Forum Finance: Investitionsförderung im Land Brandenburg (Otmar Hamp)
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ZAB bei Forum Finance, 12.6.2013ZAB bei Forum Finance, 12.6.2013
Otmar Hamp – ZukunftsAgentur Brandenburg
Innovationsförderungdes Landes Brandenburg
Präsentation ausgewählter Förderprogramme des Landes Brandenburg auf dem„Forum Finance: Förderprogramme für ICT-, Internet- und Games-Unternehmen“
Berlin,12.6.2013
ZAB bei Forum Finance, 12.6.2013
Dienstleistungen der ZukunftsAgentur
Wirtschaftsfördergesellschaft Land Brandenburg
Unterstützung bei der Suche nach Gewerbeflächen
Koordination von Genehmigungsverfahren
Kontakte zu Kommunen und Institutionen
Begleitung von Förderanträgen von der Eingangsberatungbis zur Entscheidung
Technologie- und Innovationsförderung einschließlichTechnologietransfer
Organisation von Messeauftritten und Gemeinschaftsständen
Gemeinsam mit den IHK Begleitung von Existenzgründern
Suche nach Kooperationspartnern
Mitwirkung an der Bildung von Netzwerken
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ZAB bei Forum Finance, 12.6.2013
ZAB bei Forum Finance, 12.6.2013
Überblick Förderprogramme
Ziel: Förderung der Innovationskraft/Wettbewerbsfähigkeit von KMU
Projektförderung
Forschung undEntwicklung von KMU
Lohnkostenförderung /KnowHow Transfer
Wissenschaft-Unternehmnen
Innovationsassistent
ProjektförderungKnowHow Transfer
Wissenschaft-Unternehmen
Innovationsgutschein
ZAB bei Forum Finance, 12.6.2013
Zuschüsse zur Förderung von FuE-Vorhaben*:
Innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit nachweisbaremüberregionalem Marktpotenzial
Entwicklung bzw. Weiterentwicklung von Produkten, Verfahren undTechnologien
Prozess- und Betriebsinnovationen bei Dienstleistungen sofern sie durchIuK-Technologie unterstützt werden
Abgrenzbares Vorhaben von 6- max. 36 Monaten Durchführungszeitraum Verwertung der Ergebnisse im Unternehmen – keine Auftragsentwicklung Durchführung des Vorhabens im Land Brandenburg Förderentscheidung basiert u.a. auf Innovationsgehalt, Marktpotential,
Beschäftigungseffekte, Entwicklungsrisiko, Technologietransfer,Nachhaltigkeit
Forschung und Entwicklung von KMU
*) Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft zur Förderung von Forschung und Entwicklung von kleinen und mittlerenUnternehmen im Land Brandenburg vom 12. Dezember 2008 (Bekanntmachung vom 31. Dezember 2008) in derFassung vom 1. März 2013
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ZAB bei Forum Finance, 12.6.2013
Antragsteller:
Kleine und mittlere Unternehmen (nach EU-Definition*) der gewerblichenWirtschaft und des Dienstleistungssektors
mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Brandenburg
Antragstellung:zweistufiges Antragsverfahren:
zunächst erfolgt eine grundsätzliche Klärung der inhaltlichenFörderwürdigkeit bei der ZAB (Erstberatung empfohlen, im AnschlussProjektskizze)
formale Antragstellung über die ZAB bei der ILB, wenn die Vollständigkeitder Unterlagen gewährleistet und die fachliche Begutachtungabgeschlossen ist
Entscheidung in der Regel innerhalb von 3 Monaten nach Antragseingangbei der ILB
Forschung und Entwicklung von KMU
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ZAB bei Forum Finance, 12.6.2013
Forschung und Entwicklung von KMU
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ZAB bei Forum Finance, 12.6.2013
00,5
11,5
22,5
33,5
4Schwerpunktthema
Innovationsgehalt
Beschäftigungseffekt
Entwicklungsrisiko
Marktpotenzial
Nachhaltigkeit
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Forschung und Entwicklung von KMU
ZAB bei Forum Finance, 12.6.2013
Förderfähige Ausgaben:
Materialausgaben (inkl. Material für Funktionsmuster/Prototypen) Personalausgaben
max. 5.000 € Arbeitnehmerbrutto/Monat/Person max. 10,5 Personenmonate/Kalenderjahr Geschäftsführer max. zu 50% der Arbeitszeit Personalausgaben im Projekt mind. 50 % der Gesamtausgaben
Forschungs- und Entwicklungsleistungen von Dritten Sonstige unmittelbar durch das Vorhaben verursachte Ausgaben
z.B. für Patente, wenn diese zur Weiterentwicklung genutzt werden Ausgaben für die Anmeldung von Schutzrechten technische Zulassungsgebühren
Forschung und Entwicklung von KMU
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ZAB bei Forum Finance, 12.6.2013
Förderhöhe und Förderquote:
Förderhöchstsumme 400.000 € als nicht rückzahlbarer Zuschuss Förderquotenberechnung laut Richtlinie: U mU kU
experimentelle Entwicklung: 25% - max.(40/50/60) inkl. Zuschläge industrielle Forschung: 50% - max.(65/75/80) inkl. ZuschlägeZuschläge: mittlere Unternehmen (< 250 MA) + 10% kleine Unternehmen (< 50 MA) + 20% Veröffentlichung der Ergebnisse + 15%(nur auf den Bereich industrieller Forschung) Aufträge an wiss. Einrichtungen bis 15%
Maximale Förderquote 50% (ggf. Kappung) Abzug von 5% auf die Förderquote, wenn Ausbildungsplatzkriterium im
Unternehmen nicht erfüllt wird*
*Unternehmen > 10 MA muss Ausbildungsplätze in Höhevon mind. 6% Gesamtzahl MA anbieten
Forschung und Entwicklung von KMU
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Was? Beschäftigung von bis zu zwei neu eingestellten Absolventen einerHochschule bzw. von Absolventinnen und Absolventen einer gere-gelten beruflichen Aufstiegsfortbildung (Meister, Techniker, Fachwirteund gleichgestellte Abschlüsse) vorzugsweise in den Bereichen:
Innovations-, Produktions- oder Umweltmanagement
Technologiemarketing
Produktentwicklung (einschl. Produktvorbereitung und Design)
betriebswirtschaftliches Management.
Wer? KMU der gewerblichen Wirtschaft, des produzierenden Handwerksund produktionsnahe Dienstleister mit Sitz oder Produktionsstätteim Land Brandenburg
Wie? Zuschuss zum steuerpfl. Bruttogehalt (mind. 2.200 EUR) für 12 bis
max. 24 Monate pro Absolvent: 60%, maximal 20.000 Euro pro Jahr
*) Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie über die Gewährung von Zuschüssen an kleine undmittlere Unternehmen im Land Brandenburg zur Beschäftigung von Innovationsassistentinnen bzw. Innovationsassistentenvom 01. Oktober 2012
Förderung der Beschäftigung von Innovationsassistenten*
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ZAB bei Forum Finance, 12.6.2013
Inhaltliche Voraussetzungen:
Vorhandene Kompetenzen im Unternehmen sollen durch die aktuellerworbenen Kenntnisse und Methoden ergänzt werden.
Betriebliche Prozesse zur Verbesserung der wirtschaftlichenLeistungsfähigkeit sollen initiiert, umgesetzt oder vermarktet werden.
Unterstützung von Unternehmenszielen soll auf neuartige Weise erfolgen.
Positive Wirkungen für die Marktchancen, die Innovationsfähigkeit und dieLeistungsfähigkeit des antragstellenden Unternehmens sollen entstehen.
Förderung der Beschäftigung von Innovationsassistenten
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ZAB bei Forum Finance, 12.6.2013
Verfahrensweise:
Beratung im Vorfeld der Antragstellung durch ZAB und LASA(Keine Erstberatung mehr zwingend notwendig).
Antragstellung über das online-Portal der LASA (www.lasa-brandenburg.de).
LASA prüft die formalen Voraussetzungen.
ZAB erstellt eine fachliche Stellungnahme zum innovativen Gehalt derMaßnahme und spricht eine Förderempfehlung aus.
LASA erstellt Zuwendungsbescheid. Sie ist die auszahlende Stelle fürMittelabrufe (alle 3 Monate auf Grundlage nachgewiesener Ausgaben).
Förderung der Beschäftigung von Innovationsassistenten
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ZAB bei Forum Finance, 12.6.2013
Hinweise:
NN-Antragstellung ist möglich.
Antragstellung mind. 4 Wochen vor beabsichtigter Einstellung.
RL unterfällt der de minimis-Regelung.
Abschluss darf nicht länger als 24 Monate zurückliegen (Ausnahme beibisheriger wissenschaftlicher Tätigkeit).
Anschließende erneute Förderung bereits geförderter Stellen istausgeschlossen.
Mittel kommen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) – entsprechendeKennzeichnungspflicht beachten.
Die Richtlinie tritt am 31.03.2015 außer Kraft. Letzte Antragstellung ist daheram 28.02.2014 möglich.
Förderung der Beschäftigung von Innovationsassistenten
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ZAB bei Forum Finance, 12.6.201313.06.2013
Niedrigschwelliges Instrument, um Unternehmen den (Erst-) Kontakt zuwissenschaftlichen Einrichtungen zu erleichtern und so den Weg zuInnovationen zu ebnen
„Kleiner Innovationsgutschein“ wissenschaftliche Einstiegsarbeiten im Vorfeld von FuE (z.B.Technologie- und Marktrecherchen, Machbarkeitsstudien) gilt nur für kleine oder mittlere Unternehmen im Land Brandenburg, dienoch keinen Kontakt zu Forschungseinrichtungen hatten (nur einmaliganwendbar) max. 3.000 EUR Zuschuss (bis zu 100% Förderquote; de minimis) fürdie wissenschaftliche Leistung der Forschungseinrichtung
Brandenburger Innovationsgutscheine
*) Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Europaangelegenheiten desLandes Brandenburg für das Programm „Innovationsgutscheine“ zurFörderung des Technologie- und Wissenstransfers in kleine und mittlereUnternehmen inklusive Handwerksbetriebe (Innovationsgutscheine)vom 11. Oktober 2011
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ZAB bei Forum Finance, 12.6.201313.06.2013
„Großer Innovationsgutschein“ planungs-, entwicklungs-und umsetzungsorientierte Forschungs- und
Entwicklungstätigkeiten im Zusammenhang mit der Entwicklung bzw.Weiterentwicklung innovativer Produkte, Produktionsverfahren undDienstleistungen
je Unternehmen 1x innerhalb von 12 Monaten einsetzbar max. 15.000 EUR Zuschuss (bis zu 70% Förderquote; freigestellt nach
Gruppenfreistellungs-VO) für die wissenschaftliche Leistung derForschungseinrichtung
Brandenburger Innovationsgutscheine
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ZAB bei Forum Finance, 12.6.2013
Antragsteller:
kleine und mittlere Unternehmen gemäß EU-Definition, die eineförderfähige Tätigkeit nach GRW-Koordinierungsrahmen ausüben
mit Sitz bzw. Betriebsstätte im Land Brandenburg
Beantragung: Bei der ILB nach vorheriger Abstimmung mit der Technologietransferstelle/
ZAB GmbH und fachlicher Prüfung durch die ZAB GmbH Auszahlung erfolgt nach Abnahme der Leistung durch das Unternehmen
und Nachweis des Eigenmitteleinsatzes direkt an dieForschungseinrichtung
Brandenburger Innovationsgutscheine
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ZAB bei Forum Finance, 12.6.2013
Mit den Innovationsgutscheinen können folgende Leistungen nicht gefördertwerden: Leistungen, die bereits auf dem Markt angeboten werden bzw. zumStandardangebot des Beratungsmarktes gehören, wie zum BeispielLeistungen von Ingenieurbüros, von Analytiklabors oderUnternehmensberatungen Leistungen, die vor der Antragstellung in Auftrag gegeben wurden (inkl.Vorverträge)
Brandenburger Innovationsgutscheine
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Welche Investitionen können gefördert werden?
Lohnkosten (über 2 Jahre pro förderfähigem Arbeitsplatz)
Investitionen für Neu- und Umbau von Gebäuden
Investitionen für Maschinen und Ausrüstungen
Investitionen für immaterielle Güter (Software, Lizenzen)
Wer wird gefördert?
Existenzgründer
Tourismusvorhaben
Produktions-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe - sofern sie denPrimäreffekt erfüllen und nicht aufgrund ihrer Branche von der Förderungausgeschlossen sind
*Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Europaangelegenheiten zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft imRahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" -GRW- Wachstumsprogrammfür kleine Unternehmen. Bekanntmachung vom 20. Dezember 2011 und Große Richtlinie vom 6. Februar 2012
Investitionsförderung der gewerblichen Wirtschaft (GRW-G)*
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Was nicht gefördert wird:
Eigenleistungen
Geschäftswert eines Unternehmens
Mehrwertsteuer/Finanzierungskosten
Ersatzbeschaffungen
Fahrzeuge (z. B. PKW, LKW)
Erwerb von Grundstücken und gebrauchten Immobilien
Branchen/Betriebe gemäß Pkt. 2.4 der GRW-Richtlinie
Vermietung und Verpachtung von Wirtschaftsgütern
Investitionskosten über 500.000,00 EUR je geschaffenem oder 125.000,00
EUR je gesichertem Arbeitsplatz
Unternehmen, die mehr als 30% Leiharbeiter beschäftigen
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Investitionsförderung der gewerblichen Wirtschaft (GRW-G)
Art der Förderung: Die Förderung wird auf Antrag gewährt. Mit der Investition darf vor
Bewilligung des Antrages nicht begonnen werden. Ein vorfristigerMaßnahme-Beginn kann von der ILB gewährt werden.
Der Fördersatz wird um 20% gekürzt bei Unternehmen, die mehr als 10%Leiharbeiter beschäftigen
Der Fördersatz der Großen Richtlinie wird auf der Basis vonStruktureffekten ermittelt.
Die Förderung kann über einen nicht rückzahlbaren Zuschuss oder überein Nachrangdarlehen erfolgen.
Das Nachrangdarlehen kann zur Stärkung der Eigenkapitalbasis imRahmen der Gesamtfinanzierung genutzt werden.
Das Nachrangdarlehen wird aus den Finanzierungshilfen der EU (EFRE)gespeist und direkt von der ILB vergeben.
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Investitionsförderung der gewerblichen Wirtschaft (GRW-G)
ZAB bei Forum Finance, 12.6.2013
Lohnkostenbezogene Zuschüsse:
Bemessungsgrundlage: Arbeitgeber-Bruttoverdienst (mind. 25 TEUR /
max. 50TEUR) Förderung für max. 2 Jahre, Auszahlung rückwirkend für das jeweils
zurückliegende Jahr (Liquidität) Dauerarbeitsplätze müssen mind. 5 Jahre nach Ablauf der Förderung besetzt
bleiben Sachkosteninvestitionen müssen nachgewiesen werden Die geförderten Arbeitsplätze müssen eines der folgenden Kriterien erfüllen:
Überdurchschnittliche Qualifikationsanforderungen
Besonders hohe Wertschöpfung
Besonders hohes Innovationspotential
Investitionsförderung der gewerblichen Wirtschaft (GRW-G)
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ZAB bei Forum Finance, 12.6.2013
Nord-Ost-Brandenburg
Höchstförderung
Landkreise
Prignitz
Ostprignitz-Ruppin
Oberhavel
Uckermark
Barnim
Märkisch-Oderland
Frankfurt (Oder)
Oder-Spree
Süd-West-Brandenburg
Höchstförderung minus 10 %
Landkreise
Havelland
Potsdam-Mittelmark
Teltow-Fläming
Dahme-Spreewald
Elbe-Elster
Oberspreewald-Lausitz
Spree-Neiße
Potsdam
Brandenburg an der Havel
Cottbus
PrignitzOstprignitz-Ruppin Ober-
havelBarnim
Uckermark
Märkisch-Oderland
Oder-Spree
Frankfurt (O.)
Havelland
Potsdam-Mittelmark Teltow-
Fläming Dahme-Spreewald
Elbe-ElsterSpree-Neiße
Cottbus
Brandenburga.d.Havel
Potsdam
Fördergebiete in Brandenburg
Ober-
spree-
wald-
Lausitz
KMU - Bonus
Kleines Unternehmen + 20 %
Mittleres Unternehmen + 10 %22
Investitionsförderung der gewerblichen Wirtschaft (GRW-G)
Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen (Kleine Richtlinie): Kleine Unternehmen erhalten für förderfähige Investitionen in
Brandenburg bis zu einer Investitionssumme von 1,5 Millionen Euro die höchstmögliche Förderung
unabhängig von Ort und Clusterzugehörigkeit
Große Richtlinie: Investitionen mittlerer und großer Unternehmen sowie Investitionen
von kleinen Unternehmen über 1,5 Mio. € erhalten Förderung unterBerücksichtigung von strukturpolitischen Effekten und regionalenSchwerpunkten.
Die Förderung konzentriert sich nur auf Cluster, in denen Brandenburgeine besondere Kompetenz aufweist. Sie richtet sich nach: regionalwirtschaftlichen Effekten
Beschäftigungs- und Einkommenseffekten
Innovation, Ausbildung, Umweltschutz
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Investitionsförderung der gewerblichen Wirtschaft (GRW-G)
Energietechnik Gesundheits-wirtschaft
Medien, IKT,Kreativwirtschaft
OptikVerkehrMobilitätLogistik
Ernährungs-wirtschaft
Metall Kunststoffe /Chemie
Tourismus
GRW Förderung – Große Richtlinie Cluster
Die Clusterkernbereiche wurden vom Ministerium für Wirtschaft und
Europaangelegenheiten festgelegt.
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Struktureffekte:
Regionalwirtschaftliche Effekte (max. 10 bzw. 7 Prozentpunkte*)
Errichtungs- oder Erweiterungsinvestition
Niederlassungsart (z.B. Hauptniederlassung)
Standort (regionaler Wachstumskern - RWK)
Beschäftigungs- und Einkommenseffekte (max. 10 bzw. 7 Prozentpunkte*)
Verhältnis Investitionsvolumen zu Zahl der neuen Dauerarbeitsplätze
Tarifbindung
Qualifikationsniveau der neuen Mitarbeiter
Innovation, Ausbildung und Umweltschutz (max.10 bzw. 7 Prozentpunkte*)
Forschungs- und Entwicklungsintensität im Verhältnis zum Umsatz
Anzahl der Auszubildenden
Umwelt- und/oder Energiemanagement* 10 in Brandenburg Nordost – 7 in Brandenburg Südwest
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GRW-G Große Richtlinie
NO SWStruktureffekte
Regionalwirtschaftliche Effekte Erweiterung oder Errichtung Ansiedlung einer Hauptniederlassung Vorhaben im RWK
2 oder 433
1 oder 322
Beschäftigung und Einkommen
Beschäftigungseffekt(Anzahl neue DAPL pro 1 Mio. € Inv.)
Tarifbindung (Haus- oder Flächentarif) Qualifikationsniveau neue Mitarbeiter
2 oder 4
2 oder 32 oder 3
1 oder 3
1 oder 21 oder 2
Innovation/Ausbildung/Umwelt
F&E (Quote/Umsatz) Auszubildendenquote Energieeffizienz (Zertifizierungen)
2 oder 42 oder 33
1 oder 31 oder 22
Summe max. 30 % max. 20 %
max.10 %
max.10 %
GRW Förderung – Große Richtlinie
max.10 %
max. 7 %
max. 7 %
max. 7 %
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ZAB bei Forum Finance, 12.6.2013
Kontakt:
Email: [email protected]
Telefon: 0331 / 660 3231
Fax: 0331 / 660 3100
Web: www.zab-brandenburg.de
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !
ZAB bei Forum Finance, 12.6.2013