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Nr. 4 April 2008 V erbandsM agazin Themen, Trends und Fakten der Wohnungswirtschaft für Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz 20 WohNuNgsmarkt iN NrW: regioNale uNterschiede NehmeN Weiter zu 4 7. Forum WohNuNgsWirtschaFt 3. uNd 4. JuNi 2008 iN BitBurg 6 6. gemeiNsamer geNosseNschaFtstag 6. – 8. mai 2008 iN FraNkFurt Landesausgabe Nordrhein-Westfalen ab Seite 19

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Nr. 4 April 2008

VerbandsMagazin

Themen, Trends und Fakten der Wohnungswirtschaft für Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz

20 WohNuNgsmarkt iN NrW: regioNale uNterschiede NehmeN Weiter zu

4 7. Forum WohNuNgsWirtschaFt 3. uNd 4. JuNi 2008 iN BitBurg

6 6. gemeiNsamer geNosseNschaFtstag 6. – 8. mai 2008 iN FraNkFurt

Landesausgabe

Nordrhein-Westfalenab Seite 19

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1Editorial

Funktion eines zentralen Ankers für die Menschen einnehmen kann. Das Woh-nen prägt schließlich nicht nur gestern, sondern auch heute und morgen die Le-bensbedingungen.

Wohnungsgenossenschaften sind bei der Suche nach Antworten auf die Heraus-forderungen gesellschaftlicher Wand-lungsprozesse auch viel dynamischer und innovativer als es gemeinhin wahrgenom-men wird. Der 6. Gemeinsame Genos-senschaftstag vom 6. bis 8. Mai 2008 in Frankfurt wird dies an zahlreichen Bei-spielen unter Beweis stellen. Viele dieser Projekte werden dabei zeigen, dass die Wohnungsgenossenschaften auch viele Menschen aktivieren können.

Deshalb geht es bei dem 6. Gemeinsamen Genossenschaftstag nicht um die Frage, ob die Wohnungsgenossenschaften auch künftig weiter eine wichtige gesellschaft-liche Kraft darstellen. Sie sind und blei-ben eine starke gesellschaftliche Säule. Bei dem Genossenschaftstag geht es viel-mehr um die Frage, wie diese Funktion angesichts der Herausforderungen des ge-sellschaftlichen Wandels weiter optimiert werden kann.

Der alle zwei Jahre stattfindende Gemein-same Genossenschaftstag, der von fünf wohnungswirtschaftlichen Regionalver-bänden ausgerichtet wird, ist nicht nur die bundesweit größte und bedeutendste Veranstaltung für die Wohnungsgenos-senschaften in den neun Bundesländern Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-An-halt und Schleswig-Holstein. Er ist gleich-

zeitig auch die größte Konferenz, in der es um viele gesellschaftliche Fragen und ihre Bezüge zum Wohnen und Leben der Menschen geht.

In diesem Jahr werden erstmals auch Gäste aus Thüringen an dem Genossen-schaftstag teilnehmen. Dies zeigt, welche besondere Attraktivität und Bedeutung diese Konferenz hat.

Wenn es die Wohnungsgenossenschaften nicht bereits geben würde, müssten sie angesichts der gesellschaftlichen Heraus-forderungen gerade heute erfunden wer-den. Denn die genossenschaftliche Idee ist nach wie vor jung und attraktiv. Dies hat der 5. Gemeinsame Genossenschafts-tag vor zwei Jahren in Dortmund gezeigt. Auch der Frankfurter Genossenschaftstag wird dies an zahlreichen Beispielen bele-gen und neue Wege zur Stärkung der Rol-le der Wohnungsgenossenschaften nicht zuletzt im Zusammenwirken mit anderen gesellschaftlichen Kräften zur Diskussion stellen.

Die Wohnungsgenossenschaften sind als gesellschaftliche Kraft wichtiger denn je. Sie können deshalb zu Recht die aktuellen und künftigen Herausforderungen selbst-bewusst aufgreifen.

Ihre

Burghard Schneider Dr. Rudolf RidingerVerbandsdirektor/Vorstand Verbandsdirektor/Vorstand

VdW Rheinland Westfalen VdW südwest

Die Rechtsform der Genossenschaften beruht auf Grundprinzipien, die bekannt-lich bereits im neunzehnten Jahrhundert entwickelt wurden. Tragend ist dabei das Grundprinzip der Selbstorganisation, die letzte Novelle des Genossenschaftsgesetzes hat gerade dieses Prinzip gestärkt.

Zusätzlich hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, die Wohnungsgenos-senschaften als eigenständige dritte Säule auf den Wohnungsmärkten zu stärken. Dabei arbeitet sie eng mit den Vertretern von Wohnungsgenossenschaften und deren Interessenverbänden zusammen. So weit – so gut.

Der Bedeutung der potenziellen Rolle der Wohnungsgenossenschaften wird man allerdings nicht gerecht, wenn man diese nur unter den Aspekten des eigenstän-digen Organisationsprinzips und der ei-genständigen Wohnform zwischen Eigen-tum und Miete betrachtet.

Wohnungsgenossenschaften haben darü-ber hinaus aufgrund des Grundprinzips der Selbsthilfe eine eigenständige Qualität und spielen deshalb eine wichtige gesell-schaftliche Rolle. Und das nicht nur vor dem Hintergrund des kontinuierlichen Be-deutungsverlustes der staatlich gestützten, sozialen Sicherungssysteme. Schließlich gilt es auch, den Verlust anderer sozialer Stabilisatoren in unserer Gesellschaft, et-wa der Familien, zu kompensieren.

Die Wohnungsgenossenschaften können zwar nicht alle gesellschaftlichen Entwick-lungen aufgreifen und Negativentwick-lungen ausgleichen. Sie sind dabei aller-dings eine wichtige Kraft, die zudem die

Wohnungsgenossenschaften – eine wichtige gesellschaftliche Kraft

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Burghard Schneider Dr. Rudolf Ridinger

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2 Inhalt

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4 7. Forum Wohnungswirtschaft 4 Zukunftsicheres WohnLeben – Wohntrends 2020 Kongress am 3. und 4. Juni 2008 in Bitburg

6 AKTUELLES 6 6. Gemeinsamer Genossenschaftstag vom 6. bis 8. Mai 2008 in Frankfurt am Main Lebendige Quartiere – Gute Nachbarschaften 9 Trendbefragung Wohnen: Deutsche finden Wohnkosten zu hoch 10 „Stadtrendite durch kommunale Wohnungsunternehmen“

Abschlussbericht und Handreichung liegen vor 11 Rat der Immobilienweisen: Frühjahrsgutachten Immobilienwirtschaft 2008 12 Weltweit größte Haushaltsumfrage abgeschlossen Erneuerbare Energien kommen voran 12 Praxisnetzwerk für bessere Integration 12 LWB wird nicht privatisiert: Bürgerentscheid in Leipzig 13 Neue Eichordnung: Keine Verkürzung der Eichgültigkeiten 13 Mieten in Deutschland 2006 – in Hamburg am höchsten, im Saarland am niedrigsten 13 Neuer Masterstudiengang „Europa und Stadtentwicklung“ an der TU Kaiserslautern 14 Deutsches Institut für Urbanistik Neue Baugebiete bringen Gemeinden eher Verluste 14 Wettbewerb „Energieeffiziente Architektur in Deutschland“

15 POLITIK 15 Sonderkonferenz der Bauminister Konzept zum Klimaschutz vereinbart 15 Liberalisierung des Messwesens Keine zusätzlichen Belastungen für Mieter und Vermieter 16 Koalition beschließt „Wohn-Riester“ nach jahrelanger Diskussion 17 Städtebauförderung 2008 Verwaltungsvereinbarung liegt Ländern zur Unterschrift vor 18 Wohngelderhöhung zum 1. Januar 2009: Heizkosten zählen jetzt mit 18 FDP im Bundestag: Handlungsbedarf in der Städtebauförderung 18 Klimaschutz: Investitionspakt unterstützt Kommunen

31 RECHT 31 Mietrecht: Modernisierung bereits vor Eigentumserwerb möglich 31 Baurecht: Bauämter haften für rechtswidrige Bescheide 32 Betriebskostenrecht: Bundesgerichtshof bestätigt Abflussprinzip 32 Mietrecht: Kein Rechtschutz für den Mieter gegen Abmahnungen 33 Wohnungseigentumsrecht: Heizungsventile sind Gemeinschaftseigentum

Hessen

19 Aktuelles24 Aus den Unternehmen27 Verband und Gremien30 Medienecho

Nordrhein-Westfalen

19 Aktuelles25 Politik26 Verband und Gremien

Rheinland-Pfalz 19 Aktuelles23 Politik24 Verbände und Gremien

19 LANDESAUSGABEN

Der 6. Gemeinsame Genossenschaftstag findet für

800 Wohnungsgenossenschaften in neun Bundesländern vom

6. – 8. Mai 2008 in Frankfurt statt.

Interessante Ergebnisse des Frühjahrsgutachtens 2008

des Rates der Immobilienweisen

Das 7. Forum Wohnungswirtschaft

des VdW Rheinland Westfalen beschäftigt sich mit den

Wohntrends 2020.

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Inhalt

34 PROJEKTE 34 Konzertierte Aktionen von vier Wohnungsunternehmen in Dortmund Das neue Scharnhorst-Ost 36 gewobau Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Rüsselsheim mbH Ein offenes Ohr für Lärm und Krach

38 BILDUNG UND BERUF 38 Fort- und Weiterbildungsangebote Mai 2008 39 4. Julius-Brecht-Sommerakademie vom 3. bis 6. Juli 2008 40 Fortbildung Immobilienfachwirt novelliert: Neue Kurse starten im Herbst 2008

41 STEUERN 41 Einkommensteuer: Ab 2009 Abgeltungssteuer auf private Kapitalerträge 41 Gewerbesteuer: Keine erweiterte Kürzung für Zinsen 41 Umsatzsteuer: Umsatzsteuerbefreiung von Hausnotrufsystemen 42 Einkommensteuer: Sammelantragsverfahren bei Genossenschaften 42 Aufbewahrungsfristen 42 Einkommensteuer: Unentgeltliche Überlassung von Fahrzeugen 43 Einkommensteuer: Pauschalierung bei Sachzuwendungen 43 Einkommensteuer: Steuerfreie Zuwendungen an Arbeitnehmer 43 Abgabenordnung: Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO 43 Einkommensteuergesetz: Erhöhte Abschreibung bei Gebäuden

44 FÜR SIE GELESEN 44 Bundessamt für Bauwesen und Raumordnung (Hrsg.):

Wohnungs- und Immobilienmärkte in Deutschland 2006 44 Krell/Renz: Die Haftung des Bausachverständigen 45 Veith/Lerch: Gesundheit und Umweltschutz bei Bauprodukten 45 Seyran Ates: Der Mulitkulti-Irrtum 45 Rolf Schmidt: Welche Heizung braucht das Haus?

46 Technik, Bauen, Planen 46 Der DVGW teilt mit: Strömungswächter für Gasinstallation 46 Baudenkmäler und Energieausweis: Ausnahmen bestätigen die Regel 47 Neues aus dem Normenwerk: Bauprodukte und Brandverhalten 47 Energieausweis: Effiziente Lösung für Gasetagenheizungen

48 PANORAMA 48 Rahmendaten zur Wohnungswirtschaft in Deutschland Aktueller Zahlenspiegel 3/2008 48 Daten und Fakten

49 STELLENANZEIGE/ IMPRESSUM

Thema Integration: Plädoyer für eine

transkulturelle Gesellschaft

Titelbild: Die Wohnungswirtschaft

in Dortmund wertet einen Stadtteil mit konzertierten Aktivitäten auf.

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7. Forum Wohnungswirtschaft 2008

7. Forum Wohnungswirtschaft des VdW Rheinland Westfalen am 3. und 4. Juni 2008 in Bitburg

Auch in seinem 7. Forum Wohnungswirtschaft am 3. und 4. Juni 2008 in Bitburg greift der VdW Rheinland Westfalen wie-der ein Zukunftsthema für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft auf.

Die im Jahr 2001 von InWIS Institut für Woh-nungswesen, Immobili-enwirtschaft, Stadt- und Regionalentwicklung an der Ruhr-Universität Bochum im Auftrage des VdW Rheinland Westfa-len erstellte Studie „Zukunft des Wohnens – Perspektiven für die Wohnungs- und Immobilien-

wirtschaft im Rheinland und Westfalen“ war für die Wohnungsunterneh-men eine wichtige Grund-lage, sich auf die demo-graphische Entwicklung einzustellen und sich neu zu positionieren.

Sieben Jahre später ist es an der Zeit, Verände-rungen auf den Märk-ten nachzugehen und Handlungserfordernisse zu überprüfen. Neuere demographische und wirtschaftsstrukturelle Entwicklungen werfen die Frage nach künftigen

Trends für die Wohnungs- und Immobi-lienwirtschaft wieder auf.

Im 7. Forum Wohnungswirtschaft wird deshalb der Frage „Wohntrends 2020 – Wie sehen sie aus?“ nachgegangen. Dazu werden aktuelle Ergebnisse einer bundesweiten Untersuchung vorge-stellt. Der Fokus richtet sich dabei auf das Wohnen und Leben in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.

Mit Experten aus Wissenschaft und Praxis werden absehbare Wohntrends bis 2020 unter dem Aspekt ihrer ak-tiven Gestaltung erörtert. Beispiele für vorausschauende „good practice“ aus der Wohnungswirtschaft und Bau-steine für Handlungskonzepte runden das 7. Forum Wohnungswirtschaft ab, das wie immer von einer Fachmesse und einem attraktiven Rahmenprogramm begleitet wird.

Zukunftsicheres WohnLeben – Wohntrends 2020

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7. Forum Wohnungswirtschaft 2008

Wohntrends 2020 – Schon auf dem Weg?

14.30 Uhr Zukunftsorientierte Projekte (1) Entwicklung von Wohnquartieren durch Neubau, Erneuerung und Umbau Impulsreferate: π Manfred Franck, Geschäftsführer,

Rheinwohnungsbau GmbH, Düsseldorf

π Klemens Nottenkemper, Geschäfts-führer, Wohn+Stadtbau, Wohnungs-unternehmen der Stadt Münster GmbH

π Olaf Rabsilber, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied, Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft Ober-hausen-Sterkrade eG

15.30 Uhr Zukunftsorientierte Projekte (2) Entwicklung von Wohnquartieren durch Neubau, Erneuerung und Umbau

Drei Workshops zu konkreten Handlungsmöglichkeiten für die Wohnungswirtschaft Moderation: InWIS/VdW Rheinland Westfalen

17.00 Uhr Blaue Stunde

19.00 Uhr Abendveranstaltung in der „Scheune Becker“ in Niederweiler

π Mittwoch, 4. Juni 2008

9.00 Uhr Zukunftsorientierte Projekte (3) Entwicklung von Wohnquartieren durch Neubau, Erneuerung und Umbau Präsentation und Diskussion der Workshop-Ergebnisse vom Vortag Prof. Dr. Volker Eichener, InWIS Bochum

Wohntrends 2020 – Zukunftsicheres WohnLeben aktiv gestalten?

9.45 Uhr Die Wohnungswirtschaft – Impulsgeber für attraktive Wohnquartiere Lutz Freitag, Präsident, GdW Bundes-verband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, Berlin

11.00 Uhr Wohntrends 2020 – Zukunft gemeinsam gestalten Podiumsdiskussion

π Thomas Hegel, Geschäftsführer, LEG Landesentwicklungsgesellschaft Nord-rhein-Westfalen, Düsseldorf

π Uwe Hoegen, Baufrösche, Architekten und Stadtplaner GmbH, Kassel

π Ulrike Rose, Geschäftsführerin, Euro-päisches Haus der Stadtkultur e. V., Gelsenkirchen

π Prof. Annette Spellerberg, Technische Universität Kaiserslautern

π Ernst Wauer, Städtebauliche Krimi-nalprävention, Essen

Moderation: Hella Sinnhuber, Journalistin, Schermbeck

12.20 Uhr Wohntrends 2020 – Ein kommentierender Ausblick Burghard Schneider, Verbandsdirektor, VdW Rheinland Westfalen

Programm

π Dienstag, 3. Juni 2008

9.00 Uhr Eröffnung der Fachmesse

10.00 Uhr Eröffnung des Forums Burghard Schneider, Verbandsdirektor, VdW Rheinland Westfalen

10.10 Uhr Grußwort Dr. Joachim Streit, Bürgermeister der Stadt Bitburg

Wohntrends 2020 – Wie sehen sie aus?

10.15 Uhr Wohntrends 2020 – Ergebnisse einer aktuellen bundesweiten Studie Bettina Harms, Analyse & Konzepte, Hamburg

11.00 Uhr Wohntrends 2020 – Daten und Fakten aus Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz Matthias Wirtz, InWIS Institut für Woh-nungswesen, Immobilienwirtschaft, Stadt- und Regionalentwicklung GmbH an der Ruhr-Universität Bochum

12.00 Uhr Wohntrends 2020 – Perspektiven für die Wohnungswirtschaft Prof. Dr. Volker Eichener, InWIS Insti-tut für Wohnungswesen, Immobilien-wirtschaft, Stadt- und Regionalentwick-lung GmbH an der Ruhr-Universität Bochum

12.45 Uhr Dialog Diskussion der vorangegangenen Vorträge mit den Kongressteilnehmern Moderation: Roswitha Sinz, VdW Rheinland Westfalen

Nähere Informationen und Anmeldungen bei Christa Stoye, VdW Rheinland Westfalen, Postfach 24 01 14, 40090 Düsseldorf Tel.: 0211 16998-21 Fax: 0211 16998-51 E-Mail: [email protected]

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6 Aktuelles

VerbandsMagazin  •  4/08

Lebendige Quartiere – Gute Nachbarschaften

6. Gemeinsamer Genossenschaftstag vom 6. bis 8. Mai 2008 in Frankfurt am Main

Die alle zwei Jahre stattfindenden ge-meinsamen Genossenschaftstage der wohnungswirtschaftlichen Verbände vnw Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, vdw Niedersachsen Bremen, VdW Rhein-land Westfalen, vdwg Sachsen-Anhalt und VdW südwest bieten den Teilnehmern vor allem die Chance des intensiven Austauschs und die Bildung neuer Netzwerke. Gerade die steigenden Anforde-rungen an das Manage-ment von Wohnungs-genossenschaften machen die Bildung von Netzwerken im-mer wichtiger, weil sie sich so entlasten und gleichzeitig Mehrwert für ihre Mitglieder generieren können. Gerade Wohnungsge-nossenschaften können hierbei ihre Stärken ausspielen und sich damit als starke Säule bei der Bewälti-gung der Herausforderungen durch den demographischen Wandel besonders profilieren. Erfahrungen aus solchen Netzwerken und die Diskussionen von neuen Handlungsansätzen stehen des-halb im Mittelpunkt des diesjährigen 6. Gemeinsamen Genossenschaftstages vom 6. bis 8. Mai 2008 in Frankfurt.

In den Wohnbedürfnissen spiegeln sich gesellschaftliche Entwicklungen. Dies reicht von der Gestaltung der Wohnungen über das Wohnumfeld bis hin zum Angebot von Dienstleis-tungen rund ums Wohnen. Deshalb ist es besonders wichtig, dass sich Wohnungsunternehmen besonders mit den gesellschaftlichen Trends ausein-andersetzen. Vor allem die Wohnungen sind langlebige Wirtschaftsgüter. Wer heute investiert, muss sich daher Ge-danken darüber machen, ob das eigene Wohnangebot auch noch die nächsten Jahrzehnte auf den Wohnungsmärkten attraktiv ist.

Wohnungsgenossenschaften stehen bei diesen Anforderungen in einem besonderen Spannungsverhältnis. Aufgrund ihrer Grundprinzipien der Selbsthilfe und Selbstverwaltung sind

sie besonders geeignet, gesellschaftliche Entwick-lungen im Tagesgeschäft aufzugreifen. Auf der ande-ren Seite ergeben sich aber insbesondere für Woh-nungsgenossenschaften besondere Herausforde-rungen bei der Lösung von Problemen. Dies gilt etwa für die Rekrutierung neuer Mitglieder. Bei vielen, vor allem kleineren Genos-senschaften, sind zudem aufgrund des gesellschaft-lichen Wandels – aber auch aus der Dynamik der recht-lichen und technischen Rahmenbedingungen – die Anforderungen an das Ma-nagement kontinuierlich gestiegen.

Besonders deutlich wird die neue Qua-lität dieses Spannungsverhältnisses angesichts der gesellschaftlichen Dyna-mik. Anders als etwa vor zwanzig oder vierzig Jahren ändern sich heute die Wohnbedürfnisse wesentlich schneller. So entstehen ständig neue Subkul-turen, die Lebensstile werden immer vielfältiger und die Menschen selbst haben immer häufiger durchbrochene Lebensläufe und än-dern damit innerhalb kurzer Zeit häufig gleich mehrfach ihre Wohnbedürfnisse. Auch die Anzahl der Singlehaushalte er-höht sich kontinuierlich. Doch sind die Singles häufig nicht dauerhaft Singles.

Steilvorlagen für Renaissance der Wohnungsgenossenschaften

Obwohl der gesellschaftliche Wandel die Anforderungen an die Wohnungsge-nossenschaften deutlich steigert, bilden

die gesellschaftlichen Entwicklungen und die Änderung der Rahmenbedin-gungen eine große Chance für eine Renaissance der Wohnungsgenossen-schaften.

Die Wohnungsgenossenschaften hätten bereits in der Vergangenheit gezeigt, dass sie gesellschaftliche Entwick-lungen erfolgreich aufgreifen können. Dies zeige sich nicht zuletzt am Ver-anstaltungsort des diesjährigen Genos-senschaftstages. In Frankfurt sei die Dichte von Wohnungsgenossenschaften außerordentlich hoch. So gebe es viele Wohnungsgenossenschaften, die seit ihrer Entstehung auf die Bedürfnisse spezifischer gesellschaftlicher Gruppen ausgerichtet seien, so Dr. Rudolf Ridin-ger, Verbandsdirektor des gastgebenden VdW südwest für den diesjährigen Ge-meinsamen Genossenschaftstag.

Welche wichtige Rolle die Wohnungs-genossenschaften auf den Wohnungs-märkten spielen, werde nur deshalb häufig nicht wahrgenommen, da die Wohnungsmarktbeobachtung zumeist auf die quantitativen Gesichtspunkte ausgerichtet sei, so Ridinger. Sie stellten jedoch eine eigene Qualität der Woh-nungsangebote dar, die nicht nur durch die Sonderstellung zwischen Miete und Eigentum, sondern erst besonders mit Blick auf ihre gesellschaftliche Funkti-on sichtbar werde. Dies zeige sich im Rhein-Main-Gebiet zudem an mehreren Neugründungen von Wohnungsgenos-

senschaften, die sich etwa dem Trend zum „gemeinschaftlichen Wohnen“ verschrie-ben haben.

Für eine Renaissance der Wohnungsgenossenschaften spre-chen zudem die Entwicklungen der sozialen Sicherungssysteme, so Ridin-ger weiter. Diese wirkten über mehrere Jahrzehnte scheinbar wie ein Ersatz für Selbsthilfemaßnahmen. Doch zeige sich nun, dass sich die Erwartungen an den Sozialstaat als Schimäre erwei-sen. Auch im Bereich des Wohnens

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7Aktuelles

4/08  •  VerbandsMagazin

habe sich der Staat immer mehr aus seiner sozialstaatlichen Verantwortung zurückgezogen. Genossenschaftliche Neugründungen dienten vor diesem Hintergrund auch als Stabilisatoren für die notwendige Bereitstellung von preisgünstigem Wohnraum.

Die Wohnungsgenossenschaften könnten aber nur dann künftig eine starke Rolle auf den Wohnungsmärk-ten spielen, wenn sie ihre „praktische Problemlösungskompetenz“ weiter stär-ken. Vor diesem Hintergrund seien die Bemühungen der Bundesregierung um die Stärkung der Wohnungsgenossen-schaften als „dritte Säule“ auf den Woh-nungsmärkten zu begrüßen. Auch die Novelle des Genossenschaftsgesetzes habe die Selbstorganisationskraft der Wohnungsgenossenschaften gestärkt. Jetzt komme es vor allem darauf an, diesen Rahmen auszufüllen.

Netzwerkbildung als Schlüssel für praktische Problemlösungskompetenz

Karl-Heinz Range, Vorsitzender des Verbandsrates des gastgebenden VdW südwest und Vorstandsvorsitzender der Vereinigten Wohnstätten 1889 eG in Kassel, unterstreicht in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit des Erfahrungsaustauschs und der Netzwerkbildung sowohl innerhalb der Wohnungswirtschaft als auch mit gesellschaftlichen Gruppen, wie etwa Sozialeinrichtungen.

Range sieht sich in dieser Auffassung durch seine eigenen Erfahrungen be-stärkt. Als er in seiner Wohnungsgenos-senschaft die Vorstandsfunktion über-nommen hat, habe er vor allem seine Erfahrungen als selbstständiger Architekt einbringen können. Zahlreiche Anre-gungen für seine Arbeit habe er durch den Austausch mit anderen Wohnungs-genossenschaften – dabei auch aus anderen Verbandsgebieten – erhalten. Durch die Aufnahme von Anregungen sei es gelungen, seine Genossenschaft in ihrer Rolle auf den Wohnungsmärk-ten in Kassel zu stärken. So habe sie in einem insgesamt schwierigen Woh-nungsmarktumfeld faktisch keinen strukturellen Leerstand zu verzeichnen.

Wichtig ist für Range dabei vor allem, mit den Menschen zu arbeiten. So sei er selbst etwa von der Erfolgsstory des von seiner Wohnungsgenossenschaft initiierten Nachbarschaftshilfevereins positiv überrascht. Dies zeige, dass die Prinzipien der Selbsthilfe nach wie vor in unserer Gesellschaft gut greifen, wenn man die Menschen auf geeignete Weise aktiviert. Seine Genossenschaft sei zudem in mehrere Netzwerke ein-gebunden. Dabei betrachtet er auch die wohnungswirtschaftliche Zusam-menarbeit vor Ort, auch mit Kapitalge-sellschaften, als Erfolgsfaktor für seine Wohnungsgenossenschaft.

Range sieht vor dem Hintergrund sei-ner Erfahrungen große Entwicklungs-potenziale für die Wohnungsgenossen-

schaften. Besonders für kleine Genos-senschaften sei es dabei mit Blick auf die steigenden Anforderungen an das genossenschaftliche Management wich-tig, ihre Problemlösungskompetenz durch Netzwerkbildungen auszuweiten.

Die Bedeutung von Netzwerkbildungen unterstreicht auch Uwe Menges, Vor-sitzender des Genossenschaftsaus-schusses des VdW südwest und Leiter einer Arbeitsgruppe, die das Programm des 6. Gemeinsamen Genossenschafts-tages erarbeitet hat. Er hat mit seiner Genossenschaft in Rüsselsheim enge Kontakte zum dortigen kommunalen Unternehmen und auch zu den Woh-nungsgenossenschaften im südlichen Rhein-Main-Gebiet.

Bei der Erarbeitung des Programms habe die Arbeitsgruppe besonderen Wert auf Anregungen für die prak-tische Arbeit von Wohnungsgenossen-schaften gelegt, so Menges. Deshalb würden in Arbeitsgruppen zahlreiche Projektbeispiele der beteiligten Ver-bände aus den neuen Bundesländern vorgestellt. Schließlich versprächen auch Vorträge zu Projekten aus eu-ropäischen Nachbarländern und eine Diskussionsrunde mit Vertretern von diversen Organisationen weitere Anre-gungen, dabei nicht zuletzt zu Intensi-vierungsmöglichkeiten von Kooperati-onen vor Ort.

Menges wirbt dabei für einen ganzheit-lichen Ansatz: Zur Bewältigung der Herausforderungen müssten die Poten-ziale einer Wohnungsgenossenschaft in allen Bereichen genutzt werden. Dies reiche von der Stärkung der internen Kräfte, etwa im Bereich der Personal-entwicklung oder des Finanzmanage-ments, bis hin zur Intensivierung der Netzwerke mit externen Partnern. Es müsse ein enormer gesellschaftlicher Wandel bewältigt werden, wie er auch in anderen europäischen Ländern zu beobachten sei.

6. Gemeinsamer Genossenschaftstag vom 6. bis 8. Mai 2008 in Frankfurt am Main

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8 Aktuelles

VerbandsMagazin  •  4/08

Aus dem Programm

Dienstag, 6. Mai 2008

19.00 Uhr Get together „Europäischer Abend in der Global City“

Mittwoch, 7. Mai 2008

9.00 Uhr Eröffnung der Fachausstellung Dr. Rudolf Ridinger, Verbandsdirektor, VdW südwest, Frankfurt

10.00 Uhr Eröffnung des 6. Gemeinsamen Genossenschaftstages Karl-Heinz Range, Vorsitzender des Verbandsrates, VdW südwest, Frankfurt

10.15 Uhr Grußwort Edwin Schwarz, Dezernent für Planen, Bauen, Wohnen und Grundbesitz der Stadt Frankfurt

10.25 Uhr Lebendige Quartiere – Gute Nachbarschaften Dr. Rudolf Ridinger, Verbandsdirektor, VdW südwest, Frankfurt

10.40 Uhr Nachbarschaftliches Wohnen in Europa Paul-Louis Marty, Präsident, CECODHAS Europäischer Verbindungsausschuss zur Koordinie-rung der sozialen Wohnungswirtschaft, Brüssel

11.00 Uhr Wohnen in Deutschland: Einfluss der EU auf die Wohnbedingungen und die Stadtentwicklung Lutz Freitag, Präsident, GdW Bundesverband deut-scher Wohnungs- und Immobilienun-ternehmen, Berlin

11.40 Uhr Lebendige Quartiere – Maßnahmen und Erfahrungen von Wohnungsunter-nehmen in Nachbarländern

π Beispiel Niederlande Joost Nieuwenhuijzen, Direktor, EFL European Foundation for Living, Amsterdam

π Beispiel Österreich Dr. Georg Maltschnig, Obmann, Wohnungsgenossenschaft „Bergland“, Salzburg

Moderation: Burghard Schneider, Verbandsdirektor, VdW Rheinland Westfalen, Düsseldorf

13.30 Uhr Arbeitsgruppen

Arbeitsgruppe 1: Quartiersentwicklung Es werden verschiedene Konzepte der Quartiersentwicklung anhand von kon-kreten Beispielen diskutiert. Dabei wer-den bauliche Aspekte und Fragen des Sozialmanagements einbezogen.

Arbeitsgruppe 2: Finanzierung in Wohnungsgenossen-schaften – Grundlagen, Strategien, Alternativen In den letzten Jahren haben sich die Finanzmärkte wesentlich verändert. Die Anforderungen an das genossenschaft-liche Finanzmanagement sind dabei komplexer und inhaltsreicher gewor-den. Diskutiert werden Konsequenzen und Handlungsansätze.

Arbeitsgruppe 3: Wohnmodelle Das Modell des genossenschaftlichen Wohnens unterscheidet sich von den gängigen Wohnmodellen insbesondere durch partizipative Elemente und den gemeinschaftlichen Charakter. Anhand von Praxisbeispielen werden organisato-rische und inhaltliche Fragen genossen-schaftlicher Wohnmodelle diskutiert.

Arbeitsgruppe 4: Personalentwicklung Welche Kompetenzen werden heute und in Zukunft von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einer Wohnungsge-nossenschaft erwartet? Wie kann eine Wohnungsgenossenschaft durch eigene Personalentwicklung zu lebendigen Wohnquartieren und guten Nachbar-schaften beitragen? Diese und andere Fragen der Personalentwicklung werden anhand von Praxisbeispielen diskutiert.

Arbeitsgruppe 5: PR und Marketing Durch die Wechselwirkung zwischen dem Wirken der Genossenschaft und dem „Echo“ aus dem Quartier profitie-ren beide Seiten gleichermaßen. Nach einem theoretisch-wissenschaftlichen Einstieg zum Thema „Marketingstrate-gien für Genossenschaften im Quartier“ wird diese Wechselwirkung anhand von Beispielen diskutiert.

15.30 Uhr Wiederholung der Arbeitsgruppen 1 bis 5

19.30 Uhr „Phantastische Welten“ Abendveranstaltung

Donnerstag, 8. Mai 2008

9.00 Uhr Berichte aus den Arbeitsgruppen

Moderation: Ronald Meißner, Verbandsdirektor, Verband der Woh-nungsgenossenschaften Sachsen-An-halt, Magdeburg

10.00 Uhr Entdecke die Nachbarschaft für Dich

π „Leben in Nachbarschaften“ Bernhard Koppmann, Vorstandsvorsitzender, Baugenos-senschaft Freie Scholle eG, Bielefeld und Verein „Wohnen in Genossen-schaften e.V.“, Münster

6. Gemeinsamer Genossenschaftstag vom 6. bis 8. Mai 2008 in Frankfurt am Main

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9Aktuelles

4/08  •  VerbandsMagazin

π „Studie „Nachbarschaften“ Professor Dr. Klaus Hurrelmann, Universität Bielefeld

11.15 Uhr Nachbarschaften – Entwicklungspoten-ziale durch Kooperationen

Podiumsdiskussion

π Dr. Karin Fehres, Direktorin Sportentwicklung, Deut-scher Olympischer Sportbund, Frankfurt

π Folkert Kiepe, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Deutscher Städtetag, Berlin/Köln

π Hubert Scharlau, Vorstandsvorsitzender, Bau-verein zu Lünen eG, Lünen und Vorsitzender der BAG Wohnungsgenossenschaften im GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilien-unternehmen, Berlin

π Prof. Dr. Wendelin Strubelt, Vizepräsident, Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Berlin

Moderation: Bernd Meyer, Verbandsdirektor, Verband der Wohnungswirtschaft in Nieder-sachsen und Bremen, Hannover

Trendbefragung Wohnen

Deutsche finden Wohnkosten zu hochFast zwei Drittel der Deutschen sind der Meinung, dass das Wohnen hierzulande zu teuer ist. Mit über 25 Prozent ihres ver-fügbaren Einkommens geben die meisten Menschen deutlich mehr für das Wohnen aus, als ihnen angemessen erscheint.

Laut einer aktuellen Trendumfrage von ImmobilienScout24 sind 65 Prozent der befragten Deutschen der Ansicht, die mit ihrer Wohnung oder ihrem Haus verbun-denen Kosten seinen relativ bzw. sehr hoch. Nur knapp 30 Prozent stufen die Preise als angemessen ein. Für niedrig halten gerade einmal fünf Prozent ihre Wohnkosten.

Kaltmiete kein Kostentreiber

Im Ergebnis der Umfrage wird deutlich, dass sich für die Deutschen die Vorstel-lung von gerechten Preisen nicht mit ih-ren tatsächlichen finanziellen Belastungen vereinbaren lässt. Insbesondere die Auf-wendungen für Strom sowie Heizung und Warmwasser werden für die enormen Preissteigerungen beim Wohnen verant-wortlich gemacht. Über 80 Prozent der Befragten geben dieser Entwicklung die Schuld für das teuere Wohnen. Eine Stei-gerung der Kaltmiete sehen dagegen nur

knapp 13 Prozent als Grund für zu wenig Geld im Geldbeutel.

Mieter wollen verstärkt sparen

Angesichts der auch zukünftig steigenden Kosten für die „zweite Miete“ wollen die Befragten vermehrt sparen. Über 60 Pro-zent wollen hierfür den Stromverbrauch

reduzieren wie auch Einsparungen bei Strom und Warmwasser vornehmen. Nur vier Prozent gaben an, bei der Kaltmiete Abstriche machen zu wollen. Dabei sind Mieter deutlich unzufriedener mit der ei-genen Situation als Eigentümer von Wohn-raum. 44 Prozent der Eigentümer stufen ihre Wohnkosten als niedrig bzw. ange-messen ein.

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2008

6. Gemeinsamer Genossenschaftstag vom 6. bis 8. Mai 2008 in Frankfurt am Main

Nähere Informationen im Internet unter www.genossenschaften-ja.de und bei Dr. Gerhard Jeschke Tel.: 0211 16998-25 E-Mail: [email protected] Anmeldungen bei event & kon-gress hadam gmbhTel.: 0681 343-00Fax: 6681 343-13E-Mail: [email protected]

12.30 Uhr Schlusswort Dr. Joachim Wege, Verbandsdirektor, Verband nord- deutscher Wohnungsunternehmen, Hamburg

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10 Aktuelles

VerbandsMagazin  •  4/08

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

„Stadtrendite durch kommunale Wohnungsunternehmen“ – Abschlussbericht und Handreichung liegen vor

Das Bundesamt für Bauwesen und Raumord-nung (BBR) hat jetzt den Abschlussbericht des Forschungsvorhabens „Stadtrendite durch kommunale Wohnungsunternehmen“ sowie eine entsprechende Handreichung für Kommunen und kommunale Wohnungs-unternehmen vorgelegt.

Forschungsnehmer war Prof. Dr. Guido Spars von der Bergischen Universität Wup-pertal. Er hatte bereits am 23. August 2007 im Rahmen der gemeinsamen Veranstal-tung des VdW Rheinland Westfalen und des VdW südwest „Alles dreht sich um Rendite“ erste Zwischenergebnisse seiner Forschungsarbeit vorgestellt und über seine „Messmethode“ berichtet.

Der vorgelegte Bericht definiert zunächst im Ergebnis den Begriff der Stadtrendite und ordnet ihn in ein wohlfahrtsökonomisches Theoriemodell ein. Die Einordnung in die Theorie der Wohlfahrtsökonomie eigne sich insbesondere zur Begründung von staatlichen Eingriffen in den Wohnungs-markt und gäbe mithilfe der Theorie des Marktversagens Aufschluss bei der Bewer-tung der Stadtrenditeeffekte.

Definiert wird die Stadtren-dite als die „Summe aller Vorteilsüberschüsse eines Wohnungsunternehmens für die Stadt innerhalb eines bestimmten Zeitraumes. Hierzu gehören die betriebs- und stadtwirtschaftlichen, die sozialen und ökologischen Vorteilsüberschüsse für die Stadt“. Diese Vorteile entste-hen überall dort, wo der Woh-nungsmarkt unvollkommen arbeitet, positive externe Ef-fekte geschaffen oder negati-ve externe Effekte vermieden werden.

Aufbauend auf die Definition wurden die Komponenten der Stadtrendite identifi-ziert und Methoden zur Bemessung entwickelt. Es wurden vier Katego-rien für die Stadtren-dite identifiziert, die sich hinsichtlich ihrer Bedeutung abstufen lassen:

π d ie Versorgung von Haushalten mit Marktzugangs-schwierigkeiten,

π Maßnahmen im Be-reich Wohnumfeld und Stadtentwick-lung,

π Maßnahmen zur Förderung der loka-len Ökonomie,

π Maßnahmen zur Förderung der Öko-logie.

Diesen Komponenten der Stadtrendite wurden quantitative und qualitative Be-wertungsmethoden zugeordnet und in ei-ner Bewertungsmatrix zusammengefasst. Durch diese Matrix wird es ermöglicht, die Bedeutung kommunaler Wohnungsunter-

nehmen für eine Stadtrendite systematisch zu erfassen.

Auf diese Weise kann eine Bewertung vor-genommen werden, welche Kategorie in bestimmten Bereichen monetär darstellbar ist oder nutzwertanalytisch bzw. verbal-argumentativ erfolgen kann.

Handreichung

Die Verwendung dieser Bewertungsmatrix ermöglicht, dass die „prüfende“ Kommune die wesentlichen Felder, auf denen sich Effekte einer Stadtrendite ergeben können, berücksichtigt und durch eigene Gewich-tung den kommunalen Bewertungsprozess transparenter macht.

Die notwendige Überprüfung der immobi-lienökonomischen und betriebswirtschaft-lichen Situation und Möglichkeiten des kommunalen Wohnungsunternehmens bleiben davon aber unberührt. Ergänzend kann mithilfe von Prüffragen der Nutzen der Wohnungsunternehmen abgefragt und qualitativ beschrieben werden.

Zur Gesamtbeurteilung muss die monetäre Gesamtsumme um die Einschätzungen zu den qualitativen Leistungen ergänzt wer-den, wie sie mithilfe der Prüffragen er-mittelt werden können. Erst diese Zusam-menschau ergibt dann ein Gesamtbild der Leistungen des Wohnungsunternehmens im Sinne der Stadtrendite.

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11Aktuelles

4/08  •  VerbandsMagazin

Der Abschlussbericht wie die Handrei-chung für Kommunen und kommunale Wohnungsunternehmen zu „Stadtren-dite durch kommunale Wohnungsun-ternehmen“ stehen als Online-Publika-tionen des BBR im Internet unter www.bbr.bund.de in der Rubrik For-schungsprogramme/Bereich Woh-nungswesen zur Verfügung.

Rat der Immobilienweisen

Frühjahrsgutachten Immobilienwirtschaft 2008

der Anziehungskraft ausüben – nicht nur auf Senioren, die im Alter in attraktiven städtischen Wohnungen leben wollen, son-dern auch auf Lehrer und Ärzte, die im Westen weder Arbeit noch angemessenen Wohnraum finden.

Leerstandsquote

Die Leerstandsquote von Geschosswoh-nungen nach dem Techem-empirica-Leer-standsindex 2006 zeigt die nachstehende Abbildung.

Unter dem Titel „Geisterstädte und Wachs-tumsinseln“ zitiert die FAZ am 22. Februar 2008 das Ergebnis des Frühjahrsgutachtens Immobilienwirtschaft 2008: „Die Flaute auf den deutschen Wohnungsmärkten wird sich fortsetzen. Doch in 81 von 118 Städten steigen die Wohnungsmieten zum ersten Mal wieder spürbar.“

Der Rat der Immobilienweisen legte sein Frühjahrsgutachten 2008 kürzlich auf dem Kongress „Quo Vadis“ in Berlin vor. Abermals erteilte Marie-Therese Krings-Heckemeier, Vorstand der empirica AG, dem Wohnungsmarkt in Deutschland mä-ßige Noten: In einigen Regionen gehe es aufwärts, in anderen dagegen nicht.

Immerhin weisen 81 von 118 kreisfreien Städten zum ersten Mal wieder spürbar steigende Wohnungsmieten auf. Anders sieht der Markt für Eigentumswohnungen aus: Hier sind die Angebotspreise aus Im-mobilieninseraten nur in 41 von 118 unter-suchten Städten gestiegen.

Zu den Wachstumsinseln zählt Krings-Heckemeier Regionen mit hoher Lebens-qualität und Arbeitsplatzangeboten in er-reichbarer Nähe. Hier sorge eine steigende Zahl von privaten Haushalten für Nachhol-effekte auf den Wohnungsmärkten. Doch spiele sich der Zuwachs ausschließlich bei den älteren Haushalten ab.

Hierzu verwies sie auf eine Bundesstu-die der LBS zu den „Generationen über 50“, mit Statistiken und Fallstudien. Die Älteren seien äußerst mobil. Zwei Drittel der 30 Millionen Menschen im Alter von

über 50 Jahren veränderten ihre Wohn-situation. Ihnen stehe aber nur ein ein-geschränktes Angebot an akzeptablen Objekten mit einem zumutbaren Umfeld zur Verfügung.

Gewinner- und Verlierer-Regionen

Zu den Favoriten unter den Standorten für deutsches „Active-Adult-Living“ zählt empirica vor allem die sieben Metropolen Berlin, Hamburg, Düsseldorf, Frankfurt, Stuttgart, Köln und München. Zu den Ge-winnerregionen zählten im Westen aber auch Bonn, Ol-denburg und das Allgäu sowie im Osten Berlin, Ha-velland-Fläming und Prignitz.

Als Verliererregi-onen im Westen gelten dagegen O b e r f r a n k e n und Hildesheim sowie im Osten O b e r l a u s i t z -Niederschlesien, Dessau und Süd-w e s t s a c h s e n . Dort allerdings sind die Preise für schöne Im-mobilien und die Lebenshaltungs-kosten mittler-weile so niedrig, dass einige „Ver-lierer“ schon wie-

Durch Nutzung der vorgeschlagenen Be-wertungsmethode können die Vorteile eines kommunalen Wohnungsunternehmens ab-gebildet und objektiv bewertet werden. Der Nutzen dieser Bewertungsmethode liegt auf zwei Ebenen:

π Die Prüfung der Stadtrendite erlaubt die zielgerichtete Analyse der Leistungen eines kommunalen Wohnungsunterneh-

mens und ist als Instrument der Unter-nehmenskommunikation nutzbar.

π Die Kommunen werden in der Entschei-dungsfindung für oder gegen den Ver-kauf kommunaler Wohnungsbestände unterstützt. Die Prüfung der Stadtrendi-te verbessert die Informationsgrundlage für die Privatisierungsentscheidung.

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12 Aktuelles

VerbandsMagazin  •  4/08

LWB wird nicht privatisiert

Bürgerentscheid in Leipzig

In einem Bürgerentscheid haben die Leipziger mit großer Mehrheit dafür gestimmt, dass die kommunalen Unter-nehmen und Betriebe der Stadt Leipzig weiterhin zu 100 Prozent in kommu-nalem Eigentum verbleiben.

Zu diesen Unternehmen zählt auch die Leipziger Wohnungs- und Bau-gesellschaft (LWB). Anlass für den Bürgerentscheid war eine geplante Teilprivatisierung der Stadtwerke von Leipzig.

Praxisnetzwerk für bessere Integration

Schader-Stiftung, Deutscher Städtetag und GdW

Auf Einladung der Schader-Stiftung und des Amtes für multikulturelle Zusammenarbeit der Stadt Frank-furt am Main kamen im Rahmen eines Workshops am 27. Februar 2008 in Frankfurt 60 Vertreter aus Kommunalverwaltungen und kom-munalen Institutionen, Wohnungs-unternehmen und drei sozialen Trägern zusammen, um sich über die Sozialisationsbedingungen von Kindern und Jugendlichen mit Migra-tionshintergrund zu informieren und Erfahrungen aus der Praxis auszutau-schen.

Ein Integrationshemmnis für Migranten sind schwierige Sozi-alisationsbedingungen. Diese zu beleuchten und Erfahrungen über die daraus entstehenden Probleme auszutauschen war Anliegen des Workshops „Sozialisationsbedin-gungen von Kindern und Jugend-lichen mit Migrationshintergrund im Quartier“.

Zudem wurde das von der Schader-Stiftung, dem Deutschen Städtetag und dem GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobi-lienunternehmen initiierte „Praxis-netzwerk Zuwanderer in der Stadt“ vorgestellt. Erstmals gibt es damit eine Forumseite im Internet zur Ver-netzung von Fachleuten zu diesem Thema. Darüber wird der Dialog fortgeführt und der Austausch über sozialräumliche Integrationsmaß-nahmen mit dem Ziel organisiert, dass jede beteiligte Institution von den Erfahrungen der jeweils ande-ren profitieren kann.

Weitere Informationen im Internet unter www.zuwanderer-in-der-stadt.de/1071.php

Weltweit größte Haushaltsumfrage abgeschlossen

Erneuerbare Energien kommen voran Mit der weltweit bislang umfangreichsten Haushaltsbefragung über die Nutzung erneuerbarer Energien wurden zwei Ba-sistrends belegt: Immer mehr Haushalte nutzen erneuerbare Energien. Aber den größten Beitrag zur Energieversorgung lie-fern nach wie vor Erdöl und Gas. Das ergab eine Telefonbefragung von mehr als 80.000 Haushalten Ende 2006.

Die Ergebnisse erarbeiteten das Ber-liner forsa-Institut und das Essener Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Die daraus entstan-dene Studie veröffentlichte das RWI Ende Februar 2007.

Danach waren 2006 in Deutschland rd. 800.000 Solarkollektoren installiert. Damit wurden 4,9 Prozent aller bewohnten Gebäude beheizt und/oder mit Warmwasser versorgt. Weitere 300.000 Photovoltaikanla-gen erzeugten Strom. Das entspricht einem Anteil von 1,8 Prozent der Wohngebäude.

Wärmepumpen wurden in etwa 400.000 Gebäuden eingesetzt, das entspricht 2,4 Prozent der Wohnbebauung. Heizungen auf der Basis von Holzpellets fanden sich in 370.000 Häusern – 2,2 Prozent des Be-standes.

Ein Vergleich mit den Ergebnissen einer früheren Befragung zeigt Wachstumsdyna-mik. So nahm die Nutzung der Sonnenergie zur Beheizung in privaten Haushalten seit

Anfang 2005 von 4,4 auf 4,9 Prozent zu. Der Einsatz von Wärmepumpen stieg von 2,1 auf 2,4 Prozent. Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung verdoppelten ihren Anteil von 0,9 auf 1,8 Prozent, der Anteil der Holzpelletheizungen stieg um mehr als das Vierfache – von 0,5 auf 2,2 Prozent.

Die Studie von RWI/forsa zeigt zugleich: Erdgas mit 36,7 Prozent und Heizöl mit 27,9 Prozent bleiben weiterhin die Energie-lieferanten Nummer eins und zwei für pri-vate Haushalte in Deutschland. Elektrischer Strom liegt mit 18,3 Prozent auf Platz drei. Und bei den erneuerbaren Energien errei-chen Holzprodukte Platz eins, wenn man Pellets, Hackschnitzel, Briketts und Stück-holz addiert. Sie decken gemeinsam 8,7 Prozent des Energieverbrauchs deutscher Privathaushalte

Die Studie findet sich im Internet unter www.rwi-essen.de/haushaltsenergie-verbrauch

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13Aktuelles

Keine Verkürzung der Eichgültigkeiten

Neue Eichordnung

Weitgehend unbemerkt wurde im Jahr 2007 die Eichordnung geändert. In § 12 wurde ein Absatz 1a eingefügt. Dieser bestimmt, dass bei Wärme-, Warmwasser- und Kaltwasserzählern, die seit dem 13. Februar 2007 einge-baut wurden, die Eichgültigkeitsfrist mit dem Jahr beginnt, in dem die Metrologiekennzeichnung an dem Messgerät angebracht wurde. Prak-tisch würde sich damit die Eichgültig-keitsdauer um ein Jahr verringern.

Laut Bundesministerium für Wirt-schaft und Technologie handelt es

sich dabei jedoch um ein Versehen. Die Gültigkeitsdauer der Eichung soll nach wie vor erst mit Ablauf des Jahres beginnen, in dem die Metrologiekennzeichnung an dem Messgerät angebracht wurde. Lei-der ist nicht mit einer kurzfristigen Korrektur der Eichordnung zu rechnen, bei nächster Gelegenheit soll jedoch die entsprechende Überarbeitung erfolgen. Das Bun-desministerium für Wirtschaft und Technologie hat das mit Schreiben vom 11. März 2008 dem GdW ge-genüber bestätigt.

Weitere Informationen im Internet www.uni-kl.de/europamaster

Mieten in Deutschland 2006

TU Kaiserslautern

Mit durchschnittlich 5,04 Euro zahlen die Saarländer bundesweit die niedrigsten Mieten pro Quadratmeter. Dies teilte das Statistische Bundesamt nach Auswertung von Zahlen des Jahres 2006 mit.

Spitzenreiter in Deutschland ist Ham-

Im Sommersemester 2008 wird an der Technischen Universität Kaiserslautern ein neuer berufsbegleitender Masterstudien-gang „Europa und Regionalentwicklung“ angeboten.

Dieser ist interdisziplinär angelegt und vermittelt in drei Semestern fachliche und methodische Kompetenzen sowohl in den Themen- und Aufgabenfeldern der Regi-onalentwicklung als auch im Bereich der europäischen Raumentwicklung sowie ins-besondere der europäischen Regional- und

In Hamburg am höchsten, im Saarland am niedrigsten

Neuer Masterstudiengang „Europa und Stadtentwicklung“

burg (7,47 Euro) vor Hessen (6,57 Euro) und Berlin (6,35 Euro). Nordrhein-West-falen folgt mit 5,98 Euro auf Platz sechs des Länder-Rankings, Rheinland-Pfalz auf Platz 12 mit 5,25 Euro durchschnitt-licher Bruttokaltmiete pro Quadratmeter Wohnfläche.

Strukturpolitik. Der Masterstudiengang richtet sich an Hochschulabsolventen der Fachrichtungen Raumplanung oder Geo-graphie sowie der Gesellschafts-, Rechts-, Kultur-, Europa-, Politik-, Verwaltungs-, So-zial- und Wirtschaftswissenschaften mit Berufserfahrung.

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14 Aktuelles

VerbandsMagazin  •  4/08

Deutsches Institut für Urbanistik

Neue Baugebiete bringen Gemeinden eher Verluste

schutzflächen sind in die Betrachtung einbezogen worden.

Weiterhin wäre zu prüfen, ob die im System des kom-munalen Finanzausgleichs

vordergründig bestehenden Anreize zur Baulandausweisung nicht eliminiert und stattdessen Anreize zum Erhalt von Frei-flächen geschaffen werden sollten.

Die Untersuchung des Deutschen Insti-tuts für Urbanistik wurde unter dem Titel „Neue Baugebiete: Gewinn oder Verlust für die Gemeindekasse? Fiskalische Wir-kungsanalyse von Wohn- und Gewerbege-bieten“ (Michael Reidenbach u. a., 2007, 227 S.) als Band 3 in der Edition Difu – Stadt Forschung Praxis des Deutschen Instituts für Urbanistik veröffentlicht.

Rund 113 Hektar Freifläche werden derzeit in Deutschland pro Tag in Siedlungs- und Verkehrsflächen umgewandelt. Begründet wird dies oft mit dem Argument, dass neue Baugebiete für Gemeinden zusätzliche Ein-nahmen aus Steuern und dem kommu-nalen Finanzausgleich bringen. Eine neue Studie des Deutschen Instituts für Urbanis-tik (Difu), die vom Bundesamt für Natur-schutz gefördert wurde, kommt zu anderen Ergebnissen: „Die Beispielrechnungen für Gemeinden in Wachstumsregionen am Rande größerer Städte zeigen, dass beim Wohnungsbau die gesamten Folgekosten für innere und äußere Erschließung sowie soziale Infrastruktur höher sein dürften als die zusätzlichen Einnahmen.“

„Eine negative Bilanz ergibt sich oft auch für die Ausweisung neuer Gewerbege-biete“, erklärt Projektleiter Michael Rei-denbach. „Kommunen sollten sich des-halb auf die Innenentwicklung konzen-trieren. Das kann Kosten sparen.“ Von Planern und Stadtökonomen wird in die-sem Zusammenhang auf die besondere Bedeutung der ökonomischen Rahmen-bedingungen für die Reduzierung der Flä-

cheninanspruchnahme verwiesen.

Die neue Difu-Studie be-zieht vor allem auch Er-fahrungen und Methoden aus den USA ein. Dort gehören Untersuchungen über die fiska-lischen Wirkungen von Baulandauswei-sungen zum Planungsalltag. Für Deutsch-land ist dieser Ansatz neu. Als Antwort auf diesen Mangel wird in der Difu-Studie vorgeschlagen, eine solche „fiskalische Wirkungsanalyse“ für alle größeren Bau-projekte vorzuschreiben.

Dies könnte Fehlinvestitionen verhindern und gleichzeitig neue Belastungen des Naturhaushalts vermeiden. In der Studie werden die notwendigen Berechnungs-schritte ausführlich beschrieben und an-hand von vier Beispielen vorgerechnet. Zusätzlich werden die Einkommensef-fekte betrachtet, die sich aus den Bauak-tivitäten und etwaigem höheren Konsum der zuziehenden Einwohner ergeben wür-den. Auch die fiskalischen Wirkungen von landwirtschaftlichen Flächen und Natur-

Weitere Informationen im Internet unter www.difu.de/publikationen/difu- berichte/2_07/02.phtml oder www.difu.de/publikationen/abfrage.php3?id=947

Bewerbungsfrist endet am 28. April 2008

Wettbewerb „Energieeffiziente Architektur in Deutschland“

Der Preis ist insgesamt – neben dem eigentlichen Gestaltungspreis werden Auszeichnungen und Anerkennungen verliehen – mit 50.000 Euro dotiert. Die Bewerbungsfrist endet am 28. April 2008. Die Preisverleihung wird am 23. Oktober 2008 in Ludwigsburg stattfinden.

Die Wüstenrot Stiftung widmet ihren nunmehr achten Gestaltungspreis dem Thema „Energie-effiziente Architektur in Deutschland“.

Die Themen Klimaschutz, Energieeinspa-rung und -effizienz dominieren die gegen-wärtige baupolitische und wohnungswirt-schaftliche Diskussion wie nie zuvor. „So-wohl beim Neubau, aber insbesondere im Gebäudebestand gibt es ein großes Gestal-tungspotenzial im intelligenten Umgang mit energieeffizienten Lösungen, die auch den baukulturellen Anforderungen und Maßstäben einer dauerhaften Architektur gerecht werden“, stellt die Stiftung fest.

Der Wettbewerb zielt auf „die gesamte Typologie von aktiven und passiven Maß-nahmen, mit denen integrierte energieef-fiziente Lösungen im Neubau und im Ge-bäudebestand erreicht und gewährleistet werden“, ab – angefangen von der Stand-ortwahl und der Form sowie Ausrichtung der Immobilien über den Wärmeschutz und die Gebäudetechnik über die nach-haltige Energieversorgung (z. B. Kraft-Wärme-Kopplung, regenerative Energien) bis zu ergänzenden Dienstleistungen. Die eingereichten (deutschen) Projekte müs-sen nach dem 1. Januar 2004 fertig gestellt worden sein.

Die Auslobung mit Informationen zu Jury und Wettbewerbskriterien ist im Internet unter www.wuestenrot-stiftung.de abzurufen.

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4/08  •  VerbandsMagazin

Politik

Sonderkonferenz der Bauminister

In einer Sonderkonferenz haben die Baumi-nister der Länder am 14. März 2008 in Berlin weit reichende Beschlüsse zum Kli-maschutz im Gebäudebereich gefasst.

„Wir müssen unsere Anstrengungen auf die CO2-Einsparpotenziale im Siedlungs-bestand fokussieren. Drei Viertel der 17,3 Millionen Wohngebäude in Deutschland haben erheblichen Sanierungsbedarf. Mit einer gemeinsamen Offensive von Bund, Ländern und Kommunen wollen wir diese gewaltige Aufgabe angehen. Um die ehr-geizigen Klimaschutzziele zu erreichen, müssen wir an vielen Stellschrauben dre-hen – von gesetzlichen Vorgaben bis zu steuerlichen Anreizen“, erklärte der neue Vorsitzende der Bauministerkonferenz, der nordrhein-westfälische Bauminister Oliver Wittke. Bei der Sitzung wurde die erste umfassende Bestandsaufnahme der Länder über Notwendigkeiten und Poten-ziale zum Klimaschutz im Gebäudesektor vorgestellt.

Die Länderminister forderten den Bund auf, sich an der Investitionsoffensive für den Klimaschutz im Gebäudebestand zu beteiligen. In enger Abstimmung mit den Ländern soll er das CO2-Gebäudesanie-rungsprogramm vereinfachen und mit den weiteren Förderangeboten harmonisieren. Darüber hinaus erwarten die Länder, dass der mit 200 Millionen Euro ausgestattete Investitionspakt zur energetischen Mo-dernisierung der sozialen Infrastruktur in den Gemeinden über das Jahr 2008 hinaus fortgeführt wird. Insbesondere Schulen und Kindergärten sollen davon profitieren.

In die Zuständigkeit des Bundes fällt auch zu prüfen, ob weitere finanzielle und steu-erliche Anreize gegeben werden können – einerseits, um Hauseigentümer zur In-vestition in Energiesparmaßnahmen zu motivieren und andererseits, um Mieter für das Energieeinsparen zu gewinnen. In diesem Zusammenhang soll untersucht werden, ob mietrechtliche Vorschriften zugunsten des Klimaschutzes zu verän-dern sind.

Bund, Länder und Gemeinden sollen ge-meinsam sicherstellen, dass das Baupla-

Konzept zum Klimaschutz vereinbart nungsrecht mit den Bestimmungen der Verordnung zur Energieeinsparung (EnEV und EEWärmeG) harmonisiert wird.

Die Länderminister einigten sich darauf, den Klimaschutz stärker in ihrer Wohn-raumförderung zu verankern. Gefördert werden sollen Konzepte im energiespa-renden Wohnungs- und Städtebau ebenso wie Angebote zur Beratung und Informati-on der Bevölkerung in den Kommunen. Die Innenentwicklung und neue Nutzungen auf innerstädtischen Brachflächen erhalten in der Städtebauförderung Vorrang.

Außerdem sollen mehr Mittel für die Er-forschung energieeffizienter Bauprodukte und Bauarten eingesetzt werden. Bei Ge-

bäuden der öffentlichen Hand sollen ver-pflichtend höhere Energiestandards und der Einsatz erneuerbarer Energien umge-setzt werden.

Darüber hinaus forderten die Bauminister den Bund auf, seine Mittel in der Städte-bauförderung auf dem Niveau des Jahres 2008 zu verstetigen. Nur so könne der Bedarf in den städtebaulichen Investiti-onen gedeckt und die Klimaschutzziele erreicht werden. Auf dieser Basis soll dann ein fairer Verteilerschlüssel über alle 16 Länder entwickelt werden. Gleichzeitig soll der Bund mehr Flexibilität erlauben, damit die Länder auf die unterschiedlichen Problemlagen unbürokratisch und pro-blemorientiert reagieren können.

Keine zusätzlichen Belastungen für Mieter und Vermieter

Liberalisierung des Messwesens

Die Bundesvereinigung Spitzenverbän-de der Wohnungs- und Immobilienwirt-schaft (BSI) fordert Nachbesserungen bei der geplanten Öffnung des Messwe-sens. „Die Entscheidung darüber, wer die Strom- und Gaszähler in den Woh-nungen betreibt, muss beim Vermieter bleiben. Es klingt vielleicht paradox, aber: das ist auch im Interesse der Mie-ter“, so Lutz Freitag, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) und Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilien-unternehmen.

Mit einer Gesetzesänderung plant die Bundesregierung, das Ablesen der Zäh-ler für den Wettbewerb zu öffnen. Die BSI begrüßt zwar grundsätzlich die geplante Liberalisierung des Messwe-sens. „Die vorgesehene Ermächtigung des Anschlussnutzers (Mieters), den Betreiber der Zähler auszuwählen, wäre aber kontraproduktiv“, so Freitag. „Dies wäre nicht nur ein Eingriff in be-

stehende Mietverhältnisse und das gel-tende Mietrecht, eine Verlagerung der Wahl des Messstellenbetreibers auf den Anschlussnutzer könne auch negative Folgen für die Mieter haben.“

Insbesondere in größeren Objekten würden die Kosten für den immensen Verwaltungsaufwand und das ständige Auswechseln der Zähler unterschied-licher Anbieter die – bisher nur erhoff-ten – Vorteile einer Liberalisierung zunichte machen. Nur der Vermieter sei in der Lage, durch Bündelung der Mess-stellenvergabe Kostenvorteile für den Mieter zu erreichen. Außerdem gebe es bislang noch keine belastbaren Erkennt-nisse zu den durch die Gesetzesände-rung erwarteten Energieeinsparungen.

Freitag fasste zusammen: „Der Vermie-ter muss weiter entscheiden können, wer die Messstellen betreibt und die Messung vornimmt, sonst droht das Gesetzesziel ins Gegenteil verkehrt zu werden.“

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VerbandsMagazin  •  4/08

Politik

Nach jahrelangen Diskussionen

Selbstgenutztes Wohneigentum wird künf-tig wieder stärker als Teil der privaten Al-tersvorsorge gefördert. Das Sparguthaben aus einem Riestervertrag darf dann in vol-ler Höhe für den Kauf von Wohneigentum eingesetzt werden. Mit dem Eigenheim-Rentengesetz sollen das Wohneigentum und der Erwerb von Genossenschaftsantei-len in die Riesterförderung mit einbezogen werden.

Geplant ist, dass Sparer schon während der Einzahlphase ihr Erspartes plus staatliche Zulagen in voller Höhe entnehmen und zum Immobilienkauf nutzen dürfen. Nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf sollte die Entnahme auf 75 Prozent der Summe begrenzt sein. Mit der Ermöglichung ei-ner 100-prozentigen Entnahme, die jetzt angestrebt wird, soll der „Wohn-Riester“ attraktiver werden.

Das Gesetz, das noch vom Bundestag verabschiedet werden muss, soll rück-wirkend zum Januar 2008 in Kraft treten. In den vorhergehenden Diskus-sionen hatte sich in erster Linie die steuerliche Ge-staltung als schwierig er-wiesen: Um die nachgelagerte Besteuerung im Rentenalter zu ermöglichen, sieht der Gesetzentwurf die Bildung eines fiktiven Wohnförderkontos vor. Darauf werden die in der Immobilie gebundenen, steuerlich geförderten Beträge erfasst. Zum Renten-beginn kann der Sparer entscheiden, ob er seine Steuerschuld sogleich vollständig begleicht – dies würde mit einem Abschlag von 30 Prozent belohnt werden. Auch die Wohnungsbauprämie wird im Zusam-menhang mit der Einführung des „Wohn-Riesters“ neu geregelt: Die Zulage von bis zu 45 Euro kann erhalten, wer mindestens 50 Euro im Jahr in einen Bausparvertrag einzahlt. Dabei darf das Jahreseinkommen 25.600 Euro (Ehepaare: 51.200 Euro) nicht übersteigen.

Lob von der BSI

Die Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) begrüßte

Koalition beschließt „Wohn-Riester“ die Einigung der Koalitionsfraktionen zur Integration der Wohnimmobilie in die staatlich geförderte Altersvorsorge (sog. Eigenheimrente oder Wohn-Riester). Po- sitiv wertet die BSI, dass Riesterverträge künftig vollständig zum Erwerb einer Wohn- immobilie oder von Genossenschaftsan-teilen genutzt werden können. „Jetzt wird die Immobilie endlich gleichberechtigt mit der Geld-Rente in die Riesterförde-rung einbezogen“, erklärte Lutz Freitag, Vorsitzender der BSI und Präsident des GdW Bundesverband deutscher Woh-nungs- und Immobilienunternehmen. Damit werde die Eigenheimrente auch für Bezieher niedrigerer Einkommen zum attraktiven Instrument für die private Al-tersvorsorge.

Darüber hinaus sollte aber auch das ver-mietete Wohneigentum unbedingt in die

Riesterförderung e i n g e b u n d e n werden. Nachbes-serungsbedar f bestehe aus Sicht der Immobilien-wirtschaft außer-dem bei verschie-denen Detai l -regelungen. Der

geplante Steuerrabatt zur Abgeltung der Einkommensteuer bei Renteneintritt solle erhöht werden. Außerdem gelte es, die vorgesehene Strafsteuer bei Veräußerung der mit Riestermitteln angeschafften Im-mobilie herabzusetzen.

Koalitionsvereinbarung endlich umgesetzt

Die Koalitionsspitzen hatten sich anläss-lich ihrer gemeinsamen Klausurtagung auf die Einführung der Eigenheimrente geeinigt. Die Reform soll bis zum Som-mer verabschiedet werden und rückwir-kend zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. „Damit löst die Bundesregierung endlich ihr Versprechen aus dem Koalitionsver-trag von 2005 ein“, so Freitag. Die BSI hatte sich stets für die Einbeziehung der Wohnimmobilie in die staatlich geförderte Altersvorsorge eingesetzt und der Politik schon vor zwei Jahren mit dem KaNaPe-

Modell einen Vorschlag dazu unterbreitet. An diesem Modell haben sich die Koaliti-onen mit ihrem aktuellen Vorschlag wei-testgehend orientiert. Es sei jetzt Aufgabe der Politik, die gefundene Einigung zügig in die Tat umzusetzen und im Gesetzge-bungsverfahren darauf zu achten, dass die Regelungen für die Bürger praktikabel und unbürokratisch umgesetzt werden.

Kritik

Neben breiter Zustimmung auf der Seite der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft gab es auch vereinzelt Kritik. Dr. Franz- Georg Rips, Präsident des Deutschen Mieter- bundes (DMB) sagte: „Der Koalitionskom-promiss, nach dem die selbst genutzte Immobilie in die geförderte Altersvorsor-ge mit einbezogen wird, ist alles andere als ein großer Wurf.“ Der Mieterbund-Präsident kritisierte, dass das jetzt be-schlossene Wohn-Riester-Modell eine Art Ersatz-Eigenheimzulage darstelle. Rips bestätigte, dass Immobilien grundsätzlich ein wichtiges Instrument der Altersvor-sorge sein können. Das gelte aber nicht nur für das selbst genutzte Eigentum oder die selbst genutzte Eigentumswoh-nung, sondern erst recht für vermietete Immobilien. Daneben komme es ganz entscheidend auf die spätere Möglich-keit der Vermarktung an. Geprüft werden müsse auch, ob Maßnahmen zur Steige-rung der Energieeffizienz oder für einen barrierefreien bzw. behindertengerechten Ausbau in die Förderung mit einbezogen werden sollten.

Der Gesamtverband der deutschen Versi-cherungswirtschaft (GDV) warnte vor un-nötigem bürokratischem Aufwand und zusätzlichen Kosten, die entstehen könnten: Für Versicherungsunternehmen sei es nicht hinnehmbar, wenn Anbieter von Riesterverträgen trotz der Entnahme des gesamten bisher angesparten Alters-vorsorgevermögens zum Erwerb von Wohn- eigentum ihre ehemaligen Kunden den-noch über Jahre und Jahrzehnte hinweg über die Entwicklung eines fiktiven Wohn-förderkontos unterrichten müssen – ob-wohl sie tatsächlich gar keine Gelder mehr verwalten.

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4/08  •  VerbandsMagazin

17Politik

Städtebauförderung 2008

Die zwischen Bund und Ländern abge-stimmte Verwaltungsvereinbarung 2008 über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104 b des Grundgesetzes zur Förderung städte-baulicher Maßnahmen (VV-Städtebauförde-rung 2008) befindet sich derzeit im Umlauf-verfahren zur Unterschrift durch die Län-der. Sie ist deshalb noch nicht rechtskräftig. Das VM stellt einige Eckpunkte vor.

Der Bund sieht insgesamt 504,792 Mil-lionen Euro für fünf Programmbereiche der Städtebauförderung vor. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen Rückgang der Finanzhilfen des Bundes um rund 35 Millionen Euro. Bei den Finanzhilfen des Bundes handelt es sich um Kassenmittel. Mittelumschichtungen und Verpflichtungs-ermächtigungen verändern jedoch die Hö-he der tatsächlich eingesetzten Mittel.

Auffällig im Vergleich zu der VV-Städte-bauförderung 2007 sind:

π eine Erweiterung der Programmschwer-punkte um den Programmbereich „Ak-tive Stadt- und Ortsteilzentren“

π eine Zusammenfassung der bisher in zwei Artikeln beschriebenen Programm-bereiche Stadtumbau Ost und Stadtum-bau West in einen Artikel Stadtumbau.

Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen

Die Verteilung der Finanzhilfen des Bundes für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen auf die Länder im Jahr 2008 sieht für die „al-ten“ und „neuen“ Bundesländer jeweils 61 Millionen Euro vor. Entsprechend dem Verteilungsschlüssel erhalten Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen – bei unveränderter Rangfolge zum Vorjahr – gut 70 Prozent der für diesen Programmbereich (alte Län-der) vorgesehenen Mittel.

Soziale Stadt

Der Verteilungsschlüssel für den Pro-grammbereich Soziale Stadt – mit insge-

Verwaltungsvereinbarung liegt Ländern zur Unterschrift vor

samt 90 Millionen Euro für alle Bundeslän-der – enthält gegenüber dem vorgenannten zusätzlich einen Sozial- und Integrations-faktor. Gegenüber dem Jahr 2007 bleibt die Rangfolge der Empfängerländer unver-ändert. Da diese Mittelsumme gegenüber dem Programm für städtebauliche Sanie-rungsmaßnahmen nicht zuvor auf zwei Summen für die alten und neuen Länder aufgeteilt wird, verschiebt sich die Rangfol-ge der Empfängerländer stark zugunsten der alten Bundesländer. Hier kommt die Komponente Bevölkerung des Verteilungs-schlüssels wohl stark zum Tragen.

Stadtumbau

Wie erwähnt, fasst die VV-Städtebauför-derung 2008 die Förderung des Stadtum-baus in Ost- und Westdeutschland in einen Artikel zusammen. Die dort beschriebenen Ziele und Handlungsfelder des Stadtum-baus gelten für alle Länder, bis auf den Rückbau von Wohnungen.

Die Mittelsummen werden – wie im Jahr zuvor – getrennt verteilt. Für die alten Län-der sind 58 Millionen Euro (80 Millionen Euro im Jahr 2007) und für die neuen Län-der 104.793 Millionen Euro vorgesehen.

Innerhalb der alten Länder stehen wieder-um Nordrhein-Westfalen, Bayern, Nie-dersachsen und Baden-Württemberg an der Spitze der Empfängerländer. Gemes-sen an den absoluten Summen und unter Einbeziehung der neuen Länder verändert sich die Rangfolge erheblich. Sachsen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt rut-schen nunmehr an die Spitze. Nordrhein-Westfalen nimmt den 4. Platz ein. Danach folgen wiederum die drei weiteren neuen Bundesländer.

Für die Verteilung der Stadtumbaumittel wendet die VV Städtebauförderung 2008 wie im Jahr 2007 unterschiedliche Vertei-lungsschlüssel für die neuen und alten Länder an. Während der Schlüssel für die neuen Länder „nur“ die Komponenten Bevölkerung und Wohnungsbestand be-rücksichtigt, setzt sich der Schlüssel für die alten Länder aus mehreren problemspe-zifischen Komponenten zusammen.

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Politik

Wohngelderhöhung zum 1. Januar 2009

Bei einer Klausurtagung in Königswinter ha-ben sich die Spitzen der Großen Koalition am 27. und 28. Februar 2008 darauf verständigt, für Menschen mit geringen Einkommen das Wohngeld zum 1. Januar 2009 zu erhöhen. Zugleich soll ein Kinderzuschlag eingeführt wer-den. Die Pläne wurden auch von der Sonderbauministerkonferenz der Länder am 14. März 2008 unterstützt.

Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee hatte sein Konzept für die Wohngelderhöhung we-nige Tage zuvor, am 22. Feb-ruar, der Öffentlichkeit vorge-stellt. Es sieht eine Erhöhung um insgesamt 520 Millionen Euro vor. Im Durchschnitt erhöht sich der Betrag für die Empfänger damit um zwei Drittel.

„Die Reform ist überfällig. Das Wohngeld wurde zuletzt 2001 angepasst. Die Bürge-rinnen und Bürger hatten seitdem Miet-steigerungen von rund zehn Prozent und Heizkostensteigerungen von fast 50 Prozent zu verkraften. Wir werden Menschen mit geringem Einkommen, darunter viele Rent-ner, mit den Preissteigerungen nicht allein lassen“, sagte Tiefensee.

Heizkosten zählen jetzt mit Von der Verbesserung werden ab 2009 rd. 850.000 Haushalte profitieren. Für eine Familie mit zwei Kindern kommen nach Berechnung des Ministeriums etwa 80 Euro

im Monat mehr heraus. Ein Rent-nerhaushalt in Berlin kann mit etwa 42 Euro mehr rechnen. Die durchschnittliche Steigerung liegt bei 90 Euro, am Ende kommen rund 150 Euro monatlich heraus.

Die Heizkosten sollen künftig in die Berechnung des Wohngeldes einbezogen werden. Bislang wur-de die Bruttokaltmiete als Bemes-sungsgrundlage herangezogen. Die Miethöchstbeträge werden zu-dem um zehn Prozent angehoben,

ebenso die Tabellenwerte, aus denen sich die Höhe des Wohngelds ergibt.

Die Mehrheit der Bundesländer hat bereits Zustimmung im Bundesrat für die Neurege-lungen signalisiert. Das ist notwendig, weil Bund und Länder sich die Finanzierung des Wohngelds zu je 50 Prozent teilen. Nach Ab-stimmung mit Familienministerin Ursula von der Leyen über den geplanten Kinder-zuschlag soll das gesamte Paket möglichst noch vor der Sommerpause im Bundestag verabschiedet werden.

Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee

Bund, Länder und Kommunen haben sich kürzlich auf einen „Investitions-pakt“ zum Klimaschutz verständigt. Er zielt auf eine Unterstützung der Klimaschutzaktivitäten von Kom-munen und auf einen Abbau des Sanierungsstaus ab. Die Förderung soll auch denjenigen Kommunen zu-gute kommen, die die erforderlichen Investitionen in den kommunalen Immobilienbestand wegen ihrer ange-spannten Haushalte nicht allein mit Darlehen finanzieren können.

Wie Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee mitteilt, stellt der Bund in diesem Jahr dafür 200 Millionen Euro bereit; die Länder und Kom-munen beteiligen sich jeweils in gleicher Höhe. Bezuschusst werden damit Sanierungsmaßnahmen an städtischen Immobilien und an Gebäuden privater, kirchlicher und gemeinnütziger Träger, wie z. B. Maßnahmen an Kindergärten, Schu-len und Turnhallen.

Mit dem Investitionspakt werden vorhandene Förderprogramme er-gänzt, etwa die Programme „Sozial Investieren“ (Fokus: soziale Infra-struktureinrichtungen) sowie „Kom-munalkredit“ der KfW Förderbank. Eine „Verwaltungsvereinbarung In-vestitionspakt 2008“ bedarf noch der Zustimmung der Bundesländer.

Investitionspakt unterstützt Kommunen

Klimaschutz

FDP im Bundestag

Die Programmvielfalt in der Städtebauför-derung soll reduziert und besser koordiniert werden, fordert die Bundestagsfraktion der FDP in einem Antrag (16/8076). Übergeord-netes Ziel sei es, die Stadt- und Raumpla-nung nachhaltig und flexibel zu gestalten.

Dies beinhalte im Detail die Übernahme der Empfehlungen des Parlamentarischen Beirates für nachhaltige Entwicklung, ins-besondere eine verstärkte Kooperation der Kommunen.

Die Kommunen wiederum sollen von ei-ner „Task Force Stadt- und Regionalent-wicklung“ unterstützt werden. Überwacht werden müsse auch die Nutzung der Mit-tel, so die FDP. Um mehr Transparenz her-

Handlungsbedarf in der Städtebauförderungzustellen, sollen die Landesrechnungshöfe nach dem Willen der Liberalen die Mittel-verwendung jährlich überprüfen.

Daneben fordert die Fraktion eine Erhö-hung der Förderquote von Stadtteilaufwer-tungen auf 60 Prozent gegenüber der so genannten Förderung des Rückbaus. Die Fraktion will außerdem, dass die Infra-struktur optimiert und dass externe Fak-toren wie die Demographie, die Ökonomie und die Ökologie berücksichtigt werden.

Anlass des Antrages ist die anstehende Evaluierung der Programme zur Städte-bauförderung und die damit verbundene Neuverhandlung der Verwaltungsverein-barung zwischen Bund und Ländern.

„Die Erhöhung der Ausgaben für Wohngeld um 520 Millionen Euro bringt eine große Entlastung für die Wohngeldempfänger“, sagte denn auch Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, in einer ers-ten Reaktion auf Tiefensees Vorschläge am 22. Februar 2008. Die Anpassung sei ange-sichts der gestiegenen Wohnkosten der letz-ten sieben Jahre dringend notwendig.

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Aktuelles

StadtBauKultur NRW

Die von der Initiative StadtBauKultur NRW herausgegebene Broschüre „Historische Siedlungen in Nordr-hein-Westfalen“ ent-hält – so der Untertitel – „Wissenswertes für Eigentümer und Be-wohner“.

In seinem Vorwort skizziert Bauminister Oliver Wittke die Sied-lungsentwicklung in NRW: „Nordrhein-Westfalen ist das Land der Siedlungen. Markant prägen die Siedlungen die Regi-on insofern, als sich seit Mitte des neun-zehnten Jahrhunderts vor allem im Bal-lungsraum Rhein/Ruhr die Bevölkerung rasant entwickelte und Quantität von Qua-

Historische Siedlungen in Nordrhein-Westfalen

lität begleitet war. Aus allen Epochen, von der Gründerzeit über die 1920er Jahre

bis hin zur Architek-tur der Nachkriegs-zeit , finden sich zwischen Rhein und Weser baukünstle-risch herausragende Beispiele für die Geschichte der Sied-lungsarchitektur.“

Diese wird von meh-reren Autorinnen und Autoren unter verschiedenen As-pekten beleuchtet. U. a. verdeutlicht Professor Dr. Dr. Karl-Heinz Cox am

Beispiel der Siedlung Schüngelberg in Gelsenkirchen das Motto „Gestalt erhalten, Wert steigern“.

Angesichts der Privatisierungswelle und der damit verbundenen Aufteilung von Siedlungen auf viele Einzeleigentümer sei Handlungsbedarf in Bezug auf den nordrhein-westfälischen Bestand gegeben, schrieb Wittke. Einen Beitrag dazu liefere die vorliegende Publikation, die das Be-wusstsein sensibilisieren, fachliche Fra-gen ansprechen, Perspektiven aufzeigen und über Förderinstrumente informieren möchte.

Die Broschüre kann bei der GWN Gemeinnützige Werkstätten Neuss GmbH kostenlos und versandkostenfrei unter Angabe der Veröffentlichungsnummer SB 154 Tel.: C@ll NRW 0180 3100110, E-Mail: [email protected] bestellt werden.

8. Parlamentarischer Abend am 16. April 2008

VdW Rheinland Westfalen

Der 8. Parlamentarische Abend des VdW Rheinland Westfalen findet am Mittwoch, 16. April 2008, ab 19.00 Uhr, im Verbandsgebäude Düsseldorf statt.

Diese immer äußerst gut besuchte Ver-anstaltung hat sich im Lauf der Jahre zu einem sehr beliebten Treffpunkt für Po-litik, Medien, Wissenschaft, Verwaltung, Banken sowie Wohnungs- und Immobi-

lienwirtschaft entwickelt. Bis Ostern hatten bereits über 150 Personen ihre Teilnahme zugesagt. Neben kulinarischen und künstle-rischen Überraschungen steht vor allem die Kommunikation im Mittelpunkt des Abends.

Landesausgabe Nordrhein-Westfalen

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20 Landesausgabe Nordrhein-WestfalenAktuelles

Aktuelle Ergebnisse der Wfa-Wohnungsmarktbeobachtung

NRW-weit gültige Aussagen zu aktuellen Ent-wicklungstrends auf dem Wohnungsmarkt werden immer schwieriger. Sowohl angebots-seitig (Bautätigkeit) als auch hinsichtlich der demographischen und sozioökonomischen Rahmendaten auf Seiten der Nachfrage(r) bestehen deutliche regionale Unterschiede. Das belegen die aktuellen Ergebnisse der Wohnungsmarktbeobachtung der Wohnungs-bauförderungsanstalt (Wfa) NRW.

Die kürzlich erschienene Publikation „Wohnungsmarktbeobachtung NRW: Info 2007“ gibt anhand zahlreicher Tabellen, Grafiken und Karten einen umfangreichen Überblick über die jüngste Entwicklung auf den verschiedenen Teil-märkten im Land.

Die wichtigsten Ergebnisse:

π Insbesondere in den Kommunen entlang der Rheinschiene war die Ent-wicklung zuletzt durch hohe Zuwächse der Bevöl-kerungs- und Haushalts-zahlen, der Bautätigkeit und durch insgesamt ho-he Kauf- sowie Mietpreis-niveaus gekennzeichnet.

π In den Schrumpfungsre-gionen wie dem Ruhrge-biet führen rückläufige Bevölkerungszahlen zu wachsenden Leerständen, geringer Bautätigkeit und einem relativ niedrigen Preisniveau.

π Im Münsterland, einigen dynamischen ostwestfälischen Mittelstädten sowie in den meisten ländlichen Regionen im westlichen NRW ist die Entwicklung in quantitativer Hinsicht zwar positiv, je-doch besteht hier die Herausforderung darin, mit entsprechenden Konzepten auf die starke Zunahme der Anzahl äl-terer Menschen zu reagieren.

π Grundsätzlich rechnen die Experten der Wfa in Folge der veränderten

Heterogener Markt macht „Pauschalurteil“ unmöglich

Zusammensetzung der Bevölkerung damit, dass barrierearme oder -freie Wohnungen weiterhin viel gefragt sind.

π „Zudem steigt die Zahl derjenigen Haushalte, die Probleme haben, sich auf dem frei finanzierten Wohnungs-markt mit Wohnraum zu versorgen und auf preisgünstigen Wohnraum angewiesen sind.“ In den Wachstums-regionen gewinnt die soziale Wohn-raumförderung folglich wieder stärker an Bedeutung.

π Die Anzahl der Hartz IV-Empfänger hat sich im Berichtsjahr 2006 weiter erhöht – die rund 1,69 Millionen Leistungsbe-zieher machen inzwischen mehr als neun Prozent der Gesamtbevölkerung aus. Ihre Anteile variieren regional je-doch erheblich – am höchsten sind sie in den Ruhrgebietskernstädten. So er-hält fast jeder fünfte Gelsenkirchener Bürger staatliche Transferleistungen.

π Die Zahl der Bauabgänge durch Um-wandlung, Zusammenlegung oder Rückbau von Wohnungen hat sich 2006 gegenüber 2005 um 16 Prozent

erhöht – ein Indiz dafür, dass die Anpas-sung oder die Beseitigung nicht mehr marktfähiger Bestandsimmobilien an Bedeutung weiter zugenommen hat.

π Die (Neu-)Bautätigkeit hat sich im Geschosswohnungsbau wie auf dem Ein- und Zweifamilienhausmarkt 2006 reduziert – auf der anderen Seite haben die Investitionen in den Bestand gegenüber dem Vorjahr zuge-nommen. Ganz oben auf der Agenda stehen die energetischen Modernisie-rungen.

π Der geförderte Mietwoh-nungsbestand mit Miet-preis- und Belegungs-bindung ist im Jahr 2006 um neun Prozent geschrumpft, sodass der soziale Wohnraum nur noch lediglich zehn Prozent des Gesamtbe-standes im Land aus-macht. Angesichts der nach wie vor rückläu-figen Förderzahlen sind in Zukunft Engpässe im gebundenen Be-stand wahrscheinlich. Die Tatsache, dass die Zahl wohnungssuchen-der Haushalte im Jahr 2006 erstmals seit meh-reren Jahren stabil blieb, könnte diesbezüglich ein erstes Indiz sein.

π Die starke Ausdifferenzierung der Märkte wird auch anhand der räum-lichen Mietpreismuster deutlich: Spit-zenreiter sind nach den Städten an der Rheinschiene einschließlich deren Umland, Münster und Aachen, gefolgt von den Großstädten am Niederrhein und in Ostwestfalen sowie den beiden Ruhrgebietsstädten Essen und Bochum. Was die Kaufpreise angeht, so ist das Bild ähnlich: Am tiefsten müssen die Erwerber entlang des Rheins und in den Städten Aachen und Münster in die Taschen greifen.

Veränderung des preisgebundenen Mietwohnungsbestandes von 2005 bis 2006

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Aktuelles

π Anhand des Indikators der Eigenheim-erschwinglichkeit wird deutlich, dass Eigenheime in den Hochpreisregionen „nicht nur absolut teurer, sondern auch weniger erschwinglich sind als im Lan-desdurchschnitt, weil die Einkommen nicht im selben Maße über dem Durch-schnitt liegen“.

π Die Mietbelastung der privaten Haus-halte im frei finanzierten Markt im Land hat im Jahr 2007 mit fast 33 Pro-zent den höchsten Stand seit 1993 er-reicht. Für die hochpreisigen Regionen gilt: „Durchschnittsverdiener können sich dort weniger oder schlechtere Woh-nungen leisten bzw. müssen für das

Wohnen einen höheren Anteil ihres Einkommens aufbringen. Das bedeutet auch, dass für Konsum, Vermögensauf-bau und Altersvorsorge weniger Geld übrig bleibt“, so die Wfa.

Investitionsquoten 2006 nach Handlungsfeldern in Prozent des Wohnungsbestandes

Die Publikation „Info 2007“ und das ebenfalls neue Heft „Preisgebundener Wohnungsbestand 2006: Entwicklung geförderter Wohnungen in NRW“ können im Internet unter www.wfa-nrw.de in der Rubrik „Publikationen“ bestellt werden.

Digitale Betriebsprüfung von Wohnungs- und Immobilienunternehmen

Aktuelles Mietrecht

Interessante Veranstaltungen

Die digitale Betriebsprüfung von Woh-nungs- und Immobilienunternehmen ist Gegenstand einer Tagung, die gemein-sam vom VdW Rheinland Westfalen, VdW südwest, vdw Niedersachsen Bre-men und vnw Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen am 17. April 2008 in Göttingen veranstaltet wird.

Seit 2002 hat die Finanzverwaltung im Rahmen von Betriebsprüfungen das Recht, Einsicht in gespeicherte Daten zu nehmen und das Datenverarbei-tungssystem zur Prüfung dieser Unter-lagen zu nutzen. Sie kann auch verlan-gen, dass Daten nach ihren Vorgaben ausgewertet oder ihr die gespeicherten

Am 12. Juni 2008 veranstalten der VdW Rheinland Westfalen und der VdW süd-west in Bonn die erste Tagung der neuen gemeinsamen Veranstaltungsreihe „Ak-tuelles Mietrecht“.

Welche Rechte hat der Mieter, welche Pflichten der Vermieter – und umge-kehrt? Nicht nur die Schönheitsrepa-raturklauseln bringen eine Flut von Entscheidungen der Gerichte mit sich. Auch Fragen zu energetischen Maßnah-men, zum Mietspiegel, zu Betriebskos-

Unterlagen und Aufzeichnungen auf einem maschinell verwertbaren Daten-träger zur Verfügung gestellt werden.

Vermehrt werden Betriebsprüfungen bei Wohnungs- und Immobilienun-ternehmen nach den vorgenannten Anforderungen durchgeführt. Dazu werden in der Tagung vormittags theo-retische Grundlagen zur digitalen Be-triebsprüfung durch StB Iris Bremer (vnw), vBP/StB Jörg Cammann (vdw Niedersachsen Bremen) sowie WP/StB Jürgen Gnewuch (gemeinsames Drei-Länder-Büro des VdW Rheinland Westfalen und des VdW südwest) ver-mittelt.

ten und zu vielen weiteren Themen stehen immer mehr im öffentlichen Interesse.

In der neuen Veranstaltungsreihe „Ak-tuelles Mietrecht“ werden die Mitglieds-unternehmen über die aktuelle Recht-sprechung informiert sowie Tendenzen des Richterrechts und entsprechende Handlungsoptionen für die wohnungs-wirtschaftliche Praxis aufgezeigt. Zu-gleich wird auch auf die mietrechtlichen „Dauerbrenner“ hingewiesen, um das

Nachmittags werden die EDV-Anbie-ter Aareon Deutschland GmbH, ESS EDV-Software-Service GmbH, G.A.P. Bremen und WRW Wohnungswirt-schaftliche Treuhand Rheinland-Westfalen GmbH einen Workshop zur Auswertung der steuerlich rele-vanten Daten in der Anwendungs-praxis durchführen.

Konfliktpotenzial mit den Mietern zu verringern.

Schwerpunkte der ersten Tagung wer-den die Themen Schönheitsreparaturen und Betriebskosten sein.

Nähere Informationen bei Jürgen Gnewuch Tel.: 0211 16998-28E-Mail: [email protected]

Nähere Informationen bei Stephan Gerwing Tel.: 069 97065-178E-Mail: [email protected]

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22 Landesausgabe Nordrhein-WestfalenAktuelles

Aktuelles Genossenschaftsrecht

Zur mittlerweile 4. Tagung im Rahmen der gemeinsamen Veranstaltungsreihe „Aktu-elles Genossenschaftsrecht“ des VdW Rhein-land Westfalen und des VdW südwest kamen am 28. Februar 2008 in Bochum wieder viele Vertreter von Wohnungsgenossenschaften aus beiden Verbänden zusammen.

Wegen des nach wie vor großen Interesses hat sich diese Veranstaltungsreihe einen festen Platz im Terminkalender der Woh-nungsgenossenschaften „erobert“.

Satzungsänderungen und Umgang mit insolventen Mitgliedern Rechtsanwalt Stephan Gerwing aus dem gemeinsamen Drei-Länder-Büro beider Verbände in Bonn konnte zunächst ein Zwischenfazit zur neuen Mustersatzung, etwa ein Jahr nach deren Veröffentlichung, ziehen. Er ging dabei insbesondere auf die Regelungen aus der Mustersatzung ein, die bei den Genossenschaften einen gewissen Diskussions- und Erörterungsbedarf her-vorgerufen haben. Insgesamt ist bei den Genossenschaften eine hohe Akzeptanz für die Neuregelungen zu beobachten. In

bestimmten Fällen wird allerdings auch ein Bedürfnis für Alternativregelungen deutlich.

Im Anschluss daran referierte Rechtsanwäl-tin Melanie Hamdoune aus dem Bonner Drei-Länder-Büro zum Thema Ausschluss von Mitgliedern und zu rechtlichen Proble-men, die anlässlich der Insolvenz von Mit-gliedern auftreten. Beide Themen erlangen in der genossenschaftlichen Praxis eine zunehmende Bedeutung.

Lärmaktionsplanung

In der letzten Ausgabe des VM (3/08, S. 15) wurde auf die Notwendigkeit hin-gewiesen, dass die Wohnungsunterneh-men aktiv bei der Aufstellung kommunaler Lärmaktionspläne mitwirken müssen, um ihre Interessen frühzeitig in die Diskussion einbringen zu können.

Erlass für NRW veröffentlicht Für Nordrhein-Westfalen liegt jetzt ein Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Ver-braucherschutz „Lärmaktionsplanung“ vom 7. Februar 2008 vor, der Hinweise für deren einheitliche Auslegung und Durch-führung gibt.

Gemeinsame Tagung des VdW Rheinland Westfalen und des EBZ

Am 12. Februar 2008 hat im EBZ – Euro-päisches Bildungszentrum in Bochum die Fachtagung zum Thema „Hartz IV – Auswir-kungen für Wohnungsunternehmen“ stattge-funden, die der VdW Rheinland Westfalen in Kooperation mit dem EBZ veranstaltet hat. Den knapp 80 Teilnehmern wurden drei Jahre nach Inkrafttreten der Hartz IV-Gesetze deren praktische und rechtliche Auswirkungen für die Wohnungsunternehmen aus verschie-denen Blickwinkeln vorgestellt.

Zunächst stellte Sabine Petter, Sozialmanage-rin in der Wohnungs- und Immobilienwirt-schaft, Hamburg, Lösungsstrategien für die Wohnungsunternehmen zur Bewältigung der durch Hartz IV verursachten Probleme in der alltäglichen Praxis dar.

Im weiteren Verlauf der Tagung befasste man sich mit den rechtlichen Konsequenzen der grundlegenden Umgestaltung der staat-

Hartz IV – Auswirkungen für Wohnungsunternehmen

lichen Bedürftigenförderung. Rechtsanwalt Detlef Wendt stellte die inhaltlichen Berüh-rungspunkte zwischen dem Insolvenzrecht und Hartz IV vor. Stefani Röwekamp, Ar-beitgeberverband der Wohnungswirtschaft, referierte über arbeitsmarktpolitische Maß-nahmen und daraus resultierende Förder-möglichkeiten für Wohnungsunternehmen. Dr. Franz-Georg Rips, Präsident des Deut-schen Mieterbundes, legte den Schwerpunkt auf mietrechtliche Fragestellungen im Lichte des § 22 SGB II.

Abgerundet wurde die Veranstaltung durch die Vorstellung zweier Praxisbeispiele von der THS TreuHandStelle GmbH und dem Spar- und Bauverein Solingen eG sowie durch Erfahrungsberichte, die die örtlichen Verhältnisse auf dem Bochumer Wohnungs-markt für Wohnungsunternehmen und Hartz IV-Empfänger veranschaulichen konnten.

NRW goes Europe! Neue Partnerschaften, Perspektiven und Handlungsfelder für die nordrhein-westfälische Stadtpolitik 7. April 2008, Duisburg Info: [email protected]

Hartz IV und der Wohnungsmarkt 16. April 2008, Dortmund Info: [email protected]

Metropole Ruhr-Entwicklung ohne Wachstum?22. April 2008, Dortmund Info: [email protected]

Migration und Alter: Chancen und Herausforderungen für die demographische Entwicklung im Ruhrgebiet7. Mai 2008, Bochum Info: [email protected]

7. Wärmepumpen Fachtagung27. Mai 2008, Gelsenkirchen Info: Wärmepumpen-Marktplatz NRW c/o [email protected]

Hinweise auf Tagungen

Der umfangreiche Erlass, der u. a. im Einvernehmen mit dem Ministerium für Bauen und Verkehr ergangen ist, ist im Ministerialblatt NRW Nr. 7 vom 14. März 2008, S. 105 ff. veröffentlicht. Auf Wunsch wird er von Christa Stoye, Tel.: 0211 16998-21, E-Mail: [email protected] zur Verfügung gestellt.

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Aktuelles

Gutachten des Eduard Pestel Instituts für Systemforschung e. V. (Teil 2)

In der letzten Ausgabe des VM (3/08, S.20) wurden die wesentlichen Ergebnisse des Gutachtens hinsichtlich ihrer quantitativen Ausprägungen und räumlichen Verteilung dargestellt. Im Folgenden wird auf die Zielgruppenangebote und -nachfrage ein-gegangen, mit denen sich das Gutachten näher befasst.

Besonderer Bedarf an preiswerten seniorengerechten Wohnungen

Wie die Bevölkerungs- und Haushalts-entwicklung nach Altersgruppen in NRW zeigt, ist vor allem bei den höheren Alters-gruppen von einer erheblichen Zunah-me der Zahl der Haushalte auszugehen. Damit wird auch die Nachfrage nach se-niorengerechten Wohnungen ansteigen. Nach Beobachtungen des Instituts stellt dieses Marktsegment bereits heute eine der wenigen wirtschaftlich besetzbaren Marktnischen im Geschosswohnungsbau dar.

Außerdem werde sich mit der langfristig starken Zunahme der Zahl älterer Men-schen über die rein „marktgesteuerte“ Nachfrage hinaus auch ein quantitativ nennenswerter Bedarf an zusätzlichen se-niorengerechten Wohnungen für einkom-mensschwächere Haushalte einstellen.

Das Institut errechnet eine erforderliche Bestandszahl von gut 530.000 Wohnungen

Veränderung der Wohnungsnachfrage und Reaktion des Wohnungsangebotes in NRW

im Jahr 2025. Selbst wenn gegenwärtig bereits 300.000 seniorengerechte Woh-nungen verfügbar wären (amtliche Stati-stiken liegen dazu weder auf Bundes- noch auf Landesebene vor), müssten bis zum Jahr 2025 jährlich weitere 11.500 Woh-nungen geschaffen werden.

Dies dürfte nach Sicht des Instituts nur leistbar sein, wenn über 70 Prozent des Neubaus an Geschosswohnungen seni-orengerecht ausgestaltet werden. Dazu ergeht der wichtige Hinweis, dass es sich bei dem Bedarf an seniorengerechten Wohnungen um eine qualitative Kompo-nente des Gesamtbedarfs und nicht um zusätzlichen Bedarf handelt.

Regional wird es überall dort zu erhöhtem Bedarf bei zu geringem Angebot kommen, wo die Zunahme der Zahl der über 74-Jährigen be-sonders hoch ist und gleichzeitig niedrige Geschosswohnungsbe-stände vorhanden sind.

Rückläufige Gesamtnachfrage nach Einfamilienhäusern

Ferner kommt das Pestel-Institut bei seinen Modellrechnungen zu dem Ergebnis, dass der starke Rück-gang beim Nachfragepotenzial zu-nächst die Gesamtnachfrage nach Ein- und Zweifamilienhäusern zum Erstbezug bis 2015 landesweit auf rund 674.000 senkt. Im Jahrzehnt zwischen 1995 und Ende 2004 lag die Gesamtnachfrage noch bei rund 900.000 Wohnungen, die in Ein- und Zweifamilienhäusern (neu und gebraucht) von der Altergruppe 30 bis 45 Jahre erstbezogen wurden.

Zwischen 2015 und 2025 nimmt die Ge-samtnachfrage nach Ein- und Zweifamili-enhäusern aufgrund der während der De-kade durchgehend geringeren Jahrgangs-stärke (trotz leichter Wiederzunahme der Personenzahl der Altersgruppe nach 2015) auf 615.000 Wohnungen ab.

Bei der Berechnung dieser Nachfragewerte hat das Institut „reale“ Preiskonstanz für

Bauland, Neubauten und Gebrauchtob-jekte unterstellt.

Aber nicht nur von Seiten des Nachfrager-potenzials, sondern auch von Seiten des Bestandsangebots gerät der Markt für neu errichtete Ein- und Zweifamilienhäuser unter Druck. In der Summe der Jahre 2005 bis 2025 beläuft sich nach Ermittlung des Instituts das Angebot an gebrauchten Einfamilienhäusern auf 1,286 Millionen Wohnungen. Unter Berücksichtigung des Bestandsangebots kommen die Gutachter zu dem Schluss, dass die Zahl der ver-marktbaren neuen Einfamilienhäuser bis 2025 „nur“ noch 287.000 Wohnungen beträgt. Die regionale Verteilung zeigt die nachstehende Karte.

Hinsichtlich der Auswirkungen auf die Wohnungswirtschaft und Siedlungspolitik zieht das Pestel-Institut das Fazit, dass sich im Einfamilien- und Zweifamilienhausbau in einzelnen Regionen drückende Über-hänge – mit notwendigerweise vorzuneh-menden Preiskorrekturen - abzeichnen werden. „Acht Kreisen am Rand des Landes zu Niedersachsen und Hessen droht ein Wertverfall bei individuellen Häusern in schlechter Lage.“ Wohnungspolitisch wür-den vor allem die leer fallenden Dorfkerne ein Problem.

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24 Landesausgabe Nordrhein-WestfalenAktuelles

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Viele gute Projektbeispiele

Das Potenzial un- oder untergenutzter Immobili-en ist in vielen nordrhein-westfälischen Kommunen groß. Frühere Büro-, Ver-waltungs-, Gewerbe- und Industriebauten, Bahn-höfe, Schulen, Kirchen oder andere gemeindliche Einrichtungen sind wegen ihrer häufig integrierten Lagen vielfach gut geeig-net, um dort zukunftsfä-hige neue Wohnformen oder quartiersbezogene Infrastrukturen zu schaffen. Das Land NRW unterstützt solche Umnutzungsvorhaben im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung.

In der vom Ministerium für Bauen und Verkehr NRW herausgegebenen Publika-tion „Umnutzung von alten Gebäuden zu Wohnzwecken. Neue Nutzungskonzepte zur Quartiersentwicklung“ ist eine Aus-wahl unterschiedlicher Projekte dokumen-tiert, um Investoren anhand konkreter Beispiele Anregungen zu geben und zu weiteren Bestandsinvestitionen zu moti-vieren.

Umnutzung von alten Gebäuden zu Wohnzwecken

Unter den beschriebenen „good practice“ finden sich auch Vorhaben von Mit-gliedsunternehmen des VdW Rheinland Westfalen, wie der Umbau der Greven-broicher Matthäuskirche zum „Betreuten Wohnen“ durch die Bauverein Gre-venbroich eG. Im Herbst 2006 abgeschlossen wurde das Vorhaben „Alte Schule Werries“ der Hammer Ge-meinnützigen Baugesell-schaft mbH, die in der alten

Grundschule und in zwei Neubauten auf demselben Grundstück seniorengerechte Wohnungen und auf den benachbarten Parzellen Einfamilienhäuser errichtet hat.

Mehr über diese und viele weitere interessante Projekte ist in der gut 50-seitigen Broschüre zu erfahren, die im Internet unter www.mbv.nrw.de, „Service“ kostenlos heruntergeladen oder bestellt (Nummer W-407) wer-den kann.

Marketinginitiative Typisch Genossenschaften Rheinland-Westfalen

Am 21. Februar 2008 fand in Oberhausen unter Leitung der Vorsitzenden der Arbeits-gemeinschaft „Marketinginitiative Typisch Genossenschaften Rheinland-Westfalen“, Christa Kolb, eine Sitzung des Beirates der Marketinginitiative statt. Dem Beirat gehören die Vorsitzenden der zwölf regio-nalen Verbunde, die sich derzeit an der Marketinginitiative beteiligen, an. Sie ver-treten Wohnungsgenossenschaften mit rund 200.000 Wohnungen.

Vorstand im Amt bestätigt Kolb konnte eine positive Bilanz für das Jahr 2007 ziehen, in der vor allem die Radiospots wieder sehr erfolgreich eingesetzt wurden. Sie werden auch den Schwerpunkt der Mar-ketingaktivitäten im laufenden Jahr bilden. Der Vorstand der Marketinginitiative mit Christa Kolb, Olaf Rabsilber und Uwe Schramm wurde wiedergewählt. Ferner ge-hört Ulrich Bimberg in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der Fachschaft der Woh-nungsgenossenschaften im VdW Rheinland Westfalen dem Vorstand an.

An der Energiekonferenz 2008 des VdW Rheinland Westfalen am 20. Feb-ruar 2008 in Bochum nahmen rund 160 Personen teil. Die Konferenz wur-de gemeinsam mit der techem AG und dem EBZ veranstaltet und befasste sich unter wohnungswirtschaftlichen Aspekten mit der „Energieeffizienz im Spannungsfeld von Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit“.

Das Themenspektrum reichte vom integrierten Energie- und Klimapro-gramm über energetische Portfolio-analysen und die Optimierung der Anlagentechnik bis hin zur Fehlerver-meidung bei der Bestandsmoderni-sierung und dem Bauen im Niedrig-energiestandard. Weiterhin wurden Dienstleistungskonzepte für die Wärmeversorgung als Good-practice-Lösungen vorgestellt.

Der Moderator der Konferenz, Hel-mut Asche, Vorstand der GEBAG Duisburger Gemeinnützige Bauge-sellschaft AG, zog folgendes Fazit: „Die Fachbeiträge wie auch die Dis-kussion mit den Teilnehmern haben gezeigt, dass die energiepolitischen Forderungen von den Unternehmern umgesetzt werden können – wenn die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen beachtet wird und technologie-offene, kreative Einzellösungen bei der Maß-nahmenumsetzung möglich sind.

Die Wohnungswirtschaft ging und geht den Klimaschutzzielen weiter nach, was unter anderem auch zu Nebenkostensenkungen führt und zugleich die Umwelt entlastet.

Im besonderen Fokus wird in Zukunft die anlagentechnische Seite stehen, wo mit geringinvestiven Maßnahmen in der Breite gute Einspareffekte er-zielt werden können.“

Energieeffizienz zwischen

Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit

Energiekonferenz 2008

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Politik

Wohnungsbauförderungsgesetz noch nicht geändert

Landtagsausschuss für Bauen und Verkehr NRW

Unter anderem stand das Fünfte Gesetz zur Änderung des Wohnungsbauför-derungsgesetzes (5.ÄndG-WBFG) auf der Tagesordnung der Sitzung des Aus-schusses für Bauen und Verkehr am 28. Februar 2008.

Wie im VM 3/08 (S. 24) bereits berich-tet, beabsichtigt die Landesregierung mit diesem Gesetzentwurf, dem Lan-deshaushalt im kommenden Jahr 82 Millionen Euro durch Abschöpfung des Jahresüberschusses der Wohnungs-bauförderungsanstalt Nordrhein-West-falen (Wfa) und in den Jahren 2009

bis 2011 jeweils 60 Millionen Euro zu-zuführen. Am 10. Januar 2008 hatten der Ausschuss für Bauen und Verkehr sowie der Haushalts- und Finanzaus-schuss zu diesem Gesetzentwurf eine öffentliche Anhörung im Landtag durchgeführt, in der es eine einhellige Ablehnung des Gesetzentwurfs gab.

Der Gesetzentwurf wurde in der Sit-zung nicht wie vorgesehen beraten, da CDU und FDP sich zuvor auf die Einbringung eines Änderungsantrages verständigt hatten, der allerdings noch nicht vorlag.

Landtag Nordrhein-Westfalen

Kein Verkaufs-Stopp für LEG-Wohnungen Einige wohnungswirtschaftlich relevante Themen wurden in den Sitzungen des nord-rhein-westfälischen Landtags im Februar und März beraten.

20. Februar 2008

„Verfahren zum Verkauf der LEG-Woh-nungen stoppen – Vorkaufsrecht für kom-munale Wohnungsgesellschaften ermögli-

chen!“, so die Überschrift des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Druck-sache 14/6160), der gemeinsam mit einem Entschließungsantrag der SPD-Fraktion „Die LEG als wohnungspolitisches Instru-ment in NRW erhalten und den Verkauf an Privatinvestoren stoppen – zum Wohle von Mietern, Beschäftigten und Stadtent-wicklung“ (Drucksache 14/6227) vom Ple-num beraten wurde. Beide Anträge wur-

den erwartungsgemäß mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und Grüne bei Enthaltung des Abgeordneten Rüdiger Sagel (Die Linke) abgelehnt.

Das gleiche Schicksal erlitten die ener-giepolitischen Anträge der SPD-Fraktion „Umweltfreundliche Erdwärmenutzung unbürokratisch unterstützen – Landesre-gierung darf Geothermie nicht behindern“ (Drucksache 14/6167) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen “Klimaschutz konkret: Konditionen des CO2-Gebäudesa-nierungsprogramms verbessern“ (Druck-sache 14/5024).

12. März 2008

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte einen Antrag „Neues Wohnungsge-setz für Nordrhein-Westfalen mit sozi-alen und ökologischen Schwerpunkten“ (Drucksache 14/6339) eingebracht, wo-rin die Landesregierung beauftragt wird, bis spätestens zur Sommerpause 2008 dem Landtag einen Entwurf für ein neues Wohnungsgesetz NRW unter Berücksich-tigung einer Reihe näher ausgeführter Eckpunkte vorzulegen.

Der Antrag wurde ohne Aussprache ein-stimmig an den Ausschuss für Bauen und Verkehr (federführend) sowie vier weitere Landtagsausschüsse zur Beratung und Abstimmung überwiesen.

Kurz notiert

Aus dem Landtag

Gisela Walsken (SPD), Landtagsab-geordnete aus Duisburg, Sprecherin des Haushalts- und Finanzaus-schusses sowie stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende, ist mit der Silbernen Steuerschraube 2008 ausgezeichnet worden. Damit ehrt der Personalrat des Finanzamtes Leverkusen in Zusammenarbeit mit der Deutschen Steuer-Gewerkschaft Personen, die sich u. a. für eine bes-sere Handhabe des Steuerrechts im Sinne der Bürger verdient gemacht haben. Walsken ist nach Liselotte Funcke und Ingrid Matthäus die drit-te Trägerin dieser Auszeichnung.

Düsseldorfer Gespräch

Jeder dritte 65-jährige Nordrhein-Westfale wird im Jahr 2025 weder Kinder noch Enkel haben. Weil deshalb die Familie für immer mehr ältere Menschen ausfällt, will Minis-terpräsident Jürgen Rüttgers den Ausbau von „Wohngenossenschaften“ fördern, um den Senioren ein möglichst selbst be-stimmtes Leben zu ermöglichen.

Dies kündigte der NRW-Regierungschef beim „Düsseldorfer Gespräch“ am 4. März 2008 an, das sich in der Reihe „Folgen und Chan-

Ministerpräsident Rüttgers: „Wohngenossenschaften“ faszinierend

cen des demografischen Wandels“ mit der Frage „Mythos Vergreisung?“ beschäftigte.

„Ich finde die Idee von Wohngenossen-schaften faszinierend“, so Rüttgers. „Dort hat jeder Mensch eine altengerechte Woh-nung, aber auch Gemeinschaftsräume.“ „Und wenn dann Hochbetagte doch ins Altenheim müssen, dann wollen wir ihnen auch dort Selbstbestimmung und -verant-wortung durch die Reform des Heimge-setzes ermöglichen“, fuhr er fort.

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26 Landesausgabe Nordrhein-WestfalenVerband und Gremien

VdW Rheinland Westfalen: Termine 2008Gremien / Ausschüsse / Arbeitskreise / Arbeitsgemeinschaften

Mitgliederversammlung Dienstag, 16.09., 15.00 Uhr Paderborn

Verbandsrat Montag, 08.04., 14.00 Uhr Frankfurt Mittwoch, 05.05., 14.00 Uhr Düsseldorf Montag, 02.06., 16.00 Uhr Bitburg Donnerstag, 11.08., 14.00 Uhr Düsseldorf Montag, 15.09., 16.00 Uhr Paderborn Montag, 27.10., 14.00 Uhr Düsseldorf Montag, 08.12., 14.00 Uhr Düsseldorf

Präsidium Montag, 21.04., 12.30 Uhr Düsseldorf Mittwoch, 14.05., 13.00 Uhr Düsseldorf Montag, 02.06., 12.00 Uhr Bitburg Montag, 28.07., 12.30 Uhr Düsseldorf Montag, 11.08., 12.00 Uhr Düsseldorf Montag, 01.09., 12.30 Uhr Düsseldorf Montag, 15.09., 14.00 Uhr Paderborn Montag, 13.10., 12.30 Uhr Düsseldorf Montag, 24.11., 12.30 Uhr Düsseldorf

Fachschaft Genossenschaften π Vollversammlung

Dienstag, 16.09., 11.00 Uhr Paderborn

π Ausschuss Montag, 02.06., 13.30 Uhr Bitburg Donnerstag, 20.11., 10.00 Uhr Düsseldorf

Fachschaft ÖKU π Vollversammlung

Montag, 02.06., 13.30 Uhr Bitburg Dienstag, 16.09., 11.00 Uhr Paderborn

π Arbeitsausschuss Nächste Sitzung noch nicht terminiert.

π ÖKU-Kamingespräche Termine stehen noch nicht fest.

Fachschaft IKS Montag, 02.06., 13.30 Uhr Bitburg Dienstag, 16.09., 11.00 Uhr Paderborn

Finanzausschuss Montag, 07.04., 11.00 Uhr Düsseldorf Mittwoch, 14.05., 11.00 Uhr Düsseldorf Donnerstag, 06.11., 11.00 Uhr Düsseldorf

Ausschuss Betriebswirtschaft Montag, 21.04., 10.00 Uhr Essen Weitere Sitzungen noch nicht terminiert.

Ausschuss Steuern und Bilanzierung Donnerstag, 05.06., 14.00 Uhr Bielefeld Donnerstag, 14.08., 14.00 Uhr Lünen Do./Fr., 06./07.11., 14.00 Uhr Trier

Ausschuss Technik Donnerstag, 25.09., 10.00 Uhr Dinslaken Zweitägige Sitzung im Spätsommer (i. V. m. vdw Niedersachsen Bremen)

Ausschuss Wohneigentum Sitzungen bei Bedarf

Delegierte GdW-Verbandstag Montag, 27.10., 15.00 Uhr Düsseldorf

Arbeitskreis „Stadtentwicklung und Stadterneuerung“ Freitag, 18.04., 10.30 Uhr Düsseldorf Dienstag, 10.06., 10.30 Uhr Düsseldorf Montag, 20.10., 10.30 Uhr Düsseldorf

Arbeitskreis „WohnLeben für ältere Menschen“ Freitag, 04.04., 10.00 Uhr Köln Weitere Sitzungen noch nicht terminiert.

Arbeitskreis „PR + Marketing“ Donnerstag, 15.05., 10.00 Uhr Mülheim/Ruhr Do./Fr., 27./28.11. Düsseldorf (i. V. m. vdw Niedersachsen Bremen, VnW)

Arbeitskreis „Kooperationen und Netzwerke von Wohnungsgenossenschaften“ 1. Sitzung noch nicht terminiert. Mittwoch, 27.08., 11.00 Uhr Düsseldorf

Treffpunkt Regionale Arbeitsgemeinschaften Mittwoch, 22.10., 10.30 Uhr Bochum

Tagungen / Kongresse / Veranstaltungen

Jahrespressekonferenz Dienstag, 15.04. Düsseldorf

8. Parlamentarischer Abend Mittwoch, 16.04., 19.00 Uhr Düsseldorf

Dinner-Speech Montag, 02.06., 19.00 Uhr Bitburg

7. Forum Wohnungswirtschaft: Zukunftsicheres WohnLeben – Wohntrends 2020 Di./Mi., 03./04.06. Bitburg

Spielräume in der Zukunft – auch für Erwachsene und Senioren (i. V. m. Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau NRW) Donnerstag, 14.08., 11.00 Uhr Rietberg

Mietrecht Aktuell (i. V. m. DMB NRW) Donnerstag, 28.08., 10.00 Uhr Düsseldorf

Integration – Lösungsansätze für Stadt- und Wohnquartiere (i. V. m. Städtetag NRW, DMB NRW) August NRW

Kommunen und Wohnungswirtschaft im Wettbewerb um Einwohner (i. V. m. Städte- und Gemeindebund NRW) Mittwoch, 03.09., 10.00 Uhr NRW

Verbandstag Mo. – Mi., 15. – 17.09. Paderborn

Regionen in NRW schrumpfen – Szenario 2050 (i. V. m. Kommunalen Spitzenverbänden NRW) September NRW

Vitalisierung der Städte in NRW (i. V. m. Ministerium für Bauen und Verkehr NRW) Herbst NRW

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Verband und Gremien

Das neue Heimrecht in NRW – Chancen und Möglichkeiten (i. V. m. DPWV) November Dortmund

Zukunft Wohnen – Strategische Bestandsentwicklung (i. V. m. ILS, RWTH Aachen) Mittwoch, 03.12., 10.00 Uhr Jüchen

Wohnen und Sicherheit Ende des Jahres NRW

Standort Ruhrgebiet (i. V. m. EBZ) Termin noch nicht festgelegt Bochum

Standort Ruhrgebiet (i. V. m. EBZ) Termin noch nicht festgelegt Bochum

Veranstaltungsreihen

Multimedia in der Wohnungswirtschaft (i. V. m. WRW) Donnerstag, 27.11., 10.00 Uhr Bochum

PR + Marketing in der Wohnungswirtschaft π Workshop Websites Herbst NRW

Europäischer Tisch Mo./Di., 14./15.04. Bocholt Mo./Di., 03./04.11. Niederlande

Perspektiven für die Wohnungsgenossenschaften (i. V. m. IfG Münster) π 12. Symposium Mittwoch, 15.10., 10.00 Uhr Münster

Treffpunkt Sozialarbeit in Wohnungsunternehmen Mittwoch, 20.08., 09.30 Uhr Bochum

Genossenschaftsausschuss

Arbeitsausschuss ÖKU

Unter Leitung seines Vorsitzenden Ulrich Bimberg traf sich der Genossenschafts-ausschuss des VdW Rheinland Westfalen zu seiner alle zwei Jahre stattfinden Klau-surtagung am 6. und 7. März 2008 in At-tendorn.

Prüfungsdirektor Hubert Schiffers be-richtete über erste Erfahrungen bei der Prüfung kleiner Genossenschaften nach dem novellierten Genossenschaftsgesetz. Bei 110 von den 293 Wohnungsgenossen-schaften im VdW Rheinland Westfalen entfällt danach die Prüfung des Jahresab-schlusses. In einer Umfrage haben sich aber drei Viertel dieser Genossenschaften dafür ausgesprochen, weiterhin die Prü-fung des Jahresabschlusses im Wege einer gesonderten Beauftragung in Anspruch zu nehmen.

In seiner Sitzung am 3. März 2008 in Düs-seldorf befasste sich der Arbeitsausschuss der Fachschaft „ÖKU“ des VdW Rheinland Westfalen insbesondere mit der Vorberei-tung der Vollversammlung der Fachschaft, die am 2. Juni 2008 in Bitburg im Rahmen des 7. Forums stattfinden wird.

Kleine Genossenschaften lassen sich weiter prüfen

Vorbereitung der Vollversammlung in Bitburg

Darüber hinaus berichtete Schiffers, dass der vom Genossenschaftsausschuss ent-wickelte Leitfaden „Risikopotenziale für die künftige Entwicklung der Wohnungs-genossenschaften“ mittlerweile zum Stan-dard in der Prüfungssoftware gehört.

Ein weiterer Beratungspunkt war die Ab-geltungsteuer auf EK 02-Bestände. Bis zum 30. September 2008 müssen sich alle Wohnungsunternehmen entscheiden, ob sie die Abgeltungssteuer zahlen wol-len oder ob weiterhin die „Altregelung“ Anwendung finden soll. Es wurde noch einmal eindringlich darauf hingewiesen, dass unabhängig von der Entscheidung in jedem Falle ein Antrag auf Nichtanwen-dung der Abgeltungssteuer zu stellen ist. Wird kein Antrag gestellt, wird automa-tisch die Abgeltungssteuer fällig.

Der Arbeitsausschuss verständigte sich weiter auf Wahlvorschläge für Delegierte zum GdW-Verbandstag wie auf Wahlvor-schläge für den Arbeitsausschuss „ÖKU“, die er der Vollversammlung unterbreiten wird.

Ferner befasste sich der Ausschuss mit der Überarbeitung der Geschäftsordnung der Fachschaft. Ein entsprechender Vorschlag wird der Vollversammlung der Fachschaft am 16. September 2008 unterbreitet.

Weiter informierte Roswitha Sinz, Abtei-lungsleiterin im Drei-Länder-Büro Bonn, über den Stand des nordrhein-westfä-lischen Heimgesetzes. Dabei gilt es insbe-sondere die Frage nach der Schnittstelle zwischen den vielfältigen Angeboten von Wohnungsunternehmen im Bereich des betreuten Wohnens und den heimrecht-lichen Vorschriften zu klären.

Der Genossenschaftsausschuss begrüßte die Einigung der Koalitionsfraktionen zur Integration der Wohnimmobilie in die staatlich geförderte Altersvorsorge.

Ferner informierte man sich über die be-absichtigte Satzungsänderung des VdW Rheinland Westfalen, mit der sich die Voll-versammlung der Fachschaft, der Ver-bandsrat und die Mitgliederversammlung im Laufe des Jahres befassen werden.

Die Termine werden in jeder Ausgabe des VerbandsMagazins ergänzt bzw. aktualisiert.

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28 Landesausgabe Nordrhein-WestfalenVerband und Gremien

Verbandsrat

Die beabsichtigte Gründung einer privaten Hochschule in der Trägerschaft des EBZ – Europäisches Bildungszentrum in Bochum stand im Mittelpunkt der Sitzung des Ver-bandsrates des VdW Rheinland Westfalen am 3. März 2008 in Düsseldorf.

Der VdW Rheinland Westfalen ist Haupt-stiftungsgeber der Stiftung EBZ, die Trä-ger des Europäischen Bildungszentrums in Bochum ist, in dem die Aus-, Fort- und

Ja zur Gründung der EBZ Business SchoolWeiterbildung der Wohnungs- und Immo-bilienwirtschaft stattfindet.

Im Rahmen der strategischen Weiterent-wicklung der Bildungseinrichtung soll der zurzeit noch von der FWI repräsen-tierte Bereich des Studiums in eine pri-vate Hochschule für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft überführt werden, die verschiedene Studiengänge anbieten soll.

Wohnungsunternehmen sollten Einfluss auf Lärmaktionspläne nehmen

Ausschuss Technik

Unter Leitung seines Vorsitzenden Rainer Heubrock kam der Ausschuss „Technik“ des VdW Rheinland Westfalen am 11. März 2008 in Iserlohn zu einer Sitzung zusammen.

Zu Beginn stellte der Leiter der Pres-se- und Öffentlichkeitsarbeit der GGT, Volkmar Runte, sein Unternehmen vor. Die GGT ist Dienstleiter bei der Produktentwicklung für Industrie, Handel und Handwerk im Marktbe-reich „50plus“. Sie zertifiziert Hilfs-mittel und Produkte für Senioren. So

ist die GGT zertifizierende Stelle für das Qualitätssiegel betreutes Wohnen NRW.

Im Mittelpunkt der Sitzung stand das Thema „Lärmminderungsplanung“. Bis zum 18. Juli 2008 müssen nach einer Vorgabe der Europäischen Union erste Lärmaktionspläne für Ballungsräume und Orte in der Nähe von Hauptver-kehrsstraßen fertig sein. Der Ausschuss empfahl den betroffenen Wohnungsun-ternehmen, sich schnellstmöglich mit der Kommune in Verbindung zu setzen

und nach Möglichkeit bei der Erstellung der Lärmaktionspläne aktiv mitzuarbei-ten.

Darüber hinaus wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Öffnung des Mess-wesens bei Strom und Gas für Wettbe-werb diskutiert. Der Ausschuss lehnte den Gesetzentwurf in der vorliegenden Form ab. Es würde zu steigenden Be-triebskosten und damit zu einer Mehr-belastung des Mieters führen, wenn der Mieter zukünftig den Messstellenbetrei-ber bestimmen kann.

Der Verbandsrat stimmt der Gründung der „EBZ Business School – Private University of Applied Sciences“ einstimmig zu, in der Erwartung, auf diese Weise den künftigen Ansprüchen an die Personalentwicklung in der Wohnungs- und Immobilienwirt-schaft besser gerecht zu werden.

Außerdem befasste man sich u. a. mit der Zukunft des Stadtumbaus in Deutsch-land.

Treffpunkt Sozialarbeit in Wohnungsunternehmen

Am 12. März 2008 fand in Bochum der 27. Treffpunkt Sozialarbeit in Wohnungs-unternehmen statt. Im Mittelpunkt stand das Thema „Messies – Symptome und Hilfe“. Als Expertin zu diesem Thema stand Marianne Bönigk-Schulz, Vorsitzende des Fördervereins zur Erforschung des Messie-Syndroms, Blomberg, Rede und Antwort.

Bönigk-Schulz betonte, dass das Mes-sie-Syndrom nicht nur auf die Vermül-lungsproblematik reduziert werden kann.

Messie-Syndrom ist nicht nur Vermüllungssyndrom

Der Begriff Messie-Syndrom (von engl. mess = Unordnung, Dreck, Schwierig-keiten) hat sich eingebürgert, um – un-terschiedlich schwerwiegende – Defizite in der Fähigkeit zu bezeichnen, die eigene Wohnung ordentlich zu halten und seine Alltagsaufgaben zu organisieren. Diese auch als Desorganisationsproblematik bezeichneten Defizite beruhen auf einer Störung psychischer Funktionen. Hin-sichtlich des Schweregrades gibt es eine weite Bandbreite von Selbstregulations-

schwächen, „Chaotik“ und Unordentlich-keit mit irrationaler Sammelneigung bis hin zu schweren Formen eines Vermül-lungssyndroms.

Von besonderer Bedeutung für diesen Per-sonenkreis ist der Aufbau sozialer Netze. Bönigk-Schulz wies darauf hin, dass dau-erhafte Veränderungen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit nur über die ge-meinsame Entwicklung langfristiger Stra-tegien möglich sind.

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Verband und Gremien

VdW Rheinland Westfalen und VdW südwest: Gemeinsame Termine 2008

Gremien/Ausschüsse/Arbeitskreise/Arbeitsgemeinschaften

Kooperations-Ausschuss Drei-Länder-Büro (DLB) Dienstag, 03.06., 15.00 Uhr Bitburg

Gemeinsame Sitzung der Verbandsräte Dienstag, 08.04., 16.00 Uhr Frankfurt

Gemeinsame Sitzung der Ausschüsse für Genossenschaften Dienstag, 06.05., 15.00 Uhr Frankfurt Donnerstag, 20.11., 13.00 Uhr Düsseldorf

Gemeinsame Sitzung der Ausschüsse für Technik Mi.–Fr., 11.–13.06. Maastricht (i. V. m. vdw Niedersachen Bremen) Mi./Do., 19./20.11. Köln

Arbeitskreis „Privatisierung von Wohnungsbeständen“ Erste Sitzung im Frühjahr Bonn Zweite Sitzung im Herbst Bonn

Arbeitskreis „Europa“ (i. V. m. VdW saar) Dienstag, 28.10., 10.30 Uhr Bonn

Arbeitsgemeinschaft rheinland-pfälzischer Wohnungsunternehmen π Vollversammlung

Dienstag, 04.11., 10.00 Uhr Koblenz

π Arbeitsausschuss Donnerstag, 25.09., 10.00 Uhr Mainz

Tagungen/Kongresse/Veranstaltungen

Digitale Betriebsprüfung von Wohnungs- und Immobilienunternehmen Donnerstag, 17.04., 10.00 Uhr Göttingen (i. V. m. vdw Niedersachen Bremen, VnW)

Energetische Modernisierung von Mietwohnungsbeständen Montag, 21.04., 10.00 Uhr Budenheim (i. V. m. Ministerien der Finanzen sowie für Umwelt,

Forsten und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz)

6. Gemeinsamer Genossenschaftstag (i. V. m. drei weiteren Verbänden der Wohnungswirtschaft)

Di.–Do., 06.–08.05. Frankfurt

Preisverleihung VdWeb-Bewerb Freitag, 29.08. Düsseldorf

Daseinsvorsorge sichern in Stadt und Land (i. V. m. Innenministerium Rheinland-Pfalz u. a.) Dezember Rheinland-Pfalz

Veranstaltungsreihen

Aktuelles Steuerrecht π 1. Tagung 2008

Mittwoch, 28.05., 10.00 Uhr Bochum

π 2. Tagung 2008 Mittwoch, 19.11., 10.00 Uhr Bochum

Aktuelles Mietrecht π 1. Tagung 2008

Donnerstag, 12.06., 10.00 Uhr Bonn

π 2. Tagung 2008 Mittwoch, 24.09., 10.00 Uhr Mainz

Aktuelles Wohneigentumsrecht Mittwoch, 05.11., 10.00 Uhr Köln

Technik in der Wohnungswirtschaft π Einsatz alternativer Energien Mittwoch, 03.09., 10.00 Uhr Wiesbaden

π Wohngesundheit – Trinkwasser, Schimmel, Baustoffe Donnerstag, 23.10., 10.00 Uhr Bochum

Marktplatz Wohnungsgenossenschaften π Altersvorsorge

Donnerstag, 04.12., 10.00 Uhr Bonn

Treffpunkt Ehrenamt in Genossenschaften π 1. Treffpunkt 2008

Fr./Sa., 24./25.10. Münster

π 2. Treffpunkt 2008 Fr./Sa., 24./25.10. Münster

π 3. Treffpunkt 2008 Fr./Sa., 07./08.11. Bad Neuenahr

π 4. Treffpunkt 2008 Fr./Sa., 14./15.11. Kassel

Treffpunkt Hausmeister in der Wohnungswirtschaft Fr./Sa., 07./08.11. Bochum

Jubiläen von Mitgliedsunternehmen

Mai 2008

110 Jahre 13. Mai 2008 Bauverein Gevelsberg eG

100 Jahre 26. Mai 2008 Gemeinnütziger Bauverein Süchteln eG, Viersen

80 Jahre 20. Mai 2008 „Eigenhaus“ Gemeinnützige Baugenossenschaft Gelsenkirchen eG

70 Jahre 5. Mai 2008 LEG Wohnungsbau Rheinland GmbH, Düsseldorf

60 Jahre 13. Mai 2008 Wohnungsbaugenossenschaft Ketteler Recklinghausen eG

Die Termine werden in jeder Ausgabe des VerbandsMagazins ergänzt bzw. aktualisiert.

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30 Landesausgabe Nordrhein-WestfalenVerband und Gremien

Treffpunkt Regionale Arbeitsgemeinschaften

Ausschuss Steuern und Bilanzierung

Unter Leitung von Verbandsdirektor Burg-hard Schneider fand am 5. März 2008 der Treffpunkt Regionale Arbeitsgemein-schaften statt.

Im Mittelpunkt der Sitzung stand ein Vor-trag von Reinhard Blümel, Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, zum Gutachten des Eduard Pestel Instituts für Systemforschung e. V. über die Veränderungen der Wohnungs-nachfrage und Reaktion des Wohnung-sangebots in Nordrhein-Westfalen 2005 bis 2025.

Am 26. Februar 2008 fand in Köln eine Sit-zung des Ausschusses „Steuern und Bilanzie-rung“ des VdW Rheinland Westfalen statt.

Themen waren neben der Stromsteuer-erstattung u. a. das Bilanzrechtsmoderni-sierungsgesetz, erste Erfahrungen mit der Unternehmensteuerreform 2008, der Ab-geltungssteuer auf EK 02-Bestände, der Ab-schluss eines Ergebnisabführungsvertrages und Erfahrungen mit Betriebsprüfungen.

Pestel-Gutachten erörtert

Stromsteuer-Sparmodell

Die Studie, die Daten auf der Ebene der Kreise und kreisfreien Städte liefert, ar-beitet vier unterschiedliche Wohnungs-markttypen mit jeweiligen spezifischen Problemlagen und Handlungsoptionen heraus. Dabei kommt sie unter anderem zu dem Ergebnis, dass der Geschosswoh-nungsbau in Nord-rhein-Westfalen in den Jahren 2005 bis 2015 um 40 Prozent zu-rückgehen wird.

Blümel berichtete weiter, dass vom Ministe-rium eine Studie zum Thema „Investitions-neigungen im Wohnungsbau“ in Auftrag

Wärmelieferanten können beim Haupt-zollamt die Erstattung der Stromsteuer beantragen. Um dies für die Wohnungs-wirtschaft nutzbar zu machen, wurde über folgende Gestaltung berichtet: Ein Versor-gungs-/Dienstleistungsunternehmen wird in das Vertragsverhältnis Stadtwerke und Wohnungsunternehmen/Mieter zwischen-geschaltet. Der Versorger/Dienstleister be-zieht von den Stadtwerken das Gas und rechnet seine produzierte Wärme an das

Aus den Mitgliedsunternehmen

Dem VdW Rheinland Westfalen wurde mitgeteilt

π Bei der WWS Wohn- und Wirtschafts-Service Herford GmbH, Herford, ist Heinz-Jürgen Wittland zum neuen Geschäftsführer bestellt worden. Die Geschäftsführung setzt sich nun aus Heinz-Dieter Klein, Heinz-Jürgen Wittland und Maike Wöhler zusam-men.

π Die Genossenschaft für Bau- und Siedlungswesen eG, Hückeswagen, teilt mit, dass Thomas Nebgen seit dem 1. Februar 2008 Mitglied des Vorstandes ist, dem auch Irmhild

Lenz und Wolfgang Wegerhoff ange-hören.

π Bei der Wohn + Stadtbau GmbH, Münster, ist mit Wirkung vom 7. Februar 2008 Edgar Drüge in der Nachfolge von Markus Funk zum neuen Vorsitzenden des Aufsichts-rates gewählt worden.

π Die Wohnungsbaugenossenschaft Ketteler Recklinghausen eG, Reck-linghausen teilt mit, dass in der Nachfolge von Gerhard Maaßen zur

neuen Vorsitzenden des Aufsichts-rates Ursula Tigges gewählt worden ist.

π Bei der Wohnungsgenossenschaft Witten-Süd eG, Witten, ist Harri Zwilling zum 31. Januar 2008 aus dem Vorstand ausgeschieden und der bisherige Aufsichtsratsvorsitzende Mario Weber neu in den Vorstand gewählt worden. Bis zur nächsten Mitgliederversammlung übernimmt Thorsten Pallas kommissarisch den Vorsitz des Aufsichtsrates.

gegeben worden sei. Er wies auch darauf hin, dass das Ministerium das Pestel-Gut-achten als Grundlage für die künftige Woh-nungsraumförderung heran ziehen wird.

Ferner stelle Guntmar Kipphardt, EBZ – Europäisches Bildungszentrum, Bochum, die novellierte Verordnung über die Prü-fung zum anerkannten Abschluss „Ge-prüfter Immobilienfachwirt/Geprüfte Im-mobilienfachwirtin“ vor. Er wies u. a. da-rauf hin, dass sich die Fortbildung zukünftig in sechs so genannte „Hand-lungsbereiche“ gliedert.

Wohnungsunternehmen ab. Gleichzeitig kann er die Erstattung der Stromsteuer beantragen. Zu 60 Prozent wird der Vor-teil aus der Stromsteuererstattung an das Wohnungsunternehmen/Mieter weiterge-reicht.

Bei der Gestaltung handelt es sich quasi um ein Contractingmodell. Allerdings fallen keine zusätzlichen Kosten, wie Abschrei-bung, Betriebsführung u. ä. an.

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31Recht

Mietrecht

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Ur-teil vom 13. Februar 2008 entschieden, dass der Käufer eines Grundstücks bereits vor seiner Eintragung im Grundbuch berech-tigt ist, Mietwohnungen zu modernisieren. Voraussetzung ist, dass der Vermieter ihn hierzu ermächtigt hat und die gesetzlich geregelten Voraussetzungen der Verpflich-tung des Mieters, Modernisierungsarbeiten zu dulden (§ 554 Abs. 2 und 3 BGB), gege-ben sind.

In dem der Entscheidung zugrunde liegen-den Fall hatte der Vermieter sein Grund-stück verkauft und die Käufer schriftlich ermächtigt, bereits vor ihrer Eintragung im Grundbuch sämtliche, die Mietver-hältnisse betreffenden Erklärungen im eigenen Namen abzugeben, insbesondere Modernisierungsmaßnahmen vorzuneh-men, sowie entsprechende Rechtsstreitig-keiten zu führen. Die Käufer kündigten den beklagten Mietern daraufhin Moder-nisierungsarbeiten in deren Wohnung an. Dem traten die Beklagten entgegen.

Das Amtsgericht hatte die auf Duldung der beabsichtigten Modernisierungsarbeiten

Modernisierung bereits vor Eigentumserwerb möglich gerichtete Klage der Grundstückskäufer zunächst abgewiesen. Auf die Berufung der Kläger hatte das Landgericht demge-genüber die beklagten Mieter unter an-derem verurteilt, den Umbau eines Ba-dezimmers unter Einbeziehung eines bis dahin als Abstellraum und Speisekammer genutzten Raums zur Schaffung einer se-paraten Toilette zu dulden. Die vom Be-rufungsgericht zugelassene Revision der Beklagten hatte keinen Erfolg.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Klage zulässig ist, weil die Kläger als Grundstückskäufer ein berechtigtes Interesse daran haben, das dem Vermieter zustehende Recht zur Modernisierung der Mietsache mit dessen Zustimmung im eigenen Namen auszuüben.

Die Klage erwies sich für den BGH auch als begründet. Das Bürgerliche Gesetz-buch lege den Vermieter nicht darauf fest, das Recht zur Modernisierung der von ihm vermieteten Wohnungen stets selbst wahrzunehmen. Vielmehr könne er auch einen Dritten dazu ermächtigen, dieses Recht im eigenen Namen auszuüben. Die

beklagten Mieter sind daher auch zur Dul-dung einer von den Erwerbern geplanten Umbaumaßnahme verpflichtet, wenn die-se eine Modernisierungsmaßnahme dar-stellen. (Urteil des BGH vom 13.02.2008, Az.: VIII ZR 105/07; www.bundesgerichts-hof.de).

Anmerkung

Im vorliegenden Fall waren auch die üb-rigen Voraussetzungen einer Modernisie-rung gegeben. Die entscheidende Frage, ob die Vergrößerung und Umgestaltung eines räumlichen Bereichs (hier des Sani-tärbereichs) auf Kosten des Wegfalls eines anderen Raums (hier der Abstell- und Speisekammer) zu einer Verbesserung der Mietwohnung führt, wurde vom BGH un-ter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls bejaht. Er schloss sich der vom Berufungsgericht vorgenommenen Wer-tung, dass die Schaffung einer separaten Toilette in einer ca. 136 m² großen Vier-Zimmer-Wohnung auch unter Berücksich-tigung des Wegfalls der Abstell- und Spei-sekammer als Wohnwertverbesserung einzustufen ist, an.

Baurecht

Bauämter haften für Mietausfälle oder ge-ringere Kaufpreise, wenn sie einem Eigen-tümer zu Unrecht eine Baugenehmigung verweigern. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 25. Oktober 2007 entschieden und dem Eigentümer gegen-über der Behörde einen Amts- und Staats-haftungsanspruch wegen rechtswidriger Versagung einer Baugenehmigung zuge-sprochen.

Das Bauaufsichtsamt einer Stadt in Bran-denburg hatte dem Eigentümer einer im Stadtzentrum liegenden Wohn- und Ge-werbeimmobilie zu Unrecht die Bauge-nehmigung verweigert. Deshalb konnte der Eigentümer nicht mit der Sanierung des Bauwerks beginnen und die Immo-bilie weder in Teilen verkaufen noch ver-mieten.

Bauämter haften für rechtswidrige Bescheide Der BGH entschied, dass der Eigentümer seinen entgangenen Gewinn vom Bauauf-sichtsamt zurückverlangen könne.

Zur Begründung führt der BGH aus, dass der Schadensersatzanspruch wegen pflichtwidriger Verweigerung oder Ver-zögerung einer beantragten Baugeneh-migung grundsätzlich auf den Ausgleich aller Nachteile gerichtet ist, die bei pflicht-gemäßem Handeln der Behörde vermie-den worden wären. Der Geschädigte sei so zu stellen, als wenn sein Gesuch recht-zeitig und zutreffend beschieden worden wäre.

Das hier in Rede stehende Interesse der Klägerin, ihr Grundstück im Rahmen der Rechtsordnung baulich zu nutzen und zu veräußern, falle in den Kernbereich

des durch Art. 14 GG geschützten Grund-eigentums und somit in den sachlichen Schutzbereich der von der Bauaufsichts-behörde bei der Entscheidung über die Baugenehmigung zu wahrenden Amts-pflichten. Wird die bauliche Nutzung oder die Veräußerung durch die Versagung ei-ner Baugenehmigung rechtswidrig – und hinsichtlich der Amtshaftung schuldhaft – vereitelt, so ist nach Ansicht des BGH ein dadurch verursachter Schaden im Rahmen der Amts- und Staatshaftung zu ersetzen (Urteil des BGH vom 25.10.2007, Az.: III ZR 62/07; www.bundesgerichtshof.de)

Anmerkung

Mit diesem Urteil schützt der BGH die Eigentümer auch faktisch vor willkür-lichen Entscheidungen der Bauämter, da diese aufgrund dieser Entscheidung mit Schadensersatzansprüchen für rechtswid-riges Handeln rechnen müssen.

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VerbandsMagazin  •  4/08

Recht

Betriebskostenrecht

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte da-rüber zu entscheiden, ob der Vermieter bei der Nebenkostenabrechnung stets nur diejenigen Kosten abrechnen darf, die auf einem Verbrauch im Abrechnungszeitraum beruhen – oder ob er statt dessen auch die Kosten abrechnen darf, mit denen er selbst im Abrechnungszeitraum belastet wird.

Sachverhalt

Der Entscheidung lag im Wesentlichen fol-gender Sachverhalt zugrunde: Die Kläge-rin, die seit 1997 Mieterin einer Wohnung der Beklagten ist, verlangt Erstattung ihrer Meinung nach zuviel gezahlter Neben-kostenvorauszahlungen für den Abrech-nungszeitraum 2004. Die Parteien stritten um die Kosten der Wasserversorgung und des Abwassers. Während die Vermieterin gegenüber den Mietern nach dem Kalen-derjahr abrechnete, erhielt sie ihrerseits jeweils im Sommer eine Abrechnung ihres Wasserversorgers, die sich ungefähr auf die vorangegangenen zwölf Monate bezog.

Die Vermieterin rechnete gegenüber ihren Mietern für das Kalenderjahr 2004 diejeni-gen Kosten als Wasser- und Abwasserkosten ab, die sie im Jahr 2004 an den Wasserver-sorger gezahlt hat (so genanntes Abfluss-prinzip), nämlich die im Jahr 2004 fälligen Vorauszahlungen sowie eine Nachzahlung, die sie aufgrund der im Sommer 2004 er-teilten Abrechnung zu leisten hatte.

Die Klägerin und Mieterin war der Auf-fassung, dass ihre Vermieterin nur die Kosten des im Jahr 2004 tatsächlich ver-

Bundesgerichtshof bestätigt Abflussprinzip brauchten Wassers/beseitigten Abwassers in Rechnung stellen dürfe (so genanntes Leistungs- oder Zeitabgrenzungsprinzip). Das Berufungsgericht war dem gefolgt und hatte die Vermieterin zur Rückzah-lung eines Teilbetrags der Nebenkosten-vorauszahlungen verurteilt.

Die vom Berufungsgericht zugelassene Revision der beklagten Vermieterin hatte Erfolg.

Entscheidung

Der BGH hat nunmehr entschieden, dass es der Beklagten nicht verwehrt war, nach dem so genannten Abflussprinzip zu ver-fahren. Sie durfte die von ihr selbst im Jahr 2004 an den Wasserversorger geleisteten fälligen Zahlungen im Abrechnungszeit-raum 2004 anteilig auf die Klägerin um-legen, auch wenn die Zahlungen zum Teil noch für den Wasserverbrauch und die Abwasserbeseitigung des Jahres 2003 be-stimmt waren.

Den hier maßgeblichen Vorschriften der §§ 556 ff. BGB sei nicht zu entnehmen, dass diese den Vermieter auf eine bestimmte zeitliche Zuordnung der Nebenkosten festlege. Nach der vom Berufungsgericht geforderten Abrechnungsweise hätte die Beklagte jeweils den Gesamtverbrauch zum Jahresende ablesen oder schätzen und die Abrechnungen des Wasserversorgers auf die einzelnen Kalenderjahre aufteilen müssen.

Der damit verbundene zusätzliche Auf-wand sei für den Vermieter nicht zumut-

bar und werde von schutzwürdigen Inte-ressen des Mieters auch nicht gefordert. Auch die von der Beklagten verwendete Abrechnungsmethode ermögliche grund-sätzlich eine sachgerechte Umlage der Betriebskosten, indem auf die Kosten ab-gestellt wird, mit denen der Vermieter vom Leistungsträger im Abrechnungszeitraum belastet wird.

Ob der Vermieter in besonders gelager-ten Ausnahmefällen eines Mieterwechsels nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) ge-hindert sein könnte, Betriebskosten nach dem Abflussprinzip abzurechnen, bedurfte im vorliegenden Fall keiner Entscheidung, weil die Klägerin durchgängig Mieterin der Beklagten war (Urteil des BGH vom 20.02.2008, Az.: VIII ZR 49/07; www.bundesgerichtshof.de).

Anmerkung

Mit dieser und einer weiteren Entschei-dung vom gleichen Tag hat der BGH die grundsätzliche Zulässigkeit der Abrech-nung von Nebenkosten nach dem so ge-nannten Abflussprinzip bejaht.

Durch diese für die Vermieter positive Entscheidung hat der BGH die seit langem offene Frage, ob die Betriebskosten nicht nur nach dem Leistungs- oder Zeitabgren-zungsprinzip, sondern alternativ auch nach dem Abflussprinzip abgerechnet wer-den dürfen, im Sinne der Vermieter ge-klärt. Ob diese Maßstäbe allerdings auch bei einem Mieterwechsel gelten, hat der BGH ausdrücklich offen gelassen.

Mietrecht

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Ur-teil vom 20. Februar 2008 entschieden, dass der Mieter einer Wohnung nicht im Wege einer Klage gegen eine von ihm als unberechtigt angesehene Abmahnung durch den Vermieter vorgehen kann.

Kein Rechtschutz für den Mieter gegen Abmahnungen Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zu-grunde: Der Mieter einer Wohnung er-hielt vom Vermieter ein als Abmahnung bezeichnetes Schreiben, in dem er ihm mitteilte, dass er eine Beschwerde über ihn wegen Ruhestörung, häufig durch ein überlaut eingestelltes Fernsehgerät, erhal-

ten habe. Für den Fall einer erneuten Be-schwerde wurde dem Mieter die fristlose Kündigung des Mietvertrags angedroht.

Der Mieter machte vor Gericht geltend, dass die Abmahnung unberechtigt sei. Mit der Klage beantragte er, die Abmah-

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Recht

nung zu „beseitigen“, hilfsweise sie zu unterlassen.

Der BGH hat entschieden, dass dahin-gestellt bleiben kann, ob die von der beklagten Vermieterin ausgesprochene Abmahnung unberechtigt war. Auch in einem solchen Fall soll der Mieter weder die Beseitigung noch die Unterlassung der Abmahnung verlangen können.

Zur Begründung führte der BGH aus, dass ein solcher Anspruch im Mietvertragsrecht nicht geregelt ist und sich auch nicht aus anderen Bestimmungen des BGB herlei-ten lässt. Vielmehr verletze eine unbe-rechtigte Abmahnung den Mieter nicht in seinen Rechten. Die Wirkungen einer Abmahnung erschöpfen sich darin, ihm ein als Vertragsverletzung beanstandetes Fehlverhalten vor Augen zu führen.

Der Vermieter erlange dadurch für einen späteren Rechtsstreit jedoch keinen Be-weisvorsprung. Vielmehr müsse er dann

den vollen Beweis für die vorausgegangene Pflichtwidrigkeit führen, wenn der Mieter diese bestreitet und es, z. B. für die Kün-digungsberechtigung, auf die behauptete frühere Vertragsverletzung ankommt.

Die davon abweichende Beurteilung der Folgen einer fehlerhaften Abmahnung im Arbeitsrecht lasse sich nicht ohne Weiteres auf das Mietvertragsrecht übertragen. Im Arbeitsrecht wird dem Arbeitnehmer zwar ein Beseitigungsanspruch gegen eine zu Unrecht erteilte Abmahnung zugebilligt. Grundlage dessen ist jedoch eine sehr aus-geprägte Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, die im Mietvertragsrecht jedenfalls nicht in einem annähernd vergleichbaren Maße besteht (Urteil des BGH vom 20.02.2008, Az.: VIII ZR 139/07; www.bundesgerichts-hof.de).

Anmerkung

Auch eine hilfsweise erhobene Klage auf Feststellung der Unrechtmäßigkeit der

Abmahnung wurde vorliegend vom BGH für unzulässig gehalten.

In den Medien wurde aus dem Urteil wie-derholt die Schlussfolgerung gezogen, dass mit dieser Entscheidung des BGH der Ausspruch einer Abmahnung für den Vermieter bedeutungslos würde. Dies ist aber absolut unzutreffend und eine Irre-führung für die Vermieter.

Die Abmahnung wird bereits ausdrück-lich durch das Gesetz als für den Regel-fall unabdingbare Voraussetzung für ei-ne Unterlassungsklage bei vertragswid-rigem Gebrauch der Mietsache durch den Mieter (§ 541 BGB) aufgeführt. Auch für die fristlose Kündigung wegen Ver-letzung mietvertraglicher Pflichten sieht das Gesetz (§ 543 Abs. 3 BGB) die Ab-mahnung (alternativ die Abhilfefrist) als zwingende Voraussetzung an. In diesen beiden Fällen wird die Abmahnung expli-zit als Tatbestandsvoraussetzung ge-nannt.

Heizungsventile sind Gemeinschaftseigentum

Wohnungseigentumsrecht

Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat in einem Beschluss vom 13. No-vember 2007 entschieden, dass Ther-mostatventile und andere Regeleinrich-tungen der Heizungswärme dem Ge-meinschaftseigentum zuzuordnen sind. Deshalb seien Kosten für Reparatur und Austausch als gemeinschaftliche Verwaltungskosten von der Eigentümer-gemeinschaft zu tragen.

Der Streit darüber, ob Thermostatventile und sonstige Einrichtungen zur Regelung der Heizungswärme (Regler) dem Ge-meinschafts- oder dem Sondereigentum zuzuordnen seien, existiert seit langem.

Während früher überwiegend vertreten wurde, dass Thermostatventile und Regeleinrichtungen innerhalb des Son-dereigentums selbigem zuzuordnen seien, wird in neuerer Zeit vertreten, dass Thermostatventile dem Gemeinschafts-eigentum zuzuordnen sind, da sie nicht nur dem Sondereigentumsgebrauch dienten, sondern eine Regelung mit Aus-

wirkungen auch auf die Gemeinschaft durchführen.

Dafür hat sich nunmehr auch das OLG Stuttgart entschieden. Die Besonderheit lag vorliegend darin, dass es um Regel-einrichtungen einer im Sondereigentum einer Eigentümerin installierten Fußbo-denheizung ging. Die Sondereigentüme-rin war der Auffassung, dies müsse die Gemeinschaft bezahlen, da kein Unter-schied zwischen üblichen Heizkörpern und einer Fußbodenheizung gemacht werden könne.

Die Gemeinschaft stellte sich dagegen auf den Standpunkt, dass eine Fußbo-denheizung typisches Sondereigentum sei und dortige Regelungseinrichtungen nur der Fußbodenheizung zugeordnet werden dürften, die das jeweilige Sonder-eigentum mit Wärme versorgt.

Das OLG Stuttgart hat sich der Argu-mentation der Eigentümergemeinschaft nicht angeschlossen, da allein die Tatsa-

che einer eingebauten Fußbodenheizung im räumlichen Bereich eines Sonderei-gentums dazu führen müsse, dass auch Regeleinrichtungen nur Sondereigentum seien. (Beschluss des OLG Stuttgart vom 13.11.2007, Az.: 8 W 404/07, in: WuM 2008, S. 44).

Anmerkung

Das OLG Stuttgart verstärkt den Trend in der Rechtsprechung, in Zweifelsfällen bauliche Bestandteile dem Gemein-schaftseigentum zuzuordnen, wenn sie zumindest auch der Gemeinschaft in irgendeiner Form dienen und mit be-stimmten Funktionen ausgestattet sind.

Hier sah das Gericht die technische Bedeutung der Regelungseinrichtungen im funktionalen Gesamtzusammenhang des Heizkreislaufs für das gesamte Ob-jekt. Interessanterweise bezog sich das OLG Stuttgart dabei auch auf Definitio-nen aus der Energieeinsparverordnung (§ 12 EnEV).

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Projekte34

„Leben in Scharnhorst ist bunt“ war der Titel einer Imagekampagne, die seit rund zwei Jahren mit gemeinsamer Pressear-beit, einem gemeinsamen Flyer und einem begleitenden Internetauftritt für Wohnen und Leben in Scharnhorst wirbt und der Auftakt eines noch intensiveren Engage-ments der Beteiligten war (siehe hierzu VerbandsMagazin 5/2006, S. 32 f.).

Ziel war neben der notwendigen Image-verbesserung für den Stadtteil eine Auf-wertung der Bestände, um diese langfristig zukunftsfähig zu machen und die Vermie-tungssituation nachhaltig zu verbessern.

Gemeinsame Modernisierungsoffensive

Ende 2006 starteten die vier Wohnungs-unternehmen dann eine groß angelegte und zwischen ihnen eng abgestimmte Mo-dernisierungsoffensive, die inzwischen zu einem großen Teil abgeschlossen ist und Scharnhorst-Ost ein neues, sympathisches und modernes Gesicht gegeben hat.

Mit einem abgestimmten Farbkonzept, das der renommierte Farbgestalter Friedrich Ernst von Garnier für drei der Unterneh-men entwickelte, wurde das optische Er-scheinungsbild der Siedlung deutlich auf-gewertet. Die eher zurückhaltenden Farben wie Grün-, Braun- und Gelbtöne passen sich der 1970er-Jahre Architektur der Sied-lung nun harmonisch an.

Die Ruhr-Lippe Wohnungsgesellschaft re-alisierte ein Farbkonzept des Architekten Andreas Hanke, das das Farbspiel bekann-ter europäischer und amerikanischer Städte aufgreift. Damit konnte ein Spannungsbo-gen in der neuen, modernen Gestaltung des Quartiers erzielt werden. Denn eine Mie-terbefragung der Unternehmen hatte im Vorfeld ergeben, dass der größte Wunsch der Bestandsmieter die Verbesserung des Erscheinungsbildes der Häuser war.

Darüber hinaus war der Fokus der Moder-nisierungsaktivitäten natürlich auf Wärme-dämmung und weitere Maßnahmen zur

Erhöhung der Energieeffizienz gerichtet. Aber auch Maßnahmen, die die Wohnzufrie-denheit und den Bewohnerkomfort steigern, wie die Schaffung neuer, übersichtlicher Eingangssituationen und die Renovierung der Treppenhäuser, wurden umgesetzt.

Der Spar- und Bauverein setzte bei der Wärmedämmung auf einen rein mine-ralischen Fassadenaufbau. Besonderes Augenmerk legte man hier auf die Hoch-wertigkeit und Natürlichkeit der verwen-deten Materialien. Die Verarbeitung von Kratzputz in Verbindung mit derart vielen Farbwechseln war zwar handwerklich eine Herausforderung, überzeugte aber alle Beteiligten im Ergebnis.

Das neue Scharnhorst-Ost

Seit vielen Jahren engagieren sich die Dortmunder Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft

mbH (DOGEWO21), die LEG Wohnen Dortmund GmbH, die Ruhr-Lippe Wohnungsgesell-

schaft mbH, Dortmund, und der Spar- und Bauverein eG Dortmund gemeinsam im Dort-

munder Stadtteil Scharnhorst-Ost. Die vier Wohnungsunternehmen, die dort zusammen

über einen Bestand von rund 3.200 Wohnungen verfügen, haben mit ihren konzertierten

Aktivitäten viel erreicht – von der Erneuerung und farbigen Gestaltung der Fassaden bis

hin zu einem deutlich verbesserten Image.

Konzertierte Aktionen von vier Wohnungsunternehmen in Dortmund

Ein Überbrückungsaufzug gewährleistet barrierefreie Erreichbarkeit.

Das „Regenwasserprojekt“

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Die DOGEWO21 legte darüber hinaus im Rahmen der Arbeiten großen Wert auf die barrierefreie Erreichbarkeit möglichst vieler Wohnungen. Zwei Häuser wurden dazu mit Außenaufzügen ausgestattet, drei wei-tere Häuser, die bereits über Innenaufzüge verfügten, erhielten Überbrückungsauf-züge, so dass die Hauseingangstüren jetzt barrierefrei zu erreichen sind.

Parallel zu den Arbeiten an den Häusern stattet die DOGEWO21 rund 100 Wohnein-heiten im Rahmen von Einzelmodernisie-rungen barrierearm und seniorengerecht aus. Schließlich ist wegen der Altersstruk-turen in Scharnhorst die Nachfrage nach diesen Wohnungen schon jetzt sehr hoch und wird in den nächsten Jahren noch wei-ter wachsen. Auch im Bestand der LEG wurden durch den Einbau von Überbrü-ckungsaufzügen Barrieren abgebaut.

Das Investitionsvolumen der vier Unterneh-men für Scharnhorst-Ost ist mit insgesamt 63 Millionen Euro beachtlich. So investierte die DOGEWO21 in die Modernisierung ihrer 328 Wohnungen 7 Millionen Euro, die LEG 30 Millionen Euro (ca. 1670 Woh-nungen), die Ruhr-Lippe Wohnungsgesell-schaft 22 Millionen Euro (952 Wohnungen) und der Spar- und Bauverein 4 Millionen Euro (214 Wohnungen).

Neues Grün für Scharnhorst-Ost

Auch vor Beginn der Modernisierungs-maßnahmen zeichneten sich die Bestän-de der beteiligten Unternehmen durch großzügige Grünflächen und einen üp-pigen Baumbesatz aus. Allerdings waren die Bäume in den letzten Jahrzehnten so dicht und stark gewachsen, dass viele der Wohnungen sehr in ihrem Schatten lagen. An den Zuwegen und Hauseingängen wa-ren durch den starken Bewuchs zudem un- übersichtliche Situationen und so genann-te Angsträume entstanden. Die vier Partner hatten deshalb auch für die Neugestaltung der Grünanlagen eine enge Kooperation verabredet.

Die Häuser „Buschei 121-125“ nach der SanierungWohnen im Grünen in Scharnhorst-Ost

Rund 1 Million Euro investierte z. B. die DOGEWO21 in die Neugestaltung der Anlagen rund um die 27 modernisierten Scharnhorster Häuser. Zahlreiche Bäume mussten gefällt werden, um Platz für neue Rettungswege zu schaffen, aber auch um mehr Licht und Orientierungsmöglich-keiten für die Bewohner zu schaffen. Dies-bezüglich orientierte man sich an den Be-dürfnissen der älteren und älter werdenden Mieter. Von den entstandenen barrierefrei-en Wegeverbindungen, den übersichtlichen Eingangssituationen und der besseren Be-leuchtung profitieren selbstverständlich auch alle anderen Bewohnergruppen.

Im gesamten Bestand der LEG wurde ein neues Grünordnungskonzept geplant und umgesetzt. Die Planung wurde durch die Stadt Dortmund gefördert. Die Bewoh-nergruppen wurden mit in die Planungs-prozesse einbezogen. Die Außenanlagen haben nicht nur an Qualität gewonnen, sondern auch günstigere Betriebskosten für die Bewohner als Ergebnis.

Die Ruhr-Lippe investierte ebenso 1 Million Euro in die neuen, nach Wohnsicherheits-gedanken konzipierten Außenanlagen.

Die kreative Gestaltung der Außenanlagen findet sich auch in den Wohnsiedlungen des Spar- und Bauvereins wieder. Das Re-genwasser-Projekt, mit einem Investitions-volumen von rund 900.000 Euro (inklusive öffentlicher Förderung), war hierfür bereits in der Vergangenheit maßgebend.

Image-Verbesserung mit positiven Folgen

Das Image von Scharnhorst-Ost hat sich durch die gemeinsamen Anstrengungen der vier Wohnungsunternehmen schon er-heblich verbessert – deutliches Indiz dafür sind die besseren Vermietungsergebnisse.

So konnte die DOGEWO21 im November 2007 melden, dass nach Abschluss der Großmodernisierung eine Vollvermietung

erreicht werden konnte. Im Januar 2006 vor Beginn der Modernisierungsarbeiten standen hier noch 34 Wohnungen – also mehr als 10 Prozent – leer.

Diese positive Entwicklung wird von der LEG bestätigt. Auch Mieter, die zuvor nicht in diesem Stadtteil gewohnt hatten, konn-ten gewonnen werden, ebenso neue Nach-fragergruppen.

Quartiersmanagement

Nach den millionenschweren Investitionen in die energetische und gestalterische Auf-wertung wird die Kooperation auch in Zu-kunft fortgesetzt und noch intensiviert. Zu-sammen mit der Stadt Dortmund soll in Scharnhorst-Ost ein neuartiges wohnungs-wirtschaftliches Quartiermanagement ein-gerichtet und etabliert werden.

Den „Löwenanteil“ der damit verbundenen Kosten (225.500 Euro) tragen die vier Part-nerunternehmen; die Stadt Dortmund und das Land Nordrhein-Westfalen stellen die restlichen Gelder in Höhe von 134.500 Euro bereit.

Finanziert wird das innovative Projekt aus dem Modellprogramm „Soziale Stadt – Wir setzen Zeichen“. Nach der Beseitigung der baulichen und gestalterischen Mängel, der Aufwertung der „hardware“, sollen bewoh-ner- bzw. zielgruppenorientierte Aktivitäten die weitere positive Entwicklung von und in Scharnhorst „befruchten“. So zielt das neue Quartiersmanagement auf die Entwicklung und Umsetzung integrativer Konzepte u. a. in den Handlungsbereichen „Familien und Kinder“, „Wohnen Generation50plus“, „ge-nerationenübergreifende Nachbarschaft“, „Zusammen wohnen mit unterschiedlicher Herkunftsgeschichte“ und „Netzwerke für die Bewohner“ ab. Um Doppelstrukturen zu vermeiden, ist eine enge Zusammenar-beit mit allen schon vor Ort tätigen Einrich-tungen und Initiativen ein Muss. Aber in Sachen Kooperation ist man in Scharn-horst-Ost ja schon geübt. Q

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Laute Musik und ausgelassene Grillparties, Bohren, Klopfen und Möbelgeschiebe aus

der Nachbarwohnung. Das alles auch noch zu nachtschlafender Zeit – solcher „Lärm“

aus der Nachbarschaft gehört zu den häufigsten Beschwerden von Mietern. Um die

liebe Ruhe und gleichzeitig auch den nachbarschaftlichen Frieden wieder herzustellen,

hat die gewobau Rüsselsheim mit großem Erfolg ein „Lärmtelefon“ eingeführt.

Ein offenes Ohr für Lärm und Krach

36 Projekte

Besondere Serviceleistung der gewobau ist es dabei, nicht nur die Lärmbe-schwerden während der Bürozeiten entgegenzu-nehmen, „sondern darüber hinaus gerade in den sen-siblen Abendstunden den Mietern mit Rat und vor allem mit Tat zur Verfügung zu stehen“, so der stellvertretende Geschäfts-führer Torsten Regenstein. Drei Teams aus je zwei Personen kümmern sich des-halb jeweils von Montag bis Sonntag um die telefonisch eingehenden nächtlichen Lärmbeschwerden.

Vermitteln, beraten und beruhigen

Täglich von 20 Uhr bis 24 Uhr haben die Bewoh-ner in den sechs Stadtbezirken der gewobau einen Ansprechpartner. Die zurückhaltend „Lärmberater“ ge-nannten, speziell

geschulten Mitarbeiter fahren im Kon-fliktfall direkt zur Wohnung des Beschwer-deführers und des Lärmverursachers und verschaffen sich einen Eindruck von der Sachlage.

Regenstein legt Wert darauf, dass im Ge-gensatz zu der schon nach Strafe klin-

genden Lärmpoli-zei in Berlin oder ähnlichen Security-Diensten in einigen Wohnungsunter-nehmen bei der ge-wobau vor allem die

Mediation, also die Konfliktvermeidung, im Mittelpunkt stehe. Vermitteln, beraten und beruhigen seien daher die Leitmotive im Gespräch mit den Beteiligten. Ziel sei es, nicht nur die Lärmbelästigung abzustel-len, sondern die sich hieraus ergebenden, oftmals langwierigen Nachbarschaftskon-flikte zu vermeiden.

Ruhe bedeutet Wohnqualität

Etwa 260 Beschwerden, so die Pressespre-cherin Petra Löhr, gehen jährlich bei der gewobau ein. Knapp ein Drittel der Kritik mache sich am Lärm der Nachbarn fest. Die Hälfte der von diesem Mieterlärm genervten Bewohner griffen in den Abendstunden und am Wochenende zum Hörer, um sich ihrem Ärger Luft zu machen. Vergleicht man dies mit den elf Prozent der Beschwerden, die über nicht erfüllte Hausordnungen oder ein unsauberes Wohnumfeld an die ge-wobau herangetragen würden, unterstrei-cht dies die Wichtigkeit des Lärmtelefons deutlich.

Michael Hampel, Geschäftsführer der gewobau Rüsselsheim, ist sich deshalb

sicher, dass ein ruhiges und entspanntes Wohnen ein eindeutiges Plus an Lebens-qualität und einen Standortvorteil in der Konkurrenz mit anderen Wohnungsunter-nehmen bedeutet: „Unsere Mieter wissen, dass sie sich auf unser Konfliktmanage-ment verlassen können.“

Migrationshintergrund erwünscht

Die drei Teams sind abwechselnd wöchent-lich im Einsatz und unter einer speziellen Handynummer für die gewobau-Mieter erreichbar.

Wichtig ist der Wohnungsgesellschaft, dass es sich bei den Mitarbeitern nicht nur um eigene Mieter handelt. Augenmerk bei der Auswahl wird vor allem auf die so-ziale Qualifikation gelegt. Solchermaßen erfahrene Menschen haben bereits unter Beweis gestellt, dass sie in Konfliktsituati-onen gut kommunizieren können.

Die gewobau trägt der Mieterstruktur auch dadurch Rechnung, dass neben deutschen auch Mitarbeiter mit türkischem, marok-kanischem und russischem Migrations-hintergrund die vorhandenen kulturellen und sprachlichen Barrieren überwinden helfen. Dabei gehen immer ein Mann und

gewobau Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Rüsselsheim mbH

„Ein ruhiges Wohnumfeld ist ein klares Plus im Standortwettbewerb der Wohnungsbaugesellschaften.“

Michael Hampel

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eine Frau gemeinsam „auf Streife“. Zu ei-ner Aufwandsentschädigung kommt dann noch eine Einsatzpauschale.

Brenzlige Vorfälle gab es bisher noch kei-ne, wissen die beiden Lärmberater Reyhan und Sertkan Gencyigit zu berichten. Zwar müsse man manchmal erklären, weshalb der Sieg der eigenen Fußballmannschaft nicht für jeden ein ohrenbetäubendes Ver-gnügen sei, aber die Mieter hätten eigent-lich immer Verständnis für das Anliegen. „Schließlich braucht jeder in seiner Frei-zeit Ruhe zum Entspannen.“

Projektpartner

Damit sich diese Erfolge einstellen können, kooperiert die gewobau von Beginn an mit einem professionellen Projektpartner, der Neuen Wohnraumhilfe Darmstadt.

Diese ist nicht nur für die professio-nelle Schulung der „Lärmberater“ zuständig, son-dern erfasst alle Beschwerden in einem eigenen Managementsystem, das die Do-kumentation, Analyse und Nachbearbei-tung der Fälle erlaubt.

Haben immer ein offenes Ohr für die Anliegen ihrer Mieter: Geschäfts-führer Michael Hampel (r.) und sein Stellvertreter Torsten Regenstein

Andreas Roß, zuständiger Abteilungslei-ter bei der Wohnraumhilfe Darmstadt, betreut seit April 2006 dieses Projekt. In monatlichen Supervisionssitzungen geht er mit den Mitarbeitern der gewobau die Beschwerdefälle durch, weist auf „Wie-derholungstäter“ hin und schildert die Schlichtung. Allerdings gibt es auch im-mer wieder Fälle von Uneinsichtigen, wie Roß sagt. Dann habe man allerdings sehr gute und unabhängige Zeugenaussagen, die mietrechtlich von der gewobau verwer-tet werden könnten.

Schnittstelle zur Sozialarbeit

Roß legt darüber hinaus Wert auf die sozi-ale Komponente des Lärmtelefons. Alle eh-renamtlichen Helfer haben ein spezielles Programm zur Wahrnehmungsschärfung durchlaufen.

An der Schnitt-stelle zwischen B e s c h w e r d e und sozialer Kontaktaufnah-

me könne man häufig den Menschen über die konkrete Konflikt-schlichtung hinaus eine Hilfestellung geben. So z. B. einer alleinstehenden Rentnerin, die aufgrund

Weitere Informationen in der Presse-stelle der gewobau Rüsselsheim bei Petra Löhr Tel.: 06142 695-714E-Mail: [email protected]

psychischer Probleme Lärmquellen aus-machte, wo gar keine waren. Auch ein blaues Auge, verängstigte Kinder oder Ehefrauen könnten Anlass für eine sozi-alarbeiterische Nachbetrachtung sein. So könne man die Synergieeffekte zur Sozial- arbeit zum Wohle der Mieter und des Wohnumfeldes einfließen lassen.

Zufriedenheit zahlt sich aus

Dass das Projekt ein voller Erfolg ist, bestätigt auch Torsten Regenstein. Die Mieter seien froh, niederschwellig einen Schlichter erwarten zu können, um nicht gleich die Polizei herbeirufen zu müssen.

Besonders im Sommer, wenn bis spät in den Abend gefeiert, gegrillt und Fußball gespielt wird oder bei offenem Fenster laut der Fernseher oder Musik läuft, gibt es Beschwerden. Im Stadtbezirk Haszloch-Nord, für den eine ausführliche Dokumen-tation erstellt wurde, verringerten sich die Beschwerden mit Einsatz der „Lärmbera-ter“ auf Null.

Die Sensibilisierung der Mieter für Lärm und Ruhestörung hat insgesamt zu einem rücksichtsvollen Umgang untereinander geführt und oft auch einen persönlichen Kontakt neu geschaffen.

Rund 35.000 Euro kostet das Lärmtelefon die gewobau im Jahr. „Eine sinnvolle In-vestition im Interesse der Nachbarschaft“, ist sich Geschäftsführer Michael Hampel sicher.

Beruhigendes Lächeln: Die Lärmberater Reyhan und Sertkan Gencyigit

„Jeder braucht in seiner Freizeit Ruhe zum Entspannen.“

Reyhan und Sertkan Gencyigit

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38 Bildung und Beruf

VerbandsMagazin  •  4/08

Fort- und Weiterbildungsangebote

Seminare Mai 2008

05.05.2008 Bochum Aktuelles Mietrecht in der Praxis Ulf P. Börstinghaus

05.05.2008 Hannover Schadensersatzansprüche nach Wohnungsrückgabe Beate Heilmann

06.05.2008 Neumünster 50er Jahre Siedlungen – Modernisierung oder Abriss? Dieter Walberg

06.05.2008 Wiesbaden Der Haustechniker als Energiemanager Prof. Georg F. Wiesinger

06./07.05.2008 Bochum Intensivseminar Betriebskosten Volker J. Ziaja

07.05.2008 Wiesbaden Grundlagen der technischen Prozesse im Gebäudemanagement Gerhard Babilon

07./08.05.2008 Hannover Führungserfolg steigern durch konsequentes fordern und fördern Anke von Salzen

08.05.2008 Hannover Gemeinschaftliches Wohnen Annette Brümmer

08.05.2008 Lübeck Versicherungen in der Wohnungswirtschaft Carlo GreifenbergMelanie Schmidt

14.05.2008 Hannover Basiswissen für eine erfolgreiche Ausbildung: Effektivere Lerntechniken für Auszubildende

Iris Kadenbach

15.05.2008 Bochum Wohnwünsche und Bedürfnisse von Migranten Muhammed Inam

15.05.2008 Hannover Direktmarketing als effiziente Methode der Kundenansprache – Gehirngerechte Dialoge im Marketing

Thomas SchnelleKathrin Thalau

15.05.2008 Mainz CRM Customer Relationship Management: Gute Kundenbeziehungen bringen nachhaltig Gewinn

Hedda Werner

19.05.2008 Hannover Basiswissen für eine erfolgreiche Ausbildung: Kleine Knigge für Auszubildende – Gutes Verhalten ist keine Glückssache

Ilse Kämmer

20.05.2008 Hannover Basiswissen für eine erfolgreiche Ausbildung: Grundlagen des Maklerwesens

Pascal Chassefière

21.05.2008 Hannover Ein Bild sagt mehr als 1.000 Worte: Tolle Fotos für Exposees, Online-Börsen und Anzeigen – Ein Praxis-Workshop

Bernd Kusber

21.05.2008 Lübeck Im beruflichen Alltag gekonnt verhandeln Frank Schmidt

21.05.2008 Wiesbaden Einführung in die Betriebskostenabrechnung Heinrich Kleine-Arndt

21.05.2008 Wiesbaden Mit Sozialmanagement zum wirtschaftlichen Erfolg Norman Diehl

21./22.05.2008 Hannover Gekonnt Reden halten – Vortragstraining für Führungskräfte (mit Videoanalyse)

Brita Floegel

26.05.2008 Rostock Marketing für kleinere Wohnungsunternehmen – Aktive Maß-nahmen, um Wohnungsleerstände abzubauen und Mieter zu binden

Prof. Dr. Matthias Neu

27.05.2008 Bochum Grundlagen der Wohnungseigentumsverwaltung Horst Griesmayr

27.05.2008 Hannover Energetische Portfolioanalyse – Nutzen von geringinvestiven Maßnahmen bis Großinvestitionen

Dr. Norbert Raschper

27.05.2008 Mainz Der Hausmeister als Visitenkarte des Wohnungsunternehmens Prof. Dr. Matthias Neu

27./28.05.2008 Hamburg Seminarreihe Hausmanagement Modul 7: Sachkunde elektro-technisch unterwiesener Personen zur Überprüfung elektrischer Betriebsmittel (BGV A2, GUV 2.10)

Referenten der Handwerks-kammer

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Bildung und Beruf 39

4/08  •  VerbandsMagazin

28.05.2008 Hamburg Bautechnische Grundlagen für Kaufleute in der Wohnungswirt-schaft

Dietmar Walberg

28.05.2008 Hannover Nie wieder ein Fauxpas: Business-Etikette, Kundenbindung und Kundengewinnung durch souveränes Auftreten

Heide R. Koppenhöfer

28.05.2008 Mainz Harmonie im Treppenhaus – Zwischen sozialer Kompetenz und rechtlicher Darstellung

Gerhard van Zütphen

28.05.2008 Schwerin WEG-Verwaltung Dr. Olaf Riecke

28.05.2008 Wiesbaden Aktuelles zum Gewerbemietrecht Dr. Walter Fallak

29.05.2008 Bochum Bauschäden erkennen, bewerten und beseitigen – Von der Beauf-tragung bis zur Abrechnung

Thomas Haasch

29.05.2008 Bochum Soziales Management im Wohnquartier mit hohem Migranten-anteil

Muhammed Inam

29.05.2008 Hannover Betriebskostenabrechnung: Aktuelle Rechtssprechung des BGH – Auswirkungen der steuerlichen Absetzbarkeit haushaltsnaher Dienstleitungen (§35a EStG)

Heinrich Kleine-Arndt

29.05.2008 Hannover Aktuelles Steuerrecht Jörg CammannIngeborg EsserJürgen GnewuchAnke Kirchhof

Für Fragen zu Veranstaltungen stehen zur Verfügung:

• in Bochum: Claudia Bovenschulte Telefon 0234 9447- 510

• in Düsseldorf und Frankfurt: Dr. Gerhard Jeschke Telefon 0211 16998-25

• in Hannover: Karsten Dürkop Telefon 0511 1265- 126

• in Hamburg, Lübeck, Rostock, Neumünster und Waren: Andreas Daferner Telefon 040 52011-218

3. bis 6. Juli 2008 in Bochum

Vom 3. bis 6. Juli 2008 findet im EBZ – Europäisches Bildungszentrum, Bochum, die 4. Julius-Brecht-Sommerakademie statt. Sie wird sich schwerpunktmäßig mit den Themen Marketing und Kommunikation befassen.

Gemeinsam mit erfahrenen Führungs-kräften aus der Wohnungs- und Immo-bilienwirtschaft werden in Vorträgen und Arbeitsgruppen aktuelle Themen aus der Branche diskutiert und gemeinsam kon-krete Ergebnisse für die Umsetzung in den Unternehmen erarbeitet.

4. Julius-Brecht-SommerakademieDie diesjährige Sommerakademie widmet sich insbesondere den Themen

π Marktforschung / Standortanalysen

π Strategisches Zielgruppenmarketing

π Neue Wege im Vermietungs- und Be-standskundengeschäft

Zur Sommerakademie gehören neben einer Exkursion zu einem Bochumer Woh-nungsunternehmen auch interessante

Abendveranstaltungen mit hochkarätigen Gesprächspartnern aus der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft.

Nähere Informationen und Anmeldungen bei Sandra Majinovic Tel.: 0234 9447-513oder Joachim Eckert Tel.: 030 82403-152

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VerbandsMagazin  •  4/08

Bildung und Beruf

Fortbildung Immobilienfachwirt novelliert

Am 30. Januar 2008 ist im Bundesgesetz-blatt Jahrgang 2008 Teil I, Nr. 4 die novel-lierte Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Immo-bilienfachwirt/Geprüfte Immobilienfach-wirtin“ veröffentlicht worden. Sie ist am 1. Februar 2008 in Kraft getreten.

Die Novellierung erfolgte im Anschluss an die Neufassung des Ausbildungsberufes „Immobilienkauffrau/Immobilienkauf-mann“. Aufbauend auf dem Ausbildungs-beruf sollen Immobilienfachwirte als qua-lifizierte Sachbearbeiter eingesetzt werden. Ein besonderes Augenmerk aus der Sicht des GdW bestand darin, eine eindeutige Unterscheidung zum Immobilien-Ökonom (GdW) zu ermöglichen, der auch für Füh-rungsaufgaben qualifizieren soll.

Neue Gliederung – neue Schwerpunkte

Inhaltlich wurde die Fortbildung dahinge-hend geändert, dass an die Stelle der grund-

Neue Kurse starten im Herbst 2008 legenden und der handlungsspezifischen Qualifikationen nunmehr sechs so genannte „Handlungsfelder“ treten:π Rahmenbedingungen der Immobilien-

wirtschaftπ Unternehmenssteuerung und Kontrolleπ Personal, Arbeitsorganisation und

Qualifizierungπ Immobilienbewirtschaftungπ Bauprojektmanagementπ Marktorientierung und Vertrieb,

Maklertätigkeit

Neben dieser neuen Gliederung wurden auch die Inhalte überarbeitet. So wurde bei-spielsweise der rechtliche Teil reduziert und stattdessen Themen wie „Portfoliomanage-ment“ oder „Sozialmanagement“ vertiefend aufgenommen.

Mündliche Prüfung geändert

Auch die mündliche Prüfung hat eine neue Struktur erhalten. Sie gliedert sich nunmehr

in eine Präsentation (ca. zehn Minuten) und ein Fachgespräch (ca. 20 Minuten).

Das Thema für die Präsentation gibt der Prüfling dem Prüfungsausschuss bei der ersten schriftlichen Prüfung bekannt. Zwar könnten im Extremfall alle Prüflinge das gleiche Thema für die Präsentation benen-nen, aber es besteht immer noch die Mög-lichkeit, im Rahmen des Fachgesprächs über die Präsentation hinaus auch alle anderen Handlungsbereiche einzubeziehen.

Start der neuen Fortbildung

Der Rahmenlehrplan, der für die Fortbil-dungseinrichtungen einen empfehlenden Charakter hat, wird vom federführenden DIHK am 29. April 2008 verabschiedet.

Die novellierte Fortbildung „Geprüfte Im-mobilienfachwirtin/Geprüfter Immobilien-fachwirt“ wird vom EBZ – Europäisches Bildungszentrum in Bochum ab Herbst 2008 und von der Südwestdeutschen Fach-akademie der Immobilienwirtschaft (SwFA) in Wiesbaden ab Frühjahr 2009 angeboten.

Alle reden von partnership .

Wir auch.

Haag Agentur für Kommunikation GmbH • Phone: +49 681 99281-0 [email protected] • www.haag-kommunikation.de

Und die nehmen wir sehr ernst.

Denn als Partner von Unternehmen und Verbänden schaffen wir Werte: zur Imagesteigerung, zur Markenbildung, zur Markt-präsenz. Mit langjähriger Erfahrung, mit hohem Anspruch und mit ausgezeichneten Kenntnissen der Wohnungsbaubranche.

Gerne sind wir auch Ihr Partner.

Zum Beispiel für Ihre: > Geschäftsberichte > Imagebroschüren> Kundenzeitschriften > Festschriften> Mieterzeitungen > Jahresabschlussberichte

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4/08  •  VerbandsMagazin

Steuern

Einkommensteuer

Ab 2009 Abgeltungssteuer auf private KapitalerträgeAb dem 1. Januar 2009 wird die Besteue-rung von Kapitalerträgen umfassend neu geregelt. Die Abgeltungssteuer beträgt dann 25 Prozent zzgl. 5,5 Prozent Solidari-tätszuschlag. Kapitaleinkünfte müssen zu-künftig nicht mehr in der Einkommensteu-ererklärung angegeben werden, allerdings gibt es Ausnahmen.

Die Abgeltungssteuer gilt nicht für Unter-nehmen, sondern nur für private Kapital-erträge. Der bisherige Sparerfreibetrag von 705 Euro (1.500 Euro bei Ehegatten) und der Werbungskostenpauschalbetrag von 51 Euro (102 Euro bei Ehegatten) werden zu einem neuen Sparerpauschalbetrag zu-sammengefasst (801 Euro bzw. 1.602 Euro bei Ehegatten).

Wer einen Freistellungsauftrag erteilt hat, muss diesen nicht ändern oder erneuern. Die bisherigen Freistellungsaufträge blei-ben über den 1. Januar 2009 hinaus gültig.

Auf die Erträge aus Kapitalvermögen ist auch Kirchensteuer zu zahlen. Für deren

Erhebung im Rahmen der Abgeltungs-steuer gibt es zwei Möglichkeiten. Es kann gegenüber der Bank ein schriftlicher An-trag gestellt werden, die Kirchensteuer als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer ein-zubehalten. Wird die Kirchensteuer nicht von der Bank einbehalten, muss sie vom Finanzamt veranlagt werden. Dann ist in der Steuererklärung anzugeben, in wel-cher Höhe die Bank die Abgeltungssteuer einbehalten hat und eine entsprechende Bescheinigung der Bank vorzulegen.

Nähere Informationen durch ein Merkblatt, das bei Jürgen Gnewuch Tel.: 0211 16998-28 E-Mail: [email protected] oder bei Anke Kirchhof Tel.: 069 97065-138E-Mail: [email protected] angefordert werden kann.

Umsatzsteuer

Umsatzsteuerbefreiung von HausnotrufsystemenZur umsatzsteuerlichen Behandlung von Hausnotrufsystemen vertreten die obers-ten Finanzbehörden des Bundes und der Länder (vgl. OFD Koblenz vom 7. Mai 2007 – S 7/75 A – St 442) folgende Auffassung.

Nach § 4 Nr. 18 UStG sind die Leistungen der amtlich anerkannten Verbände der frei-en Wohlfahrtspflege steuerfrei, wenn ne-ben weiteren Voraussetzungen die Entgelte für die in Betracht kommenden Leistungen hinter den durchschnittlich für gleichartige Leistungen von Erwerbsunternehmen ver-langten Entgelten zurückbleiben.

Hierbei sind die zwischen dem Wohl-fahrtsverband und dem Hausnotrufteil-nehmer vereinbarten Leistungen und Ent-gelte mit den Leistungen und Entgelten

von Erwerbsunternehmen zu vergleichen. Bieten Wohlfahrtsverbände vergleichbare Leistungen mit gleichen oder höheren Leistungsentgelten an, wäre hierfür keine Umsatzsteuerbefreiung zu gewähren.

Ob die Leistungen der Anbieter vergleich-bar sind, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, die von den zuständigen Landesfinanzbehörden im Besteuerungs-verfahren überprüft werden. Angesichts der sehr unterschiedlichen Sachverhalte kann nicht davon ausgegangen werden, dass das Leistungsangebot der Wohlfahrts-verbände und der gewerblichen Unterneh-mer in jedem Fall gleichartig sind.

Es bestehen zur Herstellung einer einheitlichen umsatzsteuerlichen Be-

handlung keine Bedenken, wenn ein gewerblicher Anbieter hinsichtlich der Basisleistungen beim Hausnotruf, für die er ein Entgelt von zurzeit 17,90 Euro gemäß Vereinbarung mit den Spitzen-verbänden der Pflegekassen in Rech-nung stellt und die von den Pflegekassen getragen werden, die Steuerbefreiung entsprechend § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG in Anspruch nimmt.

Hinweis

Zur Frage der umsatzsteuerlichen Behand-lung von Hausnotrufsystemen siehe auch BMF-Schreiben vom 27. Januar 2000 – IV D2 – S 7175 – 3/00, UR 2000, S. 221; OFD München, Vfg. v. 6. April 2000 – S 7175 – 13/St 434, UR 2000, S. 489.

Das BMF-Urteil vom 20. September 2007 – IV R 19/05 – ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst:

Erzielt ein Grundstücksunterneh-men Zinseinkünfte aus der Anlage von Mieterträgen, handelt es sich um Erträge aus der Nutzung von Kapitalvermögen, die nicht von der erweiterten Kürzung des Gewerbeer-trags nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG erfasst werden. Das gilt auch für Zinsen aus der Anlage von Mieten, die ein Mieter unter Vorbehalt ge-zahlt hat und mit deren Rückzah-lung aufgrund eines für die Vergan-genheit ergangenen Zivilgerichts-urteils gerechnet werden muss. Die von der Herausgabepflicht nach § 818 BGB bedrohten Zinserträge sind jedoch um Betriebsausgaben in Höhe der wegen der möglichen Zinszahlungsverpflichtung vorge-nommenen Zuführungen zu den Rückstellungen zu kürzen.

Keine erweiterte Kürzung für Zinsen

Gewerbesteuer

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VerbandsMagazin  •  4/08

Steuern

Einkommensteuer

Sammelantragsverfahren bei Genossenschaften Die Durchführung des genossenschaft-lichen Sammelantragsverfahrens nach § 45 b EStG macht es gelegentlich erforderlich, Korrekturen zu vorangegangenen Beantra-gungen im Wege der Datenanlieferung so genannter „Stornozeilen“ vorzunehmen.

Aus diesem Anlass hat das Bundeszen-tralamt für Steuern folgende Hinweise gegeben:

Genaue Bezeichnung der Art des Kapitalertrags

Bei mittels Storno vorgenommener Kor-rektur (Feld 1 Anlage VE 5a bzw. Feld 11 Anlage VE 5b) sollte die Beantragung, auf die sich der Storno bezieht, korrekt be-zeichnet werden. Daher ist es unerlässlich, bei der Stornierung auch in die o. a. Felder dieselben Werte einzutragen wie bei der ursprünglichen Beantragung.

Wenn auch Stornozeilen mit einem un-gültigen Schlüssel von meinem Rechen-system nicht zwingend zurückgewiesen werden, hat es in der Vergangenheit je-doch häufiger Unstimmigkeiten bei der

Berechnung des verbleibenden Freistel-lungsvolumens eines Kunden gegeben, die bei zutreffender Kennzeichnung vermeid-bar gewesen wären.

Vermeidung von Korrekturen zu einem falschen Storno

Offenbar bedingt durch die von Dienst-leistern (so genannten Kopfstellen) ein-gesetzte Software sind in letzter Zeit ver-mehrt Fälle von Berichtigungsanträgen zu falschen Storni erforderlich geworden. Den Fällen liegt regelmäßig nachstehende Fallgestaltung zu Grunde.

In einem Sammelantrag wird eine Bu-chungszeile (= Antragszeile i. S. d. § 44 b Abs. 1 EStG) abgewiesen (z. B. falsche An-gabe zu einer Nichtveranlagungsbeschei-nigung oder unschlüssige Ehegattendaten zu einem Freistellungsauftrag) und führt insoweit nicht zu einer Erstattung. Mit der Abweisung steht der Antrag für den einzel-nen Kunden zunächst betragsmäßig auf null Euro. Das Bundeszentralamt für Steu-ern erwartet lediglich eine Neubeantra-gung mit zutreffenden Werten.

Eine aus einem eingesetzten Buchungs-programm zusätzlich generierte Stornobu-chung führt jedoch unzutreffenderweise zu einem Negativergebnis mit der Folge, dass das Bundeszentralamt für Steuern auch einen Ausgleich (z. B. durch Zah-lung) erwartet. Die anschließende Neu-beantragung führt in diesem Fall dann aber nicht zu der erwarteten Erstattung, sondern lediglich zum Ausgleich der For-derung. Dies wiederum macht dann einen manuellen Korrekturantrag zur Berichti-gung eines falschen Stornos und mithin vermeidbaren Arbeitsaufwand bei allen Verfahrensbeteiligten erforderlich.

Im Hinblick auf die mit Einführung der Abgeltungssteuer ggf. auftretenden Fälle, in denen die zutreffende Inanspruchnah-me eines Freistellungsvolumens im Zu-sammenhang mit Verlustverrech-nungstöpfen nur mittels Stornobuchung (-antrag) gewährleistet werden kann, sollten Storni auf das erforderliche Maß beschränkt bleiben und die zuvor genann-ten „falschen Storni“ unbedingt vermie-den werden.“

Aufbewahrungsfristen

Die handels- und steuerrechtlichen Vorschriften des Handelsgesetz-buches, der Abgabenordnung, des Umsatzsteuergesetzes und weitere Einzelgesetze und Verordnungen enthalten Aufbewahrungsfristen für Aufzeichnungen, Belege u. a.

In einem Aufsatz von Prof. Dr. Pulte, NWB Nr. 21 vom 21. Mai 2007 ist eine Übersicht der vorgeschriebenen Aufbewahrungsdauern für die jewei-ligen aufzubewahrenden Dokumente dargestellt.

Der Aufsatz wird auf Anfrage bei Jürgen GnewuchTel.: 0211 16998-28 E-Mail: [email protected] Verfügung gestellt.

Einkommensteuer

Unentgeltliche Überlassung von Fahrzeugen Das Finanzgericht Brandenburg hat mit Ur-teil vom 12. September 2007 (12 K 7078/05 B) zur Überlassung eines betrieblichen Fahr-zeugs an Beschäftigte für Fahrten zwischen Wohnung und wechselnder Arbeitsstätte entschieden. Die Situation eines im Urteils-fall tätigten Monteurs kann vergleichbar sein mit einem Regiearbeiter bzw. Hausmeis- ter bei einem Wohnungsunternehmen.

Die unentgeltliche Überlassung von Fahr-zeugen durch den Arbeitgeber an sei-ne an wechselnde Einsatzstellen tätigen Monteure für deren Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte führt nicht zu einem Lohnzufluss, wenn für den

π Arbeitnehmer keine Möglichkeit be-steht, auf die Vorteilsgewährung durch das Überlassen des Firmenfahrzeugs zu verzichten und

π das eigenbetriebliche Interesse des Ar-beitgebers an der Fahrzeuggestellung deutlich überwiegt, weil er dadurch erhebliche Kosten spart.

Der Umstand, dass den Arbeitnehmern – gegen entsprechende Lohnversteuerung – die Privatnutzung der Firmenfahrzeuge

in der Freizeit gestattet ist, führt nicht zur Annahme ei-ner steuerpflichtigen Vor-teilsgewährung hinsichtlich der Fahrten zwischen Woh-

nung und Betrieb. Die Überlassung der Fahrzeuge zu Privatfahrten einerseits

und die Überlassung für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle anderer-seits sind getrennt zu beur-

teilen.

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4/08  •  VerbandsMagazin

Steuern

Einkommensteuer

Pauschalierung bei Sachzuwendungen

Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2007 wurde eine Pauschalierung der Einkommen-steuer bei Sachzuwendungen gem. § 37 b EStG eingeführt. Zu Zweifelsfragen hat die Oberfinanzdirektion Münster mit Verfügung vom 14. Dezember 2007 (S 2372-24-St22-31) Stellung genommen. Es werden Ausfüh-rungen zur Wahlrechtsausübung gemacht und auf Besonderheiten im Zusammen-hang mit Zuwendungen an Arbeitnehmer eingegangen.

Sachzuwendungen an Arbeitnehmer und Nichtarbeitnehmer können bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 Euro mit

30 Prozent pauschal versteuert werden. Bemessungsgrundlage für die Pauschal-steuer sind die Aufwendungen des Arbeit-gebers zzgl. Umsatzsteuer.

Zu beachten ist, dass eine Pauschalierung der Lohnsteuer mit 30 Prozent keine Sozial-versicherungsfreiheit auslöst. Die Pauscha-lierung kann nur auf Sachzuwendungen, nicht für Bargeld, in Anspruch genommen werden.

Das Bundesministerium der Finanzen hat ein ausführliches BMF-Schreiben zu aktu-ellen Fragen des § 37 b EStG angekündigt.

Einkommensteuergesetz

Erhöhte Abschreibung bei Gebäuden§ 7 Abs.4 EStG regelt die typisierte Ab-schreibung bei Gebäuden – bei Wohn-bauten mit zwei Prozent (bzw. 2,5 Prozent bei Baujahren vor dem 1. Januar 1925) und drei Prozent bei Nichtwohnbauten.

Eine Ausnahme von der typisierten Abschreibung besteht nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG dann, wenn die tatsächliche

Nutzungsdauer des Gebäudes kürzer ist als die fiktive Nutzungsdauer.

In dem Aufsatz von Blum/Weiss (Betriebs-Berater Nr. 39 vom 24. September 2007, S. 2.093 ff.: „Erhöhte Absetzungen bei Ge-bäuden mit verkürzter Restnutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG“) wird gezeigt, wie der Nachweis einer verkürzten Restnut-

Der Aufsatz kann bei Jürgen Gnewuch Tel.: 0211 16998-28E-Mail: [email protected] oder Anke Kirchhof Tel.: 069 97065-138 E-Mail: [email protected] angefordert werden.

Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO

Abgabenordnung

Durch das Jahressteuergesetz 2008 ist auch eine Änderung beim § 42 Abgaben-ordnung (AO), des allgemeinen steuer-lichen Missbrauchstatbestandes, erfolgt.

Ursprünglich war geplant, dass bei einer „ungewöhnlichen Gestaltung“ von einem steuerrechtlichen Miss-brauch von Gestaltungsmöglichkeiten ausgegangen werden sollte, solange der Steuerpflichtige keine beachtlichen außersteuerlichen Gründe für die ge-wählte Gestaltung vorweisen kann.

Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zum Jahressteuergesetz 2008 wurde der § 42 AO n. F. aber

abgeschwächt. Die Vorschrift be-stimmt jetzt, dass ein steuerrechtlicher Missbrauch dann vorliegt, wenn eine unangemessene rechtliche Gestaltung gewählt wird, die zu einem gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteil führt. Dies gilt nicht, wenn der Steuerpflich-tige beachtliche außersteuerliche Grün-de nachweisen kann. Den Nachweis, dass überhaupt eine unangemessene rechtliche Gestaltung vorliegt, muss die Finanzverwaltung führen.

Weitergehende Informationen in einem Aufsatz in der NWB Nr. 4 vom 21. Januar 2008: Dörr/Fehling „Ände-rung des § 42 AO“.

Grundsätzlich ist jegliche Form von Arbeitslohn lohnsteuerpflichtig. Allerdings kann man Arbeitnehmern steuer- und sozialabgabenfrei Zu-wendungen zukommen zu lassen. Im Einkommensteuergesetz finden sich einzelne gesetzliche Vorschriften zur Steuerfreiheit von Einnahmen. Auch Verwaltungsregelungen zur Steuer-freiheit von Zuwendungen sind zu beachten.

Das Merkblatt enthält Ausfüh-rungen zu Aufmerksamkeiten, Be-triebsveranstaltungen, Arbeitgeber-darlehen, Fort- und Weiterbildungs-kosten, Fahrtkostenzuschüsse, Jobtickets, Mahlzeiten, Reisekosten, Verpflegungsmehraufwand, Pau-schalierung der Lohnsteuer nach § 37 b EStG, Warengutscheine usw.

Steuerfreie Zuwendungen

an Arbeitnehmer

Einkommensteuer

Ein Merkblatt über steuerfreie Zuwendungen an Arbeitnehmer kann bei Jürgen Gnewuch Tel.: 0211 16998-28 E-Mail: [email protected] oder bei Anke Kirchhof Tel.: 069 97065-138E-Mail: [email protected] angefordert werden.

zungsdauer mit Hilfe von Methoden der Ver-kehrswertermittlung geführt werden kann.

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VerbandsMagazin  •  4/08

Für Sie gelesen

welche Risiken vor Gericht und bei der Vertragsgestaltung be-stehen und wie sie vermieden werden können.

Neben der Erläuterung der Grundlagen und Haftungstat-bestände werden rechtliche Begriffe einfach erklärt und die Haftungsrisiken sowie ihre Vermeidung aufgezeigt. Dazu

enthält das Buch viele Beispiele, Tipps, Muster für Sicherungsstrategien und

Bundessamt für Bauwesen und Raumordnung (Hrsg.)

Wohnungs- und Immobilienmärkte in Deutschland 2006

Bundessamt für Bauwesen und Raumordnung (Hrsg.), Wohnungs- und Immobilienmärkte in Deutsch-land 2006, Band 27 der Schriftenreihe „Berichte“, Bonn 2007, 309 S., ISBN 978-3-87994-077-6, 25 Euro zzgl. Versandkosten, Kontakt: [email protected]

Der vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) herausgegebene Be-richt „Wohnungs- und Immobilienmärkte in Deutschland 2006“ gibt einen umfang-reichen Überblick über das Geschehen auf den Bauland- und Wohnimmobilienmärk-ten. Er führt den früheren Wohnungsmarkt-bericht mit dem Bauland- und Immobi-lienmarktbericht zusammen und bezieht erstmals auch Analysen der Büro- sowie Handelsimmobilien-Märkte mit ein. Auf rund 300 Seiten und anhand zahlreicher Tabellen, Grafiken und Karten gehen die Autoren u. a. auf siedlungsstrukturelle, städtebauliche und soziale Aspekte des Wohnens ein.

Grundsätzlich gelten die Wohnungsmärk-te im Land als weithin entspannt. Indiz dafür sind der Rückgang der Bautätigkeit seit über zehn Jahren, die vielerorts sta-gnierenden oder rückläufigen Mieten und Preise (real) sowie erhöhte Leerstände, die sich längst nicht mehr allein auf Ost-deutschland beschränken. Neben den in diesem Zusammenhang oft angeführten, altindustriell geprägten Kernstädten des Ruhrgebiets haben derartige Symptome auch in einigen strukturschwächeren, ländlichen Regionen der alten Länder in-zwischen „ein beachtenswertes Niveau“ erreicht.

Die Autoren kommen weiter zu dem Er-gebnis, dass nicht alle Teilmärkte von den Gestaltungsmöglichkeiten und Marktper-

spektiven in Folge der wirtschaftlichen Aufwärtsentwicklung profitieren werden. „Die Trennlinien werden nicht einfach zwischen Ost- und Westdeutschland oder zwischen Etagenwohnungen und Einfa-milienhäusern zu ziehen sein. Die Muster sind sehr diffus, Investitionsentschei-dungen bedürften einer dif-ferenzierten Betrachtung, vor allem in räumlicher Hinsicht.“

Auf Seiten der Kosten sind die Rahmenbedingungen zuletzt günstig gewesen. So sei Bauland im Jahr 2006 günstiger als noch Ende der 1990er Jahre gewesen. We-gen der parallelen Verlage-rung der Transaktionen auf den Baulandmärkten von den ländlichen auf die teureren, städtischen Räume ist das Preisniveau aber beispielsweise auf dem Einfamilienhaus-Grundstücksmarkt von 2004 bis 2005 gestiegen.

Insgesamt wird sich die Nachfrage auf den regionalen Wohnungsmärkten, zu-letzt mehrheitlich noch von leichten Zu-wächsen geprägt, „im Zusammenspiel von Faktoren der demographischen und öko-nomischen Entwicklung, der qualitativen Veränderungen der Nachfrage und des An-passungsgrades des Wohnungsbestandes, sehr differenziert herausbilden“.

Verwiesen wird in dem Bericht auf die wohnungspolitisch bedingte, grundsätz-lich unterschiedliche Bestandsstruktur in den beiden Teilen Deutschlands. Wäh-rend im Westen fast ein Drittel des Be-

stands Nachkriegsbauten der 1950er bis 1970er Jahre sind, ist im Osten der Ge-schosswohnungsbau aus der Vorkriegszeit anteils-mäßig von etwa gleich ho-her Bedeutung.

In Ermangelung amtlicher Statistiken zu Immobili-enmieten und -preisen hat das BBR zu diesem Kom-plex die Daten aus verschie-denen Quellen zusammen-geführt und „diskutiert“. In weiteren Ausführungen

werden in dem Bericht. u. a. die Eigentü-merstrukturen und Transaktionen auf den Märkten skizziert.

Krell/Renz

Die Haftung des Bausachverständigen

Roger Krell, Andreas Renz (Hrsg.), Die Haftung des Bausachverstän-digen. Praxisratgeber – Risiken vor Gericht und bei der Vertragsgestal-tung erkennen und vermeiden, Fraunhofer IRB Verlag 2007, 167 S., ISBN 978-3-8167-7431-0, 29,80 Euro.

Bausachverständige, die ge-richtlich herangezogen oder als Schiedsgutachter beauftragt werden, sehen sich immer mehr einer Inanspruchnahme ausgesetzt. Sowohl bei der Ver-tragsgestaltung als auch bei der späteren Befundtatsachener-hebung können ihnen folgen-schwere Fehler unterlaufen.

In dem Praxisratgeber für Baujuristen und Bausachverständige erläutern die Autoren,

Checklisten für den Arbeitsalltag sowie die notwendigen gesetzlichen Vorschriften.

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Für Sie gelesen

Seyran Ates

Der Mulitkulti-IrrtumUnter den vielen Büchern zum aktuellen und heiß diskutierten Thema der Integra-tion sticht unter anderem das Buch von Seyran Ates hervor. Denn sie befasst sich mit dem Begriff der transkulturellen Gesell-schaft, der bisher noch vor allem in Kreisen der Wissenschaft diskutiert wird.

In dem Buch führt Seyran Ates aus, wie eine verfehl-te Integrationspolitik und eine als Toleranz verklei-dete Gleichgültigkeit zu Parallelgesellschaften, Gettoisierungen und Ge-walt geführt haben. Und sie erläutert, wie es gelingen kann, die Migranten langfristig einzubinden.

Dazu setzt sie sich mit den Begriffen der Leitkultur und transkulturellen Ge-sellschaft in einem gesonderten Kapitel auseinander. Ihr Verständnis von einer europäischen Leitkultur deckt sich mit den bekannten Ausführungen von Bas-sam Tibi.

Die Autorin spricht sich gegen alle bisher diskutierten Integrationskonzepte aus und plädiert für den Weg in die trans-

kulturelle Gesellschaft. Für sie liegt die Besonderheit des transkulturellen Kon-

zeptes darin, dass es kul-turelle Identität nicht aus einer, sondern aus mehre-ren Perspektiven betrach-tet. Diese Identität ist nicht auf eine Einzelkultur be-schränkt, sondern ist eine kulturübergreifende Iden-tität.

Seyran Ates greift in ihrem Plädoyer für diesen Weg übrigens auf die gleichen wissenschaftlichen Quel-len bzw. Autoren zurück, wie es das 6. Forum Woh-nungswirtschaft des VdW Rheinland Westfalen 2007

in Siegen getan hat. Mit diesem Buch kann das transkulturelle Konzept weiter in die interessierte Öffentlichkeit getra-gen werden.

Seyran Ates, Der Multikulti-Irrtum. Wie wir in Deutschland besser zu-sammenleben können, Ullstein Buchverlage GmbH, Berlin 2007, 3. Auflage 2007, ISBN 978-3-550-08694-6, 18,90 Euro.

Rolf Schmidt

Welche Heizung braucht das Haus?

Rolf Schmidt, Welche Heizung braucht das Haus? Systeme der Heiz- und Lüf-tungstechnik im Vergleich, Fraunhofer IRB-Verlag 2008, 70 S., ISBN 978-3-8167-7501-0, 10 Euro.

Notwendige CO2-Reduzie-rung und vor allem ständig steigende Energiepreise stellen die Frage nach der richtigen Heiz- und Lüf-tungstechnik für den Bau-herrn und Hauseigentümer ganz nach vorne.

Am Beispiel eines ge-bauten Referenzhauses werden vom Autor für Neubau und Altbau auf der Grundlage der Ener-gieeinsparverordnung und nach den För-derkriterien der Kreditanstalt für Wieder-

aufbau praxisnah aktuelle Gas-, Wärmepumpen- und Holzheizungen kombiniert, berechnet und miteinander verglichen.

Energetische Ergebnisse, In-vestitions- und Verbrauchs-kosten, in vergleichenden Darstellungen zusammenge-fasst, versetzen Architekten, Planer und Bauherren in die Lage, die unterschiedlichen Kombinationen einzuord-

nen und die für ihr Haus passende Anlage zu wählen.

Die berechneten Heiz- und Lüftungssys-teme werden nicht nur beschrieben, son-dern mit den entsprechenden Praxisbei-spielen gebauter Häuser veranschaulicht. Darüber hinaus wird der Stellenwert von Wohnungslüftungssystemen im Rahmen der Anforderungen der Energieeinsparver-ordnung in den wesentlichen Grundlagen dargestellt und erläutert.

Veith/Lerch

Gesundheit und Umweltschutz bei Bauprodukten Die stetig steigende nationale sowie eu-ropäische Normenflut erzeugt in jüngster

Zeit immer wieder Zweifel, inwieweit diese Normen in der Baupraxis auch berück-sichtigt werden müssen.

Die weit reichenden Auswir-kungen der europäischen Normung für Bauherren, Planer, Bauunternehmen und Aufsichtsbehörden wer-

den in diesem Fachbuch aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet. Im Vordergrund stehen die Umsetzung der Bauprodukten-Richtlinie auf die Eigenschaften von Bau-produkten und deren Zertifizierung sowie die Wechselwirkung der europäischen Nor-mung mit den Regeln der Technik. Den Schwerpunkt der Ausführungen der Au-toren bilden die Bereiche Gesundheit und Umweltschutz.

Jürgen Veit/ Patrick Lerch, Gesund-heit und Umweltschutz bei Baupro-dukten. Die europäische Normung zur Bauprodukten-Richtlinie, Fraunhofer IRB Verlag 2008, 90 S., ISBN 978-3-8167-7412-9, 25 Euro.

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VerbandsMagazin  •  4/08

Technik, Bauen, Planen

Baudenkmäler und Energieausweis

Damit im Umgang mit Baudenkmalen bei der Frage nach dem notwendigen Wärme-schutz nicht immer wieder erneut hinter-fragt werden muss, welche Veränderungen möglich sind, hat der Gesetzgeber sie bei der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 von der Verpflichtung zum Ausstellen eines Energieausweises ausgenommen.

Auch bei den übrigen Regeln zum erhöh-ten, verbesserten Wärmeschutz wurden die Baudenkmäler ausgenommen.

„Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interes-se besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volks-kundliche oder städtebauliche Gründe vor-liegen.“ So definiert das Denkmalschutz-gesetz NRW den Begriff Denkmal. Und für Baudenkmale wird ergänzt „Baudenk-mäler sind Denkmäler, die aus baulichen Anlagen oder Teilen baulicher Anlagen bestehen“.

Ausnahmen bestätigen die Regel Eigentümer von Baudenkmalen können von den Anforderungen der EnEV abweichen, wenn die Erfüllung der Anforderungen, z. B. eine Fassadendämmung, die Bausubstanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen würden. Das gilt aber auch für andere Ener-gieeinsparmaßnahmen, die zu einem unver-

hältnismäßig hohen Aufwand führen wür-den. Ob dies der Fall ist, ist nach der Novelle der EnEV vom Eigentümer in eigener Verant-wortung zu entscheiden. Es wird jedoch emp-fohlen, die Beratung durch die Denkmalpfle-gebehörden zu suchen und Maßnahmen aller Art dort zu besprechen.

Als vorläufige Prüfungsgrundla-ge (VP) hat der DVGW mit der Bezeichnung VP 305-1 die Ver-öffentlichung „Gasströmungs-wächter für die Gasinstallation“ vorgelegt.

Bei Konzeption der VP wur-de den Erfahrungen in der Praxis, den Ergebnissen verschiedener Forschungs-Vorhaben und den Anforderungen an die neue TRGI Rechnung getragen. Die zer-tifizierungsrelevanten Beschlüsse 01-06 und 04-06 wurden in die VP eingearbei-tet. Aufgrund der Festlegungen der TRGI 2008 werden nur noch GS der Typen M

(15 mbar bis 100 mbar) und K (15 mbar bis 100 mbar) in der Gasin-stallation zum Einsatz kommen. Die Vielfalt der verschiedenen Gasströmungswächter konnte somit auf zwei

Typen reduziert werden. Der maximale Druckverlust der GS-Typen M und K wur-de auf 0,5 mbar begrenzt. Die Prüfungen des Schließverhaltens und der Prüfaufbau wurden komplett überarbeitet.

Vorläufige Prüfgrundlagen sind zwischen den Prüflaboratorien des DVGW und dem

zuständigen Technischen Komitee bzw. den zuständigen Technischen Komitees abgestimmte sicherheitstechnische Grundsätze nach der „Geschäftsordnung für die nationale Zertifizierung von Pro-dukten der Energie- und Wasserversor-gung“ der DVGW CERT GmbH, für die noch keine speziellen Normen/Norm-Entwürfe oder DVGW-Arbeitsblätter vor-handen sind. Die Vergabe des Prüfzei-chens ist für einen Zeitraum von maximal drei Jahren vorgesehen. Nach einer Lauf-zeit von drei Jahren wird überprüft, inwie-weit die Vorläufige Prüfgrundlage zurück-gezogen werden muss, geändert oder in eine Norm überführt werden kann.

Der DVGW teilt mit

Strömungswächter für Gasinstallation

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4/08  •  VerbandsMagazin

Technik, Bauen, Planen

Energieausweis

Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e. V. (BBU), die Berliner Gaswerke AG (GASAG) und die Berliner Energieagentur (BEA) haben eine aufwandsarme und damit kostengünstige Lösung zur Erstellung von verbrauchsorien-tierten Energieausweisen für Gebäude mit Gasetagenheizungen vorgestellt.

„Das Problem bei den Gasetagenhei-zungen ist, dass die benötigten Informa-tionen Vermieter und Gasversorgungsun-ternehmen jeweils nur zum Teil vorlie-gen“, erläuterte BBU-Energiereferentin Ingrid Vogler. Die Erstellung von ver-brauchsorientierten Energieausweisen sei hier daher potenziell mit erheblichem

Effiziente Lösung für Gasetagenheizungen Verwaltungsaufwand und damit Kosten verbunden.

In Kooperation zwischen BBU, GASAG und BEA konnte nun für Berlin eine praktikable Lösung gefunden werden. Über die Internetseite www.energieausweis-fuer-berlin.de kön-nen für Gebäude mit Gasetagenheizungen verbrauchsbas ier te Energieausweise ein-fach und schnell beauftragt werden. Mit einem eigens entwickelten Computer-programm werden Gebäude- und die der

GASAG bekannten Verbrauchsdaten zusam-mengeführt und auf Plausibilität geprüft.

Experten der Berliner Energieagentur (BEA) erarbeiten auf Grundlage dieser

Daten die Energieausweise und sprechen Modernisie-rungsempfehlungen aus. Dem Gebäudeeigentümer er-spart das Verfahren die zeit-aufwändige Recherche der Verbrauchsdaten bei den Mietern. Grundlage sei hier-bei der Gesamtverbrauch

eines Gebäudes, nicht aber einzelner Wohnungen. Vogler: „Der Datenschutz bleibt so in jedem Fall gewährleistet.“

Bauprodukte und Brandverhalten

Neues aus dem Normenwerk

Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten – Teil 2: Klassifizierung mit den Ergeb-nissen aus den Feuerwiderstandsprü-fungen, mit Ausnahme von Lüftungs-anlagen; Deutsche Fassung EN 13501-2:2007.

Diese Norm spezifiziert das Verfahren zur Klassifizierung von Bauprodukten und Bauteilen anhand der Ergebnisse von Feuerwiderstandsprüfungen und Prüfungen zur Rauchdichtheit entspre-chend dem direkten Anwendungsbe-reich der dazugehörigen Prüfverfah-ren. Die Klassifizierung auf der Basis des erweiterten Anwendungsbereichs von Versuchsergebnissen ist nicht Ge-genstand dieser Norm. Für die Klassi-fizierung auf der Basis des erweiterten Anwendungsbereichs werden jedoch die gleichen Klassen benutzt wie in dieser Norm festgelegt.

In der Norm werden behandelt:

π Tragende Bauteile ohne raumab-schließende Funktion: Wände, De-cken, Dächer, Balken, Stützen, Bal-kone, Laubengänge, Treppen

π Tragende Bauteile mit raumschlie-ßender Funktion mit oder ohne Verglasung, haustechnische Anlagen und Befestigungen: Wände, Decken, Dächer, Doppelböden

π Produkte und Systeme zum Schutz von Bauteilen oder Teilen von Bau-werken: Unterdecken ohne eigener Feuerwiderstandsfähigkeit, Brand-schutzbeschichtungen, Bekleidungen und Abschirmungen

π Nichttragende Bauteile oder Teile von Bauwerken, mit oder ohne Ver-glasung, haustechnische Anlagen und Befestigungen, Trennwände, Vorhangfassaden und Außenwände, Unterdecken mit eigener Feuerwi-derstandsfähigkeit, Feuerschutztüren

und Abschlüsse und ihre Schließ-vorrichtungen, Rauchschutztüren, Förderanlagen und ihre Abschlüsse, Abschottungen von Durchfüh-rungen, Bauteilfugen, Installations-kanäle und -schächte, Abgasanlagen

π Brandschutztechnisch wirkende Be-kleidungen von Wänden und Decken

Fahrschachttüren, die nach DIN EN 81-85 geprüft wurden, sind nicht Be-standteil dieser Norm. Fahrschacht-türen, die nach DIN EN 1634-1 geprüft wurden, werden nach dieser Norm klassifiziert.

Die Europäische Norm wurde im CEN/TC 127 „Baulicher Brandschutz“ erstellt. Die Arbeiten wurden national vom Arbeitsausschuss NA 005-52-02 AA „Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen – Bauteile (Spiegelaus-schuss zu CEN/TC 127/WG 1 sowie Teilbereich von CEN/TC 127/WG 7 und ISO/TC 92/SC 2)“ des NABau begleitet.

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Panorama

Daten und Fakten

Wohnungsbestand: Preisniveau rückläufig

Im Jahr 2006 lagen die Preise gebrauchter Wohn-immobilien (Ein- und Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen) im Durchschnitt um 1,7 % unter den Vorjahrswerten.

Seit dem Beginn der Preisbeobachtung auf dem Gebrauchtimmobilienmarkt im Jahr 2000 zeigt der Preistrend in diesem Segment insgesamt nach unten: So sank der Preisindex im Zeitraum von 2000 bis 2006 um insgesamt 3,0 %, wie das Sta-tistische Bundesamt jetzt mitgeteilt hat. Im Gegensatz dazu nahmen die Preise im Neubausegment (Wohnungen und Häu-ser) seit 2004 stetig zu: Im Berichtsjahr 2006 belief sich der Anstieg gegenüber dem Vorjahr auf 0,9 %. Gemessen am Ausgangsniveau aus dem Jahr 2000 be-trug der Index zuletzt + 1,2 %.

Diese Berechnung der Preisindizes neuer und gebrauchter Wohnimmobilien erfolgt im Rahmen eines vom Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften initiier-ten Pilotprojekts.

Ausländerzahl geringfügig zurückgegangen

Am 31. Dezember 2007 wies das Auslän-derzentralregister (AZR) insgesamt rund 6,74 Millionen Personen in Deutschland mit ausschließlich ausländischer Staatsan-gehörigkeit nach. Ihre Anzahl ist gegenüber dem Vorjahr um 0,1 % oder gut 6.100 Per-sonen gesunken.

Rund 80 % der in Deutschland lebenden Ausländer hatten Ende 2007 einen euro-päischen Pass: 35 % stammten aus den nunmehr 27 Mitgliedsstaaten der EU, wei-tere 30 % aus den drei „EU-Kandidaten-Staaten“ und die übrigen 15 % aus den sonstigen europäischen Staaten. Die Grup-pe der Nicht-EU-Ausländer in Deutschland setzt sich größtenteils aus Asiaten (12 % aller Ausländer im Land) zusammen – geringer ist der Anteil der Afrikaner mit 4 % und Amerikaner mit 3 %.

Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer al-ler ausländischen Personen belief sich zu-letzt auf 17,7 Jahre. 4,8 Millionen Ausländer – das sind mehr als 70 % – halten sich be-reits acht Jahren oder länger in Deutsch-land auf.

Aktueller Zahlenspiegel 3/2008

Rahmendaten zur Wohnungswirtschaft in Deutschland

Bevölkerung 4. Vierteljahr Veränderung

2006 2007 gegen Vorjahr

Bevölkerungsstand (1.000 Einwohner) 82.340 82.246 -0,1%

Bruttoinlandsprodukt in jeweiligen Preisen 4. Vierteljahr Veränderung

Veränderung gegen Vorjahr gegen Vorjahr

auf Basis der Preise von 2000 Mrd. Eur; in jeweiligen Preisen in konstanten Preisen

Bruttoinlandsprodukt (Mrd. EUR)dar.: Bauinvestitionen (Anlageinvestitionen Bauten) dar.: Wohnbauten

Verbraucherpreisindex Januar Veränderung

(2005 = 100)1 gegen Vorjahr

Verbraucherpreisindex aller privaten Haushalte 102,4 105,3 +2,8%

Mietpreisindex Januar Veränderung

(2005 = 100)1 gegen Vorjahr

Index der Mietnebenkosten Januar Veränderung

(2005 = 100)1 gegen Vorjahr

Baupreisindex (2000 = 100) 4. Vierteljahr Veränderung

gegen Vorjahr

Bauleistungen (Neubau) am Wohngebäude 106,1 110,0 +3,7% Rohbauarbeiten 103,2 106,9 +3,6% Ausbauarbeiten 108,8 112,8 +3,7%

Baulandpreise 2. Vierteljahr Veränderung

(in EUR je qm) gegen Vorjahr

Kaufwerte für baureifes Bauland (EUR je qm) 116,58 136,16 +16,8% Geschäftsgebiet 225,12 461,76 +105,1% Geschäftsgebiet mit Wohngebiet gemischt 136,62 147,71 +8,1% Wohngebiet 129,40 138,58 +7,1%

31,92 38,70 +21,2% Dorfgebiet 52,95 43,81 -17,3%

Index des Auftragseinganges im Baugewerbe Dezember Veränderung

(Wertindex 2000 = 100) gegen Vorjahr

Wohnungsbaugenehmigungen2 Januar bis November Veränderung

gegen Vorjahr

Genehmigungen insgesamt (einschl. Bestandsmaßnahmen) 230.837 166.617 -27,8%dar.: Wohnungen (Neubau) in Einfamilienhäusern 113.458 72.407 -36,2% Wohnungen (Neubau) in Zweifamilienhäusern 24.076 14.850 -38,3% Wohnungen (Neubau) in Mehrfamilienhäusern 63.700 55.297 -13,2% davon: Eigentumswohnungen 35.848 30.402 -15,2% Mietwohnungen 27.852 24.895 -10,6%

© GdW

2006 2007

2007 2008

2007 2008

2007 2008

2006 2007

2006 2007

2006 2007

2006 2007

601,6 622,7 +0,3%57,3 59,1 -2,2%32,8 33,3 -3,9%

Nettokaltmiete plus Nebenkosten 101,7 103,0 +1,3% Wohnungsmiete (inkl. Miete von Eigentumswohnungen) 101,6 103,0 +1,4%

Altbauwohnungen 102,0 103,5 +1,5% Neubauwohnungen 101,6 102,9 +1,3%

Wasserversorgung 102,1 103,2 +1,1%Müllabfuhr 103,6 103,1 -0,5% Abwasser 101,4 103,2 +1,8%Andere Nebenkosten 102,3 104,5 +2,2%

Index der Energiekosten Januar Veränderung

(2005 = 100)1 gegen Vorjahr2007 2008

Strom 109,4 117,5 +7,4%Gas 125,2 123,2 -1,6% Flüssige Brennstoffe 95,8 127,9 +33,5%Feste Brennstoffe 103,7 107,4 +3,6%Zentralheizung/Fernwärme 118,8 120,3 +1,3%

Industriegebiet

Hoch- und Tiefbau 67,1 70,7 +5,4%Wohnungsbau 49,1 42,6 -13,2%

1 Das Statistische Bundesamt hat die Basis auf 2005 geändert2 Die Wohnungsbaufertigstellungen werden nur noch jährlich vom Statistischen Bundesamt gemeldet. Wir veröffentlichen die Daten jeweils im Aktuellen Zahlenspiegel Mai.

(ohne Umsatzsteuer)

Quelle: Statistisches Bundesamt

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Impressum 49

herausgeber: Verband der Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen e.V. Goltsteinstr. 29, 40211 Düsseldorf, Tel.: 0211 16998-0, Fax: 0211 16998-50 E-Mail: [email protected], http://www.vdw-rw.de, http://www.wohnungswirtschaft-aktuell.de Verband der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft e.V. Franklinstr. 62, 60486 Frankfurt, Tel.: 069 97065-101, Fax: 069 97065-147 E-Mail: [email protected], http://www.vdwsuedwest.de, http://www.wohnungswirtschaft-aktuell.de

Verantwortlich für den inhalt: Burghard Schneider Dr. Rudolf Ridinger

redaktion: Burghard Schneider (Leitung) Sabine Oefner (Sekretariat Redaktion, Tel.: 069 97065-128) Christoph Bretz, Stephan Gerwing, Jürgen Gnewuch, Melanie Hamdoune, Dr. Gerhard Jeschke, Dr. Leonard Landois, Hans-Joachim Palm, Nina Schoppmann, Roswitha Sinz

layout & gestaltung: Haag Agentur für Kommunikation GmbH, Saarbrücken http://www.haag-kommunikation.de

druck: Krüger Druck und Verlag, Dillingen Saar

erscheinungsweise: 10 x jährlich

auflage: 2.500 Exemplare

anzeigen: Haag Agentur für Kommunikation GmbH, Saarbrücken Marina Hoffmann, Tel.: 0681 99281-13

Der Bezugspreis ist für die Mitglieder der Verbände im Mitgliedsbeitrag enthalten.

Impressum

Die Bauverein Gevelsberg eG ist seit 110 Jahren als Vermietungsgenossenschaft mit derzeit über 1.700 Wohnungen der größte Wohnungsanbieter in Gevelsberg. Für die Durchführung des Bauträgergeschäftes und weiterer steuer-pflichtiger Tätigkeiten besteht eine Tochtergesellschaft. Zurzeit arbeiten zwölf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung sowie weitere sechs Handwerker innerhalb des Regiebetriebes für die Genossenschaft. Die Genossenschaft wird von einem hauptamtlichen, geschäftsführenden Vorstandsmitglied geleitet.

Im Zuge einer strategischen Neuausrichtung des Unternehmens suchen wir zum nächstmöglichen Termin, spätestens jedoch zum 01.01.2009, eine sozial verantwortungsbewusste, zugleich unternehmerisch und visionär denkende Persönlichkeit als weiteres

hauptamtliches Vorstandsmitglied.Wir erwarten eine Persönlichkeit mit fundierten Kenntnissen der Wohnungswirtschaft sowie ökonomischem und bautechnischem Sachverstand aus mehrjähriger, verantwortlicher Tätigkeit.

Der Vorstand soll die Genossenschaft nach den Prinzipien der sozialen Verantwortung und der Rentabilität gegenüber unseren Mietern und Mitgliedern weiter erfolgreich in die Zukunft führen. Die wirtschaftliche und technische Weiterentwicklung unseres Wohnungsbestandes unter sich verändernden demographischen Voraus-setzungen spielt dabei eine wesentliche Rolle.

Verhandlungsstärke und Einfühlungsvermögen im Umgang mit unseren Mitgliedern, Partnern, Auftragnehmern und Gremien sowie insbesondere bei der Führung der Mitarbeiter setzen wir voraus.

Ihre aussagekräftige Bewerbung mit tabellarischem Lebenslauf, Tätigkeits- nachweisen, Zeugniskopien sowie Angaben Ihrer Gehaltsvorstellungen und des möglichen Eintrittstermins senden Sie bitte bis zum 15.05.2008 an den Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Bauverein Gevelsberg eG, Herrn Heinz-Walter Lingemann, Asbecker Str. 39, 58285 Gevelsberg.

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Wohnungswirtschaftliche Treuhand Rheinland-Westfalen GmbH Düsseldorf • Münster • DresdenKanzlerstraße 2 • 40472 Düsseldorf • Tel. 02 11 /95 99-0 • Fax 02 11 /95 99-168 • [email protected] • www.wrw.org

… sondern das Ergebnis einer soliden Unternehmensplanung.

Die Informationstechnologie prägt unseren Geschäftsalltag. Sie gewährleistet die interne und externe Kommunikation, unter-stützt die Unternehmensprozesse und liefert Auswertungen undEntscheidungshilfen. Die Wirtschaftlichkeit und Komplexität dereingesetzten Lösung ist entscheidend – die Zuverlässigkeit wirdzu einem erfolgskritischen Faktor. Im Sinne der Unternehmens -planung bildet sie somit das Rückgrat des Unternehmens.

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