Forum Finance: Investitionsförderung im Land Brandenburg (Otmar Hamp)

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1 ZAB bei Forum Finance, 12.6.2013 ZAB bei Forum Finance, 12.6.2013 Otmar Hamp – ZukunftsAgentur Brandenburg Innovationsförderung des Landes Brandenburg Präsentation ausgewählter Förderprogramme des Landes Brandenburg auf dem „Forum Finance: Förderprogramme für ICT-, Internet- und Games-Unternehmen“ Berlin,12.6.2013

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Vortrag vom Forum Finance in Berlin, 12.6.21013: Investitionsförderung im Land Brandenburg (Otmar Hamp) powered by eventurecat.com und foerderbar.de

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ZAB bei Forum Finance, 12.6.2013ZAB bei Forum Finance, 12.6.2013

Otmar Hamp – ZukunftsAgentur Brandenburg

Innovationsförderungdes Landes Brandenburg

Präsentation ausgewählter Förderprogramme des Landes Brandenburg auf dem„Forum Finance: Förderprogramme für ICT-, Internet- und Games-Unternehmen“

Berlin,12.6.2013

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Dienstleistungen der ZukunftsAgentur

Wirtschaftsfördergesellschaft Land Brandenburg

Unterstützung bei der Suche nach Gewerbeflächen

Koordination von Genehmigungsverfahren

Kontakte zu Kommunen und Institutionen

Begleitung von Förderanträgen von der Eingangsberatungbis zur Entscheidung

Technologie- und Innovationsförderung einschließlichTechnologietransfer

Organisation von Messeauftritten und Gemeinschaftsständen

Gemeinsam mit den IHK Begleitung von Existenzgründern

Suche nach Kooperationspartnern

Mitwirkung an der Bildung von Netzwerken

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Überblick Förderprogramme

Ziel: Förderung der Innovationskraft/Wettbewerbsfähigkeit von KMU

Projektförderung

Forschung undEntwicklung von KMU

Lohnkostenförderung /KnowHow Transfer

Wissenschaft-Unternehmnen

Innovationsassistent

ProjektförderungKnowHow Transfer

Wissenschaft-Unternehmen

Innovationsgutschein

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Zuschüsse zur Förderung von FuE-Vorhaben*:

Innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit nachweisbaremüberregionalem Marktpotenzial

Entwicklung bzw. Weiterentwicklung von Produkten, Verfahren undTechnologien

Prozess- und Betriebsinnovationen bei Dienstleistungen sofern sie durchIuK-Technologie unterstützt werden

Abgrenzbares Vorhaben von 6- max. 36 Monaten Durchführungszeitraum Verwertung der Ergebnisse im Unternehmen – keine Auftragsentwicklung Durchführung des Vorhabens im Land Brandenburg Förderentscheidung basiert u.a. auf Innovationsgehalt, Marktpotential,

Beschäftigungseffekte, Entwicklungsrisiko, Technologietransfer,Nachhaltigkeit

Forschung und Entwicklung von KMU

*) Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft zur Förderung von Forschung und Entwicklung von kleinen und mittlerenUnternehmen im Land Brandenburg vom 12. Dezember 2008 (Bekanntmachung vom 31. Dezember 2008) in derFassung vom 1. März 2013

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Antragsteller:

Kleine und mittlere Unternehmen (nach EU-Definition*) der gewerblichenWirtschaft und des Dienstleistungssektors

mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Brandenburg

Antragstellung:zweistufiges Antragsverfahren:

zunächst erfolgt eine grundsätzliche Klärung der inhaltlichenFörderwürdigkeit bei der ZAB (Erstberatung empfohlen, im AnschlussProjektskizze)

formale Antragstellung über die ZAB bei der ILB, wenn die Vollständigkeitder Unterlagen gewährleistet und die fachliche Begutachtungabgeschlossen ist

Entscheidung in der Regel innerhalb von 3 Monaten nach Antragseingangbei der ILB

Forschung und Entwicklung von KMU

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Forschung und Entwicklung von KMU

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00,5

11,5

22,5

33,5

4Schwerpunktthema

Innovationsgehalt

Beschäftigungseffekt

Entwicklungsrisiko

Marktpotenzial

Nachhaltigkeit

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Forschung und Entwicklung von KMU

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Förderfähige Ausgaben:

Materialausgaben (inkl. Material für Funktionsmuster/Prototypen) Personalausgaben

max. 5.000 € Arbeitnehmerbrutto/Monat/Person max. 10,5 Personenmonate/Kalenderjahr Geschäftsführer max. zu 50% der Arbeitszeit Personalausgaben im Projekt mind. 50 % der Gesamtausgaben

Forschungs- und Entwicklungsleistungen von Dritten Sonstige unmittelbar durch das Vorhaben verursachte Ausgaben

z.B. für Patente, wenn diese zur Weiterentwicklung genutzt werden Ausgaben für die Anmeldung von Schutzrechten technische Zulassungsgebühren

Forschung und Entwicklung von KMU

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Förderhöhe und Förderquote:

Förderhöchstsumme 400.000 € als nicht rückzahlbarer Zuschuss Förderquotenberechnung laut Richtlinie: U mU kU

experimentelle Entwicklung: 25% - max.(40/50/60) inkl. Zuschläge industrielle Forschung: 50% - max.(65/75/80) inkl. ZuschlägeZuschläge: mittlere Unternehmen (< 250 MA) + 10% kleine Unternehmen (< 50 MA) + 20% Veröffentlichung der Ergebnisse + 15%(nur auf den Bereich industrieller Forschung) Aufträge an wiss. Einrichtungen bis 15%

Maximale Förderquote 50% (ggf. Kappung) Abzug von 5% auf die Förderquote, wenn Ausbildungsplatzkriterium im

Unternehmen nicht erfüllt wird*

*Unternehmen > 10 MA muss Ausbildungsplätze in Höhevon mind. 6% Gesamtzahl MA anbieten

Forschung und Entwicklung von KMU

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Was? Beschäftigung von bis zu zwei neu eingestellten Absolventen einerHochschule bzw. von Absolventinnen und Absolventen einer gere-gelten beruflichen Aufstiegsfortbildung (Meister, Techniker, Fachwirteund gleichgestellte Abschlüsse) vorzugsweise in den Bereichen:

Innovations-, Produktions- oder Umweltmanagement

Technologiemarketing

Produktentwicklung (einschl. Produktvorbereitung und Design)

betriebswirtschaftliches Management.

Wer? KMU der gewerblichen Wirtschaft, des produzierenden Handwerksund produktionsnahe Dienstleister mit Sitz oder Produktionsstätteim Land Brandenburg

Wie? Zuschuss zum steuerpfl. Bruttogehalt (mind. 2.200 EUR) für 12 bis

max. 24 Monate pro Absolvent: 60%, maximal 20.000 Euro pro Jahr

*) Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie über die Gewährung von Zuschüssen an kleine undmittlere Unternehmen im Land Brandenburg zur Beschäftigung von Innovationsassistentinnen bzw. Innovationsassistentenvom 01. Oktober 2012

Förderung der Beschäftigung von Innovationsassistenten*

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Inhaltliche Voraussetzungen:

Vorhandene Kompetenzen im Unternehmen sollen durch die aktuellerworbenen Kenntnisse und Methoden ergänzt werden.

Betriebliche Prozesse zur Verbesserung der wirtschaftlichenLeistungsfähigkeit sollen initiiert, umgesetzt oder vermarktet werden.

Unterstützung von Unternehmenszielen soll auf neuartige Weise erfolgen.

Positive Wirkungen für die Marktchancen, die Innovationsfähigkeit und dieLeistungsfähigkeit des antragstellenden Unternehmens sollen entstehen.

Förderung der Beschäftigung von Innovationsassistenten

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Verfahrensweise:

Beratung im Vorfeld der Antragstellung durch ZAB und LASA(Keine Erstberatung mehr zwingend notwendig).

Antragstellung über das online-Portal der LASA (www.lasa-brandenburg.de).

LASA prüft die formalen Voraussetzungen.

ZAB erstellt eine fachliche Stellungnahme zum innovativen Gehalt derMaßnahme und spricht eine Förderempfehlung aus.

LASA erstellt Zuwendungsbescheid. Sie ist die auszahlende Stelle fürMittelabrufe (alle 3 Monate auf Grundlage nachgewiesener Ausgaben).

Förderung der Beschäftigung von Innovationsassistenten

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Hinweise:

NN-Antragstellung ist möglich.

Antragstellung mind. 4 Wochen vor beabsichtigter Einstellung.

RL unterfällt der de minimis-Regelung.

Abschluss darf nicht länger als 24 Monate zurückliegen (Ausnahme beibisheriger wissenschaftlicher Tätigkeit).

Anschließende erneute Förderung bereits geförderter Stellen istausgeschlossen.

Mittel kommen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) – entsprechendeKennzeichnungspflicht beachten.

Die Richtlinie tritt am 31.03.2015 außer Kraft. Letzte Antragstellung ist daheram 28.02.2014 möglich.

Förderung der Beschäftigung von Innovationsassistenten

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Niedrigschwelliges Instrument, um Unternehmen den (Erst-) Kontakt zuwissenschaftlichen Einrichtungen zu erleichtern und so den Weg zuInnovationen zu ebnen

„Kleiner Innovationsgutschein“ wissenschaftliche Einstiegsarbeiten im Vorfeld von FuE (z.B.Technologie- und Marktrecherchen, Machbarkeitsstudien) gilt nur für kleine oder mittlere Unternehmen im Land Brandenburg, dienoch keinen Kontakt zu Forschungseinrichtungen hatten (nur einmaliganwendbar) max. 3.000 EUR Zuschuss (bis zu 100% Förderquote; de minimis) fürdie wissenschaftliche Leistung der Forschungseinrichtung

Brandenburger Innovationsgutscheine

*) Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Europaangelegenheiten desLandes Brandenburg für das Programm „Innovationsgutscheine“ zurFörderung des Technologie- und Wissenstransfers in kleine und mittlereUnternehmen inklusive Handwerksbetriebe (Innovationsgutscheine)vom 11. Oktober 2011

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„Großer Innovationsgutschein“ planungs-, entwicklungs-und umsetzungsorientierte Forschungs- und

Entwicklungstätigkeiten im Zusammenhang mit der Entwicklung bzw.Weiterentwicklung innovativer Produkte, Produktionsverfahren undDienstleistungen

je Unternehmen 1x innerhalb von 12 Monaten einsetzbar max. 15.000 EUR Zuschuss (bis zu 70% Förderquote; freigestellt nach

Gruppenfreistellungs-VO) für die wissenschaftliche Leistung derForschungseinrichtung

Brandenburger Innovationsgutscheine

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ZAB bei Forum Finance, 12.6.2013

Antragsteller:

kleine und mittlere Unternehmen gemäß EU-Definition, die eineförderfähige Tätigkeit nach GRW-Koordinierungsrahmen ausüben

mit Sitz bzw. Betriebsstätte im Land Brandenburg

Beantragung: Bei der ILB nach vorheriger Abstimmung mit der Technologietransferstelle/

ZAB GmbH und fachlicher Prüfung durch die ZAB GmbH Auszahlung erfolgt nach Abnahme der Leistung durch das Unternehmen

und Nachweis des Eigenmitteleinsatzes direkt an dieForschungseinrichtung

Brandenburger Innovationsgutscheine

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Mit den Innovationsgutscheinen können folgende Leistungen nicht gefördertwerden: Leistungen, die bereits auf dem Markt angeboten werden bzw. zumStandardangebot des Beratungsmarktes gehören, wie zum BeispielLeistungen von Ingenieurbüros, von Analytiklabors oderUnternehmensberatungen Leistungen, die vor der Antragstellung in Auftrag gegeben wurden (inkl.Vorverträge)

Brandenburger Innovationsgutscheine

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Welche Investitionen können gefördert werden?

Lohnkosten (über 2 Jahre pro förderfähigem Arbeitsplatz)

Investitionen für Neu- und Umbau von Gebäuden

Investitionen für Maschinen und Ausrüstungen

Investitionen für immaterielle Güter (Software, Lizenzen)

Wer wird gefördert?

Existenzgründer

Tourismusvorhaben

Produktions-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe - sofern sie denPrimäreffekt erfüllen und nicht aufgrund ihrer Branche von der Förderungausgeschlossen sind

*Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Europaangelegenheiten zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft imRahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" -GRW- Wachstumsprogrammfür kleine Unternehmen. Bekanntmachung vom 20. Dezember 2011 und Große Richtlinie vom 6. Februar 2012

Investitionsförderung der gewerblichen Wirtschaft (GRW-G)*

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Was nicht gefördert wird:

Eigenleistungen

Geschäftswert eines Unternehmens

Mehrwertsteuer/Finanzierungskosten

Ersatzbeschaffungen

Fahrzeuge (z. B. PKW, LKW)

Erwerb von Grundstücken und gebrauchten Immobilien

Branchen/Betriebe gemäß Pkt. 2.4 der GRW-Richtlinie

Vermietung und Verpachtung von Wirtschaftsgütern

Investitionskosten über 500.000,00 EUR je geschaffenem oder 125.000,00

EUR je gesichertem Arbeitsplatz

Unternehmen, die mehr als 30% Leiharbeiter beschäftigen

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Investitionsförderung der gewerblichen Wirtschaft (GRW-G)

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Art der Förderung: Die Förderung wird auf Antrag gewährt. Mit der Investition darf vor

Bewilligung des Antrages nicht begonnen werden. Ein vorfristigerMaßnahme-Beginn kann von der ILB gewährt werden.

Der Fördersatz wird um 20% gekürzt bei Unternehmen, die mehr als 10%Leiharbeiter beschäftigen

Der Fördersatz der Großen Richtlinie wird auf der Basis vonStruktureffekten ermittelt.

Die Förderung kann über einen nicht rückzahlbaren Zuschuss oder überein Nachrangdarlehen erfolgen.

Das Nachrangdarlehen kann zur Stärkung der Eigenkapitalbasis imRahmen der Gesamtfinanzierung genutzt werden.

Das Nachrangdarlehen wird aus den Finanzierungshilfen der EU (EFRE)gespeist und direkt von der ILB vergeben.

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Investitionsförderung der gewerblichen Wirtschaft (GRW-G)

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Lohnkostenbezogene Zuschüsse:

Bemessungsgrundlage: Arbeitgeber-Bruttoverdienst (mind. 25 TEUR /

max. 50TEUR) Förderung für max. 2 Jahre, Auszahlung rückwirkend für das jeweils

zurückliegende Jahr (Liquidität) Dauerarbeitsplätze müssen mind. 5 Jahre nach Ablauf der Förderung besetzt

bleiben Sachkosteninvestitionen müssen nachgewiesen werden Die geförderten Arbeitsplätze müssen eines der folgenden Kriterien erfüllen:

Überdurchschnittliche Qualifikationsanforderungen

Besonders hohe Wertschöpfung

Besonders hohes Innovationspotential

Investitionsförderung der gewerblichen Wirtschaft (GRW-G)

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Nord-Ost-Brandenburg

Höchstförderung

Landkreise

Prignitz

Ostprignitz-Ruppin

Oberhavel

Uckermark

Barnim

Märkisch-Oderland

Frankfurt (Oder)

Oder-Spree

Süd-West-Brandenburg

Höchstförderung minus 10 %

Landkreise

Havelland

Potsdam-Mittelmark

Teltow-Fläming

Dahme-Spreewald

Elbe-Elster

Oberspreewald-Lausitz

Spree-Neiße

Potsdam

Brandenburg an der Havel

Cottbus

PrignitzOstprignitz-Ruppin Ober-

havelBarnim

Uckermark

Märkisch-Oderland

Oder-Spree

Frankfurt (O.)

Havelland

Potsdam-Mittelmark Teltow-

Fläming Dahme-Spreewald

Elbe-ElsterSpree-Neiße

Cottbus

Brandenburga.d.Havel

Potsdam

Fördergebiete in Brandenburg

Ober-

spree-

wald-

Lausitz

KMU - Bonus

Kleines Unternehmen + 20 %

Mittleres Unternehmen + 10 %22

Investitionsförderung der gewerblichen Wirtschaft (GRW-G)

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Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen (Kleine Richtlinie): Kleine Unternehmen erhalten für förderfähige Investitionen in

Brandenburg bis zu einer Investitionssumme von 1,5 Millionen Euro die höchstmögliche Förderung

unabhängig von Ort und Clusterzugehörigkeit

Große Richtlinie: Investitionen mittlerer und großer Unternehmen sowie Investitionen

von kleinen Unternehmen über 1,5 Mio. € erhalten Förderung unterBerücksichtigung von strukturpolitischen Effekten und regionalenSchwerpunkten.

Die Förderung konzentriert sich nur auf Cluster, in denen Brandenburgeine besondere Kompetenz aufweist. Sie richtet sich nach: regionalwirtschaftlichen Effekten

Beschäftigungs- und Einkommenseffekten

Innovation, Ausbildung, Umweltschutz

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Investitionsförderung der gewerblichen Wirtschaft (GRW-G)

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Energietechnik Gesundheits-wirtschaft

Medien, IKT,Kreativwirtschaft

OptikVerkehrMobilitätLogistik

Ernährungs-wirtschaft

Metall Kunststoffe /Chemie

Tourismus

GRW Förderung – Große Richtlinie Cluster

Die Clusterkernbereiche wurden vom Ministerium für Wirtschaft und

Europaangelegenheiten festgelegt.

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Struktureffekte:

Regionalwirtschaftliche Effekte (max. 10 bzw. 7 Prozentpunkte*)

Errichtungs- oder Erweiterungsinvestition

Niederlassungsart (z.B. Hauptniederlassung)

Standort (regionaler Wachstumskern - RWK)

Beschäftigungs- und Einkommenseffekte (max. 10 bzw. 7 Prozentpunkte*)

Verhältnis Investitionsvolumen zu Zahl der neuen Dauerarbeitsplätze

Tarifbindung

Qualifikationsniveau der neuen Mitarbeiter

Innovation, Ausbildung und Umweltschutz (max.10 bzw. 7 Prozentpunkte*)

Forschungs- und Entwicklungsintensität im Verhältnis zum Umsatz

Anzahl der Auszubildenden

Umwelt- und/oder Energiemanagement* 10 in Brandenburg Nordost – 7 in Brandenburg Südwest

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GRW-G Große Richtlinie

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NO SWStruktureffekte

Regionalwirtschaftliche Effekte Erweiterung oder Errichtung Ansiedlung einer Hauptniederlassung Vorhaben im RWK

2 oder 433

1 oder 322

Beschäftigung und Einkommen

Beschäftigungseffekt(Anzahl neue DAPL pro 1 Mio. € Inv.)

Tarifbindung (Haus- oder Flächentarif) Qualifikationsniveau neue Mitarbeiter

2 oder 4

2 oder 32 oder 3

1 oder 3

1 oder 21 oder 2

Innovation/Ausbildung/Umwelt

F&E (Quote/Umsatz) Auszubildendenquote Energieeffizienz (Zertifizierungen)

2 oder 42 oder 33

1 oder 31 oder 22

Summe max. 30 % max. 20 %

max.10 %

max.10 %

GRW Förderung – Große Richtlinie

max.10 %

max. 7 %

max. 7 %

max. 7 %

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Kontakt:

Email: [email protected]

Telefon: 0331 / 660 3231

Fax: 0331 / 660 3100

Web: www.zab-brandenburg.de

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !

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