Maschinisten
Ziel der Ausbildung ist die Befhigung zum Bedienen maschinell angetriebener Einrichtungen - mit Aus-nahme von maschinellen Zugeinrichtungen - und sonstiger auf Lschfahrzeugen mitgefhrten Gertesowie die Vermittlung von Kenntnissen und richtiger Verhaltensweisen, die fr die Durchfhrung von
Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten erforderlich sind.
Ausbildungseinheit Zeit: GroblernzieleDie Teilnehmer mssen
Inhalte LZS empfohleneMethode
- Organisatorisches 1
- Stundenplan
- Lernziele
Lehrgangsorganisati-on
2 ber Ablauf und Zielsetzung desLehrgangs informiert werden und amLehrgangsende Gelegenheit zur Kritikerhalten
- Abschlussgesprch
Unterrichts-gesprch
- Aufgaben und Zustn-digkeiten im Einsatz
2Aufgabenbereiche 2 die Aufgabenbereiche und Zustndig-keiten des Maschinisten erklren kn-
nen - Sonstige Aufgaben undZustndigkeiten
2
Unterrichts-gesprch
- allgemeine Betriebser-laubnis
1
- zulssige Gewichte
- Leistung
- Antriebsart
- Kraftstoffvorrat
- Abmessungen
Lschfahrzeuge 1 die wesentlichen, fr ihre Funktionbedeutsamen Unterschiede derLschfahrzeuge und der feuerwehr-technischen Beladung wiedergebenknnen
- Beladung (Feuerlsch-kreiselpumpe, Lsch-
mittel, kraftbetriebeneGerte)
Lehrvortrag /Unterrichts-gesprch
- bersicht Pumpenarten 1
- Einteilung der Feuer-lschkreiselpumpen
1
- Aufbau und Funktionvon Feuerlschkreisel-pumpen
2
- Betriebszustnde 2
- Pumpenbetriebspr-fungen
2
- Pflege und Wartung 2
- Strungsbeseitigung 2
Feuerlschkreisel-pumpen
15 die fr ihren Zustndigkeitsbereicherforderlichen technischen Grundla-gen ber den Aufbau und die Funktionvon Feuerlschkreiselpumpen erkl-ren und diese richtig bedienen knnen
- Hydranten-, Tank- undSaugbetrieb
2
Lehrvortrag /Unterrichts-gesprch /PraktischeUnterweisun-gen
- Einflussgren fr denPumpenausgangsdruck
2
- Frderstrecken> offene und> geschlosseneSchaltreihe
2
Wasserfrderung 4 die fr die Wasserfrderung mit Feu-erlschkreiselpumpen erforderlichentechnischen und physikalischenGrundlagen erklren und die Pumpenan unterschiedlichen Lschwasser-entnahmestellen auch bei der Lsch-wasserfrderung ber lange Frder-strecken richtig bedienen knnen
- Strungsbeseitigung 2
Unterrichts-gesprch /PraktischeUnterweisun-gen
- Motorenarten, Funkti-
onsprinzipien
1
- Verwendungsbereiche 1
- Strungsbeseitigung 2
Motorenkunde 2 die fr die Bedienung und Beseitigung
kleinerer Betriebsstrungen erforderli-chen technischen Grundlagen berMotorenarten und deren Funktions-weisen erklren knnen
- Pflege und Wartung 2
Unterrichts-
gesprch /PraktischeUnterweisun-gen
-
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- Tragkraftspritzen 2
- tragbare Stromerzeuger 2
- Motorsgen 2
- Trennschleifgerte 2
- Lftungsgerte 2
- Tauchpumpen 2
Kraftbetriebene undsonstigeGerte
6 die fr die Bedienung und Beseitigungkleinerer Betriebsstrungen erforderli-chen technischen Grundlagen berkraftbetriebene und sonstige Gerteund deren Funktionsweisen erklren
knnen
- Wasserstrahlpumpen,Turbotauchpumpen
2
Unterrichts-gesprch /PraktischeUnterweisun-gen
- Straenverkehrsord-nung (StVO) Gel-tungsbereich undGrundstze
2
- Sonderrechte 2
Rechtsgrundlagen 2 die Vorgaben aus dem Straenver-kehrsrecht, insbesondere hinsichtlichdes Fhrens von Einsatzfahrzeugen,erklren und die ihren Zustndigkeits-bereich betreffenden Unfallverh-tungsvorschriften wiedergeben kn-nen
- Fahren im Verband /Kolonnenfahrten
2
Unterrichts-gesprch
Leistungsnachweis 1 den Lernerfolg nachweisen gesamter LehrstoffGesamtstundenzahl 35
-
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3.4 Lehrgang Technische Hilfeleistung
Ziel der Ausbildung ist die Befhigung zur verletztenorientierten Rettung, zur richtigen Handhabung derAusrstung und zur Bedienung der Gerte fr technische Hilfeleistungen auch greren Umfanges.
Ausbildungseinheit Zeit GroblernzieleDie Teilnehmer mssen Inhalte LZS empfohleneMethode- Organisatorisches 1
- Stundenplan
- Lernziele
Lehrgangsorganisati-on
2 ber Ablauf und Zielsetzung desLehrgangs informiert werden und amLehrgangsende Gelegenheit zur Kritikerhalten
- Abschlussgesprch
Unterrichts-gesprch
Aufgaben der Feuer-wehr
1 die sich aus den Rechtsvorschriftenfr den Bereich Technische Hilfeleis-tung ergebende Zustndigkeiten undAufgabenbegrenzung wiedergebenknnen
Umfang des gesetzli-chen Einsatzauftrages(Sofort-, Folgemanah-men)
1 Lehrvortrag /Unterrichts-gesprch
- Hebelgesetze 3
- feste und lose Rolle 3- Flaschenzugprinzip 3
- Anschlagmittel undNeigungswinkel
3
- Reibung, Reibungs-arten
3
- Festpunkte 3
- schiefe Ebene 3
Physikalische Grund-
lagen
3 die fr den zweckmigen Einsatz
feuerwehrtechnischer Ausrstung frdie Technische Hilfeleistung notwen-digen physikalischen Grundlagenerklren und diese in der Praxis rich-tig anwenden knnen
- physikalische Grundla-gen der Hydraulik,Pneumatik
2
Unterrichts-
gesprch /Stationsarbeit
- Gefahren 1
- Einsatzmanahmen 2
Hoch- und Tiefbauun-flle
2 die Besonderheiten von TechnischenHilfeleistungs-Einstzen bei Hoch-und Tiefbauunfllen wiedergebensowie die Einsatzmittel und manahmen erklren knnen
- Einsatzmittel 2
Unterrichts-gesprch
Inhalte gelten fr allenachfolgend genanntenGerte!
3
- Bauteile/ Zubehr/ Si-cherheitseinrichtungen
- Inbetriebnahme / Si-cherheitsvorkehrungen
- Handhabung unter
besonderer Bercksich-tigung der UVV
Gerte fr die Techni-sche Hilfeleistung:
24 Gerte fr die Technische Hilfeleis-tung selbststndig und fachlich richtigeinsetzen knnen
- Einsatzmglichkeitenund grenzen
Stationsarbeit
- Motorsge
- Brennschneidgert
- Trenngerte
- Trennschleifer
Stationsarbeit
- Auf- und Abseilgerte- Rettungsgerte
- Gertesatz Absturzsi-cherung
Stationsarbeit
- Schneidgert- Hydraulische Ret-tungsgerte - Spreizer
- Rettungszylinder
Stationsarbeit
-
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- direkter Zug
- Einsatz loser und festerRollen
- Mehrzweckzge
- Festpunkte
Stationsarbeit
- Hydraulische Hebe-zeuge
- Hebegerte
- Luftheber
Stationsarbeit
- Rettungsboot
- Eisschlitten
- Gerte fr Techni-sche Hilfeleistungenauf oder an Gews-sern - Tauchpumpensatz
Stationsarbeit
- Senkrecht-, Schrg-und Horizontalabstt-zungen
- Absttzungen
- Grabenverbau
Stationsarbeit
- Verkehrssicherungs-und Beleuchtungsgert 3Verkehrssicherungs-und Beleuchtungsge-rt
2 - Einsatzstellen im ffentlichen Ver-kehrsraum fachlich richtig undselbststndig absichern knnen.
- Einsatzstellen selbststndig undfachlich richtig ausleuchten knnen.
- Stromerzeuger
Stationsarbeit
Leistungsnachweis 1 den Lernerfolg nachweisen gesamter LehrstoffGesamtstundenzahl: 35
-
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3.5 Lehrgang ABC-Einsatz
Ziel der Ausbildung ist die Befhigung zur Handhabung der Sonderausrstung einschlielich derSchutzkleidung.
Ausbildungseinheit Zeit GroblernzieleDie Teilnehmer mssen
Inhalte LZS
empfohleneMethode
- Organisatorisches 1
- Stundenplan
- Lernziele
Lehrgangsorganisation 1+1* ber Ablauf und Zielsetzung desLehrgangs informiert werden und amLehrgangsende Gelegenheit zur Kritikerhalten
- Abschlussgesprch
Unterrichts-gesprch
- Aufgaben und Einsatz-mglichkeiten der ABC-Fahrzeuge
2
- Aufgabenbereiche undGrundstze der Zusam-menarbeit der taktischenABC-Einheiten sowie derEinheiten des Zivilschut-zes und der Katastro-phenhilfe bei unter-schiedlichen Gefahren-lagen
Einsatzlehre 2* die Mglichkeiten der ABC-Gefahrenabwehr und das Zusam-menwirken der verschiedenen takti-
schen Einheiten im ABC-Einsatz be-schreiben knnen
Unterrichts-gesprch
Kennzeichnung vonABC-Gefahrstoffen
4 die Einteilung von ABC-Gefahrstoffenwiedergeben und Gefahrstoff-, Ge-
fahrgut- und sonstige Kennzeichnun-gen erkennen und eindeutig be-schreiben knnen
Kennzeichnung von ABC-Gefahrstoffen, Gefahren-
bereichen und Objektensowie Transporten
2 Unterrichts-gesprch
- Gefahrstoffklassen, spe-zifische Gefahren undEigenschutzmanahmen
2
- Einteilung vonABC-Gefahrstoffen in Ma-nahmengruppen
Stoffbezogene Gefahrenund Schutzmanahmen
8* wesentliche, gefahrstoffspezifischeWirkungen, Eigenschutzmanahmenund Soforthilfemanahmen beiSchadstoffeinwirkung erklren undselbststndig notfallmige Dekon-taminationsmanahmen durchfhrenknnen - Erste Hilfe Manahmen
Unterrichts-gesprch
2Informationsmglich-
keiten
2* fr den Einsatz wichtige Informati-
onsquellen nennen und diesen dieerforderlichen Informationen gezieltentnehmen knnen
Quellen fr
- Kurzinformationen und- Detailinformationen
Unterrichts-
gesprch /PraktischeUnterweisun-gen
- Aufgabenverteilung 2
Allgemeine Manahmen> Lagefeststellung> Absperr- und Siche-rungsmanahmen
- Besondere Manahmenzur> Rettung und>Begrenzung / Beseiti-
gung der stoffspezifi-schen Gefahren
- Dekontamination
Einsatzablauf 4* die Grundzge des Einsatzablaufesim ABC-Einsatz gem FwDV 500erklren knnen
- Abschlieende Ma-nahmen
Unterrichts-gesprch
-
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- Probenahme von Stoffen 2
- Indikatorpapier, Wasser-nachweispaste
3
- Prfrhrchen und Hand-
pumpen
3
- ABC-Mess- und Warnge-rte
3
- Anemometer, Kompass 3
Messgerte 5+3* ABC-Mess- und Nachweisgerte derFeuerwehr selbststndig und fachlichrichtig bedienen und einsetzen kn-nen
- Messtaktik und Doku-mentation
3
PraktischeUnterweisun-gen
- bersicht ABC-Schutzkleidung>Schutzwirkung> Schutzgrenzen> Einsatzmglichkeiten
2
- An- und Ablegen der
Schutzkleidung
3
Schutzkleidung 5* die Einsatzmglichkeiten und Ein-satzgrenzen unterschiedlicher ABC-Schutzkleidung -auch der ergnzen-den Ausstattung des Bundes- erkl-ren und einfache Ttigkeiten unterABC-Schutzkleidung selbststndigund fachlich richtig ausfhren knnen
- Einfache Dekontaminati-on
3
PraktischeUnterweisun-gen
- Absperrgert 3
- Auffanggerte und-behlter
- Abdichtmaterialien
- Pumpen und Schluche
- pneumatische Gerteu.a.
Arbeitsgerte 10 Arbeitsgerte der ABC-Sonderaus-rstung entsprechend ihrem Verwen-dungszweck selbststndig und fach-lich richtig einsetzen knnen
- Umverpacken / Zwi-schenlagern gefhrlicherStoffe
Stationsarbeit/ PraktischeUnterweisun-gen
ABCbungseinstze 14+10*
unter Einsatzbedingungen alle Funk-tionen mit Ausnahme von Fhrungs-funktionen innerhalb der ABC-Einheiten selbststndig und fachlichrichtig ausben knnen
Einsatz in unterschiedli-cher Funktion bei unter-schiedlichen Einsatzlagen
3 Einsatzbun-gen
Leistungsnachweis 1 den Lernerfolg nachweisen gesamter LehrstoffGesamtstundenzahl:: 70 35 Stunden zivilschutzbezogene
Ausbildung
-
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3.6 Lehrgang ABC-Erkundung
Ziel der Ausbildung ist die Befhigung zur Bedienung und zum Betrieb des ABC-Erkundungskraftwagens.
Ausbildungseinheit: Zeit: Richt-/GroblernzieleDie Teilnehmer mssen:
Inhalte: LZS:
empfohleneMethode:
- Organisatorisches 1 Lehrvortrag
- Stundenplan
- Lernziele
Lehrgangsorgani-sation
2* ber Ablauf und Zielsetzung desLehrgangs informiert werden und amLehrgangsende Gelegenheit zurKritik erhalten
- Abschlussgesprch
Einsatzlehre 4* ihren Einsatzauftrag innerhalb desAufgabenbereiches ABC-Schutz und
des Zusammenwirkens mit anderenEinheiten sowie die sie betreffendenBesonderheiten des ABC-Einsatznennen, Standortbestimmungenselbststndig durchfhren und Wet-terhilfsmeldungen fertigen knnen.
- Auftrag und Aufgabenvon Erkundungseinhei-
ten- Einsatztaktik- Besonderheiten der
ABC-Erkundung
- Kartenkunde / Stand-ortbestimmungen
- Wetterhilfsmeldungen- Zusammenwirken mit
anderen Einheiten
1
1
2
21
Unterrichts-gesprch /
praktischeUnterweisung
- Beladeplan
- Einsatzwert
Fahrzeugkunde 3* den ABC-Erkundungskraftwagen mitden Gerten bedienen und pflegen
sowie Wartungsarbeiten in ihremZustndigkeitsbereich nach Anlei-tung selbststndig durchfhren kn-nen
- Bedienung- Pflege / Wartung
2 Unterrichts-gesprch /
PraktischeUnterweisung/ Stations-ausbildung
RadiologischesMesssystem
6* die auf dem ABC-Erkundungs-kraftwagen verlastete Strahlenmess-ausstattung selbststndig bedienenknnen.
- Handhabung des radio-logischen Messsystemsim eingebauten undabgesetzten Modus
- Handhabung der Mes-serweiterung radioak-tiv
- Einsatzmglichkeiten
und grenzen
2
2
1
Lehrvortrag /Unterrichts-gesprch /PraktischeUnter-weisungen/Stations-ausbildung
- Spr- und Messaus-stattung
- Handhabung des che-mischen Messsystemsim eingebauten undabgesetzten Modus
2 Unterrichtsge-sprch / Prak-tische Unter-weisungen /Stations-ausbildung
Chemisches Mess-system
8* die auf dem ABC-Erkundungs-kraftwagen verlastete Spr- undMessausstattung fr chemischeAgenzien einschlielich Kampfstof-fen selbststndig bedienen knnen.
- Einsatzmglichkeitenund -grenzen
Probenahmen vonradioaktiven, biologi-schen und chemi-schen Agenzien
2* unter Beachtung mglicher Gefhr-dungen durch ABC-Gefahrstoffeeinschlielich Kampfstoffen undentsprechender Eigenschutzma-
nahmen geeignete Probenahmenselbststndig durchfhren knnen
- Probenahmetechniken- Probebergaben- Sicherheitsvorkehrun-gen
- Dokumentation / Proto-koll
2 Unterrichts-gesprch /PraktischeUnter-
weisungen /Stations-ausbildung
-
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- Sprarten, Spr- undMessverfahren
- Kennzeichnung undBewachung kontami-nierter Gebiete
3 PraktischeUnterweisung/ Einsatz-bungen
- Probenahme und Pro-beberichte
ABC-Erkundung 9 alle Aufgaben, die ihnen im ABC-Erkundungseinsatz zugewiesenwerden, selbststndig und fachlichrichtig unter Beachtung der Sicher-heitserfordernisse durchfhren kn-
nen
- lokale Wetterdaten
Leistungsnachweis 1* den Lernerfolg nachweisen gesamter Lehrstoff
Gesamt: 35* 35 Stunden zivilschutzbezogeneAusbildung
-
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3.7 Lehrgang ABC-Dekontamination P/G
Ziel der Ausbildung ist die Befhigung zur Handhabung der Fahrzeuge und Gerte der Einheiten ABC-Dekontamination Personen/Gerte.
Ausbildungseinheit Zeit GroblernzieleDie Teilnehmer mssen Inhalte LZS empfohleneMethode- Organisatorisches 1
- Stundenplan
- Lernziele
Lehrgangs-organisation
2* ber Ablauf und Zielsetzung desLehrgangs informiert werden und amLehrgangsende Gelegenheit zur Kritikerhalten
- Abschlussgesprch
Unterrichts-gesprch
- Auftrag und Aufgabenvon Dekontaminations-Einheiten
1Einsatzlehre 2* ihren Einsatzauftrag innerhalb desAufgabenbereichs ABC-Schutz unddes Zusammenwirkens mit anderenEinheiten sowie sie betreffendenBesonderheiten des ABC-Einsatzesnennen knnen
- Besonderheiten desDekontaminationsein-satzes> Einsatzablauf> Einsatzstellenorgani-sation> Befehlsstrukturen
- Zusammenwirken mitanderen Einheiten
Unterrichts-gesprch
- Dekontaminationsar-ten, -verfahren, -mittel
- Einsatzmglichkeitenund -grenzen der De-kontamination von Per-sonen / Gerten
2
- Sicherheitsbestim-mungen- Versorgung / Entsor-
gung- Dekontaminationsstel-
len
Dekontamination 4* die Grundbegriffe, Grundregeln undVerfahren der ABC-Dekontaminationerklren knnen
- Organisatorischer Ab-lauf
Unterrichts-gesprch
- Beladeplan von Dekon-taminationsfahrzeugen
2
- Bestandteile der De-kontaminationsausstat-tung
2
- Verwendungszweck 2
Fahrzeug- und Ger-tekunde
6* die ABC-Dekontaminationsaus-rstung einschlielich der Einsatz-mglichkeiten erklren und Pflege-und Wartungsmanahmen nach An-leitung selbststndig durchfhren
knnen- Pflege und Wartung 3
Unterrichts-gesprch /praktischeUnterweisung
- Aufbau und Inbetrieb-nahme von Dekontami-nationsstellen P/G
3
- Auerbetriebnahmeund Abbau von Dekon-taminationsstellen P/G
Aufbau und Betriebvon Dekontaminati-onsstellen
20* alle Arbeiten, die zum Aufbau undBetrieb von DekontaminationsstellenP/G notwendig sind, nach Auftragselbststndig und fachlich richtigdurchfhren knnen
- Verlastung der Dekon-taminationsausrstungauf dem Fahrzeug unterEinsatzbedingungen
Einsatzbun-gen
Leistungsnachweis 1* den Lernerfolg nachweisen gesamter LehrstoffGesamtstundenzahl: 35* 35 Stunden zivilschutzbezogene
Ausbildung
-
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3.8 Lehrgang Gertewarte
Ziel der Ausbildung ist die Befhigung zur Wartung, Instandhaltung, Pflege und Prfung der Beladungvon Feuerwehrfahrzeugen und der persnlichen Ausrstung, soweit dies nicht in anderen Lehrgngenvermittelt wird, sowie zur Durchfhrung einfacher Wartungs- und Pflegearbeiten an Feuerwehrfahrzeu-
gen.
Ausbildungseinheit Zeit GroblernzieleDie Teilnehmer mssen
Inhalte LZS empfohleneMethode
- Organisatorisches 1
- Stundenplan
- Lernziele
Lehrgangsorganisati-on
2 ber Ablauf und Zielsetzung desLehrgangs informiert werden und amLehrgangsende Gelegenheit zur Kritikerhalten
- Abschlussgesprch
Unterrichts-gesprch
- Landesfeuerwehrge-setz
1
- Gertesicherheitsge-
setz
1
- UVV Feuerwehren 2- Gerteprfordnung 2- Prfungs- und Benut-
zungsnachweise2
- Baurichtlinien 1- Normen 1- Verordnungen/ Rege-
lungen1
- Gebrauchsanleitungen 2
Rechtsgrundlagen 4 die fr ihre Ttigkeit bedeutsamenVorschriften nennen und ihren daraufberuhenden Aufgaben- und Verant-
wortungsbereich erklren knnen
- Dienstanweisungen 2
Unterrichts-gesprch
- Art und Umfang durch-
zufhrender Arbeiten
2
- Durchfhrung vorge-schriebener Arbeiten
3
Feuerwehrfahrzeuge 4 vorgeschriebene Prfungen, War-
tungs- und Pflegemanahmen sowieStrungsbeseitigung und Instandset-zungsarbeiten in ihrem Zustndig-keitsbereich selbststndig und fach-lich richtig durchfhren knnen
- Nachweisung 3
Unterrichts-
gesprch /Stationsarbeit
- Art und Umfang durch-zufhrender Arbeiten
2
- Durchfhrung vorge-schriebener Arbeiten
3
Feuerlschkreisel-pumpen
5 vorgeschriebene Prfungen, War-tungs- und Pflegemanahmen sowieStrungsbeseitigung und Instandset-zungsarbeiten in ihrem Zustndig-keitsbereich selbststndig und fach-lich richtig durchfhren knnen
- Nachweisung 3
Unterrichts-gesprch /Stationsarbeit
- Art und Umfang durch-zufhrender Arbeiten
2
- Durchfhrung vorge-schriebener Arbeiten
3
Rettungsgerte 4 vorgeschriebene Prfungen, War-tungs- und Pflegemanahmen sowieStrungsbeseitigung und Instandset-zungsarbeiten in ihrem Zustndig-keitsbereich selbststndig und fach-lich richtig durchfhren knnen
- Nachweisung 3
Unterrichts-gesprch /Stationsarbeit
- Art und Umfang durch-zufhrender Arbeiten
2
- Durchfhrung vorge-schriebener Arbeiten
3
Persnliche Schutz-ausrstung
3 vorgeschriebene Prfungen, War-tungs- und Pflegemanahmen sowieStrungsbeseitigung und Instandset-zungsarbeiten in ihrem Zustndig-keitsbereich selbststndig und fach-lich richtig durchfhren knnen
- Nachweisung 3
Unterrichts-gesprch /Stationsarbeit
- Art und Umfang durch-zufhrender Arbeiten
2
- Durchfhrung vorge-schriebener Arbeiten
3
Kraftbetriebene Gerte 5 vorgeschriebene Prfungen, War-tungs- und Pflegemanahmen sowie
Strungsbeseitigung und Instandset-zungsarbeiten in ihrem Zustndig-keitsbereich selbststndig und fach-lich richtig durchfhren knnen
- Nachweisung 3
Unterrichts-gesprch /
Stationsarbeit
-
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- Art und Umfang durch-zufhrender Arbeiten
2
- Durchfhrung vorge-schriebener Arbeiten
3
Lschgerte 5 vorgeschriebene Prfungen, War-tungs- und Pflegemanahmen sowieStrungsbeseitigung und Instandset-zungsarbeiten in ihrem Zustndig-keitsbereich selbststndig und fach-
lich richtig durchfhren knnen ; aus-genommen Feuerlscher
- Nachweisung 3
Unterrichts-gesprch /Stationsarbeit
- Art und Umfang durch-zufhrender Arbeiten
2
- Durchfhrung vorge-schriebener Arbeiten
3
Feuerlschschluche 2 vorgeschriebene Prfungen sowieReparaturen an Saug- und Druck-schluchen selbststndig und fachlichrichtig durchfhren knnen
- Nachweisung 3
Unterrichts-gesprch /Stationsarbeit
Leistungsnachweis 1 den Lernerfolg nachweisen gesamter LehrstoffGesamtstundenzahl: 35
-
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3.9 Lehrgang Atemschutzgertewarte
Ziel der Ausbildung ist die Befhigung zur Wartung, Instandsetzung, Pflege und Prfung der Atem-schutzgerte.
Ausbildungseinheit Zeit GroblernzieleDie Teilnehmer mssen
Inhalte LZS empfohleneMethode
- Organisatorisches 1
- Stundenplan
- Lernziele
Lehrgangsorganisati-on
2 ber Ablauf und Zielsetzung desLehrgangs informiert werden und amLehrgangsende Gelegenheit zur Kritikerhalten
- Abschlussgesprch
Unterrichts-gesprch
- Landesfeuerwehrge-setz
1
- Feuerwehr-Dienstvorschriften
1
- Unfallverhtungsvor-
schriften
2
- Normen 1
- Richtlinien 1
- lnderspezifische Ver-ordnungen / Regelun-gen
1
Rechtsgrundlagen 2 die fr ihre Ttigkeit bedeutsamenVorschriften wiedergeben und ihrendarauf beruhenden Aufgaben- undVerantwortungsbereich beschreibenknnen
- Gebrauchsanleitungender Hersteller
2
Lehrvortrag /Unterrichts-gesprch
- Bauteile / Funktion 2
- Art und Umfang derdurchzufhrenden Ar-beiten
2
- Prfgerte 2- Durchfhrung der vor-
geschriebenen Arbei-ten nach Gebrauchsan-leitungen
3
Atemanschlsse(Atemschutzmasken)
7 die vorgeschriebenen Prfungen so-wie Wartungs-, Instandsetzungs- undPflegemanahmen in ihrem Zustn-digkeitsbereich selbststndig und
fachlich richtig durchfhren knnen
- Nachweis durchgefhr-ter Arbeiten
3
Unterrichts-gesprch /PraktischeUnterweisun-
gen / Stati-onsarbeit
- Bauteile / Funktion 2- Art und Umfang der
durchzufhrenden Ar-beiten
2
- Prfgerte 2- Durchfhrung der vor-
geschriebenen Arbei-ten nach Gebrauchsan-leitungen
3
Isoliergerte
(Pressluftatmer)
19 die vorgeschriebenen Prfungen so-wie Wartungs-, Instandsetzungs- undPflegemanahmen in ihrem Zustn-digkeitsbereich selbststndig undfachlich richtig durchfhren knnen
- Nachweis durchgefhr-ter Arbeiten
3
wie oben
- Art und Umfang durch-zufhrender Arbeiten
2
- Reinigungs- / Desinfek-tionsausrstung und mittel
2
- Trocknung 3
Reinigung und Desin-fektion
2 vorgeschriebene Reinigungs- undDesinfektionsmanahmen selbst-stndig und fachlich richtig durchfh-ren knnen
- Durchfhrung vorge-
schriebener Arbeitennach Gebrauchsanlei-tungen
3
Unterrichts-gesprch /PraktischeUnterweisun-gen / Stati-onsarbeit
-
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- Gertetechnik / Bautei-le
2
- Art und Umfang vorge-schriebener Arbeiten
2
Kompressoren undFllanlagen
2 Kompressoren und Fllanlagenselbststndig und fachlich richtig be-dienen und vorgeschriebene War-tungs- und Pflegemanahmen selbst-stndig und fachlich richtig durchfh-
ren knnen.- Durchfhrung vorge-
schriebener Arbeitennach Gebrauchsanlei-tung
3
Unterrichts-gesprch /PraktischeUnterweisun-gen / Stati-
onsarbeit
Leistungsnachweis 1 den Lernerfolg nachweisen. gesamter LehrstoffGesamtstundenzahl: 35
-
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4 Fhrungsausbildung
4.1 Lehrgang Gruppenfhrer
Ziel der Ausbildung ist die Befhigung zum Fhren einer Gruppe, einer Staffel oder eines Trupps alsselbststndige taktische Einheit sowie die Leitung eines Einsatzes mit Einheiten bis zu einer Gruppe.
Ausbildungseinheit Zeit GroblernzieleDie Teilnehmer mssen
Inhalte LZS empfohleneMethode
- Organisatorisches 1- Stundenplan- Lernziele
Lehrgangsorganisati-on
2 ber Ablauf und Zielsetzung desLehrgangs informiert werden und amLehrgangsende Gelegenheit zur Kritikerhalten - Abschlussgesprch
Unterrichts-gesprch
- Fhrungsziele, Fh-rungsfunktionen
2
- Fhrungsaufgaben
- Fhrungsstile
- Fhrungspersn-lichkeit
- Grundbedrfnisse undihre Wertigkeit
- Menschenfhrung un-ter erschwerten Bedin-gungen
Fhren 1+2* unter Bercksichtigung von Fh-rungsgrundstzen und den Grundre-geln der Menschenfhrung die Ziel-
setzung der Fhru