Fixed Income Prospectus
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FestzinsanlageVerkaufsprospekt
Emissionsvolumen EUR 3.200.000.
9 % Zinsen p.a.
Stand: 03. Juli 2009
Sonne ist Leben. Sonne ist Energie. Sonne ist Wachstum.Und an diesem Wachstum möchten wir Sie ganz konkret beteiligen.
FestzinsanlageMezzanine-Darlehen für Photovoltaikanlagen
44
55
Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent,
die Sonne strahlt etwa die 10.000-fache Menge der Energie aus, die wir Menschen derzeit jährlich weltweit verbrauchen. Dieses immense Potenzial lässt sich bereits heute äußerst effek-tiv und sicher nutzen. Vor allem die Photovoltaik, also die direkte Umwandlung von Sonnen-energie in elektrischen Strom, ist technisch ausgereift, arbeitet hocheffizient und völlig emissi-onsfrei.
Gleichzeitig drohen immer mehr fossile Energiequellen zu versiegen. Der Energiehunger der aufstrebenden Staaten wird immer größer. Die Energiepreise steigen permanent. Und die durch den CO2-Ausstoß bedingte Klimaerwärmung schreitet weiterhin scheinbar unaufhalt-sam voran.
Die Bedeutung der Solarenergie nimmt jedoch nicht nur aus Gründen der Energiepolitik und des Umweltschutzes stetig zu: Auch als Investitionsfeld wird sie von Jahr zu Jahr attraktiver. Denn die Märkte sind gefestigt, die Wachstumsprognosen sind überdurchschnittlich hoch – und selbst von der Finanzkrise blieb die Solarbranche weitgehend verschont. Gleichzeitig sor-gen großzügige staatliche Förderinitiativen für die langfristige Absicherung der Investitionen.
Wir, die CARPEVIGO Gruppe, engagieren uns seit Jahren in der Entwicklung, der Realisation und im Betrieb moderner Photovoltaik-Anlagen. Dabei konzentrieren wir uns bewusst auf diejenigen europäischen Märkte, in denen Solarstrom bereits heute wettbewerbsfähig ist: Deutschland, Italien und Spanien.
Für einen begrenzten Zeitraum möchten wir Ihnen nun die Möglichkeit geben, sich an den aktuellen Projekten der CARPEVIGO Gruppe zu sehr vorteilhaften Konditionen zu beteiligen. Im Rahmen eines Mezzanine-Darlehens bieten wir Ihnen eine Beteiligung an unserer Unter-nehmung mit zwei entscheidenden Vorteilen:
einer kurzen Laufzeit von circa 2 Jahren einer attraktiven Festverzinsung in Höhe von 9% p.a.
Wir würden uns freuen, wenn wir Sie von dieser hochinteressanten Anlagemöglichkeit abseits der Börsenkapitalmärkte überzeugen und begeistern können!
Jens F. Neureuther Geschäftsführer der CARPEVIGO Finanzierungs GmbH & Co. KG
Vorwort
Profitieren auch Sie von der Kraft der Sonne.
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Inhaltsverzeichnis
Warum Photovoltaik? Neue Energie – neue Wachstumschancen 9 Warum CARPEVIGO? Energie der Sonne – Kraft der Erfahrung 11 Eckdaten des Mezzanine-Darlehens 12 Ihre Vorteile im Überblick 13
1. Die Festzinsanlage im Überblick 161.1. Die Beteiligten 161.2. Anlageprofil 17 1.3. Chancen 18
2. Investition in Erneuerbare Energie 202.1. Erneuerbare Energie 20 2.2. Photovoltaik 212.3. Rahmenbedingungen 212.4. Glossar 23
3. Risikohinweise 243.1. Anlagegefährdende Risiken 24 3.2. Prognosegefährdende Risiken 283.3. Anlegergefährdende Risiken 35 3.4. Verlust der Anlage 35
4. CARPEVIGO Gruppe 364.1. Übersicht 36 4.2. Geschäftsmodell 384.3. Umsatz- und Ertragsstruktur 39 4.4. Angaben über bereits durchgeführte Vermögensanlagen 404.5. Leistungsbilanz 40
5. Das Anlagekonzept 425.1. Investitionsziel 425.2. Mezzanine Finanzierung 42
6. Die Festzinsanlage 446.1. Nachrangiges Mezzanine-Darlehen 446.2. Investition 456.3. Investitionsstandort 456.4. Investitionsobjekt 476.5. Rechtliche und wirtschaftliche Situation des Investitionsobjekts 486.6. Investition und Finanzierung 50 6.7. Verwertung des Investitionsobjekts 526.8. Ertragsprognose 52 6.9. Sicherheit 536.10. Änderung des Investitionsobjektes 53
7
Hinweis: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat diesen Prospekt nicht geprüft, weil nach ihrer Ansicht dieses Beteiligungsangebot keine Vermö-gensanlage i.S. § 8f Abs.1 VerkProspG ist, somit die Veröffentlichung dieses Verkaufsprospekts weder einer Genehmigung noch einer Hinterlegung bedarf gemäß § 8 i Abs.1 und Abs. 2 VerkProspG.
7. Partner der Festzinsanlage 547.1. Emittent 557.2. Gründungsgesellschafter des Emittenten 557.3. Mittelverwender 55
8. Rechtliche Verhältnisse der Festzinsanlage 568.1. Partner der Festzinsanlage 56 8.2. Gegenstand der Festzinsanlage 578.3. Darlehensvertrag 598.4. Vertrag über eingeschränkte Mittelverwendungskontrolle 608.5. Abschluss der Verträge 61
9. Steuerliche Verhältnisse der Festzinsanlage 629.1. Einkommensteuer 62 9.2. Gewerbesteuer 639.3. Erbschaft-/Schenkungsteuer 639.4. Umsatzsteuer 63 10. Vermögens-Finanz-und Ertragslage des Emittenten 6410.1. Eröffnungsbilanz 6410.2. Zwischenübersicht 6410.3. Voraussichtliche Vermögens-, Finanz-und Ertragslage 6410.4. Planzahlen zu Investitionen,Produktion, Umsatz,Ergebnis 6910.5. Laufende Investitionen 69
11. Negativtestate 70
12. Verträge 7212.1. Darlehensvertrag 7212.2. Vertrag über eingeschränkte Mittelverwendungskontrolle 76
13. Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen 81
14. Prospektverantwortung 85
15. Abwicklungshinweise 86
Anhang:Zeichnungsschein für DarlehensvertragDokumentations des Vermittlungsgesprächs
8
Attraktive Förderregularien sorgen für ein sehr hohes Maß an
Sicherheit bei Investitionen in einem stark wachsenden Markt.
Photovoltaikanlage Ampfing, Freilandfläche, Inbetriebnahme 2007. Ein Projekt der CARPEVIGO Gruppe.
9
So sicher wie die Tatsache, dass die Zeit der fossilen Energieträger unwiderruflich abläuft, so
sicher ist auch die Investition in die Photovoltaik – eine besonders ausgereifte, effiziente und
verlässliche Technologie zur Nutzung regenerativer Energie. Viele Argumente sprechen für diese
Form der zukunftsstarken Energiegewinnung. Sehen Sie hier einen knappen Überblick:
Unlösbare Probleme mit der herkömmlichen Energieversorgung.
Die Vorräte an fossilen Brennstoffen werden immer knapper.
Das Bedürfnis nach mehr Unabhängigkeit von den Förderstaaten steigt.
Der Energiehunger von aufstrebenden Volkswirtschaften wie China, Indien und Brasilien wird
auch weiterhin in gigantischen Dimensionen anwachsen.
Die globale Klimaerwärmung schreitet immer weiter voran. Einzig die drastische Absenkung
des CO2-Ausstosses kann diese Entwicklung aufhalten. Darüber herrscht längst ein breiter wis-
senschaftlicher, gesellschaftlicher und politischer Konsens.
Erneuerbare Energie dagegen steht zeitlich unbegrenzt zur Verfügung, ist ressourcenschonend
und verursacht kaum Schadstoffemissionen.
Stark steigende Bedeutung der Photovoltaik.
Deutschland ist bereits heute vor Japan und den USA der international größte Markt für Ener-
gie, die aus Photovoltaik gewonnen wird.
Der Anteil der erneuerbaren Energien nimmt nach wie vor stark zu. Beispiel Deutschland heute:
bei circa 14%. Prognose für 2010: circa 20%.
Marktanalysen gehen davon aus, dass die jährlich installierte Photovoltaik-Leistung bis 2010
um jährlich 26% und von 2011 bis 2020 um circa 21% pro Jahr wächst.
Attraktive staatliche Förderung.
Zahlreiche europäische Länder haben bereits gesetzliche Rahmenbedingungen zur effektiven
Förderung der erneuerbaren Energien geschaffen.
In Deutschland, Italien und Spanien gelten langfristig garantierte Einspeisungsvergütungen.
In Spanien erstreckt sich diese gesetzlich garantierte Einspeisevergütung sogar auf einen Zeit-
raum von 30 bis 35 Jahren.
Warum Photovoltaik?Neue Energie – neue Wachstumschancen.
10
Investitionsgegenstand, -umfeld und -partner stehen für ein sicher-
heitsorientiertes Investment.
Photovoltaikanlage Plattling, Freilandfläche, Inbetriebnahme 2007. Ein Projekt der CARPEVIGO Gruppe.
1111
Die CARPEVIGO Gruppe konzentriert sich ausschließlich auf die Planung, die Entwicklung, den
Bau und den Betrieb von Photovoltaik-Anlagen. Je nach Projekt veräußern wir die fertiggestellte
Anlage oder betreiben sie selbst.
Unser Management bringt eine breite und langjährige Erfahrung in der Planung, Realisierung
und Finanzierung von Photovoltaik-Anlagen mit.
Solide strategische Partnerschaften stellen dabei die lückenlose Versorgung und den reibungslo-
sen Ablauf unserer Projekte sicher.
Sicherheit braucht eine solide Basis.
Folgende strategische Entscheidungen bestimmen unser Wirtschaften, Denken und Handeln:
Die CARPEVIGO Gruppe ist nicht an einer schnellen „Börsenstory“ interessiert, sondern an
nachhaltig rentablen Projekten.
Ein sehr hoher Anteil an Eigenkapital gewährleistet die Deckungsgleichheit mit den Interessen
unserer Investoren.
Unser Geschäft basiert auf der hohen Prognostizierbarkeit von Einkünften und Kosten bei
überschaubaren Risiken.
Die Finanzierung bezieht sich ausschließlich auf den Bau einer Anlage – nicht auf deren Be-
trieb. Die entsprechend kurze Laufzeit erhöht die Überschaubarkeit des Engagements.
Warum CARPEVIGO?Energie der Sonne – Kraft der Erfahrung.
Konzentration auf ein sicheres Umfeld.
Die aktuellen Projekte der CARPEVEGIO Gruppe werden ausschließlich in Deutschland, Italien und Spanien realisiert. Die Gründe für diese Entscheidung:
Reife und beherrschbare Photovoltaik-Märkte mit dafür ausgelegten Reglementarien und Institutionen Sehr hohe und langfristig garantierte Einspeisevergütungen
Gute Umweltbedingungen für Photovoltaik-Anlagen
12
Eckdaten des Mezzanine-Darlehens
Emittent CARPEVIGO Finanzierungs GmbH + Co. KG
Emissionsvolumen EUR 3.200.000
Zinssatz 9% p.a. ab Gutschrift
Laufzeit Von Abschluss des Darlehenvertrages bis 30.11.2011
Agio Entfällt
Zinszahlung Vierteljährlich
Mittelverwendungskontrolle Durch Steuerberatungsgesellschaft
Anlageform Nachrangiges Darlehen
Einkommensteuer Kein Abzug von Kapitalertragsteuer bei Auszahlung der Zinsen
Eckdaten des Mezzanine-Darlehens
Photovoltaikanlage Regensburg, Dachanlage, Inbetriebnahme 2008. Ein Projekt der CARPEVIGO Gruppe.
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Ihre Vorteile im ÜberblickMit Sicherheit: attraktive Chancen für Ihr Geld.
Hervorragende Konditionen Festverzinsung mit 9 % p.a. Kurze Laufzeit von circa 2 Jahren
Starkes Wachstum Überdurchschnittlich hohe Wachstumsprognosen für den Photovoltaik-Bereich bis 2020
Sehr geringe Risiken Hohe Investitionssicherheit durch Konzentration auf gefestigte Märkte mit garantierter Einspeisungsvergütung
Sinnvolle Alternative Ein an Sicherheit und Nachhaltigkeit orientiertes Investment abseits der Börsenkapital-märkte
Solider Partner Langjährige Erfahrung, Know-how und eigenes Engagement schaffen nötiges Vertrauen
14 Photovoltaikanlage Ampfing, Freilandfläche, Inbetriebnahme 2007. Ein Projekt der CARPEVIGO Gruppe.
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Sonne ist Leben. Sonneist Energie. Sonne ist
Wachstum. An diesemWachstum möchten wir
Sie beteiligen.
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Anleger
Mittelverwender
CArPEVIgo gruppe
CArPEVIgoFinanzierungs gmbH + Co. Kg
objektgesellschaftenDeutschland
objektgesellschaftenItalien
objektgesellschaftenSpanien
9% Zinsen
Mittelverwendungs-
kontrolle
Emittent
EUR 3,2 Mio.
Mezzanine-Darlehen
1. Die Festzinsanlage im Überblick
1.1. Die Beteiligten
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Mittelverwendungs-
kontrolle
Emittent
Investitionsart Mitfinanzierung von der Entwicklung, Errichtung
und Verwertung von Kraftwerken im Bereich
der erneuerbaren Energie (Photovoltaikanlagen)
durch nachrangiges Mezzanine-Darlehen.
Investitionsstandort Deutschland, Italien, Spanien
Dauer der Anlage bis 30. November 2011, beginnend mit Ab-
schluss des Darlehensvertrages.
rendite Zinsen von 9% p.a. ab Gutschrift des vereinbar-
ten Darlehens auf dem Konto des Emittenten;
vierteljährige Auszahlung zum 31.03., 30.06.,
30.09. und 31.12. eines Kalenderjahres.
Sicherheit Der Anleger erhält für sein Mezzanine-Darle-
hen keine Sicherheit. Er ist ausschließlich auf
die Bonität des Emittenten angewiesen. Die
Bonität ist insbesondere durch die bestimmte
Funktion des Emittenten und die zweckgebun-
dene Verwendung des Mezzanine-Darlehens
sowie im Einzelfall durch eine etwaige vor-
rangige persönliche Haftung des Gesellschaf-
ters des Emittenten für die Finanzierung der
bestimmten Investitionsobjekte gegenüber der
Bank gegeben.
Mittelverwendungskontrolle Die bestimmte Verwendung des auf einem
Sonderkonto eingezahlten Mezzanine-Darle-
hen wird von einem Mittelverwender über-
wacht.
rückzahlung Die Rückzahlung des Mezzanine-Darlehens
erfolgt, vorbehaltlich der Nachrangigkeit, zum
Ende der vereinbarten Laufzeit des Darlehens-
vertrages.
Höhe der Anlage Das geplante Mezzanine-Darlehen beträgt EUR
3.200.000, die Beteiligung beträgt mindestens
EUR 10.000, jede Erhöhung muss durch EUR
5.000 ohne Rest teilbar sein. Ein Agio wird
nicht erhoben.
Kosten des Anlegers Dem Anleger fallen weder für Erwerb (Agio)
noch Verwaltung der Anlage Kosten an.
Der Emittent CARPEVIGO Finanzierungs GmbH & Co. KG ist
eine selbständige Gesellschaft der CARPEVIGO
Gruppe. Sie nimmt das Mezzanine-Kapital als
Darlehensnehmer von dem Anleger an.
Mittelverwender Eine in München ansässige und auf diesem
Gebiet erfahrene Steuerberatungsgesellschaft
übernimmt die eingeschränkte Mittelverwen-
dungskontrolle des auf einem Sonderkonto
eingezahlten Mezzanine-Darlehens.
1.2. Anlageprofil
18
Sie ergeben sich aus der Anlage selbst wie auch
aus dem Investitionsobjekt.
1.3.1. Anlage
Die Anlage ist ein nachrangiges Gelddarlehen.
Der Darlehensgeber (Anleger) hat bei Beendi-
gung des Darlehens, vorbehaltlich der Nach-
rangigkeit, einen Anspruch auf Rückzahlung
seines eingesetzten Kapitals. Das Darlehen ist
ein beschränktes Haftungskapital. Dieses nimmt
im Fall der Insolvenz des Emittenten nur in Höhe
des bestimmten Darlehenbetrages teil. Daher
trifft den Anleger im Insolvenzfall des Emittenten
keine Nachschusspflicht.
Der Anleger hat mit dem festen Zinssatz einen
Anspruch auf eine bestimmte Rendite. Anders
als bei einer mitunternehmerischen Beteiligung
ist die Rendite, vorbehaltlich der Nachrangigkeit,
nicht vom Erfolg der Investition abhängig.
1.3.2. Investitionsobjekt
Das Investitionsobjekt sind verschiedene Kraft-
werke der erneuerbaren Energie (Photovoltaik-
anlagen) in Deutschland, Italien, Spanien, deren
Entwicklung bis zur schlüsselfertigen Errich-
tung und Verwertung der Anleger mit seinem
Mezzanine-Darlehen mitfinanziert.
1.3.3. Eingeschränkte Mittelver-wendungskontrolle
Die eingeschränkte Mittelverwendungskontrolle
durch einen Mittelverwender soll die zweckbe-
stimmte Investition dieser Darlehen gewährleis-
ten. Dies geschieht dadurch, dass der Mittel-
verwender diese Mittel nur bei Vorliegen von
bestimmten Voraussetzungen von dem zusam-
men mit dem Emittenten geführten Sonderkonto
freigibt.
1.3.4. Vierteljährliche Zahlung der Zinsen
Die Zinsen werden, vorbehaltlich der Nachran-
gigkeit, zum Ende eines Quartals eines Kalen-
derjahres an den Anleger gezahlt. Eine Zinsab-
schlagsteuer wird von dem Emittenten nicht
einbehalten.
1.3.5. Rückzahlung des Darlehens
Das Darlehen wird vorbehaltlich der Nachran-
gigkeit an den Anleger spätestens zum Ende der
Laufzeit zurückgezahlt.
1.3.6. Einkommensteuer
Der im Inland unbeschränkt steuerpflichtige An-
leger, der die Anlage in seinem Privatvermögen
hält, hat lediglich die Zinsen aus seiner Anlage
als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteu-
ern, soweit diese seinen steuerlichen Freibetrag
übersteigen sollten. Bei der Auszahlung der
Zinsen wird keine Zinsabschlagsteuer erhoben.
Die Rückzahlung des Darlehens am Ende der
Beteiligung löst keine Steuern aus.
Die für Einkünfte aus Kapitalvermögen ab
01.01.2009 geltende Abgeltungssteuer sieht
für Privatanleger einen pauschalen Steuersatz in
Höhe von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag
und eventueller Kirchensteuer für die nach Ab-
zug eines Freibetrages zu versteuernden Zinsen
vor. Für Anleger mit einer höheren tariflichen
1.3. Chancen
19
Einkommensteuer ergeben sich daraus Vorteile.
Demgegenüber können Anleger mit einem nied-
rigeren Einkommensteuertarif als die zukünftige
pauschale Abgeltungssteuer auf Antrag an das
Finanzamt den für sie günstigeren Einkommen-
steuertarif wählen.
1.3.7. Laufzeit
Die kurze Laufzeit des Darlehens verhindert eine
übermäßige Kapitalbindung für den Anleger.
1.3.8. Platzierungsrisiko
Ein Platzierungsrisiko ist insoweit ausgeschlossen,
weil der Anleger unabhängig von der Verwen-
dung der Mittel durch den Emittenten ab dem
Zeitpunkt der Gutschrift seiner Anlage auf dem
Konto des Emittenten die vereinbarte Verzinsung
erhält. Ferner ist der Emittent mit der Durch-
führung seines mit dem Mezzanine-Darlehen
beabsichtigten Investitionsvorhabens nicht davon
abhängig, dass die Platzierung des Mezzanine-
Darlehens sich verzögert oder die geplante Höhe
nicht erreicht wird.
Erneuerbare Energien – neue Wachstumschancen.
Photovoltaikanlage Plattling, Freilandfläche, Inbetriebnahme 2007. Ein Projekt der CARPEVIGO Gruppe.
20
2. Investition in erneuerbare Energie
2. Investition in erneuerbare Energie
Erneuerbare Energien, auch regenerative Energi-
en oder Alternativenergien genannt, entstammen
aus Quellen, die – nach menschlichen Zeiträu-
men gemessen – unerschöpflich sind. Sie stehen
hiermit im Gegensatz zu fossilen Energieträgern
(Steinkohle, Erdöl, Erdgas) und Atomkraft (beste-
hend aus den Kernbrennstoffen Uran, Thorium)
deren Vorkommen bei kontinuierlicher Entnahme
stetig abnimmt.
Unter „Nutzung der erneuerbaren Energie“
ist ein Prozess der Energieumwandlung (z.B.
Umwandlung in Elektrizität) zu verstehen, dem
aus den obengenannten Energiequellen ständig
Energie zugeführt wird, ohne dabei begrenzte
Ressourcen zu verbrauchen. Dies lässt sich an der
Sonnenenergie veranschaulichen. Die Sonne hat
eine restliche Brenndauer von circa fünf Milliar-
den Jahren, sodass bei ihrer Nutzung nicht das
Problem der in wenigen Generationen aufge-
brauchten Reserven auftreten kann.
Die erneuerbare Energie ist durch die
Nachhaltigkeit geprägt. Das bedeutet, dass der
Mensch eine Ressource nicht stärker beansprucht
als sie sich regenerieren lässt.
Im Gegensatz zur erneuerbaren Energie steht
der Abbau von fossilen Energiequellen (Steinkoh-
le, Erdöl, Erdgas), die heute sehr viel schneller
verbraucht als neu gebildet werden.
In einem strengen Sinn wären auch diese erneu-
erbar, allerdings nicht in menschlich gemessenen
Zeiträumen, da ihre Erneuerung meistens mehre-
re hundert Millionen Jahre dauert.
2.1. Erneuerbare Energie
Die erneuerbare Energie lässt sich anhand folgender Merkmale verstehen
Der Begriff „erneuerbare Energie“ wird heute im allgemeinen
Sprachgebrauch auf Systeme angewandt, wonach aus den in der
Umwelt laufend stattfindenden Prozessen Energie abgezweigt und
der technischen Verwendung zugeführt wird. Diese vom Menschen
nutzbaren Energien entspringen unterschiedlichen Energiequellen:
der Strahlung aufgrund von Kernfusion in der Sonne,
der vorhandenen Wärme im Erdinnern,
der Erdrotation und den damit verbundenen Effekten (Gezeiten)
Auf der Erde können diese Energiequellen in Form von Licht und
Wärme der Sonne (Solarenergie), Windenergie, Wasserkraft, Bio-
masse (Bioenergie) und Erdwärme (Geothermie) genutzt werden.
Photovoltaikanlage Plattling, Freilandfläche, Inbetriebnahme 2007. Ein Projekt der CARPEVIGO Gruppe.
21
2.3. rahmenbedingungen
2.2. Photovoltaik
Die Photovoltaik bildet einen Teilbereich der um-
fassenderen Solartechnik, die auch andere tech-
nische Nutzungen der Sonnenenergie einschließt.
Die Solartechnik wiederum bildet einen Teil der
erneuerbaren Energie gemäß Ziffer 2.1.
Unter Photovoltaik ist die Umwandlung von
Strahlenenergie, vornehmlich von der einfal-
lenden Sonnenenergie in elektrische Energie zu
verstehen.
Photovoltaikanlagen können entweder als Dach-
anlagen auf Gebäudedächern oder als Freiflä-
chenanlagen konzipiert und betrieben werden.
2.3.1. Erneuerbare Energie
Der Einsatz erneuerbarer Energien bietet
sowohl ökologisch als auch langfristig ökono-
misch großes Potenzial. In einigen Ländern (z.B.
Deutschland, Spanien, USA, aber auch China)
nimmt die erneuerbare Energiemenge schnell zu.
Erneuerbare Energien werden fossile Energien
und Kernenergie langfristig ersetzen, da letztere
nur in begrenztem Umfang zur Verfügung stehen
und ihr Einsatz ökologisch immer problemati-
scher wird. Insbesondere tragen erneuerbare
Energien wesentlich zu einer Verringerung der
globalen Erwärmung bei. Denn im Gegensatz zu
fossilen Energieträgern wird bei der Nutzung der
meisten erneuerbaren Energien kaum Kohlen-
stoffdioxid (CO2) ausgestoßen
In Deutschland wurden die Voraussetzungen
für eine breite Nutzung erneuerbarer Energien ab
Ende der 80er Jahre geschaffen. Von besonderer
Bedeutung war dabei das Stromeinspeisungsge-
setz von 1991. Dieses verpflichtete erstmals die
Energieversorgungsunternehmen, regenerativ
erzeugten elektrischen Strom vorrangig abzu-
nehmen und mit einem gesetzlich festgelegten
Mindestentgeld zu vergüten.
Im Jahr 2000 wurde das Stromeinspeisegesetz
von dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
abgelöst. Das EEG sieht erstmals individuell
abgestimmte Vergütungen für unterschiedliche
Erzeugungstechnologien vor und garantiert die
Abnahme des regenerativ erzeugten elektrischen
Stroms über einen Zeitraum von 20 Jahren zu
festen Vergütungssätzen. Für neu installierte
Anlagen sinken die Vergütungssätze in der
Folgezeit. Ziel ist die mittelfristige Wettbewerbs-
fähigkeit der elektrischen Stromerzeugung aus
erneuerbaren Energien mit jener aus konventio-
nellen Energieträgern.
Der Marktanteil erneuerbarer Energien wächst
stetig. Inzwischen werden mehr als 14% des
Strombedarfs aus regenerativen Energiequellen
bereitgestellt.1 Die Bundesregierung hat in ihrem
Energie- und Klimapaket beschlossen, den Anteil
der erneuerbaren Energien an der Stromversor-
gung bis 2020 auf 25% bis 30% zu erhöhen.2
Auch auf europäischer Ebene wird die
Nutzung erneuerbarer Energien seit Jahren
vorangetrieben. Im Januar 2007 formulierte die
Europäische Kommission das Ziel, den Anteil der
1, 2: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit „Erneuerbare Energien in Zahlen, nationale und internationae Entwicklung“.
Stand Dezember 2008.
22
2. Investition in erneuerbare Energie
erneuerbaren Energien am Gesamtenergiever-
brauch bis zum Jahr 2020 von derzeit rund 7%
auf 20% zu erhöhen. Mit einem Richtlinienent-
wurf hat die Kommission im Januar 2008 die
Mitgliedsländer aufgefordert, bis zum Jahr 2010
Aktionspläne auszuarbeiten, mit denen definierte
nationale Ausbauziele im Bereich erneuerbarer
Energien erreicht werden sollen.
Für Deutschland liegt der entsprechende Zielwert
für den Anteil erneuerbarer Energien am End-
energieverbrauch bis 2020 bei circa 18%. Die
Kommission hat auch bestätigt, dass Vergütungs-
systeme gemäß dem deutschen EEG die effizien-
testen Fördersysteme für den Ausbau erneuerba-
rer Energien seien.
Die Branche der erneuerbaren Energien ist seit
einigen Jahren ein weltweiter Wirtschaftsmotor
mit stetig wachsenden Marktanteilen. Immer
mehr Länder legen Markteinführungsprogramme
für erneuerbare Energien auf. Nach Angaben der
Vereinten Nationen stieg das Investitionsvolu-
men in erneuerbare Energien mit circa USD 148
Milliarden im Jahr 2007 um mehr als 60% im
Vergleich zum Vorjahr an.1
Erneuerbare Energien bilden auch in Deutsch-
land eine herausragende wirtschaftliche Bedeu-
tung. Inländische Unternehmen der erneuerbaren
Energie zählen reihenweise zu Weltmarktfüh-
rern.2
Einer Studie von Roland Berger Consultants zu-
folge trugen Umwelttechnologien in 2007 circa
8% zum deutschen Bruttoinlandsprodukt bei. Bis
2020 werde sich dieser Anteil auf 14% erhöhen.2
Laut dem deutschen Bundesministerium für
Umweltschutz, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(BMU) arbeiten momentan circa 280.000 Berufstä-
tige und erwirtschaften einen Umsatz von circa EUR
29 Milliarden in dem Wirtschaftszweig der erneu-
erbaren Energien. Im Vergleich dazu waren in 2006
erst 235.000 Menschen in diesem Wirtschaftszweig
tätig. Bis zum Jahr 2020 sollen laut BMU über
400.000 Menschen in Deutschland im Bereich der
erneuerbaren Energien beschäftigt sein.3
2.3.2. Photovoltaik
Photovoltaikanlagen tragen heute erst zu einem
geringen Teil zur Stromerzeugung bei. Zukünftig
werden sie in einer nachhaltigen Energiewirtschaft
eine große Rolle spielen. Das Potenzial zeigt sich
an dem dynamischen Wachstum. Seit Ende der
neunziger Jahre wächst der globale Photovoltaik-
Markt jährlich um circa 40%.4
Einige Einschätzungen des Marktvolumens für
das Jahr 2010 wurden bereits in 2008 erreicht.5
Die Politik setzt hierfür positive Signale. Immer
mehr europäische Regierungen schaffen klare
Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien.
Der aktuelle Richtlinienentwurf der Europäischen
Union schafft darüber hinaus die Grundlage, bis
2020 den Anteil der erneuerbaren Energie am
Gesamtenergieaufkommen in der Europäischen
Union auf 20% zu erhöhen.
Aktuell ist Deutschland mit einer in 2007 neu instal-
lierten Leistung von 1.135 MWp (Megawatt Peak)
Marktführer, gefolgt von Spanien mit 512 MWp,
Japan mit 210 MWp und die USA mit 206 MWp.
1: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit „Erneuerbare Energien in Zahlen, nationale und internationae Entwicklung“. Stand Dezember 2008.
2: FTD Financial Times Deutschland. 20.05.2009. 3: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie, FTD 21.05.2009.4/5: Equity Research Institutional Report, LBBW, Februar 2008.
23
In vielen Ländern steht die Nutzung der Photo-
voltaik erst am Anfang. Insbesondere die Länder
Südeuropas bieten hervorragende Aussichten.
Neben Spanien und Portugal als sonnenreichste
Länder sind Italien und Frankreich aufgrund der
Vergütungssysteme besonders interessant.
Die größten Wachstumsregionen für Photovolta-
ik werden daher weiterhin (Süd)-Europa, Asien
und die USA bilden.1 Dies entspricht den in der
Photovoltaik führenden Ländern USA, Japan und
insbesondere Deutschland..2 Die größten Wachs-
tumschancen in Europa werden für Italien und
Spanien prognostiziert.3
1: Equity Research Institutional Report, LBBW, Februar 2008.2: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.3: Bank Sarasin, Schweiz.
2.4. glossar
MW Abkürzung für Megawatt .1 Megawatt entspricht 1.000 Kilowatt
kWh Abkürzung für Kilowattstunde. Eine Kilowattstunde bedeutet, dass 1.000 Watt
über eine Stunde produziert werden. Maßstab für die einstrahlende Sonnenener-
gie und für die aus der Umwandlung der Sonnenenergie gewonnene elektrische
Energie.
kWp Abkürzung für Kilowatt peak. Mit Kilowatt peak wird die maximal mögliche
Leistung eines Photovoltaikmoduls bei Standard-Testbedingungen bezeichnet.
Maßstab und Bedeutung für die installierte Leistungsgröße von Photovoltaikanla-
gen
Mwp Abkürzung für Megawatt peak. Ein Megawatt peak entspricht 1000 kilowatt
peak.
kWh/m² Abkürzung für Kilowatt pro Fläche von 1 Quadratmeter. Maßstab und Bedeutung
für einstrahlende Sonnenenerige bezogen auf Erdoberfläche
kWh/pro Jahr Abkürzung für Kilowatt pro Jahr. Maßstab und Bedeutung für einstrahlende Son-
nenenerige und für elektrischen Strom aus der Umwandlung von Sonnenenergie
pro Zeiteinheit
24
3. Risikohinweise
3. Risikohinweise
Bei dem vorliegenden Angebot handelt es sich
um eine unternehmerische Vermögensanlage.
Das Mezzanine-Darlehen stellt für den Anle-
ger Risikokapital dar. Der Anleger trägt daher
finanzielle Risiken. Die Risiken beziehen sich
sowohl auf die Zahlung der Zinsen als auch auf
die Rückzahlung des Darlehens, die bei Fällig-
keit nicht oder nicht rechtzeitig an den Anleger
geleistet werden können. Die Risiken können in
technischen, wirtschaftlichen, rechtlichen und
steuerlichen, personenbedingten, politischen
und sozioökonomischen Umständen begründet
sein. Diese Risiken können bis zum Totalverlust
des eingesetzten Kapitals und der Zinsansprüche
führen. Die Risiken können über die Anlage hin-
aus auch das sonstige Vermögen des Anlegers,
insbesondere durch die Fremdfinanzierung der
Anlage, gefährden.
Diese Risiken können sowohl einzeln als auch ku-
muliert auftreten. Bei kumuliertem Eintreten von
Risiken kann das Gesamtrisiko in eine höhere Ri-
sikokategorie fallen als jedes Einzelrisiko. Ebenso
kann das Einzelrisiko unter äußerst ungünstigen
Umständen in eine höhere Risikokategorie fallen
als nachfolgend erläutert. Diese Risiken können
einzeln oder kumuliert bis zu einem Totalverlust
der Anlage führen. Über die Risiken für die Anla-
ge hinaus können damit verbundene individuelle
Risiken, insbesondere die Fremdfinanzierung der
Anlage, das sonstige Vermögen des Anlegers
gefährden.
Die drei Risikoklassen werden nachfolgend im
Einzelnen dargestellt.
3.1. Anlagegefährdende risiken
Darunter fallen solche Risiken, die die Anlage
selbst gefährden und damit zu einem teilweisen
oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapi-
tals und der Zinsen führen können. Diese Risiken
können sich insbesondere aus den nachfolgen-
den Umständen ergeben.
3.1.1. Nachrangiges Darlehen
Die Anlage in ein nachrangiges Darlehen ist mit
bestimmten Risiken in Bezug auf das Merkmal
der Nachrangigkeit verbunden. Der Anleger
übernimmt mit der Nachrangigkeit eine Finan-
zierungsverantwortung für das Unternehmen
des Emittenten. Er übernimmt damit auch ein
erhöhtes Risiko bei Insolvenz des Emittenten.
Die wesentlichen Risiken dieser Anlage wer-
den in folgende drei Risikoklassen unterteilt.
Anlagegefährdende Risiken
Prognosegefährdende Risiken
Anlegergefährdende Risiken
Der Anleger sollte daher die Risiken dieser
Anlage sorgfältig prüfen und rechtlichen
wie steuerrechtlichen Rat einholen.
25
Die Nachrangigkeit bedeutet zum einen, dass die
Zahlung der Zinsen und die Tilgung des Darle-
hens keine Insolvenz des Emittenten auslösen
dürfen. Insolvenz ist entweder bei drohender
Zahlungsunfähigkeit oder drohender Überschul-
dung des Emittenten gegeben. Die Nachrangigkeit
bedeutet des weiteren, dass bei Auflösung des
Emittenten oder bei Insolvenz des Emittenten, die
aufgrund anderer Umstände als das Mezzanine-
Darlehen ausgelöst wird, die Rückzahlung des
Darlehens und die Zahlung der Zinsen erst an
den Anleger geleistet werden dürfen, wenn die
anderen – nicht nachrangigen – Gläubiger des
Emittenten vollständig befriedigt worden sind.
Das nachrangige Darlehen haftet somit für die
Verbindlichkeiten sämtlicher nicht nachrangiger
Gläubiger des Emittenten. Die Nachrangigkeit
ist nicht beschränkt auf die nicht nachrangigen
Gläubiger, die im unmittelbaren Zusammenhang
mit dem Investitionsobjekt stehen, sondern gilt
gegenüber sämtlichen nicht nachrangigen Gläu-
bigern des Emittenten. Aus Sicht dieser Gläubi-
ger ist das nachrangige Darlehen der Anleger wie
Eigenkapital des Emittenten zu werten.
Durch die Nachrangigkeit trägt der Anleger
gegenüber den anderen nicht nachrangigen
Gläubigern des Emittenten ein erhöhtes Risiko,
sein Kapital und die Zinsen zu verlieren.
Die Risiken aus der Nachrangigkeit können sich
somit in folgenden Sachverhalten äußern:
Der Emittent ist weder zur Rückzahlung des
Darlehens verpflichtet noch berechtigt.
Der Emittent setzt die Zahlung der Zinsen so-
lange und soweit aus, wie der Emittent dazu
berechtigt bzw. verpflichtet ist.
Der Anleger ist verpflichtet, bei Fälligkeit sei-
ner Forderungen gegen den Emittenten einen
Zahlungsaufschub zu gewähren.
Eine Aufrechnung mit Forderungen des Emit-
tenten gegen Forderungen des Anlegers sowie
mit Forderungen des Anlegers gegen Forderun-
gen des Emittenten ist ausgeschlossen.
Der Anleger hat jede Leistung aus dem Darle-
hen, die er trotz der Nachrangigkeit, auch im
Wege der Aufrechnung erhalten hat, an den
Emittenten zurückzugewähren.
Die Höhe der Verbindlichkeiten, die der Emit-
tent in Zukunft eingehen kann, ist unbegrenzt.
Der in diesem Prospekt verwendete Begriff „Fest-
zins“ soll ausschließlich die nicht veränderliche
Höhe des bestimmten Zinses zum Ausdruck brin-
gen, und nicht eine etwaige Zusicherung, dass
dieser Zins bei Fälligkeit auch dann gezahlt wird,
wenn die Nachrangigkeit dies verbieten würde.
3.1.2. Sicherheiten
Der Anleger erhält weder für die Zahlung von
Zinsen noch für die Rückzahlung des Mezzanine-
Darlehen eine Sicherheit.
Er ist ausschließlich auf die Bonität des Emit-
tenten angewiesen (Hinweis auch unter Ziffer
6.9. des Prospekts). Diese Bonität und das für
den Anleger damit verbundene Ausfallrisiko des
Mezzanine-Darlehens und dessen Zinsen hängen
von mehreren Faktoren ab.
a) Zweck und Tätigkeit des Unternehmens des
Emittenten.
b) Verwendung des Mezzanine-Kapitals des
Emittenten zur Finanzierung von bestimmten
Investitionsobjekten.
c) Eventuelle persönliche Sicherheiten der Gesell-
schafter oder anderer nahestehender Personen
des Emittenten zur Finanzierung der Investiti-
onsobjekte. Diese Faktoren sollen nachfolgend
im Einzelnen erläutert werden.
26
3. Risikohinweise
Zu a) Zweck und Tätigkeit des Unternehmens des
Emittenten
Der Emittent ist ausschließlich für die Finanzie-
rung bestimmter Projekte der erneuerbaren Ener-
gie (Photovoltaikanlagen) der CARPEVIGO Gruppe
tätig. Zur Finanzierung dieser Projekte kann sich
der Emittent von dem Kapitalmarkt Fremdkapital
(z.B. Darlehen, stille Beteiligungen, Anleihen) und
Eigenkapital (z.B. Stammkapital, Genusskapital,
atypisch stille Beteiligungen) beschaffen.
Zu dem Fremdkapital gehört auch das hier ange-
botene nachrangige Mezzanine-Darlehen. Dieses
Kapital setzt der Emittent zusammen mit seinem
Eigenkapital und etwaigem weiteren Fremd-
kapital, insbesondere von Bankkrediten für die
Finanzierung der bestimmten Projekte ein.
Die Einschränkung des Zwecks und der Tätigkeit
des Emittenten haben für den Anleger folgende
Bedeutung:
Die Hauptverbindlichkeiten des Emittenten sind
auf die Tilgung des aufgenommenen Fremdka-
pitals und auf die darauf entfallenden Zinsen
beschränkt. Die Nachrangigkeit des Mezzanine-
Darlehens als Fremdkapital wirkt sich daher
im Insolvenzfall des Emittenten nur aus, wenn
weitere Verbindlichkeiten aus aufgenommenem
Fremdkapital bestehen und wenn diese ein-
schließlich der Zinsen im Rang besser gestellt sind
als das Mezzanine-Darlehen.
Dies ist bei z. B. bei Bankdarlehen und nicht
nachrangigen Inhaberschuldverschreibungen
der Fall, bei Gesellschafter-Darlehen nur, wenn
diese nicht mit einem Rangrücktritt ausgestattet
sind. Das Mezzanine-Darlehen ist im Insolvenzfall
jedoch im Rang gegenüber anderen Verbindlich-
keiten wie aus der Aufnahme von Eigenkapital
sowie aus Gesellschafter-Darlehen, die mit einem
Rangrücktritt ausgestattet sind, einschließlich der
Zinsen begünstigt.
Zu b) Verwendung des Mezzanine-Kapitals des
Emittenten zur Finanzierung von bestimmten
Projekten
Der Emittent verwendet das Mezzanine-Darlehen
zur Finanzierung der bestimmten Projekte der
erneuerbaren Energie (Photovoltaikanlagen).
Das aus der Investition des Mezzanine-Darlehens
entstehende Risiko ist daher auf die bestimmten
Projekte beschränkt. Es teilt nicht das Haftungs-
risiko aus anderen Aktivitäten der CARPEVIGO
Gruppe, die sich aus der Muttergesellschaft CAR-
PEVIGO AG und deren Tochter- sowie deren mit
ihr verbundenen Gesellschaften zusammensetzt.
Diese Haftungsbegrenzung wird dadurch erreicht,
dass die von dem Mezzanine-Kapital finanzier-
ten Projekte sich ausschließlich im Vermögen
(Eigentum) von Objektgesellschaften befinden.
An diesen Objektgesellschaften ist der Emittent
entweder ausschließlich oder bei Gemeinschafts-
unternehmen (Joint Venture) zusammen mit
anderen Partnern beteiligt. In den Fällen, in denen
der Emittent nicht ausschließlich an der Objektge-
sellschaft beteiligt ist, kann der Emittent sich für
die Investition mit dem Mezzanine-Kapital Sicher-
heiten wie Sicherungsabtretung von Forderungen
oder Sicherungseigentum an dem Investitionsob-
jekt von den Objektgesellschaften geben lassen.
Das Mezzanine-Darlehen teilt lediglich das
Haftungsrisiko aus den anderen Aktivitäten des
Emittenten, die in der Finanzierung von anderen
Investitionsobjekten mit anderem Fremdkapital
bestehen. Es teilt hingegen in der Regel nicht das
Haftungsrisiko aus den Aktivitäten der übrigen
Gesellschaften der CARPEVIGO Gruppe, die sich
27
aus der Muttergesellschaft CARPEVIGO AG und
deren Tochter- sowie deren mit ihr verbundenen
Gesellschaften zusammensetzt.
Zu c) Eventuelle persönliche Sicherheiten der
Gesellschafter oder anderer nahestehender
Personen des Emittenten zur Finanzierung der
Investitionsobjekte
Sollte der Emittent für die Zwischenfinanzie-
rung des bestimmten Investitionsobjekts neben
dem Mezzanine-Kapital auch (Bank-) Kredite in
Anspruch nehmen, können im Einzelfall auch
persönliche Sicherheiten der Gesellschafter
des Emittenten oder anderer nahestehender
Personen des Emittenten als Kreditsicherheiten
vorausgesetzt werden.
Diese eventuellen persönlichen Sicherheiten
bestehen aus selbstschuldnerischen Bürgschaf-
ten und aus abstrakten Schuldanerkenntnissen.
Diese Sicherheiten werden zwar in der Regel
der Höhe nach auf einen Teil der zu sichernden
Kredite begrenzt. Im Sicherungsfall haften diese
Kreditsicherheiten der Gesellschafter oder ande-
rer nahestehenden Personen des Emittenten als
Eigenkapitalersatz im Rang vor dem Mezzanine-
Darlehen des Anlegers für diese damit besicher-
ten (Bank-) Kredite.
Das bedeutet, dass diese persönlichen Sicher-
heiten zuerst verwertet werden müssen, ehe
das Mezzanine-Darlehen als Haftungskapital des
Emittenten in Anspruch genommen werden darf.
Dies kann zur Folge haben, dass das Ausfallri-
siko des Mezzanine-Darlehens in Bezug auf die
Rückzahlung und die Zahlung der Zinsen an die
Anleger verringert wird.
Diese persönliche Haftung der Gesellschafter oder
anderer nahestehender Personen des Emittenten
setzt jedoch voraus, dass das Vermögen dieser
sicherungsgebenden Personen bei Inanspruch-
nahme die erforderliche Werthaltigkeit hat, um
für die Verbindlichkeiten des Emittenten aus dem
besicherten Kredit haften zu können, und inso-
weit die Haftung des Mezzanine-Darlehens für die
besicherten Verbindlichkeiten ausschließen kann.
Es gibt deshalb keine Gewähr dafür, dass im
Sicherungsfall der Wert des als Eigenkapitalersatz
haftenden Vermögens der sicherungsgebenden
Personen, gleich aus welchen Gründen, nicht
mehr gegeben ist, um insoweit die Haftung für
die besicherten Kredite des Emittenten erfüllen zu
können.
Die persönliche Haftung dieser sicherungsgeben-
den Personen kann daher gegebenenfalls weder
Überschuldung noch die aus der Nachrangigkeit
folgende Haftung des Mezzanine Darlehens für
sämtliche – nicht durch die Gesellschafter besi-
cherten – vorrangigen Verbindlichkeiten ausschlie-
ßen.
Die Überschuldung wäre folglich gegeben, wenn
das haftende Eigenkapital des Emittenten (wel-
ches sich hier aus dem Kommanditkapital und et-
waigen stillen Reserven sowie aus den vorgenann-
ten persönlichen Sicherheiten zusammensetzt)
und die Summe des nachrangigen Fremdkapitals,
wozu auch das Mezzanine-Darlehen zählt, nicht
genügen würde, die Summe der vorrangigen
Verbindlichkeiten abzudecken. Das Mezzanine-
Darlehen würde haften, wenn das Eigenkapital
nicht ausreicht, sämtliche vorrangigen Verbind-
lichkeiten abzudecken.
28
3.2. Prognosegefährdende risiken
3. Risikohinweise
Darunter fallen solche Risiken, die zu einem
von der Prognose abweichenden Ergebnis des
Emittenten führen können. Diese können für
sich allein oder bei gleichzeitigem Auftreten und
Zusammenwirken mehrerer solcher Risiken zu
einem anlagegefährdenden Risiko führen. Diese
Risiken können sich insbesondere aus den nach-
folgenden Umständen ergeben.
3.2.1. Investitionsrisiko des Emit-tenten
Risiken ergeben sich daraus, dass trotz Be-
achtung aller relevanten Auswahlkriterien
und Marktstrategien bzw. Marktanalysen die
bestimmten Investitionsobjekte wegen nicht vor-
hersehbarer Entwicklung dauerhaft zu Verlusten
führen können.
Der Emittent als Finanzierungsgesellschaft nimmt
Investitionen ausschließlich in Beteiligungs- und
Objektgesellschaften der CARPEVIGO Gruppe
vor. Die Investitionen können in das Eigenkapital
(Beteiligung) oder in das Fremdkapital (Darlehen)
dieser Beteiligungsgesellschaften erfolgen. Zur
Finanzierung dieser Investitionen verwendet der
Emittent sein Eigenkapital sowie Fremdkapital,
wozu auch das von den Anlegern überlassene
Mezzanine-Kapital gehört.
Risiken können sich dadurch ergeben, dass die
geplanten Beteiligungserträge, die aus Verzinsun-
gen, Gewinnbeteiligungen, und Veräußerungs-
gewinnen bestehen, nicht oder nicht rechtzeitig
realisiert werden. Folglich die Zinsen und die
Tilgung des Mezzanine-Darlehen von dem
Emittenten nicht oder nicht rechtzeitig geleistet
werden können.
3.1.3. Mittelverwendungskontrolle
Der Mittelverwender nimmt gemäß dem Vertrag
über die eingeschränkte Mittelverwendungs-
kontrolle (Seite 76) für den Anleger eine einge-
schränkte Mittelverwendungskontrolle vor. Diese
Mittelverwendungskontrolle beschränkt sich
darauf, ob für die Verwendung des eingezahlten
Mezzanine-Darlehens die bestimmten Vorausset-
zungen formal vorliegen.
Eine Kontrolle der rechtlichen und wirtschaftli-
chen Konzeption der in diesem Prospekt angebo-
tenen Festzinsanlage, der Bonität des Emittenten
und der beteiligten Personen, Unternehmen und
Vertragspartnern sowie der Werthaltigkeit von
Leistungsversprechen, die für die Festzinsanlage
von Bedeutung sind, findet hingegen nicht statt.
Entsprechende sich in diesem Zusammenhang für
die Festzinsanlage ergebenden Risiken werden
folglich durch die Mittelverwendungskontrolle
durch den Mittelverwender nicht ausgeschlossen.
29
3.2.2. Risiken aus der Geschäftstätigkeit der CARPEVIGO Gruppe
Das Investitionsrisiko des Emittenten hängt von
der Geschäftstätigkeit der CARPEVIGO Gruppe
ab. Diese Abhängigkeit erklärt sich damit, dass
der Emittent die Entwicklung, Errichtung und
Verwertung (durch Veräußerung) von Photovol-
taikanlagen durch die CARPEVIGO Gruppe finan-
ziert. Bei Realisierung einzelner oder mehrerer
dieser Risiken können sich wesentliche nachtei-
lige Auswirkungen auf die Geschäfts-, Finanz-,
Vermögens- und Ertragslage des Emittenten
ergeben, wodurch sowohl die Zinsen als auch die
Rückzahlung des investierten Mezzanine-Kapitals
gefährdet werden können.
Diese Risiken können sich insbesondere aus den
folgenden Stufen der Entstehung der zu finanzie-
renden Projekte ergeben.
3.2.2.1. Risiken aus Projektent-wicklung
Risiken aus der Projektentwicklung ergeben sich
aus der Auswahl des Standorts und der Technik
sowie aus den Kosten- und Ertragsprognosen.
Standortrisiko
Die Standortentwicklung umfasst die Verfüg-
barkeit und Beschaffenheit von Land bzw. von
Gebäuden. Ferner die gesetzlichen Vorausset-
zungen für die Realisierung des Projekts. Für die
Eignung des Standorts werden Gutachten zur
Einschätzung der Sonneneinstrahlung und der
daraus resultierenden Sonnenenergieleistung von
anerkannten Instituten eingeholt. Dabei besteht
das Risiko, dass diese Gutachten falsche Einschät-
zungen enthalten und sich die Ertragsprognosen
tatsächlich nicht realisieren lassen.
Photovoltaikanlagen können entweder als
Dachanlagen auf Gebäudedächern oder als
Freiflächenanlagen konzipiert werden. Das für
die Freiflächenanlage benötigte unbebaute Land
wird rechtlich durch Kauf oder durch Pacht
erworben. Bei Dachflächenanlagen wird das be-
nötigte Gebäudedach vorwiegend angepachtet.
Die Pacht wird durch Eintragung einer persön-
lichen Dienstbarkeit im Grundbuch gesichert.
Dadurch wird die Nutzung der Fläche vor einem
Verkauf des Grundstücks und/oder des Gebäu-
des sowie vor einer möglichen Insolvenz des
Verpächters bzw. Eigentümers des Grundstücks
geschützt.
Bei einer Pacht ist eine fest vereinbarte Laufzeit
von 20 bis 25 Jahren erforderlich. Eine ordentli-
che Kündigung der Pacht während der Laufzeit
durch den Verpächter ist ausgeschlossen. Die
Verlängerung der Pachtzeit wird in der Regel-
durch Optionen von jeweils fünf Jahren für den
Pächter gesichert.
Risiken können aus den behördlichen Genehmi-
gungen der Nutzung des Grundstücks oder Ge-
bäudes für photovoltaische Anlagen erwachsen.
Das politische Umfeld in den Standortländern
kann unvorhersehbaren Schwankungen (insbe-
sondere aus Umweltschutzgründen) unterlie-
gen, die die Realisierung der Photovoltaikanla-
gen behindern oder zeitliche Verzögerungen zur
Folge haben können.
Die Standortentwicklung von Photovoltaikan-
lagen kann durch behördliche und gerichtliche
Einspruchsmöglichkeiten von Anliegern oder
von öffentlichen Belangen zeitlich verzögert
oder gar abgebrochen werden.
30
3. Risikohinweise
Technikrisiko
Bei Dachflächenanlagen besteht das technische
Risiko darin, dass die Gebäude wegen gravieren-
der gebäudetechnischer Mängel für die Dachnut-
zung nicht erhalten bleiben.
Die aus der technischen Leistungsfähigkeit der
Photovoltaikanlage resultierenden Risiken können
dazu führen, dass die Solarmodule und die Wech-
selrichter ihre Leistung über die geplante Gesamt-
laufzeit der Photovoltaikanlagen vermindern.
Generell sind Solarmodule aufgrund fehlender
beweglicher Teile relativ langlebig und wenig
störanfällig. Dennoch können Leistungsmin-
derungen auftreten, die höher als die von den
Herstellern zugesagten 20% innerhalb eines
Zeitraumes von 25 Jahren ausfallen. Bei der
Wirtschaftlichkeitsberechnung wird daher eine
Leistungsreduzierung je nach der eingesetzten
Technologie von 0,2% bis 0,5% pro Betriebjahr
zugrundegelegt.
Leistungsminderungen bis hin zu einem totalen
Ausfall können sich auch daraus ergeben, dass
Solarmodule wegen Undichtigkeiten oder elektri-
scher Fehler zerstört werden.
Die Lebensdauer von Wechselrichtern ist be-
grenzt. Es ist daher im Laufe der Betriebszeit mit
Ausfällen von Wechselrichtern und dem Aus-
tausch wesentlicher Komponenten oder ganzer
Wechselrichter zu rechnen. Das Risiko besteht
darin, dass die Aufwendungen und die dadurch
bedingten Ertragsausfälle nicht von der von den
Herstellern zugesagten Gewährleistungen von
einer Dauer von zwischen fünf und zehn Jahren
gedeckt sind.
Risiken aus der technischen Leistungsfähigkeit
der Photovoltaik können auch nicht dadurch
ausgeschlossen werden, dass die Hersteller und
Lieferanten der Bauteile sorgfältig ausgewählt
werden und nur hochwertige Bauteile zum
Einsatz kommen, ferner umfassende Garantie-
und Wartungsverträge abgeschlossen werden,
die Photovoltaikanlage durch ein Fernüberwa-
chungssystem überwacht wird, Versicherungen
gegen jedwede Schäden der Photovoltaikanlage
(einschließlich Elementarschäden, z.B. Erdbeben)
und gegen daraus resultierenden Ertragsausfällen
abgeschlossen sind.
Risiken aus der Kosten- und Ertragsprognose
Für die Projektierung entscheidend ist ferner die
Prognose über den Energieertrag. Dieser hängt
sowohl von dem Potenzial der Sonneneinstrah-
lung am geplanten Standort als auch von der
technischen Leistungsfähigkeit der geplanten
Photovoltaikanlage ab.
Dafür liegt neben der Begutachtung des Poten-
zials der Sonneneinstrahlung durch anerkannte
Institute auch zu jedem Bauabschnitt ein Gutach-
ten vor, welches den Betriebswirkungsgrad der
Anlage (performance ratio) ermittelt. In Verbin-
dung mit den Daten des Deutschen Wetterdiens-
tes sowie mit eigenen Berechnungen zur Sonnen-
einstrahlung lässt sich schließlich der Energieertrag
der Photovoltaikanlage prognostizieren.
Das Risiko liegt darin, dass Prognoseverfahren
grundsätzlich systembedingte Unzulänglichkeiten
aufweisen, da die komplexen Verhältnisse mit
den computergestützten Modellen nur unvoll-
kommen abgebildet werden können. Auch
sind die zugrunde gelegten Eingabedaten, z. B.
Strahlungsmessung, Wetterdaten mit Ungenau-
igkeiten behaftet.
Darüber hinaus schreiben die Gutachten die in
der Vergangenheit gemessenen Verhältnisse der
31
Sonneneinstrahlung in die Zukunft fort. Es kann
daher nicht ausgeschlossen werden, dass die
zukünftigen Verhältnisse aufgrund von Klima-
veränderungen von den Vergangenheitswerten
nachhaltig abweichen.
Rechtliche Risiken
Das Risiko besteht darin, dass die Vergütungs-
und Einspeisebedingungen für Anlagen zur
Nutzung der erneuerbaren Energie oder andere
gesetzliche Rahmenbedingungen sich ändern.
Die Solarenergie ist nämlich gegenüber der
konventionellen Energieerzeugung noch nicht
wettbewerbsfähig. Dementsprechend ist der
Markt für Solarprojekte von den gesetzlichen
Fördermaßnahmen abhängig. Sollten die Rege-
lungen für die Gewährung von Fördermitteln
oder Zuschüssen kurzfristig außer Kraft gesetzt
werden oder sollte sich die Förderung reduzieren,
könnte der Markt für Solarprojekte einbrechen.
3.2.2.2. Herstellungsrisiko
Risiken in der Errichtung einer Photovoltaikanlage
ergeben sich daraus, dass wichtige Vertragspart-
ner, insbesondere die Hersteller und Lieferanten
der Solarmodule und der Wechselrichter oder der
Generalübernehmer einer schlüsselfertigen Errich-
tung (insbesondere wegen Insolvenz) ihre Verträge
nicht mehr erfüllen können. Für die CARPEVIGO
Gruppe kann sich hieraus insbesondere das Risiko
von Preissteigerungen, soweit überhaupt noch
entsprechende Solarmodule etc. beschafft werden
können, sowie insbesondere auch das Risiko
etwaiger verlorener Anzahlungen, soweit diese
nicht ausreichend besichert sind, mit erheblichen
Auswirkungen auf die Vermögens- Finanz- und
Ertragslage der CARPEVIGO Gruppe, und damit
auch des Emittenten ergeben.
3.2.2.3. Verwertungsrisiko
Veräußerung der Investitionsobjekte
Die Verwertung der mit Mezzanine-Darlehen
finanzierten Anlagen der Photovoltaik erfolgt
durch Veräußerung dieser Anlagen.
Nach Fertigstellung der Projekte besteht das Risiko,
dass die Projekte nicht finanziert oder mit einem
geringeren Ergebnis als geplant verkauft werden
können. Dies könnte sich nachteilig auf die wirt-
schaftliche Entwicklung des Emittenten auswirken.
Betreibung der Investitionsobjekte
Bei Projekten, die im eigenen Bestand der
CARPEVIGO Gruppe betrieben werden, besteht
das Risiko, dass die prognostizierten Erträge des
Projekts nicht erreicht werden oder die Betriebs-
kosten höher ausfallen als geplant.
Risiken aus der Betreibung ergeben sich aus der
Technik und Wartung der Photovoltaikanlagen.
Neben den vorgenannten spezifischen techni-
schen Problemen bei den Solarmodulen und
Wechselrichtern können die Photovoltaikanlagen
während des Betriebes verschiedenen Belastun-
gen und Witterungseinflüssen ausgesetzt sein.
Die dadurch bedingte Instandhaltung durch
Austausch von Teilen wie Solarmodulen, Wech-
selrichtern und der elektrischen Einrichtungen
können zu Aufwendungen führen, und sind nur
bedingt in der Prognose berücksichtigt worden.
Ein weiteres Risiko besteht darin, dass die Her-
steller oder andere Firmen den für den Betrieb
der Photovoltaikanlage notwendigen Verpflich-
tungen von Wartung, Garantie und Gewährleis-
tungen nicht nachkommen. Derzeit bestehende
gesetzliche Abnahmeverpflichtungen können
zukünftig durch gesetzgeberische Maßnahmen
entfallen.
32
3. Risikohinweise
Des Weiteren besteht das Risiko, dass die Pho-
tovoltaikanlage oder Teile davon die prognos-
tizierte Betriebsdauer von 20 bis 35 Jahre nicht
erreichen. Im laufenden Betrieb ist mit technisch
bedingten Verlusten wie Netzstörungen, Abwei-
chungen von Leistungsdaten der Solarmodulen
und Wechselrichtern der Herstellerangaben und
wie Verschmutzungen zu rechnen.
Darüber hinaus können technische Wartungen
und die genannten technischen Problemen zu
Stillstandszeiten führen, die weder von der Ge-
währleistung des Herstellers bzw. Lieferant noch
von einer Betriebsunterbrechungsversicherung
gedeckt sind.
Ein weiteres Risiko resultiert daraus, dass die Ab-
nehmer des elektrischen Stroms aus irgendwel-
chen Gründen ihren vertraglichen bzw. gesetzli-
chen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen.
3.2.3. Finanzierungsrisiko
Die Finanzierung der von dem Emittenten
durchgeführten und geplanten Investitionsob-
jekte erfolgt neben Eigenkapital vorwiegend
durch Fremdkapital. Dazu zählen insbesondere
Kredite von Banken und nachrangige Mezzanine-
Darlehen. Die Entwicklung des Kapitalmarktes im
Allgemeinen, der Finanzierungskonditionen und
-bedingungen, insbesondere die Entwicklung des
allgemeinen Zinsniveaus, können positive wie
negative Effekte auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Emittenten haben.
Insbesondere bei eventuell eintretender Bonitäts-
verschlechterung des Emittenten kann die jeweili-
ge Bank die vorzeitige Rückzahlung des Kredites
verlangen oder nach Ablauf des ersten Finanzie-
rungsfestschreibungszeitraumes den Kredit nicht
verlängern. In der Folge bedeutet dies, dass der
Kredit entweder aus Eigenmitteln bzw. vorhan-
denem Kapital oder durch eine anderweitige
Aufnahme von Fremdkapital zurückzuzahlen ist.
Der Emittent müsste dann zusätzlichen Kapital-
dienst leisten, der sich erheblich negativ auf die
Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung des
Emittenten auswirken würde. Das Ergebnis wür-
de sich dann aufgrund des Zinsmehraufwandes
entsprechend verändern. Ob, wann und in wel-
cher Höhe dann Zinsen an die Anleger erfolgen
könnten, kann in diesem Fall nicht prognostiziert
werden. Im Extremfall könnte eine nicht geplante
Rückforderung des aufgenommenen Fremd-
kapitals ohne erneute Kapitalzufuhr auch zu
einer Insolvenz durch bilanzielle Überschuldung
und/oder durch Zahlungsunfähigkeit führen,
und dadurch die Zinsen und die Rückzahlung
der Mezzanine-Darlehen durch den Emittenten
gefährden bzw. unmöglich machen.
Innerhalb der einzelnen Gesellschaften der
CARPEVIGO Gruppe bestehen diverse Darlehens-
verflechtungen. Diese Verträge haben teilweise
einen erheblichen Umfang. Sofern einzelne
Darlehen nicht bedient bzw. getilgt werden kön-
nen, kann dies negative Auswirkungen auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einzelner
Gesellschaften der CARPEVIGO Gruppe und
damit direkt oder indirekt auch auf den Emit-
tenten haben. Zudem kann es im Rahmen eines
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages
nicht nur zu Gewinnabführungen sondern auch
zu Verlustübernahmen kommen.
3.2.4. Wettbewerbsrisiko
Der globale Wettbewerb im Markt der erneu-
erbaren Energien hat sich in den letzten Jahren
intensiviert. Inzwischen drängen auch zahlreiche
33
Wettbewerber auf die relevanten Märkte. Die
Folge eines verstärkten Wettbewerbs könnten
durch eine Angebotsverknappung die kalkulier-
ten Einkaufspreise steigen und somit die Margen
sinken.
3.2.5. Abhängigkeit von Schlüs-selpersonen
Der Erfolg der Festzinsanlage hängt auch von
den unternehmerischen Fähigkeiten der Ge-
schäftsführer und der Mitarbeiter des Emittenten
und der CARPEVIGO AG, die Teil der CARPEVIGO
Gruppe sind, ab. Der Ausfall einer oder mehrerer
unternehmenstragender Personen könnte eine
nachhaltige negative Auswirkung auf die wirt-
schaftliche Entwicklung des Investitionsobjekts
bis hin zur gesamten Unternehmenstätigkeit des
Emittenten haben. Zu den Risiken gehören auch
falsche Einschätzungen und Entscheidungen des
Emittenten und der CARPEVIGO AG bezüglich
Markteinschätzung, Errichtung und Verwertung
des Investitionsobjekts bzw. anderer Projekte der
erneuerbaren Energie.
Der Erfolg hängt hier wesentlich von dem Vor-
stand der CARPEVIGO AG; bestehend aus den
Herren Jens F. Neureuther und Herrn Stephan
Wullinger, sowie aus dem Aufsichtsrat der CAR-
PEVIGO AG, bestehend aus den Herren Martin
Hobler als Aufsichtsratvorsitzenden, Rainer Hoff-
mann und Fritz Keller ab. Herr Stephan Wullinger
ist auch Hauptaktionär der CARPEVIGO AG.
Aufgrund der langjährigen beruflichen Erfahrun-
gen dieser Personen, ihrem persönlichen Kon-
taktnetzwerk und ihrer Fachkenntnisse könnte
ihr Ausfall wesentliche nachteilige Auswirkungen
auf die Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft haben.
3.2.6. Konjunkturrisiko sowie Abweichungen von der Unterneh-mensplanungInsbesondere die Schwankungen im Markt für
erneuerbaren Energien sowie die allgemeine
konjunkturelle Lage können Einfluss auf die
Ausschüttungs- und Rückzahlungsfähigkeit des
Emittenten haben, da die langfristige Preis- und
Ertragsentwicklung in der jeweiligen Region
aufgrund zahlreicher Unsicherheitsfaktoren nur
schwer vorhersehbar ist.
Die gesamtwirtschaftliche bzw. branchenspezifi-
sche Entwicklung, z.B. aufgrund von Konjunktu-
reinbrüchen, Abwanderung von Unternehmen,
steigender Arbeitslosigkeit oder auch Terroran-
schlägen, könnte Einfluss auf die geplanten Erlöse
und damit auch auf den Wert des Anlagevermö-
gens der CARPEVIGO Gruppe haben. Es besteht
das Risiko, dass die von dem Emittenten vorge-
nommenen Bewertungsansätze korrigiert werden
müssen.
Sollte eine außerplanmäßige Abschreibung des
Anlagevermögens der CARPEVIGO Gruppe
erforderlich sein, so würde sich dies nachteilig
auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Emittenten auswirken mit der Gefahr einer gerin-
geren bzw. keiner Zinszahlung und/oder einer nur
teilweisen bzw. ganz ausbleibenden Rückzahlung
des Darlehens. Insbesondere würde eine Abwer-
tung des Anlagevermögens die Stellung weiterer
Sicherheiten erforderlich machen und die weite-
ren Finanzierungsmöglichkeiten der Gesellschaft
beeinträchtigen.
34
3. Risikohinweise
3.2.7. Änderung des Investitions-objekts
Risiken können sich auch aus dem Vorbehalt
des Emittenten gemäß Ziffer 6.10. des Prospekts
und gemäß Ziffer 1.2 des Darlehensvertrages
ergeben, das Mezzanine-Darlehen für die Fi-
nanzierung eines anderen, gleichartigen Inves-
titionsobjektes bzw. von weiteren gleichartigen
Investitionsobjekten zu verwenden.
3.2.8. Vorzeitige Beendigung der Festzinsanlage
Der Emittent kann das Mezzanine-Darlehen
jederzeit und ohne Grund vor Beendigung der
vereinbarten Laufzeit an den Anleger zurückzah-
len. Als Folge endet die vereinbarte Verzinsung
der Festzinsanlage zum Zeitpunkt der vorzeitigen
Rückzahlung. Die vorzeitige Rückzahlung des
Darlehens kommt insbesondere in Betracht,
wenn das Mezzanine-Darlehen für die Zwischen-
finanzierung nicht mehr benötigt wird, weil das
zu finanzierende Investitionsobjekt vorzeitig
verwertet worden ist.
3.2.9. Verlängerung der Fälligkeit der Rückzahlung des Darlehens
Der Emittent kann ohne Zustimmung des
Anlegers die Fälligkeit der Rückzahlung des
Mezzanine-Darlehens, die mit Ende der Lauf-
zeit des Darlehens zum 30.11.2011 gegeben
ist, vorbehaltlich der Nachrangigkeit um bis
zu drei Monate verlängern. Die Verschiebung
der Fälligkeit kommt insbesondere in Betracht,
wenn der Emittent für das Mezzanine-Darlehen
eine Refinanzierung benötigen sollte, die zum
Zeitpunkt des Endes der Laufzeit des Mezzanine-
Darlehens noch nicht vorliegt. Als Entschädigung
für die verzögerte Fälligkeit zahlt der Emittent
dem Anleger für den Zeitraum der Fälligkeit den
Zins von 9% p.a. fort.
3.2.10. Rechtliche und steuerliche Risiken
Das Konzept dieser Anlage beruht auf den
rechtlichen, steuerlichen und gegebenenfalls
aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen zum
Zeitpunkt der Erstellung dieses Prospektes. Es
kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch
künftige Gesetzesänderungen, Änderungen der
Auslegung und Anwendung bestehender Ge-
setze durch Rechtsprechung, durch Finanz- und
Aufsichtsbehörden sich die rechtlichen und steu-
erlichen Rahmenbedingungen ändern können,
die sich auf die wirtschaftliche Entwicklung dieser
Beteiligung auswirken können.
35
3.3. Anlegergefährdende risiken
3.4. Verlust der Anlage
Darunter fallen solche Risiken, die nicht nur zu
einem Verlust der Anlage führen können, sondern
auch das sonstige Vermögen des Anlegers gefähr-
den können. Diese Risiken können sich insbeson-
dere aus den nachfolgenden Umständen ergeben.
3.3.1. Fremdfinanzierung der Anlage
Die Fremdfinanzierung des Darlehens erhöht
für den Anleger das wirtschaftliche Risiko der
Anlage. Der Anleger müsste unabhängig von
der Anlage für die Tilgung des dafür aufgenom-
menen Kredites und für die darauf zuzahlenden
Schuldzinsen an den Kreditgeber aufkommen.
Bei einem Totalausfall der Anlage und der Zinsen
würde der Verlust des Anlegers in der gesamten
Kreditsumme zuzüglich der daraufentfallenden
Schuldzinsen bestehen.
Hinzu kommt das steuerliche Risiko. Den Verlust
des als Anlage hingegebenen Darlehensbetrages
kann der Anleger einkommensteuerlich nicht
geltend machen, wenn dieses seinem Privatver-
mögen zuzuordnen ist. Die steuerliche Abzugs-
möglichkeit kann wegen Verneinung der Einkünf-
teerzielungsabsicht gefährdet sein. Dies ist der Fall,
wenn die aus der Anlage erwarteten bzw. tatsäch-
lichen Zinseinnahmen die Aufwendungen für die
Fremdfinanzierung nicht übersteigen sollten.
Von einer Fremdfinanzierung des Darlehens wird
daher ausdrücklich abgeraten.
3.3.2. Laufzeit, Fungibilität, Rückabwicklung
Der Anleger kann das Darlehen während der von
Beginn an bestimmten Laufzeit nicht vorzeitig
kündigen. Ist der Anleger vorzeitig auf die Rück-
zahlung des Darlehens angewiesen, kann er dies
ohne Einschränkung nur durch Abtretung bzw.
Pfändung der Rechte und Ansprüche aus dem
Darlehensvertrag und der als Sicherheit dienenden
Grundschuld an/durch einen Dritten bewirken.
Die Laufzeit kann durch die in Ziffer 3.1. des
Prospekts genannte Nachrangigkeit verlängert
werden. Dadurch kann sich die Rückabwicklung
des Mezzanine-Darlehens verzögern.
Die vorgenannten anlagegefährdenden, prog-
nosegefährdenden und anlegergefährdenden
Risiken können zu einer nicht rechtzeitigen Aus-
schüttung der Zinsen und einer nicht rechtzeiti-
gen Rückzahlung des Darlehens bis hin zu einem
teilweisen, im schlimmsten Fall totalen Verlust
des Darlehens und der Zinsen führen.
Verluste des Darlehens können, wenn sie aus
Privatvermögen des Anlegers gegeben worden
sind, auch steuerlich nicht geltend gemacht wer-
den. Dasselbe gilt, wenn bei Darlehen aus einem
Betriebsvermögen des Anlegers die Gewinnerzie-
lungsabsicht verneint werden sollte.
36
4. CARPEVIGO Gruppe
4. CARPEVIGO Gruppe
Der Emittent ist eine Finanzierungsgesellschaft der CARPEVIGO AG. Diese bildet die Obergesellschaft
der CARPEVIGO Gruppe.
4.1. Übersicht
Die nachfolgende Grafik zeigt die gegenwärtigen Beteiligungen der CARPEVIGO AG an Gesellschaften.
CARPEVIGO AGVorstand: Jens F. Neureuther, CEO, Stefan Wullinger, CFO
BartimoS.L.
Spanien
Blue Energy Development GmbH
CARPEVIGOFinanzierungs
GmbH & Co. KG
CARPEVIGOBau GmbH
CARPEVIGOManagement GmbH
CARPEVIGO Beteiligungs GmbH & Co.
Spanien KG
Objektgesellschaften Spanien
CARPEVIGO Beteiligungs GmbH & Co.
Deutschland KG
Objektgesellschaften Deutschland
CARPEVIGO Beteiligungs GmbH & Co.
Italien KG
ObjektgesellschaftenItalien
Emittent75%
75% 75% 100%
100%100% 100% 100%
100%
100%
75%
SERVICE SERVICEPORTFOLIO / BESTAND
37
Die in Holzkirchen im Landkreis Miesbach ansäs-
sige CARPEVIGO AG ist eine eigentümergeführ-
te Gesellschaft. Zweck der Gesellschaft ist die
Finanzierung von Projekten und die Beteiligung
an Unternehmen im Bereich der erneuerbaren
Energie sowie die Planung, Realisierung und
Vermittlung von Projekten im Bereich der erneu-
erbaren Energie.
1. Jens F. Neureuther
Funktion: Vorsitzender des Vorstands für die Bereiche Unterneh-mensstrategie, Projektumsetzung, Technik und Personal
Dipl.-Betriebswirt, Studium der Betriebswirtschaft in München.
Langjährige Führungspositionen in den Bereichen der Finanzdienstleistung, der Immobilienwirtschaft und der erneuerbaren Energie.
Einschlägige Erfahrungen im Bereich Konzeption, Ver-trieb, Vermarktung von Produkten der Finanzdienstleis-tungs- und der Immobilienwirtschaft sowie der erneuer-baren Energie.
2. Stephan Wullinger
Funktion: Finanzvorstand für die Bereiche Finanzen und Controlling
MBA Degree am Institut of Management Development (IMD), Lausanne
Langjährige Erfahrung im Portfolio- und Bauträgerge-schäft
Beratung und Beteiligung bei Share- und Assetdeals zu einem Gesamt-Marktwert von mehr als EUR 2 Milliarden.
Wesentliche Gesellschafter und Vorstand dieser Gesellschaft sind
Die CARPEVIGO AG plant, baut und betreibt im
In- und Ausland Kraftwerke der erneuerbaren
Energie. Die Verwertung erfolgt durch Verkauf
von elektrischem Strom und/oder Verkauf von
Photovoltaikanlagen.
38
4. CARPEVIGO Gruppe
Die CARPEVIGO Gruppe verfügt über ein Ge-
schäftsmodell, welches die wesentlichen Teile der
Wertschöpfungskette von Photovoltaikanlagen
abdeckt. Die CARPEVIGO Gruppe setzt dabei
in den verschiedenen Geschäftsfeldern jeweils
auf starke Kooperationen und Partnerschaften.
Bei der Projektentwicklung sind dies vor allem
renommierte Unternehmen in den jeweiligen
Standortländern der Photovoltaikanlagen.
Projektentwicklung
Die Projektierung von Photovoltaikanlagen ist ein
wichtiger Bestandteil des Geschäftsmodells der
CARPEVIGO Gruppe. Dieser komplexe Prozess
erfordert ein hohes Maß an technischem Know-
how, Kompetenzbündelung und professionellem
Projektmanagement.
Zur effektiveren Bearbeitung der Aufgaben vor
Ort verfügt die CARPEVIGO AG in den Stand-
ortländern über regionale Projektentwickler
und kooperiert mit Partnerunternehmen. Zur
Durchführung der Genehmigungsverfahren und
der Landsicherung wird in fortgeschrittenen Pro-
jektentwicklungsphasen eine Objektgesellschaft
gegründet. Die rechtlichen Voraussetzungen zur
Errichtung und zum Betrieb der projektierten
Photovoltaikanlage werden geklärt. Desweiteren
wird die technische Planung der Photovoltaikan-
lage durchgeführt und werden bauvorbereitende
Unterlagen erstellt. Schließlich werden Verhand-
lungen mit Energieversorgern über die Abnahme
des mit der Photovoltaikanlage erzeugten elektri-
schen Stroms aufgenommen.
Projektfinanzierung
Die CARPEVIGO Gruppe finanziert ihre Projek-
te mit Eigenkapital und Fremdkapital. Für die
4.2. geschäftsmodell
Finanzierung mit Eigenkapital kann sie auch
Partnerschaften (Joint-Ventures) eingehen. Das
Fremdkapital besteht vornehmlich aus Mezzani-
ne-Darlehen und Bankkrediten. Die Finanzierung
der Projekte soll durch den Emittenten für die
CARPEVIGO Gruppe koordiniert werden. Die er-
folgreiche Veräußerung der von der CARPEVIGO
Gruppe realisierten Photovoltaikanlagen ist
wichtiger Bestandteil der positiven Umsatz- und
Ergebnisentwicklung.
Projektbau
Für die Errichtung der Photovoltaikanlage beauf-
tragt die CARPEVIGO Gruppe einen Generalun-
ternehmer/Generalübernehmer. Diese erbringen
für die CARPEVIGO Gruppe die schlüsselfertige
Errichtung der Photovoltaikanlage.
Projektverwertung
Die CARPEVIGO Gruppe verwertet ihre realisier-
ten Photovoltaikanlagen entweder durch Verkauf
des damit erzeugten elektrischen Stroms oder
durch Veräußerung der Photovoltaikanlagen.
Die Veräußerung erfolgt entweder durch die
Objektgesellschaft selbst (asset deal) oder durch
Veräußerung der Anteile an der die Photovol-
taikanlage realisierten Objektgesellschaft (share
deal). Zusätzliche Verwertungsmöglichkeiten für
die CARPEVIGO Gruppe ergeben sich durch die
technische und kaufmännische Betreuung bis hin
zur Übernahme des Managements der veräußer-
ten Photovoltaikanlage im Auftrag des Erwerbers
(After-Sale Services)
39
Einkauf der Module und Wechselrichter
Einkauf der noten-digen Baukompo-nenten
Bauausführungspla-nung
Bauausführung
Baumanagement
Baucontrolling
Auswahl, Prüfung und Beurteilung von geeigneten Dach- und Freiflächen
Verhandlung mit Projektentwicklern
Verkauf von Strom im Eigenbetrieb
Veräußerung der Photovoltaikanlage
Planung der Anlage
Betreuung der Ge-nehmigungsverfahren
Verhandlungen mit Energieversorgern
technische Betreuung
Lfd. Ertragskontrolle per Datenfernüber-wachung
Kfm. Betreuung
Management
Eigenkapital
Banken
Mezzanine Kapital
Anleihen
Joint Ventures
Projektentwicklung
Projektbau
Einkauf
Bauausführung
Flächen-/Projekt-
beschaffung
Verwertung
Projektierung/
Planung
Verwaltung
und Service
Projektfinanzierung
Projektverwertung
Finanzierung
Geschäftsmodell im Überblick
CARPEVIGO GRUPPE
40
4. CARPEVIGO Gruppe
Die CARPEVIGO Gruppe hat bereits Photovolta-
ikanlagen mit einer Leistung von circa 7,195 MW
im Wert von circa EUR 30 Mio realisiert.
Sie plant im laufenden Geschäftsjahr über
Projektgesellschaften die Entwicklung und
Errichtung von circa 8 Photovoltaikanlagen mit
4.5. Leistungsbilanzeiner Leistung von circa 12,83 MW (Megawatt)
im Wert von circa EUR 49 Mio. Die Investitionen
verteilen sich auf Freiflächen- und Dachflächen-
anlagen in Deutschland mit einer Leistung von
circa 10,83 MW und auf Freiflächenanlagen in
Italien mit einer Leistung von circa 2 MW .
Die CARPEVIGO Gruppe hat seit 2006 bereits
zwei Anleihen mit einem Gesamtvolumen von
4.4. Angaben über bereits durchgeführte Vermögensanlagen
EUR 24,3 Millionen erfolgreich platziert.
Wesentliche Kriterien für die Investitionen sind
langfristige Einnahmesicherheiten durch gesetz-
liche Rahmenbedingungen von mindestens 20
bzw. 35 Jahren, der Einsatz einer verlässlichen
Technologie sowie die Möglichkeit, durch einen
hohen Fremdkapitalanteil bei der Finanzierung
der Photovoltaikanlagen einen positiven Leve-
rage-Effekt zu erzielen.
In der CARPEVIGO Gruppe werden sowohl
eigene Projekte der Photovoltaik entwickelt und
realisiert als auch Leistungen für bereits vordefi-
nierte Projekte angeboten. Als vertikal integrierte
Unternehmung ist die CARPEVIGO Gruppe
auf den wesentlichen Wertschöpfungsstufen
solartechnischer Kraftwerke aktiv und kann in
allen Projektierungs- und Realisierungsphasen
einer Photovoltaikanlage entsprechende Umsätze
(Erlöse) und Erträge erzielen.
Die Besonderheit des Projektgeschäfts liegt darin,
dass neben Erlösen aus der Entwicklung eige-
ner Projekte auch Erlöse aus dem Verkauf von
4.3. Umsatz- und Ertragsstruktur
Projektentwicklungen ohne deren Realisierung
erzielt werden können. Hinzukommen kommen
Vergütungen für Engineering-Dienstleistungen
bei Planung und Bau von Photovoltaikanlagen
und Teilkomponenten. Schließlich werden durch
die vielfältigen Möglichkeiten der Verwertung der
selbst realisierten Photovoltaikanlagen (teilweise
oder ganze Veräußerung, Verkauf von Strom
durch Eigenbetrieb allein oder zusammen mit
Partnern) oder Beteiligung an anderen Betreibern
von Photovoltaikanlagen (durch Beratung oder
Übernahme des Managements) planbare und
dauerhafte Einnahmen erzielt.
Die aus der Wertschöpfungskette von Photovol-
taikanlagen resultierende Wertschaffung ist ein
stabiles Fundament für nachhaltiges Wachstum
und Wettbewerbsfähigkeit im dynamisch wach-
senden Markt der Solartechnik. Die Integration
der verschiedenen Geschäftsfelder und Unter-
nehmen unter dem Dach der CARPEVIGO AG
ermöglicht wichtige Synergieeffekte.
41
Realisierte Projekte
ort Typ Leistung
Bayern (Ampfing) Freifläche circa 1.315 kWp
Bayern (Plattling) Freifläche circa 1.663 kWp
Bayern/Thüringen Dachfläche circa 122 kWp
(Fischbachau, Leiblfing, Weira)
Thüringen (Weira) Dachfläche circa 116 kWp
Thüringen (Weira) Dachfläche circa 116 kWp
Thüringen (Weira) Dachfläche circa 123 kWp
Thüringen (Weira) Dachfläche circa 124 kWp
Bayern (Osterhofen) Dachfläche circa 120 kWp
Bayern (Osterhofen, Bad Tölz, Dachfläche circa 122 kWp
Großhartpenning)
Bayern (Regensburg) Dachfläche circa 121 kWp
Bayern (Regensburg/Bogen) Dachfläche circa 120 kWp
Bayern (Regensburg) Dachfläche circa 122 kWp
Bayern (Feldkirchen-Westerham) Dachfläche circa 226 kWp
Bayern (Feldkirchen-Westerham) Dachfläche circa 131 kWp
Bayern (Ruhrstorf a. d. Rott) Dachfläche circa 124 kWp
Bayern Hutthurm Freifläche circa 1.530 kWp
Badajoz / Spanien I Freifläche circa 1.000 kWp
Laufende Projekte
ort Typ Leistung geplanter Baubeginn
Bayern Straubing Freifläche 2.592kWp 2. Quartal 2009
Bayern Osterhofen Freifläche 1.290 kWp 3. Quartal 2009
Bayern Garching Dachfläche 270 kWp 3. Quartal 2009
Dachfläche 128 kWp
Bayern Hochbrück Dachfläche 450 kWp 3. Quartal 2009
Bayern Erlenbach-Tiefenthal Freifläche 800 kWp 4. Quartal 2009
Bayern Plattling Dachfläche 2.300 kWp 4. Quartal 2009
Bayern Osterhofen Freifläche 3.000 kWp 4. Quartal 2009
Apulien / Region Lecce / Freifläche 2.000 kWp 3. Quartal 2009
Italien
Badajoz / Spanien II Freifläche 9.000 kWp 1. Quartal 2010
42
5. Das Anlagekonzept
5. Das Anlagekonzept
Der Anleger soll mit seinem Mezzanine-Darlehen
in die Photovoltaik investieren. Photovoltaik ist
die direkte Gewinnung von elektrischem Strom
aus der Sonnenenergie. Diese Energie wird über
die Sonneneinstrahlung genutzt. Sie bildet einen
Teil der Solartechnik. Dazu gehört auch die
Solarthermie, wonach Sonnenenergie in Wär-
meenergie umgewandelt wird. Die Solartechnik
Die Kreditpolitik der Banken wird immer restrikti-
ver. Grund hierfür sind die Eigenkapitalrichtlinien
der Basel-II-Beschlüsse, die seit 2007 gelten und
insbesondere für die deutschen Unternehmen
des Mittelstands von herausragender Bedeutung
sind und von den deutschen Banken angewendet
werden. Basel II sind Risiko- und Kapitalmanage-
mentanforderungen, die von der BIZ (Bank für
internationalen Zahlungsausgleich) verlangt wur-
den, um sicherzustellen, dass die Kreditrisiken,
die Banken eingehen, mit ihren Eigenkapitalre-
serven in einem angemessenen Verhältnis stehen.
Die damit eingeschränkte Kreditvergabe der
Banken fordert auch die Wirtschaft der erneuer-
baren Energie heraus, zusätzlich neue Eigenkapi-
talquellen (Private Equity) zu erschließen.
In den angelsächsischen Ländern wie England
und den USA, aber auch in den Niederlanden ist
es schon lange verbreitet, Projektentwicklungen
durch Eigenkapital von Privatinvestoren mitzu-
finanzieren. Zu diesen Finanzierungsarten zählt
auch die hier angebotene Mezzanine-Finanzie-
rung in Form von Mezzanine-Darlehen.
bildet wiederum einen Teil der erneuerbaren
Energie. Diese soll beitragen, langfristig die fos-
silen Energieträger (Kohle, Erdöl, Erdgas) und die
Kernenergie (Uran) zu ersetzen.
Photovoltaikanlagen können entweder als Dach-
anlagen auf Gebäudedächern oder als Freiflä-
chenanlagen konzipiert und betrieben werden.
Mezzanine-Darlehen schließen die Lücke zwi-
schen Darlehen der Bank und dem Eigenkapital
des Investors. Sie bilden eine ideale Ergänzung
zu dem Fremdkapital und dem Eigenkapital des
Kapitalsuchenden. Für den Kapitalgeber erge-
ben sich daraus attraktive Bedingungen und die
Chance, an dem Erfolg des Investors durch den
hohen Zins zu partizipieren.
5.1. Investitionsziel
5.2. Mezzanine-Finanzierung
43
Banken verlangen heute einen deutlich höheren Eigen-kapitalanteil. Vor allem die Regelungen nach dem Basel-II-Abkommen machen alternative Finanzierungsarten – vor allem das Mezzanine-Darlehen – immer interessanter. Im Ausland bereits etabliert, gewinnen Mezzanine-Invest-ments auch in Deutschland an Bedeutung und rücken verstärkt in den Fokus – auf Seiten der Kapitalgeber und Kapitalnehmer.
Mezzanine-Darlehen (Mezzanine-Finanzierungen) schließen die Lücke zwischen dem Darlehen der Bank und dem Eigenkapital des Investors. Sie verbinden die Charakteristika von Fremd- und Eigenkapital.
Hieraus ergeben sich profitable Zinserträge mit einem zeitgemäßen Finanzprodukt:
Attraktiver Festzins Einfache Anlageform Kurze Laufzeit Konkurrenzlose Geldmarkt-Alternative
Aus dieser Grafik ist ersichtlich, dass bei der Gestaltung eines ausgewogenen Anlage- oder Vermögensdepots die zusätzliche Hereinnahme von weiteren Anlageklassen einen sinnvollen Beitrag zur Risikosenkung leisten kann.
Wer sich nicht nur auf die klassischen Anlageformen wie Aktien und Rentenwerte beschränkt, reduziert sein An-lagerisiko bei gleichzeitiger Erhöhung der Renditechance durch die Hereinnahme einer weiteren Anlageklasse, wie z.B. Festzinsanlagen in Form von Mezzanine-Darlehen.
Aus dem aufgezeigten Rendite-Risiko-Profil wird deutlich, wie sich ein Depot mit der Beimischung von Private Equi-ty/Mezzanine im Bereich „Risiko in Prozent“ während der Laufzeit der Anleihe nach links, also risikoreduzie-rend, verändert und im Bereich „Rendite in Prozent“ das Ergebnis sich gewinnbringend nach oben bewegt.
Finanzierung
So rechnet sich Ihre Anlage: Zinsen im Vergleich
Höhere Rendite – geringeres Risiko
Gestern
90%Fremdkapital- finanzierung
(Bank)
10% Eigenkapital
1,47 Mio. Eigenkapial CARPEVIGO
3,2 Mio. Mezzanine-Darlehen
Heute
Geldmarkt-fonds
Festgelder FESTZINSANLAGE/ Mezzanine-Darlehen
10%
8%
6%
4%
2%
0%
Rendite-Risiko-Profil: Optimiertes Depot
Risiko in Prozent
Rend
ite in
Pro
zent
NEU
100% Aktien
100% Anleihen
Portfolio mitAktien/Anleihen
Durch das Hinzufügen einer weiteren Anlage-Klasse verändert sich auch das Rendite-Risiko-Profil.Breitere Streuung – höhere Sicherheit – mehr Rendite.
Portfolio mitAktien/Anleihen/Mezzanine
44
6. Die Festzinsanlage
6. Die Festzinsanlage
Der Anleger gewährt der Firma CARPEVIGO
Finanzierungs GmbH & Co. KG (nachfolgend
Emittent) ein Mezzanine-Darlehen in Höhe von
bis zu EUR 3.200.000. Die Mindestsumme eines
Darlehens beträgt EUR 10.000 jede Erhöhung
muss durch EUR 5.000 ohne Rest teilbar sein.
Der Anleger gewährt dem Emittenten ein Geld-
darlehen zu einem Zins in Höhe von 9% p.a..
Die Nachrangigkeit des Darlehens bedeutet zum
einen, dass die Zahlung der Zinsen und die Til-
gung des Darlehens bei Ende der Laufzeit keine
Insolvenz des Emittenten auslösen dürfen. Insol-
venz ist entweder bei drohender Zahlungsunfä-
higkeit oder drohender Überschuldung des Emit-
tenten gegeben. Die Nachrangigkeit bedeutet
des weiteren, dass bei Auflösung des Emittenten
oder bei Insolvenz des Emittenten, die aufgrund
anderer Umstände als das Mezzanine-Darlehen
ausgelöst wird, das Darlehen und die Zinsen erst
an den Anleger bezahlt werden dürfen, wenn die
anderen – nicht nachrangigen – Gläubiger des
Emittenten vollständig befriedigt worden sind.
Das nachrangige Darlehen haftet somit für die
Verbindlichkeiten der nicht nachrangigen Gläu-
biger des Emittenten. Aus Sicht dieser Gläubiger
ist das nachrangige Darlehen der Anleger wie
Eigenkapital des Emittenten zu werten.
Dieses Kapital verwendet der Emittent als Teil der
Finanzierung der Entwicklung, Errichtung und
der Verwertung von Projekten der erneuerbaren
Energie (Photovoltaik) in Deutschland, Italien und
Spanien (nachfolgend Investitionsobjekt).
Die Laufzeit des Darlehens ist auf den 30. No-
vember 2011 begrenzt.
Die Laufzeit des Darlehens kann von Seiten des
Emittenten verkürzt werden, wenn er die vorzei-
tige Tilgung des Darlehens wünscht. In diesem
Fall endet die Verzinsung zum Zeitpunkt der
vorzeitigen Tilgung des Darlehens.
Der Emittent kann die Fälligkeit der Tilgung des
Darlehens, die vorbehaltlich der Nachrangigkeit
mit dem Ende der Laufzeit des Darlehens zum
30. November 2011 gegeben ist, um bis zu drei
Monaten verlängern. Als Entschädigung zahlt
der Emittent dem Anleger für den Zeitraum der
Fälligkeit bis zur Tilgung des Darlehens den Zins
von jährlich 9% fort.
6.1. Nachrangiges Mezzanine-Darlehen
45
Der Emittent setzt das Mezzanine-Darlehen für
die Finanzierung der unter Ziffer 6.4 beschrie-
benen Investitionsobjekte der Photovoltaik ein.
Die Investitionsobjekte werden von Objektge-
sellschaften der CARPEVIGO Gruppe realisiert.
Das Mezzanine-Darlehen kann sowohl für die
Investitionsstandorte sind die Länder Deutsch-
land, Italien und Spanien. Maßstab für die
Nutzung der Sonnenenergie ist die Sonnenein-
strahlung. Hier weisen die Investitionsstandorte
folgende Werte auf:
In Deutschland liegt die jährliche Sonnenein-
strahlung bei circa 1.000 kWh pro qm².
Im Norden von Italien liegt die jährliche Son-
neneinstrahlung bei circa 1.100 kWh pro qm²
gegenüber 1.800 kWh pro qm² in Süditalien.
In Spanien liegt die jährliche Sonneneinstrah-
lung zwischen 1.000 kWh pro qm² und 1.900
kWh pro qm².1
6.3.1. Deutschland
Deutschland ist in hohem Maße von Energie-
importen abhängig. Im Jahr 2007 wurden in
Deutschland circa 91,5% des Endenerigever-
brauchs durch fossile Energieträger gedeckt. Der
Anteil erneuerbarer Energien lag bei circa 8,5%.
(Quellle: YORK Communikation. Stand
30.04.2009).
Innerhalb der erneuerbaren Energie entfällt auf
den Anteil der Photovoltaik an dem Gesamt-
stromverbrauch circa 0,5%, und auf den Anteil
Finanzierung eingesetzt werden oder eine schon
bestehende Finanzierung durch Ablösung von
Eigenkapital oder Fremdkapital (insbesondere
Gesellschafter-Darlehen) des Emittenten ersetzen.
der Solarthermie an der deutschen Wärmeversor-
gung circa 0,3%.2
Photovoltaikanlagen tragen heute erst zu einem
geringen Teil zur Stromerzeugung bei. Zukünftig
werden sie in einer nachhaltigen Energiewirt-
schaft eine große Rolle spielen. Potenzialanalysen
zufolge kann Solarstrom in Deutschland einen
Anteil bis zu circa 30% der Stromversorgung
liefern.
Das seit 2000 existierende deutsche Erneuerbare
Energie Gesetz (EEG) hat weltweit Modellcharak-
ter. Es regelt die Abnahme und Vergütung von
solar erzeugtem Strom. Die Höhe der Vergütung
ist abhängig von der Größe der Anlage und
beträgt aktuell zwischen 31,94 Cent und 43,01
Cent pro Kilowattstunde für einen Zeitraum von
20 Jahren ab der Inbetriebnahme einer Photovol-
taikanlage.
Im Rahmen der Novellierung des EEG im Jahr
2008 wurde die Degression der Vergütungen von
Strom aus Photovoltaikanlagen erhöht. Daher
sind zukünftig sinkende Preise für Photovoltaik-
anlagen zu erwarten, was wiederum zu einem
Rückgang des Wachstums in 2009 führen wird.3
Mit der weiteren Novellierung des EEG zum
6.2. Investition
6.3. Investitionsstandort
1: York Communikations. Stand 30.04.20092: Statistische Zahlen der deutschen Solarstrombranche (Photovoltaik) Bundesverband Solarwirtschaft e.V. Stand Mai 20093: Equity Research Institutional Report LBBW, Februar 2008
46
6. Die Festzinsanlage
01.01.2009 wird erstmals auch eigenverbrauch-
ter Strom aus Solaranlagen mit 25,01 Cent pro
Kilowattstunde vergütet.
Der deutsche Photovoltaikmarkt wies in 2008
ein Neubauvolumen von circa 1.500 MWp auf,
die Gesamtleistung der installierten Photovolta-
ikanlagen betrug in 2008 circa 5.308 MWp. Im
Vergleich dazu hat die CARPEVIGO Gruppe ak-
tuell circa 15 MWp in Deutschland im Bau bzw.
vertraglich gesichert.
Nach den Prognosen wird Deutschland einen
weltweiten Marktanteil von circa 50% erreichen
und seinen Anteil von Großprojekten verdop-
peln. Dies erklärt auch, dass die Solarbranche in
Deutschland heute zu den wachstumsstärksten
Branchen zählt. Im Jahr 2007 waren in Deutsch-
land circa 42.000 Menschen im Bereich Pho-
tovoltaik beschäftigt und im Jahr 2008 bereits
schätzungsweise 48.000 Menschen.1
6.3.2. Italien
Italien deckt circa 85% seines Energieverbrauchs
aus Importen. Italien ist im Jahr 1990 mit der
Abschaltung des letzten von zuvor vier Atom-
kraftwerken aus der Nutzung der Atomenergie
ausgestiegen. In Italien sollen bis zum Jahr 2012
rund 25% des Stroms aus erneuerbaren Energien
erzeugt werden.2
Mit dem im Februar 2008 in Kraft tretenden
Gesetz „Conto Energia“ wurden in Italien für
Photovoltaikanlagen stabile Rahmenbedingun-
gen geschaffen und bürokratische Hemmnisse
beseitigt. Das Gesetz garantiert für eine Dauer
von 20 Jahren eine Abnahme von Solarstrom und
eine bestimmte Vergütung, die abhängig von
der Größe der Anlage zwischen 36 Cent und 44
Cent pro Kilowattstunde beträgt. Von einer bis
2016 geplanten Gesamtleistung von circa 3.000
MWp fördert das Gesetz eine Leistung von 1.500
MWp. Im Vergleich dazu wuchs die Photovoltaik-
leistung in 2008 um circa 116 MWp und erreicht
nun eine Gesamtleistung von circa 232 MWp.
Italien stellt daher zurzeit einer der attraktivsten
Investitionsstandorte für Photovoltaikanlagen dar.
Die CARPEVIGO Gruppe trägt dem Rechnung
und hat im Februar 2009 in Bozen/Südtirol eine
Repräsentanz eröffnet. Desweiteren wurden
Verträge mit strategischen Kooperationspartnern
geschlossen, die über langjährige Erfahrungen im
italienischen Energiemarkt verfügen.
6.3.3. Spanien
Spanien ist in hohem Maß von Energieimporten
abhängig. Erdöl und Gas werden zu über 90%
und Kohle zu circa 60% importiert. Spanien
plant, bis 2010 circa 30% des Stromverbrauchs
aus erneuerbaren Energien zu decken. Im Jahr
2020 soll dieser Anteil bei 40% liegen.
Spanien fördert die Gewinnung von Solarstrom
über Photovoltaikanlagen seit 2007 mit dem
Gesetz „Plan de Energias Renovables“ und dem
„Real Decreto 661/07“. Das im September 2008
in Kraft tretende neue Dekret „Real Decreto
1578/2008“ sieht für die Förderung von Solar-
strom eine neue Einteilung der Photovoltaik-
projekte nach Anlagengröße, des weiteren eine
Anpassung der Deckelung und eine Reduzierung
der Einspeisetarife vor. Danach sind über eine
Laufzeit von 25 Jahren eine Vergütung, abhängig
von der Größe der Anlage zwischen 28,8 Cent
und 32,0 Cent garantiert.
1: Statistische Zahlen der deutschen Solarstrombranche (Photovoltaik) Bundesverband Solarwirtschaft e.V.. Stand Mai 2009
2: York Communications Stand. 30.04.2009
47
Der Emittent investiert das Mezzanine-Kapital in
die Entwicklung und Errichtung von Photovolta-
ikanlagen (nachfolgend Investitionsobjekte). Die
Investitionsobjekte befinden sich in den Ländern
Deutschland, Italien und Spanien. Die Investiti-
onsobjekte lassen sich nach Art und Umfang der
Investition in folgende zwei Kategorien aufteilen:
Entwicklungsprojekt
Ein Projekt umfasst folgende Leistungen:
Suche und Begutachtung von Grundstücken
zur Errichtung von Photovoltaikanlagen
Planung und Projektierung der Photovoltaik-
anlage
Durchführung der Genehmigungsverfahren
Verhandlungen mit Energieversorgern über
Abnahme von elektrischem Strom
Baureifes Projekt
Es handelt sich um die Fortführung des vorge-
nannten Entwicklungsprojekts.
Ein Projekt umfasst folgende Leistungen:
Bauausführungsplanung
Bauausführung
Baumanagement
Baucontrolling
6.4. Investitionsobjekt
Der spanische Solarmarkt verfügte Ende 2008
über eine Gesamtleistung von circa 3.366 MWp.
Allein im Jahr 2008 betrug der Zuwachs circa
2.674 MWp. Im Vergleich dazu hat sich die
CARPEVIGO Gruppe in Spanien Projekte im Um-
fang von circa 20 MWp vertraglich gesichert.
Profitieren Sie von der Kraft der Sonne.
Photovoltaikanlage Ampfing, Freilandfläche, Inbetriebnahme 2007. Ein Projekt der CARPEVIGO Gruppe.
48
6. Die Festzinsanlage
Zum Zeitpunkt der Erstellung des Verkaufspro-
spektes liegen konkrete Investitionsobjekte in
Deutschland und in Italien vor. Es handelt sich
um zwei Projektentwicklungen in Italien und um
ein baureifes Projekt in Deutschland. Sollte die
Investitionsdauer kürzer als die Laufzeit der Anla-
ge ausfallen, wird das Mezzanine-Kapital in neue
gleichartige Investitionsobjekte reinvestiert.
Die aktuellen Investitionsobjekte befinden sich
in Niederbayern, Deutschland und in Kalabrien,
Italien . Es handelt sich um Freiflächenanlagen.
Das bedeutet, dass die Photovoltailanlagen auf
unbebauten Grundstücken errichtet und betrie-
ben werden sollen.
Die Grundstücke werden entweder zu Eigentum
erworben oder langfristig gepachtet.
6.5. rechtliche und wirtschaftliche Situation des Investitionsobjekts
1. Projekt
Investition Projektentwicklung
Standort Campomarino, Region Molise, Italien
Gegenstand Photovoltaikanlage/Freilandfläche
Grundstücksfläche/Nutzung Circa 9,2 ha/Pacht
Sonneneinstrahlung Circa 1.600 kWh/m² pro Jahr
Geplante Leistung Circa 2.990 kWp
Geplanter Stromertrag Circa 4.425.200 kWh pro Jahr (entspricht circa 1.480 kwh pro kwp)
Technik First Solar Module
2. Projekt
Investition Projektentwicklung
Standort Larino, Region Molise, Italien
Gegenstand Photovoltaikanlage/Freilandfläche
Grundstücksfläche/Nutzung Circa 7,0 ha/Pacht
Sonneneinstrahlung Circa 1.600 kWh/m² pro Jahr
Geplante Leistung Circa 2.800 kWp
Geplanter Stromertrag Circa 4.144.000 kWh pro Jahr (entspricht circa 1.480 kwh pro kwp
Technik First Solar Module
Einzelheiten der bestimmten Projekte
49
3. Projekt
Investition Baureifes Projekt
Standort Brindisi, Region Apulien, Italien
Gegenstand Photovoltaikanlage/Freilandfläche
Grundstücksfläche/Nutzung Circa 3,7 ha/Eigentum
Sonneneinstrahlung Circa 1.668 kWh/m2 pro Jahr (horizontale)
Geplante Leistung Circa 997,6 kWp
Geplanter Stromertrag 1.476.448 kWh pro Jahr (entspricht circa 1.480 pro kWp)
Technik Evergreen Module, SMA-Minicentral Wechselrichter
Photovoltaikanlage Plattling, Freilandfläche, Inbetriebnahme 2007. Ein Projekt der CARPEVIGO Gruppe.
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6. Die Festzinsanlage
Die Investition (Mittelverwendung) in die Investitionsobjekte und die Finanzierung (Mittelherkunft) der
Investitionsobjekte ergeben sich aus der folgenden Prognose:
6.6. Investition und Finanzierung
Investition (Mittelverwendung) EUR
Investitionsobjekte
Entwicklungsprojekte 900.000
Baureife Projekte 2.850.000
Zusammensetzung:
Baureifmachung 400.000
Bauausführung durch Generalübernehmerschaft 2.450.000
Aufwendungen für Vertrieb und Marketing 16.000
Konzeption Marketing, Prospekt Mezzanine-Darlehen 40.000
Vermittlung Mezzanine-Darlehen 288.000
Zinsen für Mezzanine-Darlehen 576.000
Liquiditätsreserve 0,00
Summe Investition 4.670.000
Erläuterungen zu der Investitionsprognose
Investition (Mittelverwendung)Die Gesamtkosten für das Mezzanine-Darlehen betragen EUR 864.000 und entsprechen einem Anteil von 18,5% der aus-gewiesenen Gesamtinvestition von EUR 4.670.000. Die Gesamthöhe aller Provisionen, die im Zusammenhang mit diesem Beteiligungsangebot anfallen, betragen EUR 288.000 bei Vollplatzierung der Mezzanine-Darlehen von EUR 3.200.000.Die in der Prognose ausgewiesenen Beträge sind Bruttobeträge, soweit darin die gesetzliche Umsatzsteuer von 19% enthalten ist.
Die Aufwendungen für Entwicklungsprojekte beziehen sich auf die unter Ziffer 6.5 dargestellten konkreten Investitionsob-jekte. Sie bemessen sich nach der geplanten Stromproduktion aus der Solarenergie. Als Maßstab für die Aufwendungen wird die mit den Investitionsobjekten geplante Stromproduktion in Megawatt (MW) pro Kalenderjahr zugrundegelegt. Die Aufwendungen für 1 Megawatt (MW) pro Kalenderjahr werden in Höhe von circa EUR 150.000 veranschlagt. Bei den angesetzten Aufwendungen von EUR 900.000 entspricht dies einer Gesamtleistung von 6 MW.
Die Zusammensetzung der Aufwendungen für die Investitionsobjekte kann bei der Investition in nachfolgende zukünftige Investitionsobjekte abweichen.
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Erläuterungen zu der Finanzierungsprognose
Finanzierung (Mittelherkunft)Das Eigenkapital entspricht dem Kommanditkapital des Emittenten. Dieses entfällt ausschließlich auf die CARPEVIGO AG als Alleinkommandistin des Emittenten.
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung hat noch kein Anleger mit dem Emittenten einen Vertrag über Mezzanine-Darle-hen zur Zwischenfinanzierung des Investitionsobjekts geschlossen.
Finanzierung (Mittelherkunft) EUR
Zwischenfinanzierung:
Mezzanine-Kapital 3.200.000
Eigenkapital 1.470.000
Endfinanzierung:
Verwertung durch Verkauf oder Verwertung im Bestand 4.670.000
Summe Finanzierung 4.670.000
52
6. Die Festzinsanlage
Der Anleger erhält für sein Mezzanine-Darlehen
einen Zins in Höhe von 9% p.a.. Dieser wird
nachträglich zum Ende des Quartals eines Kalen-
derjahres ausbezahlt.
Bei den Zinsen handelt es sich um Vergütungen
für die Überlassung des Mezzanine-Darlehens,
die weder von dem Gewinn aus dem Investiti-
onsobjekt noch von dem Gewinn des Emittenten
abhängig sind. Die Zinsen sind vielmehr als Finan-
zierungskosten in der Investitions- und Finan-
zierungsprognose unter der Position „Zinsen für
Mezzanine -Darlehen“ berücksichtigt.
Die Zahlung der Zinsen erfolgt aus der Gesamt-
finanzierung des Emittenten, die sich aus dem
Eigenkapital, Mezzanine-Darlehen und Über-
schüssen aus der Verwertung von Investitionsob-
jekten zusammensetzt. Die den Ertragsprognosen
drohenden allgemeinen Risiken sind dem Kapitel
„3 Risikohinweise“ zu entnehmen. Diese beste-
hen insbesondere darin, dass infolge einer Verzö-
gerung der Errichtung und Verwertung des Inves-
titionsobjekts weitere Kosten entstehen können,
die weder von der Bank zwischenfinanziert, noch
von sonstigem Fremdkapital (Gesellschafterdar-
lehen), noch von Eigenkapital des Emittenten,
noch aus den Erlösen aus der Verwertung des
Investitionsobjekts gedeckt werden können.
Auch kann aus diesen unvorhergesehenen Um-
ständen das Mezzanine-Darlehen bei Beendigung
6.8. Ertragsprognose
Die Investitionsobjekte sollen veräußert werden.
Die Veräußerung des einzelnen Investitionsob-
jekts kann nach Abschluss der jeweiligen geplan-
ten Investition entweder durch die Objektge-
sellschaft selbst erfolgen (asset deal) oder durch
Veräußerung der Anteile an der das Investitions-
objekt realisierte Objektgesellschaft (share deal).
Die Erlöse aus der Veräußerung des fertiggestell-
ten Investitionsobjekts werden wie die Investition
ebenfalls nach der geplanten Stromproduktion in
Megawatt (MW) pro Kalenderjahr bemessen. Die
zu erzielenden Überschüsse liegen dabei bei den
Entwicklungsprojekten erheblich höher als bei
der Investition in baureife Grundstücke.
Gemäß der unter Ziffer 10.3 des Verkaufspro-
spektes wiedergegebenen Prognose der Plan-/
Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2010
werden aus den der Investitionsrechnung
zugrundegelegten Investitionsobjekte, Erlöse in
der Gesamthöhe von EUR 5.830.000 erwartet.
Gegenüber den in der Investitionsprognose
ausgewiesenen Gesamtaufwendungen von EUR
4.670.000, würde dies zu einem Überschuss
von EUR 1.160.000 führen. Da in der Investiti-
onsprognose die Gesamtaufwendungen für das
Mezzanine-Darlehen enthalten sind, würden
bereits mit der ersten Investition sämtliche Auf-
wendungen für diese Festzinsanlage (Zinsen und
Beschaffungskosten des Mezzanine-Darlehens)
verdient sein.
Die verbleibenden Überschüsse sollen ausweislich
der unter Ziffer 10 dargestellten Prognosen –
zumindest bis 2012 – in neue Investitionen rein-
vestiert werden.
6.7. Verwertung der Investitionsobjekte
53
Der Anleger erhält weder für die Zahlung von
Zinsen noch für die Rückzahlung des Mezzanine-
Darlehen eine Sicherheit. Er ist ausschließlich auf
die Bonität des Emittenten angewiesen. Die Bo-
nität und damit das für den Anleger verbundene
Ausfallrisiko des Mezzanine-Darlehens und dessen
Zinsen hängen von mehreren Faktoren ab.
Zweck und Tätigkeit des Unternehmens des
Emittenten
Verwendung des Mezzanine-Kapitals des
Emittenten für Finanzierung von bestimmten
Projekten
Der Emittent behält sich ausdrücklich vor, das
Darlehen ganz oder teilweise für die Finanzierung
eines anderen, gleichartigen Investitionsobjekts
in den Ländern Deutschland, Italien und Spani-
en anstelle der unter Ziffer 6.5. beschriebenen
Investitionsobjekte zu verwenden. Ferner darf das
Persönliche Sicherheiten der Gesellschafter
oder anderer nahestehender Personen des
Emittenten für die Finanzierung der Investiti-
onsobjekte
Diese Faktoren und die damit verbundenen
Risiken werden im Abschnitt Risiken unter Ziffer
3.1.2 erläutert.
Darlehen für weitere, zum Zeitpunkt der Auf-
stellung dieses Prospekts noch nicht bestimmte,
gleichartige Investitionsobjekte in den Ländern
Deutschland, Italien und Spanien verwendet
werden, wenn diese wegen Fertigstellung und
Verwertung der unter Ziffer 6.5. bestimmten oder
anderer Investitionsobjekte nicht mehr benötigt
werden.
6.9. Sicherheit
6.10. Änderung des Investitionsobjektes
der Anlage nicht bzw. nicht rechtzeitig zurück-
gezahlt werden Bei einer dadurch bedingten Ver-
längerung der Laufzeit des Mezzanine-Darlehens
können zusätzliche Zinsansprüche entstehen, die
weder aus einer weiteren Zwischenfinanzierung
der Bank noch aus den Erlösen aus der Verwer-
tung des Investitionsobjektes bezahlt werden
können.
Schließlich kann die Nachrangigkeit die Zinszah-
lungen gefährden. Dies ist der Fall, wenn der
Emittent im Falle der drohenden Zahlungsun-
fähigkeit oder drohenden Überschuldung seine
anderen Gläubiger vorrangig zu befriedigen hat.
54
7. Partner der Festzinsanlage
7. Partner der Festzinsanlage
Firma CArPEVIgo Finanzierungs gmbH & Co. Kg
Sitz und Geschäftsanschrift Marktplatz 20, 83607 Holzkirchen
Handelsregister Amtsgericht München HRA 93935
Gründungszeitpunkt 22. Mai 2009
Rechtsform Kommanditgesellschaft deutschen Rechts (HGB)
Kommanditkapital/Hafteinlage EUR 1.470.000
Komplementär (ohne Einlage)
Geschäftsführer CARPEVIGO Management GmbH
Marktplatz 20, 83607 Holzkirchen
Amtsgericht München HRB 168536
Stammkapital: EUR 25.000
Gründungszeitpunkt: 30.03.2007
Geschäftsführer
Jens F. Neureuther, Wolfgang Rehse
Kommanditisten CARPEVIGO AG
Hafteinlage EUR 1.470.000
Unternehmensgegenstand/ Die Beschaffung von Kapital, welches der Unternehmensgruppe
Tätigkeitsbereich der CARPEVIGO AG für die Finanzierung von Entwicklung,
Errichtung, Erwerb und Verwertung von Projekten der erneuer-
baren Energie zur Verfügung gestellt wird, soweit die Tätigkeiten
nicht unter das Kreditwesengesetz fallen.
Funktion Im Rahmen dieses Angebots ist der Emittent als Vertragspartner
des Anlegers Darlehensnehmer des Mezzanine-Kapitals, welches
er für die Finanzierung der bestimmten Projekte der erneuerba-
ren Energie (Photovoltaikanlagen) einsetzt. Der Emittent ist fer-
ner als Anbieter dieser Anlage für die Erstellung dieses Prospekts
verantwortlich.
7.1. Emittent
55
Firma TrEUKANZLEI Steuerberatungsgesellschaft mbH
Sitz und Geschäftsanschrift Karlstraße 14, 80333 München
Handelsregister Amtsgericht München, HRB 90250
Stammkapital Euro 25.564,59 (DM 50.000)
Gründungszeitpunkt 1. März 1990
Gesellschafter (mehr als 25%) RA/StB Thomas Carl Mösch, München
Unternehmensgegenstand Steuerberatung und Treuhandtätigkeit entsprechend dem
Steuerberatungsgesetz
Geschäftsführung RA/StB Thomas Carl Mösch, München
Funktion Mittelverwendungskontrolle
Rechtsgrundlage der Aufgaben und der Tätigkeit ist der Vertrag
über die eingeschränkte Mittelverwendungskontrolle (Seite 76ff)
Firma CArPEVIgo Management gmbH (Komplementär)
Sitz und Geschäftsanschrift Marktplatz 20, 83607 Holzkirchen
Einlagen bei Emittent Keine
Firma CArPEVIgo Ag (Kommanditist)
Sitz und Geschäftsanschrift Marktplatz 20, 83607 Holzkirchen
Haftungseinlage bei Emittent EUR 1.000
7.3. Mittelverwender
7.2. gründungsgesellschafter des Emittenten
56
8. Rechtliche Verhältnisse der Beteiligung
8. Rechtliche Verhältnisse der Beteiligung
8.1.1. Emittent
Der Emittent ist die CARPEVIGO Finanzierungs
GmbH & Co. KG (nachfolgend Emittent, KG).
Maßgebliche Rechtsordnung für den Emittenten
ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ge-
genstand des Unternehmens ist die Beschaffung
von Kapital, welches für die Finanzierung der Re-
alisierung von Projekten der erneuerbaren Energie
(Photovoltaikanlagen) durch Objektgesellschaften
der CARPEVIGO Gruppe zur Verfügung gestellt
wird, soweit diese nicht unter den Vorbehalt des
Kreditwesengesetz fallen. Er ist ein Konzernunter-
nehmen.
Die Beteiligung an der Kommanditgesellschaft
(KG) gewährt den Kommanditisten insbesondere
einen Anteil am Vermögen sowie die Teilnahme
am Gewinn und Verlust der KG, ferner die Stimm-
rechte für Gesellschafterbeschlüsse. Abweichend
von den gesetzlichen Regelungen richten sich
nach dem Gesellschaftsvertrag die Beteiligung am
Vermögen, am Gewinn- und an dem Verlust sowie
die Stimmrechte der Kommanditisten ausschließ-
lich nach dem Verhältnis des Nominalwerts der
Kommanditeinlagen; bei Beschlussfassungen gilt
anstelle des Einstimmigkeitsprinzip das Mehrheits-
prinzip.
Persönlich haftender Gesellschafter (Komplemen-
tär) des Emittenten ist die CARPEVIGO Manage-
ment GmbH. Diese wird durch die Geschäftsführer
Jens F. Neureuther und Wolfgang Rehse gesetzlich
vertreten. Ihre Satzung weicht von den gesetz-
lichen Regelungen nicht ab. Sie übernimmt die
Geschäftsführung und Vertretung des Emittenten.
Sie ist am Kapital des Emittenten nicht beteiligt.
Sie ist weder stimmberechtigt noch nimmt sie am
Gewinn und Verlust des Emittenten teil. Sie erhält
keine Vergütung für die Geschäftsführertätigkeit,
für die Übernahme des Haftungsrisikos erhält sie
eine Vergütung von EUR 1.000 pro Jahr.
Der Komplementär haftet für den Emittenten in
Höhe seines Stammkapitals. Die Kommanditisten
haften für den Emittenten in Höhe ihrer Kom-
manditeinlagen. Von den Kommanditeinlagen
abweichende Haftungssummen sind vereinbart.
Beiräte oder sonstige Aufsichtsgremien des Emit-
tenten sind nicht vorhanden.
8.1.2. Gründungsgesellschafter des Emittenten
Gründungsgesellschafter des Emittenten ist die
CARPEVIGO Management GmbH (Komplemen-
tär) und die CARPEVIGO AG (Kommanditist)
(nachfolgend Gesellschafter). Das Eigenkapital
des Emittenten in Höhe von EUR 1.470.000 hat
CARPEVIGO AG gezeichnet. Die Einlage in bar ist
noch nicht geleistet. Weitere über die Gewinn-
beteiligungen hinausgehende Entgeltsansprüche
der Gründungsgesellschafter gegenüber dem
Emittenten bestehen nicht.
8.1.3. Mittelverwender
Der Mittelverwender ist die TREUKANZLEI Steuer-
beratungsgesellschaft mbH (nachfolgend Mittel-
verwender). Maßgebliche Rechtsordnung für den
Mittelverwender ist das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
Gegenstand des Unternehmens ist die Steuerbe-
ratung und die Treuhandtätigkeit entsprechend
dem Steuerberatungsgesetz. Geschäftsführer
des Mittelverwenders ist Rechtanwalt/Steuer-
berater Thomas Carl Mösch. Die Aufgaben des
8.1. Partner der Festzinsanlage
57
Mittelverwenders umfassen die eingeschränkte
Mittelverwendungskontrolle durch gemeinschaftli-
che Führung des Sonderkontos mit dem Emit-
tenten. Die Gesamtvergütung des Treuhänders
für die Wahrnehmung dieser Aufgaben beträgt
einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer von
19% EUR 17.850.
8.1.4. Wirtschaftliche und perso-nelle Verflechtungen, mögliche Interessenkonflikte
Der Emittent und die Gründungsgesellschafter des
Emittenten sind indirekt durch Jens F. Neureuther
wirtschaftlich und personell verbunden. Herr Jens
F. Neureuther ist Gesellschafter und Vorstand
der CARPEVIGO AG sowie Geschäftsführer der
CARPEVIGO Management GmbH, deren Anteile
zu 100% der CARPEVIGO AG gehören.
Der Mittelverwender und dessen Geschäftsführer
sind sowohl von dem Emittenten als auch von
deren Geschäftsführer wirtschaftlich und perso-
nell unabhängig. Mögliche Interessenkonflikte
zwischen diesen Beteiligten sind daher ausge-
schlossen.
8.2. gegenstand der Festzinsanlage
8.2.1. Nachrangiges Mezzanine-Darlehen
Gegenstand der Festzinsanlage ist ein Gelddar-
lehen, das der Anleger als Darlehensgeber dem
Emittenten als Darlehensnehmer gewährt. Die
Laufzeit dieses Darlehens ist von Beginn an auf
eine bestimmte Zeit (30. November 2011) be-
grenzt. Die Laufzeit verlängert sich automatisch,
wenn wegen der Nachrangigkeit das Darlehen
bei Ende der bestimmten Laufzeit von dem
Emittenten nicht zurückbezahlt werden kann. Die
Verlängerung der Laufzeit endet automatisch,
wenn die Hindernisse infolge der Nachrangigkeit
für die Rückzahlung des Darlehens weggefallen
sind. Vor Ablauf der bestimmten Laufzeit kann
das Darlehen von dem Anleger nicht gekündigt
werden. Der Emittent kann dieses Darlehen vor
Ablauf der bestimmten Laufzeit zurückzahlen,
falls die Rückzahlung durch die Nachrangigkeit
nicht ausgeschlossen ist. Der Anleger erhält für
die Gewährung des Darlehens einen Zins von 9%
p.a., der nachschüssig in vierteljährlichen Raten
fällig und ausgezahlt wird. Der Zins beginnt mit
der Gutschrift auf dem Konto des Emittenten.
Das Darlehen begründet eine nicht besicherte
nachrangige Verbindlichkeit des Emittenten.
Dieses ist mit allen anderen Darlehen aus diesem
Angebot sowie mit allen anderen, am Tag der
Begründung ausstehenden nicht besicherten und
nachrangigen Verbindlichkeiten des Emittenten
zumindest gleichrangig, soweit zwingende ge-
58
8. Rechtliche Verhältnisse der Beteiligung
setzliche Bestimmungen solche anderen nachrangi-
gen Verbindlichkeiten nicht im Rang besser stellen.
Im Fall der Auflösung und der aus anderen Grün-
den als das Mezzanine-Darlehen eingetretenen
Insolvenz des Emittenten stehen die Verbindlich-
keiten des Emittenten aus dem Darlehen dieses
Angebots im Rang nach den Ansprüchen aller
anderen nicht nachrangigen Gläubiger, so dass
Zahlungen auf dieses Darlehen solange und
soweit nicht geleistet werden dürfen, bis die An-
sprüche von Gläubigern gegen den Emittenten
aus nicht nachrangigen Verbindlichkeiten nicht
zuerst vollständig befriedigt sind.
Die Nachrangigkeit des Darlehens hat für den
hier in Betracht zu ziehenden Fall der Insolvenz
zur Folge, dass die Zahlung von Zinsen und/oder
die Tilgung des Darlehens keine Insolvenz auslö-
sen dürfen. Insolvenz ist entweder bei drohender
Zahlungsunfähigkeit oder drohender Überschul-
dung des Emittenten gegeben. Bei drohender In-
solvenz des Emittenten dürfen das Darlehen und
die Zinsen erst an den Anleger bezahlt werden,
wenn die anderen – nicht nachrangigen – Gläubi-
ger des Emittenten vollständig befriedigt worden
sind. Das nachrangige Darlehen haftet somit für
die Verbindlichkeiten der nicht nachrangigen
Gläubiger des Emittenten. Aus Sicht dieser Gläu-
biger ist das nachrangige Darlehen der Anleger
wie Eigenkapital des Emittenten zu werten.
Der abgeschlossene Darlehensvertrag steht unter
der aufschiebenden Bedingung, dass die Frist
des Rechts auf Widerruf des Darlehensvertrages
abgelaufen ist und der Anleger das vereinbarte
Darlehen auf das Konto des Emittenten einge-
zahlt hat. Diese aufschiebende Wirkung des
Darlehensvertrages könnte dann eintreten, wenn
der Anleger den Darlehensvertrag innerhalb der
gegebenen Frist widerruft, gleichgültig ob er das
Darlehen schon an den Emittenten gezahlt hat,
des weiteren, wenn der Anleger nach Ablauf
der Widerrufsfrist den Darlehensvertrages durch
Einzahlung nicht erfüllt und der Emittent daher
von dem Darlehensvertrag zurücktritt.
Sollte der Darlehensvertrag wegen Nichteintritts
der aufschiebenden Bedingung nicht wirksam
werden, wird der abgeschlossene Darlehens-
vertrag rückabgewickelt. Gegebenenfalls gibt
der Emittent das auf sein Konto eingegangene
Mezzanine-Darlehen zur Rückzahlung an den
Anleger frei.
Der Emittent verwendet das Darlehen für die
Finanzierung von Entwicklung und Realisierung
von Anlagen der erneuerbaren Energie (Photovol-
taikanlagen) in den Ländern Deutschland, Italien
und Spanien. Die zweckbestimmte Verwendung
des Darlehens umfasst auch die Aufwendungen
für die Beschaffung dieses Darlehens.
Die Rückzahlung des Darlehens geschieht vorbe-
haltlich der Nachrangigkeit zum Ende der verein-
barten Laufzeit. Der Emittent kann das Darlehen,
vorbehaltlich der Nachrangigkeit auch jederzeit
und ohne Grund vor Ablauf der vereinbarten
Laufzeit an den Anleger zurückführen, wobei in
diesem Fall als Folge die vereinbarte Verzinsung
zum Zeitpunkt der Rückzahlung endet.
8.2.2. Sonderkonto
Der Anleger zahlt den vereinbarten Betrag seines
Mezzanine-Darlehens auf ein Sonderkonto ein.
Über dieses Sonderkonto kann der Emittent nur
gemeinsam mit dem Mittelverwender verfü-
gen (Und-Konto). Die Rechtsgrundlage für die
gemeinschaftliche Kontoführung durch den
Emittenten und durch den Mittelverwender ist
59
Der Anleger ist mit dem Emittenten als Dar-
lehensnehmer durch einen Darlehensvertrag
verbunden. Dieser regelt die Modalitäten der
Darlehensgewährung, insbesondere Nachrangig-
keit, Tilgung, Laufzeit, Verzinsung.
Der Darlehensvertrag wird erst wirksam (auf-
schiebende Bedingung), wenn die Frist des
Rechts auf Widerruf des Darlehensvertrages
abgelaufen ist und der Anleger das vereinbarte
Darlehen auf das Konto des Emittenten einge-
zahlt hat.
Die Laufzeit des Darlehens ist begrenzt bis 30.11.2011.
Das Ende der Laufzeit steht unter der auflösen-
den Bedingung, dass die Rückzahlung des Darle-
hens zum Zeitpunkt des Laufzeitendes in Bezug
auf die Nachrangigkeit möglich ist. Andernfalls
verlängert sich die Laufzeit des Darlehens und
endet automatisch, bis die Voraussetzungen der
Rückzahlung des Darlehens aufgrund der Nach-
rangigkeit gegeben sind.
Die Nachrangigkeit verbietet, dass die Ver-
pflichtungen des Emittenten aus dem Darlehen,
Zinsen und Tilgung des Darlehens, zu einer
insolvenzrechtlichen Überschuldung oder zu
einer insolvenzrechtlichen Zahlungsunfähigkeit
führt. Der Anleger ist verpflichtet, bei Fälligkeit
seiner Forderungen gegen den Emittenten einen
Zahlungsaufschub zu gewähren.
Eine Aufrechnung mit Forderungen des Emitten-
ten gegen Forderungen des Anlegers sowie mit
Forderungen des Anlegers gegen Forderungen
des Emittenten ist ausgeschlossen.
Der Anleger hat jede Leistung aus dem Darle-
hen, die er entgegen dieser Regelung, auch im
Weg der Aufrechnung erhält, an den Emittenten
zurückzugewähren.
Der Anleger zahlt nach Annahme des Angebots
auf Abschluss des Darlehensvertrages durch den
Emittenten den vereinbarten Darlehensbetrag auf
das Konto des Emittenten. Der Anleger erhält für
das Darlehen ab Wertstellung auf dem Konto des
8.3. Darlehensvertrag (Seite 72)
der Vertrag über die eingeschränkte Mittelver-
wendungskontrolle zwischen dem Emittenten
und dem Mittelverwender.
8.2.3. Eingeschränkte Mittelver-wendungskontrolle
Das von dem Anleger auf das Sonderkonto ein-
gezahlte Darlehen unterliegt der eingeschränkten
Mittelverwendungskontrolle des Mittelverwen-
ders. Der Mittelverwender, der gemeinsam mit
dem Emittenten über das Sonderkonto verfügt
(Und-Konto), gibt das Guthaben des Sonderkon-
tos für den Zweck der Finanzierung der bestimm-
ten Investitionsobjekte frei, wenn die bestimmten
Voraussetzungen von dem Emittenten nach-
gewiesen sind. Sollte diese Voraussetzung der
Mittelverwendung endgültig nicht vorliegen, gibt
der Mittelverwender den Darlehensbetrag für die
Rückzahlung an den Anleger frei.
60
8. Rechtliche Verhältnisse der Beteiligung
Emittenten Zinsen. Diese betragen ab 9% p.a.
und werden am Ende eines Kalendervierteljahres
ausgeschüttet.
Sollte der Darlehensvertrag wegen Nichteintritts
der aufschiebenden Bedingung (insbesonde-
re Ausübung des Widerrufsrechts durch den
Anleger) endgültig unwirksam bleiben, erhält der
Anleger das Darlehen zurück.
Der Anleger kann das Darlehen während der
Laufzeit nicht kündigen, hingegen kann der Emit-
tent den Darlehensvertrag bereits vor dem Ende
der Laufzeit durch Rückzahlung des Darlehens
beenden.
Der Emittent kann die Fälligkeit der Tilgung des
Darlehens, die mit dem Ende der Laufzeit des
Darlehens vorbehaltlich der Nachrangigkeit zum
30. November 2011 gegeben ist, um bis zu drei
Monate verlängern. Als Entschädigung erhält der
Anleger für den Zeitraum der Fälligkeit bis zur Til-
gung des Darlehens den jährlichen Zins von 9%.
Die Rechte aus dem Darlehen kann der Anleger
durch Abtretung an einen Dritten ohne Zu-
stimmung des Emittenten und des Treuhänders
übertragen.
Wegen der eingeschränkten Mittelverwendungs-
kontrolle ist der Emittent durch einen Vertrag mit
dem Mittelverwender verbunden. Zu den Auf-
gaben des Mittelverwenders gehört die Prüfung
der bestimmten Mittelverwendung, die Freigabe
der Darlehensbeträge für die bestimmte Mittel-
verwendung, und gegebenenfalls die Freigabe
der nicht verwendeten Darlehensbeträge an die
Anleger bei Ende der Laufzeit des Darlehensver-
trages.
Im Rahmen der eingeschränkten Mittelverwen-
dungskontrolle führt der Emittent gemeinsam
mit dem Mittelverwender ein Sonderkonto, auf
das der Anleger das Darlehen einzahlt. Über das
Sonderkonto ist der Emittent nur gemeinsam
mit dem Mittelverwender verfügungsbefugt
(Und-Konto). Wenn die bestimmten Vorausset-
zungen (Finanzierung von bestimmten Investiti-
onsobjekten) vorliegen, gibt der Treuhänder das
Darlehen frei. Sobald die Voraussetzungen für
die bestimmte Verwendung des Darlehens nicht
mehr vorliegen (Nichteintritt der Voraussetzun-
gen für die bestimmte Mittelverwendung oder
Ende der Laufzeit des Darlehensvertrages), gibt
der Treuhänder das Darlehen zur Rückzahlung an
den Anleger frei.
Zu den Aufgaben des Emittenten gehören die
Freistellung des Mittelverwenders von sämtlichen
Verpflichtungen im Rahmen der eingeschränkten
Mittelverwendungskontrolle.
Die Mittelverwendungskontrolle erstreckt sich
ausschließlich auf das formale Vorliegen der
Freigabevoraussetzungen. Eine Verpflichtung zur
8.4. Vertrag über eingeschränkte Mittelverwen-dungskontrolle (Seite 76)
61
materiellen Prüfung des Investitionsvorhabens
hat der Mittelverwender nicht. Er ist hierzu auch
nicht berechtigt. Die Prüfung im Rahmen der
eingeschränkten Mittelverwendungskontrolle be-
schränkt sich auf Übereinstimmung der Anforde-
rung der Mittelfreigabe und der vorzulegenden
Nachweise mit dem Darlehensvertrag.
Der Mittelverwender übernimmt keine Prü-
fungspflichten, insbesondere in Bezug auf
das unternehmerische Ermessen des Anlegers
oder die Anlagerichtlinien und Entscheidungen
des Emittenten und dessen Gesellschafter, die
richtige Einschätzung der Marktsituation und die
Zweckmäßigkeit von Investitionsentscheidungen
des Emittenten und dessen Gesellschafter. Der
Mittelverwender prüft und beurteilt nicht die von
dem Anleger und dem Emittenten verfolgten
wirtschaftlichen und steuerlichen Ziele. Der Mit-
telverwender prüft zum Zeitpunkt der Mittelfrei-
gabe weder den Status der Liquidität noch den
Status des Vermögens des Emittenten, die sich
auf die Nachrangigkeit des Mezzanine-Darlehens
auswirken könnten.
Der Mittelverwender ist nicht verpflichtet, den
der Anlage zugrunde liegenden Prospekt und
dessen Inhalt zu prüfen und hat eine Prüfung
auch nicht vorgenommen.
Der Mittelverwender haftet für seine Tätigkeit mit
berufsüblicher Sorgfalt, die auf grobe Fahrlässig-
keit und Vorsatz beschränkt ist. Er haftet nicht für
die von dem Anleger angestrebten wirtschaftli-
chen und steuerlichen Ergebnisse seiner Anlage.
Er haftet weder für die Bonität des Emittenten
noch für die Werthaltigkeit von etwaigen persön-
lichen und dinglichen Sicherheiten für die Fremd-
finanzierung des Investitionsobjekts oder des
Unternehmens des Emittenten. Er haftet ferner
nicht für die Erfüllung der Verpflichtungen, die
der Emittent gegenüber dem Anleger sowie Ver-
tragspartner gegenüber dem Emittenten haben.
Er haftet desweiteren nicht ab dem Zeitpunkt der
Freigabe der Mittel für einen Mangel an Liquidität
und an Vermögen des Emittenten, der die Nach-
rangigkeit des Darlehens auslöst.
Die Vergütung und Aufwendungen des Mit-
telverwenders werden von dem Emittenten
übernommen.
Der Anleger gibt mit Unterzeichnung des ihm als
Anlage dieses Prospektes ausgehändigten Dar-
lehensvertrag ein Angebot auf Abschluss dieses
Vertrages ab. Mit der Annahme dieses Angebots
durch den Emittenten wird dieser Vertrag (gege-
benenfalls unter der aufschiebenden Bedingung)
wirksam, bevor diese Annahmeerklärung dem
Anleger zugeht. Dafür verzichtet der Anleger
abweichend von dem gesetzlichen Regelfall des
Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ausdrücklich in
dem Vertrag auf den Zugang der Annahmeerklä-
rung als Voraussetzung für die Wirksamkeit des
Vertrages gemäß § 151 S.1 BGB. Der Zugang der
Annahmeerklärung an den Anleger erfolgt daher
nur zur Bestätigung.
8.5. Abschluss des Vertrages
62
9. Steuerliche Verhältnisse der Beteiligung
9. Steuerliche Verhältnisse der Beteiligung
Das Unternehmensteuerreformgesetz 2008, das
am 06.07.2007 erlassen worden war, hat mit der
ab 01.01.2009 für die Einkünfte aus Kapitalver-
mögen geltende Abgeltungsteuer entscheidende
Auswirkung auf die zukünftige Besteuerung der
Einkünfte des Privatanlegers aus dieser Beteiligung.
Die Zinsen bilden beim Anleger, der das Darlehen
aus seinem Privatvermögen gewährt (Privatanle-
ger) und im Inland unbeschränkt steuerpflichtig
ist, und nicht auch als Kommanditist beim Emit-
tenten beteiligt ist, Einkünfte aus Kapitalvermö-
gen gemäß § 20 EStG. Diese sind im Kalender-
jahr des Zuflusses beim Anleger zu versteuern.
Für Privatanleger gilt für ab 01.01.2009 erzielte
Einkünfte aus Kapitalvermögen grundsätzlich
eine Abgeltungsteuer. Diese sieht vor, dass Ein-
künfte aus Kapitalvermögen nach Abzug eines
Sparer-Pauschbetrages von EUR 801 für alleinver-
anlagte Ehegatten/Ledige bzw. von EUR 1.602
für zusammenveranlagte Ehegatten mit einem
gesonderten einheitlichen Steuersatz von 25%
zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5% und
etwaiger Kirchensteuer besteuert werden. Der
Abzug tatsächlicher Werbungskosten, insbeson-
dere Aufwendungen für Fremdfinanzierung der
Beteiligung, ist ausgeschlossen, da sie mit dem
Sparerpauschbetrag abgegolten sind.
Auf Antrag des Anlegers führt das Finanzamt
eine „Günstigerprüfung“ durch, ob sich eine
niedrigere Einkommensteuer als die Abgeltung-
steuer ergibt, wenn sämtliche ermittelten Ein-
künfte aus Kapitalvermögen in die Veranlagung
mit den anderen Einkünften einbezogen und
mit der tariflichen Einkommensteuer versteuert
werden.
Bei der Auszahlung der Zinsen fällt keine Kapital-
ertragsteuer an, die der Emittent für den Anleger
einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen
hat. Der Privatanleger hat daher die Zinsen aus
seinem Darlehen in seiner Einkommensteuererklä-
rung anzugeben; die Einkommensteuer in Höhe
des gesonderten Steuersatzes von 25% wird
durch das Finanzamt der tariflichen Einkommen-
steuer hinzugerechnet.
Hat der Anleger das Darlehen aus seinem Betriebs-
vermögen gewährt (betriebliche Anleger), erzielt
er mit den Zinsen Einkünfte aus Gewerbebetrieb
gemäß § 15 EStG bzw. Einkünfte aus selbstän-
diger Tätigkeit gemäß § 18 EStG bzw. Einkünfte
aus Land -und Forstwirtschaft gemäß § 13 EStG .
Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß § 15 EStG
erzielen auch die Privatanleger, wenn sie auch
als Kommanditist beim Emittenten beteiligt sind.
Werbungskostenpauschalen und Sparerfreibeträ-
ge sind bei diesen betrieblichen Einkunftsarten
ausgeschlossen.
Auch beim betrieblichen Anleger fällt keine
Kapitalertragsteuer an, die der Emittent für den
Anleger einzubehalten und an das Finanzamt
abzuführen hat.
Die auf diese betrieblichen Einkünfte entfallende
Einkommensteuer berechnet sich nach dem für
den betrieblichen Anleger gültigen persönlichen
Einkommensteuertarif, hinzu kommt der Solidari-
tätszuschlag von 5,5% der Einkommensteuer und
bei Kirchensteuerpflicht 8% bis 9% der Einkom-
mensteuer.
9.1. Einkommensteuer
63
Bei Einkünften des betrieblichen Anlegers aus
Gewerbebetrieb unterliegen die Zinsen auch der
Gewerbesteuer. Nach dem Unternehmensteuer-
reformgesetz 2008 sind ab 01.01.2008 folgende
Änderungen zu beachten. Die Steuermesszahl
für den Gewerbeertrag beträgt einheitlich 3,5%
(anstelle bisher 1% bis 5%). Soll das Darlehen
fremdfinanziert werden, sind die Schuldzinsen
Bei einer unentgeltlichen Übertragung des Darle-
hens und der Zinsen zu Lebzeiten oder im Erbfall ist
das Darlehen mit dem gemeinen Wert (Nennwert)
auch nach dem zum 01.01.2009 in Kraft getrete-
nen neuen Erbschaftsteuer- und Schenkungsteu-
ergesetz (ErbStG) zu versteuern. Die persönlichen
Freibeträge wurden im Rahmen des neuen Geset-
zes für alle Steuerklassen angehoben. Sie betragen
nach Abzug eines Freibetrages von EUR 100.000
in Höhe von 25% dem Gewerbeertrag als
Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer
hinzuzurechnen. Die Gewerbesteuer darf nicht
mehr durch Abzug als Betriebsausgabe die
Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer des
Gewerbebetriebs mindern.
je nach Verwandtschafts- und Familiengrad bis zu
EUR 500.000. Während die Tarife der für die Ver-
wandte in gerader Linie und Ehegatten geltenden
Steuerklasse I unverändert blieben, haben sich
die Tarife der für die übrigen Erwerber geltenden
Steuerklassen II und III deutlich erhöht. Je nach
Steuerklasse und dem Wert des steuerpflichtigen
Erwerbs erreicht der Tarif bis zu 50%.
9.2. gewerbesteuer
9.3. Erbschaft-/Schenkungsteuer
9.4. Umsatzsteuer
Die Gewährung sowie die Tilgung des Darlehens
lösen beim Privatanleger keine steuerlichen Folgen
aus. Demgegenüber können betriebliche Anleger
etwaige Ausfälle bei der Tilgung als einkommen-
steuerlichen Verlust geltend machen, sofern nicht
die Gewinnerzielungsabsicht verneint wird.
Sollte das Darlehen von dem Anleger fremdfinan-
ziert werden, so werden die aufzuwendenden
Schuldzinsen steuerlich nur anerkannt, wenn die
Einkünfteerzielungsabsicht (bei Einkünften aus
Kapitalvermögen) bzw. Gewinnerzielungsabsicht
(bei Einkünften aus Gewerbebetrieb, aus selbstän-
diger Tätigkeit bzw. aus Land- und Forstwirtschaft)
nicht verneint werden. Dies ist der Fall, wenn in der
Summe die Zinsen aus dem Darlehen die Aufwen-
dungen für die Fremdfinanzierung des Darlehens
nicht übersteigen sollten.
Zinseinnahmen unterliegen grundsätzlich nicht
der Umsatzsteuer. Diese sind von der Umsatz-
steuer befreit.
64
10. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten
10. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten
Seit der Eröffnungsbilanz haben sich keine Änderungen ergeben.
Vorbemerkung
Die Prognosen des Emittenten zur Vermögens-
Finanz- und Ertragslage für die Jahre 2009 -
2012 gehen davon aus, dass sich das aktuelle
Gesamtkapital des Emittenten in Höhe von EUR
4.670.000,- aus dem Mezzanine-Darlehen aus
der Festzinsanlage in Höhe von EUR 3.200.000
als Fremdkapital und aus dem Kommanditkapital
von EUR 1.470.000 als Eigenkapital zusammen-
setzt. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass der
Emittent sowohl weiteres Fremdkapital (Mezzani-
ne-Darlehen, stille Beteiligungen, Bankdarlehen)
als auch weiteres Eigenkapital (Kommanditkapital)
10.2. Zwischenübersicht
10.3. Voraussichtliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 2009/2010/2011/2012
10.1. Eröffnungsbilanz zum 22. Mai 2009 der CArPEVIgo Finanzierungs gmbH & Co. Kg
aufnimmt, um die Zusammensetzung des aktu-
ellen Gesamtkapitals zu ändern oder für zusätz-
liche Investitionen zu erhöhen. In diesem Fall
beschränken sich die hier aufgezeigten Prognosen
für die wirtschaftliche Entwicklung ausschließlich
auf die aktuelle Zusammensetzung des aktuellen
Kapitalbestandes des Emittenten in Höhe von EUR
4.670.000.
Die sich aus der Aufnahme von zusätzlichem
Fremdkapital für das Mezzanine-Darlehen aus
dieser Festzinsanlage I ergebenden Risiken werden
unter Kapitel 3. Risikohinweise erläutert.
Aktiva EUr Passiva EUr
A. Ausstehende 1.470.000 A. Eigenkapital Einlagen I. Kapitalanteile Kommanditkapital 1.470.000
Bilanzsumme 1.470.000 Bilanzsumme 1.470.000
65
Planbilanz (Prognose) der CARPEVIGO Finanzierungs GmbH & Co. KG
Aktiva 31.12.2009 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 T€ T€ T€ T€
A. Anlagevermögen
Sachanlagen
Finanzanlagen
Beteiligungen
B. Umlaufvermögen
Beteiligungen 3.750.000 3.360.000 0
Guthaben
bei Kreditinstituten 264.000 386.280 2.550.861 2.550.861
Bilanzsumme 4.014.000 3.746.280 2.550.861 2.550.861
Passiva 31.12.2009 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 T€ T€ T€ T€
A. Eigenkapital
Kommanditkapital 1.470.000 1.470.000 1.470.000 1.470.000
Kapitalrücklage (Agio) 0 0 0 0
Entnahmen 0 0 0 0
Bilanzgewinn/-verlust -656.000 -923.720 1.080.861 1.080.861
B. Verbindlichkeiten 3.200.000 3.200.000 0 0
Bilanzsumme 4.014.000 3.746.280 2.550.861 2.550.861
Erläuterungen zu der Planbilanz (Prognose) zum 31.12.2009, 31.12.2010, 31.12.2011, 31.12.2012Die Planbilanzen werden nach handelsrechtlichen Grundsätzen aufgestellt. Die Planbilanz zum 31.12.2009 legt wegen Aufnahme des Geschäftsbetriebes zum 22.05.2009 ein abgekürztes Geschäftsjahr (Rumpfgeschäftsjahr) vom 22.05.2009 bis 31.12.2009 zugrunde. Die unter dem Umlaufvermögen aufgeführten Beteiligungen betreffen die Finanzierung der von den Objektgesellschaften realisierten Investitionsobjekte. Der Ausweis als Beteiligung kann sowohl Investition in Eigenkapital der Objektgesellschaft als auch Investition in Fremdkapital (Darlehen) der Objektgesellschaft bedeuten. Die Verbindlichkeiten betreffen das aufgenommene Mezzanine-Darlehen.
66
10. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten
Finanzlage: (Prognose) Plan-Kapitalflussrechnung 2009 bis 2012
2009 2010 2011 2012 T€ T€ T€ T€
Einnahmen
+ Erlöse aus Verkauf
von Beteiligungen
im Umlaufvermögen 0 490.000 5.660.000
+ Sonstige Zinsen und
ähnliche Erträge 0 5.280 7.726
Ausgaben
- Eigenkapital-
vermittlungskosten -288.000
- Buchhaltung,
Jahresabschluss,
Steuererklärungen -25.000 -25.000 -25.000
- Steuer- und Rechts-
beratung, Treuhänder -90.000 -15.000 -15.000
- Geschäftsführung -25.000 -25.000 -25.000
- Prospektkosten,
Werbung, Sonstiges -60.000 -20.000 -20.000
- Gewerbesteuer 0 0 -98.144 0
= Cash-Flow aus laufender geschäftstätigkeit -488.000 410.280 5.484.581 0
- Auszahlungen für
Investitionen in
Beteiligungen des
Umlaufvermögens
(Projektgesellschaften) -3.750.000
+ Kapitalrückzahlungen
aus Beteiligungen
= Cash-Flow aus Investitionstätigkeit -3.750.000 0 0 0
67
Finanzlage: (Prognose) Plan-Kapitalflussrechnung 2009 bis 2012
2009 2010 2011 2012 T€ T€ T€ T€
+ Einzahlungen aus
Eigenkapitalzuführungen
(Kommanditeinlagen) 1.470.000
- Eigenkapitalentnahmen
(Auszahlungen an
Kommanditisten) 0 0 0 0
+ Einzahlungen von
Mezzanine-Darlehen 3.200.000
- Zinsen für
Mezzanine-Darlehen -168.000 -288.000 -120.000 0
- Rückzahlungen/Tilgung
der Mezzanine-Darlehen -3.200.000
= Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit 4.502.000 -288.000 -3.320.000 0
Zahlungswirksame Veränderung
der Finanzmittelbestände 264.000 122.280 2.164.581 0
+ Finanzmittelbestand am
Anfang der Periode 0 264.000 386.280 2.550.861
= Finanzmittelbestand am Ende der Periode 264.000 386.280 2.550.861 2.550.861
68
10. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten
Ertragslage: (Prognose) Plan-Gewinn- und Verlustrechnung 2009 bis 2012
2009 2010 2011 2012 T€ T€ T€ T€
Umsatzerlöse: Erlöse aus Verkauf von Beteiligungen im Umlaufvermögen 0 490.000 5.660.000
Abschreibung/Buchwertabgang Umlaufvermögen(Beteiligungen) 0 -390.000 -3.360.000 0
Sonstige betriebliche Aufwendungen Eigenkapital- vermittlungskosten -288.000 0 0 0
Buchhaltung, Jahresabschluss, Steuererklärungen -25.000 -25.000 -25.000
Steuer- und Rechts- beratung, Treuhänder -90.000 -15.000 -15.000 0
Geschäftsführung -25.000 -25.000 -25.000 Prospektkosten,
Werbung, Sonstiges -60.000 -20.000 -20.000 0 Sonstige Zinsen und
ähnliche Erträge 0 5.280 7.726 Zinsen und ähnliche
Aufwendungen -168.000 -288.000 -120.000 0
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -656.000 -267.720 2.102.726 0Steuern vom Einkommenund Ertrag (hier: Gewerbesteuer) 0 0 -98.144
Jahresüberschuss/-fehlbetrag -656.000 -267.720 2.004.581 0
Entnahmen/Auszahlungen an gesellschafte 0 0 0
Erläuterungen zu der Plan-Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2009, 31.12.2010, 31.12.2011, 31.12.2012Die Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen werden nach handelsrechtlichen Grundsätzen aufgestellt. Die Plan-Gewinn und Verlust-rechnung zum 31.12.2009 legt wegen Aufnahme des Geschäftsbetriebes zum 22.05.2009 ein abgekürztes Geschäftsjahr (Rumpf-geschäftsjahr) vom 22.05.2009 bis 31.12.2009 zugrunde. Die von 2010 bis 2012 ausgewiesenen Umsatzerlöse ergeben sich aus der Veräußerung der Investitionsobjekte nach deren Fertigstellung. Die Veräußerung der Investitionsobjekte kann entweder durch die Objektgesellschaft selbst (asset deal) oder durch Veräußerung der Anteile an der Objektgesellschaft (share deal) geschehen. Die in 2010 bis 2012 ausgewiesenen Steuern umfassen ausschließlich die Gewerbesteuer.
69
10.4. Planzahlen zu Investitionen, Produktion, Umsatz
10.5. Laufende Investitionen
Planzahlen (Prognose) zu Investitionen, Produktion, Umsatz, Ergebnis für 2009 bis 2012
2009 2010 2011 2012 T€ T€ T€ T€
Investitionen in Beteiligungen 3.750.000 0 0 0
Produktion 0 0 0 0
Umsätze, Erlöse 0 490.000 5.660.000
Ergebnis -656.000 -267.720 2.004.581 0
Erläuterungen zu Planzahlen (Prognose) zu Investitionen, Produktion, Umsatz und Ergebnis für 2009 bis 2012.Die ausgewiesenen Zahlen zu Investitionen beziehen sich auf die Aufwendungen für die Investitionsobjekte. Die Investition kann entweder in Eigenkapital (Beteiligung an der Objektgesellschaft) oder in Fremdkapital (Darlehen an die Objektgesellschaft) erfolgen.Der ausgewiesene Umsatz bezieht sich auf die Erlöse aus der Veräußerung der Investitionsobjekte nach deren Fertigstellung. Der Um-satz entspricht dem Kapitalzufluss (Cash-Flow) aus der laufenden Geschäftstätigkeit. Das Ergebnis entspricht dem handelsrechtlichen Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss.
Die wichtigsten aktuell laufenden Investitionen
des Emittenten belaufen sich auf circa EUR 3,75
Millionen. Sie betreffen die Entwicklung und
Realisierung folgender Photovoltaikanlagen.
Lage gegenstand Energieleistung Investitionssumme Investition KWp EUr
Molise Campomarino Projektentwicklung circa 2.990 450.000Italien Photovoltaikanlage
Molise Larino Projektentwicklung circa 2.800 450.000Italien Photovoltaikanlage
Deggendorf Errichtung circa 800 2.850.000Deutschland Photovoltaikanlage
70
11. Negativtestate
11. Negativtestate
Der Verkaufsprospekt muss nach dem Verkaufs-
prospektgesetz alle in der Vermögensanlagen-
Verkaufsprospektverordnung (VermVerkProspV)
vorgeschriebenen Angaben im Prospekt enthalten.
Andernfalls sind in dem Verkaufsprospekt Negativ-
testate aufzunehmen.
Soweit Negativtestate den einzelnen Abschnitten
im Verkaufsprospekt zugeordnet werden können,
enthalten die Abschnitte entsprechende Hinwei-
se. Ergänzend werden folgende Negativtestate
erteilt.
Personen, die nicht in den Kreis der nach dieser
Verordnung angabepflichtigen Personen fallen,
die Herausgabe oder den Inhalt des Angebots
der Vermögensanlage aber wesentlich beeinflusst
haben, sind bei diesem Beteiligungsangebot nicht
vorhanden. (§ 12 Abs. 4 i.V.m. § 12 Abs. 1 und
Abs. 2 VermVerkProspV)
Ein Bewertungsgutachten über das Investitions-
objekt liegt nicht vor (§ 9 Abs.2 Nr.7 VermVerk-
ProspV)
Es gibt keine juristischen Personen oder Gesell-
schaften, die die Gewährleistung für das Angebot
der Mezzanine-Darlehen, deren Verzinsung und
Rückzahlung übernehmen (§ 14 VermVerkProspV)
Die Gründungsgesellschafter des Emittenten
sind weder unmittelbar noch mittelbar an Unter-
nehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb der hier
angebotenen Vermögensanlagen beauftragt sind
und die im Zusammenhang mit der Herstellung
des Anlageobjektes nicht nur geringfügige Liefe-
rungen und Leistungen bringen (§ 7 Abs. 2 Nr. 1
bis Nr. 3 VermVerkProspV)
Die Mitglieder der Geschäftsführung des Emit-
tenten sind weder unmittelbar noch mittelbar an
Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb der
hier angebotenen Vermögensanlagen beauftragt
sind, dem Emittenten Fremdkapital zur Verfügung
stellen und die im Zusammenhang mit der Herstel-
lung des Anlageobjektes nicht nur geringfügige
Lieferungen und Leistungen bringen (§ 12 Abs. 2
Nr. 1 bis Nr. 3 VermVerkProspV)
Der Emittent ist weder von Patenten, Lizenzen,
Verträgen oder neuen Herstellungsverfahren ab-
hängig, die für seine Geschäftstätigkeit oder seine
Ertragslage von Bedeutung sind (§ 8 Abs. 1 Nr. 2
VermVerkProspV)
Es liegen weder Gerichts- noch Schiedsverfah-
ren vor, die einen wesentlichen Einfluss auf die
wirtschaftliche Lage des Emittenten haben könn-
ten (§ 8 Abs. 1 Nr. 3 VermVerkProspV)
Außergewöhnliche Ereignisse, die die Tätigkeit
des Emittenten beeinflusst haben, liegen nicht vor
(§ 8 Abs. 2 VermVerkProspV)
Der Mittelverwender ist weder mit dem Emit-
tenten noch mit dem Prospektherausgeber noch
mit deren Gesellschafter und Geschäftsführer per-
sonell oder kapitalmäßig miteinander verflochten.
Mögliche Interessenkonflikte des Treuhänders sind
somit nicht gegeben (§ 12 Abs. 3 Nr. 5 VermVer-
kProspV)
Da der Emittent eine Personengesellschaft mit
beschränkter Haftung ist, befinden sich keine
Wertpapiere bezüglich des Eigenkapitals im Um-
lauf (§ 6 Satz 2 VermVerkProspV)
71
Die Beteiligung wird ausschließlich in der Bun-
desrepublik Deutschland angeboten (§ 4 Satz 1
Nr. 8 VermVerkProspV)
Weitere Angaben über die Anlageziele und
Anlagepolitik sind nicht zu machen, da die hier
angebotene Vermögensanlage weder eine Beteili-
gung am Ergebnis eines Unternehmens gewährt,
noch eine Beteiligung an einem Treuhandvermö-
gen oder sonstigen geschlossenen Fonds gewährt
(§ 9 Abs. 2 VermVerkProspV)
Der Anbieter der Vermögensanlage übernimmt
nicht die Zahlung von Steuern (§ 4 Satz 1 Nr. 2
VermVerkProspV)
Der Emittent hat bisher keine Wertpapiere oder
Vermögensanlagen gemäß § 8f des Verkaufspro-
spektgesetzes herausgegeben (§ 6 Satz 1 Nr. 2
VermVerkProspV)
Der Emittent ist nicht zur Aufstellung eines Kon-
zernabschlusses verpflichtet (§ 10 Abs. 2 Satz 1
HS.1 VermVerkProspV)
Nach der Erstellung der Eröffnungsbilanz wurde
keine Zwischenübersicht veröffentlicht (§ 10 Abs.1
Satz 1 Nr. 3 VermVerkProspV).
72
12. Verträge
12. Verträge
Mezzanine-Darlehen: Photovoltaikanlagen
zwischen
Anleger – nachstehend Anleger –
und
CARPEVIGO Finanzierungs GmbH & Co. KG – nachstehend Emittent –
Marktplatz 20, D-83607 Holzkirchen
PRÄAMBEL
Der Anleger gewährt dem Emittenten ein Nachrangdarlehen. Dieses Darlehen verwendet der Emittent für die Mitfinan-
zierung der Entwicklung, Errichtung und Verwertung von bestimmten Projekten der erneuerbaren Energie (Photovol-
taikanlagen) in Deutschland, Spanien, Italien. Die Nachrangigkeit des Darlehens bedeutet zum einen, dass die Zahlung
der Zinsen und die Tilgung des Darlehens keine Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) des Emittenten
auslösen dürfen. Sie bedeutet des Weiteren, dass im Fall der Auflösung und der Insolvenz des Emittenten die Rückzah-
lung des Darlehens und die Zahlung der Zinsen erst an den Anleger geleistet werden dürfen, wenn die anderen – nicht
nachrangigen – Gläubiger des Emittenten vollständig befriedigt worden sind. Das nachrangige Darlehen haftet somit für
die Verbindlichkeiten der nicht nachrangigen Gläubiger des Emittenten. Aus Sicht dieser Gläubiger ist das nachrangige
Darlehen der Anleger wie Eigenkapital des Emittenten zu werten.
Der Anleger zahlt den vereinbarten Darlehensbetrag auf ein Sonderkonto des Emittenten ein. Über die auf diesem Kon-
to eingezahlten Darlehen kann der Emittent nur gemeinsam mit dem Mittelverwender verfügen. Um die gemeinsame
Verfügungsbefugnis zu gewährleisten, wird das Sonderkonto als Gemeinschaftskonto (Und-Konto) des Emittenten und
des Mittelverwenders geführt.
Der Mittelverwender stimmt der Freigabe der Mittel von dem Konto erst zu, wenn die bestimmten Voraussetzungen
der zweckgebundenen Verwendung vorliegen (eingeschränkte Mittelverwendungskontrolle). Der Emittent schließt über
diese eingeschränkte Mittelverwendungskontrolle mit dem Mittelverwender einen gesonderten Vertrag (nachfolgend
Vertrag über eingeschränkte Mittelverwendungskontrolle).
12.1. Darlehensvertrag
73
Der Darlehensvertrag steht unter der aufschiebenden Wirkung, dass die Frist des Rechts des Anlegers auf Widerruf
abgelaufen ist und der Anleger das vereinbarte Darlehen auf das Sonderkonto des Emittenten einbezahlt hat. Sollte
der Darlehensvertrag wegen Nichteintritts der Bedingungen rückabgewickelt werden, gibt der Emittent das auf seinem
Sonderkonto eingezahlte Darlehen mit Zustimmung des Mittelverwenders für die Rückzahlung an den Anleger frei.
Die Fälligkeit der Tilgung des Darlehens, die bei Ende der Laufzeit des Darlehens vorbehaltlich der Nachrangigkeit gege-
ben ist, kann der Emittent um bis zu zwei Monate gegen Entschädigung verlängern.
Dies vorausgeschickt, schließen die Parteien folgende Vereinbarung.
1. DARLEHEN
1.1. Der Anleger gewährt dem Emittenten ein Gelddarlehen (nachfolgend Darlehen) in zu bestimmender Höhe in
der Währung EUR, maximal in Höhe von EUR 3.200.000, zahlbar 7 Tage nach Annahme des Vertragsangebots
auf das Sonderkonto des Emittenten bei Bankhaus Reuschel & Co. KG, BLZ 70030300, Kto.-Nr. 250 003 600
1.2. Der Emittent verwendet dieses Darlehen für die Mitfinanzierung der Entwicklung, der Errichtung und Ver-
wertung von bestimmten Projekten der erneuerbaren Energie (Photovoltaikanlagen) in Deutschland, Spanien,
Italien. Der Emittent kann das Darlehen sowohl für eine Neu-Finanzierung einsetzen als auch eine schon
bestehende Finanzierung durch Ablösung von Eigenkapital oder Fremdkapital (insbesondere Gesellschafter-
Darlehen) des Emittenten refinanzieren. Der Zweck der Verwendung des Darlehens umfasst auch die Aufwen-
dungen für die Beschaffung dieses Darlehens. Der Emittent behält sich vor, das Darlehen sowohl für andere
als die bereits bestimmten als auch für weitere gleichartige, noch nicht bestimmte Projekte der Photovoltaik in
den bestimmten Ländern einzusetzen.
2. ZINSEN
Das Darlehen ist mit jährlich 9% ab Wertstellung auf das Sonderkonto zu verzinsen.
Die Zinsen werden nachschüssig quartalsweise zum 31.03., 30.06, 30.09. und 31.12. zur Auszahlung fällig,
erstmals zum 30.09.2009.
Die Zinsen und die Darlehensrückführung sind auf die von dem Anleger mitzuteilende Kontoverbindung
vorzunehmen.
3. LAUFZEIT
3.1. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis 30.11.2011.
74
12. Verträge
3.2. Das Ende der Laufzeit steht unter der auflösenden Bedingung, dass die Rückzahlung des Darlehens nicht
wegen der Nachrangigkeit gemäß Ziffer 6 ausgeschlossen ist.
3.3. Der Emittent kann vorbehaltlich der Nachrangigkeit gemäß Ziffer 6 das Darlehen bereits vorher ganz oder
teilweise zurückzahlen, wobei die Verzinsung des zurückbezahlten Betrages zum Zeitpunkt der Rückzahlung
endet.
4. WIRKSAMKEIT DES VERTRAGES, AUFSCHIEBENDE BEDINGUNG
Der Vertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass
a) die Frist des Rechts des Anlegers auf Widerruf abgelaufen ist und
b) der Anleger das vereinbarte Darlehen auf das Konto des Emittenten einbezahlt hat.
Der Eintritt der aufschiebenden Bedingung wirkt auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages.
5. BEENDIGUNG, FÄLLIGKEIT, ENTSCHÄDIGUNG
5.1 Bei Beendigung dieses Vertrages wegen Ablauf der Laufzeit dieses Vertrages gemäß Ziffer 3 oder wegen
Nichteintritts der aufschiebenden Bedingung gemäß Ziffer 4 erhält der Anleger den vereinbarten Darlehens-
betrag von dem Emittenten zurück.
5.2. Die Fälligkeit der Rückzahlung des Darlehens kann um bis zu drei Monate gemäß Ziffer 3.1 verlängert werden.
5.3 Der Emittent gewährt als Entschädigung für die Inanspruchnahme der verlängerten Fälligkeit gemäß Ziffer 5.2
den auf diesen Fälligkeitszeitraum entfallenden jährlichen Zins von 9%.
6. NACHRANGIGKEIT
6.1. Ist das Darlehen auf dem Sonderkonto des Emittenten eingegangen, ist die Tilgung des Darlehens sowie die
Zahlung der Zinsen solange und soweit ausgeschlossen, wie zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Tilgung des
Darlehens und der Zinsen
a) im Falle der Auflösung des Emittenten die Ansprüche der nicht nachrangigen Gläubiger aus dem Vermö-
gen des Emittenten noch nicht erfüllt worden sind, oder
b) der Emittent durch die Erfüllung der Ansprüche des Anlegers aus dem Darlehen insolvent wird. Die
Insolvenz ist gegeben, wenn entweder die Verbindlichkeit aus dem Darlehen einschließlich der Zinsen eine
rechtliche Überschuldung oder Leistungen auf dieses Darlehen eine rechtliche Zahlungsunfähigkeit auslöst.
75
6.2 Im Fall der Nachrangigkeit dürfen die Zinsen und die Tilgung des Darlehens nur aus Jahresüberschüssen,
Liquidationsüberschüssen und sonstigem freien Vermögen des Emittenten geleistet werden.
6.3. Die Nachrangigkeit gemäß Ziffer 6.1 schließt die Aufrechnung sowohl mit Forderungen des Emittenten gegen
Forderungen des Anlegers als auch mit Forderungen des Anlegers gegen Forderungen des Emittenten aus.
6.4. Erhält der Anleger trotz der Nachrangigkeit gemäß Ziffer 6.1, auch im Wege der Aufrechnung gemäß Ziffer
6.2, eine Leistung aus dem Darlehen, hat er diese ungeachtet anderer Vereinbarungen dem Emittenten zu-
rückzugewähren.
6.5. Sämtliche nachrangige Darlehen aus diesem Beteiligungsangebot sind im Verhältnis untereinander gleichrangig.
7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
7.1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Vertragsangebotes des Anlegers durch den Emittenten zustande,
ohne dass die Annahme dem Anleger gegenüber erklärt zu werden braucht; der Anleger verzichtet auf den
Zugang der Annahmeerklärung des Treuhänders gemäß § 151 S. 1 BGB.
7.2. Nebenabreden, die vom Verkaufsprospekt und diesem Vertrag abweichen, sind nicht getroffen. Änderungen
und/oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für
ein Absehen von diesem Schriftformerfordernis.
7.3 Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist Holzkirchen, soweit dies gesetzlich
zulässig vereinbart werden kann. Erfüllungsort ist Holzkirchen.
7.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, sind die Parteien verpflichtet,
sie durch wirksame Regelungen zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe
wie möglich kommen. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.
Ort, Datum
Unterschrift Unterschrift
Anleger Emittent
76
12. Verträge
Vertrag über eingeschränkte Mittelverwendungskontrolle
zwischen
CARPEVIGO Finanzierungs GmbH & Co. KG – nachstehend Emittent –
Marktplatz 20, 83607 Holzkirchen
und
TREUKANZLEI Steuerberatungsgesellschaft mbH – nachstehend Mittelverwender –
Ismaninger Straße 102, 81675 München
PRÄAMBEL
1. Der Anleger gewährt der CARPEVIGO Finanzierungs GmbH & Co. KG (nachstehend Emittent) ein Nachrang-
gelddarlehen (nachfolgend Darlehen). Dieses Darlehen verwendet der Emittent für die Mitfinanzierung von
Entwicklung und Errichtung bestimmter Projekte der erneuerbaren Energie (Photovoltaikanlagen). Der Emit-
tent behält sich vor, gegebenenfalls das Darlehen für die Mitfinanzierung anderer gleichartiger, noch nicht
bestimmter Projekte der erneuerbaren Energie einzusetzen.
2. Der Anleger zahlt den vereinbarten Darlehensbetrag auf ein gemeinschaftlich geführtes Sonderkonto
des Emittenten und des Mittelverwenders ein. Über die vom Sonderkonto freigegebenen Mittel kann der
Emittent nur gemeinsam mit dem Mittelverwender verfügen. Zu diesem Zweck wird das Sonderkonto als
Gemeinschaftskonto (Und -Konto) des Emittenten und des Mittelverwenders geführt. Das Guthaben dieses
Sonderkontos wird für die Mitfinanzierung der bestimmten Projekte verwendet, wenn dafür die bestimmten
Voraussetzungen vorliegen. Diese Voraussetzungen überwacht der Mittelverwender im Rahmen seiner Mittel-
verwendungskontrolle.
Dies vorausgeschickt, schließen die Parteien folgende Vereinbarung.
1. GEGENSTAND DES VERTRAGES ÜBER DIE MITTELVERWENDUNG
1.1. Gegenstand des Vertrages ist die eingeschränkte Kontrolle der Verwendung der eingezahlten Darlehens-
beträge (Mittelverwendungskontrolle).
1.2. Der Mittelverwender führt zusammen mit dem Emittenten ein Sonderkonto. Auf dieses Konto zahlt der Anle-
ger den vereinbarten Darlehensbetrag ein.
12.2. Vertrag über eingeschränkte Mittelver- wendungskontrolle
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1.3. Das Guthaben dieses Sonderkontos darf für die Mitfinanzierung der bestimmten Projekte der erneuerbaren
Energie freigegeben werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind.
Nachweis der Aufwendungen für die Beschaffung des Mezzanine-Darlehens
Begrenzung des nach Abzug der Aufwendungen für die Beschaffung des Mezzanine-Darlehens verblei-
benden Mezzanine-Kapitals für Entwicklungsprojekte in Höhe von maximal 15%
Bestimmung des Projekts durch eine spezifizierte Beschreibung
Vorlage der Kalkulation des bestimmten Projekts
Vorlage von Verträgen über die Überlassung des Mezzanine-Kapitals durch den Emittenten an die Beteili-
gungs- und Objektgesellschaften der CARPEVIGO Gruppe
Vorlage von Gesellschafts- und Beteiligungsverträgen bei Joint Ventures
Sicherung des zu entwickelnden Grundstücks durch Nachweis von Kauf- bzw. Pachtvertrag bzw Vorver-
trag über oder Option auf Kauf bzw Pacht
Weitere Voraussetzungen der Freigabe für die Investition in ein Baureifes Projekt sind
Vorlage der Einspeisezusage des Energieversorgungsunternehmens;
Vorlage von Ertragsgutachten
Vorlage der Verträge über den Bau des Projekts
Vorlage von behördlichen Genehmigungen
1.4. Treten die Voraussetzungen der Mittelverwendung gemäß Ziffer 1.3 nicht ein, ist der Mittelverwender ver-
pflichtet, den eingezahlten Betrag zur Rückzahlung an den Anleger freizugeben. Die Entscheidung darüber,
wann diese Voraussetzungen endgültig nicht gegeben sind, trifft der Emittent.
1.5. Der Mittelverwender verfügt über die von ihm freigegebenen Darlehen gemeinsam mit dem Emittenten.
2. AUFGABEN DES MITTELVERWENDERS
2.1. Der Mittelverwender nimmt alle zur Mittelverwendungskontrolle erforderlichen Maßnahmen nach Maßgabe
dieses Vertrages und des Vertrages zwischen dem Anleger und dem Emittenten wahr.
2.2. Im Rahmen der Mittelverwendungskontrolle beschränkt sich die Prüfung auf die Übereinstimmung der forma-
len Anforderung der Mittelfreigabe mit dem Darlehensvertrag. Eine Verpflichtung zur materiellen Prüfung der
Mittelverwendung für das Investitionsvorhaben (Due Diligence, insbesondere von Tatsachen, Inhalt, Wertig-
keit und Rechtswirksamkeit) hat der Mittelverwender nicht. Er ist hierzu auch nicht berechtigt.
Der Mittelverwender übernimmt keine Prüfungspflichten, insbesondere in Bezug auf das unternehmerische
Ermessen des Anlegers oder die Anlagerichtlinien und Entscheidungen des Emittenten und dessen Gesellschaf-
tern, die richtige Einschätzung der Marktsituation und die Zweckmäßigkeit von Investitionsentscheidungen des
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12. Verträge
Emittenten und dessen Gesellschaftern. Der Mittelverwender prüft und beurteilt nicht die von dem Anleger
und des Emittenten verfolgten wirtschaftlichen und steuerlichen Ziele. Der Mittelverwender prüft zum Zeit-
punkt der Mittelfreigabe weder den Status der Liquidität noch den Status des Vermögens des Emittenten, die
sich auf die Nachrangigkeit des Mezzanine-Darlehens auswirken könnten.
2:3. Der Mittelverwender ist berechtigt, Untervollmachten zu erteilen oder sich zur Ausführung der ihm übertra-
genen Aufgaben geeigneter Erfüllungsgehilfen zu bedienen.
3. VERWAHRUNGSERKLÄRUNG
Der Mittelverwender stellt hiermit klar, dass es nicht zu den Aufgaben des Mittelverwenders gehört, die
Beauftragung und die Mittelverwendungskontrolle mit Hilfe von Due-Dilligence-Prüfungen durchzuführen.
Desweiteren ist es nicht Aufgabe des Mittelverwenders, die Ergebnisse von Due-Dilligence-Prüfungen bei
der Mittelfreigabe zu berücksichtigen. Die Mittelfreigabe erfolgt ausschließlich nach Maßgabe von Ziffer 1.3
dieses Vertrages.
4. AUFGABEN DES EMITTENTEN, FREISTELLUNG
4.1 Der Emittent übernimmt alle Rechte und Pflichten des Mittelverwenders aus der Mittelverwendung.
4.2 Der Emittent stellt den Mittelverwender von allen Verbindlichkeiten frei, die bei pflichtgemäßer Erfüllung
dieses Vertrages stehen.
4.3 Der Emittent ermächtigt den Mittelverwender gemäß §§ 362, II, 185 BGB, die Darlehen der Anleger auf dem
Sonderkonto entgegenzunehmen.
4.4 Der Emittent ermächtigt den Mittelverwender gemäß §§ 362, II, 185 BGB, von dem Sonderkonto Auszahlun-
gen für den Emittenten mit befreiender Wirkung zu leisten (verkürzter Zahlungsweg).
5. VERWALTUNG, DATENSCHUTZ
5.1. Der Treuhänder hat das Sonderkonto getrennt von seinem sonstigen Vermögen zu halten und zu verwalten.
5.2. Anderen Personen als dem Emittenten sowie den gesetzlich zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Nota-
ren und Beratern des Emittenten darf der Mittelverwender nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Emitten-
ten dessen Mittel offen legen, soweit er nicht gesetzlich hierzu verpflichtet ist, bzw. sich nicht aus diesem
Vertrag etwas anderes ergibt.
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6. DAUER DES VERTRAGES, KÜNDIGUNG
6.1. Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft. Er endet, wenn sämtliche Darlehen der
Anleger von dem Mittelverwender unter der Maßgabe von Ziffer 1.3 von dem Sonderkonto freigegeben
worden sind.
6.2. Die Parteien können diesen Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen.
7. HAFTUNG DES MITTELVERWENDERS; EINSCHRÄNKUNG DER TÄTIGKEIT DURCH VERTRAG
7.1. Der Mittelverwender ist verpflichtet, mit der berufsüblichen Sorgfalt zu handeln. Eine Haftung des Mittelver-
wenders ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
7.2. Schadensersatzansprüche gegen den Mittelverwender – gleich aus welchen Gründen – verjähren in drei
Jahren nach ihrer Entstehung, soweit nicht kraft Gesetzes eine kürzere Verjährung gilt.
7.3. Der Mittelverwender übernimmt keine Haftung für den Eintritt der vom Anleger mit seinem Darlehen ange-
strebten wirtschaftlichen und steuerlichen Ergebnisse. Insbesondere übernimmt er weder eine Haftung für die
Bonität des Emittenten und dessen Gesellschafter noch für die Werthaltigkeit von persönlichen und dingli-
chen Sicherheiten für die Fremdfinanzierung des Investitionsobjekts oder des Unternehmens des Emittenten.
Insbesondere kann der Mittelverwender nicht für die Erfolge der von dem Emittenten geplanten Investitionen
sowie für den Eintritt der vom Anleger oder vom Emittenten verfolgten Ziele haften. Er haftet ferner nicht für
die Erfüllung der Verpflichtungen, die der Emittent gegenüber dem Anleger sowie Vertragspartner gegenüber
dem Emittenten haben.
Er haftet desweiteren weder zum Zeitpunkt der Freigabe der Mittel noch danach für einen Mangel an Liquidi-
tät und an Vermögen des Emittenten, der die Nachrangigkeit des Darlehens auslöst.
7.4 Der Mittelverwender hat an der Konzeption und Erstellung eines diesem Vertrag zugrunde liegenden Ver-
kaufsprospektes über das Darlehen nicht mitgewirkt und dessen Aussagen nicht auf ihre Übereinstimmung
mit den tatsächlichen Gegebenheiten überprüft.
7.5 Der Mittelverwender hat über den Umfang der in diesem Vertrag genannten Aufgaben keine weiteren Auf-
gaben übernommen.
8. VERGÜTUNG, KOSTENERSTATTUNG
8.1. Der Mittelverwender erhält für die Wahrnehmung seiner Aufgaben von dem Emittenten eine Vergütung.
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12. Verträge /13. Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen
8.2. Kosten des Mittelverwenders für die Wahrnehmung seiner Aufgaben werden von dem Emittenten erstattet.
9. RECHTSBERATUNG
Der Mittelverwender übt keine Rechtsberatung aus.
10. RISIKOHINWEISE
Der Mittelverwender weist im Hinblick auf seine vorvertragliche Aufklärungspflicht darauf hin,
dass bei Investitionen der vorliegenden Art grundsätzlich das Risiko des Totalverlustes des Darlehens
einschließlich der Zinsen besteht
bei einer Fremdfinanzierung des Darlehens, wovon ausdrücklich abgeraten wird, ein zusätzliches Risiko da-
rin besteht, dass die aufgenommenen Verbindlichkeiten gegenüber der finanzierenden Bank auch bei
einem Verlust des Darlehens getilgt und verzinst werden müssen
der Mittelverwender nicht die Fragen des unternehmerischen Ermessens des Emittenten prüft
der Mittelverwender nicht die Investitionsentscheidung des Anlegers und dessen Zweckmäßigkeit prüft
Personen oder Gesellschaften, die im Rahmen des Kapitalanlageobjekts auftreten, sind nicht Erfüllungsge-
hilfen des Mittelverwenders.
11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
11.1. Nebenabreden, die vom Verkaufsprospekt und diesem Vertrag abweichen, sind nicht getroffen. Änderungen
und/oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für
ein Absehen von diesem Schriftformerfordernis.
11.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksam-
keit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle unwirksamer bzw. undurchführbarer Bestimmungen
treten solche Regelungen, die dem wirtschaftlichen Sinn der rechtsunwirksamen Bestimmung am nächsten
kommen. Gleiches gilt für Vertragslücken.
11.4. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Mittelver-
wenders.
11.5. Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Mittelverwender seinen Sitz hat.
Ort, Datum
Unterschrift Emittent Unterschrift Mittelverwender
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13. Informationspflichten bei Fernabsatz- verträgen
gemäß § 312c Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
i.V.m. § 1 BGB-Informationspflichten-Verordnung
(BGB-InfoV) zu dem Angebot der Festzinsanlage
der CARPEVIGO Finanzierungs GmbH & Co. KG
vom 03.07.2009.
Sofern der Beitritt des Anlegers (Verbrau-
chers) nicht in persönlicher Gegenwart des
Finanzdienstleisters/Vermittlers (Anlageberater)
erfolgt, sondern unter ausschließlicher Verwen-
dung von Fernkommunikationsmitteln (Brief,
Kataloge,Telefonanrufe, Telekopien, elektroni-
sche Kommunikation wie E-Mail, Internet SMS,
Rundfunk, Tele- und Mediendienste), sind gemäß
§ 312c BGB i.V.m. § 1 BGB-InfoV) dem Anle-
ger gegenüber umfangreiche Informationen zu
erteilen.
13.1. Kontaktaufnahme des Anla-geberaters
Bei Kontaktaufnahme mit Fernkommunikations-
mitteln hat der Anlageberater seine Identität und
den geschäftlichen Zweck der Kontaktaufnahme
ausdrücklich offenzulegen..
13.2. Vertragsbestimmungen
Ferner sind dem Anleger neben den nachstehen-
den Informationen die folgenden Vertragsbestim-
mungen vorzulegen:
Darlehensvertrag (Seite 72-75 des Prospektes)
Vertrag über eingeschränkte Mittelverwen-
dungskontrolle (Seite 76-80 des Prospekts)
13.3. Informationen
über Emittent, Prospektherausgeber, Mittelver-
wender und Anlageberater
13.3.1. Emittent/Prospektherausgeber
Firma: CARPEVIGO Finanzierungs GmbH & Co. KG
Sitz und geschäftsanschrift: Marktplatz 20, 83607 Holzkirchen
Handelsregister: Amtsgericht München HRA 93935
geschäftsführer: CARPEVIGO Management GmbH
vertreten durch Geschäftsführer
Jens F. Neureuther, Wolfgang Rehse
Marktplatz 20, 83607 Holzkirchen
Amtsgericht München HRB 168536
Hauptgeschäftstätigkeit:Die Beschaffung von Kapital, welches der Unter-
nehmensgruppe der CARPEVIGO AG für die Fi-
nanzierung von Entwicklung, Errichtung, Erwerb
und Verwertung von Projekten der erneuerbaren
Energie zur Verfügung gestellt wird, soweit die
Tätigkeiten nicht unter den Vorbehalt des Kredit-
wesengesetzes fallen.
Im Rahmen dieses Angebots ist der Emittent Dar-
lehensnehmer des Mezzanine-Kapitals, das für
die Finanzierung von Entwicklung und Errichtung
von bestimmten Photovoltaikanlagen verwendet
wird.
Aufsichtsbehörde:keine
13.3.2. MITTELVErWENDEr
Firma:TREUKANZLEI Steuerberatungsgesellschaft mbH
82
13. Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen
Sitz und geschäftsanschrift:Karlstraße 14, D-80333 München
Handelsregister: Amtsgericht München, HRB 90250
geschäftsführung: RA/StB Thomas Carl Mösch
Hauptgeschäftstätigkeit: Steuerberatung und Treuhandtätigkeit entspre-
chend dem Steuerberatungsgesetz. Im Rahmen
dieses Angebots ist die Funktion des Treuhänders
die eingeschränkte Mittelverwendungskontrolle.
Aufsichtsbehörde:Steuerberaterkammer München
13.3.3. Anlageberater
Die ladungsfähige Anschrift ergibt sich aus dem
Zeichnungsschein.
13.4. Informationen über die Ver-tragsverhältnisse
Der Verkaufsprospekt vom 03.07.2009 (nachfol-
gend Prospekt) zum Angebot der Beteiligung an
der Mezzanine-Finanzierung „FESTZINSANLAGE“,
der auf Seite 72-76 des Prospekts abgedruckte
Darlehensvertrag enthalten detaillierte Be-
schreibungen der Vertragsverhältnisse, auf die
ergänzend verwiesen wird. Soweit nachfolgend
Seitenangaben ohne weiteren Hinweis erfolgen,
beziehen sich diese auf den Prospekt.
13.5. Wesentliche Merkmale der Anlage
Die wesentlichen Merkmale der Beteiligung
ergeben sich aus dem Prospekt (Seite 17/56-
61). Der Anleger gewährt dem Emittenten
ein nachrangiges Darlehen von maximal EUR
3.200.000. Die Mindestbeteiligung beträgt EUR
10.000, jede Erhöhung muss durch EUR 5.000
teilbar sein. Dieses Darlehen dient zur Finanzie-
rung von bestimmten Projekten der erneuerbaren
Energie (Photovoltaikanlagen) in Deutschland,
Italien, Spanien. Der Darlehenszins beträgt 9%
p.a. und wird, vorbehaltlich der Nachrangigkeit,
nachträglich zum Ende eines Kalendervierteljah-
res, erstmals zum 30.09.2009 bezahlt. Der Zins
beginnt mit Gutschrift des Darlehens auf dem
Sonderkonto des Emittenten. Die Laufzeit des
Darlehens ist, vorbehaltlich der Nachrangigkeit,
begrenzt bis 30.11.2011.
13.6. Zustandekommen der An-lage
Über die Anlage schließt der Anleger einen Dar-
lehensvertrag mit dem Emittenten. Der Vertrag
kommt dadurch zustande, dass der Anleger auf
dem Zeichnungsschein (Anhang zum Prospekt)
durch Unterzeichnung ein Angebot auf Ab-
schluss dieses Vertrages abgibt und dieses vom
Emittenten durch Gegenzeichnung angenommen
wird (Seite 61/75). Als Voraussetzung für den Ab-
schluss des Vertrages braucht die Annahme dem
Anleger gegenüber nicht erklärt zu werden, der
Anleger verzichtet auf den Zugang der Annah-
meerklärung des Emittenten/Treuhänders gemäß
§ 151 S.1 BGB.
83
13.7. Mindestlaufzeit der Anlage, Kündigungsmöglichkeiten, Ver-tragsstrafen
Die Laufzeit der Anlage ist bis 30.11.2011
befristet. Der Anleger kann diese Beteiligung
nicht vorzeitig durch Kündigung beenden ( Seite
60/73). Eine vorzeitige Beendigung durch Rück-
zahlung des Darlehens seitens des Emittenten ist,
vorbehaltlich der Nachrangigkeit, möglich (Seite
60/74). Vertragsstrafen sind nicht vorgesehen.
13.8. Leistungsvorbehalte
Der Darlehensvertrag wird erst wirksam (auf-
schiebende Bedingung), wenn die Frist des
Rechts auf Widerruf des Darlehensvertrages
abgelaufen ist und der Anleger das vereinbarte
Darlehen auf das Konto des Emittenten einge-
zahlt hat (Seite 59/74). Das Ende der Laufzeit
steht unter der auflösenden Bedingung, dass
die Rückzahlung des Darlehens nicht wegen der
Nachrangigkeit ausgeschlossen ist (Seite 59/73).
Die Fälligkeit der Tilgung des Darlehens bei Ende
der Laufzeit kann um bis zu drei Monate verlän-
gert werden (Seite 60/74).
13.9. Gesamtpreis der Anlage einschließlich aller Steuern, die der Emittent abführen muss und sonstige Preisbestandteile
Die Anlage beträgt mindestens EUR 10.000,
jede Erhöhung muss durch EUR 5.000 teilbar
sein. Die Höhe der Anlage beträgt maximal EUR
3.200.000 (Seite 17/44). Kosten der Zeichnung
und der Verwaltung der Beteiligung, insbeson-
dere Agio, fallen für den Anleger nicht an (Seite
17). Die Anlage löst keine Steuern aus. Die auf
die ausgeschütteten Darlehenszinsen anfallen-
den Steuern sind vom Anleger zu bezahlen. Der
Emittent hat auf die ausgeschütteten Darlehens-
zinsen für den Anleger keine Kapitalertragsteuer
einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen
(Seite 18/62).
13.10. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Lieferung oder Erfüllung
Der Anleger zahlt innerhalb von sieben Tagen
nach Annahme des Angebots auf Abschluss des
Darlehensvertrages durch den Emittenten den
vereinbarten Darlehensbetrag auf das angege-
bene Sonderkonto des Emittenten (Ziffer 1.1
des Darlehensvertrages, Seite 73). Die zwecks-
bestimmte Verwendung dieses Darlehens für die
Zwischenfinanzierung erfolgt in alleiniger Verant-
wortung des Emittenten. Die Zahlung der Darle-
henszinsen an den Anleger erfolgt nachträglich
zum Ende eines Kalendervierteljahres (Ziffer 2 des
Darlehensvertrages, Seite 73). Die Rückzahlung
des Darlehensbetrages an den Anleger erfolgt bei
Beendigung des Darlehensvertrages (Ziffer 5.1
des Darlehensvertrages, Seite 74).
13.11. Widerrufsrecht
Der Anleger kann sein Vertragsangebot widerru-
fen. Die Einzelheiten des Widerrufs und dessen
Rechtsfolgen ergeben sich aus der in dem Dar-
lehensvertrag enthaltenen Widerrufsbelehrung
(Zeichnungsschein).
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13. Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen/14. Prospektverantwortung
13.12. Spezifische zusätzliche Kosten, die der Anleger für die Benutzung des Fernkommunika-tionsmittels zu tragen hat
Der Anleger trägt seine eigenen Kosten für Tele-
fon, Telefax, Internet, Porti. Kosten des Emitten-
ten und des Vertriebs werden dem Anleger nicht
in Rechnung gestellt.
13.13. Befristung der Gültigkeits-dauer der zur Verfügung gestell-ten Informationen
Die zur Verfügung gestellten Informationen
haben Gültigkeit bis zur Mitteilung von Ände-
rungen. Beteiligungen an der Mezzanine-Finan-
zierung können solange erworben werden, bis
das Kapital von EUR 3.200.000 platziert ist oder
die Zeichnung vorzeitig seitens des Emittenten
geschlossen wird (Seite 86).
13.14. Anwendbares Recht, zu-ständiges Gericht, Vertrags- und Kommunikationssprache
Sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen dem
Anleger und dem Emittenten unterliegen dem
Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zustän-
dige Gerichte für sämtliche Streitigkeiten aus
den Vertragsbeziehungen sind, soweit gesetzlich
zulässig, in Holzkirchen als Sitz des Emittenten
(Ziffer 7.3 des Darlehensvertrages, Seite 75).
Sämtliche Vertragsbeziehungen und Kommunika-
tion zwischen dem Anleger und dem Emittenten
erfolgen in deutscher Sprache.
13.15. Außergerichtliches Be-schwerde- und Rechtsbehelfs-verfahren
Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der
Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches
betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienst-
leistungen können sich die Beteiligten unbescha-
det ihres Rechts, die Gerichte anzurufen, an eine
Schlichtungsstelle wenden, die bei der Deutschen
Bundesbank eingerichtet ist. Ein Merkblatt sowie
die Schlichtungsstellenverfahrensverordnung sind
bei der Deutschen Bundesbank erhältlich:
Schlichtungsstelle
Postfach 111232, 60047 Frankfurt
Telefon: 069.23 88-19 06/-19 08
Telefax: 069.23 88-19 19
13.16. Einlagensicherung
Ein Garantiefonds oder andere Entschädigungs-
regelungen, die nicht unter die Richtlinie 94/19/
EG des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 30. Mai 1994 über Einlagesicherungssyste-
me (ABl.EG Nr. L 135 S.5) und die Richtlinie 97/9/
EG des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 3.März 1997 über Systeme für die Entschä-
digung der Anleger (ABl. EG Nr.L 84 S.22) fallen,
sind bei dieser Anlage nicht vorgesehen.
85
14. Prospektverantwortung
Der Prospekt soll den Anlegern eine wahre und vollständige Information über die Kapitalanlage ermögli-
chen. Der vorliegende Prospekt berücksichtigt die in den „IDW Standard: Grundsätze ordnungsgemäßer
Beurteilung von Prospekten über öffentlich angebotene Kapitalanlagen des Instituts für Wirtschaftsprüfer
e.V. Düsseldorf (IDW S 4)“ niedergelegten Mindestanforderungen an den Inhalt von Prospekten zu An-
geboten über Kapitalanlagen vom 18.05.2006 – soweit diese Anforderungen im Einzelnen auf dieses Ka-
pitalangebot Anwendung finden können –, sowie unter Berücksichtigung des Wertpapier-Verkaufspro-
spektgesetzes (VerkProspG) vom 28.10.2004 und der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung
(VermVerkProspV) vom 16.12.2004.
Für den Inhalt des Prospektes sind nur die bis zum Datum der Aufstellung des Prospekts bekannten oder
erkennbaren Sachverhalte maßgebend. Alle Angaben und Berechnungen in diesem Prospekt wurden
mit großer Sorgfalt zusammengestellt und überprüft. Eine Haftung für Abweichungen durch künftige
wirtschaftliche Entwicklungen, durch Änderungen der rechtlichen Grundlagen, Gesetze, Erlasse und
Rechtsprechung kann nicht übernommen werden.
Die Vorausschau der Wirtschaftlichkeit, des Zahlungsflusses und der Rendite sind das Ergebnis sorg-
fältiger Prüfung und Berechnung, bleiben aber dennoch mit einem wirtschaftlichen Risiko behaftete
Prognosen. Eine Haftung für das Eintreffen des von dem Anleger mit seiner Beteiligung beabsichtigten
rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolgs ist ausgeschlossen. Daher ist jeder Anleger im eigenen Interesse
gehalten, die Prospektangaben, insbesondere die Risikohinweise, unter Berücksichtigung seiner persönli-
chen Situation kritisch zu würdigen und gegebenenfalls fachkundigen Rat einzuholen.
Dritte, insbesondere Vermittler und Anlageberater sind nicht berechtigt, im Namen des Prospektverant-
wortlichen/ des Emittenten und des Mittelverwenders Auskünfte zu erteilen oder Erklärungen abzuge-
ben, die von diesem Prospekt abweichen oder diesen ergänzen. Solche Auskünfte und Erklärungen sind
nur wirksam, wenn sie von dem Emittenten schriftlich erfolgen.
Für den Prospektinhalt verantwortlich ist ausschließlich die Firma CARPEVIGO Finanzierungs GmbH & Co.
KG, Am Marktplatz 20, 83607 Holzkirchen. Sie erklärt hiermit, dass ihres Wissens die in diesem Prospekt
gemachten Angaben richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind.
Datum der Aufstellung des Prospekts: 3. Juli 2009
Firma CARPEVIGO Finanzierungs GmbH & Co. KG
Jens F. Neureuther
Geschäftsführer
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15. Abwicklungshinweise
15. Abwicklungshinweise
15.1. Beitritt
Wenn Sie sich zu einer Beteiligung entschlossen
haben, verfahren Sie bitte wie folgt.
Füllen Sie bitte vollständig aus und unterzeichnen
Sie den Zeichnungsschein bezüglich:
des Darlehensvertrages
der Widerrufsbelehrung
der Informationspflichten bei Fernabsatzver-
trägen
der Identifikation des Anlegers
und senden diesen Zeichnungsschein an den
Emittenten
CArPEVIgo Finanzierungs gmbH & Co. KgMarktplatz 20, 83607 Holzkirchen
oder übergeben Sie diesen Zeichnungsschein an
Ihren Berater, der Ihnen dieses Beteiligungsange-
bot vorgestellt hat.
Nach Eingang dieser Unterlagen beim Emittenten
erhalten Sie von diesem eine Annahmebestä-
tigung Ihres Darlehensvertrages sowie eine
Zahlungsaufforderung.
15.2. Beteiligungshöhe
Die Mindestbeteiligung beträgt EUR 10.000 ohne
Agio, jede Erhöhung muss durch EUR 5000 ohne
Rest teilbar sein.
15.3. Einzahlungen
Die Einzahlung des Mezzanine-Darlehens ist nach
Annahme des Darlehensvertrages fällig und auf
nachfolgendes Sonderkonto des Emittenten zu
leisten:
CArPEVIgo Finanzierungs gmbH & Co. Kg Kontonummer: 250 003 600Bankhaus reuschel & Co. Kg Bankleitzahl: 700 303 00
15.4. Kosten des Anlegers
Kosten für den Abschluss (Agio) und der Verwal-
tung des Darlehens sowie für die eingeschränk-
te Mittelverwendungskontrolle fallen für den
Anleger nicht an.
15.5. Zeichnungsfrist
Die Zeichnungsfrist für dieses Beteiligungsange-
bot endet mit der Vollplatzierung des Mezzanine-
Kapitals. Eine vorzeitige Schließung der Zeich-
nung kann jederzeit auch dann erfolgen, wenn
der Gesamtbetrag von EUR 3.200.000 noch nicht
erreicht ist. Eine Kürzung von Zeichnungen, An-
teilen oder Beteiligungen findet nicht statt.
15.6. Auszahlungen
Die Auszahlungen der Zinsen wird der Emittent
CARPEVIGO Finanzierungs GmbH & Co. KG vor-
nehmen. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt
von einem Konto des Emittenten.
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Sonne ist Leben. Sonne ist Energie. Sonne ist Wachstum.Und an diesem Wachstum möchten wir Sie ganz konkret beteiligen.
Prospektherausgeber
CArPEVIgo Finanzierungs gmbH & Co. KgMarktplatz 20
83607 Holzkirchen
Telefon: 0 80 24.60 83 83-0Telefax: 0 80 24.60 83 83-90
Vertriebskoordination
Hofmann-Finanz Management gmbHBoschetsrieder Straße 20
81379 München
Telefon: 0 89.72 44 93-0 Telefax: 0 89.72 44 93-22
www.hofmann-finanz.de
Vertriebspartner / Überreicht durch: