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Forstliche M i tt eilungen Daten zur Ausbildung und Prüfung Forstwirtschaftsmeister 5 / 2017 • 70. Jahrgang j Kartellverfahren BW / Seite 10 und 11 j Angestelltentagung Hessen / Seite 14 bis 17

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Forstliche Mitteilungen

Daten zur Ausbildung und Prüfung

Forstwirtschaftsmeister

5 / 2017 • 70. Jahrgang

j Kartellverfahren BW / Seite 10 und 11 j Angestelltentagung Hessen / Seite 14 bis 17

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Forstliche Mitteilungen 5/20172 Inhalt • Impressum

ImpressumDie FM sind eine bundesweit verbreitete Zeitschrift für die Beschäftigten in Forst und Naturschutz im Organisationsbereich der IG Bauen-Agrar-Umwelt.

HerausgeberinIndustriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt Olof-Palme-Straße 19 60439 Frankfurt am Main

RedaktionHartmut Brügel (verantwortlicher Redakteur) Am Forstacker 4 68623 Lampertheim Telefon 06256 858866 E-Mail [email protected]

Manuskripte und redaktionelle Hinweise nur an die Schriftleitung. Für unverlangt eingegangene Manuskripte wird keine Gewähr für Rücksendung oder Veröffentlichung übernommen.

Der Nachdruck von Texten ist, auch auszugs weise, nur mit Genehmigung der Schrift leitung gestattet. Die mit Namenszeichen versehenen Beiträge geben nicht immer die Meinung der IG BAU oder der Schriftleitung wie-der. Kürzungen der Artikel bleiben vor-behalten. Erfüllungsort und Gerichts-stand ist Frankfurt am Main.

GestaltungBarbro Wegmann IG Bauen-Agrar-Umwelt E-Mail [email protected]

Druck und Anzeigenalpha print medien AG E-Mail [email protected]

Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier (TCF, FSC, PEFC). Bitte recyceln.

Erscheinungsweise monatlich (zehn Ausgaben im Jahr, Doppelausgaben Juli/August, Dezember / Januar) beigehef-tet in „Der Grundstein / Der Säemann“.

Der Verkaufspreis ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.

BeihefterPGH Media E-Mail [email protected]

Anschriftenänderung bitte mitteilen:Mitglieder an den zuständigen Bezirks- verband.

Externe Bezieher an Gisela DohmTelefon 069 95737-126 Fax 069 95737-139 E-Mail [email protected]

Letzte Meldungen 4 – 5

Aus den Regionen

• Baden-Württemberg 10 – 11

• Hessen 14 – 17

• Mecklenburg-Vorpommern 18 – 19

• Nordrhein-Westfalen 20 – 21

• Saarland 22

Informationen 23

Literatur 24

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3Forstliche Mitteilungen 5/2017Zur Sache

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Leserinnen und Leser, Jörg Müller

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das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 15. März gegen Baden-Württemberg bestätigt die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts und gesteht dem Bundesge-setzgeber keine Regelungskompetenz zum europäischen Kartellverbot zu. Ab Seite 10 sind die Hintergründe und absehbaren Folgen für den staatlichen Forstbereich dargestellt. Unsere Kolleginnen und Kollegen haben reagiert und ein Positionspapier der IG BAU zur beabsich-tigten Neugestaltung der Forstverwaltung in Baden-Württemberg erarbeitet. Mit Hinweis auf den Revisionsprozess sollen dabei Schnellschüsse der Landesregierung vermieden werden! Ein ausgewogenes Konzept unter Berücksichtigung der 75 Prozent Kommunal- und Privatwald braucht Zeit und Arbeitsenergie. Zudem kann der anstehende Generati-onswechsel bei den Forstleuten schneller die Mitarbeiter verknappen als erwartet. Damit verabschiedet sich nicht nur Personal aus dem aktiven Dienst, sondern zudem gehen viel regionales Fachwissen und lebenslange Berufserfahrung verloren. Minister Peter Hauck will den ForstBW-Beschäftigten eine verlässliche berufliche Perspektive anbieten. Darauf und auf eine sozialverträgliche Umsetzung bei den Strukturvorhaben wird die IG BAU beson-deres Augenmerk legen.

Wolfgang Kawollek hat im Auftrag des VLF in seiner Untersuchung zu den Meistern in den Agrarberufen auch die Forstwirtschaftsmeister erfasst und gewürdigt. Der Bericht ermög-licht einen Vergleich zwischen den Bundesländern und soll junge Kolleginnen und Kollegen anregen, diesen Fortbildungsweg für sich zu beurteilen, zeitlich zu planen und möglichst auch einzuschlagen. Wir brauchen auch zukünftig hervorragend qualifiziertes Fachpersonal.

Die Berichte unserer Landesvertretungen zeigen, dass wir vor Ort mit Entscheidungs-trägern im Gespräch sind und unsere Interessen artikulieren. Dies trifft zum Beispiel auf den Besuch von Bundesministerin Barbara Hendricks im Forstamt Soest (NRW) und den minis-teriellen Besuch bei den Auszubildenden in Mecklenburg-Vorpommern zu. Grundsätzliches über Tarifpolitik und Tarifverhandlungen wurde mit unserem Tariffachmann Michael Schmitt bei der Angestelltentagung der hessischen Kolleginnen und Kollegen besprochen. Seine Hinweise im Interview ab Seite 16 sind definitiv bundesweit von Interesse.

Im Mai finden Personalratswahlen in Rheinland-Pfalz und im Saarland statt. In diesem Heft stellen sich die saarländischen Kolleginnen und Kollegen mit ihrem Programm vor. Geht wählen und nutzt die Möglichkeit, unseren Listen Eure Stimme zu geben!

Einige Landesvertretungen haben sich neu aufgestellt – also unbedingt die Mittelseiten beachten! Wir stehen auch weiterhin für fairen Interessenausgleich und „Faire Arbeit Jetzt!“

Es grüßt sehr herzlich

Jörg MüllerVorsitzender der Bundesvertretung Forst und Naturschutz

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Forstliche Mitteilungen 5/2017 Letzte Meldungen4

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Fördergelder von EU und Freistaat

Grünes Licht für bayerisch-österreichische Projekte

Grünes Licht für zwei bayerisch-österrei-chische Kooperationsprojekte: Wie Landwirtschaftsminister Helmut Brunner in München mitteilte, erhalten zwei grenzüberschreitende Vorhaben zwischen Bayern und Oberösterreich so-wie Tirol und Salzburg Fördergelder aus dem EU-Förderprogramm INTERREG und zudem aus bayerischen Landesmitteln.

Im Forstbereich wird mit 920 000 Euro aus dem EU-Programm das gemeinsa-

me Projekt „Biotop- und Artenschutz im Schutz- und Bergwald“ gefördert. Un-ter Federführung der TU München erar-beiten die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft, die Bayerische Akademie für Naturschutz und Land-schaftspflege sowie die Länder Tirol und Salzburg gemeinsam Planungsgrundla-gen für das künftige Waldmanagement im Berggebiet. Hierdurch sollen das forstliche Schutzwaldmanagement und der Naturschutz länderübergreifend auf-einander abgestimmt werden. In Bayern profitiert davon das Natura-2000-Gebiet „Karwendel mit Isar“. Die bayerische Sei-te wird zusätzlich mit Landesmitteln in Höhe von 100 000 Euro gefördert.Das Strukturförderungsprogramm INTERREG der Europäischen Union unterstützt länderübergreifende Projek-te. Bis 2020 stehen dafür EU-weit 6,6 Milliarden Euro zur Verfügung, rund 197 Millionen Euro davon für Projekte

in den bayerischen Grenzregionen zu Österreich, Tschechien und am Bo-densee. j

red. HB

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Aktuelle Forschungsergebnisse

Eichenwälder unter Druck

Im Zentrum Wald-Forst-Holz Weihen-stephan präsentierten am 5. April Wis-senschaftler ihre Forschungsergebnis-se zum Thema Wald und Forstwirtschaft. Die Tagung, das 21. Statusseminar des Kuratoriums für forstliche Forschung, stellt jährlich neue Arbeiten vor.

„Wie steht es um die Eichenwälder?“ fragt sich der erste Referent, Markus Blaschke. Er erläutert, dass konkur-renzstärkere Baumarten die Eiche ohne menschliches Eingreifen zurückdrängen. Bei einem Generationswechsel im Wald geht die Eiche häufig komplett verloren. Doch gerade die Eiche bringt eine un-glaublich hohe Artenvielfalt an Tieren unter den heimischen Baumarten mit sich. So können bis zu 1000 Arten an ihr leben. „Auch wenn der Klimawandel der Eiche zugutekommt, ist eine sehr geziel-te, nachhaltige Waldpflege notwendig, wenn wir die Eichen langfristig erhalten wollen“, betont der Wissenschaftler Ste-fan Müller-Kroehling. Ob Holz machen für den heimischen Ofen im Winter, spazieren gehen bei Vo-gelgezwitscher und Frühjahrsblumen, Pil-ze sammeln im Herbst, Downhill fah-ren oder auf Pirsch gehen in der Morgen-dämmerung – die Wünsche an den Wald sind so vielfältig wie die Gesellschaft sel-ber. „Doch welche Ansprüche stellt die Gesellschaft an den Wald der Zukunft? Und wie lassen sich diese optimal in der Waldbewirtschaftung berücksichtigen?“, fragt sich Gerd Lupp, der das Besucher-verhalten im Wald analysiert. Getreu dem Motto „Wer streut, rutscht nicht“ setzen Förster seit vielen Jahren auf Mischwald mit verschiedenen Baum-arten. Der Vorteil liegt auf der Hand: Wenn eine Baumart wegen Schädlings-befall oder Dürre ausfällt, können die Nachbarn den frei gewordenen Platz für ihr Wachstum nutzen und so die aus-gefallenen Bäume ersetzen. „Kann die Douglasie die vom Klimawandel bedroh-te, aber in Bayern häufigste Baumart – die Fichte – ersetzen?“, fragt sich Profes-sor Prietzel. „Ja, teilweise“, ist die Ant-wort. „Denn in Mischung mit der Buche hat solch ein Mischwald zahlreiche Vor-teile gegenüber reinen Nadelbaum-Wäl-dern: Zum Beispiel senken sie die Nitrat-belastung im Grundwasser.“ Gegenüber reinen Nadelbaum-Wäldern und reinen Buchenwäldern folgen noch mehr Vortei-le: Sie sind bei Stürmen stabiler, sie bil-den Humus, welcher mehr Kohlenstoff bindet, sie erholen sich nach Trockenjah-ren schneller, und es stellt sich eine hö-here Artenvielfalt in Mischwäldern ein. Eric Thurm erklärt, dass in solch einem

Diese Eiche stirbt wegen junger, in ihre Krone hineinwachsender Buchen langsam ab.

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Forstliche Mitteilungen 5/2017 5Letzte Meldungen

Mischwald sogar mehr Holz wächst, als wenn ein Buchenwald und ein Douglasi-enwald nebeneinander stehen würden. Weitere Informationen sowie Kurzfas-sungen der Vorträge finden sie im Inter-net unter: www.forstzentrum.de/index.php/de/wissenschaftpraxis/forschung/ statusseminar. j

Zentrum Wald-Forst-Holz Weihenstephan

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Über 1000 Teilnehmer erwartet

68. Forstvereinstagung in Regensburg

Unter dem Motto „Die Welt braucht Wald!“ findet vom 17. bis 21. Mai die 68. Forstvereinstagung nach 116 Jah-ren wieder in Regensburg statt. Zu der bundesweit größten Forsttagung haben sich bereits über 1000 Teilnehmer aus staatlichen und privaten Forstverwaltun-gen, Wissenschaft, Forstpolitik, Holz- und Forstwirtschaft, Naturschutz sowie Waldinteressierte angemeldet.

Die Tagung beginnt am Mittwoch, dem 17. Mai, mit der Mitgliederversamm-

lung und anschließendem Begegnungs-abend in Form einer Donauschifffahrt. Die Eröffnungsrede am Donnerstag, dem 18. Mai, wird der ehemalige Generalse-kretär des WWF international, Dr. Clau-de Martin, im Schloss St. Emmeram hal-ten. Die 50 Referenten beschäftigen sich in fünf fachlichen Seminarreihen mit den Themen „Internationale Zusammen-arbeit“, „Waldmehrung, Walderhaltung, Waldausgleich in Deutschland“, „Wald-bau und Forstwirtschaft“, „Forstlicher

Perspektivwechsel“ und „JugendForst“. Bei der Festveranstaltung am Freitagvor-mittag, dem 19. Mai, erwarten die Teil-nehmer die Festrede von Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium, Dr. Hermann Onko Aeikens, und eine hochrangig besetzte Podiumsdiskussion. Im Anschluss an die Veranstaltungen im Schloss führen am Freitagnachmittag, Samstag und Sonntag mehr als 50 Halb-, Ein- und Zweitagesexkursionen zu Zielen in der Oberpfalz, in ganz Bayern sowie in Tschechien und Österreich.Anmeldungen und Informationen zu Un-terkunft und Anreise: beim Tagungsteam unter [email protected], Telefon 09409 8502-20, Fax -99 oder unter www.regensburg2017.de im Inter-net. j

Deutscher Forstverein

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Hummeln als Pflanzenzüchter

Wie Bestäuberinsekten in die Evolution eingreifen

Viele Blütenpflanzen sind zumindest teil-weise auf tierische Helfer angewiesen, damit der männliche Pollen auf die Narbe des weiblichen Griffels übertragen wird.

Bestäuberinsekten sichern aber nicht nur die Fortpflanzung, sondern haben

offenbar auch großen Einfluss auf die Evolution der Pflanze. Wird sie zum Bei-spiel bevorzugt von Hummeln besucht, ist sie größer und duftet stärker. Das hat eine aktuelle Studie der Universität Zü-rich aufgedeckt.Für ihre Experimente verwendeten die Schweizer Wissenschaftler Rübsen (Bras-sica rapa), der eng mit dem Raps ver-wandt ist. Sie teilten die Pflanzen in drei Gruppen mit je 36 Individuen, wo-bei eine Gruppe nur von Hummeln, die zweite nur von Schwebfliegen und die dritte von Hand bestäubt wurde. Alle an-deren Faktoren und auch die Besuchsra-ten der Insekten waren identisch. Nach neun aufeinanderfolgenden Generati-onen analysierten sie die Pflanzen und fanden überraschend deutliche Unter-

schiede. In der „Hummel-Gruppe“ waren die Pflanzen größer und hatten stärker duftende Blüten mit mehr UV-Farban-teil. Das ist das Spektrum, das von Bie-nen und ihren Verwandten gesehen wird. Die von Schwebfliegen bestäubten Ex-emplare waren kleiner, und ihre Blüten blühten später und verströmten einen we-niger starken Duft. Außerdem bestäub-ten sie sich deutlich häufiger selbst.Die Bestäuber treffen eine Auslese – ähn-lich wie ein Züchter, erläutern die Biolo-gen das Phänomen im Fachjournal „Na-ture Communications“. So passen sich die Pflanzen ihren Präferenzen an. Die zunehmende Selbstbestäubung ist da-durch zu erklären, dass Schwebfliegen keine besonders effizienten Bestäuber sind. Wird nicht genug Pollen übertra-gen, muss sich die Pflanze selbst helfen.Auch in der Natur ist die Zusammenset-zung der Bestäuberinsekten einem Wan-del unterworfen. Die Ergebnisse der Stu-die legen nahe, dass auf diese Weise evolu-tive Prozesse angestoßen werden können. So sind in den vergangenen Jahrzehnten die Bienen durch den starken Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und die Verarmung der Landschaft immer seltener geworden. Die Folge ist, dass immer mehr Pflanzen von Fliegen bestäubt werden. Dadurch kann die Selbstbestäubung zunehmen, was langfristig zu einer geringeren gene-tischen Variabilität und einer erhöhten Anfälligkeit für Krankheiten führt. Al-lerdings sind noch viele Fragen offen. In kommenden Studien soll das komplexe Zusammenspiel zwischen Bestäuber und Pflanze weiter erforscht werden. j

Heike Kreutz, Bundeszentrum für Ernährung (www.bzfe.de)

Königin der Baumhummel

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68. FORSTVEREINSTAGUNG

DieWELTbrauchtWALD!

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Forstliche Mitteilungen 5/20176 Ausbildung / Weiterbildung

Auszug aus der Untersuchung „Die Meisterprüfungen in der Agrarwirtschaft“

FWM: Fakten – Daten – Zahlendung sowie die Fachhochschulausbildun-gen und Universitätsabschlüsse (Bachelor und Master) zuzurechnen.Die Untersuchung hat zum Ziel, zu ermit-teln, wie die Fortbildung auf Meisterniveau sich in den Berufen der Agrarwirtschaft, den sogenannten „Grünen Berufen“, dar-stellt und wie sie sich in den vergangenen Jahren entwickelt hat. Darüber hinaus sol-len die Unterschiede zu anderen Meister-ausbildungen nach Berufsbildungsgesetz so zu denen des Handwerks und von Indus-trie und Handel näher dargestellt werden.Die amtlichen Statistiken unterscheiden in Bezug auf die berufliche Bildung zwi-schen den folgenden Zuständigkeitsberei-chen (Ausbildungsbereichen):d Industrie und Handel (IH), d Handwerk (Hw),d Freie Berufe (FB), d öffentlicher Dienst (öD), d Landwirtschaft (Lw), d Hauswirtschaft (Hausw.), d Seeschifffahrt.

(Auszug:)6.5 Forstwirtschaftsmeister/inDie Forstwirtschaftsmeisterprüfungsver-ordnung (ForstWiMeistPrV) ist am 6. Ok-tober 2004 erlassen worden. Ziel der Meis-terprüfung ist: (1) Durch die Meisterprüfung ist festzu-stellen, ob der Prüfungsteilnehmer die notwendigen Fähigkeiten und Erfah-rungen besitzt, folgende Aufgaben einer Forstwirtschaftsmeisterin/eines Forstwirt-schaftsmeisters als Fach- und Führungs-kraft wahrzunehmen:1. Produktion und Dienstleistungen: Erarbei-

ten von Planungen und Kalkulationen für Produktion und Dienstleistungen in der Waldbewirtschaftung, der Ernte von Forsterzeugnissen, der Forsttechnik, dem Naturschutz und der Landschafts-pflege sowie der Öffentlichkeitsarbeit un-ter Beachtung der Betriebs- und Markt-verhältnisse; Entscheiden über Art und Zeitpunkt dieser Maßnahmen; Durch-führen, Kontrollieren und Bewerten der

Arbeiten unter Beachtung der Anforde-rungen des Marktes und der Belange des Umweltschutzes; Anbieten und Vermark-ten von Erzeugnissen und Dienstleistun-gen; Vorbereiten und Durchführen der erforderlichen Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes;

2. Betriebs- und Unternehmensführung: Kauf-männische Disposition beim Beschaf-fen von Betriebsmitteln, beim Arbeits-, Material- und Maschineneinsatz sowie beim Absatz der Erzeugnisse; ökonomi-sche Kontrolle des Betriebs; Vorbereiten und Durchführen der Projekt- und Ein-satzleitung; Analysieren und Planen der betrieblichen Abläufe und der Betriebs-organisation nach wirtschaftlichen Ge-sichtspunkten und unter Beachtung sozi-aler, ökologischer und rechtlicher Erfor-dernisse sowie der Prinzipien der Nach-haltigkeit; Planen, Kalkulieren und Be-werten von Investitionen; Zusammenar-beiten mit Marktpartnern und anderen Betrieben; Nutzen der Möglichkeiten der Information und Beratung;

3. Berufsausbildung und Mitarbeiterführung: Prüfen der betrieblichen und persön-lichen Ausbildungsvoraussetzungen; Planen der Ausbildung unter inhaltli-chen, methodischen und zeitlichen As-pekten entsprechend der Vorgaben der Ausbildungsordnung; Auswählen und Einstellen von Auszubildenden; Durch-führen der Ausbildung unter Anwenden geeigneter Methoden bei der Vermitt-lung von Ausbildungsinhalten; Hinfüh-ren der Auszubildenden zu selbststän-digem Handeln, Vorbereiten auf Prü-fungen, Informieren und Beraten über Fortbildungsmöglichkeiten; Auswählen und Einstellen von Mitarbeitern; Über-tragen von Aufgaben auf Mitarbeiter entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit, Qualifikation und Eignung; Anleiten und Kontrollieren von Mitarbeitern in Arbeitsprozessen, kooperatives Führen, Fördern und Motivieren; Unterstützen der beruflichen Weiterbildung von Mit-arbeitern.

Die regelmäßige Fort- und Weiter-bildung zur Erhaltung der beruf-lichen Kompetenz und der Quali-tät der Arbeit sind unverzichtbar. Denn der wirtschaftliche Erfolg, die Marktposition und die Leis-tungsfähigkeit eines Betriebs ste-hen und fallen, wie Untersuchun-gen zeigen, mit der Qualifikation beziehungsweise der Qualität des Unternehmers und der Beschäf-tigten.

Für einen Arbeitnehmer reichen die so-zialen Folgen versäumter Fortbildung von den ungenutzten Berufschancen

über verpasste Einkommens- und Aufstiegs-möglichkeiten bis zur unbefriedigenden Be-rufstätigkeit, was letztendlich auch Auswir-kungen auf den wirtschaftlichen Erfolg ei-nes Betriebs hat. Fort- und Weiterbildung sind unverzichtbar.Branchen mit weitreichend mittelständi-scher Struktur wie das Handwerk, weite Teile von Industrie und Handel und die Agrarwirtschaft decken ihren Qualifikati-onsbedarf fast vollständig über das Berufs-bildungssystem. Für diese Bereiche ist die Aufstiegsfortbildung zur Meisterin/zum Meister die wichtigste Quelle für die Qua-lifikationsversorgung der Führungsfunk-tionen, sei es als selbstständiger Betriebs-leiter und Unternehmer oder als leitender Mitarbeiter, der für einen speziellen Teil des Betriebs oder die Ausbildung verant-wortlich ist. Der Meisterbrief gilt als das „Diplom“ der Berufe und als Garant für Qualität und Qualifikation. Der Meisterabschluss bildet gegenwärtig die höchste Qualifizierungs-stufe im praxisorientierten Aufstiegssystem der Agrarwirtschaft. Dem theorieorientier-ten Weg sind dagegen die Technikerausbil-

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7Forstliche Mitteilungen 5/2017Ausbildung / Weiterbildung

werden. In der Regel werden Fortbildun-gen im zweijährigen Turnus angeboten be-ziehungsweise nur, wenn ein entsprechen-der Bedarf vorliegt. Durchgeführt wurden Forstwirtschafts-meisterprüfungen in den vergangenen drei Berichtsjahren in sieben Bundeslän-dern. Hessen und Nordrhein-Westfalen führten in allen drei Berichtsjahren Prü-fungen durch. In Hessen wurden – bezo-gen auf die drei Berichtsjahre – die meis-ten Prüfungen durchgeführt. In Nord-rhein-Westfalen handelte es sich in 2012 und 2014 um Wiederholungsprüfungen,

Gegliedert ist die Prüfung in die Teile: d Produktion und Dienstleistungen, d Betriebs- und Unternehmensfüh-

rung, d Berufsausbildung und Mitarbeiterfüh-

rung.In den vergangenen fünf Jahren (2010 bis 2014) haben insgesamt 281 Teilnehmer die Meisterprüfung bestanden. Wie das Dia-gramm zeigt, wechseln Jahre mit einer „ho-hen“ Anzahl von Prüfungen mit Jahren niedriger Beteiligung ab. Dies hängt damit zusammen, dass in den meisten Ländern nicht jedes Jahr Fortbildungen angeboten

Aus dem VorwortEin Erfolgsfaktor der Agrar-wirtschaft, der maßgeblich zur Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe und Unterneh-men beiträgt, sind qualifi-zierte Fach- und Führungs-kräfte. In den Verbänden der Agrarwirtschaft ist das Thema Fach- und Führungs-kräftemangel ein immer wieder diskutiertes Thema der wirtschaftspolitischen und personalwirtschaftli-chen Debatte.

Vor diesem Hintergrund und der Meinung, dass es

schon jetzt einen Führungs-kräftemangel in vielen Beru-fen der Agrarwirtschaft gibt, wird untersucht, wie sich die Fortbildung auf Meisterni-veau in den vergangenen Jah-ren entwickelt hat. Denn die-se ist nach wie vor die wich-tigste Quelle für die Qualifi-kationsversorgung der Füh-

rungsfunktionen in den Betrieben und Unterneh-men.

Zum BeitragDie Untersuchung über die Entwick-lung der Meister-prüfungen in den Berufen der Ag-rarwirtschaft von

Wolfgang Kawollek wurde im Auftrag des Vereins zur För-derung der Land- und Forst-arbeiter e.V. (VLF) erstellt und durch die LANDWIRTSCHAFT-LICHE RENTENBANK Frank-furt/Main gefördert. In diesem Beitrag sind einige allgemeine Aussagen und der Abschnitt zum Forstwirtschaftsmeister abgedruckt. Der vollständige Text ist als Datei unter www.vlf-kassel.de im Inter-net abrufbar. j

red. HB

Wolfgang Kawollek

Forstwirtschaftsmeister/in: Entwicklung der Zahl bestandener Meisterprüfungen im Bundesgebiet 2005 und von 2010 bis 2014

Forstwirtschaftsmeister/in: Entwicklung der Zahl bestandener Meisterprüfungen von 2012 bis 2014 nach Bundesländern

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Forstliche Mitteilungen 5/20178 Ausbildung / Weiterbildung

Kosten für Unterkunft und Verpflegung (zurzeit Übernachtung im Doppelzimmer pro Tag sechs Euro, Vollverpflegung pro Tag 12,50 Euro). Hinsichtlich finanzieller Förderung heißt es: Seitens des Landesbe-triebs ForstBW werden derzeit keine Lehr-gangsteilnehmerinnen und -teilnehmer gefördert. Forstwirtinnen und Forstwir-te des Landes Baden-Württemberg erhal-ten für die Teilnahme am Vorbereitungs-lehrgang Sonderurlaub ohne Entgeltfort-zahlung nach den Bestimmungen des Pa-ragrafen 28 TV-Forst. Der Zeitraum des Sonderurlaubs wird als Beschäftigungszeit nach Paragraf 34 Absatz 3 TV-Forst ange-rechnet. Den Land- und Stadtkreisen wird empfohlen, diese Regelung analog anzu-wenden. Es wird darauf hingewiesen, dass Aufwendungen für die Fortbildung zur

Forstwirtschaftsmeisterin/zum Forstwirt-schaftsmeister, einschließlich unter Um-ständen erfolgter Entgeltfortzahlungen, nicht über den Landesbetrieb ForstBW abgegolten werden.

Bayern In Bayern werden Vorbereitungs-lehrgänge nach Bedarf durch die

Bayerische Forstverwaltung in Zusammen-arbeit mit dem Unternehmen Bayerische Staatsforsten angeboten. Der Vorberei-tungslehrgang dauert rund zehn Monate (Beginn in der Regel Januar) und wird in mehreren Themenblöcken mit insgesamt 21 Wochen schwerpunktmäßig an der Bay-erischen Technikerschule für Waldwirt-schaft in Lohr am Main und der Bayeri-schen Waldbauernschule in Kelheim so-wie dem Forstlichen Bildungszentrum der Bayerischen Staatsforsten in der Laubau durchgeführt. Die Mindestteilnehmerzahl für den Vorbereitungslehrgang beträgt 14 Personen. Höchstens zugelassen werden 20 Teilnehmer. Die Kosten für den Be-such der einzelnen Vorbereitungssemina-re (Lehrgangsentgelt sowie Kosten für Un-terkunft und Verpflegung im Internat et

in Niedersachsen in 2014. Alle Wieder-holer haben in diesen Ländern die Prü-fung bestanden.Die Erfolgsquote ist mit im Durchschnitt 88,2 Prozent der vergangenen fünf Be-richtsjahre im Vergleich mit anderen Meisterprüfungen in der Agrarwirtschaft vergleichsweise hoch. Der Frauenanteil ist naturgemäß gering, immerhin haben in 2011 und 2014 jeweils drei Frauen an der Prüfung teilgenommen und auch bestan-den.

Fortbildungsangebote der Länder zur Vorberei-tung auf die Meisterprüfung

Baden-WürttembergIn Baden-Württemberg (BW) bietet die zuständige Stelle beim Minis-

terium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, ver-treten durch den Landesbe-trieb Forst Baden-Württem-berg, Vorbereitungslehrgän-ge im Forstlichen Bildungs-zentrum (FBZ) Königsbronn an. Lehrgänge werden in der Regel alle zwei Jahre veran-staltet. Der Vorbereitungs-lehrgang zu den Prüfungstei-len 1 und 2 läuft über einen Zeitraum von rund 30 Wo-chen (inklusive Prüfung). Der Lehrgang zur Ausbilder-eignung (Prüfungsteil 3) um-fasst 3,5 Wochen (17 Tage).Die Kosten für den Vor-bereitungslehrgang für die Prüfung zur Ausbildereig-nung betragen 200 Euro. Für den Vorbereitungslehr-gang für den Prüfungsteil 1 und 2 werden 500 Euro erhoben. Die Prüfungsge-bühr für alle Prüfungstei-le beträgt 300 Euro. Hin-zu kommen gegebenenfalls Ausbildung – eine wichtige und umfangreiche Aufgabe der FWM

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9Forstliche Mitteilungen 5/2017Ausbildung / Weiterbildung

Die insgesamt 20 Wochen dauernde Wei-terbildung wird in der Zeit von Anfang Ja-nuar bis Mitte Dezember durchgeführt. Die Kurse finden je zur Hälfte am Nie-dersächsischen Forstlichen Bildungszent-rum Münchehof und dem Forstlichen Bil-dungszentrum Magdeburgerforth (Sach-sen-Anhalt) statt. In den jeweils zwei bis drei Wochen dauernden Seminaren wer-den die Lehrgangsteilnehmer auf die Prü-fung vorbereitet. Die Anfrage beim Nieder-sächsischen Forstlichen Bildungszentrum bezüglich der Kosten des Lehrgangs blieb unbeantwortet.

Sachsen In Sachsen werden derzeit keine Vorbereitungslehrgänge angebo-

ten. Interessierte können sich bei der Ge-schäftsleitung des Staatsbetriebs Sachsen-forst bewerben und werden dann zur Teil-nahme an Lehrgängen in Brandenburg oder Baden-Württemberg vermittelt.

Hessen In Hessen wird die Vorbereitung auf die Meisterprüfung durch den

Landesbetrieb HessenForst im Forstlichen Bildungszentrum (FBZ) in Weilburg durch-geführt. Der Fortbildungslehrgang gliedert sich in Lehrgangsblöcke, verteilt über den Zeitraum eines Jahres, mit insgesamt cir-ca 25 Lehrgangswochen. Die Fortbildung kostet an Teilnehmergebühren 5000 Euro. Die Prüfungsgebühr beträgt 850 Euro. Au-ßerdem müssen noch die Kosten für Un-terkunft und Verpflegung berücksichtigt werden.

Brandenburg In Brandenburg bietet die Waldar-beitsschule Kunsterspring Vorbe-

reitungslehrgänge zur Meisterprüfung an. Die Lehrgänge sind in die Bereiche Berufs-

ausbildung und Mitarbeiterführung, Pro-duktion und Dienstleistung sowie der Be-triebs- und Unternehmensführung geglie-dert. Die Anfrage bei der Waldarbeiterschu-le Kunsterspring bezüglich Zeitraum, Zeit-umfang und Kosten des Lehrgangs blieb unbeantwortet.

Rheinland-Pfalz In Rheinland-Pfalz wird die Fort-bildung zum Forstwirtschafts-

meister gemeinsam von dem Forstlichen Bildungszentrum Rheinland-Pfalz in Ha-chenburg und der Landwirtschaftskammer durchgeführt. Die Vorbereitung auf die Prü-fung erfolgt durch einen Lehrgang, der sich auf ein Jahr erstreckt und in etwa sechs Blö-cke zu je drei bis fünf Wochen aufgeteilt ist. Zwischen den Blöcken liegen Arbeitszeiten im Betrieb, die zur praktischen Umsetzung und Anwendung des behandelten Stoffes genutzt werden können. Der Umfang be-trägt insgesamt circa 800 Unterrichtsein-heiten je 45 Minuten. Die Kosten belaufen sich momentan auf 5000 Euro, zuzüglich anfallender Kosten für Unterkunft und Ver-pflegung. Im Normalfall werden 20 Kur-steilnehmer zugelassen. Der Vorbereitungs-lehrgang wird in der Regel alle zwei Jahre angeboten.

Thüringen Die Anfrage bei ThüringenForst, Forstliches Bildungszentrum Geh-

ren, blieb unbeantwortet.Wolfgang Kawollek

cetera) betragen circa 3000 Euro, die Prü-fungsgebühr 300 Euro. Für das elfwöchi-ge Vorbereitungsseminar an der Bayeri-schen Technikerschule für Waldwirtschaft in Lohr am Main fallen keine Lehrgangs-gebühren an. Hier müssen sich die Lehr-gangsteilnehmer selbst um Unterkunft und Verpflegung kümmern und für die Kosten aufkommen.

Nordrhein-Westfalen In Nordrhein-Westfalen bietet das Forstliche Bildungszentrum für

Waldarbeit und Forsttechnik NRW (FBZ) in Arnsberg-Neheim in der Regel alle zwei Jahre Vorbereitungskurse für die Meister-prüfung an. Die Vorbereitungskurse wer-den bundesweit ausgeschrieben. Die Lehr-gänge beginnen zum Anfang eines Kalen-derjahres, umfassen netto ein halbes Jahr (etwa 900 Stunden) und enden mit der Meisterprüfung im Oktober. Gesamtdau-er der Maßnahme etwa neun Monate. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 15, bis zu 20 Kandidaten werden akzeptiert. Die rei-nen Kursgebühren liegen bei 3900 Euro, falls die Teilnehmenden im Hause unter-gebracht und verpflegt werden, entstehen noch einmal Kosten von rund 3000 Euro. Die Prüfungsgebühr liegt im Moment bei 540 Euro.

Niedersachsen und Sachsen-Anhalt Niedersachsen mit dem

Forstlichen Bildungszentrum Seesen-Mün-chehof und SachsenAnhalt mit dem Forst-lichen Bildungszentrum in Magdeburger-forth bieten in Kooperation in regelmäßi-gen Abständen (zweijährigem Turnus) ge-meinsame Vorbereitungslehrgänge an. Die Kurse sind auch für Teilnehmer und Teil-nehmerinnen aus anderen Bundesländern offen.

Datenquellen: Die Statistiken zur „Beruflichen Weiterbil-dung“ des Statistischen Bundesamtes, Wiesbaden und die „Statistik über die praktische Berufsbildung in der Land-wirtschaft der Bundesrepublik Deutschland“, herausgegeben von der „Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, BLE-Referat 422“.

Beteiligung der Bundesländer: In dieser Tabelle ist aufgelistet in welchen Bundesländern in den Jahren 2012, 2013 und 2014 Meisterprüfungen für Forst-wirtschaftsmeister durchgeführt wurden.

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10 Forstliche Mitteilungen 5/2017 Aus den Regionen

Neuorganisation im Forstbereich vom Kabinett beschlossen

Kartellstreit geht vor den Bunde sgerichtshoftes, erbringe, vertieften diese Dienstleistun-gen die mit dem Vertriebskartell verbunde-ne Beschränkung des Anbieterwettbewerbs auf dem Markt für Rundholz. Sie seien des-halb kartellrechtlich ebenfalls verboten.Durch die Erbringung der Dienstleistun-gen erhielte das Land einen bestimmenden Einfluss auf die Frage, in welchen Mengen, in welcher Qualität und zu welchem Zeit-punkt Stammholz zum Verkauf gebracht würde. Dies beeinträchtige unmittelbar den freien Wettbewerb beim Absatz von geschlagenem Stammholz. Darüber hinaus beseitige es den Geheimwettbewerb auf die-sem Angebotsmarkt, da das Land Einblick in die betrieblichen Planungen und Ein-fluss auf deren Umsetzung erhalte, wenn es für konkurrierende Waldbesitzer die Be-triebsplanung, die forsttechnische Betriebs-leitung oder den forstlichen Revierdienst erbringe.Das Land Baden-Württemberg handle so-wohl beim gebündelten Verkauf von Rund-holz aus nichtstaatlichen Wäldern als auch durch die Übernahme von Dienstleistun-gen für andere Waldbesitzer als Unterneh-men im kartellrechtlichen Sinne und ver-fälsche den freien Wettbewerb beim Ver-kauf von Rundholz. Zwar habe der Bundes-gesetzgeber durch die Änderung des § 46 Abs. 1 des Bundeswaldgesetzes (BWaldG) den Verkauf von Holz und die Erbringung von forstwirtschaftlichen Dienstleistungen vom Anwendungsbereich des § 1 GWB aus-genommen, sodass kein Verstoß gegen deut-sches Kartellrecht vorliege. Eine entspre-chende Regelungskompetenz für das euro-päische Kartellverbot habe die Bundesrepu-blik jedoch nicht. Gemäß Art. 103 Abs. 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der eu-ropäischen Union (AEUV) sei ausschließ-lich der Rat der Europäischen Union be-fugt, den Anwendungsbereich des Kartell-verbots zu beschränken. Die vom Bundes-gesetzgeber neu eingeführte Regelung des § 46 Abs. 2 BWaldG sei deshalb europarechts-widrig und nicht zu beachten.“Damit hat das Land Baden-Württemberg mit Bausch und Bogen in allen Punkten

den Rechtsstreit verloren. „Ein schwar-zer Tag für den Wald in Baden-Württem-berg“, stellte Forstminister Peter Hauk sicht-lich verstimmt fest und schlug auch umge-hend den Gang vor den Bundesgerichtshof vor, um eine letztinstanzliche Klärung der grundlegenden Fragen zu erreichen. Gleich-zeitig schlug Hauk vor, zu prüfen, welche organisatorischen Änderungen an der Forst-organisation vorgenommen werden könn-ten. Sein Vorschlag für den Staatswald, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, rasch eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) zu gründen, stieß auf massiven Widerstand der Kommunen und der Landkreise. Auch die IG BAU war erstaunt, dass im Eilverfahren Nägel mit Köpfen gemacht werden sollten. Deshalb haben die Landesvertretung und die Landesfachgruppe Forstwirtschaft rasch mit einem fünf Eckpunkte umfassenden Positionspapier reagiert (siehe Randspalte).Aus Sicht der IG BAU gibt es keine Zwänge, die Neuorganisation im Eiltempo durch-zuziehen. „Erst wenn es gute Lösungen für die 75 Prozent Kommunal- und Privatwald gibt, werden wir der Gründung der AöR für den Staatswald grünes Licht geben“, war die einhellige Meinung in den IG BAU-Gremi-en. Dazu gehört auch eine Novellierung des Landeswaldgesetzes, das sicherstellen muss, dass Qualitätsstandards, also die ord-nungsgemäße Forstwirtschaft, nicht abge-schwächt, sondern auf hohem Niveau prä-zisiert und Abweichungen als Ordnungs-widrigkeiten mit Geldbußen belegt werden. Als weitere Reaktion haben die Vorstands-mitglieder Gespräche mit Abgeordneten, Fraktionsvorsitzenden und Naturschutzver-bänden geführt. Ziel war primär, das Tem-po aus der Gangart des Forstministers zu nehmen und den Fokus auf das Wohl des gesamten Waldes und aller Betroffenen zu lenken. „Es nützt nichts, wenn wir für den Staatswald eine vorbildliche Lösung haben und dabei der Rest der Beschäftigten und der Waldbesitzer baden gehen“, so die Hal-tung der IG BAU. Erfreulich, dass es in den Gesprächen weitgehend Konsens gegeben hat. Auch das Thema der Beteiligung von

Knallende Sektkorken im Stutt-garter Westen beim Verband der Säge- und Holzindustrie als Pro-zessgewinner im Kartellstreit ge-gen das Land Baden-Württem-berg. Am Gegenhang im Stuttgar-ter Osten dagegen lange, finstere Gesichter beim Verlierer im Mi-nisterium für Ländlichen Raum.

Im Urteilsspruch im Kartellstreit zur ge-meinsamen Holzvermarktung in Ba-den-Württemberg vom 15. März des

Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG) wur-de die Untersagungsverfügung des Bundes-kartellamts vollumfänglich bestätigt. Damit wurde eine weitere Runde des seit Jahren laufenden Kartellverfahrens abgeschlossen. Als Folge bleibt es dem Land Baden-Würt-temberg untersagt, die Vermarktung von Rundholz für Körperschafts- und Privatwäl-der mit einer Fläche von mehr als 100 Hek-tar durchzuführen. Ebenso darf das Land für Besitzer von Waldflächen mit einer Grö-ße von über 100 Hektar nicht mehr die jährliche Betriebsplanung, die forsttechni-sche Betriebsleitung und den Revierdienst durchführen, wenn es hierfür eigenes Perso-nal einsetzt oder für seine Dienstleistungen keine kostendeckenden Entgelte verlangt.In einer Pressemitteilung begründet das OLG die Entscheidung damit, „dass der über das Land erfolgende, gebündelte Ver-kauf von Stammholz aus Staatswäldern ei-nerseits und Körperschafts- und Privatwäl-dern andererseits ein aufgrund europäischer Kartellrechtsvorschriften verbotenes Ver-triebskartell darstelle, das den freien Wett-bewerb verfälsche. Soweit das Land für Pri-vat- und Körperschaftswaldbesitzer darüber hinaus weitere Dienstleistungen, wie zum Beispiel forsttechnische Betriebsleitungen einschließlich der jährlichen Betriebspla-nung und des forsttechnischen Revierdiens-

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11Forstliche Mitteilungen 5/2017Aus den RegionenBaden-Württemberg

Neuorganisation im Forstbereich vom Kabinett beschlossen

Kartellstreit geht vor den Bunde sgerichtshofPositionspapier der IG BAU zur anstehen-den Neugestaltung der Forstverwaltung in Baden-Württemberg

1. Wir unterstützen die Revision vor dem BGH, um rechtssichere Rah-menbedingungen der zukünftigen Forstverwaltungen und für alle Be-schäftigten zu gewährleisten.

2. Wir fordern, dass die Einrichtung ei-ner Anstalt des öffentlichen Rechts für den Staatswald nicht isoliert be-trachtet wird, sondern eine Gesamt-lösung mit dem Nichtstaatswald aus einem Guss erfolgt. Die Beteiligung der MitarbeiterInnen muss in diesem Gestaltungsprozess dabei in einem frühen Stadium erfolgen, um Unsi-cherheiten und Demotivation entge-genzuwirken.

3. Wir fordern ein Sozialabkommen zur Sicherung der Rechte und Interes-sen aller forstlichen Beschäftigten und Beamten sowohl für Kommunal- (Landkreise, Städte und Gemein-den) und Landesbeschäftigte an den unterschiedlichsten Standorten, um eine verlässliche Zukunftsperspekti-ve zu entwickeln.

4. Wir fordern die Definition einer guten fachlichen Praxis im neuen LWaldG, welche in ökologisch, sozial und öko-nomisch bewirtschafteten Wäldern stattfinden muss. Die im § 45 fest-gelegte Gemeinwohlverpflichtung des Landeswaldes ist dabei in be-sonderem Maße zu berücksichtigen.

5. Es darf im Zuge der Umstrukturie-rung keine Senkung der Mindest-standards für Revier- und Forst-amtsleitung geben. Die beteilig-ten Gemeinden und Städte mit den Stadt- und Landkreisen müssen durch eine abgestimmte Lösung auch weiterhin die Möglichkeit ha-ben, ihre Wälder durch verlässliches, sach- und ortskundiges Personal be-wirtschaften zu lassen.

forstlichen und nichtforstlichen Interes-sengruppen hat die IG BAU angespro-chen. Eine isoliert vom Forst erarbeite-te Lösung für den Staatswald lehnt die IG BAU ab. „Der Staatswald hat eine besondere Gemeinwohlverpflichtung, und deshalb macht es keinen Sinn, Inte-ressen auszugrenzen“, war die mehrheit-liche Meinung. Allerdings gibt es auch Gegenwind. So fordert die Forstkam-mer eine Liberalisierung für den Revier-dienst und die forstliche Betriebsleitung von Kommunen.Anfang April hat die Landesregierung in einem Kabinettsbeschluss das weite-re Vorgehen im Kartellstreit festgelegt. In einer Pressemitteilung stellt Forstmi-nister Peter Hauk fest:„Mit dem heutigen Beschluss der Lan-desregierung fällt der Startschuss für die Neuausrichtung der Forstverwaltungs-strukturen, und gemeinsam mit den Kommunalen Landesverbänden wer-den wir nun rasch in die Umsetzung einsteigen. Unser Ziel ist es, bis zum Sommer dieses Jahres die Eckpunkte zu präsentieren“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucher-schutz, Peter Hauk (MdL), am Diens-tag (4. April) in Stuttgart. Laut dem Be-schluss des Ministerrats sei die Errich-tung einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts Teil der notwendi-gen Anpassungen. Darüber hinaus be-stehe unverändert grundsätzlicher Klä-rungsbedarf in der Frage, inwieweit das Land auch weiterhin forstliche Betreu-ungsangebote aufrechterhalten dürfe. Daher habe der Ministerrat gleichzei-tig der Einlegung der Rechtsbeschwerde gegen den Kartell-Beschluss des Ober-landesgerichts Düsseldorf zugestimmt.Bereits Ende März hätten sich die Prä-sidenten des Landkreis-, Städte-, und Gemeindetags gemeinsam mit Hauk für eine „tragfähige Lösung aus einem Guss für alle Waldbesitzarten“ ausge-sprochen. „Das ist unsere Richtschnur, und daran werden wir in enger Abspra-

che mit den Kommunalen Landesver-bänden unser weiteres Handeln ausrich-ten“, betonte der Minister. Die Waldbe-sitzer in Baden-Württemberg sowie die forstlich Beschäftigten des Landes und der Landkreise seien auf verlässliche Zu-kunftsperspektiven angewiesen. Dem werde man Rechnung tragen. In einem ersten Schritt soll unter Lei-tung von Ministerialdirektorin Grit Puchan, Amtschefin des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucher-schutz, eine „AG Eckpunkte“ eingerich-tet werden. In enger Abstimmung mit den beteiligten Ressorts der Finanz- und der Innenverwaltung, den Kommu-nalen Landesverbänden und unter Ein-bindung der forstlichen Interessengrup-pen sollen die wesentlichen Leitplanken für die zukünftige Forststruktur erarbei-tet werden. Ab Herbst wird in einem zweiten Schritt die Überführung in die neuen Forststrukturen auf Grundlage der Eckpunkte und unter breiter Beteili-gung der für ForstBW Beschäftigten an-gegangen. Bis zum Sommer 2019 sollen die Arbeiten abgeschlossen sein.Bei der Vorbereitung der neuen Forst-strukturen stellen wir sicher, dass Fol-gen des Beschwerdeverfahrens vor dem Bundesgerichtshof Berücksichtigung finden.„Unser Ziel ist es, den für ForstBW Be-schäftigten eine verlässliche berufliche Perspektive anzubieten. Die Arbeit im Forstbereich wird nicht weniger. Ganz im Gegenteil. Die Anforderungen ha-ben zugenommen. Jetzt geht es darum, zukunftsweisende Strukturen zu schaf-fen“, betonte Peter Hauk.Die IG BAU wird die Neuorganisati-on konstruktiv und kritisch begleiten. Nach wie vor hält sie den Zeitplan als zu ehrgeizig. Schließlich gilt es auch, das Verfahren vor dem BGH zu berücksich-tigen. Ebenso sind sehr konträre Inter-essen im Landtag auch mehrheitsfähig zu machen. j

Martin Schwenninger

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Forstliche Mitteilungen 5/201712 Bundesvertretung

www.igbau.de Bauen-Agrar-UmweltIndustriegewerkschaft

Beamtinnen/Beamte und Angestellte in Forst und Naturschutz

Aktiv für die MitgliederMoordiek 1723820 Pronstorf-DiekhofTelefon 04556 1221 (d) 04556 1047 (p)Mobil 0172 3169407 (p)E-Mail [email protected]: Reinhard Schulte

Schleswig-Holstein und Hamburg

Hajestraße 4137170 UslarTelefon 05573 218 (p)Mobil 0170 3300956 (d)E-Mail [email protected]: Peter Martensen

Niedersachsen

Lohkamp 748565 SteinfurtTelefon 0251 91797-110 (d) 02551 834062 (p)Mobil 01516 5906936 (p)E-Mail [email protected]: Peter Wicke

Nordrhein-Westfalen

Forsthaus Wustekirche34593 KnüllwaldTelefon 05685 922796 (p)E-Mail [email protected] (d)Stellv. Vorsitzender: Ernst-Otto NaumannStellv. Vorsitzender der Bundesvertretung

Hessen

Rheinblickstraße 5055413 TrechtingshausenTelefon 06721 9872668E-Mail [email protected]: Daisy Liebau-Plath

Rheinland-Pfalz

Staudenweg 179254 OberriedMobil 0172 2706381E-Mail [email protected] Ansprechpartner: Matthias Wieners

Baden-Württemberg

Mühlenweg 366129 Saarbrücken-BübingenTelefon 0681 9712135 (d)Mobil 0178 7634567 (p)E-Mail [email protected]: Karin Rütters

Saarland

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13Forstliche Mitteilungen 5/2017Bundesvertretung

www.igbau.de Bauen-Agrar-UmweltIndustriegewerkschaft

Ursulinenring 2384419 SchwindeggTelefon 08082 948633 (d) 08082 948019 (p)Mobil 0157 73047201 (p)E-Mail [email protected]: Andreas Schlegel

Bayern

Iderhoffstraße 3599085 ErfurtMobil 0176 70407034 (p)E-Mail [email protected]: Simon Respondek

Thüringen

Kohlenstraße 45 a09618 Brand-ErbisdorfTelefon 037322 520682 (p)Mobil 0162 2794547 (p)E-Mail [email protected]: Michael Kisiel

Sachsen

Peusstraße 5106846 Dessau-RoßlauMobil 0177 7262649 (p)E-Mail [email protected] (d)Vorsitzender: Harald Ruff

Sachsen-Anhalt

Weinbergstraße 33 14469 PotsdamTelefon 033201 445240 (d)Mobil 0173 2078016 (p)Fax 033201 445248 (d)E-Mail [email protected]: Jörg MüllerVorsitzender der Bundesvertretung

Brandenburg

Eschenallee 3214621 Schönwalde-GlienTelefon 030 43602618 (d)Mobil 0170 9555377 (d)E-Mail [email protected]: Wolfgang Korn

Berlin

Waldstraße 417509 JägerhofTelefon 038331 61315 (d)E-Mail [email protected]: Corinna Abraham

Mecklenburg-Vorpommern

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IG Bauen-Agrar-UmweltBundesvorstandStellvertretender BundesvorsitzenderPersonal Baustoff Forst Agrar (VB III)Olof-Palme-Straße 1960439 Frankfurt am Main

Harald SchaumStellvertretenderBundesvorsitzender

Personal Baustoff Forst AgrarTelefon 069 95737-700Fax 069 95737-709E-Mail [email protected]

Michael SchmittFachreferent

ForstTelefon 069 95737-667Fax 069 95737-659Mobil 0171 9544203E-Mail [email protected]

Bianca Miksch

Sekretariat ForstpolitikTelefon 069 95737-651Fax 069 95737-659E-Mail [email protected] [email protected]

Hartmut BrügelRedakteur

Forstliche MitteilungenAm Forstacker 468623 LampertheimTelefon 06256 858866E-Mail [email protected]

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14 Forstliche Mitteilungen 5/2017 Aus den Regionen

auch die eher Stillen und Leisen. Nach der Begrüßung stand Michael Schmitt, Fachre-ferent und Tarifexperte beim IG BAU-Bun-desvorstand, den Anwesenden zu einem In-terview zur Verfügung (siehe Seite 16 und 17). Michael Schmitt ist neben Vertretern von ver.di, GdP, GEW und DBB einer der Verhandlungsführer und vertritt gemein-sam mit seiner Tarifkommission (zehn ak-tive Beschäftigte von HessenForst) die In-teressen der IG BAU-Mitglieder. Nicht nur die aktuellen Tarifauseinander-setzungen wurden besprochen, sondern auch verschiedene Tarifumsetzungen bei HessenForst wurden aus Sicht eines Tarifex-perten – und vor allem aus Arbeitnehmer-sicht – unter die Lupe genommen.Da zeigte sich schnell, es lohnt sich, sich bei einer Gewerkschaft zu organisieren, die bei den Tarifverhandlungen mit am Ver-handlungstisch sitzt. Sie sind nah dran und können direkt und ohne Umwege jedes ein-zelne Mitglied aber auch Personalräte über tarifliche Angelegenheiten und vor allem über die Auslegungen informieren.Nach dem gemeinsamen Mittagessen ging es dann weiter mit dem zweiten Schwer-punktthema „Die künftige Personalausstat-tung der Forstamtsgeschäftszimmer“.

Schon in der Vorstellungsrunde wurde sehr schnell deutlich, wo der Schuh drückt. Ar-beiten werden von den Verwaltungsange-stellten in nahezu allen Forstämtern über-nommen, die sich nicht in ihren Tätigkeits-beschreibungen wiederfinden. Wenn es da-rum geht, diese Kolleginnen und Kollegen ordentlich einzugruppieren, wird dieses Vorhaben schnell gestoppt, da die Forst-amtsleiter keine höherwertigen Aufgaben übertragen dürfen. Arbeit soll Spaß machen, und für viele ge-hört eine anspruchsvolle Aufgabe eben zum Spaßfaktor. Da nimmt man/frau lieber die gute Arbeit und hofft irgendwann auf eine gerechte Bezahlung.Und die Landesbetriebsleitung schaut zu. (Wer Böses dabei denkt, ist wohl ein Schelm.)Gerade bei der derzeitigen Organisations-reform durch HessenForst 2025 kamen sei-tens der Verwaltungsangestellten Hoffnun-gen hoch, jetzt könnte sich vielleicht etwas tun. Wir können die Arbeit von unseren forsttechnischen Kollegen übernehmen, die im Verwaltungsbereich eingesetzt wurden, denn wir haben diese Aufgaben ja in unse-rer Ausbildung gelernt.Die Ernüchterung kam aber schnell, denn

Am 2. Februar lud die IG BAU- Landesvertretung Hessen der Beamten, Beamtinnen und Ange-stellten in Forst und Naturschutz zu einer Angestelltentagung nach Gießen-Kleinlinden ein.

Schwerpunkte waren die tariflichen Entwicklungen in der aktuellen Ta-rifauseinandersetzung mit dem Land

Hessen und das seit Langem überfälli-ge Thema der künftigen Entwicklung des Forstamtsgeschäftszimmers im Rahmen von HessenForst 2025.Die Kolleginnen und Kollegen staunten zunächst nicht schlecht, als sie den Raum betraten und statt der bis dato üblichen Tischreihen eher eine Seminar-Atmosphä-re vorfanden. Ein großer Stuhlkreis sollte deutlich machen, dass wir im Forst alle in einem Boot sitzen. Ohne den einen oder die eine würde der gesamte Forstbereich nicht funktionieren. Der ganze Tag verlief in ei-ner ausgeglichenen Atmosphäre. Keine lan-gen Vorträge, sondern jeder kam zu Wort –

Seminar mit lockerer Diskussion

Angestelltentagung

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15Forstliche Mitteilungen 5/2017Aus den RegionenHessen

Was wird passieren, wenn der Fachkräftemangel auch bei den Verwal-tungsangestellten ange-kommen ist? Viele Kom-munen und Landesver- waltungen sind hier schon auf dem Plan und bieten interessante Stellen mit Weiterqualif izierungs-möglichkeiten an. Bei HessenForst ist die Aus-bildung auf ein Mini-mum reduziert, Weiter-qualifizierungen wurden ausgesetzt, und klassische Verwaltungstätigkeiten werden für forst-technische Angestellte ausgeschrieben.Redet man in der Landesbetriebsleitung von Fachkräften, fangen die ab E 10 – und nur – im Forsttechnischen Dienst an. Das Land Hessen und die Gewerkschaften sind da großzügiger und reden von Fachkräften ab E 5, nämlich immer dann, wenn eine Ausbildung für die Ausübung der Tätigkeit erforderlich ist.Die Landesbetriebsleitung scheint hier inte-ressante Lösungsansätze zu haben. Sie nut-zen die Verwaltungsangestellten, die von anderen Verwaltungen ausgebildet wurden; und sollte sich keine entsprechende Kraft bewerben, gibt es ja noch die Leiharbeits-firmen.Nachdem wir den Tag genutzt haben, die Missstände, Ärgernisse und Ängste der Kol-leginnen und Kollegen zu sammeln, waren

wir am Ende der Veranstaltung einig: Wir machen weiter! Alle Möglichkeiten, um auf die Situation der Verwaltungsangestellten einwirken zu können, ob gewerkschaftlich oder personalrätlich, wollen wir nutzen. Zu-dem werden wir einen neuen Anlauf star-ten, um über einen Initiativantrag über das ehemalige Projekt „Verwaltung 2025“ wie-der ins Rollen zu bringen. Und nach der Ist-Analyse dieser Angestelltentagung wer-den wir in der zweiten Jahreshälfte gemein-sam mit den Betroffenen an einer Soll-Ana-lyse arbeiten. Bis dahin können wir allen Verwaltungsan-gestellten nur raten, sich aktiv am KVP zu beteiligen und selbstbewusst ihre Fähigkei-ten und ihr Wissen nach außen zu tragen. j

Landesvertretung Forst und Naturschutz Hessen

das damals so vielversprechende Projekt „Verwaltung 2025“ wurde schnell gestoppt. Das ging wohl in die verkehrte Richtung. Aus den eigenen Reihen der Forstkollegin-nen und Forstkollegen kamen die Vorschlä-ge, verschiedene Verwaltungsaufgaben von Verwaltungsfachkräften durchführen zu lassen und die Förster lieber raus auf die Fläche zu schicken.Und nun haben wir seit Einführung der KVP-Gruppen eine Vielzahl kleiner KVPs (Kontinuierlicher Verbesserungs-Prozess), die noch immer nicht das Große und Gan-ze betrachten, sondern kleine Arbeitspro-zesse unter die Lupe nehmen. Selbstver-ständlich ist das gut für den Betrieb, aber das Auffangen personeller Einsparungen ist nicht wirklich zu sehen. Die tatsächlichen Verlierer bei der Verein-barung HessenForst 2025 erscheinen die klassischen Verwaltungsangestellten zu wer-den. 20 Prozent Einsparung waren die Fest-legung der Landesbetriebsleitung für diese Berufsgruppe. Und hier findet keine Ent-lastung durch andere Kolleginnen und Kol-legen statt. Dennoch wird diesem Aufga-benstrang nahezu keine Beachtung bei den KVPs geschenkt.Denn bei der Auswahl der KVP-Themen wird regelmäßig zugunsten der Aufgaben aus dem Forsttechnischen Bereich ent-schieden, da die Punkteverteilung natür-lich dort erfolgt, wo die Kollegen selbst be-troffen sind. Und in den Forstämtern ist die Zahl der Verwaltungsangestellten nun mal gering.

Vorgespräche

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Ein Teil der Runde

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16 Forstliche Mitteilungen 5/2017 Aus den Regionen

tigte, unabhängig von einer Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, Anspruch auf die Tarifleistungen.

Sonja Heideloff: Da könnte man ja auf den Gedanken kommen, dass die Arbeitgeber da-rauf abzielen, dass die Gewerkschaften we-niger Mitglieder haben.Michael Schmitt: Das ist durchaus möglich. Denn wenn sich weniger Mitglieder bei den Gewerkschaften organisieren, schwächt dies die Durchsetzungsfähigkeit der Gewerk-schaft. Weniger Mitglieder und hierdurch weniger finanzielle Mittel, Personal und Teilnahmen an Streiks wären das Resul- tat.

Sonja Heideloff: Sind denn bei Tarifverhand-lungen immer auch Streiks notwendig? Sind diese Streiks nicht überflüssig. Es wird doch trotzdem ein Ergebnis erzielt?Michael Schmitt: Tarifpersonal, das streikt, nimmt ein verfassungsrechtlich verbürg-tes Recht in Anspruch, tarifvertraglichen Forderungen zur Durchsetzung zu verhel-fen. Mit der Niederlegung der Arbeit wird Druck auf den Arbeitgeber ausgeübt, um am Verhandlungstisch Bewegung zu erzeu-gen. Das Ziel des Streiks ist der Abschluss eines Tarifvertrags.Im öffentlichen Dienst hat die Tarifge-schichte gezeigt, dass die Warnstreiks das Tarifergebnis positiv beeinflussen kön- nen.

Sonja Heideloff: Warum gibt es für den öf-fentlichen Dienst denn überhaupt so vie-le Tarifverträge – da kennt sich doch kein Mensch mehr aus?Michael Schmitt: Hier muss man einen Rückblick auf die Tarifrechtsreform 2005 machen. Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst (Bund, Kommunen sowie Länder) galt bis zum Jahr 2004 der BAT (Bundesangestelltenta-rifvertrag). In der Tarifrechtsreform hatten sich die Länder nicht an die Abmachung des Verzichts auf Kündigungen gehalten, stattdessen kündigten die Länder die Ar-

beitszeit, das Urlaubs- und Weihnachts-geld. In der Folge wurde die TdL von den Verhandlungen ausgeschlossen. Seither be-steht ein eigener Tarifvertrag (TVöD) für die Bundesverwaltung und Kommunen (VKA). Die Bundesländer haben sich zu-sammengeschlossen (mit Ausnahme Hes-sen und Berlin) und gestalteten für die Be-schäftigten in den Landesverwaltungen ei-gene Tarifverträge (TV-L). Dem Land Hes-sen war dies nicht genug. Es wollte für die hessischen Landesbeschäftigten einen hes-senspezifischen Tarifvertrag verhandeln (TV-H). Bis auf das Land Hessen sind nun alle Bundesländer – als letztes auch Berlin – wieder in der Tarifgemeinschaft der Län-der integriert.

Sonja Heideloff: Warum Anschluss halten? Wie sieht die Lohnentwicklung denn für Hes-sen im Vergleich zu anderen Bundesländern aus?Michael Schmitt: Der durchschnittliche Ab-stand der Tabellenwerte liegtbis Januar 2017d TV-L zum TVöD bei rund 1,6 Prozent,d TV-H zum TVöD bei rund 1,4 Prozent,ab Februar 2017d TV-L zum TVöD bei rund vier Prozent,d TV-H zum TVöD bei rund 3,8 Prozent.

Sonja Heideloff: Was ist denn eine stu-fengleiche Höhergruppierung?Michael Schmitt: Die Stufenzuordnung bei einer Höhergruppierung im Rahmen einer dauerhaften Übertragung einer höherwer-tigen Tätigkeit erfolgt in die gleiche Stu-fe, in die der Beschäftigte in der bisheri-gen Entgeltgruppe zugeordnet war. Bisher erfolgte die Stufenzuordnung in die Stu-fe, in der die Beschäftigten mindestens ihr bisheriges Tabellenentgelt erhalten haben, mindestens jedoch der Stufe 2. Das waren dann manchmal nur geringe Unterschiede zum bisherigen Entgelt, mindestens aber der Garantiebetrag. Diese liegen derzeit in den Entgeltgruppen 1 bis 8 bei 30,87 Euro und in den Entgeltgruppen 9 bis 15 bei 61,74 Euro.

Sonja Heideloff: Was hat denn die IG BAU mit den Tarifverhandlungen zu tun?Michael Schmitt: Die IG BAU organisiert als Forstgewerkschaft die in der Forstwirtschaft Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Hessen. Folgerichtig ist sie auch eine der tarifvertragsschließenden Gewerkschaften zum TV-H. (Tarifvertrag für den öffentli-chen Dienst des Landes Hessen).

Sonja Heideloff: Wer verhandelt denn ei-gentlich?Michael Schmitt: Die IG BAU verhandelt gemeinsam mit den DGB Gewerkschaften ver.di, GEW und GdP sowie mit der dbb beamtenbund und tarifunion.Verhandlungsführer für das Land ist der In-nenminister Peter Beuth.

Sonja Heideloff: Ist es wahr, dass die Tarif-verträge eigentlich nur für Mitglieder der Gewerkschaften gelten?Michael Schmitt: Die Grundlage zur Ta-rifbindung bildet das Tarifvertragsgesetz. Dort ist geregelt, dass eine zwingende und unmittelbare Bindung an einen Tarifvertrag die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft voraussetzt. Die öffentlichen Arbeitgeber umgehen die-se Vorschrift jedoch, indem sie arbeitsver-traglich (individualrechtlich) mit allen Be-schäftigten die Anwendung der Tarifverträ-ge vereinbaren. Somit haben alle Beschäf-

Interview mit Michael Schmitt

Wie tickt die Tarifpolitik?

Michael Schmitt

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17Forstliche Mitteilungen 5/2017Aus den RegionenHessen

Michael Schmitt: Ruft die IG Bauen-Ag-rar-Umwelt zum Streik auf, sind die recht-mäßigen Voraussetzungen erfüllt. Streiken-de müssen keine Sanktionen des Arbeitge-bers befürchten. Wichtig ist jedoch, sich an die Anweisungen der IG BAU vor und wäh-rend des Streiks zu halten.Auszubildende streiken mit, wenn sie von der IG BAU dazu aufgerufen wurden. Das Streikrecht von Azubis wurde höchstrich-terlich bestätigt (BAG vom 12. September 1984).Zu Notdienstarbeiten darf der Arbeitge-ber Beschäftigte nur mit Genehmigung der IG BAU heranziehen. Personalräte können keine Notdienstvereinbarungen abschlie-ßen. Notdienstarbeiten setzen voraus, dass eine Notversorgung der Allgemeinheit mit lebenswichtigen Gütern und Diensten sichergestellt wird oder, um erhebliche Substanzschäden vom Betrieb abzuwen-den. Maßregelungen durch den Arbeitgeber wegen der Teilnahme an einem Streik sind verboten und Abmahnungen sowie Kün-digungen rechtswidrig. Schadenersatz-pflicht gegenüber einzelnen Streikenden besteht nicht. Mit Abschluss eines Tarif-vertrags werden in der Regel Regelungen zum Maßregelungsverbot vereinbart und so alle streikbedingten Sanktionen für un-wirksam erklärt.Durch die Streikteilnahme entfällt die Ver-pflichtung des Arbeitgebers, für die Zeit des Streiks Entgelt zu zahlen. IG BAU-Mitglie-der erhalten Streikunterstützung von ihrer Gewerkschaft. Beamtinnen und Beamte haben kein Streik-recht. Sie dürfen aber gegen ihren Willen nicht gezwungen werden, Arbeitsplätze ih-rer streikenden Kolleginnen und Kollegen einzunehmen (BVerwG, Febr. 2014).

Sonja Heideloff: Wenn ich eine neue höher-wertige Stelle übertragen bekomme, erhal-te ich zunächst eine Zulage, da ich mich erst einmal einarbeiten muss – ist das so korrekt?Michael Schmitt: Nein. Die Eingruppierung richtet sich nach den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltordnung. Beschäftigte sind in der Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tä-tigkeitsmerkmalen der gesamten, nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit ent-sprechen.Die Eingruppierung erfolgt am ersten Tag

der Stellenübertragung. Eine vorherige Übertragung zur Einarbeitung und Erpro-bung ist tarifrechtlich falsch. Der Tarifver-trag sieht eine Probezeit von sechs Mona-ten nur bei der Einstellung vor. Lediglich bei Führungspositionen kann eine Stellen-übertragung mit einer Führungs-Probezeit – jedoch nur bei Tätigkeiten ab Entgeltgrup-pe 10 mit Weisungsbefugnis – übertragen werden.

Sonja Heideloff: Was könnte ich denn da-gegen tun?Michael Schmitt: Zunächst ist unter Be-rücksichtigung der Ausschlussfrist die kor-rekte Zahlung schriftlich geltend zu ma-chen. Folgt der Arbeitgeber der Geltend-machung nicht, ist das Arbeitsgericht an-zurufen.

Sonja Heideloff: Können mir als Nachwuchs-kraft auch höherwertige Tätigkeiten über-tragen werden?Michael Schmitt: Ja, selbstverständlich. Bei der Eingruppierung kommt es in der Regel nur auf die Tätigkeiten an, nicht auf die Be-schäftigungszeit. Ausnahmen gibt es aber bei der Eingruppierung von Technischen Beschäftigten im Forstdienst (Anlage 7 der EGO zum TV-H) für die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 12. Hier bedarf es ei-ner mindestens dreijährigen praktischen Er-fahrung.

Sonja Heideloff: Was müsste ich tun, um eine Höhergruppierung zu bekommen?Michael Schmitt: Der Beschäftigte muss von seinem Arbeitgeber höherwertige Tä-tigkeiten übertragen bekommen. Für den Fall, dass sich das Aufgabengebiet im Laufe der Zeit verändert hat und sich die prozen-tualen Zeitanteile zugunsten höher bewer-teten Tätigkeiten verschoben haben, kann man die Eingruppierung überprüfen las-sen. Ist man mit dem Ergebnis nicht zu-frieden, muss beim Arbeitsgericht eine Ein-gruppierungsfeststellungsklage geführt wer-den. Voraussetzung ist also immer, es wer-den höherwertige Tätigkeiten ausgeführt, die auf Dauer ausgerichtet sind – nicht nur vorübergehend. Für den Fall einer vertre-tungsweisen Ausübung von höherwertigen Tätigkeiten über einen Zeitraum von min-destens einem Monat muss eine Zulage ab dem ersten Tag der Übertragung gezahlt werden. j

Sonja Heideloff: Was ist denn eine soziale Komponente aus Sicht der Tarifkommission?Michael Schmitt: Dies können sein:– eine Einmalzahlung, die keine Auswirkun-

gen auf die Tabellenentgelte hat. Wirkt aber deutlich höher für die niedrigeren Entgeltgruppen.

– Ein Festbetrag, der in Form eines einheit- lichen Eurobetrags in die Entgelttabelle eingeht. Auch dieser bewirkt eine stärkere Anhebung der unteren Entgeltgruppen.

– Ein Mindestbetrag bewirkt, dass eine pro-zentuale Tabellenentgelterhöhung min-destens einen bestimmten Eurobetrag er-reichen muss, dadurch steigen die unte-ren Tabellenentgelte stärker.

– Ein Sockelbetrag, der in Form eines festen Eurobetrags auf die Entgelttabellen ein-geht. Darauf aufbauend erfolgt die pro-zentuale Tariferhöhung. Auch hierdurch erfolgt eine prozentual stärkere Anhe-bung der unteren Entgeltgruppen.

Sonja Heideloff: Was fällt denn unter den Begriff unserer Forderungen „strukturelle Einkommensverbesserungen“?Michael Schmitt: Die Einführung der Stufe 6 in den Entgeltgruppen 9 bis 15 und die Einführung des stufengleichen Stufenauf-stiegs bei Höhergruppierungen.Beide Veränderungen wurden bereits im Bund vereinbart.

Sonja Heideloff: Sind die Forderungen über-haupt finanzierbar?Michael Schmitt: Innenminister Beuth hat zur Umsetzung der Forderungen darauf hingewiesen, dass eine Kostenwirkung in Höhe von einer Milliarden Euro/521 Mil-lionen Euro entsteht. Damit sei das Land überfordert.Des Weiteren gibt es „unbekannte“ Ent-wicklungen, die das Land weiter einschrän-ken könnten:Folgen durch den Präsidentenwechsel in den USA, den Brexit in Großbritannien, langfristige Steuer- und Zinsentwicklung sowie den Länderfinanzausgleich.Dem gegenüber stehen Steuermehreinnah-men von 2,6 Prozent in 2017 und 3,8 Pro-zent in 2018. 2019 bis 2021 werden weitere Einnahmen von durchschnittlich 3,6 Pro-zent erwartet.

Sonja Heideloff: Was muss ich wissen, wenn ich mich an einem Streik beteiligen will?

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18 Forstliche Mitteilungen 5/2017 Aus den Regionen

angesehen werden. Das wird allein daraus ersichtlich, dass die Zahl der Auszubilden-den im Jahre 2019 auf 90 angehoben wer-den soll.

Thema Ausbildungsstandort Güstrow Ein breiter Konsens herrschte bei der Be-wertung der Sachlage, die keinen Zweifel daran zulässt, dass dringender Handlungs-bedarf bei der baulichen Beschaffenheit an-gebracht ist. Vonseiten der Gewerkschaft wurde gefordert, dass bei zukünftigen Bege-hungen, zum Beispiel von Ausbildungsstät-ten, die Vertreter der Arbeitnehmer/innen mit einzubinden sind. Denn die Situation kam nicht aus heiterem Himmel. Das Mi-nisterium konnte keine endgültige Lösung des Problems vor 2020 versprechen und ver-wies auf die Möglichkeit, die betroffenen Auszubildenden in der Beruflichen Schu-le in Güstrow unterzubringen. Der Situati-on im Ausbildungsforstamt Güstrow wür-de jetzt eine sehr hohe Priorität zugewie-sen werden. Diese muss aber im Moment hinter anderen schon laufenden Projekten anstehen, damit die finanzielle Lage abge-sichert ist. Anschließend wurde das im unmittelba-ren Zusammenhang stehende Thema der zukünftigen Strukturierung der Forstaus-bildung angesprochen. Hier lag die Beto-nung des Ministeriums darauf, dass keine Zentralisierung geplant ist und der Westen des Landes mehr in den Fokus rücken soll. Zudem sind Kriterien ausgearbeitet worden, an denen sich die einzelnen Standorte mes-sen lassen müssen. Hier wurden unter ande-rem Mietspiegel, Erreichbarkeit, passender Arbeitsort in der Umgebung, Infrastruktur (Einkaufsmöglichkeiten) und die Möglich-keit, geschlechtsunspezifische Rahmenbe-dingungen herstellen zu können, genannt. Der Punkt mit der Infrastruktur wurde von den Auszubildenden eingebracht.Auf die Frage der Auszubildenden, ob die Umsetzung dieser Ziele mit der Erhöhung der Auszubildendenzahl Schritt halten kann (dann bis zu 14 Azubis pro Ausbil-dungsforstamt/sieben pro Meister/Meiste-

rin), wurde mit dem Hinweis auf das Wis-sen um diese Herausforderung geantwortet. Zusätzlich warfen die Auszubildenden die Frage auf, wie bei einer Erhöhung der Zahl pro Meister/Meisterin die Qualität und die Arbeitssicherheit garantiert werden könn-ten, denn selbst bei zwei Meistern/Meiste-rinnen pro Ausbildungsforstamt würde bei Krankheit oder Ähnlichem ein/e Meister/Meisterin die Verantwortung für mehr als sieben Personen tragen müssen. Hier sei noch keine endgültige Entscheidung ge-troffen. Das Thema würde jedoch in die Bewertung und Umsetzung des Konzepts mit einfließen. Die Vertreter der IG BAU nutzten diesen Aufschlag, um darauf hin-zuweisen, dass Gesamtpersonalrat (GPR), GJAV und Gewerkschaft mit eingebunden werden müssten. Es sollte in Betracht gezo-gen werden, Forstwirte wenigstens zeitwei-se (bei geeigneter Fortbildung) unterstüt-zen zu lassen, was dann jedoch auch ent-sprechend vergütet werden müsste.Festgehalten wurde, dass das Verhältnis von Ausbildern/Ausbilderinnen und Auszubil-denden nicht über 1:7 liegen darf.

Zusammenführung lokaler Entscheidungsträger zur Abstimmung ausbildungsdienlicher AspekteHier ging es darum, ein Forum zu schaf-fen, in dem sich die jeweils betroffenen Entscheidungsträger zu bestimmten The-men zusammenfinden, um Prozesse zu be-schleunigen und zu verhindern, dass An-liegen an zu vielen verschiedenen Stel-len vorgetragen werden müssen, um dann wieder auf das Ergebnis bilateraler Ab-sprachen warten zu müssen. Dieses The-ma stieß bei den Vertretern von Ministe-rium und Schulleitung auf Unverständnis und wurde damit abgetan, dass dem ent-sprochen werden kann, wenn die Notwen-digkeit besteht.

Versammlung von Auszubildenden Im Moment ist es der GJAV nicht möglich, alle Auszubildenden zu einem gemeinsa-men Treffen zusammenzurufen, um bei Be-darf ausbildungsspezifische Themen zu be-

Das diesjährige Ministergespräch mit den Auszubildenden fand am 24. Februar wieder in der Be-ruflichen Schule Güstrow Bock-horst statt. Anwesend seitens der Schule waren: das zweite Lehr-jahr der Auszubildenden zum/zur Forstwirt/in, die Leiterin der Fachschule für Agrarwirtschaft, Frau Dr. Gisela Spangenberg, die Leiterin der Beruflichen Schule, Frau Regina Hemesath, und der Fachlehrer Herr Jörg Dähn.

Seitens des Ministeriums für Landwirt-schaft und Umwelt Mecklenburg-Vor-pommern waren anwesend: Staatsse-

kretär Dr. Jürgen Buchwald, der Referatslei-ter der Abteilung 2 – Nachhaltige Entwick-lung, Forsten und Naturschutz, Ulf Tiel-king, der Referent der Abteilung 2 – Nach-haltige Entwicklung, Forsten und Natur-schutz, Felix Weisbrich, sowie der Referent der Abteilung 3 – Landwirtschaft und länd-liche Räume, Karsten Peters.Von Arbeitgeberseite war der kommissari-sche Vorstand der Landesforstanstalt, Man-fred Baum, anwesend. Seitens der Gewerkschaft waren der GJAV-Vorsitzende Thorsten Haas, der stell-vertretende Vorsitzende der GJAV, Denny Haider, der Vorsitzende des Gesamtperso-nalrats der Landesforst Mecklenburg-Vor-pommern, Rainer Müller, der Stellvertre-tende IG BAU-Regionalleiter der Region Nord, Dirk Johne, sowie der Branchense-kretär des „Grünen Bereichs“ der Region Nord, Pascal Lechner, anwesend.In den einleitenden Worten wurde sehr deutlich, dass die Ausbildung und deren Entwicklung als wichtige Bausteine für die Entwicklung und Zukunft der Landsforst

Ministergespräch mit Auszubildenden

Neues aus Bockhorst

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19Forstliche Mitteilungen 5/2017Aus den RegionenMecklenburg-Vorpommern

sprechen. Das scheint aber in einer Zeit, in der tiefgreifende Veränderungen gerade in der Ausbildung anstehen, sinnvoll, um ziel-gerichtet arbeiten zu können. Hier wäre es dann möglich, die zukünftigen Arbeitneh-mer/innen auf Veränderungen vorzuberei-ten und ihnen das Gefühl zu geben, ihren Arbeitsplatz mitzugestalten, was eine stär-kere Identifizierung mit dem Betrieb nach sich zöge. Hier versprach der Arbeitgeber, das Thema zu prüfen. Zuletzt wurde aus Kostengründen davon abgesehen.

WLAN-Nutzung am Ausbildungsstandort Güstrow BockhorstDie Auszubildenden führten in diesem Zu-sammenhang zwei Varianten an. Die eine bezog sich auf die private Nutzung im Inter-nat und die andere auf die schulische Nut-zung zur Ausarbeitung von Lerninhalten.Im Bereich des Internats wurde vonseiten der Schulleitung deutlich gemacht, dass

ein solcher Schritt möglich wäre und dazu schon Gespräche laufen, jedoch dies nicht kostenneutral angeboten werden kann. Letzten Endes müssten die Kosten auf die Miete umgelegt werden, was sich dann in einem Bereich von zwei bis drei Euro pro Monat bewegen würde. Schulleitung und Auszubildende hielten diesen Weg für gang-bar.Mit dem Thema der Breitbandversorgung der Schule wurde es dann etwas komplizier-ter, da hier der Schulträger verantwortlich ist (Landkreis) und dieser die nötigen Aus-baumaßnahmen nicht tragen kann. Denn hier müssten Kapazitäten für 650 Men-schen geschaffen werden. Trotz allem bleibt das Thema in der Prüfung, da hier eventuell von sowieso schon anstehenden Maßnah-men zum Ausbau von Breitband-Internet profitiert werden kann. Ebenso muss die Umsetzung der Ankündigung des Bundes, Investitionen zu tätigen, um Schulen einen

zeitgemäßen Zugang zur Welt des WWW zu ermöglichen, abgewartet werde.

Sonstige ThemenAuf die Frage nach der Stellung der Säge durch den Arbeitgeber wurde klargestellt, dass der Arbeitgeber hier, im Gegensatz zur IG BAU, derzeit keinen Handlungsbedarf sieht. Da jedoch immer mehr Länder das Arbeitsgerät stellen, und es auch in anderen Bereichen des Arbeitslebens völlig normal ist, sollte es hier zu einem Umdenken kom-men. Das Gesundheitsprojekt Baumstark soll auch weitergeführt werden. Die Veranstal-tung kann zusammenfassend als sehr offener Austausch zwischen den Beteiligten beschrie-ben werden und lässt hoffen, dass die Arbeit-nehmerinteressen ernst genommen werden. Am Ende aller Gespräche müssen jedoch Ta-ten stehen, die beweisen, dass nicht nur ge-sprochen, sondern auch umgesetzt wird. j

Pascal Lechner

Landesforst MV – Anstalt des öffentlichen Rechts – Forstämter in Mecklenburg-Vorpommern Dunkelgrün: Mit Ausbildung Forstwirt/-inStruktur vom 01.09.2015

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20 Forstliche Mitteilungen 5/2017 Aus den Regionen

André Stinka und Heiner Kiekebusch im Wald

Forstpolitisches Gespräch

Eigentumsverhältnissen wurden die vorab ausgetauschten Punkte erläutert. Vor allem die Diskussion über die mögli-chen Auswirkungen einer direkten Förde-rung für den privaten Waldbesitz und hier vor allem die Auswirkungen auf den Klein- und Kleinstprivatwald und die Holzmobi-lisierung für die Sägeindustrie standen im Fokus der Gespräche. Hier fragten wir, wie die SPD die Gefahr einschätzt, dass durch eine direkte Förde-rung die Dienstleistungsangebote des Lan-des in der Betreuung des Waldbesitzes zu-rückgefahren werden könnten. Entsteht durch diese Entwicklung möglicherweise eine Zweiklassengesellschaft im Wald, vor allem in Regionen mit geringeren forst-wirtschaftlichen Ertragsmöglichkeiten, wie zum Beispiel dem Münsterland oder am Niederrhein?Zu dieser Frage erklärte André Stinka un-missverständlich, dass die SPD die Ein-heitsforstverwaltung auch in Zukunft als die beste Form für eine nachhaltige Wald-bewirtschaftung in NRW sieht. In dieser

Aussage sieht die IG BAU-Landesvertre-tung Forst und Naturschutz in NRW ein Bekenntnis auch zum Beibehalten eines flä-chendeckenden Betreuungs- und Dienstleis-tungsangebots durch Wald und Holz NRW.Marc Redemann und Peter Wicke erklärten André Stinka und Heiner Kiekebusch, dass aus Sicht der Landesvertretung in NRW bei der Einführung einer direkten Förderung unabdingbar einheitliche Rahmenbedin-gungen vereinbart werden müssen. Nur so können die bestehenden hohen Qualitäts-standards im Wald auch in Zukunft ge-währleistet werden.Aus Sicht der IG BAU müssen die gerade aus Arbeitnehmersicht relevanten Stan-dards, wie zum Beispiel die Einhaltung des Mindestlohngesetzes sowie des Tariftreue- und Vergabegesetzes, die Gewährleistung der gängigen Arbeitssicherheitsregeln, das Erfüllen der geltenden Umweltstandards und die Wahrung der Anti-Korruptions-richtlinien, in der forstlichen Praxis einge-halten werden.Diese Maßgaben stellen den Gesetzgeber dann auch vor die Aufgabe, die Einhaltung der allgemeingültigen Rahmenbedingun-gen zu gewährleisten. Dabei stellt ein Zu-rückgreifen auf die bestehenden forstlichen Zertifizierungssysteme keinen realistischen Lösungsansatz dar. Im weiteren Gespräch wurden Themen wie die mögliche Gründung eines zweiten Na-tionalparks in NRW in der Senne, die zu-künftigen Verantwortlichkeiten für den Na-turschutz im Wald und die im Koalitions-vertrag aus 2012 genannte „Stiftung Natur-erbe“ unter Einbeziehung des landeseige-nen Waldes angesprochen.Abschließend sieht die Landesvertretung der IG BAU für Forst und Naturschutz in NRW in den forstpolitischen Gesprächen mit der NRW-SPD eine für beide Seiten nutzbringende Fortsetzung des Informa-tionsaustausches über aktuelle Fragen, die den Wald in NRW betreffen . j

Landesvertretung Forst und Naturschutz NRW

Eine Neuauflage der forstpoli-

tischen Gespräche mit der SPD

führte die Landesvertretung NRW

am 9. März mit dem Generalse-

kretär der SPD in NRW, André

Stinka, und Heiner Kiekebusch

als lokalen Ansprechpartner der

SPD in Dülmen.

Nach dem letzten Termin in 2015 zwi-schen der IG BAU und der SPD zu aktuellen forstpolitischen Themen

wurde im Hinblick auf die Landtagswahl 2017 ein erneuter Treff vereinbart.Im Rahmen eines konstruktiven Austau-sches im „Alten Hof Schoppmann“ in Not-tuln und einem anschließenden Spazier-gang in einem typischen münsterländi-schen Waldbestand mit kleinparzellierten Bestandesflächen und stetig wechselnden

Von links: André Stinka (SPD), Peter Wicke und Marc Redemann (beide IG BAU)

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21Forstliche Mitteilungen 5/2017Aus den RegionenNordrhein-Westfalen

Hoher Besuch im Regionalforstamt Soest Sauerland

Waldspaziergang

großer Themenbereich anhand der besuch-ten Waldbestände angesprochen. Dabei war die Bundesministerin gut informiert und auf der Höhe der aktuellen Entwicklungen.Dies zeigte sich auch im anschließenden Gespräch, in dem wir die Möglichkeit hat-ten, unsere Fragen an die Ministerin zu richten. Insbesondere ihre Aussage zum Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf, wonach die Rundholz-Vermarktung des Landes Baden-Württemberg gegen europä-isches Kartellrecht verstößt, wurde durch

uns aufmerksam zur Kenntnis genommen.Nach Aussage der Ministerin hat hier lei-der die Neufassung des Bundeswaldgesetzes nicht zu einer positiven Entscheidung im Klageverfahren geführt. Jetzt ist jedoch erst einmal der Weg zur Bundesrichterlichen Rechtsprechung des BGH abzuwarten.Und dann, je nachdem, wie dieses Verfah-ren entschieden wird, kommt es möglicher-weise zu einer weitergehenden Klärung auf europäischer Ebene. Bis dahin ist es jedoch noch ein weiter Weg, die Bundesregierung und die Bundesländer haben durch die Ei-nigung auf das neue Bundeswaldgesetz je-doch gezeigt, wie sie zu dieser Fragestellung stehen und bewusst den Verkauf von Holz und die Erbringung von forstwirtschaftli-chen Dienstleistungen vom Anwendungs-bereich des Paragrafen 1 GWB ausgenom-men.Barbara Hendricks zeigte sich zuversicht-lich, dass die Auffassung der Bundesregie-rung in diesem Fall nicht gegen europä-isches Recht verstößt. Es gab bereits ande-re Verfahren, die in ähnlich lautenden Fra-gestellungen des europäischen Kartellrechts zugunsten der Bundesrepublik entschieden worden sind, so die Ministerin. j

Landesvertretung Forst und Naturschutz NRW

Angeregt durch die NRW-Land-tagsabgeordnete Marlies Stotz (SPD) kam am 20. März hoher Besuch aus Berlin ins Regional-forstamt Soest. Die SPD-Bun-desumweltministerin Dr. Barbara Hendricks fand Platz in ihrem en-gen Terminkalender für einen in-formativen Waldspaziergang in Langestraße im Sauerland.

In Begleitung der Landtagesabgeordneten Marlies Stotz, einigen interessierten Bür-gerinnen und Bürgern, Kolleginnen und

Kollegen aus dem Regionalforstamt und einem Mitglied der IG BAU-Landesvertre-tung Forst und Naturschutz NRW infor-mierte sich Barbara Hendricks über The-men aus der Forstwirtschaft, dem Natur-schutz, über die Auswirkungen des Klima-wandels sowie über allgemeine und aktuel-le Fragestellungen zum Wald.Unter der fachlichen Begleitung von Ed-gar Rüther als Leiter des Regionalforstamts und dem zuständigen Leiter des Forstbe-triebsbezirks, Andreas Wittgen, wurde ein

Andreas Wittgen (vorne) und Edgar Rüther im Gespräch mit Bundesministerin Dr. Barbara Hen-dricks (links) und der SPD-Landtagsabgeordneten Marlies Stotz

Von links: Alexandra Stracke, Peter Wicke, Dr. Barbara Hendricks, Marlies Stotz, Andreas Wittgen und Edgar Rüther

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22 Forstliche Mitteilungen 5/2017 Aus den Regionen Saarland

„Mitmachen & Mitmischen“ Die Kandidatin/Kandidaten der Forstgewerkschaft IG BAU set-zen sich engagiert für die Interes-sen der Beschäftigten ein. Sie wis-

sen, dass Forstbetriebe – gerade in der heutigen Zeit – auf einem „stän-

digen, politischen Prüfstand stehen“. Des-halb werden sie ihre Vorstellungen und For-derungen aktiv mit einbringen, ganz nach dem Motto: „Mitmachen & Mitmischen – statt blockieren“.

Die Kandidatin/Kandidaten der Forstgewerk-schaft IG BAU:d Fred Koch,d Georg Linz,d Karin Rütters,d Julian Dörrschuck,d Peter Lauxen,d Robert Wagner.

Dafür steht/stehen unsere Kandidatin/Kandi-daten:– Einbindung der Forstgewerkschaft IG

BAU – in die andauernden betrieblichen Entwicklungsprozesse.

– Erhalt des eigenständigen Forstbetriebs – keine Zerschlagung.

– Erarbeiten eines nachhaltigen Personalent-wicklungskonzepts im SaarForst Landes- betrieb – mit Betriebsleitung und Politik.

– Sicherung eines forstfachlich kompeten-ten Personalbestandes – Einstellungs-korridore für alle Gruppen, Übernahme nach der Ausbildung.

– Arbeitsplatzsicherung – und Weiterbe-schäftigung von gesundheitlich beein-trächtigten Beschäftigten.

– Setzen einer Personaluntergrenze – per-sonelle Mindestausstattung für den Saar-Forst Landesbetrieb.

– Stellenbeschreibungen/-bewertungen und Dienstpostenbewertungen.

– Einsatz der Beschäftigten nach Qualifi-kation – Weiterentwicklung der Berufs-bilder.

– Qualifizierungsmöglichkeiten – über alle Gruppen hinweg.

– Einhaltung der Tarifverträge – sowie die Beachtung sonstiger Gesetze und Be-stimmungen.

Mach von Deinem Wahlrecht Gebrauch und wähle die Liste der Forstgewerkschaft IG BAU „Gruppe der ArbeitnehmerInnen“ – für eine arbeitnehmerfreundliche Personalentwicklung im SaarForst Landesbetrieb!

IG BAU

Nach dem 26. März liegen nun die Landtagswahlen hinter uns. Aufgrund des Wahlergebnisses dürfte es also wieder eine Große Ko-alition an der Saar geben. Wir blicken jedenfalls nach vorne, sind gespannt auf den zukünfti-gen Koalitionsvertrag sowie auf die Antwort zur Frage, wie nun in den kommenden Jahren die „Forst-Politik“ konkret ausgestal-tet werden soll.

Über-Thema: SchuldenbremseBesonders der SaarForst Landesbetrieb steht seit Jahren auf dem Prüfstand – die offensichtlich unendlichen Fragen, Diskus-sionen und Neufassungen zum „Betriebs-ziel“ sprechen für sich. Eigentlich geht es aber um das Dauerthema Personal – mit der übergeordneten Thematik Schuldenbremse.

Eigenes Forst-Personal: Menschen für WälderÜber unsere „Forstlichen Wahlprüfsteine“ hatten wir als zuständige Forstgewerkschaft die Positionen der Parteien abgefragt; insbe-sondere mit dem Schwerpunkt „Personal“ (siehe „Forstliche Mitteilungen“ 3/2017). Denn vorrangig wird es für uns weiterhin um die Sicherung eines eigenen, forstfach-lich kompetenten Personalbestandes gehen!

Starker Personalrat: starke Interessensver-tretungDie Personalratsarbeit wird also nicht einfa-cher werden. Umso wichtiger ist es, für die Beschäftigten des SaarForst Landesbetriebs eine „starke betriebliche Interessensvertre-tung“ zu haben. Diese wird bei der Perso-nalratswahl im Mai neu gewählt.

Mach von Deinem Wahlrecht Gebrauch!

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Forstliche Mitteilungen 5/2017 23Informationen

Landesforst Mecklenburg- Vorpommern …

… bewirtschaftet zukünftig Stadtwald GrabowDer 2000 Hektar große Grabo-wer Stadtwald wird auf Wunsch der Grabower Stadtvertreter ab sofort von der Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern (MV) bewirtschaftet.

Sie übernimmt die jährliche Pla-nung der forstbetrieblichen Ar-beiten sowie deren Umsetzung und Kontrolle. Die Holzver-marktung erfolgt weiterhin ei-genständig durch die Stadt Gra-bow. Dies regelt ein neuer Forst-vertrag, der Ende März im Rat-haus Grabow zwischen Stadt und Land geschlossen wurde.„Ich freue mich, dass mit die-sem Vertrag die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Grabow als Holzstadt und Sitz des Forstam-tes und der Landesforstanstalt MV als anerkannter Dienstleis-ter im ländlichen Raum weiter intensiviert wird“, sagte Dr. Till Backhaus, Minister für Land-wirtschaft und Umwelt, bei der Unterzeichnung. Bisher konzentrierte sich die Zusammenarbeit hauptsächlich auf den forstfachlichen Aus-tausch. Dazu gehörten gemein-same Dienstberatungen, förder-rechtliche Hilfestellungen, ge-meinsame Waldpädagogikange-bote oder das Bearbeiten forst-hoheitlicher oder städtebauli-cher Fragen. Der neue Vertrag sieht zusätz-lich die Übernahme der Bewirt-schaftungsaufgaben durch einen Revierförster der Landesforst-anstalt vor. Dazu gehören die Überwachung der Waldbestände auf Schäden sowie die Empfeh-lung notwendiger Maßnahmen, die Erstellung eines jährlichen Wirtschaftsplans (Einschlags-

maßnahmen, Verjüngungsmaß-nahmen, Kulturpflege, Wegebau et cetera) sowie die Kontrolle von Wildschutzzäunen auf Funkti-onstüchtigkeit. j

Landesforst Mecklenburg-Vorpommern

Dritter Nationalpark in Bayern

Versprechen und Fakten als GrundlageDie Arbeitsgemeinschaft Roh-holzverbraucher (AGR)und die betroffenen Betriebe in Bayern kritisieren das intransparente Verfahren und bezweifeln, dass das Umweltministerium seine Versprechungen gegenüber der heimischen Holzwirtschaft ein-halten kann, die Versorgung der notwendigen und alternativlo-sen Menge an Buchenholz zu ga-rantieren, wenn eine so große, nachhaltig und sehr effizient be-wirtschaftete Waldfläche stillge-legt wird.

Angekündigt war ein transpa-rentes Verfahren zur National-parkausweisung unter Beteili-gung der Betroffenen. „Warum wurde dann im Landtag kein Unternehmensvertreter gehört, weshalb hat man uns von der Verbändeanhörung in Milten-berg ausgeschlossen, wieso wird trotz massiver fachlicher Zweifel am Nationalparkkonzept festge-halten?“, fragt Dr. Denny Ohne-sorge, Geschäftsführer der AGR. „Das Verfahren ist intranspa-rent, und die Erfahrung aus an-deren Nationalparkausweisun-gen in Deutschland zeigt, dass im Vorfeld gemachte Verspre-chungen, wie den weitestgehen-den Erhalt der Waldwege oder Ausgleichlieferungen für Brenn-holznutzer oder die Holzindus-trie, praktisch nie eingehalten werden und spätestens nach der Einrichtung des Nationalparks schnell vergessen sind.“ Ohne Bioökonomie bleibe die Abhän-gigkeit von Rohöl bestehen. Die Ausweisung des Nationalparks hätte nicht nur Konsequenzen für die aktuelle Produktion, son-dern auch für die Forschung und Entwicklung.

Dazu Bündnis 90/Die Grünen im Bayerischen LandtagDen Widerstand des Aktions-bündnisses ProHolz gegen einen

dritten Nationalpark in Bayern kommentiert der umweltpoliti-sche Sprecher der Landtags-Grü-nen und Vorsitzende des Um-weltausschusses im Bayerischen Landtag, Dr. Christian Magerl:„Es ist dringend an der Zeit, dass das Umweltministerium die überfälligen Machbarkeitsstudi-en für alle fünf im Gespräch be-findlichen Nationalparkstand-orte in Auftrag gibt – also für Steigerwald, Spessart, Ammerge-birge, Auen an Donau und Isar sowie Rhön. Sonst endet dieses Auffahren von Scheinargumen-ten nie! Wir brauchen eine so-lide und faktenbasierte Diskus-sionsgrundlage für eine solide Standortentscheidung. Die Ver-breitung von Gerüchten über die angebliche Bedrohung der Eiche oder der bayerischen Waldwirt-schaft wird dann automatisch ein Ende haben.“ j

red. HB

ThüringenForst

Die Weißtanne ist die bessere FichteThüringenForst gibt seine dies-jährige Aufforstungsplanung be-kannt: Mehrere Hunderttausend Waldbäume werden in diesem Jahr mit dem Schwerpunkt Weiß-tanne in den landesweit 24 Forst-ämtern auf insgesamt 850 Hek-tar gepflanzt.

Auf zusätzlichen 31 Hektar (2016: 18 Hektar) ist die Einbrin-gung von 410 Kilogramm Saat-gut, ebenfalls Weißtanne, aber auch Eiche und Birke vorgese-hen. Rund die Hälfte der Auf-forstungen erfolgt im Landespro-gramm Waldumbau, die andere Hälfte in der betrieblichen Wald-erneuerung.

Statt auf die Fichte, setzt ThüringenForst auf Weißtanne und Eiche„Statt auf die klimasensible Fichte, setzen wir verstärkt auf die die Trockenheit besser ver-tragende Weißtanne und Ei-che. Ihre Anteile sollen in den nächsten Jahren im Staatswald angemessen erhöht werden, was nur mit künstlicher Verjün-gung gelingen kann“, so Volker Gebhardt, ThüringenForst-Vor-stand. Wichtiges Qualitätsmerk-mal sind bei diesem sensiblen

Pflanzgut die Frische und die gesicherte genetische Herkunft. Aus einem Kilogramm Saatgut können bis zu 35 000 Pflanzen entstehen.Welche Baumarten in welchem Waldgebiet schließlich gesät oder gepflanzt werden, ist eine komplizierte Entscheidung: Her-kunft, Höhenlage, Bodenverhält-nisse, Himmelsrichtung, Durch-schnittstemperatur oder die Nie-derschlagsmenge sind nur einige Aspekte der richtigen forstlichen Baumartenwahl, die alle unter einen Hut gebracht werden müs-sen. Und diese Entscheidung ist überaus wichtig, weil nahezu un-umkehrbar: Denn, die gewähl-te Baumart soll zwischen 100 und 250 Jahren an diesem Stand-ort möglichst vital wachsen und Stürmen, Hitze oder dem Befall durch Schadinsekten erfolgreich trotzen.

Renaissance im Waldbau: mehr Saat, weniger PflanzungDie Begründung von Waldbe-ständen durch Saat hat in der Forstwirtschaft eine lange Tra-dition, die bis ins Mittelalter zurückreicht. Der Vorteil von Saaten, also der Einbringung von Saatgut wie Eicheln oder Bucheckern statt Pflanzen, liegt in der höheren Robustheit der aus dem Saatgut keimenden Pflanzen, der Effizienz des Aus-bringungsverfahrens und in den gegenüber der Pflanzung ge-ringeren Kosten. So sind Jung-pflanzen, die aus eingebrachtem Saatgut stammen, oft vitaler, da sich ihre Wurzeln ohne jegliche Einflussnahme des Menschen im Waldboden entwickeln kön-nen. j

ThüringenForst

Zunehmend soll die körperlich an-strengende Pflanzung von Weißtan-ne, wie hier im Forstamt Gehren, durch die Weißtannensaat ersetzt werden. Die Saat soll für robustere Bäume mit kräftigem Wurzelwerk sorgen.

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Forstliche Mitteilungen 5/2017 Buch-Tipps24

Literaturkritik, wenn nicht anders bezeichnet: Hermann-Josef Rapp, Reinhardshagen

d Ben Law

Das große Wald-Werk- Ideenbuch22 x 27 cm, gebunden mit Schutzum-schlag, 216 Seiten, durchgehend illus-triert. 29,95 Euro. ISBN 978-3-7843-5445-3. LV-Buch im Landwirtschaftsver-lag, Münster, 2016.

Ein Grundlagenwerk, das die Freunde von Wald und Holz begeis-tern wird. Alles, was man aus Holz machen kann, vom Löffel bis zum Stuhl, dazu die breite Palette der Werkzeuge und die Kenntnisse über die notwendige Technik, alles das, bestens mit

Fotos und Zeichnungen dokumentiert, hat zu einem Buch mit Alleinstellungsmerk-mal geführt. Dazu passen die Einführung in die Geschichte der Waldbewirtschaf-tung und der Rohstoffnutzung wie auch die ausführliche Beschreibung der wichti-gen Baumarten mit ihren Bezügen zum Thema.

d Hope Jahren

BlattgeflüsterDie wunderbare Welt der Pflanzen Aus dem Leben einer leidenschaftlichen Forscherin

13 x 20 cm, gebunden mit Schutzum-schlag, 414 Seiten. 22,99 Euro. ISBN 978-3-453-28069-4. Ludwig Verlag, Mün-chen, 2016.

Die Autorin hat eine abwechslungsreiche Karriere als Geobiolo-gin vorzuweisen, bekam drei Ful-bright-Stipendien und wurde mehrfach ausgezeichnet. Zurzeit ist sie Professorin in Honolulu. Ihre Faszination für die

Natur sitzt tief und erfüllt ihr Leben. Sie schildert ihren Werdegang und lässt den Leser an der wunderbaren Welt der Gewäch-se mit all ihren Geheimnissen teilhaben und spinnt daraus eine inspirierende und mitreißende Erzählung voller Leidenschaft und ewiger Neugierde. Dabei öffnet sich ein neuer Blick auf die Pflanzen, Bäume und die anderen Dinge, die dazugehören.

d Siegfried Prien als Herausgeber

Ökologischer WaldschutzFür eine biozidfreie Waldwirtschaft

17 x 24 cm, gebunden, 336 Seiten, 109 Abbildungen und 50 Tabellen. 59,90 Euro. ISBN 978-3-8001-0331-7. Eugen Ulmer Verlag, Stuttgart, 2016.

Die Zeiten des schnellen Einsatzes chemischer Mittel sind lange vorbei. Die Stabilisierung des Ökosystems durch waldbauliche Maßnahmen, die Förderung der ökologischen Regulatoren und die Integration des

Waldschutzes in die Waldbewirtschaftung sind stattdessen üblich geworden. Sieben Autoren haben hier ein neues Standardwerk vorgelegt, das den klassischen und den ökologischen Waldschutz skizziert und dessen Hauptkompenten näher analysiert, die Risikofaktoren anspricht, auf die Komplexkrankheiten eingeht und spezifische Verfahren vorstellt. Das Monitoring sowie die biologische und biotechnische Bekämp-fung runden die Thematik ab.

d Hans-Heiner Bergmann und Siegfried Klaus

Spuren und Zeichen der Vögel MitteleuropasEntdecken – Lesen - Zuordnen

13 x 20 cm, gebunden, 288 Seiten, rund 300 Abbildungen. 24,95 Euro. ISBN 978-3-89104-791-0. AULA-Verlag, Wiebels-heim, 2016.

Ein Buch der Spitzen-klasse. Reichhaltig mit Fotos und Zeichnun-gen ausgestattet werden nach einer gründlichen Einfüh-rung im Artenteil alle nur möglichen Fußabdrücke, der Kot, Fraßspuren und besondere Zeichen ihre Anwesenheit

sowie die Nester und Horste der einzelnen Vogelarten analysiert und dokumentiert. Ausführliche Texte steigern den Informati-onsgehalt. Ein eigentlich unentbehrlicher Begleiter für Naturfreunde und Naturentde-cker und eine spannende Lektüre für die Recherche zu Hause.

d Christian Oehlschläger

Der Neunwürger14 x 21 cm, Hardcover, 395 Seiten. 16,95 Euro. ISBN 978-3-7888-1800-5. Ver-lag Neumann-Neudamm AG, Melsungen, 2016.

Unser schreibender Kollege aus der Lüneburger Heide hat wieder zugeschlagen. Ein verdammt spannender Fall fesselt den Leser bis zur letzten Seite, zwingt ihn, das Buch praktisch nicht aus der Hand zu legen. Ein tiefer Einblick in

die Jägerszene der Südheide, präzise Bescheibungen der Typen und Örtlichkeiten und das sympathische Ermittlerduo der Kripo Celle bei der Aufklärung eines komplizierten Geflechts mit zahlreichen Mordopfern auf der Strecke. Ein in jeder Beziehung empfehlenswertes und lesenswer-tes Buch mit einer überraschenden Auflö-sung.

d Mary Horsfall

Besser MulchenDas A – Z-Handbuch für Hobby-Gärtner

22 x 19 cm, Broschur, 68 Seiten, eini-ge Zeichnungen. 16,95 Euro. ISBN 978-3-7843-5457-6. LV-Buch im Landwirt-schaftsverlag, Münster, 2016.

Alles, was man über Mulch wissen sollte. Was er ist, welche Materialien in Frage kommen, wo und wie man ihn verwendet, wo man ihn bekommt, wenn man ihn nicht

selbst produziert. Ausführlich findet man in einem umfangreichen Glossar Fakten, Fakten, Fakten. Das liebevoll illustrierte kleine Buch kann eine wertvolle Hilfe sein.

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